BYOD an der Fachschule Viventa - D0.5-02A - Stadt Zürich
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Inhaltsverzeichnis I. Abkürzungen ................................................................................................................... 3 II. Abbildungsverzeichnis ..................................................................................................... 4 III. Management Summary ................................................................................................... 5 1. Zweck des Dokuments .................................................................................................... 6 2. BYOD an der FSV ........................................................................................................... 7 2.1 Argumente für BYOD .................................................................................................... 7 2.2 Eins-zu-Eins-Ausstattung .............................................................................................. 8 2.3 Ausgestaltungsmöglichkeiten von BYOD ...................................................................... 9 2.3.1 Freiwilliges BYOD....................................................................................... 9 2.3.2 Leistungsfähiges WLAN ............................................................................. 9 2.3.3 Geräteanforderungen ................................................................................. 9 2.3.4 Geräte-Finanzierung..................................................................................10 2.3.5 Software-Finanzierung ..............................................................................10 2.3.6 Implementierung Software auf KITS-Umgebung .......................................11 2.3.7 Cloud-Dienste ............................................................................................11 2.3.8 Supportorganisation ..................................................................................11 2.3.9 Stromversorgung .......................................................................................11 2.3.10 Informationssicherheit und Datenschutz ..................................................12 2.3.11 Schutzmassnahmen für Endgeräte .........................................................14 2.3.12 Nutzungsvereinbarung / Regeln ..............................................................15 2.3.13 Haftungsfragen / Versicherung ................................................................16 2.3.14 Handhabung bei Prüfungen .....................................................................16 2.3.15 Medienkompetenz ...................................................................................16 2.3.16 Interner Lernprozess und Erwartungen an Lehrpersonen .......................17 2.3.17 Hausordnung ...........................................................................................17 3. Bereichsspezifische Unterschiede in der BYOD-Umsetzung ......................................... 18 3.1 Grundbildung Gesundheit ........................................................................................... 18 3.1.1 Verbindliches BYOD ..................................................................................18 3.1.2 Geräte- und Softwareanforderungen .........................................................18 3.1.3 Cloud-Dienste ............................................................................................19 3.1.4 Supportorganisation beim Careum Bildungszentrum ................................19 3.1.5 Medienkompetenz .....................................................................................21 BYOD an der FSV 04.03.2020 Seite 2 von 22
I. Abkürzungen BYOD Bring Your Own Device (Eigene Geräte mitbringen / einsetzen) FAGE Fachfrau/Fachmann Gesundheit FSV Fachschule Viventa IT Informationstechnologie KITS Kommunikations- und Informations-Technologien für die Schulen der Stadt Zürich LP Lehrpersonen OIZ Organisation und Informatik Stadt Zürich SuS Schülerinnen und Schüler WLAN Wireless Local Area Network (deutsch: drahtloses lokales Netzwerk) BYOD an der FSV 04.03.2020 Seite 3 von 22
II. Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Varianten von BYOD und Eins-zu-Eins-Ausstattung an Schulen .......... 8 Abbildung 2: Medienkompetenz am Careum Bildungszentrum .................................21 BYOD an der FSV 04.03.2020 Seite 4 von 22
III. Management Summary Die Einführung eines BYOD-Konzepts führt zu einem Kulturwandel und erfordert ein gutes Wissens- und Changemanagement. BYOD muss zur pädagogischen Ausrichtung des Unter- richts passen und in das pädagogische Konzept einbezogen werden. Die FSV kann sich dabei als «Lernende Organisation» zeigen. Die Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen und SuS/Lernenden steht weiterhin im Zentrum. Technische Hilfsmittel schmälern die Bedeutung der Lehrperson nicht. Das Ziel ist es eine Eins-zu-Eins-Ausstattung zu erreichen, was bedeutet, dass alle SuS/ Lernenden jederzeit Zugriff auf mindestens ein persönliches, digitales, vernetztes Gerät haben. Erst dann wird ein Einsatz alltäglich und es rücken somit inhaltliche Überlegungen in den Vordergrund. Die FSV hat sich für die Variante "Freiwilliges BYOD mit Schulergänzung" entschieden. Mit der Schulergänzung ist dafür gesorgt, dass bei defekten Geräten oder bei Lernenden, welche nicht die finanziellen Möglichkeiten für ein eigenes Gerät besitzen, immer genügend Geräte in der Schule vorhanden sind. Die Ausnahme bildet dabei der Bereich Grundbildung Gesundheit, da das Careum Bildungs- zentrum als