Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Ortschwaben

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Gemeindeverwaltung Meikirch • Wahlendorfstrasse 10 • 3045 Meikirch
                                       Tel 031 828 28 20 • info@meikirch.ch

                Botschaft

  zur Gemeindeversammlung
vom 7. Dezember 2021, 20.00 Uhr,
  in der Mehrzweckhalle Ortschwaben
Inhaltsverzeichnis                                                               2

Inhaltsverzeichnis                                                           2
Ausgangslage                                                                 3
1. Allgemeine Informationen                                                  3
2. Traktandenliste                                                           3
3. Aktenauflage und Auskunft zu den Traktanden                               3
Kommissionswahlen                                                            4
1. Allgemeine Informationen                                                  4
2. Wahlvorschläge                                                            4
Budget 2022, Genehmigung                                                     5
1. Zusammenfassung                                                           5
2. Steueranlage und Gebühren                                                 5
3. Übersicht Erfolgsrechnung                                                 6
4. Übersicht Investitionsrechnung                                           10
5. Antrag des Gemeinderates                                                 13
Investitionskredit Strassenwischmaschine                                    14
1. Allgemeine Informationen                                                 14
2. Kostenvergleich                                                          14
3. Gemeindeübergreifende Zusammenarbeit                                     14
4. Antrag des Gemeinderates                                                 15
Investitionskredit Sanierung öffentliche Abwasserleitungen, 1. Teilgebiet, Ge-
nehmigung                                                                   16
1. Allgemeine Informationen                                                 16
2. Antrag des Gemeinderates                                                 16
Kreditabrechnung Allwetterplatz SA Gassacker, Genehmigung                   17
1. Allgemeine Informationen                                                 17
2. Antrag des Gemeinderates                                                 17
Kreditabrechnung Umbau altes Schulhaus, Genehmigung                         18
1. Allgemeine Informationen                                                 18
2. Antrag des Gemeinderates                                                 18
Umfrage, Verschiedenes, Schlusswort, Apéro                                  19
Vorstellung der neuen Gemeindebroschüre                                     19
Ausgangslage                                                                    3

1. Allgemeine Informationen
Die Gemeindeversammlung findet am Dienstag, 7. Dezember 2021, 20.00 Uhr,
in der Mehrzweckhalle Ortschwaben statt.
Für die Durchführung der Gemeindeversammlung liegt ein Schutzkonzept vor.
Die Teilnahme an der Versammlung ist für alle Stimmberechtigten der Ge-
meinde Meikirch möglich. An der Versammlung herrscht eine Maskenpflicht.

2. Traktandenliste
Für die Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021 sind folgende Traktan-
den vorgesehen:
    1. Kommissionswahlen
    2. Budget 2022
    3. Investitionskredit Strassenwischmaschine, Genehmigung
    4. Investitionskredit Sanierung der öffentlichen Abwasserleitungen, 1.
         Teilgebiet, Genehmigung
    5. Kreditabrechnung Allwetterplatz Schulanlage Gassacker, Genehmi-
         gung
    6. Kreditabrechnung Umbau altes Schulhaus, Genehmigung
    7. Umfrage und Verschiedenes

3. Aktenauflage und Auskunft zu den Traktanden
Es wird auf die Aktenauflage in der Gemeindeverwaltung vom 5. November bis
7. Dezember 2021, auf die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde
Meikirch und auf die Zustellung der hier vorliegenden Botschaft vom 5. Novem-
ber 2021 verwiesen. Ihre Fragen, die über die oben genannten Quellen und die
hier vorliegende Botschaft nicht beantwortet werden, können Sie bis am 3. De-
zember 2021 an die Gemeindeverwaltung via Email (info@meikirch.ch) oder
Telefon (031 828 28 28) richten. Sie erhalten dazu eine Antwort bis am 6. De-
zember 2021.

