CLP - Verordnung: Aktuelle Entwicklungen - Schwerpunkt Gemische-Meldung (UFI, PCN) - WKO
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
CLP – Verordnung: Aktuelle Entwicklungen Schwerpunkt Gemische-Meldung (UFI, PCN) Christian Gründling Chemikalienrecht – Veränderungen in Zeiten der Pandemie, 29. September 2021 1 CLP-VO: Einleitung; Einstufung • Allgemeine Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungspflicht für … für Hersteller, Importeure & nachgeschaltete Anwender vor dem Inverkehrbringen oder wenn Registrierung unter REACH notwendig ist; bestimmte Bedingungen für Händler Zusammenarbeit in der Lieferkette wird betont • … gefährliche Stoffe und Gemische Physikalisch-chemische Gefahren Gesundheitsgefahren Umweltgefahren Differenzierung nach Expositionswegen • Einstufung von Stoffen auf Basis aller verfügbaren Informationen (Info für physikal. Gefahren notwendig!) Chemikalienrecht - WKNOE | 29.9.2021 2 2
Einstufung von Gemischen • Abklärung aller Gefahrenklassen mittels Expertenbeurteilung Physikalische Gefahren: Einstufung nur anhand von Testergebnissen! seit 1.1. 2014: Qualitätssicherung notwendig Gesundheits- und Umweltgefahren: 1. Testdaten 2. Übertragungsgrundsätze 3. Berechnung Chemikalienrecht - WKNOE | 29.9.2021 3 3 Informationen zu Rohstoffen „Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach Absatz 4 können die Händler die Einstufung für einen Stoff oder ein Gemisch verwenden, die von einem Akteur der Lieferkette gemäß Titel II vorgenommen wurde.“ – CLP Art. 4 (5) • Einstufung des Vorlieferanten kann übernommen werden, sofern nicht offensichtlich fehlerhaft Sicherheitsdatenblatt: Abschnitte 2, 9, 11 und 12 • Informationsquellen zur Verifizierung: Harmonisierte Einstufung (CLP - Anhang VI) Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Informationen von REACH - Registrierungen • Infokarten, Kurzprofile, Registrierungsdossiers auf ECHA-Webseite Chemikalienrecht - WKNOE | 29.9.2021 4 4
Harmonisierte Einstufung „Die Ressourcen der Behörden sollten gezielt für die Stoffe eingesetzt werden, die am meisten Anlass zu Besorgnis in Bezug auf die Gesundheit und die Umwelt geben …“ • Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung Normalerweise für Atemwegssensibilisierend, Kat. 1; CMR, Kat. 1A, 1B oder 2; Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel oder Biozide Andere Gefahrenklassen auf Fall-zu-Fall Basis • Achtung: Stoffe in Anhang VI CLP nur hinsichtlich der dort angeführten Gefahrenklassen (-kat) harmonisiert Inde International EC CAS Classification Labelling Specific Conc. Notes x No Chemical Identificatio No No Limits, M-factors * n Hazard Class Hazard Pictogram, Hazard Suppl. bei Acute Tox. bedeutet and Category statemen Signal statement Hazard Mindesteinstufung: bei Code(s) t Code(s) Word Code(s) statement Code(s) Code(s) anderen Informationen: 007- 001- ammonia, anhydrous 231- 635-3 7664- 41-7 Flam. Gas 2 Press. Gas H221 GHS04 GHS06 H221 U strengere Einstufung 00-5 Acute Tox. 3 * H331 GHS05 H331 notwendig, Skin Corr. 1B H314 GHS09 H314 Aquatic Acute 1 H400 Dgr H400 Chemikalienrecht - WKNOE | 29.9.2021 5 5 CLP – Verordnung: ATPs • 13. ATP: Verordnung (EU) 2018/1480, z.B. MIT (… Skin Sens. 1A; H317: C ≥ 0,0015 %) Acetaldehyd (Flam. Liq. 1; Carc. 1B; Muta. 2; STOT SE 3; Eye Irrit. 2) • 14. ATP: Verordnung (EU) 2020/217, z.B. TiO2 (Carc. 2: in Pulverform mit mindestens 1% Partikeln mit einem aerodynamischen Durchmesse ≤ 10 μm) Zusätzliche Kennzeichnungshinweise für flüssige oder feste Gemische mit mindestens 1% TiO2 unabhängig von der Einstufung EUH211: ‚Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen.‘ oder EUH212: ‚Achtung! Bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub entstehen. Staub nicht einatmen.‘ Chemikalienrecht - WKNOE | 29.9.2021 6 6
