VERKEHRSKONZEPT LÜCKENSCHLUSS RADWEGENETZ - KIELREGION
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1 Einleitung Seite 1 Lückenschluss Radwegenetz Korridor Eckernförde - Gettorf - Kiel Verkehrskonzept Bearbeitungsstand: 09. August 2021 Verfasser: Auftraggeber: Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH KielRegion GmbH Havelstraße 33 Regionales Mobilitätsmanagement 24539 Neumünster Neufeldstraße 6 Telefon 04321 . 260 27 0 24118 Kiel Telefax 04321 . 260 27 99 Robert Müller, M.Sc. Dipl.-Ing. (FH) Michael Hinz Projekt-Nr.: 120.2245 KielRegion GmbH – Lückenschluss Radwegenetz – Verkehrskonzept
1 Einleitung Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung .................................................................................................................................5 1.1 Methodisches Vorgehen..............................................................................................................6 1.2 Aufbau .........................................................................................................................................8 2 Planungsvarianten ....................................................................................................................9 2.1 Nördliche Planungsrouten ...........................................................................................................9 2.2 Südliche Planungsrouten ...........................................................................................................12 3 Analyse .................................................................................................................................. 15 3.1 Qualitätsstandards für ein übergeordnetes Radwegenetz .......................................................16 3.2 Bestand und Vergleich der Planungsvarianten .........................................................................18 3.3 Kosten- und Planungsaufwand ..................................................................................................21 4 Abwägung .............................................................................................................................. 22 5 Maßnahmenentwicklung ........................................................................................................ 24 5.1 Korridor Eckernförde - Neudorf - Gettorf..................................................................................25 5.1.1 Preußerstraße - Berliner Straße .....................................................................................25 5.1.2 B 76 - Schnellmark ..........................................................................................................31 5.1.3 Schnellmark - Lammsrade ..............................................................................................35 5.1.4 Lammsrade - B 76 ...........................................................................................................40 5.1.5 B 76 - Eckernförder Chaussee ........................................................................................42 5.1.6 Eckernförder Chaussee - Kieler Chaussee ......................................................................46 5.1.7 Kieler Chaussee - Bahnhof Gettorf .................................................................................50 5.2 Korridor Gettorf - Blickstedt - Kiel .............................................................................................52 5.2.1 Kieler Chaussee - Liekdalsredder....................................................................................52 5.2.2 Liekdalsredder - Wulfshagen ..........................................................................................55 5.2.3 Wulfshagen - OT Blickstedt ............................................................................................57 5.2.4 Blickstedt (Bundesstraße)...............................................................................................59 5.2.5 OT Blickstedt - Levensau.................................................................................................60 5.2.6 Levensau - Eckernförder Straße .....................................................................................63 5.2.7 Eckernförder Straße - Sylter Bogen ................................................................................66 5.3 Begleitende Maßnahmen ..........................................................................................................69 5.4 Kostenschätzung Vorzugsvariante.............................................................................................70 6 Synthese ................................................................................................................................ 73 6.1 Zusammenfassung und Ausblick ...............................................................................................73 6.2 Empfehlung................................................................................................................................74 7 Literaturverzeichnis ................................................................................................................ 75 KielRegion GmbH – Lückenschluss Radwegenetz – Verkehrskonzept
1 Einleitung Seite 3 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1.1: Methodisches Vorgehen (in Anlehnung an FAR 2002) ....................................................7 Abbildung 1.2: Bearbeitungsablauf ..........................................................................................................8 Abbildung 2.1: Nördliche Planungsrouten .............................................................................................10 Abbildung 2.2: Südliche Planungsrouten ...............................................................................................12 Abbildung 3.1: Qualitätskriterien für Premiumradrouten .....................................................................15 Abbildung 3.2: Entwurfsmerkmale für Premiumradrouten ...................................................................17 Abbildung 3.3: Topographie der Routen N1 über Altenhof (links) und N3 entlang der B 76 (rechts) ...20 Abbildung 5.1: Querschnitte Routenabschnitt Preußerstraße - Berliner Straße (B 76).........................26 Abbildung 5.2: Beschilderung und Furtmarkierung Berliner Straße (B 76) ............................................28 Abbildung 5.3: Konzeptskizze signalisierter Knotenpunkt Berliner Straße (B 76) / Südstrand ..............29 Abbildung 5.4: Durchlass zu der