BOTE FÜR TIROL Amtsblatt der Behörden, Ämter und Gerichte Tirols - Land Tirol
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
B OTE FÜR TIROL A m t s b l a t t d e r B e h ö r d e n , Ä m t e r u n d G e r i c h t e Ti r o l s Stück 10 / 199. Jahrgang / 2018 Amtssigniert. SID2018031014372 Kundgemacht am 7. März 2018 Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at Amtlicher Teil Nr. 250 Stellenausschreibung des Amtes der Tiroler Nr. 263 Verordnung des Amtes der Tiroler Landesre- Landesregierung von einer Stelle gierung über die Jugendzulässigkeit von Filmen Nr. 251 Stellenausschreibung: Besetzung der Stelle als Nr. 264 Kundmachung über die Auflage des Entwurfes Gemeindeamtsleiter/in für die Gemeinde Sölden zum Gefahrenzonenplan für die Trisanna und den Jam- bach in der Gemeinde Galtür Nr. 252 Stellenausschreibung: Besetzung einer Stelle als Facharzt/-ärztin für HNO an der Universitätsklinik für Nr. 265 Kundmachung über die Ausschreibung der Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde in Innsbruck Fischereiaufsichtsprüfung 2018 Nr. 253 Verordnung der Landesregierung vom 28. Fe- Nr. 266 Verlautbarung, Werttarif für Schlachtschweine bruar 2018 über eine Sonderferienregelung an der Neuen im Monat März 2018 Mittelschule Zirl, Volksschule Zirl und ASO Zirl Nr. 267 Offenes Verfahren: Straßenbauarbeiten bei der Ortsdurchfahrt St. Jodok im Zuge der L 229 Schmirntal- Nr. 254 Verordnung der Landesregierung vom 28. Fe- straße bruar 2018 über eine Sonderferienregelung an der Volks- schule Wildermieming Nr. 268 Offenes Verfahren: Epoxi-Beschichtung Schu- le und Internatsgebäude für das Bauvorhaben Nr. 255 Verordnung der Landesregierung vom 28. Fe- NECA_Neustift Bildungscampus mit Schi- Internat bruar 2018 über eine Sonderferienregelung an der Neuen Mittelschule Vorderes Stubai sowie an den Volksschulen Nr. 269 Offenes Verfahren: Malerarbeiten Schule und Internatsgebäude für das Bauvorhaben NECA_Neustift Fulpmes, Mieders, Telfes und Schönberg Bildungscampus mit Schi- Internat Nr. 256 Verordnung der Landesregierung vom 1. März Nr. 270 Offenes Verfahren: Bau und Lieferung eines 2018 über eine Schulfreierklärung an allen Volksschu- Tanklöschfahrzeuges für die Gemeinde Strass im Ziller- len, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen und der Poly- tal technischen Schule in der Bildungsregion Innsbruck- Nr. 271 Offenes Verfahren: Baumeisterarbeiten für die Stadt Errichtung einer Passivhaus-Wohnanlage der „Neuen Nr. 257 Verordnung der Landesregierung vom 28. Fe- Heimat Tirol“ in Kitzbühel bruar 2018 über eine Sonderferienregelung an der Neuen Nr. 272 Verhandlungsverfahren: Abschluss von Ver- Mittelschule Seefeld, sowie an den Volksschulen Seefeld, kehrsdienstverträgen über den Betrieb eines Kraftfahrli- Reith b.S., Leutasch und Scharnitz nienverkehrs für den Verkehrsverbund Tirol GesmbH Nr. 258 Verordnung der Landesregierung vom 2. März Nr. 273 Verhandlungsverfahren: Lieferung und Miete ei- 2018 über eine Sonderferienregelung an der Neuen nes Radladers für 12 Monate samt Option auf Kauf für Mittelschule Kematen, an den Volksschulen Kematen, Pe- die Abfallbehandlung Ahrental GmbH ter Anich/Oberperfuss, Oberperfussberg, Sellrain, Gries i.S. Nr. 274 Direktvergabe: Brandschutzrollo Buchrückgabe und Ranggen sowie der Polytechnischen Schule Kematen für die Stadtbibliothek Innsbruck Nr. 259 Verordnung der Landesregierung vom 2. März Nr. 275 Direktvergabe: Baumeisterarbeiten, Zimmer- 2018 über eine Sonderferienregelung an der Neuen meisterarbeiten, Spengler und Schwarzdeckerrarbeiten, Mittelschule Axams, der PTS Axams, der ASO Axams sowie Heizung/Sanitärinstallationsarbeiten und Lüftungsinstal- den Volksschulen Axams, Götzens, Birgitz und Grinzens lationsarbeiten für die Gemeinde Reith bei Kitzbühel Nr. 260 Verordnung der Landesregierung vom 23. Fe- Nr. 276 Direktvergabe: Zimmermeisterarbeiten für den bruar 2018 über die Festsetzung der Aufenthaltsabga- Um- und Zubau beim Schulhaus in Maurach für die Ge- be im Gebiet des Tourismusverbandes Achensee meinde Eben am Achensee Nr. 261 Verordnung der Landesregierung vom 23. Fe- Nr. 277 Direktvergabe: Beton- und Stahlbetonarbeiten, bruar 2018 über die Festsetzung der Aufenthaltsabga- Maurerarbeiten, Metallbauarbeiten und Erdbau für den be im Gebiet des Tourismusverbandes Imst Tourismus Archäologischen Landschaftspark Aguntum in Dölsach Nr. 262 Verordnung der Landesregierung vom 23. Fe- Nr. 278 Architekturwettbewerb: Gegenstand des Wett- bruar 2018 über die Festsetzung der Aufenthaltsabga- bewerbs ist die Erlangung von Vorentwurfskonzepten be im Gebiet des Tourismusverbandes Erste Ferienre- für das Bauvorhaben „Erweiterung Wohn- und Pflege- gion im Zillertal Fügen - Kaltenbach heim St. Josef“ in Grins
STÜCK 10 118 MITTWOCH, 7. MÄRZ 2018 Nr. 250 • Amt der Tiroler Landesregierung vorerst in VB I/b und bei abgeschlossenem Universitäts- oder STELLENAUSSCHREIBUNG Hochschulstudium sowie bei definitiver Bestellung als Amtslei- Beim Amt der Tiroler Landesregierung ist derzeit folgende ter/in in VB I/a. Das Mindestentgelt beträgt monatlich € 2.900,– Stelle ausgeschrieben: brutto. Dieses Entgelt kann sich durch anrechenbare Vor- • Zentrum für Hör- und Sprachpädagogik Mils, Sozialpäda- dienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Ar- gogin / Sozialpädagoge, Soziale Spezialsachbearbeitung, beitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen. Auf § 2 20 Wochenstunden, als Karenzvertretung, Mindestentgelt des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbin- € 1.230,– brutto/Monat, Bewerbungsfrist 18. März 2018 dung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 (GZ.: OrgP-70/2018/21). wird hingewiesen. Wenn Sie diese verantwortungsvolle Aufgabe mit derzeit Bewerbungen sind beim Amt der Tiroler Landesregierung, Ab- rund 100 Mitarbeitern suchen, freuen wir uns über Ihre Be- teilung Organisation und Personal, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, werbung, die mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 6020 Innsbruck, unter der entsprechenden Geschäftszahl ein- Freitag, 30. März 2018, 12 Uhr im Gemeindeamt Sölden, zubringen. 