Untergliederungsanalyse UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport - Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019 Entwürfe zu den ...

 
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Untergliederungsanalyse UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport - Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019 Entwürfe zu den ...
Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen
2018 und 2019
Entwürfe zu den Bundesfinanzrahmengesetzen
2018 – 2021 und 2019 – 2022

Untergliederungsanalyse
UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport

                                       7. April 2018
Budgetdienst – Untergliederung 17-Öffentlicher Dienst und Sport

Inhaltsverzeichnis
1     Zusammenfassung ......................................................................................................... 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 4

    2.1     Überblick ................................................................................................................. 4

    2.2     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene..................................... 6

    2.3     Der Haushalt in ökonomischer Gliederung .............................................................. 9

    2.4     Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................11

3     Förderungen..................................................................................................................12

4     Personal ........................................................................................................................12

5     Ausgliederungen und Beteiligungen ..............................................................................14

6     Rücklagen .....................................................................................................................15

7     Wirkungsorientierung ....................................................................................................16

    7.1     Überblick ................................................................................................................16

    7.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................16

Mit dieser Analyse gibt der Budgetdienst einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen
der betreffenden Untergliederung. Die Informationen aus den BFG-E 2018 und 2019 sowie
den BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022 werden um Daten aus anderen Dokumenten
(z.B. Strategiebericht,            Budgetbericht,            Wirkungscontrollingbericht,                  Bericht        über       die
Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt um eine umfassende
Betrachtung und verschiedene Sichtweisen auf die Entwicklung der Untergliederung zu
ermöglichen.

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Budgetdienst – Untergliederung 17-Öffentlicher Dienst und Sport

1     Zusammenfassung
Die UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport wurde neu eingerichtet, um die in der letzten Novelle
des Bundesministeriengesetzes (BMG) vorgesehene Einrichtung des Bundesministeriums für
Öffentlichen Dienst und Sport (BMöDS) auch in der Haushaltsstruktur abzubilden.
Organisatorisch wurden dem BMöDS die frühere Sektion III des BKA (Öffentlicher Dienst und
Verwaltungsinnovation) und die frühere Sektion V (Sport) des damaligen BMLVS zur Gänze
zugeordnet. Für die Wahrnehmung der Präsidialaufgaben wurden dem BMöDS Planstellen
aus dem ehemaligen BMGF übertragen. Der Bundesminister für Öffentlichen Dienst und Sport
nimmt auch die Funktion des Vizekanzlers wahr.

Die Entwürfe zu den Bundesvoranschlägen 2018 (BVA-E 2018) und 2019 (BVA-E 2019)
sehen für die UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport im Finanzierungshaushalt Auszahlungen
iHv insgesamt 161,6 Mio. EUR und 165,2 Mio. EUR vor. Im Jahr 2019 steigen die
Auszahlungen im Vergleich zum BVA-E 2018 damit um 2,3 %. Der Anstieg ist im Wesentlichen
auf Gehaltssteigerungen und Struktureffekte zurückzuführen.

Im Bundesfinanzrahmen (BFRG) sinkt die Auszahlungsobergrenze im Jahr 2020 im
Vergleich zum BVA-E 2019 deutlich auf 148,1 Mio. EUR ab, in den Folgejahren sind nur mehr
geringfügige nominale Steigerungen unter der Inflationsrate vorgesehen. Im Strategiebericht
wird angeführt, dass zur Einhaltung der Obergrenze neue Priorisierungen und spezifische
Umschichtungen sowie allenfalls auch Rücklagenentnahmen erforderlich sein werden.

Für das Jahr 2018 sieht der Personalplan der UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport 230
Planstellen und für 2019 227 Planstellen (-3 Planstellen) vor. Zusätzlich sind in beiden Jahren
im Personalplan Überschreitungsermächtigungen von 40 Planstellen enthalten. Gemäß
Personalinformation im Teilheft aus dem wurden BKA 101, aus dem früheren BMLVS 44 und
aus dem früheren BMGF 55 Planstellen, insgesamt somit 200 Planstellen übertragen. Für das
Jahr 2018 wurden dem BMöDS VBÄ-Zielwerte von 266 VBÄ und für 2019 von 262 VBÄ
vorgegeben.

