Wehrpfl icht 06/20 - Amazon AWS
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Inhalt 3 Wehrpflicht 4 Stellung (=Musterung) 6 Vorzug, Aufschub und Befreiung 7 Grundwehrdienst 8 Zivildienst 10 Freiwilligendienste: Ersatz für den Zivildienst 11 Finanzielle Leistungen 13 Beratungsstellen 15 Bestellung Infobroschüren Angaben ohne Gewähr: Für dieses Infoblatt wurden vom Team des Jugendservice Informationen eingeholt. Wir recherchieren möglichst genau und richten uns bei der Auswahl der Angebote nach den internen Leitsätzen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität der Angebote kann von uns keine Gewähr übernommen 22 werden. Für die Inhalte der Links kann keine Haftung übernommen werden. Bei Fragen nach Details bitte das Jugendservice kontaktieren. Impressum: Medieninhaber: Land Oberösterreich Herausgeber: Amt der oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft, Gruppe Jugend, Jugendservice Bahnhofplatz 1, 4021 Linz Redaktion: Robert, Sluga, Dipl.-Päd. Manuela Kasper Grafik: Fischer; Abteilung Presse, DTP-Center [2020360] Fotos: iStockphoto.com; ©Laurentiu Iordache, ©Puchong, ©L.Klauser, ©Photographee.eu, ©Gajus, ©Denys Rudyi, ©fotomek - stock.adobe.com 6. Auflage, Juni 2020
Einleitung Wehrpflicht Grundsätzlich besteht für alle männlichen österreichischen Staats- bürger ab dem 17. Geburtstag Wehrpflicht. Spätestens mit der Ein- ladung zur Stellung solltest du dir Gedanken machen, wie du deine Wehrpflicht ableisten möchtest. Um dieser Staatsbürgerpflicht nachzukommen, gibt es verschiedene Möglichkeiten: ▪ den Grundwehrdienst, ▪ den Zivildienst oder ▪ einen Freiwilligendienst im In- und Ausland als Ersatz für den Zivildienst. 33 Auf den nachfolgenden Seiten findest du Infos rund um die Wehrpflicht. Regelmäßig veranstalten wir zu diesem Thema in den Jugendservice Regionalstellen auch Infonachmittage mit Experten. Die Termine findest du auf unserer Homepage unter www.jugendservice.at/termine. Hinweis: Für Frauen gibt es keine Wehrpflicht und somit keine Stellungspflicht. Allerdings kannst du dich als Frau freiwillig für das Bundesheer melden. Nähere Informationen dazu findest du auf der Website des Bundesheeres unter https://karriere.bundesheer. at/karriere/soldatin. Interessierst du dich für ein freiwilliges Jahr im In- oder Ausland, melde dich einfach für eine Beratung bei uns im Jugendservice.
usterung) Stellung (= M 4 Du bekommst zwischen deinem 17. und 18. Geburtstag vom Militärkommando einen ein- geschriebenen Brief mit der Aufforderung zur Stellung, die verpflichtend ist. Kommst du der Ladung zur Stellung nicht nach, musst du mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Du kannst deinen Stellungstermin verschieben, wenn schwerwiegende persönliche Gründe vorliegen. Ist das der Fall, benötigst du einen Nachweis für die Verhinderung und musst Kontakt mit der zuständigen Ergänzungsabteilung des Bundesheeres aufnehmen. Die Stellung dauert in der Regel eineinhalb bis zwei Tage. Dabei wird überprüft, ob du für den Wehrdienst geeignet bist. Die Untersuchungen beinhalten psychologische Tests, Gesundheitschecks sowie die Überprüfung deiner körperlichen und geistigen Fitness. Stichprobenartig werden auch Drogentests durchgeführt. Wenn du ärztliche Befunde hast, die eine chronische Krankheit oder Beeinträchtigung belegen, nimm diese zur Stellung mit. Die ausgewerteten Tests sind Grundlage der Tauglichkeitsbescheinigung. Mit dieser wirst du am Ende der Stellung über das Ergebnis der Untersuchungen informiert.
