Advoware Updatebeschreibung - Advoware Kanzleisoftware
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Inhaltsverzeichnis advoware 5.4151 4 neue Funktionen .............................................................................................4 Fehlerkorrektur .................................................................................................5 advoware 5.415 6 neue Funktionen .............................................................................................6 Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG) 2021 ............................6 neue Elster-Schnittstelle .................................................................. 20 Finanzbuchhaltung ......................................................................... 20 weitere funktionale Erweiterungen ............................................... 21 geändertes Programmverhalten ............................................................... 22 weggefallene Funktionen ........................................................................... 22 Fehlerkorrektur .............................................................................................. 23 advoware 5.4109 25 neue Funktionen .......................................................................................... 25 Fehlerkorrektur .............................................................................................. 25 advoware 5.4108 26 neue Funktionen .......................................................................................... 26 Fehlerkorrektur .............................................................................................. 26 advoware 5.4107 27 neue Funktionen .......................................................................................... 27 Fehlerkorrektur .............................................................................................. 27 advoware 5.4105 28 neue Funktionen .......................................................................................... 28 Fehlerkorrektur .............................................................................................. 29 advoware 5.4104 30 neue Funktionen .......................................................................................... 30 Fehlerkorrektur .............................................................................................. 30 advoware 5.4103 31 neue Funktionen .......................................................................................... 31 geändertes Programmverhalten ............................................................... 33 Fehlerkorrektur .............................................................................................. 34 advoware 5.4102 35 neue Funktionen .......................................................................................... 35 geändertes Programmverhalten ............................................................... 35 Fehlerkorrektur .............................................................................................. 36 advoware 5.4101 37 neue Funktionen .......................................................................................... 37 Fehlerkorrektur .............................................................................................. 37 Seite 2 von 71
advoware 5.41 38 neue Funktionen .......................................................................................... 38 Riser-Schnittstelle ............................................................................. 38 erweiterte PDF/A-Umwandlung .................................................... 38 Verwendung von Wasserzeichen ................................................. 42 E-Post ................................................................................................ 43 Notariat ............................................................................................ 44 weitere funktionale Erweiterungen ............................................... 46 geändertes Programmverhalten ............................................................... 47 Fehlerkorrektur .............................................................................................. 51 advoware 5.4013 52 neue Funktionen .......................................................................................... 52 geändertes Programmverhalten ............................................................... 52 Fehlerkorrektur .............................................................................................. 52 advoware 5.401/5.4011/5.4012 53 neue Funktionen .......................................................................................... 53 Fehlerkorrektur .............................................................................................. 53 advoware 5.40 56 Allgemein ...................................................................................................... 56 Aufgabenleiste ............................................................................................. 60 elektronische Kommunikation .................................................................... 61 Finanzbuchhaltung ...................................................................................... 62 digitaler Widerspruch gegen Mahnbescheide im autom. Mahnverfahren............................................................................................. 62 E-Post Schnittstelle ........................................................................................ 64 Notariat ......................................................................................................... 67 Fehlerkorrektur .............................................................................................. 68 geändertes Programmverhalten ............................................................... 69 weggefallene Funktionen ........................................................................... 69 Ausblick auf die nächsten Versionen 70 Kopierrechte und Haftungsausschluss 71 Seite 3 von 71