beauftragende Instanz Vorgaben bezüglich BYOD-Obligatorium macht sowie Geräte- und Softwareempfehlungen abgibt. Alle FSV-Schulhäuser verfügen über 1 GB Bandbreite und die SuS/Lernenden verfügen über einen eigenen KITS-Account mit FSV-E-Mail-Adresse. Die Implementierung von digitalen Lehrmitteln benötigt bei lokaler Installation eine hohe Vorlaufzeit. Der Trend geht jedoch zu webbasierten Lehrmitteln, daher wird es künftig kaum mehr lokale Installationen auf den KITS-Geräten geben. Dies würde den Aufsetzungs-Pro- zess vereinfachen. Bei diesen Cloud-Lösungen soll Microsoft 365 mit OneDrive als Ablage- und Austauschplattform sowie Teams als Zusammenarbeitstool eine zentrale Rolle einneh- men. Im Rahmen des Projekts "Digitale Transformation" werden u.a. die Abläufe und Zuständig- keiten für die Implementierung von digitalen Lehrmitteln neu geregelt. Dazu gehört die Umsetzung einer Supportorganisation mit technischem und pädagogischem Support sowie die Ausrüstung der Standorte mit ausreichendem WLAN und Stromversorgung. Die Themen Informationssicherheit und Datenschutz sowie Nutzungsvereinbarung werden ebenfalls berücksichtigt. Die SuS/Lernenden sind verpflichtet sich an die Hausordnung zu halten. Sie erhalten zudem Informationen betreffend Schutzmassnahmen ihrer Geräte und Hinweise zu Haftungsfragen. Dadurch lernen die SuS/Lernende die Medien zu verstehen und verantwortungsvoll zu nut- zen und ein Verständnis für die Aufgabe und Bedeutung von Medien für den Einzelnen und die Gesellschaft zu erwerben. Die FSV praktiziert im Umgang mit BYOD eine lernende Grundhaltung. Die Gefässe und Austauschmomente dafür werden innerhalb des Bereichs zu Schuljahresbeginn definiert. BYOD an der FSV 04.03.2020 Seite 5 von 22
1. Zweck des Dokuments Das vorliegende Dokument beschreibt wie BYOD (Bring Your Own Device) an der Fach- schule Viventa angewendet wird. Folgende Punkte gelten als Grundsätze (vgl. Bericht von Beat Döbeli Honegger über BYOD Projektschule Goldau (http://www.projektschule-goldau.ch): Die Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen und SuS/Lernenden steht weiterhin im Zentrum. Technische Hilfsmittel schmälern die Bedeutung der Lehrperson nicht. Der Lehrplan bleibt verbindlich. Inhalt vor Technik: Gemäss dem Motto «Use ICT to Learn» statt «Learn how to use ICT» stehen die Inhalte und nicht die Technik und ihre Handhabung im Vordergrund einer BYOD-Einführung. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass die Lehrpersonen die entsprechende Software (und Hardware) beherrschen, mit welcher sie unterrichten. Alltagsintegration statt Einzelfeuerwerk: Das Gerät soll nicht als attraktive Abwechslung eingesetzt, sondern bei Bedarf in der täglichen Arbeit verwendet werden, bei der ein Mehrwert zu erwarten ist. BYOD an der FSV 04.03.2020 Seite 6 von 22
2. BYOD an der FSV Die FSV sieht sich als «Lernende Organisation», welche mit BYOD neue Lernszenarien und Unterrichtskonzepte umsetzt. Die Entwicklung hin zu BYOD und die Nutzung webbasierter Programme und Datenablagen eröffnen den Schulen neue und einfache Szenarien zur Integration der digitalen Medien im Unterricht. ICT-Kompetenzen gehören in der Informationsgesellschaft zu den Schlüssel- qualifikationen und sind Voraussetzung für die Teilhabe an der Gesellschaft und der Berufs- marktfähigkeit (vgl. Persönliche Geräte ans Schulnetz (2013), Pegasus, Pädagogisches Konzept, S. 3). „Bring Your Own Device (BYOD) beschreibt den Trend, dass Mitglieder von Organisationen (Unternehmen, Schulen, Hochschulen) ihre eigenen Mobilgeräte in die Organisation mit- bringen und damit auf Organisationsserver zugreifen und auch Organisationsdaten auf den persönlichen Geräten verarbeiten und speichern.“ (Döbeli, 2012, BYOD, Biblionetz – Begriffe unter http://beat.do-ebe.li/bibliothek/w02286.html). Die Einführung eines BYOD-Konzepts führt zu einem Kulturwandel und erfordert ein gutes Wissens- und Changemanagement. Die FSV kann sich dabei als «Lernende Organisation» zeigen. BYOD muss zu der pädagogischen Ausrichtung des Unterrichts passen und in das pädagogische Konzept einbezogen werden. Es ermöglicht andere Lernszenarien, offenere Unterrichtskonzepte und führt zu einer geänderten Einstellung vom gemeinsamen Lernen. Die SuS/Lernenden können ihr Lernen stärker selbst steuern und Content einfacher erstellen (vgl. BYOD – Einsatz von mobilen Endgeräten im Careum Bildungszentrum, 2018). 2.1 Argumente für BYOD Die FSV unterstützt insbesondere aus folgenden Gründen den Einsatz von BYOD: Verantwortungsvoller Umgang „Mit dem eigenen Gerät sind die SuS/Lernenden in hohem Masse vertraut und sie gehen nachweislich verantwortungsvoller um, als mit fremdem (schulischem) Eigentum“ (Kerres, Heinen, (2013), Schulentwicklung und digitale Lerninfrastruktur, S. 2). Ökonomisch Geld muss nicht für Hardware ausgegeben werden, da die SuS/Lernenden diese bereits besitzen. Das Geld kann für Netzwerk- und Präsentationsinfrastruktur sowie für den Support eingesetzt werden. Die Frage der Chancengerechtigkeit ist damit jedoch nicht gelöst. Ökologisch Es ist ressourcenschonender die bereits vorhandenen Geräte zusätzlich in der Schule zu nutzen. Medienpädagogische Chance Die SuS/Lernenden lernen sich kompetent in der digitalen Welt zu bewegen, indem Sie ihre private digitale Medienwelt in die Schule bringen. Die Medienkompetenz wird dadurch schneller entwickelt. (vgl. Beat Döbeli Honegger (2017), Mehr als 0 und 1, S. 131) BYOD an der FSV 04.03.2020 Seite 7 von 22
