Corona Krisenmanagement - Maßnahmen zur Existenzsicherung - Lechner
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Diese Präsentation stellt eine Themensammlung mit Stand 1. April 2020 dar und ersetzt keine rechtliche Prüfung. Übersicht Inhalte 1. Das Spektrum der Krisenmaßnahmen 2. Staatliche Unterstützung 2.1 Corona Soforthilfe des Bundes 2.2 Länderspezifische Hilfsmaßnahmen 2.3 Kurzarbeitergeld 2.4 Steuerliche Liquiditätshilfen 2.5 KfW-Förderungen 2.6 Bürgschaften
1.0 Das Spektrum der Corona-Krisenmaßnahmen Woche 1 Folgewochen Sofortmaßnahmen zur kurzfristigen Liquiditätssicherung Existenzsicherung durch Nutzung vielfältiger Finanzierungsmaßnahmen Operative Krisenmaßnahmen1) Staatliche Unterstützung Staatliche Unterstützung • Soforthilfen des Bundes • Kurzfristige Liquiditätsplanung Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige • Mietstundungen • Länderspezifische Hilfsmaßnahmen • Stundung von Leasingraten Zusätzliche Soforthilfen, Kredite und weitere Finanzierungen • Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen • Kurzarbeitergeld • Investitionsstopp Erleichterte Zugangsvoraussetzungen, Erstattung SV-Beiträge für Kurzarbeit • Ggfs. Mahnwesen • Steuerliche Liquiditätshilfen – immer juristische Freigabe einholen • Ggfs. Verlängerung Zahlungsziele bei Lieferanten Steuerstundung, Anpassung Steuervorauszahlungen • KfW-Kreditprogramme KfW-Sonderprogramm im Rahmen der Corona-Krise • Bürgschaften Bürgschaftsprogramm der Bürgschaftsbanken, Landes-/Bundesbürgschaften 1) in dieser Unterlage nicht weiter erläutert Zur Existenzsicherung während der Corona-Krise wurden durch die Bundesregierung und die Länder unterschiedliche Programme zur staatlichen Unterstützung von Unternehmen realisiert. Im Rahmen der Präsentation werden diese Möglichkeiten detaillierter vorgestellt.
Corona-Schutzschild für Deutschland – Übersichtsfolie Selbstständige, Freiberufler, Alle Unternehmen kleine Betriebe Kurzarbeitergeld Soforthilfe Schutzfonds Antrag: KW-Kredite Antrag: Antrag Bundesagentur für Arbeit Antrag: Bundesland / Kommune Bundeswirtschaftsministerium Hausbank / Finanzierungspartner 100 Mrd. EUR 100 Mrd. EUR Unternehmensalter Unter- Beschäftigte Kapitalmaß- Beteiligung an maximal 10 maximal 5 nahmen Refinanzierung maximal 5 Jahre mindestens 5 Jahre nehmen Beschäftigte Beschäftigte der KfW- Programme KMU Mittelständische und große KMU wenn 10% der • 60% des 15.000 EUR 9.000 EUR 400 Mrd. EUR Unternehmen Beschäftigten Nettogehalts Zuschuss zu Zuschuss zu Bürgschaften von Arbeitsaus- • 67% mit Kind Betriebskosten Betriebskosten fall betroffen: • Flexible für 3 Monate für 3 Monate • Rückwirkend Arbeitszeiten bis 2 Mrd. EUR bis 5 Mrd. EUR bis 2 Mrd. EUR zum 1. März • Für 12 Monate Jahresumsatz Jahresumsatz Jahresumsatz • Erstattung der Sozialversiche- rungsbeiträge Gründerkredit Kredit für Unter- Wachstum nehmenskredit Steuerliche Hilfsmaßnahmen – Antrag: Finanzamt weniger zahlen später zahlen später zahlen Anpassung von Stundungen von Vollstreckungs- Steuervoraus- Steuerzahlungen maßnahmen Quelle: Bundesministerium der Finanzen zahlungen werden ausgesetzt
2.0 Staatliche Unterstützungsmaßnahmen – Zusammenfassung Soforthilfen des Bundes Steuerliche Kreditprogramme für Kurzarbeitergeld Bürgschaften und der Länder Liquiditätshilfe Liquiditätshilfen (Bund) (Kapitel 2.3) (Kapitel 2.6) (Kapitel 2.1/2.2) (Kapitel 2.4) (Kapitel 2.5) Bund Flexibilisierung Vereinfachte Steuerstundung KfW-Unternehmerkredit Bürgschaftsprogramme der • Nicht zurückzuzahlende • Absenkung Quote für den und Anpassung der (037/047) Bürgschaftsbanken mit Zuschüsse für Anteil der im Betrieb vom Steuervorauszahlungen • Bis zu 25 Mio. EUR für Erleichterungen Kleinstunternehmen und Arbeitsausfall betroffenen • Körperschaftsteuer Investitionen und • Bürgschaftshöchstbetrag 2,5 Soloselbständige Arbeitnehmer auf 10% • Umsatzsteuer Betriebsmittel Mio. EUR • Gestaffelt nach Anzahl der • Erstattung der vom AG zu • Einkommensteuer • Bis zu 80% Risikoüber- • Risikoanteil des Bundes bis Beschäftigten: Einmaliger tragenden • Gewerbesteuer nahme für Unternehmen > 62% Zuschuss für drei Monate Sozialversicherungsbeiträge • Energiesteuer KMU (KMU bis zu 90%) • Anteil der Betriebsmittellinie von 9 TEUR bei bis zu 5 MA durch die Agentur für Arbeit • Sozialversicherungsbeiträge am Gesamtobligo maximal und von 15 TEUR bei bis zu • Anmeldung rückwirkend KfW-Sonderprogramm 50% 10 MA zum 01. März 2020 möglich Allgemeine Anmerkungen • Konsortialfinanz. ab 25 Mio. • Keine Rückwirkung der EUR Landesbürgschaften Länder Antragsstellung Steuerstundungen • Bis zu 80% des Risikos • Bürgschaftshöhe in der • Zusätzlich zum einheitlichen • Anmeldung bei der • Das Finanzamt kann durch die KfW für Invest. Regel ab 2,5 Mio. EUR Bundesprogramm haben zuständigen Agentur für Sicherheitsleistungen und Betriebsmittel und bis zahlreiche Bundesländer Arbeit verlangen 60% der Gesamtverschuld. Bundesbürgschaften eigene Soforthilfe- • KUG-Abrechnungsliste als • Persönliche Haftung der • Bürgschaftshöhe in der programme aufgelegt, die Anlage zum Leistungsantrag Geschäftsführung für die Voraussetzung: Regel ab 50 Mio. EUR ggfs. über die Hilfen der • Betriebsinterne Regelungen/ Umsatz- und Lohnsteuer • Kein „Unternehmen in Bundesregierung Fristen beachten sowie die Sozial- Schwierigkeiten“ hinausgehen. versicherungsabgaben • Das UN wies geordnete • Bspw. auch für • Immer Absicherung durch wirtschaftl. Verhältnisse aus Unternehmen bis zu 50 MA Juristen des Unternehmens Für KMUs bis zu 10 MA Für alle Unternehmen, die Größenunabhängig für alle Auch für KMUs grds. relevant Für KMUs i.W. Programme der relevant mind. einen Arbeitnehmer Unternehmen, die die (keine Mindestgröße für antrag- Bürgschaftsbanken relevant S. 9 beschäftigen und die weiteren Voraussetzungen für die stellende Unternehmen) S. 27 Erweiterte Soforthilfen der Voraussetzungen erfüllen, steuerlichen Liquiditätshilfen S. 22-25 Bei Bürgschaftsbedarf > 2,5 Länder können für KMUs über relevant erfüllen, relevant Mio. EUR sind Landes- die Grenzen der Bundes- S. 17 S. 19-20 /Bundesbürgschaften zu prüfen förderung hinaus relevant sein S. 28 S. 11-15 Quelle: KfW; LfA; Bundesagentur für Arbeit, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
