Passar Technische Dokumentation - Aktuelle Version Datum (aktuelle Version) Dokumentenstatus - Eidgenössische Zollverwaltung

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Passar Technische Dokumentation - Aktuelle Version Datum (aktuelle Version) Dokumentenstatus - Eidgenössische Zollverwaltung
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
                                           Eidgenösische Zollverwaltung

Passar
Technische Dokumentation

Aktuelle Version           0.2
Datum (aktuelle Version)   5. März 2021
Dokumentenstatus           [x] in Arbeit, [ ] in Prüfung, [ ] geprüft, [ ] freigegeben
Passar Technische Dokumentation - Aktuelle Version Datum (aktuelle Version) Dokumentenstatus - Eidgenössische Zollverwaltung
Technische Dokumentation Passar V0.2                                                                                            Abkürzungsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

I.       Abkürzungsverzeichnis ....................................................................................................... 4
II.      Begriffsdefinition / Glossar ................................................................................................. 6
1        Einleitung .............................................................................................................................. 7
2 Fachliche Informationen...................................................................................................... 8
2.1 Interaktionsmöglichkeiten....................................................................................................... 8
      2.1.1         Kanäle ....................................................................................................................................... 8
      2.1.2         Kanalauswahlkriterien ............................................................................................................... 9
2.2 ePortal .................................................................................................................................. 10
2.3 Der Grundprozess im Warenverkehr ................................................................................... 10
      2.3.1     Anmelden ................................................................................................................................ 11
      2.3.2     Transportmittel Referenzieren (Transportanmeldung) ............................................................ 11
         2.3.2.1 BorderTicket ........................................................................................................................ 11
      2.3.3     Aktivierung .............................................................................................................................. 11
         2.3.3.1 Strasse ................................................................................................................................ 12
         2.3.3.2 Bahn .................................................................................................................................... 12
         2.3.3.3 Schiff ................................................................................................................................... 13
      2.3.4     Selektionieren ......................................................................................................................... 13
      2.3.5     Intervenieren ........................................................................................................................... 14
      2.3.6     Verfügen ................................................................................................................................. 14
      2.3.7     Nachbearbeiten ....................................................................................................................... 14
2.4 Die Geschäftspartnerrollen .................................................................................................. 14
2.5 Warenbestimmungen ........................................................................................................... 15
      2.5.1     Einfuhr ..................................................................................................................................... 15
      2.5.2     Ausfuhr .................................................................................................................................... 15
      2.5.3     Überwachte Verfahren ............................................................................................................ 15
         2.5.3.1 Durchfuhr ............................................................................................................................ 15
3 Technische Informationen ................................................................................................ 16
3.1 Systemkontext ...................................................................................................................... 16
3.2 Anbindung an Passar ........................................................................................................... 16
      3.2.1     Nutzung ePortal ...................................................................................................................... 16
      3.2.2     B2B Hub / Schnittstellenbeschreibung .................................................................................... 17
         3.2.2.1 Access Token Refresh ........................................................................................................ 17
         3.2.2.2 API-Selfservice Portal ......................................................................................................... 18
         3.2.2.3 B2B Hub Schnittstelle ......................................................................................................... 18
3.3 Prozesse .............................................................................................................................. 22
      3.3.1     Prozess Einfuhr ....................................................................................................................... 23
         3.3.1.1 Erste Warenanmeldung Einfuhr .......................................................................................... 23
         3.3.1.2 Korrektur Warenanmeldung Einfuhr .................................................................................... 23
         3.3.1.3 Rückzug Warenanmeldung Einfuhr..................................................................................... 24
      3.3.2     Prozess Ausfuhr ...................................................................................................................... 24
         3.3.2.1 Erste Warenanmeldung Ausfuhr ......................................................................................... 24
         3.3.2.2 Korrektur Warenanmeldung ................................................................................................ 25
         3.3.2.3 Rückzug Warenanmeldung ................................................................................................. 25
      3.3.3     Prozess Durchfuhr .................................................................................................................. 26
         3.3.3.1 Direkte Durchfuhr ................................................................................................................ 26
         3.3.3.2 Durchfuhr mit Eröffnung in der Schweiz .............................................................................. 27
         3.3.3.3 Durchfuhr mit Abschluss Schweiz ....................................................................................... 29
         3.3.3.4 Suchverfahren ..................................................................................................................... 30
3.4 Technische Spezifikationen ................................................................................................. 30
      3.4.1     Grundlegende Informationen .................................................................................................. 31
         3.4.1.1 Definitionen für technische Umsetzung ............................................................................... 31
         3.4.1.2 Detailspezifikation Validierung ............................................................................................ 32
         3.4.1.3 Zeichensätze und Datenfeldvorgaben................................................................................. 34
         3.4.1.4 XML-Meldungen .................................................................................................................. 35
      3.4.2     Fehlermanagement ................................................................................................................. 38
         3.4.2.1 Arten von Fehler.................................................................................................................. 38
         3.4.2.2 Fehlercodes / Codelisten .................................................................................................... 39
      3.4.3     Durchfuhr ................................................................................................................................ 40
      3.4.4     Meldungen .............................................................................................................................. 41

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Technische Dokumentation Passar V0.2                                                                                      Abkürzungsverzeichnis

       3.4.4.1 NC909 - Fehlermeldung ...................................................................................................... 43
       3.4.4.2 NE004 / NI004 - Akzeptanz Korrektur Warenanmeldung .................................................... 46
       3.4.4.3 NE009 / NI009 -Akzeptanz Rückzug Warenanmeldung...................................................... 48
       NE013 - Korrektur Warenanmeldung Ausfuhr..................................................................................... 50
       3.4.4.4 NE015 - Warenanmeldung Ausfuhr .................................................................................... 57
       3.4.4.5 NE028 / NI028 - Akzeptanz Warenanmeldung ................................................................... 63
       3.4.4.6 NE014 / NI014 - Rückzug Warenanmeldung ...................................................................... 65
       3.4.4.7 NI013 - Korrektur Warenanmeldung Einfuhr ....................................................................... 68
       3.4.4.8 NI015 - Warenanmeldung Einfuhr ....................................................................................... 76
    3.4.5     Beispiele ................................................................................................................................. 84
3.5 IST-SOLL-Vergleich ............................................................................................................. 84
    3.5.1         Datenmodell technische Nachrichten ...................................................................................... 84
4 Einführungskonzept Passar.............................................................................................. 86
4.1 Terminplan ........................................................................................................................... 86
4.2 Einführungsphase und Paralellbetrieb ................................................................................. 86
    4.2.1         Funktionsumfang Passar 1.0 .................................................................................................. 86
5      FAQ ...................................................................................................................................... 88

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I. Abkürzungsverzeichnis
Abkürzung Bedeutung                                                Allfällige
                                                                   Übersetzung

AAR            Anticipated Arrival Record                          -

AEO            Authorised Economic Operator                        Zugelassene
                                                                   Wirtschaftsbeteiligte

API            Application Programming Interface                   -

ATR            Anticipated Transit Record                          -

AXR            Anticipated Exit Record                             -

B2B            Business to Business                                -

BAZG           Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit              -

