Bundestagswahl 2021 Wahlhandlung und Ergebnisermittlung in den Wahllokalen am 26. September 2021 - Hofheim am Taunus
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Bundestagswahl 2021 Wahlhandlung und Ergebnisermittlung in den Wahllokalen am 26. September 2021 18.09.2021 1
Bundestagswahl 2021 Allgemeine Informationen Sie erreichen uns unter: Sollten Sie kurzfristig 06192 erkrankt sein, so bitten Das Wahlbüro ist am Sonntag, 26.09.2021 202 – 210 wir um entsprechende Mitteilung, so dass wir ab 7:00 Uhr besetzt. oder eine Ersatzperson - 494 verständigen können. 18.09.2021 2
Bundestagswahl 2021 Corona - Informationen Wahlhelfer erhalten FFP2-Masken. Es werden Trennscheiben zur Verfügung gestellt. Wahlberechtigen können medizinische Masken angeboten werden. Handschuhe und ausreichend Kugelschreiber werden gestellt, ebenso Desinfektionsmittel. Die Räumlichkeiten sind großzügig für ausreichend Abstand und „Einbahnstraßen“ ausgelegt. Die Räumlichkeiten können ausreichend belüftet werden. 18.09.2021 3
Bundestagswahl 2021 - Wahllokal Inhalt der Schulung 1. Aufgaben des Wahlvorstandes 2. Wahlvorbereitung a) im Wahllokal b) vor dem Wahllokal c) Hygienemaßnahmen 3. Wahlhandlung 4. Ermittlung des Wahlergebnisses 5. Abschlussarbeiten 18.09.2021 4
1. Aufgaben des Wahlvorstands Wahlvorstand besteht aus acht Personen: ein/e Wahlvorsteher/in deren/dessen Stellvertretung = Mitglieder des eine schriftführende Person Wahlvorstandes (MdW) deren/dessen Stellvertretung vier weitere Mitglieder Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes: Beschlussfassung durch einfache Mehrheit bei Stimmengleichheit: Stimme der Wahlvorsteherin / des Wahlvorstehers ist ausschlaggebend 18.09.2021 6
1. Aufgaben des Wahlvorstands Anwesenheitspflichten des Wahlvorstandes während der Wahlzeit von 8 Uhr bis 18 Uhr: mindestens 3 MdW einschließlich Wahlvorsteher/in und schriftführender Person oder der jeweiligen Stellvertretung während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses nach 18 Uhr: möglichst alle, mindestens jedoch 5 MdW einschließlich Wahlvorsteher/in und schriftführender Person oder der jeweiligen Stellvertretung 18.09.2021 7
1. Aufgaben des Wahlvorstands Aufgaben Wahlvorsteher/in (und Stellvertretung) Verteilung der Aufgaben auf die MdW Verpflichtung der MdW zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit Beaufsichtigung über ordnungsgemäße Stimmabgabe im Wahllokal Korrektur des Wählerverzeichnisses, falls notwendig (zum Beispiel bei nachträglich ausgestellten Wahlscheinen) Übermittlung der Bereitschafts- und Schnellmeldung an die Wahlbehörde 18.09.2021 8
1. Aufgaben des Wahlvorstands Aufgaben Schriftführer/in (und Stellvertretung) Betreuung des Wählerverzeichnisses: Prüfung der Wahlberechtigung der Wählenden Vermerke der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis Zählung der Stimmabgabevermerke bei der Stimmenauszählung Ausfüllen der Wahlniederschrift und der Erfassungstabelle 18.09.2021 9
1. Aufgaben des Wahlvorstands Aufgaben übrige MdW Ausgabe der Stimmzettel Prüfung der Wahlberechtigung (Wahlbenachrichtigung und/oder Personaldokument) Sammlung der abgegebenen Wahlscheine Zählung von Stimmzetteln bei der Ergebnisermittlung Unterstützung bei Beaufsichtigung der Wahlkabinen Absicherung und Umsetzung der gegebenenfalls erforderlichen coronabedingten Hygienemaßnahmen (zum Beispiel Desinfektion der Tische in den Wahlkabinen) 18.09.2021 10
