Wehrpfl icht 06/20 - Amazon AWS

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Wehrpfl icht 06/20 - Amazon AWS
06/20                           jugendservice.at

 Wehrp flicht

        Ein Service des
        Landes Oberösterreich
Wehrpfl icht 06/20 - Amazon AWS
Inhalt
       3              Wehrpflicht
       4              Stellung (=Musterung)
       6              Vorzug, Aufschub und Befreiung
       7              Grundwehrdienst
       8              Zivildienst
       10             Freiwilligendienste: Ersatz für den Zivildienst
       11             Finanzielle Leistungen
       13             Beratungsstellen
       15             Bestellung Infobroschüren

       Angaben ohne Gewähr: Für dieses Infoblatt wurden vom Team des Jugendservice Informationen eingeholt. Wir recherchieren möglichst genau und richten uns bei
       der Auswahl der Angebote nach den internen Leitsätzen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität der Angebote kann von uns keine Gewähr übernommen
22     werden. Für die Inhalte der Links kann keine Haftung übernommen werden. Bei Fragen nach Details bitte das Jugendservice kontaktieren.

              Impressum:
              Medieninhaber: Land Oberösterreich
              Herausgeber: Amt der oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Kultur und
              Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft, Gruppe Jugend, Jugendservice
              Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
              Redaktion: Robert, Sluga, Dipl.-Päd. Manuela Kasper
              Grafik: Fischer; Abteilung Presse, DTP-Center [2020360]
              Fotos: iStockphoto.com; ©Laurentiu Iordache, ©Puchong, ©L.Klauser, ©Photographee.eu,
              ©Gajus, ©Denys Rudyi, ©fotomek - stock.adobe.com
              6. Auflage, Juni 2020
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Einleitung
   Wehrpflicht
   Grundsätzlich besteht für alle männlichen österreichischen Staats-
   bürger ab dem 17. Geburtstag Wehrpflicht. Spätestens mit der Ein-
   ladung zur Stellung solltest du dir Gedanken machen, wie du deine
   Wehrpflicht ableisten möchtest.

   Um dieser Staatsbürgerpflicht nachzukommen, gibt es verschiedene
   Möglichkeiten:
   ▪ den Grundwehrdienst,
   ▪ den Zivildienst oder
   ▪ einen Freiwilligendienst im In- und Ausland als Ersatz für den
     Zivildienst.
                                                                              33
   Auf den nachfolgenden Seiten findest du Infos rund um die
   Wehrpflicht. Regelmäßig veranstalten wir zu diesem Thema in
   den Jugendservice Regionalstellen auch Infonachmittage mit
   Experten. Die Termine findest du auf unserer Homepage unter
   www.jugendservice.at/termine.

   Hinweis: Für Frauen gibt es keine Wehrpflicht und somit keine
   Stellungspflicht. Allerdings kannst du dich als Frau freiwillig für das
   Bundesheer melden. Nähere Informationen dazu findest du auf
   der Website des Bundesheeres unter https://karriere.bundesheer.
   at/karriere/soldatin. Interessierst du dich für ein freiwilliges Jahr im
   In- oder Ausland, melde dich einfach für eine Beratung bei uns im
   Jugendservice.
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usterung)
    Stellung (= M

4

    Du bekommst zwischen deinem 17. und 18. Geburtstag vom Militärkommando einen ein-
    geschriebenen Brief mit der Aufforderung zur Stellung, die verpflichtend ist. Kommst du der
    Ladung zur Stellung nicht nach, musst du mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

    Du kannst deinen Stellungstermin verschieben, wenn schwerwiegende persönliche Gründe
    vorliegen. Ist das der Fall, benötigst du einen Nachweis für die Verhinderung und musst
    Kontakt mit der zuständigen Ergänzungsabteilung des Bundesheeres aufnehmen.