BPMN           Business Process Model and Notation                 -

BRT            Business Rule for Transition                        -

CL             Codelist                                            -

DDCOM          Design Document for Common Operations and Methods   -

DDNTA          Design Document for National Transit Application    -

eBD            elektronisches Begleitdokument                      -

FMS            Functional Message Structure                        -

IE             Information Exchange                                -

GDRN           Goods Declaration Reference Number                  -

GP             Geschäftspartner                                    -

GUI            Graphical User Interface                            Grafische
                                                                   Benutzeroberfläche

gVV            gemeinsames Versandverfahren                        -

JSON           JavaScript Object Notation                          -

LSVA           Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe             -

MRN            Master Reference Number                             -

NCA            National Customs Application                        Nationale
                                                                   Zollapplikation

PSVA           Pauschale Schwerverkehrsabgabe                      -

RPIS           RheinPorts Information System                       -

TMS            Technical Message Structure                         -

TP             Transitionphase                                     Übergangsphase

TRT            Technical Rule for Transition                       -

UCC            Union Customs Code                                  Zollkodex der Union

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Abkürzung Bedeutung                             Allfällige
                                                Übersetzung

VEV            Vereinfachtes Einfuhrverfahren   -

WVB            Warenverkehrsbescheinigung       -

XML            eXtensible Markup Language       -

XSD            XML Schema Definition            -

ZE             Zugelassener Empfänger           -

ZV             Zugelassener Versender           -

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II. Begriffsdefinition / Glossar
Begriff             Definition

Aktivierung         Eine Aktivierung ist eine Willenskundgabe oder ein technischer Vorgang,
                    der die Verbindlichkeit einer Eingabe bewirkt.

B2B light           Einreichen von XML-Daten im ePortal

Intervention        Eine Intervention ist die Überprüfung eines Sachverhalts oder einer
                    Person gegen bestimmte Vorgaben.
                    Beispiele: Ladungskontrolle, Warenbeschau, Personenkontrolle,
                    Betriebskontrolle etc.

Passar              Bezeichnung des neuen Warenverkehrssystem, welches e-dec & NCTS
                    inkl. Papier-Formulare ablöst.

Plausibilisierung   Überprüfung der Daten, ob sie glaubwürdig / plausibel sind.

SW-Lieferant        Der Lieferant der Software für die Kundenseite.
                    Unternehmen, welche Software für sich oder Dritte entwickeln.

T2-Korridor         Der «T2-Korridor» ermöglicht die Beförderung von Waren aus dem
                    freien Verkehr der EU (sogenannte Unionswaren oder T2-Waren)
                    zwischen zwei innerhalb des Zollgebietes der EU gelegenen Orten auf
                    der Schiene durch die Schweiz, ohne dass der zollrechtliche T2 Status
                    der Waren verloren geht.

Transportcockpit    UI für die Eingabe der Transportdaten für die Referenzierung einer
                    Warenanmeldung mit dem Transportmittel.

Verfügung           Eine Verfügung ist eine Anordnung einer Behörde im Einzelfall, die sich
                    auf öffentliches Recht stützt und verbindlich ist. Eine Verfügung legt
                    Rechte oder Pflichten fest. Die meisten Verfügungen des BAZG legen
                    den Betrag der Zollgebühren und anderer Abgaben gegenüber dem
                    Einzelnen fest. Verfügungen der Behörden sind sowohl für die Behörde
                    als auch den Einzelnen verbindlich, da sie rechtsverbindliche Gesetze
                    anwenden.
                    Beispiele: Veranlagungsverfügungen der ZS;
                    Nachforderungsverfügungen der Zollkreise; Erlassverfügungen der
                    Direktion; Verfügungen zur Schwerverkehrsabgabe der Direktion

Warenbestimmungen Die Warenbestimmung ist ein Verfahren zur Bewegung von Waren über
                  die Schweizer Grenze: Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr, aktive und passive
                  Veredelung, vorübergehende Verwendung, Verbringung in ein Zolllager.

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1 Einleitung
Mit dem neuen Warenverkehrssystem "Passar" will das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
(BAZG, Nachfolgeorganisation der EZV ab 2022) die Prozesse für die Erhebung von Zöllen und
Abgaben vereinfachen, harmonisieren und digitalisieren. Der grenzüberschreitende
Warenverkehr und die Inlandbesteuerung sollen beschleunigt werden und die Sicherheit für
Bevölkerung, Wirtschaft und Staat gleichzeitig erhöht werden.
Diese Dokumentation dient Unternehmen, welche Software für sich oder Dritte entwickeln, als
Grundlage zur Erstellung von Verzollungssoftware bzw. von Schnittstellen zu Passar.
Die Dokumentation wird im Rahmen der DaziT Arbeitsgruppe "Softwareentwicklung" erarbeitet
und iterativ erweitert. Einige Aspekte, wie die Begriffe oder die Details der Subprozesse,
können im Rahmen der Totalrevision des Zollgesetzes sowie der laufenden
Digitalisierungsprojekte (Programm DaziT) noch angepasst oder weiterentwickelt werden.
Einige verwendete Begriffe entsprechen bereits der voraussichtlichen Terminologie der neuen
Zollgesetzgebung.
Der Dokumentationsinhalt ist bis zur publizierten Endversion als unverbindlicher Entwurf zu
verstehen.
Aus der Dokumentation können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

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2 Fachliche Informationen

2.1 Interaktionsmöglichkeiten
Grundsätzlich können die Verfahrensbeteiligten im Rahmen des Warenprozesses in sechs
Phasen mit dem BAZG in Kontakt treten:
1. bei der Informationsgewinnung
2. bei der Registrierung (als Geschäftspartner, als Benutzer)
3. beim Einreichen oder Anpassen der Waren- und Transportanmeldung
4. beim Output- und Inputmanagement
5. bei Einsprachen
6. im Rahmen von Beschwerden

1. Informationsgewinnung
Die notwendigen Informationen können auf der Internetseite des BAZG bezogen werden. Dazu
braucht es keine Registrierung.
2. Registrierung
Die Registrierung erfolgt über das ePortal. Sie umfasst die Registrierung als Geschäftspartner,
das Beantragen der Rolle, der Benutzer, des Zugriffes (über UI oder B2B), das Bewirtschaften
seiner Stammdaten, und allfälligen Bewilligungen, welche vom BAZG gepflegt werden. Die
Registrierung muss vor dem erstmaligen Anmelden von Waren erfolgen.
3. Warenanmeldung einreichen
Nach erfolgreicher Registrierung kann der Verfahrensbeteiligte Warenanmeldungen über das
vom BAZG zur Verfügung gestellte UI oder den B2B Kanal vornehmen.
4. Dokumenten Output- und Inputmanagment
Über das Inputmanagement (System "Input") können vom BAZG einforderte Dokumente
(Begleitpapiere etc.) eingereicht werden. Das Outputmanagement (System "DocBox) wird
eingesetzt, um für den Verfahrensbeteiligten Dokumente (Verfügungen, Rechnungen
etc.) bereitzustellen.
5. Einsprachen
Auf die Verfügungen kann der Verfahrensbeteiligte Einsprache erheben. Im Rahmen einer
Einsprache kann der Verfahrensbeteiligte eine angepasste Warenanmeldung einreichen,
welche vom BAZG geprüft wird.
Je nach geforderten Funktionen werden unterschiedliche Kanäle angeboten.
6. Beschwerden
Das Beschwerdeverfahren erfolgt elektronisch.

