BOTE FÜR TIROL Amtsblatt der Behörden, Ämter und Gerichte Tirols - Land Tirol

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BOTE FÜR TIROL Amtsblatt der Behörden, Ämter und Gerichte Tirols - Land Tirol
B OTE FÜR TIROL
                                A m t s b l a t t d e r B e h ö r d e n , Ä m t e r u n d G e r i c h t e Ti r o l s
                                                                                             Stück 10 / 199. Jahrgang / 2018
Amtssigniert. SID2018031014372                                                                Kundgemacht am 7. März 2018
Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at

                                                    Amtlicher Teil
  Nr. 250 Stellenausschreibung des Amtes der Tiroler             Nr. 263 Verordnung des Amtes der Tiroler Landesre-
  Landesregierung von einer Stelle                               gierung über die Jugendzulässigkeit von Filmen
  Nr. 251 Stellenausschreibung: Besetzung der Stelle als         Nr. 264 Kundmachung über die Auflage des Entwurfes
  Gemeindeamtsleiter/in für die Gemeinde Sölden                  zum Gefahrenzonenplan für die Trisanna und den Jam-
                                                                 bach in der Gemeinde Galtür
  Nr. 252 Stellenausschreibung: Besetzung einer Stelle
  als Facharzt/-ärztin für HNO an der Universitätsklinik für     Nr. 265 Kundmachung über die Ausschreibung der
  Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde in Innsbruck                  Fischereiaufsichtsprüfung 2018
  Nr. 253 Verordnung der Landesregierung vom 28. Fe-             Nr. 266 Verlautbarung, Werttarif für Schlachtschweine
  bruar 2018 über eine Sonderferienregelung an der Neuen         im Monat März 2018
  Mittelschule Zirl, Volksschule Zirl und ASO Zirl               Nr. 267 Offenes Verfahren: Straßenbauarbeiten bei der
                                                                 Ortsdurchfahrt St. Jodok im Zuge der L 229 Schmirntal-
  Nr. 254 Verordnung der Landesregierung vom 28. Fe-
                                                                 straße
  bruar 2018 über eine Sonderferienregelung an der Volks-
  schule Wildermieming                                           Nr. 268 Offenes Verfahren: Epoxi-Beschichtung Schu-
                                                                 le und Internatsgebäude für das Bauvorhaben
  Nr. 255 Verordnung der Landesregierung vom 28. Fe-
                                                                 NECA_Neustift Bildungscampus mit Schi- Internat
  bruar 2018 über eine Sonderferienregelung an der Neuen
  Mittelschule Vorderes Stubai sowie an den Volksschulen         Nr. 269 Offenes Verfahren: Malerarbeiten Schule und
                                                                 Internatsgebäude für das Bauvorhaben NECA_Neustift
  Fulpmes, Mieders, Telfes und Schönberg
                                                                 Bildungscampus mit Schi- Internat
  Nr. 256 Verordnung der Landesregierung vom 1. März
                                                                 Nr. 270 Offenes Verfahren: Bau und Lieferung eines
  2018 über eine Schulfreierklärung an allen Volksschu-
                                                                 Tanklöschfahrzeuges für die Gemeinde Strass im Ziller-
  len, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen und der Poly-          tal
  technischen Schule in der Bildungsregion Innsbruck-
                                                                 Nr. 271 Offenes Verfahren: Baumeisterarbeiten für die
  Stadt
                                                                 Errichtung einer Passivhaus-Wohnanlage der „Neuen
  Nr. 257 Verordnung der Landesregierung vom 28. Fe-             Heimat Tirol“ in Kitzbühel
  bruar 2018 über eine Sonderferienregelung an der Neuen
                                                                 Nr. 272 Verhandlungsverfahren: Abschluss von Ver-
  Mittelschule Seefeld, sowie an den Volksschulen Seefeld,
                                                                 kehrsdienstverträgen über den Betrieb eines Kraftfahrli-
  Reith b.S., Leutasch und Scharnitz
                                                                 nienverkehrs für den Verkehrsverbund Tirol GesmbH
  Nr. 258 Verordnung der Landesregierung vom 2. März             Nr. 273 Verhandlungsverfahren: Lieferung und Miete ei-
  2018 über eine Sonderferienregelung an der Neuen               nes Radladers für 12 Monate samt Option auf Kauf für
  Mittelschule Kematen, an den Volksschulen Kematen, Pe-         die Abfallbehandlung Ahrental GmbH
  ter Anich/Oberperfuss, Oberperfussberg, Sellrain, Gries i.S.
                                                                 Nr. 274 Direktvergabe: Brandschutzrollo Buchrückgabe
  und Ranggen sowie der Polytechnischen Schule Kematen
                                                                 für die Stadtbibliothek Innsbruck
  Nr. 259 Verordnung der Landesregierung vom 2. März
                                                                 Nr. 275 Direktvergabe: Baumeisterarbeiten, Zimmer-
  2018 über eine Sonderferienregelung an der Neuen
                                                                 meisterarbeiten, Spengler und Schwarzdeckerrarbeiten,
  Mittelschule Axams, der PTS Axams, der ASO Axams sowie         Heizung/Sanitärinstallationsarbeiten und Lüftungsinstal-
  den Volksschulen Axams, Götzens, Birgitz und Grinzens          lationsarbeiten für die Gemeinde Reith bei Kitzbühel
  Nr. 260 Verordnung der Landesregierung vom 23. Fe-             Nr. 276 Direktvergabe: Zimmermeisterarbeiten für den
  bruar 2018 über die Festsetzung der Aufenthaltsabga-           Um- und Zubau beim Schulhaus in Maurach für die Ge-
  be im Gebiet des Tourismusverbandes Achensee                   meinde Eben am Achensee
  Nr. 261 Verordnung der Landesregierung vom 23. Fe-             Nr. 277 Direktvergabe: Beton- und Stahlbetonarbeiten,
  bruar 2018 über die Festsetzung der Aufenthaltsabga-           Maurerarbeiten, Metallbauarbeiten und Erdbau für den
  be im Gebiet des Tourismusverbandes Imst Tourismus             Archäologischen Landschaftspark Aguntum in Dölsach
  Nr. 262 Verordnung der Landesregierung vom 23. Fe-             Nr. 278 Architekturwettbewerb: Gegenstand des Wett-
  bruar 2018 über die Festsetzung der Aufenthaltsabga-           bewerbs ist die Erlangung von Vorentwurfskonzepten
  be im Gebiet des Tourismusverbandes Erste Ferienre-            für das Bauvorhaben „Erweiterung Wohn- und Pflege-
  gion im Zillertal Fügen - Kaltenbach                           heim St. Josef“ in Grins
STÜCK 10                                                      118                                MITTWOCH, 7. MÄRZ 2018

             Nr. 250 • Amt der Tiroler Landesregierung              vorerst in VB I/b und bei abgeschlossenem Universitäts- oder
             STELLENAUSSCHREIBUNG                                   Hochschulstudium sowie bei definitiver Bestellung als Amtslei-
    Beim Amt der Tiroler Landesregierung ist derzeit folgende       ter/in in VB I/a. Das Mindestentgelt beträgt monatlich € 2.900,–
Stelle ausgeschrieben:                                              brutto. Dieses Entgelt kann sich durch anrechenbare Vor-
  • Zentrum für Hör- und Sprachpädagogik Mils, Sozialpäda-          dienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Ar-
    gogin / Sozialpädagoge, Soziale Spezialsachbearbeitung,         beitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen. Auf § 2
    20 Wochenstunden, als Karenzvertretung, Mindestentgelt          des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbin-
    € 1.230,– brutto/Monat, Bewerbungsfrist 18. März 2018           dung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005
    (GZ.: OrgP-70/2018/21).                                         wird hingewiesen.
                                                                        Wenn Sie diese verantwortungsvolle Aufgabe mit derzeit
    Bewerbungen sind beim Amt der Tiroler Landesregierung, Ab-
                                                                    rund 100 Mitarbeitern suchen, freuen wir uns über Ihre Be-
teilung Organisation und Personal, Eduard-Wallnöfer-Platz 3,
                                                                    werbung, die mit den üblichen Unterlagen bis spätestens
6020 Innsbruck, unter der entsprechenden Geschäftszahl ein-
                                                                    Freitag, 30. März 2018, 12 Uhr im Gemeindeamt Sölden,
zubringen.
                                                                    6450 Sölden, Gemeindestraße 1, einzubringen oder per E-
    Ausführliche Informationen zu den Stellenausschreibungen
                                                                    Mail an gemeinde@soelden.tirol.gv.at zu übermitteln ist.
sind im Internet unter www.tirol.gv.at/stellenausschreibungen
                                                                                          Sölden, 2. März 2018
zu finden.
                                                                                 Der Bürgermeister: Mag. Ernst Schöpf
    Bei Fragen stehen die MitarbeiterInnen der Abteilung
Organisation und Personal, unter der Telefonnummer 0512/
508-2222, zur Verfügung.
                    Innsbruck, 1. März 2018
              Für die Landesregierung: Dr. Pezzei