Stimmrecht (Art. 27 OgR)
An der Gemeindeversammlung stimmberechtigt sind SchweizerbürgerInnen,
die seit drei Monaten in der Gemeinde Meikirch wohnhaft sind und das 18. Al-
tersjahr zurückgelegt haben,
Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistand-
schaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden,
bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Kommissionswahlen                                                                4

1.   Allgemeine Informationen

Die Gemeindeversammlung ist gemäss Artikel 50 OgR zuständig für die Wahlen
in die Rechnungsprüfungskommission und in Kommissionen mit Entscheidbefug-
nis, namentlich die Bau- und Liegenschaftskommission, die Finanzkommission,
die Kommission der Gemeindebetriebe, die Planungskommission und die Schul-
kommission.
Die Amtsdauer für gewählte Kommissionsmitglieder dauert vier Jahre. Die Amts-
zeit ist auf drei Amtsdauern beschränkt. Bei der Rechnungsprüfungskommission
gilt die Amtszeitbeschränkung nicht.

2.   Wahlvorschläge
Folgende Kommissionssitze stehen per 01. Januar 2022 zur Wahl:

1 Sitz in der Rechnungsprüfungskommission
Bisher:             Bernhard Brändli, Wahlendorf, SP (Ablauf 3. Amtsperiode)
Wahlvorschlag:      Bernhard Brändli, Wahlendorf, SP (für 4. Amtsperiode)

1 Sitz in der Bau- und Liegenschaftskommission
Bisher:              Jacques Fuhrer, Meikirch, SP (Ablauf der 1. Amtsperiode)
Wahlvorschlag:       Jacques Fuhrer, Meikirch, SP (für 2. Amtsperiode)

1 Sitz in der Finanzkommission
Bisher:              Dominik Steiner, Ortschwaben, FDP (Ablauf 2. Amtsperiode)
Wahlvorschlag:       Dominik Steiner, Ortschwaben, FDP (für 3. Amtsperiode)

2 Sitze in der Kommission der Gemeindebetriebe
Bisher:             Daniel Etter, Meikirch, parteilos (Amtszeitbeschränkung)
                    Elsbeth Kuratle, Meikirch, SP (Ablauf 1. Amtsperiode)
Wahlvorschlag:      Elsbeth Kuratle, Meikirch, SP (für 2. Amtsperiode)
                    Marianne Hächler, Wahlendorf, EVP (neu)

1 Sitz in der Planungskommission
Bisher:              Anna Brändli, Wahlendorf, SP (Amtszeitbeschränkung)
Wahlvorschlag:       Sandro Rindlisbacher, Meikirch, parteilos, SP (neu)
Budget 2022, Genehmigung                                                   5

1.   Zusammenfassung
Das Budget für das Jahr 2022 sieht bei einem Aufwand von CHF 9'423’950.-
und einem Ertrag von CHF 8'662’350.- folgendes Ergebnis vor:

1.1 Allgemeiner Haushalt (Steuerhaushalt)
Aufwandüberschuss*                      CHF       - 761’600.-
Spezialfinanzierungen:
- Abwasserentsorgung, Aufwandüberschuss CHF       - 127’950.-
- Abfallentsorgung, Aufwandüberschuss   CHF       - 51’000.-
Gesamtergebnis Gemeinde,
Aufwandüberschuss                       CHF       - 940’550.-

* Am 31.12.2020 betrug das kumulierten Eigenkapital CHF 2'534'600.66

2.   Steueranlage und Gebühren

Alle Gebühren bleiben im Budget 2022 zum Vorjahr unverändert.
Das Budget 2022 basiert auf folgenden Anlage- und Gebührensätzen:

 Steueranlage 1.54 Einheiten
 Liegenschaftssteuer 1 ‰ des amtlichen Wertes

    Abwassergebühr:
     - Grundgebühr CHF 150.- pro Haushalt und
     - Benützungsgebühr von CHF 2.-/m3.
    Regenwassergebühr von CHF -.50 pro m2 entwässerter Fläche
Budget 2022, Genehmigung                                                   6

 Abfallgebühren:
  - Die Grundgebühr pro Haushalt / Gewerbebetrieb ist weiterhin sistiert
  - Sackgebühr pro Marke CHF 2.-
  - Containergebühr CHF 24.- pro Leerung
  - Jahrescontainermarke CHF 1'200.-
  - Jahres-Grünmarke
    CHF 80.- pro 140 Liter-Container,
    CHF 140.- pro 240-Liter-Container,
    CHF 360.- pro 660 Liter-Container,
    CHF 460.- pro 800 Liter-Container
 Hundetaxe CHF 120.- je Hund

3.   Übersicht Erfolgsrechnung
Budget 2022, Genehmigung                                                                  7

Allgemeine Verwaltung
Im Bereich der Legislative und Exekutive betragen die Nettokosten CHF 7'000 mehr
als im Budget 2021. Neu plant der Gemeinderat vor der Gemeindeversammlung eine
Botschaft in alle Haushalte zu versenden.

