Bundestagswahl 2021 Wahlhandlung und Ergebnisermittlung in den Wahllokalen am 26. September 2021 - Hofheim am Taunus

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Bundestagswahl 2021 Wahlhandlung und Ergebnisermittlung in den Wahllokalen am 26. September 2021 - Hofheim am Taunus
Bundestagswahl 2021
Wahlhandlung und Ergebnisermittlung in den Wahllokalen
am 26. September 2021

18.09.2021                                               1
Bundestagswahl 2021 Wahlhandlung und Ergebnisermittlung in den Wahllokalen am 26. September 2021 - Hofheim am Taunus
   Bundestagswahl 2021

        Allgemeine Informationen

                                     Sie erreichen uns unter:    Sollten Sie kurzfristig
                                            06192               erkrankt sein, so bitten
               Das Wahlbüro ist am
               Sonntag, 26.09.2021        202 – 210             wir um entsprechende
                                                                Mitteilung, so dass wir
              ab 7:00 Uhr besetzt.           oder                  eine Ersatzperson
                                             - 494               verständigen können.

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        Corona - Informationen
         Wahlhelfer erhalten FFP2-Masken.

         Es werden Trennscheiben zur Verfügung gestellt.

         Wahlberechtigen können medizinische Masken angeboten werden.

         Handschuhe und ausreichend Kugelschreiber werden gestellt, ebenso Desinfektionsmittel.

         Die Räumlichkeiten sind großzügig für ausreichend Abstand und „Einbahnstraßen“ ausgelegt.
          Die Räumlichkeiten können ausreichend belüftet werden.
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         Inhalt der Schulung
         1. Aufgaben des Wahlvorstandes
         2. Wahlvorbereitung
               a) im Wahllokal
               b) vor dem Wahllokal
               c) Hygienemaßnahmen
         3. Wahlhandlung
         4. Ermittlung des Wahlergebnisses
         5. Abschlussarbeiten

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                               1. Aufgaben des Wahlvorstands

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   1. Aufgaben des Wahlvorstands

      Wahlvorstand besteht aus acht Personen:
            ein/e Wahlvorsteher/in
            deren/dessen Stellvertretung                            = Mitglieder des
            eine schriftführende Person                           Wahlvorstandes (MdW)
            deren/dessen Stellvertretung
            vier weitere Mitglieder

      Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes:
            Beschlussfassung durch einfache Mehrheit
            bei Stimmengleichheit: Stimme der Wahlvorsteherin / des Wahlvorstehers ist ausschlaggebend

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Bundestagswahl 2021 Wahlhandlung und Ergebnisermittlung in den Wahllokalen am 26. September 2021 - Hofheim am Taunus
   1. Aufgaben des Wahlvorstands

         Anwesenheitspflichten des Wahlvorstandes
      während der Wahlzeit von 8 Uhr bis 18 Uhr:
                  mindestens 3 MdW einschließlich Wahlvorsteher/in und schriftführender
                   Person oder der jeweiligen Stellvertretung

      während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses nach 18 Uhr:
                  möglichst alle, mindestens jedoch 5 MdW einschließlich Wahlvorsteher/in
                   und schriftführender Person oder der jeweiligen Stellvertretung

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   1. Aufgaben des Wahlvorstands

         Aufgaben Wahlvorsteher/in (und Stellvertretung)
      Verteilung der Aufgaben auf die MdW
      Verpflichtung der MdW zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und
       zur Verschwiegenheit
      Beaufsichtigung über ordnungsgemäße Stimmabgabe im Wahllokal
      Korrektur des Wählerverzeichnisses, falls notwendig
       (zum Beispiel bei nachträglich ausgestellten Wahlscheinen)
      Übermittlung der Bereitschafts- und Schnellmeldung an die Wahlbehörde

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   1. Aufgaben des Wahlvorstands

         Aufgaben Schriftführer/in (und Stellvertretung)
      Betreuung des Wählerverzeichnisses:
                  Prüfung der Wahlberechtigung der Wählenden
                  Vermerke der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis
                  Zählung der Stimmabgabevermerke bei der Stimmenauszählung

      Ausfüllen der Wahlniederschrift und der Erfassungstabelle

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   1. Aufgaben des Wahlvorstands

         Aufgaben übrige MdW
      Ausgabe der Stimmzettel
      Prüfung der Wahlberechtigung (Wahlbenachrichtigung und/oder
       Personaldokument)
      Sammlung der abgegebenen Wahlscheine
      Zählung von Stimmzetteln bei der Ergebnisermittlung
      Unterstützung bei Beaufsichtigung der Wahlkabinen
      Absicherung und Umsetzung der gegebenenfalls erforderlichen
       coronabedingten Hygienemaßnahmen (zum Beispiel Desinfektion der Tische
       in den Wahlkabinen)

