Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Ortschwaben
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Gemeindeverwaltung Meikirch • Wahlendorfstrasse 10 • 3045 Meikirch Tel 031 828 28 20 • info@meikirch.ch Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Ortschwaben
Inhaltsverzeichnis 2 Inhaltsverzeichnis 2 Ausgangslage 3 1. Allgemeine Informationen 3 2. Traktandenliste 3 3. Aktenauflage und Auskunft zu den Traktanden 3 Kommissionswahlen 4 1. Allgemeine Informationen 4 2. Wahlvorschläge 4 Budget 2022, Genehmigung 5 1. Zusammenfassung 5 2. Steueranlage und Gebühren 5 3. Übersicht Erfolgsrechnung 6 4. Übersicht Investitionsrechnung 10 5. Antrag des Gemeinderates 13 Investitionskredit Strassenwischmaschine 14 1. Allgemeine Informationen 14 2. Kostenvergleich 14 3. Gemeindeübergreifende Zusammenarbeit 14 4. Antrag des Gemeinderates 15 Investitionskredit Sanierung öffentliche Abwasserleitungen, 1. Teilgebiet, Ge- nehmigung 16 1. Allgemeine Informationen 16 2. Antrag des Gemeinderates 16 Kreditabrechnung Allwetterplatz SA Gassacker, Genehmigung 17 1. Allgemeine Informationen 17 2. Antrag des Gemeinderates 17 Kreditabrechnung Umbau altes Schulhaus, Genehmigung 18 1. Allgemeine Informationen 18 2. Antrag des Gemeinderates 18 Umfrage, Verschiedenes, Schlusswort, Apéro 19 Vorstellung der neuen Gemeindebroschüre 19
Ausgangslage 3 1. Allgemeine Informationen Die Gemeindeversammlung findet am Dienstag, 7. Dezember 2021, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Ortschwaben statt. Für die Durchführung der Gemeindeversammlung liegt ein Schutzkonzept vor. Die Teilnahme an der Versammlung ist für alle Stimmberechtigten der Ge- meinde Meikirch möglich. An der Versammlung herrscht eine Maskenpflicht. 2. Traktandenliste Für die Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021 sind folgende Traktan- den vorgesehen: 1. Kommissionswahlen 2. Budget 2022 3. Investitionskredit Strassenwischmaschine, Genehmigung 4. Investitionskredit Sanierung der öffentlichen Abwasserleitungen, 1. Teilgebiet, Genehmigung 5. Kreditabrechnung Allwetterplatz Schulanlage Gassacker, Genehmi- gung 6. Kreditabrechnung Umbau altes Schulhaus, Genehmigung 7. Umfrage und Verschiedenes 3. Aktenauflage und Auskunft zu den Traktanden Es wird auf die Aktenauflage in der Gemeindeverwaltung vom 5. November bis 7. Dezember 2021, auf die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Meikirch und auf die Zustellung der hier vorliegenden Botschaft vom 5. Novem- ber 2021 verwiesen. Ihre Fragen, die über die oben genannten Quellen und die hier vorliegende Botschaft nicht beantwortet werden, können Sie bis am 3. De- zember 2021 an die Gemeindeverwaltung via Email (info@meikirch.ch) oder Telefon (031 828 28 28) richten. Sie erhalten dazu eine Antwort bis am 6. De- zember 2021. Stimmrecht (Art. 27 OgR) An der Gemeindeversammlung stimmberechtigt sind SchweizerbürgerInnen, die seit drei Monaten in der Gemeinde Meikirch wohnhaft sind und das 18. Al- tersjahr zurückgelegt haben, Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistand- schaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Kommissionswahlen 4 1. Allgemeine Informationen Die Gemeindeversammlung ist gemäss Artikel 50 OgR zuständig für die Wahlen in die Rechnungsprüfungskommission und in Kommissionen mit Entscheidbefug- nis, namentlich die Bau- und Liegenschaftskommission, die Finanzkommission, die Kommission der Gemeindebetriebe, die Planungskommission und die Schul- kommission. Die Amtsdauer für gewählte Kommissionsmitglieder dauert vier Jahre. Die Amts- zeit ist auf drei Amtsdauern beschränkt. Bei der Rechnungsprüfungskommission gilt die Amtszeitbeschränkung nicht. 