AUSSEN WIRTSCHAFT RUSSLAND-SANKTIONEN IM RAHMEN DES UKRAINE-KONFLIKTES - WKO

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AUSSEN WIRTSCHAFT RUSSLAND-SANKTIONEN IM RAHMEN DES UKRAINE-KONFLIKTES - WKO
AUSSEN
WIRTSCHAFT
RUSSLAND-SANKTIONEN
IM RAHMEN DES UKRAINE-KONFLIKTES

GESAMTÜBERSICHT
STAND: 24. JUNI 2019

Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist
ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

AUSSENWIRTSCHAFTSCENTER MOSKAU
AUSSEN WIRTSCHAFT RUSSLAND-SANKTIONEN IM RAHMEN DES UKRAINE-KONFLIKTES - WKO
Stand: 24. Juni 2019

INHALTSVERZEICHNIS
I   ALLGEMEINE INFORMATIONEN ..................................................................................................... 3

    1.    Einleitung.................................................................................................................................. 3

    2.    Wer die Sanktionen zu befolgen hat ......................................................................................... 4

    3.    Was die Sanktionen für Ihr Unternehmen bedeuten und was zu tun ist ................................. 5

    4.    Wie weit geprüft werden muss ................................................................................................. 6

II SANKTIONEN DER EUROPÄISCHEN UNION................................................................................... 7

    1.    Personenbezogene Sanktionen der EU .................................................................................... 7

    2.    Regionenbezogene Sanktionen der EU .................................................................................. 28

    3.    Sektorale Sanktionen der EU ................................................................................................. 30

III SANKTIONEN DER USA ................................................................................................................. 36

    1.    Personenbezogene Sanktionen der USA................................................................................ 36

    2.    Regionenbezogene Sanktionen der USA ................................................................................ 71

    3.    Sektorale Sanktionen der USA ............................................................................................... 72

    4.    Weitere Sanktionen der USA .................................................................................................. 89

IV RUSSISCHE FÖDERATION ............................................................................................................. 91

    1.    Sanktionsliste der Russischen Föderation ............................................................................ 91

    2.    Importverbote der Russischen Föderation ............................................................................ 93

V WEITERE SANKTIONSLISTEN ....................................................................................................... 96

VI ABSICHERUNG IHRES EXPORTVORHABENS................................................................................ 97

VII WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN ......................................................................................... 98

Alle Angaben ohne Gewähr & Anspruch auf Vollständigkeit                                                                                               2
Stand: 24. Juni 2019

I ALLGEMEINE INFORMATIONEN
1. EINLEITUNG
Ende 2013 verweigerte der ukrainische Präsident Viktor Janukowtisch die Unterzeichnung des
Assoziierungsabkommens mit der EU, welche eine wirtschaftliche Annäherung der Ukraine an die
EU zur Folge gehabt hätte, und entschied sich somit für einen prorussischen Kurs. Dies stieß
innerhalb der Bevölkerung jedoch auf Widerstand und resultierte in Demonstrationen, welche sich
schnell zu einer anti-russischen und pro-europäischen Protestbewegung entwickelten. Als die
ukrainische Regierung gegen die Demonstrationen vorging, kam es zu tödlichen Ausschreitungen
am Maidan-Platz. Die EU, USA und andere Staaten verurteilten die Aktionen der Regierung und
sanktionierten ausgewählte ukrainische und russische Politiker. In der Nacht zum 22. Februar
2014 floh der ukrainische Präsident ins Ausland.

Kurz darauf – im März 2014 – besetzte Russland die Halbinsel Krim und führte ein Referendum über
die Zugehörigkeit zur Russischen Föderation durch. Die Abstimmung fiel zu Gunsten Russlands aus.
Sie wurde jedoch international nicht anerkannt, da sie nicht im Einklang mit dem Völkerrecht war.
Die EU, USA und andere Staaten reagierten erneut mit Sanktionen – diese waren zuerst gegen
russische Politiker gerichtet. Später folgten Wirtschaftssanktionen gegen die Krim.

Währenddessen fanden prorussische und proukrainische Demonstrationen in der ganzen Ukraine
statt, welche die Bevölkerung zusehends weiter spaltete. Im April 2014 eskalierte der Konflikt im
Donbass, dem russisch geprägten Osten der Ukraine, als pro-russische Separatisten die
international nicht anerkannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk ausriefen. Russland wird
vorgeworfen, die Volksrepubliken mit Personal, Waffen und Ausrüstung zu unterstützen, was die
russische Seite jedoch bestreitet. Im Hinblick die Einflussnahme Russlands verhängten die EU, USA
und andere Staaten im Juli 2014 wirtschaftliche Sanktionen gegenüber der Russischen Föderation.

Im September 2014 wurde in der weißrussischen Hauptstadt unter Vermittlung der OSZE von
offiziellen Vertretern der Ukraine sowie der Volksrepubliken das Protokoll „Minsk I“ unterzeichnet.
Dieses enthält einen 12 Punkte-Plan zur Deeskalation des Konfliktes und zielt auf einen
Waffenstillstand ab. Als die Kämpfe jedoch kurz darauf erneut aufflammten, kam im Februar 2015
auf Initiative von Deutschland und Frankreich „Minsk II“ – ein Maßnahmenkomplex zur Umsetzung
der Minsker Vereinbarungen - zustande. Die Aufhebung der über Russland verhängten Sanktionen
wurde von der Umsetzung des Abkommens von Minsk abhängig gemacht. Als Folge des
Gifteinsatzes gegen einen ehemaligen russischen Geheimagenten in englischen Salisbury
verhängte die EU 2019 weitere Sanktionen gegen Russland.

Im Rahmen der Ukraine-Krise führten auch die USA und weitere westliche Staaten Sanktionen
gegen Russland ein, welche den EU Sanktionen ähnelten aber nicht immer gleichzusetzen waren.
Die USA hatten bereits 2012 im Rahmen des sogenannten Magnitsky-Aktes erstmals russische
Personen sanktioniert. Der Magnitsky-Akt wurde nach dem verstorbenen Steuerberater Sergei
Magnitsky benannt, der einen Steuerbetrug in Millionenhöhe mit russischer Beamtenbeteiligung
untersuchte, und ist gegen Menschenrechtsverletzungen und Korruption gerichtet. Darüber hinaus
sanktionierten die USA weitere Personen, welche über Cyberaktivitäten auf die US-
Präsidentschaftswahl 2016 Einfluss genommen haben sollen. Zuletzt schaffte sich die USA im
Sommer 2017 mit dem „Countering America's Adversaries Through Sanctions Act“ eine weitere
Rechtsgrundlage für umfassende Russland-Sanktionen. Erste Listungen auf Basis dieser
Rechtsgrundlage folgten 2018.

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Den westlichen Sanktionen ließ Russland seinerseits Gegensanktionen folgen. Wir haben für Sie
kompakt alle Informationen zu den Sanktionen in diesem Dokument zusammengefasst. Einen
Überblick über den aktuellen Stand der Sanktionen finden Sie außerdem auf der Homepage der
Abteilung für Finanz- und Handelspolitik der Wirtschaftskammer Österreich.

Sanktionslisten werden laufen aktualisiert.
Allgemein ist zu beachten, dass die Sanktionen der Europäischen Union unterschiedlicher Natur
sind und sich in folgende Kategorien einteilen lassen:

        Personenbezogene Sanktionen (natürliche und juristische Personen)
        Regionenbezogene Sanktionen (Krim und Sewastopol)
        Sektorale Sanktionen (Wirtschaftssanktionen)
            o Ölindustriebezogene Sanktionen
            o Sanktionen hinsichtlich Militär und Dual-Use-Güter
            o Kapitalmarktbezogene Sanktionen

2. WER DIE SANKTIONEN ZU BEFOLGEN HAT
Prinzipiell haben alle Unternehmen, die nach EU-Recht gegründet wurden, sowie jene
Unternehmen, die in der EU tätig sind (unabhängig vom Ort der Firmenregistrierung) den
Sanktionen Folge zu leisten. Ein Beispiel für den letzteren Fall ist beispielsweise eine europäische
Filiale einer japanischen Firma, die Waren an einen russischen Kunden liefert. Tochterunternehmen
europäischer Firmen, die in Russland oder der Ukraine registriert sind (z.B. eine russische OOO),
sind mit ihren eigenständigen Handlungen formell von dieser Regelung nicht erfasst, da diese als
eigenständige russische bzw. ukrainische Unternehmen gesehen werden. Anders ist der Fall bei
Repräsentanzen: Diese gelten als unselbständige Einheiten des Mutterunternehmens und müssen
daher ebenso den Sanktionen folgen.

