BREXIT - BESTEHT HANDLUNGSBEDARF FÜR INHABER VON PATENTEN, UNIONSMARKEN UND GEMEINSCHAFTSGESCHMACKSMUSTERN? - Prinz & Partner Patent

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BREXIT - BESTEHT HANDLUNGSBEDARF FÜR INHABER VON PATENTEN, UNIONSMARKEN UND GEMEINSCHAFTSGESCHMACKSMUSTERN? - Prinz & Partner Patent
Mandanteninformation | Februar 2019

   BREXIT – BESTEHT HANDLUNGSBEDARF FÜR
   INHABER VON PATENTEN, UNIONSMARKEN UND
   GEMEINSCHAFTSGESCHMACKSMUSTERN?

                   von Kristina Breunig, LL.M. und Dr. Alexander González

Das BREXIT Datum 29. März 2019 rückt näher und es stellt sich die Frage: Was
passiert, wenn es bis zum Austrittsdatum des Vereinigten Königreichs aus der
Europäischen Union keine Einigung zwischen dem Vereinigten Königreich und der
Europäischen Union geben wird? Die Möglichkeit eines ungeregelten Austritts scheint
immer wahrscheinlicher.
Die gute Nachricht ist, dass der BREXIT Patentinhaber nicht betreffen wird. Europäi-
sche Patente sind im Europäischen Patentübereinkommen geregelt, welches nicht auf
die Europäische Union (EU) beschränkt ist. Auf diese hat der BREXIT daher keine Aus-
wirkungen. Auch Inhaber von nationalen UK Patenten oder PCT-Anmeldungen haben
keine Auswirkungen zu befürchten.
Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster hingegen werden von dem Aus-
tritt des Vereinigten Königreichs (UK) betroffen sein. Unionsmarken und Gemein-
schaftsgeschmacksmuster haben ausschließlich Wirkung innerhalb der Europäischen
Union. Nach einem Austritt des Vereinigten Königreichs haben sie somit keine Wirkung
mehr im Vereinigten Königreich.
Das UK Amt für Geistiges Eigentum (UKIPO) bestätigte jedoch bereits, dass es in
jedem Fall Regelungen vorsehen werde, um Unionsmarken und Gemeinschaftsge-
schmacksmustern Schutz im Vereinigten Königreich zukommen zu lassen (Link). Dies
soll durch automatische und aller Voraussicht nach kostenfreie Schaffung „geklonter“
UK-Marken oder Designs mit identischem Anmeldetag wie das entsprechende
EU-Schutzrecht erreicht werden. Es sind daher sowohl im Falle eines harten BREXIT
als auch im Falle eines Abkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU

                                            Mandanteninformation | Februar 2019 | Seite 1
BREXIT - BESTEHT HANDLUNGSBEDARF FÜR INHABER VON PATENTEN, UNIONSMARKEN UND GEMEINSCHAFTSGESCHMACKSMUSTERN? - Prinz & Partner Patent
Regelungen vorgesehen, welche einen Rechtsverlust im Vereinigten Königreich aus-
schließen. Die weiteren Entwicklungen sollten jedoch genau verfolgt werden.

 Zur Vorbereitung auf einen harten BREXIT am 29. März 2019 empfehlen wir
 bereits folgende Handlungen:

 • Verlängerung Ihrer Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster vor dem
   BREXIT am 29. März 2019 zur Vermeidung doppelter Gebühren (für EU- und neu
   entstehende UK-Marken/Designs).

 • Erstreckung von Abgrenzungs- und Lizenzvereinbarungen auf das Vereinigte
   Königreich.

 • Engmaschige Überwachung der Entwicklungen, insbesondere hinsichtlich der für die
   Entstehung von UK-Marken und Designs oder deren Vermeidung zu stellenden
   Anträge (siehe Details in den nachfolgenden Tabellen).

Im Falle eines geregelten BREXIT gelten im Prinzip die gleichen Handlungsempfehlun-
gen. In diesem Fall wird der BREXIT jedoch erst am 31. Dezember 2020 wirksam.
Bis zu diesem Datum bleiben somit Ihre Unionsmarken und Gemeinschaftsge-
schmacksmuster auch im Vereinigten Königreich wirksam.
Die nachfolgenden Tabellen sollen Ihnen einen Überblick über die derzeit wahrschein-
lichen Szenarien im Falle eines ungeregelten und eines geregelten BREXIT bieten. Die
Informationen wurden unter anderem vom UKIPO in einem Factsheet veröffentlicht,
welches regelmäßig aktualisiert wird (Link).

