Haushaltsrede des Bürgermeisters Klaus Schumacher für die Ein-bringung des Entwurfs des Haushaltsplanes 2014 und 2015 in der Sitzung des Rates am ...

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Haushaltsrede des Bürgermeisters Klaus Schumacher für die Ein-
 bringung des Entwurfs des Haushaltsplanes 2014 und 2015 in der
                  Sitzung des Rates am 16. Oktober 2013

                        Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Ratskolleginnen, liebe Ratskollegen,

ich lege Ihnen heute den Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2014 und 2015
sowie das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2014 bis 2022 vor. Das Haus-
haltssicherungskonzept wurde fortgeschrieben und sollte den Anforderungen an die
Genehmigungsfähigkeit genügen. Der strukturelle Haushaltsausgleich kann danach
im Jahr 2022 wieder hergestellt werden. Eine Verkürzung des Konsolidierungszeit-
raumes war nicht möglich. Auf die verschiedenen haushaltssichernden Maßnahmen
werde ich später noch eingehen.

Durch die frühzeitige Einbringung des Entwurfs des Doppelhaushaltes 2014/2015
sollte es uns gemeinsam gelingen, diesen in der Sitzung des Rates am 11.12.2013
zu verabschieden. Nach der derzeitigen Zeitplanung ist beabsichtigt, diesen Doppel-
haushalt nebst Haushaltssicherungskonzept in der Sitzung des Haupt- und Finanz-
ausschusses im November zu beraten. Möglicherweise ist hierzu der Einschub einer
weiteren Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich.

Die frühe Einbringung birgt allerdings auch Unsicherheiten dahingehend, dass im
November dieses Jahres eine weitere Steuerschätzung erfolgen wird. Diesen Unsi-
cherheiten Rechnung tragend ist es dringend erforderlich, im letzten Jahr des Konso-
lidierungszeitraumes einen deutlichen Überschuss zu erwirtschaften.

Meine Damen und Herren,
bevor ich auf den Entwurf des Doppelhaushaltes 2014/2015 näher eingehe, erlauben
Sie mir bitte, dass ich zunächst einige Ausführungen zur allgemeinen Haushaltslage
der Kommunen mache, da sie auch für unseren Haushalt von Bedeutung sind. Die

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weltweite Wirtschafts-, Finanz- und Schuldenkrise hat sich in der Vergangenheit
massiv ausgewirkt. Besonders spürbar war dies bei den Erträgen aus der Gewerbe-
steuer, die im Jahr 2011 deutlich eingebrochen sind. Aufgrund der aktuellen Steu-
erentwicklung und den positiven Prognosen des Arbeitskreises Steuerschätzung hat
Deutschland - im europäischen Vergleich - die Finanz- und Wirtschaftskrise deutlich
schneller überwunden.

Diese positive Entwicklung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die
Finanzlage der Kommunen – insbesondere in Nordrhein-Westfalen – weiter zuspitzt.
Ein deutlicher Indikator hierfür sind die Kassenkredite. Sie stiegen im Zeitraum von
2007 bis 2011 von 13,7 auf 21,7 Milliarden Euro und machen mittlerweise rd. 45 %
aller kommunalen Schulden aus – Schulden meine Damen und Herren, denen keine
Vermögenswerte gegenüber stehen !!!

Glücklicherweise sind die Zinsen für Kassenkredite noch immer auf einem histori-
schen Tiefstand. Dies ist aber eine trügerische Sicherheit, denn die Kassenkredite
werden sich in den nächsten Jahren weiter erhöhen und somit schwebt das Zinsän-
derungsrisiko wie ein Damoklesschwert über den Kommunen – so auch in Sankt Au-
gustin. Auch sind mittlerweile eindeutige Tendenzen erkennbar, dass Banken die
Haushaltslage einer Kommune in ihre Zinsangebote einpreisen oder schlimmstenfalls
gar kein Angebot mehr abgeben.