In den Angaben zur Wirkungsorientierung sind 2 Wirkungsziele auf das Personal- und
Organisationsmanagement sowie Innovation in der Bundesverwaltung und 2 auf den Sport
bezogen. Die Ziele zum Personal- und Organisationsmanagement umfassen die gesamte
Bundesverwaltung. Aufgrund der BMG-Novelle wurde das den Sport betreffende Ziel aus der
UG 14-Militärische Angelegenheiten in die UG 17 verschoben und in zwei Ziele (Spitzensport
und Sport und Bewegung als Grundlagen einer gesunden Lebensführung) aufgeteilt. Da viele
Kennzahlen neu sind, sind die Istwerte dazu zumeist nicht verfügbar.

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Budgetdienst – Untergliederung 17-Öffentlicher Dienst und Sport

2         Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
2.1         Überblick

Die nachfolgenden Tabellen und Darstellungen zeigen die Entwicklung der Untergliederung in
einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzen diese zu makroökonomischen Größen
und zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung:

Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2018 bis 2022)

    in Mio. EUR                       Finanzierungshaushalt

                                      Budgetprov.       BVA-E      BVA-E      BFRG-E       BFRG-E       BFRG-E
    UG 17
                                         2018            2018       2019       2020         2021         2022

    Auszahlungen                               154,43     161,57     165,22      148,09      148,53       148,98
    Anteil an Gesamtauszahlungen               0,20%      0,21%      0,21%       0,18%       0,18%        0,17%
    jährliche Veränderung                           -     4,62%      2,26%     -10,37%       0,30%        0,30%
    Einzahlungen                                 0,56       0,65       0,56           -           -            -
    jährliche Veränderung                           -          -   -13,12%            -           -            -
           Nettofinanzierungsbedarf           -153,87    -160,92    -164,65           -           -            -
    in Mio. EUR                       Ergebnishaushalt

                                      Budgetprov.       BVA-E      BVA-E      BFRG-E       BFRG-E       BFRG-E
    UG 17
                                         2018            2018       2019       2020         2021         2022

    Aufwendungen                               154,47     162,29     166,14            -            -            -
    Anteil an Gesamtaufwendungen               0,19%      0,20%      0,20%             -            -            -
    jährliche Veränderung                           -          -     2,37%             -            -            -
    Erträge                                      0,57       1,44       1,35            -            -            -
    jährliche Veränderung                           -          -    -5,91%             -            -            -
                      Nettoergebnis           -153,90    -160,85    -164,79            -            -            -

Quellen: BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022

Die UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport wurde mit dem Gesetzlichen Budgetprovisorium1 neu
eingerichtet, um die mit der BMG-Novelle2 erfolgte Einrichtung des Bundesministeriums für
Öffentlichen Dienst und Sport (BMöDS) auch in der Haushaltsstruktur abzubilden.
Organisatorisch wurden dem BMöDS die frühere Sektion III des BKA (Öffentlicher Dienst und
Verwaltungsinnovation) und die frühere Sektion V (Sport) des damaligen BMLVS zur Gänze
zugeordnet. Für die Wahrnehmung der Präsidialaufgaben wurden dem BMöDS weiters
Planstellen aus dem ehemaligen BMGF übertragen. Der Bundesminister für Öffentlichen
Dienst und Sport nimmt auch die Funktion des Vizekanzlers wahr.

1
    BGBl Nr. 165/2017 vom 28. Dezember 2017

2
    BGBl Nr. 164/2017 vom 28. Dezember 2017

                                                                                                           4 / 23
Budgetdienst – Untergliederung 17-Öffentlicher Dienst und Sport

Die Auszahlungen der UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport belaufen sich 2018 sowie im
gesamten weiteren Betrachtungszeitraum auf 0,2 % der Gesamtauszahlungen des Bundes.
Für die Vorjahre gibt es für das Gesamtressort direkt keinen vergleichbaren Gebarungserfolg.