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   1. Aufgaben des Wahlvorstands

         Am Tag vor der Wahl
         Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt:

           Wann? Samstag, den 25.09.2021

            Uhrzeit? Zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr

            Wo? Übergabe der Wahlunterlagen im Gemeinschaftsraum des
                Rathauses (erreichbar über Hintereingang (Parkplatz) des
                Rathauses)

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                                      2. Wahlvorbereitung
                                          a) im Wahllokal

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   2. a) Wahlvorbereitung – im Wahllokal

         Am Tag der Wahl
      Der Wahlvorstand muss sich mindestens eine halbe Stunde vor Wahlbeginn im Wahlraum
       versammeln.
      Es genügt, wenn zu diesem Zeitpunkt drei Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sind. Wir bitten
       die Wahlvorsteher oder deren Vertreter sich im Vorfeld mit den übrigen Wahlvorstandsmitgliedern in
       Verbindung zu setzen (Kontaktdaten werden zur Verfügung gestellt) um vorab eine Einteilung
       vorzunehmen.

         Achtung: es müssen während der Wahlzeit immer 3 Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein !

      Sollte zu diesem Zeitpunkt bekannt sein, dass ein Mitglied des Wahlvorstandes kurzfristig
      ausgefallen ist, so bitten wir unverzüglich um Unterrichtung des Wahlbüros (202-494/-210)
      damit von den dort nach Möglichkeit eine Ersatzperson gefunden werden kann.

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   2. a) Wahlvorbereitung – im Wahllokal

         Am Tag der Wahl

                                        Die Stimmzettel sind bereitzulegen
                                        (die Stimmzettel auseinander falten!)

                                        Der Wahlvorsteher/Die Wahlvorsteherin bestimmt:
                                        • wer den Zutritt zum Wahlraum regelt
                                        • wer die Stimmzettel verteilt
                                        • wer den Zugang zu den Wahlkabinen beobachtet

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   2. a) Wahlvorbereitung – im Wahllokal

         Vor Öffnung des Wahllokals zu klären
      Sind genügend amtliche Stimmzettel für die Wählenden vorhanden?

      Sind hinreichend Wahlkabinen aufgestellt und wird das Wahlgeheimnis gewahrt?
       Sind diese vom Platz der Wahlvorsteherin / des Wahlvorstehers sichtbar?

      Sind ausreichend Schreibstifte vorhanden?

      Reichen die aufgestellten Wahlurnen? Können sie nach der Prüfung versiegelt
       oder verschlossen werden?
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   2. a) Wahlvorbereitung – im Wahllokal

         Vor Öffnung des Wahllokals zu klären
      Liegen das richtige Wählerverzeichnis des Wahlbezirkes und die Vordrucke
       zur Wahlniederschrift und zur Schnellmeldung vor?
      Sind die gesetzlichen Grundlagen für die Wahl (Bundeswahlgesetz und
       Bundeswahlordnung) vorhanden?
      Liegen die folgenden Dokumente und Hilfsmittel vor?
                  Auszählung der Stimmen (Urnenwahl)
                  Hinweise für die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände
                  Sortierblätter

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   2. a) Wahlvorbereitung – im Wahllokal

         Vor Öffnung des Wahllokals zu klären
      Ist genügend Verpackungs- und Siegelmaterial zum Verpacken der
       Stimmzettel und Wahlscheine für die spätere Rückgabe an die Wahlbehörde
       vorhanden?

      Ist der Ablauf der Schnellmeldung geklärt?

      Liegen alle wichtigen Rufnummern der Wahlbehörde vor? Besteht eine
       direkte telefonische Verbindung, die gut hörbar und immer erreichbar ist?
       Ist das Handy aufgeladen und ist ein Akkuladegerät verfügbar?
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   2. a) Wahlvorbereitung – im Wahllokal

         Einrichtung eines Wahllokals

          (dargestellte Sitzordnung
                ist bis auf die
           schriftführende Person
              nicht verbindlich)

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   2. a) Wahlvorbereitung – im Wahllokal

         Einrichtung eines Wahllokals
     • Aufstellen der Wahlkabinen:
           Wahlkabinen sind so aufzustellen, dass eine Einsicht durch Dritte während der
           Stimmabgabe - auch beim Betreten oder Verlassen der anderen Wahlkabinen - nicht
           möglich ist.
                        FALSCH:                                        RICHTIG:
                   ohne Zwischenraum                              mit Zwischenraum