Zu beachten ist weiters, dass auch natürliche Personen in die Pflicht genommen werden:
EU-Bürger sind verpflichtet, die EU-Sanktionen zu befolgen, egal ob sie innerhalb oder außerhalb
der EU handeln. Ebenso müssen Nicht-EU-Bürger, die in der EU wohnhaft oder tätig sind, die
EU-Sanktionen im Unionsgebiet befolgen.

Ein praktisches Beispiel: Ist der Eigentümer, Generaldirektor oder Manager eines russischen
Unternehmens bzw. einer Tochterfirma EU-Bürger, so ist er/sie verpflichtet, die Sanktionen
einzuhalten – auch wenn dies nicht für das Unternehmen gilt.

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Nachstehend finden Sie eine Matrix, die Ihnen dabei helfen soll, festzustellen, wann die
EU-Sanktionen Wirkung erlangen:

                     EU-Unternehmen
                      auch ausl. Repräsentanz
                       (z.B. in der RF)

                      auch ausl. Filiale
                                                                         Nicht-EU-               Nicht-EU-
                       (z.B. in der RF)           EU-Bürger              Unternehmen             Bürger1

    in der EU        EU-Sanktionen                EU-Sanktionen          EU-Sanktionen           EU-Sanktionen
    tätig            anzuwenden                   anzuwenden             anzuwenden              anzuwenden

    in einem
                                                                         EU-Sanktionen           EU-Sanktionen
    Drittland        EU-Sanktionen                EU-Sanktionen
                                                                         NICHT                   NICHT
    (z.B. RF)        anzuwenden                   anzuwenden
                                                                         anzuwenden              anzuwenden
    tätig

3. WAS DIE SANKTIONEN FÜR IHR UNTERNEHMEN BEDEUTEN UND
   WAS ZU TUN IST
Die Sanktionen können ein bedeutendes Risiko für Ihr Unternehmen darstellen - auch die Strafen
bei Nichteinhaltung der Sanktionen können erheblich sein (abhängig von der Rechtsprechung des
jeweiligen Landes). Das österreichische Außenwirtschaftsgesetz (AußWG § 79ff) ahndet Embargo-
Verstöße mit hohen Geldstrafen und in schweren Fällen sogar Haftstrafen bis zu drei Jahren. Neben
den rechtlichen Konsequenzen könnte auch Ruf- bzw. Imageschädigung jene Unternehmen negativ
beeinflussen, die als „Sanktionsbrecher“ öffentlich bekannt gemacht werden.

Daher empfiehlt es sich, dass jedes europäische Unternehmen, das aktiv in Russland oder in den
GUS-Staaten tätig ist, regelmäßig eine Prüfung der Geschäftskontakte durchführt, um
herauszufinden, ob sich sanktionierte Personen oder Unternehmen unter den Geschäftskontakten
befinden. Des Weiteren sollten Sie bei neuen Verträgen eine Force-Major-Klausel in den Vertrag
aufnehmen, die den Fall zukünftiger Sanktionen bereits im Vorhinein regelt.

Da viele europäische Unternehmen auch in den USA tätig sind, sollten auch die US-Regelungen
beachtet werden. Alle in den USA ansässigen Firmen sind nämlich verpflichtet, die US-Sanktionen
weltweit bei ihren Tochterunternehmen anzuwenden.

1   BEISPIEL: ein in Russland wohnhafter russischer Staatsbürger möchte sein Haus, das sich in der EU befindet, an eine
    gelistete Person verkaufen.

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Stand: 24. Juni 2019

4. WIE WEIT GEPRÜFT WERDEN MUSS
Der Exporteur ist laut Außenwirtschaftsgesetz grundsätzlich dazu verpflichtet, nach dem Maßstab
eines ordentlichen Kaufmanns/Unternehmers zu überprüfen, ob sein Exportgeschäft gegen die
Sanktionen verstößt. Hierunter fällt auch eine generelle Erörterung des weiteren Verbleibs seiner
Ware. Sollten bei der Erörterung Verdachtsmomente auftauchen, dass die Ware z.B. für eine
sanktionierte Person oder militärische Endnutzung bestimmt ist oder anderweitig gegen
Sanktionsbestimmungen verstößt (z.B. Lieferung sanktionierter Waren auf die Krim), so sind
entsprechende Schritte zur Gewährleistung der Einhaltung der Sanktionsbestimmungen einzuleiten
und im Worst-Case-Szenario der Export zu unterlassen. Hierbei möchten wir jedoch Folgendes
anmerken:
Eine Sanktionsprüfung beschränkt sich auf das tatsächlich Mögliche, eingeschränkt durch das
subjektive Wissen bzw. den subjektiven Verdacht. Beispielsweise ist eine Erörterung des weiteren
Verbleibs der Ware im Fall eines Verkaufs an einen Händler – sofern keine Verdachtsmomente
vorliegen – nicht zumutbar, da eine Prüfung aller (potentiellen) Kunden bzw. Endnutzer des
Händlers schlicht und einfach unrealistisch ist.

Wenn kein Wissen bzw. kein Verdacht einer Betroffenheit besteht und sich nichts weiter eruieren
lässt, dann kann auch keine Haftung angenommen werden, weil eben kein Verschulden vorliegt.
Verschulden impliziert zumindest Fahrlässigkeit und diese wird dann nicht angenommen werden
können.

Im Übrigen enthält jede Sanktionsregelung – z.B. VO 269/2014 (Art 10 Abs 2) oder VO 833/2014 (Art
10) - eine Regelung hinsichtlich eines Haftungsausschlusses:

Artikel 10
„Natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen können für ihr Handeln
nicht haftbar gemacht werden, wenn sie nicht wussten und keinen vernünftigen Grund zu der
Annahme hatten, dass sie mit ihrem Handeln gegen die Maßnahmen nach dieser Verordnung
verstoßen.“

Zu weiteren Nachforschungen ist der Exporteur also nur dann verpflichtet, wenn er eine Vermutung
oder einen Verdacht hat - in diesem Fall greift der Haftungsausschluss nicht.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass in der EU ansässige Firmen lediglich dazu verpflichtet sind, die
EU-Sanktionsbestimmungen zu befolgen. Die US-Sanktionen können aber u.a. dann relevant sein,
wenn Sie ein Tochterunternehmen in den USA haben und / oder sich aufgrund von internen
Compliance-Richtlinien freiwillig dazu verpflichten die US-Sanktionsbestimmungen weltweit
einzuhalten. Ihr möglicher amerikanischer Zulieferer ist jedenfalls angehalten, die US-Sanktionen
zu befolgen und analoge Überprüfungen hinsichtlich der Endnutzer sowie Endnutzung seiner Waren
durchzuführen. Weiters sind Banken zur Einhaltung der US-Vorgaben angehalten, sofern
Transaktionen in US-Dollar stattfinden – daher empfiehlt sich grundsätzlich, die Überweisung in
Euro durchzuführen.

In jedem Fall ist Vorsicht geboten und Geschäftspartner und -strukturen sollten überprüft werden.
Gerne ist Ihnen dabei das AußenwirtschaftsCenter Moskau behilflich!

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II SANKTIONEN DER EUROPÄISCHEN UNION
1. PERSONENBEZOGENE SANKTIONEN DER EU

   1.1     EU-VOLLLISTUNG NATÜRLICHER PERSONEN
Die Sanktionen der EU verbieten jegliche direkte oder indirekte wirtschaftliche Interaktionen
(Bezahlungs- und Bereitstellungsverbot) mit gelisteten Personen sowie mit allen Unternehmen, an
denen eine gelistete juristische oder natürliche Person einen Eigentumsanteil von 50% oder mehr
hat. Darüber hinaus gilt dies auch für Firmen, die von sanktionierten Personen direkt oder indirekt
kontrolliert werden sowie einen dominanten Einfluss ausüben können. Dominanter oder
entscheidender Einfluss kann auch dann vorliegen, wenn ein enges Familienmitglied der
sanktionierten Person die Leitung einer russischen Firma innehat (Einsetzten von
Familienangehörigen als „Strohmänner“).

Der offizielle Wortlaut der EU lautet: „Den [..] aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen,
Einrichtungen oder Organisationen oder den dort aufgeführten mit diesen in Verbindung stehenden
natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen dürfen weder
unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden
oder zugute kommen.“ (VO 269/2014 des Rates vom 17.03.2014)

Als „wirtschaftliche Ressourcen“ definiert der europäische Rat Vermögenswerte jeder Art,
unabhängig davon, ob sie materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich sind, bei denen
es sich nicht um Gelder handelt, die aber für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen
verwendet werden können.

