AUSSEN WIRTSCHAFT RUSSLAND-SANKTIONEN IM RAHMEN DES UKRAINE-KONFLIKTES - WKO
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
AUSSEN WIRTSCHAFT RUSSLAND-SANKTIONEN IM RAHMEN DES UKRAINE-KONFLIKTES GESAMTÜBERSICHT STAND: 24. JUNI 2019 Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. AUSSENWIRTSCHAFTSCENTER MOSKAU
Stand: 24. Juni 2019 INHALTSVERZEICHNIS I ALLGEMEINE INFORMATIONEN ..................................................................................................... 3 1. Einleitung.................................................................................................................................. 3 2. Wer die Sanktionen zu befolgen hat ......................................................................................... 4 3. Was die Sanktionen für Ihr Unternehmen bedeuten und was zu tun ist ................................. 5 4. Wie weit geprüft werden muss ................................................................................................. 6 II SANKTIONEN DER EUROPÄISCHEN UNION................................................................................... 7 1. Personenbezogene Sanktionen der EU .................................................................................... 7 2. Regionenbezogene Sanktionen der EU .................................................................................. 28 3. Sektorale Sanktionen der EU ................................................................................................. 30 III SANKTIONEN DER USA ................................................................................................................. 36 1. Personenbezogene Sanktionen der USA................................................................................ 36 2. Regionenbezogene Sanktionen der USA ................................................................................ 71 3. Sektorale Sanktionen der USA ............................................................................................... 72 4. Weitere Sanktionen der USA .................................................................................................. 89 IV RUSSISCHE FÖDERATION ............................................................................................................. 91 1. Sanktionsliste der Russischen Föderation ............................................................................ 91 2. Importverbote der Russischen Föderation ............................................................................ 93 V WEITERE SANKTIONSLISTEN ....................................................................................................... 96 VI ABSICHERUNG IHRES EXPORTVORHABENS................................................................................ 97 VII WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN ......................................................................................... 98 Alle Angaben ohne Gewähr & Anspruch auf Vollständigkeit 2
Stand: 24. Juni 2019 I ALLGEMEINE INFORMATIONEN 1. EINLEITUNG Ende 2013 verweigerte der ukrainische Präsident Viktor Janukowtisch die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mit der EU, welche eine wirtschaftliche Annäherung der Ukraine an die EU zur Folge gehabt hätte, und entschied sich somit für einen prorussischen Kurs. Dies stieß innerhalb der Bevölkerung jedoch auf Widerstand und resultierte in Demonstrationen, welche sich schnell zu einer anti-russischen und pro-europäischen Protestbewegung entwickelten. Als die ukrainische Regierung gegen die Demonstrationen vorging, kam es zu tödlichen Ausschreitungen am Maidan-Platz. Die EU, USA und andere Staaten verurteilten die Aktionen der Regierung und sanktionierten ausgewählte ukrainische und russische Politiker. In der Nacht zum 22. Februar 2014 floh der ukrainische Präsident ins Ausland. Kurz darauf – im März 2014 – besetzte Russland die Halbinsel Krim und führte ein Referendum über die Zugehörigkeit zur Russischen Föderation durch. Die Abstimmung fiel zu Gunsten Russlands aus. Sie wurde jedoch international nicht anerkannt, da sie nicht im Einklang mit dem Völkerrecht war. Die EU, USA und andere Staaten reagierten erneut mit Sanktionen – diese waren zuerst gegen russische Politiker gerichtet. Später folgten Wirtschaftssanktionen gegen die Krim. Währenddessen fanden prorussische und proukrainische Demonstrationen in der ganzen Ukraine statt, welche die Bevölkerung zusehends weiter spaltete. Im April 2014 eskalierte der Konflikt im Donbass, dem russisch geprägten Osten der Ukraine, als pro-russische Separatisten die international nicht anerkannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk ausriefen. Russland wird vorgeworfen, die Volksrepubliken mit Personal, Waffen und Ausrüstung zu unterstützen, was die russische Seite jedoch bestreitet. Im Hinblick die Einflussnahme Russlands verhängten die EU, USA und andere Staaten im Juli 2014 wirtschaftliche Sanktionen gegenüber der Russischen Föderation. Im September 2014 wurde in der weißrussischen Hauptstadt unter Vermittlung der OSZE von offiziellen Vertretern der Ukraine sowie der Volksrepubliken das Protokoll „Minsk I“ unterzeichnet. Dieses enthält einen 12 Punkte-Plan zur Deeskalation des Konfliktes und zielt auf einen Waffenstillstand ab. Als die Kämpfe jedoch kurz darauf erneut aufflammten, kam im Februar 2015 auf Initiative von Deutschland und Frankreich „Minsk II“ – ein Maßnahmenkomplex zur Umsetzung der Minsker Vereinbarungen - zustande. Die Aufhebung der über Russland verhängten Sanktionen wurde von der Umsetzung des Abkommens von Minsk abhängig gemacht. Als Folge des Gifteinsatzes gegen einen ehemaligen russischen Geheimagenten in englischen Salisbury verhängte die EU 2019 weitere Sanktionen gegen Russland. Im Rahmen der Ukraine-Krise führten auch die USA und weitere westliche Staaten Sanktionen gegen Russland ein, welche den EU Sanktionen ähnelten aber nicht immer gleichzusetzen waren. Die USA hatten bereits 2012 im Rahmen des sogenannten Magnitsky-Aktes erstmals russische Personen sanktioniert. Der Magnitsky-Akt wurde nach dem verstorbenen Steuerberater Sergei Magnitsky benannt, der einen Steuerbetrug in Millionenhöhe mit russischer Beamtenbeteiligung untersuchte, und ist gegen Menschenrechtsverletzungen und Korruption gerichtet. Darüber hinaus sanktionierten die USA weitere Personen, welche über Cyberaktivitäten auf die US- Präsidentschaftswahl 2016 Einfluss genommen haben sollen. Zuletzt schaffte sich die USA im Sommer 2017 mit dem „Countering America's Adversaries Through Sanctions Act“ eine weitere Rechtsgrundlage für umfassende Russland-Sanktionen. Erste Listungen auf Basis dieser Rechtsgrundlage folgten 2018. Alle Angaben ohne Gewähr & Anspruch auf Vollständigkeit 3