                      1         2           3   4      1       2             3          4

                                                               oder Einzelkabinen
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   Bundestagswahl 2021 - Wahllokal

                                       2. Wahlvorbereitung
                                      b) vor dem Wahllokal

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   2. b) Wahlvorbereitung – vor dem Wahllokal

         Vor Öffnung des Wahllokals zu klären
      Ist das Wahllokal verständlich ausgeschildert? Ist erkennbar, um welches
       Wahllokal es sich handelt (Wahlbezirksnummer)?
      Ist ein eventuell zusätzlicher barrierefreier Zugang klar ausgeschildert und
       auch geöffnet?
      Hängen am oder im Gebäude die Wahlbekanntmachung und ein
       Stimmzettelmuster in gut lesbarer Größe aus?
      Ist vor und im Wahlgebäude jegliche Wahlwerbung entfernt?
            „Bannkreis“ für Wahlwerbung einschließlich Unterschriftensammlungen um
             das Wahllokal: etwa 20 Meter
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   2. b) Wahlvorbereitung – vor dem Wahllokal

         Unzulässige Wahlpropaganda
      Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie in
      dem Bereich mit einem Abstand von weniger als 20 Metern von dem Gebäudeeingang jede
      Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton (z. B. Lautsprecher), Schrift oder Bild sowie jede
      Unterschriftensammlung verboten.

      Verstöße gegen dieses Verbot hat der Wahlvorstand zu beheben (etwa durch eigenhändiges Entfernen
      des unzulässigen Werbematerials) oder dem Wahlamt zu melden, damit dieses entsprechend tätig werden
      kann.

      Die Mitglieder des Wahlvorstandes dürfen während ihrer Tätigkeit keine Parteiabzeichen,
      Anstecknadeln, Wahlplaketten u. ä. m. tragen.

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   Bundestagswahl 2021 - Wahllokal

                                         2. Wahlvorbereitung
                                      c) Hygienemaßnahmen

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   2. c) Wahlvorbereitung – Hygienemaßnahmen

        Umsetzung der gegebenenfalls erforderlichen coronabedingten
        Hygieneanforderungen, zum Beispiel:
      ausreichend vorhandenes Desinfektionsmittel
                 insbesondere zur Flächendesinfektion der Tische und Wahlkabinen
                 sowie gegebenenfalls zur Desinfektion der Schreibstifte
      Aufstellen von Desinfektionsmittelspendern
      gegebenenfalls Aufstellen von Spuckschutzwänden
      ausreichend vorhandene Ersatzstifte und Masken

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   Bundestagswahl 2021 - Wahllokal

                                      3. Wahlhandlung

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   3. Wahlhandlung

        Das Wählerverzeichnis – Berichtigung und Abschluss

     Briefwahlunterlagen können durch den Wähler bis Freitag, den 24.09.2021, 18:00 Uhr
      im Briefwahlbüro der Kreisstadt Hofheim am Taunus beantragt werden.
     Danach ist die Ausstellung von Wahlscheinen nur noch bei plötzlicher Erkrankung des
      Wählers möglich (bis Sonntag 15:00 Uhr).
     Wird ein Wahlschein zwischen Freitag 18:00 Uhr und Sonntag 8:00 Uhr ausgestellt,
      informiert die Gemeindebehörde den jeweiligen Wahlvorstand.
     Dieser korrigiert die Abschlussbescheinigung des Wählerverzeichnisses (WVZ) und trägt
      in das Wählerverzeichnis bei dem jeweiligen Wähler ein „W“ für Wahlschein ein.

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   3. Wahlhandlung

        Öffnung des Wahllokals
      Eröffnung der Wahlhandlung um 8 Uhr
                 Sind alle Türen zum Wahllokal geöffnet?
      Überprüfung der Wahlurne durch Wahlvorsteher/in:
                 Wahlurne ist vor Beginn der ersten Stimmabgabe leer
                 danach: öffentliche Versiegelung der Wahlurne

              Der/Die Wahlvorsteher/in weist die anwesenden Beisitzer auf die Verpflichtung zur
              unparteiischen Wahrnehmung ihrer Aufgaben und zur Verschwiegenheit über die bei der
              amtlichen Tätigkeit bekannt werdenden Angelegenheiten hin.

