CLASSIC DAYS snabrück/Münster - TW-Sportsoft
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AU S S C H R E I B U N G Classic Days Osnabrück/Münster Touristische Ausfahrt für Old- und Youngtimer 1. VE R ANSTA LTUN G UN D A K TE U R E 2. NENNUNG Vom 24. bis 26.09.2021 finden die ersten Classic Days Die Nennung zu den ersten Classic Days Osnabrück/ Osnabrück/Münster statt. Diese umfassen eine touristische Münster ist online unter www.classicdays-osnabrueck- Ausfahrt für Young- und Oldtimer, bei der sportliche und ge- muenster.de möglich. Die Nennung ist bis zum Nennschluss schicklichkeitsorientierte Wertungsprüfungen durchgeführt am 16.08.2021 an die Veranstalter zu senden. Ein Rückzug werden. Unter dem Leitspruch »Tradition trifft Moderne« der Nennung seitens der nennenden Person ist ausschließ- stoßen am Sonntag, den 26.09.2021 Elektrofahrzeuge zu lich bis zum Nennschluss möglich. Mit der Abgabe der den klassischen Automobilen hinzu. Nennung besteht für die Teilnehmer: innen (Fahrer:innen, Beifahrer:innen und ggf. Mitfahrer:innen) kein Anspruch auf Veranstalter der ersten Classic Days Osnabrück/Münster ist Teilnahme an der Veranstaltung. Eine Bestätigung oder ggf. die Stadtwerke Osnabrück AG, Alte Poststraße 9,49074 Os- Absage der Teilnahme erfolgt binnen zwei Wochen nach nabrück, welche die touristische Ausfahrt in Kooperation mit Nennschluss durch den Veranstalter. Mit der Abgabe der dem Motorsport-Club Osnabrück e.V. im ADAC und Marke- Nennung bestätigen die Teilnehmer:innen die Anerkennung ting Osnabrück GmbH durchführt. und Beachtung dieses Regelwerkes. VORL ÄU F IGE R Z E I TP L A N Das Nenngeld beträgt € 499,00 (inkl. MwSt.) pro Team (ein Fahrzeug mit zwei Personen). Darüber hinaus beträgt das Freitag, 24.09.2021 Nenngeld für jede zusätzlich teilnehmende Person € 170,00 ab 15:30 Uhr Ankunft und Get-together am (inkl. MwSt.). Maximal vier Personen können pro genanntem Freizeitstandort Nettebad Team an der Ausfahrt teilnehmen. Die Zahlung des Nenn- ab 16:00 Uhr Technische Fahrzeugabnahme und geldes erfolgt per Rechnungsstellung. Die Rechnung wird Dokumentenprüfung per Post versendet. 17:30 Uhr Begrüßung Das Nenngeld beinhaltet die Berechtigung der Teilnahme 18:00 Uhr Start der ersten Wertungsprüfung an der Veranstaltung, alle hierfür vorgesehenen Unterla- im Nettedrom, E-Kartbahn der gen der Teilnahme, die Verpflegung der Teilnehmer:innen Stadtwerke Osnabrück am Freitagabend, Samstagnachmittag, Samstagabend und Sonntagnachmittag, die Teilnahme an der Abendveranstal- Samstag, 25.09.2021 tung am Samstagabend und einer Siegerehrung. Übernach- tungsmöglichkeiten sind individuell zu buchen. Kooperie- ab 7:00 Uhr Eintreffen am Freizeitstandort Nettebad rende Hotels werden auf der oben genannten Homepage ab 7:00 Uhr Technische Fahrzeugabnahme bekanntgegeben. und Dokumentenprüfung Bereits überwiesene Nenngelder werden bei einer Absage ab 7:30 Uhr Teilnehmerbesprechung und Ausgabe der Veranstaltung, welche durch den Veranstalter erfolgen der Dokumente muss, zurückgezahlt. Gleiches gilt bei einem Rückzug der 8:30 Uhr Start Nennung bis zum Nennschluss. ab 15:30 Uhr Ziel Bei Abbruch der Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen besteht kein Anspruch auf Rück- ab 19:30 Uhr Abendveranstaltung mit Siegerehrung zahlung des Nenngeldes sowie auf Erstattung sonstiger etwaiger Schäden. Sonntag, 26.09.2021 Im Falle einer Verlegung der Veranstaltung, die den ab 8:00 Uhr Eintreffen Teilnehmer:innen per E-Mail bekannt gegeben wird, haben 9:00 Uhr Start die Teilnehmer:innen das Recht, auf die Teilnahme zu ab 15:30 Uhr Ziel verzichten. Die Teilnehmer:innen haben dem Veranstalter innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des neuen Veranstaltungstermins mitzuteilen, wenn sie auf die Teilnah- me an dem neuen Veranstaltungstermin verzichten wollen. Geht innerhalb der Frist keine entsprechende Erklärung ein, wird die Teilnahme am neuen Veranstaltungstermin verbindlich. Der Veranstalter wird den Teilnehmer:innen
