Bosnien-Herzegowinas (un)mögliche Wahl: Eine rechtspolitische Analyse - Konrad-Adenauer-Stiftung
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Januar 2019 Rechtsstaatsprogramm Südosteuropa Bosnien-Herzegowinas (un)mögliche Wahl: Eine rechtspolitische Analyse Hartmut Rank, Dr. Mahir Muharemovic In Bosnien und Herzegowina (BuH) fanden im Oktober 2018 Wahlen statt. Gewählt wurden (1) die drei, verschiedenen Ethnien zugehörigen, Mitglieder der Präsidentschaft, (2) das gesamtstaatliche Parlament von BuH, (3) das Parlament der Entität: Föderation von BuH, (4) die Versammlung der 10 Kantonsparlamente in der Föderation, (5) der Präsident und der Vizepräsident der Entität: Republik Srpska (RS) sowie (6) die Nationalversammlung der RS. Jedoch wäre es zutreffender zu sagen, dass die Wahlen in BuH auch jetzt noch nicht ganz abgeschlossen sind, da das Parlament von BuH und das Parlament der Föderation von BuH immer noch nicht vollständig konstituiert sind. Wie kann es sein, dass die Wahlen immer noch andauern, obwohl sie doch im Oktober 2018 stattfanden? Die Antwort ist im komplexen Wahlrecht in BuH und in einer Entscheidung des bosnischen Verfassungsgerichts zu finden. Nachfolgend stellen wir kurz das komplexe Wahlrecht und danach eine (umstrittene) Entscheidung des Verfassungsgerichts dar. Ein (zu) kompliziertes Staatsgebilde Gerichtsorganisation. Hingegen ist die „Föderation von BuH“ ihrerseits noch einmal Das Wahlrecht von BuH ist eine Reflexion der unterteilt in zehn Kantone. Zunächst hat die Struktur des bosnischen Staatsaufbaus. BuH Föderation von Bosnien und Herzegowina eine besteht aus zwei Entitäten (der „Föderation von eigene Regierung der Föderation, das Parlament BuH“ einerseits und der „Republika Srpska“ der Föderation und das Verfassungsgericht sowie 1 andererseits) . Daneben existiert noch der recht den Obersten Gerichtshof der Föderation. kleine, nach einer Stadt benannte „Distrikt Brcko“ Zusätzlich hat jeder der Kantone seinerseits eine (ein Gebiet mit besonderer Selbstverwaltung in eigene Verfassung, eine eigene Regierung, ein 2 BuH) . Der Gesamtstaat BuH verfügt über ein eigenes Parlament und eigene Gerichte. Bosnien Zweikammernparlament, einen Ministerrat als und Herzegowina mit seinen 3,5 Millionen gesamtstaatliche Regierung, eine ethnisch Einwohner verfügt somit folglich insgesamt über geprägte Präsidentschaft (dessen drei Mitglieder 14 Teilgebiete mit 14 Regierungen und 14 je einer der drei dominierenden Volksgruppen Parlamenten (Gesamtstaat, zwei Entitäten, ein der Bosniaken, Kroaten oder Serben angehören) Sonderdistrikt, zehn Kantone). sowie ein Staatsgericht. Bei den Entitäten handelt es sich um föderale Einheiten In den Kantonen selbst leben mehrheitlich (Gebietskörperschaften) mit jeweils eigener Bosniaken und Kroaten (in fünf Kantonen bilden Verfassung, Legislative, Exekutive und Judikative, die Bosniaken die absolute Mehrheit, in drei die wobei die innere Organisation dieser beiden Teile Kroaten und in zwei Kantonen gibt es keine 3 grundlegend verschieden