Ich habe es bereits in meiner letzten Haushaltsrede deutlich gemacht und muss es
leider wiederholen:

„Wenn es nicht gelingt, die Ausgaben der Kommunen dauerhaft einzugrenzen und
die Finanzierung der kommunalen Familie nachhaltig und gerecht zu gestalten, blei-
ben auch konjunkturell bedingte höhere Steuereinnahmen letztlich ohne fortwähren-
de Wirkung. Denn die Kommunen sind nicht konjunkturell, sondern strukturell unterfi-
nanziert. Ohne massive Hilfe des Bundes und des Landes ist eine nachhaltige Ge-
nesung der Kommunalfinanzen nicht möglich.“

Im Interesse der Erhaltung der kommunalen Selbstverwaltung und der Generatio-
nengerechtigkeit muss es oberstes Ziel sein, den negativen Entwicklungen im städti-

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schen Haushalt mit allen verfügbaren Mitteln entgegen zu wirken. Dazu gehört strikte
Haushaltsdisziplin genauso, wie ein Festhalten an den Bemühungen, über die kom-
munalen Spitzenverbände eine bessere und gerechtere Finanzausstattung der
Kommunen zu erreichen. Vor diesem Hintergrund fordern die kommunalen Spitzen-
verbände das Land auf, den Verbundsatz nach dem GFG von derzeit nominal 23 %
wieder auf das bis 1985 bestehende Niveau von 28,5 %
anzuheben. Hierzu hat im Landtag am 13.09.2013 eine Anhörung stattgefunden. Es
bleibt abzuwarten, wie sich das Land zu dieser - auch aus meiner Sicht berechtigten
– Forderung stellt. Diese seit nunmehr 27 Jahren unveränderte Fortführung des No-
minalverbundsatzes von 23 % ist finanzwissenschaftlich nicht begründbar, da der –
im Verhältnis der Verwaltungsausgaben gemessene - Kommunalisierungsgrad der
Verwaltung in Nordrhein-Westfalen mit Abstand der bundesweit höchste ist und infol-
ge des Anstiegs der Sozialleistungen in den letzten Jahren stark zugenommen hat.
So sind die kommunalen Zuschussbedarfe von 1980 bis 2006 um rd. 146 % gestie-
gen, während die Schlüsselmasse im Verbund nur um 62 % stieg! Ein deutliches
Missverhältnis.

Ein weiterer wichtiger Aspekt einer gerechten Finanzausstattung ist das Prinzip der
Konnexität – denn der, der Aufgaben bestellt, muss auch für dessen Finanzierung
sorgen. Doch leider müssen wir in den Kommunen immer wieder schmerzlich fest-
stellen, dass das Konnexitätsprinzip auf Bundes- und Landesebene oftmals nicht be-
achtet – oder um es zutreffender auszudrücken – torpediert wird. Die aktuellen Dis-
kussionen um das Thema Inklusion machen leider wieder einmal deutlich, dass sich
das Land in dieser Frage aus der finanziellen Verantwortung ziehen möchte. Ein von
den kommunalen Spitzenverbänden in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt anhand
zweier Kommunen, der Stadt Essen und des Kreises Borken auf, welche erheblichen
Belastungen durch das geplante 9. Schulrechtsänderungsgesetz auf die Kommunen
zukommen werden. Anstelle einer konstruktiven Auseinandersetzung seitens des
Landes mit diesem Gutachten werden derzeit ausschließlich Versuche unternom-
men, dieses Gutachten zu widerlegen – so wurde der Gesetzentwurf in der gemein-
samen Sitzung des Schulausschusses, des kommunalpolitischen Ausschusses so-
wie im Haushalts- und Finanzausschusses des Landtages mit der Mehrheit der
Stimmen von SPD und GRÜNEN trotz massiver Kritik ohne wesentliche Änderungen

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beschlossen. Ein Beispiel dafür, in welcher misslichen Lage sich die Kommunen be-
finden, selbst wenn es sich um wichtige gesellschaftspolitische Themen handelt.
Doch zurück zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2014/2015:

Obwohl die Steuereinnahmen des Bundes und der Länder auf Rekordniveau klettern,
kommt davon zu wenig bei den Kommunen an – so leider auch bei uns. Der Entwurf
des Doppelhaushaltes weist in 2014 ein Defizit in Höhe von rd. 18,6 Mio. Euro und in
2015 ein Defizit in Höhe von rd. 14,3 Mio. Euro aus. Dies entspricht gegenüber der
Finanzplanung aus dem 1. Nachtragshaushalt 2013 einer Steigerung in 2014 um rd.
39 % und in 2015 sogar um rd. 50 %. In den Folgejahren entstehen weitere Defizite
und es wird nach der Finanzplanung erst im Jahr 2022 möglich sein, einen Haushalt
darzustellen, der einen strukturellen Überschuss ausweist.

