September 2021 Kantonale Volksabstimmung Botschaft des Grossen Rates des Kantons Bern - Änderung der Kantonsverfassung (Klimaschutz-Artikel)

 
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September 2021 Kantonale Volksabstimmung Botschaft des Grossen Rates des Kantons Bern - Änderung der Kantonsverfassung (Klimaschutz-Artikel)
26. September 2021
Kantonale Volksabstimmung
Botschaft des Grossen Rates
des Kantons Bern

Änderung der Kantonsverfassung
(Klimaschutz-Artikel)
Darüber wird abgestimmt

    Wollen Sie die Änderung der Kantons­
    verfassung (Klimaschutz-Artikel) an-
    nehmen?

    Über diese Frage entscheiden die
    Stimm­berechtigten des Kantons Bern
    am 26. September 2021.

    Der Grosse Rat hat die entsprechen-
    de Änderung der Kantonsverfassung
    mit 98 Ja gegen 44 Nein bei 10 Ent-
    haltungen angenommen. Mit dieser
    Änderung soll die Verfassung durch
    einen neuen Artikel zum Klimaschutz
    ergänzt werden. Die Vorlage hat zum
    Ziel, dass der Kanton Bern bis 2050
    klimaneutral wird.

       Der Grosse Rat empfiehlt den
    Stimmberechtigten des Kantons Bern,
    die Änderung der Kantonsverfassung
    (Klimaschutz-Artikel) anzunehmen.

2
Änderung der Kantonsverfassung (Klimaschutz-Artikel)

                                            Der neue Verfassungsartikel beinhaltet
                                            noch keine konkreten Massnahmen.
Das Wichtigste in Kürze                     Stimmen die Stimmberechtigten der Ver­
                                            fassungsänderung zu, so werden in der
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich     Folge Kanton und Gemeinden tätig, um
das Klima in der Schweiz stark verändert.   zielgerichtete Gesetze und Massnahmen
Auch der Kanton Bern mit seinen vier        zu beschliessen.
Klima­regionen Jura, Mittelland, Voralpen
und Alpen ist von den Folgen der Klima­     Der Klimaschutz-Artikel legt fest, dass
veränderung betroffen. Dazu gehören         die künftigen Massnahmen insgesamt auf
etwa der Rückgang der Gletscher, das        eine Stärkung der Volkswirtschaft ausge­
Ansteigen der Schneefallgrenze oder die     richtet sein müssen. Ebenso m ­ üssen sie
Zunahme von Hitzeperioden und Stark­        umwelt- und sozialverträglich ausgestaltet
nieder­schlägen. Diese Folgen werden        sein.
für Mensch, Umwelt und Wirtschaft zu­
nehmend spürbar und haben beispiels­        Der Grosse Rat hat den neuen Artikel in
weise Auswirkungen auf die bernischen       der Kantonsverfassung am 8. März 2021
Tourismusregionen, die Lebensqualität in    mit 98 Ja gegen 44 Nein bei 10 Enthal­
den Städten und Agglomerationen oder        tungen angenommen. Änderungen der
auf die Land- und Forstwirtschaft.          Verfassung müssen zwingend den Stimm­
                                            berechtigten vorgelegt werden. Daher
Der Grosse Rat erachtet die Klimaverän­     kommt es zur Volksabstimmung.
derung als eine der zentralen Heraus­
forderungen unserer Zeit. Er will deshalb
den Klimaschutz ausdrücklich in der Ver­
fassung verankern und hat dazu einen
neuen Verfassungs­a rtikel (Klimaschutz-
Artikel) ausgearbeitet.

Kanton und Gemeinden sollen sich dem­
nach aktiv für eine Begrenzung der Klima­
veränderung einsetzen. Ziel ist es, dass
der Kanton Bern bis 2050 klimaneutral
wird. Zudem sollen sich Kanton und
Gemein­d en dafür engagieren, Risiken
und Schäden, die als Folgen des Klima­
wandels entstehen, zu begrenzen.