    Die Stellung dauert in der Regel eineinhalb bis zwei Tage. Dabei wird überprüft, ob du
    für den Wehrdienst geeignet bist. Die Untersuchungen beinhalten psychologische Tests,
    Gesundheitschecks sowie die Überprüfung deiner körperlichen und geistigen Fitness.
    Stichprobenartig werden auch Drogentests durchgeführt.
    Wenn du ärztliche Befunde hast, die eine chronische Krankheit oder Beeinträchtigung
    belegen, nimm diese zur Stellung mit.

    Die ausgewerteten Tests sind Grundlage der Tauglichkeitsbescheinigung. Mit dieser
    wirst du am Ende der Stellung über das Ergebnis der Untersuchungen informiert.
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Es gibt drei Tauglichkeitsstufen:
„Tauglich“
Du bist für das Bundesheer geeignet und verpflichtet, Wehr- oder Zivildienst zu leisten. Dabei
gibt es verschiedene Wertungsziffern (2 bis 9) – je höher diese ist, desto mehr Möglichkeiten
hast du im Wehrdienst. „Fliegertauglich“ ist man zum Beispiel ab der Wertungsstufe 7.

„Vorübergehend untauglich“
Du bist derzeit nicht tauglich und wirst nach einer Frist erneut zu einer Stellung geladen, bei
der deine Tauglichkeit geprüft wird.

„Untauglich“
Du bist aus körperlichen oder geistigen Gründen nicht wehrdienstfähig und wirst daher nicht
zum Grundwehrdienst/Zivildienst einberufen.

Wenn du zwischen Stellung und Einberufung schwer erkrankt bist oder an Unfallfolgen lei-
dest, musst du dies unter Vorlage eines ärztlichen Befunds an die Ergänzungsabteilung des
Bundesheers melden.

Mehr Infos zur Stellung findest du unter
https://karriere.bundesheer.at/grundwehrdienst/stellung
                                                                                                  5

Verantwortlich für die Stellung in den Bundesländern ist die jeweilige Ergänzungsabteilung:

Ergänzungsabteilung Oberösterreich
Amtsgebäude Garnisonstraße
Garnisonstraße 36, 4018 Linz
Tel.: +43(0)50201 – 4241004
Fax: +43(0)50201 – 4217410
Mail: bundesheer.o@bmlvs.gv.at
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fschub und
    Vorzug, Au
    Befreiung
    Vorzug bzw. frühzeitiges Einrücken
    Wenn du den Grundwehrdienst vorzeitig (ab dem 17. Lebensjahr) leisten willst, kannst du
    dich freiwillig zur Stellung (und zur vorzeitigen Einberufung) melden. Nimm dafür einfach
    Kontakt mit der Ergänzungsabteilung des Bundesheeres auf. Auch deine Erziehungsberech-
    tigten oder gesetzlichen Vertreter müssen zustimmen.

    Aufschub
    Ein Aufschub der Wehrpflicht ist nur möglich, wenn du dadurch einen bedeutenden Nachteil
    in einer Schulausbildung oder Berufsvorbereitung hast. Der Antrag sollte vor dem Einberu-
    fungsbefehl gestellt werden, ansonsten könnte der Aufschub abgelehnt werden.

6   Diese Ausbildung muss vor dem 1. Jänner des Stellungsjahres begonnen haben und noch
    andauern. Für eine später begonnene Ausbildung ist ein Aufschub nur in Härtefällen möglich.
    Der Wehr- oder Zivildienstantritt kann maximal bis zum 28. Geburtstag des Ansuchenden
    aufgeschoben werden.
    Den Antrag auf Aufschub bringst du schon bei der Stellung ein – lass dir die Übernahme
    schriftlich bestätigen. Du kannst den Antrag auch innerhalb von sechs Monaten nach der
    Stellung eingeschrieben per Post an die Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkom-
    mandos schicken oder dort persönlich vorsprechen.

