Bundestagswahl am 26. September 2021 - Leitfaden für Wahlvorstände - INFORMATION - Stadt Remscheid
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INFORMATION Wahlamt Bundestagswahl am 26. September 2021 Leitfaden für Wahlvorstände Der Oberbürgermeister – Fachdienst Bürger, Sicherheit und Ordnung – Wahlamt
Herausgeber und Bearbeitung: Stadt Remscheid Der Oberbürgermeister Wahlamt Elberfelder Str. 36 42849 Remscheid Tel. 16-2879 2
Demokratie live erleben… Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, am 26. September 2021 wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt. Sie haben sich für diesen Tag zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand zur Verfügung gestellt. Dieser Leitfaden wird Ihnen helfen, Ihre verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen. Bitte machen Sie sich bereits vor der Wahl mit den Abläufen am Wahltag und der Ermittlung des Wahlergebnisses vertraut. Auch am Wahltag selbst hilft Ihnen der Leitfaden bei allen wichtigen Fragen rund um die Wahl in einem Urnenwahllokal. Ich wünsche Ihnen einen interessanten Einsatz und einen erfolgreichen Tag im Wahllokal. Ich bedanke mich herzlich, dass Sie diese wichtige Aufgabe übernehmen. Denn eines ist sicher: Ohne das Engagement der ehrenamtlichen Wahlvorstände -ohne Ihr Engagement- würde unsere Demokratie nicht funktionieren. Mit freundlichen Grüßen Ihr Burkhard Mast-Weisz Oberbürgermeister 3
Mitteilung des Wahlteams Ihre Mitarbeit im Wahlvorstand ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. In diesem Leitfaden sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst, die Sie in die Lage versetzen, Ihre Tätigkeit im Wahlvorstand erfüllen zu können. Lesen Sie diesen Leitfaden bitte aufmerksam durch. Auch dieses Mal haben wir neben der „grauen Theorie“ für Ihre praktische Arbeit einige „Praxistipps“ eingefügt. Beachten Sie bitte auch unser Stichwortverzeichnis am Ende dieses Leitfadens. Hier haben wir alle für Sie wichtigen Paragrafen mit Stichwort aufgeführt. Dafür haben wir im laufenden Text auf die Paragrafenhinweise verzichtet. Interaktive Lernplattform Ganz besonders freue ich mich, Sie auf unser bewährtes Angebot im Internet hinweisen zu können. Dort finden Sie unsere interaktive Lernplattform. Unter dem Abschnitt „Film“ ist die gesamte Wahlhandlung sowie die „Stimmauszählung“ in einzelnen, nur wenige Minuten langen, Spielfilmclips nachgespielt. Zudem finden Sie dort weitere interessante Abschnitte wie „Stimmauszählung“ und ein „Quiz“, in dem Sie Ihr vorhandenes Wissen als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer auf unterhaltsame Art testen können. Aufgrund der Corona- Pandemie konnte kein neuer Schulungsfilm gedreht werden. Die Inhalte sind aber immer noch aktuell und weiterhin nutzbar. So finden Sie uns im Internet: www.remscheid.de/wahlhelfende Oder direkt mit diesem Link: https://wahlhelfer.remscheid.de/remscheid/film/1793 Schwierigkeiten beim Finden der Seite? Dann rufen Sie uns an, wir helfen gerne. Praxistipp für den Wahlsonntag: Alle Filmclips können Sie auch auf dem Smartphone anschauen. Anregungen, Verbesserungsvorschläge, und alle sonstigen Tipps nehmen wir von Ihnen gerne entgegen, um bei künftigen Wahlen noch besser vorbereitet zu sein. Ihr Wahlteam Tel. 16-2879 4
Wahlen in Zeiten der Corona-Pandemie Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Gesundheit sowie die Gesundheit aller Wählenden ist uns vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Pandemie äußerst wichtig. Generell gelten die bekannten Regeln (A) Abstand, (H) Hygiene, (A) Atemschutz und (L) Lüften. Zu Ihrem Schutz stellt Ihnen das Wahlamt je drei Plexiglas-Schutzwände jeder Wahlhelfenden/jedem Wahlhelfenden eine FFP2- oder medizinische Maske Bodenklebeband für Abstandsmarkierungen Einmalhandschuhe und Desinfektionstücher Bitte nutzen Sie diese Materialien zu Ihrem Schutz und zum Schutz der Wählenden. Konzept zur Durchführung des Wahlbetriebs in den Wahllokalen Verhalten in Wahllokalen während der Wahl Um eine hygienekonforme Wahl gewährleisten zu können, werden folgende Standards in den Wahllokalen eingeführt: Jedem Mitglied des Wahlvorstandes wird eine FFP2- oder medizinische Maske zur Verfügung gestellt Zwischen den gleichzeitig anwesenden Mitgliedern des Wahlvorstandes im Wahllokal wird - durch Platzierung der entsprechenden Tische - dauerhaft ein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten. In den Bereichen / Situationen, in denen dies nicht möglich ist, wird eine FFP2- oder medizinische Maske durch die anwesenden Mitglieder des Wahlvorstandes getragen Zwischen den im Wahlraum vorhandenen Wahlurnen wird ein Mindestabstand von 1,50 eingehalten Zum Schutze der anwesenden Mitglieder des Wahlvorstandes werden Plexiglas- Schutzwände (je drei Schutzwände / Wahllokal) zur Verfügung gestellt Die im Wahllokal anwesenden Mitglieder des Wahlvorstandes achten darauf, dass zwischen den Wählerinnen und Wählern ein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten wird Auf den Mindestabstand von 1,50 m wird durch Abstandsmarkierungen auf dem Boden hingewiesen Durch Hinweisschilder vor dem Wahllokal wird darauf hingewiesen, dass der Mindestabstand im Wahllokal einzuhalten ist In jedem Wahllokal werden Einmalhandschuhe und Desinfektionstücher zur Verfügung gestellt. Die zur Verfügung gestellten Kugelschreiber zum Ausfüllen der Stimmzettel werden von den anwesenden Mitgliedern des Wahlvorstandes alle 30 Minuten desinfiziert, ebenso werden die Oberflächen der Wahlkabinen und der Wahlurnen desinfiziert 5
Die Wählerinnen und Wähler werden im Rahmen einer Presseinformation gebeten, ihren eigenen Stift zur Wahl mitzubringen Die anwesenden Mitglieder des Wahlvorstandes sorgen alle 30 Minuten für eine ausreichende Durchlüftung des Wahllokales Verhalten des Wahlvorstandes bei der Stimmauszählung Vor Beginn der Stimmauszählung sind die Hände zu desinfizieren. Das Tragen von Einmalhandschuhen wird den Mitgliedern des Wahlvorstandes freigestellt Während der Stimmauszählung müssen die Mitglieder des Wahlvorstandes die FFP2- oder medizinische Maske tragen, da ein Mindestabstand von 1,50 m nicht gewährleistet werden kann Verhalten bei Vorkommnissen, welche den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl gefährden Für den Fall, dass Situationen auftreten, welche den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl gefährden, ist unverzüglich der Kommunale Ordnungsdienst unter der Telefonnummer 16 - 9000 zu unterrichten Sämtliche Wahlvorstehende werden bei der Abholung der Wahlunterlagen über das geltende Hygienekonzept in Kenntnis gesetzt. Die Wahlvorstehenden sind verpflichtet, die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes über das Hygienekonzept zu unterrichten. 6