                                                                                    3
In seiner Vielfalt ist auch der Kanton Bern
                                                     ausgesprochen stark von den Folgen des
Die Vorlage im Detail
                                                     globalen Klimawandels betroffen. Die
                                                     Landwirtschaft muss insbesondere mit
Die Klimaerwärmung ist                               den markant veränderten Niederschlags­
eine Tatsache                                        mustern zurechtkommen. Die Tourismus­
Die globale Erwärmung des Klimas ist                 gebiete leiden namentlich unter der stetig
eindeutig und der menschliche Einfluss               abnehmenden Schneesicherheit. Und die
auf das Klima ist heute klar erwiesen. Die           Hitzebelastung beeinträchtigt ganz unmit­
Klima­e rwärmung seit Mitte des 20. Jahr­            telbar die Lebensqualität und die Gesund­
hunderts lässt sich nicht allein durch               heit der Bevölkerung, besonders in den
natür­liche Schwankungen erklären. Es ist            dicht bebauten städtischen Gebieten.
äusserst wahrscheinlich, dass die Aktivi­
täten des Menschen die Hauptursache
für diese Erwärmung sind. Der Ausstoss
von Treibhausgasen, insbesondere von
Kohlen­stoff­dioxid (CO 2) durch Verbren­
nung von Erdöl, Kohle und Erdgas, führt
zu immer höheren Temperaturen.

Seit Beginn der systematischen Messun­
gen im Jahr 1864 ist es in der Schweiz
um etwa 2 Grad wärmer geworden (siehe
Grafik Seite 5). Das ist rund doppelt so
viel wie im globalen Durchschnitt. In der
Schweiz waren die Jahre 2018 und 2020
sogar die wärmsten seit Messbeginn.
Die Folgen sind spürbar: Hitzewellen im
Sommer sind häufiger und intensiver ge­
worden, im Winter gibt es dafür weniger
Frosttage und die Schneefallgrenze ist
angestiegen. In allen Jahreszeiten kom­
men zudem Starkniederschläge öfter
vor.1

1	Quelle: Bundesamt für Meteorologie und Klima­
   tologie MeteoSchweiz «Klimafakten – das
   Wichtigste in Kürze» (www.meteoschweiz.admin.ch
   > Klimafakten).

4
Durchschnittliche Jahrestemperatur in der Schweiz 1864–2020

    Abweichung in ° C vom Durchschnitt der Jahre 1961–1990

    3,0

    2,5

    2,0
     1,5 zeigt die Temperaturentwicklung in der Schweiz von 1864 bis 2020 an. Angezeigt wird für jedes Jahr
Die Grafik
die Abweichung
     1,0        der Jahrestemperatur vom Durchschnitt der Jahre 1961 bis 1990.

Von 0,5
    1864 bis ungefähr Mitte des 20. Jahrhunderts dominieren unterdurchschnittliche Jahre. Danach überwiegen
überdurchschnittliche Jahre, mit klar steigender Tendenz etwa seit Anfang der 1960er-Jahre. So lag die
    0,0
Temperatur 1960 rund 0,2 Grad Celsius unter dem Mittel, 2020 rund 2,3 Grad darüber.
  – 0,5

   –1,0
   –1,5
   –2,0
                    1880      1900        1920       1940        1960       1980       2000        2020