Es gibt drei Tauglichkeitsstufen: „Tauglich“ Du bist für das Bundesheer geeignet und verpflichtet, Wehr- oder Zivildienst zu leisten. Dabei gibt es verschiedene Wertungsziffern (2 bis 9) – je höher diese ist, desto mehr Möglichkeiten hast du im Wehrdienst. „Fliegertauglich“ ist man zum Beispiel ab der Wertungsstufe 7. „Vorübergehend untauglich“ Du bist derzeit nicht tauglich und wirst nach einer Frist erneut zu einer Stellung geladen, bei der deine Tauglichkeit geprüft wird. „Untauglich“ Du bist aus körperlichen oder geistigen Gründen nicht wehrdienstfähig und wirst daher nicht zum Grundwehrdienst/Zivildienst einberufen. Wenn du zwischen Stellung und Einberufung schwer erkrankt bist oder an Unfallfolgen lei- dest, musst du dies unter Vorlage eines ärztlichen Befunds an die Ergänzungsabteilung des Bundesheers melden. Mehr Infos zur Stellung findest du unter https://karriere.bundesheer.at/grundwehrdienst/stellung 5 Verantwortlich für die Stellung in den Bundesländern ist die jeweilige Ergänzungsabteilung: Ergänzungsabteilung Oberösterreich Amtsgebäude Garnisonstraße Garnisonstraße 36, 4018 Linz Tel.: +43(0)50201 – 4241004 Fax: +43(0)50201 – 4217410 Mail: bundesheer.o@bmlvs.gv.at
fschub und Vorzug, Au Befreiung Vorzug bzw. frühzeitiges Einrücken Wenn du den Grundwehrdienst vorzeitig (ab dem 17. Lebensjahr) leisten willst, kannst du dich freiwillig zur Stellung (und zur vorzeitigen Einberufung) melden. Nimm dafür einfach Kontakt mit der Ergänzungsabteilung des Bundesheeres auf. Auch deine Erziehungsberech- tigten oder gesetzlichen Vertreter müssen zustimmen. Aufschub Ein Aufschub der Wehrpflicht ist nur möglich, wenn du dadurch einen bedeutenden Nachteil in einer Schulausbildung oder Berufsvorbereitung hast. Der Antrag sollte vor dem Einberu- fungsbefehl gestellt werden, ansonsten könnte der Aufschub abgelehnt werden. 6 Diese Ausbildung muss vor dem 1. Jänner des Stellungsjahres begonnen haben und noch andauern. Für eine später begonnene Ausbildung ist ein Aufschub nur in Härtefällen möglich. Der Wehr- oder Zivildienstantritt kann maximal bis zum 28. Geburtstag des Ansuchenden aufgeschoben werden. Den Antrag auf Aufschub bringst du schon bei der Stellung ein – lass dir die Übernahme schriftlich bestätigen. Du kannst den Antrag auch innerhalb von sechs Monaten nach der Stellung eingeschrieben per Post an die Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkom- mandos schicken oder dort persönlich vorsprechen. Das Formular für den „Antrag auf Aufschub / Befreiung“ findest du auf https://karriere.bundesheer.at/formulare Befristete Befreiung Einen Antrag auf befristete Befreiung kannst du stellen, wenn unvorhergesehene wirtschaft- liche oder familiäre Ereignisse eintreten (z.B. Pflegefall in der Familie). Befreiung Priester, Absolventen theologischer Studien im Seelsorgedienst oder einem geistlichen Lehr- amt, Ordensleute und Theologiestudenten, die sich auf ein geistliches Amt vorbereiten, sind von der Stellungspflicht und Wehrpflicht befreit. Sie müssen einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören.
