BYOD an der Fachschule Viventa - D0.5-02A - Stadt Zürich

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BYOD an der Fachschule Viventa - D0.5-02A - Stadt Zürich
D0.5-02A

BYOD
an der Fachschule Viventa

Abgenommen durch die Schulleitung vom 10. März 2021
Inhaltsverzeichnis

I.      Abkürzungen ................................................................................................................... 3
II.     Abbildungsverzeichnis ..................................................................................................... 4
III. Management Summary ................................................................................................... 5
1.      Zweck des Dokuments .................................................................................................... 6
2.      BYOD an der FSV ........................................................................................................... 7
      2.1 Argumente für BYOD .................................................................................................... 7
      2.2 Eins-zu-Eins-Ausstattung .............................................................................................. 8
      2.3 Ausgestaltungsmöglichkeiten von BYOD ...................................................................... 9
         2.3.1 Freiwilliges BYOD....................................................................................... 9
         2.3.2 Leistungsfähiges WLAN ............................................................................. 9
         2.3.3 Geräteanforderungen ................................................................................. 9
         2.3.4 Geräte-Finanzierung..................................................................................10
         2.3.5 Software-Finanzierung ..............................................................................10
         2.3.6 Implementierung Software auf KITS-Umgebung .......................................11
         2.3.7 Cloud-Dienste ............................................................................................11
         2.3.8 Supportorganisation ..................................................................................11
         2.3.9 Stromversorgung .......................................................................................11
         2.3.10 Informationssicherheit und Datenschutz ..................................................12
         2.3.11 Schutzmassnahmen für Endgeräte .........................................................14
         2.3.12 Nutzungsvereinbarung / Regeln ..............................................................15
         2.3.13 Haftungsfragen / Versicherung ................................................................16
         2.3.14 Handhabung bei Prüfungen .....................................................................16
         2.3.15 Medienkompetenz ...................................................................................16
         2.3.16 Interner Lernprozess und Erwartungen an Lehrpersonen .......................17
         2.3.17 Hausordnung ...........................................................................................17
3.      Bereichsspezifische Unterschiede in der BYOD-Umsetzung ......................................... 18
      3.1 Grundbildung Gesundheit ........................................................................................... 18
         3.1.1 Verbindliches BYOD ..................................................................................18
         3.1.2 Geräte- und Softwareanforderungen .........................................................18
         3.1.3 Cloud-Dienste ............................................................................................19
         3.1.4 Supportorganisation beim Careum Bildungszentrum ................................19
         3.1.5 Medienkompetenz .....................................................................................21

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I. Abkürzungen

BYOD              Bring Your Own Device (Eigene Geräte mitbringen / einsetzen)

FAGE              Fachfrau/Fachmann Gesundheit

FSV               Fachschule Viventa

IT                Informationstechnologie

KITS              Kommunikations- und Informations-Technologien für die Schulen der
                  Stadt Zürich

LP                Lehrpersonen

OIZ               Organisation und Informatik Stadt Zürich

SuS               Schülerinnen und Schüler

WLAN              Wireless Local Area Network (deutsch: drahtloses lokales Netzwerk)

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II. Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Varianten von BYOD und Eins-zu-Eins-Ausstattung an Schulen .......... 8
Abbildung 2: Medienkompetenz am Careum Bildungszentrum .................................21

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III. Management Summary
Die Einführung eines BYOD-Konzepts führt zu einem Kulturwandel und erfordert ein gutes
Wissens- und Changemanagement. BYOD muss zur pädagogischen Ausrichtung des Unter-
richts passen und in das pädagogische Konzept einbezogen werden. Die FSV kann sich
dabei als «Lernende Organisation» zeigen. Die Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen
und SuS/Lernenden steht weiterhin im Zentrum. Technische Hilfsmittel schmälern die
 Bedeutung der Lehrperson nicht.

Das Ziel ist es eine Eins-zu-Eins-Ausstattung zu erreichen, was bedeutet, dass alle SuS/
Lernenden jederzeit Zugriff auf mindestens ein persönliches, digitales, vernetztes Gerät
haben. Erst dann wird ein Einsatz alltäglich und es rücken somit inhaltliche Überlegungen
in den Vordergrund.

Die FSV hat sich für die Variante "Freiwilliges BYOD mit Schulergänzung" entschieden.
Mit der Schulergänzung ist dafür gesorgt, dass bei defekten Geräten oder bei Lernenden,
welche nicht die finanziellen Möglichkeiten für ein eigenes Gerät besitzen, immer genügend
Geräte in der Schule vorhanden sind.
Die Ausnahme bildet dabei der Bereich Grundbildung Gesundheit, da das Careum Bildungs-
zentrum als beauftragende Instanz Vorgaben bezüglich BYOD-Obligatorium macht sowie
Geräte- und Softwareempfehlungen abgibt.

Alle FSV-Schulhäuser verfügen über 1 GB Bandbreite und die SuS/Lernenden verfügen über
einen eigenen KITS-Account mit FSV-E-Mail-Adresse.

Die Implementierung von digitalen Lehrmitteln benötigt bei lokaler Installation eine hohe
Vorlaufzeit. Der Trend geht jedoch zu webbasierten Lehrmitteln, daher wird es künftig kaum
mehr lokale Installationen auf den KITS-Geräten geben. Dies würde den Aufsetzungs-Pro-
zess vereinfachen. Bei diesen Cloud-Lösungen soll Microsoft 365 mit OneDrive als Ablage-
und Austauschplattform sowie Teams als Zusammenarbeitstool eine zentrale Rolle einneh-
men.

Im Rahmen des Projekts "Digitale Transformation" werden u.a. die Abläufe und Zuständig-
keiten für die Implementierung von digitalen Lehrmitteln neu geregelt. Dazu gehört die
Umsetzung einer Supportorganisation mit technischem und pädagogischem Support sowie
die Ausrüstung der Standorte mit ausreichendem WLAN und Stromversorgung. Die Themen
Informationssicherheit und Datenschutz sowie Nutzungsvereinbarung werden ebenfalls
berücksichtigt.

Die SuS/Lernenden sind verpflichtet sich an die Hausordnung zu halten. Sie erhalten zudem
Informationen betreffend Schutzmassnahmen ihrer Geräte und Hinweise zu Haftungsfragen.
Dadurch lernen die SuS/Lernende die Medien zu verstehen und verantwortungsvoll zu nut-
zen und ein Verständnis für die Aufgabe und Bedeutung von Medien für den Einzelnen und
die Gesellschaft zu erwerben.

