Corona Krisenmanagement - Maßnahmen zur Existenzsicherung - Lechner

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Corona Krisenmanagement - Maßnahmen zur Existenzsicherung - Lechner
Corona Krisenmanagement -
Maßnahmen zur Existenzsicherung
Corona Krisenmanagement - Maßnahmen zur Existenzsicherung - Lechner
Diese Präsentation stellt eine Themensammlung mit Stand
                                           1. April 2020 dar und ersetzt keine rechtliche Prüfung.

Übersicht Inhalte

1. Das Spektrum der Krisenmaßnahmen
2. Staatliche Unterstützung
    2.1 Corona Soforthilfe des Bundes
    2.2 Länderspezifische Hilfsmaßnahmen
    2.3 Kurzarbeitergeld
    2.4 Steuerliche Liquiditätshilfen
    2.5 KfW-Förderungen
    2.6 Bürgschaften
Corona Krisenmanagement - Maßnahmen zur Existenzsicherung - Lechner
1.0 Überblick –
    Das Spektrum der Krisenmaßnahmen
Corona Krisenmanagement - Maßnahmen zur Existenzsicherung - Lechner
1.0 Das Spektrum der Corona-Krisenmaßnahmen

     Woche 1                                                  Folgewochen

     Sofortmaßnahmen zur kurzfristigen Liquiditätssicherung   Existenzsicherung durch Nutzung vielfältiger Finanzierungsmaßnahmen

         Operative Krisenmaßnahmen1)                           Staatliche Unterstützung
                                                              Staatliche Unterstützung
                                                              • Soforthilfen des Bundes
     •    Kurzfristige Liquiditätsplanung
                                                                          Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige
     •    Mietstundungen
                                                              • Länderspezifische Hilfsmaßnahmen
     •    Stundung von Leasingraten
                                                                          Zusätzliche Soforthilfen, Kredite und weitere Finanzierungen
     •    Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
                                                              • Kurzarbeitergeld
     •    Investitionsstopp                                               Erleichterte Zugangsvoraussetzungen, Erstattung SV-Beiträge für Kurzarbeit
     •    Ggfs. Mahnwesen                                     • Steuerliche Liquiditätshilfen – immer juristische Freigabe einholen
     •    Ggfs. Verlängerung Zahlungsziele bei Lieferanten                Steuerstundung, Anpassung Steuervorauszahlungen
                                                              • KfW-Kreditprogramme
                                                                          KfW-Sonderprogramm im Rahmen der Corona-Krise
                                                              • Bürgschaften
                                                                          Bürgschaftsprogramm der Bürgschaftsbanken, Landes-/Bundesbürgschaften

1)   in dieser Unterlage nicht weiter erläutert

           Zur Existenzsicherung während der Corona-Krise wurden durch die Bundesregierung und
           die Länder unterschiedliche Programme zur staatlichen Unterstützung von Unternehmen
           realisiert. Im Rahmen der Präsentation werden diese Möglichkeiten detaillierter vorgestellt.
Corona Krisenmanagement - Maßnahmen zur Existenzsicherung - Lechner
Corona-Schutzschild für Deutschland – Übersichtsfolie

                                          Selbstständige, Freiberufler,                                                             Alle Unternehmen
                                                kleine Betriebe

       Kurzarbeitergeld                            Soforthilfe                   Schutzfonds Antrag:                            KW-Kredite Antrag:
   Antrag Bundesagentur für Arbeit         Antrag: Bundesland / Kommune        Bundeswirtschaftsministerium                  Hausbank / Finanzierungspartner

                                                                           100 Mrd. EUR       100 Mrd. EUR                           Unternehmensalter
     Unter-             Beschäftigte                                       Kapitalmaß-        Beteiligung an
                                          maximal 10       maximal 5
                                                                           nahmen             Refinanzierung         maximal 5 Jahre                    mindestens 5 Jahre
    nehmen                                Beschäftigte     Beschäftigte
                                                                                              der KfW-
                                                                                              Programme

                                                                                                                      KMU       Mittelständische und große        KMU
wenn 10% der        • 60% des            15.000 EUR       9.000 EUR                  400 Mrd. EUR
                                                                                                                                       Unternehmen
Beschäftigten         Nettogehalts       Zuschuss zu      Zuschuss zu                Bürgschaften
von Arbeitsaus-
                    • 67% mit Kind       Betriebskosten   Betriebskosten
fall betroffen:
                    • Flexible           für 3 Monate     für 3 Monate
• Rückwirkend
                      Arbeitszeiten                                                                                 bis 2 Mrd. EUR     bis 5 Mrd. EUR      bis 2 Mrd. EUR
  zum 1. März
• Für 12 Monate
                                                                                                                    Jahresumsatz       Jahresumsatz        Jahresumsatz
• Erstattung der
  Sozialversiche-
  rungsbeiträge                                                                                                     Gründerkredit      Kredit für         Unter-
                                                                                                                                       Wachstum           nehmenskredit

                                                                                Steuerliche Hilfsmaßnahmen – Antrag: Finanzamt
                                                                            weniger zahlen          später zahlen            später zahlen