2. Wahlvorschläge Folgende Kommissionssitze stehen per 01. Januar 2022 zur Wahl: 1 Sitz in der Rechnungsprüfungskommission Bisher: Bernhard Brändli, Wahlendorf, SP (Ablauf 3. Amtsperiode) Wahlvorschlag: Bernhard Brändli, Wahlendorf, SP (für 4. Amtsperiode) 1 Sitz in der Bau- und Liegenschaftskommission Bisher: Jacques Fuhrer, Meikirch, SP (Ablauf der 1. Amtsperiode) Wahlvorschlag: Jacques Fuhrer, Meikirch, SP (für 2. Amtsperiode) 1 Sitz in der Finanzkommission Bisher: Dominik Steiner, Ortschwaben, FDP (Ablauf 2. Amtsperiode) Wahlvorschlag: Dominik Steiner, Ortschwaben, FDP (für 3. Amtsperiode) 2 Sitze in der Kommission der Gemeindebetriebe Bisher: Daniel Etter, Meikirch, parteilos (Amtszeitbeschränkung) Elsbeth Kuratle, Meikirch, SP (Ablauf 1. Amtsperiode) Wahlvorschlag: Elsbeth Kuratle, Meikirch, SP (für 2. Amtsperiode) Marianne Hächler, Wahlendorf, EVP (neu) 1 Sitz in der Planungskommission Bisher: Anna Brändli, Wahlendorf, SP (Amtszeitbeschränkung) Wahlvorschlag: Sandro Rindlisbacher, Meikirch, parteilos, SP (neu)
Budget 2022, Genehmigung 5 1. Zusammenfassung Das Budget für das Jahr 2022 sieht bei einem Aufwand von CHF 9'423’950.- und einem Ertrag von CHF 8'662’350.- folgendes Ergebnis vor: 1.1 Allgemeiner Haushalt (Steuerhaushalt) Aufwandüberschuss* CHF - 761’600.- Spezialfinanzierungen: - Abwasserentsorgung, Aufwandüberschuss CHF - 127’950.- - Abfallentsorgung, Aufwandüberschuss CHF - 51’000.- Gesamtergebnis Gemeinde, Aufwandüberschuss CHF - 940’550.- * Am 31.12.2020 betrug das kumulierten Eigenkapital CHF 2'534'600.66 2. Steueranlage und Gebühren Alle Gebühren bleiben im Budget 2022 zum Vorjahr unverändert. Das Budget 2022 basiert auf folgenden Anlage- und Gebührensätzen: Steueranlage 1.54 Einheiten Liegenschaftssteuer 1 ‰ des amtlichen Wertes Abwassergebühr: - Grundgebühr CHF 150.- pro Haushalt und - Benützungsgebühr von CHF 2.-/m3. Regenwassergebühr von CHF -.50 pro m2 entwässerter Fläche
Budget 2022, Genehmigung 6 Abfallgebühren: - Die Grundgebühr pro Haushalt / Gewerbebetrieb ist weiterhin sistiert - Sackgebühr pro Marke CHF 2.- - Containergebühr CHF 24.- pro Leerung - Jahrescontainermarke CHF 1'200.- - Jahres-Grünmarke CHF 80.- pro 140 Liter-Container, CHF 140.- pro 240-Liter-Container, CHF 360.- pro 660 Liter-Container, CHF 460.- pro 800 Liter-Container Hundetaxe CHF 120.- je Hund 3. Übersicht Erfolgsrechnung
