Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene im Wintersemester 2018/2019 - Hinweise zur Anfertigung der Hausarbeit - Universität des ...

 
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Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene im Wintersemester 2018/2019 - Hinweise zur Anfertigung der Hausarbeit - Universität des ...
Prof. Dr. Michael Anton, LL.M.
Univ.‐Prof. Dr. Roland Michael Beckmann

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene
im Wintersemester 2018/2019
Hinweise zur Anfertigung der Hausarbeit

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Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene im Wintersemester 2018/2019 - Hinweise zur Anfertigung der Hausarbeit - Universität des ...
Bei Erstellung einer juristischen Hausarbeit …
• … weiß ich, was von mir verlangt wird (Bewertungskriterien einer „guten“
  Hausarbeit) – 1. Teil
• … habe ich einen Fahrplan im Kopf, wie ich vorgehe (Vorschlag)– 2. Teil
• … beherrsche ich meinen „juristischen Werkzeugkoffer“ zur
  rechtswissenschaftlichen Arbeit (juristische Methoden inkl. Gutachtentechnik /
  juristischer Sprachstil) – 3. Teil
• … halte ich die vorgegebenen Formalien ein – 4. Teil
• … achte ich auf eine ordnungsgemäße Zitierweise – 5. Teil
• … gehe ich strukturiert und effektiv vor (juristische Recherche / Arbeit mit einem
  Textverarbeitungsprogramm) – 6. Präsenzteil
• ... erfreue ich mich an der juristisch‐wissenschaftlichen Arbeitsweise  – gilt für
  das gesamte Studium

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Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene im Wintersemester 2018/2019 - Hinweise zur Anfertigung der Hausarbeit - Universität des ...
1. Teil: Ziele bei Erstellung einer jur. Hausarbeit

Anfertigung eines schriftlichen Rechtsgutachtens, das
sämtliche der im Sachverhalt aufgeworfenen Rechtsfragen
unter Berücksichtigung des geltenden Rechts und der
Rechtsprechung sowie unter Auswertung des relevanten
rechtswissenschaftlichen Schrifttums erschöpfend
beantwortet

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Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene im Wintersemester 2018/2019 - Hinweise zur Anfertigung der Hausarbeit - Universität des ...
1. Teil: Ziele bei
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                                                                  jur. Hausarbeit
                                                                                                                      Rechtschreibung, Gram‐
                                                                                                                      matik, Zeichensetzung
Kriterien einer „guten                               Auswertung Gesetz,
juristischen [Haus]Arbeit“:                          Lit. und Rspr.
in Anlehnung an 2 Entscheidungen
des OVG Berlin‐Brandenburg:                                                                                         Sprache, Ausdruck, Stil
• NVwZ‐RR 2017, 292
• NVwZ 2018, 347                                 jur. Qualität /
                                                 wissensch. Qualität

 relevant: Gesamteindruck                                                                                     Methodik / Stringenz der
aller Kriterien                                                                                                Argumentation

                                           Einhaltung Formalien
                                           und Zitierweise
                                                                                                     Qualität Subsumtion /
                                                                                                     Rechtsanwendung

                              Erfüllung
                              Aufgabenstellung
                                                                                          Schwerpunktsetzung
                                                                                          Haupt‐/Nebenprobl.
          Auswertung SV /
          Erfassung Aufgabe
                                                              gedankl. Struktur / klare                                                       4
                                                              Darstellung
Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene im Wintersemester 2018/2019 - Hinweise zur Anfertigung der Hausarbeit - Universität des ...
1. Teil: Ziele bei Erstellung einer jur. Hausarbeit
Bestandteile einer juristischen Hausarbeit
• Deckblatt
• [Aufgabentext/Sachverhalt mit Fragestellung]  nicht zwingend
• Inhaltsverzeichnis/Gliederung
• [Abkürzungsverzeichnis]  normalerweise nicht notwendig
• Textteil: Rechtsgutachten (eigentliche Lösung der Aufgabenstellung)
• Literaturverzeichnis
• [Gesetzgebungs‐/Rechtsprechungsverzeichnis]  normalerweise nicht
  notwendig
• eidesstattliche Versicherung

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Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene im Wintersemester 2018/2019 - Hinweise zur Anfertigung der Hausarbeit - Universität des ...
2. Teil: Mein Fahrplan zur erfolgreichen Hausarbeit (Vorschlag)
„Sachverhalt ausgedruckt“ – Hilfe, was nun?
(1) Kalendernotiz Abgabetermin, dann direkt: präzise Erfassung des Sachverhalts –
    Grundvoraussetzung einer guten Arbeit! (ca. 1 Stunde)  Achtung:
    •   der Sachverhalt ist lebensnah auszulegen, es dürfen aber keine Informationen unterstellt werden
    •   Dringend empfehlenswert, insbesondere aber nicht nur bei mehreren Personen: Skizze anfertigen, die die
        materiell‐rechtlichen Verhältnisse abbildet
    •   Zusätzlich, insbesondere aber nicht nur bei Zeitangaben und komplexen Sachverhalten: Zeitstrahl, der die
        Geschehnisse in ihrer zeitlichen Reichenfolge (also chronologisch) sichtbar macht

(2) erst danach: präzise Erfassung der Aufgabenstellung (Wer will was von wem woraus?); bei
    allgemeiner Fragenstellung (Wie ist die Rechtslage?): sorgfältige Untersuchung aller
    relevanten Rechtsbeziehungen zw. Den beteiligten Personen nach Anspruchsteller und
    Anspruchsgegner
(3) jetzt nur (!) einschlägige Gesetze/Rechtsnormen zur Hand nehmen, relevante Normen
    recherchieren und §§ mit Stichworten und Ideen (Brainstorming) notieren (alle „wilde
    Materialien“ bestenfalls direkt in Textverarbeitung) (2 Stunden)
(4) GEHEIMTIPP: jetzt direkt Lösungsskizze nur (!) mit dem Gesetz anfertigen (direkt in
    Textverarbeitung, ca. 5 Stunden)                                                  6
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2. Teil: Mein Fahrplan zur erfolgreichen Hausarbeit
„Brainstorming/erste Lösungsskizze abgeschlossen“ – was nun?
(5) jetzt „passenden“ Überblickskommentar/passende Lehrbücher zur Hand nehmen
    und die Themen der Hausarbeit erstmalig dort nachlesen und direkt eigene
    Überlegungen/Ideen in die vorläufige Lösungsskizze einfügen (ca. 10 Stunden)
(6) nächster Schritt: Ausarbeitung/Verschriftlichung der Lösungsskizze unter
    Anwendung einer präzisen wissenschaftlichen Recherche (soweit erforderlich) –
    GEHEIMTIPP: direkt mit dem Schreiben beginnen: dabei stets Überprüfung,
    Verfeinerung, Ergänzung und Modifizierung der Lösung, die sich ständig
    weiterentwickelt (ca. 100 Stunden)
   •   Lehrbücher und Überblickskommentar(e) als Einstieg
   •   Aufsätze und Monographien zur Vertiefung einzelner Themen
   •   Großkommentare für Spezialprobleme
   ‐‐‐‐‐‐‐‐
   •   Rechtsprechung immer wenn erforderlich