Die veranschlagten Auszahlungen im BVA-E 2018 betragen 161,6 Mio. EUR und steigen im
BVA-E 2019 um 2,3 % auf 165,2 Mio. EUR. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf
Gehaltssteigerungen und Struktureffekte zurückzuführen.

Im BFRG-E sinkt die Auszahlungsobergrenze im Jahr 2020 im Vergleich zum BVA-E 2019
deutlich auf 148,1 Mio. EUR ab, in den Folgejahren sind nur mehr geringfügige nominale
Steigerungen unter der Inflationsrate vorgesehen. Im Strategiebericht wird dazu angeführt,
dass zur Einhaltung der Obergrenze neue Priorisierungen und spezifische Umschichtungen
sowie allenfalls auch Entnahmen aus den bestehenden Rücklagen erforderlich sein werden.

Bei den Aufwendungen zeigt sich 2018 und 2019 eine sehr ähnliche Entwicklung, wobei der
Ergebnishaushalt       leicht    höhere     Beträge     aufweist,     weil     die     Abschreibungen    und
Personalrückstellungen (nicht finanzierungswirksam und daher nur im Ergebnishaushalt)
jeweils leicht über den Investitionen (nur im Finanzierungshaushalt) liegen.

Die Untergliederung enthält folgende Auszahlungsschwerpunkte:

       Auszahlungen für das Personal-, Organisations- und Verwaltungsmanagement des
        Bundes, das vor dem Hintergrund knapper werdender Ressourcen, demografischer
        Trends sowie erhöhter Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
        weiterentwickelt werden muss.

       Auszahlungen zur Finanzierung und Förderung des österreichischen Sports, die
        Transparenz        und     Kontrolle     erfordern.       Zusätzlich     ist    der   zunehmenden
        Verschlechterung der öffentlichen Gesundheit durch Bewegungsmangel und den damit
        verbundenen volkwirtschaftlichen Auswirkungen entgegenzuwirken.

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Budgetdienst – Untergliederung 17-Öffentlicher Dienst und Sport

Entwicklung der Auszahlungen (2017 bis 2022)

Anmerkung: Der Wert für 2017 stellt den Ausgangswert gemäß gesetzlichem Budgetprovisorium nach Umschichtungen dar.

Quellen: BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022, WIFO-Prognose vom 16. März 2018

2.2         Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die nachfolgenden Global-
und Detailbudgets:

Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets

                                                                                 Diff. Budget-                   Diff.
                                                      Budgetprov.     BVA-E                        BVA-E
 UG 17                                                                           prov. 2018 -                 BVA-E 2018 -
                                                         2018          2018                         2019
                                                                                 BVA-E 2018                   BVA-E 2019
 17          Auszahlungen                                    154,4       161,6             4,6%       165,2            2,3%
 17.01       Steuerung und Services                           24,4        32,9           34,5%         35,2            7,2%
 17.01.01    Öffentlicher Dienst und Zentralstelle            24,4        32,9           34,5%         35,2           7,2%
 17.02       Sport                                           130,0       128,7            -1,0%       130,0            1,0%
 17.02.01    Allgemeine Sportförderung und Services           43,5        42,2           -3,0%         43,5           3,1%
 17.02.02    Besondere Sportförderung                         80,0        80,0            0,0%         80,0           0,0%
 17.02.03    Sportgroßprojekte                                 0,0         0,0            0,0%          0,0           0,0%
 17.02.04    Bundessporteinrichtungen GmbH                     6,5         6,5           -0,1%          6,5           0,0%
 17          Einzahlungen                                      0,6         0,6           15,1%          0,6         -13,1%
 17.01       Steuerung und Services                            0,6         0,6             6,7%         0,5         -14,1%
 17.01.01    Öffentlicher Dienst und Zentralstelle             0,6         0,6            6,7%          0,5        -14,1%
 17.02       Sport                                                         0,0                 -        0,0            0,0%
 17.02.01    Allgemeine Sportförderung und Services                        0,0                 -        0,0           0,0%
 17          Nettofinanzierungsbedarf                        -153,9     -160,9             4,6%      -164,7            2,3%