                                                                                       Nr. 252 • Tirol Kliniken GmbH

                    Nr. 251 • Gemeinde Sölden                                     STELLENAUSSCHREIBUNG
              STELLENAUSSCHREIBUNG                                                          Facharzt/-ärztin
                                                                                für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
                     Gemeindeamtsleiter/in
                                                                       Ort/Land: Innsbruck.
     Der Aufgabenbereich umfasst die Agenden einer Gemein-
                                                                       Dienstgeber: An der Universitätsklinik für Hals-, Nasen und
deverwaltung, insbesondere die Leitung des inneren Dienstes,
                                                                    Ohrenheilkunde gelangt zur Verstärkung unseres Teams ab
die Gesamtkoordination des Aufgabenbereiches im Gemein-
                                                                    sofort eine Facharztstelle zur Besetzung. Beschäftigungsaus-
dewesen, die enge Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister
                                                                    maß: 100% (40 Wochenstunden).
und die Koordination der operativen Aufgaben und geschäft-
                                                                       Voraussetzungen: Ein Diplom als Facharzt/-ärztin für Hals-
lichen Tätigkeiten des Wirkungsbereiches einer Gemeinde.
                                                                    , Nasen- und Ohrenheilkunde.
     Von Bewerbern werden folgende Voraussetzungen er-                 Aufgaben: Die HNO-Klinik Innsbruck bietet ein attraktives,
wartet:                                                             breites Spektrum mit den Schwerpunkten Ohrchirurgie, Hörim-
   • Reifeprüfung bzw. erfolgreich abgelegte Gemeindebeam-          plantate, Nasen- und Nasennebenhöhlenchirurgie, Chirurgie
     tenprüfung II oder höherwertige Ausbildung (bevorzugt ab-      der Fronto- und Laterobasis, Chirurgie der Speicheldrüsen,
     geschlossenes Universitäts- oder Hochschulstudium, vor-        Chirurgie von Kehlkopf und Rachen einschließlich schlafbezo-
     zugsweise der Rechtswissenschaften),                           gene Atemstörungen, konventionelle und minimal invasive Tu-
   • Führungskompetenz und betriebswirtschaftliches Ver-            mor-Chirurgie sowie ästhetisch-rekonstruktive Kopf-Hals-Chir-
     ständnis,                                                      urgie. Wir betreiben moderne Spitzenmedizin und legen Wert
   • Verlässlichkeit, Selbstständigkeit und Fortbildungsbereit-     auf gutes Klima im Team. Interdisziplinarität ist bei uns gelebte
     schaft werden vorausgesetzt,                                   Realität. Die Bereitschaft zur Fortbildung wird tatkräftig unter-
   • Erfahrungen und Kenntnisse im Verwaltungsrecht und Be-         stützt.
     rufserfahrung im öffentlichen Dienst vorteilhaft.                 Informationen zur Eintragung in die Ärzteliste der Ärztekam-
     Der Aufgabenbereich umfasst sämtliche verwaltungs-             mer für Tirol finden sie unter www.aektirol.at.
rechtliche Agenden in der Gemeinde, insbesondere:                      Beginn: Ab sofort.
   • Führung der gesamten Verwaltung sowie Dienstaufsicht              Kontakt: Bitte bewerben Sie sich unter https://bewer-
     über alle Dienststellen der Gemeinde,                          bung.tilak.at/Jobs oder unter Angabe der Jobnummer 1829
   • AnsprechpartnerIn für Bürgermeister, Gemeindeorgane,           schriftlich oder per E-Mail in der Personalabteilung IV a Ver-
     Mitarbeiter und Bevölkerung,                                   waltungsgebäude 1. Stock des Landeskrankenhauses Uni-
   • Vorbereitung, Erledigung und Umsetzung der Gemeinde-           versitätskliniken Innsbruck, Anichstrasse 35, 6020 Innsbruck.
     rats- und Gemeindevorstandsbeschlüsse sowie Teilnahme          E-Mail: lki.personalabteilung4a@tilak.at
     an den entsprechenden Sitzungen,                                  Anmerkungen: Das monatliche Mindestgehalt beträgt
   • Vorbereitung von Rechtsangelegenheiten, Vertragsab-            brutto € 4.599,– bei Vollzeitbeschäftigung. Das entspricht ei-
     schlüssen und Verordnungen,                                    nem Jahresbruttoverdienst von € 64.386,–. Dieses erhöht sich
   • Organisation und Abwicklung von Wahlen und Volksbe-            durch anrechenbare Vordienstzeiten. Zusätzlich können noch
     gehren.                                                        Poolgelder und eine monatliche Pauschale für Überstunden-
     Die Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Ge-           zuschläge in Höhe von € 1.370,– anfallen.
meinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 (G-VBG 2012)                                 Innsbruck, 26. Februar 2018
MITTWOCH, 7. MÄRZ 2018                                               119                                                       STÜCK 10