                                                                           Anpassung von        Stundungen von            Vollstreckungs-
                                                                           Steuervoraus-        Steuerzahlungen           maßnahmen
Quelle: Bundesministerium der Finanzen                                     zahlungen                                      werden ausgesetzt
Corona Krisenmanagement - Maßnahmen zur Existenzsicherung - Lechner
2.0 Staatliche Unterstützung –
    Liquiditäts- und Finanzierungsmaßnahmen
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2.0 Staatliche Unterstützungsmaßnahmen – Zusammenfassung
 Soforthilfen des Bundes                                                      Steuerliche               Kreditprogramme für
                                        Kurzarbeitergeld                                                                                        Bürgschaften
     und der Länder                                                         Liquiditätshilfe           Liquiditätshilfen (Bund)
                                          (Kapitel 2.3)                                                                                          (Kapitel 2.6)
     (Kapitel 2.1/2.2)                                                       (Kapitel 2.4)                   (Kapitel 2.5)
 Bund                              Flexibilisierung                   Vereinfachte Steuerstundung      KfW-Unternehmerkredit             Bürgschaftsprogramme der
 • Nicht zurückzuzahlende          • Absenkung Quote für den          und Anpassung der                (037/047)                         Bürgschaftsbanken mit
   Zuschüsse für                      Anteil der im Betrieb vom       Steuervorauszahlungen            • Bis zu 25 Mio. EUR für          Erleichterungen
   Kleinstunternehmen und             Arbeitsausfall betroffenen      • Körperschaftsteuer                Investitionen und              • Bürgschaftshöchstbetrag 2,5
   Soloselbständige                   Arbeitnehmer auf 10%            • Umsatzsteuer                      Betriebsmittel                    Mio. EUR
 • Gestaffelt nach Anzahl der      • Erstattung der vom AG zu         • Einkommensteuer                • Bis zu 80% Risikoüber-          • Risikoanteil des Bundes bis
   Beschäftigten: Einmaliger          tragenden                       • Gewerbesteuer                     nahme für Unternehmen >           62%
   Zuschuss für drei Monate           Sozialversicherungsbeiträge     • Energiesteuer                     KMU (KMU bis zu 90%)           • Anteil der Betriebsmittellinie
   von 9 TEUR bei bis zu 5 MA         durch die Agentur für Arbeit    • Sozialversicherungsbeiträge                                         am Gesamtobligo maximal
   und von 15 TEUR bei bis zu      • Anmeldung rückwirkend                                             KfW-Sonderprogramm                   50%
   10 MA                              zum 01. März 2020 möglich       Allgemeine Anmerkungen           • Konsortialfinanz. ab 25 Mio.
                                                                      • Keine Rückwirkung der            EUR                             Landesbürgschaften
 Länder                            Antragsstellung                       Steuerstundungen              • Bis zu 80% des Risikos          • Bürgschaftshöhe in der
 • Zusätzlich zum einheitlichen    • Anmeldung bei der                • Das Finanzamt kann               durch die KfW für Invest.         Regel ab 2,5 Mio. EUR
   Bundesprogramm haben              zuständigen Agentur für             Sicherheitsleistungen           und Betriebsmittel und bis
   zahlreiche Bundesländer           Arbeit                              verlangen                       60% der Gesamtverschuld.        Bundesbürgschaften
   eigene Soforthilfe-             • KUG-Abrechnungsliste als         • Persönliche Haftung der                                          • Bürgschaftshöhe in der
   programme aufgelegt, die          Anlage zum Leistungsantrag          Geschäftsführung für die      Voraussetzung:                      Regel ab 50 Mio. EUR
   ggfs. über die Hilfen der       • Betriebsinterne Regelungen/         Umsatz- und Lohnsteuer        • Kein „Unternehmen in
   Bundesregierung                   Fristen beachten                    sowie die Sozial-               Schwierigkeiten“
   hinausgehen.                                                          versicherungsabgaben          • Das UN wies geordnete
 • Bspw. auch für                                                     • Immer Absicherung durch          wirtschaftl. Verhältnisse aus
   Unternehmen bis zu 50 MA                                              Juristen des Unternehmens
 Für KMUs bis zu 10 MA             Für alle Unternehmen, die          Größenunabhängig für alle        Auch für KMUs grds. relevant      Für KMUs i.W. Programme der
 relevant                          mind. einen Arbeitnehmer           Unternehmen, die die             (keine Mindestgröße für antrag-   Bürgschaftsbanken relevant
  S. 9                            beschäftigen und die weiteren      Voraussetzungen für die          stellende Unternehmen)             S. 27
 Erweiterte Soforthilfen der       Voraussetzungen erfüllen,          steuerlichen Liquiditätshilfen    S. 22-25                        Bei Bürgschaftsbedarf > 2,5
 Länder können für KMUs über       relevant                           erfüllen, relevant                                                 Mio. EUR sind Landes-
 die Grenzen der Bundes-            S. 17                             S. 19-20                                                         /Bundesbürgschaften zu prüfen
 förderung hinaus relevant sein                                                                                                           S. 28
  S. 11-15
Quelle: KfW; LfA; Bundesagentur für Arbeit, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
2.1 Corona-Soforthilfe der Bundesregierung
2.1 Corona-Soforthilfe – Bundesregierung
 Corona-Soforthilfe
 •   Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise.
 •   Antragsberechtigte: Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente),
     die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind. Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen in Schwierigkeiten, bspw. wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde
     oder wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, insbesondere wenn dies bereits vor der Corona-Pandemie (vor dem 11. März 2020) der Fall war.
 •   Voraussetzung ist neben einer entsprechenden Beeinträchtigung durch das Corona-Virus, dass sie ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem
     inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind.
 •   Umfang der Soforthilfe:
        −   Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten: Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 9.000 EUR für drei Monate
        −   Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten: Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 15.000 EUR für drei Monate
 •   Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona-Krise: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten
     geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.
      Achtung: Die Angaben zum Antrag müssen richtig sein - Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden
        strafrechtlichen Konsequenzen führen.
 •   Eine wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Tätigkeit durch die Corona-Krise kann vorliegen, wenn mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1.
     März weggefallen sind, die Umsätze ggü. dem Vorjahresmonat mehr als halbiert sind, Umsatzerzielungsmöglichkeiten durch behördliche Auflagen massiv eingeschränkt
     wurden oder vorhandene Mittel nicht ausreichen, um kurzfristige Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (Indikative Anforderungen auf Basis des Antrags NRW).
 •   Antragsverfahren: Anträge können bei den zuständigen Ansprechpartnern in den Ländern elektronisch gestellt werden. Das Antragsverfahren variiert leicht zwischen den
     Bundesländern und ist grundsätzlich einfach gehalten. Ggfs. sind die Höhe des erwarteten Liquiditätsengpasses zu beziffern und der Grund für den Liquiditätsengpass
     schriftlich darzulegen (z.B. Antrag Baden-Württemberg). Dem Antrag sind keine Belege beizufügen, soweit vorhanden sind diese jedoch aufzubewahren.
 •   Antrags- und Auszahlungsfrist: Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.
 •   Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist zurückzuzahlen.
 •   Der Zuschuss wird bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Er ist grundsätzlich steuerpflichtig, eine Auswirkung ergibt sich jedoch erst mit der
     Steuererklärung 2020 und soweit in 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde.

 Weitere Informationen und eine Übersicht der jeweils zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern sind auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und
 Energie zu finden:
 https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/laender-soforthilfen.html
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
2.2 Länderspezifische
    Unterstützungsmaßnahmen
2.2 Länderspezifische Unterstützungsmaßnahmen – Land Baden-
Württemberg