Inhaltsangabe Wichtiger Hinweis auf die bewährte Lernplattform im Internet….…Seite 4 Wahlen in Zeiten von Corona…………………….……………………….Seite 5 1. Wichtige Telefonnummern...............................................................Seite 8 2. Auf den ersten Blick.........................................................................Seite 9 3. Allgemeines.......................................................................................Seite 10 Praxistipp 1 - Wahlvorstand......................................................Seite 12 Praxistipp 2 - Aufgaben des Wahlvorstandes...........................Seite 13 4. Aufgaben vor der Wahl.....................................................................Seite 14 Praxistipp 3 - Aufbau des Wahlraums.......................................Seite 17 5. Aufgaben während der Wahlhandlung...........................................Seite 18 Praxistipp 4 - Stimmabgabe mit Wahlbenachrichtigung…:::::::…...Seite 21 Praxistipp 5 - Stimmabgabe ohne Wahlbenachrichtigung::::::::::...Seite 22 Praxistipp 6 - Stimmabgabe mit Wahlschein „W“......::....................Seite 23 Praxistipp 7 - Wahlbenachrichtigungen.::::::..........::......................Seite 24 6. Ermittlung des Wahlergebnisses....................................................Seite 25 Praxistipp 8 - Zählung der Stimmen und Ausfüllen der Wahlniederschrift......................Seite 26 7. Bekanntgabe des Wahlergebnisses...............................................Seite 29 8. Schnellmeldung................................................................................Seite 29 9. Wahlniederschrift..............................................................................Seite 30 Praxistipp 9 - Wahlniederschrift................................................Seite 31 10. Abschlussarbeiten.............................................................................Seite 32 11. Übergabe der Unterlagen an das Wahlamt......................................Seite 33 Praxistipp 10 - Verpacken der Wahlunterlagen.........................Seite 34 Anlage 1 - Muster eines Wahlscheins Anlage 2 - Wahlniederschrift Anlage 3 - Schnellmeldung Anlage 4 - Beispiele gültiger und ungültiger Stimmen Anlage 5 - Stichwortverzeichnis 7
Wichtige Telefonnummern Bei allen Fragen und zur Ergebnis- übermittlung am Wahltag (02191) 16 - 3939 Zur Abholung der Unterlagen (02191) 16 - 3177 Kommunaler Ordnungsdienst (02191)- 16 - 9000 In dringenden Notfällen: 110 Polizei - Notruf 112 Feuerwehr/Rettungsdienst In den Wahllokalen sind Telefone vorhanden oder es befindet sich ein Handy im Wahlkoffer. Gebrauchsanweisungen liegen bei. 8
Auf den ersten Blick 1. Der Wahlvorstand besteht aus der Vorsteherin/dem Vorsteher, der stellvertretenden Vorsteherin/dem stellvertretenden Vorsteher, der Schriftführerin/dem Schriftführer, der stellvertretenden Schriftführerin/dem stellvertretenden Schriftführer sowie drei weiteren Beisitzerinnen/Beisitzern. 2. Drei Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher oder ihre/seine Stellvertretung, müssen während der Wahlzeit anwesend sein. 3. rt werden und Sie müssen auf diordnungsgemäße Durchführung der Wahl. 4. Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher oder eine von ihr/ihm bevollmächtigte Person holt am Donnerstag, dem 23. September 2021 oder Freitag, dem 24. September 2021 jeweils in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr im Wahlamt, Elberfelder Str. 36, Raum 244, die Erfrischungsgelder und weitere Unterlagen ab. 5. Alle Mitglieder des Wahlvorstandes treffen sich am Wahlsonntag pünktlich um 7.30 Uhr im Wahllokal. 6. Die Stimmabgabe beginnt um 8.00 Uhr. 7. Gegen 17.00 Uhr finden sich alle Mitglieder des Wahlvorstandes wieder im Wahllokal ein. 8. Die Stimmabgabe endet um 18.00 Uhr. 9. Danach werden die Stimmen zur Bundestagswahl ausgezählt. 10. Die Schnellmeldung wird erstellt. 11. Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher meldet das Ergebnis telefonisch dem Wahlamt. 12. Die Wahlniederschrift wird erstellt. 13. Die Wahlunterlagen werden verpackt. 14. Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher meldet dem Wahlamt, dass alle Unterlagen zur Abholung bereit sind. 15. Alle Wahlunterlagen werden abgeholt. Lesen Sie bitte die folgende Anleitung sorgfältig durch! 9
Allgemeines Rechtsgrundlagen für die Bundestagswahl 1. Grundgesetz (GG) 2. Bundeswahlgesetz (BWG) 3. Bundeswahlordnung (BWO) Das BWG und die BWO finden Sie in voller Länge in Ihrem Wahllokal! Die für Ihre Arbeit maßgeblichen Paragrafen finden Sie im Stichwortverzeichnis am Ende dieses Leitfadens. Allgemeine Wahlrechtsgrundsätze der Bundestagswahl 1. Die 598 Mitglieder des Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für vier Jahre gewählt. 2. Jede Wählerin/Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl der/des Wahlkreisabgeordneten, eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste. 3. In den 299 Wahlkreisen (Remscheid ist zusammen mit Solingen, Wuppertal-Cronenberg und Wuppertal-Ronsdorf Wahlkreis 103) ist diejenige Bewerberin/derjenige Bewerber gewählt, die/der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Zu diesen gewählten Abgeordneten treten nach Verhältniswahlgrundsätzen 299 weitere Abgeordnete aus den Landeslisten der Bundesländer. Der Wahlvorstand Zu diesem Thema können Sie den Filmclip „Vor Beginn der Wahl“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. 1. ... ist ein Wahlorgan. 2. ... besteht aus der Vorsteherin/dem Vorsteher, seiner Stellvertreterin/seinem Stellvertreter, der Schriftführerin/dem Schriftführer und drei weiteren Beisitzerinnen/Beisitzern. 3. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Ergebnisses sind öffentlich. 4. ... sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahlraum. Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt. 5. ... sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. 6. Die Vorsteherin/Der Vorsteher leitet die Tätigkeit. 10