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2. Teil: Mein Fahrplan zur erfolgreichen Hausarbeit
zu (6) „bei Verschriftlichung“ – was ist zu beachten?
WICHTIG: Niederschrift unter direkter (!) Beachtung aller (!)
notwendigen Formalien
   • direkt richtige/vollständige Zitierweise im Fließtext wie in den Fußnoten
   • direkt richtige/vollständige Aufnahme der jeweiligen Fundstelle im
     Literaturverzeichnis bzw. Rechtsprechungsverzeichnis, sobald diese
     erstmalig genutzt wird; das Gleiche gilt für ein etwaiges
     Abkürzungsverzeichnis
   • nur ausnahmsweise (!) bei Ausarbeitung
     Passagen/Fußnoten(Literaturverzeichnis mit „###“ oder „xxx“
     markieren, die nachbearbeitet werden müssen (besser als farbige
     Hervorhebung, da „###“ und „xxx“ mit der Funktion „Suchen“ im
     Textverarbeitungsprogramm schnell recherchiert werden können
   • schnellstmögliche Nachbearbeitung aller markierten Passagen, kein
     Abwarten bis zum Schluss der Hausarbeit (!)
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2. Teil: Mein Fahrplan zur erfolgreichen Hausarbeit
„HH“ – „Hilfe Hektik“ – was tun vor Ablauf der Abgabefrist?
(7) nach Abschluss der Entwurfsfassung: finale inhaltliche Überarbeitung
    und Kürzung (ca. 20 Stunden)
   – mehrmalige Überarbeitung ist Voraussetzung einer „guten Hausarbeit“
   – (!) unwichtige Ausführungen streichen bzw. kürzen (Test: Welchen
     Erkenntnismehrgewinn hat dieser Satz bzw. dieser Absatz für den Leser?)
   – Überprüfung des logischen Aufbaus der Ausführungen („Faden der Ariadne“ aus
     dem Labyrinth des Minotaurus (= Ihre Hausarbeit) für den Leser (= Korrektor) an
     jeder Stelle ersichtlich?): eine klare Gedankenführung (ein Satz/Abschnitt/Kapitel
     baut auf den anderen auf) ist Voraussetzung für eine gute Hausarbeit
   – bereits jetzt Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung kontrollieren
   – Sätze, die beim ersten Lesen nicht verstanden werden, sind zwingend zu
     überarbeiten (Kontrolle: Müssen Sie selbst beim Lesen unterbrechen und den Satz
     von vorne beginnen? Dann umformulieren!)                                     9
Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene im Wintersemester 2018/2019 - Hinweise zur Anfertigung der Hausarbeit - Universität des ...
2. Teil: Mein Fahrplan zur erfolgreichen Hausarbeit
„HH“ – „Hilfe Hektik“ – was tun vor Ablauf der Abgabefrist?
(8) „Endkontrolle“ – Teil I (ca. 2 Stunden)
• TIPP: Arbeit zur Endkontrolle ausdrucken!
• Kontrolle Einzelbestandteile: Angaben Deckblatt richtig? einheitliches
  Literaturverzeichnis …, sonstige Verzeichnisse in Ordnung?
• Formalien eingehalten? Schriftgröße, Seitenränder, Zeilenabstand,
  Formatierung …
• Stimmt die Ästhetik? Überall gleiches Erscheinungsbild, einheitliche
  Schreib‐ und Zitierweise (bspw. Abkürzungen (S./Seite, F./Fn., Rdn./Rn.)?
  Zitate Gesetze, Rspr., Lit. stets einheitlich? Silbentrennung in Ordnung?
• Gliederung/Inhaltsverzeichnis optisch anpassen und vor Ausdruck
  aktualisieren

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2. Teil: Mein Fahrplan zur erfolgreichen Hausarbeit
„HH“ – „Hilfe Hektik“ – was tun vor Ablauf der Abgabefrist?
„Endkontrolle“ – Teil II (ca. 10 Stunden)
• WICHTIG: Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung
  kontrollieren/vereinheitlichen (am Besten: von anderer Person Korrekturlesen
  lassen!)
• zum Schluss: Textverarbeitungsprogramm nutzen („Suchen und Ersetzen“)
   – nur ein Leerzeichen im Fließtext zwischen zwei Wörtern (nach 2 Leerzeichen suchen)
   – keine zwei Punkte am Satzende und in den Fußnoten (nach „..“ suchen)
   – keine offenen Nachbearbeitungsstellen („###“ / „xxx“)
• Silbentrennung kontrollieren
• Ästhetik der Überschriften und Absätze kontrollieren
• pdf.Datei erstellen (für Druck)                                                         11
2. Teil: Mein Fahrplan zur erfolgreichen Hausarbeit
„HH“ – „Hilfe Hektik“ – was tun vor Ablauf der Abgabefrist?
(9) rechtzeitige Abgabe bzw. rechtzeitiges Absenden der Arbeit
(10) LETZTER GEHEIMTIPP: jetzt nicht direkt nach Abgabe in der Arbeit nach Fehlern
     suchen 

Allgemein nicht vergessen:
• positive Arbeitsatmosphäre schaffen
• bei der Arbeit: KEINE Ablenkung (!)
• genügend Pausen und Erholungsphasen zulassen
• neben Familie, sonstigen Verpflichtungen und Hausarbeit: Sport treiben /
  Ablenkung im Freundeskreis

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3. Teil: Mein „Juristischer Werkzeugkoffer“

a) Subsumtion: Gutachtentechnik  Urteilsstil
b) Juristische Argumentationstechnik
c) Sprache und Stil rechtswissenschaftlicher Arbeiten

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3. Teil: Mein „Juristischer Werkzeugkoffer“
a) Subsumtion: Gutachtentechnik
(1)   Obersatz
(2)   Definition
(3)   Subsumtion im engeren Sinne
(4) Ergebnis
TIPPS:
• In der Lösungsskizze sind sämtliche Fragestellungen der Aufgabenstellung von ihrer
  Rechtsfolge her nach den einschlägigen Anspruchsgrundlagen im Subsumtionsstil zu
  untersuchen (nur abwegige Anspruchsgrundlagen bleiben außerhalb der Betrachtung)
• Bei der Prüfung der Anspruchsgrundlagen sind etwaige rechtshindernden Einwendungen (z.
  B. §§ 105, 125, 134, 138, 158 Abs. 1 BGB) zu beachten und es ist zu untersuchen, ob ein
  entstandener Anspruch nicht wieder durch eine rechtsvernichtende Einwendung
  untergegangen ist, z. B. gemäß § 362 BGB, bzw. ob dem Anspruch nicht eine
  rechtshemmende Einrede entgegensteht (z. B. § 214 BGB).