6450 Sölden, Gemeindestraße 1, einzubringen oder per E- Ausführliche Informationen zu den Stellenausschreibungen Mail an gemeinde@soelden.tirol.gv.at zu übermitteln ist. sind im Internet unter www.tirol.gv.at/stellenausschreibungen Sölden, 2. März 2018 zu finden. Der Bürgermeister: Mag. Ernst Schöpf Bei Fragen stehen die MitarbeiterInnen der Abteilung Organisation und Personal, unter der Telefonnummer 0512/ 508-2222, zur Verfügung. Innsbruck, 1. März 2018 Für die Landesregierung: Dr. Pezzei Nr. 252 • Tirol Kliniken GmbH Nr. 251 • Gemeinde Sölden STELLENAUSSCHREIBUNG STELLENAUSSCHREIBUNG Facharzt/-ärztin für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Gemeindeamtsleiter/in Ort/Land: Innsbruck. Der Aufgabenbereich umfasst die Agenden einer Gemein- Dienstgeber: An der Universitätsklinik für Hals-, Nasen und deverwaltung, insbesondere die Leitung des inneren Dienstes, Ohrenheilkunde gelangt zur Verstärkung unseres Teams ab die Gesamtkoordination des Aufgabenbereiches im Gemein- sofort eine Facharztstelle zur Besetzung. Beschäftigungsaus- dewesen, die enge Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister maß: 100% (40 Wochenstunden). und die Koordination der operativen Aufgaben und geschäft- Voraussetzungen: Ein Diplom als Facharzt/-ärztin für Hals- lichen Tätigkeiten des Wirkungsbereiches einer Gemeinde. , Nasen- und Ohrenheilkunde. Von Bewerbern werden folgende Voraussetzungen er- Aufgaben: Die HNO-Klinik Innsbruck bietet ein attraktives, wartet: breites Spektrum mit den Schwerpunkten Ohrchirurgie, Hörim- • Reifeprüfung bzw. erfolgreich abgelegte Gemeindebeam- plantate, Nasen- und Nasennebenhöhlenchirurgie, Chirurgie tenprüfung II oder höherwertige Ausbildung (bevorzugt ab- der Fronto- und Laterobasis, Chirurgie der Speicheldrüsen, geschlossenes Universitäts- oder Hochschulstudium, vor- Chirurgie von Kehlkopf und Rachen einschließlich schlafbezo- zugsweise der Rechtswissenschaften), gene Atemstörungen, konventionelle und minimal invasive Tu- • Führungskompetenz und betriebswirtschaftliches Ver- mor-Chirurgie sowie ästhetisch-rekonstruktive Kopf-Hals-Chir- ständnis, urgie. Wir betreiben moderne Spitzenmedizin und legen Wert • Verlässlichkeit, Selbstständigkeit und Fortbildungsbereit- auf gutes Klima im Team. Interdisziplinarität ist bei uns gelebte schaft werden vorausgesetzt, Realität. Die Bereitschaft zur Fortbildung wird tatkräftig unter- • Erfahrungen und Kenntnisse im Verwaltungsrecht und Be- stützt. rufserfahrung im öffentlichen Dienst vorteilhaft. Informationen zur Eintragung in die Ärzteliste der Ärztekam- Der Aufgabenbereich umfasst sämtliche verwaltungs- mer für Tirol finden sie unter www.aektirol.at. rechtliche Agenden in der Gemeinde, insbesondere: Beginn: Ab sofort. • Führung der gesamten Verwaltung sowie Dienstaufsicht Kontakt: Bitte bewerben Sie sich unter https://bewer- über alle Dienststellen der Gemeinde, bung.tilak.at/Jobs oder unter Angabe der Jobnummer 1829 • AnsprechpartnerIn für Bürgermeister, Gemeindeorgane, schriftlich oder per E-Mail in der Personalabteilung IV a Ver- Mitarbeiter und Bevölkerung, waltungsgebäude 1. Stock des Landeskrankenhauses Uni- • Vorbereitung, Erledigung und Umsetzung der Gemeinde- versitätskliniken Innsbruck, Anichstrasse 35, 6020 Innsbruck. rats- und Gemeindevorstandsbeschlüsse sowie Teilnahme E-Mail: lki.personalabteilung4a@tilak.at an den entsprechenden Sitzungen, Anmerkungen: Das monatliche Mindestgehalt beträgt • Vorbereitung von Rechtsangelegenheiten, Vertragsab- brutto € 4.599,– bei Vollzeitbeschäftigung. Das entspricht ei- schlüssen und Verordnungen, nem Jahresbruttoverdienst von € 64.386,–. Dieses erhöht sich • Organisation und Abwicklung von Wahlen und Volksbe- durch anrechenbare Vordienstzeiten. Zusätzlich können noch gehren. Poolgelder und eine monatliche Pauschale für Überstunden- Die Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Ge- zuschläge in Höhe von € 1.370,– anfallen. meinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 (G-VBG 2012) Innsbruck, 26. Februar 2018
MITTWOCH, 7. MÄRZ 2018 119 STÜCK 10 Nr. 253 • Amt der Tiroler Landesregierung • IVa-1471/1837-2018 §1 VERORDNUNG An der Neuen Mittelschule Vorderes Stubai, VS Fulp- der Landesregierung vom 28. Februar 2018 über eine mes, VS Mieders, VS Telfes und VS Schönberg werden fol- Sonderferienregelung an der Neuen Mittelschule Zirl, gende Tage schulfrei erklärt: 28. Mai und 29. Mai 2019. Volksschule Zirl und ASO Zirl §2 Auf Grund des § 110 Abs. 8 in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Die gemäß § 1 für schulfrei erklärten Tage sind am 23. April des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991 wird nach Anhö- 2019 und 11. Juni 2019 einzubringen. rung des Landesschulrates für Tirol, des gesetzlichen Schu- lerhalters und der Schulkonferenz verordnet: §3 Diese Verordnung ist durch Anschlag in der Schule kund- §1 zumachen und tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundma- An der NMS Zirl, VS Zirl und ASO Zirl werden folgende chung in Kraft. Tage schulfrei erklärt: 29. Oktober, 30. Oktober und 31. Okt- Für die Landesregierung: Nagl ober 2018. §2 Die gemäß § 1 für schulfrei erklärten Tage sind durch einen vorzeitigen Schulbeginn ab 5. September 2018 bis ein- Nr. 256 • Amt der Tiroler Landesregierung • IVa-1471/1824-2018 schließlich 7. September 2018 einzubringen. VERORDNUNG §3 der Landesregierung vom 1. März 2018 über eine Diese Verordnung ist durch Anschlag in der Schule kund- Schulfreierklärung an allen Volksschulen, Neuen Mittel- zumachen und tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundma- schulen, Sonderschulen und der Polytechnischen Schule chung in Kraft. in der Bildungsregion Innsbruck-Stadt Für die Landesregierung: Nagl Auf Grund des § 110 Abs. 8 in Verbindung mit § 115 Abs. 1 des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991 wird nach Anhö- rung des Landesschulrates für Tirol, des gesetzlichen Schu- lerhalters und der Schulkonferenz verordnet: §1 Nr. 254 • Amt der Tiroler Landesregierung • IVa-1471/1804-2017 An den Volksschulen, Neuen Mittelschulen, Sonder- VERORDNUNG schulen und der Polytechnischen Schule in der Bildungs- der Landesregierung vom 28. Februar 2018 über eine region Innsbruck-Stadt werden folgende Tage schulfrei er- Sonderferienregelung an der Volksschule Wildermieming klärt: 29. Oktober, 30. Oktober und 31. Oktober 2018. Auf Grund des § 110 Abs. 8 in Verbindung mit § 115 Abs. 1 des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991 wird nach Anhö- §2 rung des Landesschulrates für Tirol, des gesetzlichen Schu- Die gemäß § 1 für schulfrei erklärten Tage sind durch einen lerhalters und der Schulkonferenz verordnet: vorzeitigen Schulbeginn ab 5. September 2018 bis ein- schließlich 7. September 2018 einzubringen. §1 An der Volksschule Wildermieming werden folgende §3 Tage schulfrei erklärt: 29. Oktober, 30. Oktober und 31. Okt- Diese Verordnung ist durch Anschlag in der Schule kund- ober 2018. zumachen und tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundma- §2 chung in