CLASSIC DAYS snabrück/Münster v o
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AUSSCHREIBUNG Classic Days Osnabrück/Münster Touristische Ausfahrt für Old- und Youngtimer 1 . V E R A N S TA LT U N G U N D A K T E U R E 2. NENNUNG Vom 24. bis 26.09.2021 finden die ersten Classic Days Die Nennung zu den ersten Classic Days Osnabrück/ Osnabrück/Münster statt. Diese umfassen eine touristische Münster ist online unter www.classicdays-osnabrueck- Ausfahrt für Young- und Oldtimer, bei der sportliche und muenster.de möglich. Die Nennung ist bis zum Nennschluss geschicklichkeitsorientierte Wertungsprüfungen durch am 01.06.2021 an den Veranstalter zu senden. Mit der geführt werden. Unter dem Leitspruch »Tradition trifft Abgabe der Nennung besteht für die Teilnehmer (Fahrer/ Moderne« stoßen am Sonntag, den 26.09.2021 Elektro in, Beifahrer/in und ggf. Mitfahrer/in) kein Anspruch auf fahrzeuge zu den klassischen Automobilen hinzu. Teilnahme an der Veranstaltung. Eine Bestätigung oder ggf. Absage der Teilnahme erfolgt binnen zwei Wochen nach Veranstalter der ersten Classic Days Osnabrück/Münster Nennschluss durch den Veranstalter. Mit der A bgabe der ist die Stadtwerke Osnabrück AG, Alte Poststraße 9, Nennung bestätigen die Teilnehmer die A nerkennung und 49074 Osnabrück, welche die touristische Ausfahrt in Beachtung dieses Regelwerkes. Kooperation mit dem Motorsport-Club Osnabrück e. V. im ADAC und der Marketing Osnabrück GmbH durchführt. Das Nenngeld beträgt € 499,00 (inkl. MwSt.) pro Team (ein Fahrzeug mit zwei Personen). Darüber hinaus beträgt V O R L ÄU F I G E R Z E I T P L A N das Nenngeld für jede zusätzlich teilnehmende Person € 170,00 (inkl. MwSt.). Maximal vier Personen können pro Freitag, 24.09.2021 genanntem Fahrzeug an der Ausfahrt teilnehmen. Die ab 15:30 Uhr Ankunft und Get-together am Zahlung des Nenngeldes erfolgt per Rechnungsstellung. Die Freizeitstandort Nettebad Rechnung wird per Post versendet. ab 16:00 Uhr Technische Fahrzeugabnahme und Das Nenngeld beinhaltet die Berechtigung der Teilnahme Dokumentenprüfung an der Veranstaltung, alle hierfür vorhergesehenen Un- 17:30 Uhr Begrüßung terlagen der Teilnahme, die Verpflegung der Teilnehmer am Freitagabend, Samstagnachmittag, Samstagabend und 18:00 Uhr Start der ersten Wertungsprüfung Sonntagnachmittag, die Teilnahme an der Abendveranstal- im Nettedrom, E-Kartbahn der tung am Samstagabend und einer Siegerehrung. Übernach- Stadtwerke Osnabrück tungsmöglichkeiten sind individuell zu buchen. Kooperie- rende Hotels werden auf der oben genannten Homepage Samstag, 25.09.2021 bekanntgegeben. ab 7:00 Uhr Eintreffen am Freizeitstandort Nettebad Bereits überwiesene Nenngelder werden bei einer Absage ab 7:00 Uhr Technische Fahrzeugabnahme der Veranstaltung, welche durch den Veranstalter erfolgen und Dokumentenprüfung muss, zurückgezahlt. ab 7:30 Uhr Teilnehmerbesprechung und Ausgabe Ein Rückzug der Nennung ist regulär bis zum Nennschluss der Dokumente möglich. Für den Rückzug der Nennung nach Nennschluss 8:30 Uhr Start kann eine Anfrage bei dem Veranstalter gestellt werden, es besteht jedoch kein Anspruch auf die Rückerstattung des ab 15:30 Uhr Ziel Nenngeldes. Bei Abbruch der Veranstaltung wegen höherer ab 19:30 Uhr Abendveranstaltung mit Siegerehrung Gewalt oder aus Sicherheitsgründen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes sowie auf E rstattung Sonntag, 26.09.2021 sonstiger etwaiger Schäden. ab 8:00 Uhr Eintreffen in der Osnabrücker Innenstadt Im Falle einer Verlegung der Veranstaltung hat der/die Teilnehmer/in das Recht auf seine Teilnahme zu verzich- 9:00 Uhr Start ten. Hierzu hat diese/r dem Veranstalter unverzüglich ab 15:30 Uhr Ziel nach Bekanntgabe des neuen Veranstaltungstermins eine entsprechende schriftliche Mitteilung zu machen. Bereits überwiesene Nenngelder werden in einem solchen Fall rück- erstattet. Bei einem Ausschluss eines Fahrzeugs aufgrund der Nichterfüllung der Voraussetzung für teilnehmende Fahrzeu- ge nach Ziffer 4 besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes.