Weitere Antreiber für die Einführung von BYOD: Schulstunden interessanter zu gestalten Hinzufügen mehrerer Lehr- und Lernmethoden Einbettung aktiver Lernmethoden die effizientere Erreichung von Lernzielen Verbesserung der Teilhabe am Unterricht Verbesserter Zugriff auf Informationen Verbesserung der digitalen Fertigkeiten (vgl. European Schoolnet (2015). Studie „BYOD Bring Your Own Device – Ein Leitfaden für die Schulleitung“) 2.2 Eins-zu-Eins-Ausstattung Das Ziel ist es eine Eins-zu-Eins-Ausstattung zu erreichen, was bedeutet, dass alle SuS/ Lernenden jederzeit Zugriff auf mindestens ein persönliches, digitales, vernetztes Gerät ha- ben. Erst dann wird ein Einsatz alltäglich und es rücken somit inhaltliche Überlegungen in den Vordergrund (vgl. Beat Döbeli Honegger (2017), Mehr als 0 und 1, S. 125-130). Um dies sicherzustellen, bleiben die beiden Varianten "Freiwilliges BYOD mit Schul- ergänzung" und "Obligatorisches BYOD" als Umsetzungsmöglichkeit. Die Fachschule Viventa hat sich für die Variante "Freiwilliges BYOD mit Schulergänzung" entschieden. Mit der Schulergänzung ist dafür gesorgt, dass bei defekten Geräten oder bei Lernenden, welche nicht die finanziellen Möglichkeiten für ein eigenes Gerät besitzen, immer genügend Geräte in der Schule vorhanden sind. Abbildung 1: Varianten von BYOD und Eins-zu-Eins-Ausstattung an Schulen Quelle: Beat Döbeli Honegger (2017), Mehr als 0 und 1, S. 130 BYOD an der FSV 04.03.2020 Seite 8 von 22
2.3 Ausgestaltungsmöglichkeiten von BYOD Bei der Einführung von BYOD müssen zahlreiche Themenbereiche neu definiert werden. Weiter kommen neue Herausforderungen, welche Einfluss auf den Schulalltag nehmen, dazu. Die FSV wendet den BYOD-Ansatz wie folgt an. 2.3.1 Freiwilliges BYOD Der Einsatz eines eigenen Geräts wird von der FSV gefördert, soll jedoch aufgrund der unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten der SuS/Lernenden, sofern nicht seitens Bildungspartner, Berufsverbänden oder beauftragenden Instanzen Vorgaben bestehen, freiwillig sein. Die Arbeit mit einem eigenen Gerät bringt folgende Vorteile: Die SuS/Lernenden fühlen sich wohler, da sie mit bekannter Hard- und Software arbeiten können Die SuS/Lernenden tragen Verantwortung für eigenes Gerät und können Medien- kompetenz und technisches Verständnis einfacher aufbauen Im Bereich der dualen Berufsbildung fördern persönliche mobile Endgeräte auch den Transfer des Wissens zwischen Schule und Arbeitsplatz, da die Lernenden vermehrt mit dem gleichen Computer arbeiten. Lernende sind ein bis zwei Tage im Unterricht, sonst im Betrieb oder zu Hause. Dort geht die Arbeit weiter. Sie haben ihre vertraute IT-Umgebung und nutzen das Gerät sowohl in der Ausbildung wie privat (vgl. Persönliche Geräte ans Schulnetz (2013), Pegasus, Pädagogisches Konzept, S. 27). 2.3.2 Leistungsfähiges WLAN Alle FSV-Accounts sind für das WLAN lhorn (Internet für private Geräte) freigeschaltet. Die Bandbreite beträgt bei allen neun Schulhäusern 1 GB, was für den gleichzeitigen Geräteeinsatz eine ausreichende Kapazität darstellt. 2.3.3 Geräteanforderungen Die FSV beschränkt sich auf die Vorgabe, dass das Gerät eine Tastatur aufweisen muss, damit die Voraussetzung für das Verfassen von Arbeiten gegeben ist (Ausnahme sind Vorgaben von Bildungspartner, Berufsverbänden oder beauftragenden Instanzen). Die gängigen Gerätevorgaben (Mindestanforderungen) umfassen: Grösse des Bildschirms Kommunikationsmöglichkeiten (WLAN, Bluetooth, 3G/4G) Kamera/Mikrofon Betriebssystem externe Eingabesysteme BYOD an der FSV 04.03.2020 Seite 9 von 22
Wenn die Lernenden ihre eigenen Geräte ohne Vorgaben mitbringen, wird die ICT-Infra- struktur heterogen, was technische, organisatorische und didaktische Konsequenzen hat. Die schulische Infrastruktur (Netzwerk, Drucklösung, Präsentationslösung) kann sich nicht mehr auf die Bedienung eines Betriebssystems beschränken, sondern muss möglichst offenen Standards genügen. Der Austausch von Daten wie Text, Bild, Ton und Video funktioniert dank herstellerunabhängigen Standards auch über Betriebssystemgrenzen hinweg. Bei der Nutzung von schulspezifischen Programmen muss die Betriebssystemkompatibilität hingegen geprüft werden (vgl. Beat Döbeli Honegger (2017), Mehr als 0 und 1, S. 132-133). 2.3.4 Geräte-Finanzierung Für SuS/Lernende, welche kein eigenes Gerät erwerben wollen oder können, stehen schul- eigene Notebooks (KITS-Basis) zur Verfügung. Diese Geräte dürfen jedoch nicht nach Hause genommen werden. Betreffend Geräte-Finanzierung sind grundsätzlich folgende Finanzierungsmodelle möglich: Unterstützung durch die Schule Unterstützung durch den Lehrbetrieb Eigenfinanzierung Die Schule bzw. die FSV wird sich nicht finanziell an den Gerätekosten beteiligen. Die FSV geht auch keine Partnerschaften ein, um Geräte anbieten zu können, da der preisliche Vor- teil für die SuS/Lernenden nicht gegeben ist und die FSV die damit verbundenen administra- tiven Aufgaben nicht eingehen möchte. KITS bzw. die OIZ wird die Rolle des Geräte- anbieters ebenfalls nicht übernehmen und somit keine Geräte zu vergünstigen Preisen anbieten. Die Gründe liegen in den zusätzlich entstehenden Aufgaben wie Management der eigenen und der verkauften Geräte, insbesondere bei den Themen Reparatur und Garantie. Die Lernenden können alternativ versuchen im Lehrvertrag eine Kostenübernahme oder -beteiligung des Lehrbetriebs zu vereinbaren. Führt keiner dieser Wege zum Erfolg, bleibt nur die Eigenfinanzierung. 2.3.5 Software-Finanzierung Die Finanzierung der fachspezifischen Software, welche über die KITS-Standard-Software hinausgeht, obliegt den SuS/Lernenden. Auch hier können die Lernenden versuchen eine Kostenbeteiligung im Lehrvertrag zu regeln. Die Beschaffung der Software-Lizenzen liegt in der Verantwortung der zuständigen Bereichs- leitung. Die Bereichsleitung verwaltet auch die einzelnen Benutzer (Usermanagement). Innerhalb des Projektes "Digitale Transformation" wird die Software-Beschaffung und das Usermanagement neu beurteilt. BYOD an der FSV 04.03.2020 Seite 10 von 22