Bikesharing-Station "Parkplatz Südstrand" ........................................30 Abbildung 5.5: Querschnitte Routenabschnitt B 76 - Schnellmark ........................................................32 Abbildung 5.7: Umgestaltung Grundstückszufahrt Restaurant Treib-Gut .............................................33 Abbildung 5.6: Optimierte Radwegeführung B 76 / Grüner Jäger .........................................................34 Abbildung 5.8: Querschnittsgestaltung mit Beschilderung und Beleuchtung .......................................36 Abbildung 5.9: Einrichtung von Fahrradstraßen in Schnellmark............................................................37 Abbildung 5.10: Gestaltung Einmündung Schnellmark / Schnellmark ...................................................38 Abbildung 5.11: Unterführung Aschauer Landstraße (L 285) ................................................................39 Abbildung 5.12: Beschilderung Lammsrade ...........................................................................................41 Abbildung 5.13: Querschnitte Routenabschnitt B 76 - Neudorf - Eckernförder Chaussee.....................43 Abbildung 5.14: Radverkehrsführung Dorfstraße ..................................................................................44 Abbildung 5.15: Querschnitte Routenabschnitt Neudorf - B 76 - Eckernförder Chaussee ....................45 Abbildung 5.16: Querschnitt Routenabschnitt Eckernförder Chaussee - Kieler Chaussee ....................48 Abbildung 5.17: Wechsel der Radverkehrsführung im Zuge der Eckernförder Chaussee .....................49 Abbildung 5.18: Konzeption von umfangreichen Mobilitätsstationen ..................................................51 Abbildung 5.19: Wechsel der Radverkehrsführung im Zuge der Kieler Chaussee .................................53 Abbildung 5.20: Querschnitte Routenabschnitt Kieler Chaussee - Liekdalsredder ...............................54 Abbildung 5.21: Umgestaltung von Wirtschaftswegen zu eigenständigen Radtrassen ........................56 Abbildung 5.22: Unterführung der B 76 .................................................................................................58 Abbildung 5.23: Bevorrechtigung des Radverkehrs an den Anschlussstellen zur B 76..........................61 Abbildung 5.24: Punktuelle Maßnahmen im Zuge der Bundesstraße sowie der K 24 ...........................62 Abbildung 5.25: Schutzstreifen im Zuge der Eckernförder Straße .........................................................64 Abbildung 5.26: Einrichtung eines einseitigen Schutzstreifens im Zuge der Straße Levensau (K 24) ....65 Abbildung 5.27: Radfahrstreifen im Zuge der Eckernförder Straße (K 27) .............................................67 KielRegion GmbH – Lückenschluss Radwegenetz – Verkehrskonzept
1 Einleitung Seite 4 Abbildung 5.28: Radfahrstreifen und Schutzstreifen im Zuge der Eckernförder Straße (K 27)..............68 Tabellenverzeichnis Tabelle 3.1: Kostenschätzung für den Neubau eines Zweirichtungsradweges ......................................21 Tabelle 3.2: Von der Planung entlang der Bahntrasse betroffene Flurstücke .......................................21 Tabelle 4.1: Rangfolgen ..........................................................................................................................23 Tabelle 5.1: Kostenschätzung nördlicher Korridor .................................................................................71 Tabelle 5.2: Kostenschätzung südlicher Korridor ...................................................................................72 Anlagenverzeichnis Planungsvarianten der Radschnellverbindung Eckernförde - Gettorf - Kiel .......................... Anlage 1 Kriterienkatalog ................................................................................................................ Anlage 2 Operationalisierung der Entwurfsmerkmale ....................................................................... Anlage 3 Kriterienmatrizen .............................................................................................................. Anlage 4 Vergleich der Planungsvarianten........................................................................................ Anlage 5 Rangfolgen ........................................................................................................................ Anlage 6 Abwägungsmatrix ............................................................................................................. Anlage 7 KielRegion GmbH – Lückenschluss Radwegenetz – Verkehrskonzept
1 Einleitung Seite 5 1 EINLEITUNG Eine gesunde und nachhaltige Mobilitätsgestaltung innerhalb von Städten und Gemeinden sowie zwischen wichtigen Zielorten ist auf europäischer Ebene ein wichtiger Baustein, um klima- und gesundheitsfördernde Verkehrssysteme zu schaffen. Als Leitfaden soll zukünftig die im Dezember 2020 vorgelegte Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität, 2020 [1] dienen. Eine Schlüsselfunktion nimmt hierbei die Entwicklung zusätzlicher Fahrradinfrastrukturen ein, wodurch emissionsarme Verkehrsarten gefördert werden sollen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) greift die Handlungsfelder bezüglich der Förderung des Radverkehrs auf und verankert sie im Nationalen Radverkehrsplan 3.0, 2021 [2], der im April 2021 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Mit dem Masterplan Mobilität liefert die KielRegion GmbH ein Konzept, in dem konkrete Handlungsempfehlungen für eine zukunftsfähige Mobilität in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie der Landeshauptstadt Kiel formuliert werden. Im Hinblick auf den Lückenschluss im Radwegenetz sollen insbesondere regionale Radschnellverbindungen als Premiumrouten bewirken, dass das Pendeln mit dem Fahrrad direkt, schnell und sicher erfolgen kann. Als potentielle Korridore mit einer hohen Nachfrage werden in erster Linie die Verbindungen von der Landeshauptstadt Kiel zu den umliegenden zentralen Orten Eckernförde, Plön und Neumünster identifiziert. Im Rahmen des vorliegenden Verkehrskonzeptes werden für den Korridor zwischen Eckernförde und Kiel mit der Gemeinde Gettorf als Gelenkpunkt geeignete Routen für eine Radschnellverbindung aufgezeigt und für die bevorzugte Route erste Ausbau- und Umgestaltungsmaßnahmen erarbeitet. KielRegion GmbH – Lückenschluss Radwegenetz – Verkehrskonzept