ehrdienst Grundw Wenn du bei der Stellung (Musterung) tauglich bist, erhältst du einen Einberufungsbefehl. Einberufung bedeutet, dass du den Dienst beim Bundesheer antreten musst. Dieser Befehl wird frühestens sechs Monate bis spätestens vier Wochen vor dem Einrückungstermin an dich übermittelt. Der Grundwehrdienst dauert 6 Monate. Du hast keinen Anspruch auf Urlaub. Schon bei der Stellung hast du die Möglichkeit, einen Wunsch für einen Einberufungstermin, einen Einberufungsort oder für eine bestimmte Waffengattung zu äußern. Dies kannst du aber auch nach der Stellung mindestens 6 Monate vor dem Einberufungstermin erledigen. Nimm dafür einfach Kontakt mit der Ergänzungsabteilung des Bundesheeres auf. Es kann allerdings sein, dass du ausschließlich nach dem militärischen Bedarf einberufen wirst. Mehr Infos zum Grundwehrdienst findest du unter https://karriere.bundesheer.at/grundwehrdienst/grundwehrdienst. 7
Zivildienst Der Zivildienst ist ein Ersatz für den Grundwehrdienst. Er dauert 9 Monate und du hast das Recht auf 2 Wochen Urlaub. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Sonderdienstfreistel- lung von bis zu zwei 2 Tagen aus beruflichen Gründen oder aus Gründen der Ausbildung sowie insgesamt maximal bis zu 1 Woche aufgrund von familiären oder sonstigen wichtigen persönlichen Gründen. Wenn du bei der Stellung tauglich bist, kannst du innerhalb von 6 Monaten bis spätestens 2 Tage vor der Einberufung eine Zivildiensterklärung bei der Ergänzungsabteilung oder direkt bei der Stellung abgeben. Das Formular findest du unter www.zivildienst.gv.at Formulare für Zivildiener. Mit dieser Zivildiensterklärung lehnst du aus Gewissensgründen die Wehrpflicht ab. Eine Zivildienstpflicht bringt ein 15-jähriges Waffenbesitzverbot mit sich, das jedoch unter Umstän- den wieder aufgehoben werden kann. Mehr dazu unter www.zivildienst.gv.at Für Zivildiener Widerruf, Erlöschen der Zivildienst- 8 pflicht, Waffenverbot. Nach Erhalt des Einberufungsbefehls ist es nicht mehr möglich, eine Zivildiensterklärung abzugeben. Ungefähr 6 Wochen nach Abgabe der Zivildiensterklärung wird dir der Bescheid über die Feststellung der Zivildienstpflicht (Feststellungsbescheid) von der Zivildienstservice- agentur zugesendet. Grundsätzlich ist es so, dass du von der Zivildienstserviceagentur zum frühestmöglichen Termin einer Einrichtung zugewiesen wirst. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dich von einer Wunscheinrichtung anfordern zu lassen. Dafür benötigst du die Zivildienstzahl, die im Feststellungsbescheid steht. Die Anforderung sollte möglichst rasch erfolgen, spätestens 4 Monate vor dem geplanten Zivildienstbeginn. Zivildiensteinrichtungen und freie Plätze findest du unter www.zivildienst.gv.at/_zuweisung. Ab Zustellung des Zuweisungsbescheids, be- steht keine Chance mehr, eine andere Stelle zu bekommen.
Aufschub, Befreiung vom Zivildienst Aufgrund einer begonnenen Ausbildung bzw. aufgrund von wirtschaftlichen oder familiären Interessen kann dir ein Aufschub oder eine Befreiung gewährt werden. Mehr dazu unter www.zivildienst.gv.at Für Zivildiener Aufschub, Befreiung Widerruf der Zivildiensterklärung Bis 14 Tage nach Erhalt des Zuweisungsbescheides kannst du dich noch für den Wehrdienst beim Bundesheer entscheiden und die Zivildiensterklärung widerrufen (www.zivildienst.gv.at Für Zivildiener Widerruf der Zivildiensterklärung). Weitere Infos zum Zivildienst findest du unter www.zivildienst.gv.at. 9