Budget 2022, Genehmigung 7 Allgemeine Verwaltung Im Bereich der Legislative und Exekutive betragen die Nettokosten CHF 7'000 mehr als im Budget 2021. Neu plant der Gemeinderat vor der Gemeindeversammlung eine Botschaft in alle Haushalte zu versenden. Die Nettokosten für die Allgemeinen Dienste betragen CHF 24’000 weniger als im Budget 2021. Bei den Verwaltungsliegenschaften wird voraussichtlich ein Nettoertrag von CHF 6’500 (Budget 2021 Nettoertrag von CHF 27'000) erzielt. Die Mehrkosten werden hauptsächlich in Form von Unterhaltsarbeiten bei den Mietwohnungen anfallen. Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Der Nettoaufwand in der Funktion öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung ist wesentlich von dem Beitrag an die Regionale Feuerwehr und den Zivilschutz abhän- gig. Bildung Für den Kindergarten, die Primarstufe wie auch für die Oberstufe wird aufgrund stei- gender Schülerzahlen mit Nettomehrkosten von rund CHF 219’000 gegenüber dem Budget 2021 gerechnet. Allein im Bereich Lastenverteilung Lehrerbesoldungen ergibt die Berechnung Mehr- kosten von CHF 170'000. Ein weiterer Faktor sind die Schul- und Gehaltskosten für den Gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr sowie auswärtige Schulbesuche (Budget 2022 CHF 125'800). Im 2022 wird ein grösserer Betrag in die Informatik der Primarstufe investiert, welcher über 5 Jahre abgeschrieben wird. Dies lässt die Abschreibungen auf CHF 20'000 zu- nehmen. Bei den Schulliegenschaften hat eine Umverteilung der Mieterträge im alten Schul- haus Meikirch in die Funktion 9630 Liegenschaften des Finanzvermögens stattgefun- den, weshalb in der Funktion 2170 der Ertrag um CHF 70'000 tiefer ist als im Vorjahr.
Budget 2022, Genehmigung 8 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche In diesem Bereich werden die Beiträge an die Regionale Kulturkonferenz und die Schiessanlage sowie die Versandkosten für den Amtsanzeiger verbucht. Der Beitrag an die regionale Jugendförderung wird neu im Bereich "Soziale Sicherheit" verbucht. Gesundheit Im Bereich Gesundheit werden die Kosten für den Schularzt, die Schulzahnpflege, sowie der Kostenanteil an die Lebensmittelkontrolle verbucht. Soziale Sicherheit Für die Berechnung der Lastenausgleichsbeiträge steht der Gemeinde die Finanzpla- nungshilfe des Kantons zur Verfügung. Diese hat Folgendes ergeben: Es wird damit gerechnet, dass der Lastenausgleichsbeitrag für Ergänzungsleistungen der AHV/IV gegenüber dem Budget 2021 um CHF 20’000 auf CHF 610’000 steigt. Ge- genüber der Jahresrechnung 2020 steigt der Beitrag um rund CHF 48’000. Aufgrund der Berechnung ergibt sich ein Beitrag in den Lastenausgleich Familienzula- gen von voraussichtlich CHF 15’500, dieser fällt etwas höher gegenüber dem Budget 2021 wie auch der Jahresrechnung 2020 aus. Beim Gemeindeanteil Lastenausgleich Sozialhilfe wird mit einem Beitrag von CHF 1’460'000 gerechnet, dies entspricht einer Zunahme von rund 15% gegenüber der Rechnung 2020. Im Jahr 2020 wurde ein Beitrag pro Kopf von CHF 512 in Rech- nung gestellt. Aufgrund der Covid-19-Krise rechnet der Kanton Bern im Jahr 2022 mit einem Beitrag von CHF 577 pro Einwohner. In dieser Funktion werden weiter die Fachstelle Alter, die Leistungen an Familien (Be- treuungsgutscheine) sowie der Beitrag an den regionalen Sozialdienst budgetiert. Verkehr und Nachrichtenübermittlung Im Bereich Gemeindestrassen ergibt sich ein Mehraufwand von CHF 66’000 gegen- über dem Budget 2021. Im Budget 2022 sind im Konto Unterhalt Strassen / Verkehrs- wege CHF 95'000 budgetiert. Unter anderem wurden Unterhaltsarbeiten letztes Jahr bewusst um ein Jahr hinausgeschoben.
