Corona Infektionsschutzkonzept - Stand: 25.01.2021 - Pastoraler Raum im ...
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Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 1. Grundlagen a. Aktuelle Grundlagen und Gültigkeit • Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) vom 30.06.2020. • Ergänzt um die Neunte (13.07.2020) bis Dreißigste (22.01.2021) Verordnung zur Veränderung der Eindämmungsverordnung vom 30.06.2020, gültig ab 25.01.2021. • Weiterübertragungsverordnung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz vom 10.01.2021 • Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO), nichtamtliche Lesefassung vom 22.01.2021, gültig vom 25.01.2021 bis 14.02.2021. • Regelungen für öffentliche Gottesdienste und Veranstaltungen im Erzbistum Hamburg während der Corona-Pandemie (Stand: 21.12.2020). • FHH, Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Kinder- und Jugendarbeit während der Corona-Pandemie vom 01.07.2020. • Vorlage Hygieneschutzkonzept, Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Erzdiözese Hamburg, Stand 03.07.2020 • Vorlage Hygieneschutzkonzept, Katholische junge Gemeinde (KjG), Diözesanverband Hamburg, Stand 06.07.2020 • Regelungen zur Durchführung von Sitzungen der Pfarreiorgane sowie der Pastoralgremien, Kirchliches Amtsblatte Erzbistum Hamburg, in der Version vom 28.04.2020. • Die getroffenen Regelungen treten ab sofort in Kraft und gelten bis auf Widerruf. Sie ersetzen vorhergehende Regelungen in dieser Sache. Seite 2 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 b. Grundsatz der Pfarrei Beachten sie bitte den unteren Text, der in den Gottesdiensten vermeldet wird und unterrichten Sie evtl. Gruppen und Kreise Ihrer Gemeinde. Danke! Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat für die Zeit vom 03. - 30. November, verlängert bis zum 24. Januar, weitreichende Kontaktbeschränkungen erlassen um die Verbreitung von Covid 19 zu vermindern. Ich freue mich darüber, dass wir die Gottesdienste weiter feiern können. Dies ist nur unter Einhaltung der Hygieneordnung bei der Feier der Gottesdienste möglich. Respektieren Sie bitte den Einsatz und die Weisungen der Ordner. Ihr Einsatz ermöglicht die Feier der Gottesdienste. Ohne Sie müssen Gottesdienste abgesagt werden. Bitte tragen Sie dazu bei, in dieser schwierigen Zeit einander zu unterstützen und das Leben von Menschen zu schützen. Die oben angeführten Regeln wurden vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg für die Zeit vom 25. Januar 2021 bis zum 14. Februar 2021 verlängert und verschärft. So wird jetzt die vorherige Anmeldung zu den Gottesdiensten dringend empfohlen, bzw. in Einzelfällen zwingend gefordert. Außerdem sind ab sofort medizinische Masken (OP-Masken oder FFP-2- Masken) zwingend vorgeschrieben Alle sonstigen Veranstaltungen und Gruppentreffen unserer Pfarrei werden für diesen Zeitraum bis zum 14. Februar 2021 abgesagt. Seite 3 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 c. Vorschau der Pfarrei Seite entfällt aktuell Seite 4 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 d. Allgemeine Regeln des Generalvikariats Allgemeine Regelungen 1. Die Rechtsverordnungen der Bundesländer bilden die Grundlage der „Regelungen für öffentliche Gottesdienste und Veranstaltungen im Erzbistum Hamburg während der Corona- Pandemie“ und sind in ihrer jeweils gültigen Form verbindlich und müssen in den Pfarreien/ Orten kirchlichen Lebens auf die jeweilige Situation vor Ort konkretisiert werden. Wo sich deren Vorgaben nicht vollumfänglich umsetzen lassen, sind keine Gottesdienste und Veranstaltungen möglich. Bitte informieren Sie sich zudem über die Allgemeinverfügungen/Ordnungen in Ihrem Landkreis/Bezirk, die davon abweichen können. 2. Für die Einhaltungen der Regelungen vor Ort (Gottesdienste/Nutzung von Räumlichkeiten) sind die Pfarrer in den Pfarreien verantwortlich, auch bei Nutzung durch die fremdsprachlichen Gemeinden und/oder Gruppen anderer Konfessionen. 3. Für Gottesdienste und Veranstaltungen in Einrichtungen und anderen Orten kirchlichen Lebens (Krankenhäuser, Schulen, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten, Justizvollzugsanstalten etc.) gelten die zusätzlichen (und ggf. abweichenden) Bestimmungen durch den Träger oder das jeweilige Land. Wenn externe Einrichtungen Gottesdienste unter den bei ihnen geltenden Hygienebestimmungen in Kirchen feiern möchten, ist dies mit dem zuständigen Pfarrer zu besprechen. 4. Entsprechend der Landesverordnungen sind Hygienekonzepte für Gottesdienste und Veranstaltungen zu erarbeiten. Diese umfassen die Umsetzung der behördlichen Abstands- und Hygieneregelungen, personelle, technische und organisatorische Maßnahmen und sind Bedingung für den öffentlichen Betrieb der Räumlichkeiten vor Ort. Sie sind den Behörden auf Verlangen vorzuzeigen. Bitte berücksichtigen Sie dabei auch die Raumgröße und die Lüftungsmöglichkeiten. In Mecklenburg besteht darüber hinaus die Pflicht zur Erstellung eines Konzepts, das Maßnahmen zur Begrenzung der Aerosolausbreitung festlegt. An allen Eingängen werden Gottesdienstteilnehmer_innen und Besucher_innen durch Hinweisschilder oder Aushänge informiert. An den Kirchenportalen wird ergänzt: „Die Teilnahme am Gottesdienst geschieht auf eigene Verantwortung.“ Es ist darauf hinzuweisen, dass Zuwiderhandlungen zum Verweis aus der Einrichtung oder Veranstaltung führen können. Seite 5 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 2. Gottesdienste a. Gottesdienstregeln des Generalvikariats Allgemeine Regelungen für Gottesdienste 5. Gottesdienste in Kirchen können nur mit begrenzter Teilnehmer_innenzahl gefeiert werden. Daher empfehlen sich zusätzliche Gottesdienstangebote (Wort-Gottes-Feiern, Stundengebet, Andachten) in Kirchen und (wo räumlich möglich) in Orten kirchlichen Lebens. Sie fördern die liturgische Vielfalt und ermöglichen einer größeren Zahl an Gläubigen die Teilhabe am gottesdienstlichen Leben der Kirche. Wenn weitere Eucharistiefeiern notwendig sein sollten, kann der Erzbischof den betreffenden Priestern die Feier einer dritten hl. Messe pro Kalendertag erlauben. 6. Ab 16.12.2020: Eine mediale Übertragung ins Freie oder in Gemeinderäume bleibt grundsätzlich möglich. An diesen Orten gelten die gleichen Regelungen und Teilnehmer_innenzahl, wie für Gottesdienste im Kirchenraum. 7. Die Übertragung von Gottesdiensten (Streaming) über soziale Medien ist grundsätzlich möglich. Eine Aufzeichnung von Eucharistiefeiern ist dagegen grundsätzlich nicht möglich. 