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HERFURTH & PARTNER RECHT INTERNATIONAL.

Arbeiten im Homeoffice
Antonia Herfurth, Rechtsanwältin, München / Hannover                                                        April 2020

Das klassische Arbeitsbild verändert sich durch die             Ebenso wie es keine Pflicht zum Homeoffice gibt,
Digitalisierung – weg vom festen Schreibtisch im Büro           existiert auch kein Recht auf Homeoffice – selbst in
und hin zu einem flexiblen Einsatz mobil oder im                Corona-Zeiten nicht.
Homeoffice. Die aktuelle Corona-Krise wirkt nun wie             Wenn genügend Arbeitsplätze zur Verfügung stehen
ein Katalysator: etwa zehn Millionen Menschen arbei-            und hygienische Sicherheitsvorkehrung getroffen
ten zurzeit in Deutschland im Homeoffice, oft kurzfris-         wurden, steht der Arbeit im Büro nichts entgegen.
tig entschieden und nicht geplant. Dabei entstehen              Selbst wenn Schulen oder Kitas schließen, haben
viele Fragen: Steht dem Mitarbeiter ein Recht auf               Mitarbeiter mit Kindern grundsätzlich kein Recht auf
Homeoffice zu? Trägt der Arbeitgeber oder aber der              Homeoffice. Allerdings sollte der Arbeitgeber prüfen,
Mitarbeiter die Kosten für eine angemessene Ausstat-            ob Homeoffice nicht eine Möglichkeit ist oder Kinder
tung des Homeoffice, oder auch Kosten für Papier,               mit ins Büro genommen werden können.
Toner, Strom oder Wasser? Kann der Arbeitgeber
sicherstellen, dass der Mitarbeiter Ruhezeiten einhält?         Ein Recht des Mitarbeiters auf Homeoffice besteht
Wieweit besteht im Homeoffice Versicherungsschutz?              jedoch, wenn dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebs-
                                                                vereinbarung oder einem Tarifvertrag niedergelegt ist.
                                                                Wurde vertraglich ein Rückholvorbehalt oder Rückhol-
Pflicht zum Homeoffice und Recht auf Homeoffice                 recht vereinbart, kann der Arbeitgeber allerdings unter
                                                                Umständen die Arbeit im Büro verlangen. Auch ohne
Eine Pflicht zur Arbeit im Homeoffice kann der Arbeit-          eine entsprechende vertragliche Regelung kann der
geber grundsätzlich nicht einseitig anordnen.                   Arbeitgeber den Mitarbeiter zurückholen, z.B. wenn
Ob und wann Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten, soll-           die technischen Voraussetzungen für eine Arbeit im
te daher im Arbeitsvertrag geregelt werden. Ist dies            Homeoffice nicht gegeben sind und auch nicht herge-
nicht geschehen, kann nachträglich eine Zusatzver-              stellt werden können und dem Arbeitgeber dadurch
einbarung zum Arbeitsvertrag geschlossen werden.                ein Schaden droht. Das gilt wiederum nur, wenn der
Die Arbeit im Homeoffice kann auch mündlich verein-             Arbeitgeber seinerseits die entsprechenden Sicher-
bart werden, oder der Mitarbeiter zeigt durch sein              heits- und Hygienevorkehrungen getroffen hat.
Verhalten, dass er mit dem Homeoffice einverstanden
ist, z.B. indem er Materialien aus dem Büro mitnimmt
und tatsächlich zu Hause arbeitet. Eine schriftliche            Einrichtung und Ausstattung des Homeoffice
Vereinbarung ist rechtlich am sichersten und daher zu
empfehlen.                                                      Die Arbeitsschutzstandards gelten im Büro ebenso
                                                                wie im Homeoffice. Der Arbeitgeber hat die Sicherheit