 Corona-Soforthilfe                                       Liquiditätskredit                                        Weitere Finanzierungen
 •   Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines              •   Ein Liquiditätskredit der Förderbank Baden-          •   Unabhängig vom Liquiditätskredit unterstützt die L-
     einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, ist          Württemberg (L-Bank) kann über die Hausbank              Bank noch mit einer Gründungs- oder Wachstums-
     gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und           beantragt werden                                         finanzierung, einer Innovationsfinanzierung und
     beträgt bis zu 30.000 EUR für drei Monate für                                                                     einer Weiterbildungsfinanzierung
                                                          •   Zugang zu einem Liquiditätskredit haben Frei-
     Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
                                                              berufler und gewerbliche Unternehmen (max. 500       •   Die Finanzierungen werden über einen
 •   Voraussetzung ist neben einer entsprechenden             Mitarbeitenden) mit Sitz in Baden-Württemberg,           Förderantrag im Zuge des Hausbankverfahrens
     Beeinträchtigung durch das Corona-Virus ein              die einen Nachweis über die Tragfähigkeit des            vergeben und richten sich an Freiberufler und
     Hauptsitz in Baden-Württemberg und maximal 50            Unternehmenskonzeptes erbringen können.                  gewerbliche Unternehmen mit maximal 500
     Mitarbeiter; zusätzlich dürfen bisher noch keine                                                                  Mitarbeitern
                                                          •   Die Kredithöhe beträgt zwischen 10.000 EUR und
     vergleichbaren Hilfen beantragt worden sein
                                                              5 Mio. EUR                                           •   Voraussetzungen und Konditionen entsprechen im
 •   Es werden ausgefüllte Antragsformulare, falls                                                                     Wesentlichen den Angaben im Liquiditätskredit,
                                                          •   Der Kredit wird nicht zur Finanzierung von reinen
     vorhanden die Mitgliedsnummer bei einer Kammer                                                                    wenngleich entsprechend der jeweiligen
                                                              Investitionsvorhaben und für Vorhaben ohne
     sowie die Kundennummer bei der L-Bank, die                                                                        Finanzierung vereinzelt Besonderheiten bestehen
                                                              Bezug zu Baden-Württemberg gewährt;
     Handelsregisternr. und Umsatzsteuerid, die                                                                        (z.B. Einstufung ist eine Einstufung als innovatives
                                                              Unternehmen kurz vor oder in einem Insolvenz-
     Bankverbindung, Informationen über ggf. bereits                                                                   Unternehmen für die Beantragung einer Innova-
                                                              verfahren sind ebenfalls ausgeschlossen
     erhaltene De-minimis-Beihilfen oder Hilfen im                                                                     tionsfinanzierung notwendig)
     Zuge der Corona-Pandemie, Informationen zur          •   Benötigte Unterlagen sind abhängig von der
                                                              Hausbank, es werden jedoch mindestens Angaben        •   Auf formlosen Antrag kann darüber hinaus aktuell
     Höhe des Liquiditätsengpasses sowie die Anzahl
                                                              zu gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen,               eine 12- monatige Tilgungsaussetzung für
     der Beschäftigten benötigt
                                                              betrieblichen Verhältnissen, Investitionen und           bestehende Kredite beantragt werden
 •   Der Antrag ist auf www.bw-soforthilfe.de
                                                              wirtschaftlichen Verhältnissen verlangt
     einzureichen
Link: Informationen Corona-Soforthilfe                  Link: Informationen Liquiditätskredit                     Link: Hilfsangebote der L-Bank

 Kontakt:                                                 Kontakt:                                                 Kontakt:
 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau       L-Bank Hotline Wirtschaftsförderung                      L-Bank Hotline Wirtschaftsförderung
 Telefon: 0711 / 123-0                                    Telefon: 0711 / 122-2345                                 Telefon: 0711 / 122-2345
                                                          E-Mail: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de                  E-Mail: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
 BaWü Industrie- und Handelskammertag e.V.
 Telefon: 0711 / 2255 0060

Quelle: L-Bank; Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
2.2 Länderspezifische Unterstützungsmaßnahmen – Freistaat
Bayern

 Corona-Soforthilfe                                        Universalkredit                                           Akutkredit
 •   Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines               •   Ein Universalkredit der LfA Förderbank Bayern         •   Neben dem Liquiditätskredit vergibt die LfA
     einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, ist           kann über die Hausbank beantragt werden                   Förderbank Bayern im Hausbankverfahren
     gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und                                                                      noch Akutkredite von bis zu 2 Mio. EUR
                                                           •   Zugang zu einem Liquiditätskredit erhalten
     beträgt bis zu 30.000 EUR
                                                               Angehörige der Freien Berufe und Unternehmen          •   Antragsberechtigt sind mittelständische
 •   Örtlich zuständig ist die Bewilligungsbehörde,            mit einem jährlichen Gesamtumsatz bis maximal             Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
     in deren Bezirk die Betriebstätte bzw.                    500 Mio. EUR
                                                                                                                     •   Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfah-
     Arbeitsstätte des Antragstellers liegt.
                                                           •   Voraussetzung für die Unterstützung der                   ren befinden oder deren Bonitätseinstufung eine
 •   Voraussetzung ist neben einer entsprechenden              Unternehmen ist ein grundsätzlich tragfähiges             Einjahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von 10,00 %
     Beeinträchtigung durch das Corona-Virus eine              Konsolidierungskonzept zur nachhaltigen                   übersteigt
     Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern und                Verbesserung der wirtschaftlichen Situation und
                                                               das Unternehmen nicht überschuldet ist                •   Auf die Einreichung eines Konsolidierungs-
     maximal 250 Mitarbeiter; darüber hinaus darf es
                                                                                                                         konzeptes wird generell seitens der LfA verzichtet,
     sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten
                                                           •   Der Universalkredit kann z.B. für Umschuldung             sofern die Hausbank bei der Beantragung einen
     handeln
                                                               von Verbindlichkeiten, Betriebsmittelbedarf,              Konsolidierungsanlass gegenüber der LfA
 •   Zur Beantragung muss der Förderantrag mit                 Investitionen und Anschaffungen von Warenlagern           bestätigt
     Angaben zur Branche, der Anzahl der Beschäftig-           benutzt werden
                                                                                                                     •   Förderfähig sind Umschuldungen von kurzfr.
     ten, dem Grund für die existenzbedrohliche
                                                           •   Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 10 Millionen          Verbindlichkeiten in langfr. Fremdkapital,
     Wirtschaftslage bzw. den Liquiditätsengpass sowie
                                                               EUR je Vorhaben und ist 1 bis 2 Jahre tilgungsfrei        Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der
     der Höhe des entstandenen Liquiditätsengpasses
                                                               Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausdrücklich          Zahlungsfähigkeit sowie Investitionen, die zur
     aufgefüllt werden                                     •
                                                               von einer Vergabe ausgenommen                             Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen
                                                                                                                         (z.B. Umstellung der Produktion) notwendig sind

Link: Förderantrag Corona-Soforthilfe                    Link: Informationen Unterstützung LfA                      Link: Informationen Unterstützung LfA

 Kontakt:                                                  Kontakt:                                                  Kontakt:
 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft,             LfA-Förderberatung                                        LfA-Förderberatung
 Landesentwicklung und Energie                             Telefon: 089 / 21 24 -10 00                               Telefon: 089 / 21 24 -10 00
 Telefon: 089 / 2162-0                                     E-Mail: info@lfa.de                                       E-Mail: info@lfa.de
 E-Mail: info@stmwi.bayern.de

Quelle: LfA Förderbank Bayern; Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
2.2 Länderspezifische Unterstützungsmaßnahmen –
Land Hessen