    Nr. 253 • Amt der Tiroler Landesregierung • IVa-1471/1837-2018                                  §1
                     VERORDNUNG                                          An der Neuen Mittelschule Vorderes Stubai, VS Fulp-
    der Landesregierung vom 28. Februar 2018 über eine                 mes, VS Mieders, VS Telfes und VS Schönberg werden fol-
    Sonderferienregelung an der Neuen Mittelschule Zirl,               gende Tage schulfrei erklärt: 28. Mai und 29. Mai 2019.
                Volksschule Zirl und ASO Zirl
                                                                                                   §2
   Auf Grund des § 110 Abs. 8 in Verbindung mit § 115 Abs. 1
                                                                         Die gemäß § 1 für schulfrei erklärten Tage sind am 23. April
des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991 wird nach Anhö-
                                                                       2019 und 11. Juni 2019 einzubringen.
rung des Landesschulrates für Tirol, des gesetzlichen Schu-
lerhalters und der Schulkonferenz verordnet:                                                        §3
                                                                          Diese Verordnung ist durch Anschlag in der Schule kund-
                              §1
                                                                       zumachen und tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundma-
   An der NMS Zirl, VS Zirl und ASO Zirl werden folgende
                                                                       chung in Kraft.
Tage schulfrei erklärt: 29. Oktober, 30. Oktober und 31. Okt-
                                                                                       Für die Landesregierung: Nagl
ober 2018.
                              §2
   Die gemäß § 1 für schulfrei erklärten Tage sind durch einen
vorzeitigen Schulbeginn ab 5. September 2018 bis ein-
                                                                           Nr. 256 • Amt der Tiroler Landesregierung • IVa-1471/1824-2018
schließlich 7. September 2018 einzubringen.
                                                                                             VERORDNUNG
                             §3                                              der Landesregierung vom 1. März 2018 über eine
   Diese Verordnung ist durch Anschlag in der Schule kund-               Schulfreierklärung an allen Volksschulen, Neuen Mittel-
zumachen und tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundma-                 schulen, Sonderschulen und der Polytechnischen Schule
chung in Kraft.                                                                    in der Bildungsregion Innsbruck-Stadt
                Für die Landesregierung: Nagl                             Auf Grund des § 110 Abs. 8 in Verbindung mit § 115 Abs. 1
                                                                       des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991 wird nach Anhö-
                                                                       rung des Landesschulrates für Tirol, des gesetzlichen Schu-
                                                                       lerhalters und der Schulkonferenz verordnet:
                                                                                                   §1
    Nr. 254 • Amt der Tiroler Landesregierung • IVa-1471/1804-2017
                                                                          An den Volksschulen, Neuen Mittelschulen, Sonder-
                     VERORDNUNG                                        schulen und der Polytechnischen Schule in der Bildungs-
    der Landesregierung vom 28. Februar 2018 über eine                 region Innsbruck-Stadt werden folgende Tage schulfrei er-
 Sonderferienregelung an der Volksschule Wildermieming                 klärt: 29. Oktober, 30. Oktober und 31. Oktober 2018.
   Auf Grund des § 110 Abs. 8 in Verbindung mit § 115 Abs. 1
des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991 wird nach Anhö-                                         §2
rung des Landesschulrates für Tirol, des gesetzlichen Schu-               Die gemäß § 1 für schulfrei erklärten Tage sind durch einen
lerhalters und der Schulkonferenz verordnet:                           vorzeitigen Schulbeginn ab 5. September 2018 bis ein-
                                                                       schließlich 7. September 2018 einzubringen.
                              §1
   An der Volksschule Wildermieming werden folgende                                                §3
Tage schulfrei erklärt: 29. Oktober, 30. Oktober und 31. Okt-             Diese Verordnung ist durch Anschlag in der Schule kund-
ober 2018.                                                             zumachen und tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundma-
                              §2                                       chung in Kraft.
   Die gemäß § 1 für schulfrei erklärten Tage sind durch einen                      Für die Landesregierung: Reinalter
vorzeitigen Schulbeginn ab 5. September 2018 bis ein-
schließlich 7. September 2018 einzubringen.
                             §3
                                                                           Nr. 257 • Amt der Tiroler Landesregierung • IVa-1471/1799-2017
   Diese Verordnung ist durch Anschlag in der Schule kund-
                                                                                            VERORDNUNG
zumachen und tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundma-
                                                                           der Landesregierung vom 28. Februar 2018 über eine
chung in Kraft.
                                                                        Sonderferienregelung an der Neuen Mittelschule Seefeld,
                Für die Landesregierung: Nagl
                                                                              sowie an den Volksschulen Seefeld, Reith b.S.,
                                                                                          Leutasch und Scharnitz
                                                                          Auf Grund des § 110 Abs. 8 in Verbindung mit § 115 Abs. 1
                                                                       des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991 wird nach Anhö-
                                                                       rung des Landesschulrates für Tirol, des gesetzlichen Schu-
    Nr. 255 • Amt der Tiroler Landesregierung • IVa-1471/1813-2017     lerhalters und der Schulkonferenz verordnet:
                     VERORDNUNG
                                                                                                   §1
         der Landesregierung vom 28. Februar 2018
 über eine Sonderferienregelung an der Neuen Mittelschule                 An der NMS Seefeld, VS Seefeld, VS Reith b.S., VS Leu-
   Vorderes Stubai sowie an den Volksschulen Fulpmes,                  tasch und VS Scharnitz werden folgende Tage schulfrei er-
               Mieders, Telfes und Schönberg                           klärt: 25. Februar 2019 bis einschließlich 1. März 2019.
   Auf Grund des § 110 Abs. 8 in Verbindung mit § 115 Abs. 1                                        §2
des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991 wird nach Anhö-               Die gemäß § 1 für schulfrei erklärten Tage sind durch einen
rung des Landesschulrates für Tirol, des gesetzlichen Schu-            vorzeitigen Schulbeginn ab 3. September 2018 bis ein-
lerhalters und der Schulkonferenz verordnet:                           schließlich 7. September 2018 einzubringen.
STÜCK 10                                                             120                                  MITTWOCH, 7. MÄRZ 2018

                             §3                                               Nr. 260 • Amt der Tiroler Landesregierung • IIc- 17.9016/121-2018
   Diese Verordnung ist durch Anschlag in der Schule kund-                                      VERORDNUNG
zumachen und tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundma-                             der Landesregierung vom 23. Februar 2018
chung in Kraft.                                                                    über die Festsetzung der Aufenthaltsabgabe
                Für die Landesregierung: Nagl                                     im Gebiet des Tourismusverbandes Achensee
                                                                               Aufgrund des § 6 Abs. 2 bis 4 des Tiroler Aufenthaltsabga-
                                                                           begesetzes 2003, LGBl. Nr. 85, geändert durch das Gesetz
                                                                           LGBl. Nr. 26/2017, wird nach Anhören der Gemeinden Achen-
    Nr. 258 • Amt der Tiroler Landesregierung • IVa-1471/1811-2017
                                                                           kirch, Eben am Achensee, Steinberg am Rofan und Wiesing
                     VERORDNUNG                                            verordnet:
der Landesregierung vom 2. März 2018 über eine Sonderfe-                                                 §1
 rienregelung an der Neuen Mittelschule Kematen, an den                        Für das Gebiet des Tourismusverbandes Achensee wird die
Volksschulen Kematen, Peter Anich/Oberperfuss, Oberper-                    Aufenthaltsabgabe je Nächtigung mit € 3,– festgesetzt.
         fussberg, Sellrain, Gries i.S. und Ranggen
        sowie der Polytechnischen Schule Kematen                                                          §2
   Auf Grund des § 110 Abs. 8 in Verbindung mit § 115 Abs. 1                 (1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 2018 in Kraft.
des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991 wird nach Anhö-                  (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung,
rung des Landesschulrates für Tirol, des gesetzlichen Schuler-             Bote für Tirol Nr. 699/2011, außer Kraft.
halters und der Schulkonferenz verordnet:                                                  Der Landeshauptmann: Platter
                                                                                           Der Landesamtsdirektor: Liener
                          §1
   An der Neuen Mittelschule Kematen, Volksschule Ke-
maten, Volksschule Peter Anich/Oberperfuss, Volksschu-
le Oberperfussberg, Volksschule Sellrain, Volksschule
Gries i.S., Volksschule Ranggen und Polytechnische                            Nr. 261 • Amt der Tiroler Landesregierung • IIc- 17.1058/148-2018
Schule Kematen werden folgende Tage schulfrei erklärt: 29.                                      VERORDNUNG
Oktober, 30. Oktober und 31. Oktober 2018.                                         der Landesregierung vom 23. Februar 2018
                             §2                                                   über die Festsetzung der Aufenthaltsabgabe
                                                                              im Gebiet des Tourismusverbandes Imst Tourismus
   Die gemäß § 1 für schulfrei erklärten Tage sind durch einen
vorzeitigen Schulbeginn ab 5. September 2018 bis ein-                         Aufgrund des § 6 Abs. 2 bis 4 des Tiroler Aufenthaltsabga-
schließlich 7. September 2018 einzubringen.                                begesetzes 2003, LGBl. Nr. 85, zuletzt geändert durch das Ge-
                                                                           setz LGBl. Nr. 26/2017, wird nach Anhören der Stadtgemeinde
                             §3                                            Imst, der Gemeinden Imsterberg, Karres, Karrösten, Mils bei
   Diese Verordnung ist durch Anschlag in der Schule kund-                 Imst, Nassereith, Roppen, Schönwies und Tarrenz verordnet:
zumachen und tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundma-
                                                                                                           §1
chung in Kraft.
                Für die Landesregierung: Nagl                                 Für das Gebiet des Tourismusverbandes Imst Tourismus
                                                                           wird die Aufenthaltsabgabe je Nächtigung mit € 1,50 festge-
                                                                           setzt.
                                                                                                           §2
    Nr. 259 • Amt der Tiroler Landesregierung • IVa-1471/1807-2017            (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2018 in Kraft.
                     VERORDNUNG                                               (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung,
der Landesregierung vom 2. März 2018 über eine Sonderfe-                   Bote für Tirol Nr. 108/2015, außer Kraft.
      rienregelung an der Neuen Mittelschule Axams,                                        Der Landeshauptmann: Platter
         der PTS Axams, der ASO Axams sowie den                                            Der Landesamtsdirektor: Liener
    Volksschulen Axams, Götzens, Birgitz und Grinzens
   Auf Grund des § 110 Abs. 8 in Verbindung mit § 115 Abs. 1
des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991 wird nach Anhö-
rung des Landesschulrates für Tirol, des gesetzlichen Schuler-                Nr. 262 • Amt der Tiroler Landesregierung • IIc- 17.9407/129-2018
halters und der Schulkonferenz verordnet:
                                                                                                   VERORDNUNG
                              §1                                                    der Landesregierung vom 23. Februar 2018
   An der NMS Axams, PTS Axams, ASO Axams, VS                                      über die Festsetzung der Aufenthaltsabgabe
Axams, VS Götzens, VS Birgitz und VS Grinzens werden                        im Gebiet des Tourismusverbandes Erste Ferienregion
folgende Tage schulfrei erklärt: 29. Oktober, 30. Oktober und                               im Zillertal Fügen - Kaltenbach
31. Oktober 2018.                                                             Aufgrund des § 6 Abs. 2 bis 4 des Tiroler Aufenthaltsabga-
                              §2                                           begesetzes 2003, LGBl. Nr. 85, geändert durch das Gesetz
   Die gemäß § 1 für schulfrei erklärten Tage sind durch einen             LGBl. Nr. 26/2017, wird nach Anhören der Gemeinden Aschau
vorzeitigen Schulbeginn ab 5. September 2018 bis ein-                      im Zillertal, Bruck am Ziller, Fügen, Fügenberg, Hart im Zillertal,
schließlich 7. September 2018 einzubringen.                                Kaltenbach, Ried im Zillertal, Schlitters, Strass im Zillertal,
                             §3                                            Stumm, Stummerberg und Uderns verordnet:
   Diese Verordnung ist durch Anschlag in der Schule kund-                                              §1
zumachen und tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundma-                       Für das Gebiet des Tourismusverbandes Erste Ferienregion
chung in Kraft.                                                            im Zillertal Fügen – Kaltenbach wird die Aufenthaltsabgabe je
                Für die Landesregierung: Nagl                              Nächtigung mit € 1,50 festgesetzt.
MITTWOCH, 7. MÄRZ 2018                                              121                                                         STÜCK 10