1. Aufgaben des Wahlvorstands Am Tag vor der Wahl Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt: Wann? Samstag, den 25.09.2021 Uhrzeit? Zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr Wo? Übergabe der Wahlunterlagen im Gemeinschaftsraum des Rathauses (erreichbar über Hintereingang (Parkplatz) des Rathauses) 18.09.2021 11
Bundestagswahl 2021 - Wahllokal 2. Wahlvorbereitung a) im Wahllokal 18.09.2021 12
2. a) Wahlvorbereitung – im Wahllokal Am Tag der Wahl Der Wahlvorstand muss sich mindestens eine halbe Stunde vor Wahlbeginn im Wahlraum versammeln. Es genügt, wenn zu diesem Zeitpunkt drei Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sind. Wir bitten die Wahlvorsteher oder deren Vertreter sich im Vorfeld mit den übrigen Wahlvorstandsmitgliedern in Verbindung zu setzen (Kontaktdaten werden zur Verfügung gestellt) um vorab eine Einteilung vorzunehmen. Achtung: es müssen während der Wahlzeit immer 3 Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein ! Sollte zu diesem Zeitpunkt bekannt sein, dass ein Mitglied des Wahlvorstandes kurzfristig ausgefallen ist, so bitten wir unverzüglich um Unterrichtung des Wahlbüros (202-494/-210) damit von den dort nach Möglichkeit eine Ersatzperson gefunden werden kann. 18.09.2021 13
2. a) Wahlvorbereitung – im Wahllokal Am Tag der Wahl Die Stimmzettel sind bereitzulegen (die Stimmzettel auseinander falten!) Der Wahlvorsteher/Die Wahlvorsteherin bestimmt: • wer den Zutritt zum Wahlraum regelt • wer die Stimmzettel verteilt • wer den Zugang zu den Wahlkabinen beobachtet 18.09.2021 14
2. a) Wahlvorbereitung – im Wahllokal Vor Öffnung des Wahllokals zu klären Sind genügend amtliche Stimmzettel für die Wählenden vorhanden? Sind hinreichend Wahlkabinen aufgestellt und wird das Wahlgeheimnis gewahrt? Sind diese vom Platz der Wahlvorsteherin / des Wahlvorstehers sichtbar? Sind ausreichend Schreibstifte vorhanden? Reichen die aufgestellten Wahlurnen? Können sie nach der Prüfung versiegelt oder verschlossen werden? 18.09.2021 15
2. a) Wahlvorbereitung – im Wahllokal Vor Öffnung des Wahllokals zu klären Liegen das richtige Wählerverzeichnis des Wahlbezirkes und die Vordrucke zur Wahlniederschrift und zur Schnellmeldung vor? Sind die gesetzlichen Grundlagen für die Wahl (Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung) vorhanden? Liegen die folgenden Dokumente und Hilfsmittel vor? Auszählung der Stimmen (Urnenwahl) Hinweise für die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände Sortierblätter 18.09.2021 16
2. a) Wahlvorbereitung – im Wahllokal Vor Öffnung des Wahllokals zu klären Ist genügend Verpackungs- und Siegelmaterial zum Verpacken der Stimmzettel und Wahlscheine für die spätere Rückgabe an die Wahlbehörde vorhanden? Ist der Ablauf der Schnellmeldung geklärt? Liegen alle wichtigen Rufnummern der Wahlbehörde vor? Besteht eine direkte telefonische Verbindung, die gut hörbar und immer erreichbar ist? Ist das Handy aufgeladen und ist ein Akkuladegerät verfügbar? 18.09.2021 17
2. a) Wahlvorbereitung – im Wahllokal Einrichtung eines Wahllokals (dargestellte Sitzordnung ist bis auf die schriftführende Person nicht verbindlich) 18.09.2021 18
2. a) Wahlvorbereitung – im Wahllokal Einrichtung eines Wahllokals • Aufstellen der Wahlkabinen: Wahlkabinen sind so aufzustellen, dass eine Einsicht durch Dritte während der Stimmabgabe - auch beim Betreten oder Verlassen der anderen Wahlkabinen - nicht möglich ist. FALSCH: RICHTIG: ohne Zwischenraum mit Zwischenraum 1 2 3 4 1 2 3 4 oder Einzelkabinen 1 2 3 18.09.2021 19
