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compact. HERFURTH & PARTNER RECHT INTERNATIONAL. Arbeiten im Homeoffice Antonia Herfurth, Rechtsanwältin, München / Hannover April 2020 Das klassische Arbeitsbild verändert sich durch die Ebenso wie es keine Pflicht zum Homeoffice gibt, Digitalisierung – weg vom festen Schreibtisch im Büro existiert auch kein Recht auf Homeoffice – selbst in und hin zu einem flexiblen Einsatz mobil oder im Corona-Zeiten nicht. Homeoffice. Die aktuelle Corona-Krise wirkt nun wie Wenn genügend Arbeitsplätze zur Verfügung stehen ein Katalysator: etwa zehn Millionen Menschen arbei- und hygienische Sicherheitsvorkehrung getroffen ten zurzeit in Deutschland im Homeoffice, oft kurzfris- wurden, steht der Arbeit im Büro nichts entgegen. tig entschieden und nicht geplant. Dabei entstehen Selbst wenn Schulen oder Kitas schließen, haben viele Fragen: Steht dem Mitarbeiter ein Recht auf Mitarbeiter mit Kindern grundsätzlich kein Recht auf Homeoffice zu? Trägt der Arbeitgeber oder aber der Homeoffice. Allerdings sollte der Arbeitgeber prüfen, Mitarbeiter die Kosten für eine angemessene Ausstat- ob Homeoffice nicht eine Möglichkeit ist oder Kinder tung des Homeoffice, oder auch Kosten für Papier, mit ins Büro genommen werden können. Toner, Strom oder Wasser? Kann der Arbeitgeber sicherstellen, dass der Mitarbeiter Ruhezeiten einhält? Ein Recht des Mitarbeiters auf Homeoffice besteht Wieweit besteht im Homeoffice Versicherungsschutz? jedoch, wenn dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebs- vereinbarung oder einem Tarifvertrag niedergelegt ist. Wurde vertraglich ein Rückholvorbehalt oder Rückhol- Pflicht zum Homeoffice und Recht auf Homeoffice recht vereinbart, kann der Arbeitgeber allerdings unter Umständen die Arbeit im Büro verlangen. Auch ohne Eine Pflicht zur Arbeit im Homeoffice kann der Arbeit- eine entsprechende vertragliche Regelung kann der geber grundsätzlich nicht einseitig anordnen. Arbeitgeber den Mitarbeiter zurückholen, z.B. wenn Ob und wann Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten, soll- die technischen Voraussetzungen für eine Arbeit im te daher im Arbeitsvertrag geregelt werden. Ist dies Homeoffice nicht gegeben sind und auch nicht herge- nicht geschehen, kann nachträglich eine Zusatzver- stellt werden können und dem Arbeitgeber dadurch einbarung zum Arbeitsvertrag geschlossen werden. ein Schaden droht. Das gilt wiederum nur, wenn der Die Arbeit im Homeoffice kann auch mündlich verein- Arbeitgeber seinerseits die entsprechenden Sicher- bart werden, oder der Mitarbeiter zeigt durch sein heits- und Hygienevorkehrungen getroffen hat. Verhalten, dass er mit dem Homeoffice einverstanden ist, z.B. indem er Materialien aus dem Büro mitnimmt und tatsächlich zu Hause arbeitet. Eine schriftliche Einrichtung und Ausstattung des Homeoffice Vereinbarung ist rechtlich am sichersten und daher zu empfehlen. Die Arbeitsschutzstandards gelten im Büro ebenso wie im Homeoffice. Der Arbeitgeber hat die Sicherheit HERFURTH & PARTNER RECHTSANWALTS- HANNOVER GÖTTINGEN D-30159 HANNOVER LUISENSTR. 5 MEMBER OF ALLIURIS herfurth.de GESELLSCHAFT MBH BRÜSSEL FON 0049-(0)511-307 56-0 INTERNATIONAL FAX 0049-(0)511-307 56-10 BUSINESS LAWYERS.
