CLASSIC DAYS snabrück/Münster v o

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CLASSIC DAYS snabrück/Münster v o
CLASSIC DAYS
snabrück/Münster                 rl ä u fig
                              vo

    24.— 26. September 2021
             Ausschreibung
CLASSIC DAYS snabrück/Münster v o
AUSSCHREIBUNG
Classic Days Osnabrück/Münster
Touristische Ausfahrt für Old- und Youngtimer

1 . V E R A N S TA LT U N G U N D A K T E U R E               2. NENNUNG
 Vom 24. bis 26.09.2021 finden die ersten Classic Days        Die Nennung zu den ersten Classic Days Osnabrück/­
­Osnabrück/Münster statt. Diese umfassen eine touris­tische   Münster ist online unter www.classicdays-osnabrueck-­
 Ausfahrt für Young- und Oldtimer, bei der sport­liche und    muenster.de möglich. Die Nennung ist bis zum Nennschluss
 geschicklichkeitsorientierte Wertungsprüfungen durch­        am 01.06.2021 an den Veranstalter zu senden. Mit der
 geführt werden. Unter dem Leitspruch »Tradition trifft       Abgabe der Nennung besteht für die Teilnehmer (Fahrer/
 Moderne« stoßen am Sonntag, den 26.09.2021 Elektro­          in, Beifahrer/in und ggf. Mitfahrer/in) kein Anspruch auf
 fahrzeuge zu den klassischen Automobilen hinzu.              Teilnahme an der Veranstaltung. Eine Bestätigung oder ggf.
                                                              Absage der Teilnahme erfolgt binnen zwei Wochen nach
Veranstalter der ersten Classic Days Osnabrück/Münster
                                                              Nennschluss durch den Veranstalter. Mit der A   ­ bgabe der
ist die Stadtwerke Osnabrück AG, Alte Poststraße 9,
                                                              Nennung bestätigen die Teilnehmer die A    ­ nerkennung und
49074 Osnabrück, welche die touristische Ausfahrt in
                                                              Beachtung dieses Regelwerkes.
Kooperation mit dem Motorsport-Club Osnabrück e. V. im
ADAC und der Marketing Osnabrück GmbH durchführt.             Das Nenngeld beträgt € 499,00 (inkl. MwSt.) pro Team
                                                              (ein Fahrzeug mit zwei Personen). Darüber hinaus beträgt
V O R L ÄU F I G E R Z E I T P L A N                          das Nenngeld für jede zusätzlich teilnehmende Person­­
                                                              € 170,00 (inkl. MwSt.). Maximal vier Personen können pro
Freitag, 24.09.2021
                                                              genanntem Fahrzeug an der Ausfahrt teilnehmen. Die
ab 15:30 Uhr	Ankunft und Get-together am                     Zahlung des Nenngeldes erfolgt per Rechnungsstellung. Die
              Freizeitstandort Nettebad                       Rechnung wird per Post versendet.
ab 16:00 Uhr	Technische Fahrzeugabnahme und                  Das Nenngeld beinhaltet die Berechtigung der Teilnahme
              Dokumentenprüfung                               an der Veranstaltung, alle hierfür vorhergesehenen Un-
17:30 Uhr       Begrüßung                                     terlagen der Teilnahme, die Verpflegung der Teilnehmer
                                                              am Freitagabend, Samstagnachmittag, Samstagabend und
18:00 Uhr 	Start der ersten Wertungsprüfung
                                                              Sonntagnachmittag, die Teilnahme an der Abendveranstal-
            im Nettedrom, E-Kartbahn der
                                                              tung am Samstagabend und einer Siegerehrung. Übernach-
            Stadtwerke Osnabrück
                                                              tungsmöglichkeiten sind individuell zu buchen. Kooperie-
                                                              rende Hotels werden auf der oben genannten Homepage
Samstag, 25.09.2021
                                                              bekanntgegeben.