2.1.1 Kanäle
Für die Kommunikation mit dem BAZG stehen zwei Hauptkanäle zur Verfügung:
ePortal mit
   diversen User Interfaces: Eingabe der notwendigen Angaben durch
    den Verfahrensbeteiligten im User Interface vom BAZG.
   Upload ins ePortal: Einreichen von XML-Dokumenten über eine Upload Funktionalität im
    ePortal.

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B2B:
   B2B: Austausch von Daten über eine elektronische Schnittstelle. Funktional analog dem
    ePortal.
   Mobile App: Ausgewählte Funktonen werden über Apps angeboten.

Übersicht der Interaktionskanäle und der Hauptfunktionsblöcke

2.1.2 Kanalauswahlkriterien
Kanal                  Empfohlenes Einsatzgebiet

B2B

- Warenanmeldung       Einreichen der Warenanmeldung. Der B2B Kanal ist für
                       Verfahrensbeteiligte geeignet, die regelmässig viele
                       Warenanmeldungen einreichen und über ein eigenes IT-System (ev.
                       spezialisierte Software) verfügen, welches direkt mit dem BAZG
                       verbunden ist.

- Transportanmeldung Einreichen der Transportanmeldung

- Input, DocBox        Eingabe und Bezug von Dokumenten

- Kontrollmeldung      Einsicht über Kontrollen nach der Aktivierung der Warenanmeldung
                       (verkehrsartspezifisch)

- Einsprachen          Möglichkeit zum Einreichen von Einsprachen inkl. angepasster
                       Warenanmeldung

ePortal

- Declar               Warenanmeldungen können über das User Interface (UI) des BAZG
                       eingereicht werden. Zum Zielpublikum gehören Privatpersonen oder
                       Firmen, die nur wenige Warenanmeldungen einreichen.

- Transport-anmeldung Über das Transportcockpit kann der Verfahrensbeteiligte nach
                      vorangehender Registrierung bezeichnen, mit welchem Transportmittel
                      die Ware verbracht wird. Die Nutzung des UI Warenanmeldung kann
                      zusammen oder unabhängig des Transportcockpits erfolgen.

- Input, DocBox        Eingabe und Bezug von Dokumenten

- Upload               Mittels Upload lassen sich Warenanmeldungen in Passar übertragen.
                       Dort werden diese weiterverarbeitet. Der Upload wird gestartet, indem

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Passar Technische Dokumentation - Aktuelle Version Datum (aktuelle Version) Dokumentenstatus - Eidgenössische Zollverwaltung
Kanal                   Empfohlenes Einsatzgebiet

                        der Verfahrensbeteiligte sich im ePortal einloggt und die
                        entsprechende Kachel auswählt. Danach können die Daten
                        hochgeladen werden.
                        Diese Lösung eignet sich für Verfahrensbeteiligte, die über keine
                        spezialisierte Software verfügen, die mit Passar gekoppelt werden soll.
                        Hinsichtlich der Integration sind keine Softwareanpassungen
                        notwendig.

- Kontrollmeldung       Einsicht über Kontrollen nach der Aktivierung der Warenanmeldung
                        (verkehrsartspezifisch)

- Einsprachen           Möglichkeit zum Einreichen von Einsprachen inkl. angepasster
                        Warenanmeldung

- Selfcare              Über das Selfcare Portal kann der Verfahrensbeteiligte vor dem
                        Verbringen der Waren die notwendigen Angaben eingeben:
                           Registrierung
                           Angaben zum Geschäftspartner
                           Rechnungsangaben
                           Antrag für BAZG Bewilligungen

2.2 ePortal
Die digitalen Dienstleistungen (Services) des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) sind
künftig im ePortal jederzeit und überall mit einem einzigen Login zugänglich. Über das ePortal
können auch sämtliche Informationen und Services des BAZG zentral abgerufen werden. Die
Informationen werden übersichtlich und einheitlich zur Verfügung gestellt.
Das BAZG wird auf dem ePortal insbesondere folgende Services zur Verfügung stellen:
   Registrierungsprozess durchführen (Onboarding): Der Kunde kann sich erstmalig als
    Geschäftspartner registrieren oder seine bestehenden Profildaten anpassen. Bei der
    Erstregistrierung erhält jeder Kunde eine eindeutige Geschäftspartner-Identität (GP-ID). Die
    GP-ID ist eine neue ID, die bundesweit umgesetzt und massgebend sein wird. Jeder
    Geschäftspartner, der sich auf dem ePortal registriert erhält eine eindeutige GP-ID. Besitzt
    ein Geschäftspartner eine UID, wird diese zusätzlich zur GP-ID geführt. Mit der neuen
    Lösung werden die heute benötigten Zertifikate obsolet. Die Kommunikation wird über
    Token erfolgen.
   Beantragen einer Geschäftspartner Rolle wie z.B. «Fracht» um auf das
    Verzollungssystem «Passar» zugreifen zu können.
   Beantragen von Bewilligungen im Zuständigkeitsbereich BAZG.
   Zugang auf BAZG-Applikationen

2.3 Der Grundprozess im Warenverkehr
Der neue Grundprozess soll die Erhebung von Zöllen und Abgaben vereinfachen,
harmonisieren und durchgehend digitalisieren. Der grenzüberschreitende Warenverkehr und die
Inlandbesteuerung sollen beschleunigt und die Sicherheit für Bevölkerung, Wirtschaft und Staat
gleichzeitig erhöht werden.

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2.3.1 Anmelden
Der Prozessschritt Anmelden umfasst das Erstellen und Übermitteln der Warenanmeldung.
Der Verfahrensbeteiligte meldet die Waren vor dem Grenzübertritt im Verzollungssystem
«Passar» an. Das Erstellen der Warenanmeldung kann direkt in Passar über das
entsprechende UI oder alternativ über eine B2B-Schnittstelle erfolgen. Die Daten von bereits
erfassten und übermittelten Warenanmeldungen können bis zur Aktivierung der
Warenanmeldung jederzeit ergänzt, korrigiert oder zurückgezogen werden.
Jede Übermittlung von Daten (Erstübermittlung und Anpassungen) werden automatisch durch
Passar plausibilisiert. Nicht plausible und valide Eingaben werden beanstandet. Der
Verfahrensbeteiligte erhält eine entsprechende Rückmeldung. Damit die Warenanmeldung von
Passar akzeptiert wird, müssen die Beanstandungen korrigiert und die Anmeldung erneut
übermittelt werden. Ist die Plausibilisierung erfolgreich durchlaufen, erhält die Warenanmeldung
eine eindeutige ID.
Die übermittelte Warenanmeldung steht in Passar 30 Tage zur Verfügung. Nach dieser Frist
wird die Warenanmeldung automatisch gelöscht.