Kraft. Die gemäß § 1 für schulfrei erklärten Tage sind durch einen Für die Landesregierung: Reinalter vorzeitigen Schulbeginn ab 5. September 2018 bis ein- schließlich 7. September 2018 einzubringen. §3 Nr. 257 • Amt der Tiroler Landesregierung • IVa-1471/1799-2017 Diese Verordnung ist durch Anschlag in der Schule kund- VERORDNUNG zumachen und tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundma- der Landesregierung vom 28. Februar 2018 über eine chung in Kraft. Sonderferienregelung an der Neuen Mittelschule Seefeld, Für die Landesregierung: Nagl sowie an den Volksschulen Seefeld, Reith b.S., Leutasch und Scharnitz Auf Grund des § 110 Abs. 8 in Verbindung mit § 115 Abs. 1 des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991 wird nach Anhö- rung des Landesschulrates für Tirol, des gesetzlichen Schu- Nr. 255 • Amt der Tiroler Landesregierung • IVa-1471/1813-2017 lerhalters und der Schulkonferenz verordnet: VERORDNUNG §1 der Landesregierung vom 28. Februar 2018 über eine Sonderferienregelung an der Neuen Mittelschule An der NMS Seefeld, VS Seefeld, VS Reith b.S., VS Leu- Vorderes Stubai sowie an den Volksschulen Fulpmes, tasch und VS Scharnitz werden folgende Tage schulfrei er- Mieders, Telfes und Schönberg klärt: 25. Februar 2019 bis einschließlich 1. März 2019. Auf Grund des § 110 Abs. 8 in Verbindung mit § 115 Abs. 1 §2 des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991 wird nach Anhö- Die gemäß § 1 für schulfrei erklärten Tage sind durch einen rung des Landesschulrates für Tirol, des gesetzlichen Schu- vorzeitigen Schulbeginn ab 3. September 2018 bis ein- lerhalters und der Schulkonferenz verordnet: schließlich 7. September 2018 einzubringen.
STÜCK 10 120 MITTWOCH, 7. MÄRZ 2018 §3 Nr. 260 • Amt der Tiroler Landesregierung • IIc- 17.9016/121-2018 Diese Verordnung ist durch Anschlag in der Schule kund- VERORDNUNG zumachen und tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundma- der Landesregierung vom 23. Februar 2018 chung in Kraft. über die Festsetzung der Aufenthaltsabgabe Für die Landesregierung: Nagl im Gebiet des Tourismusverbandes Achensee Aufgrund des § 6 Abs. 2 bis 4 des Tiroler Aufenthaltsabga- begesetzes 2003, LGBl. Nr. 85, geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 26/2017, wird nach Anhören der Gemeinden Achen- Nr. 258 • Amt der Tiroler Landesregierung • IVa-1471/1811-2017 kirch, Eben am Achensee, Steinberg am Rofan und Wiesing VERORDNUNG verordnet: der Landesregierung vom 2. März 2018 über eine Sonderfe- §1 rienregelung an der Neuen Mittelschule Kematen, an den Für das Gebiet des Tourismusverbandes Achensee wird die Volksschulen Kematen, Peter Anich/Oberperfuss, Oberper- Aufenthaltsabgabe je Nächtigung mit € 3,– festgesetzt. fussberg, Sellrain, Gries i.S. und Ranggen sowie der Polytechnischen Schule Kematen §2 Auf Grund des § 110 Abs. 8 in Verbindung mit § 115 Abs. 1 (1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 2018 in Kraft. des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991 wird nach Anhö- (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung, rung des Landesschulrates für Tirol, des gesetzlichen Schuler- Bote für Tirol Nr. 699/2011, außer Kraft. halters und der Schulkonferenz verordnet: Der Landeshauptmann: Platter Der Landesamtsdirektor: Liener §1 An der Neuen Mittelschule Kematen, Volksschule Ke- maten, Volksschule Peter Anich/Oberperfuss, Volksschu- le Oberperfussberg, Volksschule Sellrain, Volksschule Gries i.S., Volksschule Ranggen und Polytechnische Nr. 261 • Amt der Tiroler Landesregierung • IIc- 17.1058/148-2018 Schule Kematen werden folgende Tage schulfrei erklärt: 29. VERORDNUNG Oktober, 30. Oktober und 31. Oktober 2018. der Landesregierung vom 23. Februar 2018 §2 über die Festsetzung der Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes Imst Tourismus Die gemäß § 1 für schulfrei erklärten Tage sind durch einen vorzeitigen Schulbeginn ab 5. September 2018 bis ein- Aufgrund des § 6 Abs. 2 bis 4 des Tiroler Aufenthaltsabga- schließlich 7. September 2018 einzubringen. begesetzes 2003, LGBl. Nr. 85, zuletzt geändert durch das Ge- setz LGBl. Nr. 26/2017, wird nach Anhören der Stadtgemeinde §3 Imst, der Gemeinden Imsterberg, Karres, Karrösten, Mils bei Diese Verordnung ist durch Anschlag in der Schule kund- Imst, Nassereith, Roppen, Schönwies und Tarrenz verordnet: zumachen und tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundma- §1 chung in Kraft. Für die Landesregierung: Nagl Für das Gebiet des Tourismusverbandes Imst Tourismus wird die Aufenthaltsabgabe je Nächtigung mit € 1,50 festge- setzt. §2 Nr. 259 • Amt der Tiroler Landesregierung • IVa-1471/1807-2017 (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2018 in Kraft. VERORDNUNG (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung, der Landesregierung vom 2. März 2018 über eine Sonderfe- Bote für Tirol Nr. 108/2015, außer Kraft. rienregelung an der Neuen Mittelschule Axams, Der Landeshauptmann: Platter der PTS Axams, der ASO Axams sowie den Der Landesamtsdirektor: Liener Volksschulen Axams, Götzens, Birgitz und Grinzens Auf Grund des § 110 Abs. 8 in Verbindung mit § 115 Abs. 1 des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991 wird nach Anhö- rung des Landesschulrates für Tirol, des gesetzlichen Schuler- Nr. 262 • Amt der Tiroler Landesregierung • IIc- 17.9407/129-2018 halters und der Schulkonferenz verordnet: VERORDNUNG §1 der Landesregierung vom 23. Februar 2018 An der NMS Axams, PTS Axams, ASO Axams, VS über die Festsetzung der Aufenthaltsabgabe Axams, VS Götzens, VS Birgitz und VS Grinzens werden im Gebiet des Tourismusverbandes Erste Ferienregion folgende Tage schulfrei erklärt: 29. Oktober, 30. Oktober und im Zillertal Fügen - Kaltenbach 31. Oktober 2018. Aufgrund des § 6 Abs. 2 bis 4 des Tiroler Aufenthaltsabga- §2 begesetzes 2003, LGBl. Nr. 85, geändert durch das Gesetz Die gemäß § 1 für schulfrei erklärten Tage sind durch einen LGBl. Nr. 26/2017, wird nach Anhören der Gemeinden Aschau vorzeitigen Schulbeginn ab 5. September 2018 bis ein- im Zillertal, Bruck am Ziller, Fügen, Fügenberg, Hart im Zillertal, schließlich 7. September 2018 einzubringen. Kaltenbach, Ried im Zillertal, Schlitters, Strass im Zillertal, §3 Stumm, Stummerberg und Uderns verordnet: Diese Verordnung ist durch Anschlag in der Schule kund- §1 zumachen und tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundma- Für das Gebiet des Tourismusverbandes Erste Ferienregion chung in Kraft. im Zillertal Fügen – Kaltenbach wird die Aufenthaltsabgabe je Für die Landesregierung: Nagl Nächtigung mit € 1,50 festgesetzt.