Stand: 24. Juni 2019 Den westlichen Sanktionen ließ Russland seinerseits Gegensanktionen folgen. Wir haben für Sie kompakt alle Informationen zu den Sanktionen in diesem Dokument zusammengefasst. Einen Überblick über den aktuellen Stand der Sanktionen finden Sie außerdem auf der Homepage der Abteilung für Finanz- und Handelspolitik der Wirtschaftskammer Österreich. Sanktionslisten werden laufen aktualisiert. Allgemein ist zu beachten, dass die Sanktionen der Europäischen Union unterschiedlicher Natur sind und sich in folgende Kategorien einteilen lassen: Personenbezogene Sanktionen (natürliche und juristische Personen) Regionenbezogene Sanktionen (Krim und Sewastopol) Sektorale Sanktionen (Wirtschaftssanktionen) o Ölindustriebezogene Sanktionen o Sanktionen hinsichtlich Militär und Dual-Use-Güter o Kapitalmarktbezogene Sanktionen 2. WER DIE SANKTIONEN ZU BEFOLGEN HAT Prinzipiell haben alle Unternehmen, die nach EU-Recht gegründet wurden, sowie jene Unternehmen, die in der EU tätig sind (unabhängig vom Ort der Firmenregistrierung) den Sanktionen Folge zu leisten. Ein Beispiel für den letzteren Fall ist beispielsweise eine europäische Filiale einer japanischen Firma, die Waren an einen russischen Kunden liefert. Tochterunternehmen europäischer Firmen, die in Russland oder der Ukraine registriert sind (z.B. eine russische OOO), sind mit ihren eigenständigen Handlungen formell von dieser Regelung nicht erfasst, da diese als eigenständige russische bzw. ukrainische Unternehmen gesehen werden. Anders ist der Fall bei Repräsentanzen: Diese gelten als unselbständige Einheiten des Mutterunternehmens und müssen daher ebenso den Sanktionen folgen. Zu beachten ist weiters, dass auch natürliche Personen in die Pflicht genommen werden: EU-Bürger sind verpflichtet, die EU-Sanktionen zu befolgen, egal ob sie innerhalb oder außerhalb der EU handeln. Ebenso müssen Nicht-EU-Bürger, die in der EU wohnhaft oder tätig sind, die EU-Sanktionen im Unionsgebiet befolgen. Ein praktisches Beispiel: Ist der Eigentümer, Generaldirektor oder Manager eines russischen Unternehmens bzw. einer Tochterfirma EU-Bürger, so ist er/sie verpflichtet, die Sanktionen einzuhalten – auch wenn dies nicht für das Unternehmen gilt. Alle Angaben ohne Gewähr & Anspruch auf Vollständigkeit 4
Stand: 24. Juni 2019 Nachstehend finden Sie eine Matrix, die Ihnen dabei helfen soll, festzustellen, wann die EU-Sanktionen Wirkung erlangen: EU-Unternehmen auch ausl. Repräsentanz (z.B. in der RF) auch ausl. Filiale Nicht-EU- Nicht-EU- (z.B. in der RF) EU-Bürger Unternehmen Bürger1 in der EU EU-Sanktionen EU-Sanktionen EU-Sanktionen EU-Sanktionen tätig anzuwenden anzuwenden anzuwenden anzuwenden in einem EU-Sanktionen EU-Sanktionen Drittland EU-Sanktionen EU-Sanktionen NICHT NICHT (z.B. RF) anzuwenden anzuwenden anzuwenden anzuwenden tätig 3. WAS DIE SANKTIONEN FÜR IHR UNTERNEHMEN BEDEUTEN UND WAS ZU TUN IST Die Sanktionen können ein bedeutendes Risiko für Ihr Unternehmen darstellen - auch die Strafen bei Nichteinhaltung der Sanktionen können erheblich sein (abhängig von der Rechtsprechung des jeweiligen Landes). Das österreichische Außenwirtschaftsgesetz (AußWG § 79ff) ahndet Embargo- Verstöße mit hohen Geldstrafen und in schweren Fällen sogar Haftstrafen bis zu drei Jahren. Neben den rechtlichen Konsequenzen könnte auch Ruf- bzw. Imageschädigung jene Unternehmen negativ beeinflussen, die als „Sanktionsbrecher“ öffentlich bekannt gemacht werden. Daher empfiehlt es sich, dass jedes europäische Unternehmen, das aktiv in Russland oder in den GUS-Staaten tätig ist, regelmäßig eine Prüfung der Geschäftskontakte durchführt, um herauszufinden, ob sich sanktionierte Personen oder Unternehmen unter den Geschäftskontakten befinden. Des Weiteren sollten Sie bei neuen Verträgen eine Force-Major-Klausel in den Vertrag aufnehmen, die den Fall zukünftiger Sanktionen bereits im Vorhinein regelt. Da viele europäische Unternehmen auch in den USA tätig sind, sollten auch die US-Regelungen beachtet werden. Alle in den USA ansässigen Firmen sind nämlich verpflichtet, die US-Sanktionen weltweit bei ihren Tochterunternehmen anzuwenden. 1 BEISPIEL: ein in Russland wohnhafter russischer Staatsbürger möchte sein Haus, das sich in der EU befindet, an eine gelistete Person verkaufen. Alle Angaben ohne Gewähr & Anspruch auf Vollständigkeit 5
Stand: 24. Juni 2019 4. WIE WEIT GEPRÜFT WERDEN MUSS Der Exporteur ist laut Außenwirtschaftsgesetz grundsätzlich dazu verpflichtet, nach dem Maßstab eines ordentlichen Kaufmanns/Unternehmers zu überprüfen, ob sein Exportgeschäft gegen die Sanktionen verstößt. Hierunter fällt auch eine generelle Erörterung des weiteren Verbleibs seiner Ware. Sollten bei der Erörterung Verdachtsmomente auftauchen, dass die Ware z.B. für eine sanktionierte Person oder militärische Endnutzung bestimmt ist oder anderweitig gegen Sanktionsbestimmungen verstößt (z.B. Lieferung sanktionierter Waren auf die Krim), so sind entsprechende Schritte zur Gewährleistung der Einhaltung der Sanktionsbestimmungen einzuleiten und im Worst-Case-Szenario der Export zu unterlassen. Hierbei möchten wir jedoch Folgendes anmerken: Eine Sanktionsprüfung beschränkt sich auf das tatsächlich Mögliche, eingeschränkt durch das subjektive Wissen bzw. den subjektiven Verdacht. Beispielsweise ist eine Erörterung des weiteren Verbleibs der Ware im Fall eines Verkaufs an einen Händler – sofern keine Verdachtsmomente vorliegen – nicht zumutbar, da eine Prüfung aller (potentiellen) Kunden bzw. Endnutzer des Händlers schlicht und einfach unrealistisch ist. Wenn kein Wissen bzw. kein Verdacht einer Betroffenheit besteht und sich nichts weiter eruieren lässt, dann kann auch keine Haftung angenommen werden, weil eben kein Verschulden vorliegt. Verschulden impliziert zumindest Fahrlässigkeit und diese wird dann nicht angenommen werden können. Im Übrigen enthält jede Sanktionsregelung – z.B. VO 269/2014 (Art 10 Abs 2) oder VO 833/2014 (Art 10) - eine Regelung hinsichtlich eines Haftungsausschlusses: Artikel 10 „Natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen können für ihr Handeln nicht haftbar gemacht werden, wenn sie nicht wussten und keinen vernünftigen Grund zu der Annahme hatten, dass sie mit ihrem Handeln gegen die Maßnahmen nach dieser Verordnung verstoßen.