1 Einleitung Seite 6 1.1 Methodisches Vorgehen Für den zu betrachtenden Korridor wurden im Vorwege in Absprache mit der KielRegion GmbH drei potentielle Streckenführungen identifiziert, die insbesondere unter den Aspekten der Gradlinigkeit und der Reisezeit als mögliche Radschnellverbindung zwischen Eckernförde und Kiel geeignet erscheinen. Im Rahmen einer Konzeptspezifikation werden die Qualitätsstandards für ein übergeordnetes Radwegenetz in der KielRegion mit konkreten Angaben zu den angestrebten Ziel-Standards sowie reduzierten Standards hinterlegt. Über eine anschließende Operationalisierung werden die Merkmale der Qualitätsstandards durch Indikatoren messbar gemacht. Nach diesen Arbeitsschritten lassen sich in einer Bestandsanalyse die derzeitigen Ausbaustandards der jeweiligen Routen erheben. Die Routen werden somit vergleichbar gemacht. Anschließend lassen sich die Planungsvarianten in Rangfolgen hierarchisieren, wodurch sich die bevorzugte Streckenführung identifizieren lässt. Diese Vorzugsvariante soll die Voraussetzung erfüllen, dass basierend auf der vorhandenen Infrastruktur im Rahmen der Ertüchtigung zu einer Radschnellverbindung möglichst viele Ziel-Standards Anwendung finden. Da das beschriebene Vorgehen einen iterativen Charakter hat und im Laufe des Planungsprozesses unter den Projektbeteiligten ein regelmäßiger Austausch zu der Vorzugsvariante oder einzelnen Ausbaumaßnahmen stattfindet, werden die einzelnen Arbeitsschritte im Sinne des Gesamtzusammenhanges kontinuierlich auf Umsetzbarkeit geprüft. In einem letzten Schritt werden für die bevorzugte Route zwischen Eckernförde und Kiel konkrete Ausbaumaßnahmen formuliert. KielRegion GmbH – Lückenschluss Radwegenetz – Verkehrskonzept
1 Einleitung Seite 7 Dem methodischen Vorgehen liegt das Arbeitspapier Beurteilung und Abwägung in der Verkehrsplanung mit Hilfe des Formalisierten Abwägungs- und Rangordnungsverfahrens (FAR), 2002 [3] zu Grunde. Abbildung 1.1: Methodisches Vorgehen (in Anlehnung an FAR 2002) KielRegion GmbH – Lückenschluss Radwegenetz – Verkehrskonzept
1 Einleitung Seite 8 1.2 Aufbau Im Sinne der Vorhabenbegründung wird in Abschnitt 1 zunächst das übergeordnete Ziel, das Mittelzentrum Eckernförde und das Oberzentrum Kiel über einen Radschnellweg zu verbinden, mit Hilfe der Maßnahmenempfehlungen des Masterplan Mobilität der Kiel Region aufgezeigt. Das FAR- Verfahren, mit dem eine bevorzugte Streckenführung identifiziert werden soll, stellt den methodischen Rahmen dar, aus dem sich schließlich die weiteren Arbeitsschritte ableiten. Demzufolge werden in Abschnitt 2 die Varianten der Streckenführung zwischen Eckernförde und Kiel vorgestellt. Hierbei ist die Anbindung des Unterzentrums Gettorf an das übergeordnete Radwegenetz ein maßgebendes Kriterium. In Abschnitt 3 erfolgt die Analyse der bestehenden Infrastrukturen. Für die jeweiligen Planungsvarianten ergeben sich Kriterienmatrizen, mit denen die derzeitigen Ausbaustandards der einzelnen Streckenabschnitte qualitativ und quantitativ beschrieben werden. Die daraus resultierenden Vor- und Nachteile der Planungsvarianten werden in einem Variantenvergleich gegenübergestellt. Über die in Abschnitt 4 erfolgende Abwägung der Planungsvarianten wird die bevorzugte Streckenführung identifiziert. Indem die Planungsvarianten paarweise gegenübergestellt und Rangfolgen aufgestellt werden, können nicht geeignete Routen begründet zurückgestellt und aus dem Planungsprozess ausgeschlossen werden. Für die bevorzugte Radverbindung werden in Abschnitt 5 konkrete Gestaltungs- und Ausbaumaßnahmen erarbeitet sowie erste Kostenschätzungen vorgenommen. In Abschnitt 6 werden die wesentlichen Ergebnisse zusammenfassend dargestellt. Abbildung 1.2: Bearbeitungsablauf KielRegion GmbH – Lückenschluss Radwegenetz – Verkehrskonzept
2 Planungsvarianten Seite 9 2 PLANUNGSVARIANTEN Es werden insgesamt drei Varianten der Streckenführung einer Premiumroute in dem Korridor Eckernförde - Gettorf - Kiel gesehen, die dem Anspruch auf Gradlinigkeit grundsätzlich gerecht werden können. Hierbei handelt es sich um die folgenden Trassen: 1 Eckernförde - Altenhof - Gettorf - Neuwittenbek - Kiel 2 Eckernförde - Gettorf - Kiel (entlang der Bahntrasse) 3 Eckernförde - Neudorf - Gettorf - Blickstedt - Kiel (entlang der Bundesstraße 76) Die Gemeinde Gettorf bildet dabei den Gelenkpunkt, an dem ein Wechsel zwischen den Varianten möglich ist, weshalb die nord-westlich und süd-östlich von Gettorf verlaufenden Trassenabschnitte im Rahmen der späteren Abwägung einzeln betrachtet werden. In der Anlage 1 sind die Planungsvarianten in einem Übersichtslageplan dargestellt. Die markierten Streckenabschnitte beschreiben den Wechsel der Führungsform des Radverkehrs entlang der jeweiligen Trassen. 2.1 Nördliche Planungsrouten Die nördlichen Planungsrouten beginnen an der Einmündung Preußerstraße / Berliner Straße (B 76) in Eckernförde und enden am Gettorfer Bahnhof. Für die Führung des Radschnellweges sind die in der Abbildung 2.1 dargestellten Trassen N1 bis N3 denkbar. KielRegion GmbH – Lückenschluss Radwegenetz – Verkehrskonzept
2 Planungsvarianten Seite 10 Abbildung 2.1: Nördliche Planungsrouten Die in Eckernförde bestehenden Radwege entlang der Preußerstraße sowie der Berliner Straße (B 76) sind derzeit Bestandteile des Ostseeküstenradweges (OKR) und somit des touristischen Hauptroutennetzes. Diese Streckenabschnitte weisen folglich eine überregionale Funktion sowie vergleichsweise hohe Ausbaustandards auf. Mit dem Anschluss einer Radschnellverbindung an das bereits bestehende Hauptroutennetz könnten diese Ausbaustandards auf die zu ertüchtigende Premiumroute übertragen werden. Somit entsteht ein überregionales Hauptroutennetz, welches durch einheitliche Qualitätsstandards zu Synergieeffekten im Alltagsradverkehr beitragen kann. Eckernförde - Altenhof - Gettorf (N1) In Eckernförde beginnend ist eine Streckenführung über die Gemeinden Altenhof und Neudorf- Bornstein möglich. Diese Trasse bietet eine hohe landschaftliche Attraktivität und wird derzeit in erster Linie als Tourismusroute genutzt. Die Anbindung Gettorfs an die Premiumroute kann erfolgen, indem von Westen kommend über die Kirchstraße und Herrenstraße die direkte Verbindung zum Gettorfer Bahnhof hergestellt wird. Alternativ ist es vorstellbar, die Radschnellverbindung in Gettorf ausschließlich westlich der Bahntrasse zu führen. Herbei führt die Premiumroute über den Karl-Kolbe- Platz und würde über die Hohe Straße und die Kirchhofsallee direkt Anbindung an die südlichen Planungsvarianten S1 und S2 finden. KielRegion GmbH – Lückenschluss Radwegenetz – Verkehrskonzept