advoware 5.4151 neue Funktionen • Vermögensauskunft und Drittauskünfte: Über eine neue Gruppe kön- nen jetzt beliebig viele eigene kombinierte Aufträge über die Grund- einstellungen kanzleispezifisch erstellt werden. Ebenfalls neu ist die Option, unmittelbar bei der Erstellung des Auftrags auch die Einholung der Drittauskünfte in das Mandantenkonto buchen zu lassen. • Anpassung der Umsatzsteuervoranmeldung an geänderte Elster-Spe- zifikationen • halbautomatische Kontoauszugsverarbeitung: verbesserte Meldun- gen im Falle von Fehlern und Inplausibilitäten (z.B. inkorrekte Bankver- bindungsdaten) • erweiterte Viewer-Einbindung: Anzeige von verknüpften Dokumen- ten in den Modulen Wiedervorlagen und Terminübersicht • Update der Datenbank ORTE Seite 4 von 71
advoware 5.415 neue Funktionen Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG) 2021 advoware 5.415 beinhaltet die Anpassungen im Rahmen des Kostenrechtsän- derungsgesetzes 2021 und die geänderten Vorschriften des RVG im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften, die bereits zum 01.01.2021 in Kraft getreten sind. Hiervon sind auch Rechtsanwälte betroffen, wenn sie Inkassodienstleistun- gen erbringen. Die Voreinstellung für neue Vergütungsrechnungen in advoware richten sich wie bisher nach der Einstellung auf der zweiten Seite der Aktenverwaltung. Dort finden Sie jetzt die neuen Einträge RVG 2021 und GNotKG 2021. Für neue Akten gilt: Akten mit Anlagedatum ab dem 01.01.2021 werden auto- matisch bei Erstauswahl des Referats auf diese Einträge voreingestellt. Die Ein- stellung ist maßgeblich für neue Rechnungen und die Auslagenerfassung (Er- höhung der Kilometerpauschale und der Tage- und Abwesenheitsgelder im RVG und GNotKG). Die Voreinstellung für die Berechnung der Gerichtskosten und Parteikosten JVEG sowie neue Maßnahmen der Zwangsvollstreckung rich- tet sich nach dem Kalenderdatum. Sie können aber weiterhin Maßnahmen nach altem Gebührenrecht nacherfassen. Seite 6 von 71
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Für Mandate, deren Beauftragung nach dem 31.12.2020 erfolgt, gelten neue Gebührentabellen und Betragsrahmen im RVG, aber auch strukturelle Ände- rungen, z.B. bei der Anrechnung von Geschäftsgebühren. Im aktuellen Update umgesetzt wurden • Anpassung der Gebührentabellen bei den Wertgebühren (§§ 13 und 49 RVG) • Anpassung der Betragsrahmen- und Festgebühren sowie der Anrech- nungshöchstbeträge • neue Anrechnungsregelungen mehrerer Gebühren (§ 15a Abs. 2 RVG) Anrechnung mehrerer Gebühren aus Teilwerten auf eine Gebühr aus dem Ge- samtwert Die Ergonomie im Anrechnungsdialog wurde allgemein verbessert. Abwei- chende Gebühreneinheiten und Werte können jetzt in allen Fällen direkt im An- rechnungsdialog eingegeben werden (bisher war dies teilweise zuvor in der Rechnungsmaske zwingend). Beispiel: Außergerichtlich wurden zwei verschiedene Angelegenheiten des Mandanten in Höhe von 10.000 Euro und 15.000 Euro geltend gemacht. Beide Angelegenheiten werden gerichtlich gemeinsam geltend gemacht. Fall A: Die außergerichtlichen Angelegenheiten wurden noch nicht separat abgerechnet, es wird eine Gesamtrechnung über alle drei Angelegenheiten erstellt. • Geben Sie in der Schlussrechnung zunächst die Verfahrensgebühr i.H.v. 25.000 Euro an. • Geben Sie die erste Geschäftsgebühr ein. Es öffnet sich der Dialog zur Anrechnung. • Geben Sie als Wert den Betrag von 10.000 Euro an. Bestätigen Sie mit "Ok". Seite 7 von 71
• Geben Sie die zweite Geschäftsgebühr mit einem Wert von 15.000 Euro ein. • Sie erhalten im Anrechnungsdialog einen Hinweis, dass die Prüfung der Obergrenze (mehrere Anrechnungen) automatisch bei der Speicherung der Rechnung erfolgt. • Bestätigen Sie mit "Ok" und geben Sie ggf. weitere Gebühren ein. • Erst bei der Speicherung oder beim Einfügen in ein Dokument erscheint der Dialog "Prüfung der Obergrenze". Wenn Sie mit "Ok" bestätigen, wird die Rechnung unmittelbar erstellt und die Obergrenze berücksichtigt, so- fern der Betrag niedriger ist als die Summe der anzurechnenden Gebüh- ren. Eine Änderung ist dann nicht mehr möglich. Seite 8 von 71
Layout und Inhalt der in Word ausgewiesenen Texte sind von advoware für den Block der "anzurechnenden Gebühren" fest vorgegeben, hier gibt es keine Grundeinstellung. In Word selbst können natürlich Änderungen noch vorge- nommen werden. Fall B: Die außergerichtlichen Angelegenheiten wurden bereits abgerechnet. • Geben Sie in der Schlussrechnung zunächst die Verfahrensgebühr i.H.v. 25.000 Euro an. • Geben Sie die erste Geschäftsgebühr ein. Es öffnet sich der Dialog zur Anrechnung. • Geben Sie als Wert den Betrag von 10.000 Euro an. Alternativ aktivieren Sie die Option "alle in Rechnung gestellten Gebühren dieser Akte anzei- gen" und wählen Sie die Geschäftsgebühr aus der ersten Rechnung aus. Bestätigen Sie mit "Ok". • Geben Sie die zweite Geschäftsgebühr mit einem Wert von 15.000 Euro ein. Seite 9 von 71
• Aktivieren Sie unter "anzurechnende Vorschussrechnungen" die Rech- nung, in der die Geschäftsgebühr geltend gemacht wurde!!! • Bei der Speicherung oder beim Einfügen in ein Dokument erscheint der Dialog "Prüfung der Obergrenze". • Erst bei der Speicherung oder beim Einfügen in ein Dokument erscheint der Dialog "Prüfung der Obergrenze". Wenn Sie mit "Ok" bestätigen, wird die Rechnung unmittelbar erstellt und die Obergrenze berücksichtigt, so- fern der Betrag niedriger ist als die Summe der anzurechnenden Gebüh- ren. Eine Änderung ist dann nicht mehr möglich. Anrechnung mehrerer Betragsrahmengebühren Die gleiche Situation wie in den Beispielen für die Wertgebühren kann sich auch bei Betragsrahmengebühren ergeben. Im Verwaltungsverfahren können z.B. mehrere Geschäftsgebühren anfallen, anschließend kommt es zu einem ein- heitlichen Widerspruchsverfahren. Die Vorgehensweise in advoware ist iden- tisch. Zunächst ist die Verfahrensgebühr anzugeben, danach die Geschäftsge- bühren mit den Teilwerten. Insgesamt darf dann nicht mehr angerechnet wer- den als der für die Anrechnung vorgesehene Höchstbetrag, der jetzt 207,00 Euro beträgt (§ 15a Abs. 2 S. 3 RVG). Beispiel: außergerichtliche Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren mit anschließendem Verfahren in einer sozialgerichtlichen Angelegenheit Geben Sie erst die Geschäftsgebühr ein und dann die Verfahrensgebühr. ad- voware öffnet den Anrechnungsdialog und fügt die Auslagenpauschale und Anrechnung ein. Seite 10 von 71