“ Zu weiteren Nachforschungen ist der Exporteur also nur dann verpflichtet, wenn er eine Vermutung oder einen Verdacht hat - in diesem Fall greift der Haftungsausschluss nicht. Grundsätzlich ist anzumerken, dass in der EU ansässige Firmen lediglich dazu verpflichtet sind, die EU-Sanktionsbestimmungen zu befolgen. Die US-Sanktionen können aber u.a. dann relevant sein, wenn Sie ein Tochterunternehmen in den USA haben und / oder sich aufgrund von internen Compliance-Richtlinien freiwillig dazu verpflichten die US-Sanktionsbestimmungen weltweit einzuhalten. Ihr möglicher amerikanischer Zulieferer ist jedenfalls angehalten, die US-Sanktionen zu befolgen und analoge Überprüfungen hinsichtlich der Endnutzer sowie Endnutzung seiner Waren durchzuführen. Weiters sind Banken zur Einhaltung der US-Vorgaben angehalten, sofern Transaktionen in US-Dollar stattfinden – daher empfiehlt sich grundsätzlich, die Überweisung in Euro durchzuführen. In jedem Fall ist Vorsicht geboten und Geschäftspartner und -strukturen sollten überprüft werden. Gerne ist Ihnen dabei das AußenwirtschaftsCenter Moskau behilflich! Alle Angaben ohne Gewähr & Anspruch auf Vollständigkeit 6
Stand: 24. Juni 2019 II SANKTIONEN DER EUROPÄISCHEN UNION 1. PERSONENBEZOGENE SANKTIONEN DER EU 1.1 EU-VOLLLISTUNG NATÜRLICHER PERSONEN Die Sanktionen der EU verbieten jegliche direkte oder indirekte wirtschaftliche Interaktionen (Bezahlungs- und Bereitstellungsverbot) mit gelisteten Personen sowie mit allen Unternehmen, an denen eine gelistete juristische oder natürliche Person einen Eigentumsanteil von 50% oder mehr hat. Darüber hinaus gilt dies auch für Firmen, die von sanktionierten Personen direkt oder indirekt kontrolliert werden sowie einen dominanten Einfluss ausüben können. Dominanter oder entscheidender Einfluss kann auch dann vorliegen, wenn ein enges Familienmitglied der sanktionierten Person die Leitung einer russischen Firma innehat (Einsetzten von Familienangehörigen als „Strohmänner“). Der offizielle Wortlaut der EU lautet: „Den [..] aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen oder den dort aufgeführten mit diesen in Verbindung stehenden natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen.“ (VO 269/2014 des Rates vom 17.03.2014) Als „wirtschaftliche Ressourcen“ definiert der europäische Rat Vermögenswerte jeder Art, unabhängig davon, ob sie materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich sind, bei denen es sich nicht um Gelder handelt, die aber für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können. Vom Bezahlungs- und Bereitstellungsverbot der EU sind somit beispielsweise folgende Handlungen umfasst: Geldtransfers Verkauf von Waren Bereitstellung von Dienstleistungen Verwaltung von Vermögen Bereitstellung anderer wirtschaftlicher Ressourcen, z.B.: o Bargeld, Schecks, Geldforderungen o Einlagen bei Finanzinstituten o Öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich o Aktien und Anteile o Zinsen, Dividenden oder andere Einkünfte o Kredite, Garantien o Bank-Bürgschaften o Dokumente, die Anzeichen einer Beteiligung an Fonds enthalten o usw. Die Feststellung eines indirekten (mittelbaren) Bereitstellungsverbotes kann sich unter Umständen schwierig gestalten. Eine mittelbare Bereitstellung liegt zum Beispiel bei der Kontrolle des nicht gelisteten Empfängers durch den Gelisteten vor. Dafür gibt es Kriterien, wie z.B. das Bestellungs- /Abberufungsrecht der Mehrheit der Mitglieder des Leitungsorgans oder die tatsächliche Verfügung Alle Angaben ohne Gewähr & Anspruch auf Vollständigkeit 7
Stand: 24. Juni 2019 über die Mehrheit der Stimmrechte oder die Ausübung eines beherrschenden Einflusses (etc.) durch die in den Sanktionslisten gelisteten Personen. Eine Interpretationshilfe dazu finden Sie hier. Wenn es sich bei der mit Sanktionen belegten Person um den Leiter einer Behörde oder um einen Minister handelt, ist dies nicht automatisch gleichzusetzen mit der Sanktionierung der Behörde bzw. des Ministeriums oder der in deren Eigentum stehenden Unternehmen. Die verhängten Strafmaßnahmen zielen lediglich darauf ab, der sanktionierten Person keine wirtschaftlichen Ressourcen persönlich zugutekommen zu lassen. Die EU-Sanktionen erlauben grundsätzlich den Erhalt von Zahlungen von gelisteten Personen aus Verträgen, die vor der Listung der Person oder des Unternehmens abgeschlossen wurden und wenn die Ware bereits geliefert wurde. Zahlungen für Waren oder Dienstleistungen an die gelisteten Personen sind allerdings unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verboten. Einen Überblick über die natürlichen Personen, welche von den personenbezogenen Sanktionen der EU betroffen sind, finden Sie untenstehend. Einen Gesamtüberblick über die entsprechenden EU- Sanktionsverordnungen finden Sie außerdem hier. NR. NAME AKTIV IN POSITION 1. ABISOV Krim/Sewastopol Ehem. "Innenminister der Republik Krim" Sergey Vadimovich 2. AIRAPETYAN Ostukraine Ehem.„Gesundheitsministerin der Larisa Leonidovna Volksrepublik Lugansk“ 3. AKIMOV Ostukraine „Abgeordneter der Wirtschaftsunion Oleg Konstantinovich Lugansk im Nationalrat der Volksrepublik Lugansk“ 4. AKSYONOV (AKSENOV) Krim/Sewastopol "Premierminister der Republik Krim" Sergey Valeryevich 5. ALEXSEYEV Russland Erster stv. Direktor des russ. Vladimir Stepanovich Militärnachrichtendienstes GRU, geb. 24. April 1961 6. ANTONOV Russland Ehem. stv. Minister für auswärtige Anatoly Ivanovich Angelegenheiten 7. ANTYUFEYEV Ostukraine Ehem. "Sicherheitsminister" der Vladimir separatistischen Region Transnistrien, a.k.a ehem. "Vizepremierminister der Volksrepublik Donetsk" SHEVTOSOV Vladimir ANTIUFEEV Vladimir Gheorghievici ALEXANDROV Vladimir Gheorghievici SHEVTSOV Vadim Gheorghievici Alle Angaben ohne Gewähr & Anspruch auf Vollständigkeit 8