                               §2                                         Nr. 265 • Amt der Tiroler Landesregierung • LWSJF-LR-3130/134-2018
  (1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 2018 in Kraft.                                 KUNDMACHUNG
  (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung,                              über die Ausschreibung
Bote für Tirol Nr. 782/2011, außer Kraft.                                           der Fischereiaufsichtsprüfung 2018
                Der Landeshauptmann: Platter                              Die Fischereiaufsichtsprüfung 2018 findet am Freitag, den
                Der Landesamtsdirektor: Liener                        4. Mai 2018, im Tiroler Jägerheim in Innsbruck, Ing.-Etzelstraße
                                                                      63, ab 8 Uhr, nach dem vom Tiroler Fischereiverband veran-
                                                                      stalteten Vorbereitungskurs (16. bis 20. April 2018) statt.
                                                                          Die Einteilung hiefür wird den Prüfungswerbern am letzten
                                                                      Kurstag bekannt gegeben.
                                                                          Gemäß § 36 Abs. 3 des Tiroler Fischereigesetzes 2002,
                                                                      LGBl. Nr. 54, können zur Fischereiaufsichtsprüfung nur eigen-
    Nr. 263 • Amt der Tiroler Landesregierung • Gem-RA-3/236-2018     berechtigte und im Sinn des § 28 des Tiroler Fischereigesetzes
                     VERORDNUNG                                       2002 verlässliche Personen zugelassen werden.
          des Amtes der Tiroler Landesregierung                           Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Vorsit-
      betreffend die Jugendzulässigkeit von Filmen                    zende der Prüfungskommission. Die Prüfungswerber werden
                                                                      hiervon schriftlich oder anlässlich des Kurses mündlich ver-
   Gemäß § 21 Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 wird nach
                                                                      ständigt.
Anhörung der Jugendmedienkommission beim Bundesmini-
                                                                          Ansuchen um Zulassung zur Prüfung sind bis spätestens
sterium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Jugend-
                                                                      6. April 2018 ausnahmslos bei der Geschäftsstelle des Tiroler
zulässigkeit von nachstehenden Filmen wie folgt festgesetzt:
                                                                      Fischereiverbandes, Ing.-Etzelstraße 63, 6020 Innsbruck, ein-
   jugendfrei:                                                        zubringen.
„Mein Freund, die Giraffe“, (01:13:39 hh:mm:ss);
                                                                          Dem Gesuch sind anzuschließen:
„Mein Stottern“, (01:29:10 hh:mm:ss);
                                                                          1. Geburtsurkunde,
„Midnight Sun“, (01:33:04 hh:mm:ss);
                                                                          2. amtsärztliche Bescheinigung über die körperliche und
   frei ab dem vollendeten 8. Lebensjahr:                                    geistige Eignung,
„Fünf Freunde und das Tal der Dinosaurier”,                               3. eine Strafregisterbescheinigung, die nicht älter als drei
(01:41:36 hh:mm:ss);                                                         Monate sein darf,
   frei ab dem vollendeten 12. Lebensjahr:                                4. eine Bestätigung über die Teilnahme an einem einwöchi-
„Call me by Your Name“, (02:12:00 hh:mm:ss);                                 gen Ausbildungslehrgang des Tiroler Fischereiverbandes,
„Furusato – Wunde Heimat“, (01:33:13 hh:mm:ss).                           5. eine Bestätigung über die Teilnahme an einem Lehrgang
                 Innsbruck, 26. Februar 2018                                 über Erste Hilfe, der nicht länger als fünf Jahre zurück-
       Für das Amt der Landesregierung: Mag. Salcher                         liegen darf.
                                                                          Die Bestätigungen über die Teilnahme an einem einwöch-
                                                                      igen Ausbildungslehrgang des Tiroler Fischereiverbandes so-
                                                                      wie einem Lehrgang über Erste Hilfe sind nach Beendigung
                                                                      des Lehrganges, spätestens vor Beginn der Prüfung beizubrin-
                                                                      gen.
                                                                          Die Zulassung zum einwöchigen Ausbildungslehrgang er-
      Nr. 264 • Amt der Tiroler Landesregierung • VIh-4007/1017       folgt ausschließlich durch den Tiroler Fischereiverband.
                     KUNDMACHUNG                                          Die Prüfungsgebühr beträgt € 36,50. Sie wird gemeinsam
  über die Auflage des Entwurfes zum Gefahrenzonenplan                mit den für die Anmeldung zu entrichtenden Gebühren (Ansu-
 für die Trisanna und den Jambach in der Gemeinde Galtür              chen € 14,30, jede Beilage € 3,90) mittels Zahlschein vorge-
                                                                      schrieben und ist die Einzahlung des Gesamtbetrages durch
    Der gemäß den Richtlinien zur Gefahrenzonenausweisung
                                                                      Vorlage des Zahlungsbeleges vor Beginn der Prüfung nach-
für die Bundeswasserbauverwaltung ausgearbeitete Entwurf
                                                                      zuweisen.
des Gefahrenzonenplanes für die Trisanna und den Jambach                                   Innsbruck, 1. März 2018
liegt in der Zeit vom 9. März 2018 bis zum 6. April 2018 in der                  Für die Landesregierung: Mag. Wagenhofer
Gemeinde Galtür und im Baubezirksamt Imst zur öffentlichen
Einsichtnahme auf.
    Gefahrenzonenplanungen sind Fachgutachten, in denen
insbesondere Überflutungsflächen hinsichtlich der Gefähr-
dung und der voraussichtlichen Schadenswirkung durch Hoch-
wasser sowie ihrer Funktionen für den Hochwasserabfluss,
den Hochwasserrückhalt und für Zwecke späterer schutzwas-
                                                                           Nr. 266 • Amt der Tiroler Landesregierung • LVD-TS/WERT/51-2018
serwirtschaftlicher Maßnahmen beurteilt werden. Sie dienen
als Grundlage für Projektierung und Durchführung von schut-                               VERLAUTBARUNG
zwasserwirtschaftlichen Maßnahmen sowie für Planungen ins-                          Werttarif für Schlachtschweine
besondere auf den Gebieten der Raumplanung, des Bauwe-                                     im Monat März 2018
sens und des Katastrophenschutzes.                                       Gemäß § 52 des Tierseuchengesetzes vom 6. August 1909,
    Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft ma-           RGBl. Nr. 177, in der geltenden Fassung, wird der Werttarif
chen kann, ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist schriftlich     für die über behördliche Anordnung getöteten oder infolge
Stellung zu nehmen (§42a WRG 1959).                                   einer behördlich angeordneten Impfung verendeten Schlacht-
                      Innsbruck, 1. März 2018                         schweine für den Monat März 2018 mit E 2,20 pro kg (Netto-
              Für den Landeshauptmann: Walder                         preis) festgesetzt.
STÜCK 10                                                               122                                  MITTWOCH, 7. MÄRZ 2018