Bundestagswahl 2021 - Wahllokal 2. Wahlvorbereitung b) vor dem Wahllokal 18.09.2021 20
2. b) Wahlvorbereitung – vor dem Wahllokal Vor Öffnung des Wahllokals zu klären Ist das Wahllokal verständlich ausgeschildert? Ist erkennbar, um welches Wahllokal es sich handelt (Wahlbezirksnummer)? Ist ein eventuell zusätzlicher barrierefreier Zugang klar ausgeschildert und auch geöffnet? Hängen am oder im Gebäude die Wahlbekanntmachung und ein Stimmzettelmuster in gut lesbarer Größe aus? Ist vor und im Wahlgebäude jegliche Wahlwerbung entfernt? „Bannkreis“ für Wahlwerbung einschließlich Unterschriftensammlungen um das Wahllokal: etwa 20 Meter 18.09.2021 21
2. b) Wahlvorbereitung – vor dem Wahllokal Unzulässige Wahlpropaganda Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie in dem Bereich mit einem Abstand von weniger als 20 Metern von dem Gebäudeeingang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton (z. B. Lautsprecher), Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten. Verstöße gegen dieses Verbot hat der Wahlvorstand zu beheben (etwa durch eigenhändiges Entfernen des unzulässigen Werbematerials) oder dem Wahlamt zu melden, damit dieses entsprechend tätig werden kann. Die Mitglieder des Wahlvorstandes dürfen während ihrer Tätigkeit keine Parteiabzeichen, Anstecknadeln, Wahlplaketten u. ä. m. tragen. 18.09.2021 22
Bundestagswahl 2021 - Wahllokal 2. Wahlvorbereitung c) Hygienemaßnahmen 18.09.2021 23
2. c) Wahlvorbereitung – Hygienemaßnahmen Umsetzung der gegebenenfalls erforderlichen coronabedingten Hygieneanforderungen, zum Beispiel: ausreichend vorhandenes Desinfektionsmittel insbesondere zur Flächendesinfektion der Tische und Wahlkabinen sowie gegebenenfalls zur Desinfektion der Schreibstifte Aufstellen von Desinfektionsmittelspendern gegebenenfalls Aufstellen von Spuckschutzwänden ausreichend vorhandene Ersatzstifte und Masken 18.09.2021 24
Bundestagswahl 2021 - Wahllokal 3. Wahlhandlung 18.09.2021 25
3. Wahlhandlung Das Wählerverzeichnis – Berichtigung und Abschluss Briefwahlunterlagen können durch den Wähler bis Freitag, den 24.09.2021, 18:00 Uhr im Briefwahlbüro der Kreisstadt Hofheim am Taunus beantragt werden. Danach ist die Ausstellung von Wahlscheinen nur noch bei plötzlicher Erkrankung des Wählers möglich (bis Sonntag 15:00 Uhr). Wird ein Wahlschein zwischen Freitag 18:00 Uhr und Sonntag 8:00 Uhr ausgestellt, informiert die Gemeindebehörde den jeweiligen Wahlvorstand. Dieser korrigiert die Abschlussbescheinigung des Wählerverzeichnisses (WVZ) und trägt in das Wählerverzeichnis bei dem jeweiligen Wähler ein „W“ für Wahlschein ein. 18.09.2021 26
3. Wahlhandlung Öffnung des Wahllokals Eröffnung der Wahlhandlung um 8 Uhr Sind alle Türen zum Wahllokal geöffnet? Überprüfung der Wahlurne durch Wahlvorsteher/in: Wahlurne ist vor Beginn der ersten Stimmabgabe leer danach: öffentliche Versiegelung der Wahlurne Der/Die Wahlvorsteher/in weist die anwesenden Beisitzer auf die Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihrer Aufgaben und zur Verschwiegenheit über die bei der amtlichen Tätigkeit bekannt werdenden Angelegenheiten hin. 18.09.2021 27
3. Wahlhandlung Ablauf im Wahllokal Station 1 18.09.2021 28