ist. Die (mehrheitlich absolute Mehrheit einer Ethnie. Diese Daten von Serben bewohnte) „Republika Srpska“ ist sind wichtig, da die Kantone eine zentrale Rolle eine sehr zentralisierte Einheit mit einer bei der Verteilung der Sitze der Abgeordneten im Regierung, einem Parlament und eigener 3 Daten übernommen vom Amt für Statistik der 1 Siehe Artikel I.3 der Verfassung von BuH Föderation von BuH. Einsehbar auf : 2 Siehe Artikel VI.4 der Verfassung von BuH (eingefügt http://fzs.ba/index.php/popis-stanovnistva/popis- durch eine Änderung der Verfassung aus dem Jahr stanovnistva-2013/konacni-rezultati-popisa-2013/ 2009)
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. Länderbericht Januar 2019 2 Oberhaus des Parlaments der Föderation von BuH einnehmen. Aber zuerst gewähren wir einen kurzen Überblick über das existierende Wahlsystem von Generell ist die gesamte verfassungsrechtliche BuH und der Föderation von BuH, beschränkt auf 4 Struktur von BuH darauf ausgelegt, eine Balance die Legislative . In BuH ist die Zentrale der Machtverhältnisse zwischen den drei Wahlkommission (ZWK) zuständig für die dominierenden Ethnien (Bosniaken, Kroaten und Durchführung der Wahlen. Das Wahlrecht ist Serben) zu erhalten und zu verhindern, dass eine teilweise in den drei Verfassungen von BuH, der der Ethnien über die anderen dominiert. Dazu Föderation von BuH und der Republika Srpska wurden entsprechende Institutionen sowie festgeschrieben, außerdem im „Wahlgesetz von Verfahren geschaffen (insbesondere BuH“ und dem „Wahlgesetz der Republika weitgehende Vetorechte eingeführt und das Srpska“. Das Parlament von BuH besteht aus zwei Wahlrecht so konzipiert, dass jede dieser Ethnien Kammern (Ober- und Unterhaus). Das einen Anteil der Macht in BuH erhält). Kritiker „Repräsentantenhaus“ genannte Unterhaus führen eine Dysfunktionalität von BuH auf die besteht aus 42 direkt gewählten Repräsentanten Komplexität der verfassungsrechtlichen Struktur (2/3 aus der Föderation von BuH, 1/3 aus der zurück. Republika Srpska). Die meisten Mehrheitsentscheidungen bedürfen aber der Zustimmung von mindestens 1/3 der Stimmen Das Wahlrecht zwischen ethnischer aus beiden Entitäten. und bürgerlicher Repräsentation Die (für diese Untersuchung) wichtigere Kammer Wie erwähnt, ist das Wahlrecht von BuH ein des bosnischen Parlaments ist das Oberhaus, das Spiegelbild der durch die Verfassung „Haus der Völker“. Wie der Name schon nahelegt, vorgegebenen Struktur des Gesamtstaats. Als sind in dieser Kammer die konstitutiven Völker solches hat es die delikate Aufgabe, eine gesunde vertreten. Sie besteht aus 15 indirekt gewählten Balance zwischen den kollektiven ethnischen Mitgliedern, wobei aus der Föderation von BuH 5 Interessen zu schaffen, gleichzeitig aber auch Bosniaken und 5 Kroaten und aus der Republika einen Ausgleich zwischen individuellen Srpska 5 Serben delegiert werden. Die 5 (bürgerlichen) Rechten und kollektiven Bosniaken werden von den bosniakischen, die 5 (ethnischen) Interessen. Diese Ambivalenz kann Kroaten von den kroatischen