Die FSV praktiziert im Umgang mit BYOD eine lernende Grundhaltung. Die Gefässe und
Austauschmomente dafür werden innerhalb des Bereichs zu Schuljahresbeginn definiert.

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1. Zweck des Dokuments
Das vorliegende Dokument beschreibt wie BYOD (Bring Your Own Device) an der Fach-
schule Viventa angewendet wird.

Folgende Punkte gelten als Grundsätze (vgl. Bericht von Beat Döbeli Honegger über BYOD
Projektschule Goldau (http://www.projektschule-goldau.ch):

 Die Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen und SuS/Lernenden steht weiterhin im
  Zentrum. Technische Hilfsmittel schmälern die Bedeutung der Lehrperson nicht.

 Der Lehrplan bleibt verbindlich.

 Inhalt vor Technik: Gemäss dem Motto «Use ICT to Learn» statt «Learn how to use ICT»
  stehen die Inhalte und nicht die Technik und ihre Handhabung im Vordergrund einer
  BYOD-Einführung. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass die Lehrpersonen die
  entsprechende Software (und Hardware) beherrschen, mit welcher sie unterrichten.

 Alltagsintegration statt Einzelfeuerwerk: Das Gerät soll nicht als attraktive Abwechslung
  eingesetzt, sondern bei Bedarf in der täglichen Arbeit verwendet werden, bei der ein
  Mehrwert zu erwarten ist.

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2. BYOD an der FSV
Die FSV sieht sich als «Lernende Organisation», welche mit BYOD neue Lernszenarien und
Unterrichtskonzepte umsetzt.

Die Entwicklung hin zu BYOD und die Nutzung webbasierter Programme und Datenablagen
eröffnen den Schulen neue und einfache Szenarien zur Integration der digitalen Medien im
Unterricht. ICT-Kompetenzen gehören in der Informationsgesellschaft zu den Schlüssel-
qualifikationen und sind Voraussetzung für die Teilhabe an der Gesellschaft und der Berufs-
marktfähigkeit (vgl. Persönliche Geräte ans Schulnetz (2013), Pegasus, Pädagogisches
Konzept, S. 3).

„Bring Your Own Device (BYOD) beschreibt den Trend, dass Mitglieder von Organisationen
(Unternehmen, Schulen, Hochschulen) ihre eigenen Mobilgeräte in die Organisation mit-
bringen und damit auf Organisationsserver zugreifen und auch Organisationsdaten auf den
persönlichen Geräten verarbeiten und speichern.“ (Döbeli, 2012, BYOD, Biblionetz – Begriffe
unter http://beat.do-ebe.li/bibliothek/w02286.html).

Die Einführung eines BYOD-Konzepts führt zu einem Kulturwandel und erfordert ein gutes
Wissens- und Changemanagement. Die FSV kann sich dabei als «Lernende Organisation»
zeigen. BYOD muss zu der pädagogischen Ausrichtung des Unterrichts passen und in das
pädagogische Konzept einbezogen werden. Es ermöglicht andere Lernszenarien, offenere
Unterrichtskonzepte und führt zu einer geänderten Einstellung vom gemeinsamen Lernen.
Die SuS/Lernenden können ihr Lernen stärker selbst steuern und Content einfacher erstellen
(vgl. BYOD – Einsatz von mobilen Endgeräten im Careum Bildungszentrum, 2018).

2.1 Argumente für BYOD

Die FSV unterstützt insbesondere aus folgenden Gründen den Einsatz von BYOD:

Verantwortungsvoller Umgang
„Mit dem eigenen Gerät sind die SuS/Lernenden in hohem Masse vertraut und sie gehen
nachweislich verantwortungsvoller um, als mit fremdem (schulischem) Eigentum“ (Kerres,
Heinen, (2013), Schulentwicklung und digitale Lerninfrastruktur, S. 2).

Ökonomisch
Geld muss nicht für Hardware ausgegeben werden, da die SuS/Lernenden diese bereits
besitzen. Das Geld kann für Netzwerk- und Präsentationsinfrastruktur sowie für den Support
eingesetzt werden. Die Frage der Chancengerechtigkeit ist damit jedoch nicht gelöst.

Ökologisch
Es ist ressourcenschonender die bereits vorhandenen Geräte zusätzlich in der Schule zu
nutzen.

Medienpädagogische Chance
Die SuS/Lernenden lernen sich kompetent in der digitalen Welt zu bewegen, indem Sie ihre
private digitale Medienwelt in die Schule bringen. Die Medienkompetenz wird dadurch
schneller entwickelt.

(vgl. Beat Döbeli Honegger (2017), Mehr als 0 und 1, S. 131)

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Weitere Antreiber für die Einführung von BYOD:
     Schulstunden interessanter zu gestalten
     Hinzufügen mehrerer Lehr- und Lernmethoden
     Einbettung aktiver Lernmethoden
     die effizientere Erreichung von Lernzielen
     Verbesserung der Teilhabe am Unterricht
     Verbesserter Zugriff auf Informationen
     Verbesserung der digitalen Fertigkeiten
(vgl. European Schoolnet (2015). Studie „BYOD Bring Your Own Device – Ein Leitfaden für
die Schulleitung“)

2.2 Eins-zu-Eins-Ausstattung

Das Ziel ist es eine Eins-zu-Eins-Ausstattung zu erreichen, was bedeutet, dass alle SuS/
Lernenden jederzeit Zugriff auf mindestens ein persönliches, digitales, vernetztes Gerät ha-
ben.

Erst dann wird ein Einsatz alltäglich und es rücken somit inhaltliche Überlegungen in den
Vordergrund (vgl. Beat Döbeli Honegger (2017), Mehr als 0 und 1, S. 125-130).

Um dies sicherzustellen, bleiben die beiden Varianten "Freiwilliges BYOD mit Schul-
ergänzung" und "Obligatorisches BYOD" als Umsetzungsmöglichkeit.

Die Fachschule Viventa hat sich für die Variante "Freiwilliges BYOD mit Schulergänzung"
entschieden. Mit der Schulergänzung ist dafür gesorgt, dass bei defekten Geräten oder bei
Lernenden, welche nicht die finanziellen Möglichkeiten für ein eigenes Gerät besitzen, immer
genügend Geräte in der Schule vorhanden sind.

