Commercial Courts - ein Beitrag zur Stärkung des rechtsstandorts deutschland

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Commercial Courts - ein Beitrag zur Stärkung des rechtsstandorts deutschland
Rechtsprechung                              45
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Florian Diekmann

Commercial Courts – ein Beitrag zur Stärkung
des Rechtsstandorts Deutschland
In der Justiz in Baden-Württemberg wurden zum November 2020 spezialisierte Zivil-
spruchkörper als Commercial Courts eingerichtet. Diese stellen ein innovatives Angebot
an Unternehmen für Wirtschaftsstreitverfahren dar. Die Vorteile von staatlicher Gerichts-
barkeit und privaten Schiedsverfahren werden so kombiniert.

Die Justiz wird in Deutschland oftmals        tigkeitskontrolle im Einzelfall dienen        Verhandlungsteile in englischer Sprache
nicht als Innovationstreiber wahrgenom-       obergerichtliche Entscheidungen aber          durchführen zu können. Schließlich wird
men. Diese traditionelle Sichtweise wird      der Rechtssicherheit. Viele Streitigkeiten    eine größere Flexibilität bei den Verfah-
der Realität indes nicht gerecht. So steht    werden nicht bis zum Prozess getrieben,       rensabläufen gewünscht, als dies das
die Justiz etwa bei der Einführung der        wenn die Rechtslage hinreichend geklärt       standardisierte Verfahren nach der Zivil-
elektronischen Akte an der Spitze. In         ist. Daran können sich die Parteien bei       prozessordnung vorsieht.
Baden-Württemberg nimmt man nun ein           ihrer Vertragsgestaltung ausrichten.          Bei diesem Befund ist die Gründung eng-
weiteres Innovationsprojekt in Angriff: die   Dem Rechtsstaat darf es somit nicht           lischsprachiger Kammern für Handelssa-
Einrichtung spezialisierter Commercial        gleichgültig sein, wenn wirtschaftlich be-    chen, die bei einigen Landgerichten ein-
Courts als neues Angebot zur Streitbeile-     deutsame Streitigkeiten den staatlichen       gerichtet worden sind, ein erster wichtiger
gung in großen Wirtschaftsstreit­verfahren.   Gerichten zunehmend entzogen werden.          Schritt. Zugleich adressiert dies nur einen
                                              Und auch mancher Schiedspraktiker be-         Teil der oben identifizierten Anforde-
                                              klagt hinter vorgehaltener Hand, dass es      rungen. Weiter geht der Vorschlag einer
Justiz im internationalen Wettbewerb
                                              zu manchen Themengebieten, etwa beim          Länderarbeitsgruppe, die Einrichtung von
Insbesondere in multinationalen Ver-          Unternehmenskauf, kaum Präjudizien ge-        spezialisierten Commercial Courts bei den
tragsbeziehungen treffen die Parteien         be, da Schiedssprüche im Regelfall nicht      Oberlandesgerichten zu ermöglichen.8 Al-
regelmäßig Abreden zum anwendbaren            veröffentlicht werden.                        lerdings hat der Bundesgesetzgeber diese
Recht und dem internationalen Gerichts-                                                     Idee bislang nicht aufgegriffen.
stand. Leider stehen bundesdeutsche                                                         Dies ist bedauerlich, weil die Gelegen-
                                              Initiativen für den Rechtsstandort
Gerichte dabei häufig nicht im Fokus                                                        heit für eine bessere Positionierung der
                                              Deutschland
der Vertragsparteien. Andere Jurisdikti-                                                    deutschen Justiz als Akteur in internatio-
onen mit spezialisierten Gerichten, wie       Um den Rechtsstandort Deutschland hin-        nalen Wirtschaftsstreitigkeiten besonders
etwa der London Commercial Court, oder        reichend attraktiv zu halten, sind in den     günstig ist. Infolge des „Brexit“ dürften
Schiedsgerichte sind hier bislang häufig      vergangenen Jahren verschiedene Ideen         viele bislang in London verhandelte Ver-
die naheliegende Wahl.                        diskutiert worden. Zu nennen ist hier         fahren nun eher zu einem Gerichtsstand-
Die Gründe hierfür sind vielschichtig.1 Bei   insbesondere die verdienstvolle Initiative