    Das Formular für den „Antrag auf Aufschub / Befreiung“ findest du auf
    https://karriere.bundesheer.at/formulare

    Befristete Befreiung
    Einen Antrag auf befristete Befreiung kannst du stellen, wenn unvorhergesehene wirtschaft-
    liche oder familiäre Ereignisse eintreten (z.B. Pflegefall in der Familie).

    Befreiung
    Priester, Absolventen theologischer Studien im Seelsorgedienst oder einem geistlichen Lehr-
    amt, Ordensleute und Theologiestudenten, die sich auf ein geistliches Amt vorbereiten, sind
    von der Stellungspflicht und Wehrpflicht befreit. Sie müssen einer gesetzlich anerkannten
    Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören.
ehrdienst
Grundw
Wenn du bei der Stellung (Musterung) tauglich bist, erhältst du einen Einberufungsbefehl.
Einberufung bedeutet, dass du den Dienst beim Bundesheer antreten musst. Dieser Befehl
wird frühestens sechs Monate bis spätestens vier Wochen vor dem Einrückungstermin an
dich übermittelt.
Der Grundwehrdienst dauert 6 Monate. Du hast keinen Anspruch auf Urlaub.

Schon bei der Stellung hast du die Möglichkeit, einen Wunsch für einen Einberufungstermin,
einen Einberufungsort oder für eine bestimmte Waffengattung zu äußern. Dies kannst du
aber auch nach der Stellung mindestens 6 Monate vor dem Einberufungstermin erledigen.
Nimm dafür einfach Kontakt mit der Ergänzungsabteilung des Bundesheeres auf.

Es kann allerdings sein, dass du ausschließlich nach dem militärischen Bedarf einberufen
wirst.

Mehr Infos zum Grundwehrdienst findest du unter
https://karriere.bundesheer.at/grundwehrdienst/grundwehrdienst.                              7
Zivildienst
    Der Zivildienst ist ein Ersatz für den Grundwehrdienst. Er dauert 9 Monate und du hast das
    Recht auf 2 Wochen Urlaub. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Sonderdienstfreistel-
    lung von bis zu zwei 2 Tagen aus beruflichen Gründen oder aus Gründen der Ausbildung
    sowie insgesamt maximal bis zu 1 Woche aufgrund von familiären oder sonstigen wichtigen
    persönlichen Gründen.

    Wenn du bei der Stellung tauglich bist, kannst du innerhalb von 6 Monaten bis spätestens
    2 Tage vor der Einberufung eine Zivildiensterklärung bei der Ergänzungsabteilung oder
    direkt bei der Stellung abgeben.
    Das Formular findest du unter www.zivildienst.gv.at Formulare für Zivildiener.

    Mit dieser Zivildiensterklärung lehnst du aus Gewissensgründen die Wehrpflicht ab. Eine
    Zivildienstpflicht bringt ein 15-jähriges Waffenbesitzverbot mit sich, das jedoch unter Umstän-
    den wieder aufgehoben werden kann.
    Mehr dazu unter www.zivildienst.gv.at Für Zivildiener Widerruf, Erlöschen der Zivildienst-
8   pflicht, Waffenverbot.

    Nach Erhalt des Einberufungsbefehls ist es nicht mehr möglich, eine Zivildiensterklärung
    abzugeben.

    Ungefähr 6 Wochen nach Abgabe der Zivildiensterklärung wird dir der Bescheid über die
    Feststellung der Zivildienstpflicht (Feststellungsbescheid) von der Zivildienstservice-
    agentur zugesendet.