8. Ökumenische Gastfreundschaft bleibt willkommen, wo sie sich ergeben und bewährt hat. Die Verantwortlichkeiten für das Einhalten der Regelungen müssen weiterhin geklärt sein. 9. Trauergottesdienste und Begräbnisfeiern dürfen in den Kirchen bzw. auf den Friedhöfen nach den entsprechenden Landes- und Diözesanregelungen gefeiert werden. Mecklenburg: Beisetzungen und Trauerfeiern werden auf einen Teilnehmer_innenkreis von 20 Personen beschränkt. Ab 16.12.2020: Schleswig-Holstein: Beisetzungen und Trauerfeiern werden auf einen Teilnehmer_innenkreis von 25 Personen beschränkt. Sonderregelung Lübeck ab 21.12.: Bis zum 28. Dezember 2020 dürfen nur 15 Personen an einer Trauerfeier teilnehmen. 10. Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen, Hochzeiten, Diakonen- und Priesterweihen enthalten (liturgische) Elemente, die mit Körperkontakt verbunden sind. Dies braucht eine besonders sorgfältige Einhaltung der Regelungen. a. Über Diakonen- und Priesterweihen entscheidet der Erzbischof. b. Über Firmungen in Gruppen sowie Einzelfirmungen entscheidet der Erzbischof. c. Kinder, die die Erstkommunionvorbereitung durchlaufen haben und deren Eltern es wünschen, können in Absprache mit dem Pfarrer einzeln oder in kleiner Zahl zur Erstkommunion gehen. d. Taufen und Hochzeiten sind unter Beachtung der Regelungen möglich. Aufgrund der eingeschränkten Feierlichkeit (Abstände, Gemeindegesang, Musik) liegt eine Verschiebung nahe. Seite 6 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 11. Die Gottesdienstteilnehmer_innenzahl in geschlossenen Räumen ist durch die Einhaltung der geltenden Abstandsregelungen begrenzt. Ab 16.12.2020: Mecklenburg: Die Teilnehmer_innenzahl ist auf 100 Personen begrenzt. Wenn eine Auslastung der Kapazitäten zu erwarten ist, ist dies der zuständigen Gesundheitsbehörde anzuzeigen. Zusammenkünfte mit mehr als 100 Teilnehmer_innen sind möglich, müssen ebenfalls der Gesundheitsbehörde angezeigt werden. Bei diesen Gottesdiensten müssen die Besucher_innenströme (durch Einlasskarten) gelenkt und die Gottesdienste zeitlich verkürzt sein. Ab 16.12.2020: Schleswig-Holstein: Die Teilnehmer_innenzahl ist auf 50 Personen begrenzt. 12. Ab 16.12.2020: Von der Möglichkeit, Gottesdienste im Freien durchzuführen, kann weiter Gebrauch gemacht werden. Auch hier sind die Abstandsregelungen, Hygienevorschriften und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wie in einem geschlossenen Raum einzuhalten. Gottesdienste im Freien müssen räumlich so abgegrenzt werden, dass Passanten, Schaulustige oder spontane Gottesdienstbesucher adäquat von den erfassten Gottesdienstbesuchern getrennt werden können. Die Daten der Teilnehmer_innen werden erfasst. Für die Bundesländer bedeutet dies zudem: a. Ab 16.12.2020: Mecklenburg: Unter Einhaltung der beschriebenen Auflagen sind Gottesdienste bis 100 Personen eigenverantwortlich möglich. Gottesdienste mit mehr als 100 Teilnehmer_innen müssen der zuständigen Gesundheitsbehörde angezeigt werden. Bei diesen Gottesdiensten sind die Besucher_innenströme zu lenken und alle Teilnehmer_innen müssen einen festen Platz aufsuchen, der nicht verlassen werden darf. Die Gottesdienste sind zeitlich verkürzt. b. Ab 16.12.2020: Schleswig-Holstein: Der Teilnehmer_innenkreis ist auf 100 Personen begrenzt. c. Ab 16.12.2020: Hamburg: Der Teilnehmer_innenkreis ist auf 250 Personen begrenzt. 13. Ab 16.12.2020: Eine Anmeldung zu den Gottesdiensten wird dringend empfohlen. Im Besonderen (z.B. für die Weihnachtstage) gilt: a. Schleswig-Holstein: Eine vorherige Anmeldung zu den Gottesdiensten ist erforderlich. b. Hamburg: Eine vorherige Anmeldung zu den Gottesdiensten ist dann erforderlich, wenn eine hohe Auslastung der Kapazitäten durch hohe Besucherzahlen zu erwarten ist. 14. Ab 16.12.2020: Es besteht eine Dokumentationspflicht der Teilnehmer_innen in allen Gottesdiensten. Erfasst werden sowohl die Teilnehmenden in der Kirche, als auch jene, die z.B. im Gemeindesaal oder auf dem Kirchplatz den Gottesdienst via Übertragung (Streaming) mitfeiern. Name, Adresse und weitere Erreichbarkeit (Telefon, Mail) werden einzeln erfasst, vier Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet. Das Eintragen in öffentlich ausliegende Listen ist aus Datenschutzgründen nicht erlaubt. Seite 7 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 15. Ab 16.12.2020: Das durchgängige Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist in geschlossenen Räumen und im Freien verpflichtend. Diese kann nur beim Empfang der Kommunion oder der Ausübung von liturgischen Diensten kurzzeitig abgenommen werden. Gesichtsvisiere und Masken mit Ausatemventil sind keine Mund-Nase-Bedeckung im Sinne dieser Regelungen. Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können. 16. Ab 16.12.2020: Zum Gemeindegesang ist folgendes zu beachten: a. Gemeindegesang ist in geschlossenen Räumen überall verboten. b. Gemeindegesang im Freien ist dann möglich, wenn alle Teilnehmer_innen eine Mund-Nase- Bedeckung tragen. In Schleswig-Holstein ist Gemeindegesang im Freien ebenfalls nicht erlaubt. c. Ein_e Kantorin/ ein_e Organist_in (oder ein alternatives Begleitinstrument) können die Gottesdienste musikalisch gestalten. Darüber hinaus ist folgendes möglich: Schleswig-Holstein: ein/e weitere Instrumentalsolist_in kann die musikalische Gestaltung ergänzen. Weitere Musiker_innen sind nur im Rahmen ihrer Berufsausübung zugelassen. Alle halten einen Abstand von 2,5 Metern untereinander und 4 Meter zu den Gemeindemitgliedern ein oder nutzen einen hinreichenden Spuckschutz. Hamburg: kleine Chor-/Instrumentalgruppen können die musikalische Gestaltung ergänzen und sich vorweg zu einer Verständigungsprobe treffen. Sänger_innen und Bläser_innen halten einen Abstand von 2,5 Metern in alle Richtungen ein oder nutzen einen hinreichenden Spuckschutz. 17. Die Bestuhlung (Kirchenraum und Altarraum) wird durch Absperrungen und Markierungen so gestaltet, dass der vorgeschriebene Abstand zwischen den Gläubigen gewahrt wird. Dabei gilt, dass nach allen Seiten hin der von den Behörden empfohlene Abstand (1,5 m, besser 2 m) einzuhalten ist. Ggf. werden die Gläubigen von Ordner_innen platziert. Familien werden dabei nicht getrennt (z.B. durch Familienbänke). 18. Personen mit Krankheitssymptomen können an den Gottesdiensten nicht teilnehmen. Eine behördlich angeordnete Quarantäne/Isolation darf für den Gottesdienstbesuch nicht unterbrochen werden. 