Mitgliedern des man auch an der Konzeption des Souveräns Hauses der Völker der Föderation von BuH ablesen: In den meisten Demokratien geht alle gewählt. Die Volksversammlung der Republika staatliche Gewalt vom Volk aus. In Bosnien und Srpska wählt die 5 Serben. Wie zu erkennen ist, Herzegowina ist die Konzeption des Staatsvolkes hat das Oberhaus des Parlaments der Föderation eine andere, da hier das Staatsvolk, laut von BuH eine wichtige Rolle bei der Präambel der Verfassung von BuH, aus Zusammensetzung des Oberhauses des konstitutiven Völkern (Bosniaken, Kroaten und Parlaments von BuH (es wählt 10 der 15 Serben) und „Anderen“ (also Minderheiten und Delegierten). Die grundlegende Struktur des Nicht-Assoziierte) sowie den Bürgern von BuH Parlaments von BuH findet man auch im besteht. Folglich müssen im Wahlrecht von BuH Parlament der Föderation von BuH. Auch das eine entsprechende Repräsentation der Parlament der Föderation von BuH besteht aus konstitutiven Völker, der „Anderen“ und der zwei Kammern: einem Oberhaus (ebenfalls „Haus Bürger gewährleistet sein. Darin liegt auch das der Völker“ genannt) und einem Unterhaus wesentliche Problem: Wie kann man alle diese (ebenfalls „Repräsentantenhaus“ genannt). Der Anforderungen erfüllen, ohne die Rechte anderer Unterschied zum Oberhaus des Parlaments von zu beeinträchtigen? Mit dieser Frage hat sich BuH besteht in der Anzahl der Delegierten sowie schon mehrfach das Verfassungsgericht von BuH auch in der Repräsentation der anderen Völker beschäftigt, insbesondere in einer wichtigen Entscheidung aus dem Jahr 2016. Dazu sogleich 4 Im Weiteren wird sich unsere Analyse nicht mit dem ausführlich. Wahlrecht, das auf die Republika Srpska anwendbar ist beschäftigen.
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. Länderbericht Januar 2019 3 im Oberhaus der Föderation. Es besteht aus 58 spürbar geworden. Durch diese Entscheidung Delegierte (jeweils 17 Delegierte aus jedem wurden zwei zentrale Artikel des Wahlgesetzes konstitutiven Volk und 7 Delegierte aus dem für teilweise verfassungswidrig erklärt und haben 5 Kontingent der „Anderen“ ). Diese Delegierten ihre rechtliche Wirkung verloren: Zum einen 8 werden ebenfalls indirekt gewählt, von den betrifft dies Artikel 20.16 A , eine Vorschrift, Versammlungen der Kantone. Damit haben die welche die Anzahl der Abgeordneten zum kantonalen Versammlungen die Schlüsselrolle in Oberhaus der Föderation aus jedem Kanton der Konstituierung des Oberhauses der sowie aus jedem konstitutiven Volk geregelt hat. Föderation. Die Anzahl der Delegierten aus jedem Zum anderen Artikel 10.12 Absatz 2, wonach Kanton im Oberhaus der Föderation ist jedem konstitutiven Volk mindestens ein proportional zur Bevölkerung des Kantons. Die Delegierter pro Kanton zustand. Anzahl der aus dem Kontingent eines jeden Kantons zu wählenden, den verschiedenen Das Verfassungsgericht hat nun bestimmte Teile konstitutiven Völkern angehörenden Delegierten dieser Vorschriften beanstandet. Dazu ist es ist proportional zur ethnischen Struktur