Wurde die Geschäftsgebühr bereits zuvor separat in Rechnung gestellt, ist diese jetzt zusammen mit der Auslagenpauschale wieder zu deaktivieren. Auch bei Betragsrahmengebühren können mehrere Geschäftsgebühren an- fallen. Die Vorgehensweise in advoware ist identisch zu den Wertgebühren. Zu- nächst ist die Verfahrensgebühr anzugeben, danach die Geschäftsgebühren mit den Teilwerten. Insgesamt darf nicht mehr angerechnet werden als der für die Anrechnung vorgesehene Höchstbetrag von 207 Euro (§ 15a Abs. 2 S. 3 RVG). Beispiel: zwei sozialrechtliche Rechtsbehelfsverfahren (eines davon sehr schwierig) mit anschließender Klage, in der die Widerspruchsbescheide gemeinsam angefochten werden Geben Sie zunächst die Verfahrensgebühr 3102 VV RVG an, danach die erste Geschäftsgebühr 2302 VV RVG (Schwellengebühr). Geben Sie dann die zweite Geschäftsgebühr an. Im Anrechnungsdialog än- dern Sie den Betrag auf die Höchstgebühr. Seite 11 von 71
Die Anrechnungen erscheinen wie im Beispiel zu den Wertgebühren zunächst ohne Prüfung der Obergrenze § 15a Abs. 2 RVG. Bei der Speicherung der Rech- nung wird diese berücksichtigt. Seite 12 von 71
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Anrechnung einer Gebühr nach altem Recht auf eine Gebühr nach neuem Recht Bei der Anrechnung ist auf die anzurechnende Gebühr abzustellen. Ist die an- zurechnende Gebühr nach altem Recht entstanden, ist auch der Anrech- nungsbetrag nach alter Tabelle zu berechnen. Beispiel: Auftrag für außergerichtliche Tätigkeit in 2020, Klageauftrag in 2021. • Geschäftsgebühr nach altem Recht • Verfahrensgebühr nach neuem Recht • Berechnung des Anrechnungsbetrags nach altem Recht Für diese Form dieser Anrechnung wählen Sie im RVG-Modul die Einstellung "RVG 2021". Geben Sie wie gewohnt die Geschäftsgebühr ein, diese wird zu- nächst nach neuem Recht berechnet. Bei der anschließenden Aktivierung der Verfahrensgebühr öffnet sich der An- rechnungsdialog. Um die anzurechnende Gebühr und den Anrechnungsbetrag nach alter Ta- belle zu berechnen, aktivieren Sie die Option "Anrechnung nach RVG 2013". Die Ausweisung der Beträge erfolgt nun nach alter Tabelle. Wenn Sie mit Ok bestätigen, werden die angezeigten Werte in die Rechnungsmaske übernommen. Seite 14 von 71
Bei Rahmengebühren wurde auf die Option "Anrechnung nach RVG 2013" verzichtet, da die Anrechnungsbeträge manuell frei eingegeben werden können. Entwurfsrechnungen und Rechnungsänderungen mit Anrechnungen nach § 15a Abs. 3 Enthält eine Rechnung eine Anrechnung mehrerer Gebühren aus Teilwerten auf eine Gebühr aus dem Gesamtwert, kann diese wie jede andere Rechnung als Entwurf gespeichert oder nachträglich geändert werden. Zu beachten ist hier: War die Obergrenze nach § 15a Abs. 2 bei der ursprünglichen Speicherung niedriger als die Summe der anzurechnenden Gebühren, erscheinen beim er- neuten Öffnen der Rechnung in der Rechnungsmaske zunächst wieder die ur- sprünglichen Einzelanrechnungen. Die Umsatzsteuer und die Summen sind so- mit zunächst höher als in der gespeicherten Rechnung. Bei der erneuten Spei- cherung erfolgt dann die Prüfung der Obergrenze erneut. Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) Im Rahmen des KostRÄG 2021 wurden die Gebühren für die Vergütung nach Tabelle B mit wenigen Ausnahmen nicht erhöht. Änderungen gibt es im Kosten- verzeichnis bei den Auslagen der Notare (Erhöhung der Fahrtkosten und Tage- /Abwesenheitsgelder), den Gebühren im Kostenverzeichnis Abschnitt 8 (Vor- bereitung der Zwangsvollstreckung) und bei den (verminderten) Gebühren für die Erzeugung von XML-Strukturdaten. Da bei Vollzugstätigkeiten nach § 10 GNotKG auf die Fälligkeit abgestellt wird, werden Strukturdaten, die im Jahr 2021 erzeugt werden (KV-Nummern 22114, 22115, 22125), immer nach neuem Recht abgerechnet. In advoware finden Sie in der Symbolleiste des Rechnungsmoduls jetzt eine Auswahlmöglichkeit zur Auswahl des alten und neuen Kostenrechts. Ein Wechsel dieser Auswahl hat keine Auswirkungen auf bereits eingegebene Rechnungspositionen, so dass Sie hier z.B. vor der Eingabe der o.g. Vollzugsge- bühren einen Wechsel vornehmen können. Die Einstellung ist allerdings maß- geblich für die Berechnung der Fahrtkosten und der Tages- und Abwesenheits- gelder über die "steuerpflichtigen Auslagen". Seite 15 von 71
Gerichtskostengesetz (GKG) Die Erhöhung der Gerichtskosten wurde eingepflegt. Für die Höhe ist nicht der Zeitpunkt der Auftragserteilung oder der gerichtlichen Bestellung oder Beiord- nung, sondern auf den Zeitpunkt der Anhängigkeit abzustellen. Soweit sich die Gerichtsgebühren nach dem Wert richten, bestimmt sich der Gegenstandswert im gerichtlichen Verfahren nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften (§ 23 Abs. 1 Satz 1 RVG). Mahnverfahren Die Mindestgebühr für Gerichtskosten für das Verfahren über den Antrag auf Mahnbescheid beträgt jetzt 36 EUR (bisher 32 EUR) gemäß GKG KV Nr. 1100, die Gerichtskosten beim Pfändungs- und Überweisungsbeschluss 22 EUR (bisher 20 EUR) gemäß GKG KV Nr. 2111. Der Minderungsbetrag im Mahnbescheid wird automatisch berechnet. Hierbei wird berücksichtigt, dass der Betrag nach alter Gebührentabelle berechnet wird, wenn die anzurechnende Geschäftsgebühr nach altem Recht entstan- den ist. Vollstreckungsaufträge Für neue Vollstreckungsaufträge und andere Maßnahmen werden die Gebüh- ren und Gerichtskosten nach neuem Recht berechnet. Wenn Sie eine Maß- nahme aus dem Vorjahr noch nacherfassen möchten, richten sich die Gebüh- ren nach der Seite 2 der Aktenverwaltung "abrechnen nach". Der BGH hat in seinem Urteil vom 20.09.2018 unter dem Az I ZB 120/17 entschie- den, dass der Antrag auf Einholung von Drittauskünften gemäß § 802a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 802l ZPO keine Fortsetzung zum Antrag auf Abgabe der Vermö- gensauskunft ist, sondern eine besondere Angelegenheit im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG, für die dem Rechtsanwalt eine 0,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3309 VV RVG zusteht. Viele Kunden haben aufgrund dieses Urteils für diesen Antrag eine eigene Maßnahme manuell angelegt. Mit der Version 5.415 stellen wir Ihnen, dessen ungeachtet, zwei neue Anträge zur Verfügung: Seite 16 von 71
