Preisliste Boden-Systeme - Boden-Systeme - Mobau Dörr und Reiff
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Boden-Systeme 02/2020 Preisliste Boden-Systeme
Knauf Boden-Systeme Boden-Systeme Boden-Systeme Abdichtungen Katja Sprint Abdichtungssystem FE-Abdichtung Grundierungen Estrichgrund Schnellgrund Spezialhaftgrund FE-Imprägnierung Rohbodenausgleich Schwere Schüttung Trockenschüttung PA EPO-Perl Dämmelemente Holzfaserdämmplatte WF Spachtelmassen N 410 N 410 Flex Ausgleichsmassen N 345 Form N 320 Sprint N 320 Flex N 330 Premium N 340 N 340 Sprint N 430 N 440 Fließestriche FE Fire FE 50 Largo FE Eco FE Sprint FE 80 Allegro FE 25 A tempo FE Fortissimo Schnellestriche Stretto-Sand Schnellestrich CT Fertigteilestriche Brio Zubehör Boden-Systeme
Logistikkosten Ergänzung der umseitigen Verkaufs, Liefer- und Zahlungsbedingungen Mindergewichtszuschlag für Boden-Systeme Anfuhr: Erfolgt nur ab Produktionsstätten. Unter 5 to und gleichzeitigem Warennettowert unter € 1.300,– wird ein Mindergewichtszuschlag von € 100,– je Abladestelle berechnet. Die gesonderte Regelung für lose Waren entnehmen Sie der Seite 2. Abholung: Unter einem Warenwert von € 200,– werden € 22,– berechnet. Anbruchzuschlag Für Produkte, die mit dem Hinweis „ ..., bei Anbruch einer Palette/eines Pakets/eines Kartons wird der Anbruchzuschlag berechnet. “ versehen sind, wird bei abweichender Menge ein Zuschlag von € 10,– netto je angebrochener Einheit berechnet. Dies gilt für Lager- und Streckenlieferungen, gleichzeitig für Abholungen im Werk. Selbstentladung ■■ Mitnahmestapler, ebenerdiges Absetzen 00072182 € 12,00/to Mindestkosten € 120,– ■■ Kran, ebenerdiges Absetzen* 00008514 € 13,50/to Mindestkosten € 135,– Für Hochkräne ab Kategorie 10 m ist in den genannten Sätzen eine Entladezeit von 15 Minuten pro Tonne enthalten. Die Rüstzeit gehört zur Entladezeit. Darüber hinausgehende Entla- dezeiten werden mit € 61,- / angefangene 30 Minuten vom Spediteur direkt an den Auftraggeber berechnet. In der Regel ist eine werkseitige Sonderstapelung erforderlich, siehe Son- derverpackung. Entladung in Außenaufzüge ist keine ebenerdige Entladung und wird nach o.g. Zeitaufwand berechnet. *Material wird auf Höhenniveau des Kran-LKW auf ebenerdigem Grund mittels Plattengabel oder Gurten abgesetzt. Logistische Sonderlösungen Fixtermin: Für Anfuhren < 8 to werden pauschal € 85,– für ein 2-stündiges Zeitfenster berechnet. 00591173 Für Anfuhren ≥ 8 to nach vereinbarten Termin. Paketdienst: Sendungen bis max. 31,5 kg, max. Länge 1,75 m und max. Gurtmaß 3 m als Standardservice 00008785 € 29,–/Sendung als Expressservice mit Fixtermin 00072374 € 69,–/Sendung Auslieferung am folgenden Werktag mit Fixtermin Systemgut: Sendungen über 31,5 kg bis max. 100 kg als Standardservice 00047150 € 72,–/Sendung als Expressservice 00222056 auf Anfrage Warenanlieferungen an Samstagen sind nur nach besonderer Vereinbarung und gegen Aufpreis möglich: ■■ Planen-LKW € 210,–/Fahrzeug, Fracht ■■ Planen-LKW mit Selbstentladung durch Mitnahmestapler bzw. Kran bis 27 m € 400,–/Fahrzeug, Fracht ■■ Planen-LKW mit Selbstentladung durch Kran 35 m € 600,–/Fahrzeug, Fracht Terminwünsche können von uns nur dann eingehalten werden, wenn die logistischen Möglichkeiten gegeben sind. Die jeweiligen Mehrkosten werden berechnet. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob der betreffende Artikel versandtauglich ist. Rücknahmen Die Rücknahme der von uns gelieferten mangelfreien Ware ist ausgeschlossen. Erklären wir uns ausnahmsweise mit der Rücknahme mangelfreier Ware mit Warenwert >€ 200,- einverstanden, so erfolgt eine Gutschrift dafür nur insoweit, wie wir die uneingeschränkte Wiederverwendbarkeit feststellen. Für die Kosten der Prüfung, Aufbereitung, Umarbeitung und Neuverpackung werden die tatsächlichen Kosten, mindestens 20 % des Rechnungsbetrages oder mindestens € 30,- abgezogen. Eventuell anfallende Frachtkosten für die Rückfracht werden zusätzlich in Abzug gebracht. Eine derartige Gutschrift wird nicht ausgezahlt, sondern dient nur zur Verrechnung mit künftigen Lieferungen. Paletten Pfand Pool-Palette (800 x 1200mm) 00003225 € 9,–/Stück Platten-Palette 00003221 € 22,–/Stück Gitterbox-Palette 00003227 € 100,–/Stück Nähere Informationen finden Sie unter www.knauf.de/logistik. Preise verstehen sich frei Waggon Empfangsstation oder frei LKW Baustelle oder Lager BRD-Festland und gelten nur unter Zugrundelegung voller Waggonladungen bzw. Lastzügen von mind. 22 to Ladungsgewicht. Zusätzlich wird für die palettierte und lose Ware eine Logistikpauschale in Höhe von 0,8% auf den Nettopreis berechnet. Diese wird auf Positionsebene ermittelt und ausgewiesen. Voraussetzung für die Lieferung per LKW frei Baustelle ist ein Straßenzustand, der das Befahren von Lastzügen mit einem Gesamtgewicht bis zu 40 to erlaubt. Bei Lieferungen zu den deutschen Inseln gehen die Übersetzkosten für Bahn und LKW zu Lasten des Warenempfängers. Knauf | Boden-Systeme | gültig ab 01.02.2020 | www.knauf.de 1
Logistikkosten Ergänzung der umseitigen Verkaufs, Liefer- und Zahlungsbedingungen Lieferbedingungen für lose Waren Im Preis für lose Ware ist der Warenwert und Transportkosten enthalten. An- und Abfuhrkostenpauschale pro Silostellung und Baustelle € 86,30 pauschal + Kalendertagabhängige Silomiete: 1 – 30 Kalendertage: € 32,– pauschal Jeder weitere Tag über 30 Tage: € 5,–/Tag zusätzlich Die An- und Abfuhrkostenpauschale, sowie die kalendertagabhängige Silomiete für die ersten 30 Tage, werden mit der Erstaufstellung in einem Betrag berechnet. Darüber hinaus anfallende Silomiete wird nach Rückgabe des Silos berechnet. Die Berechnung der Silomiete beginnt ab dem vom Kunden angegbenen Liefertermin bzw. Nachfüllung und endet am Tag der Silofreimeldung bei der Knauf Dispositionsstelle. Die Siloabholung erfolgt im Rahmen einer effizienten Tourenplanung. Die Abholung zum Fixtermin wird nach Aufwand direkt an den Auftraggeber mit einer Mindestgebühr € 95,- berechnet. Zusätzlich wird für lose Ware eine Logistikpauschale in Höhe von 0,8 % auf den Nettopreis berechnet. Diese wird auf Positionsebene ermittelt und ausgewiesen. Kosten für Siloumstellung: wird nach Aufwand vom Dienstleister direkt an den Auftraggeber berechnet. Vergebliche Warenanlieferung/-abholung: wird nach Aufwand vom Dienstleister direkt an den Auftraggeber berechnet. Baustellenwartezeiten: Wartezeiten, die durch uns nicht zu vertreten sind, werden mit € 75,- je angefangene Stunde berechnet. Solobefüllungen: Befüllungen, die durch Baustellengegebenheiten nur mit Speziallogistik erfolgen können, werden mit € 135,- pauschal je Container und je Befüllung berechnet. Warenanlieferungen und Rückholungen