19. Ein- und Ausgang der Kirche sowie die Gänge erhalten Markierungen zur Laufrichtung und zum Einhalten der Abstände (z.B. Kommuniongang). Wo Ein- und Ausgang nicht getrennt werden können, werden die Teilnehmer_innen durch Ordner_innendienste gelenkt bzw. begleitet. Ansammlungen von Gottesdienstteilnehmer_innen vor und nach den Gottesdiensten sind zu untersagen. Seite 8 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 20. Ordner_innendienste, die die Einhaltung der Regelungen gewährleisten, bleiben verpflichtender Teil des Schutzkonzeptes. Angehörigen einer Risikogruppe wird empfohlen, den Dienst nicht auszuüben. 21. Die Kirchen werden bestmöglich durchlüftet: Stoßlüftung vor und nach den Gottesdiensten bei geöffneten Portalen ist Pflicht; auch während der Gottesdienste muss eine gute Belüftung sichergestellt werden. 22. Zwischen zwei Gottesdiensten ist vom Verlassen aller Teilnehmer_innen bis zum erneuten Einlass ein genügend großer zeitlicher Abstand (mindestens 1/2 Stunde) vorzusehen (Lüften, Reinigen von Türklinken/Bänken u.a.) In dieser Zeit dürfen sich nur die Ordner_innen in der Kirche aufhalten. Vor der Kirche sind Ansammlungen zu vermeiden. 23. Die Weihwasserbecken bleiben weiterhin leer. 24. Die Händehygiene vor Betreten der Kirche ist zu gewährleisten. 25. Vom Sonntagsgebot wird weiterhin Dispens erteilt. 26. Ergänzend mit Gültigkeit ab 22.01.2021: • In geschlossenen Räumen tragen alle anwesenden Personen eine Maske (Ausnahmen sind Kinder bis sieben Jahren oder der Nachweis, dass die Person von der Maskenpflicht befreit ist). • Jede/r muss eine Maske tragen (ein Schal o.ä. reicht nicht). Menschen ab 14 Jahren müssen eine OP Maske oder eine FFP2 Maske tragen. Was damit genau gemeint ist, lesen Sie auch hier https://www.hamburg.de/corona/masken. • Die Anzeigeerfordernis einzelner Gottesdienste mit mehr als zehn Personen entfällt, weil mit der Senatskanzlei Einvernehmen zu den jeweiligen Schutzkonzepten hergestellt wurde. Seite 9 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 b. Regeln des Generalvikariats zur liturgischen Gestaltung Für die liturgische Gestaltung der Gottesdienste gelten folgende Regelungen 27. An der liturgischen Gestaltung können folgende liturgische Dienste mitwirken: a. Priester/ Diakon/ Gottesdienstbeauftragte_r b. Küster_in c. Lektor_in, d. Kantor_in und/oder Organist_in e. Kommunionhelfer_in f. Ministrant_innen Diese können mit Kreuz/Kerzen einziehen. Sie versehen keinen Dienst am Buch und bei der Gabenbereitung, Weihrauch kann verwendet werden, wenn alle Beteiligten (Priester / Diakon / Ministrant_innen) Mund-Nase-Bedeckungen und die Ministrant_innen zusätzlich Handschuhe tragen. g. Sänger_innen, Musiker_innen (vgl. Nr. 16) Konzelebration kann stattfinden, wo Gemeinschaften von Priestern haushaltsähnlich zusammenleben und wo folgende Schutz- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden können: Die Abstände im Altarraum, am Altar selbst und in der Sakristei werden beachtet. Für jeden Priester ist ein eigener Kelch mit Patene und Palla, eigene Kelchwäsche und eigenes Messbuch zu verwenden. Bei Konzelebrationen in großer Zahl kann per intinctionem kommuniziert werden. Priester und Seelsorger_innen, die einer Risikogruppe (Alter und/oder Vorerkrankungen) angehören, können nicht verpflichtet werden, einen Dienst zu übernehmen. Ehrenamtlichen liturgischen Diensten, die einer Risikogruppe (Alter und/oder Vorerkrankung) angehören, wird empfohlen, den Dienst bis auf weiteres nicht auszuüben. 28. Beim Betreten der Sakristei waschen sich die Küster_innen unverzüglich die Hände. Ist dies nicht möglich, sind die Hände zu desinfizieren. Die Küster_innen – mit Mundschutz und Einweghandschuhen ausgestattet – reinigen sorgfältig vor und nach den Gottesdiensten Kelch, Hostienschale, Patene sowie Wein- und Wassergefäße und trocknen sie mit weichen Papiertüchern (z.B. Küchenrolle). Die Befüllung der Hostienschalen erfolgt mit Einweghandschuhen. Die Gaben und Gefäße werden auf dem Altar oder in unmittelbarer Nähe gestellt. Die Priesterhostie liegt auf einer Patene separat. Gegenstände, die von mehreren Personen genutzt werden (z.B. Mikrofon/Stative), werden ebenfalls vor und nach den Gottesdiensten sorgfältig gereinigt bzw. desinfiziert. Seite 10 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 29. Auf das Einlegen von Hostien an den Eingängen der Kirche wird verzichtet. 30. Ab 16.12.2020: Die Sakristei betritt neben den Küster_innen nur der/die Vorsteher_in (Priester, Diakone, Gottesdienstbeauftragte_r). Alle weiteren liturgischen Dienste können für kurze Absprachen die Sakristei betreten und verlassen sie danach umgehend. Für eine gute Belüftung ist zu sorgen. Alle Personen tragen in der Sakristei eine Mund-Nase-Bedeckung. 31. Vor Beginn des Gottesdienstes waschen sich Priester, Diakon und Gottesdienstbeauftragte_r die Hände mit Seife. Ist dies nicht möglich, sind die Hände zu desinfizieren. 32. Die Feierlichkeit der Liturgie soll trotz der besonderen Umstände gewahrt bleiben. (Orgel-) Musik und die Gestaltung des Raumes tragen dazu bei. Einzelne liturgische Elemente können dagegen in ihrer Ausgestaltung kürzer gehalten werden (z.B. Predigt, ritusbegleitende Musik). 33. Alle Gesten, die ein Infektionsrisiko darstellen, entfallen. Dies betrifft insbesondere das Küssen von Altar und Büchern, die Bekreuzigung des Mundes. Wo es möglich ist, sollten bei der Verkündigung nicht mehrere Personen aus einem Buch lesen. 34. Die Einzugsprozession beginnt vor der Sakristei. Priester und alle liturgischen Dienste ziehen dabei mit dem vorgesehenen Mindestabstand ein. Sie tragen dabei eine Mund-Nase- Bedeckung. 35. Die Feier des Wortgottesdienstes im Rahmen der Eucharistiefeier bedarf keiner zusätzlichen Regelungen über das bisher Gesagte hinaus. Die Leseordnung bleibt bestehen. 36. Die Körbe für die Kollekte werden nicht durch die Reihe gereicht, sondern am Ausgang zur Türkollekte aufgestellt oder durch Ordner_innen am Ausgang eingesammelt. 37. Der Priester und ggf. der Diakon und/oder Kommunionhelfer_in desinfizieren sich unmittelbar vor der Kommunionausteilung ihre Hände. Die Einwirkzeit des Desinfektionsmittels ist dabei zu beachten. 38. Während des Hochgebetes bleiben die Hostienschale, die Patenen der Konzelebranten und der Kelch des Zelebranten und ggf. der Konzelebranten mit der Palla bedeckt. Offen bleibt nur die Patene (des Hauptzelebranten) mit der großen Hostie. 39. Auf den Friedensgruß mit Körperkontakt wird weiterhin verzichtet. Seite 11 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 40. Die Kommunionausteilung wird so angepasst, dass ein Hinzutreten in angemessenem Abstand möglich ist. Die Abstände werden auf dem Kirchenboden farbig markiert. Nach dem Empfang treten die Gläubigen einige Schritte zur Seite, um ungestört die Mund-Nase- Bedeckung anheben und den Leib des Herrn empfangen zu können. 