7. Während der Wahlhandlung müssen immer mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter die Vorsteherin/der Vorsteher und die Schriftführerin/der Schriftführer oder ihre/seine Stellvertretungen anwesend sein. 8. ... ist während der Wahlhandlung beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, darunter die Vorsteherin/der Vorsteher und die Schriftführerin/der Schriftführer oder ihre/seine Stellvertretungen anwesend sind. 9. ... ist während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder, darunter die Vorsteherin/der Vorsteher und die Schriftführerin/der Schriftführer oder ihre/seine Stellvertretungen, anwesend sind. 10. Der Wahlvorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Wahlvorsteherin/des Wahlvorstehers den Ausschlag. Die Mitglieder des Wahlvorstandes Zu diesem Thema können Sie den Filmclip „Mitglieder des Wahlvorstands“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. 1. ... verpflichten sich zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit. 2. ... üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. 3. Jede Wahlberechtigte/Jeder Wahlberechtigte ist zur Übernahme des Ehrenamtes verpflichtet und kann die Übernahme nur aus einem wichtigen Grund ablehnen. 4. ... erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 EUR für Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher, 50 EUR für stellvertretende Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher, 50 EUR für Schriftführerin/Schriftführer und 40 EUR für alle anderen Mitglieder des Wahlvorstandes. 5. Als Anerkennung für den ehrenamtlichen Einsatz während der Pandemie werden die Erfrischungs- gelder für ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer einmalig pauschal für alle um jeweils 20 EUR erhöht. 6. ... dürfen während ihrer Tätigkeit kein auf eine politische Überzeugung hinweisendes Zeichen sichtbar tragen. 7. Sollten Sie am Wahlsonntag krank sein oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht kommen können, unterrichten Sie bitte unverzüglich das Wahlamt. Unentschuldigtes Fernbleiben gefährdet die Wahl in der ganzen Stadt. Außerdem handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Das Wahlamt verlässt sich auf Sie! 11
Aufgaben vor der Wahl am Donnerstag, dem 23.09.2021 oder Freitag, dem 24.09.2021 Nur wenn Sie Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher sind, kommen Sie bitte an einem der o. g. Tage zwischen 8.00 und 18.00 Uhr in das Wahlamt, Elberfelder Str. 36, Raum 244, und holen Sie folgendes ab: 1. Schlüssel für den Wahlkoffer, 2. Schlüssel für die beiden Wahlurnen, 3. Liste des Wahlvorstandes/Quittungsliste, 4. Erfrischungsgelder, 5. ggf. weitere Unterlagen. Sollten Sie verhindert sein, können Sie eine andere, schriftlich bevollmächtigte Person schicken. Bereits vor dem Wahltag soll die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher die Wahlräume besichtigen und herrichten. Es ist ratsam, sich vorher telefonisch bei der entsprechenden Hausmeisterin/dem Hausmeister zu melden. am Sonntag, dem 26.09.2021 Zu diesem Thema können Sie den Filmclip „Verpflichtung der Mitglieder des Wahlvorstandes“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. 1. Alle Mitglieder des Wahlvorstandes treffen sich am Wahlsonntag pünktlich um 7.30 Uhr. 2. Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher eröffnet die Wahlhandlung damit, dass sie/er alle Mitglieder des Wahlvorstandes zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und im Rahmen dessen zur Verschwiegenheit über die ihnen bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet. 3. Sodann zahlt sie/er das Erfrischungsgeld aus. Nicht ausgezahlte Gelder sind abends bei der Abholung zurückzugeben. 4. Sollten nicht alle Mitglieder erschienen sein, rufen Sie bitte unverzüglich im Wahlamt an (Telefon 16-3939); es wird Ihnen Ersatz geschickt. 5. Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher verteilt nun die Aufgaben. Jetzt kann geklärt werden, wer die Vormittags- und wer die Nachmittagsschicht übernimmt (siehe auch Praxistipp 1 auf Seite 12, hier Vorschlag zur Zeiteinteilung). Drei Mitglieder des Wahlvorstandes müssen während der Wahlzeit immer anwesend sein, darunter die Vorsteherin/der Vorsteher und die Schriftführerin/der Schriftführer oder ihre/seine Stellvertretungen, damit der Wahlvorstand beschlussfähig ist. 14
Im Wahllokal finden Sie folgendes vor: 1. Einen oder ggf. zwei Wahlkoffer, er enthält: 1. das Wählerverzeichnis, 2. das Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine, 3. Vordruck der Wahlniederschrift, 4. Vordruck der Schnellmeldung, 5. Abdruck des Bundeswahlgesetzes (BWG), 6. Abdruck der Bundeswahlordnung (BWO), 7. Vordrucke zur Stapelbildung beim Sortieren und Auszählen der Stimmen, 8. Abdruck der Wahlbekanntmachung, 9. Hinweisschilder „Wahlraum“, 10. Hinweispfeile, 11. verschiedene Briefumschläge zum späteren Verpacken der Stimmzettel und Wahlunterlagen, 12. Packpapier zum Verpacken der Stimmzettel, soweit vorgenannte Briefumschläge wegen hoher Anzahl nicht ausreichen, 13. Siegelmarken zum Versiegeln von Briefumschlägen und Paketen, 14. Schreibpapier für besondere Vorkommnisse, Beschlüsse etc., 15. Tesafilm, Gummiringe, Büroklammern, Kordel zum Anbinden der Kugelschreiber, Kordel zum Verschnüren der Pakete, Kugelschreiber, Edding-Stift, Anfeuchtschwamm, Schere 16. Leitfaden für Wahlvorstände. Materialien im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie 17. drei Plexiglas-Schutzwände, 18. einen Karton FFP2- oder medizinische Maske, 19. Bodenklebeband für Abstandsmarkierungen, 20. Desinfektionstücher und weitere Desinfektionsmittel. 2. Zwei Wahlkabinen - stellen Sie diese bitte so auf, dass die Wählerin/der Wähler ihren/seinen Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und zusammenfalten kann. Die Wahlkabinen müssen vom Tisch des Wahlvorstandes aus überblickt werden können. 3. Zwei Wahlurnen mit den amtlichen Stimmzetteln - es sind deshalb zwei Wahlurnen, weil bei der zu erwartenden Menge Stimmzettel eine nicht ausreicht. Alle zwei müssen von Anfang an gleichermaßen benutzt werden. 4. Der Wahltisch, an dem der Wahlvorstand Platz nimmt, muss von allen Seiten zugänglich sein. An diesen Tisch werden die Wahlurnen gestellt. 5. Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigt die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher ggfls. das Wählerverzeichnis wegen der etwa nachträglich erteilten Wahlscheine, indem sie/er bei den in diesem Verzeichnis aufgeführten Wahlberechtigten in der Spalte für den Stimmabgabevermerk „Wahlschein“ oder „W“ einträgt. Sie/Er berichtigt, nur in diesem Falle, dementsprechend die Abschlussbescheinigung des Wählerverzeichnisses. 15
6. Der Wahlvorstand überzeugt sich vor Beginn der Stimmabgabe davon, dass die Urnen leer sind. Die Vorsteherin/Der Vorsteher verschließt die Wahlurnen. Sie dürfen bis zum Schluss der Wahlhandlung nicht mehr geöffnet werden. Hinweisschilder anbringen Zu diesem Thema können Sie die Filmclips „Einrichten des Wahlraums“ und „Keine Wahlwerbung vor Ort am und im Wahlraum“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. 1. Am oder im Eingang des Gebäudes bringen Sie die Wahlbekanntmachung und den Hinweis zur Wahlberechtigung an und einen amtlichen Stimmzettel. Bitte kennzeichnen Sie diesen deutlich als Muster. 2. Des Weiteren bringen Sie die Hinweisschilder und Pfeile soweit nötig an, damit die Wählerinnen und Wähler den Wahlraum im Gebäude finden. 3. Bitte achten Sie darauf, dass während der Wahlzeit im oder am Gebäude Ihres Wahllokals jede Beeinflussung der Wählenden durch Wort, Ton, Schrift oder Bild verboten ist. In einem solchen Fall rufen Sie bitte unverzüglich das Wahlamt oder direkt die Polizei an. 16