Budget 2022, Genehmigung 9 Zusätzlich ist geplant die Weyermattstrasse zu sanieren, sowie eine Wischmaschine anzuschaffen, weshalb neu CHF 18'000 Abschreibungen budgetiert wurden. Für den Lastenausgleich Öffentlicher Verkehr wird mit Kosten von CHF 410’000 ge- rechnet, also CHF 35’000 mehr als im Budget 2021. Umweltschutz und Raumordnung Die Ergebnisse der Spezialfinanzierungen (SF) Abwasserentsorgung und Abfall haben keine Auswirkungen auf das Ergebnis des Steuerhaushaltes. SF Abwasserentsorgung Im Bereich der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung wird mit einem Aufwand- überschuss von CHF 127’950 gerechnet. Der Überschuss wird den Reserven (Stand 31.12.2020 CHF 2'497'069.25) belastet. Im 2021 wurde mit Kanalfernsehaufnahmen begonnen. Diese sind mit CHF 100'000 im Budget eingestellt. SF Abfall Die Spezialfinanzierung Abfall schliesst wie bereits in der Jahresrechnung 2020 und Budget 2021 mit einem Aufwandüberschuss ab. Es wird immer noch auf die Erhebung einer Grundgebühr verzichtet. Der Bestand SF Abfall beträgt per 31.12.2020 CHF 465'955.06. Volkswirtschaft Im Bereich Volkswirtschaft werden die Kosten für den Mechiuche-Märit sowie der Ertrag aus der Konzession mit BKW AG verbucht. Finanzen und Steuern Die Berechnung der Einkommens- und Vermögenssteuern beruhen auf der Steueranlage von 1.54 Einheiten und den Zuwachsraten gemäss der Finanzplanungshilfe des Kantons. Die übrigen Steuererträge stützen sich auf Durchschnittswerte der Vorjahre. Bei den Allgemeinen Gemeindesteuern wird mit einem Ertrag von rund CHF 5'900’000 gerechnet. Die Steuern wurden mit einer Steueranlage von 1.54 Einheiten berechnet. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage (Covid-19) sind Steuer- wie auch alle übri- gen, von der Wirtschaft abhängigen, Prognosen schwierig. Schwierig zu budgetieren sind die Grundstückgewinne und Sonderveranlagungen im Be- reich Sondersteuern. Der Budgetbetrag 2022 von CHF 267’000 entspricht dem Dreijah- resdurchschnitt dieser Steuerarten.
Budget 2022, Genehmigung 10 Finanz- und Lastenausgleich Budget 2022 Budget Differenz 2021 Beitrag an Kanton für Interventions- 6’000 6'000 0 kosten Anteil Lehrerbesoldung Kanton Kin- 130’000 130’000 0 dergarten Anteil Lehrerbesoldung Kanton Pri- 630’000 530’000 100’000 marstufe Anteil Lehrerbesoldung Kanton Se- 320’000 250’000 70’000 kundarstufe Beitrag an Kanton Ergänzungsleis- 610’000 590’000 20’000 tung Beitrag an Kanton Familienzulagen 15’500 12’500 3’000 Beitrag an Kanton für Sozialhilfe 1'460’000 1'410’000 50’000 Beitrag an Kanton für den ÖV 410’000 375’000 35’000 Lastenausgleich «neue Aufgaben- 470’000 460’000 10’000 verteilungen» Total Lastenverteilung 4'051’500 3'763’500 288’000 Disparitätenabbau (Finanzaus- 40’000 0 40’000 gleich) Total Lastenverteilungen / 4'091’500 3'763’500 328’000 Disparitätenabbau (+8.72%) Mit der Finanzplanungshilfe des Kantons Bern steht den Gemeinden ein Excel-Tool zur Verfügung, mit welchem sie die Finanz- und Lastenausgleichsbeträge für die kommen- den Planjahre berechnen können. Die budgetierte Differenz im Finanz- und Lastenaus- gleich beträgt somit knapp einen Steueranlagezehntel (ca. CHF 370‘000). 4. Übersicht Investitionsrechnung Für 2022 sind Investitionen von total CHF 1’129’000 vorgesehen. Davon steuerfinan- zierte Investitionen von CHF 809'000. Ein Teil der Investitionen wird mit Geldern aus der Spezialfinanzierung Infrastruktur finanziert (Bestand per 31.12.2020 CHF 1'048'426.60).