41. Der Spendedialog („Der Leib Christi.“ – „Amen.“) wird kollektiv zu Beginn der Kommunionausteilung gesprochen. Wer die Kommunion austeilt, legt an dieser Stelle eine Mund-Nase-Bedeckung an. Den Gläubigen wird die Kommunion in angemessenen Abstand gereicht. Auf den Umgang mit den Mund-Nase-Bedeckungen beim Kommuniongang der Gläubigen ist vorher hinzuweisen. 42. Mund- und Kelchkommunion finden weiterhin nicht statt. 43. Einzelsegen (z.B. für Kinder und Erwachsene, die die Kommunion nicht empfangen) werden ohne Berührung vollzogen. 44. Der/die Gottesdienstleiter_in gibt am Ende des Gottesdienstes Hinweise zum Verlassen der Kirche: Alle Gottesdienstteilnehmer_innen verlassen die Kirche einzeln und achten dabei auf das Einhalten der Mindestabstände. c. Allgemeine Regeln der Pfarrei i. Anmeldesystem und Organisation Achtung: werden Besucherzahlen erwartet, die unter Berücksichtigung des Abstandsgebots zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, muss eine vorherige Anmeldung der Teilnehmerinnenund Teilnehmer und eine Zugangskontrolle durchgeführt werden. Dies ist – wie an Weihnachten – durch rechtzeitige Information (Vermeldung, Aushang, Webseite etc.) bekannt zu machen. Seite 12 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 • Anmeldesystem und Organisation Beispiel Gottesdienstplanung (Stand 15.12.2020) Gottesdienstplanung Sankt Maria Gottesdienste Corona Wochentag Datum Kirche Uhrzeit Art Zelebrant Kalenderwoche: 51 DI Dienstag, 15. Dezember 2020 MG ----- ----- ----- DI Dienstag, 15. Dezember 2020 PA Seniorenmesse Datum DI: 15.12.2020 MI Mittwoch, 16. Dezember 2020 PA 09:15 Hl. Messe KH MI Mittwoch, 16. Dezember 2020 MG 20:00 Versöhnungsfeier WB, KH, LO, TW bis DO Donnerstag, 17. Dezember 2020 BK 18:00 Hl. Messe LO DO Donnerstag, 17. Dezember 2020 MG 19:15 Hl. Messe WB Datum SO: 20.12.2020 FR Freitag, 18. Dezember 2020 BK ----- ----- ----- FR Freitag, 18. Dezember 2020 MA 18:00 Hl. Messe PHJ FR Freitag, 18. Dezember 2020 MG 19:15 Hl. Messe MS SA Samstag, 19. Dezember 2020 MG 16:00 Advent Andacht Kinder Kirche SA Samstag, 19. Dezember 2020 PA 17:00 Advent Andacht Paluch SA Samstag, 19. Dezember 2020 BK 17:00 Hl. Messe MS SA Samstag, 19. Dezember 2020 MG 18:30 Hl. Messe KH SO Sonntag, 20. Dezember 2020 BK 09:30 Hl. Messe KH SO Sonntag, 20. Dezember 2020 PA 09:30 Hl. Messe LO SO Sonntag, 20. Dezember 2020 MG 11:00 Hl. Messe WB SO Sonntag, 20. Dezember 2020 MA 11:00 Hl. Messe PHJ SO Sonntag, 20. Dezember 2020 MG 18:00 Hl. Messe TW Seniorenmesse PA, jeden zweiten Dienstag 15:00 im Monat Adventsandacht PA, erster und vierter Advent 17:00 ACHTUNG: Zelebrant bringt Kommunion zu den Gläubigen: BK, Empore MG, Gemeindesaal PA --- Wochenplanung von Dienstag bis Sonntag Die gelb markierten Felder sind zu Beginn der Wochenplanung auszufüllen. Die Seniorenmesse findet nur an jedem zweiten Dienstag im Monat statt, insofern ist hier auch die Zeit einzugeben. Die einzelnen Gottesdienste sind als Arbeitsblätter Bestandteil der Datei. Die relevanten Daten aus der Gottesdienstplanung sind mit den Arbeitsblättern verlinkt. Seite 13 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 Beispiel: Anmeldeliste Paulus Augustinus für Hl. Messe Anmeldeliste Gottesdienst Zelebrant: KH Art: Hl. Messe Familienreihe Gemeinde: PA Tag: Mittwoch, 16. Dezember 2020 Uhrzeit: 09:15 (bis 5 Pers.): Ordner- Ordner- Plätze 3, 7, 11, 15, Ordnername: name: name: 19, 23, 27 plus Anzahl Personen Max. Anzahl Sitzplatz Nr Name, Vorname Telefon Adresse Personen gesamt inkl. Angehörige 1 0 0 0 1 2 0 0 0 2 3 0 0 0 5 4 0 0 0 0 5 0 0 0 1 6 0 1 0 2 7 0 0 0 5 8 0 0 0 0 9 0 0 0 1 10 0 0 0 2 11 0 0 0 5 12 0 0 0 0 13 0 0 0 1 14 0 0 0 2 15 Mustermann, Gabi 1234567 Blümchenweg 8, 22559 Hamburg 3 4 5 16 0 0 0 0 17 0 0 0 3 18 0 0 0 0 19 0 0 0 5 20 0 0 0 0 21 0 0 0 1 22 0 0 0 2 23 0 0 0 5 24 0 0 0 0 25 0 0 0 1 26 0 0 0 2 27 0 0 0 5 28 0 0 0 0 Zwischen- Plätze von linker zu rechter Reihe, von vorn nach hinten aufsteigend summen 4 56 Sitzplatz Nr. plus Anzahl Personen Max. Anzahl Name, Vorname Telefon Adresse Gemeindesaal Personen gesamt inkl. Angehörige 30 0 0 0 3 31 0 0 0 3 32 0 0 0 1 33 0 0 0 3 34 0 0 0 3 35 0 0 0 1 36 0 0 0 3 37 0 0 0 3 38 0 0 0 1 Zwischen- summen 0 21 Gesamt- summen 4 77 Achtung: Zelebrant bringt die Kommunion zu den Gläubigen in den Gemeindesaal Seite 14 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 Die Felder Zelebrant, Art, Gemeinde, Tag und Uhrzeit werden aus der Gottesdienstplanung vorbesetzt. Aus Name und Zahl Begleitpersonen aus gleichem Hausstand errechnet sich die Gesamtzahl, die Max. Anzahl dient dem Vergleich, um eine mögliche Überbuchung zu erkennen. Die Anmeldeliste entspricht den gesetzlichen Dokumentationsanforderungen. Abläufe Grundsatz Die Anmeldung zu den Gottesdiensten der Folgewoche erfolgt im Gemeindebüro Maria Grün Telefonische Reservierung z.B. für KW 52 ab KW 51 Dokumentation Im Gemeindebüro MG wird für jeden Gottesdienst der Folgewoche eine Anmeldeliste geführt. Wenn möglich achtet das Gemeindebüro auf eine „gerechte Verteilung“ der Plätze. Die Anmeldeliste wird den jeweiligen Ordnern Freitag der laufenden Woche zur Verfügung gestellt, per Email an das Gemeindeteam oder das jeweilige Gemeindebüro vor Ort. Die Anmeldelisten vor Ort werden in der Sakristei hinterlegt. Nach dem Gottesdienst erfolgt die Ablage im Gemeindebüro MG. Vernichtung der Listen nach 4 Wochen. Daten und Technik Technische Lösung: Excel Excel-Datei, dabei je Gottesdienst ein Arbeitsblatt Kopfdaten: Gemeinde, Tag und Uhrzeit, Art des Gottesdienstes, Ordner Rumpfdaten: Sitzplatz-Nr., Sitzplatz-Art, Vor- und Zuname, Telefon, Adresse und Anzahl der begleitenden Personen Seite 15 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 ii. Infoblatt für Ordner Unterstützung bei den Gottesdiensten ab 25.01.2021 Zunächst herzlichen Dank dafür, dass Sie sich bereit erklärt haben, den geregelten Ablauf unserer Gottesdienste zu unterstützen. Bitte denken Sie an Ihren Mundschutz (zwingend auch für Sie medizinische Masken). Bitte seien Sie rechtzeitig vor Gottesdienstbeginn vor Ort. Ihre „Ausrüstung“ finden Sie in der Sakristei: Anmeldeliste, Klemmbrett und Stift zum Abhaken der Liste, Desinfektionsmittel und Sprühflasche, sowie eine geringe Zahl an medizinischen Masken „für den Notfall“. Da auf das Anzünden von Kerzen vor und nach dem Gottesdienst