2.3.6 Implementierung Software auf KITS-Umgebung Die Implementierung von digitalen Lehrmitteln benötigt bei lokaler Installation eine hohe Vorlaufzeit. Der Trend geht jedoch zu webbasierten Lehrmitteln, daher wird es künftig kaum mehr lokale Installationen in der KITS-Umgebung geben. Dies würde den Aufsetzungs- Prozess vereinfachen. Im Rahmen des Projekts DigiVenta21 werden u.a. die Abläufe und Zuständigkeiten geklärt. 2.3.7 Cloud-Dienste Mittels Clouddiensten können Unterrichtsmaterialien relativ einfach orts- und zeitunabhängig zur Verfügung gestellt werden. Voraussichtliches Zukunftsszenario: Über einen virtuellen Desktop, welcher auf den bestehenden Desktop gelegt wird, wird der Zugang zum KITS-Netz ermöglicht. Der Zugang zum KITS-Netz kann somit auch von Zuhause aus hergestellt werden. Somit können auf die Klassenlaufwerke und auf installierte Programme zugegriffen werden. Die Cloud-Services wie beispielsweise Microsoft 365 mit "Onedrive" zur Datenablage und zum Datenaustausch oder "Teams" als Zusammenarbeitsplattform, werden den KITS-Usern kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Zugriff auf Drucker und Beamer via WLAN ist durch die KITS-Verantwortlichen in Arbeit. 2.3.8 Supportorganisation Mit der Anzahl verschiedener Gerätetypen steigt auch die Vielfalt der möglichen Probleme. SuS/Lernende müssen daher daran denken, ihr mobiles Endgerät in den Unterricht mitzu- nehmen und dafür zu sorgen, dass es funktioniert (z.B. ausreichende Ladekapazität). Ist dies nicht der Fall, liegt dies in der Verantwortung der SuS/Lernenden und würde von der FSV nicht aufgefangen. Die SuS/Lernenden müssen sich dann selbst organisieren, z.B., indem sie mit anderen SuS/Lernenden zusammen an einem mobilen Endgerät arbeiten oder auf das Handy ausweichen. Innerhalb des Projektes "Digitale Transformation" wird die Support- organisation definiert. Dabei sollen sowohl technische wie auch pädagogische Support- elemente berücksichtigt werden. 2.3.9 Stromversorgung Zur Optimierung der Stromversorgung werden die Schulräume und öffentlichen Bereiche mit Steckdosen und Steckleisten versehen. Die Lehrpersonen achten darauf, Stolperfallen zu vermeiden. Auf keinen Fall sollen Steck- leisten kaskadiert (hintereinandergeschaltet bzw. verkettet) werden, da dadurch die Gefahr der Überhitzung besteht. Im öffentlichen Bereich der Gebäude stehen Steckdosen und Steckleisten (90°-Steck- dosenanordnung) zum Aufladen von Geräten zur Verfügung. BYOD an der FSV 04.03.2020 Seite 11 von 22
2.3.10 Informationssicherheit und Datenschutz Die folgende Zusammenstellung zu den Themen Informationssicherheit und Datenschutz basieren auf den Vorgaben des ICT-Guides des Kantons Zürich und stellen die Gundlagen dar, die ab Sommer 2019 bzw. 2020 Gültigkeit hatten (BYOD-Umsetzung in den beiden Be- rufsschulbereichen). Im Rahmen des Projekts "DigiVenta21" wird diese Thematik weiter kon- kretisiert. Internet-Sicherheit «Internet-Sicherheit bezieht sich auf jegliche Art der Nutzung des Internets mittels schul- eigener oder privater Geräte über die schulische Infrastruktur oder das Mobilnetz durch Lernende, Lehrende und Mitarbeitende. Sie gilt auch bei der Nutzung schuleigener virtueller Räume (z.B. Lernplattform) ausserhalb der Schule. Für die Nutzung nicht schulspezifischer Internet-Dienste über ein privates Mobilgerät ausserhalb der Schule liegt die Verantwortung bei den Nutzerinnen und Nutzern. Bei minder- jährigen Lernenden liegt die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten.» (vgl. https://ict- guide.edu-ict.zh.ch/96-sicherheit-und-datenschutz, 06.08.2019). Die Ziele der (Internet)-Sicherheit umfassen: Schutz der Infrastruktur ICT-Mittel sollen vor Hacker-Angriffen sowie Viren und anderem Schadcode geschützt wer- den. Das Intranet soll gegen mutwillige automatisierte Überlastung durch die Benutzerinnen und Benutzer abgesichert werden. Mit organisatorischen und baulichen Massnahmen (z.B. Schliessfächern) soll dem Diebstahl persönlicher ICT-Geräte begegnet werden. Schutz der Daten Mit Datensicherheit ist der Schutz der Daten vor unerlaubtem Zugriff, Manipulation oder Verlust gemeint. Dazu sind einfach handhabbare Backup-Systeme eine Grundvoraus- setzung. Der Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch ist auf der Grundlage des Informations- und Datenschutzgesetzes (IDG) des Kantons Zürich zu gewährleisten. Dazu gehört die Verschlüsselung relevanter Daten beim Austausch über Netzwerke. Schutz der Personen Kinder und Jugendliche sollen vor problematischen Inhalten, unseriösen Kontakten und Cybermobbing geschützt werden. Lehrpersonen müssen sich durch geeignete Massnahmen vor Verleumdungen und Mobbing auf Social-Media-Plattformen schützen können. Zudem sind sie vor ungewolltem Öffnen von problematischen Inhalten in Unterrichtssequenzen zu schützen. Andernfalls könnten bzgl. des Internet-Einsatzes im Unterricht unangenehme und/oder rechtlich problematische Situationen entstehen (siehe Personalgesetz). Schutz der Schule Die Schule als öffentliche Institution muss sich schützen, indem sie ihre Verantwortung bezüglich der oben aufgeführten Punkte wahrnimmt (Image, Presse etc.). BYOD an der FSV 04.03.2020 Seite 12 von 22