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3. Teil: Mein „Juristischer Werkzeugkoffer“
a) Subsumtion: Gutachtentechnik  Urteilsstil
Hinweise zum Einsatz des Gutachtenstils in der Praxis der
Hausarbeitserstellung
Bei der Verschriftlichung der Lösungsskizze ist darauf zu achten,
• dass alle relevanten Fragestellungen berücksichtigt und die im
  Sachverhalt angelegten Rechtsprobleme unter Auswertung der
  Sach‐ und Rechtslage konkret für die Aufgabenstellung
  beantwortet werden (Gutachtenstil),
• Dass unproblematische Punkte dagegen nur kurz und
  knappbehandelt werden (Urteilsstil) und
• Dass irrelevante, für die konkrete Lösungsfindung nicht
  dienliche Punkte ganz weggelassen werden.
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3. Teil: Mein „Juristischer Werkzeugkoffer“
a) Gutachtentechnik / Subsumtion  Urteilsstil
Allgemeine Hinweise:
• Der Gutachtenstil entwickelt von einer konkreten Fragestellung über verschiedene
  Zwischenergebnisse den Weg zum Endergebnis Schritt für Schritt vorantastend
• Damit der Leser weiß, was genau geprüft wird, muss ein Satz logisch folgend auf den
  voranstehenden aufbauen. Überflüssige Gedanken und Informationen sind konsequent zu
  streichen (kein abstraktes theoretisches Wissen abladen, um Seiten zu füllen: dies ist nicht
  nur unnötig, sondern führt zu Abwertungen
• Die Gutachtentechnik verlangt, dass jeder Prüfungsschritt und jedes im Sachverhalt angelegte
  Rechtsproblem an seiner logisch zwingenden Stelle geprüft und gelöst wird (die Frage des
  Erlöschens einer Forderung darf erst beantwortet werden, wenn feststeht, dass die Forderung
  wirksam begründet wurde
• Ziel ist, dass der Leser weiß, ob und aus welchen Gründen der erhobene Anspruch zu Recht
  besteht oder nicht; es ist also keinesfalls das „richtige“ Ergebnis entscheidend, sondern in
  besonderem Maße der Denk‐ und Begründungsweg zur Lösung der gestellten Aufgabe

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3. Teil: Mein „Juristischer Werkzeugkoffer“
b) Juristische Argumentationstechnik
> insbesondere: Juristischer Meinungsstreit in der Hausarbeit
• üblich: Gegenüberstellung der Meinungen aus Rspr. und Lit. mit
  anschließender „Scheindiskussion“ und „irgendeiner“ Entscheidung
   Beispiel: Problem XYZ
    Meinung 1 (BGH und Autor A): Der BGH löst die Rechtsfrage … Argumente des
     BGH
    Meinung 2 (Literatur): Autor B dagegen ist der Ansicht, … Argumente des Autor
     B
    Meinung 3 (differenzierte Literaturansicht): Dagegen ist Autor C der Meinung, …
     Argumente des Autors C
    Entscheidung unter Inbezugnahme auf eine der Meinungen („Scheindiskussion“)

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3. Teil: Mein „Juristischer Werkzeugkoffer“
b) Juristische Argumentationstechnik
> insbesondere: Juristischer Meinungsstreit in der Hausarbeit
• Alternativ: die „S T U R M“‐Methode (erst einmal selbst denken)
Einordnen nach sachlichen Argumenten und Wertungskriterien, dann Literatur und
Rechtsprechung als Nachweise der sachlichen Argumente
    Beispiel: Rechtsproblem XYZ
     Sachargument 1: Erläuterung des Wertungskriteriums und Anwendung auf den konkreten Fall (Hinweis:
      vertreten von BGH und Autor 1)
     Sachargument 2: Erläuterung des Wertungskriteriums und Anwendung auf den konkreten Fall (Hinweis:
      vertreten von Autor 2)
     Differenziertes Sachargument 3: Erläuterung des Wertungskriteriums und Anwendung auf den
      konkreten Fall (Hinweis: vertreten von Autor 3)

Hinweis: Beide Darstellungsweisen entsprechen rechtswissenschaftlichen Standards, die
Ordnung nach Sachargumenten dient aber der eigenständigen Durchdringung der im
Sachverhalt angelegten Rechtsprobleme, da die Wertungskriterien hier verstanden, abstrakt
übertragen und konkret angewandt werden müssen und erscheint deshalb vorzugswürdig                   18
STUR                          M

1. Schritt: Argumente und Wertenscheidungen zur Lösung eines Problems/Streits:

Schutzbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit / Sinn und Zweck einer Regelung bzw. einer
Vereinbarung [= was ist das Ordnungsanliegen]
       Minderjährige und Geschäftsunfähige
       Verbraucher
       Arbeitnehmer (Ungleichbehandlung und Diskriminierung)
       aus anderen Gründen Unerfahrene und sonst schutzwürdige Personen

Treu und Glauben: treugemäßes und treuwidriges Handeln und Verhalten
Umgehungsgefahr von speziellen gesetzlichen Schutzvorschriften
Risikosphäre und Verantwortungsbereich
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STUR            M
2. Schritt: Methoden zur Umsetzung dieser Wertentscheidungen
und zur Lösung des Problems/Streitgegenstands:
(1) Spezialvorschriften, die der Gesetzgeber eingefügt hat, um genau
dieses Problem oder vergleichbare Probleme zu lösen, wie bspw.:
   – Schutz Minderjähriger und Geschäftsunfähiger, §§ 104 ff. BGB
   – Verbraucherschutz
   – Formvorschriften (Sinn‐ und Zweck: (1) Warnfunktion, bspw.: §§ 766, 518, 780, 311b I  350 HGB, (2)
     Klarstellungs‐ und Beweisfunktion, (3) Informationsfunktion, (4) behördliche Kontrollfunktion)
   – AGG, BundesurlaubsG, EntgeltfortzahlungsG, KündigungsschutzG, MutterschutzG, …
   – zwingendes und dispositives Recht
   – spezielle Vorschriften, die eine Umgehung verhindern
   – spezielle Vorschriften zum Schutz des Marktes und zur Umsetzung besonderer Ordnungsanliegen
   – usw.