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Unionsmarken

Auswirkung       Keine Einigung zwischen             Einigung zwischen UK/EU
auf              UK/EU = harter BREXIT                  = geregelter BREXIT

               Austritt UKs wird mit Ablauf        Austritt UKs wird erst mit Ab-
               des 29. März 2019 wirksam            lauf des 31. Dezember 2020
                                                              wirksam

Registrierte   • Von der Unionsmarke wird          • Von der Unionsmarke wird au-
Unions-          automatisch eine gleichwer-         tomatisch eine gleichwertige
marken           tige UK-Marke abgespalten,          UK-Marke abgespalten, welche
                 welche den Anmeldetag der           den Anmeldetag der Unions-
                 Unionsmarke erhält.                 marke erhält.

               • Voraussetzung für die Entste-     • Voraussetzung für die Entste-
                 hung der UK-Marke ist, dass         hung der UK-Marke ist, dass
                 eine Zustelladresse innerhalb       eine Zustelladresse innerhalb
                 der European Economic Area          der European Economic Area
                 (EEA) beim EUIPO hinterlegt         (EEA) beim EUIPO hinterlegt
                 ist. Sofern Sie hier eine deut-     ist. Sofern Sie hier eine deut-
                 sche Anmelder- oder Vertre-         sche Anmelder- oder Vertre-
                 teradresse hinterlegt haben,        teradresse hinterlegt haben,
                 ist dies ausreichend.               ist dies ausreichend.

               • Es besteht die Möglichkeit ei-    • Es besteht die Möglichkeit ei-
                 nes sog. „Opt-out“, wenn            nes sog. „Opt-out“, wenn
                 keine UK-Marke gewünscht            keine UK-Marke gewünscht
                 ist. Dies bedeutet, dass das        ist. Dies bedeutet, dass das
                 automatische Entstehen einer        automatische Entstehen einer
                 UK-Marke auf Antrag verhin-         UK-Marke auf Antrag verhin-
                 dert werden kann.                   dert werden kann.

               • Voraussichtlich beträgt die       • Voraussichtlich beträgt die
                 Frist zur Einreichung des An-       Frist zur Einreichung des An-
                 trags zum „Opt-out“ 9 Mo-           trags zum „Opt-out“ 9 Monate
                 nate ab Austrittsdatum.             ab Austrittsdatum.

               • Bei Kollektiv- und Gewähr-        • Bei Kollektiv- und Gewährleis-
                 leistungsmarken muss nach           tungsmarken muss nach Auf-
                 Aufforderung des UKIPO das          forderung des UKIPO das
                 zugrundeliegende Regelwerk          zugrundeliegende Regelwerk in
                 in englischer Sprache nachge-       englischer Sprache nachge-
                 reicht werden.                      reicht werden.

Anhängige      • Aus der Unionsmarkenanmel-        • Aus der Unionsmarkenanmel-
Unions-          dung kann eine UK-Marke ab-         dung kann eine UK-Marke ab-
marken-          gespalten werden, sobald sie        gespalten werden, sobald sie
anmeldungen      zur Registrierung gelangt und       zur Registrierung gelangt und
                 sofern eine Zustelladresse in-      sofern eine Zustelladresse in-
                 nerhalb der European Econo-         nerhalb der European Econo-
                 mic Area (EEA) beim EUIPO           mic Area (EEA) beim EUIPO
                 hinterlegt ist.                     hinterlegt ist.

                                          Mandanteninformation | Februar 2019 | Seite 3
• Dazu muss aktiv ein Antrag       • Dazu muss aktiv ein Antrag
                 auf Erhalt einer UK-Marke ge-      auf Erhalt einer UK-Marke ge-
                 stellt werden. Voraussichtlich     stellt werden. Voraussichtlich
                 beträgt die Frist hierzu 9 Mo-     beträgt die Frist hierzu 9 Mo-
                 nate ab Austrittsdatum.            nate ab Austrittsdatum.

Verlängerung   • Nachdem eine gleichwertige       • Nachdem eine gleichwertige
                 UK-Marke mit identischem           UK-Marke mit identischem
                 Zeitrang entsteht, wird diese      Zeitrang entsteht, wird diese
                 zum gleichen Zeitpunkt zur         zum gleichen Zeitpunkt zur
                 Verlängerung fällig, wie die       Verlängerung fällig, wie die
                 bestehende Unionsmarke.            bestehende Unionsmarke.