2.1 Corona-Soforthilfe der Bundesregierung
2.1 Corona-Soforthilfe – Bundesregierung Corona-Soforthilfe • Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise. • Antragsberechtigte: Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind. Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen in Schwierigkeiten, bspw. wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, insbesondere wenn dies bereits vor der Corona-Pandemie (vor dem 11. März 2020) der Fall war. • Voraussetzung ist neben einer entsprechenden Beeinträchtigung durch das Corona-Virus, dass sie ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind. • Umfang der Soforthilfe: − Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten: Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 9.000 EUR für drei Monate − Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten: Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 15.000 EUR für drei Monate • Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona-Krise: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben. Achtung: Die Angaben zum Antrag müssen richtig sein - Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen. • Eine wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Tätigkeit durch die Corona-Krise kann vorliegen, wenn mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März weggefallen sind, die Umsätze ggü. dem Vorjahresmonat mehr als halbiert sind, Umsatzerzielungsmöglichkeiten durch behördliche Auflagen massiv eingeschränkt wurden oder vorhandene Mittel nicht ausreichen, um kurzfristige Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (Indikative Anforderungen auf Basis des Antrags NRW). • Antragsverfahren: Anträge können bei den zuständigen Ansprechpartnern in den Ländern elektronisch gestellt werden. Das Antragsverfahren variiert leicht zwischen den Bundesländern und ist grundsätzlich einfach gehalten. Ggfs. sind die Höhe des erwarteten Liquiditätsengpasses zu beziffern und der Grund für den Liquiditätsengpass schriftlich darzulegen (z.B. Antrag Baden-Württemberg). Dem Antrag sind keine Belege beizufügen, soweit vorhanden sind diese jedoch aufzubewahren. • Antrags- und Auszahlungsfrist: Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen. • Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist zurückzuzahlen. • Der Zuschuss wird bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Er ist grundsätzlich steuerpflichtig, eine Auswirkung ergibt sich jedoch erst mit der Steuererklärung 2020 und soweit in 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde. Weitere Informationen und eine Übersicht der jeweils zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern sind auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu finden: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/laender-soforthilfen.html Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
2.2 Länderspezifische Unterstützungsmaßnahmen
2.2 Länderspezifische Unterstützungsmaßnahmen – Land Baden- Württemberg Corona-Soforthilfe Liquiditätskredit Weitere Finanzierungen • Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines • Ein Liquiditätskredit der Förderbank Baden- • Unabhängig vom Liquiditätskredit unterstützt die L- einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, ist Württemberg (L-Bank) kann über die Hausbank Bank noch mit einer Gründungs- oder Wachstums- gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beantragt werden finanzierung, einer Innovationsfinanzierung und beträgt bis zu 30.000 EUR für drei Monate für einer Weiterbildungsfinanzierung • Zugang zu einem Liquiditätskredit haben Frei- Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten berufler und gewerbliche Unternehmen (max. 500 • Die Finanzierungen werden über einen • Voraussetzung ist neben einer entsprechenden Mitarbeitenden) mit Sitz in Baden-Württemberg, Förderantrag im Zuge des Hausbankverfahrens Beeinträchtigung durch das Corona-Virus ein die einen Nachweis über die Tragfähigkeit des vergeben und richten sich an Freiberufler und Hauptsitz in Baden-Württemberg und maximal 50 Unternehmenskonzeptes erbringen können. gewerbliche Unternehmen mit maximal 500 Mitarbeiter; zusätzlich dürfen bisher noch keine Mitarbeitern • Die Kredithöhe beträgt zwischen 10.000 EUR und vergleichbaren Hilfen beantragt worden sein 5 Mio. EUR • Voraussetzungen und Konditionen entsprechen im • Es werden ausgefüllte Antragsformulare, falls Wesentlichen den Angaben im Liquiditätskredit, • Der Kredit wird nicht zur Finanzierung von reinen vorhanden die Mitgliedsnummer bei einer Kammer wenngleich entsprechend der jeweiligen Investitionsvorhaben und für Vorhaben ohne sowie die Kundennummer bei der L-Bank, die Finanzierung vereinzelt Besonderheiten bestehen Bezug zu Baden-Württemberg gewährt; Handelsregisternr. und Umsatzsteuerid, die (z.B. Einstufung ist eine Einstufung als innovatives