          Jahre über dem Durchschnitt
          Jahre unter dem Durchschnitt

Quelle: Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz

                                                                                                              5
Bestehender Verfassungsartikel                 Neuer Verfassungsartikel
zum Umweltschutz                               Der Grosse Rat hat die parlamentarische
Die 1993 vom Volk angenommene neue             Ini­
                                                  tia­
                                                     tive in der Sommersession 2019
Kantonsverfassung bekennt sich in ihrer        grundsätzlich unterstützt. Die Bau-, Ener­
Präambel zur «Verantwortung gegenüber          gie-, Verkehrs- und Raumplanungskom­
der Schöpfung». Im Artikel 31 verlangt die     mission arbeitete daraufhin eine ­konkrete
Verfassung, dass die natürliche Umwelt für     Vorlage aus und führte im Frühjahr 2020
die künftigen Generationen erhalten bleibt     eine Vernehmlassung bei Behörden, Par­
und die natürlichen Lebensgrundlagen           teien, Verbänden sowie weiteren interes­
nicht übermässig beansprucht werden.           sierten Kreisen durch. Die Mehrheit der
                                               Teilnehmenden hat dabei einen neuen
Aus Sicht der Urheberinnen und Urheber         Verfassungsartikel für den Klimaschutz
der Vorlage, die nun zur Abstimmung ge­        befürwortet.
langt, ist die Abstützung des Klima­schutzes
in der Verfassung ungenügend. Mit einer        Der Grosse Rat hat sich in der Winter­
parlamentarischen Initiative ­(siehe Kasten)   session 2020 und der Frühlings­      ses­
forderten sie deshalb e ­ inen neuen Verfas­   sion 2021 mit der ausgearbeiteten Vorlage
sungsartikel, in dem der Klima­schutz als      befasst und den neuen Verfassungsartikel
vordringliche Auf­gabe des Kantons veran­      mit 98 Ja- und 44 Nein-Stimmen bei
kert werden soll.                              10 Enthaltungen verabschiedet.

    Parlamentarische Initiative                schluss unterbreitet. Der Grosse Rat
    Eine parlamentarische Initiative ist ein   entscheidet zunächst, ob er die parla­
    Instrument, mit dem der Grosse Rat         mentarische Initiative vorläufig unter­
    eigen­ständig gesetzgeberisch tätig        stützt. Wenn ja, befasst sich eine Kom­
    werden kann. Mit einer parlamentari­       mission eingehend mit dem ­Thema und
    schen Initiative wird dem Grossen Rat      legt dem Grossen Rat ­   einen ausgear­
    von einem Ratsmitglied oder einer          beiteten Erlass oder Beschluss zum
    ­seiner Kommissionen oder Fraktionen       Entscheid vor.
     ein Entwurf für einen Erlass oder Be-

6
Auftrag zum Klimaschutz                      Andererseits sollen Kanton und Gemein­
Gemäss dem neuen Verfassungsartikel          den Anstrengungen unternehmen, die
umfasst der Klimaschutz zwei Elemente:       nachteiligen Auswirkungen der Klimaver­
                                             änderung zu begrenzen. So sollen sie
Einerseits werden Kanton und Gemein­         Massnahmen treffen, um Klimarisiken zu
den beauftragt, sich in ihren jeweiligen     verringern und Klimaschäden zu bewäl­
Zuständigkeitsbereichen für eine Begren­     tigen, beispielsweise durch einen Ausbau
zung der Klimaveränderung einzusetzen.       des naturnahen Hochwasserschutzes,
Ziel ist, dass der Kanton Bern bis 2050      Investitionen in eine widerstandsfähige
                                             ­
klimaneutral wird, das heisst, dass nur      Wasserversorgung, Anreize zu nachhal­
noch so viel Treibhausgase ausgestossen      tiger Boden- und Waldbewirtschaftung
werden sollen, wie gleichzeitig abgebaut     oder die Anpassung städtebaulicher Vor­
oder gespeichert werden können. Diese        gaben.
Zielsetzung steht in Einklang mit den Ver­
einbarungen des internationalen Klimaab­
kommens von Paris von 2015, dem auch
die Schweiz beigetreten ist. Damit kann
der Kanton Bern seinen Beitrag leisten,
um den Anstieg der durchschnittlichen
Erdtemperatur auf deutlich unter 2 Grad
zu begrenzen. Um das Ziel zu erreichen,
ist es insbesondere nötig, die Verbren­
nung von fossilen Energieträgern wie Erd­
öl oder Erdgas stark zu reduzieren.

