Bundestagswahl am 26. September 2021 - Leitfaden für Wahlvorstände - INFORMATION - Stadt Remscheid

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Bundestagswahl am 26. September 2021 - Leitfaden für Wahlvorstände - INFORMATION - Stadt Remscheid
INFORMATION
                                Wahlamt

      Bundestagswahl
    am 26. September 2021

  Leitfaden für Wahlvorstände

Der Oberbürgermeister – Fachdienst Bürger, Sicherheit und Ordnung – Wahlamt
Bundestagswahl am 26. September 2021 - Leitfaden für Wahlvorstände - INFORMATION - Stadt Remscheid
Herausgeber und Bearbeitung:   Stadt Remscheid
                               Der Oberbürgermeister
                               Wahlamt
                               Elberfelder Str. 36
                               42849 Remscheid
                               Tel. 16-2879

                                        2
Demokratie live erleben…

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

am 26. September 2021 wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt. Sie haben sich
für diesen Tag zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand zur Verfügung gestellt.

Dieser Leitfaden wird Ihnen helfen, Ihre verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen.
Bitte machen Sie sich bereits vor der Wahl mit den Abläufen am Wahltag und der
Ermittlung des Wahlergebnisses vertraut. Auch am Wahltag selbst hilft Ihnen der
Leitfaden bei allen wichtigen Fragen rund um die Wahl in einem Urnenwahllokal.

Ich wünsche Ihnen einen interessanten Einsatz und einen erfolgreichen Tag im
Wahllokal. Ich bedanke mich herzlich, dass Sie diese wichtige Aufgabe übernehmen.
Denn eines ist sicher: Ohne das Engagement der ehrenamtlichen Wahlvorstände
-ohne Ihr Engagement- würde unsere Demokratie nicht funktionieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Burkhard Mast-Weisz
Oberbürgermeister

                                         3
Mitteilung des Wahlteams

Ihre Mitarbeit im Wahlvorstand ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. In diesem Leitfaden
sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst, die Sie in die Lage versetzen, Ihre
Tätigkeit im Wahlvorstand erfüllen zu können.

Lesen Sie diesen Leitfaden bitte aufmerksam durch.

Auch dieses Mal haben wir neben der „grauen Theorie“ für Ihre praktische Arbeit einige
„Praxistipps“ eingefügt.

Beachten Sie bitte auch unser Stichwortverzeichnis am Ende dieses Leitfadens. Hier haben
wir alle für Sie wichtigen Paragrafen mit Stichwort aufgeführt. Dafür haben wir im laufenden
Text auf die Paragrafenhinweise verzichtet.

Interaktive Lernplattform

Ganz besonders freue ich mich, Sie auf unser bewährtes Angebot im Internet hinweisen
zu können. Dort finden Sie unsere interaktive Lernplattform. Unter dem Abschnitt „Film“
ist die gesamte Wahlhandlung sowie die „Stimmauszählung“ in einzelnen, nur wenige
Minuten langen, Spielfilmclips nachgespielt. Zudem finden Sie dort weitere interessante
Abschnitte wie „Stimmauszählung“ und ein „Quiz“, in dem Sie Ihr vorhandenes Wissen als
Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer auf unterhaltsame Art testen können. Aufgrund der Corona-
Pandemie konnte kein neuer Schulungsfilm gedreht werden. Die Inhalte sind aber immer
noch aktuell und weiterhin nutzbar.

So finden Sie uns im Internet: www.remscheid.de/wahlhelfende

       Oder direkt mit diesem Link:
       https://wahlhelfer.remscheid.de/remscheid/film/1793

Schwierigkeiten beim Finden der Seite? Dann rufen Sie uns an, wir helfen gerne.

                             Praxistipp für den Wahlsonntag:
            Alle Filmclips können Sie auch auf dem Smartphone anschauen.

Anregungen, Verbesserungsvorschläge, und alle sonstigen Tipps nehmen wir von Ihnen
gerne entgegen, um bei künftigen Wahlen noch besser vorbereitet zu sein.

Ihr Wahlteam
Tel. 16-2879

                                              4
Wahlen in Zeiten der Corona-Pandemie
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Gesundheit sowie die Gesundheit aller Wählenden ist uns vor dem Hintergrund der
andauernden Corona-Pandemie äußerst wichtig.

Generell gelten die bekannten Regeln (A) Abstand, (H) Hygiene, (A) Atemschutz und (L)
Lüften.

Zu Ihrem Schutz stellt Ihnen das Wahlamt

      je drei Plexiglas-Schutzwände
      jeder Wahlhelfenden/jedem Wahlhelfenden eine FFP2- oder medizinische Maske
      Bodenklebeband für Abstandsmarkierungen
      Einmalhandschuhe und Desinfektionstücher

Bitte nutzen Sie diese Materialien zu Ihrem Schutz und zum Schutz der Wählenden.

  Konzept zur Durchführung des Wahlbetriebs in den Wahllokalen

                       Verhalten in Wahllokalen während der Wahl

Um eine hygienekonforme Wahl gewährleisten zu können, werden folgende Standards in
den Wahllokalen eingeführt:

    Jedem Mitglied des Wahlvorstandes wird eine FFP2- oder medizinische Maske zur
     Verfügung gestellt
    Zwischen den gleichzeitig anwesenden Mitgliedern des Wahlvorstandes im Wahllokal
     wird - durch Platzierung der entsprechenden Tische - dauerhaft ein Mindestabstand
     von 1,50 m eingehalten. In den Bereichen / Situationen, in denen dies nicht möglich
     ist, wird eine FFP2- oder medizinische Maske durch die anwesenden Mitglieder des
     Wahlvorstandes getragen
    Zwischen den im Wahlraum vorhandenen Wahlurnen wird ein Mindestabstand von
     1,50 eingehalten
    Zum Schutze der anwesenden Mitglieder des Wahlvorstandes werden Plexiglas-
     Schutzwände (je drei Schutzwände / Wahllokal) zur Verfügung gestellt
    Die im Wahllokal anwesenden Mitglieder des Wahlvorstandes achten darauf, dass
     zwischen den Wählerinnen und Wählern ein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten
     wird
    Auf den Mindestabstand von 1,50 m wird durch Abstandsmarkierungen auf dem
     Boden hingewiesen
    Durch Hinweisschilder vor dem Wahllokal wird darauf hingewiesen, dass der
     Mindestabstand im Wahllokal einzuhalten ist
    In jedem Wahllokal werden Einmalhandschuhe und Desinfektionstücher zur
     Verfügung gestellt. Die zur Verfügung gestellten Kugelschreiber zum Ausfüllen der
     Stimmzettel werden von den anwesenden Mitgliedern des Wahlvorstandes alle 30
     Minuten desinfiziert, ebenso werden die Oberflächen der Wahlkabinen und der
     Wahlurnen desinfiziert

                                           5
 Die Wählerinnen und Wähler werden im Rahmen einer Presseinformation gebeten,
     ihren eigenen Stift zur Wahl mitzubringen
    Die anwesenden Mitglieder des Wahlvorstandes sorgen alle 30 Minuten für eine
     ausreichende Durchlüftung des Wahllokales

               Verhalten des Wahlvorstandes bei der Stimmauszählung

    Vor Beginn der Stimmauszählung sind die Hände zu desinfizieren. Das Tragen von
     Einmalhandschuhen wird den Mitgliedern des Wahlvorstandes freigestellt
    Während der Stimmauszählung müssen die Mitglieder des Wahlvorstandes die
     FFP2- oder medizinische Maske tragen, da ein Mindestabstand von 1,50 m nicht
     gewährleistet werden kann

                           Verhalten bei Vorkommnissen,
              welche den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl gefährden

    Für den Fall, dass Situationen auftreten, welche den ordnungsgemäßen Ablauf der
     Wahl gefährden, ist unverzüglich der Kommunale Ordnungsdienst unter der
     Telefonnummer 16 - 9000 zu unterrichten

Sämtliche Wahlvorstehende werden bei der Abholung der Wahlunterlagen über das
geltende Hygienekonzept in Kenntnis gesetzt. Die Wahlvorstehenden sind verpflichtet, die
übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes über das Hygienekonzept zu unterrichten.