Schiedsgerichten werden als Vorteile die      „Law – Made in Germany“.4 Und in der
erleichterte Vollstreckung aufgrund des       Tat genießt die deutsche Justiz auch im       1) Vgl. Knott/Winkler, ZIP 2020, 1219, 1221 f.
von aktuell 166 Staaten unterzeichneten       internationalen Vergleich einen hervorra-     2) Stand: 01. 01. 2021, https://uncitral.un.org/en/
                                                                                               texts/arbitration/conventions/foreign_arbitral_
New Yorker Übereinkommens über die            genden Ruf.5
                                                                                               awards/status2.
Anerkennung und Vollstreckung ausländi-       Die deutschen Richter gelten als fachlich     3) Nach Art. 39 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012
scher Schiedssprüche sowie die besondere      bestens qualifiziert und unbestechlich,          ist eine in einem Mitgliedstaat ergangene,
                                                                                               Entscheidung in Zivil- und Handelssachen in den
Vertraulichkeit der Verfahren genannt.2       was leider nicht in jedem Land selbstver-        anderen Mitgliedstaaten unmittelbar vollstreckbar.
Bezüglich der letzten beiden Punkte konn-     ständlich zu sein scheint. Die Verfahrens-       Das Lugano-Abkommen von 2007 zwischen der
                                                                                               EU und Norwegen, Island und der Schweiz regelt
te die deutsche Justiz aber an Boden gut      dauern sind vorzeigbar6 und können sich
                                                                                               die Anerkennung und Vollstreckung im EWR-
machen. So können Urteile jedenfalls in-      auch im Verhältnis zur Schiedsgerichts-          Raum und in der Schweiz.
nerhalb der Europäischen Union unproble-      barkeit durchaus sehen lassen.7               4) Die Vorteile des Rechtsstandorts Deutschland sind
                                                                                               anschaulich zusammengestellt in der Broschüre
matisch vollstreckt werden.3 Geheimhal-       Doch im Wettbewerb der Justizstandorte           der Initiative „Law made in Germany“, abrufbar
tungsinteressen kann nach § 172 Nr. 2 GVG     reicht es nicht aus, nur die Stärken unse-       unter https://www.lawmadeingermany.de/.
Rechnung getragen und die Öffentlichkeit      res bestehenden Systems herauszustel-         5) Vgl. MüKoZPO/Rauscher, 2020, Einl. Rn. 233;
                                                                                               Köhler/Hudetz BB 2020, 2179.
mit Rücksicht auf Geschäfts- und Betriebs-    len. Der Erfolg der Commercial Courts in      6) Vgl. das „2020 EU Justice Scoreboard“ unter
geheimnisse ausgeschlossen werden.            anderen Ländern sowie der Schiedsge-             https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/​2020_eu_
                                                                                               justice_scoreboard_factsheet.pdf.
Für den Rechtsstaat ist diese Situati-        richtsbarkeit beruht wesentlich auch auf
                                                                                            7) So gibt der ICC in Paris die durchschnittliche
on unbefriedigend. Denn es fehlt in           einer besonderen Spezialisierung und             Verfahrensdauer bis zu einem Schiedsspruch für
der Schiedsgerichtsbarkeit mangels            Vorerfahrung der dortigen Richter. Zu-           das Jahr 2019 mit 26 Monaten an.
                                                                                            8) Vgl. BT-Drs. 19/1717; siehe auch der Beschluss
Instanzenzugs an bindenden Grund-             dem erwarten die Beteiligten ausreichen-         der Justizministerkonferenz vom 26. 11. 2020. zu
satzentscheidungen. Neben der Rich-           de Sprachkenntnisse, um wesentliche              TOP I. 25.
Commercial Courts - ein Beitrag zur Stärkung des rechtsstandorts deutschland
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                                      Der Wirtschaftsführer 2021