               • TIPP: Sollten Sie Unionsmar-     • TIPP: Unionsmarken, die vor
                 ken besitzen, welche ab sofort     dem Ablauf der Übergangs-
                 bis 28.09.2019 zur Verlän-         phase bis 31.12.2020 zur
                 gerung fällig sind, empfiehlt      Verlängerung fällig sind, soll-
                 es sich, diese schon vor dem       ten vor Ablauf dieser Frist ver-
                 Austrittstag              am       längert   werden,     um     die
                 29.03.2019 zu verlängern,          doppelte     Gebührenzahlung
                 um die doppelte Gebühren-          (für EU+UK) zu vermeiden.
                 zahlung (für EU+UK) zu ver-
                 meiden.

               • Internationale Registrierun-     • Internationale    Registrierun-
                 gen, welche die EU benennen,       gen, welche die EU benennen,
                 können vor dem BREXIT ver-         können bis zu 3 Monate im Vo-
                 längert werden, wenn die           raus verlängert werden. Auch
                 Schutzdauer vor 28.06.2019         hier empfiehlt es sich, die Ver-
                 endet.                             längerungs-gebühr vor Ablauf
                                                    der    Übergangsphase        am
                                                    31.12.2020 zu zahlen.

Wider-         • In derzeit anhängigen Wider-     • In derzeit anhängigen Wider-
spruchs-         spruchsverfahren gegen Uni-        spruchsverfahren gegen Uni-
verfahren        onsmarken                 aus      onsmarken aus Unionsmarken
                 Unionsmarken (oder aus nati-       (oder aus nationalen Marken
                 onalen Marken der EU-Mit-          der EU-Mitgliedstaaten außer
                 gliedstaaten außer UK) wird        UK) wird aus der angegriffe-
                 aus der angegriffenen Unions-      nen Unionsmarke eine UK-
                 marke eine UK-Marke abge-          Marke abgespalten, sobald
                 spalten, sobald über den           über den Widerspruch rechts-
                 Widerspruch      rechtskräftig     kräftig entschieden und dieser
                 entschieden und dieser zu-         zurückgewiesen ist.
                 rückgewiesen ist.

               • Im Falle des Angriffs gegen      • Im Falle des Angriffs gegen
                 eine Unionsmarke muss nach         eine Unionsmarke muss nach
                 dem BREXIT unter Umstän-           dem BREXIT unter Umständen
                 den ein weiterer Angriff gegen     ein weiterer Angriff gegen die
                 die neu entstandene UK-            neu entstandene UK-Marke
                 Marke erfolgen, da der Angriff     erfolgen, da der Angriff gegen
                 gegen die Unionsmarke nicht        die Unionsmarke nicht auto-
                 automatisch als ein Angriff        matisch als ein Angriff gegen
                 gegen die neue UK-Marke an-        die neue UK-Marke angesehen
                 gesehen wird.                      wird.

                                         Mandanteninformation | Februar 2019 | Seite 4
• Im Übrigen werden die Ämter       • Im Übrigen werden die Ämter
                   aushandeln müssen, wie in           aushandeln müssen, wie in
                   Widerspruchsverfahren vor-          Widerspruchsverfahren vorge-
                   gegangen wird, in denen eine        gangen wird, in denen eine
                   UK-Marke aus einer Unions-          UK-Marke aus einer Unions-
                   marke oder eine Unionsmarke         marke oder eine Unionsmarke
                   aus einer UK-Marke angegrif-        aus einer UK-Marke angegrif-
                   fen worden ist.                     fen worden ist.

Internatio-      • Hier sollen im Grunde die glei-   • Hier sollen im Grunde die glei-
nale               chen Regelungen gelten wie          chen Regelungen gelten wie
Registrie-         für Unionsmarken.                   für Unionsmarken.
rungen mit
Benennung
                 • Wie diese jedoch praktisch        • Wie diese jedoch praktisch von
der EU
                   von der WIPO, dem EUIPO             der WIPO, dem EUIPO und
                   und dem UKIPO umgesetzt             dem UKIPO umgesetzt wer-
                   werden, bleibt abzuwarten.          den, bleibt abzuwarten.