Quellen: BVA-E 2018 und 2019

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Budgetdienst – Untergliederung 17-Öffentlicher Dienst und Sport

Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung:

GB 17.01-„Öffentlicher Dienst und Zentralstelle“

Dieses Globalbudget enthält nur ein gleichnamiges Detailbudget, in dem die Auszahlungen
aus dem Bereich Personal-, Organisations- und Verwaltungsmanagement des Bundes
enthalten sind. Ferner sind hier die Auszahlungen für die Infrastruktur verschiedener Standorte
des BMöDS sowie für sämtliche Bedienstete des Ressorts veranschlagt. Die Auszahlungen
sind hier für 2018 mit 32,9 Mio. EUR und für das Jahr 2019 mit 35,2 Mio. EUR geplant
(+7,2 %). Der Personalaufwand 2018 beträgt 19,1 Mio. EUR und somit 58,2 % der
Gesamtauszahlungen des GB (2019: 19,4 Mio. EUR bzw. 55,1 %). Zweite wesentliche
Auszahlungsposition sind die Werkleistungen mit 7,5 Mio. EUR (2018) bzw. 6,9 Mio. EUR
(2019).

GB 17.02-„Sport“

Im GB 17.02-„Sport“ werden lt. BVA-E 2018 128,7 Mio. EUR und für das Jahr 2019
130,0 Mio. EUR veranschlagt. Das Globalbudget ist mit dem zuvor im ehemaligen BMLVS
veranschlagten GB 14.06-„Sport“ vergleichbar, das DB 14.06.05-„Heeressportzentrum“, das
im Vorjahr mit 9,3 Mio. EUR veranschlagt war (vorläufiger Erfolg 2017: 13,0 Mio. EUR) ist
jedoch im BMLV verblieben. Im Vergleich zum Voranschlag ist die Veranschlagung 2018 unter
Berücksichtigung dieser Verschiebung um 4,3 Mio. EUR geringer, im Vergleich zum
vorläufigen Erfolg 2017 um 0,7 Mio. EUR höher.

Die Besondere Sportförderung wird in den BVA-E 2018 und 2019 weiterhin mit 80 Mio. EUR
veranschlagt. Dies entspricht dem in § 20 Glücksspielgesetz vorgesehenen Betrag, der sich
jährlich in dem Ausmaß erhöht, in dem die glückspielrechtlichen Bundesabgaben des
Konzessionärs im Vorjahr gegenüber dem vorletzten Jahr gestiegen sind (im vorläufigen Erfolg
für 2017 wurden 80,3 Mio. EUR ausbezahlt). Die Verteilung der Mittel ist im Bundes-
Sportförderungsgesetz 2017 festgelegt.

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Budgetdienst – Untergliederung 17-Öffentlicher Dienst und Sport

Im DB 17.02.01-„Allgemeine Sportförderung und Services“ sind für 2018 42,2 Mio. EUR und
für 2019 43,5 Mio. EUR geplant. Hier werden neben der allgemeinen Sportförderung
Mitgliedsbeiträge, Administrationsaufwendungen der Bundes-Sport GmbH sowie die
administrativen Aufwendungen der Sektion Sport veranschlagt. Aus der allgemeinen
Sportförderung werden der Bau von Sportstätten, diverse Sportgroßveranstaltungen und
Sportförderungsprogramme gefördert. Im Wesentlichen werden hier Projekte aus der
Vergangenheit weitergeführt. Gefördert werden 2018 z.B. Kinder gesund bewegen
(5 Mio. EUR), die nordische WM 2019 in Seefeld (5 Mio. EUR), die Schlager Academy, die
Ruder WM 2019 in Linz, die Ballsporthalle in Graz, das Stadion in St. Pölten oder der
Nachwuchssport. Die Details sind den Verzeichnissen veranschlagter Konten zu entnehmen.
Aus diesem Detailbudget wird weiters der Beitrag zur Nationalen Anti-Doping Agentur Austria
GmbH (NADA) bereitgestellt und der Administrativaufwand der Bundes-Sport GmbH
(1,65 Mio. EUR), die seit 1. Jänner 2018 die Sportförderungen abwickelt, getragen.