im wichtig, zu erwähnen, dass Artikel 20.16 A eine jeweiligen Kanton. Dies alles wurde, bis zu einer Übergangsnorm ist. Er regelt die Verteilung der grundlegenden Entscheidung des Sitze nur befristet, bis Annex 7 des Dayton- 9 Verfassungsgericht von BuH aus dem Jahr 2016, Abkommens vollständig umgesetzt ist. Erst anhand der Daten der Volkszählung von 1991 wenn dies der Fall ist (wobei noch keine bestimmt: jeder Kanton musste mindestens kompetente Institution in BuH öffentlich diese einen Delegierten aus jedem konstitutiven Volk Voraussetzung als erfüllt ansieht), werden Regeln delegieren, falls dieses Volk in der kantonalen des Wahlgesetzes von BuH, welche die Anzahl Versammlung repräsentiert ist. Die der zu wählenden Delegierten pro Kanton für das Repräsentanten einer Ethnie (bzw. der Gruppe Oberhaus der Föderation vorschreiben (Artikel der „Anderen“) in einer kantonalen Versammlung 10.12), angewendet. wählen nur die Abgeordneten aus den Reihen 6 ihrer eigenen Ethnie. Nach geltendem Recht, In dieser Situation hat das Verfassungsgericht nur konkret Artikel 10.13 des Wahlgesetzes von BuH, die Artikel 20.16 A, Abs. 2 Buchstaben (a) bis (j) hätten die Delegierten aus allen Kantonen des Wahlgesetzes als verfassungswidrig spätestens einen Monat nach der Bestätigung angesehen (also die konkrete Verteilung der Sitze der Resultate der Direktwahlen für die pro konstitutivem Volk pro Kanton), nicht aber kantonalen Versammlungen gewählt werden die Übergangslösung als Ganzes angefochten. müssen. Das ist bisher nicht in allen Kantonen Das heißt, dass bis auf weiteres der Artikel 20.16. geschehen, weswegen das Oberhaus der A weiter angewendet wird, bis Annex 7 des Föderation bis jetzt (drei Monate nach der Wahl) Dayton-Abkommens erfüllt ist. noch nicht konstituiert ist. Das Problem besteht darin, dass nun diesem Artikel das zentrale Element fehlt, nämlich die Das Verfassungsgericht stärkt das konkrete Sitzverteilung und nur noch die Absätze Prinzip der ethnischen Legitimität 1 und 2 in Kraft sind. Diese verbleibenden Obwohl eine weitreichende Entscheidung des 8 Artikel 20.16 A Paragraph 2 Punkt a. bis j. des Verfassungsgerichts von BuH zum Wahlrecht 7 Wahlgesetzes bereits im Dezember 2016 (Nr. U-23/14) 9 Annex 7 (Vereinbarung über Flüchtlinge und getroffen wurde, sind die Folgen dieser Vertriebene) ist ein Teil der Allgemeinen Entscheidung erst bei der Wahl im Oktober 2018 Rahmenvereinbarung für den Frieden in Bosnien und Herzegowina (Dayton–Abkommen) und hat als Ziele, einerseits die sichere Rückkehr aller Flüchtlinge und 5 Siehe Artikel IV.A /6 der Verfassung der Föderation Vertriebenen in ihre Wohnorte aus dem Jahr 1991 (vor von BuH und Artikel 10.10 des Wahlgesetzes von BuH den ersten Kriegshandlungen), und andererseits die 6 Siehe Artikel IV.A /8 der Verfassung der Föderation Rückgabe des Eigentums bzw. die Zahlung von von BuH und Artikel 10.11 des Wahlgesetzes von BuH Reparationen für solches Eigentum, das nicht 7 Abrufbar unter : http://www.ustavnisud.ba/odluke/ zurückgegeben werden kann.