2 Planungsvarianten Seite 11 Der Radverkehr wird derzeit überwiegend auf gemeinsamen Geh- und Radwegen oder nach dem Mischprinzip mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) und dem landwirtschaftlichen Verkehr auf der Fahrbahn geführt. Es ist zu prüfen, ob die bereits vorhandenen Infrastrukturen für den Radverkehr zu einer übergeordneten Radschnellverbindung zu ertüchtigen sind und ob die vorhandene Steigung sowie die vergleichsweise hohe Kurvigkeit den Anforderungen an eine Premiumroute entsprechen. Es ist insgesamt fraglich, ob die Aufwertung der regionalen Radwege zu einer übergeordneten Tourismusroute als Radschnellverbindung der Stärkung des pendelnden Radverkehrs dient. Im Hinblick auf den potentiellen Neubau von eigeständigen, befestigten Radwegen sind die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes zu beachten. Eckernförde - Bahntrasse - Gettorf (N2) Die Führung eines Radschnellweges entlang der Bahntrasse ist aus planerischer Sicht besonders attraktiv, da diese Trasse eine nahezu umwegefreie Verbindung zwischen Eckernförde und Kiel herstellt. Darüber hinaus gelingt durch die eigenständige Führung die Separierung vom Kfz-Verkehr. Da entlang dieser Trasse noch keine Wegegrundstücke verfügbar sind, müssen für die Anlage der Radwege neue Flächen erworben und versiegelt sowie teilweise Waldbestände gerodet werden, wodurch sich Konflikte mit dem Natur- und Landschaftsschutz ergeben können. Der Erwerb neuer Flächen zieht darüber hinaus vergleichsweise hohe Investitionskosten sowie ein aufwändiges und zeitintensives Planfeststellungsverfahren mit sich. Eckernförde - Neudorf - Gettorf (N3) Eine weitere Streckenführung ist entlang der Bundesstraße 76 denkbar. Hier bestehen neben der Fahrbahn baulich separierte Geh- und Radwege, sodass der Radverkehr derzeit nahezu durchgehend im Seitenraum der B 76 gemeinsam mit dem Fußverkehr im Zweirichtungsbetrieb geführt wird. Der landwirtschaftliche Verkehr wird zwischen Eckernförde und Gettorf auf separaten Wirtschaftswegen geführt, sodass potentielle Konfliktpunkte mit dem Radverkehr lediglich in den Bereichen der Grundstückszufahrten gesehen werden. Aufgrund der verfügbaren Wegegrundstücke entlang der B 76 ist die Ertüchtigung einer Radschnellverbindung mit einem vergleichsweise geringen baulichen Aufwand verbunden. In Abstimmung mit dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) als Baulastträger ist zu erörtern, ob der Ausbau der Bestandswege nach den Ziel-Standards der KielRegion möglich ist. Aufgrund der eingeschränkten Flächenverfügbarkeit in den Seitenräumen der B 76 ist zu vermuten, dass die angestrebte Breite eines baulich separierten Radwegs im Zweirichtungsverkehr von 4,00 m nicht erreicht werden kann. Hinsichtlich des Natur- und Landschaftsschutzes ist bei dieser Planungsvariante mit den geringsten Konflikten zu rechnen, da im Landschaftsschutzgebiet Küstenlandschaft Dänischer Wohld bereits die KielRegion GmbH – Lückenschluss Radwegenetz – Verkehrskonzept
2 Planungsvarianten Seite 12 notwendige Infrastruktur vorhanden ist. Lediglich in Bereichen von schützenswerten Knicks ist zu beachten, dass entsprechend der Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz, 2017 [4] des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig- Holstein die Knickschutzstreifen mit einem Abstand von 1,0 m vom Knickwallfuß von Ausbaumaßnahmen unberührt bleiben. 2.2 Südliche Planungsrouten Die südlichen Planungsrouten S1 bis S3 knüpfen am Gettorfer Bahnhof an die nördlichen Routen an und führen über die Levensauer Hochbrücke und die Eckernförder Straße (K 27) in das Kieler Stadtgebiet (vgl. Abbildung 2.2). An der Einmündung Eckernförder Straße (K 27) / Sylter Bogen ist die Anbindung an die derzeit bestehende Route 3 des Kieler Veloroutennetzes möglich, deren konkrete Gestaltung sich auf dem betrachteten Streckenabschnitt der Eckernförder Straße bzw. der Levensauer Hochbrücke derzeit noch in der Planung befindet. Perspektivisch soll die Veloroute 3 zu der Premiumroute 4 weiterentwickelt werden, welche über die Eckernförder Straße nach Kiel, Vorstadt führen soll. Abbildung 2.2: Südliche Planungsrouten KielRegion GmbH – Lückenschluss Radwegenetz – Verkehrskonzept
2 Planungsvarianten Seite 13 In Gettorf besteht die Möglichkeit, über die Planungsvariante S3 im Zuge der Kieler Chaussee an den touristischen Nord-Ostsee-Kanal-Radweg (NOK) anzuknüpfen und diese Hauptradroute als Radschnellverbindung entlang der B 76 weiterzuführen. Entlang der Kreisstraße 90 zwischen Neuwittenbek und Altwittenbek im Rahmen der Planungsvarianten S2 und S3 überlagern sich die Streckenverläufe des Nord-Ostsee-Kanal-Radweges und einer möglichen Radschnellverbindung. Gettorf - Neuwittenbek - Kiel (S1) Die Verbindung von Gettorf und Kiel über die Gemeinden Tüttendorf und Neuwittenbek greift die Führung der nördlichen Route N1 über das für den Tourismus- und Alltagsradverkehr vorgesehene Radwegenetz auf. Der Radverkehr wird innerorts auf der Fahrbahn und außerorts auf gemeinsamen Geh- und Radwegen im Zweirichtungsverkehr sowie abschnittsweise auf Wirtschaftswegen geführt. Die Planung einer neuen Bahnstation in der Gemeinde Neuwittenbek bietet die Chance, im betrachteten Korridor das multi- und intermodale Verkehrsverhalten perspektivisch zu stärken. Durch die Anbindung einer neuen Bahnstation an die Radschnellverbindung in der Gemeinde Neuwittenbek wird die Kombination des Radverkehrs mit dem öffentlichen Personenverkehr im Zuge dieser Planungsvariante aktiv unterstützt. Es ist denkbar, dass insbesondere beim Alltagsradverkehr die Akzeptanz der Radschnellverbindung erhöht wird. Im Hinblick auf die Steigungen, die im Zuge der Levensauer Hochbrücke vom Radverkehr überwunden werden müssen, erscheint die Möglichkeit, diesen Streckenabschnitt durch eine Fahrt mit dem öffentlichen Personenverkehr von Neuwittenbek nach Suchsdorf zu umgehen, als reizvoll. Gettorf - Bahntrasse - Kiel (S2) Alternativ zu der Führung durch die Gemeinde Tüttendorf ist im Rahmen dieser Planungsvariante die Trassierung einer Radschnellverbindung zwischen Gettorf und Neuwittenbek entlang der Bahntrasse denkbar. Hierbei lässt sich eine vergleichsweise direkte Wegeführung zwischen den Gemeinden herstellen. Analog zu der nördlichen Planungsvariante N2 resultiert hieraus jedoch die Problematik, dass entlang dieses Streckenabschnitts die erforderlichen Wegegrundstücke für den Neubau eines Premiumradwegs erworben werden müssen. Gettorf - Blickstedt - Kiel (S3) Im Rahmen dieser Planungsvariante wird die Führung entlang der B 76 fortgeführt. In Blickstedt setzt sich der bestehende Geh- und Radweg von der B 76 ab und führt entlang der Bundesstraße durch das Wohngebiet. Am Kieler Weg (K 24) findet die Radschnellverbindung erneut Anschluss an das übergeordnete Straßennetz und verläuft von hier aus über die Levensauer Hochbrücke und die Eckernförder Straße (K 27) in das Kieler Stadtgebiet. Derzeit wird der Radverkehr außerorts überwiegend auf bestehenden Geh- und Radwegen und innerorts teilweise auf der Fahrbahn geführt. Aufgrund der abschnittsweisen Streckenführung auf KielRegion GmbH – Lückenschluss Radwegenetz – Verkehrskonzept