Abbildung 1: Varianten von BYOD und Eins-zu-Eins-Ausstattung an Schulen

Quelle: Beat Döbeli Honegger (2017), Mehr als 0 und 1, S. 130

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2.3 Ausgestaltungsmöglichkeiten von BYOD

Bei der Einführung von BYOD müssen zahlreiche Themenbereiche neu definiert werden.
Weiter kommen neue Herausforderungen, welche Einfluss auf den Schulalltag nehmen,
dazu. Die FSV wendet den BYOD-Ansatz wie folgt an.

2.3.1 Freiwilliges BYOD

Der Einsatz eines eigenen Geräts wird von der FSV gefördert, soll jedoch aufgrund der
unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten der SuS/Lernenden, sofern nicht seitens
Bildungspartner, Berufsverbänden oder beauftragenden Instanzen Vorgaben bestehen,
freiwillig sein.

Die Arbeit mit einem eigenen Gerät bringt folgende Vorteile:

       Die SuS/Lernenden fühlen sich wohler, da sie mit bekannter Hard- und Software
        arbeiten können
       Die SuS/Lernenden tragen Verantwortung für eigenes Gerät und können Medien-
        kompetenz und technisches Verständnis einfacher aufbauen

Im Bereich der dualen Berufsbildung fördern persönliche mobile Endgeräte auch den
Transfer des Wissens zwischen Schule und Arbeitsplatz, da die Lernenden vermehrt mit
dem gleichen Computer arbeiten. Lernende sind ein bis zwei Tage im Unterricht, sonst im
Betrieb oder zu Hause. Dort geht die Arbeit weiter. Sie haben ihre vertraute IT-Umgebung
und nutzen das Gerät sowohl in der Ausbildung wie privat (vgl. Persönliche Geräte ans
Schulnetz (2013), Pegasus, Pädagogisches Konzept, S. 27).

2.3.2 Leistungsfähiges WLAN

Alle FSV-Accounts sind für das WLAN lhorn (Internet für private Geräte) freigeschaltet.

Die Bandbreite beträgt bei allen neun Schulhäusern 1 GB, was für den gleichzeitigen
Geräteeinsatz eine ausreichende Kapazität darstellt.

2.3.3 Geräteanforderungen

Die FSV beschränkt sich auf die Vorgabe, dass das Gerät eine Tastatur aufweisen muss,
damit die Voraussetzung für das Verfassen von Arbeiten gegeben ist (Ausnahme sind
Vorgaben von Bildungspartner, Berufsverbänden oder beauftragenden Instanzen).

Die gängigen Gerätevorgaben (Mindestanforderungen) umfassen:
     Grösse des Bildschirms
     Kommunikationsmöglichkeiten (WLAN, Bluetooth, 3G/4G)
     Kamera/Mikrofon
     Betriebssystem
     externe Eingabesysteme

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Wenn die Lernenden ihre eigenen Geräte ohne Vorgaben mitbringen, wird die ICT-Infra-
struktur heterogen, was technische, organisatorische und didaktische Konsequenzen hat.
Die schulische Infrastruktur (Netzwerk, Drucklösung, Präsentationslösung) kann sich nicht
mehr auf die Bedienung eines Betriebssystems beschränken, sondern muss möglichst
offenen Standards genügen. Der Austausch von Daten wie Text, Bild, Ton und Video
funktioniert dank herstellerunabhängigen Standards auch über Betriebssystemgrenzen
hinweg.

Bei der Nutzung von schulspezifischen Programmen muss die Betriebssystemkompatibilität
hingegen geprüft werden (vgl. Beat Döbeli Honegger (2017), Mehr als 0 und 1, S. 132-133).

2.3.4 Geräte-Finanzierung

Für SuS/Lernende, welche kein eigenes Gerät erwerben wollen oder können, stehen schul-
eigene Notebooks (KITS-Basis) zur Verfügung. Diese Geräte dürfen jedoch nicht nach
Hause genommen werden.

Betreffend Geräte-Finanzierung sind grundsätzlich folgende Finanzierungsmodelle möglich:
    Unterstützung durch die Schule
    Unterstützung durch den Lehrbetrieb
    Eigenfinanzierung

Die Schule bzw. die FSV wird sich nicht finanziell an den Gerätekosten beteiligen. Die FSV
geht auch keine Partnerschaften ein, um Geräte anbieten zu können, da der preisliche Vor-
teil für die SuS/Lernenden nicht gegeben ist und die FSV die damit verbundenen administra-
tiven Aufgaben nicht eingehen möchte. KITS bzw. die OIZ wird die Rolle des Geräte-
anbieters ebenfalls nicht übernehmen und somit keine Geräte zu vergünstigen Preisen
anbieten. Die Gründe liegen in den zusätzlich entstehenden Aufgaben wie Management der
eigenen und der verkauften Geräte, insbesondere bei den Themen Reparatur und Garantie.

Die Lernenden können alternativ versuchen im Lehrvertrag eine Kostenübernahme oder
-beteiligung des Lehrbetriebs zu vereinbaren.

Führt keiner dieser Wege zum Erfolg, bleibt nur die Eigenfinanzierung.

2.3.5 Software-Finanzierung

Die Finanzierung der fachspezifischen Software, welche über die KITS-Standard-Software
hinausgeht, obliegt den SuS/Lernenden. Auch hier können die Lernenden versuchen eine
Kostenbeteiligung im Lehrvertrag zu regeln.

Die Beschaffung der Software-Lizenzen liegt in der Verantwortung der zuständigen Bereichs-
leitung. Die Bereichsleitung verwaltet auch die einzelnen Benutzer (Usermanagement).
Innerhalb des Projektes "Digitale Transformation" wird die Software-Beschaffung und das
Usermanagement neu beurteilt.

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2.3.6 Implementierung Software auf KITS-Umgebung

Die Implementierung von digitalen Lehrmitteln benötigt bei lokaler Installation eine hohe
Vorlaufzeit. Der Trend geht jedoch zu webbasierten Lehrmitteln, daher wird es künftig kaum
mehr lokale Installationen in der KITS-Umgebung geben. Dies würde den Aufsetzungs-
Prozess vereinfachen. Im Rahmen des Projekts DigiVenta21 werden u.a. die Abläufe und
Zuständigkeiten geklärt.

2.3.7 Cloud-Dienste

Mittels Clouddiensten können Unterrichtsmaterialien relativ einfach orts- und zeitunabhängig
zur Verfügung gestellt werden.