Die Nettokosten für die Allgemeinen Dienste betragen CHF 24’000 weniger als im
Budget 2021.

Bei den Verwaltungsliegenschaften wird voraussichtlich ein Nettoertrag von
CHF 6’500 (Budget 2021 Nettoertrag von CHF 27'000) erzielt. Die Mehrkosten werden
hauptsächlich in Form von Unterhaltsarbeiten bei den Mietwohnungen anfallen.

Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung
Der Nettoaufwand in der Funktion öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung ist
wesentlich von dem Beitrag an die Regionale Feuerwehr und den Zivilschutz abhän-
gig.

Bildung
Für den Kindergarten, die Primarstufe wie auch für die Oberstufe wird aufgrund stei-
gender Schülerzahlen mit Nettomehrkosten von rund CHF 219’000 gegenüber dem
Budget 2021 gerechnet.
Allein im Bereich Lastenverteilung Lehrerbesoldungen ergibt die Berechnung Mehr-
kosten von CHF 170'000. Ein weiterer Faktor sind die Schul- und Gehaltskosten für
den Gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr sowie auswärtige Schulbesuche (Budget
2022 CHF 125'800).

Im 2022 wird ein grösserer Betrag in die Informatik der Primarstufe investiert, welcher
über 5 Jahre abgeschrieben wird. Dies lässt die Abschreibungen auf CHF 20'000 zu-
nehmen.

Bei den Schulliegenschaften hat eine Umverteilung der Mieterträge im alten Schul-
haus Meikirch in die Funktion 9630 Liegenschaften des Finanzvermögens stattgefun-
den, weshalb in der Funktion 2170 der Ertrag um CHF 70'000 tiefer ist als im Vorjahr.
Budget 2022, Genehmigung                                                             8

Kultur, Sport und Freizeit, Kirche
In diesem Bereich werden die Beiträge an die Regionale Kulturkonferenz und die
Schiessanlage sowie die Versandkosten für den Amtsanzeiger verbucht. Der Beitrag
an die regionale Jugendförderung wird neu im Bereich "Soziale Sicherheit" verbucht.

Gesundheit
Im Bereich Gesundheit werden die Kosten für den Schularzt, die Schulzahnpflege,
sowie der Kostenanteil an die Lebensmittelkontrolle verbucht.

Soziale Sicherheit
Für die Berechnung der Lastenausgleichsbeiträge steht der Gemeinde die Finanzpla-
nungshilfe des Kantons zur Verfügung. Diese hat Folgendes ergeben:

Es wird damit gerechnet, dass der Lastenausgleichsbeitrag für Ergänzungsleistungen
der AHV/IV gegenüber dem Budget 2021 um CHF 20’000 auf CHF 610’000 steigt. Ge-
genüber der Jahresrechnung 2020 steigt der Beitrag um rund CHF 48’000.

Aufgrund der Berechnung ergibt sich ein Beitrag in den Lastenausgleich Familienzula-
gen von voraussichtlich CHF 15’500, dieser fällt etwas höher gegenüber dem Budget
2021 wie auch der Jahresrechnung 2020 aus.

Beim Gemeindeanteil Lastenausgleich Sozialhilfe wird mit einem Beitrag von
CHF 1’460'000 gerechnet, dies entspricht einer Zunahme von rund 15% gegenüber
der Rechnung 2020. Im Jahr 2020 wurde ein Beitrag pro Kopf von CHF 512 in Rech-
nung gestellt. Aufgrund der Covid-19-Krise rechnet der Kanton Bern im Jahr 2022 mit
einem Beitrag von CHF 577 pro Einwohner.

In dieser Funktion werden weiter die Fachstelle Alter, die Leistungen an Familien (Be-
treuungsgutscheine) sowie der Beitrag an den regionalen Sozialdienst budgetiert.