Aufgaben während der Wahlhandlung Zu diesem Thema können Sie die Filmclips „8 Uhr - die Wahl beginnt“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. 1. Die Wahlzeit dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Um 8.00 Uhr beginnt die Stimmabgabe. 3. Die Wahlhandlung ist öffentlich. 4. Der Wahlvorstand sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahlraum, bei Problemen rufen Sie das Wahlamt oder direkt die Polizei an. 5. Der Wahlvorstand sorgt für die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Es sind Vorkehrungen zu treffen, dass die Wählerin/der Wähler den Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und zusammenfalten kann. 6. Sie beschließen ggfls. - also nur im Zweifelsfalle - über die Zulassung oder Zurückweisung einer Wählerin/eines Wählers. 7. Deshalb müssen immer drei Mitglieder, darunter die Vorsteherin/der Vorsteher, die Schriftführerin/der Schriftführer oder deren Stellvertretungen, anwesend sein, damit die Beschlussfähigkeit gewährleistet ist. 8. Bitte beachten Sie, dass das Rauchen in öffentlichen Gebäuden nicht erlaubt ist. Die Stimmabgabe Zu diesem Thema können Sie die Filmclips unter „Wählen mit/ohne Wahlbenachrichtigung“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. Der Vorgang der Stimmabgabe ist in § 56 BWO vorgeschrieben; die Mitglieder des Wahlvorstandes müssen sich mit ihm vertraut machen. Hier wird der Text jetzt nur im Auszug wiedergegeben: 1. Wenn die Wählerin/der Wähler den Wahlraum betritt, erhält sie/er einen amtlichen Stimmzettel. Der Wahlvorstand kann anordnen, dass sie/er hierzu ihre/seine Wahlbenachrichtigung vorzeigt. 2. Sie/Er begibt sich in die Wahlkabine, kennzeichnet dort den Stimmzettel und faltet ihn dort in der Weise, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 3. Danach tritt die Wählerin/der Wähler an den Tisch des Wahlvorstandes und gibt ihre/seine Wahlbenachrichtigung ab. Auf Verlangen, insbesondere wenn sie/er ihre/seine Wahlbenachrichtigung nicht vorlegt, hat sie/er sich auszuweisen. 4. Sobald die Schriftführerin/der Schriftführer den Namen des Wählenden im Wählerverzeichnis gefunden hat und die Wahlberechtigung festgestellt ist, gibt die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher die Wahlurne frei. Das Wählerverzeichnis ist alphabetisch nach Namen geordnet; im Ausnahmefall können aber am Ende Wahlberechtigte nachgetragen sein! 5. Die Wählerin/Der Wähler wirft den Stimmzettel in die Wahlurne. 6. Die Schriftführerin/Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis. 18
Ausübung des Wahlrechts Zu diesem Thema können Sie die Filmclips unter „Wählerverzeichnis“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. Wählen kann nur, wer in ein 1. (Ihrem) Wählerverzeichnis eingetragen ist oder 2. einen Wahlschein hat. Die Wählerin/Der Wähler ist zurückzuweisen, die/der Zu den folgenden Themen können Sie die Filmclips unter „Im falschen Wahlraum, Keine Wahlbenachrichtigung für die aktuelle Wahl, Wähler ist scheinbar im Wählerverzeichnis nicht zu finden – Zuzug, Wahlgeheimnis wahren, Wählen mit Hilfsperson, Umgang mit Fotos / Presse“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. 1. ... nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wenn sie/er eine Wahlbenachrichtigung dabei hat, schauen Sie bitte darauf, vielleicht ist sie/er nur im falschen Wahllokal. 2. ... keinen Wahlschein vorlegt, obwohl sich im Wählerverzeichnis ein „W“ befindet. 3. ... bereits einen Stimmabgabevermerk (oder einen der möglichen Sperrvermerke z. B. „Wegzug“) im Wählerverzeichnis hat, es sei denn, sie/er weist nach, dass sie/er noch nicht gewählt hat. 4. ...ihren/seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet hat. 5. ...ihren/seinen Stimmzettel so gefaltet, dass ihre/seine Stimmabgabe erkennbar ist. 5.a…für den Wahlvorstand erkennbar fotografiert oder gefilmt hat. 6. ...erkennbar mehrere oder einen nicht amtlich hergestellten Stimmzettel abgeben. Im Falle einer Zurückweisung einer Wählerin/eines Wählers gilt fragen Sie im Wahlamt nach! 1. Ggfls. ist eine Wählerin/ein Wähler bei der Zurückweisung nach § 56 Abs. 6 BWO darauf hinzuweisen, dass sie/er im Wahlamt in der Elberfelder Str. 36 bis 15.00 Uhr einen Wahlschein beantragen kann. 2. Glaubt die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher oder jemand aus dem Wahlvorstand, das Wahlrecht einer Person beanstanden zu müssen, so beschließt der Wahlvorstand über Zulassung oder Zurückweisung. Der Beschluss ist in der Wahlniederschrift zu vermerken. 3. Verschreibt sich eine Wählerin/ein Wähler oder hat sie/er ihren/seinen Stimmzettel versehentlich unbrauchbar gemacht, können Sie ihr/ihm auf Verlangen einen neuen Stimmzettel aushändigen. Ist die Wählerin/der Wähler des Lesens unkundig, gebrechlich oder behindert, so dass sie/er der Hilfe bei der Stimmabgabe bedarf, kann sie/er sich von einer anderen Person helfen lassen oder aus dem Wahlvorstand eine Person des Vertrauens auswählen, die Hilfe leistet, soweit es erforderlich ist. Sehbehinderte und Blinde können auch eine Stimmzettelschablone zur Kennzeichnung des Stimmzettels verwenden. 19
Was kann noch passieren? - Wahlscheine („W“) Zu diesem Thema können Sie den Filmclip unter „Wählen mit Wahlschein“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. Inhaberinnen/Inhaber eines Wahlscheines mit der Wahlkreisbezeichnung „103“ können in jedem Wahlbezirk des Wahlkreises 103 - Solingen-Remscheid-Wuppertal II wählen. Der Wahlschein muss natürlich ausgestellt sein für den Wahlkreis 103 - Solingen-Remscheid- Wuppertal II. Der Wahlschein kann auch vom Wahlamt Solingen oder Wahlamt Wuppertal ausgestellt sein. Das Muster eines Wahlscheines finden Sie in diesem Leitfaden als Anlage 1. 1. Wollen Inhaberinnen/Inhaber eines Wahlscheines ihre Stimme abgeben, so nennen sie ihren Namen, weisen sich aus und übergeben den Wahlschein der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher. 2. Diese/Dieser prüft den Wahlschein. 3. Bei Zweifel über die Gültigkeit klärt sie der Wahlvorstand nach Möglichkeit (Anruf im Wahlamt, Tel. 16-3939) und beschließt über Zulassung oder Zurückweisung. 4. Der Vorgang ist in der Wahlniederschrift zu vermerken. 5. Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher behält den Wahlschein auch im Falle der Zurückweisung ein. Keine Entgegennahme von hellroten Wahlbriefen! Zu diesem Thema können Sie die Filmclips unter „Wähler mit Wahlbrief und Umwandlung in Urnenwahl sowie keine roten Wahlbriefe annehmen“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. Der Wahlvorstand eines allgemeinen Stimmbezirks ist für die Urnenwahl, nicht für die Briefwahl zuständig. Deshalb ist er weder berechtigt noch verpflichtet, einen hellroten Wahlbriefumschlag mit Inhalt entgegenzunehmen. Hellrote Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr im Wahlamt, Elberfelder Str. 36 eingegangen sein. Achtung: Hat die Wählerin/der Wähler seinen eigenen roten Wahlbriefumschlag dabei, darf sie/er bei Ihnen wählen. Sie/Er entnimmt dann dem hellroten Wahlbriefumschlag den Wahlschein, es gilt dann das gleiche Verfahren wie Wählen mit Wahlschein (siehe Seite oben). Der hellrote Wahlbriefumschlag mit dem blauen Stimmzettelumschlag wird vernichtet. Möchte eine Wählerin/ein Wähler in Ihrem Wahlraum mit Wahlschein wählen, so fragen Sie bitte unbedingt im Wahlamt nach (Telefonnummer 16-3939)! Um Punkt 18.00 Uhr gibt die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher das Ende der Wahlzeit bekannt. Von da ab dürfen nur noch Wählerin/Wähler zur Stimmabgabe zugelassen werden, die vor Ablauf der Wahlzeit erschienen sind und sich im Wahlraum oder aus Platzgründen davor befinden. Der Zutritt zum Wahlraum ist solange zu sperren, bis die anwesenden Wählenden ihre Stimme abgegeben haben. Die Öffentlichkeit muss jederzeit gewahrt sein. Sodann erklärt die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher die Wahlhandlung für geschlossen. 20
Ermittlung des Wahlergebnisses Zu diesem Thema können Sie die Filmclips unter „18 Uhr – Ende der Wahlzeit, Beginn der Stimmauszählung und Beobachter bei der Auszählung – nur gucken, nicht stören“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. 1. Im Anschluss an die Wahlhandlung ermittelt der Wahlvorstand ohne Unterbrechung das Wahlergebnis im Wahlbezirk. 2. Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist öffentlich. 3. Die Anwesenheit von mindestens 5 Mitgliedern des Wahlvorstandes, darunter die Vorsteherin/der Vorsteher, die Schriftführerin/der Schriftführer bzw. ihre/seine Stellvertretungen ist erforderlich, damit Sie beschlussfähig sind. 4. Sicherheit und Genauigkeit haben unbedingten Vorrang vor Schnelligkeit. Bedenken Sie bitte, dass durch überhastete und voreilige Maßnahmen oft mehr Zeit verloren geht, als durch ruhiges und besonnenes Vorgehen. Die Wahlniederschrift ist die Grundlage für die Feststellung des Wahlergebnisses (§ 72 Abs. 1 BWO). Gehen Sie bei der Stimmenauszählung unbedingt genau nach ihr vor! Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher und Schriftführerin/Schriftführer müssen sich besonders intensiv mit den Vordrucken der Wahlniederschrift und der Schnellmeldung vertraut machen. Sie sind als Anlagen 2 und 3 in diesem Leitfaden abgedruckt! 25
Praxistipp 8 – Zählung der Stimmen und Ausfüllen der Wahlniederschrift Bereits vor 18.00 Uhr 1. ... können Sie, wenn es der Publikumsandrang zulässt, die Seite 1 der Wahlniederschrift ausfüllen. Hier müssen die Namen der Mitglieder des Wahlvorstandes eingetragen werden. 2. Die Seite 2 der Wahlniederschrift können Sie schon konzeptionell vorbereiten. 3. ... können Sie auf Seite 11 der Wahlniederschrift die Zahlen aus dem Wählerverzeichnis unter A1, A2 und A1 + A2, übertragen. 4. Ebenfalls vor 18.00 Uhr kann die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher bereits alle Siegelmarken ausfüllen, solange sie noch nicht auf die Briefumschläge verklebt sind. 5. ... können Sie, wenn es der Publikumsandrang zulässt, die Anzahl der Stimmabgabevermerke (Haken) im Wählerverzeichnis und die eingenommenen Wahlscheine gezählt haben. Nach Ende der Wahlzeit (18:00 Uhr) beginnen Sie mit der Auszählung der Stimmen Zu diesem Thema können Sie den Filmclip „Feststellung des Wahlergebnisses – Zählung der Wähler“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. 1. Alle bei der Auszählung benötigten Tische leer räumen 2. die Wahlurnen öffnen, Stimmzettel entnehmen, entfalten und zählen 3. Anzahl der Stimmzettel eintragen auf Seite 7 der Wahlniederschrift unter Punkt 3.2 g) 4. Anzahl der Haken im Wählerverzeichnis unter Punkt 3.2 a) eintragen 5. Anzahl der eingenommenen Wahlscheine unter Punkt 3.2 b) eintragen 6. Die Summe der Punkte 3.2 a) und 3.2 b) muss übereinstimmen mit der Anzahl der Stimmzettel - 3.2 g). 7. Übertragen Sie die Zahlen von Punkt 3.2 a) und Punkt 3.2 b) nach Seite 7 der Wahlniederschrift sowie später ebenfalls nach Seite 11 unter Abschnitt 4. Das Zählgeschäft gliedert sich in vier Schritte: 1. Sortierung der Stimmzettel 2. Prüfung und Zählung der in der Stimmabgabe übereinstimmenden Stimmzettel (Erst- und Zweitstimme identisch) 3. Prüfung und Zählung der in der Stimmabgabe nicht übereinstimmenden Stimmzettel (Stimmen-Splittingfälle) 4. Auswertung der ausgesonderten Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben (möglicherweise haben Sie solch einen Stapel gar nicht) 26
Zu diesem Thema können Sie den Filmclip „Sortieren der Stimmzettel“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. Gehen Sie bitte wie folgt vor: Schritt 1: Sortierung Benutzen Sie zur Stapelbildung bitte die beiliegenden Vordrucke: 1. Stapel A - gültige Stimmzettel Erst- und Zweitstimme dieselbe Partei 2. Stapel B - gültige Stimmzettel Erst- und Zweitstimme unterschiedlich oder nur eine Stimme abgegeben oder eine ungültig (Bilden Sie hier zunächst nur diesen einen Stapel). 3. Stapel C - ungekennzeichnete Stimmzettel 4. Stapel D - Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben Unter 1 dürften sich die meisten Stimmzettel finden. Unter 2 (Splittingfälle) ist ebenfalls eine große Menge. 3 und 4 dürften nur ein kleiner bzw. ganz kleiner Stapel sein. Schritt 2: Prüfung und (Aus-)Zählung der Stapel A und C und Eintragen in die Wahlniederschrift Spalte ZS I Zu diesem Thema können Sie den Filmclip unter „Auszählen der Stimmen/einzelnen Stapel …“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. Zählen Sie 1. Stapel A - in der Stimmabgabe übereinstimmende Stimmzettel (Erst- und Zweitstimme identisch) Eintragen in die Wahlniederschrift auf Seite 12 in die Spalte ZSI (Zwischensumme I), die gültigen Erststimmen in Abschnitt D für jede Bewerberin/jeden Bewerber die gültigen Zweitstimmen in Abschnitt F für jede Partei ein. 2. Stapel C - ungekennzeichnete Stimmzettel Eintragen in die Wahlniederschrift auf Seite 12 in die Spalte ZSI (Zwischensumme I), die ungültigen Erststimmen in Abschnitt C und die ungültigen Zweitstimmen in Abschnitt E. Die Zahlen sind gleich. Jetzt kann der größte Teil der Stimmzettelstapel beiseite gelegt werden, aber bitte getrennt liegen lassen. Es verbleiben folgende zwei Stapel: 27