MITTWOCH, 7. MÄRZ 2018 121 STÜCK 10 §2 Nr. 265 • Amt der Tiroler Landesregierung • LWSJF-LR-3130/134-2018 (1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 2018 in Kraft. KUNDMACHUNG (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung, über die Ausschreibung Bote für Tirol Nr. 782/2011, außer Kraft. der Fischereiaufsichtsprüfung 2018 Der Landeshauptmann: Platter Die Fischereiaufsichtsprüfung 2018 findet am Freitag, den Der Landesamtsdirektor: Liener 4. Mai 2018, im Tiroler Jägerheim in Innsbruck, Ing.-Etzelstraße 63, ab 8 Uhr, nach dem vom Tiroler Fischereiverband veran- stalteten Vorbereitungskurs (16. bis 20. April 2018) statt. Die Einteilung hiefür wird den Prüfungswerbern am letzten Kurstag bekannt gegeben. Gemäß § 36 Abs. 3 des Tiroler Fischereigesetzes 2002, LGBl. Nr. 54, können zur Fischereiaufsichtsprüfung nur eigen- Nr. 263 • Amt der Tiroler Landesregierung • Gem-RA-3/236-2018 berechtigte und im Sinn des § 28 des Tiroler Fischereigesetzes VERORDNUNG 2002 verlässliche Personen zugelassen werden. des Amtes der Tiroler Landesregierung Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Vorsit- betreffend die Jugendzulässigkeit von Filmen zende der Prüfungskommission. Die Prüfungswerber werden hiervon schriftlich oder anlässlich des Kurses mündlich ver- Gemäß § 21 Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 wird nach ständigt. Anhörung der Jugendmedienkommission beim Bundesmini- Ansuchen um Zulassung zur Prüfung sind bis spätestens sterium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Jugend- 6. April 2018 ausnahmslos bei der Geschäftsstelle des Tiroler zulässigkeit von nachstehenden Filmen wie folgt festgesetzt: Fischereiverbandes, Ing.-Etzelstraße 63, 6020 Innsbruck, ein- jugendfrei: zubringen. „Mein Freund, die Giraffe“, (01:13:39 hh:mm:ss); Dem Gesuch sind anzuschließen: „Mein Stottern“, (01:29:10 hh:mm:ss); 1. Geburtsurkunde, „Midnight Sun“, (01:33:04 hh:mm:ss); 2. amtsärztliche Bescheinigung über die körperliche und frei ab dem vollendeten 8. Lebensjahr: geistige Eignung, „Fünf Freunde und das Tal der Dinosaurier”, 3. eine Strafregisterbescheinigung, die nicht älter als drei (01:41:36 hh:mm:ss); Monate sein darf, frei ab dem vollendeten 12. Lebensjahr: 4. eine Bestätigung über die Teilnahme an einem einwöchi- „Call me by Your Name“, (02:12:00 hh:mm:ss); gen Ausbildungslehrgang des Tiroler Fischereiverbandes, „Furusato – Wunde Heimat“, (01:33:13 hh:mm:ss). 5. eine Bestätigung über die Teilnahme an einem Lehrgang Innsbruck, 26. Februar 2018 über Erste Hilfe, der nicht länger als fünf Jahre zurück- Für das Amt der Landesregierung: Mag. Salcher liegen darf. Die Bestätigungen über die Teilnahme an einem einwöch- igen Ausbildungslehrgang des Tiroler Fischereiverbandes so- wie einem Lehrgang über Erste Hilfe sind nach Beendigung des Lehrganges, spätestens vor Beginn der Prüfung beizubrin- gen. Die Zulassung zum einwöchigen Ausbildungslehrgang er- Nr. 264 • Amt der Tiroler Landesregierung • VIh-4007/1017 folgt ausschließlich durch den Tiroler Fischereiverband. KUNDMACHUNG Die Prüfungsgebühr beträgt € 36,50. Sie wird gemeinsam über die Auflage des Entwurfes zum Gefahrenzonenplan mit den für die Anmeldung zu entrichtenden Gebühren (Ansu- für die Trisanna und den Jambach in der Gemeinde Galtür chen € 14,30, jede Beilage € 3,90) mittels Zahlschein vorge- schrieben und ist die Einzahlung des Gesamtbetrages durch Der gemäß den Richtlinien zur Gefahrenzonenausweisung Vorlage des Zahlungsbeleges vor Beginn der Prüfung nach- für die Bundeswasserbauverwaltung ausgearbeitete Entwurf zuweisen. des Gefahrenzonenplanes für die Trisanna und den Jambach Innsbruck, 1. März 2018 liegt in der Zeit vom 9. März 2018 bis zum 6. April 2018 in der Für die Landesregierung: Mag. Wagenhofer Gemeinde Galtür und im Baubezirksamt Imst zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Gefahrenzonenplanungen sind Fachgutachten, in denen insbesondere Überflutungsflächen hinsichtlich der Gefähr- dung und der voraussichtlichen Schadenswirkung durch Hoch- wasser sowie ihrer Funktionen für den Hochwasserabfluss, den Hochwasserrückhalt und für Zwecke späterer schutzwas- Nr. 266 • Amt der Tiroler Landesregierung • LVD-TS/WERT/51-2018 serwirtschaftlicher Maßnahmen beurteilt werden. Sie dienen als Grundlage für Projektierung und Durchführung von schut- VERLAUTBARUNG zwasserwirtschaftlichen Maßnahmen sowie für Planungen ins- Werttarif für Schlachtschweine besondere auf den Gebieten der Raumplanung, des Bauwe- im Monat März 2018 sens und des Katastrophenschutzes. Gemäß § 52 des Tierseuchengesetzes vom 6. August 1909, Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft ma- RGBl. Nr. 177, in der geltenden Fassung, wird der Werttarif chen kann, ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist schriftlich für die über behördliche Anordnung getöteten oder infolge Stellung zu nehmen (§42a WRG 1959). einer behördlich angeordneten Impfung verendeten Schlacht- Innsbruck, 1. März 2018 schweine für den Monat März 2018 mit E 2,20 pro kg (Netto- Für den Landeshauptmann: Walder preis) festgesetzt.