Voraussichtliches Zukunftsszenario:

Über einen virtuellen Desktop, welcher auf den bestehenden Desktop gelegt wird, wird der
Zugang zum KITS-Netz ermöglicht. Der Zugang zum KITS-Netz kann somit auch von
Zuhause aus hergestellt werden. Somit können auf die Klassenlaufwerke und auf installierte
Programme zugegriffen werden.
Die Cloud-Services wie beispielsweise Microsoft 365 mit "Onedrive" zur Datenablage und
zum Datenaustausch oder "Teams" als Zusammenarbeitsplattform, werden den KITS-Usern
kostenlos zur Verfügung gestellt.

Der Zugriff auf Drucker und Beamer via WLAN ist durch die KITS-Verantwortlichen in Arbeit.

2.3.8 Supportorganisation

Mit der Anzahl verschiedener Gerätetypen steigt auch die Vielfalt der möglichen Probleme.
SuS/Lernende müssen daher daran denken, ihr mobiles Endgerät in den Unterricht mitzu-
nehmen und dafür zu sorgen, dass es funktioniert (z.B. ausreichende Ladekapazität). Ist dies
nicht der Fall, liegt dies in der Verantwortung der SuS/Lernenden und würde von der FSV
nicht aufgefangen. Die SuS/Lernenden müssen sich dann selbst organisieren, z.B., indem
sie mit anderen SuS/Lernenden zusammen an einem mobilen Endgerät arbeiten oder auf
das Handy ausweichen. Innerhalb des Projektes "Digitale Transformation" wird die Support-
organisation definiert. Dabei sollen sowohl technische wie auch pädagogische Support-
elemente berücksichtigt werden.

2.3.9 Stromversorgung

Zur Optimierung der Stromversorgung werden die Schulräume und öffentlichen Bereiche mit
Steckdosen und Steckleisten versehen.

Die Lehrpersonen achten darauf, Stolperfallen zu vermeiden. Auf keinen Fall sollen Steck-
leisten kaskadiert (hintereinandergeschaltet bzw. verkettet) werden, da dadurch die Gefahr
der Überhitzung besteht.

Im öffentlichen Bereich der Gebäude stehen Steckdosen und Steckleisten (90°-Steck-
dosenanordnung) zum Aufladen von Geräten zur Verfügung.

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2.3.10 Informationssicherheit und Datenschutz

Die folgende Zusammenstellung zu den Themen Informationssicherheit und Datenschutz
basieren auf den Vorgaben des ICT-Guides des Kantons Zürich und stellen die Gundlagen
dar, die ab Sommer 2019 bzw. 2020 Gültigkeit hatten (BYOD-Umsetzung in den beiden Be-
rufsschulbereichen). Im Rahmen des Projekts "DigiVenta21" wird diese Thematik weiter kon-
kretisiert.

Internet-Sicherheit
«Internet-Sicherheit bezieht sich auf jegliche Art der Nutzung des Internets mittels schul-
eigener oder privater Geräte über die schulische Infrastruktur oder das Mobilnetz durch
Lernende, Lehrende und Mitarbeitende. Sie gilt auch bei der Nutzung schuleigener virtueller
Räume (z.B. Lernplattform) ausserhalb der Schule.
Für die Nutzung nicht schulspezifischer Internet-Dienste über ein privates Mobilgerät
ausserhalb der Schule liegt die Verantwortung bei den Nutzerinnen und Nutzern. Bei minder-
jährigen Lernenden liegt die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten.» (vgl. https://ict-
guide.edu-ict.zh.ch/96-sicherheit-und-datenschutz, 06.08.2019).

Die Ziele der (Internet)-Sicherheit umfassen:

Schutz der Infrastruktur
ICT-Mittel sollen vor Hacker-Angriffen sowie Viren und anderem Schadcode geschützt wer-
den. Das Intranet soll gegen mutwillige automatisierte Überlastung durch die Benutzerinnen
und Benutzer abgesichert werden. Mit organisatorischen und baulichen Massnahmen (z.B.
Schliessfächern) soll dem Diebstahl persönlicher ICT-Geräte begegnet werden.

Schutz der Daten
Mit Datensicherheit ist der Schutz der Daten vor unerlaubtem Zugriff, Manipulation oder
Verlust gemeint. Dazu sind einfach handhabbare Backup-Systeme eine Grundvoraus-
setzung. Der Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch ist auf der Grundlage des
Informations- und Datenschutzgesetzes (IDG) des Kantons Zürich zu gewährleisten. Dazu
gehört die Verschlüsselung relevanter Daten beim Austausch über Netzwerke.

Schutz der Personen
Kinder und Jugendliche sollen vor problematischen Inhalten, unseriösen Kontakten und
Cybermobbing geschützt werden.

Lehrpersonen müssen sich durch geeignete Massnahmen vor Verleumdungen und Mobbing
auf Social-Media-Plattformen schützen können. Zudem sind sie vor ungewolltem Öffnen von
problematischen Inhalten in Unterrichtssequenzen zu schützen. Andernfalls könnten bzgl.
des Internet-Einsatzes im Unterricht unangenehme und/oder rechtlich problematische
Situationen entstehen (siehe Personalgesetz).

Schutz der Schule
Die Schule als öffentliche Institution muss sich schützen, indem sie ihre Verantwortung
bezüglich der oben aufgeführten Punkte wahrnimmt (Image, Presse etc.).

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Massnahmen zur Gewährleistung der (Internet-)Sicherheit
Zur Wahrung der Sicherheit im schuleigenen Netz und im Internet sind Massnahmen auf
mehreren Ebenen erforderlich:

Pädagogische Ebene
• Mediennutzungskultur, die Wert auf sicherheitsrelevante Themen legt
• Verhaltenskodizes, Nutzungsvereinbarungen, die das Verhalten mit ICT regeln
• Medienkompetenz aller Beteiligten
• Bewusster Umgang mit personensensitiven Daten

Technische Ebene
• Zugangskontrollen zu Netzwerk, Computer und Internetdiensten
• Schutz vor Schadcode durch regelmässige Wartung und Updates, Virenschutz

Organisatorische Ebene
• Person, die für die Umsetzung der Massnahmen auf allen Ebenen verantwortlich ist
• Person, die für Aspekte der Sicherheit sensibilisiert und ansprechbar ist

Daten- und Persönlichkeitsschutz bei Publikationen

Schulen als Organisationen haben oft ein Interesse daran, Informationen aus der Behörde
oder dem schulischen Alltag zu publizieren. Die Eltern der Schülerinnen und Schüler und die
Öffentlichkeit können den Publikationen Informationen wie Kontaktdaten, Termine u.a.
entnehmen. Zudem erhalten sie ein positives Bild der Schule. Neben Printprodukten wie
Schulzeitungen nutzen Schulen zu diesem Zweck auch Websites.