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STUR             M
2. Schritt: Methoden zur Umsetzung dieser Wertentscheidungen und
zur Lösung des Problems/Streitgegenstands:
(2) Gesetzesauslegung
    – Wortlaut
    – Historie
    – Systematik
    – Sinn und Zweck
    – verfassungskonforme / europarechtskonforme Auslegung

(3) Erweiterung und Beschränkung des Gesetzeswortlauts
    – Gesetzesanalogie [ungeplante Regelungslücke + vergleichbare Interessenlage] –
      Erweiterung des Anwendungsbereichs einer Norm
    – teleologische Reduktion [Wortlaut einer Norm erfasst einen Tatbestand, der nach Sinn
      und Zweck nicht erfasst sein soll]  Beschränkung des Anwendungsbereichs einer
      Norm

(4) Vertragsauslegung:
    – §§ 133,157
    – ergänz. Vertragsauslegung
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STUR                 M
2. Schritt: Methoden zur Umsetzung dieser Wertentscheidungen und zur Lösung des in der
Hausarbeit auftauchenden Problems/Streitgegenstands:

(5) allgemeine Prinzipien des Rechts:
     –   Privatautonomie
     –   Vertragsfreiheit (Abschluss‐, Inhalts‐ und Formfreiheit)
     –   Allgemeine Prinzipien des Sachenrechts
     –   mittelbare Drittwirkung von Grundrechten
     –   ordnungspolitische Grundanliegen unserer Rechtsordnung

(6) wertausfüllungsbedürftige Normen
     –   § 242 BGB
     –   § 138 BGB
     –   § 134 BGB
     –   § 817 BGB
     –   § 313 BGB
     –   bei Dauerschuldverhältnissen: Kündigung aus wichtigem Grund: §§ 314, 543, 626, 723 BGB
     –   §§ 812 ff. BGB (insb. § 817 BGB)

                                                                                                  22
3. Teil: Mein „Juristischer Werkzeugkoffer“
c) Sprache und Stil rechtswissenschaftlicher Arbeiten

Friedrich der Große (1780):
   „Was die Gesetze (…) betrifft, so finde ich es unschicklich, daß solche größtenteils in
   einer Sprache geschrieben sind, welche diejenigen nicht verstehen, denen sie doch zu
   ihrer Richtschnur dienen sollen. Ihr müsst also vorzüglich dahin sehen, dass alle Gesetze
   für unsere Staaten und Unterthanen in ihrer eigenen Sprache abgefasst werden.“
   zitiert aus Herberger, Unverständlichkeit des Rechts ‐ Anmerkungen zur historischen Entwicklung des Problems und des
   Problembewußtseins, Recht und Sprache, Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bd. 199, 1983, S. 19 – 39, online
   abrufbar in der „Saarbrücker Bibliothek“ (http://archiv.jura.uni‐saarland.de/projekte/Bibliothek/text.php?id=130, abgerufen am 3.8.18)

OVG Münster, NWVBl. 1995, 229:
   „Zur Rechtsanwendung gehört auch die Fähigkeit, sich bei Falllösungen wie überhaupt
   bei Rechtsausführungen grammatikalisch korrekt, in verständlicher Sprache und in
   einem sachangemessenen Stil in Wort und Schrift auszudrücken.“

                                                                                                                                            23
3. Teil: Mein „Juristischer Werkzeugkoffer“
c) Sprache und Stil rechtswissenschaftlicher Arbeiten

Checkliste Textoptimierung nach Platho, Effektivere Schriftsätze –
Kognitionspsychologie und Rhetorik, 2015, S. 7
   „1. Erkläre dem Leser vorher, wo es langgeht (Vorstrukturierung, Gliederung, Überschriften)!
   2. Sage dem Leser vorher, was das Ziel ist („Perspektive“)!
   3. Führe den Leser geradlinig (sequentielles Arrangieren, Kontinuität)!
   4. Mach dem Leser ständig seinen aktuellen Standort im Argumentationsweg bewusst
   (Zusammenfassungen)!
   5. Erschwere dem Leser nicht das Begreifen (Satzstruktur und Sprache)!
   6. Vermittle dem Leser deine Position mit Nachdruck (Rhetorik)!
   7. Gib dem Leser so viel Unterstützung wie möglich (Anlagen, Grafik etc.)!
   8. Mach dem Leser die Lektüre unanstrengend (Layout, Stimulanzen)!“
                                                                                              24
3. Teil: Mein „Juristischer Werkzeugkoffer“
c) Sprache und Stil rechtswissenschaftlicher Arbeiten: DRINGEND VERMEIDEN – Teil I
• lange, umständliche („sperrige“) Schachtelsätze  knappe, präzise Sätze!
• sinnlose Verstärkerwörter („natürlich“, „selbstverständlich“, „offensichtlich“, „ohne jeden
  Zweifel“  weglassen und dafür sachliche Argumente nennen
• juristische Leerformeln, Floskeln („Jetzt ist zu untersuchen, …“, „An dieser Stelle ist
  festzustellen, dass …“, „Nachdem XYZ nun ja abschließend untersucht ist, …“, „Laut
  Sachverhalt …“  weglassen
• doppelte Ausführungen/Wiederholungen wie bspw. häufig bei Definitionen  weglassen und
  verweisen
• Mehrdeutigkeit / mehrdeutige Inbezugnahmen (bspw. nach Verschiebungen von
  Textbausteinen)  klare Inbezugnahmen, keine Missverständnisse erlauben
• viele Fremdwörter/Fremdwörter ohne Vorteil ggü. dem dt. Wort  tendenziell einfache,
  deutsche Sprache wählen (Grundsatz: kein Fremdwort, wenn es keinen Mehrgewinn
  gegenüber dem deutschen Wort hat)