Die Verschlechterung hat insbesondere folgende Ursachen:
      Rückgang der Schlüsselzuweisungen nach der 1. Modellrechnung zum GFG
      2014 um ca. 2,4 Mio. Euro
      Steigerung der Personalaufwendungen um ca. 1,4 Mio. Euro
      Steigerung bei den Sach- und Dienstleistungen (insbesondere durch zusätzli-
      che oder sich verteuernde Sanierungsmaßnahmen im Bereich der städtischen
      Schulen) in Höhe von ca. 1,8 Mio. Euro
      deutlicher Anstieg der Jugendhilfeleistungen, insbesondere im Bereich der
      Heimunterbringung in einer Größenordnung von rd. 1,3 Mio. Euro
um nur die wesentlichsten zu nennen.
Die im HSK-Zeitraum entstehenden Defizite müssen aus der allgemeinen Rücklage,
sprich dem Eigenkapital gedeckt werden. Sollten die Defizite in der jetzt errechneten
Höhe tatsächlich eintreten, würde unser Eigenkapital von ursprünglich 148 Mio. Euro
bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes auf rd. 30,6 Mio. Euro reduziert wer-
den. Nach der letzten Finanzplanung konnte noch ein Bestand von rd. 45,9 Mio. Euro
prognostiziert werden – eine dramatische Verschlechterung!

Bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2014/2015 hat die Verwaltung die
Daten aus der regionalisierten Mai-Steuerschätzung, der 1. Modellrechnung von IT-
NRW zum GFG 2014 und im Hinblick auf die Finanzplanungsjahre die vom Innenmi-
nister bekannt gemachten Orientierungsdaten für die Jahre 2014 bis 2017 berück-

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sichtigt. Für die Zeit ab dem Jahr 2018 wurden die maßgeblichen Wachstumsraten
zugrunde gelegt, die entsprechend des Erlasses des Innenministers vom 07.03.2013
ermittelt wurden.

Die prognostizierten Steuereinnahmen für die Jahre 2014 und 2015 entsprechen bis
auf geringfügige Abweichungen den bisherigen Erwartungen. Wie bereits erwähnt,
muss bei den Schlüsselzuweisungen ein deutlicher Rückgang hingenommen wer-
den. Entgegen der bisherigen Prognose verschlechtern sich diese in 2014 um rd. 2,4
Mio. Euro und im Jahr 2015 um rd. 1,5 Mio. Euro.

Dies hat mehrere Ursachen:

Bei der 1. Modellrechnung zum GFG 2014 wurde das Ergebnis des Zensus 2011 in
der Weise berücksichtigt, dass das Ergebnis durch Mittelwertberechnungen auf drei
Jahre verteilt in den Demografiefaktor einfließt. Für das Jahr 2014 wird danach die
Einwohnerzahl auf 55.120 korrigiert. Ebenso ergibt sich eine Verschlechterung beim
Schüleransatz, da die Halbtagsschüler künftig mit dem Faktor 0,62 gewichtet werden
– bisher wurde dieser Ansatz mit 0,70 gewichtet. Schließlich tragen auch der abge-
senkte Soziallastenansatz sowie die gestiegene Steuerkraft der Stadt in der Refe-
renzperiode zum Verlust der Erträge aus den Schlüsselzuweisungen bei.