2.3.2 Transportmittel Referenzieren (Transportanmeldung)
Im grenzüberschreitenden Verkehr sind Warenanmeldungen mit dem jeweiligen Transportmittel
zu verknüpfen (= Referenzieren). Dazu sind das Identifikationszeichen des Transportmittels
(Strassenverkehr) oder der Sendung (Flugverkehr / Schiffsverkehr / Bahnverkehr) sowie die
betroffene(n) Warenanmeldung(en) in der Transportanmeldung zu erfassen.
Mit der erstmaligen Übermittlung der Transportanmeldung wird eine Fahrten-Nr. (ID der
Transportanmeldung) generiert und dem Verfahrensbeteiligten mitgeteilt.
Analog der Warenanmeldung kann die Transportanmeldung bis zur Aktivierung des
Transportmittels jederzeit angepasst (korrigiert, gelöscht) werden. Die Transportanmeldung wird
für die automatische Aktivierung der referenzierten Warenanmeldungen zwingend benötigt.

2.3.2.1 BorderTicket
Mit der BorderTicket Lösung soll der Grenzübertritt bei den Gemeinschaftszollanlagen (GZA) im
Strassenverkehr vollautomatisch abgewickelt werden. Fahrzeuge sollen nur noch bei Kontrollen
angehalten werden.
BorderTicket soll jeweils in beiden Verkehrsrichtungen, für alle Warenbestimmungen und
sowohl für die Schweiz als auch für das gegenüberliegende ausländische Land zur Anwendung
kommen.

2.3.3 Aktivierung
Grundprinzip
Im Rahmen des Prozessschrittes "Aktivierung" wird die Warenanmeldung
rechtsverbindlich. Dies erfolgt in aller Regel beim Grenzübertritt. Ab diesem Zeitpunkt kann die
Warenanmeldung nicht mehr verändert werden. Kontingente und mengenbeschränkte
Bewilligungen werden zum Zeitpunkt der Aktivierung abgeschrieben.

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Die Aktivierung kann
   automatisch oder
   manuell erfolgen.
Damit eine Warenanmeldung aktiviert werden kann, muss das eingesetzte Transportmittel
bezeichnet (referenziert) werden.
Nach Abschluss der Aktivierung wird die Ware entweder der Kontrolle zugeführt oder der
Verfügungsprozess wird eingeleitet.
Die Aktivierung erfolgt je nach Verkehrsart unterschiedlich (vgl. folgende Kapitel).

2.3.3.1 Strasse
Die Aktivierung im Strassenverkehr erfolgt
a) automatisch
b) manuell.

Automatische Aktivierung
Mechanismus: Die automatische Aktivierung erfolgt immer an der Grenze. Sie wird ausgelöst,
wenn das Transportmittel die durch den Zoll festgelegte Grenzzone erreicht hat.
Mittel: Für die automatische Aktivierung bietet der Zoll die "Activ" App für Apple und Android
Smartphones an. Weitere Lösungsansätze werden zurzeit geprüft und sobald verfügbar
kommuniziert.
Vorbedingung: Die Warenanmeldung muss vor dem Verbringen eingereicht werden. Für die
automatische Aktivierung muss das Transportmittel referenziert werden. Dies erfolgt entweder
direkt über die App (bereits umgesetzt), das Transportcockpit oder via B2B Service (wird
erarbeitet).
Kontrollmitteilung: Die Kontrollmitteilung (frei, Kontrolle) wird ebenfalls über die App (umgesetzt)
oder B2B (wird erarbeitet) kommuniziert.

Aktivierung mit App Activ
Die App wird durch den Fahrer bedient, vor der Abfahrt erfasst er das Kennzeichen und
Zollanmeldungen in der App. Nach der Erfassung läuft eine erste Prüfung, es wird verifiziert, ob
die angegeben Zollanmeldungen gültig sind. Ist die Erfassung erfolgreich, kann der Fahrer die
Fahrt in der App starten und mit seinem Fahrzeug losfahren. Sobald sich das Fahrzeug einem
Grenzübergang nähert wird mittels GPS-Technologie und konfigurierten Geofences die
Zollanmeldung aktiviert. Es wird eine Risikoanalyse ausgelöst, durch welche das
Kontrollresultat "Freie Fahrt" oder "Kontrolle" ermittelt wird. Dieses Kontrollresultat wird auf der
App angezeigt, während der Einführungsphase muss die App mit dem Resultat noch dem
Zollmitarbeiter gezeigt werden.
Die App wurde im April 2019 entwickelt und schrittweise laufend für den Transiteingang und -
ausgang in der ganzen Schweiz eingeführt.
Informationen zur App Activ: https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/zollanmeldung/anmeldung-
firmen/activ.html

2.3.3.2 Bahn
Die Aktivierung im Bahnverkehr erfolgt
a) automatisch
b) manuell.
Die automatische Aktivierung ist der Regelfall. Eine manuelle Aktivierung ist durch einen
Zollmitarbeiter im Ausnahmefall möglich.

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Automatische Aktivierung
Mechanismus: Die automatische Aktivierung erfolgt immer an der Grenze. Sie wird ausgelöst,
wenn das Transportmittel die durch den Zoll festgelegte Grenzzone erreicht hat.
Mittel: Die Aktivierung wird erreicht, indem das Zuginformationssystems der SBB angebunden
wird. Mittels der übertragenen Informationen kann der Zoll diese Zuginformationen mit der
vorgängig eingereichten Warenanmeldung korrelieren. Für die Korrelation dient der CIM-
Frachtbrief, welcher mit der Warenanmeldung bezeichnet werden muss.
Vorbedingung: Die Warenanmeldung muss vor dem Verbringen eingereicht werden und anhand
des CIM-Frachtbriefs kann referenziert werden.
Kontrollmitteilung: Die Kontrollmitteilung (frei, frei mit Vorbehalt, Kontrolle) erfolgt ins ZIS-
System der SBB-Infra und via E-Mail oder B2B.
Hinweis: Die Kontrollmitteilung wird dem ZIS-System der SBB-Infra und dem Eisenbahn
Verkehrsunternehmen (EVU) rechtzeitig in zwei Phasen, via E-Mail oder B2B, mitgeteilt. Phase
1: sobald der Zug eine durch den Zoll zeitlich definierte Zone erreicht hat, wird die
Kontrollmitteilung ausgelöst. Phase 2: beim Passieren der Grenze wird die Grenzankunft
gemeldet und die finale Kontrollmitteilung ausgelöst.

2.3.3.3 Schiff
Die Aktivierung im Schiffsverkehr erfolgt
a) automatisch
b) manuell.
Die automatische Aktivierung ist der Regelfall. Eine manuelle Aktivierung ist durch einen
Zollmitarbeiter im Ausnahmefall möglich.