an Samstagen sind nur nach besonderer Vereinbarung und gegen Aufpreis möglich: Containerstellung € 170,–/Container Baustellennachfüllung € 340,–/Fahrzeug Nähere Informationen zur Containerlogistik finden Sie unter www.knauf.de/logistik. Produkt Standzeiten Rückholungen Restmengen / Rückgaben FE Fire in den Preisen sind die Miete für 5 Kalendertage und die >9 to werden mit 0,5 - 5 to: FE 50 Transportkosten enthalten. Falls die Standzeit mehr als 5 € 170,- pauschal berechnet. ohne Abzug vom Warenwert, eine Verarbeitungsmenge von Kalendertage beträgt und weniger als 25 to Estrich verarbeitet mind. 10 to vorausgesetzt. FE Eco werden, werden zusätzlich € 50,- pro Kalendertag berechnet. Rückholungen, die eine höhere ab 5,01 to: FE Sprint Tonnage als die letzte Befüllung € 38,-/to netto Abzug f. Rücknahmekosten vom Warenwert. aufweisen, werden für erhöhten Nach Ablauf der Mindesthaltbarkeit erfolgt keine Gutschrift. FE 80 Frachtaufwand € 200,- pauschal FE 25 berechnet. FE Fortissimo N 440 € 38,-/to netto Abzug f. Rücknahmekosten vom Warenwert bei jeglicher Rückgabemenge. N 340 Nach Ablauf der Mindesthaltbarkeit erfolgt keine Gutschrift. Miete für Maschinen am Container Produkt FErro 100 FErro 50 Misch- und Fördertechnik FE Fire € 15,-/to FE 50 bzw. Mindestgebühr € 150,- /Baustelle FE Eco FE Sprint FE 80 FE 25 FE Fortissimo N 440 € 17,-/to bzw. Mindestgebühr € 170,- /Baustelle N 340 2 Knauf | Boden-Systeme | gültig ab 01.02.2020 | www.knauf.de
Logistikkosten Ergänzung der umseitigen Verkaufs, Liefer- und Zahlungsbedingungen Ladungssicherung Hinweise Verpackungseinheit Artikelnummer Preis o. Mwst. EAN ■■ Ladungssicherungswinkel 155 x 150 x 140 mm, Winkel m. Brücke aus Stahl,
Logistikkosten Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen I. Allgemeines – Geltungsbereich 7. Bei begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, 1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- können wir, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, eingeräumte Zahlungsziele widerrufen sowie wei- bedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne be- tere Lieferungen von der Einräumung sonstiger Sicherheiten abhängig machen. sonderen erneuten Hinweis. Sie gelten auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrück- 8. Die Nichtzahlung des Kaufpreises bei Fälligkeit stellt eine wesentliche Verletzung vertraglicher Pflichten lich auf sie berufen, insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren dar. Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichender Geschäftsbedingungen des Bestellers Lieferungen oder 9. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen, und zwar bei Faktu- Leistungen an den Besteller vorbehaltlos erbringen. rierung in Euro in Höhe von 9%-Punkten über dem zum Zeitpunkt des Verzugseintritts geltenden, von der 2. Hinweisen des Bestellers auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Entgegenstehen- Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz, und bei Fakturierung in einer anderen Wäh- de oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht rung in Höhe von 9%-Punkten über dem zum Zeitpunkt des geltenden Diskontsatz des obersten Bankin- an, auch nicht durch vorbehaltlose Vertragsdurchführung. stituts des Landes, in dessen Währung fakturiert wurde. Ferner haben wir bei Verzug des Schuldners au- ßerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. Die Pauschale II. Angebote und Vertragsabschluss, Leistungsinhalt ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfol- 1. Unsere Angebote gegenüber dem Besteller sind freibleibend. Erst die Bestellung gilt als bindendes Ange- gung begründet ist. bot. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt nach unserer Wahl durch Zusendung einer Auftragsbestäti- gung oder vorbehaltlose Erbringung der bestellten Lieferungen oder Leistungen. IV. Liefer- und Leistungszeit, Leistungsverzug 2. Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben, technische Daten und Beschreibungen in unseren Produktin- formationen, Werbematerialien oder technischen Merkblättern, sowie Angaben durch Hersteller oder 1. Lieferzeiten gelten nur annäherungsweise, sofern nicht schriftlich ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart seiner Gehilfen im Sinne des § 434 Abs. 1 Ziff. 3 BGB, sind keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsga- worden ist. Die Angabe von Lieferfristen erfolgt grundsätzlich unter dem Vorbehalt vertragsgemäßer rantien der von uns zu liefernden Waren, es sei denn, die Angaben werden einzelvertraglich vereinbart. Mitwirkung des Bestellers. Werden dennoch vereinbarte Lieferzeiten aus von uns zu vertretenden Um- ständen überschritten, kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemesse- 3. Für die Ware einschlägige, identifizierte Verwendungen nach der Europäischen Chemikalienverordnung nen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Lieferungen an Samsta- REACH stellen weder eine Vereinbarung einer entsprechenden vertraglichen Beschaffenheit der Ware, gen sind nur nach besonderer Vereinbarung und gegen Aufpreis möglich. noch eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung dar. 2. Wir geraten erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist, die mindestens 15 4. Bei Verkäufen nach Muster oder Probe beschreiben diese lediglich fachgerechte Probegemäßheit, stellen Werktage betragen muss, in Verzug. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außerge- aber keine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der von uns zu liefernden Waren dar. wöhnlicher und von uns nicht zu vertretender Umstände, wie z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser 5. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eig- und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Lieferfristenüberschreitungen nung und Anwendung unserer Waren befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen, oder Lieferausfälle von unseren Lieferanten sowie Betriebsunterbrechungen aufgrund von Rohstoff-, En- auf die Eignung der Produkte für die beabsichtigten Zwecke. ergie- oder Arbeitskräftemangel, Streik, Aussperrung, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaf- fung, Verkehrsstörungen, behördlichen Eingriffen, sind wir - soweit wir durch die genannten Umstände unverschuldet an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Leistungspflichten gehindert sind - berechtigt, die III. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug Lieferung bzw. Leistung über die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hin- 1. Es gelten die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages vereinbarten, insbesondere im Bestellschein bzw. auszuschieben. Wird hierdurch die Lieferung oder Leistung um mehr als einen Monat verzögert, sind so- der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Ist ein Preis nicht ausdrücklich bestimmt, gelten die zum wohl wir als auch der Besteller unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche berechtigt, unter den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß unserer Preisliste. Für die Berechnung der Prei- Voraussetzungen gem. Ziff. VIII.1 bis VIII.6 dieser Verkaufsbedingungen hinsichtlich der von der Lieferstö- se sind die von uns ermittelten Gewichte und Mengen maßgebend, wenn der Besteller nicht unverzüglich rung betroffenen Menge vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. nach Empfang der Ware widerspricht. Zu diesen Preisen kommen zusätzlich die am Liefertag geltende 3. In jedem Verzugsfall ist unsere Schadensersatzpflicht nach Maßgabe der Regelungen in Ziff. VIII.1 bis Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie die Kosten für die für einen ordnungsgemä- VIII.6 begrenzt. ßen Versand notwendige Verpackung, die Transportkosten ab unserem Werk oder ab unserem Lager, die Rollgeldkosten und - soweit vereinbart - die Kosten der Transportversicherung hinzu. Bei Auslandslieferun- 4. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Liefer- und Leistungszeiten be- gen können anderweitige länderspezifische Abgaben hinzukommen. rechtigt, wenn dies für den Besteller zumutbar ist. 2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen anzupassen, wenn nach Abschluss des Vertra- 5. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungspflichten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfül- ges Kostenänderungen durch Tarifabschlüsse, Preiserhöhungen der Vorlieferanten oder Wechselkurs- lung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt uns vorbe- schwankungen eintreten. Diese Preisänderungen werden spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten der halten. neuen Preise schriftlich mitgeteilt. Sofern der Besteller nicht binnen einer Woche nach Bekanntgabe den 6. Gerät der Besteller mit dem Abruf, der Abnahme oder Abholung in Verzug oder ist eine Verzögerung des neuen Preisen widerspricht, gelten diese als angenommen. Dies gilt nicht, sofern ein Festpreis vereinbart Versandes oder der Zustellung von ihm zu vertreten, so sind wir unbeschadet weitergehender Ansprüche wurde. berechtigt, eine Kostenpauschale in Höhe der ortsüblichen Lagerkosten zu verlangen, unabhängig davon, 3. Unsere Rechnungen sind - soweit nicht ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde - 30 Tage nach Erhalt ob wir die Ware bei uns oder einem Dritten einlagern. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf des auf der Rechnung mitgeteilten Fälligkeitsdatums kommt der dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Besteller gemäß § 286 II Nr. 2 BGB in Verzug. Bei Zahlungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 %, bei sofortiger Bankabbuchung mittels SEPA-Firmenlastschrift 3 % Skonto vom in der V. Gefahrübergang, Transport- und Verpackungskosten Rechnung ausgewiesenen skontoberechtigten Betrag. Als skontoberechtigt gilt der Rechnungsbetrag ab- züglich Fracht, Palettenwert und Logistikkosten. 1. Die Lieferung erfolgt, wenn nicht zwischen uns und dem Besteller ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, ab unserem Werk oder Lager und ist dort vom Besteller auf eigene Gefahr und Kosten 4. Bei positiver Bonität ist die Bezahlung per SEPA-Firmenlastschrift möglich. Die Pre-Notification (Vorabin- abzuholen. In diesem Falle geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechte- formation) kann auch mehrere Lastschrifteinzüge ankündigen. Die Frist für die Übermittlung der Pre- rung der vertraglichen Liefergegenstände nach deren Bereitstellung zur Abholung mit dem Zugang der Notification wird von 14 Tagen auf einen Tag verkürzt. Sie erfolgt durch den Ausweis der entsprechenden Mitteilung der Bereitstellung beim Besteller auf den Besteller über. Im Übrigen geht die Gefahr des zu- Angaben auf der Rechnung, bzw. durch Übermittlung der Daten (zusammen mit den Rechnungsdaten) fälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Liefergegenstände mit Übergabe an den auf elektronischem Weg. Frachtführer auf den Besteller über (auch bei frachtfreier oder von uns transportversicherter Lieferung). 5. Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener Für die beförderungssichere und betriebssichere Verladung ist ausschließlich der Besteller verantwortlich. oder rechtskräftig festgestellter Forderungen oder Ansprüche. 2. Erfolgt auf Wunsch des Bestellers eine vom Standard abweichende Verpackung, wird diese zum Selbstko- 6. Wenn der Besteller fällige Rechnungen nicht zahlt, ein eingeräumtes Zahlungsziel überschreitet oder sich stenpreis berechnet. nach Vertragsabschluss die Vermögensverhältnisse des Bestellers verschlechtern oder wir nach Vertrags- 3. Erfolgt der Versand der Ware auf Paletten, so werden diese berechnet; bei frachtfreier Rückgabe der Pa- abschluss ungünstige Auskünfte über den Besteller erhalten, die die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwür- letten in unbeschädigtem Zustand an eines unserer Werke/Auslieferungslager werden sie durch Gut- digkeit des Bestellers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld des Bestellers fällig schrift wieder vergütet. Erklären wir uns ausnahmsweise dazu bereit, unbeschädigte Paletten beim Be- zu stellen und unter Abänderung der getroffenen Vereinbarungen Vorauszahlung oder Sicherheitslei- steller abzuholen, so trägt der Besteller die uns dadurch entstehenden Transportkosten; wir behalten uns stung oder nach erfolgter Lieferung sofortige Zahlung aller unserer Forderungen, die auf demselben ausdrücklich vor, die Abholung von Paletten ggf. entkoppelt von Warenlieferungen durchzuführen bzw. Rechtsverhältnis beruhen, zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn der Besteller seine Zahlungen ein- durch Dritte durchführen zu lassen. stellt, ein Scheck des Bestellers nicht eingelöst wird, ein vom Besteller begebener Wechsel durch den Besteller nicht bezahlt wird, ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bestellers beantragt oder eröffnet wurde oder mangels Masse das Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden ist. 4 Knauf | Boden-Systeme | gültig ab 01.02.2020 | www.knauf.de