1. Stapel B - gültige Stimmzettel Erst- und Zweitstimme unterschiedlich oder nur eine Stimme abgegeben oder eine ungültig. 2. Stapel D - Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben. Schritt 3: Prüfung und (Aus-)Zählung Stapel B Erst- und Zweitstimme unterschiedlich (Splittingfälle) und Eintragen in die Wahlniederschrift Spalte ZS II Als erstes werden die gültigen Stimmzettel, Erst- und Zweitstimme unterschiedlich, sortiert nach Zweitstimme, dann gezählt. Das Ergebnis wird eingetragen in die Wahlniederschrift auf Seite 12 in die Spalte ZSII (Zwischensumme II), die ungültigen Zweitstimmen in Abschnitt E und die gültigen Zweitstimmen in Abschnitt F für jede Partei. Jetzt werden die Zettel wieder zusammengelegt und neu sortiert nach Erststimmen, dann gezählt. Das Ergebnis wird eingetragen in die Wahlniederschrift auf Seite 12 in die Spalte ZSII (Zwischensumme), die ungültigen Erststimmen in Abschnitt C und die gültigen Erststimmen in Abschnitt D. Schritt 4: Auswertung der Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben (Stapel D) dubiose Stimmzettel und Eintragen in die Wahlniederschrift Spalte ZS III Zu diesem Thema können Sie den Filmclip unter „Beschlussfälle“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. Möglicherweise haben Sie so einen Stapel gar nicht. Falls doch, müssen Sie jetzt als Wahlvorstand über jeden einzelnen „dubiosen“ Stimmzettel beschließen, ob dieser gültig oder ungültig ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Wahlvorsteherin/des Wahlvorstehers. Die Stimmzettel, über die der Wahlvorstand besonders beschlossen hat, müssen fortlaufend nummeriert werden und Sie müssen auf die Rückseite vermerken, wie Sie beschlossen haben, z. B. „Erststimme gültig und Zweitstimme ungültig“. Auf Seite 10 der Wahlniederschrift müssen sie unter Punkt 3.5 die Anzahl der laufenden Nummern angeben. Und jetzt, ganz wichtig: In der Wahlniederschrift auf Seite 12 unter ZSIII (Zwischensumme III), tragen Sie jeweils die ungültigen und gültigen Erststimmen ein sowie die entsprechenden Zweitstimmen. Zu diesem Thema können Sie den Filmclip unter „Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prüfung“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. 28
Addieren ... … Sie nun in der Wahlniederschrift ZSI bis ZSIII (Zwischensummen) in der Spalte „Insgesamt“. Praxistipp: Die Benutzung eines Taschenrechners auf einem Smartphone hilft hier sehr! Endkontrolle Die Summe von C + D ist gleich der Summe von E + F Beide Summen müssen auch übereinstimmen mit B – Wähler insgesamt Alle Mitglieder des Wahlvorstandes müssen die Wahlniederschrift auf Seite 14 unterschreiben! Bekanntgabe des Wahlergebnisses Im Anschluss an die Feststellung des Wahlergebnisses gibt die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher das Wahlergebnis im Stimmbezirk mündlich bekannt. Schnellmeldung Dann wird das Ergebnis in die Schnellmeldung eingetragen und die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher gibt es telefonisch an das Wahlamt durch. Telefonnummer 16 - 3939 29
Wahlniederschrift Zu diesem Thema können Sie den Filmclip unter „Abschluss der Niederschrift und Unterzeichnung durch den gesamten Wahlvorstand“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. 1. Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist vom Schriftführenden eine Niederschrift zu fertigen. Dazu erhält sie/er einen Vordruck. 2. Vorkommnisse über die der Wahlvorstand besonders beschlossen hat, sind der Wahlniederschrift beizufügen. 3. Die Niederschrift ist von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unterzeichnen. 4. Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher hat die Wahlniederschrift mit den Anlagen unverzüglich dem Wahlamt zu übergeben. Nach telefonischer Meldung werden alle Unterlagen sowie alle Einrichtungsgegenstände (Urnen, Wahlzelle etc.) abgeholt. Bis zur Abholung müssen die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher unbedingt im Wahllokal verbleiben. 30
Abschlussarbeiten Zunächst packen Sie die Wahlniederschrift in den Briefumschlag A, diesen bitte offen lassen. Des Weiteren gehören dort hinein: 1. Briefumschlag 1 (nicht versiegeln) - Stimmzettel, über die der Wahlvorstand nach § 69 Abs. 6 BWO besonders beschlossen hat 2. Briefumschlag 2 (nicht versiegeln) - Wahlscheine, über die der Wahlvorstand nach § 59 Satz 3 BWO besonders beschlossen hat 3. die Schnellmeldung, der Umschlag mit den Schlüsseln und die Quittungsliste. Den Briefumschlag A übergeben Sie der Abholerin/dem Abholer des Wahlamtes! Danach werden die Stimmzettel verpackt: Hat der Wahlvorstand seine Aufgaben erledigt, so verpackt er die Stimmzettel je für sich: 1. Briefumschlag 3 (versiegeln) - die gültigen Stimmzettel, nach Wahlkreisbewerbern (Erststimmen) geordnet und gebündelt, 2. Briefumschlag 4 (versiegeln)- die gültigen Stimmzettel, auf denen nur die Zweitstimme abgegeben worden ist, 3. Briefumschlag 5 (versiegeln)- die ungekennzeichneten und ungültigen Stimmzettel, 4. Briefumschlag 6 (versiegeln)- die eingenommenen Wahlscheine, soweit sie nicht der Wahlniederschrift beigefügt sind (ohne Beschluss). Zum Verpacken der Wahlunterlagen benutzen Sie bitte die beigefügten Briefumschläge und versiegeln diese mit den Siegelmarken. Große Stapel, die nicht in die Umschläge passen, verpacken Sie bitte in Packpapier und bringen den entsprechenden Briefumschlag außen so an, dass er gelesen werden kann. Die Briefumschläge (Pakete) 3 bis 6 und das Wählerverzeichnis gehören in den Wahlkoffer! Auf Seite 34 ist eine grafische Darstellung zum Verpacken der Unterlagen. Bitte gehen Sie danach vor! Alle übrigen Gegenstände, wie unbenutzte Stimmzettel, Hinweisschilder, Schreibmaterial etc. werden in die Urne gelegt. Bitte hinterlassen Sie das Wahllokal so, wie Sie es vorgefunden haben! 32
Übergabe der Unterlagen an das Wahlamt Die Wahlunterlagen werden unverzüglich vom Wahlamt abgeholt. Dazu melden Sie bitte telefonisch, kurz vor Beendigung der Abschlussarbeiten, dass Sie bereit sind. Telefonnummer 16 - 3177 Bis zur Abholung verbleibt die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher bitte unbedingt im Wahllokal. Das Wahlamt versucht, die Wartezeit so kurz wie möglich zu halten. Es sind insgesamt 5 Autos im Stadtgebiet unterwegs. Das Wahlamt bedankt sich herzlich für Ihre Mitarbeit! 33
§ §
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Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt! Wahlschein für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021 (Zu den Ziffern 1) bis 4) finden Sie Hinweise in den Erläuterungen) Nur gültig für den Wahlkreis 103 Solingen - Remscheid - Wuppertal II Wahlschein Nr. 1 Frau Dora Durchblick Wählerverzeichnis Nr. 1011/1409 Elberfelder Str. 36 42853 Remscheid oder vorgesehener Wahlbezirk 1)Wahlschein gem. § 25 Abs. 2 BWO geboren am l wohnhaft in (Postleitzahl, Wohnort .Straße, Hausnummer)z) 01.01.1980 kann mit diesem Wahlschein an der Wahl in dem oben genannten Wahlkreis teilnehmen 1. gegen Abgabe des Wahlscheines und unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses durch Stimmabgabe im Wahlraum in einem beliebigen Wahlbezirk des oben genannten Wahlkreises oder 2. durch Briefwahl. Ort, Datum