Massnahmen zur Gewährleistung der (Internet-)Sicherheit Zur Wahrung der Sicherheit im schuleigenen Netz und im Internet sind Massnahmen auf mehreren Ebenen erforderlich: Pädagogische Ebene • Mediennutzungskultur, die Wert auf sicherheitsrelevante Themen legt • Verhaltenskodizes, Nutzungsvereinbarungen, die das Verhalten mit ICT regeln • Medienkompetenz aller Beteiligten • Bewusster Umgang mit personensensitiven Daten Technische Ebene • Zugangskontrollen zu Netzwerk, Computer und Internetdiensten • Schutz vor Schadcode durch regelmässige Wartung und Updates, Virenschutz Organisatorische Ebene • Person, die für die Umsetzung der Massnahmen auf allen Ebenen verantwortlich ist • Person, die für Aspekte der Sicherheit sensibilisiert und ansprechbar ist Daten- und Persönlichkeitsschutz bei Publikationen Schulen als Organisationen haben oft ein Interesse daran, Informationen aus der Behörde oder dem schulischen Alltag zu publizieren. Die Eltern der Schülerinnen und Schüler und die Öffentlichkeit können den Publikationen Informationen wie Kontaktdaten, Termine u.a. entnehmen. Zudem erhalten sie ein positives Bild der Schule. Neben Printprodukten wie Schulzeitungen nutzen Schulen zu diesem Zweck auch Websites. Nicht nur Schulen als ganze Organisationen publizieren Informationen, die öffentlich zu- gänglich sind, sondern auch Lehrpersonen, Klassen und einzelne Schülerinnen und Schüler tun dies in bestimmten Fällen. Veröffentlichungen von Einzelpersonen, die im Zusammen- hang mit dem Unterricht oder der Schule stehen, müssen den Grundsätzen des Daten- schutzes genügen. Schulen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Schülerinnen und Schüler müssen folgende Punkte beachten: • Schulen dürfen von Mitarbeitenden von sich aus Name, Funktion und die schulische E-Mail-Adresse publizieren. Für die Publikation weiterer personenbezogener Informationen, z.B. einem Bild, ist das Einverständnis der Betroffenen einzuholen. • Personendaten von Schülerinnen und Schülern dürfen nur mit deren Zustimmung und mit der Zustimmung der Erziehungsberechtigten publiziert werden. • Gruppenfotos von Schülerinnen und Schülern dürfen ohne Zustimmung in geringer Auflösung publiziert werden. Dabei dürfen die einzelnen Personen auf dem Foto nicht namentlich benannt werden. • Schülerinnen und Schüler selber dürfen keine personenbezogenen Daten anderer Schülerinnen und Schüler publizieren. • Diffamierende Aussagen von Schülerinnen und Schülern über andere Schülerinnen und Schüler dürfen auch dann nicht gemacht werden, wenn nur ein eingeschränkter Benutzer- kreis weiss, wem sie gelten. • Lehrpersonen fördern die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler, indem sie Fragen zu Daten- bzw. Persönlichkeitsschutz im Unterricht thematisieren und klare Regeln definieren. (vgl. https://ict-guide.edu-ict.zh.ch/96-sicherheit-und-datenschutz, 06.08.2019) BYOD an der FSV 04.03.2020 Seite 13 von 22
Datenschutzrecht Mit den heute vorhandenen Technologien ist es ohne grossen Aufwand möglich, Personen- daten zu sammeln, zu ordnen, auszuwerten und zu verbreiten. Oft stehen wirtschaftliche Ab- sichten im Vordergrund. Dem steht der Schutz der Persönlichkeit der betroffenen Personen gegenüber. Für die Schulgemeinden und die Volksschulen gilt das Gesetz über die Informa- tion und den Datenschutz (IDG) vom 12. Februar 2007. Die Paragrafen 16 und 17 regeln den Umgang mit Personendaten und besonderen Personendaten. Die Bearbeitung von beson- ders schützenswerten Personendaten oder Persönlichkeitsprofilen ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person zulässig (§ 17 Abs. 1 lit. b IDG). Wer Personendaten bearbeitet, hat sich über deren Richtigkeit zu vergewissern. Weiter müssen Personendaten durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten geschützt werden (§ 7 IDG). (vgl. http://www.ictlaw.ch/datenschutz-schweiz-139.htm 06.08.2019)) Urheberrechtsgesetz Grundsatz: Das Urheberrechtsgesetz (URG) erlaubt die Nutzung geschützter Werke für schulische Zwecke im Rahmen des Unterrichts! Das Schweizerische Urheberrechtsgesetz schützt geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben. Zu diesen Schöpfungen gehören unter anderem Sprachwerke, Werke der Musik, der bildenden Kunst, der angewandten Kunst, visuelle oder audiovisuelle Werke sowie Computerprogramme. Der Schutz des Urheberrechtes und der verwandten Schutzrechte (Interpretenschutz) in der Schweiz gilt vom Moment der Schöpfung an und bedarf keiner Registrierung. Die Bezeichnung «Copyright» oder der Vermerk «©» haben keinen Einfluss auf den Schutz. Das Urheberrecht ist, vergleichbar mit dem Eigentum an einer Sache oder einem Grund- stück, ein Ausschliesslichkeitsrecht, welches sich gegenüber jedermann richtet. Berechtigter am Werk ist entweder der Urheber selber oder jener, welcher einzelne oder sämtliche Befugnisse vom Urheber erworben hat (Quelle: copyright.ch; Juni 2012). Der Urheber oder die Urheberin hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie das Werk verwendet wird. In der Regel wird eine solche Erlaubnis zur Werknutzung zwischen Urheber und Nutzer vereinbart. Der Art. 67 des URG beschreibt mögliche Folgen bei Urheberrechtsverletzungen. Dies bedeutet für die Schule, dass z.B. Texte, Foto- oder Videoaufnahmen, die von Lehr- personen oder Lernenden produziert wurden, nicht ohne deren Einwilligung publiziert werden dürfen. (vgl. https://ict-guide.edu-ict.zh.ch/115-rechtliches (06.08.2019)) 2.3.11 Schutzmassnahmen für Endgeräte Die BYOD-Nutzenden sind für Virenschutz und Sicherheitsupdates selber verantwortlich. Beim Einsatz von BYOD-Geräten ist es unerlässlich, dass die Nutzenden darauf sensibilisiert werden, dass sie ihre Endgeräte mit einem funktionierenden Virenschutz und aktuellen Virensignaturen ausgerüstet haben. Zudem ist es wichtig, dass die jeweils empfohlenen Sicherheitsupdates auf dem Betriebssystem und Anwendungen zeitnah installiert werden (vgl. Empfehlungen zur Einführung von BYOD - Schulen der Sekundarstufe II (2018), Erziehungsdirektion des Kantons Bern, S. 15). BYOD an der FSV 04.03.2020 Seite 14 von 22