2 Planungsvarianten Seite 14 Wirtschaftswegen ist zu beachten, dass hier, wie auch bei der Planungsvariante S1, über die perspektivischen Wegebreiten eine gemeinsame Abwicklung des nichtmotorisierten und des landwirtschaftlichen Verkehres möglichst konfliktarm gestaltet wird. KielRegion GmbH – Lückenschluss Radwegenetz – Verkehrskonzept
3 Analyse Seite 15 3 ANALYSE In den folgenden Abschnitten werden die derzeitigen Ausbaustandards der bestehenden Infrastrukturen für den Radverkehr ermittelt. Hierbei dienen in erster Linie die in Abbildung 3.1 zusammengefassten Qualitätskriterien der KielRegion als Bewertungsmaßstäbe. Es ist zu beurteilen, bei welcher Planungsvariante das größte Potential für eine Radschnellverbindung gesehen wird, die sich perspektivisch auf möglichst vielen Streckenabschnitten durch die Qualitätsstandards von übergeordneten Premiumradrouten auszeichnen kann. Abbildung 3.1: Qualitätskriterien für Premiumradrouten KielRegion GmbH – Lückenschluss Radwegenetz – Verkehrskonzept
3 Analyse Seite 16 3.1 Qualitätsstandards für ein übergeordnetes Radwegenetz An das regionale Premiumradroutennetz werden mit den Planungsstandards der KielRegion hohe Qualitätsmaßstäbe angesetzt. Diese beruhen auf den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), 2010 [5], den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt), 2006 [6] und dem Arbeitspapier Einsatz und Gestaltung von Radschnellverbindungen (A EGR), 2014 [7], welches im Mai 2021 durch die Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H RSV), 2021 [8] ersetzt wurde. In der Abbildung 3.2 sind die bei der Planung der Radschnellverbindung zu beachtenden Entwurfsmerkmale zusammengefasst. Im Rahmen der Bestandsanalyse werden weitere Kriterien wie der Natur- und Landschaftsschutz in die Untersuchung aufgenommen. Der Anlage 2 sind die entsprechenden Ausbaustandards zu entnehmen. Um eine konfliktarme und intuitive Wegeführung mit minimalen Reisezeitverlusten zu realisieren, wird den Anforderungen an die Trassierung, der Gestaltung der Knotenpunkte, der Führungsform und dem Belag die höchste Bedeutung beigemessen. Die zu identifizierende Trasse für eine Radschnellverbindung sollte sich in erster Linie durch eine direkte und umwegefreie Linienführung auszeichnen, sodass Fahrgeschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreicht werden können. Auf diese Weise wird der Entfernungsbereich zwischen Eckernförde und Kiel von ca. 20 km insbesondere für den pendelnden Radverkehr interessant, da Reisezeiten vom Wohnort zum Arbeitsplatz minimiert werden. Gleichzeitig wird durch eine geradlinige Hauptroute für den Radverkehr die infrastrukturelle Voraussetzung geschaffen, dass die Premiumroute in Zukunft ohne signifikante Reisezeitverluste für E-Bikes und S-Pedelecs befahrbar ist. Hierfür sind jedoch zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Führung von S-Pedelecs auf Radwegen freigeben. Bezüglich der Fragestellungen, in welcher Form die Premiumroute baulich ausgestaltet werden soll, wurden die möglichen Führungsformen, Querungsanlagen an Knotenpunkten und Bodenbeläge zunächst priorisiert. Demnach werden eigenständige Radtrassen im Zweirichtungsverkehr als anzustrebende außerörtliche Führungsform favorisiert, da hier die eine optimale bauliche Trennung des Radverkehrs vom Kfz- und Fußverkehr möglich ist. Innerorts bieten Fahrradstraßen die Chance, den Radverkehr gegenüber weiteren Verkehrsteilnehmern konsequent zu bevorrechtigen. Die Führung des Radverkehrs in der Fahrbahn ist hierbei auf innerörtlichen Streckenabschnitten grundsätzlich der gemeinsamen Führung mit dem Fußverkehr im Seitenraum vorzuziehen, da hierbei für alle Verkehrsteilnehmer die wenigsten Konfliktpunkte entstehen. Für die Oberflächengestaltung sind Beläge mit geringem Rollwiderstand wie Asphalt oder Beton gegenüber der gepflasterten oder wassergebundenen Bauweise aufgrund der besseren Befahrbarkeit vorzuziehen. KielRegion GmbH – Lückenschluss Radwegenetz – Verkehrskonzept
3 Analyse Seite 17 Obwohl die weiteren Qualitätsstandards hinsichtlich der Beleuchtung, Kennzeichnung und Integration der Premiumroute in bestehende infrastrukturelle und städtebauliche Strukturen sowie der begleitende Service den zuvor erläuterten Kriterien nachgeordnet sind, kann mit diesen Standards die Akzeptanz und Attraktivität der Premiumroute maßgeblich beeinflusst werden. So dient bspw. eine durchgängige Ausleuchtung der Radschnellverbindung, insbesondere in konfliktträchtigen Abschnitten, bei Dunkelheit der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer und fördert zugleich die soziale Sicherheit in weniger integrierten Streckenabschnitten. Über begleitende Maßnahmen wie einer Wartungshotline oder einer regelmäßigen Wartung und Reinigung der Radverkehrsanlagen bleibt die Premiumroute auch bei schlechten Witterungsbedingungen weiterhin befahrbar, wodurch die Verbindungsqualität der Radschnellverbindung über das gesamte Jahr aufrechterhalten wird. Abbildung 3.2: Entwurfsmerkmale für Premiumradrouten Über eine Operationalisierung werden die genannten Qualitätskriterien nun messbar gemacht. Auf diese Weise kann in der folgenden Bestandsanalyse festgestellt werden, welche Planungsvariante mit dem geringsten baulichen und finanziellen Umsetzungsaufwand verbunden ist. Hierfür werden den oben genannten Merkmalen messbare Indikatoren zugewiesen. So kann bspw. die Linienführung der Route Eckernförde - Altenhof - Gettorf (N1) durch den Umwegefaktor quantitativ dargestellt und ins Verhältnis mit den weiteren Planungsrouten gesetzt werden. In der Anlage 3 sind alle Merkmale mit den entsprechenden Indikatoren zusammengefasst. KielRegion GmbH – Lückenschluss Radwegenetz – Verkehrskonzept