Unternehmen kurz vor oder in einem Insolvenz- Bankverbindung, Informationen über ggf. bereits Unternehmen für die Beantragung einer Innova- verfahren sind ebenfalls ausgeschlossen erhaltene De-minimis-Beihilfen oder Hilfen im tionsfinanzierung notwendig) Zuge der Corona-Pandemie, Informationen zur • Benötigte Unterlagen sind abhängig von der Hausbank, es werden jedoch mindestens Angaben • Auf formlosen Antrag kann darüber hinaus aktuell Höhe des Liquiditätsengpasses sowie die Anzahl zu gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen, eine 12- monatige Tilgungsaussetzung für der Beschäftigten benötigt betrieblichen Verhältnissen, Investitionen und bestehende Kredite beantragt werden • Der Antrag ist auf www.bw-soforthilfe.de wirtschaftlichen Verhältnissen verlangt einzureichen Link: Informationen Corona-Soforthilfe Link: Informationen Liquiditätskredit Link: Hilfsangebote der L-Bank Kontakt: Kontakt: Kontakt: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau L-Bank Hotline Wirtschaftsförderung L-Bank Hotline Wirtschaftsförderung Telefon: 0711 / 123-0 Telefon: 0711 / 122-2345 Telefon: 0711 / 122-2345 E-Mail: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de E-Mail: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de BaWü Industrie- und Handelskammertag e.V. Telefon: 0711 / 2255 0060 Quelle: L-Bank; Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
2.2 Länderspezifische Unterstützungsmaßnahmen – Freistaat Bayern Corona-Soforthilfe Universalkredit Akutkredit • Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines • Ein Universalkredit der LfA Förderbank Bayern • Neben dem Liquiditätskredit vergibt die LfA einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, ist kann über die Hausbank beantragt werden Förderbank Bayern im Hausbankverfahren gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und noch Akutkredite von bis zu 2 Mio. EUR • Zugang zu einem Liquiditätskredit erhalten beträgt bis zu 30.000 EUR Angehörige der Freien Berufe und Unternehmen • Antragsberechtigt sind mittelständische • Örtlich zuständig ist die Bewilligungsbehörde, mit einem jährlichen Gesamtumsatz bis maximal Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in deren Bezirk die Betriebstätte bzw. 500 Mio. EUR • Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfah- Arbeitsstätte des Antragstellers liegt. • Voraussetzung für die Unterstützung der ren befinden oder deren Bonitätseinstufung eine • Voraussetzung ist neben einer entsprechenden Unternehmen ist ein grundsätzlich tragfähiges Einjahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von 10,00 % Beeinträchtigung durch das Corona-Virus eine Konsolidierungskonzept zur nachhaltigen übersteigt Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern und Verbesserung der wirtschaftlichen Situation und das Unternehmen nicht überschuldet ist • Auf die Einreichung eines Konsolidierungs- maximal 250 Mitarbeiter; darüber hinaus darf es konzeptes wird generell seitens der LfA verzichtet, sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten • Der Universalkredit kann z.B. für Umschuldung sofern die Hausbank bei der Beantragung einen handeln von Verbindlichkeiten, Betriebsmittelbedarf, Konsolidierungsanlass gegenüber der LfA • Zur Beantragung muss der Förderantrag mit Investitionen und Anschaffungen von Warenlagern bestätigt Angaben zur Branche, der Anzahl der Beschäftig- benutzt werden • Förderfähig sind Umschuldungen von kurzfr. ten, dem Grund für die existenzbedrohliche • Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 10 Millionen Verbindlichkeiten in langfr. Fremdkapital, Wirtschaftslage bzw. den Liquiditätsengpass sowie EUR je Vorhaben und ist 1 bis 2 Jahre tilgungsfrei Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der der Höhe des entstandenen Liquiditätsengpasses Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausdrücklich Zahlungsfähigkeit sowie Investitionen, die zur aufgefüllt werden • von einer Vergabe ausgenommen Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen (z.B. Umstellung der Produktion) notwendig sind Link: Förderantrag Corona-Soforthilfe Link: Informationen Unterstützung LfA Link: Informationen Unterstützung LfA Kontakt: Kontakt: Kontakt: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, LfA-Förderberatung LfA-Förderberatung Landesentwicklung und Energie Telefon: 089 / 21 24 -10 00 Telefon: 089 / 21 24 -10 00 Telefon: 089 / 2162-0 E-Mail: info@lfa.de E-Mail: info@lfa.de E-Mail: info@stmwi.bayern.de Quelle: LfA Förderbank Bayern; Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
2.2 Länderspezifische Unterstützungsmaßnahmen – Land Hessen Corona-Soforthilfe Kapital für Kleinunternehmen Betriebsmittelkredite • Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines • Das Kapital für Kleinunternehmen ist ein • Für KMU werden von der WIBank Betriebs- einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, ist Nachrangdarlehen der Wirtschafts- und mittelkredite im Hausbankverfahren angeboten gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) und wird im Hausbankverfahren vergeben • Antragsberechtigt sind KMU mit bis zu 250 beträgt bis zu 30.000 EUR für Antragsberechtigte Mitarbeitern und 50 Mio. EUR Umsatz, die mit bis zu 50 Mitarbeitern • Zugang zum Kapital für Kleinunternehmen Investitionen in Hessen planen und deren Kapital • Die Höhe des Zuschusses bemisst sich, neben der erhalten freiberuflich Tätige und Unternehmen mit oder Stimmanteile nicht zu 25 % oder mehr im Anzahl an Beschäftigten, am Liquiditätsengpass, einem jährlichen