                                                                                                25
3. Teil: Mein „Juristischer Werkzeugkoffer“
c) Sprache und Stil rechtswissenschaftlicher Arbeiten: DRINGEND
VERMEIDEN – Teil II
• zu hoher Abstraktionsgrad  konkreter Bezug zur Fallfrage und zur
  Aufgabenstellung so häufig wie möglich
• anmaßender, abschätziger Stil („völlig verfehlt“, „unhaltbar“)  „Diese Ansicht
  ist zu kritisieren, weil …“, „Diese Meinung ist nur schwer mit XYZ in Einklang
  zu bringen.“
• anbiedernder Stil („toll“, besonders lobenswert ist“ …)  „Überzeugend ist
  XYZ, weil …“
• Übertreibungen, übertriebene Emotionen  sachlich, nüchterner,
  „professioneller“ Stil
• Ich‐Form („Meine Meinung dazu ist …“/“Wir wollen uns nun XYZ zuwenden.“)
   „Sachlich überzeugt die Ansicht A, weil …“
                                                                               26
3. Teil: Mein „Juristischer Werkzeugkoffer“
c) Sprache und Stil rechtswissenschaftlicher Arbeiten: DRINGEND
VERMEIDEN – Teil III
• zu viele Passivkonstruktionen:
   – Aktivkonstruktionen transportieren Emotionen: „Im Anfang schuf Gott Himmel und
      Erde.“ (Bibel)
   – Passivkonstruktion: „Anfänglich wurde seitens Gottes der Himmel und die Erde
      geschaffen.“
   Beispiel nach Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, 8. Aufl.,
   2016, S. 74
• gehäufter Nominalstil  nur selten aus Verben im Text Nomen machen, weil
  dies teilweise nur schwer verständlich ist und schwerfällig wirkt, grundsätzlich
  Verbalstil
   – Nominalstil: Voraussetzung für die Beschäftigung von Rechtsreferendaren in der Kanzlei
     sind die anwaltliche Datenschutzbelehrung und Verschwiegenheitsverpflichtung.
   – Verbalstil: Rechtsreferendare dürfen in der Kanzlei nur beschäftigt werden, wenn sie zuvor
     über den Datenschutz belehrt und zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden.
                                                                                              27
3. Teil: Mein „Juristischer Werkzeugkoffer“
c) Sprache und Stil rechtswissenschaftlicher Arbeiten: Förderung des Leseverständnisses – Teil I
• knappe, sprachlich einfache und prägnante Sätze (vage Richtlinie: pro Satz wird nur eine zentrale
  Information in nicht mehr als 10 Wörtern vermittelt) und Hauptsätze vor Nebensätze
• Nebensätze werden durch sinnvolle Konstruktionen verbunden: „sodass“, „weil“, „da“, „denn“,
  „folglich“ usw.
• Orientierungswörter nutzen: Platho, Effektivere Schriftsätze – Kognitionspsychologie und Rhetorik,
  2015, S. 33:
    – „bereits, ohnehin, demgegenüber, gerade
    – auch, außerdem, ferner, zudem, überdies, ebenso, ebenfalls, gleichfalls
    – sonst, anderenfalls
    – dagegen, doch, hingegen, indes, jedoch, vielmehr
    – allerdings, insofern, wohl, nur, zwar, aber, nämlich
    – also, daher, darum, demzufolge, demnach, deswegen, folglich, infolgedessen, mithin, so, somit, wiederum
    – dennoch, dessen ungeachtet, gleichwohl, immerhin, trotzdem, nichtsdestoweniger, nichtsdestotrotz
    – lediglich, nicht einmal, erst gar nicht, gerade deshalb“
                                                                                                                28
3. Teil: Mein „Juristischer Werkzeugkoffer“
c) Sprache und Stil rechtswissenschaftlicher Arbeiten: Förderung des
Leseverständnisses – Teil II
• klare und präzise Ausdrucksweise / klare und unmissverständliche
  Inbezugnahmen sowie Verweisungen
• anschauliche Sprache
• Wichtiges vor Unwichtigem
• klarer Satzbau und klares Satzgefüge (Hauptsätze anstelle von Nebensätzen /
  Trennung überlanger Sätze / nur selten Einschübe / keine
  Informationsüberfrachtung in einem Satz / wichtige Informationen in
  eigenständigen Sätzen / logische Satzfolgen: chronologisch oder kausal)
• sinnvoller Einsatz von Absätzen (formale Gliederung des Textflusses unterstützt
  die inhaltliche Gedankenführung: neuer Gedanke  neuer Absatz)
• logisch zutreffende Schlussfolgerungen
                                                                                    29
4. Teil: Formalien der juristischen Hausarbeit
Formatierungshinweise für die Hausarbeit:
• Mindestbestandteile: Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Lösung
  (Rechtsgutachten), Literaturverzeichnis, Eigenhändigkeitserklärung
  („Hiermit erkläre ich, dass die hier vorliegende Hausarbeit nur mit den
  angegebenen Hilfsmitteln und Quellen persönlich und ohne die Hilfe Dritter
  unter Beachtung wissenschaftlicher Standards angefertigt wurde.“).
• Das Rechtsgutachten Ihrer Hausarbeit darf einen Umfang von maximal 30
  Seiten nicht überschreiten (Deckblatt, Inhaltsverzeichnis,
  Literaturverzeichnis und Eigenhändigkeitserklärung zählen also nicht mit).
• Formatierungsvorgaben: maschinengeschrieben, Schriftgröße Times New
  Roman 12 oder Arial 11, 1½ Zeilenabstand, jedes Blatt ist nur einseitig zu
  beschriften, an der rechten Blattseite ist ein Rand von 5 cm Breite
  freizulassen, für den linken, oberen und unteren Rand mind. 2 cm.          30
4. Teil: Formalien der juristischen Hausarbeit
Formatierungshinweise für die Hausarbeit:
• Die Ausgabe der 1. Hausarbeit erfolgt am Montag, den 20. August 2018. Neben der Veröffentlichung
  des Sachverhalts im Internet (https://www.uni‐saarland.de/page/anton/veranstaltungen/uebung‐im‐
  buergerlichen‐recht‐fuer‐fortgeschrittene.html) unter Materialien befindet sich ein Kopierexemplar
  im Deutsch‐Europäischen Juridicum (DEJ).
• Die Abgabe der Hausarbeit erfolgt spätestens im Rahmen der Einführungsveranstaltung am
  Dienstag, den 16. Oktober 2018 oder durch Einsendung per Post (das Datum des Poststempels
  ist maßgebend; letztens der 16. Oktober 2018) an:

       Sekretariat Prof. Dr. Roland Michael Beckmann
       Universität des Saarlandes
       Rechtswissenschaftliche Fakultät
       Campus C3 1
       D‐66123 Saarbrücken

• Für die Bearbeitung der Hausarbeit wird ein Zeitraum von drei Wochen (mithin 150 Arbeitsstunden)
  empfohlen.
• Die 2. Hausarbeit erfolgt im Rahmen der BGB‐Übung des kommenden Sommersemesters 2019 in der
                                                                                           31
  vorlesungsfreien Zeit vor dem Sommersemester.
4. Teil: Formalien der juristischen Hausarbeit

 zwingend: Deckblatt
• das Deckblatt zählt dabei als Seite I, enthält aber selbst keine Seitenzahl (die weiteren Seiten
  werden römisch gezählt, das Rechtsgutachten beginnt dann mit arabischer Zählweise (1)
• wichtige Angaben auf dem Deckblatt:
• oben rechts:
    – Vor‐ und Nachname des Bearbeiters
    – Heimat‐ oder Semesteranschrift
    – Semesterzahl
    – Matrikelnummer