verzichtet werden soll, bitte die Kerzen entfernen oder Kerzenständer abdecken oder absperren. In den Gottesdiensten besteht Maskenpflicht, bitte achten Sie insofern darauf, dass die Gläubigen Masken tragen. Dies müssen ab sofort zwingend Medizinische Masken sein (OP-Masken oder FFP-2-Masken). Ist das nicht der Fall, können die Betreffenden eine unserer medizinischen „Notfallmasken“ erhalten. Wer von der Maskenpflicht gesetzlich befreit ist, weist dies bitte anhand eines ärztlichen Attestes nach. Der Ablauf ist dann wie folgt: Im Eingangsbereich prüfen Sie die Liste gegen die Besucherin / den Besucher und „haken ab“. Ihre Kolleginnen / Kollegen desinfizieren derweil die Hände der Gläubigen und führen sie dann zu Ihrem Platz mit der in der Liste vorgegebenen Nummer. Alle besetzbaren Plätze sind von vorn links nach hinten rechts durch nummeriert. In Maria Grün kann auch die Empore genutzt werden (Aufgang einzeln unter Wahrung des Abstandes). Sind in der Anmeldeliste noch freie Plätze vorhanden, dürfen diese gerne an nicht angemeldete Gläubige vergeben werden. Bitte die Daten dieser Gläubigen (Name, Vorname, Telefonnummer und Adresse) in die Anmeldeliste eintragen!! Die Anmeldelisten enthalten geschützte Daten und dürfen nur den Ordnern zugänglich sein!! Nach dem Gottesdienst bitte wieder den Kerzenbereich freigeben, die „Ausrüstung“ in die Sakristei bringen und die Teilnehmerliste an das Gemeindebüro Maria Grün weiterleiten. Nochmals: VIELEN HERZLICHEN DANK!! Seite 16 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 iii. Infoblatt der Pfarrei für den Gottesdienst-Besuch Seite 17 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 d. Teilkonzepte und Umsetzung in den Gemeinden i. Sankt Bruder Konrad St. Bruder Konrad • Basisdaten Fläche Sitzbereich und Gänge: 104 qm Banklänge: 3,50 m Gangbreite: 1,30 m Abstand zwischen 3 Bänken: 1,50 m Abstand zwischen 2 Bänken quer: 1,50 m Jede wievielte Bank nutzbar: rechts: vierte links: dritte Zählrichtung: vom Altar aus Altarraum Personen: 3 • Ergebnis Eucharistie 5 Bänke rechts zu je Personen: 1-5 max (2x1, 1 Paar oder1 plus max 4 Angehörige des Hausstands) 4 Bänke links: 1-2 max (1 oder 1 plus max 1 Angehörige des Hausstands) 3 Bänke links: 1 max Summe Personen: 12 - 36 max (inkl Angehörige des Hausstands) Seite 18 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 St. Bruder Konrad • Erforderliches Material hinterlegt in Sakristei Absperrband braun: schon vorhanden Bodenmarkierungsband: schon vorhanden Tesakrepp 50 mm Malerband 50 m für Platznummern Eddingstifte grün (Eucharistie) für Platznummern Klemmbrett für Eingangskontrolle 2 Desinfektionsspender plus –mittel 1x Masken (Priester und wenn vergessen) 50, Infoblatt • Einrüsten und Umrüsten (Eucharistie – Andacht) der Kirche Gotteslob aus Kirche in Sakristei (generell) Kerzenständer abdecken / absperren (nur Gottesdienst) Regeln im Eingangsbereich Infoblätter in der Kirche auslegen Desinfektionsmöglichkeit am Kircheneingang bereithalten Sperr-Bänke mit Absperrband absperren Abstände zur Kommunion mit Bodenmarkierungsband kennzeichnen Platznumerierung für Eucharistie (grün) • Abläufe (check-in, Weg zum Platz, zur Kommunion, aus der Kirche) Check-In und Weg zum Platz Anmeldeliste vom Gemeindebüro MG besorgen!!! Desinfektion, Masken, Klemmbrett etc. aus Sakristei Kerzen entfernen oder Kerzenständer abdecken / absperren Je Gottesdienst (Eucharistie): 2 Ordner bereitstellen Check , ob Maske vorhanden: wenn nein: Ersatzmaske, soweit vorhanden Ordner 1: abhaken Liste der angemeldeten Teilnehmer, eintragen der nicht angemeldeten Ordner 2+3: Handdesinfektion und Platzanweiser Weg zur Kommunion Reihenweise, beginnend mit der ersten Reihe, endend letzte Reihe, Der Zelebrant bringt die Kommunion zum Platz Weg aus der Kirche und Abschluss Beginnend mit der letzten Reihe, endend erste Reihe Gläubige verlassen Gotteshaus unter Einhaltung 1,50 m Abstand Danach: Kerzenständer wieder zugänglich machen Desinfektionsspender in Sakristei Teilnehmerliste an Gemeindebüro MG, dort ablegen Seite 19 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 St. Bruder Konrad Prinzipskizze • Die gezeichneten Bänke können besetzt werden • Gesperrte Bänke werden freigehalten • Die eingezeichneten Reihennummern nur zur besseren Orientierung • Die Nummern entsprechen den Plätzen in der Heiligen Messe • Die Nummern entsprechen den Platznummern im Anmeldesystem Seite 20 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 ii. Sankt Marien Altona St. Marien Altona • Basisdaten Fläche Sitzbereich und Gänge: 208 qm Banklänge: 4,50 m Gangbreite: 1,50 m Abstand zwischen 2 Bänken: 1,50 m Jede wievielte Bank nutzbar: dritte Zählrichtung: vom Altar aus Altarraum Personen: 6 • Ergebnis Eucharistie 6 Bänke zu je Personen: 2-4 max (2x1 oder 2 x Paare gleicher Hausstand) 2 Bänke mit Säulen: 2-4 max (2x1 oder 2 x Paare gleicher Hausstand) 6 Familienbänke: 2-5 max (2x1 oder 2x2 Paare gl. H. oder 1 plus max 4 Angehörige des Hausstands) Summe Personen: 28 – 62 max (inkl. Angehörige des Hausstands) Seite 21 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 St. Marien Altona • Erforderliches Material hinterlegt in Sakristei Absperrband braun 50 m Bodenmarkierungsband 30 m Tesakrepp 50 mm Malerband 50 m für Platznummern Eddingstifte grün (Eucharistie) für Platznummern Klemmbrett für Eingangskontrolle 2 Desinfektionsspender plus –mittel 1x Masken (für Priester und wenn vergessen) 50 Infoblatt • Einrüsten und Umrüsten (Eucharistie – Andacht) der Kirche Gotteslob aus Kirche in Sakristei (generell) Kerzenständer abdecken / absperren (nur Gottesdienst) Regeln im Eingangsbereich Infoblätter in der Kirche auslegen Desinfektionsmöglichkeit am Kircheneingang bereithalten Sperr-Bänke mit Absperrband absperren Abstände zur Kommunion mit Bodenmarkierungsband kennzeichnen Laufwege mit Bodenmarkierungsband kennzeichnen Platznumerierung für Eucharistie (grün) und Andacht (schwarz) • Abläufe (check-in, Weg zum Platz, zur Kommunion, aus der Kirche) Check-In und Weg zum Platz Anmeldeliste vom Gemeindebüro MG besorgen!!! Desinfektion, Masken, Klemmbrett etc. aus Sakristei Kerzen entfernen oder Kerzenständer abdecken / absperren Je Gottesdienst (Eucharistie und Andacht): 3 Ordner bereitstellen Check , ob Maske vorhanden: wenn nein: Ersatzmaske, soweit vorhanden Ordner 1: abhaken Liste der angemeldeten Teilnehmer Ordner 2+3: Handdesinfektion und Platzanweiser Weg zur Kommunion Beginnend rechter Block, erste Reihe, endend letzte Reihe, erste Person (oder Paar/Familie) geht über