Gesamtumsatz von bis zu Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befindet, der durch die Corona-Pandemie entstanden ist maximal 5 Mio. EUR und 25 Mitarbeitern die kein KMU sind • Zur Beantragung muss der Förderantrag mit • Zusätzlich ist ein Sitz in Hessen, eine Unabhängig- • Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 1 Mio. EUR je Angaben zur Branche, der Anzahl der Beschäftig- keit von Konzernen und eine hauptberufliche Vorhaben mit einem Festzins für die Dauer der ten, dem Grund für die existenzbedrohliche Führung notwendig Darlehenslaufzeit bzw. 10 Jahre Zinsbindung bei Wirtschaftslage bzw. den Liquiditätsengpass sowie längeren Laufzeiten • Es werden Darlehen zwischen 25.000 und der Höhe des entstandenen Liquiditätsengpasses 150.000 EUR vergeben, die von der Hausbank um • Ratentilgungsdarlehen mit Laufzeiten ab 2 Jahren aufgefüllt werden; zusätzlich sind mindestens 50% aufgestockt werden sind möglich Steuerunterlagen einzureichen • Die bereitgestellten Mittel können ohne Zweck- • Das Darlehen kann für Betriebsmittel genutzt • Unternehmen in Schwierigkeiten sind explizit von bindung im Unternehmen verwendet werden, bei- werden, beispielsweise für die Beschaffung und dieser Unterstützung ausgeschlossen spielsweise als Liquiditätsreserve, zur Auftrags- Aufstockung des Warenlagers, Aufwendungen für • Die Beantragung erfolgt über das Onlineportal vorfinanzierung aber auch für Investitionen; die Marketingmaßnahmen, Beratungskosten, Markt- des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verbesserung von Finanzierungsstruktur und erschließungskosten oder Auftragsvorfinanzierung Verkehr und Wohnen Liquiditätssituation steht im Fokus der Förderung verwendet werden Link: Information und Antrag Corona-Soforthilfe Link: Informationen KfK WIBank Link: Informationen Betriebsmittelkredite Kontakt: Kontakt: Kontakt: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, WIBank Förderberatung WIBank Förderberatung Verkehr und Wohnen Telefon: 0611 / 774-7333 Telefon: 0611 / 774-7333 Telefon: 0611 / 815-0 E-Mail: foerderberatunghessen@wibank.de E-Mail: foerderberatunghessen@wibank.de E-Mail: info@wirtschaft.hessen.de Quelle: WIBank, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
2.2 Länderspezifische Unterstützungsmaßnahmen – Land Nordrhein-Westfalen Corona-Soforthilfe Universalkredit Mikromezzaninfonds • Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines • Der Universalkredit wird von der NRW.BANK • Für kleine Unternehmen und Existenzgrün- einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, ist im Hausbankverfahren vergeben dungen werden von der Kapitalbeteiligungs- gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und gesellschaft NRW (KBG) Mikromezzaninfonds • Der Universalkredit ist ein zinsgünstiges Darlehen beträgt bis zu 25.000 EUR über 3 Monate für mit Mezzaninkapital angeboten mit flexiblen Laufzeiten für Vorhaben im In- und Antragsberechtigte mit bis zu 50 Mitarbeitern Ausland • Die Mikromezzaninfinanzierung in Höhe von bis zu • Voraussetzungen für die Beantragung sind 75 .000 EUR erfolgt als stille Beteiligung und trägt • Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und entweder eine Halbierung des Umsatzes im zur Verstärkung der wirtschaftlichen -gründer, mittelständische Unternehmen Verhältnis zum Vormonat, oder die vorhandenen Eigenkapitalbasis bei; durch das zugeführte (inländische und ausländische Unternehmen der Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Kapital wird das Rating verbessert und neuer gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu Kreditspielraum geschaffen. Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz - erfüllen (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, einschließlich verbundener Unternehmen - 500 • Eine Beteiligung kann bei der KBG per Leasingraten), oder der Betrieb wurde auf Mio. EUR nicht überschreitet) und Angehörige der Antragsformular unter Angabe von Informationen behördliche Anordnung geschlossen freien Berufe über den Unternehmer, Informationen über die • Eine Beantragung erfolgt online, über das Geschichte und Perspektive des Unternehmens, • Der Universalkredit kann als Investitionsdarlehen Antragsformular des Ministeriums für Informationen über die Produkte und Leistungen, oder als Betriebsmitteldarlehen ausgezahlt werden Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und die Marktposition und Wettbewerber, Einen Energie • Es sind Darlehen bis über 10 Mio. EUR möglich, Geschäftsplan für die nächsten drei Jahre sowie bei Haftungsfreistellungsbeträgen bis 250.000 die letzten (drei) Jahresabschlüsse beantragt • Unternehmen in Schwierigkeiten sind explizit von EUR erfolgt eine Kreditzusage in der Regel werden dieser Unterstützung ausgeschlossen innerhalb von 72 Stunden Link: Information Corona-Soforthilfe Link: Informationen Universalkredit NRW.BANK Link: Informationen Mikromezzaninfonds Kontakt: Kontakt: Kontakt: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung NRW.BANK Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Telefon: 0211 / 91741-4800 Telefon: 02131 5107-200 Telefon: 0211 / 61772-555 E-Mail: info@nrwbank.de E-Mail: info@bb-nrw.de E-Mail: poststelle@mwide.nrw.de Quelle: NRW.BANK, Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