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   3. Wahlhandlung

        Ablauf im Wahllokal

                      Station 1

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   3. Wahlhandlung

        Ablauf im Wahllokal
     Station 1 im Wahllokal
           Vorabkontrolle durch Abgleich im
            WVZ
                 durch Vorzeigen der
                  Wahlbenachrichtigung
                 und/oder durch Vorzeigen eines
                  amtlichen Dokuments mit Lichtbild*,
                  wenn keine Wahlbenachrichtigung
                  dabei, oder persönlich bekannt
                                                        ⃰ zum Beispiel: Personalausweis,
           Ausgabe Stimmzettel                           Reisepass, Führerschein,
                                                          Schwerbehindertenausweis
        18.09.2021                                                                     29
   3. Wahlhandlung

        Ablauf im Wahllokal

     Station 1 im Wahllokal
           Falls eine Wählerin / ein Wähler
            mit einem Wahlschein kommt,
            diesen ebenfalls mit dem WVZ
            abgleichen.

        18.09.2021                             30
   3. Wahlhandlung

        Ablauf im Wahllokal – Zurückweisung eines Wählers
        (§ 56 Abs. 6 und 7 BWO)

                      Nicht im Wählerverzeichnis eingetragen und kein Wahlschein vorhanden.

                         Kann sich nicht ausweisen oder verweigert Mitwirkungshandlungen zur
                         Identitätsfeststellung.

                         Kein Wahlschein vorgelegt, obwohl im Wählerverzeichnis ein Wahlscheinvermerk
                         vorhanden ist.

                      Bereits ein Stimmabgabevermerk im Wählerverzeichnis eingetragen (Ausnahme: Wähler kann
                      schlüssigen Beweis erbringen)
                     Nur im Ausnahmefall kann bei einer Einzelfallprüfung die Stimmabgabe ohne
        18.09.2021   Maske ermöglicht werden !                                                          31
   3. Wahlhandlung

        Ablauf im Wahllokal – Zurückweisung eines Stimmzettels
        (§ 56 Abs. 6 und 7 BWO)

                      Wenn Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder gefaltet wird.

                         Wenn Stimmzettel so gefaltet wird, dass die Stimmabgabe erkennbar oder äußerliche
                         Kennzeichen vorhanden sind.

                         Wenn in der Wahlkabine fotografiert oder gefilmt wurde.

                      Wenn jemand erkennbar mehrere oder nichtamtliche Stimmzettel abgeben oder einen
                      weiteren Gegenstand in die Wahlurne werfen will.

        18.09.2021                                                                                           32
   3. Wahlhandlung

        Ablauf im Wahllokal – Zurückweisung eines Stimmzettels
        (§ 56 Abs. 8 BWO)

     „Hat der Wähler seinen Stimmzettel verschrieben oder
      versehentlich unbrauchbar gemacht, so kann ihm auf
      Verlangen ein neuer Stimmzettel ausgehändigt werden,
      nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein eines
      Mitglieds des Wahlvorstands vernichtet hat.“

        18.09.2021                                               33
   3. Wahlhandlung

        Rote Wahlbriefe

                     Wahlbriefe dürfen von dem Wahlvorstand nicht
                     angenommen werden, da dies nicht Aufgabe des
                     Wahlvorstandes ist.

                     Überbringer von derartigen Sendungen sind an die
                     Eingangsstelle für Wahlbriefe (Rathausbriefkasten) zu
                     verweisen.

        18.09.2021                                                           34
   3. Wahlhandlung

        Rote Wahlbriefe
         Hinweis:
               Sollte die Wählerin / der Wähler seinen roten Wahlbrief selbst öffnen, den
                darin enthaltenen Wahlschein heraus nehmen und ausschließlich damit
                wählen wollen, wäre das möglich.
               Das muss die Wählerin / der Wähler selbst machen.

               Sie dürfen weder den roten Wahlbrief, noch sonstige weitere Inhalte des
                roten Wahlbriefes annehmen! Auch nicht zum in den Müll werfen!

               Nach Vorlage des Wahlscheins ist der Wählerin, dem Wähler ein neuer
                Stimmzettel auszuhändigen.
        18.09.2021                                                                           35
   3. Wahlhandlung

        Wähler aus anderem Wahllokal
         Sollte eine Wählerin / ein Wähler aus einem anderen Ort des Main-Taunus-
          Kreises mit einem Wahlschein in das Wahllokal kommen:

                       Das Wahlamt im Rathaus anrufen.
                       Sollte das O.K. vom Wahlamt kommen, diesen Wähler / diese Wählerin im
                        Wählerverzeichnis unten handschriftlich ergänzen.