2.3.12 Nutzungsvereinbarung / Regeln Die SuS/Lernenden sollen in einer Nutzungsvereinbarung darauf hingewiesen werden, welches ihre Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit der Nutzung von digitalen Medien während des Unterrichts sind. Auch die möglichen Konsequenzen bei Verstössen sollen in diesem Papier geregelt werden. Konkret sollen die SuS/Lernenden wissen, auf welche Daten sie über WLAN innerhalb und ausserhalb der Schule Zugriff haben und wie sie damit umzugehen haben (vgl. Empfehlun- gen zur Einführung von BYOD - Schulen der Sekundarstufe II (2018), Erziehungsdirektion des Kantons Bern, S. 21-22). 1. Verantwortung Das verwendete Gerät (Notebook, Tablet etc.) ist persönliches Unterrichtsmaterial der Lernenden/SuS. Ihnen obliegt demzufolge die volle Verantwortung. 2. Virenschutz und Updates Die Lernenden/SuS sind verpflichtet, einen tauglichen und aktuellen Virenschutz zu installieren. Für die Updates sämtlicher Programme ist der Lernende/SuS selber ver- antwortlich. 3. Datenspeicherung Für die Speicherung der Dateien gemäss Vorgabe der Schule ist der Lernende/SuS selber verantwortlich. Ein regelmässiges Backup auf einem externen Datenspeicher wird den Lernenden/SuS dringend empfohlen. 4. Unterhalt Mängel an Hard- und Software sind vor dem Unterricht zu beheben. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Lehrpersonen spätestens am Vorabend davon in Kenntnis zu setzen. 5. Vorbereitung Als Lernende/r oder SuS ist man im Hinblick auf störungsfreien Unterricht verpflichtet, alle elektronischen Geräte mit vollgeladenem Akku zum Unterricht mitzubringen. 6. Medienrecht Das mit digitalen Medien zusammenhängende Recht (Urheberrecht, Recht am eigenen Bild…) gilt insbesondere auch im Unterricht mit digitalen Medien. Zuwiderhandlungen werden gemäss Schulordnung, bei krassen Vergehen gemäss Strafrecht, geahndet. 7. Nutzung Die digitalen Geräte sind während des Unterrichts nur zu den erlaubten Zeiten und für den erlaubten Zweck zu verwenden. 8. Verbotene Inhalte Es ist jederzeit verboten, pornografische, sexistische, rassistische, Gewalt verherrli- chende und andere jugendgefährdende Inhalte aus dem Internet herunterzuladen, auf dem Schulareal zu zeigen oder auf dem eigenen Gerät gespeichert zu haben. 9. Download und Upload Es sind nur Up- und Downloads auf/von durch die Schule definierte/n Plattformen er- laubt, die in direktem Zusammenhang mit dem Unterricht stehen. BYOD an der FSV 04.03.2020 Seite 15 von 22
10. Drucken Der Zugriff auf die Drucker erfolgt über die schuleigenen Notebooks. Das Drucken über die privaten Geräte soll künftig ebenfalls möglich sein. Die Modalitäten der Druckerbe- nutzung durch die SuS sind noch in Ausarbeitung. 11. Schutz Es ist Pflicht, das persönliche Notebook mit einem Kennwort vor unerlaubten Zugriffen zu schützen. Besonders sensible Daten sollten mit einem zusätzlichen Passwort geschützt werden. Die Beschriftung des Geräts mit Vorname, Name, Klasse, … wird ebenfalls empfohlen. 12. Ahndung von Vergehen Die Lehrperson hat die Möglichkeit, bei Vergehen gegen dieses Nutzungsreglement ge- mäss den Interventionsstufen der Schule gegen fehlbare Lernende/SuS/KTN vorzuge- hen. 13. Mitarbeit Für einen reibungslosen und erfolgreichen Einsatz von digitalen Medien im Unterricht ist die ganze Klasse auf die Mitarbeit von allen Klassenmitgliedern angewiesen. Deshalb werden alle gebeten, bei Kenntnis von Mängeln oder Missständen zu reagieren und – falls nötig – die Lehrperson zu informieren. 2.3.13 Haftungsfragen / Versicherung Für den Fall der Beschädigung des Geräts von Dritten sind die SuS/Lernenden und deren Eltern sind für ihre eigene Haftpflichtversicherung verantwortlich. Achtung: bei verschiedenen Versicherern besteht kein Versicherungsschutz für Schäden aus dem Verlust oder der Beschädigung von Daten und Programmen [Software]. Zusätzlich wird empfohlen, dass die SuS/Lernenden eine Diebstahlversicherung sowie eine Garantie- verlängerung für ihre privaten Geräte abschliessen. (vgl. Empfehlungen zur Einführung von BYOD - Schulen der Sekundarstufe II (2018), Erziehungsdirektion des Kantons Bern, S. 8). 2.3.14 Handhabung bei Prüfungen Es wird deshalb empfohlen, Prüfungen während des Semesters auf verschiedene Arten durchzuführen: elektronisch (z.B. über Socrative, Moodle, Microsoft Forms), analog oder beides. Idealerweise können die SuS/Lernenden zu Beginn der Ausbildung über die Art und Weise (analog oder elektronisch) der Prüfungs- resp. Qualifikationsverfahren informiert werden. Wo dies nicht abschliessend möglich ist, sollten die SuS/Lernenden auf beide Varianten vor- bereitet werden. Wo während Prüfungen eine technische Überwachung nicht möglich ist, sollte sich die Lehrperson so im Zimmer positionieren, dass sie die Bildschirme im Blick hat (z.B. hinten im Raum) (vgl. Empfehlungen zur Einführung von BYOD - Schulen der Sekundarstufe II (2018), Erziehungsdirektion des Kantons Bern, S. 9). 2.3.15 Medienkompetenz BYOD an der FSV 04.03.2020 Seite 16 von 22