2.2 Länderspezifische Unterstützungsmaßnahmen – Land Rheinland-Pfalz Corona-Soforthilfe Unternehmerkredit RLP Weitere Finanzierungen • Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines • Ein Unternehmerkredit Investitions- und • Unabhängig vom Unternehmerkredit unterstützt einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, ist Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) kann über die ISB noch mit einem Gründerkredit, einem Aus- gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und die Hausbank beantragt werden und Weiterbildungskredit sowie einem Betriebs- beträgt bis zu 15.000 EUR für Antragsberechtigte mittelkredit • Der Unternehmerkredit wird als Investitionskredit mit bis zu 10 Beschäftigten. oder Betriebsmittelkredit ausgezahlt. • Die Finanzierungen werden über einen • Unternehmen mit 11-30 Beschäftigten erhalten bis Förderantrag im Zuge des Hausbankverfahrens • Zugang zu einem Unternehmerkredit haben Frei- zu 30.000 EUR Sofortdarlehen des Landes vergeben und richten sich an Freiberufler, KMU berufler und gewerbliche Unternehmen (max. 250 zuzüglich einem Landes-Zuschusses über 30 und MidCap-Unternehmen mit bis zu 3.000 Beschäftigte und 50 Mio. EUR Umsatz) Prozent der Darlehenssumme. Insgesamt beträgt Mitarbeitern die Soforthilfe damit bis zu 39.000 EUR. • Nicht antragsberechtigt sind Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der • Der Kredithöchstbetrag liegt bei 5 Mio. EUR • Voraussetzung ist neben einer entsprechenden Leitlinien der Europäischen Kommission für • Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten Beeinträchtigung durch das Corona-Virus ein staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturie- gemäß der EU-Leitlinie können nicht gefördert Hauptsitz in Rheinland-Pfalz, dass Waren und rung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierig- werden Dienstleistungen bereits 2019 angeboten wurden. keiten; Ausgeschlossen sind darüber hinaus die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits • Ab sofort werden auch bei Programmdarlehen • Nicht förderfähig sind Unternehmen, die sich abgeschlossener Vorhaben, Anschluss- ohne Haftungsfreistellung auf formlosen Antrag bereits vor dem 11. März 2020 in finanzierungen und Prolongationen der Hausbank auf dem Bankenleitweg großzügig wirtschaftlichen Schwierigkeiten befanden Tilgungsaussetzungen gewährt. Diese werden • Das Antragsformular ist per E-Mail an • Die Kredithöhe beträgt bis zu 2 Mio. EUR für zunächst bis Jahresende 2020 befristet CSH@isb.rlp.de einzureichen Investitionskredite und bis zu 500.000 EUR für Betriebsmittelkredite Link: Antragsformular Corona-Soforthilfe Link: Informationen Unternehmerkredit RLP Link: Hilfsangebote der ISB Kontakt: Kontakt: Kontakt: Stabsstelle Unternehmenshilfe im Ministerium für Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau: Telefon: 06131 / 6172-1333 Telefon: 06131 / 6172-1333 Telefon: 06131 / 16-5110 E-Mail: beratung@isb.rlp.de E-Mail: beratung@isb.rlp.de unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de Quelle: ISB; Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
2.3 Kurzarbeitergeld
2.3 Kurzarbeitergeld – Inanspruchnahme Generelle Voraussetzungen Erleichterungen durch die Corona-Krise Auswirkungen für das (Wirkung zum 01.03.2020, befristet bis 31.12.2020) Unternehmen 1. Erheblicher Arbeitsausfall 1. Absenkung der Quote für den Anteil der im 1. Das Kurzarbeitergeld wird flexibler. a. Wirtschaftliche Gründe/ betriebliche Betrieb vom Arbeitsausfall betroffenen Unternehmen können es unter er- Strukturveränderung/ unabwendbares Ereignis Arbeitnehmer auf 10% leichterten Voraussetzungen erhalten b. Vorübergehender Arbeitsausfall c. Unvermeidbarkeit Arbeitsausfall 2. Die Remanenz- und damit die noch 2. Mindestens 1/3 der Beschäftigten mit mehr als 10% 2. 100% Erstattung der vom AG zu tragenden anfallenden Personalkosten werden Arbeitszeitausfall Sozialversicherungsbeiträge für AN, die weiter reduziert Kurzarbeitergeld beziehen, durch die Agentur für 3. Effekte können durch rückwirkende 3. Die auf die Kurzarbeit entfallenden Arbeit Anmeldung für März realisiert werden Sozialversicherungsbeiträge hat der Arbeitgeber alleine zu tragen 3. Vollständiger Verzicht auf Einsatz negativer Achtung! - Betriebsint. Regelungen/ Arbeitszeitsalden Fristen unbedingt berücksichtigen 4. Vollständiger Abbau von Arbeitszeitkonten (und ggfs. • Vereinbarungen mit/ Fristen bei BR Aufbau negativer Arbeitszeitsalden) • Kurzarbeiterklauseln in Verträgen 4. Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer 5. Leiharbeiter können kein Kurzarbeitergeld beziehen • Tarifliche Regelungen beachten 5. Anmeldung rückwirkend zum 01. März 2020 • Ggf. Abschluss Einzelvereinbarung 6. Anzeige bei der Agentur für Arbeit (Eingang des Antrags in möglich mit Arbeitnehmern dem Monat, in dem die Kurzarbeit beginnt) Eignung auch für kleine und mittlere Unternehmen, da als betriebliche Voraussetzung im Betrieb oder der Betriebsabteilung lediglich mind. eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beschäftigt sein muss. Antragsstellung (Formulare und Hinweise sind auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zu finden) Einverständnis der MA einholen, Beantragung des KUG bei der zuständigen Prüfung und Rückmeldung Einbeziehung BR/ Gewerkschaften Agentur für Arbeit durch die Agentur für Arbeit Anzeige über Berechnung und Auszahlung Erstattung KUG und Sozialvers.-beiträge durch die des KUG für ausgefallene Agentur für Arbeit (Anträge für März 2020 sollen Arbeitsausfall soweit möglich Ende März erstattet werden) Stunden
2.4 Steuerliche Liquiditätshilfen