• mittig darunter:
    – die Bezeichnung der Übung
    – Namen des/der Übungsleiter/s
    – Fakultät und Universität                                                                   32
4. Teil: Formalien der juristischen Hausarbeit

 zwingend: Gliederung/Inhaltsverzeichnis
• Sinn und Zweck: schneller Zugang zum Gedankengang der Hausarbeit /
  Orientierungsmöglichkeit für den Leser
• JEDE Gliederungsebene aus der Hausarbeit ist aufzunehmen (!)
• Kein 1. ohne 2., kein a) ohne b) usw. (!)
• nicht zu kleinteilig, nur die wesentlichen Punkte erlauben eine
  eigenständige Überschrift
• Verweis jeder Gliederungsebene auf die entsprechenden Seitenzahlen
• optisch übersichtliche Gestaltung der Ebenen durch Layout
  (Schriftgröße, Fett, Unterstrichen, ggf. Kursiv, ggf. Einrücken)     33
4. Teil: Formalien der juristischen Hausarbeit

 Gliederung/Inhaltsverzeichnis [Beispielsvorschlag]
          A. ERSTE EBENE [alternativ 1.]
                    I. Zweite Ebene [alternativ 1.1]
                              1. Dritte Ebene [alternativ 1.1.1]
                                        a) Vierte Ebene [alternativ 1.1.1.1.]
                                                  (1) Fünfte Ebene [alternativ 1.1.1.1.1.]

                                                                                        34
Hinweis: Die Gliederung A. I. 1. a) (1) ist mit Abstand am weitesten verbreitet!
4. Teil: Formalien der juristischen Hausarbeit
 zwingend: Literaturverzeichnis/Quellenverzeichnis
• nach der Gliederung (dann römische Seitenzahlen) oder am Ende der Arbeit (dann arabische Zahlen, die nach
  dem Fließtext weiterlaufen)
• JEDE in der Hausarbeit genutzte Literaturquelle ist aufzunehmen, aber KEINE nicht genutzte / Gesetzgebung
  und Rechtsprechung sowie Gesetzesmaterialien sind NICHT Bestandteil
• Grundsätzlich stets die aktuellste Auflage, es sei denn, es kommt gerade auf eine Vorauflage an (etwa geänderte
  Ansicht des Autors usw.)
• grds. keine Unterteilung verschiedener Literaturquellen notwendig (Kommentare, Lehrbücher, Monographien,
  Aufsätze, Internet), wenn auch nicht falsch
• geordnet alphabetisch nach dem Nachnamen/bei mehreren Autoren: Namen aller Autoren/Herausgeber
  aufführen (alternativ mit oder ohne Vornamen)
• keine Berufsstellung oder Titel des Autors aufnehmen (Richter/Prof. weglassen)
• Fundstellen ohne Namensangabe werden mit N.N. aufgenommen (Erläuterung: Nomen Nescio / Ich kenne den
  Namen nicht)
• Nachname, Vorname, Titel – Untertitel, Band, Auflage, Erscheinungsjahr ggf. Erscheinungsort.               35
4. Teil: Formalien der juristischen Hausarbeit

 Literaturverzeichnis/Quellenverzeichnis [Beispiele]
• Lehrbuch/Monographie:
       Nachname, Vorname, Titel – Untertitel, Band, Auflage, Erscheinungsjahr, ggf. Erscheinungsort.

• Aufsatz/Zeitschriftenbeitrag
       Nachname, Vorname, Titel – Untertitel, Zeitschrift Jahr, Seiten 123 – 129.
       Nachname, Vorname, Titel – Untertitel, Zeitschrift Band (Jahr), Seiten 123 – 129.

• Urteilsanmerkung/Rezension
       Nachname, Vorname, Urteilsanmerkung / Rezension zu XXX, Zeitschrift (ggf. Band) Jahr, Seiten 123 – 129.

• Kommentar/Beiträge aus Sammelbänden (mit oder ohne Vornamen)
       Nachname, Vorname/Nachname, Vorname (Hrsg.), Titel – Untertitel, Band, Auflage, Erscheinungsjahr, ggf. Erscheinungsort
       (zitiert als Bearbeiter, Titel der Bearbeitung, in: Nachname/Nachname (Hrsg.), Titel, Band, Auflage, Erscheinungsjahr).

• Internetquelle
       Nachname, Vorname, Titel, Art Fundstelle (bspw. Zeitung XYZ), Artikel vom xx.xx.xxxx, Internetadresse, zuletzt abgerufen
       am: xx.xx.xxxx (zitiert als: Nachname, Titel, Zeitung, Artikel vom xx.xx.xxxx).
                                                                                                                                  36
4. Teil: Formalien der juristischen Hausarbeit

selten notwendig bei Hausarbeiten (nur Aufnahmen, wenn Bedarf
hierfür besteht):
• Abkürzungsverzeichnis
• Gesetzgebungsverzeichnis
• Rechtsprechungsverzeichnis

                                                                37
5. Teil: Ordnungsgemäße Zitierweise
Allgemeines zum Zitieren
• Sinn und Zweck: beim wissenschaftlichen Arbeiten sind Gedanken anderer von den eigenen
  Überlegungen zu unterscheiden (Nachweisfunktion) und zu Belegen (Belegfunktion), um eine
  Auseinandersetzung zu ermöglichen
• JEDER fremde Gedanke ist stets und ohne Ausnahme zu kennzeichnen, dies ist wesentlicher
  Bestandteil wissenschaftlichen Arbeitens
• wörtlich übernommene Passagen („Zitate“) sind grundsätzlich zu vermeiden; bei Einsatz sind diese
  zusätzlich als solche durch „…“ (Anführungszeichen) auszuweisen, sie sind aber nur zu benutzen, wenn
  es auf den Wortlaut ankommt (besser ist es, Rechtsansichten mit eigenen Worten zu erläutern)
• im Übrigen wird die Meinung anderer durch die Wiedergabe des Sinnes der Meinung sowie durch
  indirekte Rede im Konjunktiv I in der Hausarbeit kenntlich gemacht (Beispiel: „XYZ ist der Ansicht,
  der gutgläubige Erwerb von Kraftahrzeugen sei nicht möglich.“ / „XYZ ergänzt, der gute Glaube werde
  grundsätzlich vermutet.“ usw., wobei der Name nicht zwingend im Fließtext auftauchen muss)
• Verstöße führen zu Abwertungen bis hin zur Bewertung der Arbeit als Täuschungsversuch (nicht
  bestanden)
• Allgemein bekannte Ausführungen (wie bspw., dass ein Vertrag durch Angebot und Annahme
  zustande kommt) bedürfen keines Zitates
                                                                                                        38
5. Teil: Ordnungsgemäße Zitierweise
Juristische Zitate/Quellennachweise
• juristische Arbeiten zitieren fremde Meinungen stets und ausschließlich
  in Fußnoten:
      Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor
      invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam
      et justo duo dolores et ea rebum.1
      1   Lorem ipsum dolor sit amet.