Verkehr und Nachrichtenübermittlung
Im Bereich Gemeindestrassen ergibt sich ein Mehraufwand von CHF 66’000 gegen-
über dem Budget 2021. Im Budget 2022 sind im Konto Unterhalt Strassen / Verkehrs-
wege CHF 95'000 budgetiert. Unter anderem wurden Unterhaltsarbeiten letztes Jahr
bewusst um ein Jahr hinausgeschoben.
Budget 2022, Genehmigung                                                            9

Zusätzlich ist geplant die Weyermattstrasse zu sanieren, sowie eine Wischmaschine
anzuschaffen, weshalb neu CHF 18'000 Abschreibungen budgetiert wurden.

Für den Lastenausgleich Öffentlicher Verkehr wird mit Kosten von CHF 410’000 ge-
rechnet, also CHF 35’000 mehr als im Budget 2021.

Umweltschutz und Raumordnung
Die Ergebnisse der Spezialfinanzierungen (SF) Abwasserentsorgung und Abfall haben
keine Auswirkungen auf das Ergebnis des Steuerhaushaltes.

SF Abwasserentsorgung
Im Bereich der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung wird mit einem Aufwand-
überschuss von CHF 127’950 gerechnet. Der Überschuss wird den Reserven (Stand
31.12.2020 CHF 2'497'069.25) belastet.

Im 2021 wurde mit Kanalfernsehaufnahmen begonnen. Diese sind mit CHF 100'000
im Budget eingestellt.

SF Abfall
Die Spezialfinanzierung Abfall schliesst wie bereits in der Jahresrechnung 2020 und
Budget 2021 mit einem Aufwandüberschuss ab. Es wird immer noch auf die Erhebung
einer Grundgebühr verzichtet. Der Bestand SF Abfall beträgt per 31.12.2020
CHF 465'955.06.

Volkswirtschaft
Im Bereich Volkswirtschaft werden die Kosten für den Mechiuche-Märit sowie der Ertrag
aus der Konzession mit BKW AG verbucht.

Finanzen und Steuern
Die Berechnung der Einkommens- und Vermögenssteuern beruhen auf der Steueranlage
von 1.54 Einheiten und den Zuwachsraten gemäss der Finanzplanungshilfe des Kantons.
Die übrigen Steuererträge stützen sich auf Durchschnittswerte der Vorjahre.

Bei den Allgemeinen Gemeindesteuern wird mit einem Ertrag von rund CHF 5'900’000
gerechnet. Die Steuern wurden mit einer Steueranlage von 1.54 Einheiten berechnet.
Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage (Covid-19) sind Steuer- wie auch alle übri-
gen, von der Wirtschaft abhängigen, Prognosen schwierig.

Schwierig zu budgetieren sind die Grundstückgewinne und Sonderveranlagungen im Be-
reich Sondersteuern. Der Budgetbetrag 2022 von CHF 267’000 entspricht dem Dreijah-
resdurchschnitt dieser Steuerarten.
Budget 2022, Genehmigung                                                           10

Finanz- und Lastenausgleich
                                        Budget 2022          Budget          Differenz
                                                              2021
 Beitrag an Kanton für Interventions-           6’000              6'000                 0
 kosten
 Anteil Lehrerbesoldung Kanton Kin-           130’000            130’000                 0
 dergarten
 Anteil Lehrerbesoldung Kanton Pri-           630’000            530’000        100’000
 marstufe
 Anteil Lehrerbesoldung Kanton Se-            320’000            250’000          70’000
 kundarstufe
 Beitrag an Kanton Ergänzungsleis-            610’000            590’000          20’000
 tung
 Beitrag an Kanton Familienzulagen             15’500             12’500           3’000
 Beitrag an Kanton für Sozialhilfe          1'460’000          1'410’000          50’000
 Beitrag an Kanton für den ÖV                 410’000            375’000          35’000
 Lastenausgleich «neue Aufgaben-              470’000            460’000          10’000
 verteilungen»
 Total Lastenverteilung                     4'051’500          3'763’500        288’000
 Disparitätenabbau (Finanzaus-                 40’000                  0         40’000
 gleich)
 Total Lastenverteilungen /                 4'091’500          3'763’500        328’000
 Disparitätenabbau                                                             (+8.72%)

Mit der Finanzplanungshilfe des Kantons Bern steht den Gemeinden ein Excel-Tool zur
Verfügung, mit welchem sie die Finanz- und Lastenausgleichsbeträge für die kommen-
den Planjahre berechnen können. Die budgetierte Differenz im Finanz- und Lastenaus-
gleich beträgt somit knapp einen Steueranlagezehntel (ca. CHF 370‘000).