Vom Bezahlungs- und Bereitstellungsverbot der EU sind somit beispielsweise folgende Handlungen
umfasst:

        Geldtransfers
        Verkauf von Waren
        Bereitstellung von Dienstleistungen
        Verwaltung von Vermögen
        Bereitstellung anderer wirtschaftlicher Ressourcen, z.B.:
            o Bargeld, Schecks, Geldforderungen
            o Einlagen bei Finanzinstituten
            o Öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich
            o Aktien und Anteile
            o Zinsen, Dividenden oder andere Einkünfte
            o Kredite, Garantien
            o Bank-Bürgschaften
            o Dokumente, die Anzeichen einer Beteiligung an Fonds enthalten
            o usw.

Die Feststellung eines indirekten (mittelbaren) Bereitstellungsverbotes kann sich unter Umständen
schwierig gestalten. Eine mittelbare Bereitstellung liegt zum Beispiel bei der Kontrolle des nicht
gelisteten Empfängers durch den Gelisteten vor. Dafür gibt es Kriterien, wie z.B. das Bestellungs-
/Abberufungsrecht der Mehrheit der Mitglieder des Leitungsorgans oder die tatsächliche Verfügung

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über die Mehrheit der Stimmrechte oder die Ausübung eines beherrschenden Einflusses (etc.) durch
die in den Sanktionslisten gelisteten Personen. Eine Interpretationshilfe dazu finden Sie hier.

Wenn es sich bei der mit Sanktionen belegten Person um den Leiter einer Behörde oder um einen
Minister handelt, ist dies nicht automatisch gleichzusetzen mit der Sanktionierung der Behörde bzw.
des Ministeriums oder der in deren Eigentum stehenden Unternehmen. Die verhängten
Strafmaßnahmen zielen lediglich darauf ab, der sanktionierten Person keine wirtschaftlichen
Ressourcen persönlich zugutekommen zu lassen.

Die EU-Sanktionen erlauben grundsätzlich den Erhalt von Zahlungen von gelisteten Personen aus
Verträgen, die vor der Listung der Person oder des Unternehmens abgeschlossen wurden und wenn
die Ware bereits geliefert wurde. Zahlungen für Waren oder Dienstleistungen an die gelisteten
Personen sind allerdings unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verboten.

Einen Überblick über die natürlichen Personen, welche von den personenbezogenen Sanktionen der
EU betroffen sind, finden Sie untenstehend. Einen Gesamtüberblick über die entsprechenden EU-
Sanktionsverordnungen finden Sie außerdem hier.

  NR.        NAME                        AKTIV IN          POSITION

  1.         ABISOV                      Krim/Sewastopol   Ehem. "Innenminister der Republik Krim"
             Sergey Vadimovich

  2.         AIRAPETYAN                  Ostukraine        Ehem.„Gesundheitsministerin der
             Larisa Leonidovna                             Volksrepublik Lugansk“

  3.         AKIMOV                      Ostukraine        „Abgeordneter der Wirtschaftsunion
             Oleg Konstantinovich                          Lugansk im Nationalrat der Volksrepublik
                                                           Lugansk“

  4.         AKSYONOV (AKSENOV)          Krim/Sewastopol   "Premierminister der Republik Krim"
             Sergey Valeryevich

  5.         ALEXSEYEV                   Russland          Erster stv. Direktor des russ.
             Vladimir Stepanovich                          Militärnachrichtendienstes GRU, geb. 24.
                                                           April 1961

  6.         ANTONOV                     Russland          Ehem. stv. Minister für auswärtige
             Anatoly Ivanovich                             Angelegenheiten

  7.         ANTYUFEYEV                  Ostukraine        Ehem. "Sicherheitsminister" der
             Vladimir                                      separatistischen Region Transnistrien,
             a.k.a                                         ehem. "Vizepremierminister der
                                                           Volksrepublik Donetsk"
            SHEVTOSOV Vladimir
            ANTIUFEEV
             Vladimir Gheorghievici
            ALEXANDROV
             Vladimir Gheorghievici
            SHEVTSOV
             Vadim Gheorghievici

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  NR.        NAME                        AKTIV IN          POSITION

  8.         ARBUZOV                     Ukraine           Ehem. Ministerpräsident der Ukraine
             Sergei Gennadievich

  9.         AZAROV                      Ukraine           Ehem. Premierminister der Ukraine
             Nikolai Yanovich

  10.        BABAKOV                     Russland          Ehem. Abgeordneter der Staatsduma
             Alexander Mikhailovich

  11.        BALBEK                      Krim/Sewastopol   „Abgeordneter der Republik Krim“, „Stv.
             Ruslan Ismailovich                            Vorsitzender des Ministerrates der
                                                           Republik Krim“

  12.        BAKHAREV                    Krim/Sewastopol   „Abgeordneter der Republik Krim“, „Erster
                                                           stv. Vorsitzender des Staatsrates der
             Konstantin
                                                           Republik Krim“
             Mikhailovich

  13.        BAKHIN                      Russland          Erster stv. Verteidigungsminister
             Arkady Viktorovich

  14.        BASHIROV                    Ostukraine        Ehem. "Premierminister des Ministerrates
             Marat Faatovich                               der Volksrepublik Lugansk"

  15.        BASURIN                     Ostukraine        „Stv. Befehlshaber des
             Eduard Aleksandrovich                         Verteidigungsministeriums der
                                                           Volksrepublik Donezk“, Sprecher des
                                                           „Verteidigungsministers der Volksrepublik
                                                           Donezk“

  16.        BELAVENTSEV                 Krim/Sewastopol   Ehem. Generalbevollmächtigter Vertreter
             Oleg Yevgenyvich                              im „Föderationskreis Krim“, nicht ständiges
                                                           Mitglied des Sicherheitsrats der Russischen
                                                           Föderation

  17.        BELIK                       Krim/Sewastopol   „Abgeordneter der Stadt Sewastopol“
             Dmitry Anatolievich

  18.        BEREZA                      Ostukraine        „Innenminister der Volksrepublik Donezk“
             Oleg Vladimirovich

  19.        BEREZIN                     Ostukraine        Ehem. „Vizeverteidigungsminister der
             Fedor Dmitrievich                             Volksrepublik Donetsk"

  20.        BEREZOVSKIY                 Ukraine           Übergelaufener Kommandeur der
             Deniz Valentinovich                           Ukrainischen Marine

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Stand: 24. Juni 2019

  NR.        NAME                        AKTIV IN          POSITION

  21.        BESEDA                      Russland          Leiter der 5. FSB-Abteilung (russischer
             Sergei Orestovoch                             Inlandsgeheimdienst)

  22.        BESEDINA                    Ostukraine        Ehem. „Ministerin für wirtschaftliche
             Olga Igorevna                                 Entwicklung und Handel der Volksrepublik
                                                           Lugansk“

  23.        BEZLER                      Ostukraine        Einer der ehemaligen Anführer der
             Igor Nikolaevich                              selbsternannten Milizen von Horliwka

  24.        BEZRUCHENKO                 Krim/Simferopol   Geb. 22. August 1979, „Sekretärin der
             Natalia Ivanovna (a.k.a.                      Wahlkommission der Krim“
             BEZRUCHENKO
             Natalya Ivanovna)

  25.        BIDYOVKA                    Ostukraine        Vorsitzender des „Volksrates“ der
                                                           „Volksrepublik Donezk“, geb. 7. März 1981
             Vladimir Anatolievich

  26.        BORODAI                     Ostukraine        Ehem. "Premierminister der Volksrepublik
             Alexandr Yurevich                             Donezk"

  27.        BORTNIKOV                   Russland          Mitglied des Sicherheitsrats der Russischen
             Aleksandr Vasilievich                         Föderation, FSB-Direktor (russischer
                                                           Inlandsgeheimdienst)

  28.        BUGROV (BUHROV)             Ostukraine        Ehem. „Verteidigungsminister der
                                                           Volksrepublik Lugansk“
             Oleg Evgenevich

  29.        BUSHMIN                     Russland          Stv. Vorsitzender des Föderationsrates der
             Evgeni Viktorovich                            Russischen Föderation

  30.        CHALIY (CHALYY)             Krim/Sewastopol   „Bürgermeister von Sewastopol"
             Aleksei Mikhailovich

  31.        CHEMEZOV                    Russland          enger Vertrauter Präsident Putins
             Sergey Viktorovich