Budget 2022, Genehmigung 11 Folgende Investitionen sind vorgesehen: Projekte Allgemeiner Haushalt Sanierung Gemeindehaus CHF 50’000 Sanierung Fenster Schulhaus Wahlendorf (Wohnhaus) CHF 50’000 Sanierung Abwasserleitung, Schulhaus Wahlendorf CHF 44’000 Anschaffung EDV, Schule CHF 100’000 Ersatz Wischmaschine, Werkhof CHF 210’000 Sanierung Weyermattstrasse CHF 240’000 Verkehrssicherheitskonzept, Umsetzung CHF 35’000 Microbelag Schüpbergstrasse CHF 40’000 Sanierung Gemeinschaftsgrab, Friedhof CHF 40’000 Projekte Abwasserentsorgung Sanierung Abwasserleitungen, 1. Teil CHF 270’000 Offene Schächte schliessen im Kulturland CHF 50’000 Die einzelnen Investitionsprojekte müssen zu gegebener Zeit durch das zuständige Or- gan bewilligt werden. Aktivierungsgrenze Gemäss Artikel 79a Gemeindeverordnung können Gemeinden mit über 1'000 bis 5'000 Einwohnern einzelne Investitionen von max. CHF 50'000 der Erfolgsrechnung belasten. Der Gemeinderat hat beschlossen die Aktivierungsgrenze ab Rechnungsjahr 2022 anzu- passen: Steuerhaushalt CHF 30'000.00 (bisher CHF 50'000.00) Spezialfinanzierung CHF 50'000.00 Diese Anpassung bewirkt einen geglätteten/weniger sprunghaften Anstieg des Steuer- haushaltes. Vergleichbare Nachbargemeinden haben diesen Betrag auf CHF 20'000 an- gesetzt. Der Gemeinderat stützt sich gemäss HRM2 auf das Kriterium der Wesentlichkeit und verfolgt dabei eine möglichst konstante Praxis. Ausblick Finanzplan 2022 – 2026 Der Finanzplan soll einen Überblick über die mutmassliche Entwicklung des Finanzhaushaltes in den nächsten fünf Jahren geben. Er ist für den Gemeinderat ein strategisches Hilfsmittel und wird jährlich aufgrund der neuen Erkenntnisse angepasst. Die Hochrechnungen für die Finanzplanjahre basieren auf den Zahlen des Budgets 2022 unter Berücksichtigung der veränderten Parameter für die Finanzströme der verschiedenen Lastenanteile an den Kanton.