4. Übersicht Investitionsrechnung

Für 2022 sind Investitionen von total CHF 1’129’000 vorgesehen. Davon steuerfinan-
zierte Investitionen von CHF 809'000. Ein Teil der Investitionen wird mit Geldern aus der
Spezialfinanzierung Infrastruktur finanziert (Bestand per 31.12.2020 CHF 1'048'426.60).
Budget 2022, Genehmigung                                                          11

Folgende Investitionen sind vorgesehen:

Projekte Allgemeiner Haushalt
Sanierung Gemeindehaus                                                     CHF 50’000
Sanierung Fenster Schulhaus Wahlendorf (Wohnhaus)                          CHF 50’000
Sanierung Abwasserleitung, Schulhaus Wahlendorf                            CHF 44’000
Anschaffung EDV, Schule                                                    CHF 100’000
Ersatz Wischmaschine, Werkhof                                              CHF 210’000
Sanierung Weyermattstrasse                                                 CHF 240’000
Verkehrssicherheitskonzept, Umsetzung                                      CHF 35’000
Microbelag Schüpbergstrasse                                                CHF 40’000
Sanierung Gemeinschaftsgrab, Friedhof                                      CHF 40’000

Projekte Abwasserentsorgung
Sanierung Abwasserleitungen, 1. Teil                                       CHF 270’000
Offene Schächte schliessen im Kulturland                                   CHF 50’000

Die einzelnen Investitionsprojekte müssen zu gegebener Zeit durch das zuständige Or-
gan bewilligt werden.

Aktivierungsgrenze
Gemäss Artikel 79a Gemeindeverordnung können Gemeinden mit über 1'000 bis 5'000
Einwohnern einzelne Investitionen von max. CHF 50'000 der Erfolgsrechnung belasten.
Der Gemeinderat hat beschlossen die Aktivierungsgrenze ab Rechnungsjahr 2022 anzu-
passen:

Steuerhaushalt           CHF 30'000.00 (bisher CHF 50'000.00)
Spezialfinanzierung      CHF 50'000.00

Diese Anpassung bewirkt einen geglätteten/weniger sprunghaften Anstieg des Steuer-
haushaltes. Vergleichbare Nachbargemeinden haben diesen Betrag auf CHF 20'000 an-
gesetzt. Der Gemeinderat stützt sich gemäss HRM2 auf das Kriterium der Wesentlichkeit
und verfolgt dabei eine möglichst konstante Praxis.

Ausblick Finanzplan 2022 – 2026

Der Finanzplan soll einen Überblick über die mutmassliche Entwicklung des
Finanzhaushaltes in den nächsten fünf Jahren geben. Er ist für den Gemeinderat ein
strategisches Hilfsmittel und wird jährlich aufgrund der neuen Erkenntnisse angepasst.

Die Hochrechnungen für die Finanzplanjahre basieren auf den Zahlen des Budgets 2022
unter Berücksichtigung der veränderten Parameter für die Finanzströme der
verschiedenen Lastenanteile an den Kanton.
Budget 2022, Genehmigung                                                         12

Für die Berechnung der Steuereinnahmen und die zu leistenden Beiträge an die
verschiedenen Lastenverteiler sowie für die Bildungsfinanzierung standen die
Berechnungshilfen der kantonalen Finanzdirektion und der Erziehungsdirektion zur
Verfügung. Die Konjukturprognosen und Teuerungsfaktoren wurden weitgehend nach
den Empfehlungen der KPG eingesetzt.

Der Finanzplan weist eine negative Tendenz auf, was den Gemeinderat bewogen hat,
ab 2023 mit einer Erhöhung der Steueranlage zu rechnen. Die zusätzlichen
Einnahmen von jährlich rund CHF 570’000 werden dringend benötigt um die
Infrasturktur der Gemeinde zu erhalten und die Konsumausgaben zu decken.

