Botschaft Auslagerung Altersheim - vom 27. November 2011 zur Gemeinde-Urnenabstimmung

 
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GEMEINDE ADELBODEN
                               GEMEINDERAT

       Botschaft
  Auslagerung Altersheim

zur Gemeinde-Urnenabstimmung

  vom 27. November 2011

        Postfach 193, Zelgstrasse 3, 3715 Adelboden
        Telefon 033 673 82 10 / Fax 033 673 82 28
        info@3715.ch / www.3715.ch
Inhaltsverzeichnis

Was                                                                 Seite

1. Ausgangslage                                                      3

2. Vorteile einer Auslagerung                                        4

3. Nachteile einer Auslagerung                                       4

4. Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde - Zuständigkeiten       4

5. Stiftung „Lohner“                                                 4

6. Überführung Legat in Stiftung                                     5

7. Fazit                                                             6

8. Antrag des Gemeinderates - Gemeindebeschlüsse                     6

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Altersheim Adelboden
a) Auslagerung in Stiftung „Lohner“
b) Überführung Legat „Altersheim“ in Stiftung „Lohner“

1.     AUSGANGSLAGE

Im Jahr 1975 wurde auf Initiative der Kirchgemeindeversammlung der Altersheimverein
Adelboden gegründet. Er machte sich zum Ziel, den Bau eines Altersheimes zu fördern.
Mit viel Herzblut und grosser Tatkraft machten sich die Gründer an die Arbeit. Dank gross-
zügigen Spenden, Sammelaktionen, Bazaren, Erlösen aus der Brockenstube und namhaf-
ten Beiträgen der Kirchgemeinde konnte der Verein schliesslich den Altersheim-Neubau
mit gut einer Million Franken unterstützen. Schliesslich konnte das Altersheim, trotz diver-
sen Hürden auch seitens des Kantons, gebaut und im Jahr 1985 in Betrieb genommen
werden.

Im Jahr 1980 wurde gemäss der Auflage der kantonalen Fürsorgedirektion die Träger-
schaft für den Altersheim-Neubau der Einwohnergemeinde übertragen. Der Bau wurde
daher von der Einwohnergemeinde Adelboden realisiert. Sie stellte mit einem Bankkredit
die für den Bau benötigten Mittel zur Verfügung. Die Wettbewerbs- und Projektkosten so-
wie die Zins- und Amortisationskosten dieses Kredites konnte die Gemeinde im Rahmen
des Lastenausgleichs wieder zurückfordern. Die letzte Rückzahlungsrate dieses Kredites
vom Kanton an die Gemeinde erfolgte im Jahr 2002. Das Altersheim ist in der Buchhaltung
der Einwohnergemeinde Adelboden auf Null abgeschrieben.

Die Einwohnergemeinde Adelboden verwaltet das Alters- und Pflegeheim Adelboden. Die-
se Aufgabe wird von der Altersheimkommission wahrgenommen, welche dem Gemeinde-
rat unterstellt ist. Für das Tagesgeschäft ist die Heimleitung verantwortlich.

In den ersten Jahren wurde die Finanz- und Lohnbuchhaltung an die Gemeindeverwaltung
gegen Entgelt ausgelagert. Schon seit längerer Zeit wird die Finanzbuchhaltung vom Al-
tersheim selber erstellt. Die Umsätze (Erfolgsrechnung) bzw. die Bestände (Bilanz) wer-
den jeweils Ende Jahr in die Jahresrechnung der Gemeinde Adelboden integriert. Seit
dem 1. Januar 2010 wird auch die Lohnbuchhaltung durch das Altersheim selbständig
ausgeführt. Die Ablösung im administrativen und finanziellen Bereich ist also bereits heute
Tatsache.

Die Revisionsstelle hat schon mehrmals darauf hingewiesen, dass es von Vorteil wäre,
das Altersheim zu verselbständigen. Aus diesem Grund hat sich die Altersheimkommissi-
on mit diesem Thema befasst. Der gebildete Ausschuss erhielt den Auftrag, dieses Ge-
schäft an die Hand zu nehmen. Er kam zum Schluss, dass eine Stiftung für die Führung
eines Altersheims die geeignete Rechtsform wäre. Nicht zuletzt deshalb, weil die Stiftung
einen gemeinnützigen Charakter hat und nicht gewinnorientiert ausgerichtet ist.

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2.     VORTEILE EINER AUSLAGERUNG

•      Kürzere Entscheidungswege.
•      Einfachere Organisationsstrukturen.
•      Rasches Reagieren auf veränderte Rahmenbedingungen.
•      Gewährleistung weitgehender Kontinuität mit Bezug auf den Zweck.
•      Für Spenden und Legate ist die Stiftung die geeignete Rechtsform.
•      Vereinfachung des Finanz- und Rechnungswesens auf Gemeindestufe (keine Kon-
       solidierung der Separatrechnung mehr).
•      Der Termindruck bei der Budgeterstellung kann vermindert werden.
•      Finanzrechtliche Differenzen zwischen öffentlichem Recht und Spezialgesetzgebung
       können ausgeschaltet werden (z.B. Abschreibungen).
•      Strategische und operative Führung kann besser getrennt werden.

3.     NACHTEILE EINER AUSLAGERUNG

•      Der Gemeinderat kann nur noch bei Änderungen des Organisationsreglements der
       Stiftung Einfluss nehmen. Er wählt aber immer den Stiftungsrat und ist Aufsichtsbe-
       hörde.
•      Der Stiftungsrat hat eine grosse strategische Verantwortung.