Mittelgang zur Kommunion Person / Paar /Familie: Abstandsmarkierung einhalten Person empfängt Kommunion, geht über Seitengang zurück zum Platz, danach weitere Personen auf gleiche Weise, danach linker Block, gleicher Ablauf Weg aus der Kirche und Abschluss Beginnend mit der letzten Reihe, endend erste Reihe linker und rechter Block Gläubige verlassen Gotteshaus unter Einhaltung 1,50 m Abstand Danach: Kerzenständer wieder zugänglich machen Desinfektionsspender in Sakristei Teilnehmerliste an Gemeindebüro MG, dort ablegen Seite 22 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 St. Marien Altona Prinzipskizze • Die gezeichneten Bänke können besetzt werden • Gesperrte Bänke werden freigehalten • Die eingezeichneten Reihennummern nur zur besseren Orientierung • Die Nummern entsprechen den Plätzen in der Heiligen Messe • Die Nummern entsprechen den Platznummern im Anmeldesystem Seite 23 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 iii. Sankt Paulus-Augustinus • Kirche St. Paulus-Augustinus Kirche • Basisdaten Fläche Sitzbereich und Gänge: 166 qm Banklänge rechts: 2,80 m Banklänge links: 3,40 m Gangbreite: 1,50 m Abstand zwischen 2 Bänken: 1,50 m Jede wievielte Bank nutzbar: dritte Zählrichtung: von hinten aus Altarraum Personen: 5 • Ergebnis Eucharistie 7 Familienbänke rechts: 2-5 max (2x1 oder 1 Paar oder1 plus max 4 Angehörige des Hausstands) 7 Bänke links: 2-3 max (2x1 oder 1 + 1 Paar gleicher Hausstand) Summe Personen: 28 – 56 max (inkl. Angehörige des Hausstands) Seite 24 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 St. Paulus-Augustinus Kirche • Erforderliches Material Absperrband braun 50 m Bodenmarkierungsband 30 m Tesakrepp 50 mm Malerband 50 m für Platznummern Eddingstifte grün (Eucharistie) für Platznummern Klemmbrett für Eingangskontrolle 2 Desinfektionsspender plus –mittel 1x Masken (Priester und wenn vergessen) 50 Infoblatt • Einrüsten und Umrüsten (Eucharistie – Andacht) der Kirche Gotteslob aus Kirche in Sakristei (generell) Kerzenständer abdecken / absperren (nur Gottesdienst) Spielecke abräumen Gemeindehaus Regeln im Eingangsbereich Infoblätter in der Kirche auslegen Desinfektionsmöglichkeit am Kircheneingang bereithalten Sperr-Bänke mit Absperrband absperren Längsbank linke Wand absperren Durchgang Gemeindehaus und hinteren Seiteneingang sperren Abstände zur Kommunion mit Bodenmarkierungsband kennzeichnen Laufwege mit Bodenmarkierungsband kennzeichnen für linke Bankseite Platznumerierung für Eucharistie (grün) • Abläufe (check-in, Weg zum Platz, zur Kommunion, aus der Kirche) Check-In und Weg zum Platz Anmeldeliste vom Gemeindebüro besorgen!!! Desinfektion, Masken, Klemmbrett etc. aus Sakristei Kerzen entfernen oder Kerzenständer abdecken / absperren Je Gottesdienst (Eucharistie und Andacht): 3 Ordner bereitstellen Check , ob Maske vorhanden: wenn nein: Ersatzmaske, soweit vorhanden Ordner 1: abhaken Liste der angemeldeten Teilnehmer Ordner 2+3: Handdesinfektion und Platzanweiser Weg zur Kommunion Rechter Block • Beginnend mit der ersten Reihe, endend letzte Reihe, • erste Person (oder Paar oder Familie) empfängt Kommunion, geht zurück zum Platz, • danach zweite Person (oder Paar oder Familie) empfängt Kommunion, geht zurück zum Platz, usw. Linker Block • Beginnend erste Reihe, endend letzte Reihe, • erste Person (oder Paar) geht über Mittelgang zur Kommunion • Person / Paar : Abstandsmarkierung einhalten • Person empfängt Kommunion, geht über Seitengang zurück zum Platz, • danach weitere Personen auf gleiche Weise, Weg aus der Kirche und Abschluss Beginnend mit der letzten Reihe, endend erste Reihe linker und rechter Block Gläubige verlassen Gotteshaus unter Einhaltung 1,50 m Abstand Danach: Kerzenständer wieder zugänglich machen Desinfektionsspender in Sakristei Teilnehmerliste an Gemeindebüro MG, dort ablegen Seite 25 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 St. Paulus-Augustinus Kirche Prinzipskizze • Die gezeichneten Bänke können besetzt werden • Gesperrte Bänke sind nicht eingezeichnet! • Die eingezeichneten Reihennummern nur zur besseren Orientierung • Die Nummern entsprechen den Plätzen in der Heiligen Messe • Die Nummern entsprechen den Platznummern im Anmeldesystem Seite 26 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 • Gemeindesaal St. Paulus-Augustinus Gemeindesaal • Basisdaten Fläche Sitzbereich und Gänge: ca. 45 qm (Hälfte des Gemeindesaales) Stuhlreihen: 3 Stühle je Reihe: 7 Gangbreite: 1,50 m Abstand zwischen Stuhlreihen: 1,50 m Markierung: Platzmarkierung und –Nummerierung am Fußboden • Ergebnis Eucharistie 3 Reihen mit je Plätzen: 3-7 max (2x3 Plätze für je 3 Personen gleichen Hausstands plus 1x1 Platz) Summe Personen: 9-21 max (inkl. Angehörige des Hausstands) Seite 27 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 St. Paulus-Augustinus Gemeindesaal • Erforderliches Material Absperrband braun 5 m zur Bodenmarkierung Eddingstifte grün (Eucharistie) für Platznummern • Einrüsten und Umrüsten (Eucharistie – Andacht) der Kirche Bodenmarkierung und Nummerierung ausmessen und anbringen. Der Gemeindesaal dient als Veranstaltungsraum Er soll gleichzeitig auch als Platzreserve für Gottesdienste genutzt werden Daher ist flexibles Ein- und Umrüsten vor und nach der Messe erforderlich Mittels der Bodenmarkierungen und –Nummerierungen ist das möglich: es müssen lediglich (in wenigen Minuten) die Stühle gestellt und abgeräumt werden • Abläufe (check-in, Weg zum Platz, zur Kommunion, aus der Kirche) Check-In und Weg zum Platz Ordner 1: abhaken Liste der angemeldeten Teilnehmer Ordner 2+3: Handdesinfektion und Platzanweiser Gläubige gehen einzeln und ohne Ordner durch den Eingang zu ihrem Platz im Gemeindesaal, Nummerierung am Boden zu erkennen. Weg zur Kommunion Platzweise Der Zelebrant oder Kommunionhelfer bringt die Kommunion zum Platz Weg aus der Kirche und Abschluss Gläubige verlassen den Gemeindesaal durch den Ausgang unter Einhaltung 1,50 m Abstand Nachfolgend abräumen der Stühle Seite 28 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 St. Paulus-Augustinus Gemeindesaal Prinzipskizze • Die gezeichneten Stühle können besetzt werden • Die Platznummern entsprechen den Plätzen in der Heiligen Messe • Die Nummern entsprechen den Platznummern im Anmeldesystem Seite 29 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 • St. Paulus Augustinus Zusammenfassung • Ergebnis Eucharistie Kirche 7 Familienbänke rechts: 2-5 max (2x1 oder 1 Paar oder1 plus max 4 Angehörige des Hausstands) 7 Bänke links: 2-3 max (2x1 oder 1 + 1 Paar gleicher