   Die Festlegung des Werttarifes erfolgt nach Anhören der                      Ort der Angebotsabgabe: Gemeinde Neustift, Sitzungs-
Landwirtschaftskammer für Tirol unter Berücksichtigung des                   saal, 1.OG, Dorf 1, A-6167 Neustift im Stubaital.
pro kg berechneten durchschnittlichen Marktpreises.                             Ort und Zeit der Angebotseröffnung: Gemeinde Neustift,
                  Innsbruck, 1. März 2018                                    Sitzungssaal, 1.OG, Dorf 1, A-6167 Neustift im Stubaital, am
           Für den Landeshauptmann: Dr. Kössler                              5. April 2018 um 11 Uhr.
                                                                                Zuschlagsfrist: Drei Monate ab Angebotseröffnung.
                                                                                               Innsbruck, 1. März 2018
    Nr. 267 • Amt der Tiroler Landesregierung • VuS- L 229-0/46-2018                               Für das Land Tirol
                O F F E N E S V E R FA H R E N                                                     Dipl. Ing. Wastian
                 Straßenbauarbeiten bei der
                  Ortsdurchfahrt St. Jodok
 im Zuge der L 229 Schmirntalstraße, km 0,84 bis km 1,00
   Bauumfang: Gegenstand der Ausschreibung ist der Um-                           Nr. 269 • Amt der Tiroler Landesregierung • Abteilung Hochbau •
bau der ODF St. Jodok im Zuge der L 229 Schmirntalstraße                                               HB-S-IL-A/2/67-2018

von km 0,84 bis km 1,00. Neben der Sanierung der L 229 in                                  O F F E N E S V E R FA H R E N
diesem Bereich inkl. Adaptierung der Entwässerung wird der                                im Oberschwellenbereich
Parkplatz der Gemeinde Vals neu gestaltet.                                            Malerarbeiten Schule+Internatsgebäude
   Unterlagen: Die Angebotsunterlagen können ab sofort im                        Bauvorhaben: NECA_Neustift Bildungscampus mit Schi-
Internet unter http://www.tirol.gv.at/ausschreibungen herunter-              Internat.
geladen werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel.:                   Ausschreibende Stelle: Das Land Tirol, vertreten durch das
0512/508-4041.                                                               Amt der Tiroler Landesregierung, Gruppe Bau und Technik, Ab-
   Abgabetermin: Die Angebotsunterlagen müssen bis späte-                    teilung Hochbau, 6020 Innsbruck, Herrengasse 1-3.
stens Freitag, den 30. März 2018 um 10.30 Uhr, verschlossen                      Kontaktperson: DI Magyarics Zsolt, fasch&fuchs.ZT-gmbh,
im Umschlag, mit dem amtlichen Adressschild versehen, im                     1060 Wien, Stumpergasse 14/25, Telefon: +43 1 597 35 32, Te-
Amtsgebäude Innsbruck, Herrengasse 1-3, 3. Stock, Zimmer                     lefon: +43 1 597 35 32-17, Homepage: www.faschundfuchs.com,
334, eingelangt sein, wo anschließend auch die Angebotsöff-                  E-Mail: neca@faschundfuchs.com
nung stattfindet. Später einlangende Angebote können nicht                       Auftraggeber: Gemeinde Neustift, Dorf 1, A-6167 Neustift
mehr berücksichtigt werden.                                                  im Stubaital und „Verein Schülerheim Ski-Mittelschule Neu-
                 Innsbruck, 28. Februar 2018                                 stift“, c/o Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Sport,
        Für die Landesregierung: Dipl.-Ing. Dr. Molzer                       Eduard-Wallnöfer-Platz 3, A-6020 Innsbruck.
                                                                                 Vertreten durch: Amt der Tiroler Landesregierung, Gruppe
                                                                             Bau und Technik, Abteilung Hochbau, Herrengasse 1-3, A-
    Nr. 268 • Amt der Tiroler Landesregierung • Abteilung Hochbau •
                                                                             6020 Innsbruck.
                          HB-S-IL-A/2/66-2018
                                                                                 Ort der Leistungserbringung:
             O F F E N E S V E R FA H R E N                                      Schule: Stubaistraße 8, A-6167 Neustift im Stubaital.
            im Oberschwellenbereich                                              Schi- Internat: Habichtsgasse 1, A-6167 Neustift im Stu-
     Epoxi-Beschichtung Schule+Internatsgebäude                              baital.
    Bauvorhaben: NECA_Neustift Bildungscampus mit Schi-                          Ausführungszeitraum: ab Mai 2018, laut beiliegenden Ter-
Internat.                                                                    minplan.
    Ausschreibende Stelle: Das Land Tirol, vertreten durch das                   Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Im Internet unter:
Amt der Tiroler Landesregierung, Gruppe Bau und Technik, Ab-                 https://www.tirol.gv.at/buergerservice/ausschreibungen/
teilung Hochbau, 6020 Innsbruck, Herrengasse 1-3.                                Beginn der Abholfrist: 7. März 2018.
    Kontaktperson: DI Magyarics Zsolt, fasch&fuchs.ZT-gmbh,                      Ende der Abholfrist: 27. März 2018.
1060 Wien, Stumpergasse 14/25, Telefon: +43 1 597 35 32, Te-                     Abgabetermin: 5. April 2018, 11.30 Uhr.
lefon: +43 1 597 35 32-17, Homepage: www.faschundfuchs.com,                      Ort der Angebotsabgabe: Gemeinde Neustift, Sitzungs-
E-Mail: neca@faschundfuchs.com                                               saal, 1.OG, Dorf 1, A-6167 Neustift im Stubaital.
    Auftraggeber: Gemeinde Neustift, Dorf 1, A-6167 Neustift                     Ort und Zeit der Angebotseröffnung: Gemeinde Neustift,
im Stubaital und „Verein Schülerheim Ski-Mittelschule Neu-                   Sitzungssaal, 1.OG, Dorf 1, A-6167 Neustift im Stubaital, am
stift“, c/o Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Sport,                5. April 2018 um 11.30 Uhr.
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, A-6020 Innsbruck.                                      Zuschlagsfrist: Drei Monate ab Angebotseröffnung.
    Vertreten durch: Amt der Tiroler Landesregierung, Gruppe                                     Innsbruck, 1. März 2018
Bau und Technik, Abteilung Hochbau, Herrengasse 1-3, A-                                             Für das Land Tirol
6020 Innsbruck.                                                                                      Dipl. Ing. Wastian
    Ort der Leistungserbringung:
    Schule: Stubaistraße 8, A-6167 Neustift im Stubaital.
    Schi- Internat: Habichtsgasse 1, A-6167 Neustift im Stu-
baital.
                                                                                             Nr. 270 • Gemeinde Strass im Zillertal
    Ausführungszeitraum: ab Mai 2018, laut beiliegenden Ter-
minplan.                                                                                     O F F E N E S V E R FA H R E N
    Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Im Internet unter:                                      Lieferung TLFA 2000/100
https://www.tirol.gv.at/buergerservice/ausschreibungen/                         Auftraggeber: Gemeinde Strass im Zillertal, A-6261 Strass
    Beginn der Abholfrist: 7. März 2018.                                     im Zillertal, Oberdorf 68.
    Ende der Abholfrist: 27. März 2018.                                         Vergebende Stelle: Gemeinde Strass im Zillertal, A-6261
    Abgabetermin: 5. April 2018, 11 Uhr.                                     Strass im Zillertal, Oberdorf 68.
MITTWOCH, 7. MÄRZ 2018                                                  123                                                        STÜCK 10