STÜCK 10 122 MITTWOCH, 7. MÄRZ 2018 Die Festlegung des Werttarifes erfolgt nach Anhören der Ort der Angebotsabgabe: Gemeinde Neustift, Sitzungs- Landwirtschaftskammer für Tirol unter Berücksichtigung des saal, 1.OG, Dorf 1, A-6167 Neustift im Stubaital. pro kg berechneten durchschnittlichen Marktpreises. Ort und Zeit der Angebotseröffnung: Gemeinde Neustift, Innsbruck, 1. März 2018 Sitzungssaal, 1.OG, Dorf 1, A-6167 Neustift im Stubaital, am Für den Landeshauptmann: Dr. Kössler 5. April 2018 um 11 Uhr. Zuschlagsfrist: Drei Monate ab Angebotseröffnung. Innsbruck, 1. März 2018 Nr. 267 • Amt der Tiroler Landesregierung • VuS- L 229-0/46-2018 Für das Land Tirol O F F E N E S V E R FA H R E N Dipl. Ing. Wastian Straßenbauarbeiten bei der Ortsdurchfahrt St. Jodok im Zuge der L 229 Schmirntalstraße, km 0,84 bis km 1,00 Bauumfang: Gegenstand der Ausschreibung ist der Um- Nr. 269 • Amt der Tiroler Landesregierung • Abteilung Hochbau • bau der ODF St. Jodok im Zuge der L 229 Schmirntalstraße HB-S-IL-A/2/67-2018 von km 0,84 bis km 1,00. Neben der Sanierung der L 229 in O F F E N E S V E R FA H R E N diesem Bereich inkl. Adaptierung der Entwässerung wird der im Oberschwellenbereich Parkplatz der Gemeinde Vals neu gestaltet. Malerarbeiten Schule+Internatsgebäude Unterlagen: Die Angebotsunterlagen können ab sofort im Bauvorhaben: NECA_Neustift Bildungscampus mit Schi- Internet unter http://www.tirol.gv.at/ausschreibungen herunter- Internat. geladen werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel.: Ausschreibende Stelle: Das Land Tirol, vertreten durch das 0512/508-4041. Amt der Tiroler Landesregierung, Gruppe Bau und Technik, Ab- Abgabetermin: Die Angebotsunterlagen müssen bis späte- teilung Hochbau, 6020 Innsbruck, Herrengasse 1-3. stens Freitag, den 30. März 2018 um 10.30 Uhr, verschlossen Kontaktperson: DI Magyarics Zsolt, fasch&fuchs.ZT-gmbh, im Umschlag, mit dem amtlichen Adressschild versehen, im 1060 Wien, Stumpergasse 14/25, Telefon: +43 1 597 35 32, Te- Amtsgebäude Innsbruck, Herrengasse 1-3, 3. Stock, Zimmer lefon: +43 1 597 35 32-17, Homepage: www.faschundfuchs.com, 334, eingelangt sein, wo anschließend auch die Angebotsöff- E-Mail: neca@faschundfuchs.com nung stattfindet. Später einlangende Angebote können nicht Auftraggeber: Gemeinde Neustift, Dorf 1, A-6167 Neustift mehr berücksichtigt werden. im Stubaital und „Verein Schülerheim Ski-Mittelschule Neu- Innsbruck, 28. Februar 2018 stift“, c/o Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Sport, Für die Landesregierung: Dipl.-Ing. Dr. Molzer Eduard-Wallnöfer-Platz 3, A-6020 Innsbruck. Vertreten durch: Amt der Tiroler Landesregierung, Gruppe Bau und Technik, Abteilung Hochbau, Herrengasse 1-3, A- Nr. 268 • Amt der Tiroler Landesregierung • Abteilung Hochbau • 6020 Innsbruck. HB-S-IL-A/2/66-2018 Ort der Leistungserbringung: O F F E N E S V E R FA H R E N Schule: Stubaistraße 8, A-6167 Neustift im Stubaital. im Oberschwellenbereich Schi- Internat: Habichtsgasse 1, A-6167 Neustift im Stu- Epoxi-Beschichtung Schule+Internatsgebäude baital. Bauvorhaben: NECA_Neustift Bildungscampus mit Schi- Ausführungszeitraum: ab Mai 2018, laut beiliegenden Ter- Internat. minplan. Ausschreibende Stelle: Das Land Tirol, vertreten durch das Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Im Internet unter: Amt der Tiroler Landesregierung, Gruppe Bau und Technik, Ab- https://www.tirol.gv.at/buergerservice/ausschreibungen/ teilung Hochbau, 6020 Innsbruck, Herrengasse 1-3. Beginn der Abholfrist: 7. März 2018. Kontaktperson: DI Magyarics Zsolt, fasch&fuchs.ZT-gmbh, Ende der Abholfrist: 27. März 2018. 1060 Wien, Stumpergasse 14/25, Telefon: +43 1 597 35 32, Te- Abgabetermin: 5. April 2018, 11.30 Uhr. lefon: +43 1 597 35 32-17, Homepage: www.faschundfuchs.com, Ort der Angebotsabgabe: Gemeinde Neustift, Sitzungs- E-Mail: neca@faschundfuchs.com saal, 1.OG, Dorf 1, A-6167 Neustift im Stubaital. Auftraggeber: Gemeinde Neustift, Dorf 1, A-6167 Neustift Ort und Zeit der Angebotseröffnung: Gemeinde Neustift, im Stubaital und „Verein Schülerheim Ski-Mittelschule Neu- Sitzungssaal, 1.OG, Dorf 1, A-6167 Neustift im Stubaital, am stift“, c/o Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Sport, 5. April 2018 um 11.30 Uhr. Eduard-Wallnöfer-Platz 3, A-6020 Innsbruck. Zuschlagsfrist: Drei Monate ab Angebotseröffnung. Vertreten durch: Amt der Tiroler Landesregierung, Gruppe Innsbruck, 1. März 2018 Bau und Technik, Abteilung Hochbau, Herrengasse 1-3, A- Für das Land Tirol 6020 Innsbruck. Dipl. Ing. Wastian Ort der Leistungserbringung: Schule: Stubaistraße 8, A-6167 Neustift im Stubaital. Schi- Internat: Habichtsgasse 1, A-6167 Neustift im Stu- baital. Nr. 270 • Gemeinde Strass im Zillertal Ausführungszeitraum: ab Mai 2018, laut beiliegenden Ter- minplan. O F F E N E S V E R FA H R E N Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Im Internet unter: Lieferung TLFA 2000/100 https://www.tirol.gv.at/buergerservice/ausschreibungen/ Auftraggeber: Gemeinde Strass im Zillertal, A-6261 Strass Beginn der Abholfrist: 7. März 2018. im Zillertal, Oberdorf 68. Ende der Abholfrist: 27. März 2018. Vergebende Stelle: Gemeinde Strass im Zillertal, A-6261 Abgabetermin: 5. April 2018, 11 Uhr. Strass im Zillertal, Oberdorf 68.