Automatische Aktivierung
Mechanismus: Die automatische Aktivierung erfolgt immer an der Grenze. Sie wird ausgelöst,
wenn das Transportmittel die durch den Zoll festgelegte Grenzzone erreicht hat.
Mittel: Die Aktivierung wird erreicht, indem das Schiffsanmeldesystem RPIS angebunden wird.
Mittels der übertragenen Informationen kann der Zoll diese Schiffsinformationen mit der
vorgängig eingereichten Warenanmeldung korrelieren.
Vorbedingung: Die Warenanmeldung muss vor dem Verbringen eingereicht werden und die
Sendung wird mit der Warenanmeldung referenziert.
Kontrollmitteilung: Die Kontrollmitteilung (frei, Kontrolle) wird dem Terminalbetreiber über B2B
Service kommuniziert.
Hinweis: Die Kontrollmitteilung wird dem Terminalbetreiber rechtzeitig via B2B mitgeteilt, damit
dieser die notwendigen logistischen Massnahmen einleiten kann.

2.3.4 Selektionieren
Nach der Aktivierung wird die Warenanmeldung einer erneuten Plausibilisierung und einer
umfassenden Risikoanalyse unterzogen. Die Plausibilisierung prüft die Warenanmeldung formal
und umfasst u.a. auch die Überprüfung allfällig notwendiger Bewilligungen und Kontingente. Auf
Grundlage der Risikoanlayse wird der Kontrollentscheid getroffen. Der Kontrollentscheid kann
auf "freie Fahrt" oder "Kontrolle" lauten. Das Ergebnis wird dem Fahrzeugführer und allfällig
dem Warenanmelder (Person, welche die Warenanmeldung übermittelt hat) mitgeteilt.
Tritt bei der Plausibilisierung ein Fehler auf, wird bildlich gesprochen die Ampel grundsätzlich
auf rot gestellt und der Fahrzeugführer erhält den Entscheid "Kontrolle". Da die
Warenanmeldungen bereits vor der Aktivierung plausibiliert werden, sollte dieses Szenario die
Ausnahme bilden. Tritt kein Plausibilisierungsfehler auf, erfolgt die Selektionierung bzw. wird
der Kontrollentscheid aufgrund der Risikoanalyse getroffen.

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2.3.5 Intervenieren
Die Intervention (Kontrolle) kann direkt an der Grenze oder an anderen vom BAZG definierten
Orten erfolgen. Eine Intervention kann eine Kontrolle von Personen, Waren und Transportmittel
beinhalten.
Kontrollen, insbesondere vertiefte Warenkontrollen und Abklärungen, können jederzeit auch
nachträglich im Zollgebiet stattfinden, beispielsweise beim Domizil des Warenempfängers.

2.3.6 Verfügen
Nach der Aktivierung bzw. nach Abschluss einer allfälligen Intervention eröffnet das BAZG eine
Veranlagungsverfügung. Die Höhe der Abgaben wird auf der Basis der Warenanmeldung
berechnet. Die Verfügungen werden elektronisch bereitgestellt.

2.3.7 Nachbearbeiten
Das Nachbearbeiten umfasst verschiedene Tätigkeiten, die nach Eröffnen der
Veranlagungsverfügung anfallen können wie das Beantragen und Behandeln von Einsprachen,
Fristverlängerungen, Rückerstattungen etc.
Einsprachen (Korrekturanträge), Anträge auf Fristverlängerungen oder Rückerstattungen sollen
künftig über das ePortal so wie auch via B2B-Schnittstelle eingereicht werden können. Die
detaillierten Prozesse sind noch zu definieren.
Die heutigen provisorischen Anmeldungen sollen künftig so weit wie möglich über die
Einsprache gelöst werden. Weitere Details sind Gegenstand von laufenden Abklärungen.

2.4 Die Geschäftspartnerrollen
Eine Geschäftspartnerrolle bezeichnet eine Geschäftsbeziehung zwischen einem
Geschäftspartner und dem BAZG. Diese Beziehung bringt Rechte und Pflichten mit sich.
Benutzer von BAZG-Systemen werden mittels einer Geschäftspartnerrolle explizit auf eine
Fachanwendung berechtigt, welche sie benutzen dürfen. Die Berechtigung definiert zudem die
Funktionen, welche der Benutzer in der Fachanwendung ausführen darf.
Eine Geschäftspartnerrolle kann durch einen registrierten Benutzer via ePortal beantragt
werden. Im Zusammenhang mit dem System «Passar» sind folgende Geschäftspartnerrollen
angedacht:
GP-Rolle       Inhalt                                          Mögliche Nutzer dieser Rolle

Fracht         Gewährt Zugriff auf das Verzollungssystem          Sogenannte
               «Passar» und das Transportcockpit. Über das         Selbstverzoller
               System «Passar» können Warenanmeldungen
               und Transportanmeldungen verwaltet werden.         KMU, die Verzollungen
                                                                   selber vornehmen

Fracht         Gewährt Zugriff auf die Schnittstelle für das      Verzollungsfirmen
B2B            Verzollungssystem «Passar».
                                                                  Grossimporteure und
                                                                   -exporteure, die
                                                                   Verzollungen selber
                                                                   vornehmen

Transport Gewährt Zugriff auf das Transportcockpit zum            Sogenannte Selbstfahrer
          Referenzieren von Transportmittel und
          Warenanmeldung.                                         Kleine bis mittlere
                                                                   Transportunternehmen

Transport Gewährt Zugriff auf die Schnittstelle für das           Mittlere bis grosse
B2B       Transportcockpit.                                        Transportunternehmen

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Die B2B Rollen sind keine Erweiterung zu anderen Rollen, sondern zielen bewusst auf die
Verwendung der B2B-Schnittstelle ab.

2.5 Warenbestimmungen

2.5.1 Einfuhr
Waren, die in das Schweizer Zollgebiet verbracht werden oder einer Inlandabgabe unterliegen,
müssen unaufgefordert zur Warenbestimmung "Einfuhr in den freien Verkehr" angemeldet
werden. Die Warenanmeldung Einfuhr muss elektronisch oder in einer anderen vom BAZG
zugelassenen Form erfolgen. Bei einer Kontrolle übermittelt der Verfahrensbeteiligte die vom
BAZG verlangten Begleitdokumente zur Warenanmeldung Einfuhr elektronisch. Nach
ordnungsgemässem Abschluss der Warenbestimmung Einfuhr erhebt das BAZG die
Einfuhrabgaben und stellt eine elektronische Veranlagungsverfügung aus.

2.5.2 Ausfuhr
Waren, die aus dem Schweizer Zollgebiet verbracht werden, müssen unaufgefordert zur
Warenbestimmung "Ausfuhr" angemeldet werden. Die Warenanmeldung Ausfuhr muss
elektronisch oder in einer anderen vom BAZG zugelassenen Form erfolgen. Bei einer Kontrolle
übermittelt der Verfahrensbeteiligte die vom BAZG verlangten Begleitdokumente zur
Warenanmeldung Ausfuhr elektronisch. Nach ordnungsgemässem Abschluss der
Warenbestimmung Ausfuhr erhebt das BAZG allfällige Ausfuhrabgaben und stellt eine
elektronische Veranlagungsverfügung aus.