Stand: 24. Juni 2019 NR. NAME AKTIV IN POSITION 8. ARBUZOV Ukraine Ehem. Ministerpräsident der Ukraine Sergei Gennadievich 9. AZAROV Ukraine Ehem. Premierminister der Ukraine Nikolai Yanovich 10. BABAKOV Russland Ehem. Abgeordneter der Staatsduma Alexander Mikhailovich 11. BALBEK Krim/Sewastopol „Abgeordneter der Republik Krim“, „Stv. Ruslan Ismailovich Vorsitzender des Ministerrates der Republik Krim“ 12. BAKHAREV Krim/Sewastopol „Abgeordneter der Republik Krim“, „Erster stv. Vorsitzender des Staatsrates der Konstantin Republik Krim“ Mikhailovich 13. BAKHIN Russland Erster stv. Verteidigungsminister Arkady Viktorovich 14. BASHIROV Ostukraine Ehem. "Premierminister des Ministerrates Marat Faatovich der Volksrepublik Lugansk" 15. BASURIN Ostukraine „Stv. Befehlshaber des Eduard Aleksandrovich Verteidigungsministeriums der Volksrepublik Donezk“, Sprecher des „Verteidigungsministers der Volksrepublik Donezk“ 16. BELAVENTSEV Krim/Sewastopol Ehem. Generalbevollmächtigter Vertreter Oleg Yevgenyvich im „Föderationskreis Krim“, nicht ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Russischen Föderation 17. BELIK Krim/Sewastopol „Abgeordneter der Stadt Sewastopol“ Dmitry Anatolievich 18. BEREZA Ostukraine „Innenminister der Volksrepublik Donezk“ Oleg Vladimirovich 19. BEREZIN Ostukraine Ehem. „Vizeverteidigungsminister der Fedor Dmitrievich Volksrepublik Donetsk" 20. BEREZOVSKIY Ukraine Übergelaufener Kommandeur der Deniz Valentinovich Ukrainischen Marine Alle Angaben ohne Gewähr & Anspruch auf Vollständigkeit 9
Stand: 24. Juni 2019 NR. NAME AKTIV IN POSITION 21. BESEDA Russland Leiter der 5. FSB-Abteilung (russischer Sergei Orestovoch Inlandsgeheimdienst) 22. BESEDINA Ostukraine Ehem. „Ministerin für wirtschaftliche Olga Igorevna Entwicklung und Handel der Volksrepublik Lugansk“ 23. BEZLER Ostukraine Einer der ehemaligen Anführer der Igor Nikolaevich selbsternannten Milizen von Horliwka 24. BEZRUCHENKO Krim/Simferopol Geb. 22. August 1979, „Sekretärin der Natalia Ivanovna (a.k.a. Wahlkommission der Krim“ BEZRUCHENKO Natalya Ivanovna) 25. BIDYOVKA Ostukraine Vorsitzender des „Volksrates“ der „Volksrepublik Donezk“, geb. 7. März 1981 Vladimir Anatolievich 26. BORODAI Ostukraine Ehem. "Premierminister der Volksrepublik Alexandr Yurevich Donezk" 27. BORTNIKOV Russland Mitglied des Sicherheitsrats der Russischen Aleksandr Vasilievich Föderation, FSB-Direktor (russischer Inlandsgeheimdienst) 28. BUGROV (BUHROV) Ostukraine Ehem. „Verteidigungsminister der Volksrepublik Lugansk“ Oleg Evgenevich 29. BUSHMIN Russland Stv. Vorsitzender des Föderationsrates der Evgeni Viktorovich Russischen Föderation 30. CHALIY (CHALYY) Krim/Sewastopol „Bürgermeister von Sewastopol" Aleksei Mikhailovich 31. CHEMEZOV Russland enger Vertrauter Präsident Putins Sergey Viktorovich 32. CHEPIGA Russland Arbeitet für oder im Auftrag des russ. Anatoliy Vladimirovich Nachrichtendienstes (Geheimdienstes), wird mit dem Nervengiftanschlag in Salisbury direkt in Verbindung gebracht 33. CHEREZOV Russland Vize-Energieminister der Russischen (TSCHERESOW) Föderation Andrey Vladimirovich Alle Angaben ohne Gewähr & Anspruch auf Vollständigkeit 10
Stand: 24. Juni 2019 NR. NAME AKTIV IN POSITION 34. CHIGRINA Ostukraine Ehem. Sprecherin der „Regierung der Oksana Aleksandrovna Volksrepublik Lugansk", ehem. Sprecherin des Pressedienstes der LNR 35. DEGTYAREV Russland Abgeordneter der Staatsduma Mikhail Vladimirovich 36. DEYNEGO Ostukraine Ehem. „Stv. Leiter des Volksrats der Vladyslav Nykolayevych Volksrepublik Lugansk“, amtierender „Minister für auswärtige Angelegenheiten der Volksrepublik Lugansk“ 37. DZHABAROV Russland Erster stv. Vorsitzender des Ausschusses Vladimir Michailovich für internationale Angelegenheiten des Föderationsrates der Russischen Föderation 38. DVORNIKOV Krim/Sewastopol Kommandant des südlichen Militärdistrikts Aleksandr der russ. Streitkräfte, verantwortlich für die Vladimirovich Streitkräfte in der Region inkl. jener auf der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim 39. FILIPPOVA Ostukraine Ehem. „Justizministerin der Volksrepublik Ekaterina Donezk“ Wladimirovna 40. FRADKOV Russland Ehem. Mitglied des Sicherheitsrats der Mikhail Efimovich Russischen Föderation, Direktor des Russischen Instituts für Strategische Studien 41. GALKIN Russland Ehem. Befehlshaber des russischen Aleksandr Viktorovich Militärbezirks Süd, Berater des russischen Verteidigungsministers 42. GERASIMOV Russland Generalstabschef der Streitkräfte der Valery Vasilevich Russischen Föderation, erster stv. Verteidigungsminister der Russischen Föderation, General des Heeres 43. GIRKIN Igor Russland Militärischen Führer der „Volksrepublik Vsevolodovich Donezk“ (a.k.a. STRELKOV Igor) 44. GLAZYEV Russland Berater des Präsidenten der Russischen Sergey Föderation Alle Angaben ohne Gewähr & Anspruch auf Vollständigkeit 11
Stand: 24. Juni 2019 NR. NAME AKTIV IN POSITION 45. GRABCHAK Russland Abteilungsleiter im Energieministerium der Russischen Föderation Evgeniy Petrovich 46. GROMOV Russland Erster Stv. der Präsidialverwaltung Alexey Alexeyevich 47. GRYZLOV Russland Ehem. Mitglied des Sicherheitsrats der Russischen Föderation Boris Vyacheslavovich 48. GUBAREV Ostukraine Einer der Anführer der "Volksrepublik Pavel Yurievich Donetsk" 49. GUBAREVA Ostukraine Ehem. Außenministerin der "Volksrepublik Ekaterina Iurievna Donetsk", ehem. Mitglied des „Volksrates der Volksrepublik Donezk“ 50. GUZEYEVA Krim/Simferopol „Stv. Leiterin der Wahlkommission der Inna Nikolayevna Krim“, geb. 20. Mai 1971 (a.k.a. GUZEEVA Inna Nikolayevna, HUZIEIEVA Inna Mykolayivna) 51. IGNATOV Ostukraine „Oberbefehlshaber der Volksmiliz der Sergey Yurievich Volksrepublik Lugansk“ 52. ISMAILOV Ostukraine „Justizminister der Volksrepublik Donezk“, Zaur Raufovich ehem. „Generalstaatsanwalt der Volksrepublik Lugansk“ 53. IVAKIN Ostukraine Ehem. "Innenminister der Volksrepublik Iurii Vladimirovich Lugansk" 54. JAROSH Krim/Sewastopol „Amtierender Leiter des Amtes des Petr Grigorievich föderalen Migrationsdienstes für die Krim“ 55. KADYROV Russland Präsident der Republik Tschetschenien Ramzan Akhmadovitch 56. KALASHNIKOV Russland Erster stv. Vorsitzender des Ausschusses Leonid Ivanovich der Staatsduma für auswärtige Angelegenheiten 57. KALYUSSKY Ostukraine Sogenannter "De-facto-Stellvertreter des Alexandr Premierministers der Volksrepublik Aleksandrovich Donezk, zuständig für soziale Angelegenheiten" Alle Angaben ohne Gewähr & Anspruch auf Vollständigkeit 12