    Grundsätzlich ist es so, dass du von der Zivildienstserviceagentur zum frühestmöglichen
    Termin einer Einrichtung zugewiesen wirst. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dich von
    einer Wunscheinrichtung anfordern zu lassen. Dafür benötigst du die Zivildienstzahl, die im
    Feststellungsbescheid steht. Die Anforderung sollte möglichst rasch erfolgen, spätestens 4
    Monate vor dem geplanten Zivildienstbeginn. Zivildiensteinrichtungen und freie Plätze findest
    du unter www.zivildienst.gv.at/_zuweisung. Ab Zustellung des Zuweisungsbescheids, be-
    steht keine Chance mehr, eine andere Stelle zu bekommen.
Aufschub, Befreiung vom Zivildienst
Aufgrund einer begonnenen Ausbildung bzw. aufgrund von wirtschaftlichen oder familiären
Interessen kann dir ein Aufschub oder eine Befreiung gewährt werden.

Mehr dazu unter www.zivildienst.gv.at    Für Zivildiener   Aufschub, Befreiung

Widerruf der Zivildiensterklärung
Bis 14 Tage nach Erhalt des Zuweisungsbescheides kannst du dich noch für den Wehrdienst
beim Bundesheer entscheiden und die Zivildiensterklärung widerrufen
(www.zivildienst.gv.at Für Zivildiener Widerruf der Zivildiensterklärung).

Weitere Infos zum Zivildienst findest du unter www.zivildienst.gv.at.

                                                                                          9
endiens  te  :
     Freiwillig    n Z iv ild  ienst
     Ersa tz für de
     Du kannst dir einen Freiwilligendienst im In- oder Ausland als Ersatz für den Zivildienst an-
     rechnen lassen, wenn dieser mindestens 10 Monate dauert. Möglich ist, dass du diesen Er-
     satzdienst bereits vor Abgabe der Zivildiensterklärung beginnst oder ableistest. Achte darauf,
     dass du die Zivildiensterklärung trotzdem rechtzeitig einreichst.
     Nähere Infos zu den Voraussetzungen findest du unter www.zivildienst.gv.at Für Zivildiener
       Freiwilligendienste im In- und Ausland.

     Folgende Dienste gelten als Ersatz:
     Freiwilliges Sozialjahr          Soziale Einsatzbereiche z.B. bei Menschen mit physischen oder
                                      psychischen Beeinträchtigungen, bei alten Menschen, bei Kindern
     in Österreich
                                      oder Jugendlichen etc.
                                      www.jugendservice.at Freizeit Freiwillige Einsätze im Inland

     Freiwilliges                     Einsatzstellen im Umwelt-, Naturschutz- und Nachhaltigkeitsbe-
10                                    reich: z.B. bei Non-Profit-Organisationen, Nationalparks,
     Umweltschutzjahr
                                      sozialökonomischen Einrichtungen etc. www.jugendumwelt.at
     in Österreich

     Gedenkdienst, Friedens- oder     Gedenkdienst: Tätigkeit in einer Einrichtung zum Gedenken an
                                      die Opfer des Nationalsozialismus (z.B. Mitarbeit in Holocaustge-
     Sozialdienst im Ausland
                                      denkstätten wie Museen und Forschungseinrichtungen)

                                      Friedensdienst: Tätigkeit, die der Erreichung oder Sicherung
                                      des Friedens im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten
                                      dient (z.B. Mithilfe bei der Hiroshima Friedens-Kulturstiftung in
                                      Japan)

                                      Sozialdienst: Tätigkeit, die der wirtschaftlichen und sozialen
                                      Entwicklung eines Landes dient (z.B. Mitarbeit bei einem Straßen-
                                      kinder-Projekt)

     Entwicklungshilfedienst          Dieser Dienst kann als Ersatz angerechnet werden, wenn er
                                      bei einer anerkannten Organisation geleistet wird und mindestens
     im Ausland
                                      2 Jahre dauert. Für einen Entwicklungshilfeeinsatz
                                      benötigst du entsprechende berufliche Qualifikationen.