                                     ort innerhalb der EU wandern.9 Im Zuge       tätig waren. Erfahrungen in englischer        Unterbringung und sachliche Ausstat-
                                     dieses Wettbewerbs sind auch in anderen      Rechtssprache oder ausländische juris-        tung. Beim Commercial Court in Stuttgart
                                     Ländern neue Commercial Courts einge-        tische Abschlüsse sind ebenfalls keine        stehen moderne Verhandlungsräume mit
                                     richtet worden, wie etwa den Niederlan-      Seltenheit mehr.13                            Visualisierungs- und Videokonferenz-
                                     den.10 Die deutsche Justiz muss den Par-                                                   technik zur Verfügung. Beratungszimmer
                                     teien vergleichbare Angebote machen.                                                       für die Rechtsanwälte und WLAN-Zu-
                                                                                  Verfahrensführung
                                                                                                                                gang schaffen professionelle Arbeitsbe-
                                                                                  beim Commercial Court
                                                                                                                                dingungen.
                                     Commercial Courts
                                                                                  Die besonderen Vorerfahrungen der             Diese Räumlichkeiten stehen den
                                     in Baden-Württemberg
                                                                                  Richter sind jedoch nur ein Baustein da-      Spruchkörpern exklusiv zur Verfügung,
                                     Zum November 2020 wurden daher bei           für, dass die Commercial Courts von den       so dass auch mehrtägige Verhandlungen
                                     den Landgerichten Mannheim und Stutt-        Rechtsanwälten und Unternehmen auch           am Stück möglich sind, was insbesondere
                                     gart spezialisierte Zivilkammern bzw.        tatsächlich als echte Alternative zu den      Parteien aus dem Ausland entgegenkom-
                                     Kammern für Handelssachen eingerich-         Schiedsgerichten oder internationalen         men dürfte. Eine solche Verhandlungsat-
                                     tet, die unter anderem für Streitigkeiten    Angeboten angenommen werden.                  mosphäre fördert einvernehmliche Streit-
                                     aus Unternehmenskäufen (M&A Litiga-          Ziel ist es, dass die Parteien eine Verein-   beilegungen.
                                     tion) und Wirtschaftsstreitverfahren ab      barung nach § 39 ZPO über die örtliche        Die Verfahrensführung richtet sich nach
                                     einem Streitwert von 2 Mio. € zustän-        Zuständigkeit der neuen Spruchkörper          den Bedürfnissen der Parteien. Hierzu
                                     dig sind.11 Zudem steht den Parteien         in Mannheim und Stuttgart treffen, sei es     soll zu einem möglichst frühen Zeitpunkt
                                     die Möglichkeit offen, die Verfahren         als Klausel in den ursprünglichen Aus-        mit den Parteivertretern das weitere pro-
                                     überwiegend in englischer Sprache zu         tauschverträgen oder nachträglich bei         zessuale Vorgehen abgestimmt werden.
                                     führen.12                                    heraufziehenden Streitigkeiten. Neben         Eine derartige „case management confe-
                                     Flankiert werden die Commercial Courts       einer fachlichen Spezialisierung soll die     rence“ ist in Schiedsverfahren üblich.14 In
                                     bei den Landgerichten durch neu ge-          Qualität der Commercial Courts durch          ihr soll eine gemeinsame Sichtweise auf
                                     gründete Rechtsmittelsenate bei den          eine Verhandlung überwiegend mit drei         eine effiziente Verfahrensgestaltung her-
                                     Oberlandesgerichten Karlsruhe und            Berufsrichtern erhöht werden.                 gestellt und eine verbindliche Vereinba-
                                     Stuttgart als Commercial Courts of Ap-       Es ist ein offenes Geheimnis, dass auch       rung getroffen werden.
                                     peal, um eine Spezialisierung im Instan-     viele andere Zivilkammern gerne häufi-        Diesbezüglich bietet auch die Zivilpro-
                                     zenzug sicherzustellen.                      ger „auf der Kammer“ verhandeln wür-          zessordnung zahlreiche Gestaltungsmög-
                                     Bei der Besetzung der neuen Spruchkör-       den, die personellen Ressourcen dies          lichkeiten für Parteivereinbarungen.15 So
                                     per durch die Präsidien ging es vor allem    aber nur begrenzt zulassen. Erfreulicher-     sind etwa Absprachen über die heran-
                                     darum, Richterinnen und Richter mit aus-     weise hat die Justiz in Baden-Württem-        zuziehenden Beweismittel oder einen
                                     geprägten Sprachkenntnissen, nützlichen      berg jedenfalls im Ansatz zusätzliche         verbindlichen Zeitplan, etwa in Bezug
                                     beruflichen Vorerfahrungen und beson-        Stellen erhalten, damit die Commercial        auf Schriftsätze, möglich.16 Lediglich von
                                     derem Interesse an Wirtschaftsstreitver-     Courts in Zweifelsfällen eine Übertra-        rechtsstaatlich zwingenden Verfahrens-
                                     fahren zu finden. Glücklicherweise weist     gung auf die Kammer auch personell            vorschriften kann hierbei nicht abgewi-
                                     die Justiz zunehmend Kolleginnen und         leistbar ist.                                 chen werden.17
                                     Kollegen auf, die zuvor auch in (interna-    Abgerundet wird dies durch eine höchs-        All dies setzt freilich kooperative Parteien
                                     tionalen) Kanzleien und Unternehmen          ten Ansprüchen genügende räumliche            voraus. Dieses Schicksal teilen die Com-
                                                                                                                                mercial Courts indes mit den Schiedsge-
                                                                                                                                richten. Staatlichen Gerichten steht aber
                                     Internationalisierung macht auch vor deutschen Gerichten nicht halt.                       mit der Zivilprozessordnung ein bewähr-
                                                                                                                                tes Instrumentarium zur Verfügung, um
                                                                                                                                auch hochkonfrontative Verfahren zielge-
                                                                                                                                richtet voranzubringen. Schiedsgerichte
                                                                                                                                müssen hier staatliche Unterstützung su-