3. Wahlhandlung Ablauf im Wahllokal Station 1 im Wahllokal Vorabkontrolle durch Abgleich im WVZ durch Vorzeigen der Wahlbenachrichtigung und/oder durch Vorzeigen eines amtlichen Dokuments mit Lichtbild*, wenn keine Wahlbenachrichtigung dabei, oder persönlich bekannt ⃰ zum Beispiel: Personalausweis, Ausgabe Stimmzettel Reisepass, Führerschein, Schwerbehindertenausweis 18.09.2021 29
3. Wahlhandlung Ablauf im Wahllokal Station 1 im Wahllokal Falls eine Wählerin / ein Wähler mit einem Wahlschein kommt, diesen ebenfalls mit dem WVZ abgleichen. 18.09.2021 30
3. Wahlhandlung Ablauf im Wahllokal – Zurückweisung eines Wählers (§ 56 Abs. 6 und 7 BWO) Nicht im Wählerverzeichnis eingetragen und kein Wahlschein vorhanden. Kann sich nicht ausweisen oder verweigert Mitwirkungshandlungen zur Identitätsfeststellung. Kein Wahlschein vorgelegt, obwohl im Wählerverzeichnis ein Wahlscheinvermerk vorhanden ist. Bereits ein Stimmabgabevermerk im Wählerverzeichnis eingetragen (Ausnahme: Wähler kann schlüssigen Beweis erbringen) Nur im Ausnahmefall kann bei einer Einzelfallprüfung die Stimmabgabe ohne 18.09.2021 Maske ermöglicht werden ! 31
3. Wahlhandlung Ablauf im Wahllokal – Zurückweisung eines Stimmzettels (§ 56 Abs. 6 und 7 BWO) Wenn Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder gefaltet wird. Wenn Stimmzettel so gefaltet wird, dass die Stimmabgabe erkennbar oder äußerliche Kennzeichen vorhanden sind. Wenn in der Wahlkabine fotografiert oder gefilmt wurde. Wenn jemand erkennbar mehrere oder nichtamtliche Stimmzettel abgeben oder einen weiteren Gegenstand in die Wahlurne werfen will. 18.09.2021 32
3. Wahlhandlung Ablauf im Wahllokal – Zurückweisung eines Stimmzettels (§ 56 Abs. 8 BWO) „Hat der Wähler seinen Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht, so kann ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel ausgehändigt werden, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstands vernichtet hat.“ 18.09.2021 33
3. Wahlhandlung Rote Wahlbriefe Wahlbriefe dürfen von dem Wahlvorstand nicht angenommen werden, da dies nicht Aufgabe des Wahlvorstandes ist. Überbringer von derartigen Sendungen sind an die Eingangsstelle für Wahlbriefe (Rathausbriefkasten) zu verweisen. 18.09.2021 34
3. Wahlhandlung Rote Wahlbriefe Hinweis: Sollte die Wählerin / der Wähler seinen roten Wahlbrief selbst öffnen, den darin enthaltenen Wahlschein heraus nehmen und ausschließlich damit wählen wollen, wäre das möglich. Das muss die Wählerin / der Wähler selbst machen. Sie dürfen weder den roten Wahlbrief, noch sonstige weitere Inhalte des roten Wahlbriefes annehmen! Auch nicht zum in den Müll werfen! Nach Vorlage des Wahlscheins ist der Wählerin, dem Wähler ein neuer Stimmzettel auszuhändigen. 18.09.2021 35
3. Wahlhandlung Wähler aus anderem Wahllokal Sollte eine Wählerin / ein Wähler aus einem anderen Ort des Main-Taunus- Kreises mit einem Wahlschein in das Wahllokal kommen: Das Wahlamt im Rathaus anrufen. Sollte das O.K. vom Wahlamt kommen, diesen Wähler / diese Wählerin im Wählerverzeichnis unten handschriftlich ergänzen. Nur mit einer Wahlbenachrichtigung darf nicht in einem anderen Wahllokal gewählt werden. Das heißt die Wählerin / der Wähler ist an das Wahllokal, das auf seiner Benachrichtigung ausgewiesen ist, zu verweisen. 18.09.2021 36
3. Wahlhandlung Ablauf im Wahllokal Station 2 18.09.2021 37