Logistikkosten Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen 4. Sofern sonstige Ladehilfsmittel (wie Sicherheitsgurte, Ladungssicherungswinkel oder rutschhemmende 8. Wird die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegen- Pads) nicht durch den Besteller oder Frachtführer von uns gesondert erworben werden, bleiben diese ständen verarbeitet, oder vermischt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen unser Eigentum und sind an eines unserer Werke frachtfrei zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware (Fakturaendbetrag, einschließlich Mehr- binnen eines Monats nach Lieferung oder nur in einem beschädigten oder unbrauchbaren Zustand, so wertsteuer) zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung/Vermischung oder Verbindung. Für behalten wir uns vor diese dem Besteller zum Tagespreis für fabrik- neue Ladehilfsmittel gleicher Ausstat- die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt tung zu berechnen. gelieferte Kaufsache. Erfolgt Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig 5. Eventuelle LKW-KRAN-Selbstentladungen geschehen auf Kosten und Risiko des Bestellers, wobei der Miteigentum überträgt. Der Besteller ist berechtigt, im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbe- Frachtführer befugt ist, den Besteller unmittelbar zu belasten. Hebehilfsmittel (wie Langhubwagen, Va- triebs über die durch Be- oder Verarbeitung oder Umbildung oder Verbindung oder Vermischung neu ent- riogabeln, Krantraversen, Plattenrutschen oder Vier- Punkt-Seil) werden, soweit verfügbar, auf Anforde- standenen Produkte im ordentlichen Geschäftsgang ohne Verpfändung oder Abtretung zu verfügen, so- rung und Risiko des Bestellers zur Nutzung auf eigenes Risiko überlassen, bleiben unser Eigentum und lange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns rechtzeitig nachkommt. Der sind an eines unserer Werke frachtfrei zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht binnen eines Monats Besteller tritt seine Forderungen aus dem Verkauf dieser neuen Produkte, an denen uns Eigentumsrechte nach Lieferung, werden die Hilfsmittel dem Besteller mit dem Neupreis berechnet. zustehen, schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an der verkauften Ware zur Sicherung an uns 6. In Abweichung von Ziff. V.1 erfolgt die Lieferung von Silos und Containern bei Abnahme der Mindestlie- ab. Wenn der Besteller die gelieferte Ware mit einer Hauptsache verbindet oder vermischt, tritt er bereits fermenge frei Baustelle. Der Besteller hat für die Einhaltung der Richtlinien der Fahrzeuge- und Contai- jetzt seine Ansprüche gegen den Dritten bis zur Höhe des Wertes unserer Waren an uns ab. Wir nehmen nerhersteller, der Aufstellbedingungen für drucklose Baustellenbehälter des Bundesverbandes des Gips- diese Abtretungen hiermit an. und Gipsbauplattenverbandes e.V. und insbesondere der jeweiligen aktuellen 9. Der Besteller tritt uns auch die Forderungen bis zur Höhe des Wertes unserer Waren zur Sicherung unse- Unfallverhütungsvorschriften, insb. der BGV C 12 der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft sowie der rer Forderungen ab, die durch die Verbindung unserer Waren mit einem Grundstück gegen einen Dritten Richtlinien für austauschbare Kipp- und Absetzbehälter (BGR 186) durch sich und seine Gehilfen einzu- erwachsen. stehen. 10. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Bestel- 7. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Besteller unmittelbar gegenüber dem Transportunter- lers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten unsere zu sichernden Forderun- nehmen mit Kopie an uns innerhalb der dafür vorgegebenen geltenden Fristen geltend zu machen. gen gegen den Besteller um mehr als 20 % übersteigt. 8. Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, ist der Besteller für die Beachtung gesetzlicher und behörd- 11. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug mit mehr als 10 % des licher Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verantwortlich. Rechnungsbetrages für einen nicht unerheblichen Zeitraum, sind wir - unbeschadet uns zustehender weiterer (Schadensersatz-) Ansprüche - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von uns geliefer- VI. Pflichten des Bestellers/Eigentumsvorbehaltssicherung ten Waren zurück zu verlangen. Wir sind nach Rücknahme der von uns gelieferten Waren zu deren Ver- wertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die gegenüber uns bestehenden Verbindlichkeiten des Be- 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen gegenwärtigen stellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. oder zukünftigen Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung gegen den Besteller zustehen, un- ser Eigentum. Die Aufnahme der Kaufpreisforderung gegen den Besteller in eine laufende Rechnung und die Anerkennung eines Saldos berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. VII. Rechte des Bestellers bei Mängeln 2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache bis zum vollständigen Eigentumserwerb pfleglich zu behan- 1. Offene Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns gegenüber vom Besteller deln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädi- unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach Empfang der Ware durch den Besteller schriftlich anzuzei- gung und Zerstörung, wie z.B. gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden, ausreichend zum Neuwert gen. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art und Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als zu versichern. Der Besteller tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen schon jetzt an uns ab. der bestellten Ware oder Menge sind nach Sichtbarwerden von Kaufleuten im Sinne des HGB unverzüg- Wir nehmen diese Abtretung an. lich, von Nichtkaufleuten jedoch spätestens innerhalb der Gewährleistungsfrist ab Lieferung zu rügen. 3. Der Besteller darf die in unserem Eigentum stehenden Waren weder verpfänden noch sicherungsübereig- Zur Wahrung von Mängelansprüchen hat der Käufer die Ware unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit, nen. Er ist jedoch nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen berechtigt, die gelieferten Waren im insbesondere Sorten-, Mengen- und Gewichtsabweichungen sowie erkennbare Sachmängel zu untersu- ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die vorgenannte Berechtigung besteht nicht, so- chen und die in den geltenden DIN-Normen aufgestellten Untersuchungspflichten einzuhalten. Dies gilt weit der Besteller den aus der Weiterveräußerung der Waren entstehenden Anspruch gegen seinen Ver- auch, wenn Komponenten beigemischt werden, die nicht von uns bezogen wurden. Werden eventuelle tragspartner - jeweils wirksam - im Voraus an einen Dritten abgetreten oder verpfändet oder mit ihm ein Mängel erst bei der Verarbeitung festgestellt, so sind die Arbeiten sofort einzustellen und