                     Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Auswirkung auf   Keine Einigung zwischen UK/EU         Einigung zwischen UK/EU
                         = harter BREXIT                  = geregelter BREXIT

                  Austritt UKs wird mit Ablauf       Austritt UKs wird erst mit Ab-
                  des 29. März 2019 wirksam           lauf des 31. Dezember 2020
                                                                wirksam

Registrierte     • Es sollen dieselben Regelun-      • Es sollen dieselben Regelun-
Gemein-            gen wie für Unionsmarken            gen wie für Unionsmarken gel-
schafts-           gelten. Aus registrierten Ge-       ten.     Aus      registrierten
geschmacks-        meinschaftsgeschmacksmus-           Gemeinschaftsgeschmacks-
muster             tern wird automatisch ein           mustern wird automatisch ein
                   gleichwertiges UK-Design ab-        gleichwertiges UK-Design ab-
                   gespalten.                          gespalten.

Anhängige        • Anmeldungen von Gemein-           • Anmeldungen von Gemein-
Gemein-            schaftsgeschmacksmustern            schaftsgeschmacksmustern
schafts-           werden auf Antrag in UK-De-         werden auf Antrag in UK-De-
geschmacks-        signs „geklont“. Es sollen die-     signs „geklont“. Es sollen die-
muster-            selben Regelungen wie für           selben Regelungen wie für
anmeldungen        Unionsmarken gelten.                Unionsmarken gelten.

Verlängerung     • Nachdem ein gleichwertiges        • Nachdem ein gleichwertiges
                   UK-Geschmacksmuster mit             UK-Geschmacksmuster        mit
                   identischem Zeitrang ent-           identischem Zeitrang entsteht,
                   steht, wird dieses zum glei-        wird dieses zum gleichen Zeit-
                   chen Zeitpunkt zur Ver-             punkt zur Verlängerung fällig
                   längerung fällig wie das be-        wie das bestehende Gemein-
                   stehende Gemeinschaftsge-           schaftsgeschmacksmuster.
                   schmacksmuster.

                                            Mandanteninformation | Februar 2019 | Seite 5
• TIPP: Sollten Sie Gemein-       • TIPP:         Gemeinschaftsge-
                     schaftsgeschmacksmuster           schmacksmuster, die vor dem
                     besitzen, welche ab sofort        Ablauf der Übergangsphase bis
                     bis 28.09.2019 zur Verlän-        31.12.2020 zur Verlängerung
                     gerung fällig sind, empfiehlt     fällig sind, sollten vor Ablauf
                     es sich, diese schon vor          dieser Frist verlängert werden,
                     dem     Austrittstag     am       um die doppelte Gebührenzah-
                     29.03.2019 zu verlän-             lung (EU+UK) zu vermeiden.
                     gern, um die doppelte Ge-
                     bührenzahlung (EU+UK) zu
                     vermeiden.

                  • Internationale Designs, wel-     • Internationale Designs, welche
                    che die EU benennen, können        die EU benennen, können bis
                    vor dem BREXIT verlängert          zu 3 Monate im Voraus verlän-
                    werden, wenn die Gebühr vor        gert werden. Auch hier emp-
                    28.06.2019 fällig ist.             fiehlt es sich, vor Ablauf der
                                                       Übergangsphase             am
                                                       31.12.2020 die Verlänge-
                                                       rungsgebühr zu zahlen.

 Internatio-      • Hier sollen im Grunde die        • Hier sollen im Grunde die glei-
 nale               gleichen Regelungen gelten         chen Regelungen gelten wie
 Registrie-         wie für Unionsmarken.              für Unionsmarken.
 rungen mit
 Benennung        • Wie diese jedoch praktisch       • Wie diese jedoch praktisch von
 der EU             von der WIPO, dem EUIPO            der WIPO, dem EUIPO und
                    und dem UKIPO umgesetzt            dem UKIPO umgesetzt wer-
                    werden, bleibt abzuwarten.         den, bleibt abzuwarten.

Wie die Ämter die obigen Vorhaben praktisch umsetzen werden, ist noch nicht be-
kannt. Sofern es Anträge zu stellen gibt, muss abgewartet und überwacht werden, wie
die Theorie in die Praxis umgesetzt wird.
Wir werden Sie diesbezüglich und insbesondere hinsichtlich zu stellender Anträge in-
formiert halten.
Sollten Sie Rückfragen zu den Auswirkungen des BREXIT auf Ihre Schutzrechte haben
oder sich hinsichtlich bestehenden Handlungsbedarfs informieren wollen, stehen wir
jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

               Kristina Breunig, LL.M.                   Dr. Alexander González

               Rechtsanwältin                            Rechtsanwalt
                                                         Fachanwalt für Gewerblichen
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                                            Mandanteninformation | Februar 2019 | Seite 6
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