compact. HERFURTH & PARTNER RECHT INTERNATIONAL. und Gesundheit des Mitarbeiters zu gewährleisten, vom Arbeitsplatz an den Arbeitgeber geschickt wer- indem er die erforderlichen technischen, organisatori- den. Weigert sich der Mitarbeiter auch das zu tun, schen und persönlichen Maßnahmen ergreift. Dazu kann es zu einer teilweisen Befreiung der Arbeits- muss der Arbeitgeber unter Umständen auf seine platzregelungen zu Gunsten des Arbeitgebers kom- Kosten das Homeoffice des Mitarbeiters mit einem men. ergonomischen Stuhl, Schreibtisch, Laptop, Drucker, Büromaterialien usw. ausstatten. Die Tür für eine um- fassende, kostspielige Neuausstattung des bereits Geheimnisschutz und Datenschutz ordnungsgemäß eingerichteten Homeoffice öffnet dies allerdings nicht. Für Unternehmen bestehen erhöhte Sorgfaltspflichten beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Schützen Aus Geheimnis- und Datenschutzgründen – dazu Unternehmen vertrauliche Informationen nicht durch mehr sogleich – sollte der Mitarbeiter im Homeoffice angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen, können mit vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten betrieb- diese Informationen den gesetzlichen Schutz als Ge- lichen Geräten arbeiten. Der Einsatz von privaten schäftsgeheimnis verlieren. Infolgedessen stehen PCs, Notebooks und auch Smartphones (bring your Unternehmen keine gesetzlichen Ansprüche zu, wenn own device / BYOD) würde erhebliche zusätzliche Dritte ungewollt an Informationen gelangen. Sicherheitsmaßnahmen verlangen. Bei PCs und Lap- tops muss die Software stets auf dem neuesten Stand Im Homeoffice besteht das erhöhte Risiko, dass unbe- und ein Anti-Virenprogramm installiert sein. Das Inter- fugte Dritte Zugang zu vertraulichen Daten und Unter- net muss ausreichend schnell sein, um z.B. Videokon- lagen erlangen. Das kann durch das Anschließen von ferenzen führen zu können. Sonst muss der Mitarbei- privaten Geräten geschehen, die möglicherweise nicht ter auf Kosten des Arbeitgebers einen Tarif mit einer den Daten- und Geheimnisschutzanforderungen höheren Bandbreite bestellen. Rechnung tragen, an beruflich genutzte und geschütz- te Geräte oder durch das Mithören von geschäftlichen Die Einrichtung und Ausstattung des Homeoffice soll- Telefonaten durch andere im Haushalt lebende Per- te der Arbeitgeber mit dem Mitarbeiter schriftlich ver- sonen oder auch Sprachassistenten wie Google Ho- einbaren. In der Realität scheitern Umsetzung und me, Siri oder Alexa. Kontrolle allerdings häufig. Der Arbeitgeber kann nicht kontrollieren, ob der Mitarbeiter stets am ergonomisch Da der Geheimnis- und Datenschutz äußerst sensibel eingerichteten Heimarbeitsplatz sitzt oder doch auf ist, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung. Diese dem Sofa. Außerdem sollten die Eigentumsverhältnis- regelt, welche Maßnahmen der Mitarbeiter im Home- se der angeschafften Gegenstände festgehalten und office zu ergreifen hat, um die erhöhten Schutzstan- die private Nutzung von vom Arbeitgeber gekaufter dards zu gewährleisten. Ausstattung ausgeschlossen werden. Um den Standards gerecht zu werden, darf ein Mitar- Der Mitarbeiter hat eine Mitwirkungspflicht daran, für beiter im Homeoffice eben auch aus Gründen des seine Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge Geheimnisschutzes nicht seine privaten Geräte nut- zu tragen. Der Arbeitgeber seinerseits muss den Mit- zen – rechtlich muss er das auch nicht. Auch deswe- arbeiter detailliert über die richtige Einrichtung des gen sollte der Arbeitgeber betriebliche Geräte zur Homeoffice unterrichten. Zudem sollte der Arbeitgeber Verfügung stellen und deren Software stets auf dem anbieten, das Homeoffice des Mitarbeiters zu besu- neuesten Stand sein. chen und zu bewerten, ob die erforderlichen Stan- dards eingehalten sind oder nachgebessert werden Der Mitarbeiter darf keine sensiblen Daten auf exter- müssen. Ein Problem ist, dass der Arbeitgeber keinen nen Geräten speichern, sondern nur auf dem Firmen- Anspruch darauf hat, das Homeoffice des Mitarbeiters server, und er darf lediglich VPN-Verbindungen nut- zu besichtigen. Das Grundgesetz schützt die räumli- zen. Die Festplatte des betrieblichen PCs oder Lap- che Privatsphäre. Der Mitarbeiter sollte sich aber ko- tops sollte verschlüsselt werden. Der Mitarbeiter ist operativ zeigen. Verwehrt er den Zutritt, können Fotos verpflichtet, sichere Passwörter einzurichten und nicht