Nicht nur Schulen als ganze Organisationen publizieren Informationen, die öffentlich zu-
gänglich sind, sondern auch Lehrpersonen, Klassen und einzelne Schülerinnen und Schüler
tun dies in bestimmten Fällen. Veröffentlichungen von Einzelpersonen, die im Zusammen-
hang mit dem Unterricht oder der Schule stehen, müssen den Grundsätzen des Daten-
schutzes genügen.

Schulen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Schülerinnen und Schüler müssen
folgende Punkte beachten:
• Schulen dürfen von Mitarbeitenden von sich aus Name, Funktion und die schulische
  E-Mail-Adresse publizieren. Für die Publikation weiterer personenbezogener Informationen,
  z.B. einem Bild, ist das Einverständnis der Betroffenen einzuholen.
• Personendaten von Schülerinnen und Schülern dürfen nur mit deren Zustimmung und mit
  der Zustimmung der Erziehungsberechtigten publiziert werden.
• Gruppenfotos von Schülerinnen und Schülern dürfen ohne Zustimmung in geringer
  Auflösung publiziert werden. Dabei dürfen die einzelnen Personen auf dem Foto nicht
  namentlich benannt werden.
• Schülerinnen und Schüler selber dürfen keine personenbezogenen Daten anderer
  Schülerinnen und Schüler publizieren.
• Diffamierende Aussagen von Schülerinnen und Schülern über andere Schülerinnen und
  Schüler dürfen auch dann nicht gemacht werden, wenn nur ein eingeschränkter Benutzer-
  kreis weiss, wem sie gelten.
• Lehrpersonen fördern die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler, indem sie
  Fragen zu Daten- bzw. Persönlichkeitsschutz im Unterricht thematisieren und klare Regeln
  definieren.
(vgl. https://ict-guide.edu-ict.zh.ch/96-sicherheit-und-datenschutz, 06.08.2019)

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Datenschutzrecht

Mit den heute vorhandenen Technologien ist es ohne grossen Aufwand möglich, Personen-
daten zu sammeln, zu ordnen, auszuwerten und zu verbreiten. Oft stehen wirtschaftliche Ab-
sichten im Vordergrund. Dem steht der Schutz der Persönlichkeit der betroffenen Personen
gegenüber. Für die Schulgemeinden und die Volksschulen gilt das Gesetz über die Informa-
tion und den Datenschutz (IDG) vom 12. Februar 2007. Die Paragrafen 16 und 17 regeln den
Umgang mit Personendaten und besonderen Personendaten. Die Bearbeitung von beson-
ders schützenswerten Personendaten oder Persönlichkeitsprofilen ist nur mit ausdrücklicher
Einwilligung der betroffenen Person zulässig (§ 17 Abs. 1 lit. b IDG). Wer Personendaten
bearbeitet, hat sich über deren Richtigkeit zu vergewissern. Weiter müssen Personendaten
durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen gegen unbefugtes
Bearbeiten geschützt werden (§ 7 IDG).
(vgl. http://www.ictlaw.ch/datenschutz-schweiz-139.htm 06.08.2019))

Urheberrechtsgesetz

Grundsatz: Das Urheberrechtsgesetz (URG) erlaubt die Nutzung geschützter Werke für
schulische Zwecke im Rahmen des Unterrichts!

Das Schweizerische Urheberrechtsgesetz schützt geistige Schöpfungen der Literatur und
Kunst, die individuellen Charakter haben. Zu diesen Schöpfungen gehören unter anderem
Sprachwerke, Werke der Musik, der bildenden Kunst, der angewandten Kunst, visuelle oder
audiovisuelle Werke sowie Computerprogramme. Der Schutz des Urheberrechtes und der
verwandten Schutzrechte (Interpretenschutz) in der Schweiz gilt vom Moment der Schöpfung
an und bedarf keiner Registrierung. Die Bezeichnung «Copyright» oder der Vermerk «©»
haben keinen Einfluss auf den Schutz.
Das Urheberrecht ist, vergleichbar mit dem Eigentum an einer Sache oder einem Grund-
stück, ein Ausschliesslichkeitsrecht, welches sich gegenüber jedermann richtet. Berechtigter
am Werk ist entweder der Urheber selber oder jener, welcher einzelne oder sämtliche
Befugnisse vom Urheber erworben hat (Quelle: copyright.ch; Juni 2012).

Der Urheber oder die Urheberin hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und
wie das Werk verwendet wird. In der Regel wird eine solche Erlaubnis zur Werknutzung
zwischen Urheber und Nutzer vereinbart.
Der Art. 67 des URG beschreibt mögliche Folgen bei Urheberrechtsverletzungen.
Dies bedeutet für die Schule, dass z.B. Texte, Foto- oder Videoaufnahmen, die von Lehr-
personen oder Lernenden produziert wurden, nicht ohne deren Einwilligung publiziert werden
dürfen.
(vgl. https://ict-guide.edu-ict.zh.ch/115-rechtliches (06.08.2019))

2.3.11 Schutzmassnahmen für Endgeräte

Die BYOD-Nutzenden sind für Virenschutz und Sicherheitsupdates selber verantwortlich.

Beim Einsatz von BYOD-Geräten ist es unerlässlich, dass die Nutzenden darauf sensibilisiert
werden, dass sie ihre Endgeräte mit einem funktionierenden Virenschutz und aktuellen
Virensignaturen ausgerüstet haben. Zudem ist es wichtig, dass die jeweils empfohlenen
Sicherheitsupdates auf dem Betriebssystem und Anwendungen zeitnah installiert werden
(vgl. Empfehlungen zur Einführung von BYOD - Schulen der Sekundarstufe II (2018),
Erziehungsdirektion des Kantons Bern, S. 15).

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2.3.12 Nutzungsvereinbarung / Regeln

Die SuS/Lernenden sollen in einer Nutzungsvereinbarung darauf hingewiesen werden,
welches ihre Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit der Nutzung von digitalen Medien
während des Unterrichts sind. Auch die möglichen Konsequenzen bei Verstössen sollen in
diesem Papier geregelt werden.

Konkret sollen die SuS/Lernenden wissen, auf welche Daten sie über WLAN innerhalb und
ausserhalb der Schule Zugriff haben und wie sie damit umzugehen haben (vgl. Empfehlun-
gen zur Einführung von BYOD - Schulen der Sekundarstufe II (2018), Erziehungsdirektion
des Kantons Bern, S. 21-22).