ab 7:00 Uhr	Eintreffen am Freizeitstandort Nettebad
                                                              Bereits überwiesene Nenngelder werden bei einer Absage
ab 7:00 Uhr 	Technische Fahrzeugabnahme                      der Veranstaltung, welche durch den Veranstalter erfolgen
              und Dokumentenprüfung                           muss, zurückgezahlt.
ab 7:30 Uhr	Teilnehmerbesprechung und Ausgabe               Ein Rückzug der Nennung ist regulär bis zum Nennschluss
              der Dokumente                                   möglich. Für den Rückzug der Nennung nach Nennschluss
8:30 Uhr        Start                                         kann eine Anfrage bei dem Veranstalter gestellt werden, es
                                                              besteht jedoch kein Anspruch auf die Rückerstattung des
ab 15:30 Uhr    Ziel
                                                              Nenngeldes. Bei Abbruch der Veranstaltung wegen höherer
ab 19:30 Uhr    Abendveranstaltung mit Siegerehrung           Gewalt oder aus Sicherheitsgründen besteht kein Anspruch
                                                              auf Rückzahlung des Nenngeldes sowie auf E ­ rstattung
Sonntag, 26.09.2021                                           sonstiger etwaiger Schäden.

ab 8:00 Uhr	Eintreffen in der Osnabrücker Innenstadt         Im Falle einer Verlegung der Veranstaltung hat der/die
                                                              Teilnehmer/in das Recht auf seine Teilnahme zu verzich-
9:00 Uhr        Start
                                                              ten. Hierzu hat diese/r dem Veranstalter unverzüglich
ab 15:30 Uhr    Ziel                                          nach Bekanntgabe des neuen Veranstaltungstermins eine
                                                              entsprechende schriftliche Mitteilung zu machen. Bereits
                                                              überwiesene Nenngelder werden in einem solchen Fall rück-
                                                              erstattet. Bei einem Ausschluss eines Fahrzeugs aufgrund der
                                                              Nichterfüllung der Voraussetzung für teilnehmende Fahrzeu-
                                                              ge nach Ziffer 4 besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des
                                                              Nenngeldes.
3. HAFTUNG                                                       Perioden- und Klasseneinteilung:

Die nachstehenden Haftungsvereinbarungen werden mit              Klasse 1: Baujahre 01.01.1919 – 31.12.1945
Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten         Klasse 2: Baujahre 01.01.1946 – 31.12.1960
gegenüber wirksam.
                                                                 Klasse 3: Baujahre 01.01.1961 – 31.12.1970
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veran-
                                                                 Klasse 4: Baujahre 01.01.1971 – 31.12.1980
staltung teil. Sie haften vollständig für Ordnungswidrig-
keits-Maßnahmen und tragen die zivil- und strafrechtliche        Klasse 5: Baujahre 01.01.1981 – 31.12.1990
Verantwortlichkeit für alle von Ihnen oder dem von ihnen
benutzten Fahrzeug verursachten Schäden..                        Jedes Fahrzeug muss zwingend eine Haftpflichtversiche­
                                                                 rung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindest­
Das Parken der teilnehmenden Fahrzeuge an bewachten
                                                                 deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermö­gens­
oder unbewachten Stationen erfolgt während des gesamten
                                                                 schäden vorweisen können.
Zeitraumes der Veranstaltung auf eigene Gefahr.
                                                                 Mit der Abgabe der Nennung versichert die nennende Per-
Die Teilnehmer erklären mit der Abgabe der Nennung
                                                                 son, dass eine solche Versicherung für das Fahrzeug besteht,
den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im
                                                                 mit welchem an der Veranstaltung teilgenommen wird.
Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar
                                                                 Fahrzeuge, die nach einem Fahrzeugwechsel zum Einsatz
gegen den Veranstalter, den Motorsport-Club Osnabrück
                                                                 kommen, müssen ebenfalls diesen Vorgaben entsprechen.
e. V. im ADAC, die Marketing Osnabrück GmbH, Sportwar-
te, Sportwarte, Helfer, Behörden, Straßenbaulastträger,          Jede fahrende Person muss volljährig sein und einen
Hilfsdienste, den ADAC sowie anderen natürlichen oder            gültigen Führerschein in der entsprechenden Kategorie
juristischen Personen, die mit der Organisation und/oder         des Fahrzeugs besitzen und bei der Anmeldung vorgezeigt
der Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen,         haben. Jedes teilnehmende Fahrzeug kann mit mindestens
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des             zwei und maximal vier Personen besetzt werden.
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen     Auf der gesamten Strecke der Ausfahrt gelten die Be-
Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen     stimmungen der deutschen Straßenverkehrsordnung. Auf
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen      die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen nach
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen     Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Mitführen von
und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder       Warndreiecken und Warnwesten wird hiermit gesondert
grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Ver-      hingewiesen. Der Veranstalter empfiehlt, ebenfalls auch am
treters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.       Tag mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren.
Für Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen oder
                                                                 Die Startplätze sind aus organisatorischen Gründen auf ­
Entfernen der Startnummern, Werbeaufkleber oder sonstiger
                                                                 120 Fahrzeuge begrenzt. Um ein möglichst breites Spek-
Inhalte, die für die Teilnahme an der Ausfahrt empfohlen oder
                                                                 trum an Fahrzeugen teilnehmen lassen zu können, behält
vorgeschrieben sind, auftreten, haftet der Veranstalter nicht.
                                                                 sich der Veranstalter die Selektion und Ablehnung von
Sind die Teilnehmer nicht Eigentümer des Wettbewerbs-            Nennungen ohne Angabe von Gründen vor. Die Teilnahme
fahrzeugs, erklären diese mit Abgabe der Nennung, dass           setzt den Erhalt einer Nennbestätigung, ausgestellt durch
sich der/die Eigentümer/in mit der Teilnahme seines/ihres        den Veranstalter, voraus.
Fahrzeugs und dem Reglement einverstanden erklärt. Jed-
                                                                 4.1.	Fahrzeugwechsel Fahrzeugwechsel sind nur nach
wede Ansprüche, die dem/der Eigentümer/in des Wettbe-
                                                                       Meldung an den Veranstalter und dessen Zustimmung
werbsfahrzeugs im Zusammenhang mit der Veranstaltung
                                                                       zulässig. Fahrzeugwechsel sind bis 2 Wochen vor der
entstehen, kann diese/r lediglich gegen die Teilnehmer
                                                                       Veranstaltung möglich. Das neu gemeldete Fahrzeug
geltend machen, nicht aber gegen natürliche und juristische
                                                                       muss den Bedingungen der Ausschreibung entspre-
Personen, die mit der Organisation und/oder Durchführung
                                                                       chen und nimmt an der Klassenwertung teil. Aufgrund
der Veranstaltung in Verbindung stehen. Die Teilnehmer
                                                                       des Alters oder technischer Defizite der Fahrzeuge
müssen eine schriftliche Einverständniserklärung der/des
                                                                       kann es immer zu kurzfristigen Pannen kommen, die
Fahrzeugeigentümerin/s bei der Ausfahrt stets mitführen,
                                                                       vor dem Start nicht mehr zu beheben sind. Um bestä-
die auf Verlangen des Veranstalters vorzulegen ist.
                                                                       tigten Teilnehmern trotzdem die Teilnahme zu ermög-
Der Veranstalter behält sich die Änderung/Ergänzung ­                  lichen, erlauben wir in derartigen Fällen die kurzfristige
von den ausgeschriebenen Inhalten, ohne Angabe von                     Nutzung eines Ersatzfahrzeugs, das den Bedingungen
Gründen vor.                                                           dieser Ausschreibung entspricht. Die Fahrzeugände-
                                                                       rung muss per E-Mail bis zum 21. September 2021,
4 . T E I L N A H M E V O R AU S S E T Z U N G E N                     12:00 Uhr vorliegen. Sollte ein Fahrzeugwechsel nach
                                                                       diesem Zeitpunkt notwendig werden, so ist dieser
Zu den ersten Classic Days Osnabrück/Münster sind
                                                                       telefonisch mitzuteilen. Eine Klassenwertung ist in
­historisch wertvolle Automobile zugelassen, die vor dem ­
                                                                       ­diesem Fall nicht mehr möglich.