• üblicherweise laufen die Fußnoten in Hausarbeiten von 1 beginnend bis
  zur letzten Seite chronologisch durch (grds. nicht auf jeder Seite mit 1
  beginnen)
• Fußnoten sind hinter ein wörtliches Zitat, ein bestimmtes Wort, eine
  bestimmte Passage bzw. einen gesamten Satz nach dem Punkt („.“) am
  Satzende zu platzieren (so die üblicherweise genutzte Praxis)
• keine Blindzitate (ausnahmsweise hilfsweise: „Zitiert nach …“)                               39
5. Teil: Ordnungsgemäße Zitierweise
Format der Fußnoten
• wichtig: EINHEITLICHKEIT aller Fußnoten/aller Quellennachweise
• kleinere Schriftgröße als im Text, also 9 oder 10, gleiche Schriftart
• hängender Einzug üblich
• mehrere Fundstellenhinweise innerhalb einer Fußnote werden durch Semikolon getrennt
  („;“)
• die Fußnote beginnt immer mit einem Großbuchstaben, am Ende einer JEDEN Fußnote
  findet sich ein Punkt („.“) – Teil der Endkontrolle!
• lehnt sich eine Ausführung im Fließtext nur an einen Gedanken einer anderen Quelle an
  (ist aber bspw. eine Fortentwicklung des Texterstellers hiervon), kann in der Fußnote
  eingeleitet werden mit „Vgl.“, damit sollte aber sparsam umgegangen werden
• Fundstellen geben häufig selbst vor, wie sie zitiert werden möchten; dies ist zu beachten,
  es ist aber trotzdem die Einheitlichkeit Ihrer Hausarbeit zu wahren
                                                                                         40
5. Teil: Ordnungsgemäße Zitierweise
Beispiele für Zitate in Fußnoten
• Rechtsprechung [Beispiele]
   – EuGH, Urteil vom 25. Juli 2018 – C‐574/17 P –, juris (Rn. XXX).
   – BVerfG, Urteil vom 24. Juli 2018 – 2 BvR 309/15 –, juris (Rn. XXX).
   – BGH, Urteil vom 13. Dezember 2013 – V ZR 58/13 –, BGHZ 199, 227‐237 =
     MDR 2014, 270‐272 = NJW 2014, 1524‐1527 = WM 2014, 1102‐1105 = WuB
     IV A § 935 BGB 1.14.
   – OLG Frankfurt, Urteil vom 06. März 2018 – 10 U 23/17 –, juris (Rn. XXX).
• Kommentare [Beispiel]
   – Fußnote: Kindl, in: BeckOK BGB § 932 Rn. 1, beck‐online.
   – Literaturverzeichnis: Bamberger, Heinz Georg/Roth, Herbert/Hau,
     Wolfgang/Poseck, Roman, BeckOK BGB, 46. Edition, Stand: 01.05.2018,
     München 2018 (zitiert als: Bearbeiter, in: BeckOK BGB)
                                                                                41
5. Teil: Ordnungsgemäße Zitierweise
Beispiele für Zitate in Fußnoten
• Lehrbuch/Monographie
   – Fußnote: Putzke, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben, Rn. 232 – 234, S.
     63.
   – Literaturverzeichnis: Putzke, Holm, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben
     – Klausuren, Hausarbeiten, Seminare, Bachelor‐ und Masterarbeiten, 6. Aufl.
     2018.
• Beitrag in Sammelband
   – Fußnote: Martinek, Michael, Schwachstellen im
     Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – ein schlechter Start für Online Dispute
     Resolution in Deutschland, in: Van Oostrom/Weth, FS Herberger, S. 663 – 673,
     S. 665.
   – Literaturverzeichnis: Van Oostrom, Samuel/Weth, Stephan (Hrsg.), Festschrift
     für Maximilian Herberger, Saarbrücken 2016 (zitiert als Bearbeiter, Titel der
     Bearbeitung, in: Van Oostrom/Weth, FS Herberger).
                                                                                      42
5. Teil: Ordnungsgemäße Zitierweise
Beispiele für Zitate in Fußnoten
• Beitrag in Fachzeitschrift
   – Fußnote: Herberger/Geiger, VuR 2005, 248, 250.
   – Literaturverzeichnis: Herberger, Maximilian/Geiger, Jan Fritz,
     Verbraucherwiderrufsrecht bei sogenannten „eBay‐Auktionen“, VuR
     2005, S. 248 – 251.
• Internetquelle
   – Fußnote: Wingertszahn, Jörg, Wasserversorgung bricht zusammen.
   – Literaturverzeichnis: Wingertszahn, Jörg, Wasserversorgung bricht
     zusammen – Tausende Saarbrücker bei Hitze ohne Wasser, Saarbrücker
     Zeitung, Artikel vom 02.08.2018, 20:15 Uhr, https://www.saarbruecker‐
     zeitung.de/saarland/saarbruecken/saarbruecken/tausende‐
     saarbruecker‐bei‐hitze‐ohne‐wasser_aid‐24190051, zuletzt abgerufen am
     03.08.2018 (zitiert als Wingertszahn, Wasserversorgung bricht
     zusammen)                                                               43
6. Teil: Strukturierte und effektive Arbeitsweise

Überblick:
(1) Arbeiten mit Textverarbeitungsprogrammen
(2) Juristische Recherche

                                                    44
6. Teil: Strukturierte und effektive Arbeitsweise

(1) Arbeiten mit Textverarbeitungsprogrammen
  – Seitenränder auf Vorgaben einstellen
  – Seitenzahlen aktivieren
  – Formatvorlagen gestalten und gemäß Vorgaben anpassen (Vorteil:
    Automatisierung Inhaltsverzeichnis und Navigationsansicht)
  – Fußnoten (Tastenkombination Einfügen einer Fußnote: ALT+STRG+F)
  – automatische Silbentrennung (TIPP: geschütztes Leerzeichen durch
    STRG+SHIFT+LEERTASTE)

                                                                       45
6. Teil: Strukturierte und effektive Arbeitsweise

(1) Arbeiten mit Textverarbeitungsprogrammen: Seitenränder auf
    Vorgaben einstellen
   Layout  Seitenränder  benutzerdefinierte Seitenränder

                                                                 46
47
6. Teil: Strukturierte und effektive Arbeitsweise

(2) Arbeiten mit Textverarbeitungsprogrammen: Seitenzahlen
aktivieren
   Einfügen  Seitenzahl  Seitenende [gewünschtes Design auswählen]