                                            6
Inhaltsangabe
     Wichtiger Hinweis auf die bewährte Lernplattform im Internet….…Seite 4

     Wahlen in Zeiten von Corona…………………….……………………….Seite 5

     1. Wichtige Telefonnummern...............................................................Seite 8

     2. Auf den ersten Blick.........................................................................Seite 9

     3. Allgemeines.......................................................................................Seite 10
                 Praxistipp 1 - Wahlvorstand......................................................Seite 12
                 Praxistipp 2 - Aufgaben des Wahlvorstandes...........................Seite 13

     4. Aufgaben vor der Wahl.....................................................................Seite 14
                 Praxistipp 3 - Aufbau des Wahlraums.......................................Seite 17

     5. Aufgaben während der Wahlhandlung...........................................Seite 18
           Praxistipp 4 - Stimmabgabe mit Wahlbenachrichtigung…:::::::…...Seite 21
           Praxistipp 5 - Stimmabgabe ohne Wahlbenachrichtigung::::::::::...Seite 22
           Praxistipp 6 - Stimmabgabe mit Wahlschein „W“......::....................Seite 23
           Praxistipp 7 - Wahlbenachrichtigungen.::::::..........::......................Seite 24

     6. Ermittlung des Wahlergebnisses....................................................Seite 25
               Praxistipp 8 - Zählung der Stimmen
                              und Ausfüllen der Wahlniederschrift......................Seite 26

     7. Bekanntgabe des Wahlergebnisses...............................................Seite 29

     8. Schnellmeldung................................................................................Seite 29

     9. Wahlniederschrift..............................................................................Seite 30
                 Praxistipp 9 - Wahlniederschrift................................................Seite 31

   10. Abschlussarbeiten.............................................................................Seite 32

   11. Übergabe der Unterlagen an das Wahlamt......................................Seite 33
                Praxistipp 10 - Verpacken der Wahlunterlagen.........................Seite 34

Anlage 1 - Muster eines Wahlscheins
Anlage 2 - Wahlniederschrift
Anlage 3 - Schnellmeldung
Anlage 4 - Beispiele gültiger und ungültiger Stimmen
Anlage 5 - Stichwortverzeichnis

                                                      7
Wichtige Telefonnummern

   Bei allen Fragen und zur Ergebnis-
             übermittlung am Wahltag

      (02191) 16 - 3939
         Zur Abholung der Unterlagen
                      (02191) 16 - 3177

        Kommunaler Ordnungsdienst
                     (02191)- 16 - 9000

In dringenden Notfällen:            110         Polizei - Notruf
                                    112         Feuerwehr/Rettungsdienst

In den Wahllokalen sind Telefone vorhanden oder es befindet sich ein Handy im
Wahlkoffer. Gebrauchsanweisungen liegen bei.

                                      8
Auf den ersten Blick
1. Der Wahlvorstand besteht aus der Vorsteherin/dem Vorsteher, der stellvertretenden
   Vorsteherin/dem stellvertretenden Vorsteher, der Schriftführerin/dem Schriftführer, der
   stellvertretenden Schriftführerin/dem stellvertretenden Schriftführer sowie drei weiteren
   Beisitzerinnen/Beisitzern.
2. Drei Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher oder
   ihre/seine Stellvertretung, müssen während der Wahlzeit anwesend sein.
3. rt werden und Sie müssen auf diordnungsgemäße Durchführung der Wahl.

4. Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher oder eine von ihr/ihm bevollmächtigte Person holt am
   Donnerstag, dem 23. September 2021 oder Freitag, dem 24. September 2021 jeweils in der Zeit
   von 8.00 bis 18.00 Uhr im Wahlamt, Elberfelder Str. 36, Raum 244, die Erfrischungsgelder und
   weitere Unterlagen ab.

5. Alle Mitglieder des Wahlvorstandes treffen sich am Wahlsonntag pünktlich um 7.30 Uhr im
   Wahllokal.
6. Die Stimmabgabe beginnt um 8.00 Uhr.
7. Gegen 17.00 Uhr finden sich alle Mitglieder des Wahlvorstandes wieder im Wahllokal ein.
8. Die Stimmabgabe endet um 18.00 Uhr.

9. Danach werden die Stimmen zur Bundestagswahl ausgezählt.
10. Die Schnellmeldung wird erstellt.
11. Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher meldet das Ergebnis telefonisch dem Wahlamt.
12. Die Wahlniederschrift wird erstellt.
13. Die Wahlunterlagen werden verpackt.

14. Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher meldet dem Wahlamt, dass alle Unterlagen zur Abholung
   bereit sind.
15. Alle Wahlunterlagen werden abgeholt.

         Lesen Sie bitte die folgende Anleitung sorgfältig durch!

                                                   9
Allgemeines

Rechtsgrundlagen für die Bundestagswahl
1. Grundgesetz (GG)
2. Bundeswahlgesetz (BWG)
3. Bundeswahlordnung (BWO)

Das BWG und die BWO finden Sie in voller Länge in Ihrem Wahllokal!
Die für Ihre Arbeit maßgeblichen Paragrafen finden Sie im Stichwortverzeichnis am Ende dieses
Leitfadens.

Allgemeine Wahlrechtsgrundsätze der Bundestagswahl

1. Die 598 Mitglieder des Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und
   geheimer Wahl für vier Jahre gewählt.

2. Jede Wählerin/Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl der/des
   Wahlkreisabgeordneten, eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.

3. In den 299 Wahlkreisen (Remscheid ist zusammen mit Solingen, Wuppertal-Cronenberg und
   Wuppertal-Ronsdorf Wahlkreis 103) ist diejenige Bewerberin/derjenige Bewerber gewählt, die/der
   die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Zu diesen gewählten Abgeordneten treten nach
   Verhältniswahlgrundsätzen 299 weitere Abgeordnete aus den Landeslisten der Bundesländer.

Der Wahlvorstand
Zu diesem Thema können Sie den Filmclip „Vor Beginn der Wahl“ anschauen. Der Link ins Internet ist
auf Seite 4 beschrieben.

1. ... ist ein Wahlorgan.
2. ... besteht aus der Vorsteherin/dem Vorsteher, seiner Stellvertreterin/seinem Stellvertreter, der
   Schriftführerin/dem Schriftführer und drei weiteren Beisitzerinnen/Beisitzern.
3. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Ergebnisses sind öffentlich.
4. ... sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahlraum. Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung
   und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt.
5. ... sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.
6. Die Vorsteherin/Der Vorsteher leitet die Tätigkeit.

                                                   10
7. Während der Wahlhandlung müssen immer mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes,
   darunter die Vorsteherin/der Vorsteher und die Schriftführerin/der Schriftführer oder ihre/seine
   Stellvertretungen anwesend sein.
8. ... ist während der Wahlhandlung beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, darunter
   die Vorsteherin/der Vorsteher und die Schriftführerin/der Schriftführer oder ihre/seine
   Stellvertretungen anwesend sind.
9. ... ist während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses beschlussfähig, wenn
   mindestens fünf Mitglieder, darunter die Vorsteherin/der Vorsteher und die Schriftführerin/der
   Schriftführer oder ihre/seine Stellvertretungen, anwesend sind.
10. Der Wahlvorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der
   Wahlvorsteherin/des Wahlvorstehers den Ausschlag.

Die Mitglieder des Wahlvorstandes
Zu diesem Thema können Sie den Filmclip „Mitglieder des Wahlvorstands“ anschauen. Der Link ins
Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

1. ... verpflichten sich zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit.
2. ... üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
3. Jede Wahlberechtigte/Jeder Wahlberechtigte ist zur Übernahme des Ehrenamtes verpflichtet und
   kann die Übernahme nur aus einem wichtigen Grund ablehnen.
4. ... erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 EUR für Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher, 50
   EUR für stellvertretende Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher, 50 EUR für
   Schriftführerin/Schriftführer und 40 EUR für alle anderen Mitglieder des Wahlvorstandes.
5. Als Anerkennung für den ehrenamtlichen Einsatz während der Pandemie werden die Erfrischungs-
   gelder für ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer einmalig pauschal für alle um jeweils
   20 EUR erhöht.
6. ... dürfen während ihrer Tätigkeit kein auf eine politische Überzeugung hinweisendes Zeichen
   sichtbar tragen.
7. Sollten Sie am Wahlsonntag krank sein oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht kommen
   können, unterrichten Sie bitte unverzüglich das Wahlamt. Unentschuldigtes Fernbleiben
   gefährdet die Wahl in der ganzen Stadt. Außerdem handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die
   mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Das Wahlamt verlässt sich auf Sie!