3. Wahlhandlung Ablauf im Wahllokal Station 2 im Wahllokal Stimmabgabe und Falten des Stimmzettels durch die Wählenden (Stimmabgabe darf nicht erkennbar sein) für die Stimmabgabe sind möglichst dokumentenechte Stifte zu verwenden. Bleistift möglich*. © Bundeswahlleiter ⃰ Ausradieren der Stimmabgabe durch Dritte wird strafrechtlich geahndet (§ 107a StGB) wählende Person kann auch eigenen dokumentenechten Stift verwenden 18.09.2021 38
3. Wahlhandlung Ablauf im Wahllokal Station 3 18.09.2021 39
3. Wahlhandlung Ablauf im Wahllokal Station 3 im Wahllokal tatsächliche Prüfung der Wahlberechtigung Nachweis durch amtliches Dokument mit Lichtbild* Abgleich mit Wählerverzeichnis Stimmabgabevermerk (Häckchen ✔) im Wählerverzeichnis Abgabe der Wahlbenachrichtigung bei Wählenden mit Wahlschein: Stimmabgabevermerk entfällt © Bundeswahlleiter ⃰ zum Beispiel: Personalausweis, Führerschein, Abgabe des Wahlscheins Reisepass, Schwerbehindertenausweis 18.09.2021 40
3. Wahlhandlung Ablauf im Wahllokal Station 4 18.09.2021 41
3. Wahlhandlung Ablauf im Wahllokal Station 4 im Wahllokal Freigabe der Wahlurne durch die vorstehende Person nach Prüfung der Wahlberechtigung (Station 3) nach Freigabe: Einwurf des Stimmzettels © Bundeswahlleiter 18.09.2021 42
3. Wahlhandlung Ablauf im Wahllokal Weitere Hinweise: Sicherung einer störungsfreien Stimmabgabe: Grundsatz: Ton- und Bildaufnahmen im Wahlraum unzulässig (auch für Medienvertretende) Ausnahme: Einverständnis aller Personen, die aufgenommen werden sollen, liegt vor bei störendem Verhalten von Personen: Gebrauch des Hausrechts durch Wahlvorstand zulässig (§ 31 BWG) bei überlangem Aufenthalt von Personen in der Wahlkabine: Aufforderung zum Verlassen der Wahlkabine, damit nachfolgende Personen wählen können dabei ruhig und bestimmend auftreten im Notfall Ordnungsamt oder Polizei rufen 18.09.2021 43
3. Wahlhandlung Schließung des Wahllokals um 18:00 Uhr noch anwesende Personen im Wahlraum sowie Personen, die sich vor 18 Uhr in die Warteschlange eingereiht hatten, müssen zur Stimmabgabe zugelassen werden. Wiederherstellung der Öffentlichkeit nach der letzten Stimmabgabe. Unterlagen (nicht ausgegebene Stimmzettel, Wählerverzeichnis, usw.) sind von den Tischen zu entfernen. Überprüfung der Wahlurne auf Unversehrtheit. 18.09.2021 44
Bundestagswahl 2021 - Wahllokal 4. Ermittlung des Wahlergebnisses 18.09.2021 45
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen Bei der Auszählung sollen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. (mind. Wahlvorsteher und Schriftführer oder deren Vertreter und drei Beisitzer/innen) Vor Öffnung der Wahlurne müssen alle nicht benutzten Stimmzettel vom Wahltisch entfernt werden. Die Wahlurne wird geleert. 18.09.2021 46
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen • Die Vorgaben aus den §§ 68 und 69 der Bundeswahlordnung sind genau einzuhalten ! GENAUIGKEIT HAT VORRANG VOR SCHNELLIGKEIT ! 1a) Zählen der Wähler (Stimmabgabevermerke, Wahlscheine) 1b) Zählen der Stimmzettel 2) Stapelbildung 18.09.2021 47
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen – Allgemeine Vorgaben Sortierung und Zählung unter ständiger gegenseitiger Kontrolle. vor der Zählung die Sortierung der Stimmzettel überprüfen, ggfls. korrigieren. alle Zählungen erfolgen zweifach. Wahlvorsteher gibt festgestellte Anzahl der Stimmzettel der Stapel jeweils einzeln mündlich bekannt; bei den Ergebnissen der getrennten Packen sagt er laut an, um welchen Wahlvorschlag es sich handelt. 18.09.2021 48