die noch nicht Abtretungsverbot vereinbart hat. verarbeiteten, ungeöffneten Originalgebinde sicherzustellen. Sie sind uns auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Nach drei Monaten ab dem Übergang der Gefahr auf den Besteller gemäß Ziffer 4. Der Besteller tritt an uns zur Sicherung der Erfüllung aller unserer in Ziffer VI.1 genannten Ansprüche V.1 sind Rügen von versteckten Mängeln ausgeschlossen und gelten als verspätet soweit sie hätten zu- schon jetzt alle - auch künftig entstehenden und bedingten - Forderungen aus einem Weiterverkauf der mutbar erkennbar sein müssen. Bei einer gemäß Ziff. VII. 1. Satz 1 bis 7 verspäteten oder nicht ord- von uns gelieferten Waren mit allen Nebenrechten in Höhe von 110 % brutto des Wertes der gelieferten nungsgemäß geltend gemachten Mängelrüge verliert der Besteller unter den Voraussetzungen von Ziff. Waren mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. VIII. 1 bis 5 dieser Verkaufsbedingungen seine Mängelrechte, es sei denn, der Mangel ist von uns arglis- 5. Solange und soweit der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, ist er zur tig verschwiegen worden. Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen gegen seine Kunden im Rahmen ordnungsgemäßer 2. Im Fall von Mängeln an von uns gelieferten Waren sind wir nach unserer Wahl nur zur Nachbesserung Geschäftsführung ermächtigt. Er ist jedoch nicht berechtigt, hinsichtlich dieser Forderungen ein Kontokor- oder zur Lieferung mangelfreier Ware verpflichtet (Nacherfüllung). Sind wir zur Nacherfüllung nicht be- rentverhältnis oder Abtretungsverbot mit seinen Kunden zu vereinbaren oder sie an Dritte abzutreten reit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus oder zu verpfänden. Besteht entgegen Satz 2 ein Kontokorrentverhältnis zwischen dem Besteller und Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der den Erwerbern unserer Vorbehaltsware, bezieht sich die im Voraus abgetretene Forderung auch auf den Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu anerkannten Saldo sowie im Falle der Insolvenz des Erwerbers auch auf den dann vorhandenen Saldo. verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus 6. Auf unser Verlangen hat der Besteller seine an uns abgetretenen Forderungen einzeln nachzuweisen und der Art der Sache oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Soweit der Besteller wegen seinen Schuldnern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe unserer Mängeln an von uns gelieferten Waren einen Schaden erlitten oder vergebliche Aufwendungen hat, Ansprüche gegen den Besteller an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Schuldner richtet sich unsere Haftung hierfür nach Ziff. VII.1, VIII.1 bis VIII.6 und Ziff. IX. des Bestellers von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden von 3. Mängelansprüche des Kaufmanns im Sinne des HGB verjähren spätestens einen Monat nach Zurückwei- diesen Befugnissen jedoch solange keinen Gebrauch machen, wie der Besteller seinen Zahlungsverpflich- sung der Rüge durch uns. tungen ordnungsgemäß und ohne Verzug nachkommt, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfah- rens des Bestellers nicht gestellt wurde und der Besteller seine Zahlungen nicht einstellt. Tritt einer der vorgenannten Fälle hingegen ein, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forde- rungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt. 7. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benach- richtigen. Knauf | Boden-Systeme | gültig ab 01.02.2020 | www.knauf.de 5
Logistikkosten Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen VIII. Rechte und Pflichten unseres Unternehmens 4. Bei von uns gelieferten neu hergestellten Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für 1. Eine Haftung unseres Unternehmens für Schäden oder vergebliche Aufwendungen - gleich aus welchem ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, verjähren die An- Rechtsgrund - tritt nur ein, wenn der Schaden oder die vergeblichen Aufwendungen sprüche des Bestellers innerhalb von fünf Jahren ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Abweichend von a) von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Satz 1 gilt eine Verjährungsfrist von vier Jahren, soweit der Besteller die von uns gelieferte Sache für die Vertragspflicht verursacht worden oder Erfüllung von Verträgen verwendet hat, in die Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen insge- b) auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von uns oder einem unserer Erfüllungs- samt einbezogen worden ist oder zwei Jahre, sofern es sich nur rein für Bauwerksreparaturen verwandte gehilfen zurückzuführen ist. Gemäß Ziff. VIII.1.a und VIII.1.b haften wir für Schäden oder vergebli- Materialien handelt. Die Verjährung gemäß vorstehendem Satz tritt frühestens zwei Monate nach dem che Aufwendungen, die durch eine nicht gesondert zu vergütende Beratung oder Auskunft verursacht Zeitpunkt ein, in dem der Besteller die Ansprüche aus Mangelhaftigkeit des Bauwerks, die durch die von worden sind, nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, soweit diese Pflichtverlet- uns gelieferte Sache verursacht worden ist, gegenüber seinem Vertragspartner erfüllt hat, es sei denn, zung keinen Sachmangel gemäß § 434 BGB der von uns gelieferten Ware darstellt. der Besteller hätte sich gegenüber seinem Kunden/Vertragspartner auf die Einrede der Verjährung er- folgreich berufen können. Die Verjährung der Ansprüche des Bestellers gegen uns wegen von uns gelie- 2. Haften wir gemäß Ziffer VIII.1.a für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe ferter mangelhafter Ware tritt in jedem Fall ein, sobald die Ansprüche des Kunden/Vertragspartners des Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typi- Bestellers gegen den Besteller wegen Mängeln an der von uns an den Besteller gelieferten Ware verjährt scherweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften in diesem Fall insbesondere nicht für entgange- sind, spätestens aber fünf Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem wir die jeweilige Ware an unseren Besteller nen Gewinn des Bestellers und nicht vorhersehbare mittelbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haf- geliefert haben. tungsbeschränkungen gemäß Satz 1 und 2 gelten in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von unseren Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht werden. 