 Corona-Soforthilfe                                       Kapital für Kleinunternehmen                               Betriebsmittelkredite
 •   Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines              •   Das Kapital für Kleinunternehmen ist ein               •   Für KMU werden von der WIBank Betriebs-
     einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, ist          Nachrangdarlehen der Wirtschafts- und                      mittelkredite im Hausbankverfahren angeboten
     gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und           Infrastrukturbank Hessen (WIBank) und wird
                                                              im Hausbankverfahren vergeben                          •   Antragsberechtigt sind KMU mit bis zu 250
     beträgt bis zu 30.000 EUR für Antragsberechtigte
                                                                                                                         Mitarbeitern und 50 Mio. EUR Umsatz, die
     mit bis zu 50 Mitarbeitern
                                                          •   Zugang zum Kapital für Kleinunternehmen                    Investitionen in Hessen planen und deren Kapital
 •   Die Höhe des Zuschusses bemisst sich, neben der          erhalten freiberuflich Tätige und Unternehmen mit          oder Stimmanteile nicht zu 25 % oder mehr im
     Anzahl an Beschäftigten, am Liquiditätsengpass,          einem jährlichen Gesamtumsatz von bis zu                   Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befindet,
     der durch die Corona-Pandemie entstanden ist             maximal 5 Mio. EUR und 25 Mitarbeitern                     die kein KMU sind
 •   Zur Beantragung muss der Förderantrag mit            •   Zusätzlich ist ein Sitz in Hessen, eine Unabhängig-    •   Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 1 Mio. EUR je
     Angaben zur Branche, der Anzahl der Beschäftig-          keit von Konzernen und eine hauptberufliche                Vorhaben mit einem Festzins für die Dauer der
     ten, dem Grund für die existenzbedrohliche               Führung notwendig                                          Darlehenslaufzeit bzw. 10 Jahre Zinsbindung bei
     Wirtschaftslage bzw. den Liquiditätsengpass sowie                                                                   längeren Laufzeiten
                                                          •   Es werden Darlehen zwischen 25.000 und
     der Höhe des entstandenen Liquiditätsengpasses
                                                              150.000 EUR vergeben, die von der Hausbank um          •   Ratentilgungsdarlehen mit Laufzeiten ab 2 Jahren
     aufgefüllt werden; zusätzlich sind
                                                              mindestens 50% aufgestockt werden                          sind möglich
     Steuerunterlagen einzureichen
                                                          •   Die bereitgestellten Mittel können ohne Zweck-         •   Das Darlehen kann für Betriebsmittel genutzt
 •   Unternehmen in Schwierigkeiten sind explizit von
                                                              bindung im Unternehmen verwendet werden, bei-              werden, beispielsweise für die Beschaffung und
     dieser Unterstützung ausgeschlossen
                                                              spielsweise als Liquiditätsreserve, zur Auftrags-          Aufstockung des Warenlagers, Aufwendungen für
 •   Die Beantragung erfolgt über das Onlineportal            vorfinanzierung aber auch für Investitionen; die           Marketingmaßnahmen, Beratungskosten, Markt-
     des Ministeriums für Wirtschaft, Energie,                Verbesserung von Finanzierungsstruktur und                 erschließungskosten oder Auftragsvorfinanzierung
     Verkehr und Wohnen                                       Liquiditätssituation steht im Fokus der Förderung          verwendet werden

Link: Information und Antrag Corona-Soforthilfe          Link: Informationen KfK WIBank                             Link: Informationen Betriebsmittelkredite

 Kontakt:                                                 Kontakt:                                                   Kontakt:
 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,          WIBank Förderberatung                                      WIBank Förderberatung
 Verkehr und Wohnen                                       Telefon: 0611 / 774-7333                                   Telefon: 0611 / 774-7333
 Telefon: 0611 / 815-0                                    E-Mail: foerderberatunghessen@wibank.de                    E-Mail: foerderberatunghessen@wibank.de
 E-Mail: info@wirtschaft.hessen.de

Quelle: WIBank, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
2.2 Länderspezifische Unterstützungsmaßnahmen – Land
Nordrhein-Westfalen

 Corona-Soforthilfe                                         Universalkredit                                            Mikromezzaninfonds
 •   Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines                •   Der Universalkredit wird von der NRW.BANK              •   Für kleine Unternehmen und Existenzgrün-
     einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, ist            im Hausbankverfahren vergeben                              dungen werden von der Kapitalbeteiligungs-
     gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und                                                                        gesellschaft NRW (KBG) Mikromezzaninfonds
                                                            •   Der Universalkredit ist ein zinsgünstiges Darlehen
     beträgt bis zu 25.000 EUR über 3 Monate für                                                                           mit Mezzaninkapital angeboten
                                                                mit flexiblen Laufzeiten für Vorhaben im In- und
     Antragsberechtigte mit bis zu 50 Mitarbeitern
                                                                Ausland                                                •   Die Mikromezzaninfinanzierung in Höhe von bis zu
 •   Voraussetzungen für die Beantragung sind                                                                              75 .000 EUR erfolgt als stille Beteiligung und trägt
                                                            •   Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und
     entweder eine Halbierung des Umsatzes im                                                                              zur Verstärkung der wirtschaftlichen
                                                                -gründer, mittelständische Unternehmen
     Verhältnis zum Vormonat, oder die vorhandenen                                                                         Eigenkapitalbasis bei; durch das zugeführte
                                                                (inländische und ausländische Unternehmen der
     Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen                                                                        Kapital wird das Rating verbessert und neuer
                                                                gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im
     Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu                                                                           Kreditspielraum geschaffen.
                                                                Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz -
     erfüllen (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume,
                                                                einschließlich verbundener Unternehmen - 500           •   Eine Beteiligung kann bei der KBG per
     Leasingraten), oder der Betrieb wurde auf
                                                                Mio. EUR nicht überschreitet) und Angehörige der           Antragsformular unter Angabe von Informationen
     behördliche Anordnung geschlossen
                                                                freien Berufe                                              über den Unternehmer, Informationen über die
 •   Eine Beantragung erfolgt online, über das                                                                             Geschichte und Perspektive des Unternehmens,
                                                            •   Der Universalkredit kann als Investitionsdarlehen
     Antragsformular des Ministeriums für                                                                                  Informationen über die Produkte und Leistungen,
                                                                oder als Betriebsmitteldarlehen ausgezahlt werden
     Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und                                                                           die Marktposition und Wettbewerber, Einen
     Energie                                                •   Es sind Darlehen bis über 10 Mio. EUR möglich,             Geschäftsplan für die nächsten drei Jahre sowie
                                                                bei Haftungsfreistellungsbeträgen bis 250.000              die letzten (drei) Jahresabschlüsse beantragt
 •   Unternehmen in Schwierigkeiten sind explizit von
                                                                EUR erfolgt eine Kreditzusage in der Regel                 werden
     dieser Unterstützung ausgeschlossen
                                                                innerhalb von 72 Stunden

Link: Information Corona-Soforthilfe                       Link: Informationen Universalkredit NRW.BANK Link: Informationen Mikromezzaninfonds