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen Auszählung der Stimmzettel. Gleichzeitig werden die Stimmabgabevermerke im WVZ und die eingenommenen Wahlscheine gezählt. Die Anzahl der Stimmabgabevermerke und der Wahlscheine muss mit der Anzahl der Stimmzettel übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, muss ein zweites Mal gezählt werden. Sollte auch beim zweiten Mal keine Übereinstimmung erzielt werden, muss dies in der Wahlniederschrift begründet werden. 18.09.2021 49
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen 1. Schritt: Eintragen der Zahl der Wahlberechtigten schriftführende Person: Übertragung der Werte A1 und A2 sowie A1+A2 in die Erfassungstabelle Formular mit den entsprechenden Werten ist dem Wählerverzeichnis beigefügt 18.09.2021 50
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen 2. Schritt: Ermitteln der Zahl der Wählenden schriftführende Person: Zählung der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis Zählung der einbehaltenen gültigen Wahlscheine B1 Ermittlung der Zahl der Wählenden B und eintragen in Niederschrift. im 4. Schritt (später): Abgleich der ermittelte Zahl der Wählenden B mit der Anzahl der Stimmzettel 18.09.2021 51
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen 3. Schritt: Sortieren der Stimmzettel in vier Stapelgruppen Sortierblätter für den 3. Schritt auslegen. Öffnung und Entleerung der Wahlurne Entfaltung und Zuordnung der Stimmzettel zu einem der vier Stapel. 18.09.2021 52
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen 3. Schritt: Sortieren der Stimmzettel in vier Stapelgruppen Stapelgruppe 1: Erststimme = Zweitstimme Alle Stimmzettel, bei denen die Erst- und Zweitstimmen gleich sind, werden der dem Sortierblatt entsprechenden Partei zugeordnet. 18.09.2021 53
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen 3. Schritt: Sortieren der Stimmzettel in vier Stapelgruppen Stapelgruppe 2: Erststimme ≠ Zweitstimme Alle Stimmzettel, bei denen Erst- und Zweitstimme ungleich sind, kommen auf einen einzigen Stapel. Stimmzettel, auf denen nur die Erst- oder nur die Zweitstimme abgegeben wurde, gehören auch auf diesen Stapel. 18.09.2021 54
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen 3. Schritt: Sortieren der Stimmzettel in vier Stapelgruppen Stapelgruppe 3: ungekennzeichnete Stimmzettel Auf diesem Stapel befinden sich nur leere bzw. ungekennzeichnete Stimmzettel. 18.09.2021 55
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen 3. Schritt: Sortieren der Stimmzettel in vier Stapelgruppen Stapelgruppe 4: Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben. Stimmzettel, auf denen der Wille der wählenden Person nicht eindeutig erkennbar ist, sind diesem Stapel zuzuordnen. Das sind grundsätzlich alle Stimmzettel, die den anderen Stapelgruppen nicht zuzuordnen waren. 18.09.2021 56
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen 4. Schritt: Auszählen der Stapel und Ermitteln der Zahl der Wählenden Auszählung der Stimmzettel aller Stapel. schriftführende Person: Bildung der Gesamtzahl aller Stimmzettel B Eintragung der Summe in Protokoll 18.09.2021 57
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen 4. Schritt: Auszählen der Stapel und Ermitteln der Zahl der Wählenden Überprüfung, ob die Anzahl der Stimmzettel B mit der Anzahl der Wählenden B aus dem 2. Schritt übereinstimmt Kontrollrechnung: 18.09.2021 58