Hausstand) Summe Personen: 28 – 56 max (inkl. Angehörige des Hausstands) • Ergebnis Eucharistie Gemeindesaal 3 Reihen mit je Plätzen: 3-7 max (2x3 Plätze für je 3 Personen gleichen Hausstands plus 1x1 Platz) Summe Personen: 9-21 max (inkl. Angehörige des Hausstands) • Ergebnis gesamt Summe Personen Kirche: 28 - 56 max (inkl. Angehörige des Hausstands) Sume Personen Gemeindesaal: 9 – 21 max (inkl. Angehörige des Hausstands) Summe Personen gesamt: 37 – 77 max (inkl. Angehörige des Hausstands) Seite 30 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 iv. Maria Grün • Kirche Maria Grün Kirche • Basisdaten Fläche Sitzbereich und Gänge: 196 qm Banklänge: 4,80 m Banklänge letzte Reihe: 3,20 m Gangbreite: 1,80 m Abstand zwischen 2 Bänken: 1,60 m Jede wievielte Bank nutzbar: dritte Zählrichtung: vom Altar aus Altarraum Personen: 5 • Ergebnis Eucharistie Personen unter Empore rechts: 3-9 max (3x1 oder 3x2 Paare oder 3x 1+2 Personen gleicher Hausstand Personen unter Empore links: 4-8 max (4x1 oder 2x1 + 2x2 Paare oder 2x1 + 2x1+2Personen gleicher Hausstand) 6 Bänke zu je Personen: 3-4 max (3x1 oder 1 + 1 Paar oder 2 Paare gleicher Hausstand) 2 Familienbänke (letzte Reihe): 2-5 max (2x1 oder 1 plus max 4 Angehörige des Hausstands) 2 Familienbänke: 3-6 max (3x1 oder 1+1Paar oder 2Paare oder 1+1 plus max 4 Angehörige des Hausstands) Summe Personen: 35 – 63 max (inkl. Angehörige des Hausstands) Seite 31 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 Maria Grün Kirche • Erforderliches Material Absperrband braun 50 m Bodenmarkierungsband 30 m Tesakrepp 50 mm Malerband 50 m für Platznummern Eddingstifte grün (Eucharistie) Klemmbrett für Eingangskontrolle 2 Desinfektionsspender plus –mittel 1x Masken (Priester und wenn vergessen) 50 Infoblatt • Einrüsten und Umrüsten (Eucharistie – Andacht) der Kirche Gotteslob aus Kirche in Sakristei (generell) Kerzenraum absperren (nur Gottesdienst) Regeln im Eingangsbereich Infoblätter in der Kirche auslegen Desinfektionsmöglichkeit am Kircheneingang bereithalten Sperr-Bänke mit Absperrband absperren Reihen unter der Empore rechts und links absperren Erste Reihe unter Empore: nur 3 Stühle pro Element, übrige entfernen Letzte Reihe: Knie-Bereich sperren Abstände zur Kommunion mit Bodenmarkierungsband kennzeichnen Laufwege mit Bodenmarkierungsband kennzeichnen Platznummerierung für Eucharistie (grün) und Andacht (schwarz) • Abläufe (check-in, Weg zum Platz, zur Kommunion, aus der Kirche) Check-In und Weg zum Platz Anmeldeliste vom Gemeindebüro besorgen!!! Desinfektion, Masken, Klemmbrett etc. aus Sakristei Kerzen entfernen oder Kerzenständer abdecken / absperren Je Gottesdienst: 3 Ordner bereitstellen Check , ob Maske vorhanden: wenn nein: Ersatzmaske, soweit vorhanden Ordner 1: abhaken Liste der angemeldeten Teilnehmer Ordner 2+3: Handdesinfektion und Platzanweiser Weg zur Kommunion Beginnend rechter Block, erste Reihe, endend letzte Reihe, erste Person (oder Paar/Familie) geht über Mittelgang zur Kommunion Person / Paar /Familie: Abstandsmarkierung einhalten Person empfängt Kommunion, geht über Seitengang zurück zum Platz, danach weitere Personen auf gleiche Weise, danach linker Block, gleicher Ablauf Weg aus der Kirche und Abschluss Beginnend mit der letzten Reihe, endend erste Reihe linker und rechter Block Gläubige verlassen Gotteshaus unter Einhaltung 1,50 m Abstand Danach: Kerzenbereich wieder zugänglich machen Desinfektionsspender in Sakristei Teilnehmerliste im Gemeindebüro MG ablegen Seite 32 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 Maria Grün Kirche Prinzipskizze • Die gezeichneten Bänke können besetzt werden • Gesperrte Bänke sind nicht eingezeichnet! • Die eingezeichneten Reihennummern nur zur besseren Orientierung • Die Nummern entsprechen den Plätzen in der Heiligen Messe • Besonderheit in MG Die Reihe 7 rechts und links ist eine kurze Reihe Unter der Empore sind 7 Einzelplätze (Nr. 29 – 35)+ 15 Partner-, Familienplätze verfügbar Seite 33 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 • Empore Maria Grün Empore • Basisdaten Fläche Sitzbereich und Gänge: ca. 65 qm Treppenbreite: 1,20 m Gangbreite: 3,00 m Banklänge links hinten: 4,30 m (Bank 1) Bänke links Mitte/vorn: aus Abstandsgründen nicht benutzbar (Bänke 2 und 3) Banklänge rechts hinten: 4,10 m (Bank 4) Bänke rechts Mitte: aus Abstandsgründen nicht benutzbar (Bänke 5 und 6) Banklänge rechts vorn: 2,80 m (Bank 7) Bewegliche Hockerbänke Breite: 1,20 m Abstand zwischen Hockerbänken: 1,50 m Hockerbänke nutzbar: 3 • Ergebnis Eucharistie 3 Hockerbänke: 1-2 max (1 oder 1 Paar) Bank 1 links: 2-5 max (2x1 oder 2x2 Paare oder 1 plus max 4 Angehörige des Hausstands) Bank 4 rechts: 2-5 max (2x1 oder 2x2 Paare oder 1 plus max 4 Angehörige des Hausstands) Bank 7 rechts: 2-5 max (2x1 oder 1x2 Paare oder 1 plus max 4 Angehörige des Hausstands) Summe Personen: 9 – 21 max (inkl. Angehörige des Hausstands) Seite 34 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 Maria Grün Empore • Erforderliches Material Absperrband braun 5 m Bodenmarkierungsband 3 m Tesakrepp 50 mm Malerband 5 m für Platznummern Eddingstifte grün (Eucharistie) für Platznummern Infoblatt für Abgang, Kommunion etc. • Einrüsten und Umrüsten (Eucharistie – Andacht) der Kirche Sperr-Bänke mit Absperrband beweglich absperren 3 Hockerbänke aufstellen Restliche Hockerbänke stapeln Laufwege mit Bodenmarkierungsband kennzeichnen Platznummerierung für Eucharistie (grün) • Abläufe (check-in, Weg zum Platz, zur Kommunion, aus der Kirche) Check-In und Weg zum Platz Ordner 1: abhaken Liste der angemeldeten Teilnehmer Ordner 2+3: Handdesinfektion und Platzanweiser Gläubige gehen einzeln und ohne Ordner zu ihrem Platz auf die Empore Weg zur Kommunion Platzweise Der Zelebrant oder Kommunionhelfer bringt die Kommunion zum Platz Weg aus der Kirche und Abschluss Gläubige verlassen die Empore unter Einhaltung 1,50 m Abstand Gläubige verlassen Gotteshaus unter Einhaltung 1,50 m Abstand Seite 35 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 Maria Grün Empore Prinzipskizze • Die gezeichneten Bänke können besetzt werden • Gesperrte Bänke werden freigehalten • Die eingezeichneten Reihennummern nur zur besseren Orientierung • Die Platznummern entsprechen den Plätzen in der Heiligen Messe • Die Nummern entsprechen den Platznummern im Anmeldesystem Seite 36 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 • Maria Grün: Hinweise Empore Seite 37 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 • Maria Grün Zusammenfassung • Ergebnis Eucharistie