Aber auch auf der Aufwandsseite sind spürbare Mehraufwendungen gegenüber der
Prognose aus der vergangenen Haushaltsplanung zu verzeichnen:

So steigt der Personalaufwand in 2014 um rd. 1,4 Mio. Euro und in 2015 um rd.
700tsd. Euro gegenüber der Finanzplanung. Von dieser Steigerung entfallen rd.
520.000 € auf Pensions- und Beihilferückstellungen sowie Rückstellungen für Alters-
teilzeit, die aufgrund der tatsächlichen Personalentwicklung fortzuschreiben sind.
Weitere rd. 800.000 € sind auf die Rückkehr von beurlaubten Mitarbeiterinnen, Be-
setzung einer seit einiger Zeit vakanten Stelle im Tiefbaubereich sowie Stellenmeh-
rungen zurück zu führen.

So machte u.a. der U3-Ausbau die Einrichtung von 6 weiteren Stellen im Bereich der
Kindertageseinrichtungen erforderlich. 2 weitere Stellen mussten im Bereich der

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Schulsekretärinnen eingerichtet werden, 1 zusätzliche halbe Stelle entfällt auf die
kommunale Bildungsplanung und 1 weitere Stelle war für die Unterbringung und Be-
treuung von Obdachlosen und Asylbewerbern erforderlich. Ebenso hat der Rat die
Aufstockung des Personals des Rechnungsprüfungsamtes um 1 weitere Stelle be-
schlossen und im Bereich des Gebäudemanagements musste 1 zusätzliche Stelle
eines Elektrikers eingerichtet werden.

Trotz Anwendung einer Steigerungsrate von 1 % entsprechend den Orientierungsda-
ten des Innenministers kann der Personalaufwand in 2015 gegenüber 2014 wieder
um rd. 500.000 € reduziert werden. Diese Reduzierung wird durch eine Wiederbeset-
zungssperre von grundsätzlich einem Jahr, auslaufende Zeitverträge sowie die Auf-
lösung von Rückstellungen für Altersteilzeit erreicht.

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen 2014 gegenüber der Fi-
nanzplanung um rd. 1,8 Mio. € und in 2015 um rd. 3,6 Mio. €. Von diesen Steigerun-
gen entfallen auf die Bewirtschaftung der Gebäude rd. 410.000 € in 2014 und rd.
660.000 € in 2015. Die darüber hinaus entstehenden Mehraufwendungen entfallen
im Wesentlichen auf die Gebäudeinstandhaltung. So führt die Veranschlagung von
beschlossenen Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Entwicklung des
Schulzentrums Menden im Haushaltsjahr 2014 zu Mehraufwendungen von rd. 1,4
Mio. €. In 2015 wurden zusätzliche Aufwendungen für die Sanierung des Hallenba-
des in Niederpleis in Höhe von rd. 930.000 € und für die Sanierung der Heizungsan-
lage in der Realschule Niederpleis von 200.000 €. Ebenfalls wurden Mehraufwen-
dungen im Abwasserbereich von rd. 800.000 € veranschlagt, welche hauptsächlich
auf notwendige Kanalsanierungen entfallen.

Deutlich steigen auch die Transferleistungen, was im Wesentlichen auf gestiegenen
Sozialleistungen außerhalb und innerhalb von Einrichtungen sowie den U3-Ausbau
und die dadurch bedingten Betriebskostenzuschüsse zurück zu führen ist.

Eine Unsicherheit besteht hinsichtlich der ab 31.10.2012 in verstärktem Maße vorge-
nommenen Zuweisungen von ausländischen Flüchtlingen. Seit dem wurden 65
Flüchtlinge (Stand 30.09.2013) der Stadt Sankt Augustin zugewiesen. Hierdurch be-
dingt steigen einerseits die Aufwendungen der durch die Kommunen nach Abzug der

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nicht kostendeckenden Landeserstattung zu tragenden Leistungen nach dem Asyl-
bewerberleistungsgesetz, andererseits sind die Aufnahmekapazitäten in den städt.
Übergangswohnheimen für ausländische Flüchtlinge aufgrund der Struktur der unter-
zubringenden Flüchtlinge erschöpft. Ggf. ist eine Nachsteuerung im Rahmen des
Änderungspapiers zum Doppelhaushalt erforderlich.