Die Ergebnisse der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung und Abfall weisen im
Durchschnitt jährliche Defizite von CHF 176'000 auf. Der allgemeine Haushalt
(Steuerhaushalt) weist im Jahr 2022 ein Defizit von CHF 744'000 aus, danach sollte
sich das Defizit auf Grund der Steuererhöhung reduzieren und durchschnittlich knapp
CHF 300'000 betragen. Die jähliche Abschreibungsbealstung im allgemeinen Haushalt
wird von heute CHF 0 auf rund CHF 129'000 ansteigen.

Die Beiträge an den Kanton für die verschiedenen Lastenanteile sind grösstenteils von
der Einwohnerzahlt abhängig und machen pro Jahr durchschnittlich rund CHF 1'500
pro Person aus. Mit steigender Einwohnerzahl hat sich auch die Lastenanteile an den
Kanton erhöht (Mittlere Wohnbevölkerung 2014: 2’380 / 2020: 2’471).

Der Bilanzüberschuss von heute CHF 2'534'600.66 (6.6 Steueranlagezehntel) wird
sich aus heutiger Sicht bis zum Ende der Planungsperiode auf einen Betrag von rund
CHF 183'500 (0.5 Steueranlagezehntel) reduzieren.

Der vollständige Finanzplan kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Budget 2022, Genehmigung                                          13

 6. Antrag des Gemeinderates
 Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten:

 a) Genehmigung Steueranlage für die Gemeindesteuern
    von 1,54 Einheiten
 b) Genehmigung Steueranlage für die Liegenschaftssteuern
    von 1.0 ‰ der amtlichen Werte.
 c) Das Budget 2022 wird mit einem Gesamtaufwandüberschuss
    von CHF 940’550.- genehmigt.

 Der Gesamtaufwandüberschuss setzt sich wie folgt zusammen aus:
 - Allgemeiner Haushalt (Steuerhaushalt)
          Aufwandüberschuss            CHF -761’600.-
 - Spezialfinanzierungen:
      - Abwasserentsorgung,
          Aufwandüberschuss            CHF -127’950.-
      -Abfallentsorgung,
          Aufwandüberschuss            CHF -51’000.-

    Gesamtergebnis Gemeinde,
       Aufwandüberschuss             CHF -940’550.-
Investitionskredit Strassenwischmaschine, Genehmigung                            14

1. Allgemeine Informationen
An der aktuell im Einsatz stehenden, 25-jährigen Wischmaschine, müssen regelmässig
sehr kostspielige und zeitaufwändige Reparaturen durchgeführt werden. Zudem können
aufgrund des Alters einige Bauteile nicht mehr bestellt und ersetzt werden. Somit muss
eine alternative Lösung für die Strassenreinigung gesucht werden.

Aufgrund der obenstehenden Situation hat der Werkhof und die Bauverwaltung folgende
Fragestellungen über den Ersatz der Wischmaschine zusammengestellt:
 Wie sollen die Strassen zukünftig gereinigt werden
 Welche Antriebsarten sind aktuell auf dem Markt erhältlich
 Wie können die Kosten für Anschaffung und Unterhalt möglichst tief gehalten werden
 Welche Anforderungen bestehen an die Strassenreinigung aus der Bevölkerung

Auf dieser Grundlage wurde eine Liste zusammengestellt, welche die Pro/Contra's zu ei-
ner eigenen Lösung mit einer Wischmaschine mit Diesel- oder Elektroantrieb, in einer
Zusammenarbeit mit Seedorf und mit einer externen Lösung aufzeigen soll.

Gestützt auf diese Analyse und den strategischen Grundlagen des Gemeinderates, wel-
che eine Klimaneutralität bis 2040 anstreben, soll der Kauf einer Wischmaschine mit
Elektroantrieb angestrebt werden. Um die Leistungsfähigkeit der mit Strom angetrieben
Wischmaschine abzuklären, wird die Wischmaschine für zwei Tage in Meikirch getestet.