 Kontakt:                                                   Kontakt:                                                   Kontakt:
 Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung    NRW.BANK                                                   Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW
 und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen                 Telefon: 0211 / 91741-4800                                 Telefon: 02131 5107-200
 Telefon: 0211 / 61772-555                                  E-Mail: info@nrwbank.de                                    E-Mail: info@bb-nrw.de
 E-Mail: poststelle@mwide.nrw.de

Quelle: NRW.BANK, Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
2.2 Länderspezifische Unterstützungsmaßnahmen – Land
Rheinland-Pfalz

 Corona-Soforthilfe                                         Unternehmerkredit RLP                                     Weitere Finanzierungen
 •   Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines                •   Ein Unternehmerkredit Investitions- und               •   Unabhängig vom Unternehmerkredit unterstützt
     einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, ist            Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) kann über              die ISB noch mit einem Gründerkredit, einem Aus-
     gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und             die Hausbank beantragt werden                             und Weiterbildungskredit sowie einem Betriebs-
     beträgt bis zu 15.000 EUR für Antragsberechtigte                                                                     mittelkredit
                                                            •   Der Unternehmerkredit wird als Investitionskredit
     mit bis zu 10 Beschäftigten.
                                                                oder Betriebsmittelkredit ausgezahlt.                 •   Die Finanzierungen werden über einen
 •   Unternehmen mit 11-30 Beschäftigten erhalten bis                                                                     Förderantrag im Zuge des Hausbankverfahrens
                                                            •   Zugang zu einem Unternehmerkredit haben Frei-
     zu 30.000 EUR Sofortdarlehen des Landes                                                                              vergeben und richten sich an Freiberufler, KMU
                                                                berufler und gewerbliche Unternehmen (max. 250
     zuzüglich einem Landes-Zuschusses über 30                                                                            und MidCap-Unternehmen mit bis zu 3.000
                                                                Beschäftigte und 50 Mio. EUR Umsatz)
     Prozent der Darlehenssumme. Insgesamt beträgt                                                                        Mitarbeitern
     die Soforthilfe damit bis zu 39.000 EUR.               •   Nicht antragsberechtigt sind Sanierungsfälle und
                                                                Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der           •   Der Kredithöchstbetrag liegt bei 5 Mio. EUR
 •   Voraussetzung ist neben einer entsprechenden
                                                                Leitlinien der Europäischen Kommission für            •   Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten
     Beeinträchtigung durch das Corona-Virus ein
                                                                staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturie-        gemäß der EU-Leitlinie können nicht gefördert
     Hauptsitz in Rheinland-Pfalz, dass Waren und
                                                                rung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierig-          werden
     Dienstleistungen bereits 2019 angeboten wurden.
                                                                keiten; Ausgeschlossen sind darüber hinaus die
                                                                Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits             •   Ab sofort werden auch bei Programmdarlehen
 •   Nicht förderfähig sind Unternehmen, die sich
                                                                abgeschlossener Vorhaben, Anschluss-                      ohne Haftungsfreistellung auf formlosen Antrag
     bereits vor dem 11. März 2020 in
                                                                finanzierungen und Prolongationen                         der Hausbank auf dem Bankenleitweg großzügig
     wirtschaftlichen Schwierigkeiten befanden
                                                                                                                          Tilgungsaussetzungen gewährt. Diese werden
 •   Das Antragsformular ist per E-Mail an                  •   Die Kredithöhe beträgt bis zu 2 Mio. EUR für              zunächst bis Jahresende 2020 befristet
     CSH@isb.rlp.de einzureichen                                Investitionskredite und bis zu 500.000 EUR für
                                                                Betriebsmittelkredite

Link: Antragsformular Corona-Soforthilfe                  Link: Informationen Unternehmerkredit RLP                  Link: Hilfsangebote der ISB

 Kontakt:                                                   Kontakt:                                                  Kontakt:
 Stabsstelle Unternehmenshilfe im Ministerium für           Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)      Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
 Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau:           Telefon: 06131 / 6172-1333                                Telefon: 06131 / 6172-1333
 Telefon: 06131 / 16-5110                                   E-Mail: beratung@isb.rlp.de                               E-Mail: beratung@isb.rlp.de
 unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de

Quelle: ISB; Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
2.3 Kurzarbeitergeld
2.3 Kurzarbeitergeld – Inanspruchnahme
Generelle Voraussetzungen                                                    Erleichterungen durch die Corona-Krise                            Auswirkungen für das
                                                                             (Wirkung zum 01.03.2020, befristet bis 31.12.2020)                Unternehmen
1. Erheblicher Arbeitsausfall
                                                                             1. Absenkung der Quote für den Anteil der im
                                                                                                                                               1. Das Kurzarbeitergeld wird flexibler.
   a. Wirtschaftliche Gründe/ betriebliche                                   Betrieb vom Arbeitsausfall betroffenen
                                                                                                                                               Unternehmen können es unter er-
   Strukturveränderung/ unabwendbares Ereignis                               Arbeitnehmer auf 10%
                                                                                                                                               leichterten Voraussetzungen erhalten
   b. Vorübergehender Arbeitsausfall
   c. Unvermeidbarkeit Arbeitsausfall
                                                                                                                                               2. Die Remanenz- und damit die noch
2. Mindestens 1/3 der Beschäftigten mit mehr als 10%                         2. 100% Erstattung der vom AG zu tragenden                        anfallenden Personalkosten werden
Arbeitszeitausfall                                                           Sozialversicherungsbeiträge für AN, die                           weiter reduziert
                                                                             Kurzarbeitergeld beziehen, durch die Agentur für
                                                                                                                                               3. Effekte können durch rückwirkende
3. Die auf die Kurzarbeit entfallenden                                       Arbeit
                                                                                                                                               Anmeldung für März realisiert werden
Sozialversicherungsbeiträge hat der Arbeitgeber alleine zu
tragen                                                                       3. Vollständiger Verzicht auf Einsatz negativer
                                                                                                                                               Achtung! - Betriebsint. Regelungen/
                                                                             Arbeitszeitsalden
                                                                                                                                               Fristen unbedingt berücksichtigen
4. Vollständiger Abbau von Arbeitszeitkonten (und ggfs.                                                                                        • Vereinbarungen mit/ Fristen bei BR
Aufbau negativer Arbeitszeitsalden)                                                                                                            • Kurzarbeiterklauseln in Verträgen
                                                                             4. Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
5. Leiharbeiter können kein Kurzarbeitergeld beziehen                                                                                          • Tarifliche Regelungen beachten
                                                                             5. Anmeldung rückwirkend zum 01. März 2020                        • Ggf. Abschluss Einzelvereinbarung
6. Anzeige bei der Agentur für Arbeit (Eingang des Antrags in                möglich                                                             mit Arbeitnehmern
dem Monat, in dem die Kurzarbeit beginnt)

  Eignung auch für kleine und mittlere Unternehmen, da als betriebliche Voraussetzung im Betrieb oder der Betriebsabteilung lediglich mind. eine Arbeitnehmerin oder ein
  Arbeitnehmer beschäftigt sein muss.