     Wichtig ist, dass der Dienst bei einer anerkannten Trägerorganisation geleistet wird.
     Eine Liste der anerkannten Organisationen findest du unter www.freiwilligenweb.at
     Sonderformen Anerkannte Träger
Leistungen
Finanzielle
Grundwehrdienst
Die Geldleistung besteht aus Monatsgeld und Grundvergütung und beträgt pro Monat €
346,62 (Stand Juni 2020). Als Grundwehrdiener bist du kranken- und unfallversichert sowie
rezeptgebührenbefreit. Du hast Anspruch auf Fahrtkostenersatz vom Wohnort zur Kaserne.
Zudem kannst du eine kostenlose ÖBB ÖSTERREICHCARD Bundesheer sowie unter be-
stimmten Voraussetzungen und Wohnkostenbeihilfe und Familien-/Partnerunterhalt bean-
tragen beantragen. Wehrdienstleistende haben keinen Anspruch auf Familienbeihilfe oder
Alimente.

Zivildienst
Während des Zivildienstes erhältst du eine Grundvergütung in Höhe von € 346,70 pro Monat
(Stand: Juni 2020). Als Zivildiener bist du ebenfalls kranken- und unfallversichert sowie
rezeptgebührenbefreit. Zudem erhältst du Naturalverpflegung oder Verpflegungsgeld oder        11
eine Mischform aus beiden. Weiters hast du Anspruch auf eine kostenlose ÖBB ÖSTER-
REICHCARD Zivildienst. Außerdem kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Wohn-
kostenbeihilfe sowie Familienunterhalt beantragen und bist zusätzlich GIS-Gebühren-befreit.
Zivildienstleistende haben keinen Anspruch auf Familienbeihilfe und Unterhalt.

Mehr Infos dazu findest du unter www.zivildienst.gv.at   Für Zivildiener   Geld, Beihilfen
Freiwilligendienste: Ersatz für den Zivildienst
12   Beim freiwilligen Sozialjahr oder freiwilligen Umweltjahr in Österreich bekommst du ein
     monatliches Taschengeld, Unterkunft und Verpflegung. Außerdem steht dir während dieser
     Zeit auch Familienbeihilfe zu.

     Nähere Infos dazu:
     www.freiwilligenweb.at Sonderformen Freiwilliges Sozialjahr im Inland
     www.jugendumwelt.at/de/programme/freiwilliges-umweltjahr

     Freiwillige, die einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer anerkann-
     ten Trägerorganisation absolvieren, haben Anspruch auf Familienbeihilfe. Taschengeld, Ver-
     sicherung, Reisekosten, Verpflegung sowie Unterkunft sind nicht einheitlich geregelt.

     Mehr Infos dazu:
     www.freiwilligenweb.at   Sonderformen      Friedensdienst im Ausland
     www.freiwilligenweb.at   Sonderformen      Sozialdienst im Ausland
     www.freiwilligenweb.at   Sonderformen      Gedenkdienst im Ausland

     Entwicklungshilfeeinsätze sind bezahlte Jobs. Die Konditionen sind je nach Arbeitsvertrag
     unterschiedlich.

     Mehr dazu findest du unter www.entwicklung.at/mitmachen.
tungsstellen
Bera
Grundwehrdienst
Bürgerservicestelle des Bundesministeriums          Allgemeine Anfragen zum Bundesheer bzw.
für Landesverteidigung                              zum Dienst im Bundesheer
Mariahilfer Straße 24, 1070 Wien
Telefon: 050/201 – 10 21 160
www.bundesheer.at/misc/kontakt_buergerservice.php

Ergänzungsabteilung Oberösterreich                  Anlaufstelle bei Fragen zum Grundwehrdienst,
Amtsgebäude Garnisonstraße                          zur Einberufung und Stellung (Musterung),
Garnisonstraße 36, 4018 Linz                        Ausschluss, Aufschub oder Befreiung
Telefon: 050/201 – 42 41 004
EMail: bundesheer.o@bmlv.gv.at