2. Kostenvergleich
                             Elektro               Diesel                Extern
 Anschaffung                 CHF 209'725           CHF 130'335                     -
 Jährliche Kosten            CHF. 3'125            CHF 14'880         ca. CHF 43'000

3. Gemeindeübergreifende Zusammenarbeit
Im Weiteren wurde im Rahmen der geplanten engeren Zusammenarbeit bei der Beschaf-
fung und Nutzung von Maschinen festgestellt, dass die Gemeinde Seedorf, welche die
Strassen aktuell durch einen Landwirt reinigen lässt, diese Arbeiten künftig durch den
Werkhof ausführen will. Die Gemeinde Seedorf sieht eine Anschaffung der Wischma-
schine erst im Verlauf der nächsten zwei Jahre vor; für die Gemeinde Meikirch muss der
Ersatz der Maschine jedoch rasch möglichst erfolgen.

Es wird deshalb eine allfällige, spätere gemeinsame Nutzung und somit auch eine Kos-
tenbeteiligung durch die Gemeinde Seedorf geprüft.
Investitionskredit Strassenwischmaschine, Genehmigung                               15

Dabei gilt es abzuklären, ob eine Zusammenarbeit effizient und für beide Gemeinden
umsetzbar ist. Weiter muss abgeklärt werden, wie sich eine Zusammenarbeit mit der Ge-
meinde Seedorf und den entsprechenden Verschiebungswegen, auf die zu erwartende
Lebensdauer und die daraus resultierende Kosteneffizienz der Wischmaschine auswirkt.

 4.   Antrag des Gemeinderats
 Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten die Genehmigung des Investiti-
 onskredites für die Beschaffung einer neuen Strassenwischmaschine in der Höhe von
 CHF 210'000.
Investitionskredit Sanierung öffentliche Abwasserleitungen, 1. Teilgebiet, Ge-
 nehmigung                                                                     16

1. Allgemeine Informationen
Die Zustandserfassung der öffentlichen Abwasseranlagen (ZöA) des gesamten 1. Teilge-
bietes in Wahlendorf wurde im November 2020 mittels Kanal-TV Aufnahmen durchge-
führt.
Die Aufnahmen der Leitungen wurden durch das Ingenieurbüro H.R. Müller AG gesichtet
und die erkannten Mängel protokolliert. Für die Sanierungs- und Instandstellungsarbeiten
der Leitungen im 1. Teilgebiet wurden die Kosten wie folgt zusammengestellt:

Planungsaufwand                                                       CHF 2'650.00
Leitungssanierung, an nicht eingebrochenen Leitungen (KV, KFS)        CHF 202'724.24
Bauarbeiten (Leitungen und Schächte)                                  CHF 20'000.00
Reserven (ca. 10%)                                                    CHF 22'539.22
Total ohne MWSt.                                                      CHF 247'913.46
MWSt. 7.7 %                                                           CHF 19'089.34
Total:                                                                CHF 267'002.80

Investitionen werden nach der Nutzungsdauer abgeschrieben (Kanalisationen 80 Jahre).
Die Abschreibungen werden ordentlich über die Erfolgsrechnung verbucht. Mit der Ent-
nahme des Abschreibungsbetrages aus der Spezialfinanzierung (SF) Werterhalt wird die
Erfolgsrechnung wieder entlastet.
Zurzeit fällt die Einlage in die SF Werterhalt höher aus als die Entnahme (Abschreibungs-
betrag). Die Bilanz zeigt auf der Aktivseite das Verwaltungsvermögen und auf der Pas-
sivseite den Bestand der SF Werterhalt (Bruttodarstellung).

 2.   Antrag des Gemeinderates:
 Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Genehmigung eines In-
 vestitionskredites, zu Lasten der Spezialfinanzierung «Abwasser Werterhalt», zwecks
 Sanierung der öffentlichen Abwasserleitungen im 1. Teilgebiet in der Höhe von CHF
 270'000.
Kreditabrechnung Allwetterplatz SA Gassacker, Genehmigung                         17