2.5.3 Überwachte Verfahren
2.5.3.1 Durchfuhr
Waren aus dem nicht freien Verkehr, die durch das Schweizer Zollgebiet oder zwischen zwei
Orten im Zollgebiet transportiert werden, müssen unaufgefordert mit der Warenbestimmung
"Durchfuhr" angemeldet werden.
Die Warenanmeldung "Durchfuhr" muss elektronisch oder in einer anderen vom BAZG
zugelassenen Form erfolgen. Die Warenbestimmung ist an Bedingungen und Auflagen
gebunden.
Beim Eröffnen der Warenbestimmung "Durchfuhr" entsteht eine bedingte Abgabeschuld. Sie
muss in diesem Zeitpunkt grundsätzlich sichergestellt werden. Die Sicherstellung entfällt, wenn
die Waren innerhalb der Durchfuhrfrist unverändert und unter Erfüllung der übrigen
Bedingungen und Auflagen bei der Bestimmungszollstelle einer anderen Warenbestimmung
zugeführt oder aus dem Zollgebiet verbracht werden.
Im grenzüberschreitenden Warenverkehr kommen internationale Durchfuhrverfahren (auch
Transit- oder Versandverfahren genannt) zur Anwendung. Für diese Verfahren (z.B.
gemeinsames Versandverfahren NCTS oder Carnet TIR) richten sich die Bestimmungen nach
den jeweiligen internationalen Übereinkommen. Wird das Durchfuhrverfahren nicht beendet, so
wird ein internationales Suchverfahren ausgelöst. Führt dieses zu keinem nachträglichen
Abschluss des Durchfuhrverfahrens, wird ein Abgabenerhebungsverfahren bei den in Frage
kommenden Abgabeschuldnern eingeleitet.

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3 Technische Informationen

3.1 Systemkontext
Für die Interaktion mit dem BAZG im Zusammenhang mit dem Warenverkehr stehen dem
Verfahrensbeteiligten folgende Systeme zur Verfügung:
   ePortal: Warenanmeldungen (Declar), Transportanmeldungen (Transportcockpit),
    Kontrollmeldungen, Einsprachen, Selfcare
   B2B: Warenanmeldungen, Transportanmeldungen, Kontrollmeldungen, Einsprachen
   Input: Eingabe von Dokumenten
   DocBox: Bezug von Dokumenten
   Activ App: Transportanmeldung, Kontrollmeldung, nur Strassenverkehr
Die folgende Darstellung zeigt die Systemlandschaft in stark abstrahierter Form.
Backendsysteme des BAZG sind nur dargestellt, wo sie für die Verfahrensbeteiligten von
Relevanz sind.

3.2 Anbindung an Passar

3.2.1 Nutzung ePortal
Das ePortal spielt für die Verfahrensbeteiligten eine zentrale Rolle. Über das ePortal lassen sich
wichtige Informationen abrufen, Daten im Selfservice Modus anpassen und (via User Interface
BAZG) Warenanmeldungen vornehmen. Die Benutzer-Dokumentation zum ePortal findet sich
unter folgendem Link: https://eportal.admin.ch/assets/help/Benutzer-Dokumentation.pdf
Für die Nutzung der B2B- und B2B light- Anwenderschnittstellen (API) ist eine Registrierung im
ePortal erforderlich.
Nach einer erfolgreichen Registrierung können die Stammdaten direkt im ePortal bewirtschaften
werden (Selfservice Modus).

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3.2.2 B2B Hub / Schnittstellenbeschreibung
3.2.2.1 Access Token Refresh
Für jeden Request benötigt es einen Access Token. Ein Initialsatz davon (Access & Refresh
Tokens) ist über das API Selfservice Portal erhältlich. Zusätzlich erhält man noch ein Key &
Secret. Alle (Key, Secret und Tokens) sind an die Subscription einer Applikation gebunden. Ein
Access Token ist jeweils 24h gültig und kann mehrmals verwendet werden. Mit Key, Secret und
einem Refresh Token kann ein neuer Satz Access & Refresh Token gelöst werden. Der Refresh
Token ist nur einmal nutzbar und 7 Tage gültig. Das bedeutet, dass mindestens alle 7 Tage ein
automatischer Refresh durchgeführt werden muss.
Ist der Access Token ungültig muss über das API-Self-Service Portal ein neuer Tokensatz
generiert werden.

1. Die Client Applikation fordert mit einem Refresh Token vom API Manager ein neues Access
   Token an.
2. Wenn der Refresh Token gültig ist, dann stellt der API Manager ein neues Access Token
   und ein neues Refresh Token aus und schickt beide an die Client Applikation.
3. Die Client Applikation ruft mit einem gültigen Access Token die API für eine gesicherte
   Ressource auf dem API Gateway auf.
4. Wenn das Access Token den Zugriff auf die gesicherte Ressource erlaubt, dann leitet das
   API Gateway den Request weiter und gibt die Antwort zurück.
5. Die Client Applikation ruft mit einem abgelaufenen Access Token die API für eine
   gesicherte Ressource auf.
6. Das API Gateway weisst den Request mit einem "Invalid Token Error" zurück.

Für das automatische erneuern der Tokens wird eine Refresh-API unter
'https://keymanager.api.admin.ch/token/v2' angeboten.
Authorization Request
curl -k -u : -d
"grant_type=refresh_token&refresh_token=" -H "Content-
Type: application/x-www-form-urlencoded"
'https://keymanager.api.admin.ch/token/v2'

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Authorization Response
{
  "access_token": "eyJ4NXQiOiJPRFkxT1dVNFlqZGtaV1 ..
DMlyeiF8qW75_Y6G3CoS2O55C35g",
  "refresh_token": "c8108211-a15c-37cc-8f33-f2638a5cd38e",
  "token_type": "Bearer",
  "expires_in": 86400
}

3.2.2.2 API-Selfservice Portal
Beschreibung ist in einem zusätzlichen Dokument: Attachment A -
DocumentationAPISelfServicePortal

3.2.2.3 B2B Hub Schnittstelle
Da der Eingang (Incoming) und Ausgang (Outgoing) von Meldungen eine Frage der
Perspektive sind, werden die Begriffe für dieses Kapitel (B2B Hub Schnittstelle) wie folgt
definiert.
Begriff                  Bedeutung

Incoming Message         Eine Nachricht vom Verfahrensbeteiligten für das BAZG

Outgoing Message         Eine Nachricht vom BAZG für den Verfahrensbeteiligten

3.2.2.3.1   Überblick

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3.2.2.3.2 Prinzipien
# Beschreibung

1 BAZG integriert keine Schnittstelle der Verfahrensbeteiligten

2 Die B2B API werden immer über den B2B Gateway exponiert

3 Die Verfahrensbeteiligten sind für Incoming Messages verantwortlich, bis das BAZG deren
  Empfang bestätigt hat

4 Die Verfahrensbeteiligten sind verantwortlich, Outgoing Messages abzuholen

5 Die Verfahrensbeteiligten sind verantwortlich, den Empfang von Outgoing Messages zu
  bestätigen

3.2.2.3.3 Konzept
Ein B2B API ist grundsätzlich ein Rest API für die Ressource Message. Die API umfasst
folgende Operationen:
Operation              Beschreibung

submitMessage          Eine Incoming Message erstellen

listMessages           Liste der wartenden Outgoing Messages lesen

getMessage             Eine Outgoing Message abholen

confirmReceipt         Den Empfang einer Outgoing Message bestätigen

Die Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten und BAZG läuft im Normalfall
folgendermassen ab:

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3.2.2.3.4 Operationen
submitMessage
Ermöglicht dem Verfahrensbeteiligten eine Message an das BAZG zu übergeben.
   Die Operation ist idempotent, dies erlaubt dem Verfahrensbeteiligten nach einem Timeout
    so viele Retries zu machen, bis der Request beantwortet wird.
   Eine Message kann durch einen erneuten Aufruf der Operation nicht verändert werden. Das
    BAZG verwendet immer die erste Message, welche Empfangen wurde.
Request
HTTP Verb                PUT

Parameter                GP-ID, MessageId

Body                     Incoming Message (XML, JSON)

  Der Body enthält NUR die Message. Parameter werden ausschliesslich in der URL oder als
Header transportiert.