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. Länderbericht Januar 2019 4 Bestimmungen regeln nur, dass bis zur einer Volksgruppe (z.B. Kroaten) sich stark Abhaltung einer neuen Volkszählung die Zahlen unterschied. Dies war mit den bisherigen der Volkszählung 1991 als Grundlage für die Lösungen im Wahlgesetz nicht möglich, da als Sitzverteilung im Oberhaus der Föderation Grundlage der Sitzverteilung pro Kanton die genommen werden. Eine neuere Volkszählung Volkszählung aus dem Jahr 1991 genommen fand im Jahr 2013 statt, deren Daten nun wurde. So konnte es passieren, dass z.B. in einem insbesondere durch die Zentrale Kanton, in welchem inzwischen eine bosniakische Wahlkommission verwendet werden. Mehrheit lebt, die gleiche Anzahl von kroatischen und bosniakischen Delegierten gewählt 13 werden . Es ist sogar theoretisch möglich – dies Urteilsgründe hat auch das Verfassungsgericht angemerkt – dass selbst wenn nur ein einzelnes Mitglied einer Nun zum Kern der Entscheidung des Ethnie in diesem Kanton lebt und in der Verfassungsgerichts von 2016: Im Wesentlichen kantonalen Versammlung sitzt, dieser Kanton hat das Gericht festgestellt, dass die bislang einen Delegierten ins Oberhaus aus dieser Ethnie vorgeschriebene Sitzverteilung der konstitutiven delegiert. Die Anwendung der Völker in den Kantonen gegen das Verfassungsgerichtsentscheidung von 2016 Verfassungsprinzip der Gleichheit der bedeutet aber auch die endgültige ethno- konstitutiven Völker verstößt. Dazu gehören auch nationale „Territorialisierung“ und die bisher im Wahlgesetz festgeschriebenen Machtverteilung auf dieser Grundlage. Dies 10 Mindestquoten für die konstitutiven Völker . Das bedeutet auch indirekt die Bestätigung der Art Verfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass und Weise, wie es zu diesen demographischen das Oberhaus der Föderation nicht die Verschiebungen gekommen ist. In der Praxis Repräsentation der Kantone, sondern die würde dies bedeuten, dass Sitze, welche früher 11 Repräsentation der konstitutiven Völker sei. aus „multiethnischen urbanen Regionen besetzt Daher müssten die gewählten Delegierten im wurden, jetzt von Regionen besetzt werden, die 14 Oberhaus der Föderation die Bevölkerung des politisch und ethnisch homogen sind.“ jeweiligen Kantons widerspiegeln. Die Die bosnischen Parlamentarier hatten es nicht Delegierten eines jeden konstitutiven Volkes geschafft, bis zur Ausrufung der müssten ihre Legitimität in den kantonalen Parlamentswahlen im Mai 2018 das Wahlgesetz Versammlungen von den Repräsentanten ihrer in diesen Teilen zu ändern, um die Entscheidung eigenen Ethnie bekommen, die wiederum direkt des Verfassungsgerichts vom Dezember 2016 von allen Bürgern eines Kantons unter umzusetzen. Deswegen wurden die Wahlen im 12 Berücksichtigung der Ethnie gewählt werden. Oktober 2018 auf der Basis eines unvollständigen Im Endeffekt soll sichergestellt werden, dass die Wahlgesetzes abgehalten. Es besteht nun eine Kantone mit einer Bevölkerungsmehrheit einer rechtliche Lücke, die es unmöglich macht, das Ethnie auch die meisten Delegierten dieser Oberhaus der Föderation von BuH zu Ethnie ins Oberhaus der Föderation entsenden konstituieren. und dass somit auch das Prinzip des gleichen Wertes einer Stimme erfüllt wird. Bisher hatte eine Stimme in einigen Kantonen ein größeres Probleme und Folgen der nicht Gewicht als in anderen: Zum Beispiel hatten funktionierenden Legislative in der bislang verschiedene Kantone die gleiche Anzahl Föderation von BuH von Delegierten zum Oberhaus, obwohl die Anzahl der in diesen Kantonen lebenden Bürgern 13 10 Artikel 10.12. Paragraph 2: mindestens ein Siehe z.B. die Verteilung im Kanton 5 im Punkt e. des Delegierter aus jedem konstitutiven Volk pro Kanton Paragraphen 2 des Artikels 20.16 A des Wahlgesetzes 14 11 Siehe Paragraph 50 der Entscheidung der Wortlaut im Artikel aufrufbar auf : Verfassungsgerichts (U-23/14) http://www.balkaninsight.com/en/article/a-virtual-coup- 12 Siehe Paragraph 51 bis 52 der Entscheidung der in-bosnia-12-23-2018 Verfassungsgerichts (U-23/14)