                      Nur mit einer Wahlbenachrichtigung darf nicht in einem anderen Wahllokal
                      gewählt werden. Das heißt die Wählerin / der Wähler ist an das Wahllokal, das
                      auf seiner Benachrichtigung ausgewiesen ist, zu verweisen.
        18.09.2021                                                                             36
   3. Wahlhandlung

        Ablauf im Wahllokal

                              Station 2

        18.09.2021                   37
   3. Wahlhandlung

        Ablauf im Wahllokal
      Station 2 im Wahllokal
           Stimmabgabe und Falten des
            Stimmzettels durch die Wählenden
            (Stimmabgabe darf nicht erkennbar
            sein)
           für die Stimmabgabe sind möglichst
            dokumentenechte Stifte zu
            verwenden. Bleistift möglich*.                                     © Bundeswahlleiter
              ⃰ Ausradieren der Stimmabgabe durch Dritte wird strafrechtlich
                geahndet (§ 107a StGB)

           wählende Person kann auch eigenen
            dokumentenechten Stift verwenden
        18.09.2021                                                                                  38
   3. Wahlhandlung

        Ablauf im Wahllokal

                      Station 3

        18.09.2021                39
   3. Wahlhandlung

        Ablauf im Wahllokal

      Station 3 im Wahllokal
           tatsächliche Prüfung der Wahlberechtigung
                 Nachweis durch amtliches Dokument mit Lichtbild*
                 Abgleich mit Wählerverzeichnis
                 Stimmabgabevermerk (Häckchen ✔) im Wählerverzeichnis
           Abgabe der Wahlbenachrichtigung
           bei Wählenden mit Wahlschein:
                 Stimmabgabevermerk entfällt                                                       © Bundeswahlleiter

                                                                         ⃰ zum Beispiel: Personalausweis, Führerschein,
                 Abgabe des Wahlscheins                                   Reisepass, Schwerbehindertenausweis
        18.09.2021                                                                                              40
   3. Wahlhandlung

        Ablauf im Wahllokal

          Station 4

        18.09.2021            41
   3. Wahlhandlung

        Ablauf im Wahllokal

      Station 4 im Wahllokal
           Freigabe der Wahlurne durch die vorstehende
            Person nach Prüfung der Wahlberechtigung
            (Station 3)
           nach Freigabe: Einwurf des Stimmzettels

                                                          © Bundeswahlleiter
        18.09.2021                                                             42
   3. Wahlhandlung

        Ablauf im Wahllokal
      Weitere Hinweise:
           Sicherung einer störungsfreien Stimmabgabe:
           Grundsatz: Ton- und Bildaufnahmen im Wahlraum unzulässig (auch für Medienvertretende)
            Ausnahme: Einverständnis aller Personen, die aufgenommen werden sollen, liegt vor
           bei störendem Verhalten von Personen: Gebrauch des Hausrechts durch Wahlvorstand
            zulässig (§ 31 BWG)
           bei überlangem Aufenthalt von Personen in der Wahlkabine: Aufforderung zum Verlassen
            der Wahlkabine, damit nachfolgende Personen wählen können
           dabei ruhig und bestimmend auftreten
           im Notfall Ordnungsamt oder Polizei rufen

        18.09.2021                                                                             43
   3. Wahlhandlung

        Schließung des Wahllokals um 18:00 Uhr

      noch anwesende Personen im Wahlraum sowie Personen, die sich vor
       18 Uhr in die Warteschlange eingereiht hatten, müssen zur
       Stimmabgabe zugelassen werden.
      Wiederherstellung der Öffentlichkeit nach der letzten Stimmabgabe.

      Unterlagen (nicht ausgegebene Stimmzettel, Wählerverzeichnis, usw.)
       sind von den Tischen zu entfernen.
      Überprüfung der Wahlurne auf Unversehrtheit.
        18.09.2021                                                    44
   Bundestagswahl 2021 - Wahllokal

                         4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         18.09.2021                                      45
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen

     Bei der Auszählung sollen alle Mitglieder des Wahlvorstandes
      anwesend sein. (mind. Wahlvorsteher und Schriftführer oder
      deren Vertreter und drei Beisitzer/innen)
     Vor Öffnung der Wahlurne müssen alle nicht benutzten
      Stimmzettel vom Wahltisch entfernt werden.
     Die Wahlurne wird geleert.

         18.09.2021                                                  46
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen
         • Die Vorgaben aus den §§ 68 und 69 der Bundeswahlordnung sind
           genau einzuhalten !