• Einholung Drittauskünfte für den isolierten Antrag auf Einholung der Vermögensauskunft Dritter. Die Maßnahme ist verknüpft mit dem PDF \Advoware\Formularvorlagen\Vollstreckungsauftrag\Isolierter An- trag auf Einholung der Vermögensauskunft Dritter.pdf und kann mit einem PDF-Programm frei an Ihre Vorgaben angepasst werden. Am schnellsten geht es aus der Grundeinstellung der Maßnahme über "Vorlage öffnen". Seite 17 von 71
• Vermögensauskunft und Drittauskünfte für den kombinierten Antrag, z.B. für die Einholung der Drittauskünfte unter der Bedingung, dass der Schuldner zum Termin nicht erscheint (Modul M4). Die Maßnahme ist verknüpft mit dem PDF \Advoware\Formularvorlagen\Vollstre- ckungsauftrag\ Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft und Einholung von Drittauskünften.pdf und kann mit einem PDF-Programm frei an Ihre Vorgaben angepasst werden. advoware weist auf Seite 7 die Gebühren für beide Anträge aus, wobei die Gebühren und Aus- lagen der Vermögensauskunft bei der Berechnung der Gebühren für die Einholung der Drittauskünfte automatisch berücksichtigt werden. Bei beiden Anträgen erfolgt die Berücksichtigung der Begrenzung des Streitwerts auf maximal 2.000 Euro, was jetzt im § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG geregelt wurde. Am Ende wird abzuwarten sein, ob der bedingte Auf- trag auch zur Durchführung kommt. Bei der Anpassung zu beachten sind insbesondere die voreingestellten Optio- nen in Modul "M", für die unter Umständen weitere Gerichtsvollzieherkosten an- fallen können. Für den Fall, dass Sie bereits eigene Maßnahmen für die Einholung der Drittaus- künfte eingepflegt haben, können Sie die "doppelten" Maßnahme aus den Grundeinstellungen wieder entfernen. Seite 18 von 71
Weiter neu: Die Eingabefelder für die "Angabe der Vollstreckungsmaßnahme" in Modul Q werden jetzt generell automatisch vorbelegt. Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) • Anpassung der Parteikosten an das aktuelle Gesetz (Erhöhung der Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verdienstausfall) Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften Das Gesetz tritt grundsätzlich zum 01.10.2021 in Kraft. advoware hat diese Än- derungen mit der aktuellen Version bereits berücksichtigt, die Änderungen wer- den aber erst ab dem 01.10.2021 sichtbar. Eine Ausnahme für das Inkrafttreten ist die Wertkappungsgrenze für die Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO von 2.000 Euro, die bereits am 01.01.2021 in Kraft getreten ist. Seite 19 von 71
neue Elster-Schnittstelle Sie benötigen das Update für folgende Funktionen: • Umsatzsteuervoranmeldung 2021 • Sondervorauszahlung/Dauerfristverlängerung • Umsatzsteuererklärung 2020 • Einnahmenüberschussrechnung 2020 Die Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 2020 kann auch in 2021 noch mit der bisherigen advoware Version, also bis spätestens 10.02.2021, abgegeben werden. Finanzbuchhaltung • Abschreibungsarten: Es wird die degressive Abschreibung für Inventare unterstützt mit Beginn der Abschreibung zwischen dem 01.01.2020 und dem 31.12.2021. • Buchungen auf Anlagekonten sind auch ohne Inventarnummer möglich • Posteingang: Gebuchte Zahlungseingänge können auf verschiedene Akten verteilt werden. • Umsatzsteuerverrechnung: In den Grundeinstellungen der Finanzbuch- haltung kann die Option für die Verrechnung der Umsatzsteuerkonten bei unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen von Rechnungen, welche beim Buchen von Zahlungseingängen berücksichtigt werden, ein- bzw. ausgeschaltet werden. • Umsatzlisten: neue Spalte für die Anzeige von Umsatzsteuersätzen bei Summenlisten • Anpassung an die im Rahmen des "Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steu- erlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise" beschlosse- nen Rücknahme der temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes. Anleitung zur Umsatzsteuererhöhung 2021 Seite 20 von 71
weitere funktionale Erweiterungen • PDF/a-Umwandlung: Die Umwandlung von PDF-Dokumenten in das PDF/a-Format erfolgt über eine neu integrierte Schnittstelle der PDF Tools AG. Der 3-Heights™ PDF to PDF/A Converter bettet justiz- konform fehlende Schriften ein und optimiert sie durch die Bildung von Untergruppen. Für geräteabhängige Farbräume werden pas- sende Farbprofile eingebettet. Verbotene Inhalte wie JavaScripts und unnötige Inhalte werden entfernt und vorgeschriebene Inhalte wo möglich ergänzt. • Viewer: neue Version mit internen Verbesserungen bzgl. Darstellung und Performance • Prozesskostenrisikorechner: Anpassung an das KostRÄG 2021 • Update der Gerichtsdatenbank • Update der BLZ-Datenbank • Düsseldorfer Tabelle 2021 • Abfragemanager: erweiterte Möglichkeiten für Mandant, Gegner 1, Gegner 2 und Gegenanwalt • Platzhalter: neue Platzhalter Mp* (Auflistung aller Mandanten) und Mp# (alle Mandanten und Untergeordnete) • Kommunikationsleiste: Erweiterung von 80 auf 100 Mitarbeiter bei Nut- zung der "kleinen Symbole" • advoware Mail: Optimierungen im Grundeinstellungsdialog "E-Mail- Kontoeinstellungen" – "Sicherheit" Seite 21 von 71
• Rechnungen: Übernahme verknüpfter Dokumente in die Zwischenab- lage über das Kontextmenü geändertes Programmverhalten Postausgang E-POST: Abruf von Statusaktualisierungen für alle Sendungen wer- den auf den aktuell eingestellten Datumsbereich angewendet und nicht für alle im System vorhandenen, welche noch nicht den Status "4 – Verarbeitung im Druckzentrum", haben. Finanzbuchhaltung: Zuschreibungen und Teilwertabschreibungen für Inventare sind über das Buchungsfenster "Buchung eingeben" nun möglich. weggefallene Funktionen Zeithonorar: Im Hauptmenü wurde der Befehl "Pause" gestrichen. Laufende Stoppuhren können aus den einzelnen Fenstern unterbrochen werden. Adressen: geringfügige Änderungen in der Anordnung der Felder und bei der Tabulatorreihenfolge Finanzbuchhaltung: Das Fenster "Zuschreibung / Teilwertabgang buchen" in der Anlagenbuchhaltung ist entfallen, weil es nun möglich ist im normalen Bu- chungsfenster nachträgliche Buchungen für Inventare einzugeben. Seite 22 von 71
Fehlerkorrektur Seite 23 von 71
Seite 24 von 71