compact. HERFURTH & PARTNER RECHT INTERNATIONAL. weiterzugeben. Berufliche E-Mails dürfen nicht auf muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter auch remote das private Postfach weitergeleitet werden. Wenn der Zugang zu dem rechtskonformen Zeiterfassungssys- Mitarbeiter nicht allein im Haushalt lebt, muss er bei tem des Unternehmens einrichten. Ob der Mitarbeiter Verlassen des Arbeitsplatzes die Bildschirmsperre tatsächlich arbeitet wie angegeben, kann der Arbeit- aktivieren. Vertrauliche Dokumente muss er in einem geber nicht überprüfen. Er muss dem Mitarbeiter ver- abschließbaren Raum in einem abschließbaren trauen. Ebenso muss der Mitarbeiter dem Arbeitgeber Schrank aufbewahren; und er muss verhindern, dass dahingehend vertrauen, dass er nicht überwacht wird, Familie und Freunde an die Unterlagen gelangen etwa per Webcam oder von Keyloggern, die die Tas- können. Sofern Unterlagen nicht mehr erforderlich tatureingabe des Mitarbeiters erfassen. Zur Kontrolle sind und vernichtet werden können, muss er diese sollte sich der Arbeitgeber daher nicht nur Zeitnach- datenschutzkonform entsorgen, etwa durch einen weise, sondern in gewissen Abständen auch Leis- entsprechenden Schredder mit Partikelschnitt oder tungsnachweise zur Kontrolle vorlegen lassen. das Zerreißen in sehr kleine Stücke (Konfetti). Einhalten von Ruhezeiten Aufwandsersatz für Ressourcen des Mitarbeiters Der Umfang der zu leistenden Arbeitszeit ergibt sich Die durch das Homeoffice entstandenen – erforderli- aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Im Home- chen – Aufwendungen kann der Mitarbeiter grund- office gilt das Arbeitszeitgesetz genau wie im Büro. sätzlich vom Arbeitgeber erstattet verlangen. Hierzu sollte schriftlich fixiert werden, ob und wenn ja, welche Der Mitarbeiter darf nicht länger als acht Stunden pro Kosten der Arbeitgeber übernimmt. Die entstandenen Tag arbeiten bzw. zehn Stunden, wenn innerhalb von Kosten muss der Mitarbeiter belegen. Dabei dürfte es sechs Kalendermonaten die durchschnittliche Arbeits- sich vor allem um Strom und Arbeitsmaterialien wie zeit von acht Stunden werktäglich nicht überschritten beispielsweise Papier oder Toner handeln. Besteht wird. Auch Pausen und Ruhezeiten muss der Mitar- eine Internetflatrate, kann der Mitarbeiter vom Arbeit- beiter einhalten wie im Büro: Ab sechs Stunden Ar- geber wegen erhöhter Internetnutzung keine Kosten- beit, stehen dem Mitarbeiter 30 Minuten. Pause zu, ab erstattung verlangen, da die Kosten für die Flatrate neun Stunden 45 Minuten. Zwischen Feierabend und ohnehin angefallen wären. Arbeitsbeginn am nächsten Tag müssen mindestens elf Stunden ohne Unterbrechung liegen. Wie bei der Da es schwierig sein kann, die entstandenen Aufwen- täglichen Arbeitszeit, kann auch die Ruhezeit an man- dungen aufzuschlüsseln (insbesondere bei Strom, chen Tagen kürzer ausfallen. Dafür muss sie an ei- Wasser, Heizung), empfiehlt sich eine monatliche nem anderen Tag mindestens zwölf Stunden dauern – Aufwandspauschale, beispielsweise in Höhe von 50 und zwar innerhalb eines Kalendermonats oder inner- EUR. Einen der Teil der Miete kann der Mitarbeiter halb von vier Wochen. vom Arbeitgeber nur erstattet verlangen, wenn die private Nutzung der eigenen Wohnung während des Problematisch ist insbesondere im Homeoffice eine Homeoffice erheblich eingeschränkt und die Wohnung Unterbrechung der Ruhezeit, in der Regel durch deswegen zum Teil „unnutzbar“ ist. Kommunikation. Denn die Unterbrechung der Ruhe- zeit führt dazu, dass die elf Stunden von neuem zu Arbeitszeiterfassung laufen beginnen. Der Mitarbeiter unterliegt auch im Homeoffice densel- Dabei ist umstritten und gerichtlich nicht eindeutig ben Arbeitszeitregeln wie im Büro. Dazu sollte der geklärt, ob eine Unterbrechung vorliegt, wenn der Arbeitgeber feste Dienstzeiten festlegen, ähnlich wie Mitarbeiter eine kurze telefonische Auskunft erteilt im Büro. oder am Abend noch E-Mails versendet. Argumentiert Damit der Arbeitgeber die Arbeitszeit nachvollziehen wird, dass jede Unterbrechung Arbeitszeit sei, weil die kann, muss der Mitarbeiter Arbeitsbeginn, Pausenzei- Ruhezeit der Erholung dient. Andere Meinungen ge- ten und Arbeitsende dokumentieren. Im Grundsatz wichten die Tätigkeit und nehmen eine Unterbrechung