1.   Verantwortung
     Das verwendete Gerät (Notebook, Tablet etc.) ist persönliches Unterrichtsmaterial der
     Lernenden/SuS. Ihnen obliegt demzufolge die volle Verantwortung.

2.   Virenschutz und Updates
     Die Lernenden/SuS sind verpflichtet, einen tauglichen und aktuellen Virenschutz zu
     installieren. Für die Updates sämtlicher Programme ist der Lernende/SuS selber ver-
     antwortlich.

3.   Datenspeicherung
     Für die Speicherung der Dateien gemäss Vorgabe der Schule ist der Lernende/SuS
     selber verantwortlich. Ein regelmässiges Backup auf einem externen Datenspeicher wird
     den Lernenden/SuS dringend empfohlen.

4.   Unterhalt
     Mängel an Hard- und Software sind vor dem Unterricht zu beheben. Sollte dies nicht
     möglich sein, sind die Lehrpersonen spätestens am Vorabend davon in Kenntnis zu
     setzen.

5.   Vorbereitung
     Als Lernende/r oder SuS ist man im Hinblick auf störungsfreien Unterricht verpflichtet,
     alle elektronischen Geräte mit vollgeladenem Akku zum Unterricht mitzubringen.

6.   Medienrecht
     Das mit digitalen Medien zusammenhängende Recht (Urheberrecht, Recht am eigenen
     Bild…) gilt insbesondere auch im Unterricht mit digitalen Medien. Zuwiderhandlungen
     werden gemäss Schulordnung, bei krassen Vergehen gemäss Strafrecht, geahndet.

7.   Nutzung
     Die digitalen Geräte sind während des Unterrichts nur zu den erlaubten Zeiten und für
     den erlaubten Zweck zu verwenden.

8.   Verbotene Inhalte
     Es ist jederzeit verboten, pornografische, sexistische, rassistische, Gewalt verherrli-
     chende und andere jugendgefährdende Inhalte aus dem Internet herunterzuladen, auf
     dem Schulareal zu zeigen oder auf dem eigenen Gerät gespeichert zu haben.

9.   Download und Upload
     Es sind nur Up- und Downloads auf/von durch die Schule definierte/n Plattformen er-
     laubt, die in direktem Zusammenhang mit dem Unterricht stehen.

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10. Drucken
    Der Zugriff auf die Drucker erfolgt über die schuleigenen Notebooks. Das Drucken über
    die privaten Geräte soll künftig ebenfalls möglich sein. Die Modalitäten der Druckerbe-
    nutzung durch die SuS sind noch in Ausarbeitung.

11. Schutz
    Es ist Pflicht, das persönliche Notebook mit einem Kennwort vor unerlaubten Zugriffen
    zu schützen. Besonders sensible Daten sollten mit einem zusätzlichen Passwort
    geschützt werden. Die Beschriftung des Geräts mit Vorname, Name, Klasse, … wird
    ebenfalls empfohlen.

12. Ahndung von Vergehen
    Die Lehrperson hat die Möglichkeit, bei Vergehen gegen dieses Nutzungsreglement ge-
    mäss den Interventionsstufen der Schule gegen fehlbare Lernende/SuS/KTN vorzuge-
    hen.

13. Mitarbeit
    Für einen reibungslosen und erfolgreichen Einsatz von digitalen Medien im Unterricht ist
    die ganze Klasse auf die Mitarbeit von allen Klassenmitgliedern angewiesen. Deshalb
    werden alle gebeten, bei Kenntnis von Mängeln oder Missständen zu reagieren und –
    falls nötig – die Lehrperson zu informieren.

2.3.13 Haftungsfragen / Versicherung

Für den Fall der Beschädigung des Geräts von Dritten sind die SuS/Lernenden und deren
Eltern sind für ihre eigene Haftpflichtversicherung verantwortlich.

Achtung: bei verschiedenen Versicherern besteht kein Versicherungsschutz für Schäden aus
dem Verlust oder der Beschädigung von Daten und Programmen [Software]. Zusätzlich wird
empfohlen, dass die SuS/Lernenden eine Diebstahlversicherung sowie eine Garantie-
verlängerung für ihre privaten Geräte abschliessen.
(vgl. Empfehlungen zur Einführung von BYOD - Schulen der Sekundarstufe II (2018),
Erziehungsdirektion des Kantons Bern, S. 8).

2.3.14 Handhabung bei Prüfungen

Es wird deshalb empfohlen, Prüfungen während des Semesters auf verschiedene Arten
durchzuführen: elektronisch (z.B. über Socrative, Moodle, Microsoft Forms), analog oder
beides.

Idealerweise können die SuS/Lernenden zu Beginn der Ausbildung über die Art und Weise
(analog oder elektronisch) der Prüfungs- resp. Qualifikationsverfahren informiert werden. Wo
dies nicht abschliessend möglich ist, sollten die SuS/Lernenden auf beide Varianten vor-
bereitet werden. Wo während Prüfungen eine technische Überwachung nicht möglich ist,
sollte sich die Lehrperson so im Zimmer positionieren, dass sie die Bildschirme im Blick hat
(z.B. hinten im Raum) (vgl. Empfehlungen zur Einführung von BYOD - Schulen der
Sekundarstufe II (2018), Erziehungsdirektion des Kantons Bern, S. 9).

2.3.15 Medienkompetenz

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SuS/Lernende sollen Medien verstehen und verantwortungsvoll nutzen und ein Verständnis
für die Aufgabe und Bedeutung von Medien für den Einzelnen und die Gesellschaft
erwerben.

Teil einer zeitgemässen Medienbildung sind aber auch die Vermittlung der Kompetenzen,
welche Jugendliche brauchen, um sich in der Gesellschaft und der Arbeitswelt behaupten zu
können. Dazu gehören grundlegende Fertigkeiten im Umgang mit den Werkzeugen der
Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) und ein Verständnis für die diesen
Werkzeugen zugrundeliegenden informatischen Konzepte (vgl. Persönliche Geräte ans
Schulnetz (2013), Pegasus, Pädagogisches Konzept, S. 6).

Der Schule kommt hier eine wichtige Rolle zu: durch die Vermittlung von ICT-Anwender-
kompetenzen, Medienbildung und informatischer Bildung trägt sie dazu bei, einer digitalen
Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken (vgl. Persönliche Geräte ans Schulnetz (2013),
Pegasus, Pädagogisches Konzept, S. 12).