4.     FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN FÜR DIE GEMEINDE - ZUSTÄNDIGKEIT

Das Altersheim Adelboden resp. die Parzelle Nr. 3808 gehört der Einwohnergemeinde
Adelboden. Das Altersheim ist in der Finanzbuchhaltung der Gemeinde Adelboden im
Verwaltungsvermögen mit Fr. 0.00 aufgeführt (vollständig abgeschrieben). Der amtliche
Wert beträgt Fr. 6'252'300.00.

Nach kantonaler und kommunaler Gesetzgebung gilt die Entwidmung von Verwaltungs-
vermögen als Ausgabe. Weil der Verkehrswert des Altersheims Adelboden über 1.5 Mio.
Franken liegt, haben die Stimmberechtigten an der Urne über dieses Sachgeschäft zu be-
schliessen.

5.     STIFTUNG „LOHNER“

Stimmen die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde der Auslagerung des Alters-
heims in die Stiftung „Lohner“ Adelboden zu, wird die Auslagerung per 1. Januar 2012
vollzogen.

Für die Stiftung „Lohner“ wird vom Gemeinderat ein Stiftungsrat von fünf bis sieben Mit-
gliedern gewählt, welcher das oberste Organ der Stiftung ist. Er entscheidet in allen Ange-
legenheiten, die er nicht ausdrücklich delegiert hat.

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Der Stiftungsrat hat insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse:

1.     Strategische Führung der Stiftung und Aufsicht des operativen Betriebes.
2.     Konstituierung des Stiftungsrates (die Wahl der Stiftungsratsmitglieder erfolgt durch
       den Gemeinderat Adelboden).
3.     Wahl der Revisionsstelle.
4.     Erlass und Änderung der Statuten und des Organisationsreglements der Stiftung.
5.     Vertreten der Stiftung nach Aussen.
6.     Sicherstellen der finanziellen Rahmenbedingungen.
7.     Genehmigung des Budgets, der Jahresrechnung und des Jahresberichtes.
8.     Festlegung der Tarife in Zusammenarbeit mit der Betriebsleitung.
9.     Erwerb und Veräusserung von Grundeigentum und Erstellen von Bauten.
10.    Genehmigung der Betriebsgrundlagen (Strategieübersicht, Unterschriften-/ Kompe-
       tenzenregelung, Organigramm, Personalreglement, Versicherungen, etc.).
11.    Anstellung, Führung und Entlassung der Geschäftsleitung und Festlegung der An-
       stellungsbedingungen.
12.    Zustimmung zur Anstellung/Entlassung der Bereichsleiter.
13.    Einleitung gerichtlicher oder schiedsgerichtlicher Prozesse und die Genehmigung
       von diesbezüglichen Vergleichen.
14.    Kenntnisnahme von Problemen, die in der Öffentlichkeit und bei Behörden zu Kon-
       troversen führen könnten, samt Beschlussfassung.

Die Details sind in den Statuten der Stiftung „Lohner“ sowie im Organisationsreglement
der Stiftung „Lohner“ geregelt. Diese zwei erwähnten Dokumente können von Mitte Okto-
ber 2011 bis zur Urnenabstimmung am Schalter der Gemeindeschreiberei sowie auf der
Website www.3715.ch (Rubrik Aktuelles) eingesehen werden.

6.     ÜBERFÜHRUNG LEGAT IN STIFTUNG

In der Einwohnergemeinde Adelboden besteht eine unselbständige Stiftung zugunsten
des Altersheims unter dem Namen „Legate Altersheim“. Die unselbständige Stiftung be-
zweckt die Finanzierung von Aufwendungen zum Nutzen, zum Wohle und zur Freude der
Heimbewohner sowie Investitionen für das Altersheim, die nicht oder nur teilweise der lau-
fenden Betriebsrechnung belastet werden können.

Per 01.01.2011 beträgt der Saldo dieses Legates Fr. 291'617.05 und wird in der Gemein-
derechnung unter den Verpflichtungen für Sonderrechnungen geführt.

Eine Überführung dieses Legates in die Stiftung „Lohner“ wäre zum heutigen Zeitpunkt
sinnvoll. Die Mittel dürfen ohnehin nur zweckgebunden (siehe oben) verwendet werden.

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7.     FAZIT

Die Praxis hat gezeigt, dass das Altersheim in den vergangenen Jahren praktisch auto-
nom funktionierte. Der Gemeinderat und der Ausschuss sind daher der Ansicht, dass eine
Auslagerung sinnvoll wäre. Dies umso mehr, da die dauernden Änderungen und stetig
steigenden Anforderungen und Auflagen im Gesundheits- und Pflegewesen mit einer
schlankeren Struktur einfacher, schneller und zielgerichteter zu bewältigen sind.

Die anwesenden Personen an der durchgeführten Informationsveranstaltung vom 22. Juni
2011 standen einer Auslagerung des Altersheims in eine Stiftung positiv gegenüber.

8.     ANTRAG DES GEMEINDERATES - GEMEINDEBESCHLÜSSE

Der Gemeinderat befürwortet die Auslagerung des Altersheims Adelboden in die Stiftung
„Lohner“ und empfiehlt deshalb den Stimmberechtigten die Auslagerung anzunehmen.

Abstimmungsfragen

1.     Einverständnis zum Antrag des Gemeinderates, das bis heute im Rahmen einer
       Spezialfinanzierung unter Aufsicht der Einwohnergemeinde Adelboden laufen-
       de Alters- und Pflegeheim per 01.01.2012 in die selbständige Stiftung „Lohner“
       zu entlassen sowie dem damit zusammenhängenden unentgeltlichen Übertrag
       der Parzelle Nr. 3808 (Grundstück und Gebäude) in das Eigentum der Stiftung
       zuzustimmen.

2.     Zustimmung zur Überführung des Legates „Altersheim“ in die Stiftung „Loh-
       ner“ per 01.01.2012. Die Mittel des Legates dürfen nur zweckgebunden ver-
       wendet werden.

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