   Leistung: Bau und Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges.                    CPV-Codes: 60112000.
   Leistungszeitraum: November/Dezember 2019, späte-                         Informationen zu den Ausschreibungsunterlagen: Die
stens 15 Monate ab schriftlicher Auftragserteilung.                       Teilnahmeunterlagen sind ausschließlich über die E-Mail-
   Ausgabe der Unterlagen: Gemeinde Strass im Zillertal, A-               Adresse: einreichung_1VV2018@vvt.at anzufordern
6261 Strass im Zillertal, Oberdorf 68. Die Ausschreibungs-                   Schlusstermin Teilnahmeanträge (Datum oder Tage
unterlagen sind schriftlich anzufordern. E-Mail: gemeinde@                nach Versendung): 9. April 2018, 9 Uhr.
strass.tirol.gv.at                                                           Datum der Versendung der Bekanntmachung zur Ver-
   Teilnahmebedingungen: Unternehmen mit entsprechen-                     öffentlichung im Amtsblatt der EU: 26. Februar 2018
der Befugnis, die nach Art und Umfang vergleichbare Leistun-                 .L-642035-8214.
gen bereits ausgeführt haben.                                                             Innsbruck, 26. Februar 2018
   Nachweise gemäß der Vergabeverfahrensbestimmungen.
   Abgabe der Angebote: bis 15. Mai 2018, 11 Uhr, Gemeinde
Strass im Zillertal, A-6261 Strass im Zillertal, Oberdorf 68.
   Angebotseröffnung: 15. Mai 2018, 11.30 Uhr, Gemeinde
Strass im Zillertal, A-6261 Strass im Zillertal, Oberdorf 68.
                                                                                        Nr. 273 • Abfallbehandlung Ahrental GmbH
   Zuschlagsfrist: drei Monate ab Angebotseröffnung.
                 Strass im Zillertal, 7. März 2018                                   V E R H A N D L U N G S V E R FA H R E N
                                                                                    mit vorheriger Bekanntmachung
                                                                             i m U n t e r s c h w e l l e n b e r e i c h g e m ä ß B Ve r g G
                                                                                      Lieferung und Miete eines Radladers
                                                                                      für 12 Monate samt Option auf Kauf
      Nr. 271 • Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH
                                                                              Öffentlicher Auftraggeber: Abfallbehandlung Ahrental
                  O F F E N E S V E R FA H R E N                          GmbH, FN 248321d, Handlhofweg 71, 6020 Innsbruck,
   i m U n t e r s c h w e l l e n b e r e i c h g e m ä ß B Ve r g G     Österreich, Telefon: +43 (0) 512 502 7751, E-Mail: office@
            Baumeisterarbeiten für die Errichtung                         rz-ahrental.at
         einer Passivhaus-Wohnanlage in Kitzbühel                             Vergebende Stelle: CHG Rechtsanwälte, RA Dr. Günther
           mit 17 Mietwohnungen + 17 TG-Plätzen                           Gast, Boznerplatz 4, 6020 Innsbruck, Telefon: +43 (0) 512
    Art des Auftrags: Bauleistung.                                        567373, E-Mail: ausschreibung@chg.at
    Auftraggeber: Neue Heimat Tirol Gemeinnützige Woh-                        Die Teilnahmeunterlagen stehen für einen uneinge-
nungsGmbH.                                                                schränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei
    Auftragsbezeichnung: KITZBÜHEL (KI12) - Südtiroler                    zur Verfügung unter: https://chg.vergabeportal.at/List
Siedlung, 3. BA, Baumeisterarbeiten.                                          Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via
    Beschreibung: Errichtung einer Passivhaus-Wohnanlage                  https://chg.vergabeportal.at/List
in Kitzbühel mit 17 Mietwohnungen + 17 TG-Plätzen.                            Ende der Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen: 22.
    Erfüllungsort: 6370 Kitzbühel.                                        März 2018, 9 Uhr.
    Erfüllungszeitraum: lt. Terminplan.                                       Bezeichnung des Auftrags: Ausschreibung zum Ab-
    Abgabedatum: 22. März 2018, 15 Uhr.                                   schluss eines Vertrages über Lieferung und Miete eines Rad-
    CPV-Codes: 45000000-7.                                                laders für 12 Monate samt Option auf Kauf.
    Projektnummer: 6412.                                                      Art des Auftrags: Lieferung.
    Auskünfte und Unterlagen: https://neueheimattirol.vemap.                  CPV-Codes: 34100000-8, 34114000-9, 34142200-6.
com/home/bekannt/anzeigen.html?annID=56                                       Alle weiteren Informationen sind den Ausschreibungsunter-
                    Innsbruck, 28. Februar 2018                           lagen zu entnehmen, die für einen uneingeschränkten und voll-
                                                                          ständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung stehen
                                                                          unter: https://chg.vergabeportal.at/List
                                                                                                Innsbruck, 2. März 2018
               Nr. 272 • Verkehrsverbund Tirol GesmbH
           V E R H A N D L U N G S V E R FA H R E N
                     Bekanntmachung
     Abschluss von Verkehrsdienstverträgen über den
             Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs                                              Nr. 274 • Stadt Innsbruck

    Ausschreibende Stelle: Verkehrsverbund Tirol GesmbH,                                        DIREKTVERGABE
Sterzinger Straße 3, 6020 Innsbruck.                                                mit vorheriger Bekanntmachung
    Auftragsbezeichnung: 1. Vergabeverfahren 2018.                           i m U n t e r s c h w e l l e n b e r e i c h g e m ä ß B Ve r g G
    Gegenstand des Auftrags:Abschluss von Verkehrsdienst-                                Brandschutzrollo Buchrückgabe
verträgen über den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs (vor-                Art des Auftrags: Bauleistung.
aussichtlicher Betriebsbeginn: Fahrplanwechsel 2018/2019)                     Auftraggeber: Stadt Innsbruck.
pro Los mit einer Laufzeit von jeweils 10 Jahren. Los 1 – „Re-                Auftragsbezeichnung und Beschreibung: Stadtbiblio-
giobus Ötztal" (Linie 320 Imst - Haiming - Sölden - Obergurgl             thek Innsbruck, PEMA II, Brandschutzrollo Buchrückgabe.
- Timmelsjoch. Linie 330 Sölden - Zwieselstein - Vent. Linie 335              Erfüllungsort: Innsbruck.
St. Leonhard im Passeiertal – Moos i.P. - Timmelsjoch - Ober-                 Abgabedatum: 23. März 2018, 9.30 Uhr.
gurgl. Linie 351 Innsbruck - Telfs - Ötztal Bahnhof). Los 2 –                 CPV-Codes: 44482000-2.
„Regiobus Sellraintal“ (Linie 420 Innsbruck - Gries i. S. - Kühtai.           Auskünfte und Unterlagen: https://iig.vemap.com/home/
Linie 321 Imst - Ötz - Kühtai. Linie 421 Gries i. S. - Praxmar -          bekannt/anzeigen.html?annID=180
Gries i. S).                                                                                    Innsbruck, 1. März 2018
STÜCK 10                                                           124                                  MITTWOCH, 7. MÄRZ 2018