Meine Damen und Herren,
die höheren Defizite im Ergebnishaushalt sowie die Umsetzung der Instandhal-
tungsmaßnahmen aus gebildeten Rückstellungen werden das Volumen der Kassen-
kredite deutlich erhöhen. Die Höchstbeträge der zulässigen Liquiditätskredite muss
daher in der Satzung deutlich angehoben werden. Nach der aktualisierten Liquiditäts-
rechnung müssen in 2014 Liquiditätskredite bis zu einer Höhe von 65 Mio. Euro und
in 2015 bis zu einer Höhe von 79 Mio. Euro in Anspruch genommen werden.
Nach der derzeitigen Liquiditätsplanung werden die Kassenkredite ihren Höchststand
in 2017 mit rd. 87,8 Mio. Euro erreichen. Gegenüber der bisherigen Planung bedeu-
tet dies eine Verschlechterung um 24,3 Mio. Euro. Sowohl das Zinsänderungsrisiko
als auch die zunehmende Schwierigkeit der Beschaffung von Liquiditätsdarlehen ge-
bieten es, einen weiteren Anstieg zu vermeiden. Im Lichte dieser Risiken müssen
Aufwands- bzw. Auszahlungssteigerungen noch stärker als bisher unter den Vorbe-
halt der Finanzierbarkeit gestellt werden. Damit muss zwangsläufig auch einherge-
hen, dass derartige Verschlechterungen nur dann hingenommen werden können,
wenn an anderer Stelle Einsparungen zu einem Ausgleich führen. Gleichzeitig müs-
sen alle Mittel ausgeschöpft werden, die Kassenliquidität mittelfristig deutlich zu ver-
bessern eine Schuldenreduzierung schnellstmöglich voran zu bringen.

Wir müssen daher, auch wenn es schmerzlich ist, den eingeschlagenen Sparkurs
weiter verfolgen um damit auch sicherstellen zu können, ein dauerhaft genehmi-
gungsfähiges Haushaltssicherungskonzept gewährleisten zu können. Denn der zwi-
schenzeitlich ergangene Erlass des Innenministers für Kommunen in der Haushalts-
sicherung bzw. im Stärkungspaket schränkt all jene Kommunen erheblich in ihrer
finanziellen Selbstverantwortung ein, denen es nicht gelingt, ein genehmigungsfähi-
ges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen – denn dann, so der Innenminister, ist
das Nothaushaltsrecht nach der Gemeindeordnung anzuwenden mit fatalen Auswir-
kungen auf den Bereich der freiwilligen Leistungen, massiven Erhöhungen der Real-

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steuerhebesätze und einen erheblich eingeschränkten und auf den Einzelfall bezo-
genen Kreditmaßstab. Das, meine Damen und Herren, müssen wir unter allen Um-
ständen vermeiden!

Wie ich bereits zum Beginn meiner Rede ausgeführt habe, ist die Stadt zur Aufstel-
lung bzw. zur Fortschreibung des bestehenden Haushaltssicherungskonzeptes ver-
pflichtet, welches Bestandteil des Haushaltsplanes ist und der Genehmigung durch
die örtliche Kommunalaufsichtsbehörde bedarf. Entscheidend für die Genehmigungs-
fähigkeit ist, dass die Nachhaltigkeit und Schlüssigkeit der Konsolidierungsmaßnah-
men konzeptionell dargestellt wird. Die im Haushaltssicherungskonzept vorgesehe-
nen Maßnahmen sind verbindlich. Nach dem letzten Haushaltssicherungskonzept
konnte der strukturelle Haushaltsausgleich – welcher ein Maßstab für die Genehmi-
gungsfähigkeit ist – im Jahr 2022 wieder hergestellt werden. Mit dem Entwurf des
Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2014 bis 2022 kann ein vorzeitiges Er-
reichen dieses Ziels nicht dargestellt werden. Die Stadt wird nach der jetzigen Pla-
nung – wie bisher auch – erst im Jahr 2022 in der Lage sein, den strukturellen Haus-
haltsausgleich zu erreichen bzw. einen Überschuss zu erwirtschaften.

Die im Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2012 bis 2022 beschriebenen
Maßnahmen werden, soweit sie noch nicht erledigt sind, fortgeschrieben. Allerdings
mussten zur vorgenannten Zielerreichung zwei neue Konsolidierungsmaßnahmen
aufgenommen werden. Es handelt sich dabei um zwei weitere moderate Erhöhungen
des Hebesatzes für die Grundsteuer B in den Jahren 2018 und 2020 um jeweils 10
Prozentpunkte. Diese moderate und zeitlich entzerrte Anhebung trägt den Interessen
der Grundstückseigentümer in angemessenem Maße Rechnung.