Stand: 24. Juni 2019 NR. NAME AKTIV IN POSITION 58. KAPRANOVA Krim/Sewastopol Geb. 1964; „Sekretärin der Anastasiya Wahlkommission von Sewastopol“ Nikolayevna (a.k.a. KAPRANOVA Anastasiya Mykolayivna) 59. KARAMAN Ostukraine Ehem. Stv. Premierminister für Soziales“ Aleksandr Akimovich der „Volksrepublik Donezk“, Leiter der Administration des Ministerrates der sogenannten "Volksrepublik Donezk" 60. KARTAPOLOV Russland Ehem. Direktor der Hauptabteilung Andrei Valeryevich Operationen und stv. Leiter des Generalstabs der Streitkräfte der Russischen Föderation, seit Juli 2018. stv. Verteidigungsminister 61. KARYAKIN Ostukraine Ehem. sogenannter "Vorsitzender des Aleksey Obersten Rates der Volksrepublik Lugansk" Vyachaslavovich 62. KAUROV Ostukraine Präsident der sogennanten "Republik Valery Vladimirovich Novorossiya" 63. KHALIKOV Ostukraine Ehem. „Erster stv. Premierminister“ und Ravil Zakarievich vormaliger „Generalstaatsanwalt“ der „Volksrepublik Donezk“ 64. KHAKIMZYANOV Ostukraine Einer der Anführer der bewaffneten Kräfte Igor Evgenevich der selbstproklamierten „Volksrepublik Donezk“ 65. KHODAKOVSKIY Ostukraine Ehem. sogenannter "Sicherheitsminister Alexandr Sergeevich der Volksrepublik Donezk" 66. KHRYAKOV Ostukraine Ehem. sogenannter "Minister für Alexander Vitalievich Information und Massenkommunikation der Volksrepublik Donezk" 67. KISELEV/ KISELYOV Russland Leiter der staatlichen russischen Dmitry Konstantinovich Nachrichtenagentur "Rossiya Segodnya" 68. KLISHAS Russland Vorsitzender des Ausschusses für Andrei Aleksandrovich Verfassungsrecht des Föderationsrates der Russischen Föderation 69. KLYMENKO Ukraine Ehem. Minister für Steuern und Zölle der Oleksandr Vyktorovych Ukraine Alle Angaben ohne Gewähr & Anspruch auf Vollständigkeit 13
Stand: 24. Juni 2019 NR. NAME AKTIV IN POSITION 70. KOFMAN Ostukraine „Erster stv. Präsident“ des „Parlaments“ Aleksandr Igorevich der „Volksrepublik Donezk“ 71. KONONOV Ostukraine ehem. „Verteidigungsminister“ der Vladimir Petrovich „Volksrepublik Donezk“ 72. KONSTANTINOV Krim/ „Vorsitzender des Obersten Rates der Vladimir Andreevich Sewastopol Autonomen Republik Krim“ 73. KOSTENOK Ostukraine „Minister für Bildung“ der „Volksrepublik Igor Vladimirovich Donezk“ 74. KOSTYUKOV Russland Erster stv. (Abteilungs-)Leiter des russ. Igor Olegovich Militärnachrichtendienstes GRU 75. KOVALCHUK Russland Anteilseigner der Bank Rossiya und Yuriy Valentinovich langjähriger Bekannter Putins 76. KOVATIDI (KOVITIDI) Russland Mitglied des Russischen Föderationsrats für Olga Fedorovna die annektierte Autonome Republik Krim 77. KOZAK Russland Vize-Ministerpräsident der Russischen Dmitry Nikolayevich Föderation 78. KOZENKO Krim/Sewastopol „Abgeordneter der Republik Krim“, „Stv. Vor-sitzender des Staatsrats der Republik Andrei Dmitrievich Krim“ 79. KOZITSYN Ostukraine Kommandeur der Kosaken-Armee Nikolay 80. KOZYAKOV Ostukraine Ehem. Leiter der zentralen Wahlkommission von Lugansk, ehem. Serhiy Yurievich „Justizminister der Volksrepublik Lugansk“ 81. KOZYURA Krim/Sewastopol Ehem. „Leiter des Amtes des föderalen Oleg Grigorievich Migrationsdienstes für Sewastopol“ 82. KRAVCHENKO Ostukraine Vorsitzende der „zentralen Wahlkommission“ der „Volksrepublik Elena Valerievna Lugansk“, geb. 22. Februar 1983 83. KULIKOV Russland Ehem. Vize-Kommandeur der russischen Valery Vladimirovich Schwarzmeerflotte, Konteradmiral, seit September 2017 Mitglied des Föderationsrates der Russischen Föderation als Vertreter der annektierten Stadt Sewastopol Alle Angaben ohne Gewähr & Anspruch auf Vollständigkeit 14
Stand: 24. Juni 2019 NR. NAME AKTIV IN POSITION 84. KURCHENKO Ukraine Geschäftsmann Serhiy Vitaliyovich 85. LAPTEVA Ostukraine Ehem. „Ministerin für Bildung, Lesya Mykhaylovna Wissenschaft, Kultur und Religion der Volksrepublik Lugansk“ 86. LEBEDEV Russland Stv. Vorsitzender der Staatsduma Igor Vladimirovich 87. LEBEDEV Russland Ehem. erster stv. Vorsitzender des Oleg Vladimirovich Ausschusses der Staatsduma für die Beziehungen zu den GUS-Staaten, Eurasische Integration und Verbindungen zu Landsleuten 88. LEVICHEV Russland Stv. Vorsitzender der Staatsduma Nikolai Vladimirovich 89. LITVINOV Ostukraine Ehem. Mitglied des sogenannten Boris Alekseevich "Volksrates", ehem. Vorsitzender des "Obersten Rates" der "Volksrepublik Lugansk" 90. LYAGIN (LIAHIN) Ostukraine Ehem. „Leiter der zentralen Roman Viktorovich Wahlkommission der Volksrepublik Donezk“ 91. MALOFEEV Russland Ehem. Arbeitgeber von Bordai; unterstützt Konstantin Valerevich Separatisten materiell und finanziell 92. MALYHIN Ostukraine Ehem. „Leiter der zentralen Aleksandr Sergeevich Wahlkommission der Volksrepublik Lugansk“ 93. MALYSHEV Krim/Sewastopol „Leiter der Wahlkommission der Krim“ Mikhail Grigorievich 94. MANUILOV Ostukraine „Finanzminister der Volksrepublik Evgeny Vladimirovich Lugansk“ 95. MATVIYENKO Russland Vorsitzende des Föderationsrates Valentina Ivanovna 96. MEDVEDEV Krim/Sewastopol Ehem. Leiter der Wahlkommission von Valery Kirillovich Sewastopol, Verantwortlicher für die Alle Angaben ohne Gewähr & Anspruch auf Vollständigkeit 15
Stand: 24. Juni 2019 NR. NAME AKTIV IN POSITION administrative Durchführung des "Krim- Referendums" 97. MELNIKOV Russland Erster stv. Vorsitzender der Staatsduma Ivan Ivanovich 98. MENYAILO Krim/Sewastopol Amtierender Gouverneur der annektierten Sergei Ivanovich ukrainischen Stadt Sewastopol 99. MIKHAYLOV Ostukraine Ehem. „Leiter der Verwaltung von Yevgeniy Eduardovich Regierungsangelegenheiten der Volksrepublik Donezk“ 100. MILCHAKOV Russland Befehlshaber der „Rusich“-Einheit, einer Alexey alias Fritz, bewaffneten Separatistengruppe Serbe 101. MIRONOV Russland Mitglied des Rates der Staatsduma; Sergei Mikhailovich Fraktionführer der Partei Gerechtes Russland in der Duma 102. MIROSHNICHENKO Ostukraine Vorsitzender des „Volksrates“ der „Volksrepublik Lugansk“, geb. 8. Dezember Denis Nikolaevich 1987 103. MISHKIN Russland Arbeitet für oder im Auftrag des russ. Alexander Nachrichtendienstes (Geheimdienstes), Yevgeniyevich alias wird mit dem Nervengiftanschlag in PETROV Alexander Salisbury direkt in Verbindung gebracht 104. MIZULINA Russland Abgeordnete der Staatsduma Elena Borisovna 105. MURADOV Krim/Sewastopol „Stv. Premierminister der Krim“ Georgiy L'vovich 106. NARYSHKIN Russland Vorsitzender der Staatsduma Sergei Evgenevich 107. NAUMETS Russland Generalmajor der russischen Armee, ehem. Aleksey Vasilevich Befehlshaber der 76. luftgestützten Division, die während der Annexion der Krim an der russischen Militärpräsenz beteiligt war, seit 2018 stv. Stabschef der luftgestützten Streitkräfte Alle Angaben ohne Gewähr & Anspruch auf Vollständigkeit 16