HERFURTH & PARTNER
RECHTSANWALTS-
                      HANNOVER
                      GÖTTINGEN
                                    D-30159 HANNOVER
                                    LUISENSTR. 5
                                                                 MEMBER OF
                                                                 ALLIURIS               herfurth.de
GESELLSCHAFT MBH      BRÜSSEL       FON 0049-(0)511-307 56-0     INTERNATIONAL
                                    FAX 0049-(0)511-307 56-10    BUSINESS LAWYERS.
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und Gesundheit des Mitarbeiters zu gewährleisten,         vom Arbeitsplatz an den Arbeitgeber geschickt wer-
indem er die erforderlichen technischen, organisatori-    den. Weigert sich der Mitarbeiter auch das zu tun,
schen und persönlichen Maßnahmen ergreift. Dazu           kann es zu einer teilweisen Befreiung der Arbeits-
muss der Arbeitgeber unter Umständen auf seine            platzregelungen zu Gunsten des Arbeitgebers kom-
Kosten das Homeoffice des Mitarbeiters mit einem          men.
ergonomischen Stuhl, Schreibtisch, Laptop, Drucker,
Büromaterialien usw. ausstatten. Die Tür für eine um-
fassende, kostspielige Neuausstattung des bereits         Geheimnisschutz und Datenschutz
ordnungsgemäß eingerichteten Homeoffice öffnet dies
allerdings nicht.                                         Für Unternehmen bestehen erhöhte Sorgfaltspflichten
                                                          beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Schützen
Aus Geheimnis- und Datenschutzgründen – dazu              Unternehmen vertrauliche Informationen nicht durch
mehr sogleich – sollte der Mitarbeiter im Homeoffice      angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen, können
mit vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten betrieb-     diese Informationen den gesetzlichen Schutz als Ge-
lichen Geräten arbeiten. Der Einsatz von privaten         schäftsgeheimnis verlieren. Infolgedessen stehen
PCs, Notebooks und auch Smartphones (bring your           Unternehmen keine gesetzlichen Ansprüche zu, wenn
own device / BYOD) würde erhebliche zusätzliche           Dritte ungewollt an Informationen gelangen.
Sicherheitsmaßnahmen verlangen. Bei PCs und Lap-
tops muss die Software stets auf dem neuesten Stand       Im Homeoffice besteht das erhöhte Risiko, dass unbe-
und ein Anti-Virenprogramm installiert sein. Das Inter-   fugte Dritte Zugang zu vertraulichen Daten und Unter-
net muss ausreichend schnell sein, um z.B. Videokon-      lagen erlangen. Das kann durch das Anschließen von
ferenzen führen zu können. Sonst muss der Mitarbei-       privaten Geräten geschehen, die möglicherweise nicht
ter auf Kosten des Arbeitgebers einen Tarif mit einer     den Daten- und Geheimnisschutzanforderungen
höheren Bandbreite bestellen.                             Rechnung tragen, an beruflich genutzte und geschütz-
                                                          te Geräte oder durch das Mithören von geschäftlichen
Die Einrichtung und Ausstattung des Homeoffice soll-      Telefonaten durch andere im Haushalt lebende Per-
te der Arbeitgeber mit dem Mitarbeiter schriftlich ver-   sonen oder auch Sprachassistenten wie Google Ho-
einbaren. In der Realität scheitern Umsetzung und         me, Siri oder Alexa.
Kontrolle allerdings häufig. Der Arbeitgeber kann nicht
kontrollieren, ob der Mitarbeiter stets am ergonomisch    Da der Geheimnis- und Datenschutz äußerst sensibel
eingerichteten Heimarbeitsplatz sitzt oder doch auf       ist, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung. Diese
dem Sofa. Außerdem sollten die Eigentumsverhältnis-       regelt, welche Maßnahmen der Mitarbeiter im Home-
se der angeschafften Gegenstände festgehalten und         office zu ergreifen hat, um die erhöhten Schutzstan-
die private Nutzung von vom Arbeitgeber gekaufter         dards zu gewährleisten.
Ausstattung ausgeschlossen werden.
                                                          Um den Standards gerecht zu werden, darf ein Mitar-
Der Mitarbeiter hat eine Mitwirkungspflicht daran, für    beiter im Homeoffice eben auch aus Gründen des
seine Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge      Geheimnisschutzes nicht seine privaten Geräte nut-
zu tragen. Der Arbeitgeber seinerseits muss den Mit-      zen – rechtlich muss er das auch nicht. Auch deswe-
arbeiter detailliert über die richtige Einrichtung des    gen sollte der Arbeitgeber betriebliche Geräte zur
Homeoffice unterrichten. Zudem sollte der Arbeitgeber     Verfügung stellen und deren Software stets auf dem
anbieten, das Homeoffice des Mitarbeiters zu besu-        neuesten Stand sein.
chen und zu bewerten, ob die erforderlichen Stan-
dards eingehalten sind oder nachgebessert werden          Der Mitarbeiter darf keine sensiblen Daten auf exter-
müssen. Ein Problem ist, dass der Arbeitgeber keinen      nen Geräten speichern, sondern nur auf dem Firmen-
Anspruch darauf hat, das Homeoffice des Mitarbeiters      server, und er darf lediglich VPN-Verbindungen nut-
zu besichtigen. Das Grundgesetz schützt die räumli-       zen. Die Festplatte des betrieblichen PCs oder Lap-
che Privatsphäre. Der Mitarbeiter sollte sich aber ko-    tops sollte verschlüsselt werden. Der Mitarbeiter ist
operativ zeigen. Verwehrt er den Zutritt, können Fotos    verpflichtet, sichere Passwörter einzurichten und nicht
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weiterzugeben. Berufliche E-Mails dürfen nicht auf          muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter auch remote
das private Postfach weitergeleitet werden. Wenn der        Zugang zu dem rechtskonformen Zeiterfassungssys-
Mitarbeiter nicht allein im Haushalt lebt, muss er bei      tem des Unternehmens einrichten. Ob der Mitarbeiter
Verlassen des Arbeitsplatzes die Bildschirmsperre           tatsächlich arbeitet wie angegeben, kann der Arbeit-
aktivieren. Vertrauliche Dokumente muss er in einem         geber nicht überprüfen. Er muss dem Mitarbeiter ver-
abschließbaren Raum in einem abschließbaren                 trauen. Ebenso muss der Mitarbeiter dem Arbeitgeber
Schrank aufbewahren; und er muss verhindern, dass           dahingehend vertrauen, dass er nicht überwacht wird,
Familie und Freunde an die Unterlagen gelangen              etwa per Webcam oder von Keyloggern, die die Tas-
können. Sofern Unterlagen nicht mehr erforderlich           tatureingabe des Mitarbeiters erfassen. Zur Kontrolle
sind und vernichtet werden können, muss er diese            sollte sich der Arbeitgeber daher nicht nur Zeitnach-
datenschutzkonform entsorgen, etwa durch einen              weise, sondern in gewissen Abständen auch Leis-
entsprechenden Schredder mit Partikelschnitt oder           tungsnachweise zur Kontrolle vorlegen lassen.
das Zerreißen in sehr kleine Stücke (Konfetti).