Ferner hat der Rat in seiner Sitzung am 23.05.2012 die Aufgabe des Schulstandortes
in Sankt Augustin Niederpleis, Freie Buschstraße, beschlossen. Mit diesem Be-
schluss ist die Möglichkeit gegeben, die Gebäude (mit Ausnahme des denkmalge-
schützten Altbaus) abzureißen und das Grundstück einer anderen Nutzung zuzufüh-
ren. Neben den eingesparten Investitionsmittel für eine ansonsten aufwendigen In-
standsetzung dieser Schule in Höhe von rd. 5,7 Mio. Euro und möglicher Grund-
stückkaufpreiserlöse können im Ergebnishaushalt Einsparungen bei den Kosten für
die Bewirtschaftung in Höhe von jährlich rd. 50.000 Euro verbucht werden. Ferner

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besteht die Möglichkeit, in dem zu erhaltenden Altbau die Aktivitäten aus dem Haus
Niederpleis, Paul-Gerhard-Straße, zu verlagern und den dort bestehenden Mietver-
trag zu kündigen. Damit wäre auch dieser bereits beschlossenen Konsolidierungs-
maßnahme Rechnung getragen.

Art und Umfang der Konsolidierungsmaßnahmen sind im Entwurf des Haushaltssi-
cherungskonzeptes 2014 bis 2022 näher erläutert.

Ein weiterer Baustein des Haushaltssicherungskonzeptes ist die Deckelung der frei-
willigen Leistungen. Der Ihnen vorgelegte Entwurf des Doppelhaushaltes 2014/2015
trägt dieser Auflage des Innenministers Rechnung. Das Budget der freiwilligen Leis-
tungen wird eingehalten und steht der Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssiche-
rungskonzeptes nicht entgegen. Allerdings ist es nach wie vor Maßgabe, dass neue
freiwillige Leistungen durch Wegfall bestehender freiwilliger Leistungen an anderer
Stelle auszugleichen sind.

Des Weiteren ist eine Kreditdeckelung Bestandteil der haushaltssichernden Maß-
nahmen. Nach wie vor gilt, dass Kreditaufnahmen für Investitionen im sog. unrentier-
lichen Bereich (d.h. alle Produkte, die nicht die über Gebühren finanzierten Bereiche
Abwasser, Straßenreinigung und Bestattungswesen betreffen) zu keiner Netto-
Neuverschuldung führen dürfen. Der Ihnen vorliegende Haushaltsplanentwurf hält
diesen Kreditrahmen ein.

Damit bin ich auch schon bei der nächsten Thematik, nämlich den Investitionen.

Die größeren Investitionsmaßnahmen, insbesondere in den Jahren 2014 und 2015,
möchte ich Ihnen kurz vorstellen:

      Zu den vordringlichsten Investitionsmaßnahmen gehört zweifelsfrei die umfas-
      sende Sanierung des Rhein-Sieg-Gymnasiums. Hierzu sind zunächst im
      Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2014 bis 2018 weitere rd. 11 Mio. Euro
      vorgesehen.
      Ebenso ist die Gesamtschule im Schulzentrum Menden nunmehr mit 7,9 Mio.
      Euro etatisiert. Diese Investitionsmaßnahme wird sich bis 2016 erstrecken.