                                                                                                                                 9) Sturm/Schulz ZRP 2019, 71.
                                                                                                                                10) Vgl. Köhler/Hudetz BB 2020, 2179.
                                                                                                                                11) Nähere Details zur Geschäftsverteilung finden sich
 ©©Sandor Jackal – stock.adobe.com

                                                                                                                                    unter https://www.commercial-​court.de/standorte.
                                                                                                                                12) Vgl. Zöller/Lückemann, ZPO, 2020, § 185 GVG
                                                                                                                                    Rn. 4.
                                                                                                                                13) Vgl. Melin BB 2020, 2702, 2703 sowie die Lebens-
                                                                                                                                    läufe der Richter unter https://www.commercial-​
                                                                                                                                    court.de/richter.
                                                                                                                                14) Podszun/Rohner ZRP 2019, 190; Pfeiffer IWRZ
                                                                                                                                    2020, 51, 53.
                                                                                                                                15) Vgl. BGH NJW-RR 1989, 1048, 1049; BGH NJW-
                                                                                                                                    RR 2006, 632, 634.
                                                                                                                                16) Vgl. BGHZ 109, 19, 28 f. = NJW 1990, 441
                                                                                                                                17) Vgl. BGHZ 38, 258 = NJW 1963, 243; BGH NJW
                                                                                                                                    1982, 207.
Commercial Courts - ein Beitrag zur Stärkung des rechtsstandorts deutschland
Rechtsprechung                                                            47
                                                                                                                                               Der Wirtschaftsführer 2021

                                                                                                                                                                            ©©Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg
chen, da sie über keine eigenen Zwangs-
befugnisse verfügen.

Fazit

Die neuen Commercial Courts stellen
für Parteien in größeren Wirtschafts-
streitverfahren ein neues Angebot dar,
um die Vorteile von staatlichen Gerich-
ten und Schiedsverfahren als das „Beste
zweier Welten“ zu kombinieren. An den
Standorten Mannheim und Stuttgart ste-
hen hierfür ideale Rahmenbedingungen
zur Verfügung. Es bleibt zu hoffen, dass
Rechtsanwälte und Parteien sich in mög-
lichst großer Zahl für dieses neue Kon-                                              Beim Commercial Court in Stuttgart stehen moderne Verhandlungsräume mit
zept entscheiden, um den Rechtsstandort                                              ­Visualisierungs- und Videokonferenztechnik zur Verfügung.
Deutschland weiter zu stärken.

                                                                                                                                             Florian Diekmann,
                                                                                                                                             Vors. Richter,
 ZUM AUTOR                                                                                                                                   OLG Stuttgart,
 Florian Diekmann ist Vorsitzender Richter des 21. Zivilsenats – Commercial Court of                                                         Florian.Diekmann@
 Appeal – des OLG Stuttgart. Er war zuvor als Rechtsanwalt im Bereich Dispute Resolu-                                                        olgstuttgart.justiz.bwl.de
 tion tätig und verfügt über Erfahrungen in Schiedsverfahren, u. a. als Schiedsrichter.

                                            Titelfoto: © beeboys - stock.adobe.com
       3. Auflage
  Das Widerspruchsverfahren in der Praxis
       WEDEKIND
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