5. Die in Ziff. IX.1 bis IX.4 getroffenen Bestimmungen gelten nicht für die Verjährung von Ansprüchen we- Wir haften nicht für mittelbare Schäden des Bestellers, die diesem wegen der Geltendmachung von Ver- gen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit soweit nicht für die Verjährung von An- tragsstrafeansprüchen Dritter entstehen. sprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen Rechtsmängeln der von uns gelieferten Waren, die in einem dinglichen Recht eines Dritten bestehen, aufgrund dessen die Herausgabe der von uns ge- 3. Die vorstehenden in Ziffer VIII.1 bis VIII.2 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit unse- lieferten Ware verlangt werden kann. Sie gelten ferner nicht für die Verjährung von Ansprüchen unseres re Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist oder wenn Ansprü- Bestellers/Kunden, die darauf beruhen, dass wir Mängel an von uns gelieferten Waren arglistig ver- che aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gegen uns geltend gemacht wer- schwiegen oder wir eine Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben. In den in dieser Ziffer IX.5 den. Fehlt der von uns gelieferten Ware eine garantierte Eigenschaft, haften wir nur für solche Schäden, genannten Fällen gelten für die Verjährung dieser Ansprüche die gesetzlichen Verjährungsfristen. deren Ausbleiben Gegenstand der Garantie war. 4. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffern VIII.1 bis VIII.3 vorgesehen ist, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches - ausgeschlossen. Dies gilt insbesonde- X. Rücknahmen re auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss gemäß § 311 Abs. 3 BGB, 1. Die Rücknahme der von uns gelieferten mangelfreien Ware ist ausgeschlossen. Erklären wir uns aus- positiver Vertragsverletzung gemäß § 280 BGB oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 BGB. nahmsweise mit der Rücknahme mangelfreier Ware mit Warenwert > € 200,- einverstanden, so erfolgt 5. Wir haften nicht bei Unmöglichkeit oder Verzögerung der Erfüllung von Lieferverpflichtungen, wenn die eine Gutschrift dafür nur insoweit, wie wir die uneingeschränkte Wiederverwendbarkeit feststellen. Für Unmöglichkeit oder Verzögerung auf der vom Besteller veranlassten ordnungsgemäßen Befolgung von die Kosten der Prüfung, Aufbereitung, Umarbeitung und Neuverpackung werden die tatsächlichen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Europäischen Chemikalienverordnung Kosten, mindestens 20 % des Rechnungsbetrages oder mindestens € 30,- abgezogen. Eventuell an- REACH beruhen. fallende Frachtkosten für die Rückfracht werden zusätzlich in Abzug gebracht. Eine derartige Gutschrift wird nicht ausgezahlt, sondern dient nur zur Verrechnung mit künftigen Lieferungen. 6. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder gemäß Ziffer VIII.1 bis VIII.5 eingeschränkt sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie Verrichtungsgehilfen. XI. Abtretungsverbot 1. Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen Rechte bzw. Ansprüche gegen uns, insbeson- IX. Verjährung von Ansprüchen dere wegen Mängeln an von uns gelieferten Waren oder wegen von uns begangener Pflichtverletzungen, weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen oder an Dritte verpfändet werden; § 354 a HGB bleibt 1. Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln an von uns gelieferten Waren oder wegen von uns pflichtwidrig hiervon unberührt. erbrachter Leistungen - einschließlich Schadensersatzansprüchen und Ansprüchen auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen - verjähren innerhalb eines Jahres, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Ziffern IX.2 bis IX.5 etwas anderes ergibt oder das Gesetz gemäß §§ 439 Abs. 1 Nr. 2 (Sachen für Bauwerke), 445b XII. Sicherheitsdatenblätter und Leistungserklärungen (Rückgriffsanspruch) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt. 1. Finden die Verordnungen (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) und/oder (EG) Nr. 305/2011 2. Hat der Besteller oder ein anderer Käufer in der Lieferkette aufgrund von Mängeln an von uns gelieferten (EU-Bauproduktenverordnung) in der jeweils geltenden Fassung auf den Liefergegenstand Anwendung, neu hergestellten Sachen Ansprüche gegenüber seinem Käufer erfüllt, tritt die Verjährung von Ansprü- erklärt sich der Besteller mit dem Abruf des Sicherheitsdatenblattes und/oder der Leistungserklärung chen des Bestellers gegen uns aus §§ 437 und 445a BGB frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt unter der URL http://pd.knauf.de einverstanden. ein, in dem der Besteller oder der andere Käufer in der Lieferkette als Unternehmer die Ansprüche des Verbrauchers erfüllt hat, es sei denn, der Besteller hätte sich gegenüber seinem Kunden/Vertragspartner auf die Einrede der Verjährung erfolgreich berufen können. Die Verjährung der Ansprüche des Bestellers XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Handelsklauseln gegen uns wegen von uns gelieferter mangelhafter Ware tritt in jedem Fall ein, soweit die Ansprüche des 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen uns und Kaufleuten oder juris- Kunden/ Vertragspartners des Bestellers wegen Mängeln an den von uns an den Besteller gelieferten tischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Iphofen, bzw. Waren gegen den Besteller verjährt sind, spätestens aber 5 Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem wir die der Sitz des jeweiligen Lieferwerkes oder Auslieferungslagers, für Zahlungen die in der Rechnung bezeich- jeweiligen Waren an unseren Besteller abgeliefert haben. neten Zahlstellen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Wir haben jedoch das 3. Haben wir eine nicht gesondert zu vergütende Beratung und/oder Auskunft pflichtwidrig erbracht, ohne Recht, Klage gegen einen Besteller auch an dessen gesetzlichem Gerichtsstand anhängig zu machen. dass wir im Zusammenhang mit der Auskunft oder Beratung Ware geliefert haben oder ohne dass die 2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Besteller findet ausschließlich das Recht der Bundesrepu- pflichtwidrige Beratung oder Auskunft einen Sachmangel gemäß § 434 BGB der von uns gelieferten blik Deutschland Anwendung, so wie es zwischen deutschen Kaufleuten gilt und in den jeweiligen Ware darstellt, verjähren darauf beruhende Ansprüche gegen uns innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Lieferländern wirksam vereinbart werden konnte (siehe I dieser Verkaufsbedingungen). Die Anwendung Verjährungsbeginn. Ansprüche des Bestellers/Kunden gegen uns aus der Verletzung vertraglicher, vorver- der Vorschriften über den internationalen Warenkauf (CISG-Wiener UN-Kaufrecht) und des deutschen In- traglicher oder gesetzlicher Pflichten, die keinen Sachmangel gemäß § 434 BGB der von uns zu liefern- ternationalen Privatrechts werden ausdrücklich ausgeschlossen. den bzw. gelieferten Ware darstellen, verjähren ebenfalls innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjäh- 3. Soweit Handelsklauseln nach den International Commercial Terms (INCOTERMS) vereinbart sind, gelten rungsbeginn. Soweit die vorgenannten Pflichtverletzungen einen Sachmangel gemäß § 434 BGB der von die INCOTERMS in der jeweils neuesten Fassung (derzeit INCOTERMS 2020). uns im Zusammenhang mit der Beratung oder Auskunft gelieferten Ware darstellen, gelten für die Ver- jährung der darauf beruhenden Ansprüche die in Ziff. IX.1, IX.2 sowie IX.4 getroffenen Regelungen. XIV. Schlussbestimmungen 1. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, teilunwirksam oder durch eine Sonderver- einbarung ausgeschlossen sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht be- rührt. 6 Knauf | Boden-Systeme | gültig ab 01.02.2020 | www.knauf.de