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen 4. Schritt: Auszählen der Stapel und Ermitteln der Zahl der Wählenden bei Differenzen ist die Anzahl der Stimmzettel die maßgebliche Anzahl der Wählenden B Übertragung der Zahl der Wählenden B und Zahl der einbehaltenen gültigen Wahlscheine B1 in die Erfassungstabelle 18.09.2021 59
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen 5. Schritt: Eintragen der Zählergebnisse der Stapelgruppe 1 Eintragung der Zählergebnisse in die Erfassungstabellen Parteien- übertragung 18.09.2021 60
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen 6. Schritt: Eintragen der Zählergebnisse der Stapelgruppe 3 (ungekennzeichnete Stimmzettel) Eintragung der Zählergebnisse in die Erfassungstabellen 18.09.2021 61
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen 7. Schritt: Sortieren und Auszählen der Stapelgruppe 2 – Zweitstimmen Sortierblätter für den 7. Schritt auslegen. Zuordnung der Stimmzettel nach Parteien anhand der Zweitstimmen (rechte Seite des Stimmzettels. Zählung der Stimmzettel je Partei und Eintragung des Ergebnisses in die Erfassungstabellen. 18.09.2021 62
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen 7. Schritt: Sortieren und Auszählen der Stapelgruppe 2 – Zweitstimmen 18.09.2021 63
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen 8. Schritt: Sortieren und Auszählen der Stapelgruppe 2 – Erststimmen Sortierblätter für den 8. Schritt auslegen. Zuordnung der Stimmzettel nach Parteien anhand der Erststimmen (linke Seite des Stimmzettels). Zählung der Stimmzettel je Partei und Eintragung des Ergebnisses in die Erfassungstabellen der Niederschrift. 18.09.2021 64
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen 8. Schritt: Sortieren und Auszählen der Stapelgruppe 2 – Erststimmen 18.09.2021 65
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen 9. Schritt: Sortieren und Auszählen der Stapelgruppe 4 (beschlussgefasste Stimmzettel) getrennt nach Erststimmen und Zweitstimmen über jeden Stimmzettel muss ein Beschluss gefasst werden. Beschluss wird auf der Rückseite jedes Stimmzettels vermerkt. Zählung der Stimmen und Eintragung in die Erfassungstabelle. Zuordnung der Stimmzettel nach Parteien. 18.09.2021 66
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen 9. Schritt: Sortieren und Auszählen der Stapelgruppe 4 – Zweitstimmen 18.09.2021 67
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen 9. Schritt: Sortieren und Auszählen der Stapelgruppe 4 – Erststimmen 18.09.2021 68
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen 10. Schritt: Summen bilden und Kontrollrechnungen Bildung und Eintragung der Summen der Erst- Und Zweitstimmen sowohl waagerecht als auch senkrecht. 18.09.2021 69
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen 10. Schritt: Summen bilden und Kontrollrechnungen Kontrollrechnung 1: Summe der Erststimmen + gültige (D) = 18.09.2021 70
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen 10. Schritt: Summen bilden und Kontrollrechnungen Kontrollrechnung 2: Summe der Zweitstimmen + gültige (F) = 18.09.2021 71
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen 10. Schritt: Summen bilden und Kontrollrechnungen Summe der Erststimmen = Summe der Zweitstimmen bei Differenz: Fehlersuche ! 18.09.2021 72
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen 11. Schritt: Übertragen der Ergebnisse in die Schnellmeldung und Übermitteln der Schnellmeldung an die Wahlbehörde nach fehlerfreier Kontrollrechnung: 18.09.2021 73