Das DB 17.02.03-„Sportgroßprojekte“ ist derzeit für 2018 und 2019 nur mit 4.000 EUR
budgetiert, es bestehen in diesem Detailbudget jedoch noch Rücklagen iHv rd. 12,1 Mio. EUR.
Künftig könnten daher in diesem Detailbudget allenfalls wieder z.B. Stadionneubauten oder
Großveranstaltungen veranschlagt werden.

Der für die Bundessporteinrichtungen GmbH für 2018 und 2019 veranschlagte Betrag von
6,5 Mio. EUR entspricht dem aus dem BVA 2017.

                                                                                      8 / 23
Budgetdienst – Untergliederung 17-Öffentlicher Dienst und Sport

2.3      Der Haushalt in ökonomischer Gliederung

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Hauptpositionen der Untergliederung nach der
ökonomischen Gliederung des Haushalts:

Auszahlungen und Einzahlungen – Hauptpositionen

 in Mio. EUR                                                      Finanzierungshaushalt
                                                                                           Diff.
                                                                    BVA-E      BVA-E
 UG 17                                                                                  BVA-E 2018 -
                                                                     2018       2019
                                                                                        BVA-E 2019
 Auszahlungen                                                         161,57     165,22          2,3%
 Auszahlungen für Personal                                             19,14      19,44          1,6%
 davon
   Bezüge                                                              14,63      14,90         1,8%
   Gesetzlicher Sozialaufwand                                           3,03       3,12         2,8%
 Auszahlungen für Betrieblichen Sachaufwand                            17,88      21,25        18,9%
 davon
   Mieten                                                               3,30       3,90       18,2%
   Instandhaltung                                                       0,59       1,94      228,9%
   Aufwand für Werkleistungen                                           9,11       9,09       -0,2%
   Sonstiger betrieblicher Sachaufwand                                  3,47       4,02       15,9%
 Auszahlungen für Transfer                                            123,72     123,89        0,1%
 davon
   an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger                         17,06      17,05        -0,1%
   an Unternehmen                                                       6,59       6,59         0,0%
   an private Haushalte/Institutionen                                  99,97     100,14         0,2%
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                             0,79       0,59       -25,5%
 Darlehen und Vorschüsse                                                0,05       0,05         0,0%
 Einzahlungen                                                           0,65       0,56       -13,1%
 Einzahlungen aus wirtschaftlicher Tätigkeit                            0,07       0,07         0,0%
 davon
   aus Mieten                                                           0,04       0,04        0,0%
 Kostenbeiträge und Gebühren                                            0,15       0,15        0,0%
 Einzahlungen aus Transfers                                             0,05       0,05        0,0%
 davon
   von öffentl. Körperschaften u. Rechtsträgern                         0,03       0,03         0,0%
   von ausl. Körperschaften u. Rechtsträgern                            0,02       0,02         0,0%
 Sonstige Einzahlungen                                                  0,33       0,25       -25,7%
 Darlehen und Vorschüsse                                                0,05       0,05         0,0%
 Nettofinanzierungsbedarf                                            -160,92    -164,65         2,3%

Quellen: BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen

Die wesentlichen Auszahlungsbereiche der UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport umfassen
einerseits Personalauszahlungen und andererseits die Transfers aus der allgemeinen und der
besonderen Sportförderung.