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Im Jahr 2014 ist die Erneuerung des Schulhofes an der Grundschule Menden,
Mittelstraße, vorgesehen. Die Maßnahme ist mit 356.000 € im Haushalt ver-
anschlagt. In 2015 soll dann der Schulhof an der Grundschule in Sankt Augus-
tin-Ort erneuert werden, hierfür sind 335.000 Euro in den Haushalt eingestellt.
Auch im Bereich der Kindertageseinrichtungen sind Investitionsmaßnahmen
notwendig. So müssen für die Instandsetzung und Erweiterung der Kinderta-
geseinrichtung „Wellenstraße“ im Jahr 2015 556.000 Euro eingeplant werden.
Neben einer Reihe von Straßen- und Brückenbaumaßnahmen möchte ich Ihr
Augenmerk natürlich auch auf die anstehenden Investitionsmaßnahmen im
Zentrum lenken. Durch den 1. Nachtragshaushalt 2013 sowie die vorgesehe-
nen Veranschlagungen im Doppelhaushalt 2014/2015 sind die Errichtung ei-
ner neuen Fuß- und Radwegbrücke, die Erneuerung der Bahnhaltestelle im
Zentrum sowie die sog. Ost-West-Spange auch haushalterisch sicher gestellt.
Der Durchführungsvertrag, der u.a. die finanzielle Beteiligung des Investors
regelt, wurde zwischenzeitlich unterzeichnet.
Ebenso freue ich mich, dass wir aufgrund von Zuschüssen in der Lage sind,
mit dem barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen im Stadtgebiet beginnen zu
können.
Das Projekt „Grünes C“ geht in 2014 in die Schlussphase. Mit der Herstellung
der sog. „Grünen Mitte“ und des „Tor 4“ wird ein letzter maßgeblicher Baustein
dieses Projektes umgesetzt. Für die noch ausstehenden Maßnahmen werden
im Doppelhaushalt 2014/2015 zusammen 700.000 Euro bereitgestellt.
Aber auch im Abwasserbereich werden in den Jahren 2014 und 2015 große
Investitionen notwendig. So ist u.a. die Mikrosiebanlage auf der ZABA mit ei-
nem Kostenvolumen von rd. 4,2 Mio. Euro (davon 2,1 Mio. Euro in der Jahren
2014 und 2015) zu erweitern. Hieran werden sich die Partnerstädte anteilig
beteiligen.
Auch im Kanalnetz müssen erhebliche Investitionen getätigt werden. Hierfür
sind im Haushaltsjahr 2014 rd. 4,3 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2015 rd.
1,5 Mio. Euro erforderlich.
Schließlich sieht der Investitionshaushalt Fahrzeugersatzbeschaffungen im
Bereich des Brandschutzes und des Bauhofes in einer Größenordnung von rd.
900.000 Euro in 2014 und von rd. 450.000 Euro in 2015 vor.

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Insgesamt weist der Finanzplan 2014 Investitionsauszahlungen in Höhe von insge-
samt 19.876.970 und 2015 in Höhe von 11.907.350 Euro aus. Diesen Investitions-
auszahlungen stehen Investitionseinzahlungen in 2014 in Höhe von 15.753.020 Euro
und in 2015 in Höhe von 8.851.950 Euro gegenüber. Bei der Ermittlung des Kredit-
bedarfs ist allerdings außer Acht zu lassen, dass die Stadt im Jahr 2014 Einzahlun-
gen aus dem Projekt „Grünes C“ in Höhe von rd. 4,1 Mio. Euro und im Jahr 2015 von
rd. 1,4 Mio. Euro erwartet. Die diesen Einzahlungen gegenüberstehenden Auszah-
lungen sind bereits in den Vorjahren getätigt worden und müssen bis zum Erhalt die-
ser Zahlungen durch die Stadt zwischenfinanziert werden.
Demnach ergibt sich folgender Kreditbedarf:
                                   2014: 8.249.380 Euro
                                   2015: 4.442.000 Euro
Soweit Investitionen getätigt werden, muss allerdings auch an die damit verbunde-
nen Folgekosten gedacht werden. Neben zusätzlichen Finanzierungskosten entste-
hen zusätzliche Unterhaltungsaufwendungen und Abschreibungen, die dann den Er-
gebnishaushalt belasten und die Defizite weiter erhöhen. Dabei darf das Ziel, spätes-
tens im Jahr 2022 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt nachweisen zu können,
nicht aus den Augen verloren werden. Denn dieser Nachweis ist ein wesentlicher
Bestandteil der Prüfung, ob das Haushaltssicherungskonzept genehmigt werden
kann.

Soweit im Investitionsprogramm in späteren Jahren noch keine Investitionen spezifi-
ziert werden können, werden – wie bisher auch – sowohl im Hochbau- als auch im
Tiefbaubereich Vorhalteposten vorgesehen.