                                                            Einhalten von Ruhezeiten
Aufwandsersatz für Ressourcen des Mitarbeiters
                                                            Der Umfang der zu leistenden Arbeitszeit ergibt sich
Die durch das Homeoffice entstandenen – erforderli-         aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Im Home-
chen – Aufwendungen kann der Mitarbeiter grund-             office gilt das Arbeitszeitgesetz genau wie im Büro.
sätzlich vom Arbeitgeber erstattet verlangen. Hierzu
sollte schriftlich fixiert werden, ob und wenn ja, welche   Der Mitarbeiter darf nicht länger als acht Stunden pro
Kosten der Arbeitgeber übernimmt. Die entstandenen          Tag arbeiten bzw. zehn Stunden, wenn innerhalb von
Kosten muss der Mitarbeiter belegen. Dabei dürfte es        sechs Kalendermonaten die durchschnittliche Arbeits-
sich vor allem um Strom und Arbeitsmaterialien wie          zeit von acht Stunden werktäglich nicht überschritten
beispielsweise Papier oder Toner handeln. Besteht           wird. Auch Pausen und Ruhezeiten muss der Mitar-
eine Internetflatrate, kann der Mitarbeiter vom Arbeit-     beiter einhalten wie im Büro: Ab sechs Stunden Ar-
geber wegen erhöhter Internetnutzung keine Kosten-          beit, stehen dem Mitarbeiter 30 Minuten. Pause zu, ab
erstattung verlangen, da die Kosten für die Flatrate        neun Stunden 45 Minuten. Zwischen Feierabend und
ohnehin angefallen wären.                                   Arbeitsbeginn am nächsten Tag müssen mindestens
                                                            elf Stunden ohne Unterbrechung liegen. Wie bei der
Da es schwierig sein kann, die entstandenen Aufwen-         täglichen Arbeitszeit, kann auch die Ruhezeit an man-
dungen aufzuschlüsseln (insbesondere bei Strom,             chen Tagen kürzer ausfallen. Dafür muss sie an ei-
Wasser, Heizung), empfiehlt sich eine monatliche            nem anderen Tag mindestens zwölf Stunden dauern –
Aufwandspauschale, beispielsweise in Höhe von 50            und zwar innerhalb eines Kalendermonats oder inner-
EUR. Einen der Teil der Miete kann der Mitarbeiter          halb von vier Wochen.
vom Arbeitgeber nur erstattet verlangen, wenn die
private Nutzung der eigenen Wohnung während des             Problematisch ist insbesondere im Homeoffice eine
Homeoffice erheblich eingeschränkt und die Wohnung          Unterbrechung der Ruhezeit, in der Regel durch
deswegen zum Teil „unnutzbar“ ist.                          Kommunikation. Denn die Unterbrechung der Ruhe-
                                                            zeit führt dazu, dass die elf Stunden von neuem zu
Arbeitszeiterfassung                                        laufen beginnen.