compact. HERFURTH & PARTNER RECHT INTERNATIONAL. nur bei Überschreiten einer gewissen Schwelle an. Tritt ein Schaden ein, sollte der Mitarbeiter schnellst- Das kann leicht der Fall sein, wenn ein Vorgesetzter möglich und präzise Beweise zusammentragen, dass aktiv wird und vom Mitarbeiter zum Beispiel die Be- sich der Unfall im Zusammenhang mit seiner berufli- antwortung fachlicher Fragen verlangt. chen Tätigkeit ereignet hat. Kann er dies nicht bewei- sen, leistet die gesetzliche Unfallversicherung im Es ist empfehlenswert Zeiten festzulegen, in denen Zweifel nicht und der Mitarbeiter muss selbst für den der Mitarbeiter erreichbar sein muss. Das unterstützt Schaden aufkommen. Er könnte dazu dokumentieren, die Einhaltung der Ruhezeiten. Auch die Arbeitszeiter- wann er an welchem Dokument arbeitet, seine Anruf- fassung hilft als Kontrollinstrument für den Arbeitge- listen speichern oder Screenshots erstellen. ber, aber auch den Mitarbeiter selbst. Sichergestellt werden kann die Einhaltung der Ruhezeit kaum. Als Möchte ein Mitarbeiter sichergehen, dass er rundum äußerstes Mittel kann der Arbeitgeber die Arbeit wäh- versichert ist, sollte er selbst Versicherungen ab- rend der Ruhezeit verbieten. Ein norddeutscher Au- schließen. Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung tomobilkonzern hat sogar nachts den Mailserver ab- kommt eine private Unfallversicherung in Betracht. geschaltet, um die Ruhezeiten sicherzustellen. Im Übrigen ist der Mitarbeiter selbst dafür verantwort- Fazit lich, die Ruhezeiten einzuhalten. Arbeit im Homeoffice erfordert mehr Selbstdisziplin und Eigenorganisation Drei Punkte sind bei einer Tätigkeit im Homeoffice zu als die Arbeit im Büro. beachten: Versicherungsschutz im Homeoffice • Information • schriftliche Vereinbarung Erleidet der Mitarbeiter im Büro oder sonst im Zu- • Vertrauen sammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit einen Schaden, ist dies ein Fall für die gesetzliche Unfall- Der Arbeitgeber hat im Homeoffice weniger Möglich- versicherung bzw. die vom Arbeitgeber geschlossene keiten, die Einhaltung von datenschutzrechtlichen, Haftpflichtversicherung. technischen und gesundheitlichen Vorgaben zu kon- trollieren. Daher ist eine genaue Aufklärung des Mit- Auch im Homeoffice unterliegt der Mitarbeiter der ge- arbeiters unerlässlich durch Informationsveranstaltun- setzlichen Unfallversicherung. Entscheidend ist, dass gen oder Informationsbroschüren, in denen Mitarbei- der Schaden während einer in sachlichem Zusam- ter für Fragen, Probleme und Pflichten rund um das menhang mit der Arbeit verrichteten Tätigkeit entsteht. Homeoffice sensibilisiert werden. Wichtig ist darüber An dieser Stelle wird es kompliziert, denn es bestehen hinaus eine schriftliche Homeoffice-Vereinbarung mit erhebliche Unterschiede zwischen Homeoffice und detaillierten Regelungen. Mit solchen Regelungen Arbeit im Büro: die gesetzliche Unfallversicherung werden dem Mitarbeiter erhöhte Sorgfaltspflichten greift, wenn sich der Mitarbeiter im Büro auf dem Weg auferlegt. Im Übrigen müssen sich Arbeitgeber und zur Kaffeemaschine verletzt, nicht aber im Homeoffice Mitarbeiter vertrauen. beim Holen eines Kaffees aus der eigenen Küche. Unfallversicherte Tätigkeiten im Homeoffice sind bei- Wichtig ist, dass sämtliche Maßnahmen und Rege- spielsweise die Annahme eines Päckchens mit beruf- lungen sich nicht lediglich auf die aktuelle Corona- lich benötigtem Büromaterial und das Holen von be- Pandemie beschränken, sondern immer anwendbar trieblichen Dokumenten aus dem Drucker. Nicht un- sind, wenn Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten. Die fallversichert ist die Annahme eines privaten Päck- aktuelle Corona-Krise ist der Anlass, nicht aber die chens oder das Holen eines Getränks aus der Küche Ursache des Regelungsbedarfs für die Arbeit der Mit- während der Dienstzeit. arbeiter im Homeoffice.