                                                   11
Aufgaben vor der Wahl
am Donnerstag, dem 23.09.2021 oder Freitag, dem 24.09.2021
Nur wenn Sie Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher sind, kommen Sie bitte an einem der o. g. Tage
zwischen 8.00 und 18.00 Uhr in das Wahlamt, Elberfelder Str. 36, Raum 244, und holen Sie folgendes
ab:

1. Schlüssel für den Wahlkoffer,
2. Schlüssel für die beiden Wahlurnen,
3. Liste des Wahlvorstandes/Quittungsliste,
4. Erfrischungsgelder,
5. ggf. weitere Unterlagen.

Sollten Sie verhindert sein, können Sie eine andere, schriftlich bevollmächtigte Person schicken.

Bereits vor dem Wahltag soll die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher die Wahlräume besichtigen
und herrichten. Es ist ratsam, sich vorher telefonisch bei der entsprechenden Hausmeisterin/dem
Hausmeister zu melden.

am Sonntag, dem 26.09.2021

Zu diesem Thema können Sie den Filmclip „Verpflichtung der Mitglieder des Wahlvorstandes“
anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

1. Alle Mitglieder des Wahlvorstandes treffen sich am Wahlsonntag pünktlich um 7.30 Uhr.
2. Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher eröffnet die Wahlhandlung damit, dass sie/er alle
      Mitglieder des Wahlvorstandes zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und im Rahmen
      dessen zur Verschwiegenheit über die ihnen bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet.
3. Sodann zahlt sie/er das Erfrischungsgeld aus. Nicht ausgezahlte Gelder sind abends bei der
      Abholung zurückzugeben.
4. Sollten nicht alle Mitglieder erschienen sein, rufen Sie bitte unverzüglich im Wahlamt an (Telefon
      16-3939); es wird Ihnen Ersatz geschickt.
5. Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher verteilt nun die Aufgaben. Jetzt kann geklärt werden, wer
      die Vormittags- und wer die Nachmittagsschicht übernimmt (siehe auch Praxistipp 1 auf Seite 12,
      hier Vorschlag zur Zeiteinteilung). Drei Mitglieder des Wahlvorstandes müssen während der
      Wahlzeit immer anwesend sein, darunter die Vorsteherin/der Vorsteher und die
      Schriftführerin/der Schriftführer oder ihre/seine Stellvertretungen, damit der Wahlvorstand
      beschlussfähig ist.

                                                    14
Im Wahllokal finden Sie folgendes vor:

1. Einen oder ggf. zwei Wahlkoffer, er enthält:
   1.   das Wählerverzeichnis,
   2.   das Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine,
   3.   Vordruck der Wahlniederschrift,
   4.   Vordruck der Schnellmeldung,
   5.   Abdruck des Bundeswahlgesetzes (BWG),
   6.   Abdruck der Bundeswahlordnung (BWO),
   7.   Vordrucke zur Stapelbildung beim Sortieren und Auszählen der Stimmen,
   8.   Abdruck der Wahlbekanntmachung,
   9.   Hinweisschilder „Wahlraum“,
   10. Hinweispfeile,
   11. verschiedene Briefumschläge zum späteren Verpacken der Stimmzettel und Wahlunterlagen,
   12. Packpapier zum Verpacken der Stimmzettel, soweit vorgenannte Briefumschläge wegen hoher
        Anzahl nicht ausreichen,
   13. Siegelmarken zum Versiegeln von Briefumschlägen und Paketen,
   14. Schreibpapier für besondere Vorkommnisse, Beschlüsse etc.,
   15. Tesafilm, Gummiringe, Büroklammern, Kordel zum Anbinden der Kugelschreiber, Kordel zum
        Verschnüren der Pakete, Kugelschreiber, Edding-Stift, Anfeuchtschwamm, Schere
   16. Leitfaden für Wahlvorstände.

Materialien im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

   17. drei Plexiglas-Schutzwände,
   18. einen Karton FFP2- oder medizinische Maske,
   19. Bodenklebeband für Abstandsmarkierungen,
   20. Desinfektionstücher und weitere Desinfektionsmittel.

2. Zwei Wahlkabinen - stellen Sie diese bitte so auf, dass die Wählerin/der Wähler ihren/seinen
   Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und zusammenfalten kann. Die Wahlkabinen müssen
   vom Tisch des Wahlvorstandes aus überblickt werden können.
3. Zwei Wahlurnen mit den amtlichen Stimmzetteln - es sind deshalb zwei Wahlurnen, weil bei der
   zu erwartenden Menge Stimmzettel eine nicht ausreicht. Alle zwei müssen von Anfang an
   gleichermaßen benutzt werden.
4. Der Wahltisch, an dem der Wahlvorstand Platz nimmt, muss von allen Seiten zugänglich sein. An
   diesen Tisch werden die Wahlurnen gestellt.
5. Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigt die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher ggfls. das
   Wählerverzeichnis wegen der etwa nachträglich erteilten Wahlscheine, indem sie/er bei den in
   diesem Verzeichnis aufgeführten Wahlberechtigten in der Spalte für den Stimmabgabevermerk
   „Wahlschein“ oder „W“ einträgt. Sie/Er berichtigt, nur in diesem Falle, dementsprechend die
   Abschlussbescheinigung des Wählerverzeichnisses.
                                                  15
6. Der Wahlvorstand überzeugt sich vor Beginn der Stimmabgabe davon, dass die Urnen leer sind.
   Die Vorsteherin/Der Vorsteher verschließt die Wahlurnen. Sie dürfen bis zum Schluss der
   Wahlhandlung nicht mehr geöffnet werden.

Hinweisschilder anbringen

Zu diesem Thema können Sie die Filmclips „Einrichten des Wahlraums“ und „Keine Wahlwerbung vor
Ort am und im Wahlraum“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

1. Am oder im Eingang des Gebäudes bringen Sie die Wahlbekanntmachung und den Hinweis zur
   Wahlberechtigung an und einen amtlichen Stimmzettel. Bitte kennzeichnen Sie diesen deutlich
   als Muster.
2. Des Weiteren bringen Sie die Hinweisschilder und Pfeile soweit nötig an, damit die Wählerinnen
   und Wähler den Wahlraum im Gebäude finden.
3. Bitte achten Sie darauf, dass während der Wahlzeit im oder am Gebäude Ihres Wahllokals jede
   Beeinflussung der Wählenden durch Wort, Ton, Schrift oder Bild verboten ist. In einem solchen
   Fall rufen Sie bitte unverzüglich das Wahlamt oder direkt die Polizei an.

                                                  16
Aufgaben während der Wahlhandlung
Zu diesem Thema können Sie die Filmclips „8 Uhr - die Wahl beginnt“ anschauen. Der Link ins Internet
ist auf Seite 4 beschrieben.

1. Die Wahlzeit dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Um 8.00 Uhr beginnt die Stimmabgabe.
3. Die Wahlhandlung ist öffentlich.
4. Der Wahlvorstand sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahlraum, bei Problemen rufen Sie das
   Wahlamt oder direkt die Polizei an.
5. Der Wahlvorstand sorgt für die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Es sind Vorkehrungen zu
   treffen, dass die Wählerin/der Wähler den Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und
   zusammenfalten kann.
6. Sie beschließen ggfls. - also nur im Zweifelsfalle - über die Zulassung oder Zurückweisung einer
   Wählerin/eines Wählers.
7. Deshalb müssen immer drei Mitglieder, darunter die Vorsteherin/der Vorsteher, die
   Schriftführerin/der Schriftführer oder deren Stellvertretungen, anwesend sein, damit die
   Beschlussfähigkeit gewährleistet ist.
8. Bitte beachten Sie, dass das Rauchen in öffentlichen Gebäuden nicht erlaubt ist.