3 Analyse Seite 18 3.2 Bestand und Vergleich der Planungsvarianten Die Ergebnisse der Bestandsanalyse werden in Form von Kriterienmatritzen in der Anlage 4 dargestellt. Im Hinblick auf die spätere Maßnahmenentwicklung wurden die Planungsvarianten nach der derzeitigen Führungsform in Streckenabschnitte unterteilt. Um im Rahmen der Variantenabwägung das Potential der Planungsvarianten als Radschnellverbindungen möglichst ganzheitlich bewerten zu können, wurden ergänzend zu den Qualitätsstandards der KielRegion weitere Kriterien betrachtet. Hierzu zählen zunächst die Kontaktpunkte mit dem Natur- und Landschaftsschutz. Grundsätzlich stellen Radschnellverbindungen gemäß dem Arbeitspapier Einsatz und Gestaltung von Radschnellverbindungen (A EGR), 2014 [7] einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Für die Trassenfindung sind daher Korridore möglichst auszuschließen, die gemeinsame Flächen mit zu schützenden Gebieten aufweisen. Daher werden für jede Planungsvariante diejenigen Streckenabschnitte identifiziert, die sich bei erforderlichen Flächenerweiterungen oder dem vollständigen Neubau von Radwegen in bestehende Schutzräume erweitern. Darüber hinaus wird betrachtet, in welcher Größenordnung Baumbestände reduziert werden müssen, um die notwendige Radinfrastruktur herzustellen. Die Routenführungen entlang der Bahntrasse (N2 und S2) werden demnach als kritisch betrachtet, da auf einer zusammengenommen 3,7 km langen Strecke Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet Küstenlandschaft Dänischer Wohld sowie in vereinzelte Waldgebiete zu erwarten sind. In den bestehenden Wegegrundstücken sind abschnittsweise nicht genügend Platzreserven verfügbar, um einen Zweirichtungsradweg sowie einen Sicherheitstrennstreifen zum Bahnkörper in den Flurstücken unterzubringen. Weiteres Konfliktpotential mit dem Natur- und Landschaftsschutz wird in der nördlichen Planungsvariante Eckernförde - Altenhof - Gettorf (N1) entlang der Straßen Schmeerhörn (K 14) und Hofholz (K 14) gesehen. In diesem Streckenabschnitt ist die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn aufgrund von starken Steigungen, einer hohen Kurvigkeit und folglich einer eingeschränkten Einsehbarkeit der Fahrbahn sowie dem hohen Anteil an landwirtschaftlichen Verkehr nicht zu empfehlen. Aufgrund fehlender Flächenkapazitäten im Seitenraum der Kreisstraße 14 würden für den Neubau eines Zweirichtungsradweges auf einer Strecke von ca. 2,7 km Flächen der benachbarten, unter Landschaftsschutz stehenden Flurstücke benötigt werden. Ein weiteres Kriterium, das in die Bestandsanalyse aufgenommen wurde, ist die Erreichbarkeit der Radschnellverbindung. Die überregionale Radschnellverbindung soll es dem Radverkehr ermöglichen, bei Bedarf regelmäßig Entfernungsbereiche von mehr als 10 km zurückzulegen. Demnach ist nicht nur eine gradlinige Führung anzustreben, sondern auch eine möglichst umwegefreie Zuwegung zu der Premiumroute, um die Reisezeit vom Quell- zum Zielort minimal zu halten. Gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), 2010 [5] ist daher auf Netzebene anzustreben, dass die KielRegion GmbH – Lückenschluss Radwegenetz – Verkehrskonzept
3 Analyse Seite 19 Radschellverbindung in einer Entfernung von 200 m zu erreichen ist. Aufgrund der überwiegend außerörtlichen Führung wurde für die Bestandsanalyse der Einzugsradius auf 300 m erweitert. Grundsätzlich sollen möglichst viele besiedelte Gebiete an die Radschnellverbindung angeschlossen werden. Das Kriterium der Erreichbarkeit bewertet folglich in erster Linie, inwieweit die Radschnellverbindung in besiedelte Gebiete integriert ist und grenzt sich somit von dem Kriterium der städtebaulichen Integration ab, das im Wesentlichen auf die gestalterische Integration in das städtebauliche Umfeld abzielt. In einem Vergleich der Planungsvarianten ist letztlich zu erkennen, dass die Routen Eckernförde - Neudorf - Gettorf (N3) und Gettorf - Blickstedt - Kiel (S3) entlang der B 76 vorzugsweise als potentielle Radschnellverbindung in Frage kommen. Dies zeigt sich insbesondere in den vorrangigen Qualitätskriterien. So stellt die Führung entlang der B 76 mit einer Gesamtstrecke von 21,5 km die kürzeste und direkteste Route zwischen Eckernförde und Kiel dar. Aufgrund der vergleichsweise kurvigen Routen über Altenhof (N1) und Neuwittenbek (S1) ergibt sich für diese alternative Trasse eine Gesamtlänge von 22,9 km und folglich auch höhere Umwegefaktoren. Aufgrund der direkten und umwegearmen Strecke entlang der B 76 ist zu vermuten, dass hier die angestrebte Reisegeschwindigkeit von 20 Kilometern in einer Stunde am ehesten zu erreichen ist. Ob die Strecke zwischen Eckernförde und Kiel innerhalb von rund 60 Minuten mit dem Fahrrad zurückgelegt werden kann, hängt allerdings von weitern Faktoren wie den gegebenen Steigungen ab. So sind auf den Routen zwischen Eckernförde - Altenhof - Gettorf (N1) und Gettorf - Neuwittenbek - Kiel (S1) aufgrund von durchschnittlich rund 3,0 % Steigung hohe Fahrgeschwindigkeiten mit dem Fahrrad unwahrscheinlich. Zudem treten Streckenabschnitte mit vergleichsweise hoher Steigung punktuell auf, sodass diese Routen einen eher hügeligen Charakter ausweisen. Für Radfahrende ergeben sich somit in einem widerkehrenden Rhythmus Berg- und Talfahrten, was sich bei einer Gesamtstrecke von rund 20 km ermüdend auf Fahrende auswirken kann. Im Gegensatz dazu, sind die Steigungen entlang der B 76 kaum wahrnehmbar, da sie sich tendenziell über weitere Entfernungen erstrecken. KielRegion GmbH – Lückenschluss Radwegenetz – Verkehrskonzept
3 Analyse Seite 20 Abbildung 3.3: Topographie der Routen N1 über Altenhof (links) und N3 entlang der B 76 (rechts) Darüber hinaus stellt die Levensauer Hochbrücke für Radfahrer hinsichtlich der Steigung ein markantes Hindernis dar, weshalb die südlichen Routen mit signifikanten Reisezeitverlusten verbunden sind. Im Hinblick auf die derzeitigen Führungsformen lassen sich im Variantenvergleich keine Aussagen zu Vorzugsvarianten tätigen. Grundsätzlich gilt, dass jede vorhandene Führung im Seitenraum oder in der Fahrbahn einen Vorteil gegenüber einem noch nicht vorhandenen Wegegrundstück darstellt. Bezüglich der Lenkung des Radverkehrs an Knotenpunkten ist festzustellen, dass die Trasse entlang der B 76 die wenigsten konfliktträchtigen Knotenpunkte und Einmündungen aufweist. Als Bodenbeläge für eine Radschnellverbindung ist Asphalt oder Beton zu wählen, da somit die geringsten Rollwiderstände und der höchste Fahrkomfort zu erwarten sind. Derzeit weisen die Routen zwischen Eckernförde - Altenhof - Gettorf (N1) und Gettorf - Neuwittenbek - Kiel (S1) die längsten asphaltierten Streckenabschnitte auf. Für die nachgestellten Anforderungen an die Beleuchtung und Kennzeichnung wurden die Routen hinsichtlich der herzustellenden Standards beurteilt. So sind Streckenabschnitte, die derzeit bspw. noch über keine Beleuchtung verfügen, gegenüber ausgeleuchteten Strecken mit einem Nachteil versehen. Der ausführliche Variantenvergleich ist in Tabellenform in der Anlage 5 hinterlegt. KielRegion GmbH – Lückenschluss Radwegenetz – Verkehrskonzept