advoware 5.4109 neue Funktionen beA: Update der Kanzleisoftware-Schnittstelle (KSW) Ohne das Update können Sie die beA-Schnittstelle aus advoware ab dem 06.09.2020 nicht mehr nutzen! Elster: Update der Elster-Schnittstelle Ohne das Update können Sie die Elster-Schnittstelle ab dem 21.09.2020 nicht mehr nutzen! Fehlerkorrektur Seite 25 von 71
advoware 5.4108 neue Funktionen Steuerberatervergütungsverordnung: Am 29. Juni 2020 wurde die in der 5. Ver- ordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen zum Bundesgesetzblatt (BGBl I, 2020, S. 1495 ff.) verkündet. Die darin enthaltenen Änderungen der StBVV traten am 1. Juli 2020 in Kraft und sind in diesem Update eingepflegt. Fehlerkorrektur Seite 26 von 71
advoware 5.4107 neue Funktionen Anpassung an die im Rahmen des "Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerli- cher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise" beschlossenen tem- porären Senkung des Umsatzsteuersatzes. https://www.advoware.de/download/anleitung-zur-umsatzsteuersenkung- 2020/ Fehlerkorrektur Seite 27 von 71
advoware 5.4105 neue Funktionen Schnittstelle zu Microsoft Teams Die Schnittstelle wurde erweitert um die Möglichkeit zur Ausgabe einer Einwahl- nummer, über die sich eingeladene Teilnehmer, die nicht über ein Mikrofon ver- fügen, per Telefon in die Konferenz einwählen können. Die telefonische Einwahl in Besprechungen ist praktisch für Benutzer, die unter- wegs sind und nicht über die Microsoft Teams-App auf ihrem Laptop oder auf Mobilgeräten an einer Besprechung teilnehmen können. Aber es gibt noch weitere Szenarios, bei denen die Nutzung eines Telefons für die Teilnahme an einer Microsoft Teams-Besprechung die bessere Wahl sein kann, als die Nutzung einer App auf einem Computer: • Die Internetverbindung ist begrenzt. • Die Anrufqualität ist beim Einwählen besser. • Benutzer finden es einfacher und praktischer in ihrer jeweiligen Situa- tion. Wenn Ihre Teams-Version die Option "Audiokonferenz" unterstützt, erscheint die Einwahlnummer automatisch. Wenn Sie über ein Office 365 E5-Abonnement verfügen, ist "Audiokonferenz" enthalten. Als Abonnent von Office 365 E1 oder E3 erhalten Sie "Audiokonferenz" gegen eine Add-On-Gebühr. Seite 28 von 71
Wenn Sie advoware Mail verwenden und die Teams-Schnittstelle bereits im Rahmen des Updates auf advoware Version 5.4104 installiert haben, müssen Sie Ihre E-Mail-Vorlage anpassen. Für die Einwahlnummer steht Ihnen ein neuer Platzhalter zur Verfügung. Die Einwahl ist für die Mandanten in der Regel kostenpflichtig. Die Gebühren variieren für gebührenpflichtige oder gebührenfreie Anrufe und nach Ziel. Preisinformationen finden Sie im Internet auf den Seiten von Microsoft. Gebühren für die Nutzung der Audiokonferenz: https://www.microsoft.com/de-de/microsoft-365/microsoft-teams/online-meeting-so- lutions?rtc=1&market=de Fehlerkorrektur Seite 29 von 71
advoware 5.4104 neue Funktionen Schnittstelle zu Microsoft Teams Microsoft Teams ist eine Plattform, die Chat, Besprechungen und Notizen er- möglicht. Der Dienst ist in die Office-365-Office-Suite mit Microsoft Office inte- griert. Insbesondere vor dem Hintergrund der Coronavirus-Situation arbeiten im- mer mehr Mitarbeiter im Home-Office. Besprechungen mit Mitarbeitern und Mandanten erfolgen nicht mehr ausschließlich in der Kanzlei, sondern zuneh- mend online über Videokonferenzen und Telefon. Um die Anwaltschaft in der aktuellen Situation zu unterstützen hat advoware eine Schnitt-stelle zu Microsoft Teams in die Basisversion integriert und ermög- licht sowohl spontane Videoanrufe als auch Terminvereinbarungen für Video- anrufe und -konferenzen direkt aus der Oberfläche. Die Systemvoraussetzungen und eine ausführliche Anleitung finden Sie nach dem Update im Befehlsmenü: Ein Einführungsvideo finden Sie hier. Fehlerkorrektur Seite 30 von 71
advoware 5.4103 neue Funktionen • neue Platzhalter in advoware Mail zur Erstellung eigener Vorlagen für Termineinladungen Zugriff auf alle Vorlagen jetzt direkt bei Eingabe eines Termins. Voreinge- stellt ist die mitgelieferte Vorlage "Einladung Termin", die Sie wie alle Vor- lagen individuell anpassen können. Seite 31 von 71
• E-Mails können für eine bessere Lesbarkeit in advoware Mail über eine neue Option im Seitenlayout (mit Seitenrändern) angezeigt werden. Zu beachten ist, dass Seiten in E-Mail-Programmen wie Outlook nicht unterstützt werden, daher machen in Ihren E-Mails Referenzen auf Sei- ten keinen Sinn. • verbesserte Performance in den Bereichen Maßnahmen, Prozessau- tomatisierung, Fristen, Aktengeschichte, Beteiligteninfo • advoware mobile (separate App): neues Chat-System für die Anzeige der internen Nachrichten aus advoware auf externen Geräten • Update der Bank-Datenbank • Update der Gerichtsdatenbank • Update der Verbraucherpreisindizes • Integration von TeamViewer 15 • vereinfachte Buchung von Supercheck-Anfragen • Einbettung von Schriftarten in PDF-Formulare an Gerichte (§ 46c Abs. 2 ArbGG i.V.m. § 5 Elektronischer-Rechtsverkehr-Verord- nung (ERVV) i.V.m Nr. 1 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntma- chung 2019 (ERVB 2019)) Seite 32 von 71
geändertes Programmverhalten • Die BRAK hat uns dazu verpflichtet, die Anmeldung am beA per Soft- ware Zertifikat ohne Passworteingabe zu deaktivieren. Daher wird nach diesem advoware Update bei jeder Anmeldung am beA das Passwort des Software Zertifikats erneut abgefragt. Hier die Begrün- dung der BRAK: "Wir sind in dieser Frage zu dem Ergebnis gelangt, dass die PIN bei jeder Anmeldung am beA eingegeben werden muss. Hierbei stützen wir uns auf § 24 RAVPV, wo u.a. normiert ist, dass die Anmeldung des Inhabers mit einem ihm zugeordneten Zertifikat und der zugehörigen Zertifikats-PIN erfolgt. Betrachtet man § 22 RAVPV, so wird deutlich, dass mit "Anmel- dung" in § 24 RAVPV jedes Einloggen im beA gemeint ist, wohingegen § 22 RAVPV die Erstanmeldung betrifft. Damit ist § 31a Abs. 3 BRAO so zu verstehen, dass mit "sicheres Verfahren" das in § 24 RAVPV beschriebene gemeint ist. Die Praxis, dass die PIN bei Verwendung eines Software-To- kens und Advo-web nicht bei jedem Anmelden eingegeben werden muss, erfüllt daher die vom Gesetz- und Verordnungsgeber aufgestellten Voraussetzungen nicht. Daher bitten wir Sie, diese Option in Ihrer Soft- ware zu deaktivieren." • fallen Vorfristen auf ein Wochenende oder einen Feiertag, werden diese bei der automatischen Weiterverfristung jetzt auf den Arbeits- tag davor weiterverfristet und nicht auf den Tag danach • das Anlagedatum wird für reservierte Akten (über "Aktennummern er- zeugen") automatische mit dem Datum der ersten Speicherung vor- belegt • bei Übergabe eines Schreibens aus Word an die Aktengeschichte mit Parametern "Postausgang" – "E-Mail" – "freigegeben" öffnet sich keine E-Mail mehr, wenn das Schreiben einer anderen Person vorgelegt wird • im Modul Akten wurde der Begriff "Berechtigungsschein" durch den Begriff "Beratungshilfe" ersetzt Seite 33 von 71