Die Stimmabgabe

Zu diesem Thema können Sie die Filmclips unter „Wählen mit/ohne Wahlbenachrichtigung“
anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

Der Vorgang der Stimmabgabe ist in § 56 BWO vorgeschrieben; die Mitglieder des Wahlvorstandes
müssen sich mit ihm vertraut machen. Hier wird der Text jetzt nur im Auszug wiedergegeben:

    1. Wenn die Wählerin/der Wähler den Wahlraum betritt, erhält sie/er einen amtlichen
        Stimmzettel.   Der    Wahlvorstand       kann    anordnen,   dass    sie/er   hierzu   ihre/seine
        Wahlbenachrichtigung vorzeigt.
    2. Sie/Er begibt sich in die Wahlkabine, kennzeichnet dort den Stimmzettel und faltet ihn dort in
        der Weise, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht
        fotografiert oder gefilmt werden.
    3. Danach tritt die Wählerin/der Wähler an den Tisch des Wahlvorstandes und gibt ihre/seine
        Wahlbenachrichtigung      ab.      Auf   Verlangen,   insbesondere   wenn     sie/er   ihre/seine
        Wahlbenachrichtigung nicht vorlegt, hat sie/er sich auszuweisen.
    4. Sobald die Schriftführerin/der Schriftführer den Namen des Wählenden im Wählerverzeichnis
        gefunden hat und die Wahlberechtigung festgestellt ist, gibt die Wahlvorsteherin/der
        Wahlvorsteher die Wahlurne frei. Das Wählerverzeichnis ist alphabetisch nach Namen
        geordnet; im Ausnahmefall können aber am Ende Wahlberechtigte nachgetragen sein!
    5. Die Wählerin/Der Wähler wirft den Stimmzettel in die Wahlurne.
    6. Die Schriftführerin/Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis.

                                                    18
Ausübung des Wahlrechts

Zu diesem Thema können Sie die Filmclips unter „Wählerverzeichnis“ anschauen. Der Link ins Internet
ist auf Seite 4 beschrieben.

Wählen kann nur, wer in ein
1. (Ihrem) Wählerverzeichnis eingetragen ist oder
2. einen Wahlschein hat.

Die Wählerin/Der Wähler ist zurückzuweisen, die/der

Zu den folgenden Themen können Sie die Filmclips unter „Im falschen Wahlraum, Keine
Wahlbenachrichtigung für die aktuelle Wahl, Wähler ist scheinbar im Wählerverzeichnis nicht zu finden
– Zuzug, Wahlgeheimnis wahren, Wählen mit Hilfsperson, Umgang mit Fotos / Presse“ anschauen.
Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

1. ... nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wenn sie/er eine Wahlbenachrichtigung dabei
   hat, schauen Sie bitte darauf, vielleicht ist sie/er nur im falschen Wahllokal.
2. ... keinen Wahlschein vorlegt, obwohl sich im Wählerverzeichnis ein „W“ befindet.
3. ... bereits einen Stimmabgabevermerk (oder einen der möglichen Sperrvermerke z. B. „Wegzug“)
   im Wählerverzeichnis hat, es sei denn, sie/er weist nach, dass sie/er noch nicht gewählt hat.
4. ...ihren/seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet hat.
5. ...ihren/seinen Stimmzettel so gefaltet, dass ihre/seine Stimmabgabe erkennbar ist.
5.a…für den Wahlvorstand erkennbar fotografiert oder gefilmt hat.
6. ...erkennbar mehrere oder einen nicht amtlich hergestellten Stimmzettel abgeben.

Im Falle einer Zurückweisung einer Wählerin/eines Wählers gilt  fragen Sie im Wahlamt nach!

1. Ggfls. ist eine Wählerin/ein Wähler bei der Zurückweisung nach § 56 Abs. 6 BWO darauf
   hinzuweisen, dass sie/er im Wahlamt in der Elberfelder Str. 36 bis 15.00 Uhr einen Wahlschein
   beantragen kann.
2. Glaubt die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher oder jemand aus dem Wahlvorstand, das Wahlrecht
   einer Person beanstanden zu müssen, so beschließt der Wahlvorstand über Zulassung oder
   Zurückweisung. Der Beschluss ist in der Wahlniederschrift zu vermerken.
3. Verschreibt sich eine Wählerin/ein Wähler oder hat sie/er ihren/seinen Stimmzettel
   versehentlich unbrauchbar gemacht, können Sie ihr/ihm auf Verlangen einen neuen Stimmzettel
   aushändigen.

Ist die Wählerin/der Wähler des Lesens unkundig, gebrechlich oder behindert, so dass sie/er der
Hilfe bei der Stimmabgabe bedarf, kann sie/er sich von einer anderen Person helfen lassen oder aus
dem Wahlvorstand eine Person des Vertrauens auswählen, die Hilfe leistet, soweit es erforderlich ist.
Sehbehinderte und Blinde können auch eine Stimmzettelschablone zur Kennzeichnung des
Stimmzettels verwenden.

                                                    19
Was kann noch passieren? - Wahlscheine („W“)
Zu diesem Thema können Sie den Filmclip unter „Wählen mit Wahlschein“ anschauen. Der Link ins
Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

Inhaberinnen/Inhaber eines Wahlscheines mit der Wahlkreisbezeichnung „103“ können in
jedem Wahlbezirk des Wahlkreises 103 - Solingen-Remscheid-Wuppertal II wählen.
Der Wahlschein muss natürlich ausgestellt sein für den Wahlkreis 103 - Solingen-Remscheid-
Wuppertal II. Der Wahlschein kann auch vom Wahlamt Solingen oder Wahlamt Wuppertal ausgestellt
sein. Das Muster eines Wahlscheines finden Sie in diesem Leitfaden als Anlage 1.

1. Wollen Inhaberinnen/Inhaber eines Wahlscheines ihre Stimme abgeben, so nennen sie ihren
    Namen, weisen sich aus und übergeben den Wahlschein der Wahlvorsteherin/dem
    Wahlvorsteher.
2. Diese/Dieser prüft den Wahlschein.
3. Bei Zweifel über die Gültigkeit klärt sie der Wahlvorstand nach Möglichkeit (Anruf im Wahlamt,
    Tel. 16-3939) und beschließt über Zulassung oder Zurückweisung.
4. Der Vorgang ist in der Wahlniederschrift zu vermerken.
5. Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher behält den Wahlschein auch im Falle der
    Zurückweisung ein.

Keine Entgegennahme von hellroten Wahlbriefen!
Zu diesem Thema können Sie die Filmclips unter „Wähler mit Wahlbrief und Umwandlung in
Urnenwahl sowie keine roten Wahlbriefe annehmen“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4
beschrieben.

Der Wahlvorstand eines allgemeinen Stimmbezirks ist für die Urnenwahl, nicht für die Briefwahl
zuständig. Deshalb ist er weder berechtigt noch verpflichtet, einen hellroten Wahlbriefumschlag
mit Inhalt entgegenzunehmen. Hellrote Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr im
Wahlamt, Elberfelder Str. 36 eingegangen sein.

Achtung: Hat die Wählerin/der Wähler seinen eigenen roten Wahlbriefumschlag dabei, darf sie/er
bei Ihnen wählen. Sie/Er entnimmt dann dem hellroten Wahlbriefumschlag den Wahlschein, es gilt
dann das gleiche Verfahren wie Wählen mit Wahlschein (siehe Seite oben). Der hellrote
Wahlbriefumschlag mit dem blauen Stimmzettelumschlag wird vernichtet.

Möchte eine Wählerin/ein Wähler in Ihrem Wahlraum mit Wahlschein wählen, so fragen Sie bitte
unbedingt im Wahlamt nach (Telefonnummer 16-3939)!