Antragsstellung (Formulare und Hinweise sind auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zu finden)

     Einverständnis der MA einholen,                                                                                              Beantragung des KUG bei der zuständigen
                                                          Prüfung und Rückmeldung
     Einbeziehung BR/ Gewerkschaften                                                                                              Agentur für Arbeit
                                                          durch die Agentur für Arbeit

        Anzeige über                                                    Berechnung und Auszahlung                                             Erstattung KUG und Sozialvers.-beiträge durch die
                                                                        des KUG für ausgefallene                                              Agentur für Arbeit (Anträge für März 2020 sollen
        Arbeitsausfall
                                                                                                                                              soweit möglich Ende März erstattet werden)
                                                                        Stunden
2.4 Steuerliche Liquiditätshilfen
2.4 Steuerliche Liquiditätshilfen – (Maßnahmenpaket des BMWi
und BMF vom 13.03.2020)
 •   Die Stundung von Steuern sowie die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen wurden durch das
     aktuelle „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ deutlich vereinfacht

 •   Dies betrifft insbesondere die folgenden Steuerarten
        + Körperschaftsteuer
        + Umsatzsteuer
        + Einkommensteuer
        + Gewerbesteuer
        + Energiesteuer
        + Sozialversicherungsbeiträge

 • Nicht möglich ist zum jetzigen Zeitpunkt die Stundung der Lohn- und Kapitalertragssteuer

 •   Steuerstundungen gelten in der Regel nicht rückwirkend, sondern frühestens ab dem Tag des Antragseingangs bei der Behörde.
     Hessen, NRW und Niedersachsen erstatten auf Antrag jedoch auch rückwirkend getätigte Sondervorauszahlungen der Umsatzsteuer.

 • Eine Stundung durch das Finanzamt darf den Anspruch nicht gefährden, sodass das Finanzamt Sicherheitsleistungen verlangen kann

 • Zu beachten: Die persönliche Haftung der Geschäftsführung für die Umsatz- und Lohnsteuer sowie die Sozialversicherungsabgaben
   greift weiterhin! Die Abstimmung mit dem Juristen des Unternehmens sollte daher immer gegeben sein
2.4 Steuerliche Liquiditätshilfen – Zuständigkeiten und
Beantragung
                                                                                                                                                                    Stundung
        Stundung                Stundung                Stundung                    Stundung                   Stundung                Anpassung
                                                                                                                                                                  Sozialversiche-
    Körperschaftsteuer      Einkommensteuer            Umsatzsteuer               Gewerbesteuer              Energiesteuer           Vorauszahlungen
                                                                                                                                                                  rungsbeiträge

Zuständigkeit
   Das zuständige         Das zuständige        Das zuständige               Die jeweilige            Das zuständige           Das zuständige             Die jeweiligen
    Finanzamt            DasFinanzamt
                             zuständige Finanzamt Finanzamt                      Gemeinde / Stadt          Hauptzollamt              Finanzamt                   Krankenkassen
Beantragung
 Die Beantragung           Die Beantragung        Die Beantragung          Die Beantragung           Die Beantragung           Die Beantragung          Die Beantragung
  variiert zwischen den      variiert zwischen den   variiert zwischen den     variiert zwischen den      variiert zwischen den      variiert zwischen den     variiert zwischen den
  Finanzämtern               Finanzämtern            Finanzämtern              Gemeinden und              Hauptzollämtern            Finanzämtern              Krankenkassen
            Die Beantragung variiert zwischen den Finanzämtern
 In der Regel kann ein     In der Regel kann ein  In der Regel kann ein     Städten                   In der Regel erfolgt die  In der Regel kann ein    In der Regel erfolgt die
  Antragsformular            Antragsformular         Antragsformular          In der Regel erfolgt die   Beantragung formlos        Antragsformular           Beantragung formlos
  In der Regel kann ein Antragsformular verwendet oder eine formlose E-
  verwendet oder eine        verwendet oder eine     verwendet oder eine       Beantragung formlos        per E-Mail unter           verwendet oder eine       per E-Mail
             Mail unter Angabe der Steuernr. übersendet werden
  formlose E-Mail unter      formlose E-Mail unter   formlose E-Mail unter     per E-Mail oder Brief      Angabe der Steuernr.       formlose E-Mail          Genehmigung nur,
  Angabe der Steuernr.       Angabe der Steuernr.    Angabe der Steuernr.      unter Angabe der                                      übersendet werden         wenn sämtliche,
  übersendet werden          übersendet werden       übersendet werden         Steuernr.                                                                       staatlichen Hilfen
Sonstiges                                                                                                                                                      genutzt werden

   Zusätzlich Anpassung  Zusätzlich Anpassung  Beachtung der Haftung  Zusätzlich Anpassung  Das zuständige Haupt-  Möglich für                          Erleichterung durch
    der Vorauszahlungen
     Zusätzlich             der
                Anpassung der   Vorauszahlungen
                              Vorauszahlungen     der Geschäftsführung    der Vorauszahlungen    zollamt kann über die   Körperschaftsteuer,                   die Mitteilung des
    möglich                 möglich
                      möglich                                             über das Finanzamt     Dienststellensuche  auf Einkommensteuer,                      GKV vom 25.03.20
                                                                          möglich                der Website der         Gewerbesteuer                        Beachtung der Haftung
                                                                                                 Generalzolldirektion                                          der Geschäftsführung
                                                                                                 ermittelt werden

                                               Abstimmung mit juristischer Beratung des Unternehmens ist zwingend notwendig!
Quelle: BMWi; BMF; GKV; Analyse SMP

         Die Nutzung steuerlicher Liquiditätshilfen ist durch das Maßnahmenpaket der
         Bundesregierung deutlich vereinfacht worden und kann einen wesentlichen Bestandteil in
         der liquiditätsbezogenen Krisenplanung bilden.
2.5 KfW-Förderungen
2.5 KfW-Förderungen – Allgemeine Informationen und aktueller
Status
                                                                                                                                          KfW-Sonderprogramm
                                                                                                                                          KfW-Sonderprogramm für
                                                                                                                                                              für
                                                                                                                                          KfW-Unternehmerkredit
                                                                                                                                          KfW-Unternehmerkredit
Bestehende Förderkreditprogramme der KfW                                                                                                  Inhalte
   KfW-Unternehmerkredit                                                                                                                  1. Förderbedingungen
   • für Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt sind                                                                                2. Verwendungszweck
                                                                                                                                          3. Risikoprüfung
   • bis zu 25 Mio. EUR Kreditvolumen für Investitionen und Betriebsmittel
                                                                                                                                          4. Kredithöhe & Auszahlung
   • Inanspruchnahme ohne Umsatzbeschränkung möglich (vor Corona Krise bis 500 Mio. EUR Umsatz)                                           5. Risikoübernahme
   • Nicht für Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen, Prolongationen                                                 6. Laufzeitvarianten
                                                                                                                                          7. Zinssatz & Tilgung
   ERP-Gründerkredit Universell1)                                                                                                         8. Antragstellung
   • Existenzgründung und Festigung bis zu 5 Jahre nach Gründung und ab 06.04. auch ältere Unternehmen                                    9. Notwendige Unterlagen
     (ohne Haftungsfreistellung auch länger)                                                                                                   Details sh. Folgeseiten

KfW-Sonderprogramm
   Das KfW-Sonderprogramm wird über die bestehenden Förderkreditprogramme umgesetzt, indem die
   Rahmenbedingungen dieser wesentlich modifiziert und erweitert wurden.