  32.        CHEPIGA                     Russland          Arbeitet für oder im Auftrag des russ.
             Anatoliy Vladimirovich                        Nachrichtendienstes (Geheimdienstes),
                                                           wird mit dem Nervengiftanschlag in
                                                           Salisbury direkt in Verbindung gebracht

  33.        CHEREZOV                    Russland          Vize-Energieminister der Russischen
             (TSCHERESOW)                                  Föderation
             Andrey Vladimirovich

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  NR.        NAME                        AKTIV IN          POSITION

  34.        CHIGRINA                    Ostukraine        Ehem. Sprecherin der „Regierung der
             Oksana Aleksandrovna                          Volksrepublik Lugansk", ehem. Sprecherin
                                                           des Pressedienstes der LNR

  35.        DEGTYAREV                   Russland          Abgeordneter der Staatsduma
             Mikhail Vladimirovich

  36.        DEYNEGO                     Ostukraine        Ehem. „Stv. Leiter des Volksrats der
             Vladyslav Nykolayevych                        Volksrepublik Lugansk“, amtierender
                                                           „Minister für auswärtige Angelegenheiten
                                                           der Volksrepublik Lugansk“

  37.        DZHABAROV                   Russland          Erster stv. Vorsitzender des Ausschusses
             Vladimir Michailovich                         für internationale Angelegenheiten des
                                                           Föderationsrates der Russischen
                                                           Föderation

  38.        DVORNIKOV                   Krim/Sewastopol   Kommandant des südlichen Militärdistrikts
             Aleksandr                                     der russ. Streitkräfte, verantwortlich für die
             Vladimirovich                                 Streitkräfte in der Region inkl. jener auf der
                                                           rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim

  39.        FILIPPOVA                   Ostukraine        Ehem. „Justizministerin der Volksrepublik
             Ekaterina                                     Donezk“
             Wladimirovna

  40.        FRADKOV                     Russland          Ehem. Mitglied des Sicherheitsrats der
             Mikhail Efimovich                             Russischen Föderation, Direktor des
                                                           Russischen Instituts für Strategische
                                                           Studien

  41.        GALKIN                      Russland          Ehem. Befehlshaber des russischen
             Aleksandr Viktorovich                         Militärbezirks Süd, Berater des russischen
                                                           Verteidigungsministers

  42.        GERASIMOV                   Russland          Generalstabschef der Streitkräfte der
             Valery Vasilevich                             Russischen Föderation, erster stv.
                                                           Verteidigungsminister der Russischen
                                                           Föderation, General des Heeres

  43.        GIRKIN Igor                 Russland          Militärischen Führer der „Volksrepublik
             Vsevolodovich                                 Donezk“
             (a.k.a. STRELKOV Igor)

  44.        GLAZYEV                     Russland          Berater des Präsidenten der Russischen
             Sergey                                        Föderation

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  NR.        NAME                        AKTIV IN          POSITION

  45.        GRABCHAK                    Russland          Abteilungsleiter im Energieministerium der
                                                           Russischen Föderation
             Evgeniy Petrovich

  46.        GROMOV                      Russland          Erster Stv. der Präsidialverwaltung
             Alexey Alexeyevich

  47.        GRYZLOV                     Russland          Ehem. Mitglied des Sicherheitsrats der
                                                           Russischen Föderation
             Boris Vyacheslavovich

  48.        GUBAREV                     Ostukraine        Einer der Anführer der "Volksrepublik
             Pavel Yurievich                               Donetsk"

  49.        GUBAREVA                    Ostukraine        Ehem. Außenministerin der "Volksrepublik
             Ekaterina Iurievna                            Donetsk", ehem. Mitglied des „Volksrates
                                                           der Volksrepublik Donezk“

  50.        GUZEYEVA                    Krim/Simferopol   „Stv. Leiterin der Wahlkommission der
             Inna Nikolayevna                              Krim“, geb. 20. Mai 1971
             (a.k.a. GUZEEVA Inna
             Nikolayevna,
             HUZIEIEVA Inna
             Mykolayivna)

  51.        IGNATOV                     Ostukraine        „Oberbefehlshaber der Volksmiliz der
             Sergey Yurievich                              Volksrepublik Lugansk“

  52.        ISMAILOV                    Ostukraine        „Justizminister der Volksrepublik Donezk“,
             Zaur Raufovich                                ehem. „Generalstaatsanwalt der
                                                           Volksrepublik Lugansk“

  53.        IVAKIN                      Ostukraine        Ehem. "Innenminister der Volksrepublik
             Iurii Vladimirovich                           Lugansk"

  54.        JAROSH                      Krim/Sewastopol   „Amtierender Leiter des Amtes des
             Petr Grigorievich                             föderalen Migrationsdienstes für die Krim“

  55.        KADYROV                     Russland          Präsident der Republik Tschetschenien
             Ramzan Akhmadovitch

  56.        KALASHNIKOV                 Russland          Erster stv. Vorsitzender des Ausschusses
             Leonid Ivanovich                              der Staatsduma für auswärtige
                                                           Angelegenheiten

  57.        KALYUSSKY                   Ostukraine        Sogenannter "De-facto-Stellvertreter des
             Alexandr                                      Premierministers der Volksrepublik
             Aleksandrovich                                Donezk, zuständig für soziale
                                                           Angelegenheiten"

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Stand: 24. Juni 2019

  NR.        NAME                        AKTIV IN          POSITION

  58.        KAPRANOVA                   Krim/Sewastopol   Geb. 1964; „Sekretärin der
             Anastasiya                                    Wahlkommission von Sewastopol“
             Nikolayevna (a.k.a.
             KAPRANOVA
             Anastasiya
             Mykolayivna)

  59.        KARAMAN                     Ostukraine        Ehem. Stv. Premierminister für Soziales“
             Aleksandr Akimovich                           der „Volksrepublik Donezk“, Leiter der
                                                           Administration des Ministerrates der
                                                           sogenannten "Volksrepublik Donezk"

  60.        KARTAPOLOV                  Russland          Ehem. Direktor der Hauptabteilung
             Andrei Valeryevich                            Operationen und stv. Leiter des
                                                           Generalstabs der Streitkräfte der
                                                           Russischen Föderation, seit Juli 2018. stv.
                                                           Verteidigungsminister

  61.        KARYAKIN                    Ostukraine        Ehem. sogenannter "Vorsitzender des
             Aleksey                                       Obersten Rates der Volksrepublik Lugansk"
             Vyachaslavovich

  62.        KAUROV                      Ostukraine        Präsident der sogennanten "Republik
             Valery Vladimirovich                          Novorossiya"

  63.        KHALIKOV                    Ostukraine        Ehem. „Erster stv. Premierminister“ und
             Ravil Zakarievich                             vormaliger „Generalstaatsanwalt“ der
                                                           „Volksrepublik Donezk“

  64.        KHAKIMZYANOV                Ostukraine        Einer der Anführer der bewaffneten Kräfte
             Igor Evgenevich                               der selbstproklamierten „Volksrepublik
                                                           Donezk“

  65.        KHODAKOVSKIY                Ostukraine        Ehem. sogenannter "Sicherheitsminister
             Alexandr Sergeevich                           der Volksrepublik Donezk"

  66.        KHRYAKOV                    Ostukraine        Ehem. sogenannter "Minister für
             Alexander Vitalievich                         Information und Massenkommunikation der
                                                           Volksrepublik Donezk"

  67.        KISELEV/ KISELYOV           Russland          Leiter der staatlichen russischen
             Dmitry Konstantinovich                        Nachrichtenagentur "Rossiya Segodnya"

  68.        KLISHAS                     Russland          Vorsitzender des Ausschusses für
             Andrei Aleksandrovich                         Verfassungsrecht des Föderationsrates der
                                                           Russischen Föderation

  69.        KLYMENKO                    Ukraine           Ehem. Minister für Steuern und Zölle der
             Oleksandr Vyktorovych                         Ukraine

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Stand: 24. Juni 2019

  NR.        NAME                        AKTIV IN          POSITION

  70.        KOFMAN                      Ostukraine        „Erster stv. Präsident“ des „Parlaments“
             Aleksandr Igorevich                           der „Volksrepublik Donezk“

  71.        KONONOV                     Ostukraine        ehem. „Verteidigungsminister“ der
             Vladimir Petrovich                            „Volksrepublik Donezk“

  72.        KONSTANTINOV                Krim/             „Vorsitzender des Obersten Rates der
             Vladimir Andreevich         Sewastopol        Autonomen Republik Krim“

  73.        KOSTENOK                    Ostukraine        „Minister für Bildung“ der „Volksrepublik
             Igor Vladimirovich                            Donezk“