Stand: 24. Juni 2019 NR. NAME AKTIV IN POSITION 108. NAYDENKO Ostukraine Stv. Vorsitzender der „zentralen Wahlkommission“ der „Volksrepublik Aleksey Alekseevich Donezk“, geb. 2. Juni 1980 109. NEVEROV Russland Stv. Vorsitzender der Staatsduma, Partei Sergei Ivanovich „Vereintes Russland“ 110. NIKITIN Ostukraine Sogenannter "Vizepremierminister des Vasilii Aleksandrovich Ministerrates der Volksrepublik Lugansk" (war zuvor der sogenannte "Premierminister der Volksrepublik Lugansk" und Sprecher der "Armee des Südostens") 111. NIKITIN Russland Ehem. erster stv. Vorsitzender des Vladimir Stepanovich Ausschusses der Staatsduma für die Beziehungen zu den GUS-Staaten, Eurasische Integration und Verbindungen zu Landsleuten 112. NOSATOV Russland Vize-Kommandeur der russischen Alexander Mihailovich Schwarzmeerflotte, Konteradmiral 113. NURGALIEV Russland Mitglied und Vizesekretär des Rashid Gumarovich Sicherheitsrats der Russischen Föderation 114. ORLOV Ostukraine Mitglied des „Nationalrats der Yevgeniy Volksrepublik Donezk“ Vyacheslavovich 115. OVSYANNIKOV Krim/Sewastopol „Gouverneur von Sewastopol“ Dmitry Vladimirovich 116. OZEROV Russland Vorsitzender des Sicherheits- und Viktor Alekseevich Verteidigungsausschusses des Föderationsrates der Russischen Föderation 117. PASENCHIK Ostukraine „Gewählter Führer“ der „Volksrepublik Lugansk“, geb. 15. März 1970 Leonid Ivanovich 118. PATRUSHEV Russland Mitglied und Sekretär des Sicherheitsrats Nikolai Platonovich der Russischen Föderation 119. PETUKHOV Krim/Sewastopol „Ehem. stv. Leiter der Wahlkommission Aleksandr Yurevich von Sewastopol“, geb. 17. Juli 1970 (a.k.a. PETUKHOV Alle Angaben ohne Gewähr & Anspruch auf Vollständigkeit 17
Stand: 24. Juni 2019 NR. NAME AKTIV IN POSITION Aleksandr Yurievich, PIETUKHOV Oleksandr Yuriyovych) 120. PINCHUK Ostukraine „Minister für Staatssicherheit der Andrey Yurevich Volksrepublik Donezk“ 121. PLIGIN Russland Ehem. Vorsitzender des Duma- Vladimir Nikolaevich Ausschusses für Verfassungsrecht 122. PLOTNITSKII Ostukraine Ehem. "Verteidigungsminister der Igor Venediktovich Volksrepublik Lugansk" 123. POGORELOV Krim/Sewastopol „Stv. Leiter der Wahlkommission von Miroslav Sewastopol“, geb. 7. Juni 1968 Aleksandrovich (a.k.a. POHORIELOV Myroslav Oleksandrovych) 124. POKLONSKAYA Krim/Sewastopol Ehem. Staatsanwältin auf der Krim, Natalia Vladimirovna Mitglied der Staatsduma, Abgeordnete der rechtswidrig annektierten Autonomen Republik Krim, stv. Vorsitzende des Ausschusses der Staatsduma der Russischen Föderation für Sicherheit und Korruptionsbekämpfung 125. PONOMARIOV Krim/Sewastopol Ehem. selbsternannter Bürgermeister von Viacheslav Slawiansk Vladimirovich 126. POZDNYAKOVA Ostukraine Vorsitzende der „zentralen Olga Valerievna Wahlkommission“ der „Volksrepublik Donezk“, geb. 30. März 1982 127. PROKOPIV Ostukraine Aktiver Anführer der „Lugansker Garde“, German enge Verbindungen zur „Armee des Südostens“ 128. PSHONKA Ukraine Sohn des ehem. Generalstaatsanwalts der Artem Viktorovych Ukraine; stv. Fraktionschef der Partei der Regionen im Werchowna Rada der Ukraine 129. PSHONKA Ukraine Ehem. Generalstaatsanwalt der Ukraine Viktor Pavlovych Alle Angaben ohne Gewähr & Anspruch auf Vollständigkeit 18
Stand: 24. Juni 2019 NR. NAME AKTIV IN POSITION 130. PURGIN (PURHIN) Ostukraine Ehem. „Leiter der Republik Donezk“, Andrei Evgenyevich Mitgründer der „Bürgerinitiative des Donezkbeckens für die Eurasische Union“ 131. PUSHYLIN Ostukraine Einer der Anführer der "Volksrepublik Denys Vladimirovich Donezk", sog. „amtierendes Oberhaupt der Volksrepublik Donezk“ 132. RASHKIN Russland Erster stv. Vorsitzender des Ausschusses Valery Fedorovich für ethnische Fragen der Staatsduma 133. RATUSHNIAK Ukraine Ehem. stv. Innenminister der Ukraine Viktor Ivanovych 134. RODKIN Russland Ehem. Vertreter der „Volksrepublik Andrei Nikolaevich Donezk“ in Moskau, einer der ehem. Anführer der „Freiwilligenunion des Donezk-Beckens“ 135. ROGOZIN Russland Ehem. stv. Premierminister der Russischen Dmitry Olegovich Föderation, seit 2018 Generaldirektor in einem Staatsunternehmen 136. ROMASHKIN Krim/Sewastopol Dienststellenleiter des Kontrollpunkts in Ruslan Alexandrovich der „Republik Krim und Sewastopol“ des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation 137. ROTENBERG Russland Gesellschafter von Giprotransmost und Arkadii Romanovich Judopartner Putins 138. RUDENKO Ostukraine Befehlshaber der Volksmiliz des Miroslav Vladimirovich Donezkbeckens 139. RYZHKOV Russland Mitglied des Ausschusses für föderale Nikolai Ivanovich Angelegenheiten, Regionalpolitik und den Norden des Föderationsrates der Russischen Föderation 140. SALYAEV Krim/Sewastopol Befehlshabender Offizier des Grenzpatrou- Alexey Mikhailovich illenschiffs „Don“ (Schiffskennung 353) des Grenzschutzes des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation 141. SAVCHENKO Krim/Sewastopol „Abgeordnete der Autonomen Republik Svetlana Borisovna Krim“ 142. SAVELYEV Russland Ehem. Minister für Krim-Angelegenheiten, Oleg Genrikhovich ehem. stv. Stabschef der russ. Regierung, verantwortlich für Arbeitsorganisation der Alle Angaben ohne Gewähr & Anspruch auf Vollständigkeit 19
Stand: 24. Juni 2019 NR. NAME AKTIV IN POSITION Regierungskommission für sozioökonom. Entwicklung der „Republik Krim“ 143. SEMEONOV Ostukraine „Stv. Premierminister für Finanzen“ der Dmitry Aleksandrovich „Volksrepublik Lugansk“ 144. SHAMALOV Russland Anteilseigner der Bank Rossiya und Nikolay Terentievich langjähriger Bekannter Putins 145. SHAMANOV Russland Kommandeur der luftgestützten russischen Vladimir Anatolievich Truppen, Generalleutnant 146. SHATOKHIN Krim/Sewastopol Dienststellenleiter des Kontrollpunkts von Aleksey Vladimirovich Kertsch für die „Republik Krim und Sewastopol“ des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation 147. SHCHERBAKOV Krim/Sewastopol Befehlshabender Offizier des U-Boot- Sergey Alekseevich Abwehrschiffs „Suzdalets“ der Schwarz- meerflotte der Russischen Föderation 148. SHEIN Krim/Sewastopol Stv. Leiter der Grenzsicherungsabteilung, Andrey Borisovich Leiter der Einheit der Küstenwache des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation für die „Republik Krim und Sewastopol“ 149. SHEREMET Krim/Sewastopol „Erster stv. Premierminister“ der Krim Mikhail Sergeyevich 150. SHEVCHENKO Krim/Sewastopol Amtierender „Staatsanwalt von Sewastopol“ Igor Sergeievich 151. SHIPITSIN/SHYPITSIN Krim/Sewastopol Befehlshabender Offizier des Andrei Grenzpatrouillenschiffs „Izumrud“ des Grenzschutzes des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation 152. SHPEROV Krim/Sewastopol „Abgeordneter der Autonomen Republik Pavel Valentinovich Krim“ 153. SHUBIN Ostukraine Ehem. Justizminister der „Volksrepublik Alexandr Vasilievich Lugansk“, ehem. Vorsitzender der zentralen Wahlkommission der sog. Volksrepublik Lugansk 154. SIDOROV Russland Befehlshaber des russischen Militärbezirks Anatoliy Alekseevich West Alle Angaben ohne Gewähr & Anspruch auf Vollständigkeit 20