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. Länderbericht Januar 2019 5 Die Folgen der Entscheidung und ihrer ethnische Legitimität der Delegierten achten und Nichtumsetzung sind sehr tiefgreifend für die damit die jetzigen realen demographischen Funktionalität der Föderation von BuH, aber auch Gegebenheiten akzeptieren muss. Eine andere für ganz BuH. Wie erwähnt, kann momentan das Frage ist, welches Organ die Entscheidung des Oberhaus der Föderation nicht vollständig Verfassungsgerichts durchsetzen kann. Eigentlich besetzt werden. Das Oberhaus der Föderation steht in der Verfassungsgerichtsentscheidung, hat das gleiche Gewicht wie das Unterhaus der dass das Parlament von BuH diese Entscheidung Föderation: Ein Gesetz muss im gleichen Wortlaut durchsetzen sollte, da ja auch das Wahlgesetz zwingend beide Kammern passieren. Daher ist von BuH im Parlament von BuH verabschiedet 17 derzeit auch die Legislative der Föderation wurde . Allerdings hat das Parlament von BuH paralysiert. Dasselbe gilt auch für die Legislative dies bis heute nicht getan und es ist rechtlich auf gesamtstaatlichem Niveau, da ja das fraglich (sowie politisch fast unmöglich), ob das Oberhaus der Föderation 10 der 15 Delegierten Parlament von BuH jetzt überhaupt eine zum Oberhaus von BuH wählt. Gesetzesänderung verabschieden kann, besonders da dies rückwirkend erfolgen müsste. Die Folgen in der Föderation sind noch Das neu gewählte Parlament wurde noch nicht gravierender, da hier auch das Oberhaus eine vollständig besetzt, da das Oberhaus nicht wichtige Rolle bei der Wahl des Präsidenten und besetzt ist. Besonders pikant ist auch die 15 der zwei Vize-Präsidenten hat und der Tatsache, dass die Mindestquoten der Präsident, mit dem Einverständnis der beiden konstitutiven Völker in den Kantonen (zur Vize-Präsidenten, seinerseits die Regierung der Erinnerung: jeder Kanton muss mindestens einen 16 Föderation ernennt. Somit ist auch die Delegierten aus jedem konstitutiven Volk zum Formierung einer neuen Exekutive der Oberhaus der Föderation wählen) auch in der Föderation, die die Machtverhältnisse im Verfassung der Föderation von BuH verankert Parlament widerspiegelt, blockiert. Die jetzige sind (Artikel IV.A/8), also gerade die Lösung, die Regierung hat nur ein technisches Mandat. Es vom Verfassungsgericht von BuH im Wahlgesetz kann auch kein Haushalt verabschiedet werden, von BuH als verfassungswidrig angesehen wurde. was zum totalen finanziellen Kollaps der Diese Lösung ist also weiterhin in der Verfassung Föderation führen kann. Ähnliches, aber in der Föderation verankert, im Wahlgesetz von abgeschwächter Form, droht auch auf dem BuH aber nicht mehr. In der Zwischenzeit wurde gesamtstaatlichen Niveau. Schließlich drohen auch der Artikel IV.A/8 der Verfassung der auch den Kantonen wegen des Föderation von BuH vor dem Verfassungsgericht Nichtfunktionierens der Exekutive in der von BuH angefochten. Wann eine Entscheidung Föderation finanzielle Probleme. in dieser Sache getroffen wird, ist noch ungewiss. Jedoch bliebe selbst nach einer möglichen Entscheidung, dass auch die relevanten Artikel Ein Ausblick: Mögliche Lösungen der Verfassung der Föderation nicht im Einklang mit der Verfassung von BuH stünden, noch Wie und wann diese Verfassungskrise immer das Problem, wie man das Oberhaus der überwunden wird, ist noch offen. Eines ist sicher, die Verfassungsgerichtsentscheidung von 2016 17 Es gibt auch Positionen die bezweifeln überhaupt die hat Tatsachen geschaffen und es gibt kein Zurück Kompetenz des Parlaments von BuH ein Wahlgesetz zu mehr. Jede angebotene Lösung muss sich an verabschieden das auch die Wahlregeln für die Wahl der Institutionen der Föderation beinhaltet, da so eine dieser Entscheidung orientieren, falls sie vor Kompetenz nicht explizit in der Verfassung von BuH dem Verfassungsgericht bestehen möchte. Das verankert ist. Jedoch, man muss hier (nur kurz) heißt, dass man bei der Verteilung der Sitze der festhalten das dass Parlament seine Kompetenz in konstitutiven Völker in den Kantonen auf die dieser Materie direkt aus dem Annex 3 des Dayton- Abkommens im Verbund mit Artikel III/5 der Verfassung von BuH bezieht (siehe die Meinung der Venezianischen 15 Siehe die Prozedur im Artikel IV B/1 der Verfassung Kommission auf : der Föderation von BuH http://www.venice.coe.int/webforms/documents/?pdf=CDL- 16 Siehe Artikel IV B/2 der Verfassung der Föderation AD(2016)024-e) aber auch indirekt aus dem Artikel IV/4 von BuH der Verfassung von BuH.