Inhaltsverzeichnis Inhalt von A–Z Seite Seite A K Abdichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Katja Sprint Abdichtungsbahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Abdichtungsbahn Katja . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Katja Sprint Anschlussfix . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Abstellwinkel 30/60 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Katja Sprint Anschlussstreifen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 AGBs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4-6 Krangebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Allegro . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 L Anbruchzuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Ladungssicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Anschlussfix für Katja . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Largo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Anschlussstreifen für Katja . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Lieferbedingungen lose Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 A tempo FE 25 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Logistikpauschale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Ausklinkzange . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 L-Profil 50/30 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Ausgleichmassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 M B Miete für Maschinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Bewegungsfuge 12/80 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Mindergewichtszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Bewegungsfugenband 10/70 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Bodenausgleichsmasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 N Bodenspachtelmassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 N 320 Flex . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Brio 18 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 N 320 Sprint . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Brio 18 EPS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 N 330 Premium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Brio 18 MW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 N 340 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Brio 18 WF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 N 340 Sprint . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Brio 23 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 N 345 Form . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Brio 23 WF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 N 410 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Brio-Falzkleber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 N 410 Flex . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Brio-Flächenkleber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 N 430 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 N 440 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 C CT Schnellestrich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 P Paketdienstgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 E Paletten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Eco FE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 EPO-Perl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 R Estrichgrund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Randdämmstreifen FE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Randdämmstreifen Mineralwolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 F Rücknahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Falzkleber Brio . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Rohbodenausgleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 FE 25 A tempo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 FE 50 Largo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 S FE 80 Allegro . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Sand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 FE-Abdichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Schnellestrich CT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 FE Eco . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Schnellgrund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 FE Fire . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Schrenzlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 FE Fortissimo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Schüttungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 FE-Imprägnierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Schwere Schüttung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 FE Sprint . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Selbstentladungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Fertigteilestrich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Spachtelmassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Flächenkleber Brio . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Spezialhaftgrund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Fließestriche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14-15 Stretto-Sand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Fortissimo FE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Systemgutgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 G T Gipsfaserplatten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Trockenschüttung PA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Gipsfaserschraube SN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 W Grundierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 WF Holzfaserdämmplatte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 H Holzfaserdämmplatte WF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 I Imprägnierung FE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Knauf | Boden-Systeme | gültig ab 01.02.2020 | www.knauf.de 7