1. Allgemeine Informationen
An der Gemeindeversammlung vom 02.05.2020 wurde ein Investitionskredit in der Höhe
von CHF 200'000 für die Sanierung des Allwetterplatzes in der Schulanlage Gassacker
genehmigt.
Die Sanierungsarbeiten am Belag sowie der Entwässerung des Allwetterplatzes sind ab-
geschlossen. Ebenfalls wurde die neue Beleuchtung für das Beachvolleyballfeld erstellt,
sowie die Leuchtmittel und die Verkabelung der bestehenden Lichtanlage ersetzt.
Das Konto Sanierung Allwetterplatz zeigt folgendes Resultat:

Kredit an der Gemeindeversammlung vom 02.05.2020 genehmigt          CHF 200'000.00

Sanierung Allwetterplatz inkl. Tiefbauarbeiten Beleuchtung          CHF 185'137.30
Mehrkosten für die Beleuchtung                                      CHF 28'488.35

Nettoaufwand                                                        CHF 213'625.65

Kreditüberschreitung                                                CHF 13'625.65

Die Kreditüberschreitung begründet sich damit, dass an der Gemeindeversammlung be-
schlossen wurde, die Beleuchtung des Beachvolleyballfeldes gleichzeitig mit der Sanie-
rung des Platzes zu realisieren, obschon dies im Kredit nicht vorgesehen war.

Die Rechnungsprüfungskommission hat die Kreditabrechnung am 16.03.2021 geprüft
und empfiehlt diese zur Genehmigung.

 2. Antrag des Gemeinderates:
 Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Kreditabrechnung zur
 Sanierung des Allwetterplatzes in der Schulanlage Gassacker, mit einer Kreditüber-
 schreitung von CHF 13'625.65. zu genehmigen.
Kreditabrechnung Umbau altes Schulhaus, Genehmigung                              18

1. Allgemeine Informationen
An der Gemeindeversammlung vom 02.05.2018 wurde ein Investitionskredit in der Höhe
von CHF 600'000 für den Umbau des alten Schulhauses in Meikirch genehmigt.

Die Umbauarbeiten des alten Schulhauses Meikirch sind abgeschlossen und zeigen fol-
gendes Resultat:

Kredit der Gemeindeversammlung, genehmigt am 02.05.2018            CHF 600'000.00

Umbauarbeiten 2019                                                 CHF 43'182.35
Umbauarbeiten 2020                                                 CHF 499'212.65
Umbauarbeiten 2021                                                 CHF     542.80
Nettoaufwand                                                       CHF 542'937.80

Kreditunterschreitung                                              CHF 57'062.20

Die Kreditunterschreitung begründet sich damit, dass die für das Projekt eingeplanten
Reserven für unvorhergesehenes von ca. 10% der Kostenschätzungssumme nicht aus-
geschöpft werden mussten.

Die Rechnungsprüfungskommission hat die Kreditabrechnung am 16.03.2021 geprüft
und empfiehlt diese zur Genehmigung.

 2. Antrag des Gemeinderates:
 Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Kreditabrechnung zum
 Umbau des alten Schulhauses Meikirch, mit einer Kreditunterschreitung von CHF
 57'062.20. zu genehmigen.
Umfrage, Verschiedenes, Schlusswort                                            19

1. Informationen
Kurze Informationen durch den Gemeinderat aus den verschiedenen Ressorts.

2. Wortmeldungen aus der Versammlung
Gefäss für Fragen, Mitteilungen und Anträge aus der Versammlung

3.   Schlusswort des Gemeindepräsidenten
Dank und Schlusswort des Gemeindepräsidenten

Schutzkonzept
Für den Besuch der Gemeindeversammlung gilt keine Zertifikatspflicht! Die Gemeinde-
verwaltung wird ein entsprechendes Schutzkonzept erstellen, welches u.a. eine Masken-
pflicht und die Erfassung der Kontaktdaten beinhaltet. Das Schutzkonzept wird vor der
Versammlung auf der Homepage der Gemeinde publiziert und vor Ort aufgehängt. Ein
frühzeitiges Erscheinen wird empfohlen.

            Einweihung der neuen Gemeindebroschüre
Im Anschluss an die Gemeindeversammlung findet die Vorstellung der
                  neuen Gemeindebroschüre statt.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe werden die Gemeindebroschüre, wel-
che sie in zahlreichen Arbeitsstunden erschaffen haben, kurz präsen-
                                tieren.
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