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Responses
 Status Code      Bedeutung                                                            Body

200 (Ok)          Empfang der Message durch BAZG bestätigt (der Transport war Kein Body
                  erfolgreich).
                      Das bedeutet nicht, dass die Message vom BAZG akzeptiert
                  wurde. Es hat noch keine semantische Validierung der Message
                  stattgefunden.

400 (Bad          Ungültiger Request, typischerweise weil die Message                  Details zum
Request)          syntaktisch nicht korrekt ist                                        Fehler

401               Der Caller hat sich nicht authentisiert                              Kein Body
(Unauthorized)

403 (Forbidden) Der Caller ist nicht autorisiert                                       Kein Body

listMessages
Ermöglicht dem Verfahrensbeteiligten eine Liste der abzuholenden Messages zu lesen. Eine
Message bleibt so lange in der Liste, bis der Empfang der Message bestätigt wurde.
Request
HTTP Verb                                             GET

Parameter                                             GP-ID

Body                                                  Kein Body
Response
 Status Code       Bedeutung                                      Body

200 (Ok)           Liste konnte erstellt werden                   Liste der abzuholenden
                                                                  Messages mit:
                      Die Liste ist leer, wenn keine Messages
                   abzuholen sind.                                   messageId
                                                                     messageType
                                                                     datePublished

400 (Bad           Ungültiger Request                             Details zum Fehler
Request)

401                Der Caller hat sich nicht authentisiert        Kein Body
(Unauthorized)

403 (Forbidden)    Der Caller ist nicht autorisiert               Kein Body

404 (Not Found)    Die GP-ID wurde nicht gefunden                 Kein Body

getMessage
Ermöglicht dem Verfahrensbeteiligten eine Message abzuholen.
   Der Verfahrensbeteiligten kann eine Message so oft wie nötig abholen, solange der
    Empfang der Message nicht bestätigt wurde
Request
HTTP Verb                             GET

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Parameter                                GP-ID, messageId

Body                                     Kein Body
Response
 Status Code       Bedeutung                                   Body

200 (Ok)           Erfolg                                      Outgoing Message
                                                                   Kein Wrapper, keine zusätzlichen
                                                               Informationen!

400 (Bad           Ungültiger Request                          Details zum Fehler
Request)

401                Der Caller hat sich nicht                   Kein Body
(Unauthorized)     authentisiert

403 (Forbidden)    Der Caller ist nicht autorisiert            Kein Body

404 (Not Found) Die angeforderte Message wurde                 Kein Body
                nicht gefunden

confirmReceipt
Ermöglicht dem Verfahrensbeteiligten den Empfang einer Outgoing Message zu bestätigen.
   confirmReceipt ist idempotent
   confirmReceipt ist zwingend erforderlich, weil ein erfolgreicher getMessage Request nicht
    beweist, dass die Message beim Verfahrensbeteiligten angekommen ist
Request
HTTP Verb                                DELETE

Parameter                                GP-ID, messageId

Body                                     Kein Body
Response
 Status Code                Bedeutung                                        Body

200 (Ok)                    Erfolg                                           Outgoing Message

400 (Bad Request)           Ungültiger Request                               Details zum Fehler

401 (Unauthorized)          Der Caller hat sich nicht authentisiert          Kein Body

403 (Forbidden)             Der Caller ist nicht autorisiert                 Kein Body

3.3 Prozesse
Mit den folgenden BPMN-Modellen wird der Austausch der diversen Meldungen
veranschaulicht. Ist es für eine oder mehrere Verkehrsarten nicht direkt anwendbar, wird ein
zusätzliches Kapitel mit den entsprechenden Spezifikationen aufgeführt. Die BPMN-Modelle
zeigen den Nachrichtenfluss zwischen dem BAZG und den Verfahrensbeteiligten auf.

5. März 2021                                                                           Seite 22 von 88
3.3.1 Prozess Einfuhr
3.3.1.1 Erste Warenanmeldung Einfuhr
Mit der Warenanmeldung (NI015) wird das BAZG über die Absicht ein Einfuhrverfahren zu
eröffnen informiert. Sofern die Meldung keine Fehler hat, wird die Warenanmeldung akzeptiert
und dies mit der Akzeptanzmeldung NI028 bestätigt. Diese beinhaltet unter anderem die GDRN
(Goods Declaration Reference Number), die als eindeutige Identifikation der Warenbestimmung
dient. Zusätzlich wird die Version 1 der Warenanmeldung vergeben und zurückgemeldet. Mit
der Aktivierung gilt die Warenanmeldung als rechtlich verbindlich. Sollte innerhalb der Frist (30
Tage) keine Aktivierung stattfinden, wird die Warenanmeldung für ungültig erklärt (NI056). Wird
nach der Aktivierung eine Kontrolle durchgeführt, wird mit der Meldung NI060 darüber
informiert. Wenn alles in Ordnung ist, wird die Ware/Sendung freigegeben (Meldung NI029).

3.3.1.2 Korrektur Warenanmeldung Einfuhr
Bis zum Zeitpunkt der Aktivierung kann die Warenanmeldung beliebig oft mit der Meldung
NI013 korrigiert werden. Falls die Warenanmeldung Korrektur akzeptiert wird, wird eine neue
Version der Warenanmeldung erstellt. Die Akzeptanz der Korrektur und die neue
Versionsnummer wird mit der Meldung NI004 zurückgemeldet. Falls die Korrektur der
Warenanmeldung abgelehnt wird, wird dies mit der Meldung NC909 mitgeteilt. Die bestehende
Warenanmeldung bleibt gültig.

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3.3.1.3 Rückzug Warenanmeldung Einfuhr
Bis zum Zeitpunkt der Aktivierung kann die Warenanmeldung mit der Meldung NI014
zurückgezogen werden. Falls der Rückzug akzeptiert wird, wird die Warenanmeldung gelöscht.
Die Akzeptanz des Rückzugs wird mit der Meldung NI009 zurückgemeldet. Falls der Rückzug
der Warenanmeldung abgelehnt wird, wird dies mit der Meldung NC909 mitgeteilt. Die
bestehende Warenanmeldung bleibt gültig.