                                                                                                  9 / 23
Budgetdienst – Untergliederung 17-Öffentlicher Dienst und Sport

Der gesamte Mietaufwand wird im BVA-E 2018 mit insgesamt 3,3 Mio. EUR und im
BVA-E 2019 mit 3,9 Mio. EUR geplant. Der Anstieg dieser Mieten ist lt. BMöDS damit
begründet, dass die Sportsektion voraussichtlich an einen anderen Standort übersiedeln soll,
wobei das Haus des Sportes weiterhin genützt werden wird.

Für den Bereich Instandhaltung von Gebäuden sind im BVA-E 2018 0,6 Mio. EUR und im
BVA-E 2019 1,9 Mio. EUR veranschlagt. Das BMöDS wurde neu gegründet und ist auf
5 Standorte verteilt, die insbesondere unterschiedliche IT-Ausstattung einbringen. Diese IT-
Ausstattung muss lt. BMöDS vereinheitlicht und zum Teil erneuert bzw. die Telefonanlage
angepasst werden. Zusätzlich sind bei einigen Gebäuden Renovierungsarbeiten bzw.
Sicherheitseinbauten notwendig.

Die Werkleistungen sind für 2018 und 2019 mit jeweils 9,1 Mio. EUR veranschlagt. Die
Werkleistungen in der Zentralstelle beinhalten zu einem großen Teil die Honorare der
Vortragenden an der Verwaltungsakademie und weiters Kosten zur Weiterentwicklung von
Personalentwicklungsprojekten für den gesamten Bundesbereich und zur Weiterentwicklung
der Tools für die Wirkungsorientierung des Bundes sowie Reinigungskosten. Auch im
Zusammenhang mit der EU-Präsidentschaft sind 2018 rd. 1,1 Mio. EUR veranschlagt.

Für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit sind im BVA-E 2018 0,8 Mio. EUR und für 2019
1,1 Mio. EUR veranschlagt, durch die Auszahlungen für Themen wie gesunde Bewegung, den
eigenen Online Auftritt bzw. Homepage, den Tag des Sports und die europäische Woche des
Sports geleistet werden sollen.

                                                                                     10 / 23
Budgetdienst – Untergliederung 17-Öffentlicher Dienst und Sport

2.4      Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Ergebnishaushalts und die wesentlichen
Unterschiede zwischen dem Ergebnis- und dem Finanzierungshaushalt in den BVA-E 2018
und 2019 auf:

Ergebnishaushalt (Aufwendungen) und Finanzierungshaushalt (Auszahlungen)

                                                     ErgHH - Aufw.                   FinHH - Ausz.          Diff. EH-FH
 UG 17                                                 BVA-E    BVA-E      BVA-E       BVA-E    BVA-E     BVA-E BVA-E
                                         in Mio. EUR    2018     2019    2018-2019      2018     2019      2018      2019
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                         160,68   164,53        2,4%     160,73    164,58    -0,1      -0,1
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für Personal                    18,84    19,14       1,6%       19,14     19,44    -0,3      -0,3
   davon
     Bezüge                                               14,63    14,90       1,8%       14,63     14,90     0,0       0,0
     Gesetzlicher Sozialaufwand                            3,03     3,12       2,8%        3,03      3,12     0,0       0,0
   Betrieblicher Sachaufwand (ohne Finanzaufwand)         18,13    21,50      18,6%       17,88     21,25     0,3       0,3
   davon
     Mieten                                                3,30     3,90     18,2%         3,30      3,90     0,0       0,0
     Instandhaltung                                         0,6      1,9    228,9%          0,6       1,9     0,0       0,0
     Aufwand für Werk leistungen                           9,36     9,34      -0,2%        9,11      9,09     0,3       0,3
     Sonstiger betrieblicher Sachaufwand                   3,47     4,02     15,9%         3,47      4,02     0,0       0,0
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer                   123,72   123,89       0,1%      123,72    123,89     0,0       0,0
   davon
     an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger           17,1     17,0      -0,1%        17,1      17,0     0,0       0,0
     an Unternehmen                                         6,6      6,6       0,0%         6,6       6,6     0,0       0,0
     an private Haushalte/Institutionen                   100,0    100,1       0,2%       100,0     100,1     0,0       0,0
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                  1,61     1,61        0,0%                          1,6       1,6
   Abschreibungen auf Vermögenswerte                       0,53     0,53       0,0%                           0,5       0,5
   Aufwand durch Bildung von Rückstellungen                1,08     1,08       0,0%                           1,1       1,1
   davon
     Abfertigungen                                         0,31     0,31       0,0%                           0,3       0,3
     Jubiläumszuwendungen                                  0,52     0,52       0,0%                           0,5       0,5
     Nicht k onsumierte Urlaube                            0,25     0,25       0,0%                           0,3       0,3
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                                                0,79      0,59    -0,8      -0,6
 Darlehen und Vorschüsse                                                                   0,05      0,05    -0,1      -0,1
      Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt              162,29   166,14        2,4%     161,57    165,22     0,7       0,9