CLP – Verordnung: Harmonisierte Einstufung • 15. ATP: Verordnung (EU) 2020/1182; z.B. Salpetersäure …% [C ≤ 70 %] (Ox. Liq. 3; Acute Tox. 3 [inhalation: ATE = 2.65 mg/L (vapour)]; Skin Corr. 1A) Salpetersäure ≥ 26,5 % als Gift Neuerliche Diskussion zu Einstufungsgrenzen (z.B. für Industrieunfallrecht)? DCOIT & MBIT (… Skin Sens. 1A; H317: C ≥ 0,0015 %) Zinkpyrithion (Repr. 1B; Acute Tox. 2 H330; Acute Tox. 3 H301; STOT RE 1; Eye Dam. 1; Aquatic Acute 1; Aquatic Chronic 1) 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd (Lilial) (… Repr. 1B; H360Fd) • 16. ATP: Verordnung (EU) 2021/643 Änderungen bei den Anmerkungen zu Anhang VI; Primär CMR-Stoffe in Petroleumprodukten betroffen; aber auch Formaldehydabspalter Chemikalienrecht - WKNOE | 29.9.2021 7 7 CLP – Verordnung: Harmonisierte Einstufung • 17.ATP: Verordnung (EU) 2021/849; z.B. Borverbindungen: (Streichung der höheren spezifischen Konzentrationsgrenzen für Repr. 1B, H360FD) Methylsalicylat: (u.a. Repr. 2, H361d) 1,4 Dioxan: (u.a. Carc. 1B, H350) • Weitere ATPs: 18. ATP (RAC – Opinions 2020): erste Diskussionen im CARACAL Melamin (Carc. 2, H351 und STOT RE 2, H373) Benzophenon (Carc. 1B, H350) Natriumpyrithion: (kein Repr. 1B, …) • Absichtserklärungen & Konsultationen auf ECHA-Webseite immer beobachten Chemikalienrecht - WKNOE | 29.9.2021 8 8
Kennzeichnung Chemikalienrecht - WKNOE | 29.9.2021 9 9 Harmonisierte Gemischmeldung/UFI Chemikalienrecht – Veränderungen in Zeiten der Pandemie, 29. September 2021 10 10
Mitteilung von Gemischen – UFI: rechtliche Basis “Die Mitgliedstaaten benennen eine oder mehrere Stellen, die dafür zuständig ist/sind, Informationen von Importeuren und nachgeschalteten Anwendern, die ein Gemisch in Verkehr bringen, entgegenzunehmen, die insbesondere für die Angabe vorbeugender und heilender Maßnahmen, vor allem in Notfällen, von Belang sind. Diese Informationen umfassen die chemische Zusammensetzung der in Verkehr gebrachten und aufgrund ihrer gesundheitlichen oder physikalischen Auswirkungen als gefährlich eingestuften Gemische, …” • CLP Art. 45: rechtliche Basis für die Übermittlung an Informationen über gefährliche Gemische (Gesundheitsgefahren und physikalische Gefahren) vor dem Inverkehrbringen in der EU durch den Importeur oder nachgeschalteten Anwender (Formulierer) - Mitteilungspflichtiger an benannte Stellen (hauptsächlich an Vergiftungsinformationszentralen) • Anhang VIII mit detaillierten Anforderungen für die Mitteilung Chemikalienrecht - WKNOE | 29.9.2021 11 11 Mitteilung von Gemischen – UFI: Geltungsbereich • Stoffe sind nicht von der Mitteilung umfasst durch REACH und Meldung ins CLP Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis geregelt • Bestimmte Gemische, die durch die CLP-Verordnung geregelt werden und bezüglich der Gesundheitsgefahren (H3xx) und physikalischen Gefahren (H2xx) als gefährlich eingestuft sind (z.B. Biozide, Pflanzenschutzmittel, Detergenzien, Klebstoffe, Farbe und Lacke etc.) Gemische, die nur aufgrund der Umweltgefahren (H4xx) eingestuft