3.3.2 Prozess Ausfuhr
3.3.2.1 Erste Warenanmeldung Ausfuhr
Mit der Warenanmeldung (NE015) wird das BAZG über die Absicht ein Ausfuhrverfahren zu
eröffnen informiert. Sofern die Meldung keine Fehler hat, wird die Warenanmeldung akzeptiert
und dies mit der Akzeptanzmeldung NE028 bestätigt. Diese beinhaltet unter anderem die
GDRN (Goods Declaration Reference Number), die als eindeutige Identifikation der
Warenbestimmung dient. Zusätzlich wird die Version 1 der Warenanmeldung vergeben und
zurückgemeldet. Mit der Aktivierung gilt die Warenanmeldung als rechtlich verbindlich. Sollte
innerhalb der Frist (30 Tage) keine Aktivierung stattfinden, wird die Warenanmeldung für
ungültig erklärt (NE056). Wird nach der Aktivierung eine Kontrolle durchgeführt, wird mit der

5. März 2021                                                                     Seite 24 von 88
Meldung NE060 darüber informiert. Wenn alles in Ordnung ist, wird die
Ware/Sendung freigegeben (Meldung NE029).

3.3.2.2 Korrektur Warenanmeldung
Bis zum Zeitpunkt der Aktivierung kann die Warenanmeldung beliebig oft mit der Meldung
NE013 korrigiert werden. Falls die Warenanmeldung Korrektur akzeptiert wird, wird eine neue
Version der Warenanmeldung erstellt. Die Akzeptanz der Korrektur und die neue
Versionsnummer wird mit der Meldung NE004 zurückgemeldet. Falls die Korrektur der
Warenanmeldung abgelehnt wird, wird dies mit der Meldung NC909 mitgeteilt. Die bestehende
Warenanmeldung bleibt gültig.

3.3.2.3 Rückzug Warenanmeldung
Bis zum Zeitpunkt der Aktivierung kann die Warenanmeldung mit der Meldung NE014
zurückgezogen werden. Falls der Rückzug akzeptiert wird, wird die Warenanmeldung gelöscht.
Die Akzeptanz des Rückzugs wird mit der Meldung NE009 zurückgemeldet. Falls der Rückzug
der Warenanmeldung abgelehnt wird, wird dies mit der Meldung NC909 mitgeteilt. Die
bestehende Warenanmeldung bleibt gültig.

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3.3.3 Prozess Durchfuhr
3.3.3.1 Direkte Durchfuhr
Bei der direkten Durchfuhr agiert die Schweiz als Durchfuhrland. Beispielsweise wenn Ware
von Italien nach Holland transportiert wird oder von Frankreich nach Österreich.

3.3.3.1.1 Transportanmeldung
Neben der Transitanmeldung (ATR), welche die Schweiz vom Abgangsland (Office of
Departure) direkt erhält, braucht es auch eine Referenzierung (Transportanmeldung). Das
folgende BPMN-Modell zeigt das Grundprinzip auf, wobei die Referenzierung als eigenes
Kapitel geführt wird (Teilprozess wird mehrfach verwendet).

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3.3.3.2 Durchfuhr mit Eröffnung in der Schweiz
Ware die unter Zollüberwachung von der Schweiz in ein anderes Land exportiert wird.
   Chocolatier exportiert Schokolade per LKW von der Schweiz nach Portugal.
   Maschinen werden via Hafen Rotterdam in die USA exportiert. In Rotterdam wird das
    Versandverfahren beendet und geht mit einem Seefrachtbrief weiter in die USA.
    Bestimmungsland und Empfänger sind aber gem. Versandverfahren bereits die Vereinigten
    Staaten von Amerika.

3.3.3.2.1 Warenanmeldung
Mit der Warenanmeldung (NT015) wird das BAZG über die Absicht, ein Versandverfahren zu
eröffnen, informiert. Sofern die Meldung keine Fehler hat, wird dies mit der NT028 bestätigt.
Diese beinhaltet unter anderem die MRN, die als eindeutige Identifikation des Verfahrens dient.
Sollte innerhalb der Frist (30 Tage) keine Aktivierung stattfinden, wird das Versandverfahren für
ungültig erklärt (NT056). Nach der Aktivierung (gesetzliche Verbindlichkeit) kann es zu
Kontrollen kommen, die mit der NT060 angekündigt werden. Sollte keine Überführung ins
Versandverfahren möglich sein, wird dies mit einer NT051 gemeldet. Wenn alles in Ordnung ist,
wird das Versandverfahren eröffnet (Mitteilung NT029).

3.3.3.2.2 Korrektur der Warenanmeldung
Wenn sich die Warenanmeldung in einem gültigen Status (Aktivierungsfrist nicht abgelaufen)
befindet und noch nicht aktiviert wurde, kann diese beliebig oft via NT013 korrigiert werden. Die
NT004 bestätigt die Annahme. Falls die Korrektur der Warenanmeldung nicht mehr
angenommen wird, wird dies mit der NC909 mitgeteilt. Da die Garantieregistrierung erst nach
der Aktivierung stattfindet, kann diese auch nachträglich korrigiert werden. Dies setzt jedoch
voraus, dass die Garantieregistrierung nicht möglich ist. Um eine Korrektur zu der Garantie /
den Garantien einzureichen, muss dies in der NT013 definiert werden. Dazu ist der Wert 1 im
Feld "Amendment type flag" der NT013 anzugeben. Wurden die Garantien schon erfolgreich
registriert, wird auch ein solcher (Amendement type flag = 1) Korrekturantrag abgelehnt.
Anpassungen an weiteren Feldern, die nicht in Zusammenhang mit der Garantie stehen, sind
nicht erlaubt und führen zu einer kompletten Ablehnung der Korrektur.
Der Prozess "Korrektur nach Intervention" folgt in einer späteren Version.

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3.3.3.2.3 Rückzug der Warenanmeldung
Eine Warenanmeldung kann mit einem Rückzugsantrag (NT014) annulliert werden. Dieser wird
durch das BAZG entweder angenommen oder abgelehnt. Der Entscheid wird mit der NT009
kommuniziert.
Die NT009 meldet, ob der Rückzugsantrag genehmigt (Decisions: 1=Positive) oder
abgelehnt (Decisions: 0=Negative) wird. Der Entscheid dazu obliegt in jedem Fall dem
BAZG. Nach der erfolgreichen Aktivierung der Warenanmeldung kann diese nicht mehr
automatisiert via Passar (NT014) zurückgezogen werden.
Wenn das Versandverfahren eröffnet ist, kann nur unter folgenden Umständen ein
Rückzugsantrag via Einsprache gestellt werden:
   Waren wurden fälschlicherweise mit mehr als einer Warenanmeldung
    Durchfuhr angemeldet.
   Wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Ware noch immer im zollrechtlich freien
    Verkehr des Abgangslandes steht.
Wird die NT014 (Rückzugsantrag) vom BAZG akzeptiert, wird das Versandverfahren gestoppt
und abgebrochen. Weitere Aktionen sind nicht mehr möglich.

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