Budget 2022, Genehmigung 12 Für die Berechnung der Steuereinnahmen und die zu leistenden Beiträge an die verschiedenen Lastenverteiler sowie für die Bildungsfinanzierung standen die Berechnungshilfen der kantonalen Finanzdirektion und der Erziehungsdirektion zur Verfügung. Die Konjukturprognosen und Teuerungsfaktoren wurden weitgehend nach den Empfehlungen der KPG eingesetzt. Der Finanzplan weist eine negative Tendenz auf, was den Gemeinderat bewogen hat, ab 2023 mit einer Erhöhung der Steueranlage zu rechnen. Die zusätzlichen Einnahmen von jährlich rund CHF 570’000 werden dringend benötigt um die Infrasturktur der Gemeinde zu erhalten und die Konsumausgaben zu decken. Die Ergebnisse der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung und Abfall weisen im Durchschnitt jährliche Defizite von CHF 176'000 auf. Der allgemeine Haushalt (Steuerhaushalt) weist im Jahr 2022 ein Defizit von CHF 744'000 aus, danach sollte sich das Defizit auf Grund der Steuererhöhung reduzieren und durchschnittlich knapp CHF 300'000 betragen. Die jähliche Abschreibungsbealstung im allgemeinen Haushalt wird von heute CHF 0 auf rund CHF 129'000 ansteigen. Die Beiträge an den Kanton für die verschiedenen Lastenanteile sind grösstenteils von der Einwohnerzahlt abhängig und machen pro Jahr durchschnittlich rund CHF 1'500 pro Person aus. Mit steigender Einwohnerzahl hat sich auch die Lastenanteile an den Kanton erhöht (Mittlere Wohnbevölkerung 2014: 2’380 / 2020: 2’471). Der Bilanzüberschuss von heute CHF 2'534'600.66 (6.6 Steueranlagezehntel) wird sich aus heutiger Sicht bis zum Ende der Planungsperiode auf einen Betrag von rund CHF 183'500 (0.5 Steueranlagezehntel) reduzieren. Der vollständige Finanzplan kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Budget 2022, Genehmigung 13 6. Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten: a) Genehmigung Steueranlage für die Gemeindesteuern von 1,54 Einheiten b) Genehmigung Steueranlage für die Liegenschaftssteuern von 1.0 ‰ der amtlichen Werte. c) Das Budget 2022 wird mit einem Gesamtaufwandüberschuss von CHF 940’550.- genehmigt. Der Gesamtaufwandüberschuss setzt sich wie folgt zusammen aus: - Allgemeiner Haushalt (Steuerhaushalt) Aufwandüberschuss CHF -761’600.- - Spezialfinanzierungen: - Abwasserentsorgung, Aufwandüberschuss CHF -127’950.- -Abfallentsorgung, Aufwandüberschuss CHF -51’000.- Gesamtergebnis Gemeinde, Aufwandüberschuss CHF -940’550.-
Investitionskredit Strassenwischmaschine, Genehmigung 14 1. Allgemeine Informationen An der aktuell im Einsatz stehenden, 25-jährigen Wischmaschine, müssen regelmässig sehr kostspielige und zeitaufwändige Reparaturen durchgeführt werden. Zudem können aufgrund des Alters einige Bauteile nicht mehr bestellt und ersetzt werden. Somit muss eine alternative Lösung für die Strassenreinigung gesucht werden. Aufgrund der obenstehenden Situation hat der Werkhof und die Bauverwaltung folgende Fragestellungen über den Ersatz der Wischmaschine zusammengestellt: Wie sollen die Strassen zukünftig gereinigt werden Welche Antriebsarten sind aktuell auf dem Markt erhältlich Wie können die Kosten für Anschaffung und Unterhalt möglichst tief gehalten werden Welche Anforderungen bestehen an die Strassenreinigung aus der Bevölkerung Auf dieser Grundlage wurde eine Liste zusammengestellt, welche die Pro/Contra's zu ei- ner eigenen Lösung mit einer Wischmaschine mit Diesel- oder Elektroantrieb, in einer Zusammenarbeit mit Seedorf und mit einer externen Lösung aufzeigen soll. Gestützt auf diese Analyse und den strategischen Grundlagen des Gemeinderates, wel- che eine Klimaneutralität bis 2040 anstreben, soll der Kauf einer Wischmaschine mit Elektroantrieb angestrebt werden. Um die Leistungsfähigkeit der mit Strom angetrieben Wischmaschine abzuklären, wird die Wischmaschine für zwei Tage in Meikirch getestet. 2. Kostenvergleich Elektro Diesel Extern Anschaffung CHF 209'725 CHF 130'335 - Jährliche Kosten CHF. 3'125 CHF 14'880 ca. CHF 43'000 3. Gemeindeübergreifende Zusammenarbeit Im Weiteren wurde im Rahmen der geplanten engeren Zusammenarbeit bei der Beschaf- fung und Nutzung von Maschinen festgestellt, dass die Gemeinde Seedorf, welche die Strassen aktuell durch einen Landwirt reinigen lässt, diese Arbeiten künftig durch den Werkhof ausführen will. Die Gemeinde Seedorf sieht eine Anschaffung der Wischma- schine erst im Verlauf der nächsten zwei Jahre vor; für die Gemeinde Meikirch muss der Ersatz der Maschine jedoch rasch möglichst erfolgen. Es wird deshalb eine allfällige, spätere gemeinsame Nutzung und somit auch eine Kos- tenbeteiligung durch die Gemeinde Seedorf geprüft.