2.4 Steuerliche Liquiditätshilfen – (Maßnahmenpaket des BMWi und BMF vom 13.03.2020) • Die Stundung von Steuern sowie die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen wurden durch das aktuelle „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ deutlich vereinfacht • Dies betrifft insbesondere die folgenden Steuerarten + Körperschaftsteuer + Umsatzsteuer + Einkommensteuer + Gewerbesteuer + Energiesteuer + Sozialversicherungsbeiträge • Nicht möglich ist zum jetzigen Zeitpunkt die Stundung der Lohn- und Kapitalertragssteuer • Steuerstundungen gelten in der Regel nicht rückwirkend, sondern frühestens ab dem Tag des Antragseingangs bei der Behörde. Hessen, NRW und Niedersachsen erstatten auf Antrag jedoch auch rückwirkend getätigte Sondervorauszahlungen der Umsatzsteuer. • Eine Stundung durch das Finanzamt darf den Anspruch nicht gefährden, sodass das Finanzamt Sicherheitsleistungen verlangen kann • Zu beachten: Die persönliche Haftung der Geschäftsführung für die Umsatz- und Lohnsteuer sowie die Sozialversicherungsabgaben greift weiterhin! Die Abstimmung mit dem Juristen des Unternehmens sollte daher immer gegeben sein
2.4 Steuerliche Liquiditätshilfen – Zuständigkeiten und Beantragung Stundung Stundung Stundung Stundung Stundung Stundung Anpassung Sozialversiche- Körperschaftsteuer Einkommensteuer Umsatzsteuer Gewerbesteuer Energiesteuer Vorauszahlungen rungsbeiträge Zuständigkeit Das zuständige Das zuständige Das zuständige Die jeweilige Das zuständige Das zuständige Die jeweiligen Finanzamt DasFinanzamt zuständige Finanzamt Finanzamt Gemeinde / Stadt Hauptzollamt Finanzamt Krankenkassen Beantragung Die Beantragung Die Beantragung Die Beantragung Die Beantragung Die Beantragung Die Beantragung Die Beantragung variiert zwischen den variiert zwischen den variiert zwischen den variiert zwischen den variiert zwischen den variiert zwischen den variiert zwischen den Finanzämtern Finanzämtern Finanzämtern Gemeinden und Hauptzollämtern Finanzämtern Krankenkassen Die Beantragung variiert zwischen den Finanzämtern In der Regel kann ein In der Regel kann ein In der Regel kann ein Städten In der Regel erfolgt die In der Regel kann ein In der Regel erfolgt die Antragsformular Antragsformular Antragsformular In der Regel erfolgt die Beantragung formlos Antragsformular Beantragung formlos In der Regel kann ein Antragsformular verwendet oder eine formlose E- verwendet oder eine verwendet oder eine verwendet oder eine Beantragung formlos per E-Mail unter verwendet oder eine per E-Mail Mail unter Angabe der Steuernr. übersendet werden formlose E-Mail unter formlose E-Mail unter formlose E-Mail unter per E-Mail oder Brief Angabe der Steuernr. formlose E-Mail Genehmigung nur, Angabe der Steuernr. Angabe der Steuernr. Angabe der Steuernr. unter Angabe der übersendet werden wenn sämtliche, übersendet werden übersendet werden übersendet werden Steuernr. staatlichen Hilfen Sonstiges genutzt werden Zusätzlich Anpassung Zusätzlich Anpassung Beachtung der Haftung Zusätzlich Anpassung Das zuständige Haupt- Möglich für Erleichterung durch der Vorauszahlungen Zusätzlich der Anpassung der Vorauszahlungen Vorauszahlungen der Geschäftsführung der Vorauszahlungen zollamt kann über die Körperschaftsteuer, die Mitteilung des möglich möglich möglich über das Finanzamt Dienststellensuche auf Einkommensteuer, GKV vom 25.03.20 möglich der Website der Gewerbesteuer Beachtung der Haftung Generalzolldirektion der Geschäftsführung ermittelt werden Abstimmung mit juristischer Beratung des Unternehmens ist zwingend notwendig! Quelle: BMWi; BMF; GKV; Analyse SMP Die Nutzung steuerlicher Liquiditätshilfen ist durch das Maßnahmenpaket der Bundesregierung deutlich vereinfacht worden und kann einen wesentlichen Bestandteil in der liquiditätsbezogenen Krisenplanung bilden.
2.5 KfW-Förderungen
2.5 KfW-Förderungen – Allgemeine Informationen und aktueller Status KfW-Sonderprogramm KfW-Sonderprogramm für für KfW-Unternehmerkredit KfW-Unternehmerkredit Bestehende Förderkreditprogramme der KfW Inhalte KfW-Unternehmerkredit 1. Förderbedingungen • für Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt sind 2. Verwendungszweck 3. Risikoprüfung • bis zu 25 Mio. EUR Kreditvolumen für Investitionen und Betriebsmittel 4. Kredithöhe & Auszahlung • Inanspruchnahme ohne Umsatzbeschränkung möglich (vor Corona Krise bis 500 Mio. EUR Umsatz) 5. Risikoübernahme • Nicht für Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen, Prolongationen 6. Laufzeitvarianten 7. Zinssatz & Tilgung ERP-Gründerkredit Universell1) 8. Antragstellung • Existenzgründung und Festigung bis zu 5 Jahre nach Gründung und ab 06.04. auch ältere Unternehmen 9. Notwendige Unterlagen (ohne Haftungsfreistellung auch länger) Details sh. Folgeseiten KfW-Sonderprogramm Das KfW-Sonderprogramm wird über die bestehenden Förderkreditprogramme umgesetzt, indem die Rahmenbedingungen dieser wesentlich modifiziert und erweitert wurden. Aktuelle Informationen (Stand: 01.04.2020) • Zusagen für Kreditanträge von bis zu 3 Mio. EUR, die durch die Hausbanken an die KfW gestellt werden, erfolgen automatisiert und ermöglichen so eine sehr kurzfristige Bereitstellung der Kredite.1) • Erste Auszahlungen des KfW-Sonderprogramms sind dementsprechend bereits erfolgt.2) • Die Auszahlung größerer Kredite (über 3 Mio. EUR) wird voraussichtlich ab 06. April 2020 starten. Quelle: KfW 1) keine weiteren Ausführungen zu diesem Kredit in dieser Präsentation 2) Aussagen durch Sprecher des DSGV sowie der KfW Das verabschiedete Maßnahmenpaket der Bundesregierung stellt die KfW in die Verantwor- tung, die kurzfristige Liquiditätsversorgung der Unternehmen zu erleichtern. Dazu wurde ein Sonderprogramm aufgesetzt, das über bestehende Förderkreditprogramme umgesetzt wird.