                                                                                   7
Prinzip der Nachhaltigkeit                             nahmen insgesamt auf eine Stärkung
Die Verfassungsänderung enthält selbst                 der Volkswirtschaft auszurichten, bei­
noch keine konkreten Massnahmen. Sie                   spiels­weise indem sie die Schaffung zu­
schafft vielmehr die ausdrückliche Grund­              kunfts­fähiger Arbeitsplätze unterstützen.
lage, um eine aktive Klimapolitik zu be­               Insbesondere sollen Innovationen und
                                                       ­
treiben. Es ist in der Folge Aufgabe des               klima­freundliche Technologien gefördert
­Kantons und der Gemeinden, geeignete                 ­werden.
 Gesetzesvorlagen auszuarbeiten und
 Massnahmen zu ergreifen.                             Schliesslich sollen Kanton und Gemein­
                                                      den ihre Finanzflüsse insgesamt auf eine
Dabei haben sie das Prinzip der Nachhal­              klimaneutrale und gegenüber der Klima­
tigkeit zu beachten. Das bedeutet, dass               veränderung widerstandsfähige Entwick­
sie die Anliegen der Umwelt und der                   lung ausrichten.
G esellschaft wie auch der Wirtschaft
­
gleicher­massen berücksichtigen ­müssen,
so zum Beispiel den Landschaftsschutz
oder die Situation sozial benachteiligter
Personen. Namentlich sind die Mass-­

    Mögliche Entwicklung des Klimas21                 siver und die W  ­ inter allgemein nieder­
    Nehmen die Treibhausgasemissionen                 schlagsreicher, wobei der Niederschlag
    weiter­
          hin stark zu, ist bis Mitte des             seltener in Form von Schnee und öfter
    21. Jahrhunderts mit weiteren spür­baren          als Regen fällt.
    Änderungen zu rechnen. Gemäss Klima­
    szenarien des Bundes für die Schweiz              Eine starke Senkung des weltweiten
    wird der Klimawandel im Alpen­raum mit            Treibhausgasausstosses könnte den
    zusätz­lichen 2 bis 4 Grad am deutlichs­          Klima­wan­ del eindämmen: Nach den
    ten spürbar. Aber auch in den Voralpen,           Klima­szenarien des Bundes liessen sich
    im Mittelland und im Jura ist mit um 2 bis        bis Mitte des 21. Jahrhunderts etwa die
    3 Grad höheren Temperaturen zu rech­              Hälfte, bis Ende Jahrhundert zwei Drittel
    nen. Die Sommer werden wahrscheinlich             der möglichen Klimaveränderungen in
    generell wärmer und trockener, Hitze­             der Schweiz vermeiden. Zwar würden
    perioden häufiger und extremer, Stark­            die Temperaturen auch in der Schweiz
    regen­ereignisse zahlreicher und in­ten-          weiter steigen, aber wesent­lich weniger,
                                                      als wenn die Emissionen unvermindert
                                                      zunehmen.
    1	Quelle: National Centre for Climate Services
    2	
       «CH2018 – Klimaszenarien für die Schweiz».

8
Haltung der Mehrheit
im Grossen Rat
Bei der Diskussion im Grossen Rat gingen
die Meinungen über die Notwendigkeit
e ines neuen Artikels auseinander. Die
­
Ratsmehrheit betonte, dass der Klima­
wandel eine der grossen Herausforderun­
gen der Gegenwart sei, die nicht nur auf
Bundesebene, sondern auch auf Kantons-
und Gemeindeebene angegangen werden
müsse. Mit einem Artikel zum Klimaschutz
werde das Fundament für die notwen­
digen Massnahmen geschaffen. Schon
heute müsse man Geld aufwenden, um
den Klimaschäden zu begegnen. Der
Klima­schutz-Artikel würde demgegenüber
nicht nur Einschränkungen und Kosten zur
Folge haben, sondern der Wirtschaft neue
Entwicklungsperspektiven aufzeigen.