Fehlerkorrektur Seite 34 von 71
advoware 5.4102 neue Funktionen Grundeinstellungen Druckereinstellungen: Option zur Angabe eines abwei- chenden Druckers für des Ausdruck von Forderungsaufstellungen internes Nachrichtensystem: neuer Status "Home-Office" in der Kommunikati- onsleiste geändertes Programmverhalten advoware Mail/Postausgang: Die Versendungsart bleibt bei der Versendung über die Kontextmenüs immer unverändert. Steht im Postausgang z.B. ein Eintrag mit Versendungsart "Brief" und Status "freigegeben", bleibt es dabei auch bei Versendung per E-Mail. Der Versendungsstatus wird bei der Versendung über die Kontextmenüs nur un- ter folgenden Voraussetzungen auf "versendet" gestellt: • Die im Postausgang zugewiesene Versendungsart stimmt mit dem tat- sächlich gewählten Versendungsweg überein (eine E-Mail wird per E- Mail versendet oder eine beA-Nachricht per beA). • Der im Postausgang zugewiesene Adressat/Empfänger stimmt mit dem tatsächlich ausgewählten Adressaten/Empfänger überein (Sze- nario: Eine an das Gericht per beA bestimmte Datei wird zur Kenntnis an den Mandanten per E-Mail versendet. Es erfolgt dann keine Ände- rung der Versendungsart und des Versendungsstatus. Seite 35 von 71
Postausgang: Der Kontextmenübefehl "Postausgang" - "Exportieren" wurde ge- strichen (Grund: Doppelbelegung mit dem Kontextmenübefehl "Speichern un- ter..."). Postausgang/Posteingang: Die Kontextmenübefehle "Speichern unter..." erzeu- gen keine Index-Datei mehr. Das Verhalten wurde vereinheitlicht mit dem ent- sprechenden Befehl der Aktengeschichte. Viewer: Beim Import mehrerer Dateien aktualisiert sich der Viewer nach Anklicken von "Weiter" oder "Überspringen" auf die Datei, auf die sich das Fenster "Vorgang bearbeiten" jeweils bezieht. • Tastaturkürzel Alt + r für die Schaltfläche "Weiter". • Gesprächspartner wechselt von Alt + g auf Alt + ä • Beteiligter bekommt Alt + g • Rufnummer: wechselt von Alt + r auf Alt + m Verfügungen: Das Modul wurde umbenannt in "Prozessautomatisierung". Fehlerkorrektur Seite 36 von 71
advoware 5.4101 neue Funktionen keine Fehlerkorrektur Seite 37 von 71
advoware 5.41 neue Funktionen Riser-Schnittstelle Die Riser-Schnittstelle wurde aufgrund geänderter Spezifikationen der RISER ID Services GmbH neu erstellt und ist ab dem 01.03.2020 zwingend erforderlich. erweiterte PDF/A-Umwandlung Einige Gerichte akzeptieren bei der elektronischen Kommunikation seit dem 1.1.2020 keine PDF-Dokumente mehr, die nicht dem PDF/A-Standard entspre- chen. http://ervjustiz.de/ervb-konforme-pdf-dateiformate-erstellen Sämtliche aus advoware umgewandelten Word-Dokumente und E-Mails wer- den daher jetzt in das PDF/A-Format umgewandelt. Die bisherigen Optionen der Aktengeschichte zur PDF-Umwandlung entfallen. Vorausgesetzt wird min- destens die Version Microsoft Word 2007 SP2. Weiterhin werden alle PDFs, soweit technisch möglich, bei Aufruf des Kontext- menübefehls "PDF erstellen" jetzt in das PDF/A-Format umgewandelt, auch be- reits vorhandene PDFs. Von der PDF/A-Umwandlung ausgenommen sind • Formulare (PDFs mit Formularfeldern) • Akten- und Telefonnotizen, die nicht über eine Wordvorlage erstellt werden • Ausdrucke von Tabellen über "Datei" – "Drucken" Strg + p • zusammengefasste PDF-Dokumente, sofern nicht alle einzelnen Do- kumente bereits im PDF/A-Format waren Diese Fälle wurden von der PDF/A-Umwandlung ausgenommen, weil unter un- günstigen Voraussetzungen in Abhängigkeit von den Quelldokumenten oder des Briefkopfes bei der Umwandlung unerwünschte Verzerrungen entstehen können. In Formularen würde die Umwandlung dazu führen, dass die Formular- felder nicht mehr editiert werden könnten. Seite 38 von 71
advoware bietet aber auch hier Lösungen: • Kunden, die den Viewer lizenziert haben, können so gut wie jedes be- trachtete Dokument aus dem Kontextmenü als PDF/A veröffentlichen • Im Kontextmenü der Aktengeschichte finden Sie nach Rechtsklick auf eine Zeile mit einer bereits existierenden PDF-Datei den Befehl "PDF/A erstellen". Die Umwandlung erfolgt sehr schnell. Seite 39 von 71
Hilfsmaßnahme für ältere Word-Versionen und bei Problemen mit Microsoft Office Für den Fall, dass Sie noch eine ältere Version als Microsoft Word 2007 SP2 ver- wenden, können Sie in den Optionen der Aktengeschichte die Arbeitsplatzop- tion "PDF/A-umwandlung von Word-Dokumenten deaktivieren" einstellen. Nach unseren Beobachtungen scheinen auch wenige neuere Versionen von Microsoft Office Probleme mit der PDF/A-Umwandlung zu haben. Der Grund ist unbekannt und liegt außerhalb von advoware. Dokumente können dann auch nicht direkt aus Word oder Excel über "Datei" – "Speichern unter…" in das PDF/A- Format gespeichert werden. Bei dem Versuch der Umwandlung erscheint aus Microsoft Office heraus eine Fehlermeldung wie "Word konnte die Datei leider nicht finden. Wurde sie verschoben, umbenannt oder gelöscht?" oder "Das Do- kument wurde nicht gespeichert. Das Dokument ist möglicherweise geöffnet, oder beim Speichern ist ein Fehler aufgetreten." Bitte wenden Sie sich bei Fragen nicht an die advoware-Hotline, sondern an Ihren Systembetreuer. Auch hier können Sie am Problemrechner in der Aktengeschichte die "PDF/A- Umwandlung von Word-Dokumenten deaktivieren" und vor der Übergabe an das beA in einem zweiten Schritt über das Kontextmenü oder aus dem Viewer ein PDF/A-Dokument erzeugen. Weiterhin ist es notwendig, einmalig in WORD die Funktion der Speicherung von PDFs im Format PDF/A abzuschalten. Hierzu einfach bei einem x-beliebigen Dokument "Speichern unter" wählen und dann als Format PDF auswählen. Dann vor der Speicherung die Optionen auswählen und die Option "PDF/A-kompatibel" im unteren Abschnitt des Optionsfensters aufheben. Der Speichervorgang muss hierbei nicht abgeschlossen werden. Seite 40 von 71