sind, oder nicht als gefährliche eingestufte Gemische müssen nicht gemeldet werden • Erzeugnisse sind ausgenommen Allerdings können Objekte umfasst sein, die gemäß REACH – Leitlinien für Erzeugnisse als Trägermaterial für Gemische dienen (z.B. feuchte Reinigungstücher) Zusätzlich: in bestimmten Fällen Notifikation an die SCIP- (Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products)) Datenbank notwendig Basis: EU Abfallrahmenrichtlinie Details unter https://echa.europa.eu/scip-database Chemikalienrecht - WKNOE | 29.9.2021 12 12
Inhalt der Mitteilungen • Eindeutiger Rezepturidentifikator (Unique Formula Identifier — UFI) • Details zum Mitteilungspflichtigen • Details zum Produkt Produktkategorie Einstufungs- und Kennzeichnung Toxikologische Information Vollständige Zusammensetzung Sonderfälle Gemisch in Gemisch („MiM“) Generische Produktidentifikatoren Gruppenmitteilung Chemikalienrecht - WKNOE | 29.9.2021 13 13 Eindeutiger Rezepturidentifikator - UFI „Bei dem UFI handelt es sich um einen eindeutigen alphanumerischen Code, der die eingereichten Informationen über die Zusammensetzung des Gemischs oder einer Gruppe von Gemischen zweifelsfrei einem spezifischen Gemisch oder einer spezifischen Gruppe von Gemischen zuordnet. Die Zuteilung eines UFI ist unentgeltlich.“ • UFI: 16 – stelliger alphanumerischer Code (z.B. 4300-V0PU-D009-GJYU) Erstellt durch den Mitteilungspflichtigen mit UFI-Generator auf ECHA Webseite Zusammengesetzt aus Umsatzsteuernummer eines Unternehmens (z.B: ATU46559406) und einer Formulierungsnummer zwischen 0 und 268.435.455 (z.B.: 00001) • Notwendig für Mitteilung UND Kennzeichnung des Gemisches (UFI: 4300-V0PU-D009-GJYU) Direkten UFI-Kennzeichnung auf der Verpackung durch Änderung des Anhangs VIII möglich Chemikalienrecht - WKNOE | 29.9.2021 14 14
Details zum Mitteilungspflichtigen „Name, vollständige Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Mitteilungspflichtigen werden angegeben, sowie – falls davon abweichend – Bezeichnung, vollständige Anschrift, Telefonnummer und E- Mail-Adresse der Kontaktstelle, über die weitere Informationen*, die für die Zwecke der gesundheitlichen Notversorgung relevant sind, zu erhalten sind.“ • Meldepflichtig: Importeur und nachgeschalteter Anwender CLP Art. 45 CLP Art. 4(10) Melde- pflichtiger Grundsätzlich keine Meldepflicht; Meldung kann zur Einhaltung von CLP Nachgeschalteter notwendig sein! Importeur Händler Anwender Lohn- Formulierer Umverpacker Umfüller Relabeller Rebrander Einzelhändler formulierer * Bei Inanspruchnahme der erleichterte Mitteilung für industrielle Gemische: Gewährleistung der telefonischen Erreichbarkeit „rund um die Uhr“ (24/7) Chemikalienrecht - WKNOE | 29.9.2021 15 15 Details zum Produkt: Produktkategorie „Die bestimmungsgemäße Verwendung des Gemischs wird gemäß einem von der Agentur zur Verfügung gestellten einheitlichen Produktkategorisierungssystem beschrieben.“ • EU-Produktkategorisierungssystem zur statistischen Auswertung von Vergiftungsfällen zur Identifikation von Risken und Vorschlägen für RMMs • Eindeutige Zuordnung gemäß bestimmungsgemäßer Verwendung • Verpflichtender Bestandteil der Mitteilung • EUPCS v. 2.0 auf ECHA – Webseite zur Verfügung Chemikalienrecht - WKNOE | 29.9.2021 16 16