Heerespersonalamt Wels – Hessen-Kaserne             Wehrdienstberatung zu Karriere beim Bundes-
Abteilung Personalgewinnung                         heer und Anlaufstelle für Fragen zum Ausbil-
Garnisonsstraße 1, 4600 Wels                        dungsdienst                                    13
Kundentelefon: 050/201 – 99 16 40

Beschwerde- und Disziplinarabteilung                Berufsinstanz und Beschwerdestelle für
Amtsgebäude Rossau Bernardis-Schmid                 Grundwehrdiener
RoßauerLände 1, 1090 Wien
Telefon: 050/201 - 0
www.bundesheer.at/misc/kontakt_beschwerde.php

Zivildienst
Amt der Oö. Landesregierung                     Zivildienstberatung beim Land OÖ
Direktion Inneres und Kommunales
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz                       Zivildiensteinrichtungen in OÖ
Telefon: 0732/77 20 -114 51
E-Mail: ikd.post@ooe.gv.at
www.land-oberoesterreich.gv.at/zivildienst

Zivildienstserviceagentur                       Information- und Auskunftsstelle für alle Fragen
Paulanergasse 7-9, 1040 Wien                    rund um den Zivildienst
Telefon: 01/531 26 90 5800
E-Mail: info@zivildienst.gv.at
www.zivildienst.gv.at
Freiwilligendienste: Ersatz für den Zivildienst
     Zivildienstserviceagentur                               Information und Beratung zu Freiwilligendienste
     Paulanergasse 7-9, 1040 Wien                            im In- und Ausland als Ersatz für den Zivildienst
     Telefon: 01/531 26 90 5800                              (Voraussetzungen, rechtliche Fragen etc.)
     E-Mail: info@zivildienst.gv.at
     www.zivildienst.gv.at Für Zivildiener
     Freiwilligendienste im In- und Ausland

     Verein zur Förderung freiwilliger sozialer              Trägerverband für das freiwillige Sozialjahr,
                                                             Einsatzstellen, Information und Beratung,
     Dienste
                                                             Koordinierungsstelle
     Leondinger Straße 16, 4020 Linz
     Telefon: 0732/92 22 33
     E-Mail: office@fsj.at
     www.fsj.at/zivildienstersatz

     Jugend-Umwelt-Plattform JUMP                            Trägerdienst für ein freiwilliges Umweltjahr,
     Spittelauer Lände 5, 1090 Wien                          Information und Beratung, Bewerbungen
     Telefon: 01/31 304 2015
     E-Mail: fuj@jugendumwelt.at
     www.jugendumwelt.at Programme            Freiwilliges
     Umweltjahr Zivildienstersatz

     Verein Österreischischer Auslandsdienst Oö. Trägerorganisation für einen Freiwilligen- bzw.
     www.auslandsdienst.at/kontakt-fuer-interessen-          Zivilersatzdienst im Ausland in Form eines
     ten/#info                                               Gedenkdienstes, Sozialdienstes oder Friedens-
                                                             dienstes, Information und Beratung
14
br oschür en
Info
Dein Geld und du – Tipps zum richtigen Umgang mit Geld
Deine Infos! Jugendservice Imagefolder
Einfach weg – Auslandsaufenthalte für junge Leute
Erster Sex und große Liebe
Ferien- und Nebenjobsuche
Fesch & Fresh – Alles übers „Gut-Riechen“
„I hob (k)an Plan“ – Berufswahl & Bewerben
Jobcoach-Navi – Infobroschüre zum Jobcoaching
Jung & xund – Gesundheitsbroschüre
Lerntipps – Schritt für Schritt zum Lernerfolg
„Next school“ – Mittlere und höhere Schulen in Oberösterreich
Tattoo und Piercing
Wege aus der Essstörung – Zurück zum Genuss