                Nr. 275 • Gemeinde Reith bei Kitzbühel                      Erfüllungsort:Archäologischer Landschaftspark Aguntum,
                    DIREKTVERGABE                                        Stribach 97, 9991 Dölsach.
           mit vorheriger Bekanntmachung                                    Leistungsgegenstand: Umsetzung bautechnischer Maß-
              im Unterschwellenbereich                                   nahmen auf dem Grabungsgelände der ehemaligen Römer-
  Baumeisterarbeiten, Zimmermeisterarbeiten, Spengler                    stadt Aguntum (östlich von Lienz).
  und Schwarzdeckerrarbeiten, Heizung/Sanitärinstalla-                      Ausführungszeitraum: ab April 2018, bis Ende September
      tionsarbeiten und Lüftungsinstallationsarbeiten                    2018.
    Auftraggeber: Gemeinde Reith bei Kitzbühel, Dorf 5, 6370                Angebotsabgabe: bis spätestens 16. März 2018, 16 Uhr
Reith b. K.                                                              (Eingang per Post oder E-Mail) an den Verein Curatorium pro
    Kontaktstelle Ausschreibung/Unterlagen: Gemeindeamt                  Agunto.
Reith b. K., Dorf 5 (kommunaltechniker@reith.eu; amtsleiter@                Später einlangende Angebot werden nicht berücksichtigt.
reith.eu).                                                                  Angebotsunterlagen, Auskünfte: Die Ausschreibungs-
    Auftragsgegenstand: Teilweiser Abbruch sowie Zu- und                 unterlagen (digital) sind bei REVITAL Integrative Naturraum-
Umbau Bildungszentrum Reith b. K.                                        planung GmbH erhältlich: E-Mail: a.hassler@revital-ib.at, Tel.
    Art der Ausführung: Bauleistung.                                     +43 4852 67499-40, Mobil +43 664 2455062.
    Hauptausführungsort: A-6370 Reith b. K. Kirchweg 3                                     Dölsach, 28. Februar 2018
und 4.
    Auftrag für: Baumeisterarbeiten, Zimmermeisterarbeiten,
Spengler und Schwarzdeckerrarbeiten, Heizung/Sanitärinstal-
lationsarbeiten und Lüftungsinstallationsarbeiten.                            Nr. 278 • Gemeindeverband Soziale Dienste „St. Josef“ - Grins
    Laufzeit: Juli 2018 bis Juli 2019.                                               ARCHITEKTURWETTBEWERB
    Abgabedatum: 27. März 2018, 10 Uhr                                                    Erweiterung Altenwohn- und
    Abgabeort: Gemeindeamt Reith b. K., Dorf 5, 6370 Reith                              Pflegeheim St. Josef, Grins (AT)
b. K.
                    Reith, 26. Februar 2018                                  Das Verfahren wird als EU-weites, offenes, einstufiges Ver-
                                                                         fahren im Oberschwellenbereich gemäß BVergG 2006 i. d. g.
                                                                         F. ausgeschrieben und durchgeführt. Die Wettbewerbsbeiträge
                                                                         werden von einem Preisgericht bewertet und gereiht. Im An-
               Nr. 276 • Gemeinde Eben am Achensee                       schluss an das Wettbewerbsverfahren ist beabsichtigt, ein Ver-
                   DIREKTVERGABE                                         handlungsverfahren zur Vergabe eines Dienstleistungsauf-
          mit vorheriger Bekanntmachung                                  trags gemäß § 26 Abs. 3 und § 30 Abs. 2 Z 6 BVergG 2006 mit
             im Unterschwellenbereich                                    dem Gewinner des Wettbewerbes zu führen.
                 g e m ä ß B Ve r g G 2 0 0 6                                Im ersten Schritt wird das Vergabeverfahren als einstufiger,
                  Zimmermeisterarbeiten                                  offener, anonymer Wettbewerb im Oberschwellenbereich ge-
                                                                         mäß §§ 153 ff BVergG durchgeführt, bei dem vom Preisgericht
   Auftraggeberin: Gemeinde Eben am Achensee, 6212
                                                                         ein Gewinner ermittelt wird. Im Wettbewerb werden Vorent-
Maurach, Dorfstraße 28.
                                                                         wurfskonzepte in städtebaulicher, architektonischer und funk-
   Kategorie und Gegenstand der Leistung: Bauauftrag für
                                                                         tionaler Hinsicht unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen
den Umbau und den Zubau beim Schulhaus in Maurach.
                                                                         Rahmenbedingungen erwartet und anhand der unter Punkt 5
   Die Durchführung der Leistung ist für den Zeitraum von Mitte
                                                                         festgelegten Beurteilungskriterien bewertet.
Juni bis Ende Juni 2018 geplant.
                                                                             Im zweiten Schritt wird vom Auslober oder deren Beauftrag-
   Erfüllungsort: Gemeinde Eben am Achensee – Schulhaus
                                                                         ten überprüft ob für den Gewinner kein Ausschließungsgrund
in Maurach.
                                                                         vorliegt. Ausschließungsgründe sind insbesondere im § 68
   Erhalt der Ausschreibungsunterlage und allfällige Aus-
                                                                         BVergG i. d. g. F. geregelt.
künfte: Walter Margreiter, Tel: +43/(0)5243-5202-12, E-Mail:
                                                                             Im dritten Schritt wird mit dem geeigneten Gewinner des
amtsleiter@eben-achensee.tirol.gv.at. Die Ausschreibungs-
                                                                         Realisierungswettbewerbs ein Verhandlungsverfahren gem. §
unterlage enthält die detaillierte Beschreibung der zu verge-
                                                                         30 Abs 2 Z 6 BVergG durchgeführt.
benden Leistung und wird diese bei Anforderung kostenlos
                                                                             Gegenstand der Verhandlungen werden das Projekt, der
übermittelt.
                                                                         Projektumfang, die Zusammensetzung des Projektteams, die
   Eignungskriterien: Teilnahmeberechtigt sind Unterneh-
                                                                         geplante Projektabwicklung und das Honorar (auf Basis
men, die befugt, zuverlässig und leistungsfähig sind.
                                                                         LM.VM 2014) oder das Honorar als Generalplaner (auf Basis
             Eben am Achensee, 2. März 2018
                                                                         LM.GP 2014) sein. Die vertraglichen Details und Bedingungen
          Der Bürgermeister: Ing. Josef Hausberger
                                                                         werden im Verhandlungsverfahren gemeinsam und einver-
                                                                         nehmlich festgelegt.
                                                                             Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erlangung von Vor-
                                                                         entwurfskonzepten für das Bauvorhaben „Erweiterung Wohn-
                Nr. 277 • Verein Curatorium pro Agunto
                                                                         und Pflegeheim St. Josef“.
                     DIREKTVERGABE                                           Planungsziel der Wettbewerbsarbeit: Das bestehende
        mit vorheriger Bekanntmachung                                    Wohn- und Pflegeheim mit 46 Einzelzimmern und 9 Doppel-
  i m U n t e r s c h w e l l e n b e r e i c h g e m ä ß B Ve r g G     zimmer gliedert sich in einen Altbau und einen Neubau aus
     Beton- und Stahlbetonarbeiten, Maurerarbeiten,                      dem Jahr 2007. Aufgrund des wachsenden Bedarfes in der Re-
                Metallbauarbeiten und Erdbau                             gion sowie im Bezirk Landeck ist eine Erweiterung um 30 Betten
  Bauvorhaben: Archäologischer Landschaftspark Aguntum                   auf dem angrenzenden Grundstück, das bereits dem Alten-
  Auftraggeber: Verein Curatorium pro Agunto, Stribach 97,               wohnheimverband gehört, sowohl organisatorisch als auch
9991 Dölsach.                                                            wirtschaftlich sinnvoll.
MITTWOCH, 7. MÄRZ 2018                                               125                                                   STÜCK 10