Investitionskredit Strassenwischmaschine, Genehmigung 15 Dabei gilt es abzuklären, ob eine Zusammenarbeit effizient und für beide Gemeinden umsetzbar ist. Weiter muss abgeklärt werden, wie sich eine Zusammenarbeit mit der Ge- meinde Seedorf und den entsprechenden Verschiebungswegen, auf die zu erwartende Lebensdauer und die daraus resultierende Kosteneffizienz der Wischmaschine auswirkt. 4. Antrag des Gemeinderats Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten die Genehmigung des Investiti- onskredites für die Beschaffung einer neuen Strassenwischmaschine in der Höhe von CHF 210'000.
Investitionskredit Sanierung öffentliche Abwasserleitungen, 1. Teilgebiet, Ge- nehmigung 16 1. Allgemeine Informationen Die Zustandserfassung der öffentlichen Abwasseranlagen (ZöA) des gesamten 1. Teilge- bietes in Wahlendorf wurde im November 2020 mittels Kanal-TV Aufnahmen durchge- führt. Die Aufnahmen der Leitungen wurden durch das Ingenieurbüro H.R. Müller AG gesichtet und die erkannten Mängel protokolliert. Für die Sanierungs- und Instandstellungsarbeiten der Leitungen im 1. Teilgebiet wurden die Kosten wie folgt zusammengestellt: Planungsaufwand CHF 2'650.00 Leitungssanierung, an nicht eingebrochenen Leitungen (KV, KFS) CHF 202'724.24 Bauarbeiten (Leitungen und Schächte) CHF 20'000.00 Reserven (ca. 10%) CHF 22'539.22 Total ohne MWSt. CHF 247'913.46 MWSt. 7.7 % CHF 19'089.34 Total: CHF 267'002.80 Investitionen werden nach der Nutzungsdauer abgeschrieben (Kanalisationen 80 Jahre). Die Abschreibungen werden ordentlich über die Erfolgsrechnung verbucht. Mit der Ent- nahme des Abschreibungsbetrages aus der Spezialfinanzierung (SF) Werterhalt wird die Erfolgsrechnung wieder entlastet. Zurzeit fällt die Einlage in die SF Werterhalt höher aus als die Entnahme (Abschreibungs- betrag). Die Bilanz zeigt auf der Aktivseite das Verwaltungsvermögen und auf der Pas- sivseite den Bestand der SF Werterhalt (Bruttodarstellung). 2. Antrag des Gemeinderates: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Genehmigung eines In- vestitionskredites, zu Lasten der Spezialfinanzierung «Abwasser Werterhalt», zwecks Sanierung der öffentlichen Abwasserleitungen im 1. Teilgebiet in der Höhe von CHF 270'000.