endiens te : Freiwillig n Z iv ild ienst Ersa tz für de Du kannst dir einen Freiwilligendienst im In- oder Ausland als Ersatz für den Zivildienst an- rechnen lassen, wenn dieser mindestens 10 Monate dauert. Möglich ist, dass du diesen Er- satzdienst bereits vor Abgabe der Zivildiensterklärung beginnst oder ableistest. Achte darauf, dass du die Zivildiensterklärung trotzdem rechtzeitig einreichst. Nähere Infos zu den Voraussetzungen findest du unter www.zivildienst.gv.at Für Zivildiener Freiwilligendienste im In- und Ausland. Folgende Dienste gelten als Ersatz: Freiwilliges Sozialjahr Soziale Einsatzbereiche z.B. bei Menschen mit physischen oder psychischen Beeinträchtigungen, bei alten Menschen, bei Kindern in Österreich oder Jugendlichen etc. www.jugendservice.at Freizeit Freiwillige Einsätze im Inland Freiwilliges Einsatzstellen im Umwelt-, Naturschutz- und Nachhaltigkeitsbe- 10 reich: z.B. bei Non-Profit-Organisationen, Nationalparks, Umweltschutzjahr sozialökonomischen Einrichtungen etc. www.jugendumwelt.at in Österreich Gedenkdienst, Friedens- oder Gedenkdienst: Tätigkeit in einer Einrichtung zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus (z.B. Mitarbeit in Holocaustge- Sozialdienst im Ausland denkstätten wie Museen und Forschungseinrichtungen) Friedensdienst: Tätigkeit, die der Erreichung oder Sicherung des Friedens im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten dient (z.B. Mithilfe bei der Hiroshima Friedens-Kulturstiftung in Japan) Sozialdienst: Tätigkeit, die der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes dient (z.B. Mitarbeit bei einem Straßen- kinder-Projekt) Entwicklungshilfedienst Dieser Dienst kann als Ersatz angerechnet werden, wenn er bei einer anerkannten Organisation geleistet wird und mindestens im Ausland 2 Jahre dauert. Für einen Entwicklungshilfeeinsatz benötigst du entsprechende berufliche Qualifikationen. Wichtig ist, dass der Dienst bei einer anerkannten Trägerorganisation geleistet wird. Eine Liste der anerkannten Organisationen findest du unter www.freiwilligenweb.at Sonderformen Anerkannte Träger
Leistungen Finanzielle Grundwehrdienst Die Geldleistung besteht aus Monatsgeld und Grundvergütung und beträgt pro Monat € 346,62 (Stand Juni 2020). Als Grundwehrdiener bist du kranken- und unfallversichert sowie rezeptgebührenbefreit. Du hast Anspruch auf Fahrtkostenersatz vom Wohnort zur Kaserne. Zudem kannst du eine kostenlose ÖBB ÖSTERREICHCARD Bundesheer sowie unter be- stimmten Voraussetzungen und Wohnkostenbeihilfe und Familien-/Partnerunterhalt bean- tragen beantragen. Wehrdienstleistende haben keinen Anspruch auf Familienbeihilfe oder Alimente. Zivildienst Während des Zivildienstes erhältst du eine Grundvergütung in Höhe von € 346,70 pro Monat (Stand: Juni 2020). Als Zivildiener bist du ebenfalls kranken- und unfallversichert sowie rezeptgebührenbefreit. Zudem erhältst du Naturalverpflegung oder Verpflegungsgeld oder 11 eine Mischform aus beiden. Weiters hast du Anspruch auf eine kostenlose ÖBB ÖSTER- REICHCARD Zivildienst. Außerdem kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Wohn- kostenbeihilfe sowie Familienunterhalt beantragen und bist zusätzlich GIS-Gebühren-befreit. Zivildienstleistende haben keinen Anspruch auf Familienbeihilfe und Unterhalt. Mehr Infos dazu findest du unter www.zivildienst.gv.at Für Zivildiener Geld, Beihilfen
Freiwilligendienste: Ersatz für den Zivildienst 12 Beim freiwilligen Sozialjahr oder freiwilligen Umweltjahr in Österreich bekommst du ein monatliches Taschengeld, Unterkunft und Verpflegung. Außerdem steht dir während dieser Zeit auch Familienbeihilfe zu. Nähere Infos dazu: www.freiwilligenweb.at Sonderformen Freiwilliges Sozialjahr im Inland www.jugendumwelt.at/de/programme/freiwilliges-umweltjahr Freiwillige, die einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer anerkann- ten Trägerorganisation absolvieren, haben Anspruch auf Familienbeihilfe. Taschengeld, Ver- sicherung, Reisekosten, Verpflegung sowie Unterkunft sind nicht einheitlich geregelt. Mehr Infos dazu: www.freiwilligenweb.at Sonderformen Friedensdienst im Ausland www.freiwilligenweb.at Sonderformen Sozialdienst im Ausland www.freiwilligenweb.at Sonderformen Gedenkdienst im Ausland Entwicklungshilfeeinsätze sind bezahlte Jobs. Die Konditionen sind je nach Arbeitsvertrag unterschiedlich. Mehr dazu findest du unter www.entwicklung.at/mitmachen.