Um Punkt 18.00 Uhr gibt die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher das Ende der Wahlzeit bekannt.
Von da ab dürfen nur noch Wählerin/Wähler zur Stimmabgabe zugelassen werden, die vor Ablauf der
Wahlzeit erschienen sind und sich im Wahlraum oder aus Platzgründen davor befinden. Der Zutritt
zum Wahlraum ist solange zu sperren, bis die anwesenden Wählenden ihre Stimme abgegeben
haben. Die Öffentlichkeit muss jederzeit gewahrt sein. Sodann erklärt die Wahlvorsteherin/der
Wahlvorsteher die Wahlhandlung für geschlossen.

                                                 20
Ermittlung des Wahlergebnisses
Zu diesem Thema können Sie die Filmclips unter „18 Uhr – Ende der Wahlzeit, Beginn der
Stimmauszählung und Beobachter bei der Auszählung – nur gucken, nicht stören“ anschauen. Der
Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

1. Im Anschluss an die Wahlhandlung ermittelt der Wahlvorstand ohne Unterbrechung das
   Wahlergebnis im Wahlbezirk.
2. Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist öffentlich.
3. Die Anwesenheit von mindestens 5 Mitgliedern des Wahlvorstandes, darunter die
   Vorsteherin/der Vorsteher, die Schriftführerin/der Schriftführer bzw. ihre/seine Stellvertretungen ist
   erforderlich, damit Sie beschlussfähig sind.
4. Sicherheit und Genauigkeit haben unbedingten Vorrang vor Schnelligkeit. Bedenken Sie bitte,
   dass durch überhastete und voreilige Maßnahmen oft mehr Zeit verloren geht, als durch ruhiges
   und besonnenes Vorgehen.

Die Wahlniederschrift ist die Grundlage für die Feststellung des
Wahlergebnisses (§ 72 Abs. 1 BWO).

Gehen Sie bei der Stimmenauszählung unbedingt genau nach ihr
vor!

Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher und Schriftführerin/Schriftführer
müssen sich besonders intensiv mit den Vordrucken der
Wahlniederschrift und der Schnellmeldung vertraut machen.

Sie sind als Anlagen 2 und 3 in diesem Leitfaden abgedruckt!

                                                   25
Praxistipp 8 – Zählung der Stimmen und Ausfüllen der Wahlniederschrift

Bereits vor 18.00 Uhr

    1. ... können Sie, wenn es der Publikumsandrang zulässt, die Seite 1 der Wahlniederschrift
        ausfüllen. Hier müssen die Namen der Mitglieder des Wahlvorstandes eingetragen werden.
    2. Die Seite 2 der Wahlniederschrift können Sie schon konzeptionell vorbereiten.
    3. ... können Sie auf Seite 11 der Wahlniederschrift die Zahlen aus dem Wählerverzeichnis unter
        A1, A2 und A1 + A2, übertragen.
    4. Ebenfalls vor 18.00 Uhr kann die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher bereits alle
        Siegelmarken ausfüllen, solange sie noch nicht auf die Briefumschläge verklebt sind.
    5. ... können Sie, wenn es der Publikumsandrang zulässt, die Anzahl der Stimmabgabevermerke
        (Haken) im Wählerverzeichnis und die eingenommenen Wahlscheine gezählt haben.

Nach Ende der Wahlzeit (18:00 Uhr) beginnen Sie mit der Auszählung der Stimmen
Zu diesem Thema können Sie den Filmclip „Feststellung des Wahlergebnisses – Zählung der Wähler“
anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

    1. Alle bei der Auszählung benötigten Tische leer räumen
    2. die Wahlurnen öffnen, Stimmzettel entnehmen, entfalten und zählen
    3. Anzahl der Stimmzettel eintragen auf Seite 7 der Wahlniederschrift unter Punkt 3.2 g)
    4. Anzahl der Haken im Wählerverzeichnis unter Punkt 3.2 a) eintragen
    5. Anzahl der eingenommenen Wahlscheine unter Punkt 3.2 b) eintragen
    6. Die Summe der Punkte 3.2 a) und 3.2 b) muss übereinstimmen mit der Anzahl der
        Stimmzettel - 3.2 g).
    7. Übertragen Sie die Zahlen von Punkt 3.2 a) und Punkt 3.2 b) nach Seite 7 der
        Wahlniederschrift sowie später ebenfalls nach Seite 11 unter Abschnitt 4.

Das Zählgeschäft gliedert sich in vier Schritte:

    1. Sortierung der Stimmzettel
    2. Prüfung und Zählung der in der Stimmabgabe übereinstimmenden Stimmzettel (Erst- und
        Zweitstimme identisch)
    3. Prüfung und Zählung der in der Stimmabgabe nicht übereinstimmenden Stimmzettel
        (Stimmen-Splittingfälle)
    4. Auswertung der ausgesonderten Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben (möglicherweise
        haben Sie solch einen Stapel gar nicht)

                                                   26
Zu diesem Thema können Sie den Filmclip „Sortieren der Stimmzettel“ anschauen. Der Link ins
Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

Gehen Sie bitte wie folgt vor:

Schritt 1: Sortierung

        Benutzen Sie zur Stapelbildung bitte die beiliegenden Vordrucke:

    1. Stapel A - gültige Stimmzettel Erst- und Zweitstimme dieselbe Partei
    2. Stapel B - gültige Stimmzettel Erst- und Zweitstimme unterschiedlich oder nur eine
        Stimme abgegeben oder eine ungültig (Bilden Sie hier zunächst nur diesen einen Stapel).
    3. Stapel C - ungekennzeichnete Stimmzettel
    4. Stapel D - Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben

Unter 1 dürften sich die meisten Stimmzettel finden. Unter 2 (Splittingfälle) ist ebenfalls eine große
Menge. 3 und 4 dürften nur ein kleiner bzw. ganz kleiner Stapel sein.

Schritt 2: Prüfung und (Aus-)Zählung der Stapel A und C
                und Eintragen in die Wahlniederschrift Spalte ZS I

Zu diesem Thema können Sie den Filmclip unter „Auszählen der Stimmen/einzelnen Stapel …“
anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

Zählen Sie

    1. Stapel A - in der Stimmabgabe übereinstimmende Stimmzettel (Erst- und Zweitstimme
        identisch)

Eintragen in die Wahlniederschrift auf Seite 12 in die Spalte ZSI (Zwischensumme I), die gültigen
Erststimmen in Abschnitt D für jede Bewerberin/jeden Bewerber die gültigen Zweitstimmen in
Abschnitt F für jede Partei ein.

    2. Stapel C - ungekennzeichnete Stimmzettel

Eintragen in die Wahlniederschrift auf Seite 12 in die Spalte ZSI (Zwischensumme I), die ungültigen
Erststimmen in Abschnitt C und die ungültigen Zweitstimmen in Abschnitt E.

Die Zahlen sind gleich. Jetzt kann der größte Teil der Stimmzettelstapel beiseite gelegt werden, aber
bitte getrennt liegen lassen.
Es verbleiben folgende zwei Stapel:

                                                   27
1. Stapel B - gültige Stimmzettel Erst- und Zweitstimme unterschiedlich oder nur eine
        Stimme abgegeben oder eine ungültig.
    2. Stapel D - Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben.

Schritt 3: Prüfung und (Aus-)Zählung Stapel B
                Erst- und Zweitstimme unterschiedlich (Splittingfälle)
                und Eintragen in die Wahlniederschrift Spalte ZS II

Als erstes werden die gültigen Stimmzettel, Erst- und Zweitstimme unterschiedlich, sortiert nach
Zweitstimme, dann gezählt. Das Ergebnis wird eingetragen in die Wahlniederschrift auf Seite 12 in
die Spalte ZSII (Zwischensumme II), die ungültigen Zweitstimmen in Abschnitt E und die gültigen
Zweitstimmen in Abschnitt F für jede Partei.

Jetzt werden die Zettel wieder zusammengelegt und neu sortiert nach Erststimmen, dann gezählt.
Das Ergebnis wird eingetragen in die Wahlniederschrift auf Seite 12 in die Spalte ZSII
(Zwischensumme), die ungültigen Erststimmen in Abschnitt C und die gültigen Erststimmen in
Abschnitt D.

Schritt 4: Auswertung der Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben (Stapel D)

                dubiose Stimmzettel
                und Eintragen in die Wahlniederschrift Spalte ZS III

Zu diesem Thema können Sie den Filmclip unter „Beschlussfälle“ anschauen. Der Link ins Internet ist
auf Seite 4 beschrieben.