Stand: 24. Juni 2019 NR. NAME AKTIV IN POSITION 155. SIVOKONENKO Ostukraine Mitglied des „Parlaments der Volksrepublik Yuriy Viktorovich Donezk“ und Angehöriger der Union der Berkut-Veteranen im Donezk-Becken 156. SLUTSKI Russland Vorsitzender des Ausschusses der Leonid Eduardovich Staatsduma für die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) 157. STANKEVICH Krim/Sewastopol Leiter der Grenzsicherungsabteilung des Sergey Nikolayevich Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation für die „Republik Krim und Sewastopol“, Konteradmiral 158. STAVYTSKY Ukraine Ehem. Minister für Energie und Eduard Anatoliyovich Kohleindustrie der Ukraine 159. SURKOV Russland Mitarbeiter des Präsidenten der Russischen Vladislav Yurievich Föderation 160. SVIDCHENKO Ostukraine Stv. Vorsitzender der „zentralen Maksim Wahlkommission“ der „Volksrepublik Aleksandrovich Lugansk“, geb. 6. April 1978 161. TABACHNYK Ukraine Ehem. Minister für Bildung und Dmytro Wissenschaft der Ukraine Volodymyrovych 162. TEMIRGALIEV Krim/Sewastopol Ehem. „Stv. Ministerpräsident der Krim“ (TEMIRHALIIEV) Rustam Ilmirovich 163. TERESHCHENKO Ostukraine Sekretärin der „zentralen Ekaterina Vasilievna Wahlkommission“ der „Volksrepublik Lugansk“, geb. 31. Mai 1986 164. TIMOFEEV Ostukraine Ehem. Minister für Finanzen und Steuern Aleksandr Yurievich der „Volksrepublik Donezk“ 165. TKACHYOV Russland Ehem. Gouverneur der Region Krasnodar, Alexander Nikolayevich Ehem. Minister für Landwirtschaft der Russischen Föderation 166. TOPOR-GILKA Russland Generaldirektor des russischen Konzerns Sergey Anatolevich Technopromexport (TPE) 167. TOTOONOV Russland Ehem. Mitglied des Ausschusses für Kultur, Aleksandr Borisovich Wissenschaft und Information des Föderationsrates der Russischen Föderation, Alle Angaben ohne Gewähr & Anspruch auf Vollständigkeit 21
Stand: 24. Juni 2019 NR. NAME AKTIV IN POSITION seit September 2017 erster stv. Vorsitzender des Parlaments von Nordossetien 168. TSAREV/ TSAROV Russland Ehem. Mitglied der Rada Oleg Anatolevich 169. TSEKOV Krim/Sewastopol „Stv. Vorsitzender des Obersten Rates der Sergey Pavlovych Krim“ 170. TSYPLAKOV Ostukraine Einer der Anführer der „Volksmiliz des Sergey Gennadevich Donezkbeckens“, Mitglied des „Volksrates der Volksrepublik Donezk“, ehem. Vorsitzender und derzeitiges Mitglied des „Ausschusses des Volksrates für Informationspolitik und Informationstechnologie“ 171. TURCHENYUK Russland Ehem. Kommandeur der russischen Truppen Igor Nikolaevich/ auf der Krim, Generalleutnant, Leiter der Mykolayovich Abteilung Öffentliche Verwaltung und nationale Sicherheit der Militärakademie des Generalstabs der russischen Streitkräfte 172. VASILYEV Russland Ehem. stv. Vorsitzender der Staatsduma Vladimir Abdualiyevich 173. VITKO Russland Ehem. Kommandeur der Schwarzmeerflotte, Aleksandr Viktorovich Vizeadmiral 174. VODOLATSKY Russland Vorsitzender („Ataman“) der Vereinigung der Viktor Petrovich russischen und ausländischen kosakischen Streitkräfte und Abgeordneter der Staatsduma 175. VOLODIN Russland Erster stv. Stabschef der Präsidialverwaltung Vyacheslav Russlands Viktorovich 176. VOROBIOV Russland Stv. Vorsitzender des Föderationsrates der Yuri Leonidovich Russischen Föderation 177. VYSOTSKIY Ostukraine Sekretär der „zentralen Wahlkommission“ Vladimir Yurievich der „Volksrepublik Donezk“, geb. 7. April 1985 178. YANUKOVYCH Ukraine Sohn des ehem. ukrainischen Oleksandr Viktorovich Staatspräsidenten, Geschäftsmann Alle Angaben ohne Gewähr & Anspruch auf Vollständigkeit 22
Stand: 24. Juni 2019 179. YANUKOVICH Ukraine Ehem. Staatspräsident der Ukraine Viktor Fedorovich 180. YATSENKO Ostukraine „Minister für Kommunikation der Viktor Volksrepublik Donezk“ Vyacheslavovich 181. ZAKHARCHENKO Ukraine Ehem. Innenminister der Ukraine Vitaliy Yurievich 182. ZDRILIUK Russland Berater von Igor Girkin/Strelkov Serhii Anatoliyvych 183. ZHELEZNYAK Russland Mitglied des Ausschusses der Staatsduma Sergei Vladimirovich der Russischen Föderation für auswärtige Angelegenheiten, ehem. stv. Vorsitzender 184. ZHIRINOVSKY Russland Mitglied des Rates der Staatsduma, Vladimir Volfovich Vorsitzender der LDPR- Partei 185. ZHUROVA Russland Erste stv. Vorsitzende des Ausschusses der Svetlana Sergeevna Staatsduma für auswärtige Angelegenheiten 186. ZIMA Krim/Sewastopol „Leiter des Sicherheitsdienstes der Krim“ Pyotr Anatoliyovych QUELLE: Amtsblatt der Europäischen Union Alle Angaben ohne Gewähr & Anspruch auf Vollständigkeit 23
Stand: 24. Juni 2019 1.2 EU-VOLLLISTUNG JURISTISCHER PERSONEN Neben den natürlichen Personen wurden auch ausgewählte juristische Personen von der EU sanktioniert. Die Strafmaßnahmen verbieten - analog zu den Sanktionen für natürliche Personen - eine direkte oder indirekte wirtschaftliche Interaktion in Form eines Bezahlungs- und Bereitstellungsverbots. Die Vermögenswerte der gelisteten juristischen Personen in der EU werden eingefroren. Seitens der EU wird unter Bezahlungs- und Bereitstellungsverbot bspw. Folgendes verstanden: Geldtransfers Verkauf von Waren Bereitstellung von Dienstleistungen Verwaltung von Vermögen Bereitstellung anderer wirtschaftlicher Ressourcen, z.B.: o Bargeld, Schecks, Geldforderungen o Einlagen bei Finanzinstituten o Öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteile o Zinsen, Dividenden oder andere Einkünfte o Kredite, Garantien o Bank-Bürgschaften o Dokumente, die Anzeichen einer Beteiligung an Fonds enthalten Einen Überblick über die juristischen Personen, welche von den personenbezogenen Sanktionen der EU betroffen sind, finden Sie untenstehend. Einen Gesamtüberblick über die entsprechenden EU- Sanktionsverordnungen finden Sie außerdem hier. NR. NAME BRANCHE REGISTRIERUNG 1. ALMAZ-ANTEY Militär Russische Föderation 2. Sogenannte - Ostukraine "ARMEE DES SÜDOSTENS" 3. AZOV DISTELLERY PLANT Lebensmittel Krim a.k.a Azovsky likerovodochny zavod 4. CHERNOMORNEFTEGAZ Öl & Gas Krim a.k.a Chornomornaftogaz 5. CRIMEAN SEAPORTS Schifffahrt Krim a.k.a Gosudarstvenoye unitarnoye predpriyatiye „Krymskiye morskiye porty“, incl. branches: - FEODOSIA COMMERCIAL PORT - KERCH COMMERCIAL PORT - KERCH FERRY Alle Angaben ohne Gewähr & Anspruch auf Vollständigkeit 24