2.5 KfW-Förderungen – Rahmenbedingungen (1/3) 1. Förderbedingungen • Unternehmen, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind • nur für Unternehmen möglich, die zum Stand 31.12.2019 kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ sind (Definition nach Artikel 2 Nummer 18 der VO (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014) (vgl. 4.0 Rechtliche Themen): • Unternehmen wies geordnete Verhältnisse aus • Hausbank bzw. Konsortialbank hatte keine Kenntnis von ungeregelten Zahlungsrückständen des Antragstellers von mehr als 30 Tagen • es bestanden keine Stundungsvereinbarungen oder Covenantbrüche • Weiterhin müssen die Unternehmen über ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell (vor Ausbruch der Krise) verfügen: • Durchfinanzierung bis zum 31.12.2020 voraussichtlich gegeben (gem. akt. Planung zum Zeitpunkt der Antragsstellung ohne „Corona-Krise“) • positive Fortführungsprognose (unter der Annahme einer sich wieder normalisierenden wirtschaftlichen Gesamtsituation) 2. Verwendungszweck • Förderfähige Maßnahmen • Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätige Beteiligungen • Ausschluss der Förderung: • Umschuldungen von bis zum 12.03.2020 gewährten Krediten • Nachfinanzierungen und Anschlussfinanzierungen • Sogenannte In-Sich-Geschäfte 3. Risikoprüfung • Vereinfachte Verfahren zur Risikoprüfung im Rahmen des KfW-Sonderprogramms 2020 • für Kredite bis 3,0 Mio. EUR pro Unternehmen führt die KfW keine eigene Risikoprüfung durch, sondern übernimmt die (positive) Risikoprüfung der Hausbank • Für Kredite über 3,0 bis 10,0 Mio. EUR: schnellere Risikoprüfung bei Erfüllung der „Fast Track Kriterien“ möglich. KfW vollzieht eine vereinfachte Prüfung, bei der die Plausibilisierung der Kriterien und die Erstellung eines Ratings ohne weitere Dokumentation vorgenommen werden. Sind die Kriterien nicht erfüllt, gilt die übliche Risikoprüfungstiefe. • Bei Kreditbeträgen über 10 Mio. Euro bis einschließlich 300 Mio. Euro pro Unternehmen: üblicher Kreditprozess für Kredite über 1 Mio. Euro Eigenrisiko der KfW • Bei Kreditbeträgen über 300 Mio. Euro pro Unternehmen: Plausibilisierung der Kreditvertragsdokumentation im Rahmen der üblichen Prozesse zur Risikoanalyse Quelle: Homepage KfW; Analyse SMP
2.5 KfW-Förderungen – Rahmenbedingungen (2/3) 4. Kredithöhe und Auszahlung • Kredithöhe bis zu 1 Mrd. Euro pro Unternehmensgruppe, begrenzt auf maximal • 25% des Jahresumsatzes 2019 oder • das doppelte der Lohnkosten 2019 oder • Den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder • 50% der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro • Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt. • 100% des Kreditbetrages werden ausgezahlt • Abruf des Betrags in Teilen oder in Summe, Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage. • Bereitstellungsprovision 0,15% pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage (andere Regelung wenn noch nicht abgerufen) 5. Risikoübernahme • KfW übernimmt 90% (kleine und mittlere Unternehmen) bzw. 80% (große Unternehmen) des Kreditausfallsrisikos – die Hausbank trägt restliches Risiko • Kreditnehmer haftet zu 100% für die Rückzahlung • Art und Höhe der Sicherheiten werden direkt mit der Hausbank vereinbart 6. Laufzeitvarianten • bis zu 2 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit (nicht für Investitionen/ Übernahmen/ tätige Beteilig.) • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit 7. Zinssatz und Tilgung • Festlegung des Zinssatzes unter Berücksichtigung der Bonität des Kreditnehmers und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten • Einordnung des Unternehmens in eine der von der KfW vorgegebenen Bonitäts- und Besicherungsklassen und Zuordnung des Förderkredits in eine von der KfW vorgegebenen Preisklassen. • Kombinationen aus Bonität und Besicherung 7/1, 7/2 und 6/3 jetzt auch berechtigt; Die Haftungsfreistellung darf bei der Ermittlung der Besicherungsklasse (wie bisher schon) nicht berücksichtigt werden. Quelle: Homepage KfW; Analyse SMP
2.5 KfW Förderungen – Rahmenbedingungen (3/3) 7. Zu Zinssatz und Tilgung • Zinssatz liegt zwischen 1,0% - 1,46% p.a. (kleine/ mittlere Unternehmen) bzw. 2,0% - 2,12% p.a. (große Unternehmen) • Nach tilgungsfreier Zeit erfolgt Rückzahlung vierteljährlich in gleich hohen Raten bzw. bei endfälliger Tilgung in voller Höhe zum Laufzeitende • Außerplanmäßige Tilgungen nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung 8. Antragstellung • Gewährung der KfW-Kredite über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen). • Antragstellung bei Finanzierungspartner (i.d.R. Hausbank) • Start der Antragstellung: 23. März 2020 • Link zur Antragsvorlage: https://corona.kfw.de/ • Ziel, Entscheidungen zu Anträgen innerhalb von 5 Bankarbeitstagen 9. Benötigte Unterlagen • Kurze schriftliche Beschreibung der Auswirkungen der Pandemie auf Ihr Unternehmen (u.a. Änderungen im und das aktuelle Verhalten der Kunden Lieferanten, Fehlzeiten/ Ausfälle der Mitarbeiter) • Die letzten zwei Jahresabschlüsse inkl. Verbindlichkeitenspiegel oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, jeweils