Möglicherweise haben Sie so einen Stapel gar nicht. Falls doch, müssen Sie jetzt als Wahlvorstand
über jeden einzelnen „dubiosen“ Stimmzettel beschließen, ob dieser gültig oder ungültig ist. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Wahlvorsteherin/des Wahlvorstehers.

Die Stimmzettel, über die der Wahlvorstand besonders beschlossen hat, müssen fortlaufend
nummeriert werden und Sie müssen auf die Rückseite vermerken, wie Sie beschlossen haben, z. B.
„Erststimme gültig und Zweitstimme ungültig“.

Auf Seite 10 der Wahlniederschrift müssen sie unter Punkt 3.5 die Anzahl der laufenden Nummern
angeben.
Und jetzt, ganz wichtig: In der Wahlniederschrift auf Seite 12 unter ZSIII (Zwischensumme III), tragen
Sie jeweils die ungültigen und gültigen Erststimmen ein sowie die entsprechenden Zweitstimmen.

Zu diesem Thema können Sie den Filmclip unter „Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prüfung“
anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

                                                 28
Addieren ...

… Sie nun in der Wahlniederschrift ZSI bis ZSIII (Zwischensummen) in der Spalte „Insgesamt“.

Praxistipp: Die Benutzung eines Taschenrechners auf einem Smartphone hilft hier sehr!

Endkontrolle

Die Summe von C + D ist gleich der Summe von E + F
Beide Summen müssen auch übereinstimmen mit B – Wähler insgesamt

        Alle Mitglieder des Wahlvorstandes müssen die Wahlniederschrift

                                auf Seite 14 unterschreiben!

Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Im Anschluss an die Feststellung des Wahlergebnisses gibt die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher
das Wahlergebnis im Stimmbezirk mündlich bekannt.

Schnellmeldung

Dann wird das Ergebnis in die Schnellmeldung eingetragen und die Wahlvorsteherin/der
Wahlvorsteher gibt es telefonisch an das Wahlamt durch.

                          Telefonnummer 16 - 3939

                                                29
Wahlniederschrift

Zu diesem Thema können Sie den Filmclip unter „Abschluss der Niederschrift und Unterzeichnung
durch den gesamten Wahlvorstand“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

1. Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist vom
   Schriftführenden eine Niederschrift zu fertigen. Dazu erhält sie/er einen Vordruck.
2. Vorkommnisse über die der Wahlvorstand besonders beschlossen hat, sind der Wahlniederschrift
   beizufügen.
3. Die Niederschrift ist von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unterzeichnen.
4. Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher hat die Wahlniederschrift mit den Anlagen unverzüglich
   dem Wahlamt zu übergeben. Nach telefonischer Meldung werden alle Unterlagen sowie alle
   Einrichtungsgegenstände (Urnen, Wahlzelle etc.) abgeholt.

 Bis zur Abholung müssen die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher
                        unbedingt im Wahllokal verbleiben.

                                                 30
Abschlussarbeiten
Zunächst packen Sie

die Wahlniederschrift in den Briefumschlag A, diesen bitte offen lassen.

Des Weiteren gehören dort hinein:

    1. Briefumschlag 1 (nicht versiegeln) - Stimmzettel, über die der Wahlvorstand nach § 69 Abs. 6
        BWO besonders beschlossen hat
    2. Briefumschlag 2 (nicht versiegeln) - Wahlscheine, über die der Wahlvorstand nach § 59 Satz
        3 BWO besonders beschlossen hat
    3. die Schnellmeldung, der Umschlag mit den Schlüsseln und die Quittungsliste.

Den Briefumschlag A übergeben Sie der Abholerin/dem Abholer des Wahlamtes!

Danach werden die Stimmzettel verpackt:

Hat der Wahlvorstand seine Aufgaben erledigt, so verpackt er die Stimmzettel je für sich:

1. Briefumschlag 3 (versiegeln) - die gültigen Stimmzettel, nach Wahlkreisbewerbern
   (Erststimmen) geordnet und gebündelt,
2. Briefumschlag 4 (versiegeln)- die gültigen Stimmzettel, auf denen nur die Zweitstimme
   abgegeben worden ist,
3. Briefumschlag 5 (versiegeln)- die ungekennzeichneten und ungültigen Stimmzettel,
4. Briefumschlag 6 (versiegeln)- die eingenommenen Wahlscheine, soweit sie nicht der
   Wahlniederschrift beigefügt sind (ohne Beschluss).

Zum Verpacken der Wahlunterlagen benutzen Sie bitte die beigefügten Briefumschläge und
versiegeln diese mit den Siegelmarken.

Große Stapel, die nicht in die Umschläge passen, verpacken Sie bitte in Packpapier und bringen den
entsprechenden Briefumschlag außen so an, dass er gelesen werden kann.

Die Briefumschläge (Pakete) 3 bis 6 und das Wählerverzeichnis gehören in den Wahlkoffer!

Auf Seite 34 ist eine grafische Darstellung zum Verpacken der Unterlagen. Bitte
gehen Sie danach vor!

Alle übrigen Gegenstände, wie unbenutzte Stimmzettel, Hinweisschilder, Schreibmaterial etc. werden
in die Urne gelegt.

     Bitte hinterlassen Sie das Wahllokal so, wie Sie es vorgefunden haben!

                                                  32
Übergabe der Unterlagen an das Wahlamt

Die Wahlunterlagen werden unverzüglich vom Wahlamt abgeholt. Dazu melden Sie bitte telefonisch,
kurz vor Beendigung der Abschlussarbeiten, dass Sie bereit sind.

                               Telefonnummer 16 - 3177

 Bis zur Abholung verbleibt die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher
                            bitte unbedingt im Wahllokal.

Das Wahlamt versucht, die Wartezeit so kurz wie möglich zu halten. Es sind insgesamt 5 Autos im
Stadtgebiet unterwegs.

                Das Wahlamt bedankt sich herzlich
                                  für Ihre Mitarbeit!

                                                 33
§

§
35
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt!

                                                                               Wahlschein
             für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021
                                                (Zu den Ziffern 1) bis 4) finden Sie Hinweise in den Erläuterungen)

                                                                                                Nur gültig für den Wahlkreis
                                                                                                103 Solingen - Remscheid - Wuppertal II
                                                                                                Wahlschein Nr. 1
    Frau
    Dora Durchblick                                                                             Wählerverzeichnis Nr. 1011/1409
    Elberfelder Str. 36
    42853 Remscheid                                                                             oder vorgesehener Wahlbezirk

                                                                                                       1)Wahlschein gem. § 25 Abs. 2 BWO

     geboren am                       l wohnhaft in (Postleitzahl, Wohnort .Straße, Hausnummer)z)
     01.01.1980
  kann mit diesem Wahlschein an der Wahl in dem oben genannten Wahlkreis teilnehmen
 1. gegen Abgabe des Wahlscheines und unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses durch Stimmabgabe im
        Wahlraum in einem beliebigen Wahlbezirk des oben genannten Wahlkreises
     oder
 2. durch Briefwahl.

   Ort, Datum
Anlage 29
                                                                                              (zu § 72 Abs. 1)

Gemeinde             Stadt Remscheid                             (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
                                                                    Allgemeiner Wahlbezirk
Kreis                -                                              Sonderwahlbezirk
Wahlkreis            103 Solingen-Remscheid-Wuppertal II            Wahlbezirk mit beweglichem Wahlvor-
                                                                 stand
Land                 Nordrhein-Westfalen
Wahlbezirk-Nr.       1011 Rathaus                                      Diese Wahlniederschrift ist voll-
(Name oder Nummer)                                                    ständig auszufüllen und bei Punkt
                                                                     5.6 von allen Mitgliedern des Wahl-
                                                                        vorstandes zu unterschreiben.