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen 11. Schritt: Übertragen der Ergebnisse in die Schnellmeldung und Übermitteln der Schnellmeldung an die Wahlbehörde telefonische Durchgabe Wahlbezirksnummer und Ergebnisse an die Wahlbehörde 202-210 oder 202-494 18.09.2021 74
4. Ermittlung des Wahlergebnisses Zählung der Stimmen 18.09.2021 75
Bundestagswahl 2021 - Wahllokal 5. Abschlussarbeiten 18.09.2021 76
5. Abschlussarbeiten Ordnung und Verpackung aller Wahlunterlagen Paket a) Stimmzetteln, die nach den für die Wahlkreisbewerber abgegebenen Stimmen (Erststimme) geordnet und gebündelt sind. Paket b) Stimmzettel, auf denen nur die Zweitstimme (Landesliste Partei) abgegeben worden war, geordnet und gebündelt. Paket c) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln. Paket d) mit den eingenommenen Wahlscheinen. Paket e) mit den unbenutzten Stimmzetteln. 18.09.2021 77
5. Abschlussarbeiten Ordnung und Verpackung aller Wahlunterlagen Die Pakete a) bis d) sind zu versiegeln und mit Inhaltsangaben, Gemeindename und Nummer des Wahlbezirks zu versehen. Bis zur Übergabe an die Geschäftsstelle des Wahlleiters ist der Wahlvorstand verantwortlich, dass diese Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind. Der Geschäftsstelle des Wahlleiters sind auch alle anderen zur Verfügung gestellten Unterlagen, das Wählerverzeichnis, ungenutzte Stimmzettel, Schlüssel und die eingenommenen Wahlbenachrichtigungen zu übergeben. 18.09.2021 78
5. Abschlussarbeiten Übergabe aller Unterlagen und Pakete an Wahlbehörde blaue Mappe Wahlniederschrift (von allen unterschrieben!) mit Anlagen: Schnellmeldung, Niederschrift über besondere Vorkommnisse, ggf. Umschlag mit den beschlussgefassten Stimmzetteln, ggf. Umschlag mit den eingenommenen zurückgewiesenen Wahlscheinen, Sortierblätter, Erfrischungsgeldliste (von allen unterschrieben!). 18.09.2021 79
5. Abschlussarbeiten Übergabe aller Unterlagen und Pakete an Wahlbehörde blaue Mappe Tipp, da die Vollständigkeit der Unterschriften auf der Niederschrift sehr wichtig ist: Der Wahlvorsteher / Die Wahlvorsteherin sollte das Erfrischungsgeld erst am Ende, wenn die Unterschriften auf der Niederschrift zu leisten sind, ausgeben. 18.09.2021 80
5. Abschlussarbeiten Übergabe aller Unterlagen und Pakete an Wahlbehörde Jeder Wahlvorstand erhält eine Umzugskiste und eine Plastikbox: (s.a. die vor Ort zur Verfügung gestellte Packliste) Umzugskiste: Zuerst einräumen: Pakete a) bis d) Das abgeschlossene Wählerverzeichnis (1. und 2. Ausfertigung) Zuletzt einräumen: Inhalt der blauen Mappe mit der Wahlniederschrift usw. Plastikbox: Paket e) Nicht benutzte Stimmzettel Sonstige Unterlagen und Gegenstände, Corona-Material, Büromaterial. 18.09.2021 81
5. Abschlussarbeiten Übergabe aller Unterlagen und Pakete an Wahlbehörde Übergabe der Wahlunterlagen im Gemeinschaftsraum des Rathauses (erreichbar über Hintereingang (Parkplatz) des Rathauses) • Die beiden Kisten. • Den Schlüssel der Wahlurne und ggf. Räume. • Die ausgefüllte Liste Erfrischungsgeld. Die Mitglieder des Wahlvorstands (alle!) sind verpflichtet bis eine Stunde nach der Übergabe für das Wahlbüro telefonisch für Rückfragen zur Verfügung zu stehen. 18.09.2021 82
Bundestagswahl 2021 - Wahllokal 18.09.2021 83
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontaktinformationen Magistrat der Kreisstadt Tel.: 06192 / 202 – 0 Hofheim am Taunus Fax: 06192 / 7654 Chinonplatz 2 www.hofheim.de 65719 Hofheim am Taunus rathaus@hofheim.de 18.09.2021 84
Sie können auch lesen