Quellen: BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen

Die      Unterschiede        zwischen         dem       Ergebnishaushalt           (Aufwendungen)            und      dem
Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) sind mit insgesamt 0,9 Mio. EUR im Jahr 2019
vergleichsweise gering. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen durch
Periodenabgrenzungen, nicht finanzierungswirksame Gebarungen (wie Personal- und
Prozessrückstellungen, Wertberichtigungen), Investitionen (im Finanzierungshaushalt) bzw.
Abschreibungen (im Ergebnishaushalt) sowie Darlehen und Vorschüsse (Aus- und
Einzahlungen           hinsichtlich       Darlehen          und       Vorschüssen           betreffen        nur       den
Finanzierungsvoranschlag) zurückzuführen.

                                                                                                                   11 / 23
Budgetdienst – Untergliederung 17-Öffentlicher Dienst und Sport

3           Förderungen
Für die Förderungen in diesem neuen Ressort stehen dem Budgetdienst noch keine exakten
Daten zur Verfügung. Die Förderungen umfassen die gesamte Besondere Sportförderung im
DB 17.02.02 und den Großteil des DB 17.02.01-„Allgemeine Sportförderung“. Die Positionen
wurden bei den jeweiligen Detailbudgets erörtert.

4           Personal
Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor:

Planstellenverzeichnis3

                                                         Bud.Prov.
    UG 17                                                             2018       2019
                                                           2018
    PLANSTELLEN
       Planstellen                                              200       230        227
       PCP**)                                                77.596    93.454     92.866
    PERSONALSTAND zum 31.12.
       VBÄ*)                                                 -         266        262
       PCP**)                                                -          -          -
    Personalaufwand                                          -        BVA-E      BVA-E
       Aufwendungen im Ergebnishaushalt    in Mio. EUR       -            19,9       20,2

*) Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der
gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen. Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“
(zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die jeweils zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts zu erreichen
sind. Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die
sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Für die
Jahre 2015 bis 2017 sind VBÄ-Istwerte, für 2018 und 2019 VBÄ-Zielwerte angegeben.

**) Personalcontrollingpunkte (PCP) sind Punktewerte, die die Höhe der verwendeten Mittel für eine besetzte Planstelle zum
Ausdruck bringen. Qualitativ höhere und damit „teurere“ Stellen erfordern mehr PCP. Die PCP beschränken die Kosten.

Quellen: BVA-E 2018 und 2019, Anlage IV „Personalplan“ zu den BFG-E 2018 und 2019, Ministerratsvortrag (12/24) vom 21. März
2018, eigene Berechnungen

3
    Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle:

Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigungsäquivalent.

Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ)         sind    Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem
Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden.
Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ.

                                                                                                                    12 / 23
Budgetdienst – Untergliederung 17-Öffentlicher Dienst und Sport

Für das Jahr 2018 umfasst der Personalplan der UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport
230 Planstellen und für 2019 227 Planstellen (-3 Planstellen). Zusätzlich sind in beiden Jahren
im Personalplan Überschreitungsermächtigungen von 40 Planstellen vorgesehen. Gemäß
Personalinformation im Teilheft aus dem wurden BKA 101, aus dem früheren BMLVS 44 und
aus dem früheren BMGF 55 Planstellen, insgesamt somit 200 Planstellen übertragen. In den
Grundzügen des Personalplans in der Fassung der Novelle des BFRG 2017 – 20204 wurden
dem BMöDS 240 Planstellen für das Jahr 2018 zugewiesen. Aus den Unterlagen bleibt unklar,
ob weiter Planstellen verschoben wurden.