  74.        KOSTYUKOV                   Russland          Erster stv. (Abteilungs-)Leiter des russ.
             Igor Olegovich                                Militärnachrichtendienstes GRU

  75.        KOVALCHUK                   Russland          Anteilseigner der Bank Rossiya und
             Yuriy Valentinovich                           langjähriger Bekannter Putins

  76.        KOVATIDI (KOVITIDI)         Russland          Mitglied des Russischen Föderationsrats für
             Olga Fedorovna                                die annektierte Autonome Republik Krim

  77.        KOZAK                       Russland          Vize-Ministerpräsident der Russischen
             Dmitry Nikolayevich                           Föderation

  78.        KOZENKO                     Krim/Sewastopol   „Abgeordneter der Republik Krim“, „Stv.
                                                           Vor-sitzender des Staatsrats der Republik
             Andrei Dmitrievich
                                                           Krim“

  79.        KOZITSYN                    Ostukraine        Kommandeur der Kosaken-Armee
             Nikolay

  80.        KOZYAKOV                    Ostukraine        Ehem. Leiter der zentralen
                                                           Wahlkommission von Lugansk, ehem.
             Serhiy Yurievich
                                                           „Justizminister der Volksrepublik Lugansk“

  81.        KOZYURA                     Krim/Sewastopol   Ehem. „Leiter des Amtes des föderalen
             Oleg Grigorievich                             Migrationsdienstes für Sewastopol“

  82.        KRAVCHENKO                  Ostukraine        Vorsitzende der „zentralen
                                                           Wahlkommission“ der „Volksrepublik
             Elena Valerievna
                                                           Lugansk“, geb. 22. Februar 1983

  83.        KULIKOV                     Russland          Ehem. Vize-Kommandeur der russischen
             Valery Vladimirovich                          Schwarzmeerflotte, Konteradmiral, seit
                                                           September 2017 Mitglied des
                                                           Föderationsrates der Russischen
                                                           Föderation als Vertreter der annektierten
                                                           Stadt Sewastopol

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Stand: 24. Juni 2019

  NR.        NAME                        AKTIV IN          POSITION

  84.        KURCHENKO                   Ukraine           Geschäftsmann
             Serhiy Vitaliyovich

  85.        LAPTEVA                     Ostukraine        Ehem. „Ministerin für Bildung,
             Lesya Mykhaylovna                             Wissenschaft, Kultur und Religion der
                                                           Volksrepublik Lugansk“

  86.        LEBEDEV                     Russland          Stv. Vorsitzender der Staatsduma
             Igor Vladimirovich

  87.        LEBEDEV                     Russland          Ehem. erster stv. Vorsitzender des
             Oleg Vladimirovich                            Ausschusses der Staatsduma für die
                                                           Beziehungen zu den GUS-Staaten,
                                                           Eurasische Integration und Verbindungen
                                                           zu Landsleuten

  88.        LEVICHEV                    Russland          Stv. Vorsitzender der Staatsduma
             Nikolai Vladimirovich

  89.        LITVINOV                    Ostukraine        Ehem. Mitglied des sogenannten
             Boris Alekseevich                             "Volksrates", ehem. Vorsitzender des
                                                           "Obersten Rates" der "Volksrepublik
                                                           Lugansk"

  90.        LYAGIN (LIAHIN)             Ostukraine        Ehem. „Leiter der zentralen
             Roman Viktorovich                             Wahlkommission der Volksrepublik
                                                           Donezk“

  91.        MALOFEEV                    Russland          Ehem. Arbeitgeber von Bordai; unterstützt
             Konstantin Valerevich                         Separatisten materiell und finanziell

  92.        MALYHIN                     Ostukraine        Ehem. „Leiter der zentralen
             Aleksandr Sergeevich                          Wahlkommission der Volksrepublik
                                                           Lugansk“

  93.        MALYSHEV                    Krim/Sewastopol   „Leiter der Wahlkommission der Krim“
             Mikhail Grigorievich

  94.        MANUILOV                    Ostukraine        „Finanzminister der Volksrepublik
             Evgeny Vladimirovich                          Lugansk“

  95.        MATVIYENKO                  Russland          Vorsitzende des Föderationsrates
             Valentina Ivanovna

  96.        MEDVEDEV                    Krim/Sewastopol   Ehem. Leiter der Wahlkommission von
             Valery Kirillovich                            Sewastopol, Verantwortlicher für die

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Stand: 24. Juni 2019

  NR.        NAME                        AKTIV IN          POSITION
                                                           administrative Durchführung des "Krim-
                                                           Referendums"

  97.        MELNIKOV                    Russland          Erster stv. Vorsitzender der Staatsduma
             Ivan Ivanovich

  98.        MENYAILO                    Krim/Sewastopol   Amtierender Gouverneur der annektierten
             Sergei Ivanovich                              ukrainischen Stadt Sewastopol

  99.        MIKHAYLOV                   Ostukraine        Ehem. „Leiter der Verwaltung von
             Yevgeniy Eduardovich                          Regierungsangelegenheiten der
                                                           Volksrepublik Donezk“

  100.       MILCHAKOV                   Russland          Befehlshaber der „Rusich“-Einheit, einer
             Alexey alias Fritz,                           bewaffneten Separatistengruppe
             Serbe

  101.       MIRONOV                     Russland          Mitglied des Rates der Staatsduma;
             Sergei Mikhailovich                           Fraktionführer der Partei Gerechtes
                                                           Russland in der Duma

  102.       MIROSHNICHENKO              Ostukraine        Vorsitzender des „Volksrates“ der
                                                           „Volksrepublik Lugansk“, geb. 8. Dezember
             Denis Nikolaevich
                                                           1987

  103.       MISHKIN                     Russland          Arbeitet für oder im Auftrag des russ.
             Alexander                                     Nachrichtendienstes (Geheimdienstes),
             Yevgeniyevich alias                           wird mit dem Nervengiftanschlag in
             PETROV Alexander                              Salisbury direkt in Verbindung gebracht

  104.       MIZULINA                    Russland          Abgeordnete der Staatsduma
             Elena Borisovna

  105.       MURADOV                     Krim/Sewastopol   „Stv. Premierminister der Krim“
             Georgiy L'vovich

  106.       NARYSHKIN                   Russland          Vorsitzender der Staatsduma
             Sergei Evgenevich

  107.       NAUMETS                     Russland          Generalmajor der russischen Armee, ehem.
             Aleksey Vasilevich                            Befehlshaber der 76. luftgestützten
                                                           Division, die während der Annexion der
                                                           Krim an der russischen Militärpräsenz
                                                           beteiligt war, seit 2018 stv. Stabschef der
                                                           luftgestützten Streitkräfte

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Stand: 24. Juni 2019

  NR.        NAME                        AKTIV IN          POSITION

  108.       NAYDENKO                    Ostukraine        Stv. Vorsitzender der „zentralen
                                                           Wahlkommission“ der „Volksrepublik
             Aleksey Alekseevich
                                                           Donezk“, geb. 2. Juni 1980

  109.       NEVEROV                     Russland          Stv. Vorsitzender der Staatsduma, Partei
             Sergei Ivanovich                              „Vereintes Russland“

  110.       NIKITIN                     Ostukraine        Sogenannter "Vizepremierminister des
             Vasilii Aleksandrovich                        Ministerrates der Volksrepublik Lugansk"
                                                           (war zuvor der sogenannte
                                                           "Premierminister der Volksrepublik
                                                           Lugansk" und Sprecher der "Armee des
                                                           Südostens")

  111.       NIKITIN                     Russland          Ehem. erster stv. Vorsitzender des
             Vladimir Stepanovich                          Ausschusses der Staatsduma für die
                                                           Beziehungen zu den GUS-Staaten,
                                                           Eurasische Integration und Verbindungen
                                                           zu Landsleuten

  112.       NOSATOV                     Russland          Vize-Kommandeur der russischen
             Alexander Mihailovich                         Schwarzmeerflotte, Konteradmiral

  113.       NURGALIEV                   Russland          Mitglied und Vizesekretär des
             Rashid Gumarovich                             Sicherheitsrats der Russischen Föderation

  114.       ORLOV                       Ostukraine        Mitglied des „Nationalrats der
             Yevgeniy                                      Volksrepublik Donezk“
             Vyacheslavovich

  115.       OVSYANNIKOV                 Krim/Sewastopol   „Gouverneur von Sewastopol“
             Dmitry Vladimirovich

  116.       OZEROV                      Russland          Vorsitzender des Sicherheits- und
             Viktor Alekseevich                            Verteidigungsausschusses des
                                                           Föderationsrates der Russischen
                                                           Föderation