8 Knauf | Boden-Systeme | gültig ab 01.02.2020 | www.knauf.de
Boden-Systeme Abdichtungen Katja Sprint Abdichtungssystem Katja Sprint Abdichtungsbahn — Selbstklebende Abdichtungsbahn gegen Bodenfeuchtigkeit (DIN 18533-1: W 1.1-E und W 1.2-E) Darstellung Ausführung Verpackungseinheit Hinweis Artikelnummer Mat.- Preis € o. Mwst. EAN gruppe Katja Sprint Abdichtungsbahn 40 m² 20 Rollen/Palette ■■ Polymerbitumen mit Glasvlies- und Aluminium- 00082044 BE4 144,10 /Rolle 800 m²/Palette einlage und beidseitiger PE-Beschichtung 4003982191281 ■■ Rollenlänge: 32 m ■■ Rollenbreite: 1,25 m ■■ Verbrauch: ca. 1,08 m²/ m² Fläche ■■ System F457.de Mindestbestellmenge: 1 Rolle, bei Anbruch einer Palette wird der Anbruchzuschlag berechnet. Gilt für Lager- u. Streckenlieferungen. Katja Sprint Anschlussstreifen — Selbstklebender Bitumenabdichtungsstreifen Darstellung Ausführung Verpackungseinheit Hinweis Artikelnummer Mat.- Preis € o. Mwst. EAN gruppe Katja Sprint Anschlussstreifen 15 m 60 Rollen/Palette ■■ Polymerbitumen 00039929 BE4 37,00 /Rolle ■■ Rollenlänge: 15 m 4003982149329 ■■ Rollenbreite: 200 mm ■■ Für Katja Sprint Abdichtungsbahn Katja Sprint Anschlussfix — Für Anschluss Katja Sprint Abdichtungsbahn an Mauersperrbahnen im Innenbereich Darstellung Ausführung Verpackungseinheit Hinweis Artikelnummer Mat.- Preis € o. Mwst. EAN gruppe Katja Sprint Anschlussfix 310 ml 20 Stück/Karton ■■ Spezialkleber auf Basis eines Hybrid-Polymers 00468506 BE4 10,70 /Stück ■■ Verbrauch: ca. 62 ml/lfm, 1 Kartusche auf 5 lfm 4003982316578 Verkauf ausschließlich in vollen Kartoneinheiten. FE-Abdichtung FE-Abdichtung — Systemkomponente für eine abdichtende Haftbrücke oder Sperrschicht für Verbundestrich Darstellung Ausführung Verpackungseinheit Hinweis Artikelnummer Mat.- Preis € o. Mwst. EAN gruppe FE-Abdichtung 10 kg 30 Fässer/Palette ■■ + Vorstrich FE-Imprägnierung = flüssige Abdichtung 00002872 BE4 16,65 /kg oder Sperrschicht 4003982000781 ■■ 2K-Epoxidharz ■■ Verbrauch: ca. 200 - 1000 g/m² je nach Anwendung ■■ Fass mit Komponente A + B Knauf | Boden-Systeme | gültig ab 01.02.2020 | www.knauf.de 9
Boden-Systeme Grundierungen Grundierungen Estrichgrund — Grundierung auf saugenden Untergründen im Bodenbereich Darstellung Ausführung Verpackungseinheit Hinweis Artikelnummer Mat.- Preis € o. Mwst. EAN gruppe Estrichgrund 5 kg 60 Eimer/Palette ■■ Kunststoffdispersion 00005700 BE3 8,00 /kg ■■ Verbrauch: ca. 50 – 150 g/m² je nach Anwendung 4003982020123 10 kg 36 Eimer/Palette 00005355 7,55 /kg 4003982020116 Schnellgrund — Schnell trocknende Grundierung für Untergründe im Bodenbereich Darstellung Ausführung Verpackungseinheit Hinweis Artikelnummer Mat.- Preis € o. Mwst. EAN gruppe Schnellgrund 5 kg 60 Eimer/Palette ■■ Schnelltrocknende Spezial-Kunststoffdispersion 00448267 BE3 7,30 /kg ■■ Verbrauch: ca. 80 – 150 g/m² je nach Anwendung 4003982307866 ■■ Gebrauchsfertig 10 kg 40 Eimer/Palette 00287757 6,70 /kg 4003982271228 Spezialhaftgrund — Spezialgrundierung für Holz- und Fliesenuntergründe im Bodenbereich Darstellung Ausführung Verpackungseinheit Hinweis Artikelnummer Mat.- Preis € o. Mwst. EAN gruppe Spezialhaftgrund 5 kg 60 Eimer/Palette ■■ Spezial-Kunststoffdispersion 00220628 BE3 9,55 /kg ■■ Verbrauch: ca. 40 – 100 g/m² je nach Anwendung 4006379077267 FE-Imprägnierung — Niedrigviskoses Reaktionsharz für Bodenanwendungen Darstellung Ausführung Verpackungseinheit Hinweis Artikelnummer Mat.- Preis € o. Mwst. EAN gruppe FE-Imprägnierung 1 kg 10 Fässer/Karton ■■ Als Systemkomponente für Stretto und EPO-Leicht,00002871 BE2 21,25 /kg 280 Fässer/Palette Vorstrich für FE-Abdichtung, als Haftbrücke 4003982000774 ■■ 2K-Epoxidharz 5 kg 45 Fässer/Palette 00002870 19,00 /kg ■■ Verbrauch: ca. 350 - 400 g/m² je nach Anwendung 4003982000767 ■■ Fass mit Komponente A + B 10 kg 30 Fässer/Palette 00002869 17,25 /kg 4003982000750 Mindestbestellmenge bei 1kg-Gebinde (Artikelnummer: 00002871): 1 Stück, bei Anbruch eines Kartons wird der Anbruchzuschlag berechnet. Gilt für Lager- u. Streckenlieferungen. 10 Knauf | Boden-Systeme | gültig ab 01.02.2020 | www.knauf.de
Boden-Systeme Rohbodenausgleich Rohbodenausgleich Schwere Schüttung — Ausgleichsschüttung aus Naturanhydrit von 15 - 150 mm Darstellung Ausführung Verpackungseinheit Hinweis Artikelnummer Mat.- Preis € o. Mwst. EAN gruppe Schwere Schüttung 25 kg 42 Sack/Palette ■■ Naturanhydrit 00651542 TM2 342,00 /t ■■ Verbrauch: ca. 16,5 kg/m² je cm Schichtdicke 4003982467706 Mindestbestellmenge: 1 Sack, bei Anbruch einer Palette wird der Anbruchzuschlag berechnet. Gilt für Lager- u. Streckenlieferungen. Trockenschüttung PA — Leichtausgleichmörtel aus vulkanischem Gestein von 20 - 100 mm Darstellung Ausführung Verpackungseinheit Hinweis Artikelnummer Mat.- Preis € o. Mwst. EAN gruppe Trockenschüttung PA 50 l 21 Sack/Palette ■■ Geblähte Perlite, gipsummantelt 00003701 TM2 14,05 /Sack 1,05 m³/Palette ■■ Verbrauch: ca. 10 l/m² je cm Schichtdicke 4003982042309 TB ■■ 0,05 m³/Sack Mindestbestellmenge: 1 Sack, bei Anbruch einer Palette wird der Anbruchzuschlag berechnet. Gilt für Lager- u. Streckenlieferungen. EPO-Perl — Granulat als Systemkomponente von Leichtausgleichmörtel EPO-Leicht von 15 - 800 mm Darstellung Ausführung Verpackungseinheit Hinweis Artikelnummer Mat.- Preis € o. Mwst. EAN gruppe EPO-Perl 60 l 15 Sack/Palette ■■ + FE Imprägnierung = EPO-Leicht 00008649 BD3 467,00 /m³ ■■ Blähglasgranulat 4003982139160 ■■ Verbrauch: ca. 10 Liter/m² EPO-Perl und FE-Imprägnierung 0,17 kg/m² je cm Schichtdicke ■■ 60 Liter : 1 kg FE-Imprägnierung ■■ Empfohlene Gebindegröße der FE-Imprägnierung: 1 kg oder 5 kg ■■ 0,06 m³/Sack ■■ FE-Imprägnierung s. Seite 10 Mindestbestellmenge: 1 Sack, bei Anbruch einer Palette wird der Anbruchzuschlag berechnet. Gilt für Lager- u. Streckenlieferungen. Holzfaserdämmplatte WF Holzfaserdämmplatte WF — Dämmplatte unter Estrichen Darstellung Ausführung Dicke Verpackungseinheit Hinweis Artikelnummer Mat.- Preis € o. Mwst. EAN gruppe Holzfaserdämmplatte WF 598 x 1198 10 mm 226 Stück/Palette ■■ Natürliche Holzfasern 00205256 BE4 4,20 /m² 161,9 m²/Palette ■■ Trittschalldämmschicht unter Estrich wie z.B. 4003982216076 Brio und N 440 auf dünnschichtiger Fußbodenheizung ■■ Als Abdeckplatte auf Trockenschüttung PA und Schwere Schüttung ■■ Verbrauch: ca. 0,72 m²/Platte ■■ Gewicht: 250 kg/m³ ■■ Element ca. 1,8 kg ■■ Auf Einwegpaletten Verkauf ausschließlich in vollen Verpackungseinheiten Knauf | Boden-Systeme | gültig ab 01.02.2020 | www.knauf.de 11
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