3. HAFTUNG Perioden- und Klasseneinteilung: Die nachstehenden Haftungsvereinbarungen werden mit Klasse 1: Baujahre 01.01.1919 – 31.12.1945 Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten Klasse 2: Baujahre 01.01.1946 – 31.12.1960 gegenüber wirksam. Klasse 3: Baujahre 01.01.1961 – 31.12.1970 Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veran- Klasse 4: Baujahre 01.01.1971 – 31.12.1980 staltung teil. Sie haften vollständig für Ordnungswidrig- keits-Maßnahmen und tragen die zivil- und strafrechtliche Klasse 5: Baujahre 01.01.1981 – 31.12.1990 Verantwortlichkeit für alle von Ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.. Jedes Fahrzeug muss zwingend eine Haftpflichtversiche rung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindest Das Parken der teilnehmenden Fahrzeuge an bewachten deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögens oder unbewachten Stationen erfolgt während des gesamten schäden vorweisen können. Zeitraumes der Veranstaltung auf eigene Gefahr. Mit der Abgabe der Nennung versichert die nennende Per- Die Teilnehmer erklären mit der Abgabe der Nennung son, dass eine solche Versicherung für das Fahrzeug besteht, den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im mit welchem an der Veranstaltung teilgenommen wird. Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar Fahrzeuge, die nach einem Fahrzeugwechsel zum Einsatz gegen den Veranstalter, den Motorsport-Club Osnabrück kommen, müssen ebenfalls diesen Vorgaben entsprechen. e. V. im ADAC, die Marketing Osnabrück GmbH, Sportwar- te, Sportwarte, Helfer, Behörden, Straßenbaulastträger, Jede fahrende Person muss volljährig sein und einen Hilfsdienste, den ADAC sowie anderen natürlichen oder gültigen Führerschein in der entsprechenden Kategorie juristischen Personen, die mit der Organisation und/oder des Fahrzeugs besitzen und bei der Anmeldung vorgezeigt der Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen, haben. Jedes teilnehmende Fahrzeug kann mit mindestens außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des zwei und maximal vier Personen besetzt werden. Körpers oder der Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen Auf der gesamten Strecke der Ausfahrt gelten die Be- Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen stimmungen der deutschen Straßenverkehrsordnung. Auf oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen nach Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Mitführen von und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder Warndreiecken und Warnwesten wird hiermit gesondert grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Ver- hingewiesen. Der Veranstalter empfiehlt, ebenfalls auch am treters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Tag mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Für Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen oder Die Startplätze sind aus organisatorischen Gründen auf Entfernen der Startnummern, Werbeaufkleber oder sonstiger 120 Fahrzeuge begrenzt. Um ein möglichst breites Spek- Inhalte, die für die Teilnahme an der Ausfahrt empfohlen oder trum an Fahrzeugen teilnehmen lassen zu können, behält vorgeschrieben sind, auftreten, haftet der Veranstalter nicht. sich der Veranstalter die Selektion und Ablehnung von Sind die Teilnehmer nicht Eigentümer des Wettbewerbs- Nennungen ohne Angabe von Gründen vor. Die Teilnahme fahrzeugs, erklären diese mit Abgabe der Nennung, dass setzt den Erhalt einer Nennbestätigung, ausgestellt durch sich der/die Eigentümer/in mit der Teilnahme seines/ihres den Veranstalter, voraus. Fahrzeugs und dem Reglement einverstanden erklärt. Jed- 4.1. Fahrzeugwechsel Fahrzeugwechsel sind nur nach wede Ansprüche, die dem/der Eigentümer/in des Wettbe- Meldung an den Veranstalter und dessen Zustimmung