  117.       PASENCHIK                   Ostukraine        „Gewählter Führer“ der „Volksrepublik
                                                           Lugansk“, geb. 15. März 1970
             Leonid Ivanovich

  118.       PATRUSHEV                   Russland          Mitglied und Sekretär des Sicherheitsrats
             Nikolai Platonovich                           der Russischen Föderation

  119.       PETUKHOV                    Krim/Sewastopol    „Ehem. stv. Leiter der Wahlkommission
             Aleksandr Yurevich                            von Sewastopol“, geb. 17. Juli 1970
             (a.k.a. PETUKHOV

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Stand: 24. Juni 2019

  NR.        NAME                        AKTIV IN          POSITION
             Aleksandr Yurievich,
             PIETUKHOV Oleksandr
             Yuriyovych)

  120.       PINCHUK                     Ostukraine        „Minister für Staatssicherheit der
             Andrey Yurevich                               Volksrepublik Donezk“

  121.       PLIGIN                      Russland          Ehem. Vorsitzender des Duma-
             Vladimir Nikolaevich                          Ausschusses für Verfassungsrecht

  122.       PLOTNITSKII                 Ostukraine        Ehem. "Verteidigungsminister der
             Igor Venediktovich                            Volksrepublik Lugansk"

  123.       POGORELOV                   Krim/Sewastopol   „Stv. Leiter der Wahlkommission von
             Miroslav                                      Sewastopol“, geb. 7. Juni 1968
             Aleksandrovich (a.k.a.
             POHORIELOV Myroslav
             Oleksandrovych)

  124.       POKLONSKAYA                 Krim/Sewastopol   Ehem. Staatsanwältin auf der Krim,
             Natalia Vladimirovna                          Mitglied der Staatsduma, Abgeordnete der
                                                           rechtswidrig annektierten Autonomen
                                                           Republik Krim, stv. Vorsitzende des
                                                           Ausschusses der Staatsduma der
                                                           Russischen Föderation für Sicherheit und
                                                           Korruptionsbekämpfung

  125.       PONOMARIOV                  Krim/Sewastopol   Ehem. selbsternannter Bürgermeister von
             Viacheslav                                    Slawiansk
             Vladimirovich

  126.       POZDNYAKOVA                 Ostukraine        Vorsitzende der „zentralen
             Olga Valerievna                               Wahlkommission“ der „Volksrepublik
                                                           Donezk“, geb. 30. März 1982

  127.       PROKOPIV                    Ostukraine        Aktiver Anführer der „Lugansker Garde“,
             German                                        enge Verbindungen zur „Armee des
                                                           Südostens“

  128.       PSHONKA                     Ukraine           Sohn des ehem. Generalstaatsanwalts der
             Artem Viktorovych                             Ukraine; stv. Fraktionschef der Partei der
                                                           Regionen im Werchowna Rada der Ukraine

  129.       PSHONKA                     Ukraine           Ehem. Generalstaatsanwalt der Ukraine
             Viktor Pavlovych

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Stand: 24. Juni 2019

  NR.        NAME                        AKTIV IN          POSITION

  130.       PURGIN (PURHIN)             Ostukraine        Ehem. „Leiter der Republik Donezk“,
             Andrei Evgenyevich                            Mitgründer der „Bürgerinitiative des
                                                           Donezkbeckens für die Eurasische Union“

  131.       PUSHYLIN                    Ostukraine        Einer der Anführer der "Volksrepublik
             Denys Vladimirovich                           Donezk", sog. „amtierendes Oberhaupt der
                                                           Volksrepublik Donezk“

  132.       RASHKIN                     Russland          Erster stv. Vorsitzender des Ausschusses
             Valery Fedorovich                             für ethnische Fragen der Staatsduma

  133.       RATUSHNIAK                  Ukraine           Ehem. stv. Innenminister der Ukraine
             Viktor Ivanovych

  134.       RODKIN                      Russland          Ehem. Vertreter der „Volksrepublik
             Andrei Nikolaevich                            Donezk“ in Moskau, einer der ehem.
                                                           Anführer der „Freiwilligenunion des
                                                           Donezk-Beckens“

  135.       ROGOZIN                     Russland          Ehem. stv. Premierminister der Russischen
             Dmitry Olegovich                              Föderation, seit 2018 Generaldirektor in
                                                           einem Staatsunternehmen

  136.       ROMASHKIN                   Krim/Sewastopol   Dienststellenleiter des Kontrollpunkts in
             Ruslan Alexandrovich                          der „Republik Krim und Sewastopol“ des
                                                           Inlandsgeheimdienstes der Russischen
                                                           Föderation

  137.       ROTENBERG                   Russland          Gesellschafter von Giprotransmost und
             Arkadii Romanovich                            Judopartner Putins

  138.       RUDENKO                     Ostukraine        Befehlshaber der Volksmiliz des
             Miroslav Vladimirovich                        Donezkbeckens

  139.       RYZHKOV                     Russland          Mitglied des Ausschusses für föderale
             Nikolai Ivanovich                             Angelegenheiten, Regionalpolitik und den
                                                           Norden des Föderationsrates der
                                                           Russischen Föderation

  140.       SALYAEV                     Krim/Sewastopol   Befehlshabender Offizier des Grenzpatrou-
             Alexey Mikhailovich                           illenschiffs „Don“ (Schiffskennung 353) des
                                                           Grenzschutzes des Inlandsgeheimdienstes
                                                           der Russischen Föderation

  141.       SAVCHENKO                   Krim/Sewastopol   „Abgeordnete der Autonomen Republik
             Svetlana Borisovna                            Krim“

  142.       SAVELYEV                    Russland          Ehem. Minister für Krim-Angelegenheiten,
             Oleg Genrikhovich                             ehem. stv. Stabschef der russ. Regierung,
                                                           verantwortlich für Arbeitsorganisation der

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Stand: 24. Juni 2019

  NR.        NAME                        AKTIV IN          POSITION
                                                           Regierungskommission für sozioökonom.
                                                           Entwicklung der „Republik Krim“

  143.       SEMEONOV                    Ostukraine        „Stv. Premierminister für Finanzen“ der
             Dmitry Aleksandrovich                         „Volksrepublik Lugansk“

  144.       SHAMALOV                    Russland          Anteilseigner der Bank Rossiya und
             Nikolay Terentievich                          langjähriger Bekannter Putins

  145.       SHAMANOV                    Russland          Kommandeur der luftgestützten russischen
             Vladimir Anatolievich                         Truppen, Generalleutnant

  146.       SHATOKHIN                   Krim/Sewastopol   Dienststellenleiter des Kontrollpunkts von
             Aleksey Vladimirovich                         Kertsch für die „Republik Krim und
                                                           Sewastopol“ des Inlandsgeheimdienstes
                                                           der Russischen Föderation

  147.       SHCHERBAKOV                 Krim/Sewastopol   Befehlshabender Offizier des U-Boot-
             Sergey Alekseevich                            Abwehrschiffs „Suzdalets“ der Schwarz-
                                                           meerflotte der Russischen Föderation

  148.       SHEIN                       Krim/Sewastopol   Stv. Leiter der Grenzsicherungsabteilung,
             Andrey Borisovich                             Leiter der Einheit der Küstenwache des
                                                           Inlandsgeheimdienstes der Russischen
                                                           Föderation für die „Republik Krim und
                                                           Sewastopol“

  149.       SHEREMET                    Krim/Sewastopol   „Erster stv. Premierminister“ der Krim
             Mikhail Sergeyevich

  150.       SHEVCHENKO                  Krim/Sewastopol   Amtierender „Staatsanwalt von Sewastopol“
             Igor Sergeievich

  151.       SHIPITSIN/SHYPITSIN         Krim/Sewastopol   Befehlshabender Offizier des
             Andrei                                        Grenzpatrouillenschiffs „Izumrud“ des
                                                           Grenzschutzes des Inlandsgeheimdienstes
                                                           der Russischen Föderation

  152.       SHPEROV                     Krim/Sewastopol   „Abgeordneter der Autonomen Republik
             Pavel Valentinovich                           Krim“

  153.       SHUBIN                      Ostukraine        Ehem. Justizminister der „Volksrepublik
             Alexandr Vasilievich                          Lugansk“, ehem. Vorsitzender der
                                                           zentralen Wahlkommission der sog.
                                                           Volksrepublik Lugansk

  154.       SIDOROV                     Russland          Befehlshaber des russischen Militärbezirks
             Anatoliy Alekseevich                          West