 31. Dezember 1990 gebaut worden sind, eine Straßen­
 zulassung besitzen und über ein H-Kennzeichen verfügen          4.2.	Persönlichkeitsrechte Mit Abgabe der Nennung
 und/oder mit »rotem Kennzeichen für Sammlerfahrzeuge«                 geben die Teilnehmer ihr Einverständnis, dass sowohl
 gefahren werden (beginnen i.d.R. mit 07). Oldtimer ohne               der Veranstalter als auch beteiligte Dritte (insbesondere
 H-Kennzeichen und Youngtimer können auf Einladung des                 Sponsoren) alle im Zusammenhang mit der Veranstal-
 Veranstalters an der Ausfahrt teilnehmen.                             tung angefertigten Bild-, Ton- und Film­materialien (und
damit auch Bildnisse und/oder ­Namen von Teilneh-           6.2.	Startzeiten und Prüfungen Die Fahrzeuge starten am
     mern) zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt in             Samstag und Sonntag im Abstand von 60 Sekunden.
     allen Medien sowohl zu redaktionellen als auch zu                 Die Startreihenfolge legt der Veranstalter fest. Aus-
     Werbezwecken im Zusammenhang mit bzw. unter                       schließlich Teilnehmer sind berechtigt an den Wer-
     Bezugnahme auf die Veranstaltung nutzen dürfen. Wei-              tungsprüfungen teilzunehmen. Die Wertungsprüfungen
     terhin geben die Teilnehmer mit der Nennung ihr Ein-              werden im Roadbook oder am Ort der Austragung
     verständnis über die Veröffentlichung des eingereichten           detaillierter beschrieben.
     Fotos vom Wettbewerbsfahrzeug sowie der Namen,
     Wohnorte, Nationalitäten und der Fahrzeugdaten.             7. H Y G I E N E KO N Z E P T
		Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, ande-                   Das Hygienekonzept für die ersten Classic Days Osnabrück/
   ren berichtenden Medien oder beteiligten Dritten              Münster obliegt dem Veranstalter und ist an den jeweils gel-
   ­(insbesondere Sponsoren) können nicht geltend ge-            tenden Vorschriften der Länder Niedersachsen und Nord-
    macht werden. Für jedwede Berichterstattung in Wort,         rhein-Westfalen ausgerichtet. Da die Vorgaben stetigen Än-
    Bild und Ton seitens Dritter übernimmt der Veranstal-        derungen unterliegen, gilt für die Ausfahrt jene Version des
    ter keinerlei Haftung.                                       Hygienekonzeptes, die mit der Nennbestätigung mitgeteilt
4.3.	Kennzeichnung Die Startnummern für die Fahrzeug-           wird, sofern nicht im Nachgang eine wiederum aktualisierte
      kennzeichnung des gemeldeten Fahrzeugs erhalten            Version versendet wird. Die Hygienerichtlinien sind während
      die Teilnehmer bei der Dokumentenausgabe. Selbiges         der Veranstaltung grundlegend und allgegenwärtig zu
      gilt für alle weiteren erforderlichen Unterlagen für die   beachten und stellen eine Voraussetzung für die Teilnahme
      Teilnahme an der Ausfahrt.                                 an der Ausfahrt dar. Die Teilnehmer erklären mit der Abgabe
                                                                 der Nennung, dass sie die Hygienerichtlinien zur Kenntnis
                                                                 genommen haben und sich nach bestem Gewissen an diese
5. D
    OKUMENTENABGABE UND
                                                                 halten, um den reibungslosen und für alle Beteiligten siche-
   FA H R Z E U G A B N A H M E
                                                                 ren Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten.