MITTWOCH, 7. MÄRZ 2018 123 STÜCK 10 Leistung: Bau und Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges. CPV-Codes: 60112000. Leistungszeitraum: November/Dezember 2019, späte- Informationen zu den Ausschreibungsunterlagen: Die stens 15 Monate ab schriftlicher Auftragserteilung. Teilnahmeunterlagen sind ausschließlich über die E-Mail- Ausgabe der Unterlagen: Gemeinde Strass im Zillertal, A- Adresse: einreichung_1VV2018@vvt.at anzufordern 6261 Strass im Zillertal, Oberdorf 68. Die Ausschreibungs- Schlusstermin Teilnahmeanträge (Datum oder Tage unterlagen sind schriftlich anzufordern. E-Mail: gemeinde@ nach Versendung): 9. April 2018, 9 Uhr. strass.tirol.gv.at Datum der Versendung der Bekanntmachung zur Ver- Teilnahmebedingungen: Unternehmen mit entsprechen- öffentlichung im Amtsblatt der EU: 26. Februar 2018 der Befugnis, die nach Art und Umfang vergleichbare Leistun- .L-642035-8214. gen bereits ausgeführt haben. Innsbruck, 26. Februar 2018 Nachweise gemäß der Vergabeverfahrensbestimmungen. Abgabe der Angebote: bis 15. Mai 2018, 11 Uhr, Gemeinde Strass im Zillertal, A-6261 Strass im Zillertal, Oberdorf 68. Angebotseröffnung: 15. Mai 2018, 11.30 Uhr, Gemeinde Strass im Zillertal, A-6261 Strass im Zillertal, Oberdorf 68. Nr. 273 • Abfallbehandlung Ahrental GmbH Zuschlagsfrist: drei Monate ab Angebotseröffnung. Strass im Zillertal, 7. März 2018 V E R H A N D L U N G S V E R FA H R E N mit vorheriger Bekanntmachung i m U n t e r s c h w e l l e n b e r e i c h g e m ä ß B Ve r g G Lieferung und Miete eines Radladers für 12 Monate samt Option auf Kauf Nr. 271 • Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH Öffentlicher Auftraggeber: Abfallbehandlung Ahrental O F F E N E S V E R FA H R E N GmbH, FN 248321d, Handlhofweg 71, 6020 Innsbruck, i m U n t e r s c h w e l l e n b e r e i c h g e m ä ß B Ve r g G Österreich, Telefon: +43 (0) 512 502 7751, E-Mail: office@ Baumeisterarbeiten für die Errichtung rz-ahrental.at einer Passivhaus-Wohnanlage in Kitzbühel Vergebende Stelle: CHG Rechtsanwälte, RA Dr. Günther mit 17 Mietwohnungen + 17 TG-Plätzen Gast, Boznerplatz 4, 6020 Innsbruck, Telefon: +43 (0) 512 Art des Auftrags: Bauleistung. 567373, E-Mail: ausschreibung@chg.at Auftraggeber: Neue Heimat Tirol Gemeinnützige Woh- Die Teilnahmeunterlagen stehen für einen uneinge- nungsGmbH. schränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei Auftragsbezeichnung: KITZBÜHEL (KI12) - Südtiroler zur Verfügung unter: https://chg.vergabeportal.at/List Siedlung, 3. BA, Baumeisterarbeiten. Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via Beschreibung: Errichtung einer Passivhaus-Wohnanlage https://chg.vergabeportal.at/List in Kitzbühel mit 17 Mietwohnungen + 17 TG-Plätzen. Ende der Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen: 22. Erfüllungsort: 6370 Kitzbühel. März 2018, 9 Uhr. Erfüllungszeitraum: lt. Terminplan. Bezeichnung des Auftrags: Ausschreibung zum Ab- Abgabedatum: 22. März 2018, 15 Uhr. schluss eines Vertrages über Lieferung und Miete eines Rad- CPV-Codes: 45000000-7. laders für 12 Monate samt Option auf Kauf. Projektnummer: 6412. Art des Auftrags: Lieferung. Auskünfte und Unterlagen: https://neueheimattirol.vemap. CPV-Codes: 34100000-8, 34114000-9, 34142200-6. com/home/bekannt/anzeigen.html?annID=56 Alle weiteren Informationen sind den Ausschreibungsunter- Innsbruck, 28. Februar 2018 lagen zu entnehmen, die für einen uneingeschränkten und voll- ständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung stehen unter: https://chg.vergabeportal.at/List Innsbruck, 2. März 2018 Nr. 272 • Verkehrsverbund Tirol GesmbH V E R H A N D L U N G S V E R FA H R E N Bekanntmachung Abschluss von Verkehrsdienstverträgen über den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs Nr. 274 • Stadt Innsbruck Ausschreibende Stelle: Verkehrsverbund Tirol GesmbH, DIREKTVERGABE Sterzinger Straße 3, 6020 Innsbruck. mit vorheriger Bekanntmachung Auftragsbezeichnung: 1. Vergabeverfahren 2018. i m U n t e r s c h w e l l e n b e r e i c h g e m ä ß B Ve r g G Gegenstand des Auftrags:Abschluss von Verkehrsdienst- Brandschutzrollo Buchrückgabe verträgen über den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs (vor- Art des Auftrags: Bauleistung. aussichtlicher Betriebsbeginn: Fahrplanwechsel 2018/2019) Auftraggeber: Stadt Innsbruck. pro Los mit einer Laufzeit von jeweils 10 Jahren. Los 1 – „Re- Auftragsbezeichnung und Beschreibung: Stadtbiblio- giobus Ötztal" (Linie 320 Imst - Haiming - Sölden - Obergurgl thek Innsbruck, PEMA II, Brandschutzrollo Buchrückgabe. - Timmelsjoch. Linie 330 Sölden - Zwieselstein - Vent. Linie 335 Erfüllungsort: Innsbruck. St. Leonhard im Passeiertal – Moos i.P. - Timmelsjoch - Ober- Abgabedatum: 23. März 2018, 9.30 Uhr. gurgl. Linie 351 Innsbruck - Telfs - Ötztal Bahnhof). Los 2 – CPV-Codes: 44482000-2. „Regiobus Sellraintal“ (Linie 420 Innsbruck - Gries i. S. - Kühtai. Auskünfte und Unterlagen: https://iig.vemap.com/home/ Linie 321 Imst - Ötz - Kühtai. Linie 421 Gries i. S. - Praxmar - bekannt/anzeigen.html?annID=180 Gries i. S). Innsbruck, 1. März 2018