                                   Wahlniederschrift
     über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk
                          der Wahl zum Deutschen Bundestag
                                     am 26.09.2021

1.      Wahlvorstand
        Zu der Bundestagswahl waren für den Wahlbezirk vom Wahlvorstand erschienen:
               Familienname                   Vornamen                       Funktion
        1.                                                                   als Wahlvorsteher
        2.                                                                   als stellv. Wahlvorsteher
        3.                                                                   als Schriftführer
        4.                                                                   als Beisitzer
        5.                                                                   als Beisitzer
        6.                                                                   als Beisitzer
        7.                                                                   als Beisitzer
        8.                                                                   als Beisitzer
        9.                                                                   als Beisitzer

        Anstelle der nicht erschienenen oder ausgefallenen Mitglieder des Wahlvorstandes ernannte der Wahl-
        vorsteher folgende anwesende oder herbeigerufene Wahlberechtigte zu Mitgliedern des Wahlvorstan-
        des und wies sie auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Ver-
        schwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hin:
               Familienname                   Vornamen                       Uhrzeit
        1.
        2.
        3.

        Als Hilfskräfte waren zugezogen:
               Familienname                   Vornamen                       Aufgabe
        1.
        2.
        3.

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2.    Wahlhandlung
2.1   Eröffnung der Wahlhandlung
      Der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung
      damit, dass er die anwesenden Mitglieder des
      Wahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur unpar-
      teiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur
      Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtli-
      chen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegen-
      heiten hinwies; er stellte die Erteilung dieses
      Hinweises an alle Beisitzer vor Aufnahme ihrer
      Tätigkeit sicher. Er belehrte sie über ihre Aufga-
      ben.
      Abdrucke des Bundeswahlgesetzes und der
      Bundeswahlordnung lagen im Wahlraum vor.
2.2   Vorbereitung des Wahlraums
      Damit die Wähler die Stimmzettel unbeobach-
      tet kennzeichnen konnten, waren im Wahlraum
      Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden oder
      Nebenräume, die nur vom Wahlraum aus betret-
      bar waren, hergerichtet.
                                                            (Bitte eintragen:)
                                                             Zahl der Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden:

                                                             Zahl der Nebenräume:

      Vom Tisch des Wahlvorstandes konnten die
      Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden oder
      Eingänge zu den Nebenräumen überblickt wer-
      den.
2.3   Vorbereitung der Wahlurne
      Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die
      Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand
      und leer war.
      Sodann wurde die Wahlurne                             (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)

                                                              versiegelt.
                                                              verschlossen; der Wahlvorsteher nahm den
                                                            Schlüssel in Verwahrung.
2.4   Beginn der Stimmabgabe
      Mit der Stimmabgabe wurde um                          (Bitte eintragen:)
                                                            _____ Uhr _____ Minuten begonnen.

2.5   Berichtigungen aufgrund nachträglich ausgestellter Wahlscheine
      Vor Beginn der Stimmabgabe:                           (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)

                                                                Ein Verzeichnis über nachträglich ausge-
                                                                stellte Wahlscheine lag nicht vor. Das Wäh-
                                                                lerverzeichnis war nicht zu berichtigen.

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Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigte der
                                                         Wahlvorsteher das Wählerverzeichnis nach
                                                         dem Verzeichnis der nachträglich erteilten
                                                         Wahlscheine, indem er bei den Namen der
                                                         nachträglich mit Wahlscheinen versehenen
                                                         Wahlberechtigten in der Spalte für die Stimm-
                                                         abgabe den Vermerk "Wahlschein" oder den
                                                         Buchstaben "W" eintrug. Der Wahlvorsteher
                                                         berichtigte auch die Zahlen der Abschluss-
                                                         bescheinigung der Gemeindebehörde; diese
                                                         Berichtigung wurde von ihm abgezeichnet.
      Während der Stimmabgabe:                           Der Wahlvorsteher berichtigte das Wähler-
                                                         verzeichnis später aufgrund der durch die
                                                         Gemeindebehörde am Wahltag erfolgten Mit-
                                                         teilungen über die noch am Wahltag an
                                                         erkrankte Wahlberechtigte erteilten Wahl-
                                                         scheine, indem er bei den Namen der noch
                                                         am Wahltag mit Wahlscheinen versehenen
                                                         Wahlberechtigten in der Spalte für die Stimm-
                                                         abgabe den Vermerk "Wahlschein" oder
                                                         Buchstaben "W" eintrug. Der Wahlvorsteher
                                                         berichtigte auch die Zahlen der Abschluss-
                                                         bescheinigung der Gemeindebehörde; diese
                                                         Berichtigung wurde von ihm abgezeichnet.
2.6   Ungültigkeit von Wahlscheinen
                                                     (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)

                                                         Der Wahlvorstand hat eine Mitteilung über die
                                                         Ungültigkeit von Wahlscheinen nicht erhal-
                                                         ten.
                                                         Der Wahlvorstand wurde vom

                                                         unterrichtet, dass folgende(r) Wahlschein(e)
                                                         für ungültig erklärt worden ist/sind:

                                                                   Bitte Vor- und Familiennamen des Wahlschein-
                                                                   inhabers sowie Wahlschein-Nummer eintragen

2.7   Beweglicher Wahlvorstand
      Im Wahlbezirk                                      war kein beweglicher Wahlvorstand tätig.
                                                         (Weiter bei Punkt 2.8)
2.8   Beweglicher Wahlvorstand im Sonderwahlbezirk
      Im Sonderwahlbezirk                                war kein beweglicher Wahlvorstand tätig.
2.9   Besondere Vorfälle während der Wahlhandlung
                                                     (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
                                                         waren nicht zu verzeichnen.

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waren zu verzeichnen. Über die besonderen
                                                                Vorfälle (z. B. Zurückweisung von Wählern in
                                                                den Fällen des § 56 Absatz 6 und 7 und des §
                                                                59 der Bundeswahlordnung) wurden Nieder-
                                                                schriften angefertigt, die als Anlagen

                                                                 Nummer __________ bis __________ bei-
                                                                 gefügt sind.

2.10   Ablauf der Wahlzeit
       Um 18:00 Uhr gab der Wahlvorsteher den Ablauf
       der Wahlzeit bekannt. Danach wurden nur noch
       die Wähler zur Stimmabgabe zugelassen, die
       vor Ablauf der Wahlzeit erschienen waren und
       sich im Wahlraum oder aus Platzgründen davor
       befanden. Nach Ablauf der Wahlzeit eintreffen-
       den Personen wurde der Zutritt zur Stimmab-
       gabe gesperrt. Nachdem die vor Ablauf der
       Wahlzeit erschienenen Wähler ihre Stimmen
       abgegeben hatten, erklärte der Wahlvorsteher
       die Wahlhandlung für geschlossen.
                                                              Um _____ Uhr _____ Minuten
                                                             erklärte der Wahlvorsteher die Wahl für
                                                             geschlossen.
       Vom Wahltisch wurden alle nicht benutzten
       Stimmzettel entfernt.
3.     Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
3.1    Leitung der Ergebnisfeststellung
       Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergeb-
       nisses wurden unmittelbar im Anschluss an die
       Stimmabgabe unter der Leitung des Wahlvorste-
       hers vorgenommen.
3.2    Zahl der Wähler, Öffnung der Wahlurne
       a) Zunächst wurden die im Wählerverzeich-
          nis eingetragenen Stimmabgabevermerke
          gezählt.
          Die Zählung ergab                                  (Bitte Zahl eintragen:)
                                                             _____ Stimmabgabevermerke
       b) Dann wurden die eingenommenen Wahl-
          scheine gezählt.
          Die Zählung ergab                                  _____ Wahlscheine (= Wähler mit Wahlschein)

                                                             Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei [B1] ein-
                                                             tragen.

       c) Die Feststellung der Zahl der Stimmabgabe-
          vermerke im Wählerverzeichnis und der ein-
          genommenen Wahlscheine ergab, dass
                                                                mehr als 50 Wähler ihre Stimme abgegeben
                                                                haben
                                                                (weiter bei Punkt 3.2 e))
                                                                weniger als 50 Wähler ihre Stimme abgege-
                                                                ben haben; der Kreiswahlleiter wurde unter-
                                                                richtet
                                                                (weiter bei Punkt 3.2 d)).