Der Gesamtschuldenstand aus Investitionskrediten wird sich Ende des Jahres 2015
auf rd. 122,5 Mio. Euro beziffern. Neben den Neuaufnahmen sowie den Tilgungsleis-
tungen der Jahre 2014 und 2015 ist dabei berücksichtigt, dass die Stadt mit der Be-
endigung der Entwicklungsmaßnahme „Zentrum West“ zum 31.12.2013 Investitions-
kredite in Höhe rd. 20,6 Mio. Euro übernehmen muss. Bilanziell wurden diese Ver-
bindlichkeiten bereits berücksichtigt.

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Gestatten Sie mir zu Schluss den Hinweis, dass leider nicht alle beantragten Maß-
nahmen in den Entwurf des Doppelhaushaltes aufgenommen werden konnten. Ich
verweise in diesem Zusammenhang auch auf mein Schreiben vom 22.08.2013, wel-
ches allen Fraktionen sowie dem fraktionslosen Mitglied des Rates übersandt wurde.
Es handelt sich dabei um

      einen Prüfauftrag aus dem Schulausschuss zur Verpflegungsbereitstellung an
      den Standorten KGS Sankt Augustin – Mülldorf, GGS Max und Moritz in Men-
      den und GGS Am Pleiser Wald in Niederpleis,
      die Komplettsanierung der WC-Anlage am Schulzentrum Niederpleis (wobei
      Teillösungen möglich, machbar und im Haushaltsplan vorgesehen sind),
      die Realisierung der Barrierefreiheit des naturwissenschaftliches Raumes in
      der Haupt- und Realschule im Schulzentrum Niederpleis sowie die
      Überprüfung des Bedarfs zur Sicherstellung des Schallschutzes in den Klas-
      senräumen.
      Ebenso wurde die Gestaltung der Außenanlage am Schulzentrum Niederpleis
      (geschätztes Volumen 2,4 Mio. Euro) nicht in den Haushalt aufgenommen.
      Vielmehr wurden zunächst lediglich Mittel für die Durchführung einer Planung
      vorgesehen.

Eine Aufnahme der Maßnahmen musste unterbleiben, da die Stadt mit Blick auf den
Projektstrukturplan derzeit über keine personellen Kapazitäten verfügt, die Kosten
dieser Maßnahmen ordnungsgemäß zu ermitteln, damit eine Veranschlagungsreife
gegeben ist. Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Stadt auch hinsichtlich ihres
Personaleinsatzes Planungssicherheit benötigt. Dafür ist der Projektstrukturplan ein
wichtiges und zentrales Planungselement. Eingriffe und Veränderung am Projekt-
strukturplan führen zu Reibungsverlusten und sind dem Sanierungsprogramm insge-
samt nicht dienlich. Allerdings prüft die Verwaltung hinsichtlich der Verpflegungssi-
tuation an den o.g. Grundschulen zur Zeit, ob die notwendigen Kostenermittlungen
personell umgesetzt werden können und welche Konsequenzen das auf die derzeiti-
ge Projektbearbeitung hat.

Meine Damen und Herren,

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im Hinblick auf eine stärkere Bürgerbeteiligung werden die Daten des Haushaltspla-
nentwurfs – wie im Vorjahr - ab morgen in einer schwerpunktmäßigen Darstellung im
Internet einsehbar sein. Diese Darstellung enthält in grafischer Form die wichtigsten
Erträge und Aufwendungen, des Weiteren die sog. freiwilligen Leistungen, die Ent-
wicklung der Steuersätze, die wichtigsten Investitionen und die sich daraus ergeben-
de Entwicklung der finanziellen Situation.

Diese Präsentation weist auch auf die Ansprechpartner in der Kämmerei hin und ist
mit der Bitte verbunden, Anregungen und Verbesserungen an die Verwaltung zu rich-
ten. Wir haben diese Unterlagen auch an die örtliche Presse weiter geleitet, damit
diese Informationen die Bürger auch hierüber erreichen.

Für heute darf ich mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken und wünsche uns erfolg-
reiche Haushaltsberatungen.
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