Aktuelle Informationen (Stand: 01.04.2020)
• Zusagen für Kreditanträge von bis zu 3 Mio. EUR, die durch die Hausbanken an die KfW gestellt werden, erfolgen automatisiert und
  ermöglichen so eine sehr kurzfristige Bereitstellung der Kredite.1)
• Erste Auszahlungen des KfW-Sonderprogramms sind dementsprechend bereits erfolgt.2)
• Die Auszahlung größerer Kredite (über 3 Mio. EUR) wird voraussichtlich ab 06. April 2020 starten.
Quelle: KfW   1) keine   weiteren Ausführungen zu diesem Kredit in dieser Präsentation   2)   Aussagen durch Sprecher des DSGV sowie der KfW

     Das verabschiedete Maßnahmenpaket der Bundesregierung stellt die KfW in die Verantwor-
     tung, die kurzfristige Liquiditätsversorgung der Unternehmen zu erleichtern. Dazu wurde ein
     Sonderprogramm aufgesetzt, das über bestehende Förderkreditprogramme umgesetzt wird.
2.5 KfW-Förderungen – Rahmenbedingungen (1/3)
 1. Förderbedingungen
       •   Unternehmen, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind
       •   nur für Unternehmen möglich, die zum Stand 31.12.2019 kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ sind (Definition nach Artikel 2 Nummer 18 der VO
           (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014) (vgl. 4.0 Rechtliche Themen):
               • Unternehmen wies geordnete Verhältnisse aus
               • Hausbank bzw. Konsortialbank hatte keine Kenntnis von ungeregelten Zahlungsrückständen des Antragstellers von mehr als 30 Tagen
               • es bestanden keine Stundungsvereinbarungen oder Covenantbrüche
       •   Weiterhin müssen die Unternehmen über ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell (vor Ausbruch der Krise) verfügen:
               • Durchfinanzierung bis zum 31.12.2020 voraussichtlich gegeben (gem. akt. Planung zum Zeitpunkt der Antragsstellung ohne „Corona-Krise“)
               • positive Fortführungsprognose (unter der Annahme einer sich wieder normalisierenden wirtschaftlichen Gesamtsituation)

 2. Verwendungszweck
       •   Förderfähige Maßnahmen
               •   Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätige Beteiligungen
       •   Ausschluss der Förderung:
               •   Umschuldungen von bis zum 12.03.2020 gewährten Krediten
               •   Nachfinanzierungen und Anschlussfinanzierungen
               •   Sogenannte In-Sich-Geschäfte

3. Risikoprüfung
   •       Vereinfachte Verfahren zur Risikoprüfung im Rahmen des KfW-Sonderprogramms 2020
   •       für Kredite bis 3,0 Mio. EUR pro Unternehmen führt die KfW keine eigene Risikoprüfung durch, sondern übernimmt die (positive) Risikoprüfung der Hausbank
   •       Für Kredite über 3,0 bis 10,0 Mio. EUR: schnellere Risikoprüfung bei Erfüllung der „Fast Track Kriterien“ möglich. KfW vollzieht eine vereinfachte Prüfung, bei der die
           Plausibilisierung der Kriterien und die Erstellung eines Ratings ohne weitere Dokumentation vorgenommen werden. Sind die Kriterien nicht erfüllt, gilt die übliche
           Risikoprüfungstiefe.
   •       Bei Kreditbeträgen über 10 Mio. Euro bis einschließlich 300 Mio. Euro pro Unternehmen: üblicher Kreditprozess für Kredite über 1 Mio. Euro Eigenrisiko der KfW
   •       Bei Kreditbeträgen über 300 Mio. Euro pro Unternehmen: Plausibilisierung der Kreditvertragsdokumentation im Rahmen der üblichen Prozesse zur Risikoanalyse

Quelle: Homepage KfW; Analyse SMP
2.5 KfW-Förderungen – Rahmenbedingungen (2/3)
 4. Kredithöhe und Auszahlung
   •   Kredithöhe bis zu 1 Mrd. Euro pro Unternehmensgruppe, begrenzt auf maximal
   •   25% des Jahresumsatzes 2019 oder
   •   das doppelte der Lohnkosten 2019 oder
   •   Den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
   •   50% der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro
   •   Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.
   •   100% des Kreditbetrages werden ausgezahlt
   •   Abruf des Betrags in Teilen oder in Summe, Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage.
   •   Bereitstellungsprovision 0,15% pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage (andere Regelung wenn noch nicht abgerufen)

 5. Risikoübernahme
   •   KfW übernimmt 90% (kleine und mittlere Unternehmen) bzw. 80% (große Unternehmen) des Kreditausfallsrisikos – die Hausbank trägt restliches Risiko
   •   Kreditnehmer haftet zu 100% für die Rückzahlung
   •   Art und Höhe der Sicherheiten werden direkt mit der Hausbank vereinbart

 6. Laufzeitvarianten
   •   bis zu 2 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit (nicht für Investitionen/ Übernahmen/ tätige Beteilig.)
   •   bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

 7. Zinssatz und Tilgung
   •   Festlegung des Zinssatzes unter Berücksichtigung der Bonität des Kreditnehmers und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten
   •   Einordnung des Unternehmens in eine der von der KfW vorgegebenen Bonitäts- und Besicherungsklassen und Zuordnung des Förderkredits in eine von der KfW
       vorgegebenen Preisklassen.
   •   Kombinationen aus Bonität und Besicherung 7/1, 7/2 und 6/3 jetzt auch berechtigt; Die Haftungsfreistellung darf bei der Ermittlung der Besicherungsklasse (wie bisher
       schon) nicht berücksichtigt werden.