SuS/Lernende sollen Medien verstehen und verantwortungsvoll nutzen und ein Verständnis für die Aufgabe und Bedeutung von Medien für den Einzelnen und die Gesellschaft erwerben. Teil einer zeitgemässen Medienbildung sind aber auch die Vermittlung der Kompetenzen, welche Jugendliche brauchen, um sich in der Gesellschaft und der Arbeitswelt behaupten zu können. Dazu gehören grundlegende Fertigkeiten im Umgang mit den Werkzeugen der Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) und ein Verständnis für die diesen Werkzeugen zugrundeliegenden informatischen Konzepte (vgl. Persönliche Geräte ans Schulnetz (2013), Pegasus, Pädagogisches Konzept, S. 6). Der Schule kommt hier eine wichtige Rolle zu: durch die Vermittlung von ICT-Anwender- kompetenzen, Medienbildung und informatischer Bildung trägt sie dazu bei, einer digitalen Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken (vgl. Persönliche Geräte ans Schulnetz (2013), Pegasus, Pädagogisches Konzept, S. 12). Im Bereich Berufsvorbereitung sind die zu erlangenden ICT-Kompetenzen im pädagogischen ICT-Konzept festgehalten. In der Berufsbildung leiten sich die Medienkompetenzen aus den in der Bildungsverordnung formulierten Handlungskompetenzen ab. 2.3.16 Interner Lernprozess und Erwartungen an Lehrpersonen Die FSV praktiziert im Umgang mit BYOD eine lernende Grundhaltung. Die Gefässe und Austauschmomente dafür werden innerhalb des Bereichs zu Schuljahresbeginn definiert. Damit dies ohne unnötige weitere Erhöhung der Sitzungszeit der Lehrpersonen des Bereichs zielführend geschehen kann, sprechen sich Bereichsleitung und Prorektorat zum Vorgehen ab. Es gilt der Grundsatz, dass wir als Mitarbeitende der Fachschule Viventa voneinander und auch an eigenem Misslingen miteinander lernen wollen. Fehler sind erlaubt, solange wir dazu stehen und sie als kollektive Lern-Gelegenheiten dem Kollegium zur Verfügung stellen. Von den Lehrpersonen wird folgendes erwartet: Offenheit und Bereitschaft die privaten Geräte in den Unterricht einzubeziehen Neue Elemente (z.B. elektronische Lehrmittel) auszuprobieren, um Erfahrungen zu sammeln und diese weiterzugeben Bei allfälligen technischen Problemen die Lösungsansätze der immer wieder auftauchenden Fälle zur künftigen Behebung aufzunehmen Die Anlaufstellen seitens der FSV (KITS-Support) und des Careum Bildungs- zentrum (IT-Support) zu kennen. 2.3.17 Hausordnung Die Hausordnung (vgl. VIF D6.3-04A) muss dahingehend angepasst werden, als dass private elektronische Geräte (insbesondere auch die Mobiltelefone) im Unterricht eingesetzt werden dürfen (Art. 5, Absatz 4). Die Schulhausordnung der einzelnen Schulhäuser muss ebenfalls angepasst werden. BYOD an der FSV 04.03.2020 Seite 17 von 22
3. Bereichsspezifische Unterschiede in der BYOD-Umsetzung In der FSV setzen die beiden Bereiche Grundbildung Hauswirtschaft (Schulhaus Dorflinde) und Grundbildung Gesundheit (Schulhaus Jungholz) auf das BYOD-Konzept. Im Schulhaus Dorflinde wird BYOD wie oben beschrieben umgesetzt. Im Schulhaus Jungholz, wo der Bereich Grundbildung Gesundheit in einem Auftragsverhältnis ausgehend vom Careum Bildungszentrum (CBZ) steht, gelten die Vorgaben des Careum Bildungszentrums. 3.1 Grundbildung Gesundheit Folgend werden die Abweichungen (Vorgaben des Careum Bildungszentrum) zu den oben formulierten BYOD-Grundsätzen erläutert. Liegen zu einem Thema keine Vorgaben des Careum Bildungszentrums vor, gelten die in Kapitel zwei beschriebenen Ausführungen. 3.1.1 Verbindliches BYOD BYOD ist für die FAGE (Grundbildung Gesundheit) verbindlich. Die persönlichen mobilen Endgeräte der Lernenden gelten wie ein «normales» Lehrmittel. Die Lernenden müssen daran denken, ihr mobiles Endgerät in den Unterricht mitzunehmen und dafür zu sorgen, dass es funktioniert (z.B. ausreichende Ladekapazität, Software-Updates abgeschlossen). Ist dies nicht der Fall, liegt dies in der Verantwortung der Lernenden und würde von der FSV nicht aufgefangen. Die Lernenden müssen sich dann selbst organisieren, z.B., indem sie mit anderen Lernenden zusammen an einem mobilen Endgerät arbeiten oder auf das Handy ausweichen. In Ausnahmefällen soll es möglich sein, dass sich die Lernenden im Bedarfsfall niederschwellig ein Leihgerät, z.B. für die Prüfungssituation ausleihen können, falls sie mit ihrem eigenen mobilen Endgerät Probleme haben sollten. Daneben sollte es auch möglich sein, dass Lernende sich ein Leihgerät auf Antrag über die Lehrperson für kurze Zeit nutzen können, z.B., wenn ihr eigenes Gerät defekt ist, als Übergang, bis sie ihr Gerät zurückhaben oder sich ein Neues gekauft haben. Diese Lösung sollte jedoch höherschwelliger, d.h. nur mit Genehmigung und innerhalb eines bestimmten Zeitfensters gültig sein (vgl. BYOD – Einsatz von mobilen Endgeräten im Careum Bildungszentrum (2018), S. 6-7). 3.1.2 Geräte- und Softwareanforderungen Folgende Empfehlungen betreffend Geräte und Softwareanforderungen werden vom Careum Bildungszentrum gemacht (vgl. Empfehlung für Lernende und Studierende für Laptop bzw. Notebook (2019), S. 1). Geräteart Für das Arbeiten eignet sich ein Notebook am besten. Durch das geringe Gewicht und die hohe Akkulaufzeit ist man unabhängig und kann überall arbeiten. Sicherheit Es ist empfohlen ein Virenschutzprogramm und eine Firewall zu installieren. Bei Verwendung des Betriebssystems Windows 10, ist alles schon integriert. Für andere Betriebssysteme soll das Fachgeschäft kontaktiert werden, über welches das Gerät erworben wurde. BYOD an der FSV 04.03.2020 Seite 18 von 22