Kirche Personen unter Empore rechts: 3-9 max (3x1 oder 3x2 Paare oder 3x 1+2 Personen gleicher Hausstand Personen unter Empore links: 4-8 max (4x1 oder 2x1 + 2x2 Paare oder 2x1 + 2x1+2Personen gleicher Hausstand) 6 Bänke zu je Personen: 3-4 max (3x1 oder 1 + 1 Paar oder 2 Paare gleicher Hausstand) 2 Familienbänke (letzte Reihe): 2-5 max (2x1 oder 1 plus max 4 Angehörige des Hausstands) 2 Familienbänke: 3-6 max (3x1 oder 1+1Paar oder 2Paare oder 1+1 plus max 4 Angehörige des Hausst.) Summe Personen: 35 – 63 max (inkl. Angehörige des Hausstands) • Ergebnis Eucharistie Empore 3 Hockerbänke: 1-2 max (1 oder 1 Paar) Bank 1 links: 2-5 max (2x1 oder 2x2 Paare oder 1 plus max 4 Angehörige des Hausstands) Bank 4 rechts: 2-5 max (2x1 oder 2x2 Paare oder 1 plus max 4 Angehörige des Hausstands) Bank 7 rechts: 2-5 max (2x1 oder 1x2 Paare oder 1 plus max 4 Angehörige des Hausstands) Summe Personen: 9 – 21 max (inkl. Angehörige des Hausstands) • Ergebnis gesamt Summe Personen Kirche: 35 – 63 max (inkl. Angehörige des Hausstands) Sume Personen Empore: 9 – 21 max (inkl. Angehörige des Hausstands) Summe Personen gesamt: 44 – 84 max (inkl. Angehörige des Hausstands) Seite 38 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 3. Veranstaltungen a. Grundsatz Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat für die Zeit vom 03. - 30. November, verlängert bis zum 24. Januar 2021, weitreichende Kontaktbeschränkungen erlassen, um die Verbreitung von Covid 19 zu vermindern. Ich freue mich darüber, dass wir die Gottesdienste weiter feiern können. Dies ist nur unter Einhaltung der Hygieneordnung bei der Feier der Gottesdienste möglich. Respektieren Sie bitte den Einsatz und die Weisungen der Ordner. Ihr Einsatz ermöglicht die Feier der Gottesdienste. Ohne Sie müssen Gottesdienste abgesagt werden. Bitte tragen Sie dazu bei, in dieser schwierigen Zeit einander zu unterstützen und das Leben von Menschen zu schützen. Die oben angeführten Regeln wurden vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg für die Zeit vom 25. Januar 2021 bis zum 14. Februar 2021 verlängert und verschärft. So wird jetzt die vorherige Anmeldung zu den Gottesdiensten dringend empfohlen, bzw. in Einzelfällen zwingend gefordert. Außerdem sind ab sofort medizinische Masken (OP-Masken oder FFP-2- Masken) zwingend vorgeschrieben Alle sonstigen Veranstaltungen und Gruppentreffen unserer Pfarrei werden für diesen Zeitraum bis zum 14. Februar 2021 abgesagt. Seite 39 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 b. Regeln des Generalvikariats Veranstaltungen 45. Ab 16.12.2020: Für alle Veranstaltungen - unabhängig ihrer Größe - gelten die entsprechenden staatlichen Regelungen. Bitte informieren Sie sich zudem über die Allgemeinverfügungen in Ihrem Landkreis/Bezirk, die davon abweichen können. Bisweilen legt sich zum jetzigen Zeitpunkt eine Verschiebung nahe bzw. eine Durchführung als Telefon- bzw. Videokonferenz. Visitationen und Konsultationen werden bis auf weiteres ausgesetzt. Ergänzende Erläuterung: Das Generalvikariat verzichtet jetzt – im Gegensatz zu den vorherigen Regeln (4.11.20 und früher) - auf eine fallbezogene Darstellung und verweist hier auf die staatlichen Vorgaben. Dies steht im Einklang mit dem unter 3.a. genannten Grundsatz. Hiervon ausgenommen sind lediglich die unter 3.e. beschriebenen Regelungen für Gremiensitzungen. c. Regeln der Pfarrei in Innenräumen i. Raumvergabe • Die Raumvergabe erfolgt wie bisher in den Gemeindebüros • Dabei sind im Gemeindebüro zu notieren Name, Vorname, Adresse, Telefon-Nr., Email-Adresse VeranstalterIn Titel der Veranstaltung, geplante Anzahl der Teilnehmer Nachfolgende Regeln sind der/dem Anmeldenden zu per email zu übermitteln Seite 40 von 70
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 25.01.2021 ii. Infoblatt und Teilnehmerliste der Pfarrei Wir freuen uns sehr, dass wir ab dem wieder Termine für kleinere Gruppen in den Räumen unserer Pfarrei unter nachfolgenden Auflagen durchführen können! Dafür können in den Gemeinden zunächst folgende Räume wieder genutzt werden. • BK: Gemeindesaal (max. 12 Pers.), Gemeindehaus (max. 8 Pers.) • MA: Gemeindehaus EG (max. 12 Pers.), Gemeindehaus 1. OG Raum 1 (max 8 Pers.) Gemeindehaus 1. OG Raum 2 (max. 4 Personen) • PA: Clubraum (max. 6 Pers.), Gemeindesaal (max. 15 Pers.) • MG: Kaminzimmer (max. 15 Pers.), Gemeindesaal (max. 25 Pers.) Wir bitten um Verständnis, dass die/der jeweilige OrganisatorIn die Verantwortung für die Veranstaltung zu übernehmen hat. Er/Sie stellt sicher, dass die nachfolgenden Hinweise eingehalten werden. • Um andere nicht zu gefährden, dürfen Teilnehmer_innen nicht an der Veranstaltung teilnehmen, wenn Sie unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber oder Atemwegsprobleme haben, mit SARS-CoV-2 infiziert, erkrankt oder unter Quarantäne gestellt sind. • Der benötigte Raum ist von der/dem OrganisatorIn wie bisher rechtzeitig im Gemeindebüro zu buchen. • Die Vorbereitung der Räume (Stuhlkreis etc.) für die Veranstaltung übernimmt der/die OrganisatorIn rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung. • Der Mindestabstand von 1,50 m (Sitzen und Gehen) ist immer einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht. • Es ist sicherzustellen, dass eine „Durchmischung“ mit TeilnehmerInnen von Nachbarräumen nicht stattfindet. • Im Anschluss an die Veranstaltung ist der Ursprungszustand des Raumes bitte wieder herzustellen. • Die Teilnehmer sollen den Raum einzeln nacheinander betreten . • Die Teilnehmer sind bitte darauf hinzuweisen, dass ihre Teilnahme auf eigene Verantwortung geschieht • und wir das Tragen von Mund-Nasen-Schutz während der Veranstaltung dringend empfehlen. • Eine Sprühflasche zur nötigen Handdesinfektion der Teilnehmer steht im Raum. • Der/die OrganisatorIn führt eine Teilnehmerliste der Veranstaltung (siehe Anlage). • Dabei sind festzuhalten: Name der Veranstaltung, Gemeinde, Datum, Uhrzeit und Raum, sowie für jedeN TeilnehmerIn: Name, Vorname, Adresse und Telefon. • Die Teilnehmerliste ist nach der Veranstaltung bitte im Gemeindebüro abzugeben, wird dort 4 Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet. • Eine „Bewirtung“ – Kaffee, Kuchen, Getränke etc. – ist zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht gestattet. Wir hoffen, dass Sie trotz dieser Einschränkungen mit Freude Ihre gewohnten Treffen wieder aufnehmen und bedanken uns ganz herzlich für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund! Seite 41 von 70
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