werbsfahrzeugs im Zusammenhang mit der Veranstaltung zulässig. Fahrzeugwechsel sind bis 2 Wochen vor der entstehen, kann diese/r lediglich gegen die Teilnehmer Veranstaltung möglich. Das neu gemeldete Fahrzeug geltend machen, nicht aber gegen natürliche und juristische muss den Bedingungen der Ausschreibung entspre- Personen, die mit der Organisation und/oder Durchführung chen und nimmt an der Klassenwertung teil. Aufgrund der Veranstaltung in Verbindung stehen. Die Teilnehmer des Alters oder technischer Defizite der Fahrzeuge müssen eine schriftliche Einverständniserklärung der/des kann es immer zu kurzfristigen Pannen kommen, die Fahrzeugeigentümerin/s bei der Ausfahrt stets mitführen, vor dem Start nicht mehr zu beheben sind. Um bestä- die auf Verlangen des Veranstalters vorzulegen ist. tigten Teilnehmern trotzdem die Teilnahme zu ermög- Der Veranstalter behält sich die Änderung/Ergänzung lichen, erlauben wir in derartigen Fällen die kurzfristige von den ausgeschriebenen Inhalten, ohne Angabe von Nutzung eines Ersatzfahrzeugs, das den Bedingungen Gründen vor. dieser Ausschreibung entspricht. Die Fahrzeugände- rung muss per E-Mail bis zum 21. September 2021, 4 . T E I L N A H M E V O R AU S S E T Z U N G E N 12:00 Uhr vorliegen. Sollte ein Fahrzeugwechsel nach diesem Zeitpunkt notwendig werden, so ist dieser Zu den ersten Classic Days Osnabrück/Münster sind telefonisch mitzuteilen. Eine Klassenwertung ist in historisch wertvolle Automobile zugelassen, die vor dem diesem Fall nicht mehr möglich. 31. Dezember 1990 gebaut worden sind, eine Straßen zulassung besitzen und über ein H-Kennzeichen verfügen 4.2. Persönlichkeitsrechte Mit Abgabe der Nennung und/oder mit »rotem Kennzeichen für Sammlerfahrzeuge« geben die Teilnehmer ihr Einverständnis, dass sowohl gefahren werden (beginnen i.d.R. mit 07). Oldtimer ohne der Veranstalter als auch beteiligte Dritte (insbesondere H-Kennzeichen und Youngtimer können auf Einladung des Sponsoren) alle im Zusammenhang mit der Veranstal- Veranstalters an der Ausfahrt teilnehmen. tung angefertigten Bild-, Ton- und Filmmaterialien (und
damit auch Bildnisse und/oder Namen von Teilneh- 6.2. Startzeiten und Prüfungen Die Fahrzeuge starten am mern) zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt in Samstag und Sonntag im Abstand von 60 Sekunden. allen Medien sowohl zu redaktionellen als auch zu Die Startreihenfolge legt der Veranstalter fest. Aus- Werbezwecken im Zusammenhang mit bzw. unter schließlich Teilnehmer sind berechtigt an den Wer- Bezugnahme auf die Veranstaltung nutzen dürfen. Wei- tungsprüfungen teilzunehmen. Die Wertungsprüfungen terhin geben die Teilnehmer mit der Nennung ihr Ein- werden im Roadbook oder am Ort der Austragung verständnis über die Veröffentlichung des eingereichten detaillierter beschrieben. Fotos vom Wettbewerbsfahrzeug sowie der Namen, Wohnorte, Nationalitäten und der Fahrzeugdaten. 7. H Y G I E N E KO N Z E P T Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, ande- Das Hygienekonzept für die ersten Classic Days Osnabrück/ ren berichtenden Medien oder beteiligten Dritten Münster obliegt dem Veranstalter und ist an den jeweils gel- (insbesondere Sponsoren) können nicht geltend ge- tenden Vorschriften der Länder Niedersachsen und Nord- macht werden. Für jedwede Berichterstattung in Wort, rhein-Westfalen ausgerichtet. Da die Vorgaben stetigen Än- Bild und Ton seitens Dritter übernimmt der Veranstal- derungen unterliegen, gilt für die Ausfahrt jene Version des ter keinerlei Haftung. Hygienekonzeptes, die mit der Nennbestätigung mitgeteilt 4.3. Kennzeichnung Die Startnummern für die Fahrzeug- wird, sofern nicht im Nachgang eine wiederum aktualisierte kennzeichnung des gemeldeten Fahrzeugs erhalten Version versendet wird. Die Hygienerichtlinien sind während die