Im Bereich Berufsvorbereitung sind die zu erlangenden ICT-Kompetenzen im pädagogischen
ICT-Konzept festgehalten. In der Berufsbildung leiten sich die Medienkompetenzen aus den
in der Bildungsverordnung formulierten Handlungskompetenzen ab.

2.3.16 Interner Lernprozess und Erwartungen an Lehrpersonen

Die FSV praktiziert im Umgang mit BYOD eine lernende Grundhaltung. Die Gefässe und
Austauschmomente dafür werden innerhalb des Bereichs zu Schuljahresbeginn definiert.

Damit dies ohne unnötige weitere Erhöhung der Sitzungszeit der Lehrpersonen des Bereichs
zielführend geschehen kann, sprechen sich Bereichsleitung und Prorektorat zum Vorgehen
ab.
Es gilt der Grundsatz, dass wir als Mitarbeitende der Fachschule Viventa voneinander und
auch an eigenem Misslingen miteinander lernen wollen. Fehler sind erlaubt, solange wir
dazu stehen und sie als kollektive Lern-Gelegenheiten dem Kollegium zur Verfügung stellen.

Von den Lehrpersonen wird folgendes erwartet:
      Offenheit und Bereitschaft die privaten Geräte in den Unterricht einzubeziehen
      Neue Elemente (z.B. elektronische Lehrmittel) auszuprobieren, um Erfahrungen zu
         sammeln und diese weiterzugeben
      Bei allfälligen technischen Problemen die Lösungsansätze der immer wieder
         auftauchenden Fälle zur künftigen Behebung aufzunehmen
      Die Anlaufstellen seitens der FSV (KITS-Support) und des Careum Bildungs-
         zentrum (IT-Support) zu kennen.

2.3.17 Hausordnung

Die Hausordnung (vgl. VIF D6.3-04A) muss dahingehend angepasst werden, als dass
private elektronische Geräte (insbesondere auch die Mobiltelefone) im Unterricht eingesetzt
werden dürfen (Art. 5, Absatz 4). Die Schulhausordnung der einzelnen Schulhäuser muss
ebenfalls angepasst werden.

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3. Bereichsspezifische Unterschiede in der BYOD-Umsetzung
In der FSV setzen die beiden Bereiche Grundbildung Hauswirtschaft (Schulhaus Dorflinde)
und Grundbildung Gesundheit (Schulhaus Jungholz) auf das BYOD-Konzept. Im Schulhaus
Dorflinde wird BYOD wie oben beschrieben umgesetzt. Im Schulhaus Jungholz, wo der
Bereich Grundbildung Gesundheit in einem Auftragsverhältnis ausgehend vom Careum
Bildungszentrum (CBZ) steht, gelten die Vorgaben des Careum Bildungszentrums.

3.1 Grundbildung Gesundheit

Folgend werden die Abweichungen (Vorgaben des Careum Bildungszentrum) zu den oben
formulierten BYOD-Grundsätzen erläutert. Liegen zu einem Thema keine Vorgaben des
Careum Bildungszentrums vor, gelten die in Kapitel zwei beschriebenen Ausführungen.

3.1.1 Verbindliches BYOD

BYOD ist für die FAGE (Grundbildung Gesundheit) verbindlich. Die persönlichen mobilen
Endgeräte der Lernenden gelten wie ein «normales» Lehrmittel. Die Lernenden müssen
daran denken, ihr mobiles Endgerät in den Unterricht mitzunehmen und dafür zu sorgen,
dass es funktioniert (z.B. ausreichende Ladekapazität, Software-Updates abgeschlossen).

Ist dies nicht der Fall, liegt dies in der Verantwortung der Lernenden und würde von der FSV
nicht aufgefangen. Die Lernenden müssen sich dann selbst organisieren, z.B., indem sie mit
anderen Lernenden zusammen an einem mobilen Endgerät arbeiten oder auf das Handy
ausweichen. In Ausnahmefällen soll es möglich sein, dass sich die Lernenden im Bedarfsfall
niederschwellig ein Leihgerät, z.B. für die Prüfungssituation ausleihen können, falls sie mit
ihrem eigenen mobilen Endgerät Probleme haben sollten. Daneben sollte es auch möglich
sein, dass Lernende sich ein Leihgerät auf Antrag über die Lehrperson für kurze Zeit nutzen
können, z.B., wenn ihr eigenes Gerät defekt ist, als Übergang, bis sie ihr Gerät zurückhaben
oder sich ein Neues gekauft haben. Diese Lösung sollte jedoch höherschwelliger, d.h. nur
mit Genehmigung und innerhalb eines bestimmten Zeitfensters gültig sein (vgl. BYOD –
Einsatz von mobilen Endgeräten im Careum Bildungszentrum (2018), S. 6-7).

3.1.2 Geräte- und Softwareanforderungen

Folgende Empfehlungen betreffend Geräte und Softwareanforderungen werden vom
Careum Bildungszentrum gemacht (vgl. Empfehlung für Lernende und Studierende für
Laptop bzw. Notebook (2019), S. 1).

Geräteart
Für das Arbeiten eignet sich ein Notebook am besten. Durch das geringe Gewicht und die
hohe Akkulaufzeit ist man unabhängig und kann überall arbeiten.

Sicherheit
Es ist empfohlen ein Virenschutzprogramm und eine Firewall zu installieren. Bei Verwendung
des Betriebssystems Windows 10, ist alles schon integriert. Für andere Betriebssysteme soll
das Fachgeschäft kontaktiert werden, über welches das Gerät erworben wurde.

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Systemkonfiguration
Folgende Mindestanforderungen sind empfohlen:
- Intel Celeron (oder vergleichbare Prozessoren anderer Hersteller)
- Betriebssystem Windows 10
- SSD Festplatte (nicht HDD) mit mindestens 128 GB Kapazität (bei erhöhtem Platzbedarf,
  ist eine externe Festplatte die günstigste Alternative)
- 4 GB RAM (Arbeitsspeicher)
- Anschlüsse: Wireless LAN und USB 3
- Bildschirmgrösse 30 cm
- Gängiges Office-Programm

Browser
Die CareOL-Umgebung ist optimiert für den Browser Mozilla Firefox. Zusätzlich ist die
Installation eines HTML5-tauglichen Browser (Google, Chrome, Edge) empfohlen.