                                        GENAUIGKEIT HAT VORRANG VOR SCHNELLIGKEIT !

         1a) Zählen der Wähler (Stimmabgabevermerke, Wahlscheine)
         1b) Zählen der Stimmzettel

          2) Stapelbildung

         18.09.2021                                                                   47
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen – Allgemeine Vorgaben
     Sortierung und Zählung unter ständiger gegenseitiger Kontrolle.

     vor der Zählung die Sortierung der Stimmzettel überprüfen, ggfls.
      korrigieren.
     alle Zählungen erfolgen zweifach.

     Wahlvorsteher gibt festgestellte Anzahl der Stimmzettel der Stapel
      jeweils einzeln mündlich bekannt;
      bei den Ergebnissen der getrennten Packen sagt er laut an, um welchen
      Wahlvorschlag es sich handelt.
         18.09.2021                                                       48
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen
     Auszählung der Stimmzettel.
     Gleichzeitig werden die Stimmabgabevermerke im WVZ und die
      eingenommenen Wahlscheine gezählt.
     Die Anzahl der Stimmabgabevermerke und der Wahlscheine
      muss mit der Anzahl der Stimmzettel übereinstimmen.
     Ist dies nicht der Fall, muss ein zweites Mal gezählt werden. Sollte
      auch beim zweiten Mal keine Übereinstimmung erzielt werden,
      muss dies in der Wahlniederschrift begründet werden.
         18.09.2021                                                   49
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen
      1. Schritt: Eintragen der Zahl der Wahlberechtigten
            schriftführende Person: Übertragung der Werte A1 und A2 sowie A1+A2 in die
             Erfassungstabelle
            Formular mit den entsprechenden Werten ist dem Wählerverzeichnis beigefügt

         18.09.2021                                                                       50
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen
      2. Schritt: Ermitteln der Zahl der Wählenden
            schriftführende Person:
                  Zählung der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis
                  Zählung der einbehaltenen gültigen Wahlscheine B1
                  Ermittlung der Zahl der Wählenden B und eintragen in Niederschrift.

            im 4. Schritt (später):
              Abgleich der ermittelte Zahl
              der Wählenden B mit der
              Anzahl der Stimmzettel

         18.09.2021                                                                      51
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen
      3. Schritt: Sortieren der Stimmzettel in vier Stapelgruppen
            Sortierblätter für den 3. Schritt auslegen.

            Öffnung und Entleerung der Wahlurne
            Entfaltung und Zuordnung der Stimmzettel zu einem der vier Stapel.
         18.09.2021                                                               52
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen
      3. Schritt: Sortieren der Stimmzettel in vier Stapelgruppen
           Stapelgruppe 1: Erststimme = Zweitstimme
              Alle Stimmzettel, bei denen die Erst- und Zweitstimmen gleich sind, werden der dem
              Sortierblatt entsprechenden Partei zugeordnet.

         18.09.2021                                                                          53
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen
      3. Schritt: Sortieren der Stimmzettel in vier
       Stapelgruppen
            Stapelgruppe 2: Erststimme ≠ Zweitstimme
                Alle Stimmzettel, bei denen Erst- und Zweitstimme
                ungleich sind, kommen auf einen einzigen Stapel.
                Stimmzettel, auf denen nur die Erst- oder nur die
                Zweitstimme abgegeben wurde, gehören auch auf
                diesen Stapel.

         18.09.2021                                                 54
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen
      3. Schritt: Sortieren der Stimmzettel in vier
       Stapelgruppen
           Stapelgruppe 3: ungekennzeichnete Stimmzettel
              Auf diesem Stapel befinden sich nur leere bzw.
              ungekennzeichnete Stimmzettel.

         18.09.2021                                            55
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen
      3. Schritt: Sortieren der Stimmzettel in vier
       Stapelgruppen
           Stapelgruppe 4: Stimmzettel, die Anlass zu
              Bedenken geben.
                Stimmzettel, auf denen der Wille der wählenden
                Person nicht eindeutig erkennbar ist, sind diesem
                Stapel zuzuordnen. Das sind grundsätzlich alle
                Stimmzettel, die den anderen Stapelgruppen nicht
                zuzuordnen waren.