Teilnehmer bei der Dokumentenausgabe. Selbiges der Veranstaltung grundlegend und allgegenwärtig zu gilt für alle weiteren erforderlichen Unterlagen für die beachten und stellen eine Voraussetzung für die Teilnahme Teilnahme an der Ausfahrt. an der Ausfahrt dar. Die Teilnehmer erklären mit der Abgabe der Nennung, dass sie die Hygienerichtlinien zur Kenntnis genommen haben und sich nach bestem Gewissen an diese 5. D OKUMENTENABGABE UND halten, um den reibungslosen und für alle Beteiligten siche- FA H R Z E U G A B N A H M E ren Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Jedes teilnehmende Team muss innerhalb der vom Veranstalter vorgegebenen Zeit zur Dokumentenprüfung 8 . W E RT U N G U N D S I E G E R E H R U N G erscheinen. Diese Zeiten werden in der Teilnahmebestäti- gung mitgeteilt. Gewonnen hat das Team, das nach dem Wettbewerb die wenigsten Strafpunkte vorzuweisen hat. Bei Punktegleich- Im Rahmen der Dokumentenprüfung erfolgt eine Kontrolle stand entscheidet das ältere Fahrzeug, bei nochmaligem der Teilnehmer und Fahrzeuge auf Übereinstimmung mit Gleichstand der/die ältere Teilnehmer/in. Gewertet wer- den Daten aus der Anmeldung. den alle Prüfungen, die am Samstag abgelegt werden. Die Die mit den Dokumenten ausgegebenen Fahrzeugkenn- Siegerehrung findet im Zuge des Abendprogramms am zeichnungen sind von den Teilnehmern selbst und an den Samstag statt. Hierzu werden die Sieger der verschiedenen vorgegebenen Stellen anzubringen und dürfen die offiziel- Fahrzeugklassen gekürt. Darüber hinaus werden auch die len Kennzeichen nicht abdecken. Gesamtsieger der Veranstaltung ausgezeichnet. Eine detail- lierte Darstellung des Wertungs- und Punktesystems wird mit 6 . A B L AU F der Dokumentenausgabe bekanntgemacht. Zusätzlich wer- den Schönheitspreise im Sinne eines »Concours d’Elégance« 6.1. Teilnehmerbesprechung, Roadbook und Bordkarte vergeben. Die Teilnehmerbesprechung findet am 25. Septem- ber 2020 in den Räumlichkeiten des Nettedroms, Eine Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt nach Veran- der E-Kartbahn der Stadtwerke Osnabrück, statt. Die staltungsende online unter www.classicdays-osnabrueck- Teilnahme von mindestens einer Person pro teilneh- muenster.de. Die Entscheidungen des Veranstalters bzw. mendem Team ist vorgeschrieben. sportlichen Leiters sind endgültig und bindend. Jedes Team erhält ein Roadbook mit allen Details zur Streckenführung und -länge. In der Regel wird diese 9. E R G Ä N Z E N D E R E G E LU N G E N durch Chinesenzeichen oder abgebildete Karten dar- Der Veranstalter behält sich vor, Änderungen der Ausschrei- gestellt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, dass bung vorzunehmen, welche erforderlich sind, um Gefahren eine von diesen Verfahren abweichende Darstellung abzuwenden oder behördlichen Anweisungen zu genügen. genutzt wird. Jedes Team erhält zusätzlich eine bzw. Der Veranstalter behält sich zudem das Recht vor, die zwei Bordkarten pro Tag. Jedes Team ist für seine Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen, wenn wichtige Bordkarten und das Roadbook verantwortlich. Die Gründe wie insbesondere höhere Gewalt, drohende Si- Bordkarten sind an den zuvor kommunizierten Stellen cherheitsrisiken, behördliche oder rechtliche Vorgaben dies abzugeben. Bordkarten, die nicht an der hierfür vorge- angemessen erscheinen lassen. sehenen Stelle zurückgegeben werden, werden nicht gewertet. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ausschreibung unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit übriger Regelwerke und Bestimmungen unberührt.
Stadtwerke Osnabrück AG Alte Poststraße 9 49074 Osnabrück Jannik Wessel (Organisationsbüro) T: 05 41 20 02-24 17 classicdays@swo.de WWW.CLASSICDAYS-OSNABRUECK-MUENSTER.DE
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