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. Länderbericht Januar 2019 6 Föderation verfassungskonform besetzen kann. Einen Versuch, das Problem zu lösen, hat die Zentrale Wahlkommission von BuH (ZWK) 18 unternommen. Mit einem Akt vom Dezember 2018 hat sie eine Neuverteilung der Sitze der Delegierten aus jedem Kanton zum Oberhaus der Föderation vorgeschrieben, basierend auf den Daten der letzten Volkszählung aus dem Jahr 2013. Damit hat die ZWK die Verfassungsgerichtsentscheidung ohne eine Wahlgesetz-Änderung teilweise umgesetzt. Diese Lösung wurde auch von der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten unterstützt, jedoch nicht vom Büro des Hohen Repräsentanten in BuH. Dies scheint der eleganteste, jedoch ein rechtlich bedenklicher Ausweg zu sein. Die Zentrale Wahlkommission hat nicht die Befugnisse eines Gesetzgebers und auch im Wahlgesetz gibt es keine klare Befugnis der ZWK, 19 solch einen Akt zu verabschieden . Unter anderem aus diesem Grund wurde dies dem Verfassungsgericht von BuH zur Prüfung vorgelegt. Eine Entscheidung steht noch aus und 20 wird in Kürze erwartet. Somit bliebe nur noch die rechtlich „sauberste“ und schnellste Lösung diese Verfassungskrise zu überbrücken: eine Intervention des Hohen Repräsentanten der Internationalen Gemeinschaft (HR) gemäß dem Dayton- Abkommen und den daraus folgenden Bonner Befugnissen. Der HR ist befugt, die Verfassung der Föderation sowie das Wahlgesetz nach Belieben abzuändern. Dies würde allerdings die Frage aufwerfen, wozu BuH Parlamente hat und ob der derzeitige Verfassungsrahmen Bosnien und Herzegowinas in dieser Form überhaupt weiter Bestand haben kann. 18 Abrufbar auf : https://izbori.ba/Documents/2018/Posredni_izbori/12/U putstvo_18_12_2018-10_00-bos.pdf 19 Im Kontext des noch anwendbaren Artikels 20.16 A des Wahlgesetzes, jedoch im Artikel 10.12. des Wahlgesetzes besteht eine solche Befugnis, da bereits eine neue Volkszählung stattgefunden hat. 20 Es gilt als wahrscheinlich, dass das Verfassungsgericht von BuH eine Entscheidung diesbezüglich Ende Januar/Februar 2019 trifft.
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. Länderbericht Januar 2019 7 Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. Hartmut Rank Leiter des Rechtsstaatsprogramms Südosteuropa Hauptabteilung Europäische und Internationale Zusammenarbeit Rechtsstaatsprogramm Südosteuropa www.kas.de/rspsoe office.rspsoe@kas.de Der Text dieses Werkes ist lizenziert unter den Bedingungen von „Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international”, CC BY-SA 4.0 (abrufbar unter: https://creativecom www.kas.de mons.org/licenses/ by-sa/4.0/legalcode.de)
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