         18.09.2021                                                 56
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen
      4. Schritt: Auszählen der Stapel und Ermitteln der Zahl der Wählenden
            Auszählung der Stimmzettel aller Stapel.

            schriftführende Person:
                  Bildung der Gesamtzahl aller Stimmzettel B
                  Eintragung der Summe in Protokoll

         18.09.2021                                                            57
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen
      4. Schritt: Auszählen der Stapel und Ermitteln der Zahl der Wählenden
            Überprüfung, ob die Anzahl der Stimmzettel B mit der Anzahl der Wählenden B aus
             dem 2. Schritt übereinstimmt
            Kontrollrechnung:

         18.09.2021                                                                        58
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen
      4. Schritt: Auszählen der Stapel und Ermitteln der Zahl der Wählenden
            bei Differenzen ist die Anzahl der Stimmzettel die maßgebliche Anzahl der Wählenden B
            Übertragung der Zahl der Wählenden B und Zahl der einbehaltenen gültigen
             Wahlscheine B1 in die Erfassungstabelle

         18.09.2021                                                                         59
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen
      5. Schritt: Eintragen der Zählergebnisse der Stapelgruppe 1
      Eintragung der Zählergebnisse in die Erfassungstabellen

                                         Parteien-
                                        übertragung

         18.09.2021                                                  60
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen
      6. Schritt: Eintragen der Zählergebnisse der Stapelgruppe 3 (ungekennzeichnete
       Stimmzettel)
       Eintragung der Zählergebnisse in die Erfassungstabellen

         18.09.2021                                                              61
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen
      7. Schritt: Sortieren und Auszählen der Stapelgruppe 2 –
                             Zweitstimmen
            Sortierblätter für den 7. Schritt auslegen.

            Zuordnung der Stimmzettel nach Parteien anhand der Zweitstimmen (rechte Seite des
             Stimmzettels.
            Zählung der Stimmzettel je Partei und Eintragung des Ergebnisses in die
             Erfassungstabellen.
         18.09.2021                                                                    62
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen
      7. Schritt: Sortieren und Auszählen der Stapelgruppe 2 –
                             Zweitstimmen

         18.09.2021                                               63
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen
      8. Schritt: Sortieren und Auszählen der Stapelgruppe 2 –
                             Erststimmen
            Sortierblätter für den 8. Schritt auslegen.

            Zuordnung der Stimmzettel nach Parteien anhand der Erststimmen
             (linke Seite des Stimmzettels).
            Zählung der Stimmzettel je Partei und Eintragung des Ergebnisses in die
             Erfassungstabellen der Niederschrift.
         18.09.2021                                                                    64
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen
      8. Schritt: Sortieren und Auszählen der Stapelgruppe 2 –
                             Erststimmen

         18.09.2021                                               65
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen
      9. Schritt: Sortieren und Auszählen der Stapelgruppe 4
                   (beschlussgefasste Stimmzettel) getrennt nach
                             Erststimmen und Zweitstimmen

            über jeden Stimmzettel muss ein Beschluss gefasst
             werden.
            Beschluss wird auf der Rückseite jedes Stimmzettels
             vermerkt.
            Zählung der Stimmen und Eintragung in die
             Erfassungstabelle.
            Zuordnung der Stimmzettel nach Parteien.
         18.09.2021                                                66
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen
      9. Schritt: Sortieren und Auszählen der Stapelgruppe 4 –
                             Zweitstimmen

         18.09.2021                                               67
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen
      9. Schritt: Sortieren und Auszählen der Stapelgruppe 4 –
                             Erststimmen

                                        18.09.2021                68
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen
      10. Schritt: Summen bilden und Kontrollrechnungen
            Bildung und Eintragung der Summen der Erst- Und Zweitstimmen sowohl
             waagerecht als auch senkrecht.

         18.09.2021                                                                69
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen
      10. Schritt: Summen bilden und Kontrollrechnungen
            Kontrollrechnung 1: Summe der Erststimmen
                                        + gültige (D) =

         18.09.2021                                        70
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen
      10. Schritt: Summen bilden und Kontrollrechnungen
            Kontrollrechnung 2: Summe der Zweitstimmen
                                   + gültige (F) =

         18.09.2021                                        71
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen
      10. Schritt: Summen bilden und Kontrollrechnungen

            Summe der Erststimmen = Summe der Zweitstimmen

            bei Differenz: Fehlersuche !