3 Analyse Seite 21 3.3 Kosten- und Planungsaufwand Neben den Qualitätskriterien der KielRegion sind auch die Kosten und der Planungsaufwand zum Ertüchtigen einer Radschnellverbindung ausschlaggebende Kriterien. Diese werden nachfolgend in einer groben Schätzung für die Planungsvariante Eckernförde - Gettorf - Kiel (entlang der Bahntrasse) ermittelt, da hier über weite Strecken noch keine Wegegrundstücke vorhanden sind. Die Schätzung der Herstellungskosten eines Zweirichtungsradweges (VZ 240, StVO) mit einer Breite von 2,50 m basiert auf dem groben Richtwert von 500 €/m. Für die Streckenabschnitte, die zwischen Eckernförde und Kiel entlang der Bahntrasse neu herzustellen sind, ergeben sich folglich Baukosten von ca. 5.550.000 €. Weitere Kosten, die bspw. beim Erwerb neuer Grundstücke entstehen, sind in der folgenden Aufstellung nicht enthalten. Tabelle 3.1: Kostenschätzung für den Neubau eines Zweirichtungsradweges Gesamt Südlich Fuchsweg Südlich Schätzung der Baukosten Bahntrasse - Bahntrasse exkl. Kosten für Planung und Vermessung, Grunderwerb, - Südlich - Ausgleichmaßnahmen Sprenger Weg Bahntrasse Am Bahnhof Route N2 Route S2 kein Wegegrundstück vorhanden [km] 11,1 5,5 1,4 4,2 Zweirichtungsradweg (B = 2,50 m) 500 €/m 5.550.000 € 2.750.000 € 700.000 € 2.100.000 € Neben den hohen Herstellungskosten ergibt sich für die Trassierung entlang der Bahntrasse ein vergleichsweise hoher Planungsaufwand. Unter der Annahme, dass ein Radschnellweg durchgehend südlich der Bahntrasse realisiert wird, wäre in einem aufwändigen und zeitintensiven Planfeststellungsverfahren die Umsetzbarkeit der Maßnahme für insgesamt rund 56 Flurstücke zu prüfen. Tabelle 3.2: Von der Planung entlang der Bahntrasse betroffene Flurstücke Gesamt Südlich Fuchsweg Südlich Planungsaufwand Bahntrasse - Bahntrasse - Südlich - Sprenger Weg Bahntrasse Am Bahnhof Route N2 Route S2 kein Wegegrundstück vorhanden [km] 11,1 5,5 1,4 4,2 betroffene Flurstücke 56 24 7 25 KielRegion GmbH – Lückenschluss Radwegenetz – Verkehrskonzept
4 Abwägung Seite 22 4 ABWÄGUNG Der Vergleich der Planungsvarianten deutet an, dass die Trassierung einer Radschnellverbindung zwischen Eckernförde und Kiel entlang der B 76 gegenüber den identifizierten Alternativrouten vorteilhaft ist. Insbesondere die direkte Trassierung, geringeren Steigungen und geringeren Konfliktpunkte mit dem Natur- und Landschaftsschutz lassen diesen Rückschluss zu. Die Abwägung der Planungsvarianten setzt an dieser Zwischenerkenntnis an. Basierend auf der Gegenüberstellung der Planungsvarianten und den Vor- und Nachteilen einzelner Routen werden nun Rangfolgen aufgestellt. So können diejenigen Planungsvarianten, deren infrastrukturelle Voraussetzungen die Herstellung einer Premiumroute erschweren, begründet zurückgestellt und das Potential der vorteilhaften Routen objektiv hervorgehoben werden. Vor dem Hintergrund, dass die Merkmale der Trassierung, der Führungsformen sowie die Führung an Knotenpunkten und die Oberflächengestaltung die vorrangigen Qualitätskriterien darstellen, erhalten diese beim Erstellen der Rangfolgen eine höhere Gewichtung. Lässt sich aus den vorrangigen Kriterien keine Rangfolge erkennen, werden die Belange der Beleuchtung, Kennzeichnung sowie Integration der Premiumroute und der Service zusätzlich herangezogen. Den in Tabelle 4.1 zusammengefassten Ordnungsmatritzen ist zu entnehmen, dass im nördlichen Teilabschnitt des untersuchten Korridors, also zwischen Eckernförde und Gettorf, eine Trassierung entlang der B 76 über Neudorf (N3) gegenüber den Alternativrouten in jeweils 12 bzw. 10 Punkten vorteilhaft ist. Weiterhin ist die Führung entlang der Bahntrasse (N2), insbesondere hinsichtlich der Trassierungsmerkmale, gegenüber der Führung über Altenhof (N1) vorteilhafter. Das Potential der Trassierung entlang der B 76 ist auch im südlichen Teilabschnitt zwischen Gettorf und Eckernförde (S3) in insgesamt je 10 Punkten zu erkennen. Anhand der gesamten Qualitätskriterien wird weiterhin deutlich, dass die Führung über Neuwittenbek (S1) gegenüber der Route entlang der Bahntrasse (S2) vorteilhafter ist. Die Aussagen der nachfolgenden Tabelle fassen die Ergebnisse des gesamten Rangordnungsverfahrens zusammen, welches in Tabellenform in der Anlage 6 hinterlegt ist. Mit Hilfe der Anlage 7 kann darüber hinaus nachvollzogen werden, wie stark die jeweiligen Vor- und Nachteile der Routenvarianten ausgeprägt sind. So deuten Differenzen von mehr als 30 % je Qualitätsmerkmal auf bedeutende Vorteile bzw. bedeutende Nachteile hin. KielRegion GmbH – Lückenschluss Radwegenetz – Verkehrskonzept
4 Abwägung Seite 23 Tabelle 4.1: Rangfolgen Im Rahmen des Abwägungsprozesses erfolgte unter den Projektbeteiligten eine kontinuierliche Diskussion zu möglichen Hindernissen bei der Herstellung einer Radschnellverbindung auf den verschiedenen Routen. Das Ergebnis des Abwägungsprozesses wird von den Projektbeteiligten im allgemeinen Konsens mitgetragen, sodass die Route entlang der B 76 als finale Trasse für eine Radschnellverbindung zwischen Eckernförde und Kiel beschlossen ist. KielRegion GmbH – Lückenschluss Radwegenetz – Verkehrskonzept
5 Maßnahmenentwicklung Seite 24 5 MAßNAHMENENTWICKLUNG Im folgenden Abschnitt werden Maßnahmen entwickelt, mit denen die derzeitige Führung des Radverkehrs sowie die vorhandenen Radverkehrsanlagen im Sinne der Qualitätsansprüche an eine Radschnellverbindung optimiert werden können. Hierbei soll im Wesentlichen ein Gesamteindruck einer potentiellen Radschnellverbindung geschaffen werden. Die nachfolgend dargestellten Maßnahmen haben folglich aufgrund des frühen Planungsstadiums noch keinen Anspruch auf eine finale Planungstiefe. Der Untersuchungsgegenstand sind die Korridore Eckernförde - Neudorf - Gettorf sowie Gettorf - Blickstedt - Kiel (Planungsrouten N3 und S3) entlang der B 76, die hinsichtlich der Trassierung bereits optimale Voraussetzungen mitbringen. Die Planungsrouten unterteilen sich hierbei in mehrere Routenabschnitte, die sich hinsichtlich der Führungsformen des Radverkehrs voneinander unterscheiden. Das Vorgehen bei der Maßnahmenentwicklung sieht vor, dass je Routenabschnitt linienhafte und punktuelle Maßnahmen aufgezeigt werden. Linienhafte Maßnahmen behandeln maßgeblich die Querschnittsgestaltung entlang der jeweiligen