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Stand: 24. Juni 2019

  NR.        NAME                        AKTIV IN           POSITION

  155.       SIVOKONENKO                 Ostukraine         Mitglied des „Parlaments der Volksrepublik
             Yuriy Viktorovich                              Donezk“ und Angehöriger der Union der
                                                            Berkut-Veteranen im Donezk-Becken

  156.       SLUTSKI                     Russland           Vorsitzender des Ausschusses der
             Leonid Eduardovich                             Staatsduma für die Gemeinschaft
                                                            Unabhängiger Staaten (GUS)

  157.       STANKEVICH                  Krim/Sewastopol    Leiter der Grenzsicherungsabteilung des
             Sergey Nikolayevich                            Inlandsgeheimdienstes der Russischen
                                                            Föderation für die „Republik Krim und
                                                            Sewastopol“, Konteradmiral

  158.       STAVYTSKY                   Ukraine            Ehem. Minister für Energie und
             Eduard Anatoliyovich                           Kohleindustrie der Ukraine

  159.       SURKOV                      Russland           Mitarbeiter des Präsidenten der Russischen
             Vladislav Yurievich                            Föderation

  160.       SVIDCHENKO                  Ostukraine         Stv. Vorsitzender der „zentralen
             Maksim                                         Wahlkommission“ der „Volksrepublik
             Aleksandrovich                                 Lugansk“, geb. 6. April 1978

  161.       TABACHNYK                   Ukraine            Ehem. Minister für Bildung und
             Dmytro                                         Wissenschaft der Ukraine
             Volodymyrovych

  162.       TEMIRGALIEV                 Krim/Sewastopol    Ehem. „Stv. Ministerpräsident der Krim“
             (TEMIRHALIIEV)
             Rustam Ilmirovich

  163.       TERESHCHENKO                Ostukraine         Sekretärin der „zentralen
             Ekaterina Vasilievna                           Wahlkommission“ der „Volksrepublik
                                                            Lugansk“, geb. 31. Mai 1986

  164.       TIMOFEEV                    Ostukraine         Ehem. Minister für Finanzen und Steuern
             Aleksandr Yurievich                            der „Volksrepublik Donezk“

  165.       TKACHYOV                    Russland           Ehem. Gouverneur der Region Krasnodar,
             Alexander Nikolayevich                         Ehem. Minister für Landwirtschaft der
                                                            Russischen Föderation

  166.       TOPOR-GILKA                 Russland           Generaldirektor des russischen Konzerns
             Sergey Anatolevich                             Technopromexport (TPE)

  167.       TOTOONOV                    Russland          Ehem. Mitglied des Ausschusses für Kultur,
             Aleksandr Borisovich                          Wissenschaft und Information des
                                                           Föderationsrates der Russischen Föderation,

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Stand: 24. Juni 2019

  NR.        NAME                        AKTIV IN          POSITION
                                                          seit September 2017 erster stv. Vorsitzender
                                                          des Parlaments von Nordossetien

  168.       TSAREV/ TSAROV              Russland         Ehem. Mitglied der Rada
             Oleg Anatolevich

  169.        TSEKOV                    Krim/Sewastopol „Stv. Vorsitzender des Obersten Rates der
              Sergey Pavlovych                          Krim“

  170.        TSYPLAKOV                 Ostukraine        Einer der Anführer der „Volksmiliz des
              Sergey Gennadevich                          Donezkbeckens“, Mitglied des „Volksrates
                                                          der Volksrepublik Donezk“, ehem.
                                                          Vorsitzender und derzeitiges Mitglied des
                                                          „Ausschusses des Volksrates für
                                                          Informationspolitik und
                                                          Informationstechnologie“

  171.        TURCHENYUK                Russland          Ehem. Kommandeur der russischen Truppen
              Igor Nikolaevich/                           auf der Krim, Generalleutnant, Leiter der
              Mykolayovich                                Abteilung Öffentliche Verwaltung und
                                                          nationale Sicherheit der Militärakademie des
                                                          Generalstabs der russischen Streitkräfte

  172.        VASILYEV                  Russland          Ehem. stv. Vorsitzender der Staatsduma
              Vladimir
              Abdualiyevich

  173.        VITKO                     Russland          Ehem. Kommandeur der Schwarzmeerflotte,
              Aleksandr Viktorovich                       Vizeadmiral

  174.        VODOLATSKY                Russland          Vorsitzender („Ataman“) der Vereinigung der
              Viktor Petrovich                            russischen und ausländischen kosakischen
                                                          Streitkräfte und Abgeordneter der
                                                          Staatsduma

  175.        VOLODIN                   Russland          Erster stv. Stabschef der Präsidialverwaltung
              Vyacheslav                                  Russlands
              Viktorovich

  176.        VOROBIOV                  Russland          Stv. Vorsitzender des Föderationsrates der
              Yuri Leonidovich                            Russischen Föderation

  177.        VYSOTSKIY                 Ostukraine        Sekretär der „zentralen Wahlkommission“
              Vladimir Yurievich                          der „Volksrepublik Donezk“, geb. 7. April
                                                          1985

  178.        YANUKOVYCH                Ukraine           Sohn des ehem. ukrainischen
              Oleksandr Viktorovich                       Staatspräsidenten, Geschäftsmann

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  179.        YANUKOVICH                Ukraine           Ehem. Staatspräsident der Ukraine
              Viktor Fedorovich

  180.        YATSENKO                  Ostukraine        „Minister für Kommunikation der
              Viktor                                      Volksrepublik Donezk“
              Vyacheslavovich

  181.        ZAKHARCHENKO              Ukraine           Ehem. Innenminister der Ukraine
              Vitaliy Yurievich

  182.        ZDRILIUK                  Russland          Berater von Igor Girkin/Strelkov
              Serhii Anatoliyvych

  183.        ZHELEZNYAK                Russland          Mitglied des Ausschusses der Staatsduma
              Sergei Vladimirovich                        der Russischen Föderation für auswärtige
                                                          Angelegenheiten, ehem. stv. Vorsitzender

  184.        ZHIRINOVSKY               Russland          Mitglied des Rates der Staatsduma,
              Vladimir Volfovich                          Vorsitzender der LDPR- Partei

  185.        ZHUROVA                   Russland          Erste stv. Vorsitzende des Ausschusses der
              Svetlana Sergeevna                          Staatsduma für auswärtige Angelegenheiten

  186.        ZIMA                      Krim/Sewastopol „Leiter des Sicherheitsdienstes der Krim“
              Pyotr Anatoliyovych

QUELLE: Amtsblatt der Europäischen Union

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   1.2      EU-VOLLLISTUNG JURISTISCHER PERSONEN
Neben den natürlichen Personen wurden auch ausgewählte juristische Personen von der EU
sanktioniert. Die Strafmaßnahmen verbieten - analog zu den Sanktionen für natürliche Personen -
eine direkte oder indirekte wirtschaftliche Interaktion in Form eines Bezahlungs- und
Bereitstellungsverbots. Die Vermögenswerte der gelisteten juristischen Personen in der EU werden
eingefroren.

Seitens der EU wird unter Bezahlungs- und Bereitstellungsverbot bspw. Folgendes verstanden:
          Geldtransfers
          Verkauf von Waren
          Bereitstellung von Dienstleistungen
          Verwaltung von Vermögen
          Bereitstellung anderer wirtschaftlicher Ressourcen, z.B.:
              o Bargeld, Schecks, Geldforderungen
              o Einlagen bei Finanzinstituten
              o Öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien
                  und Anteile
              o Zinsen, Dividenden oder andere Einkünfte
              o Kredite, Garantien
              o Bank-Bürgschaften
              o Dokumente, die Anzeichen einer Beteiligung an Fonds enthalten

Einen Überblick über die juristischen Personen, welche von den personenbezogenen Sanktionen der
EU betroffen sind, finden Sie untenstehend. Einen Gesamtüberblick über die entsprechenden EU-
Sanktionsverordnungen finden Sie außerdem hier.