inklusive Vorjahreszahlen; liegt noch kein Jahresabschluss 2019 vor, ist der Jahresabschluss 2018 ausreichend • Wenn der letzte vorliegende Jahresabschluss älter als 3 Monate ist: Betriebswirtschaftliche Auswertung 2019 (inklusive Summen- und Saldenliste); Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage ist eine BWA ausreichend. • Kapitaldienstberechnung • Liquiditätsplanung für die nächsten Wochen/ Monate (6-12 Monate) unter Berücksichtigung der zu erwartenden Umsatzänderungen bzw. des Auftragsbestandes und Ermittlung des Kreditbedarfs anhand der Maßnahmen- und Liquiditätsplanung • Sofern vorliegt: Mehrjahres-Planung • Selbstauskunft (Formular) • Vorschlag für den Eigenbeitrag des Gesellschafters Hinweis: weitere Unterlagen können seitens der Hausbank individuell angefordert werden Quelle: Homepage KfW; Analyse SMP
2.6 Bürgschaften
2.6 Bürgschaften – Programme der Bürgschaftsbanken Generelle Voraussetzungen Unternehmen verfügt über ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell (vor Ausbruch der Krise): • Kapitaldienstfähigkeit war in 2019 gegeben • Zusätzliche Belastung ist auf Basis der wirtschaftlichen Zahlen 2019 tragbar • Kostenreduzierende Maßnahmen werden flankierend ergriffen Bisherige Regelungen Erleichterungen durch die Corona-Krise 1. Bürgschaftshöchstbetrag 1,25 Mio. EUR 1. Bürgschaftshöchstbetrag 2,5 Mio. EUR 2. Risikoanteil des Bundes bis 52% 2. Risikoanteil des Bundes bis 62% 3. Anteil der Betriebsmittellinie am Gesamtobligo maximal 50% 3. Anteil der Betriebsmittellinie am Gesamtobligo maximal 35% Notwendige Unterlagen (indikativ) 1. Jahresabschluss 2018 und vorläufiger Jahresabschluss 2019 (alternativ BWA 2019 inkl. Summen- und Saldenliste) 2. Aussagefähige Kapitalbedarfsermittlung, Liquiditätsplanung und Rentabilitätsvorschau 3. Selbstauskunft Eignung für kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter. Entscheidungen über Bürgschaften bis 250 TEUR sollen innerhalb von 72 Stunden getroffen werden, sodass Unternehmen in der aktuellen Krise schnell unterstützt werden können. Antragsstellung • In der Regel indirekt über die Hausbank, aber auch direkte Antragsstellung über Online-Finanzierungsportal der deutschen Bürgschaftsbanken möglich • Der Antragsweg wird im folgenden standardisiert dargestellt: Unternehmen Im Falle positiver Prüfung, aber fehlenden Bei positiver Einschätzung: beantragt Kredit bei Sicherheiten: Antragsstellung durch Hausbank Übernahme der Ausfallbürgschaft Hausbank und Unternehmen Bewertung des Antrags Unternehmen und Hausbank durch Bürgschaftsbank schließen Kreditvertrag Hausbank sichtet Unterlagen
2.6 Bürgschaften – Landes- und Bundesbürgschaften Landesbürgschaften: • Bürgschaften der Bundesländer grundsätzlich ab einer Höhe von 2,5 Mio. EUR, bei Sanierungen ggfs. auch für kleinere Beträge • Maximal kann der Finanzierungsbedarf für die kommenden 18 (12) Monate für kleine- und mittlere Unternehmen (Großunternehmen) gedeckt werden • Das Land übernimmt eine Ausfallbürgschaft von üblicherweise 90 %. • Die Laufzeit einer Bürgschaft beträgt maximal sechs Jahre. • Für die Übernahme der Bürgschaft ist – länder- und ratingabhängig – eine Garantieprovision von 0,5 % p.a. bis zu 2,0 % p.a. zu zahlen. • Die Antragstellung erfolgt bei den Hausbanken oder Sparkassen vor Ort. • Ansprechpartner sind die jeweiligen Wirtschaftsministerien oder der Bürgschaftsmandatar (PwC für Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Thüringen und in allen anderen Bundesländern die jeweiligen Förderbanken) Bundesbürgschaften: • Parallele Bürgschaften von Bund und Ländern, in denen jeweils mehr als 10 % der Belegschaft eines Unternehmens beschäftigt sind. • Öffnung des Programms auch für Unternehmen außerhalb strukturschwacher Regionen im Zuge der Corona-Krise (befristet bis 31.12.2020). • Höhe der Bürgschaft: ab einem Volumen von 50 Mio. EUR • Bürgschaftsquote: max. 90% der Kreditsumme zur Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen. • Maximale Kreditlaufzeit: 6 Jahre • Beschränkung auf Finanzierungsbedarf der kommenden 18 (12) Monate für KMU (Großunternehmen) • Garantieprovision von 0,5 % p.a. bis zu 2,0 % p.a. • Beschleunigte Verfahren von ein bis zwei Wochen in der derzeitigen Krisensituation • Die Antragstellung erfolgt unmittelbar oder mittelbar über den/die Kreditgeber bei PwC als Mandatar des Bundes. (Der Antrag ist ohne Einschaltung einer Bank möglich, jedoch muss diese später im Verfahren beitreten.)
Diese Präsentation stellt eine Themensammlung mit Stand 1. April 2020 dar und ersetzt keine rechtliche Prüfung. Vielen Dank für Ihre Treue in dieser schwierigen Zeit! Bei Fragen steht Ihnen das Lechner-Team immer zur Verfügung! D. Lechner GmbH Lechner Hungary Kft. Lechner Svenska Holding AB Erlbacher Straße 112 Madách Imre u. 26-28. Hinnerydsvägen 43 B 91541 Rothenburg o. d. Tauber 2534 Tát (Ipartelep) 287 34 Strömsnäsbruk Germany Hungary Sweden Tel +49 9861 701-0 Tel +36 33 522-830 Tel +46 433 525800 info@lechner-ag.de lechner@lechner.hu kundservice@lechner.se www.lechner-ag.de www.lechner.hu www.lechner.se
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