STÜCK 10 124 MITTWOCH, 7. MÄRZ 2018 Nr. 275 • Gemeinde Reith bei Kitzbühel Erfüllungsort:Archäologischer Landschaftspark Aguntum, DIREKTVERGABE Stribach 97, 9991 Dölsach. mit vorheriger Bekanntmachung Leistungsgegenstand: Umsetzung bautechnischer Maß- im Unterschwellenbereich nahmen auf dem Grabungsgelände der ehemaligen Römer- Baumeisterarbeiten, Zimmermeisterarbeiten, Spengler stadt Aguntum (östlich von Lienz). und Schwarzdeckerrarbeiten, Heizung/Sanitärinstalla- Ausführungszeitraum: ab April 2018, bis Ende September tionsarbeiten und Lüftungsinstallationsarbeiten 2018. Auftraggeber: Gemeinde Reith bei Kitzbühel, Dorf 5, 6370 Angebotsabgabe: bis spätestens 16. März 2018, 16 Uhr Reith b. K. (Eingang per Post oder E-Mail) an den Verein Curatorium pro Kontaktstelle Ausschreibung/Unterlagen: Gemeindeamt Agunto. Reith b. K., Dorf 5 (kommunaltechniker@reith.eu; amtsleiter@ Später einlangende Angebot werden nicht berücksichtigt. reith.eu). Angebotsunterlagen, Auskünfte: Die Ausschreibungs- Auftragsgegenstand: Teilweiser Abbruch sowie Zu- und unterlagen (digital) sind bei REVITAL Integrative Naturraum- Umbau Bildungszentrum Reith b. K. planung GmbH erhältlich: E-Mail: a.hassler@revital-ib.at, Tel. Art der Ausführung: Bauleistung. +43 4852 67499-40, Mobil +43 664 2455062. Hauptausführungsort: A-6370 Reith b. K. Kirchweg 3 Dölsach, 28. Februar 2018 und 4. Auftrag für: Baumeisterarbeiten, Zimmermeisterarbeiten, Spengler und Schwarzdeckerrarbeiten, Heizung/Sanitärinstal- lationsarbeiten und Lüftungsinstallationsarbeiten. Nr. 278 • Gemeindeverband Soziale Dienste „St. Josef“ - Grins Laufzeit: Juli 2018 bis Juli 2019. ARCHITEKTURWETTBEWERB Abgabedatum: 27. März 2018, 10 Uhr Erweiterung Altenwohn- und Abgabeort: Gemeindeamt Reith b. K., Dorf 5, 6370 Reith Pflegeheim St. Josef, Grins (AT) b. K. Reith, 26. Februar 2018 Das Verfahren wird als EU-weites, offenes, einstufiges Ver- fahren im Oberschwellenbereich gemäß BVergG 2006 i. d. g. F. ausgeschrieben und durchgeführt. Die Wettbewerbsbeiträge werden von einem Preisgericht bewertet und gereiht. Im An- Nr. 276 • Gemeinde Eben am Achensee schluss an das Wettbewerbsverfahren ist beabsichtigt, ein Ver- DIREKTVERGABE handlungsverfahren zur Vergabe eines Dienstleistungsauf- mit vorheriger Bekanntmachung trags gemäß § 26 Abs. 3 und § 30 Abs. 2 Z 6 BVergG 2006 mit im Unterschwellenbereich dem Gewinner des Wettbewerbes zu führen. g e m ä ß B Ve r g G 2 0 0 6 Im ersten Schritt wird das Vergabeverfahren als einstufiger, Zimmermeisterarbeiten offener, anonymer Wettbewerb im Oberschwellenbereich ge- mäß §§ 153 ff BVergG durchgeführt, bei dem vom Preisgericht Auftraggeberin: Gemeinde Eben am Achensee, 6212 ein Gewinner ermittelt wird. Im Wettbewerb werden Vorent- Maurach, Dorfstraße 28. wurfskonzepte in städtebaulicher, architektonischer und funk- Kategorie und Gegenstand der Leistung: Bauauftrag für tionaler Hinsicht unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen den Umbau und den Zubau beim Schulhaus in Maurach. Rahmenbedingungen erwartet und anhand der unter Punkt 5 Die Durchführung der Leistung ist für den Zeitraum von Mitte festgelegten Beurteilungskriterien bewertet. Juni bis Ende Juni 2018 geplant. Im zweiten Schritt wird vom Auslober oder deren Beauftrag- Erfüllungsort: Gemeinde Eben am Achensee – Schulhaus ten überprüft ob für den Gewinner kein Ausschließungsgrund in Maurach. vorliegt. Ausschließungsgründe sind insbesondere im § 68 Erhalt der Ausschreibungsunterlage und allfällige Aus- BVergG i. d. g. F. geregelt. künfte: Walter Margreiter, Tel: +43/(0)5243-5202-12, E-Mail: Im dritten Schritt wird mit dem geeigneten Gewinner des amtsleiter@eben-achensee.tirol.gv.at. Die Ausschreibungs- Realisierungswettbewerbs ein Verhandlungsverfahren gem. § unterlage enthält die detaillierte Beschreibung der zu verge- 30 Abs 2 Z 6 BVergG durchgeführt. benden Leistung und wird diese bei Anforderung kostenlos Gegenstand der Verhandlungen werden das Projekt, der übermittelt. Projektumfang, die Zusammensetzung des Projektteams, die Eignungskriterien: Teilnahmeberechtigt sind Unterneh- geplante Projektabwicklung und das Honorar (auf Basis men, die befugt, zuverlässig und leistungsfähig sind. LM.VM 2014) oder das Honorar als Generalplaner (auf Basis Eben am Achensee, 2. März 2018 LM.GP 2014) sein. Die vertraglichen Details und Bedingungen Der Bürgermeister: Ing. Josef Hausberger werden im Verhandlungsverfahren gemeinsam und einver- nehmlich festgelegt. Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erlangung von Vor- entwurfskonzepten für das Bauvorhaben „Erweiterung Wohn- Nr. 277 • Verein Curatorium pro Agunto und Pflegeheim St. Josef“. DIREKTVERGABE Planungsziel der Wettbewerbsarbeit: Das bestehende mit vorheriger Bekanntmachung Wohn- und Pflegeheim mit 46 Einzelzimmern und 9 Doppel- i m U n t e r s c h w e l l e n b e r e i c h g e m ä ß B Ve r g G zimmer gliedert sich in einen Altbau und einen Neubau aus Beton- und Stahlbetonarbeiten, Maurerarbeiten, dem Jahr 2007. Aufgrund des wachsenden Bedarfes in der Re- Metallbauarbeiten und Erdbau gion sowie im Bezirk Landeck ist eine Erweiterung um 30 Betten Bauvorhaben: Archäologischer Landschaftspark Aguntum auf dem angrenzenden Grundstück, das bereits dem Alten- Auftraggeber: Verein Curatorium pro Agunto, Stribach 97, wohnheimverband gehört, sowohl organisatorisch als auch 9991 Dölsach. wirtschaftlich sinnvoll.