mit der Bekanntgabe des neuen Veranstaltungstermins auf Die sich danach ergebenden vorstehenden Haftungs diese Rechtsfolge besonders hinweisen. Geht innerhalb der beschränkungen gelten auch gegenüber Dritten. Frist eine entsprechende Verzichtserklärung ein, so werden Für Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen bereits überwiesene Nenngelder binnen zwei Wochen nach oder Entfernen der Startnummern, Werbeaufkleber oder Eingang der Verzichtsverklärung erstattet. sonstiger Inhalte, die für die Teilnahme an der Ausfahrt Bei einem Ausschluss eines Fahrzeugs nach Kapitel 5 be- empfohlen oder vorgeschrieben sind, auftreten, haftet der steht kein Anspruch auf die Rückzahlung des Nennbetrages. Veranstalter nicht, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters 3. HAFTUNG oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht- verletzung Die nachstehenden Haftungsvereinbarungen werden mit eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten Veranstalters. gegenüber wirksam. Die Teilnehmer:innen, die nicht Eigentümer:innen des Die Teilnehmer:innen nehmen auf eigene Gefahr an der Wettbewerbsfahrzeugs sind, müssen aus Gründen der Veranstaltung teil. Sie haften selbst und vollständig für von Nachweisbarkeit während der Ausfahrt stets eine schriftli- ihnen begangene Ordnungswidrigkeiten und tragen die al- che Einverständniserklärung des Eigentümers/der Eigentü- leinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von merin bei sich führen, die auf Verlangen des Veranstalters ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursach- vorzuzeigen ist. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass ten Schäden. die Eigentümerin/der Eigentümer mit der Nutzung des Das Parken der teilnehmenden Fahrzeuge an bewachten Fahrzeugs durch die Teilnehmer:innen im Rahmen der Ver- oder unbewachten Stationen erfolgt während des ge- anstaltung und mit den Bedingungen dieser Ausschreibung samten Zeitraumes der Veranstaltung auf eigene Gefahr. einverstanden ist. Zuvor werden die Teilnehmer:innen den Die Teilnehmer:innen erklären mit der Abgabe der Nen- Fahrzeugeigentümer die Ausschreibung zur Kenntnisnah- nung – auch namens und in Vollmacht des/der etwaig me zur Verfügung stellen. vom/von der Teilnehmer:in abweichenden Eigentümer/ in des Wettbewerbsfahrzeugs – ihren Verzicht auf Ansprü- 4. TEI L NA H M EVOR AUS S ETZ UNGEN che jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Zu den ersten Classic Days Osnabrück/Münster sind histo- Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den Veranstalter risch wertvolle Automobile zugelassen, die vor dem sowie gegen Personen (auch zu deren Gunsten), deren 31. Dezember 1990 gebaut worden sind, eine Straßen Verschulden der Veranstalter nach gesetzlichen Vorschrif- zulassung besitzen und über ein H-Kennzeichen verfügen ten zu vertreten hat, ferner und insbesondere verzichten und/oder mit »rotem Kennzeichen für Sammlerfahrzeuge« die Teilnehmer:innen auch auf Ansprüche gegen den Motor gefahren werden (beginnen i.d.R. mit 07). Oldtimer ohne Sport-Club Osnabrück e. V. im ADAC, die Marketing Osna- H-Kennzeichen und Youngtimer können auf Einladung der brück GmbH, Sportwarte, Helfer, Behörden, Straßenbaulast- Veranstalter an der Ausfahrt teilnehmen. träger, Hilfsdienste, den ADAC sowie andere natürliche oder juristische Personen, die mit der Organisation und/oder der Perioden- und Klasseneinteilung: Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen. Klasse 1: Baujahre 01.01.1919 – 31.12.1945 Der vorstehende Verzicht gilt nicht für Schäden aus der Klasse 2: Baujahre 01.01.1946 – 31.12.1960 Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Klasse 3: Baujahre 01.01.1961 – 31.12.1970 die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung Klasse 4: Baujahre 01.01.1971 – 31.12.1980 eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Klasse 5: Baujahre 01.01.1981 – 31.12.1990 Veranstalters beruhen. Jedes Fahrzeug muss zwingend eine Haftpflichtversiche- Der Verzicht gilt auch nicht für sonstige Schäden, die auf rung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestde- einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters ckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögens- oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht- schäden vorweisen können. verletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsge- hilfen des Veranstalters beruhen. Mit der Abgabe der Nennung versichert die nennende Per- son, dass eine solche Versicherung für das Fahrzeug besteht, Der Verzicht gilt schließlich auch nicht für Schäden aus der mit welchem an der Veranstaltung teilgenommen wird. Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflich- tung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung Fahrzeuge, die nach einem Fahrzeugwechsel zum Einsatz des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren kommen, müssen ebenfalls diesen Vorgaben entsprechen. Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und Jede fahrende Person muss volljährig sein und einen vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf gültigen Führerschein in der entsprechenden Kategorie den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden des Fahrzeugs besitzen und bei der Anmeldung vorgezeigt Schadens begrenzt.