Apps
Der grösste Teil der Inhalte der CareOL-Lernumgebung kann vom Browser selbst angezeigt
werden. Zum Öffnen und Bearbeiten von PDF-Dokumenten wird eine entsprechende kosten-
lose App, wie zum Beispiel Adobe Acrobat Reader, benötigt.

3.1.3 Cloud-Dienste

CareOL (OLAT) ist die webbasierte, virtuelle Lernumgebung und dient als Plattform für den
Datenaustausch und beinhaltet ebenfalls einen öffentlichen Forumsbereich.

Die Lernenden erhalten ein Login, mit welchem Sie via Edubase elektronische Lehrmittel
beziehen können. Die Lehrmittel sind webbasiert. Von den Lernenden erarbeitete Inhalte
können innerhalb der Lehrmittel gespeichert werden. Die Lernenden erhalten zudem ein
kostenloses Office-365-Paket.
Um auf das WLAN (lhorn) zu gelangen, nutzen die Lernenden unpersönliche KITS-Klassen-
benutzer. Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich über die vom Careum Bildungszentrum
zur Verfügung gestellten E-Mail-Adressen. Aus diesem Grund erhalten die Lernenden keine
persönliche KITS-E-Mail-Adressen.

3.1.4 Supportorganisation beim Careum Bildungszentrum

Ergänzend zum KITS-Support der FSV, stellt auch das Careum Bildungszentrum den
Lernenden einen IT-Support zur Verfügung. In erster Linie erfolgt der Support über die Lehr-
person. Die Lehrpersonen müssen in der Lage sein, Lösungsansätze zu gängigen techni-
schen Problemen im Zusammenhang mit den vom Careum Bildungszentrum zur Verfügung
gestellten digitalen Hilfsmitteln anzuwenden. Bei darüberhinausgehenden technischen
Schwierigkeiten kann der IT-Support hinzugezogen werden. Ein Geräte-Support ist jedoch
nicht vorgesehen.

Medienpädagogen (MP) konzipieren, evaluieren und koordinieren unterschiedliche digitale
und nichtdigitale Unterstützungsangebote für Lernende und Lehrpersonen. Beispielsweise
bieten die MP Unterstützung bei der multimedialen Aufbereitung von Unterrichtsinhalten,
bezüglich Einsatzmöglichkeiten des LMS, bei Anwenderfunktionen der E-Books sowie
Integrationsfragen von unterschiedlichen digitalen Lernumgebungen oder Diensten (z.B.
SWITCH-Dienste).

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Bei der Durchführung der Unterstützungsangebote für Lernende und Lehrpersonen stehen
die MP als beratende Funktion den SPUs (Superuser) bei Seite.

Folgende Unterstützungsangebote werden im Careum Bildungszentrum angeboten:

       Starter-Kit:
            o Netzwerkverbindung (mit eduroam verbinden)
            o Überprüfung/Installation Virenschutz, Internetbrowser, PDF-Reader
            o Favoriten setzen
            o Applikationen/App (Desktop & AppStore) installieren & deinstallieren
            o Struktur für Dokumentenablage (Datei Explorer)
            o Urheberrecht (Basiswissen)
            o Verhalten im Internet
            o Suchmaschinen
        Die Inhalte werden stetig an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.

       Sprechstunde für Lernende:
        Sprechstunde für diverse ICT-bezogene Anliegen sowie anwenderorientierte Frage-
        stellungen zu LMS und E-Books.

       Internes Weiterbildungsprogramm / Careum Börse für Lehrpersonen:
        Diverse Themen im Zusammenhang mit der Digitalisierung

       eLunch für Lehrpersonen:
        Unstrukturierter Austausch (Ohne Leitung) zu aktuellen Themen mit niederschwelliger
        Hilfestellung.

       Technischer Support:
        Ticketsystem inklusive Hotline für Lernende und Lehrpersonen sofern angeleitete
        Hilfestellung ohne Zugriff aufs persönliche Gerät gewährleistet werden kann
        (rechtliche Aspekte berücksichtigen). Kriterienkatalog, welcher aufzeigt, was genau
        bei den LuS unterstützt wird.

Superuser (SPU) sind Lehrpersonen, die für bestimmte Applikationen vertiefte Kenntnisse
aufweisen. SPU arbeiten in Kooperation mit den MP, schulen die Lehrpersonen in der
jeweiligen Applikation und bieten in diesem Zusammenhang einen First Level Support bei
Schwierigkeiten im Präsenzunterricht an.

(vgl. Mediencurriculum - Konzept TP 2.1 DiLLA Meilenstein III - Umgang mit Digitalen
Medien im Careum Bildungszentrum auf Stufe BFS und HF (2018), S. 8-10)

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3.1.5 Medienkompetenz

Unter Medienkompetenz wird im Careum Bildungszentrum die bedürfnis-, ziel- und zweck-
orientierte Nutzung analoger und digitaler Hilfsmittel verstanden. Ebenso der sachgerechte,
selbstbestimmte und verantwortungsbewusste Umgang mit den digitalen Hilfsmitteln durch
die Lernenden und Lehrpersonen. Dies bedingt faktisches Wissen über die digitalen Hilfs-
mittel, Kenntnisse über eine sinnvolle Nutzung und die kritische Reflexion des Medien-
gebrauchs.

Die folgende Tabelle hält fest, welche übergeordnete Medienkompetenz die Lernenden sich
bereits mit Ausbildungsbeginn bzw. sich im Verlauf der Ausbildung aneignen müssen, um die
Vorteile des digitalen Schulalltags nutzen zu können. Die an die Lehrpersonen gestellten An-
forderungen sind ebenfalls ersichtlich (pMA) (vgl. Mediencurriculum - Konzept TP 2.1 DiLLA
Meilenstein III - Umgang mit Digitalen Medien im Careum Bildungszentrum auf Stufe BFS
und HF (2018), S. 6-7).

Legende zur Tabelle:
(1) Inhalte Starter-Kit
(2) Mini Online-Kurs (Webinar Stufe 1 & 2)
x Aneignung der Kompetenz erfolgt zu Beginn bzw. während der Ausbildung. Die Ausarbeitung allfälliger Unter-
stützungsangebote ist noch ausstehend.
pMA = pädagogische Mitarbeitende = Lehrperson

Abbildung 2: Medienkompetenz am Careum Bildungszentrum

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Quelle: Mediencurriculum - Konzept TP 2.1 DiLLA Meilenstein III - Umgang mit Digitalen Medien im Careum
Bildungszentrum auf Stufe BFS und HF (2018), S. 6-7.

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