MITTWOCH, 7. MÄRZ 2018 125 STÜCK 10 Im Zuge des Architekturwettbewerbs soll eine Lösung erar- • Natürliche Personen, die eine Planungsberechtigung zur beitet werden, die einerseits das geforderte Raum- und Funk- selbständigen Planung des Wettbewerbsgegenstandes im tionsprogramm vollständig abbildet und andererseits unter Be- Sitzstaat (gilt für Mitgliedstaaten der EU / des EWR oder rücksichtigung der beschriebenen Kostenobergrenze eine vor der Schweiz) des Teilnehmers besitzen. allem terminlich und logistisch umsetzbare Lösung anbietet. • Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren Auftraggeber: Gemeindeverband Soziale Dienste „St. Jo- satzungsmäßiger Gesellschaftszweck auf Planungslei- sef“ - Grins, Grins 68, A-6591 Grins. stungen ausgerichtet ist und der Wettbewerbsaufgabe ent- Ausschreibende Stelle: GemNova DienstleistungsGmbH, spricht und einer der vertretungsbefugten Geschäftsführer Adamgasse 7a, A-6020 Innsbruck. bzw. der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt (gilt für Mitglied- Ansprechstelle im Verfahren / Wettbewerbsbüro: undar- staaten der EU / des EWR oder der Schweiz). chitektur Architekt Dipl. Ing. Thomas Klima, Bachlechnerstraße Die Teilnahmeberechtigung muss zum Zeitpunkt der Abga- 21, A-6020 Innsbruck, office@undarchitektur.at, T +43 (0)512 be der Wettbewerbsarbeit gegeben sein. Für den Wettbe- 574729. werbssieger/-in muss die Teilnahmeberechtigung auch nach Ausschreibungsunterlagen, Modelleinsatzplatte und dem Verfahren gegeben sein. Die Teilnehmer haben ihre Teil- Registrierung: Die Registrierung erfolgt über das Formular nahmevoraussetzung eigenverantwortlich zu prüfen und be- Teilnehmeranmeldung. Dieses Formular ist vom Teilnehmer stätigen diese mit Abgabe des unterzeichneten Verfasserbrie- oder Teilnehmerin zu stempeln, zu unterfertigen und an das fes. Wettbewerbsbüro office@undarchitektur.at zu senden. Erst mit Für die nichtösterreichischen Teilnehmer wird auf die Infor- dem Einlangen dieses E-Mails beim Wettbewerbsbüro und mationspflicht der Dienstleister vor Erbringung der Dienstlei- nach erfolgtem Zahlungseingang der Wettbewerbsgebühr von stung (im Auftragsfall) an die Dienstleistungsempfänger ge- € 180,– inkl. USt. auf dem Konto des Wettbewerbsbüros, gilt mäß §32 ZTG hingewiesen. Anmerkung: Der Dienstleister ist der Teilnehmer oder die Teilnehmerin als registriert. Nach Ab- verpflichtet, nach Abschluss des Wettbewerbs und vor Beginn schluss des Wettbewerbs wird den TeilnehmerInnen, welche des Verhandlungsverfahrens den Dienstleistungsempfänger ein Projekt abgegeben haben und den Umfang der geforderten über folgendes zu informieren: Leistung erbracht haben, die Wettbewerbsgebühr rückerstat- a) das Register, in dem er eingetragen ist, sowie die Num- tet. mer der Eintragung oder gleichwertige, der Identifikation die- Bankverbindung Wettbewerbsbüro: undarchitektur Ar- nende Angaben aus diesem Register, chitekt DI Thomas Klima, Institut Tiroler Sparkasse, TISPA, b) Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde Adresse Sparkassenplatz 1, 6020 Innsbruck, IBAN AT02 2050 des Niederlassungsstaates, 3000 0004 5989, BIC SPIHAT22XXX, Lautend auf Dipl. lng. c) die Berufskammer oder vergleichbare Organisationen, denen der Dienstleister an-gehört, Thomas Klima. d) die Berufsbezeichnung oder seinen Befähigungsnach- Den registrierten Teilnehmern wird per E-Mail ein Web Link weis, zugesendet, um die Zip-Datei mit den Beilagen downloaden e) die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach Art. 22 Abs. zu können. 1 ABl. L 145 vom 13.06.1977 S.1, zuletzt geändert durch die Das Umgebungsmodell sowie die Modelleinsatzplatten Richtlinie 2004/66/EG, ABl. L 168 vom 01.05.2004 S. 35 und werden vom Modellbauer: Die Modellbauer, Innstraße 23, 6020 f) Einzelheiten zu seinem Versicherungsschutz in Bezug auf Innsbruck gefertigt. Die Modelleinsatzplatte wird den registrier- die Berufshaftpflicht. ten Teilnehmerinnen am Postweg zugesendet. Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmebeiträge: Anmeldeformular / Teilnehmeranmeldung: http://www. Wettbewerbsunterlagen (Pläne): 25. Mai 2018, 12.00 Uhr. undarchitektur.at/wettbewerb-teilnehmeranmeldung-grins Modell: 5. Juni 2018, 12.00 Uhr. Namen der ausgewählten Preisrichter: Abgabeort der Teilnahmeanträge: undarchitektur Archi- Architekt Armando Ruinelli tekt Dipl. Ing. Thomas Klima, Bachlechnerstraße 21, A-6020 Architekt Dipl.-Ing. Werner Burtscher Innsbruck, office@undarchitektur.at, T +43 (0)512 574729 HR Dipl.-Ing. Nikolaus Juen Bürozeiten Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dipl.-Ing. Martin Schönherr und von 14.00 bis 17.00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr. Bgm. Thomas Lutz Preisgelder und Vergütungen: Bgm. Helmut Ladner 1. Preis € 20.000,– Bgm. Martin Auer 2. Preis € 16.000,– Bgm. Harald Bonelli 3. Preis € 12.000,– Teilnahmeberechtigt sind 1. Anerkennungspreis € 6.000,– 2. Anerkennungspreis € 6.000,– • bei denen kein Ausschließungsgrund gemäß § 68 BVergG 3. Anerkennungspreis € 6.000,– 2006 i.d.g.F. sowie den Bestimmungen der Wettbewerbs- Gesamt € 66.000,– unterlagen vorliegt. Die Auszahlung erfolgt unabhängig davon, ob ein Teilneh- • Österreichische Architekten, Zivilingenieure für Hochbau mer einen etwaigen Folgeauftrag erhält. In Ausnahmefällen be- und ZT-Gesellschaften mit aufrechter Befugnis gemäß Zi- hält sich das Preisgericht das Recht vor, die Verteilung der viltechnikergesetz in der geltenden Fassung. Preisgelder zu ändern. • Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR Die bezugsberechtigten Teilnehmer können nach Ab- oder der Schweiz, die in einem Mitgliedstaat der EU / des schluss des Preisgerichts und Veröffentlichung der Wettbe- EWR oder der Schweiz niedergelassen sind und dort den werbsergebnisse eine entsprechende Honorarnote an den Beruf eines freiberuflichen Architekten oder eines freiberuf- Auslober stellen. Über die Preisgelder hinaus werden keine lichen Ingenieurkonsulenten auf einem Fachgebiet, das weiteren Vergütungen gewährt. den Fachgebieten der o.a. Befugnisträger gleichzuhalten Grins, 28. Februar 2018 ist, befugt ausüben. Gemeindeverband Soziale Dienste „St. Josef“ - Grins
Erscheinungsort Innsbruck Österreichische Post AG Verlagspostamt 6020 Innsbruck Info.Mail Entgelt bezahlt DVR 0059463 Herausgeber: Amt der Tiroler Landesregierung, 6010 Innsbruck Erscheint jeden Mittwoch. Redaktionsschluss: Freitag, 12 Uhr. Bezugsgebühr E 60,– jährlich. Einschaltungen nach Tarif. Verwaltung und Vertrieb: Landeskanzleidirektion, Innsbruck, Neues Landhaus, Tel. 0512/508-1972 – Fax 0512/508-741990 – E-Mail: bote@tirol.gv.at Redaktion: Innsbruck, Landhaus, Tel. 0512/508-1976 – Fax 0512/508-741990 – E-Mail: bote@tirol.gv.at Internet: www.tirol.gv.at/bote Druck: Eigendruck
Sie können auch lesen