Details zum Produkt: Allgemein • Handelsname bzw. Handelsnamen (einschließlich Markennamen – falls relevant) • Verpackung(en), in der das Gemisch in Verkehr gebracht wird (sinnvollerweise in Verbindung mit dem jeweiligen Handelsnamen) Art(en): Flasche, Dose, Box, Aerosol, … Größe(n): Nennfüllmenge(n) (Volumen oder Masse) • Farbe(n) und physikalische Beschaffenheit(en) des Gemischs • pH-Wert • Verwendungen (Konsumenten-, gewerbliche oder industrielle Verwendung) Direkte Auswirkung auf die Übergangsregelung Chemikalienrecht - WKNOE | 29.9.2021 17 17 Details zum Produkt: Einstufung/Kennzeichnung/Tox. • Einstufung des Gemisches Gefahrenklasse (und Gefahrenhinweis): z.B. Eye Damage 1; STOT SE 3/H335 • Kennzeichnung des Gemisches: Gefahrenpiktogramm-Codes: z.B. GHS05 (für ) Signalwort: Gefahr oder Achtung Gefahrenhinweis-Codes: z.B. H318, H335 einschließlich ergänzender Gefahrenmerkmale: z.B. EUH208 Sicherheitshinweis-Codes: P280, P305 + P351 + P338 • Übereinstimmung mit Einstufung und Kennzeichnung des Produkts und Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts • Toxikologische Informationen: Abschnitt 11 des Sicherheitsdatenblatts Chemikalienrecht - WKNOE | 29.9.2021 18 18
Details zum Produkt: Zusammensetzung • Bekanntgabe der vollständigen Zusammensetzung (Produktidentifikator gemäß CLP, Konzentration bzw. Konzentrationsbereiche sowie Einstufung) gefährlichen Bestandteile von besonderer Bedeutung Akute Tox, 1 – 3; STOT SE 1,2; STOT RE 1,2; Skin Corr. 1 und Eye Damage 1 Alle anderen Bestandteile: • Berücksichtigungsgrenzen: gefährlich (H2xx oder H3xx) ≥ 0,1 % (bzw. auch < 0,1%, wenn identifiziert) gefährlich (H4xx) oder ungefährlich: ≥ 1 % Chemikalienrecht - WKNOE | 29.9.2021 19 19 Details zum Produkt: Sonderfälle • Gemisch im Gemisch („MiM“) Kenntnis der vollständigen Zusammensetzung: siehe vorherige Folien KEINE Kenntnis der vollständigen Zusammensetzung MIM bereits gemeldet; UFI bekannt: MIM nicht gemeldet; kein UFI bekannt: • MIM durch Produktidentifikator, • SDB des MiM & Name, E-Mail, Tel. Konzentration und UFI mitgeteilt des Lieferanten • bekannte Inhaltsstoffe näher beschreiben ? keine Meldung, kein Sicherheitsdatenblatt & keine Kenntnis der Zusammensetzung (z.B. ungefährliches Gemisch): • Pragmatische Vorgehensweise bzw. freiwillige Lösungen durch Vorlieferant notwendig! Chemikalienrecht - WKNOE | 29.9.2021 20 20
Details zum Produkt: Sonderfälle • Generische Produktidentifikatoren: ‚Parfüm‘ oder ‚Farbstoff‘ können verwendet werden wenn: diese Bestandteile des Gemisches keine Gesundheitsgefahren (H3xx) aufweisen & die Summe der Konzentration von Parfüm und Duftstoffen ≤ 5% Farbstoffen ≤ 25% • Gruppenmitteilung für Gemische mit gleicher Einstufung und selber Produktkategorie (z.B. PC-DET-1.2: Haushaltswaschmittel) Gleiche Bestandteile in gleichen Konzentrationsbereichen Unterscheidung nur durch Duftstoffe (≤ 5%) Angabe aller möglichen Duftstoffkomponenten (in den meisten Fällen ohne exakte Konzentrationsangabe) ¾ gleicher UFI für eine Gruppe von Gemischen möglich Chemikalienrecht - WKNOE | 29.9.2021 21 21 Details zum Produkt: Sonderfälle • Neue delegierte Verordnung (EU) 2020/1677 zur Verbesserung der Praktikabilität Interchangeable Component Group – ICG für unterschiedliche Gemischkomponenten (z.B. unterschiedliche Lieferanten), aber ausreichend ähnlich (funktional, toxikologisch), um als die gleiche Komponente zu gelten Referenz zu “genormten” Rezepturen Zement/Gipsbinder/Fertigbeton/Erdölprodukte ‚auf Wunsch formulierte Anstrichfarbe‘ („bespoke paints“) Basisfarbe & Farbtöne (mehrere UFIs) Zusätzlich: Änderung des Art. 25 CLP durch Verordnung (EU) 2020/1676 Chemikalienrecht - WKNOE | 29.9.2021 22 22