haben. Jedes teilnehmende Fahrzeug kann mit mindestens 5. D OKUM ENTENA BGA BE UND zwei und maximal vier Personen besetzt werden. FA H R Z EUGA BNA H M E Auf der gesamten Strecke der Ausfahrt gelten die Jedes teilnehmende Team muss innerhalb der von dem Bestimmungen der deutschen Straßenverkehrsordnung. Veranstalter vorgegebenen Zeit zur Dokumentenprüfung Auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen erscheinen. Diese Zeiten werden in der Teilnahmebestäti- nach Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Mitführen gung mitgeteilt. von Warndreiecken und Warnwesten wird hiermit geson- Im Rahmen der Fahrzeugabnahme erfolgt eine Kontrolle dert hingewiesen. Der Veranstalter empfiehlt ebenfalls der Teilnehmer:innen und Fahrzeuge auf Überein-stimmung auch am Tag mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. mit den Daten aus der Anmeldung. Eine Überprüfung der Die Startplätze sind aus organisatorischen Gründen auf Fahrtauglichkeit des Fahrzeugs findet zusätzlich statt. Ist 120 Fahrzeuge begrenzt. Um ein möglichst breites Spek- ein Fahrzeug nicht fahrtauglich und/oder ist die allgemeine trum an Fahrzeugen teilnehmen lassen zu können, behält Betriebserlaubnis erloschen, z. B. durch ein abgelaufenes sich der Veranstalter die Selektion und Ablehnung von Prüfsiegel, so behält sich der Veranstalter vor, das Fahrzeug Nennungen ohne Angabe von Gründen vor. Die Teilnahme von der Teilnahme auszuschließen. setzt den Erhalt einer Nennbestätigung, ausgestellt durch Die mit den Dokumenten ausgegebenen Fahrzeugkenn- den Veranstalter, voraus. zeichnungen sind von den Teilnehmer:innen selbst und 4.1. Fahrzeugwechsel Fahrzeugwechsel sind nur nach an den vorgegebenen Stellen anzubringen und dürfen die Meldung an den Veranstalter und deren Zustimmung offiziellen Kennzeichen nicht abdecken. zulässig. Fahrzeugwechsel sind bis 2 Wochen vor der Veranstaltung möglich. Das neu gemeldete Fahrzeug 6. A BL AUF muss den Bedingungen der Ausschreibung entspre- 6.1. Teilnehmerbesprechung, Roadbook und Bordkarte chen und nimmt an der Klassenwertung teil. Aufgrund Die Teilnehmerbesprechung findet am 25. September des Alters oder technischer Defizite der Fahrzeuge 2020 in den Räumlichkeiten des Nettedroms, der E- kann es immer zu kurzfristigen Pannen kommen, Kartbahn der Stadtwerke Osnabrück, statt. Die Teilnah- die vor dem Start nicht mehr zu beheben sind. Um me von mindestens einer Person pro teilnehmendem bestätigten Teilnehmer:innen trotzdem die Teilnahme Team ist vorgeschrieben. zu ermöglichen, erlauben wir in derartigen Fällen die kurzfristige Nutzung eines Ersatzfahrzeugs, das den Jedes Team erhält ein Roadbook mit allen Details zur Bedingungen dieser Ausschreibung entspricht. Streckenführung und -länge. In der Regel wird diese Die Fahrzeugänderung muss per E-Mail bis zum durch Chinesenzeichen oder abgebildete Karten darge- 21. September 2021, 12:00 Uhr vorliegen. Sollte ein stellt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, dass eine Fahrzeugwechsel nach diesem Zeitpunkt notwendig von diesen Verfahren abweichende Darstellung genutzt werden, so ist dieser telefonisch mitzuteilen. Eine wird. Jedes Team erhält zusätzlich eine bzw. zwei Bord- Klassenwertung ist in diesem Fall nicht mehr möglich. karten pro Tag. Jedes Team ist für seine Bordkarten und das Roadbook verantwortlich. 