Haltung der Minderheit
im Grossen Rat
Die Ratsminderheit war der Ansicht, dass
mit dem bestehenden Umweltschutz-­
Artikel in der Kantonsverfassung (Arti­
kel 31) das Anliegen bereits erfüllt sei.
Der Klimaschutz ist in ihren Augen ein
Teil­a spekt des Umweltschutzes. Bereits
h eute ­
­        könne man auf Gesetzesstufe
Massnahmen zum Schutz des Klimas be­
schliessen. Nötig seien statt eines neuen
Verfassungs­  artikels vielmehr innovative
Projekte und eigenverantwortliches Han­
deln von Wirtschaft und Bevölkerung.

                                             9
Aus produktionstechnischen Gründen leer.
10
Argumente im Grossen Rat                    Argumente im Grossen Rat
für die Vorlage                             gegen die Vorlage

Der Grosse Rat hat der Änderung der Kantonsverfassung (Klimaschutz-Artikel)
mit 98 Ja zu 44 Nein bei 10 Enthaltungen zugestimmt.

 ■■ Die Klimaveränderung findet eindeu­     ■■ Der bestehende Umweltschutz-
    tig statt und ist in allen Teilen des      Artikel in der Kantonsverfassung ist
    Kantons sichtbar. Der Klimaschutz          umfassend formuliert und deckt
    ist deshalb wichtig.                       somit alle Bereiche ab – auch die
                                               Klimathematik.
 ■■ Der Klimaschutz ist eine der grossen
    Herausforderungen der Gegenwart         ■■ Bereits heute kann man auf Geset­
    und muss auf allen Staatsebenen            zesstufe Massnahmen für den Klima­
    angegangen werden. Eine aus­drück­         schutz beschliessen, wenn der
    liche Verankerung in der Kan­tons­         politische Wille vorhanden ist. Dazu
    verfassung ist deshalb angezeigt.          braucht es keine Verfassungs­
                                               änderung.
 ■■ Mit einem Artikel zum Klimaschutz in
    der Verfassung werden das Funda­        ■■ Die Verfassungsänderung nützt
    ment und die Leitplanken für Kanton        nichts, aber sie verursacht Kosten.
    und Gemeinden geschaffen, um die           Die Ressourcen sollten besser
    notwendigen Massnahmen zu treffen.         in konkrete Massnahmen investiert
                                               werden.
 ■■ Bereits heute muss man Geld ausge­
    ben, um Klimaschäden aufzuräumen.       ■■ Der Kanton braucht innovative Pro­
    Je länger man mit dem Klimaschutz          jekte, die Wissenschaft und eine
    zuwartet, desto einschneidender wird       gute Technik für die Industrie, aber
    man handeln müssen und desto               keinen Klimaschutz-Artikel.
    höher werden die Kosten sein.

 ■■ Der Klimaschutz-Artikel wird nicht
    nur Einschränkungen und Kosten zur
    Folge haben. Er öffnet der Wirtschaft
    neue Perspektiven und fördert einen
    umweltverträglichen Wohlstand.

         dafür                                  gegen
               98 Stim
                       men
                                              da          44 Stim
                                                                  men

                                                                                      11
Verfassungsänderung

1
Verfassung
Verfassung
des  Kantons
des Kantons   Bern
            Bern (KV)(KV)
Änderung   vom
Änderung vom    08.03.2021
             08.03.2021
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Aufgehoben:          –

Der Grosse Rat des Kantons Bern,
nach  Prüfung
Der Grosse     einer
           Rat des   parlamentarischen
                   Kantons Bern,             Initiative und auf Antrag der
vorberatenden   Kommission
nach Prüfung einer             des Grossen
                   parlamentarischen Initiative Rates,
                                                 und auf Antrag der vorbera-
tenden Kommission des Grossen Rates,
beschliesst:
beschliesst:

I.
I.
Der  Erlass 101.1 Verfassung des Kantons Bern vom 06.06.1993
Der Erlass 101.1 Verfassung des Kantons Bern vom 06.06.1993 (KV1)) (Stand
(KV 1)
       ) (Stand
11.12.2013)  wird11.12.2013)    wird wie folgt geändert:
                  wie folgt geändert:

Titel  nach
Titel nach   Titel
           Titel    3 (geändert)
                 3 (geändert)
3.1 Umwelt-, Klima-, Landschafts- und Heimatschutz
Art. 31a
Art.  31a(neu)
           (neu)
Klimaschutz
Klimaschutz
1Kanton und Gemeinden setzen sich aktiv für die Begrenzung der Klimaverän-
1
 Kanton
derung undund  Gemeinden
           deren              setzen sich aktiv
                 nachteiliger Auswirkungen ein. für die Begrenzung der
Klimaveränderung
2 Sie leisten im Rahmenundihrer
                           deren     nachteiliger
                                 Kompetenzen      Auswirkungen
                                                den erforderlichen ein.
                                                                    Beitrag zur
Erreichung
2           der Klimaneutralität bis 2050 und stärken die Fähigkeit
  Sie leisten im Rahmen ihrer Kompetenzen den erforderlichen        zur Anpas-
                                                                           Bei-
sung an die nachteiligen Auswirkungen der Klimaveränderung.
trag zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 und stärken die
Fähigkeit zur Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen der Kli-
maveränderung.
1)
     Nicht offizielle Legalabkürzung

1    Nicht offizielle Legalabkürzung

12
Verfassungsänderung

                                                                             2
3
3 Die Massnahmen
  Die Massnahmen       zum
                     zum     Klimaschutz
                          Klimaschutz sind sind   insgesamt
                                            insgesamt   auf eineaufStärkung
                                                                    eine Stär-
                                                                            der
kung der Volkswirtschaft
Volkswirtschaft               auszurichten
                auszurichten sowie  umwelt- undsowie   umwelt- und
                                                 sozialverträglich      sozial-
                                                                   auszugestal-
ten. Sie beinhalten
verträglich         namentlich Instrumente
             auszugestalten.               der Innovations-
                                 Sie beinhalten    namentlich undInstrumente
                                                                   Technologie-
förderung.
der Innovations- und Technologieförderung.
4 Kanton und Gemeinden richten die öffentlichen Finanzflüsse insgesamt auf
4
  Kanton
eine      und Gemeinden
     klimaneutrale          richten
                   und gegenüber  derdie öffentlichen Finanzflüsse
                                      Klimaveränderung                 ins-
                                                          widerstandsfähige
gesamt aufaus.
Entwicklung  eine klimaneutrale und gegenüber der Klimaverände-
rung widerstandsfähige Entwicklung aus.
II.
II.
Keine Änderung anderer Erlasse.
Keine Änderung anderer Erlasse.
III.
III. Aufhebungen.
Keine

Keine Aufhebungen.
IV.

IV. Änderung tritt mit ihrer Annahme durch das Volk in Kraft.
Diese

Diese Änderung tritt mit ihrer Annahme durch das Volk in Kraft.
Bern, 8. März 2021                Im Namen des Grossen Rates
                                  Der Präsident: Costa
Bern, 8. März 2021                Der Generalsekretär:
                                  Im Namen             Trees Rates
                                              des Grossen
                                  Der Präsident: Costa
                                  Der Generalsekretär: Trees

                                                                            13
Aus produktionstechnischen Gründen leer.
Aus produktionstechnischen Gründen leer.
Empfehlung
                                         an die Stimmberechtigten

                                         Der Grosse Rat empfiehlt den Stimm­
                                         berech­tigten, am 26. September 2021
                                         wie folgt abzustimmen:

                                             a zur Änderung der Kantonsverfassung
                                            J
                                            (Klimaschutz-Artikel)

 Weitere Informationen und
 Dokumente zu dieser Abstimmung
 finden sich unter:
 www.be.ch/abstimmungen

Verabschiedet von der Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen
des Grossen Rates am 28. Juni 2021.
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