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Verwendung von Wasserzeichen Auch Word-Dokumente mit Wasserzeichen werden jetzt automatisch in das PDF/A-Format umgewandelt. Die Umwandlung erfolgt nicht mehr über den ad- voware PDF-Drucker, sondern ohne Verwendung eines Druckertreibers. Der Vorgang geht wesentlich schneller und liefert bessere Ergebnisse. Bisherige Grundeinstellungsoptionen werden weiterhin berücksichtigt. In der Aktengeschichte können Sie über die Optionen die Berücksichtigung des Wasserzeichens ein- und ausschalten. Die Grundeinstellung "PDF-Drucker" – "Wasserzeichen nur für Word-Dokumente" wurde gestrichen. Seite 42 von 71
E-Post • neue Kontextmenübefehle zur Abfrage des aktuellen E-POST Status auf dem Server der POST mit automatischer Aktualisierung des Post- ausgangs und des Reiters "Verlauf" im Dialog "Vorgang bearbeiten" • automatische Aktualisierungen aller Status nach Aufruf des Versen- dungsdialogs aus dem Postausgang bei der Stapelverarbeitung Seite 43 von 71
Notariat Das Notariatsmodul wurde erweitert um die Grundbuchsuche und einen Testa- mentskostenrechner. Grundbuchsuche Die Grundbuchsuche wurde speziell für Notare entwickelt, die schwerpunktmä- ßig Immobilienverträge beurkunden. Hier bietet advoware jetzt eine in seiner Bedienführung auf die notariellen Bedürfnisse Spezialsuche an. Ein Nutzer kann sich so auf die Grundbuchinhalte konzentrieren. Die neue Suche entspricht insbesondere den hohen Anforderungen der umfas- send abgebildeten Grundbücher in den referatsspezifischen Daten. Immobili- enkaufverträge können sehr komplex sein, da die vom Grundbuchamt über- mittelten Grundbücher gleichfalls oft umfangreich und unübersichtlich gestal- tet sind. In der Grundbuchsuche können Sie in den Optionen einstellen, ob diese nach dem Zeitraum der letzten Änderung im Grundbuch oder dem Zeitraum der ei- gentlichen Grundbucheinsicht filtern soll. Seite 44 von 71
Testamentskostenrechner Der Testamentskostenrechner ist eine weitere Ergänzung der notariellen Kosten- rechner. Es dient der Praxis mit allen Besonderheiten bei Testamenten. Berücksichtigt wird § 102 GNotKG, wonach bei der Berechnung des Geschäfts- werts bei der Beurkundung einer Verfügung von Todes wegen Verbindlichkei- ten bzw. Schulden für jeden Erblasser getrennt abgezogen werden und dies auch nur bis zur Hälfte des Wertes des jeweiligen Vermögens. Wie gewohnt werden nicht nur die notariellen Kosten abgebildet, sondern auch die weiteren Kosten wie Gerichtskosten und die Kosten der Registrierung beim Zentralen Testamentsregister. Er dient dazu sämtliche Kosten abzubilden, um eine umfassende Berechnung vorzunehmen. Der Kostenrechner beschränkt sich auf Testamente und umfasst nicht Erb- und/oder Pflichtteilsverträge. Seite 45 von 71
weitere funktionale Erweiterungen Beratungshilfeformular: erweiterte Datenübernahme Aufgaben: Übernahme der Bemerkung bei "Antworten" auf Aufgaben Gesellschafterliste: Der Ausdruck der Gesellschafterliste jetzt auch im Quer- druck möglich (einstellbar unter "Optionen"). Registereinsicht: Aus der XML-Datei wird jetzt auch die Geschäftsadresse aus- gelesen und in die Stammdaten des Beteiligten übernommen. Es wird aber keine Adresse überschrieben, sondern ggf. als neue Adressnummer hinzuge- fügt. Registereinsicht, Grundbucheinsicht: neue Protokollierung, wer wann die Ak- tenzuordnung zur Einsicht durchgeführt hat (erweiterter Tooltip zu den Tabellen) RVG/GNotKG: Möglichkeit zur Eingabe eines abweichenden Leistungszeit- raums bei Erstellung einer auf mehrere Empfänger gesplitteten Rechnung Urkundenrolle: neue Funktion "erste Urkundenrollen-Nr. setzen" für Notare, die mit einer Urkundenrollen-Nr. größer als 1 beginnen wollen/müssen (nur auswähl- bar, wenn zum Notar und Jahr noch keine Urkunde vorhanden ist) Seite 46 von 71
geändertes Programmverhalten advoware Mail - passwortgeschützte Mandantenkommunikation Bei Versendung von PDFs aus den Modulen Aktengeschichte, Posteingang und Postausgang über das Kontextmenü werden in der Adressverwaltung hinter- legte Passwörter wieder sofort gesetzt und sind damit vor der Versendung sicht- bar. Bei Versendung über andere Wege (z.B. E-Mail an einen Beteiligten über das Kontextmenü der Aktenbeteiligten, E-Mail aus Word mit Versendungsart "E-Mail" und Status "freigegeben", neue E-Mail aus der elektronischen Kommu- nikation) erfolgt die Passwortkontrolle unmittelbar, wenn ein PDF als Anhang angefügt wird. Es wird geprüft, ob der zur ausgewählten E-Mail-Adresse ("An:") ermittelte Betei- ligte ein Passwort hinterlegt hat. Dieses wird dann unmittelbar - vor der Versen- dung - gesetzt. Sind zu diesem Zeitpunkt mehrere Empfänger ausgewählt, er- folgt kein Passwortschutz. Wenn ein Anhang ausgewählt wird und danach die Empfängerliste geändert wird, erfolgt keine weitere Kontrolle mehr. Hat man versehentlich den falschen Empfänger ausgewählt, wäre der Anhang neu an- zufügen. Nicht geprüft wird auch, ob dieselbe E-Mail-Adresse mehreren Betei- ligten zugeordnet ist, davon mindestens einem Beteiligten mit Passwort und mindestens einem Beteiligten ohne Passwort. Sobald ein Beteiligter mit Pass- wortschutz gefunden wird, werden die E-Mail-Anhänge (PDF) auch mit einem Passwort geschützt. Achtung: Auch wenn Sie nachträglich im Fenster "E-Mail-Nachricht Verfassen" andere Empfänger in Cc oder Bcc setzen, bleibt der Anhang passwortge- schützt! Weiterhin neu ist, dass ein hinterlegtes Passwort auch bei der Stapelverarbei- tung des Postausgangs berücksichtigt wird. Änderung des Programmverhaltens bei Verwendung des Mausrads Seit Windows 10 ist die betriebssystemseitige Voreinstellung, dass inaktive Ele- mente gescrollt werden, wenn man mit der Maus darauf zeigt. Dieses Verhalten birgt in advoware die Gefahr unbeabsichtigter Änderung von Einträgen aus aufklappbaren Listenfeldern (Comboboxen). Die Windows-Einstellung kann ab- gestellt werden über "Inaktive Fenster beim Draufzeigen scrollen" (Windows- taste + i -> Geräte -> Maus). Damit verhalten sich Windows-Programme wieder wie in älteren Windows-Versionen, gescrollt werden nur aktive Elemente. Aller- dings gehen dann einige Vorteile des neuen Verhaltens wieder verloren. Das neue Verhalten ist z.B. praktisch, wenn Sie mit mehreren Fenstern und/oder Bild- schirmen arbeiten. Dann müssen Sie nicht zuerst in ein Fenster oder eine An- wendung auf dem anderen Bildschirm klicken, um dort zu scrollen. Das bisherige Verhalten in advoware ist, dass das aktuelle Windowsverhalten nicht überschrieben wird. Ausnahme sind die beiden Listenfelder "Sachbear- beiter" und "Referat" der Akte. Dort nimmt das Programm bei jeder Änderung Seite 47 von 71