     Im Zuge des Architekturwettbewerbs soll eine Lösung erar-           • Natürliche Personen, die eine Planungsberechtigung zur
beitet werden, die einerseits das geforderte Raum- und Funk-               selbständigen Planung des Wettbewerbsgegenstandes im
tionsprogramm vollständig abbildet und andererseits unter Be-              Sitzstaat (gilt für Mitgliedstaaten der EU / des EWR oder
rücksichtigung der beschriebenen Kostenobergrenze eine vor                 der Schweiz) des Teilnehmers besitzen.
allem terminlich und logistisch umsetzbare Lösung anbietet.              • Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren
     Auftraggeber: Gemeindeverband Soziale Dienste „St. Jo-                satzungsmäßiger Gesellschaftszweck auf Planungslei-
sef“ - Grins, Grins 68, A-6591 Grins.                                      stungen ausgerichtet ist und der Wettbewerbsaufgabe ent-
     Ausschreibende Stelle: GemNova DienstleistungsGmbH,                   spricht und einer der vertretungsbefugten Geschäftsführer
Adamgasse 7a, A-6020 Innsbruck.                                            bzw. der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche
                                                                           Personen gestellten Anforderungen erfüllt (gilt für Mitglied-
     Ansprechstelle im Verfahren / Wettbewerbsbüro: undar-
                                                                           staaten der EU / des EWR oder der Schweiz).
chitektur Architekt Dipl. Ing. Thomas Klima, Bachlechnerstraße
                                                                           Die Teilnahmeberechtigung muss zum Zeitpunkt der Abga-
21, A-6020 Innsbruck, office@undarchitektur.at, T +43 (0)512
                                                                       be der Wettbewerbsarbeit gegeben sein. Für den Wettbe-
574729.
                                                                       werbssieger/-in muss die Teilnahmeberechtigung auch nach
     Ausschreibungsunterlagen, Modelleinsatzplatte und                 dem Verfahren gegeben sein. Die Teilnehmer haben ihre Teil-
Registrierung: Die Registrierung erfolgt über das Formular             nahmevoraussetzung eigenverantwortlich zu prüfen und be-
Teilnehmeranmeldung. Dieses Formular ist vom Teilnehmer                stätigen diese mit Abgabe des unterzeichneten Verfasserbrie-
oder Teilnehmerin zu stempeln, zu unterfertigen und an das             fes.
Wettbewerbsbüro office@undarchitektur.at zu senden. Erst mit               Für die nichtösterreichischen Teilnehmer wird auf die Infor-
dem Einlangen dieses E-Mails beim Wettbewerbsbüro und                  mationspflicht der Dienstleister vor Erbringung der Dienstlei-
nach erfolgtem Zahlungseingang der Wettbewerbsgebühr von               stung (im Auftragsfall) an die Dienstleistungsempfänger ge-
€ 180,– inkl. USt. auf dem Konto des Wettbewerbsbüros, gilt            mäß §32 ZTG hingewiesen. Anmerkung: Der Dienstleister ist
der Teilnehmer oder die Teilnehmerin als registriert. Nach Ab-         verpflichtet, nach Abschluss des Wettbewerbs und vor Beginn
schluss des Wettbewerbs wird den TeilnehmerInnen, welche               des Verhandlungsverfahrens den Dienstleistungsempfänger
ein Projekt abgegeben haben und den Umfang der geforderten             über folgendes zu informieren:
Leistung erbracht haben, die Wettbewerbsgebühr rückerstat-                 a) das Register, in dem er eingetragen ist, sowie die Num-
tet.                                                                   mer der Eintragung oder gleichwertige, der Identifikation die-
     Bankverbindung Wettbewerbsbüro: undarchitektur Ar-                nende Angaben aus diesem Register,
chitekt DI Thomas Klima, Institut Tiroler Sparkasse, TISPA,                b) Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde
Adresse Sparkassenplatz 1, 6020 Innsbruck, IBAN AT02 2050              des Niederlassungsstaates,
3000 0004 5989, BIC SPIHAT22XXX, Lautend auf Dipl. lng.                    c) die Berufskammer oder vergleichbare Organisationen,
                                                                       denen der Dienstleister an-gehört,
Thomas Klima.
                                                                           d) die Berufsbezeichnung oder seinen Befähigungsnach-
     Den registrierten Teilnehmern wird per E-Mail ein Web Link
                                                                       weis,
zugesendet, um die Zip-Datei mit den Beilagen downloaden
                                                                           e) die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach Art. 22 Abs.
zu können.
                                                                       1 ABl. L 145 vom 13.06.1977 S.1, zuletzt geändert durch die
     Das Umgebungsmodell sowie die Modelleinsatzplatten                Richtlinie 2004/66/EG, ABl. L 168 vom 01.05.2004 S. 35 und
werden vom Modellbauer: Die Modellbauer, Innstraße 23, 6020                f) Einzelheiten zu seinem Versicherungsschutz in Bezug auf
Innsbruck gefertigt. Die Modelleinsatzplatte wird den registrier-      die Berufshaftpflicht.
ten Teilnehmerinnen am Postweg zugesendet.                                 Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmebeiträge:
     Anmeldeformular / Teilnehmeranmeldung: http://www.                Wettbewerbsunterlagen (Pläne): 25. Mai 2018, 12.00 Uhr.
undarchitektur.at/wettbewerb-teilnehmeranmeldung-grins                 Modell: 5. Juni 2018, 12.00 Uhr.
     Namen der ausgewählten Preisrichter:                                  Abgabeort der Teilnahmeanträge: undarchitektur Archi-
     Architekt Armando Ruinelli                                        tekt Dipl. Ing. Thomas Klima, Bachlechnerstraße 21, A-6020
     Architekt Dipl.-Ing. Werner Burtscher                             Innsbruck, office@undarchitektur.at, T +43 (0)512 574729
     HR Dipl.-Ing. Nikolaus Juen                                           Bürozeiten Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
     Dipl.-Ing. Martin Schönherr                                       und von 14.00 bis 17.00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr.
     Bgm. Thomas Lutz                                                      Preisgelder und Vergütungen:
     Bgm. Helmut Ladner                                                    1. Preis                              € 20.000,–
     Bgm. Martin Auer                                                      2. Preis                              € 16.000,–
     Bgm. Harald Bonelli                                                   3. Preis                              € 12.000,–
     Teilnahmeberechtigt sind                                              1. Anerkennungspreis                  € 6.000,–
                                                                           2. Anerkennungspreis                  € 6.000,–
   • bei denen kein Ausschließungsgrund gemäß § 68 BVergG
                                                                           3. Anerkennungspreis                  € 6.000,–
     2006 i.d.g.F. sowie den Bestimmungen der Wettbewerbs-
                                                                           Gesamt                                € 66.000,–
     unterlagen vorliegt.
                                                                           Die Auszahlung erfolgt unabhängig davon, ob ein Teilneh-
   • Österreichische Architekten, Zivilingenieure für Hochbau
                                                                       mer einen etwaigen Folgeauftrag erhält. In Ausnahmefällen be-
     und ZT-Gesellschaften mit aufrechter Befugnis gemäß Zi-           hält sich das Preisgericht das Recht vor, die Verteilung der
     viltechnikergesetz in der geltenden Fassung.                      Preisgelder zu ändern.
   • Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR                Die bezugsberechtigten Teilnehmer können nach Ab-
     oder der Schweiz, die in einem Mitgliedstaat der EU / des         schluss des Preisgerichts und Veröffentlichung der Wettbe-
     EWR oder der Schweiz niedergelassen sind und dort den             werbsergebnisse eine entsprechende Honorarnote an den
     Beruf eines freiberuflichen Architekten oder eines freiberuf-     Auslober stellen. Über die Preisgelder hinaus werden keine
     lichen Ingenieurkonsulenten auf einem Fachgebiet, das             weiteren Vergütungen gewährt.
     den Fachgebieten der o.a. Befugnisträger gleichzuhalten                                 Grins, 28. Februar 2018
     ist, befugt ausüben.                                                   Gemeindeverband Soziale Dienste „St. Josef“ - Grins
Erscheinungsort Innsbruck                    Österreichische Post AG
Verlagspostamt 6020 Innsbruck                Info.Mail Entgelt bezahlt

                        DVR 0059463
Herausgeber: Amt der Tiroler Landesregierung, 6010 Innsbruck
Erscheint jeden Mittwoch. Redaktionsschluss: Freitag, 12 Uhr.
Bezugsgebühr E 60,– jährlich.
Einschaltungen nach Tarif.
Verwaltung und Vertrieb: Landeskanzleidirektion,
Innsbruck, Neues Landhaus,
Tel. 0512/508-1972 – Fax 0512/508-741990 – E-Mail: bote@tirol.gv.at
Redaktion: Innsbruck, Landhaus,
Tel. 0512/508-1976 – Fax 0512/508-741990 – E-Mail: bote@tirol.gv.at
Internet: www.tirol.gv.at/bote
Druck: Eigendruck
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