         18.09.2021                                           72
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen
      11. Schritt: Übertragen der Ergebnisse in die Schnellmeldung und
                    Übermitteln der Schnellmeldung an die Wahlbehörde
            nach fehlerfreier Kontrollrechnung:

         18.09.2021                                                       73
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen
      11. Schritt: Übertragen der Ergebnisse in die Schnellmeldung und
                    Übermitteln der Schnellmeldung an die Wahlbehörde

      telefonische Durchgabe Wahlbezirksnummer und Ergebnisse an die
       Wahlbehörde 202-210 oder 202-494

         18.09.2021                                                       74
   4. Ermittlung des Wahlergebnisses

         Zählung der Stimmen

         18.09.2021                     75
   Bundestagswahl 2021 - Wahllokal

                                      5. Abschlussarbeiten

         18.09.2021                                      76
   5. Abschlussarbeiten

         Ordnung und Verpackung aller Wahlunterlagen

     Paket a) Stimmzetteln, die nach den für die Wahlkreisbewerber
               abgegebenen Stimmen (Erststimme) geordnet und gebündelt sind.
     Paket b) Stimmzettel, auf denen nur die Zweitstimme (Landesliste
               Partei) abgegeben worden war, geordnet und gebündelt.
     Paket c) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln.
     Paket d) mit den eingenommenen Wahlscheinen.

     Paket e) mit den unbenutzten Stimmzetteln.
         18.09.2021                                                      77
   5. Abschlussarbeiten

         Ordnung und Verpackung aller Wahlunterlagen

       Die Pakete a) bis d) sind zu versiegeln und mit Inhaltsangaben,
       Gemeindename und Nummer des Wahlbezirks zu versehen. Bis zur
       Übergabe an die Geschäftsstelle des Wahlleiters ist der Wahlvorstand
       verantwortlich, dass diese Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.

       Der Geschäftsstelle des Wahlleiters sind auch alle anderen zur Verfügung
       gestellten Unterlagen, das Wählerverzeichnis, ungenutzte Stimmzettel,
       Schlüssel und die eingenommenen Wahlbenachrichtigungen zu übergeben.

         18.09.2021                                                          78
   5. Abschlussarbeiten

         Übergabe aller Unterlagen und Pakete an Wahlbehörde
         blaue Mappe
     Wahlniederschrift (von allen unterschrieben!) mit Anlagen:
                  Schnellmeldung,
                  Niederschrift über besondere Vorkommnisse,
                  ggf. Umschlag mit den beschlussgefassten Stimmzetteln,
                  ggf. Umschlag mit den eingenommenen zurückgewiesenen
                   Wahlscheinen,
                  Sortierblätter,
                  Erfrischungsgeldliste (von allen unterschrieben!).
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   5. Abschlussarbeiten

         Übergabe aller Unterlagen und Pakete an Wahlbehörde
         blaue Mappe

     Tipp, da die Vollständigkeit der Unterschriften auf der Niederschrift sehr
      wichtig ist:

     Der Wahlvorsteher / Die Wahlvorsteherin sollte das Erfrischungsgeld erst am
         Ende, wenn die Unterschriften auf der Niederschrift zu leisten sind,
                                    ausgeben.

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   5. Abschlussarbeiten

         Übergabe aller Unterlagen und Pakete an Wahlbehörde
     Jeder Wahlvorstand erhält eine Umzugskiste und eine Plastikbox:
         (s.a. die vor Ort zur Verfügung gestellte Packliste)
     Umzugskiste:
           Zuerst einräumen:     Pakete a) bis d)
                                  Das abgeschlossene Wählerverzeichnis (1. und 2. Ausfertigung)
           Zuletzt einräumen:    Inhalt der blauen Mappe mit der Wahlniederschrift usw.
     Plastikbox:
           Paket e) Nicht benutzte Stimmzettel
           Sonstige Unterlagen und Gegenstände, Corona-Material, Büromaterial.
         18.09.2021                                                                         81
   5. Abschlussarbeiten

         Übergabe aller Unterlagen und Pakete an Wahlbehörde
     Übergabe der Wahlunterlagen im Gemeinschaftsraum des Rathauses
      (erreichbar über Hintereingang (Parkplatz) des Rathauses)
          • Die beiden Kisten.
          • Den Schlüssel der Wahlurne und ggf. Räume.
          • Die ausgefüllte Liste Erfrischungsgeld.
             Die Mitglieder des Wahlvorstands (alle!) sind verpflichtet bis
             eine Stunde nach der Übergabe für das Wahlbüro telefonisch
                       für Rückfragen zur Verfügung zu stehen.
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   Bundestagswahl 2021 - Wahllokal

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Kontaktinformationen
   Magistrat der Kreisstadt      Tel.: 06192 / 202 – 0
    Hofheim am Taunus             Fax: 06192 / 7654
   Chinonplatz 2                 www.hofheim.de
    65719 Hofheim am Taunus       rathaus@hofheim.de

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