Quickinfos                                                              15
Alles Schule
Alles Studium
Arbeiten im Ausland
Au Pair
Bildung im Ausland
Endlich 18 – Was ändert sich?
Erster Sex & Verhütung
Freiwillige Einsätze im Ausland
Gesundheits- und Sozialbereich – Praktika / Ausbildungen
Körperkult – Tattoo & Piercing
Lehre
Praktika im In- und Ausland
Referate stressfrei
Wehrpflicht
Wohnen
Workshops für Schulen & Jugendgruppen

Bestellmöglichkeiten (kostenlos, auch in Klassenstärke):
▪ persönlich in allen Regionalstellen
▪ unter www.jugendservice.at/bestellung
▪ per E-Mail oder telefonisch: jugendservice@ooe.gv.at; 0732/66 55 44
jugendservice.at

                                                                Hol dir deine 4youcard!
                                                              Auf jugendservice.at oder in einer der
                                                                  14 Jugendservice-Regionalstellen!

              it einer Karte!
 lles erlebenm
A
                       Jugendservice des Landes OÖ
                       4021 Linz, Bahnhofplatz 1 /// Mo - Fr: 13:00 - 17:00 Uhr
                       0732.66 55 44 /// jugendservice@ooe.gv.at

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Regionalstellen – 14 x in OÖ!
Jugendservice Braunau                                  Jugendservice Ried
5280 Braunau, Salzburger Vorstadt 13                   4910 Ried, Roßmarkt 9
Mo - Do: 14.00 - 17.00 Uhr                             Mo - Do: 14.00 - 17.00 Uhr
07722.22233 /// jugendservice-braunau@ooe.gv.at        07752.71515 /// jugendservice-ried@ooe.gv.at

Jugendservice Eferding                                 Jugendservice Rohrbach
4070 Eferding, Schmiedstraße 18                        4150 Rohrbach-Berg, Stadtplatz 28
Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr                             Mo - Do: 14.00 - 17.00 Uhr
07272.75823 /// jugendservice-eferding@ooe.gv.at       07289.22444 /// jugendservice-rohrbach@ooe.gv.at

Jugendservice Freistadt                                Jugendservice Schärding
4240 Freistadt, Pfarrgasse 9                           4780 Schärding, Ludwig-Pfliegl-G. 12
Mo - Do: 14.00 - 17.00 Uhr                             Mo - Do: 14.00 - 17.00 Uhr
07942.72572 /// jugendservice-freistadt@ooe.gv.at      07712.35707 /// jugendservice-schaerding@ooe.gv.at

Jugendservice Gmunden                                  Jugendservice Steyr
4810 Gmunden, Marktplatz 21                            4400 Steyr, Bahnhofstraße 1
Mo - Do: 14.00 - 17.00 Uhr                             Mo - Do: 14.00 - 17.00 Uhr
07612.64455 /// jugendservice-gmunden@ooe.gv.at        07252.54040 /// jugendservice-steyr@ooe.gv.at

Jugendservice Grieskirchen                             Jugendservice Vöcklabruck
4710 Grieskirchen, Roßmarkt 10                         4840 Vöcklabruck, Parkstraße 2a
Mo - Do: 14.00 - 17.00 Uhr                             Mo - Do: 14.00 - 17.00 Uhr
07248.64464 /// jugendservice-grieskirchen@ooe.gv.at   07672.75700 /// jugendservice-voecklabruck@ooe.gv.at

Jugendservice Kirchdorf                                Jugendservice Wels
4560 Kirchdorf, Krankenhausstraße 1                    4600 Wels, Vogelweiderstraße 5
Mi + Fr: 14.00 - 17.00 Uhr                             Mo - Do: 14.00 - 17.00
07582.60416 /// jugendservice-kirchdorf@ooe.gv.at      07242.211411 /// jugendservice-wels@ooe.gv.at

Jugendservice Perg
4320 Perg, Johann-Paur Straße 1
Mo - Do: 14.00 - 17.00 Uhr
07262.58186 /// jugendservice-perg@ooe.gv.at                 @4youcard                      /Jugendservice.at
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