Routenabschnitte. Hierbei werden grundsätzlich die für eine Radschnellverbindung optimalen Führungsformen angestrebt. Allerdings orientieren sich die Querschnittsgestaltungen auch an den ortsabhängigen Gegebenheiten. Es wird untersucht, inwieweit die im Kriterienkatalog (Anlage 2) zusammengefassten Ziel-Standards in den verfügbaren Wegekorridoren umgesetzt werden können. Stehen ausreichend Flächen zur Verfügung, um die von den relevanten Richtlinien und Empfehlungen vorgegebenen Ziel-Standards realisieren zu können, werden die Querschnitte stets mit den maximal möglichen Wegebreiten für Radwege entworfen. Hierbei ist vorwegzunehmen, dass aufgrund der Flächenverfügbarkeiten die bauliche Trennung des Rad- und Fußverkehrs nicht möglich ist. Aufgrund der geringen Fußverkehrsstärken entlang der B 76 wird die Trennung des Fuß- und Radverkehrs darüber hinaus als nicht zwingend erforderlich angesehen. Sollte es aufgrund ökonomischer, ökologischer oder weiterer planungsrelevanter Belange nicht möglich sein, die empfohlenen Querschnitte herzustellen, sollten mindestens die im Kriterienkatalog zusammengefassten reduzierten Standards umgesetzt werden. Punktuelle Maßnahmen beziehen sich überwiegend auf gestalterische Aspekte, wie die Markierung und Einfärbung von Radfurten zur Bevorrechtigung des Radverkehrs an Einmündungen oder die Herstellung der erforderlichen Radwegweisung. An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass derartige Maßnahmen nachfolgend in erster Linie für einzelne, markante Streckenabschnitte entwickelt werden. Grundsätzlich sollte sich die gesamte Trasse zwischen Eckernförde und Kiel durch die im Kriterienkatalog zusammengefassten und priorisierten Ziel-Standards hinsichtlich des Belags (Asphalt oder Beton), der Beleuchtung (insbesondere innerorts durchgehende ortsfeste Beleuchtung) oder der KielRegion GmbH – Lückenschluss Radwegenetz – Verkehrskonzept
5 Maßnahmenentwicklung Seite 25 Kennzeichnung (z.B. mittlere Leitlinie in unübersichtlichen Kurvenbereichen von Zweirichtungsradwegen) auszeichnen. 5.1 Korridor Eckernförde - Neudorf - Gettorf 5.1.1 Preußerstraße - Berliner Straße Entlang der Berliner Straße (B 76) besteht derzeit ein gemeinsamer Geh- du Radweg, der aufgrund seiner Funktion als Tourismusroute vergleichsweise stark von Radfahrenden genutzt wird. Für Zufußgehende bietet der Gehweg die Möglichkeit, den anschließenden Strand von Eckernförde über viele Zubringerwege zu erreichen und wird folglich auch durch den Fußverkehr vergleichsweise stark frequentiert. Hierdurch kommt es regelmäßig zu Begegnungen zwischen Radfahrenden und Zufußgehenden. Der insgesamt ca. 2,0 km lange Abschnitt ist in der Einmündung zur Preußerstraße sowie in der Einmündung zur Straße Am Bahnhof mit den Verkehrszeichen 240 sowie 1000-30 als gemeinsamer Geh- und Radweg im Zweirichtungsverkehr ausgewiesen. Darüber hinaus sind stellenweise Wegweiser für Radwanderwege vorzufinden. Die Gestaltung des Straßenquerschnittes sowie die Straßenbreiten entlang des Routenabschnittes variiert stark. Der relevante nord-östliche Seitenraum setzt sich maßgeblich aus einem rund 2,0 m breiten Sicherheitstrennstreifen, dem ca. 2,10 m bis 3,30 m breiten Geh- und Radweg sowie dem KielRegion GmbH – Lückenschluss Radwegenetz – Verkehrskonzept
5 Maßnahmenentwicklung Seite 26 Straßenbegleitgrünstreifen zu der angrenzenden Bebauung bzw. dem Strand zusammen (vgl. Abbildung 5.1). Auffällig sind die nahezu durchgehenden Baumreihen, die den Geh- und Radweg beidseitig begrenzen. Eine Straßenbeleuchtung ist teilweise vorhanden. Um Konflikten zwischen dem Fuß- und Radverkehr entgegenzuwirken, sollte die Breite des Geh- und Radweges auf den Ziel-Standard eines straßenbegleitenden Radweges im Zweirichtungsverkehr von 4,00 m angehoben werden. Dazu lässt sich das Wegegrundstück in die angrenzenden Grünstreifen erweitern. Hierbei ist sicherzustellen, dass die erforderlichen Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn von 1,75 m außerorts sowie von 0,50 m innerorts erhalten bleiben. Falls abschnittsweise aufgrund nicht vorhandener Flächen die empfohlenen Wegebreiten von 4,00 m nicht umgesetzt werden können, sollte entsprechend des reduzierten Standards durchgehend eine Wegebreite von 3,00 m hergestellt werden. Die Führung des Radverkehrs nach dem Mischprinzip auf der Fahrbahn ist aufgrund der gegebenen Verkehrsmengen nicht möglich. Abbildung 5.1: Querschnitte Routenabschnitt Preußerstraße - Berliner Straße (B 76) KielRegion GmbH – Lückenschluss Radwegenetz – Verkehrskonzept
5 Maßnahmenentwicklung Seite 27 Punktuelle Maßnahmen im betrachteten Streckenzug ergeben sich insbesondere am Beginn der Radschnellverbindung an der Einmündung zur Preußerstraße sowie an den Grundstückszufahrten. Mittels der Verkehrszeichen 351 und 351.1 („Radschnellweg“ und „Ende des Radschnellweges“) lässt sich der Beginn bzw. das Ende der Radschnellverbindung in Eckernförde kennzeichnen (vgl. Abbildung 5.2). Aufgrund der besonderen Funktion des Streckenabschnittes für die touristische Nutzung empfiehlt es sich, die Strecke mittels des Zeichens 1020-13 für das Inline-Skaten und Rollschuhfahren freizugeben. Diese Verkehrszeichnen sollten an Einmündungen wiederholt aufgestellt werden, um die Fortsetzung der Führungsform zu verdeutlichen. Im Einmündungsbereich Berliner Straße (B 76) / Preußerstraße als Startpunkt der Radschnellverbindung bietet sich die Installation einer Infotafel an, auf der bspw. der Streckenverlauf sowie ergänzende Informationen wie der aktuelle Standort, die Reisezeiten oder Standorte von Fahrradreparaturstationen entlang der Trasse visualisiert werden. Dies erhöht die Sensibilität und potentiell die Nutzungsintensität der Premiumroute. Weiterhin wird es als erforderlich angesehen, den Rad- und Fußverkehr an stark frequentierten Grundstückszufahrten über die Markierung von Furten (Breitstrichmarkierung 0,25 m breit, 0,50 m lang, 0,20 m Lücke) gegenüber dem Kfz-Verkehr zu bevorrechtigen. Insbesondere aufgrund des Zweirichtungsverkehrs stellen Grundstückszufahrten potentielle Gefahrenstellen dar. Entsprechend der H RSV, 2021 [8] sollte der Verlauf der Radschnellverbindung durch eine grüne Begleitlinie sowie das wiederholte Aufbringen des Zeichens 350.1 „Radschnellweg“ auf dem Radweg kenntlich gemacht werden. Die Bevorrechtigung der Radschnellverbindung kann über das Verkehrszeichen 342 „Haifischzähne“ in den untergeordneten Zufahrten verdeutlicht werden. KielRegion GmbH – Lückenschluss Radwegenetz – Verkehrskonzept
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