Quelle: Homepage KfW; Analyse SMP
2.5 KfW Förderungen – Rahmenbedingungen (3/3)
  7. Zu Zinssatz und Tilgung
    • Zinssatz liegt zwischen 1,0% - 1,46% p.a. (kleine/ mittlere Unternehmen) bzw. 2,0% - 2,12% p.a. (große Unternehmen)
    • Nach tilgungsfreier Zeit erfolgt Rückzahlung vierteljährlich in gleich hohen Raten bzw. bei endfälliger Tilgung in voller Höhe zum Laufzeitende
    • Außerplanmäßige Tilgungen nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

 8. Antragstellung
    •   Gewährung der KfW-Kredite über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen).
    •   Antragstellung bei Finanzierungspartner (i.d.R. Hausbank)
    •   Start der Antragstellung: 23. März 2020
    •   Link zur Antragsvorlage: https://corona.kfw.de/
    •   Ziel, Entscheidungen zu Anträgen innerhalb von 5 Bankarbeitstagen

  9. Benötigte Unterlagen
   •    Kurze schriftliche Beschreibung der Auswirkungen der Pandemie auf Ihr Unternehmen (u.a. Änderungen im und das aktuelle Verhalten der Kunden Lieferanten, Fehlzeiten/
        Ausfälle der Mitarbeiter)
   •    Die letzten zwei Jahresabschlüsse inkl. Verbindlichkeitenspiegel oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, jeweils inklusive Vorjahreszahlen; liegt noch kein
        Jahresabschluss 2019 vor, ist der Jahresabschluss 2018 ausreichend
   •    Wenn der letzte vorliegende Jahresabschluss älter als 3 Monate ist: Betriebswirtschaftliche Auswertung 2019 (inklusive Summen- und Saldenliste); Für die Beurteilung der
        wirtschaftlichen Lage ist eine BWA ausreichend.
   •    Kapitaldienstberechnung
   •    Liquiditätsplanung für die nächsten Wochen/ Monate (6-12 Monate) unter Berücksichtigung der zu erwartenden Umsatzänderungen bzw. des Auftragsbestandes und
        Ermittlung des Kreditbedarfs anhand der Maßnahmen- und Liquiditätsplanung
   •    Sofern vorliegt: Mehrjahres-Planung
   •    Selbstauskunft (Formular)
   •    Vorschlag für den Eigenbeitrag des Gesellschafters
  Hinweis: weitere Unterlagen können seitens der Hausbank individuell angefordert werden
Quelle: Homepage KfW; Analyse SMP
2.6 Bürgschaften
2.6 Bürgschaften – Programme der Bürgschaftsbanken
Generelle Voraussetzungen
Unternehmen verfügt über ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell (vor Ausbruch der Krise):
•   Kapitaldienstfähigkeit war in 2019 gegeben
•   Zusätzliche Belastung ist auf Basis der wirtschaftlichen Zahlen 2019 tragbar
•   Kostenreduzierende Maßnahmen werden flankierend ergriffen

Bisherige Regelungen                                                                       Erleichterungen durch die Corona-Krise
    1. Bürgschaftshöchstbetrag 1,25 Mio. EUR                                               1. Bürgschaftshöchstbetrag 2,5 Mio. EUR
    2. Risikoanteil des Bundes bis 52%                                                     2. Risikoanteil des Bundes bis 62%
                                                                                           3. Anteil der Betriebsmittellinie am Gesamtobligo maximal 50%
    3. Anteil der Betriebsmittellinie am Gesamtobligo maximal 35%

Notwendige Unterlagen (indikativ)
1.    Jahresabschluss 2018 und vorläufiger Jahresabschluss 2019 (alternativ BWA 2019 inkl. Summen- und Saldenliste)
2.    Aussagefähige Kapitalbedarfsermittlung, Liquiditätsplanung und Rentabilitätsvorschau
3.    Selbstauskunft

      Eignung für kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter. Entscheidungen über Bürgschaften bis 250 TEUR sollen innerhalb von 72
      Stunden getroffen werden, sodass Unternehmen in der aktuellen Krise schnell unterstützt werden können.

Antragsstellung
•   In der Regel indirekt über die Hausbank, aber auch direkte Antragsstellung über Online-Finanzierungsportal der deutschen Bürgschaftsbanken möglich
•   Der Antragsweg wird im folgenden standardisiert dargestellt:

        Unternehmen                                          Im Falle positiver Prüfung, aber fehlenden            Bei positiver Einschätzung:
        beantragt Kredit bei                                 Sicherheiten: Antragsstellung durch Hausbank          Übernahme der Ausfallbürgschaft
        Hausbank                                             und Unternehmen

                                                                                   Bewertung des Antrags                               Unternehmen und Hausbank
                                                                                   durch Bürgschaftsbank                               schließen Kreditvertrag
                       Hausbank sichtet Unterlagen
2.6 Bürgschaften – Landes- und Bundesbürgschaften

Landesbürgschaften:
•   Bürgschaften der Bundesländer grundsätzlich ab einer Höhe von 2,5 Mio. EUR, bei Sanierungen ggfs. auch für kleinere Beträge
•   Maximal kann der Finanzierungsbedarf für die kommenden 18 (12) Monate für kleine- und mittlere Unternehmen (Großunternehmen) gedeckt
    werden
•   Das Land übernimmt eine Ausfallbürgschaft von üblicherweise 90 %.
•   Die Laufzeit einer Bürgschaft beträgt maximal sechs Jahre.
•   Für die Übernahme der Bürgschaft ist – länder- und ratingabhängig – eine Garantieprovision von 0,5 % p.a. bis zu 2,0 % p.a. zu zahlen.
•   Die Antragstellung erfolgt bei den Hausbanken oder Sparkassen vor Ort.
•   Ansprechpartner sind die jeweiligen Wirtschaftsministerien oder der Bürgschaftsmandatar (PwC für Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
    NRW, Thüringen und in allen anderen Bundesländern die jeweiligen Förderbanken)

Bundesbürgschaften:
•   Parallele Bürgschaften von Bund und Ländern, in denen jeweils mehr als 10 % der Belegschaft eines Unternehmens beschäftigt sind.
•   Öffnung des Programms auch für Unternehmen außerhalb strukturschwacher Regionen im Zuge der Corona-Krise (befristet bis 31.12.2020).
•   Höhe der Bürgschaft: ab einem Volumen von 50 Mio. EUR
•   Bürgschaftsquote: max. 90% der Kreditsumme zur Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen.
•   Maximale Kreditlaufzeit: 6 Jahre
•   Beschränkung auf Finanzierungsbedarf der kommenden 18 (12) Monate für KMU (Großunternehmen)
•   Garantieprovision von 0,5 % p.a. bis zu 2,0 % p.a.
•   Beschleunigte Verfahren von ein bis zwei Wochen in der derzeitigen Krisensituation
•   Die Antragstellung erfolgt unmittelbar oder mittelbar über den/die Kreditgeber bei PwC als Mandatar des Bundes. (Der Antrag ist ohne
    Einschaltung einer Bank möglich, jedoch muss diese später im Verfahren beitreten.)
Diese Präsentation stellt eine Themensammlung mit Stand
1. April 2020 dar und ersetzt keine rechtliche Prüfung.

             Vielen Dank für Ihre Treue in dieser schwierigen Zeit!

             Bei Fragen steht Ihnen das Lechner-Team immer zur Verfügung!

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