tungsstellen Bera Grundwehrdienst Bürgerservicestelle des Bundesministeriums Allgemeine Anfragen zum Bundesheer bzw. für Landesverteidigung zum Dienst im Bundesheer Mariahilfer Straße 24, 1070 Wien Telefon: 050/201 – 10 21 160 www.bundesheer.at/misc/kontakt_buergerservice.php Ergänzungsabteilung Oberösterreich Anlaufstelle bei Fragen zum Grundwehrdienst, Amtsgebäude Garnisonstraße zur Einberufung und Stellung (Musterung), Garnisonstraße 36, 4018 Linz Ausschluss, Aufschub oder Befreiung Telefon: 050/201 – 42 41 004 EMail: bundesheer.o@bmlv.gv.at Heerespersonalamt Wels – Hessen-Kaserne Wehrdienstberatung zu Karriere beim Bundes- Abteilung Personalgewinnung heer und Anlaufstelle für Fragen zum Ausbil- Garnisonsstraße 1, 4600 Wels dungsdienst 13 Kundentelefon: 050/201 – 99 16 40 Beschwerde- und Disziplinarabteilung Berufsinstanz und Beschwerdestelle für Amtsgebäude Rossau Bernardis-Schmid Grundwehrdiener RoßauerLände 1, 1090 Wien Telefon: 050/201 - 0 www.bundesheer.at/misc/kontakt_beschwerde.php Zivildienst Amt der Oö. Landesregierung Zivildienstberatung beim Land OÖ Direktion Inneres und Kommunales Bahnhofplatz 1, 4021 Linz Zivildiensteinrichtungen in OÖ Telefon: 0732/77 20 -114 51 E-Mail: ikd.post@ooe.gv.at www.land-oberoesterreich.gv.at/zivildienst Zivildienstserviceagentur Information- und Auskunftsstelle für alle Fragen Paulanergasse 7-9, 1040 Wien rund um den Zivildienst Telefon: 01/531 26 90 5800 E-Mail: info@zivildienst.gv.at www.zivildienst.gv.at
Freiwilligendienste: Ersatz für den Zivildienst Zivildienstserviceagentur Information und Beratung zu Freiwilligendienste Paulanergasse 7-9, 1040 Wien im In- und Ausland als Ersatz für den Zivildienst Telefon: 01/531 26 90 5800 (Voraussetzungen, rechtliche Fragen etc.) E-Mail: info@zivildienst.gv.at www.zivildienst.gv.at Für Zivildiener Freiwilligendienste im In- und Ausland Verein zur Förderung freiwilliger sozialer Trägerverband für das freiwillige Sozialjahr, Einsatzstellen, Information und Beratung, Dienste Koordinierungsstelle Leondinger Straße 16, 4020 Linz Telefon: 0732/92 22 33 E-Mail: office@fsj.at www.fsj.at/zivildienstersatz Jugend-Umwelt-Plattform JUMP Trägerdienst für ein freiwilliges Umweltjahr, Spittelauer Lände 5, 1090 Wien Information und Beratung, Bewerbungen Telefon: 01/31 304 2015 E-Mail: fuj@jugendumwelt.at www.jugendumwelt.at Programme Freiwilliges Umweltjahr Zivildienstersatz Verein Österreischischer Auslandsdienst Oö. Trägerorganisation für einen Freiwilligen- bzw. www.auslandsdienst.at/kontakt-fuer-interessen- Zivilersatzdienst im Ausland in Form eines ten/#info Gedenkdienstes, Sozialdienstes oder Friedens- dienstes, Information und Beratung 14
br oschür en Info Dein Geld und du – Tipps zum richtigen Umgang mit Geld Deine Infos! Jugendservice Imagefolder Einfach weg – Auslandsaufenthalte für junge Leute Erster Sex und große Liebe Ferien- und Nebenjobsuche Fesch & Fresh – Alles übers „Gut-Riechen“ „I hob (k)an Plan“ – Berufswahl & Bewerben Jobcoach-Navi – Infobroschüre zum Jobcoaching Jung & xund – Gesundheitsbroschüre Lerntipps – Schritt für Schritt zum Lernerfolg „Next school“ – Mittlere und höhere Schulen in Oberösterreich Tattoo und Piercing Wege aus der Essstörung – Zurück zum Genuss Quickinfos 15 Alles Schule Alles Studium Arbeiten im Ausland Au Pair Bildung im Ausland Endlich 18 – Was ändert sich? Erster Sex & Verhütung Freiwillige Einsätze im Ausland Gesundheits- und Sozialbereich – Praktika / Ausbildungen Körperkult – Tattoo & Piercing Lehre Praktika im In- und Ausland Referate stressfrei Wehrpflicht Wohnen Workshops für Schulen & Jugendgruppen Bestellmöglichkeiten (kostenlos, auch in Klassenstärke): ▪ persönlich in allen Regionalstellen ▪ unter www.jugendservice.at/bestellung ▪ per E-Mail oder telefonisch: jugendservice@ooe.gv.at; 0732/66 55 44
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