aus technischen Gründen eine automatische Speicherung vor. Aus diesem Grund erfolgte bisher zum Schutz vor einer unbeabsichtigten Änderung über das Mausrad eine Rückfrage. Geschieht dies bei anderen Listenfeldern, er- folgte nur die allgemeine Rückfrage "Änderungen speichern"" bei Wechsel der Akte oder Beendigung des Moduls. Neues Programmverhalten: Bei Änderung des Referats oder des Sachbearbei- ters erfolgt eine Rückfrage nur noch bei Veränderung über das Mausrad. Ein flüssiges Arbeiten per Tastatur ist dann wieder möglich. Weiterhin geändert wurde das Programmverhalten für das Aktensuchfeld. Die- ses Feld ist nach dem Programmstart das aktive Element. Mit der Windows 10– Voreinstellung "Inaktive Fenster beim Draufzeigen scrollen = An" ändert das Mausrad die aktuelle Akte bereits dann, wenn man mit der Maus darauf zeigt. Dies macht aus unserer Sicht nicht wirklich Sinn, da die Reihenfolge der zuletzt bearbeiteten Akten sich dynamisch ändert und die Auswahlliste daher manuell (via F4 oder Maus) aufgeklappt werden muss. Dieses Feld haben wir daher für das Mausrad gesperrt. weitere Änderungen des Programmverhaltens • F8-Suche: Die Suche nach E-Mail, Telefonnummer und Gerichtskenn- zeichen (DTA) wurde beschleunigt. • Allgemein: Tabellen innerhalb von Dialogfenstern werden jetzt in der eingestellten Schriftgröße für Dialogfenster angezeigt und nicht mehr in der Schriftgröße für Tabellen (vermeidet Bildlaufleisten, wenn für Ta- bellen eine größere Schriftgröße eingestellt ist als für Dialogfenster) • advoware Mail/beA: beim Anfügen von Anlagen über die Schaltflä- che "Dateisystem" ist der voreingestellte Aktenordner voreingestellt • Aktengeschichte: geänderte Positionierung der Schaltflächen "Wei- ter" und "Überspringen" beim Import mehrerer Dokumente • Aktengeschichte/Telefonnotizen/Aktennotizen: geänderte Tasten- kombinationen im Dialog Aktengeschichte Gesprächspartner: vorher: Alt + g -> neu: Alt + ä Beteiligter: neu: Alt + g Rufnummer: vorher: Alt + r -> neu: Alt + m Weiter: neu: Alt + r • Auslagenerfassung: bei der Erfassung von Porto zur Aktengeschichte gespeicherten Dokumenten wird als Datum für die Auslagenerfas- sung das Änderungsdatum herangezogen und nicht das Erstellda- tum, falls das Dokument geändert wurde • beA: vergrößerte Anzeige bei der Auswahl von Anhängen Seite 48 von 71
• Dokumentenvorschau (Viewer): Der Kontextmenübefehl "Veröffentli- chen" speichert Bildformate jetzt im DIN A4-Format. Seite 49 von 71
• Dokumentenvorschau (Viewer): nach Anklicken von "Drehen" erfolgt eine automatische Speicherung • Finanzbuchhaltung/Posteingang: bei der Buchung von Zahlungsein- gängen werden diese nicht mehr (ausschließlich) dem in der Akte eingestellten Sachbearbeiter in den Posteingang gestellt, sondern den Mitarbeitern gem. voreingestellter Grundeinstellung "Mitarbeiter" - "Post" – "alle Dokumente vorlegen" und "Dokumente aus eigenen Ak- ten vorlegen") • Masse: Bei Neuanlage einer Masse ist erst das Speichern (Schaltflä- che "Übernehmen") der Masse notwendig, bevor Festgeldkonten oder Eintragungen in das Namensverzeichnis hinzugefügt werden können. Beim Namensverzeichnis gibt es die neuen Funktionen "Na- mensverzeichnis aus Urkunde übernehmen" und "alle Namen lö- schen". • Massenbuch, Verwahrungsbuch: In der Buchungsmaske ist nun keine Änderung der Buchung mehr möglich. Fehlbuchungen müssen ge- gengebucht werden. • Termine: Wenn ein Termin, der bereits nach Outlook exportiert wurde, verschoben wird, kommt eine Rückfrage, ob der Outlook Termin auch verschoben werden soll. Bisher wurde ohne Rückfrage verschoben • Wiedervorlagen: Basisdatum bei der automatischen Weiterverfristung von Wiedervorlagen ist der Vortag und nicht der Tag der Weiterver- fristung (Beispiel: eine Wiedervorlage, die am 01.03. abläuft und per Grundeinstellung um einen Tag weiter verfristet werden soll, wird beim Programmstart am 02.03. auf den 02.03. verfristet und nicht mehr auf den 03.03.) • Word-Schnittstelle: Platzhalter für die eigene beA-Adresse (Grundein- stellung "Standortverwaltung", Berücksichtigung erfolgt auch im For- mular "Vollstreckungsauftrag") • Zeithonorar: bei der Änderung eines Zeithonorareintrags, der über ei- nen Termin aus dem Terminkalender erfasst wurde, erfolgt jetzt eine Rückfrage, ob ich der Termin im Kalender auch im Terminkalender ge- ändert werden soll (ggf. wird keine Änderung gewünscht, wenn der Termin Reisezeiten enthält) Seite 50 von 71
Fehlerkorrektur Seite 51 von 71
advoware 5.4013 neue Funktionen • advoware Mail: Berücksichtigung eines zur Adresse hinterlegten Kenn- worts für die passwortgeschützte E-Mail-Kommunikation auch für E-Mails, die außerhalb der Aktengeschichte oder des Postausgang ausgelöst werden geändertes Programmverhalten • advoware Mail: E-Mail-Anhänge im PDF-Format werden erst unmittelbar bei der Versendung mit einem Passwort versehen, wenn zur Adresse des Empfängers ein Kennwort für die passwortgeschützte E-Mail-Kommunika- tion hinterlegt ist Fehlerkorrektur advoware 5.4013 Seite 52 von 71
advoware 5.401/5.4011/5.4012 neue Funktionen • Aufgabenleiste: neuer Filter für die Anzeige freigegebener Postausgänge • Aufgabenleiste: Option zum Wechsel in die Mandantenbuchhaltung über das Kontextmenü • beA: vorbereitete beA-Entwürfe mit signierten eEBs können jetzt versen- det werden, ohne dass die Signatur gelöscht wird • beA: Verwendung von Vorlagen für Antworten auf beA-Nachrichten • Viewer: Möglichkeit zur Erstellung von Diktaten direkt aus dem Kontext- menü • Widersprüche: Kontrolle, ob der aktuellen Akte ein anderes Mahngericht zugeordnet wurde als das im Modul Widersprüche ausgewählte Mahn- gericht (falls ja, erfolgt eine Warnung mit Rückfrage) Fehlerkorrektur advoware 5.401 Seite 53 von 71
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