4.2. Bild- und Persönlichkeitsrechte Der Veranstalter beabsichtigt, zur Bewerbung der Veranstaltung im Die Bordkarten sind an den zuvor kommunizierten Internet und auf gedruckten Werbematerialien Fotos Stellen abzugeben. Bordkarten, die nicht an der hierfür und Videoaufnahmen zu veröffentlichen. Zu diesem vorgesehenen Stelle zurückgegeben werden, werden Zweck werden während der Veranstaltung Film- und/ nicht gewertet. oder Fotoaufnahmen angefertigt, auf denen auch 6.2. Startzeiten und Prüfungen Die Fahrzeuge starten die Teilnehmer:innen zu sehen sein werden. Die Ein- am Samstag und Sonntag im Abstand von 60 Sekun- zelheiten werden in einer gesonderten Vereinbarung den. Die Startreihenfolge legt der Veranstalter fest. geregelt. Ausschließlich Teilnehmer:innen sind berechtigt an 4.3. Kennzeichnung Die Startnummern für die Fahrzeug- den Wertungsprüfungen teilzunehmen. Die Wertungs kennzeichnung des gemeldeten Fahrzeugs erhalten prüfungen werden im Roadbook oder am Ort der die Teilnehmer:innen bei der Dokumentenausgabe. Austragung detaillierter beschrieben. Selbiges gilt für alle weiteren erforderlichen Unterla- gen für die Teilnahme an der Ausfahrt.
7. H Y G IE N E KO N Z E P T Das Hygienekonzept für die ersten Classic Days Osnabrück/ Münster obliegt dem Veranstalter und ist an den jeweils geltenden Vorschriften der Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ausgerichtet. Da die Vorgaben steti- gen Änderungen unterliegen, gilt für die Ausfahrt jene Ver- sion des Hygienekonzeptes, die mit der Nennbestätigung mitgeteilt wird, sofern nicht im Nachgang eine wiederum aktualisierte Version versendet wird. Die Hygienerichtlinien sind während der Veranstaltung grundlegend und allgegen wärtig zu beachten und stellen eine Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausfahrt dar. Die Teilnehmer:innen erklären mit der Abgabe der Nennung, dass sie die Hygiene richtlinien zur Kenntnis genommen haben und sich nach bestem Gewissen an diese halten, um den reibungslosen und für alle Beteiligten sicheren Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. 8. W E RT UN G UN D S I E GE R E H R UN G Gewonnen hat das Team, das nach dem Wettbewerb die wenigsten Strafpunkte vorzuweisen hat. Bei Punktegleich- stand entscheidet das ältere Fahrzeug, bei nochmaligem Gleichstand die ältere der teilnehmenden Personen. Gewertet werden alle Prüfungen, die am Samstag abgelegt werden. Die Siegerehrung findet im Zuge des Abendpro- gramms am Samstag statt. Hierzu werden die Sieger der verschiedenen Fahrzeugklassen gekürt. Darüber hinaus werden auch die Gesamtsieger der Veranstaltung ausge- zeichnet. Eine detaillierte Darstellung des Wertungs- und Punktesystems wird mit der Dokumentenausgabe bekannt- gemacht. Zusätzlich werden Schönheitspreise im Sinne eines »Concours d’Elégance« vergeben. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt nach Veran- staltungsende online unter www.classicdays-osnabrueck- muenster.de. Die Entscheidungen des sportlichen Leiters sind endgültig und bindend. 9. E RG ÄNZE N D E R E GE LUN GE N Der Veranstalter behält sich vor, Änderungen der Ausschrei- bung vorzunehmen, welche erforderlich sind, um Gefahren abzuwenden oder behördlichen Anweisungen zu genügen. Der Veranstalter behält sich zudem das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen, wenn wichtige Gründe wie insbesondere höhere Gewalt, drohende Si- cherheitsrisiken, behördliche oder rechtliche Vorgaben dies angemessen erscheinen lassen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ausschreibung unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit übriger Regelwerke und Bestimmungen unberührt.
Stadtwerke Osnabrück AG Alte Poststraße 9 49074 Osnabrück Jannik Wessel (Organisationsbüro) T: 05 41 20 02-24 17 classicdays@swo.de WWW.CLASSICDAYS-OSNABRUECK-MUENSTER.DE
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