compact. HERFURTH & PARTNER RECHT INTERNATIONAL. Tatsächlich zeigt sich zur Überraschung vieler, dass IMPRESSUM die Arbeit für den Betrieb remote besser funktioniert als gedacht: die Systeme und Netze halten der Belas- HERAUSGEBER tung stand, die Abläufe sind gezwungenermaßen HERFURTH & PARTNER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH strukturierter, das digitale Dokumentenmanagement Luisenstr. 5, D-30159 Hannover disziplinierter. Und es zeigt sich, dass so manche zeit- Fon 0511-30756-0 Fax 0511-30756-10 und kostenintensive Dienstreise durch eine Videokon- Mail info@herfurth.de, Web www.herfurth.de Hannover . Göttingen . Brüssel ferenzen ersetzbar ist. Aber auch für Mitarbeiter bie- Member of the ALLIURIS GROUP, Brussels ten sich neue Perspektiven: sie können die Betreuung der Familie besser organisieren, etwa die Wege und REDAKTION den Hintergrund zu Kindertagesstätte oder Schule. Leitung: Ulrich Herfurth, Rechtsanwalt, zugelassen in Hannover und Brüssel (verantw.) Experten bewerten die Corona-Krise nicht nur als einen Schub in die weitere Digitalisierung, sondern sie Mitarbeit: Angelika Herfurth, Rechtsanwältin, FA Familienrecht; Sibyll Hollunder-Reese, M.B.L. (HSG), Rechtsanwältin; Marc-André Delp, erwarten künftig aufgrund dieser Erfahrung einen M.L.E., Rechtsanwalt, FA Internationales Wirtschaftsrecht; Martin neuen Mix zur Arbeitsgestaltung. Darauf sollten sich Heitmüller, Rechtsanwalt, Maître en Droit (FR); Günter Stuff, Steuer- berater; Xiaomei Zhang, Juristin (CN), Mag. iur. (D); Thomas Gabriel, Arbeitgeber rechtzeitig einstellen. Rechtsanwalt; JUDr. Yvona Rampáková, Juristin (CR); Dr. Jona Aravind Dohrmann, Rechtsanwalt; Prof. Dr. jur. Christiane Trüe LL.M. (East Anglia); Dr. jur. Reinhard Pohl, Rechtsanwalt; Konstantin Kuhle, Rechtsanwalt; Renata Osnaya Romero, Abogada (Mexiko); Donald +++ Ferguson, Barrister (Canada) KORRESPONDENTEN u.a. Amsterdam, Athen, Bratislava, Brüssel, Budapest, Bukarest, Helsinki, Istanbul, Kiew, Kopenhagen, Lissabon, London, Luxem- burg, Mailand, Madrid, Moskau, Oslo, Paris, Prag, Sofia, Stock- holm, Warschau, Wien, Salzburg, Zug, New York, Toronto, Mexico City, Sao Paulo, Buenos Aires, Dubai, Kairo, New Delhi, Bangkok, Singapur, Peking, Tokio, Sydney. VERLAG CASTON GmbH, Law & Business Information Luisenstr. 5, D-30159 Hannover, Fon 0511 - 30756-50 Fax 0511 - 30756-60 Mail info@caston.info; Web www.caston.info Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen; die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Wiedergabe, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung der Herausgeber.
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