Anlage 29 (zu § 72 Abs. 1) Gemeinde Stadt Remscheid (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) Allgemeiner Wahlbezirk Kreis - Sonderwahlbezirk Wahlkreis 103 Solingen-Remscheid-Wuppertal II Wahlbezirk mit beweglichem Wahlvor- stand Land Nordrhein-Westfalen Wahlbezirk-Nr. 1011 Rathaus Diese Wahlniederschrift ist voll- (Name oder Nummer) ständig auszufüllen und bei Punkt 5.6 von allen Mitgliedern des Wahl- vorstandes zu unterschreiben. Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk der Wahl zum Deutschen Bundestag am 26.09.2021 1. Wahlvorstand Zu der Bundestagswahl waren für den Wahlbezirk vom Wahlvorstand erschienen: Familienname Vornamen Funktion 1. als Wahlvorsteher 2. als stellv. Wahlvorsteher 3. als Schriftführer 4. als Beisitzer 5. als Beisitzer 6. als Beisitzer 7. als Beisitzer 8. als Beisitzer 9. als Beisitzer Anstelle der nicht erschienenen oder ausgefallenen Mitglieder des Wahlvorstandes ernannte der Wahl- vorsteher folgende anwesende oder herbeigerufene Wahlberechtigte zu Mitgliedern des Wahlvorstan- des und wies sie auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Ver- schwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hin: Familienname Vornamen Uhrzeit 1. 2. 3. Als Hilfskräfte waren zugezogen: Familienname Vornamen Aufgabe 1. 2. 3. votemanager V21.8.6 Seite 1 18.08.2021 11:46
2. Wahlhandlung 2.1 Eröffnung der Wahlhandlung Der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung damit, dass er die anwesenden Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur unpar- teiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtli- chen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegen- heiten hinwies; er stellte die Erteilung dieses Hinweises an alle Beisitzer vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher. Er belehrte sie über ihre Aufga- ben. Abdrucke des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung lagen im Wahlraum vor. 2.2 Vorbereitung des Wahlraums Damit die Wähler die Stimmzettel unbeobach- tet kennzeichnen konnten, waren im Wahlraum Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden oder Nebenräume, die nur vom Wahlraum aus betret- bar waren, hergerichtet. (Bitte eintragen:) Zahl der Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden: Zahl der Nebenräume: Vom Tisch des Wahlvorstandes konnten die Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden oder Eingänge zu den Nebenräumen überblickt wer- den. 2.3 Vorbereitung der Wahlurne Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war. Sodann wurde die Wahlurne (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) versiegelt. verschlossen; der Wahlvorsteher nahm den Schlüssel in Verwahrung. 2.4 Beginn der Stimmabgabe Mit der Stimmabgabe wurde um (Bitte eintragen:) _____ Uhr _____ Minuten begonnen. 2.5 Berichtigungen aufgrund nachträglich ausgestellter Wahlscheine Vor Beginn der Stimmabgabe: (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) Ein Verzeichnis über nachträglich ausge- stellte Wahlscheine lag nicht vor. Das Wäh- lerverzeichnis war nicht zu berichtigen. votemanager V21.8.6 Seite 2 18.08.2021 11:46
Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigte der Wahlvorsteher das Wählerverzeichnis nach dem Verzeichnis der nachträglich erteilten Wahlscheine, indem er bei den Namen der nachträglich mit Wahlscheinen versehenen Wahlberechtigten in der Spalte für die Stimm- abgabe den Vermerk "Wahlschein" oder den Buchstaben "W" eintrug. Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen der Abschluss- bescheinigung der Gemeindebehörde; diese Berichtigung wurde von ihm abgezeichnet. Während der Stimmabgabe: Der Wahlvorsteher berichtigte das Wähler- verzeichnis später aufgrund der durch die Gemeindebehörde am Wahltag erfolgten Mit- teilungen über die noch am Wahltag an erkrankte Wahlberechtigte erteilten Wahl- scheine, indem er bei den Namen der noch am Wahltag mit Wahlscheinen versehenen Wahlberechtigten in der Spalte für die Stimm- abgabe den Vermerk "Wahlschein" oder Buchstaben "W" eintrug. Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen der Abschluss- bescheinigung der Gemeindebehörde; diese Berichtigung wurde von ihm abgezeichnet. 2.6 Ungültigkeit von Wahlscheinen (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) Der Wahlvorstand hat eine Mitteilung über die Ungültigkeit von Wahlscheinen nicht erhal- ten. Der Wahlvorstand wurde vom unterrichtet, dass folgende(r) Wahlschein(e) für ungültig erklärt worden ist/sind: Bitte Vor- und Familiennamen des Wahlschein- inhabers sowie Wahlschein-Nummer eintragen 2.7 Beweglicher Wahlvorstand Im Wahlbezirk war kein beweglicher Wahlvorstand tätig. (Weiter bei Punkt 2.8) 2.8 Beweglicher Wahlvorstand im Sonderwahlbezirk Im Sonderwahlbezirk war kein beweglicher Wahlvorstand tätig. 2.9 Besondere Vorfälle während der Wahlhandlung (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) waren nicht zu verzeichnen. votemanager V21.8.6 Seite 3 18.08.2021 11:46
waren zu verzeichnen. Über die besonderen Vorfälle (z. B. Zurückweisung von Wählern in den Fällen des § 56 Absatz 6 und 7 und des § 59 der Bundeswahlordnung) wurden Nieder- schriften angefertigt, die als Anlagen Nummer __________ bis __________ bei- gefügt sind. 2.10 Ablauf der Wahlzeit Um 18:00 Uhr gab der Wahlvorsteher den Ablauf der Wahlzeit bekannt. Danach wurden nur noch die Wähler zur Stimmabgabe zugelassen, die vor Ablauf der Wahlzeit erschienen waren und sich im Wahlraum oder aus Platzgründen davor befanden. Nach Ablauf der Wahlzeit eintreffen- den Personen wurde der Zutritt zur Stimmab- gabe gesperrt. Nachdem die vor Ablauf der Wahlzeit erschienenen Wähler ihre Stimmen abgegeben hatten, erklärte der Wahlvorsteher die Wahlhandlung für geschlossen. Um _____ Uhr _____ Minuten erklärte der Wahlvorsteher die Wahl für geschlossen. Vom Wahltisch wurden alle nicht benutzten Stimmzettel entfernt. 3. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk 3.1 Leitung der Ergebnisfeststellung Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergeb- nisses wurden unmittelbar im Anschluss an die Stimmabgabe unter der Leitung des Wahlvorste- hers vorgenommen. 3.2 Zahl der Wähler, Öffnung der Wahlurne a) Zunächst wurden die im Wählerverzeich- nis eingetragenen Stimmabgabevermerke gezählt. Die Zählung ergab (Bitte Zahl eintragen:) _____ Stimmabgabevermerke b) Dann wurden die eingenommenen Wahl- scheine gezählt. Die Zählung ergab _____ Wahlscheine (= Wähler mit Wahlschein) Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei [B1] ein- tragen. c) Die Feststellung der Zahl der Stimmabgabe- vermerke im Wählerverzeichnis und der ein- genommenen Wahlscheine ergab, dass mehr als 50 Wähler ihre Stimme abgegeben haben (weiter bei Punkt 3.2 e)) weniger als 50 Wähler ihre Stimme abgege- ben haben; der Kreiswahlleiter wurde unter- richtet (weiter bei Punkt 3.2 d)). votemanager V21.8.6 Seite 4 18.08.2021 11:46