Systemkonfiguration Folgende Mindestanforderungen sind empfohlen: - Intel Celeron (oder vergleichbare Prozessoren anderer Hersteller) - Betriebssystem Windows 10 - SSD Festplatte (nicht HDD) mit mindestens 128 GB Kapazität (bei erhöhtem Platzbedarf, ist eine externe Festplatte die günstigste Alternative) - 4 GB RAM (Arbeitsspeicher) - Anschlüsse: Wireless LAN und USB 3 - Bildschirmgrösse 30 cm - Gängiges Office-Programm Browser Die CareOL-Umgebung ist optimiert für den Browser Mozilla Firefox. Zusätzlich ist die Installation eines HTML5-tauglichen Browser (Google, Chrome, Edge) empfohlen. Apps Der grösste Teil der Inhalte der CareOL-Lernumgebung kann vom Browser selbst angezeigt werden. Zum Öffnen und Bearbeiten von PDF-Dokumenten wird eine entsprechende kosten- lose App, wie zum Beispiel Adobe Acrobat Reader, benötigt. 3.1.3 Cloud-Dienste CareOL (OLAT) ist die webbasierte, virtuelle Lernumgebung und dient als Plattform für den Datenaustausch und beinhaltet ebenfalls einen öffentlichen Forumsbereich. Die Lernenden erhalten ein Login, mit welchem Sie via Edubase elektronische Lehrmittel beziehen können. Die Lehrmittel sind webbasiert. Von den Lernenden erarbeitete Inhalte können innerhalb der Lehrmittel gespeichert werden. Die Lernenden erhalten zudem ein kostenloses Office-365-Paket. Um auf das WLAN (lhorn) zu gelangen, nutzen die Lernenden unpersönliche KITS-Klassen- benutzer. Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich über die vom Careum Bildungszentrum zur Verfügung gestellten E-Mail-Adressen. Aus diesem Grund erhalten die Lernenden keine persönliche KITS-E-Mail-Adressen. 3.1.4 Supportorganisation beim Careum Bildungszentrum Ergänzend zum KITS-Support der FSV, stellt auch das Careum Bildungszentrum den Lernenden einen IT-Support zur Verfügung. In erster Linie erfolgt der Support über die Lehr- person. Die Lehrpersonen müssen in der Lage sein, Lösungsansätze zu gängigen techni- schen Problemen im Zusammenhang mit den vom Careum Bildungszentrum zur Verfügung gestellten digitalen Hilfsmitteln anzuwenden. Bei darüberhinausgehenden technischen Schwierigkeiten kann der IT-Support hinzugezogen werden. Ein Geräte-Support ist jedoch nicht vorgesehen. Medienpädagogen (MP) konzipieren, evaluieren und koordinieren unterschiedliche digitale und nichtdigitale Unterstützungsangebote für Lernende und Lehrpersonen. Beispielsweise bieten die MP Unterstützung bei der multimedialen Aufbereitung von Unterrichtsinhalten, bezüglich Einsatzmöglichkeiten des LMS, bei Anwenderfunktionen der E-Books sowie Integrationsfragen von unterschiedlichen digitalen Lernumgebungen oder Diensten (z.B. SWITCH-Dienste). BYOD an der FSV 04.03.2020 Seite 19 von 22
Bei der Durchführung der Unterstützungsangebote für Lernende und Lehrpersonen stehen die MP als beratende Funktion den SPUs (Superuser) bei Seite. Folgende Unterstützungsangebote werden im Careum Bildungszentrum angeboten: Starter-Kit: o Netzwerkverbindung (mit eduroam verbinden) o Überprüfung/Installation Virenschutz, Internetbrowser, PDF-Reader o Favoriten setzen o Applikationen/App (Desktop & AppStore) installieren & deinstallieren o Struktur für Dokumentenablage (Datei Explorer) o Urheberrecht (Basiswissen) o Verhalten im Internet o Suchmaschinen Die Inhalte werden stetig an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Sprechstunde für Lernende: Sprechstunde für diverse ICT-bezogene Anliegen sowie anwenderorientierte Frage- stellungen zu LMS und E-Books. Internes Weiterbildungsprogramm / Careum Börse für Lehrpersonen: Diverse Themen im Zusammenhang mit der Digitalisierung eLunch für Lehrpersonen: Unstrukturierter Austausch (Ohne Leitung) zu aktuellen Themen mit niederschwelliger Hilfestellung. Technischer Support: Ticketsystem inklusive Hotline für Lernende und Lehrpersonen sofern angeleitete Hilfestellung ohne Zugriff aufs persönliche Gerät gewährleistet werden kann (rechtliche Aspekte berücksichtigen). Kriterienkatalog, welcher aufzeigt, was genau bei den LuS unterstützt wird. Superuser (SPU) sind Lehrpersonen, die für bestimmte Applikationen vertiefte Kenntnisse aufweisen. SPU arbeiten in Kooperation mit den MP, schulen die Lehrpersonen in der jeweiligen Applikation und bieten in diesem Zusammenhang einen First Level Support bei Schwierigkeiten im Präsenzunterricht an. (vgl. Mediencurriculum - Konzept TP 2.1 DiLLA Meilenstein III - Umgang mit Digitalen Medien im Careum Bildungszentrum auf Stufe BFS und HF (2018), S. 8-10) BYOD an der FSV 04.03.2020 Seite 20 von 22
3.1.5 Medienkompetenz Unter Medienkompetenz wird im Careum Bildungszentrum die bedürfnis-, ziel- und zweck- orientierte Nutzung analoger und digitaler Hilfsmittel verstanden. Ebenso der sachgerechte, selbstbestimmte und verantwortungsbewusste Umgang mit den digitalen Hilfsmitteln durch die Lernenden und Lehrpersonen. Dies bedingt faktisches Wissen über die digitalen Hilfs- mittel, Kenntnisse über eine sinnvolle Nutzung und die kritische Reflexion des Medien- gebrauchs. Die folgende Tabelle hält fest, welche übergeordnete Medienkompetenz die Lernenden sich bereits mit Ausbildungsbeginn bzw. sich im Verlauf der Ausbildung aneignen müssen, um die Vorteile des digitalen Schulalltags nutzen zu können. Die an die Lehrpersonen gestellten An- forderungen sind ebenfalls ersichtlich (pMA) (vgl. Mediencurriculum - Konzept TP 2.1 DiLLA Meilenstein III - Umgang mit Digitalen Medien im Careum Bildungszentrum auf Stufe BFS und HF (2018), S. 6-7). Legende zur Tabelle: (1) Inhalte Starter-Kit (2) Mini Online-Kurs (Webinar Stufe 1 & 2) x Aneignung der Kompetenz erfolgt zu Beginn bzw. während der Ausbildung. Die Ausarbeitung allfälliger Unter- stützungsangebote ist noch ausstehend. pMA = pädagogische Mitarbeitende = Lehrperson Abbildung 2: Medienkompetenz am Careum Bildungszentrum BYOD an der FSV 04.03.2020 Seite 21 von 22
Quelle: Mediencurriculum - Konzept TP 2.1 DiLLA Meilenstein III - Umgang mit Digitalen Medien im Careum Bildungszentrum auf Stufe BFS und HF (2018), S. 6-7. BYOD an der FSV 04.03.2020 Seite 22 von 22
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