Drei Wege zum Berufsabschluss - Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis - ein sicherer Wert
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Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis – ein sicherer Wert ln einer Arbeitswelt, die sich immer schneller verändert, ist ein Berufsabschluss ein sicherer Wert. Ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis bestätigt offiziell lhr berufliches Wissen und Können. Sie eröffnen sich damit Weiterbildungsmöglich keiten und verbessern lhre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Sie können das eidgenössische Fähigkeitszeugnis auf drei Wegen erlangen: –– Sie durchlaufen eine reguläre oder verkürzte Berufslehre (2-, 3- oder 4-jährige Grundbildung). –– Sie absolvieren das sogenannte Qualifikationsverfahren ohne berufliche Grundbildung (nach Artikel 32 der Berufsbildungsver- ordnung, BBV). –– Sie durchlaufen das Validierungsverfahren (nach Artikel 31 der Berufsbildungsverordnung, BBV).
Drei Wege zum Berufsabschluss Grundbildung mit Lehrvertrag eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (Berufslehre) auch verkürzt möglich Was zeichnet die drei Wege aus? Sie absolvieren eine zwei-, drei- oder vier jährige Lehre in einem Betrieb und besu- chen d en berufskundlichen und allgemein- bildenden Unterricht der Berufsfachschule. Sie schliessen die Grundbildung mit einem Qualifikationsverfahren (Lehrabschluss- prüfung) ab. Welche Voraussetzungen und Be Sie arbeiten in einem Lehrbetrieb und dingungen muss ich erfüllen, damit verfügen über einen Lehrvertrag. ich zum Qualifikationsverfahren zugelassen werde? Wie viel verdiene ich? Sie erhalten den branchenüblichen Lohn für Lernende. Wer hat die Ausbildungs Lehrbetrieb verantwortung? Wie bereite ich mich auf das Quali Sie werden in lhrem Lehrbetrieb und in fikationsverfahren (Lehrabschluss der Berufsfachschule auf das Qualifikations prüfung) vor? verfahren Lehrabschlussprüfung) vor bereitet. Wer trägt die Kosten? Die Kosten für den Besuch von Unterricht und überbetrieblichen Kursen werden vom Kanton und vom Lehrbetrieb getragen. Was muss ich tun? Sie bereiten sich während der Lehrzeit auf das Qualifikationsverfahren (Lehrabschluss- prüfung) vor. Welches ist mein nächster Schritt? Sie suchen eine Lehrstelle, zum Beispiel unter www.lena.zh.ch
Qualifikationsverfahren Validierungsverfahren ohne berufliche Grundbildung nach Artikel 31 BBV nach Artikel 32 BBV Sie bereiten sich selbstständig auf das Sie haben Kompetenzen erworben und Qualifikationsverfahren vor und erlangen wenden sie im Alltag an. nach A blegen der Abschlussprüfung das Diese Kompetenzen dokumentieren Sie eidgenössische Fähigkeitszeugnis. in einem Dossier. Die verlangten Kompetenzen haben Sie Expertinnen und Experten prüfen das Dos- sich selbstständig, zum Beispiel in einer sier und legen fest, welche Kompetenzen Ausbildung, erworben. im H inblick auf das eidgenössische Fähig- keitszeugnis angerechnet werden können (Lernleistungsbestätigung). Fehlende Kompetenzen erwerben Sie in der ergänzenden Bildung. Sie haben fünf Jahre Berufserfahrung Am Schluss des Verfahrens müssen Sie und e rfüllen die in der entsprechenden fünf Jahre Erwerbstätigkeit nachweisen Bildungsverordnung geregelten Be können. stimmungen. Der Lohn ist individuell verschieden. Der Lohn ist individuell verschieden. Sie lernen eigenverantwortlich. Sie lernen eigenverantwortlich. Sie besuchen allenfalls überbetriebliche Sie erwerben fehlende Kompetenzen in der Kurse, die Berufsfachschule und für allge- ergänzenden Bildung: Sie besuchen die meinbildende Fächer eine Berufsschule entsprechende Berufsfachschule und für Weiterbildung. schliessen die einzelnen Module mit einer Prüfung ab. Die Kosten des Verfahrens müssen Sie Die Kosten des Verfahrens werden je nach selbst übernehmen. Wohnkanton übernommen. Sie stellen beim Mittelschul- und Berufs Sie besuchen den obligatorischen lnforma bildungsamt ein Gesuch um Zulassung zum tionsanlass. Qualifikationsverfahren nach Artikel 32. Sie erstellen lhr Dossier und reichen dieses Sie legen das Qualifikationsverfahren an die entsprechende Stelle ein. (Lehrabschlussprüfung) im beantragten Prüfungsjahr ab. Nehmen Sie mit dem Fachbereich Nachhol- Informieren Sie sich unter www.validacquis.ch bildung im Mittelschul- und Berufsbildungs- über die Möglichkeiten in Ihrem Berufsfeld amt Kontakt auf: www.mba.zh.ch und die Details zum Validierungsverfahren. 3
Haben Sie weitere Fragen? Können Sie sich nicht entscheiden, welcher Weg der richtige für Sie ist? Validierung Kanton Zürich www.validierung.zh.ch Brauchen Sie berufsspezifische A uskünfte zur Grundbildung und zum Qualifikationsverfahren? Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kanton Zürich www.mba.zh.ch Haben Sie Fragen zum Validierungsverfahren, oder möchten Sie sich für einen obligatorischen Informationsanlass anmelden? Validierung Kanton Zürich www.validierung.zh.ch www.validacquis.ch Haben Sie generell Fragen zu Ihren Aus- und Weiterbildungs möglichkeiten? Berufsberatung Kanton Zürich www.berufsberatung.zh.ch
Herausgeberin Bildungsdirektion Kanton Zürich biz Oerlikon Validierung Dörflistrasse 120 Postfach 8090 Zürich www.validierung.zh.ch Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80 Postfach 8090 Zürich www.mba.zh.ch 03/2015
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