                                                                        48
6. Teil: Strukturierte und effektive Arbeitsweise

(2) Arbeiten mit Textverarbeitungsprogrammen: Seitenzahlen
aktivieren
   Einfügen  Seitenzahl  Seitenende [gewünschtes Design auswählen]  Seitenzahlen formatieren

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6. Teil: Strukturierte und effektive Arbeitsweise

(3) Arbeiten mit Textverarbeitungsprogrammen: Formatvorlagen
gestalten und gemäß Vorgaben anpassen (Vorteil:
Automatisierung Inhaltsverzeichnis und Navigationsansicht)
 Start  Formatvorlagen  Standard  rechte Maustaste  Ändern
HINWEIS: Änderungen auf die Datei „Normal.dot“ (TIPP: vorher Datei sichern)

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 Unter „Formatierung“ und „Format“ alle notwendigen Einstellungen  „Ok“

                                                                       51
Überschriften:
 Start  Formatvorlagen  Überschrift 1  rechte Maustaste  Ändern  Format 
Nummerierung  Nummerierungsbibliothek „I.“ wählen | plus alle sonst. Layoutvorgaben

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Überschriften:
 Start  Formatvorlagen  Überschrift 2  rechte Maustaste  Ändern  Format 
Nummerierung  Nummerierungsbibliothek „1.“ wählen | plus alle sonst. Layoutvorgaben

                                                                                       53
Formatvorlagen anwenden
 Start  Formatvorlagen  jeweilige Formatvorlage (Standard / Überschrift 1 / Überschrift 2
usw.) wählen

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Navigationsbereich
 Ansicht  Navigationsbereich

                                 55
Automatische Erstellung eines Gliederungsverzeichnis
 Referenzen  Inhaltsverzeichnis  Benutzerdefiniertes Verzeichnis

                                                                      56
Automatische Erstellung eines Gliederungsverzeichnis
 Referenzen  Inhaltsverzeichnis  Benutzerdefiniertes Verzeichnis  Auswahl treffen  Ok

                                                                                       57
Automatische Erstellung eines Gliederungsverzeichnis
‐ an Cursorposition wird Inhaltsverzeichnis eingefügt
‐ jetzt Inhaltsverzeichnis wie gewünscht formatieren

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6. Teil: Strukturierte und effektive Arbeitsweise

(4) Arbeiten mit Textverarbeitungsprogrammen
  Fußnoten (Tastenkombination Einfügen einer Fußnote: ALT+STRG+F)

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6. Teil: Strukturierte und effektive Arbeitsweise

(5) Arbeiten mit Textverarbeitungsprogrammen
  – automatische Silbentrennung (TIPP: geschütztes Leerzeichen durch
    STRG+SHIFT+LEERTASTE)

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6. Teil: Strukturierte und effektive Arbeitsweise

(2) Juristische Recherche
wird als bekannt vorausgesetzt

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Quellen
• Klaner, Andreas, Wie schreibe ich juristische Hausarbeiten, 3. Aufl. 2003
• Mann, Thomas, Einführung in die juristische Arbeitstechnik: Klausuren ‐
  Hausarbeiten ‐ Seminararbeiten – Dissertationen, 5. Aufl. 2015
• Mix, Christine, Schreiben im Jurastudium: Klausur – Hausarbeit –
  Themenarbeit, 2o11
• Möllers, Thomas, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches
  Arbeiten, 8. Aufl. 2016
• Platho, Rolf, Effektivere Schriftsätze – Kognitionspsychologie und Rhetorik,
  eBroschüre 2015
• Putzke, Holm, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben – Klausuren,
  Hausarbeiten, Seminare, Bachelor‐ und Masterarbeiten, 6. Aufl. 2018

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Weiterführende Literaturhinweise
•   Arnold/Fleck, Die Klausur im Zivilrecht – Struktur, Taktik, Darstellung und Stil, in: JuS 2009, 881 ff.
•   Braun, Der Zivilrechtsfall, 5. Aufl. 2012
•   Becker, Fälle zum Zivilrecht für Fortgeschrittene, 2008 (JuS‐Schriftenreihe)
•   Diederichsen/Wagner/Thole, Die Zwischenprüfung im Bürgerlichen Recht, 4. Aufl. 2011 (JuS‐Schriftenreihe)
•   Dietrich, Bernhard, Die Formalien der juristischen Hausarbeit, in: Jura 1998, 142 ff.
•   Edenfeld, Typische Fehler in (Examens‐)Hausarbeiten, in: JA 1999, 196 ff.
•   Jaroschek, Praktische Hinweise zur Erstellung von Juristischen Hausarbeiten, in: JA 1997, 313 ff.
•   Kohler‐Gehrig, Die Literatursuche bei Haus‐, Seminar‐ und Diplomarbeiten mit juristischen Fragestellungen, in:
    JA 2001, 845 ff.
•   Martinek/Omlor, Grundlagenfälle zum BGB für Anfänger, 3. Aufl. 2017 (JuS‐Schriftenreihe)
•   Martinek/Omlor, Grundlagenfälle zum BGB für Fortgeschrittene, 3. Aufl. 2017 (JuS‐Schriftenreihe)
•   Michalski, Übungen im Bürgerlichen Recht für Anfänger: Methodik der Fallbearbeitung Klausuren und
    Hausarbeiten mit Musterlösungen, 3. Aufl. 2005
•   Schimmel, Juristische Klausuren und Hausarbeiten richtig formulieren, 13. Aufl. 2018
•   Tettinger/Mann, Einführung in die juristische Arbeitstechnik, 5. Aufl. 2017 (JuS‐Schriftenreihe)
•   Wieduwilt, Die Sprache des Gutachtens, in: JuS 2010, 288 ff.

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Ende
• Viel Erfolg bei Ihrer Hausarbeit!
• Kontakt bei eventuellen Rückfragen:

  Prof. Dr. Michael Anton, LL.M.       Univ.‐Prof. Dr. Roland Michael Beckmann
  Koordinator Weiterbildung Recht      Rechtswissenschaftliche Fakultät
  Rechtswissenschaftliche Fakultät     Universität des Saarlandes
  Universität des Saarlandes           Campus C3 1
  Tel. +49 (0) 681 302 3555            D‐66123 Saarbrücken
  Fax. +49 (0) 681 302 4885            Tel.: 0681/302‐3701
  E‐Mail: m.anton@mx.uni‐saarland.de   E‐Mail: beckmann@mx.uni‐saarland.de
  Internet: https://www.uni‐           Internet: http://beckmann.jura.uni‐
  saarland.de/page/anton/start.html    saarland.de

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