votemanager V21.8.6                                Seite 4                                18.08.2021 11:46
d) Weil weniger als 50 Wähler ihre Stimme
         abgegeben haben, hat der Kreiswahlleiter
         nach § 68 Absatz 2 die gemeinsame Ermitt-
         lung und Feststellung des Wahlergebnisses
         mit einem von ihm bestimmten anderen Wahl-
         vorstand                                          um _______ Uhr _______ Minuten angeordnet.
         Der Wahlvorstand des Wahlbezirks mit weni-         abgebender Wahlvorstand/Name oder Nummer des Wahlbezirks
         ger als 50 Wählern (abgebender Wahlvor-
         stand)
         hat die verschlossene Wahlurne, die
         Abschlussbeurkundung, das Wählerver-
         zeichnis und die eingenommenen Wahl-               aufnehmender Wahlvorstand/Name oder Nummer des Wahlbezirks
         scheine dem vom Kreiswahlleiter bestimmten
         Wahlvorstand (aufnehmender Wahlvorstand)
                                                           um _______ Uhr _______ Minuten übergeben.
         Am Wahlraum des abgebenden Wahlvor-
         stands wurde ein Hinweis angebracht, wo die
         gemeinsame Ermittlung und Feststellung des
         Wahlergebnisses erfolgt. Beim Transport der
         zu übergebenden Gegenstände waren der
         Wahlvorsteher und der Schriftführer, ein wei-
         teres Mitglied des Wahlvorstands und soweit
         möglich weitere im Wahlraum anwesende
         Wahlberechtigte als Vertreter der Öffentlich-        (Bitte durch Ankreuzen bestätigen)
         keit anwesend.                                       (Weiter bei Punkt 5.4)
      e) Sodann wurde die Wahlurne geöffnet; die
         Stimmzettel wurden entnommen.
         Der Wahlvorsteher überzeugte sich, dass die
         Wahlurne leer war.
      f) Der Inhalt der Wahlurne wurde vor der Aus-
         zählung mit dem Inhalt einer anderen Wahl-
         urne vermischt, weil
                                                           Soweit zutreffend ankreuzen, sonst weiter bei
                                                           Punkt 3.2 g)
                                                              im Wahlbezirk/Sonderwahlbezirk ein beweg-
                                                              licher Wahlvorstand tätig war
                                                              aufgrund der Anordnung des Kreiswahlleiters
                                                              von ______ Uhr _______ Minuten die ver-
                                                              schlossene Wahlurne, das Wählerverzeich-
                                                              nis, die Abschlussbeurkundung und die ein-
                                                              genommenen Wahlscheine des
                                                                abgebender Wahlvorstand/Name oder Nummer des Wahlbezirks

                                                              um ______ Uhr _______ Minuten zur
                                                              gemeinsamen Ermittlung und Feststellung
                                                              des Wahlergebnisses übernommen wurden.

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Bei der Zahl der Wähler (3.2 a), b), g)) und der
        Zahl der Wahlberechtigten (3.3) sind die Zahlen
        aus den Wählerverzeichnissen, Abschlussbe-
        urkundungen, eingenommenen Wahlscheinen
        und Stimmzetteln des abgebenden und des auf-
        nehmenden Wahlvorstands zusammenzuzäh-
        len.
        Nach der Vermischung sind die Stimmzettel
        gemeinsam auszuzählen (ab 3.2 g)).
        g) Sodann wurden die Stimmzettel gezählt.
           Die Zählung ergab                                 (Bitte Zahl eintragen:)
                                                             _________ Stimmzettel (= Wähler insgesamt)

                                                             Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei [B] ein-
                                                             tragen.

           a) + b) zusammen ergab                            ________ Personen.
                                                             (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
                                                                 Die Gesamtzahl a) + b) stimmte mit der Zahl
                                                                 der Stimmzettel unter g) überein.
                                                                 Die Gesamtzahl a) + b) war
                                                                 um ______ (Anzahl) größer
                                                                 um ______ (Anzahl) kleiner
                                                                 als die Zahl der Stimmzettel.
                                                             Die Verschiedenheit, die auch bei wiederholter
                                                             Zählung bestehen blieb, erklärt sich aus folgen-
                                                             den Gründen:
                                                              Bitte erläutern:

3.3     Zahl der Wahlberechtigten
        Der Schriftführer übertrug aus der Bescheinigung
        über den Abschluss des Wählerverzeichnisses
                                                             die Zahl der Wahlberechtigten hinten in
                                                             Abschnitt 4 unter [A1 + A2] der Wahlnieder-
                                                             schrift.
                                                             Sofern der Wahlvorsteher Berichtigungen auf-
                                                             grund nachträglich ausgestellter Wahlscheine
                                                             vorgenommen hat (siehe Abschnitt 2.5), ist die
                                                             berichtigte Zahl einzutragen.
3.4     Zählung der Stimmen; Stimmzettelstapel
        Nunmehr bildeten mehrere Beisitzer unter Auf-
        sicht des Wahlvorstehers folgende Stimmzettel-
        stapel und behielten sie unter Aufsicht:
3.4.1   a) Die nach den Landeslisten getrennten Stapel
           mit den Stimmzetteln, auf denen die Erst- und
           die Zweitstimme zweifelsfrei gültig für den
           Bewerber und die Landesliste derselben Par-
           tei abgegeben worden war

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b) einen gemeinsamen Stapel mit
           - den Stimmzetteln, auf denen die Erst-
              und die Zweitstimme zweifelsfrei gültig für
              Bewerber und Landeslisten verschiedener
              Wahlvorschlagsträger abgegeben worden
              waren und
           -   den Stimmzetteln, auf denen nur die Erst-
               oder nur die Zweitstimme jeweils zweifels-
               frei gültig und die andere Stimme nicht
               abgegeben worden war
        c) einen Stapel mit den ungekennzeichneten
           Stimmzetteln
        d) einen Stapel mit den Stimmzetteln, die Anlass
           zu Bedenken gaben und über die später vom
           Wahlvorstand Beschluss zu fassen war.
        Der Stapel zu d) wurde ausgesondert und von
        einem vom Wahlvorsteher dazu bestimmten Bei-
        sitzer in Verwahrung genommen.
3.4.2   Die Beisitzer, die die nach Landeslisten geord-
        neten Stapel zu a) unter ihrer Aufsicht hatten,
        übergaben die einzelnen Stapel zu a) in der Rei-
        henfolge der Landeslisten auf dem Stimmzettel
        nacheinander zu einem Teil dem Wahlvorsteher,
        zum anderen Teil seinem Stellvertreter. Diese
        prüften, ob die Kennzeichnung der Stimmzettel
        eines jeden Stapels gleich lautete und sagten zu
        jedem Stapel laut an, für welchen Bewerber und
        für welche Landesliste er Stimmen enthielt.
        Gab ein Stimmzettel dem Wahlvorsteher oder
        seinem Stellvertreter Anlass zu Bedenken, so
        fügten sie den Stimmzettel dem Stapel zu d) bei.
        Nunmehr prüfte der Wahlvorsteher den Stapel
        zu c) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln,
        die ihm hierzu von dem Beisitzer, der sie in Ver-
        wahrung hatte, übergeben wurden. Der Wahlvor-
        steher sagte an, dass hier beide Stimmen ungül-
        tig sind.
        Danach zählten je zwei vom Wahlvorsteher
        bestimmte Beisitzer nacheinander je einen der
        zu a) und c) gebildeten Stapel unter gegenseiti-
        ger Kontrolle durch und ermittelten
                                                              (Zwischensummenbildung I)
        die Zahl der für die einzelnen Bewerber               = Zeilen D1, D2, D3 usw. in Abschnitt 4
        die Zahl der für die einzelnen Landeslisten           = Zeilen F1, F2, F3 usw. in Abschnitt 4
        abgegebenen Stimmen sowie
        die Zahl der ungültigen Erststimmen und               = Zeile C in Abschnitt 4
        die Zahl der ungültigen Zweitstimmen.                 = Zeile E in Abschnitt 4
        Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als
        Zwischensummen I (ZS I) vom Schriftführer hin-
        ten in Abschnitt 4 in den genannten Zeilen ein-
        getragen
                                                                 (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestäti-
                                                                 gen)

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