Jedes teilnehmende Team muss innerhalb der vom
Veranstalter vorgegebenen Zeit zur Dokumentenprüfung
                                                                 8 . W E RT U N G U N D S I E G E R E H R U N G
erscheinen. Diese Zeiten werden in der Teilnahmebestäti-
gung mitgeteilt.                                                 Gewonnen hat das Team, das nach dem Wettbewerb die
                                                                 wenigsten Strafpunkte vorzuweisen hat. Bei Punktegleich-
Im Rahmen der Dokumentenprüfung erfolgt eine Kontrolle
                                                                 stand entscheidet das ältere Fahrzeug, bei nochmaligem
der Teilnehmer und Fahrzeuge auf Übereinstimmung mit
                                                                 Gleichstand der/die ältere Teilnehmer/in. Gewertet wer-
den Daten aus der Anmeldung.
                                                                 den alle Prüfungen, die am Samstag abgelegt werden. Die
Die mit den Dokumenten ausgegebenen Fahrzeugkenn-                Siegerehrung findet im Zuge des Abendprogramms am
zeichnungen sind von den Teilnehmern selbst und an den           Samstag statt. Hierzu werden die Sieger der verschiedenen
vorgegebenen Stellen anzubringen und dürfen die offiziel-        Fahrzeugklassen gekürt. Darüber hinaus werden auch die
len Kennzeichen nicht abdecken.                                  Gesamtsieger der Veranstaltung ausgezeichnet. Eine detail-
                                                                 lierte Darstellung des Wertungs- und Punktesystems wird mit
6 . A B L AU F                                                   der Dokumentenausgabe bekanntgemacht. Zusätzlich wer-
                                                                 den Schönheitspreise im Sinne eines »Concours d’Elégance«
6.1.	Teilnehmerbesprechung, Roadbook und Bordkarte
                                                                 vergeben.
      Die Teilnehmerbesprechung findet am 25. Septem-
      ber 2020 in den Räumlichkeiten des Nettedroms,             Eine Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt nach Veran-
      der E-Kartbahn der Stadtwerke Osnabrück, statt. Die        staltungsende online unter www.classicdays-osnabrueck-
      Teilnahme von mindestens einer Person pro teilneh-         muenster.de. Die Entscheidungen des Veranstalters bzw.
      mendem Team ist vorgeschrieben.                            sportlichen Leiters sind endgültig und bindend.

		Jedes Team erhält ein Roadbook mit allen Details zur
   Streckenführung und -länge. In der Regel wird diese
                                                                 9. E R G Ä N Z E N D E R E G E LU N G E N
   durch Chinesenzeichen oder abgebildete Karten dar-            Der Veranstalter behält sich vor, Änderungen der Ausschrei-
   gestellt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, dass       bung vorzunehmen, welche erforderlich sind, um Gefahren
   eine von diesen Verfahren abweichende Darstellung             abzuwenden oder behördlichen Anweisungen zu genügen.
   genutzt wird. Jedes Team erhält zusätzlich eine bzw.
                                                                 Der Veranstalter behält sich zudem das Recht vor, die
   zwei Bordkarten pro Tag. Jedes Team ist für seine
                                                                 Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen, wenn wichtige
   Bordkarten und das Roadbook verantwortlich. Die
                                                                 Gründe wie insbesondere höhere Gewalt, drohende Si-
   Bordkarten sind an den zuvor kommunizierten Stellen
                                                                 cherheitsrisiken, behördliche oder rechtliche Vorgaben dies
   abzugeben. Bordkarten, die nicht an der hierfür vorge-
                                                                 angemessen erscheinen lassen.
   sehenen Stelle zurückgegeben werden, werden nicht
   gewertet.                                                     Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ausschreibung
                                                                 unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit
                                                                 übriger Regelwerke und Bestimmungen unberührt.
Stadtwerke Osnabrück AG
Alte Poststraße 9
49074 Osnabrück

Jannik Wessel (Organisationsbüro)
T: 05 41 20 02-24 17
classicdays@swo.de

WWW.CLASSICDAYS-OSNABRUECK-MUENSTER.DE
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