Der Mitarbeiter unterliegt auch im Homeoffice densel-       Dabei ist umstritten und gerichtlich nicht eindeutig
ben Arbeitszeitregeln wie im Büro. Dazu sollte der          geklärt, ob eine Unterbrechung vorliegt, wenn der
Arbeitgeber feste Dienstzeiten festlegen, ähnlich wie       Mitarbeiter eine kurze telefonische Auskunft erteilt
im Büro.                                                    oder am Abend noch E-Mails versendet. Argumentiert
Damit der Arbeitgeber die Arbeitszeit nachvollziehen        wird, dass jede Unterbrechung Arbeitszeit sei, weil die
kann, muss der Mitarbeiter Arbeitsbeginn, Pausenzei-        Ruhezeit der Erholung dient. Andere Meinungen ge-
ten und Arbeitsende dokumentieren. Im Grundsatz             wichten die Tätigkeit und nehmen eine Unterbrechung
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nur bei Überschreiten einer gewissen Schwelle an.         Tritt ein Schaden ein, sollte der Mitarbeiter schnellst-
Das kann leicht der Fall sein, wenn ein Vorgesetzter      möglich und präzise Beweise zusammentragen, dass
aktiv wird und vom Mitarbeiter zum Beispiel die Be-       sich der Unfall im Zusammenhang mit seiner berufli-
antwortung fachlicher Fragen verlangt.                    chen Tätigkeit ereignet hat. Kann er dies nicht bewei-
                                                          sen, leistet die gesetzliche Unfallversicherung im
Es ist empfehlenswert Zeiten festzulegen, in denen        Zweifel nicht und der Mitarbeiter muss selbst für den
der Mitarbeiter erreichbar sein muss. Das unterstützt     Schaden aufkommen. Er könnte dazu dokumentieren,
die Einhaltung der Ruhezeiten. Auch die Arbeitszeiter-    wann er an welchem Dokument arbeitet, seine Anruf-
fassung hilft als Kontrollinstrument für den Arbeitge-    listen speichern oder Screenshots erstellen.
ber, aber auch den Mitarbeiter selbst. Sichergestellt
werden kann die Einhaltung der Ruhezeit kaum. Als         Möchte ein Mitarbeiter sichergehen, dass er rundum
äußerstes Mittel kann der Arbeitgeber die Arbeit wäh-     versichert ist, sollte er selbst Versicherungen ab-
rend der Ruhezeit verbieten. Ein norddeutscher Au-        schließen. Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung
tomobilkonzern hat sogar nachts den Mailserver ab-        kommt eine private Unfallversicherung in Betracht.
geschaltet, um die Ruhezeiten sicherzustellen.

Im Übrigen ist der Mitarbeiter selbst dafür verantwort-   Fazit
lich, die Ruhezeiten einzuhalten. Arbeit im Homeoffice
erfordert mehr Selbstdisziplin und Eigenorganisation      Drei Punkte sind bei einer Tätigkeit im Homeoffice zu
als die Arbeit im Büro.                                   beachten:

Versicherungsschutz im Homeoffice                         • Information
                                                          • schriftliche Vereinbarung
Erleidet der Mitarbeiter im Büro oder sonst im Zu-        • Vertrauen
sammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit einen
Schaden, ist dies ein Fall für die gesetzliche Unfall-    Der Arbeitgeber hat im Homeoffice weniger Möglich-
versicherung bzw. die vom Arbeitgeber geschlossene        keiten, die Einhaltung von datenschutzrechtlichen,
Haftpflichtversicherung.                                  technischen und gesundheitlichen Vorgaben zu kon-
                                                          trollieren. Daher ist eine genaue Aufklärung des Mit-
Auch im Homeoffice unterliegt der Mitarbeiter der ge-     arbeiters unerlässlich durch Informationsveranstaltun-
setzlichen Unfallversicherung. Entscheidend ist, dass     gen oder Informationsbroschüren, in denen Mitarbei-
der Schaden während einer in sachlichem Zusam-            ter für Fragen, Probleme und Pflichten rund um das
menhang mit der Arbeit verrichteten Tätigkeit entsteht.   Homeoffice sensibilisiert werden. Wichtig ist darüber
An dieser Stelle wird es kompliziert, denn es bestehen    hinaus eine schriftliche Homeoffice-Vereinbarung mit
erhebliche Unterschiede zwischen Homeoffice und           detaillierten Regelungen. Mit solchen Regelungen
Arbeit im Büro: die gesetzliche Unfallversicherung        werden dem Mitarbeiter erhöhte Sorgfaltspflichten
greift, wenn sich der Mitarbeiter im Büro auf dem Weg     auferlegt. Im Übrigen müssen sich Arbeitgeber und
zur Kaffeemaschine verletzt, nicht aber im Homeoffice     Mitarbeiter vertrauen.
beim Holen eines Kaffees aus der eigenen Küche.
Unfallversicherte Tätigkeiten im Homeoffice sind bei-     Wichtig ist, dass sämtliche Maßnahmen und Rege-
spielsweise die Annahme eines Päckchens mit beruf-        lungen sich nicht lediglich auf die aktuelle Corona-
lich benötigtem Büromaterial und das Holen von be-        Pandemie beschränken, sondern immer anwendbar
trieblichen Dokumenten aus dem Drucker. Nicht un-         sind, wenn Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten. Die
fallversichert ist die Annahme eines privaten Päck-       aktuelle Corona-Krise ist der Anlass, nicht aber die
chens oder das Holen eines Getränks aus der Küche         Ursache des Regelungsbedarfs für die Arbeit der Mit-
während der Dienstzeit.                                   arbeiter im Homeoffice.
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Tatsächlich zeigt sich zur Überraschung vieler, dass       IMPRESSUM
die Arbeit für den Betrieb remote besser funktioniert
als gedacht: die Systeme und Netze halten der Belas-       HERAUSGEBER
tung stand, die Abläufe sind gezwungenermaßen
                                                           HERFURTH & PARTNER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
strukturierter, das digitale Dokumentenmanagement          Luisenstr. 5, D-30159 Hannover
disziplinierter. Und es zeigt sich, dass so manche zeit-   Fon 0511-30756-0 Fax 0511-30756-10
und kostenintensive Dienstreise durch eine Videokon-       Mail info@herfurth.de, Web www.herfurth.de
                                                           Hannover . Göttingen . Brüssel
ferenzen ersetzbar ist. Aber auch für Mitarbeiter bie-     Member of the ALLIURIS GROUP, Brussels
ten sich neue Perspektiven: sie können die Betreuung
der Familie besser organisieren, etwa die Wege und
                                                           REDAKTION
den Hintergrund zu Kindertagesstätte oder Schule.
                                                           Leitung: Ulrich Herfurth, Rechtsanwalt, zugelassen in Hannover und
                                                           Brüssel (verantw.)
Experten bewerten die Corona-Krise nicht nur als
einen Schub in die weitere Digitalisierung, sondern sie    Mitarbeit: Angelika Herfurth, Rechtsanwältin, FA Familienrecht; Sibyll
                                                           Hollunder-Reese, M.B.L. (HSG), Rechtsanwältin; Marc-André Delp,
erwarten künftig aufgrund dieser Erfahrung einen           M.L.E., Rechtsanwalt, FA Internationales Wirtschaftsrecht; Martin
neuen Mix zur Arbeitsgestaltung. Darauf sollten sich       Heitmüller, Rechtsanwalt, Maître en Droit (FR); Günter Stuff, Steuer-
                                                           berater; Xiaomei Zhang, Juristin (CN), Mag. iur. (D); Thomas Gabriel,
Arbeitgeber rechtzeitig einstellen.
                                                           Rechtsanwalt; JUDr. Yvona Rampáková, Juristin (CR); Dr. Jona
                                                           Aravind Dohrmann, Rechtsanwalt; Prof. Dr. jur. Christiane Trüe LL.M.
                                                           (East Anglia); Dr. jur. Reinhard Pohl, Rechtsanwalt; Konstantin Kuhle,
                                                           Rechtsanwalt; Renata Osnaya Romero, Abogada (Mexiko); Donald
                         +++                               Ferguson, Barrister (Canada)

                                                           KORRESPONDENTEN

                                                           u.a. Amsterdam, Athen, Bratislava, Brüssel, Budapest, Bukarest,
                                                           Helsinki, Istanbul, Kiew, Kopenhagen, Lissabon, London, Luxem-
                                                           burg, Mailand, Madrid, Moskau, Oslo, Paris, Prag, Sofia, Stock-
                                                           holm, Warschau, Wien, Salzburg, Zug, New York, Toronto, Mexico
                                                           City, Sao Paulo, Buenos Aires, Dubai, Kairo, New Delhi, Bangkok,
                                                           Singapur, Peking, Tokio, Sydney.

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