Kreditabrechnung Allwetterplatz SA Gassacker, Genehmigung 17 1. Allgemeine Informationen An der Gemeindeversammlung vom 02.05.2020 wurde ein Investitionskredit in der Höhe von CHF 200'000 für die Sanierung des Allwetterplatzes in der Schulanlage Gassacker genehmigt. Die Sanierungsarbeiten am Belag sowie der Entwässerung des Allwetterplatzes sind ab- geschlossen. Ebenfalls wurde die neue Beleuchtung für das Beachvolleyballfeld erstellt, sowie die Leuchtmittel und die Verkabelung der bestehenden Lichtanlage ersetzt. Das Konto Sanierung Allwetterplatz zeigt folgendes Resultat: Kredit an der Gemeindeversammlung vom 02.05.2020 genehmigt CHF 200'000.00 Sanierung Allwetterplatz inkl. Tiefbauarbeiten Beleuchtung CHF 185'137.30 Mehrkosten für die Beleuchtung CHF 28'488.35 Nettoaufwand CHF 213'625.65 Kreditüberschreitung CHF 13'625.65 Die Kreditüberschreitung begründet sich damit, dass an der Gemeindeversammlung be- schlossen wurde, die Beleuchtung des Beachvolleyballfeldes gleichzeitig mit der Sanie- rung des Platzes zu realisieren, obschon dies im Kredit nicht vorgesehen war. Die Rechnungsprüfungskommission hat die Kreditabrechnung am 16.03.2021 geprüft und empfiehlt diese zur Genehmigung. 2. Antrag des Gemeinderates: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Kreditabrechnung zur Sanierung des Allwetterplatzes in der Schulanlage Gassacker, mit einer Kreditüber- schreitung von CHF 13'625.65. zu genehmigen.
Kreditabrechnung Umbau altes Schulhaus, Genehmigung 18 1. Allgemeine Informationen An der Gemeindeversammlung vom 02.05.2018 wurde ein Investitionskredit in der Höhe von CHF 600'000 für den Umbau des alten Schulhauses in Meikirch genehmigt. Die Umbauarbeiten des alten Schulhauses Meikirch sind abgeschlossen und zeigen fol- gendes Resultat: Kredit der Gemeindeversammlung, genehmigt am 02.05.2018 CHF 600'000.00 Umbauarbeiten 2019 CHF 43'182.35 Umbauarbeiten 2020 CHF 499'212.65 Umbauarbeiten 2021 CHF 542.80 Nettoaufwand CHF 542'937.80 Kreditunterschreitung CHF 57'062.20 Die Kreditunterschreitung begründet sich damit, dass die für das Projekt eingeplanten Reserven für unvorhergesehenes von ca. 10% der Kostenschätzungssumme nicht aus- geschöpft werden mussten. Die Rechnungsprüfungskommission hat die Kreditabrechnung am 16.03.2021 geprüft und empfiehlt diese zur Genehmigung. 2. Antrag des Gemeinderates: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Kreditabrechnung zum Umbau des alten Schulhauses Meikirch, mit einer Kreditunterschreitung von CHF 57'062.20. zu genehmigen.
Umfrage, Verschiedenes, Schlusswort 19 1. Informationen Kurze Informationen durch den Gemeinderat aus den verschiedenen Ressorts. 2. Wortmeldungen aus der Versammlung Gefäss für Fragen, Mitteilungen und Anträge aus der Versammlung 3. Schlusswort des Gemeindepräsidenten Dank und Schlusswort des Gemeindepräsidenten Schutzkonzept Für den Besuch der Gemeindeversammlung gilt keine Zertifikatspflicht! Die Gemeinde- verwaltung wird ein entsprechendes Schutzkonzept erstellen, welches u.a. eine Masken- pflicht und die Erfassung der Kontaktdaten beinhaltet. Das Schutzkonzept wird vor der Versammlung auf der Homepage der Gemeinde publiziert und vor Ort aufgehängt. Ein frühzeitiges Erscheinen wird empfohlen. Einweihung der neuen Gemeindebroschüre Im Anschluss an die Gemeindeversammlung findet die Vorstellung der neuen Gemeindebroschüre statt. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe werden die Gemeindebroschüre, wel- che sie in zahlreichen Arbeitsstunden erschaffen haben, kurz präsen- tieren.
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