„Bespoke Paints“ im Detail • Definition von ‚auf Wunsch formulierte Anstrichfarbe‘: eine Farbe, die in begrenzten Mengen auf individuellen Wunsch für einen einzelnen Verbraucher oder gewerblichen Anwender in der Verkaufsstelle durch Abtönen oder Farbmischen formuliert wird Interpretation: bereits vorbestellte Farben fallen nicht unter diese Definition • Mögliche Ausnahme für „auf Wunsch formulierte Anstrichfarben“ „Bei nach Wunsch formulierter Anstrichfarbe können sich die Mitteilungspflichtigen unbeschadet des Artikels 25 Absatz 8 dafür entscheiden, keine Informationen vorzulegen und keinen eindeutigen Rezepturidentifikator gemäß diesem Anhang zu erstellen.“ • Kennzeichnungspflicht (CLP Art. 25 (8)) UFI aller enthaltenden Gemische (> 0,1%) in absteigender Konzentrationsreihenfolge sind anzugeben bei > 5% zusätzlich noch Konzentrationsangabe Chemikalienrecht - WKNOE | 29.9.2021 23 23 „Bespoke Paints“ im Detail • Beispiele für Kennzeichnung Chemikalienrecht - WKNOE | 29.9.2021 24 24
Aktualisierung der Mitteilung … • … erforderlich bei Änderung des Produktidentifikators (einschließlich des UFI) Änderung der Einstufung des Gemischs im Hinblick auf Gesundheitsgefahren oder physikalische Gefahren bei für die gefährlichen Eigenschaften des Gemischs oder seiner Bestandteile relevanten neuen toxikologische Informationen (Abschnitt 11 des Sicherheitsdatenblatts) Änderung in der Zusammensetzung des Gemischs a) Hinzufügung, Ersatz oder Entfernung eines oder mehrerer Bestandteile des Gemischs; b) Änderungen der Konzentration eines Bestandteils über den in der ursprünglichen Mitteilung angege- benen Konzentrationsbereich hinaus; c) falls die genaue Konzentration eines Bestandteils angegeben wurde, Grenzen in Tabelle • Freiwillige Updates möglich (z.B. Änderung der Kontaktdaten, Verpackung …) • Nachverfolgung der Updates mittel PCN Nummer Chemikalienrecht - WKNOE | 29.9.2021 25 25 Übergangsregelung 1. Jänner 2021 1. Jänner 2025 Meldung eines neuen Gemisches: PCN-Format, Private und gewerbliche Alle relevanten Gemische müssen UFI-Kennzeichnung im PCN-Format gemeldet sein, Verwendung Meldung eines Gemisches*: Änderung des gemeldeten UFI-Kennzeichnung SDB–Übermittlung Gemisches (CLP Anhang VIII, B 4.1): keine UFI-Kennzeichnung PCN-Format, UFI-Kennzeichnung Keine Änderung: keine neuerliche Meldung und keine UFI-Kennzeichnung Verwendung Industrielle Übergangs- Meldung eines Gemisches*: regelungen SDB–Übermittlung wie oben keine UFI-Kennzeichnung möglich 1. Jänner 2021 1. Jänner 2024 * Meldung im PCN-Format und UFI-Kennzeichnung vor der Übergangsfrist möglich Chemikalienrecht - WKNOE | 29.9.2021 26 26
Bericht über die Entscheidung der MS • Vor einer harmonisierten Meldung sollten Informationen über den Status im jeweiligen Mitgliedstaat (MS) geprüft werden: Verwendung des ECHA Portals Sprache Gebühren Zeitpunkt des Inverkehrbringens • Derzeit sind schon viele Staaten bereit, die harmonisierte Meldung zu verarbeiten für 6 Staaten leider noch keine Information • Informationen im Bericht werden regelmäßig aktualisiert: ECHA Website Chemikalienrecht - WKNOE | 29.9.2021 27 27 Gerne beantworten wir nun … Christian Gründling T: +43 5 90900 3348 E: gruendling@fcio.at Chemikalienrecht - WKNOE | 29.9.2021 28 28
Sie können auch lesen