  NR.       NAME                                              BRANCHE          REGISTRIERUNG

  1.        ALMAZ-ANTEY                                       Militär          Russische Föderation

  2.        Sogenannte                                        -                Ostukraine
            "ARMEE DES SÜDOSTENS"

  3.        AZOV DISTELLERY PLANT                             Lebensmittel     Krim
            a.k.a Azovsky likerovodochny zavod

  4.        CHERNOMORNEFTEGAZ                                 Öl & Gas         Krim
            a.k.a Chornomornaftogaz

  5.        CRIMEAN SEAPORTS                                  Schifffahrt      Krim
            a.k.a Gosudarstvenoye unitarnoye predpriyatiye
            „Krymskiye morskiye porty“, incl. branches:
            - FEODOSIA COMMERCIAL PORT
            - KERCH COMMERCIAL PORT
            - KERCH FERRY

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  NR.      NAME                                                BRANCHE        REGISTRIERUNG

  6.       Sogenannte                                          -              Ostukraine
           "DONBASS/DONEZKBECKEN VOLKSMILIZ"

  7.       DOBROLET                                            Luftfahrt      Russische Föderation

  8.       FEODOSIA                                            Öl & Gas       Krim
           a.k.a Feodossyskoje Predprijatije po
           obespetscheniju nefteproduktami

  9.       Sogenanntes                                         -              Ostukraine
           „FREIES DONBASS“

  10.      Sogenannte                                          -              Ostukraine
           „FRIEDEN FÜR DIE REGION LUGANSK“

  11.      Sogenannte                                          -              Russische Föderation
           "GROSSE DON-ARMEE"
           Vereinigung öffentlicher Verbände

  12.      "INSTITUT GIPROSTROYMOST – SANKT                    Baugewerbe     Russische Föderation
           PETERSBURG" AO

  13.      INTERAVTOMATIKA                                     Maschinenbau   Russische Föderation

  14.      KALMIUS-BATAILLON                                   -              Ostukraine

  15.      KOSAKISCHE NATIONALGARDE                            -              Ostukraine

  16.      Sogenannte                                          -              Ostukraine
           "LUGANSKER GARDE"
           Selbstverteidigungsmiliz

  17.      MAGARACH                                            Lebensmittel   Krim
           a.k.a Allrussisches nationales wissenschaftliches
           Forschungsinstitut für Weinbau und
           Weinherstellung Magarach

  18.      MASSANDRA                                           Lebensmittel   Krim
           a.k.a Proizvodstvenno agrarnoye obyedinenye
           Massandra

  19.      MOSTOTREST PJSC                                     Baugewerbe     Russische Föderation

  20.      NIZHNYAYA OREANDA RESORT                            Tourismus      Krim

  21.      Bürgerbewegung                                      -              Ostukraine
           NOVOROSSIYA

  22.      Sogenannter Föderaler Staat                         -              Ostukraine
           „NOVOROSSIYA"

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Stand: 24. Juni 2019

  NR.      NAME                                                 BRANCHE        REGISTRIERUNG

  23.      NOVY SVET                                            Lebensmittel   Krim
           a.k.a Gosudarstvenoye unitarnoe predpriyatiye
           Respubliki Krim „Zavod shampanskykh vin Novy Svet“

  24.      OPLOT-BATAILLON                                      -              Ostukraine

  25.      PRIZRAK-BRIGADE                                      -              Ostukraine

  26.      Sogenannte                                           -              Ostukraine
           „REPUBLIK DONEZK“

  27.      RUSSISCHE NATIONALE HANDELSBANK                      Finanzen       Krim

  28.      SEVASTOPOL SEAPORT                                   Schifffahrt    Krim
           a.k.a Gosudarstvenoye unitarnoye predpriyatiye
           goroda Sevastopolya „Sevastopolski morskoy port“

  29.      SPARTA-BATAILLON                                     -              Ostukraine

  30.      SOMALI-BATAILLON                                     -              Ostukraine

  31.      SOBOL                                                -              Krim
           paramilitärischer Organisation

  32.      STROYGAZMONTAZH CORPORATION (SGM                     Baugewerbe     Russische Föderation
           GROUP)

  33.      STROYGAZMONTAZH MOST OOO                             Baugewerbe     Russische Föderation

  34.      TECHNOPROMEXPORT OAO                                 Maschinenbau   Russische Föderation
           a.k.a Open Joint Stock Company
           Technopromexport

  35.      TECHNOPROMEXPORT OOO                                 Maschinenbau   Russische Föderation
           a.k.a Limited Liability Company Technopromexport

  36.      „TODESBATAILLON“                                     -              Ostukraine

  37.      UNIVERSAL-AVIA                                       Luftfahrt      Krim
           a.k.a Gosudarstvenoye unitarnoye predpriyatiye
           Universal- Avia

  38.      VAD CJSC                                             Baugewerbe     Russische Föderation

  39.      Sogenannte                                           -              Ostukraine
           "VOLKSREPUBLIK DONETSK"

  40.      Sogenannte                                           -              Ostukraine
           "VOLKSREPUBLIK LUGANSK"

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Stand: 24. Juni 2019

  NR.      NAME                                           BRANCHE       REGISTRIERUNG

  41.      Sogenannte                                     -             Ostukraine
           „VOLKSUNION“

  42.      Sogenanntes                                    -             Ostukraine
           "VOSTOK-BATTAILLON", Separatistengruppe

  43.      Sogenannte                                     -             Ostukraine
           „WIRTSCHAFTSUNION LUGANSK“

  44.      ZALIV SHIPYARD JSC                             Schifffahrt   Krim

  45.      ZARYA-BATAILLON                                -             Ostukraine

QUELLE: Amtsblatt der Europäischen Union

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Stand: 24. Juni 2019

2. REGIONENBEZOGENE SANKTIONEN DER EU

   2.1     IMPORTVERBOT FÜR WAREN MIT URSPRUNG AUF DER KRIM ODER
           IN SEWASTOPOL

  Mit VO 692/2014 idgF, gültig ab dem Tag ihrer Veröffentlichung am 24.6.2014, sind erstmals auch
  regional begrenzte „Wirtschaftssanktionen“ in Kraft getreten. Die EU verbietet ab diesem Datum
  die Einfuhr aller Güter mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol, sowie Finanzierungen und
  Versicherungen/Rückversicherungen im Zusammenhang mit diesen. Ausgenommen ist die
  Erfüllung von Altverträgen, die bis zum 25.6.2014 abgeschlossen wurden, wobei solche Importe
  spätestens 10 Tage vor Einfuhr dem BMDW zu melden sind.

  Da es unter den gegebenen Umständen schwierig ist, einen offiziellen Nachweis eines regionalen
  Ursprungs zu erhalten, wird zumindest für Verladungen auf der Krim empfohlen, vorsorglich eine
  entsprechende Erklärung des (russischen) Lieferanten einzuholen, um sich abzusichern, dass
  das zu importierende Gut nicht ein Ursprungserzeugnis der Krim/Sewastopols ist.

QUELLE: Amtsblatt der Europäischen Union

     2.2 EXPORTVERBOT FÜR AUSGEWÄHLTE WAREN UND
         DIENSTLEISTUNGEN AUF DIE KRIM / NACH SEWASTOPOL

  Es besteht ab dem 20.12.2014 ein Exportverbot für die in Anhang II der VO 692/2014 idgF, gelisteten
  Waren unmittelbar oder mittelbar auf die Krim bzw. nach Sewastopol oder zur dortigen
  Verwendung. Betroffen sind insbesondere Ausrüstungen und Technologien für die Sektoren
  Verkehr, Telekommunikation, Energie und für die Nutzung von Öl-, Gas- und Mineralreserven auf
  der Krim und in Sewastopol. Analog verboten ist der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe dieser
  Güter zur vorgenannten Verwendung sowie damit im Zusammenhang stehende technische
  Unterstützung, Vermittlungsdienste oder Finanzierung. Es gilt eine Altvertragsausnahme für jene
  Verträge, die vor dem 20.12.2014 geschlossen wurden, sowie für akzessorische Verträge, die zur
  Erfüllung der Altverträge erforderlich sind.

  Seit dem 20.12.2014 ist zudem die Erbringung von Dienstleistungen in unmittelbarem
  Zusammenhang mit tourismusbezogenen Aktivitäten auf der Krim oder in Sewastopol verboten.
  Auch dürfen Kreuzfahrtschiffe aus der EU keine Häfen auf der Schwarzmeer-Halbinsel mehr
  anlaufen. Darunter fallen u.a. die Häfen Sewastopol, Kertsch, Jalta, Feodossija, Jewpatorija,
  Chernomorsk und Kamisch-Burun.

  Das Verbot gilt nicht, wenn ein Schiff aus Gründen der maritimen Sicherheit in Notfällen einen der
  genannten Häfen anläuft oder dort einen Zwischenstopp einlegt. Weiters gilt eine Ausnahme für
  Altverträge, die vor dem 20. Dezember 2014 abgeschlossen wurden sowie für akzessorische
  Verträge, die zur Erfüllung der Altverträge erforderlich sind.

QUELLE: Amtsblatt der Europäischen Union

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