Stand: 24. Juni 2019 NR. NAME BRANCHE REGISTRIERUNG 6. Sogenannte - Ostukraine "DONBASS/DONEZKBECKEN VOLKSMILIZ" 7. DOBROLET Luftfahrt Russische Föderation 8. FEODOSIA Öl & Gas Krim a.k.a Feodossyskoje Predprijatije po obespetscheniju nefteproduktami 9. Sogenanntes - Ostukraine „FREIES DONBASS“ 10. Sogenannte - Ostukraine „FRIEDEN FÜR DIE REGION LUGANSK“ 11. Sogenannte - Russische Föderation "GROSSE DON-ARMEE" Vereinigung öffentlicher Verbände 12. "INSTITUT GIPROSTROYMOST – SANKT Baugewerbe Russische Föderation PETERSBURG" AO 13. INTERAVTOMATIKA Maschinenbau Russische Föderation 14. KALMIUS-BATAILLON - Ostukraine 15. KOSAKISCHE NATIONALGARDE - Ostukraine 16. Sogenannte - Ostukraine "LUGANSKER GARDE" Selbstverteidigungsmiliz 17. MAGARACH Lebensmittel Krim a.k.a Allrussisches nationales wissenschaftliches Forschungsinstitut für Weinbau und Weinherstellung Magarach 18. MASSANDRA Lebensmittel Krim a.k.a Proizvodstvenno agrarnoye obyedinenye Massandra 19. MOSTOTREST PJSC Baugewerbe Russische Föderation 20. NIZHNYAYA OREANDA RESORT Tourismus Krim 21. Bürgerbewegung - Ostukraine NOVOROSSIYA 22. Sogenannter Föderaler Staat - Ostukraine „NOVOROSSIYA" Alle Angaben ohne Gewähr & Anspruch auf Vollständigkeit 25
Stand: 24. Juni 2019 NR. NAME BRANCHE REGISTRIERUNG 23. NOVY SVET Lebensmittel Krim a.k.a Gosudarstvenoye unitarnoe predpriyatiye Respubliki Krim „Zavod shampanskykh vin Novy Svet“ 24. OPLOT-BATAILLON - Ostukraine 25. PRIZRAK-BRIGADE - Ostukraine 26. Sogenannte - Ostukraine „REPUBLIK DONEZK“ 27. RUSSISCHE NATIONALE HANDELSBANK Finanzen Krim 28. SEVASTOPOL SEAPORT Schifffahrt Krim a.k.a Gosudarstvenoye unitarnoye predpriyatiye goroda Sevastopolya „Sevastopolski morskoy port“ 29. SPARTA-BATAILLON - Ostukraine 30. SOMALI-BATAILLON - Ostukraine 31. SOBOL - Krim paramilitärischer Organisation 32. STROYGAZMONTAZH CORPORATION (SGM Baugewerbe Russische Föderation GROUP) 33. STROYGAZMONTAZH MOST OOO Baugewerbe Russische Föderation 34. TECHNOPROMEXPORT OAO Maschinenbau Russische Föderation a.k.a Open Joint Stock Company Technopromexport 35. TECHNOPROMEXPORT OOO Maschinenbau Russische Föderation a.k.a Limited Liability Company Technopromexport 36. „TODESBATAILLON“ - Ostukraine 37. UNIVERSAL-AVIA Luftfahrt Krim a.k.a Gosudarstvenoye unitarnoye predpriyatiye Universal- Avia 38. VAD CJSC Baugewerbe Russische Föderation 39. Sogenannte - Ostukraine "VOLKSREPUBLIK DONETSK" 40. Sogenannte - Ostukraine "VOLKSREPUBLIK LUGANSK" Alle Angaben ohne Gewähr & Anspruch auf Vollständigkeit 26
Stand: 24. Juni 2019 NR. NAME BRANCHE REGISTRIERUNG 41. Sogenannte - Ostukraine „VOLKSUNION“ 42. Sogenanntes - Ostukraine "VOSTOK-BATTAILLON", Separatistengruppe 43. Sogenannte - Ostukraine „WIRTSCHAFTSUNION LUGANSK“ 44. ZALIV SHIPYARD JSC Schifffahrt Krim 45. ZARYA-BATAILLON - Ostukraine QUELLE: Amtsblatt der Europäischen Union Alle Angaben ohne Gewähr & Anspruch auf Vollständigkeit 27
Stand: 24. Juni 2019 2. REGIONENBEZOGENE SANKTIONEN DER EU 2.1 IMPORTVERBOT FÜR WAREN MIT URSPRUNG AUF DER KRIM ODER IN SEWASTOPOL Mit VO 692/2014 idgF, gültig ab dem Tag ihrer Veröffentlichung am 24.6.2014, sind erstmals auch regional begrenzte „Wirtschaftssanktionen“ in Kraft getreten. Die EU verbietet ab diesem Datum die Einfuhr aller Güter mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol, sowie Finanzierungen und Versicherungen/Rückversicherungen im Zusammenhang mit diesen. Ausgenommen ist die Erfüllung von Altverträgen, die bis zum 25.6.2014 abgeschlossen wurden, wobei solche Importe spätestens 10 Tage vor Einfuhr dem BMDW zu melden sind. Da es unter den gegebenen Umständen schwierig ist, einen offiziellen Nachweis eines regionalen Ursprungs zu erhalten, wird zumindest für Verladungen auf der Krim empfohlen, vorsorglich eine entsprechende Erklärung des (russischen) Lieferanten einzuholen, um sich abzusichern, dass das zu importierende Gut nicht ein Ursprungserzeugnis der Krim/Sewastopols ist. QUELLE: Amtsblatt der Europäischen Union 2.2 EXPORTVERBOT FÜR AUSGEWÄHLTE WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN AUF DIE KRIM / NACH SEWASTOPOL Es besteht ab dem 20.12.2014 ein Exportverbot für die in Anhang II der VO 692/2014 idgF, gelisteten Waren unmittelbar oder mittelbar auf die Krim bzw. nach Sewastopol oder zur dortigen Verwendung. Betroffen sind insbesondere Ausrüstungen und Technologien für die Sektoren Verkehr, Telekommunikation, Energie und für die Nutzung von Öl-, Gas- und Mineralreserven auf der Krim und in Sewastopol. Analog verboten ist der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe dieser Güter zur vorgenannten Verwendung sowie damit im Zusammenhang stehende technische Unterstützung, Vermittlungsdienste oder Finanzierung. Es gilt eine Altvertragsausnahme für jene Verträge, die vor dem 20.12.2014 geschlossen wurden, sowie für akzessorische Verträge, die zur Erfüllung der Altverträge erforderlich sind. Seit dem 20.12.2014 ist zudem die Erbringung von Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit tourismusbezogenen Aktivitäten auf der Krim oder in Sewastopol verboten. Auch dürfen Kreuzfahrtschiffe aus der EU keine Häfen auf der Schwarzmeer-Halbinsel mehr anlaufen. Darunter fallen u.a. die Häfen Sewastopol, Kertsch, Jalta, Feodossija, Jewpatorija, Chernomorsk und Kamisch-Burun. Das Verbot gilt nicht, wenn ein Schiff aus Gründen der maritimen Sicherheit in Notfällen einen der genannten Häfen anläuft oder dort einen Zwischenstopp einlegt. Weiters gilt eine Ausnahme für Altverträge, die vor dem 20. Dezember 2014 abgeschlossen wurden sowie für akzessorische Verträge, die zur Erfüllung der Altverträge erforderlich sind. QUELLE: Amtsblatt der Europäischen Union Alle Angaben ohne Gewähr & Anspruch auf Vollständigkeit 28
Sie können auch lesen