d) Weil weniger als 50 Wähler ihre Stimme abgegeben haben, hat der Kreiswahlleiter nach § 68 Absatz 2 die gemeinsame Ermitt- lung und Feststellung des Wahlergebnisses mit einem von ihm bestimmten anderen Wahl- vorstand um _______ Uhr _______ Minuten angeordnet. Der Wahlvorstand des Wahlbezirks mit weni- abgebender Wahlvorstand/Name oder Nummer des Wahlbezirks ger als 50 Wählern (abgebender Wahlvor- stand) hat die verschlossene Wahlurne, die Abschlussbeurkundung, das Wählerver- zeichnis und die eingenommenen Wahl- aufnehmender Wahlvorstand/Name oder Nummer des Wahlbezirks scheine dem vom Kreiswahlleiter bestimmten Wahlvorstand (aufnehmender Wahlvorstand) um _______ Uhr _______ Minuten übergeben. Am Wahlraum des abgebenden Wahlvor- stands wurde ein Hinweis angebracht, wo die gemeinsame Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt. Beim Transport der zu übergebenden Gegenstände waren der Wahlvorsteher und der Schriftführer, ein wei- teres Mitglied des Wahlvorstands und soweit möglich weitere im Wahlraum anwesende Wahlberechtigte als Vertreter der Öffentlich- (Bitte durch Ankreuzen bestätigen) keit anwesend. (Weiter bei Punkt 5.4) e) Sodann wurde die Wahlurne geöffnet; die Stimmzettel wurden entnommen. Der Wahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war. f) Der Inhalt der Wahlurne wurde vor der Aus- zählung mit dem Inhalt einer anderen Wahl- urne vermischt, weil Soweit zutreffend ankreuzen, sonst weiter bei Punkt 3.2 g) im Wahlbezirk/Sonderwahlbezirk ein beweg- licher Wahlvorstand tätig war aufgrund der Anordnung des Kreiswahlleiters von ______ Uhr _______ Minuten die ver- schlossene Wahlurne, das Wählerverzeich- nis, die Abschlussbeurkundung und die ein- genommenen Wahlscheine des abgebender Wahlvorstand/Name oder Nummer des Wahlbezirks um ______ Uhr _______ Minuten zur gemeinsamen Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses übernommen wurden. votemanager V21.8.6 Seite 5 18.08.2021 11:46
Bei der Zahl der Wähler (3.2 a), b), g)) und der Zahl der Wahlberechtigten (3.3) sind die Zahlen aus den Wählerverzeichnissen, Abschlussbe- urkundungen, eingenommenen Wahlscheinen und Stimmzetteln des abgebenden und des auf- nehmenden Wahlvorstands zusammenzuzäh- len. Nach der Vermischung sind die Stimmzettel gemeinsam auszuzählen (ab 3.2 g)). g) Sodann wurden die Stimmzettel gezählt. Die Zählung ergab (Bitte Zahl eintragen:) _________ Stimmzettel (= Wähler insgesamt) Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei [B] ein- tragen. a) + b) zusammen ergab ________ Personen. (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) Die Gesamtzahl a) + b) stimmte mit der Zahl der Stimmzettel unter g) überein. Die Gesamtzahl a) + b) war um ______ (Anzahl) größer um ______ (Anzahl) kleiner als die Zahl der Stimmzettel. Die Verschiedenheit, die auch bei wiederholter Zählung bestehen blieb, erklärt sich aus folgen- den Gründen: Bitte erläutern: 3.3 Zahl der Wahlberechtigten Der Schriftführer übertrug aus der Bescheinigung über den Abschluss des Wählerverzeichnisses die Zahl der Wahlberechtigten hinten in Abschnitt 4 unter [A1 + A2] der Wahlnieder- schrift. Sofern der Wahlvorsteher Berichtigungen auf- grund nachträglich ausgestellter Wahlscheine vorgenommen hat (siehe Abschnitt 2.5), ist die berichtigte Zahl einzutragen. 3.4 Zählung der Stimmen; Stimmzettelstapel Nunmehr bildeten mehrere Beisitzer unter Auf- sicht des Wahlvorstehers folgende Stimmzettel- stapel und behielten sie unter Aufsicht: 3.4.1 a) Die nach den Landeslisten getrennten Stapel mit den Stimmzetteln, auf denen die Erst- und die Zweitstimme zweifelsfrei gültig für den Bewerber und die Landesliste derselben Par- tei abgegeben worden war votemanager V21.8.6 Seite 6 18.08.2021 11:46
b) einen gemeinsamen Stapel mit - den Stimmzetteln, auf denen die Erst- und die Zweitstimme zweifelsfrei gültig für Bewerber und Landeslisten verschiedener Wahlvorschlagsträger abgegeben worden waren und - den Stimmzetteln, auf denen nur die Erst- oder nur die Zweitstimme jeweils zweifels- frei gültig und die andere Stimme nicht abgegeben worden war c) einen Stapel mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln d) einen Stapel mit den Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom Wahlvorstand Beschluss zu fassen war. Der Stapel zu d) wurde ausgesondert und von einem vom Wahlvorsteher dazu bestimmten Bei- sitzer in Verwahrung genommen. 3.4.2 Die Beisitzer, die die nach Landeslisten geord- neten Stapel zu a) unter ihrer Aufsicht hatten, übergaben die einzelnen Stapel zu a) in der Rei- henfolge der Landeslisten auf dem Stimmzettel nacheinander zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum anderen Teil seinem Stellvertreter. Diese prüften, ob die Kennzeichnung der Stimmzettel eines jeden Stapels gleich lautete und sagten zu jedem Stapel laut an, für welchen Bewerber und für welche Landesliste er Stimmen enthielt. Gab ein Stimmzettel dem Wahlvorsteher oder seinem Stellvertreter Anlass zu Bedenken, so fügten sie den Stimmzettel dem Stapel zu d) bei. Nunmehr prüfte der Wahlvorsteher den Stapel zu c) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln, die ihm hierzu von dem Beisitzer, der sie in Ver- wahrung hatte, übergeben wurden. Der Wahlvor- steher sagte an, dass hier beide Stimmen ungül- tig sind. Danach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinander je einen der zu a) und c) gebildeten Stapel unter gegenseiti- ger Kontrolle durch und ermittelten (Zwischensummenbildung I) die Zahl der für die einzelnen Bewerber = Zeilen D1, D2, D3 usw. in Abschnitt 4 die Zahl der für die einzelnen Landeslisten = Zeilen F1, F2, F3 usw. in Abschnitt 4 abgegebenen Stimmen sowie die Zahl der ungültigen Erststimmen und = Zeile C in Abschnitt 4 die Zahl der ungültigen Zweitstimmen. = Zeile E in Abschnitt 4 Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwischensummen I (ZS I) vom Schriftführer hin- ten in Abschnitt 4 in den genannten Zeilen ein- getragen (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestäti- gen) votemanager V21.8.6 Seite 7 18.08.2021 11:46
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