Drei Wege zum Berufsabschluss - Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis - ein sicherer Wert

 
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Drei Wege zum Berufsabschluss - Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis - ein sicherer Wert
Drei Wege zum Berufsabschluss

Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis –
ein sicherer Wert
Drei Wege zum Berufsabschluss - Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis - ein sicherer Wert
Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis – ein
sicherer Wert

ln einer Arbeitswelt, die sich immer schneller verändert, ist
ein Berufsabschluss ein sicherer Wert. Ein eidgenössisches
Fähigkeitszeugnis bestätigt offiziell lhr berufliches Wissen
und Können. Sie eröffnen sich damit Weiterbildungsmöglich­
keiten und verbessern lhre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Sie können das eidgenössische Fähigkeitszeugnis auf drei Wegen
erlangen:
–– Sie durchlaufen eine reguläre oder verkürzte Berufslehre (2-, 3-
   oder 4-jährige Grundbildung).
–– Sie absolvieren das sogenannte Qualifikationsverfahren ohne
   berufliche Grundbildung (nach Artikel 32 der Berufsbildungsver-
   ordnung, BBV).
–– Sie durchlaufen das Validierungsverfahren (nach Artikel 31 der
   Berufsbildungsverordnung, BBV).
Drei Wege zum Berufsabschluss             Grundbildung mit Lehrvertrag
eidgenössisches Fähigkeitszeugnis        ­(Berufslehre)
                                          auch verkürzt möglich
Was zeichnet die drei Wege aus?          Sie absolvieren eine zwei-, drei- oder vier­
                                         jährige Lehre in einem Betrieb und besu-
                                         chen d ­ en berufskundlichen und allgemein-
                                         ­bildenden ­Unterricht der Berufsfachschule.
                                          Sie schliessen die Grundbildung mit einem
                                          Qualifikations­verfahren (Lehrabschluss­-
                                         ­prüfung) ab.

 Welche Voraussetzungen und Be­­         Sie arbeiten in einem Lehrbetrieb und
 dingungen muss ich erfüllen, damit      verfügen über einen Lehrvertrag.
 ich zum Qualifikationsverfahren
­zugelassen ­werde?
Wie viel verdiene ich?                   Sie erhalten den branchenüblichen Lohn
                                         für Lernende.
Wer hat die Ausbildungs­                 Lehrbetrieb
verantwortung?
Wie bereite ich mich auf das Quali­      Sie werden in lhrem Lehrbetrieb und in
fikations­verfahren (Lehr­abschlus­s­­   der Berufsfachschule auf das Qualifikations­
prüfung) vor?                            verfahren Lehr­abschluss­prüfung) vor­
                                         bereitet.

Wer trägt die Kosten?                    Die Kosten für den Besuch von Unterricht
                                         und überbetrieblichen Kursen werden vom
                                         Kanton und vom Lehrbetrieb getragen.
Was muss ich tun?                        Sie bereiten sich während der Lehrzeit auf
                                         das Qualifikations­verfahren (Lehrabschluss-
                                         prüfung) vor.

Welches ist mein nächster Schritt?       Sie suchen eine Lehrstelle, zum Beispiel
                                         ­unter www.lena.zh.ch
Qualifikationsverfahren                       Validierungsverfahren
­ohne berufliche Grundbildung                 nach Artikel 31 BBV
 nach Artikel 32 BBV
 Sie bereiten sich selbstständig auf das      Sie haben Kompetenzen erworben und
 Qualifikationsverfahren vor und erlangen     ­wenden sie im Alltag an.
 nach ­A blegen der Abschlussprüfung das      Diese Kompetenzen dokumentieren Sie
­eidgenössische Fähigkeitszeugnis.            in ­einem Dossier.
Die verlangten Kompetenzen haben Sie          Expertinnen und Experten prüfen das Dos-
sich selbstständig, zum Beispiel in einer     sier und legen fest, welche Kompe­tenzen
Ausbildung, erworben.                         im H
                                                 ­ inblick auf das eidgenös­sische Fähig-
                                              keitszeugnis angerechnet werden können
                                              (Lernleistungsbestä­tigung).
                                              Fehlende Kompetenzen erwerben Sie in
                                              der ergänzenden Bildung.
Sie haben fünf Jahre Berufserfahrung          Am Schluss des Verfahrens müssen Sie
und e­ rfüllen die in der entsprechenden      fünf Jahre Erwerbstätigkeit nachweisen
Bildungsverordnung geregelten Be­             können.
stimmungen.
Der Lohn ist individuell verschieden.         Der Lohn ist individuell verschieden.

Sie lernen eigenverantwortlich.               Sie lernen eigenverantwortlich.

Sie besuchen allenfalls überbetriebliche      Sie erwerben fehlende Kompetenzen in der
Kurse, die Berufsfachschule und für allge-    ­ergänzenden Bildung: Sie besuchen die
meinbildende Fächer eine Berufsschule          entsprechende Berufsfachschule und
für Weiterbildung.                             schliessen die einzelnen Module mit einer
                                               Prüfung ab.
 Die Kosten des Verfahrens müssen Sie         Die Kosten des Verfahrens werden je nach
­selbst übernehmen.                           Wohnkanton übernommen.

Sie stellen beim Mittelschul- und Berufs­     Sie besuchen den obligatorischen lnforma­
bildungsamt ein Gesuch um Zulassung zum       tions­anlass.
Qualifikationsverfahren nach Artikel 32.      Sie erstellen lhr Dossier und reichen dieses
 Sie legen das Qualifikationsverfahren        an die entsprechende Stelle ein.
 ­(Lehrabschlussprüfung) im beantragten
­Prüfungsjahr ab.
Nehmen Sie mit dem Fachbereich Nachhol-       Informieren Sie sich unter www.validacquis.ch
bildung im Mittelschul- und Berufsbildungs-   über die Möglichkeiten in Ihrem Berufsfeld
amt Kontakt auf: www.mba.zh.ch                und die Details zum ­Validierungsverfahren.

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Haben Sie weitere Fragen?

Können Sie sich nicht entscheiden, welcher Weg der richtige für Sie ist?
Validierung Kanton Zürich
www.validierung.zh.ch

Brauchen Sie berufsspezifische A   ­ uskünfte zur Grundbildung und
zum Qualifikationsverfahren?
Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kanton Zürich
www.mba.zh.ch

Haben Sie Fragen zum Validierungsverfahren, oder möchten Sie sich
für einen obligatorischen Informations­anlass anmelden?
Validierung Kanton Zürich
www.validierung.zh.ch
www.validacquis.ch

Haben Sie generell Fragen zu Ihren Aus- und Weiter­bildungs­
möglichkeiten?
Berufsberatung Kanton Zürich
www.berufsberatung.zh.ch
Herausgeberin
Bildungsdirektion Kanton Zürich

biz Oerlikon
Validierung
Dörflistrasse 120
Postfach
8090 Zürich
www.validierung.zh.ch

Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Ausstellungsstrasse 80
Postfach
8090 Zürich
www.mba.zh.ch

03/2015
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