Im vorgelegten Finanzrahmen sind für 2018 nunmehr 270 Planstellen (entspricht Planstellen
und Ermächtigung) ausgewiesen. In weiterer Folge sieht der Finanzrahmen einen Rückgang
auf 263 Planstellen vor.

Für das Jahr 2018 wurden dem BMöDS VBÄ-Zielwerte von 266 VBÄ für 2018 und von
262 VBÄ für 2019 vorgegeben.5

Die Personalaufwendungen im Ergebnishaushalt betragen entsprechend dem BVA-E 2018
19,9 Mio. EUR und steigen im Jahr 2019 auf 20,2 Mio. EUR.

4
    BGBl. I Nr. 5/2018

5
    Ministerratsvortrag vom 21. März 2018

                                                                                        13 / 23
Budgetdienst – Untergliederung 17-Öffentlicher Dienst und Sport

5        Beteiligungen
Der im Zusammenhang mit den Budgetunterlagen vorgelegte Bericht über Beteiligungen des
Bundes (März 2018) enthält Informationen über die wesentlichen Kennzahlen der
Beteiligungsunternehmen des Bundes. Die nachstehende Tabelle zeigt die Verflechtungen der
der Untergliederung zugehörigen Unternehmen mit dem Bundesbudget auf und weist die
Anzahl ihrer Beschäftigten aus:

Zahlungsflüsse aus Beteiligungen

 UG 17                                                               Erfolg       vor. Erf.       BVA-E        Ø Beschäf-
                                                   in Mio. EUR   2015      2016    2017       2018     2019    tigte 2016
 Auszahlungen gesamt                                               10,7      11,7       8,4       8,8      8,8    in VZÄ
 Bundessporteinrichtungen GmbH                                      9,2       9,9       6,5       6,8      6,8           189
     Investitionen in Sportanlagen                                  3,3       4,8       1,8      2,1      2,1
     Fördertarifausgleich, ÖLSZ Südstadt, LPPS                      5,5       4,7       4,3      4,4      4,4
     Personalausgaben/-auszahlungen                                 0,4       0,4       0,4      0,3      0,3
 Nationale Anti-Doping Agentur Austria GmbH                         1,6       1,8       1,9       2,0      2,0             9
 Einzahlungen gesamt                                                0,4       0,4       0,4       0,3      0,3
 Bundessporteinrichtungen GmbH                                      0,4       0,4       0,4       0,3      0,3
     Pensionen BeamtInnen                                           0,1       0,1       0,1      n.v.     n.v.
     Ersätze für Bedienstete                                        0,4       0,4       0,4      0,3      0,3

Quelle: Bericht über Beteiligungen des Bundes, März 2018

Die Bundessporteinrichtungen GmbH wurde 1999 ausgegliedert und übernahm im Weg der
Gesamtrechtsnachfolge die Bundessport- und Freizeiteinrichtungen. Auszahlungen von
insgesamt 6,8 Mio. EUR (Investitionen und Fördertarifausgleich ÖLSZ Südstadt) in den
BVA-E 2018 und 2019 stehen Einzahlungen iHv 300.000 EUR gegenüber, die aus der
Refundierung der Bezüge und der Pensionsbeiträge für beamtete MitarbeitInnen resultieren.

Mit 1. Jänner 2018 sind alle Anteilsrechte des Bundes an der Bundessporteinrichtungen GmbH
unentgeltlich auf die Bundes-Sport GmbH übergegangen. Die Anteile dieser Gesellschaft
stehen wiederum zu 100 % im Eigentum des Bundes. Die Bundes-Sport GmbH scheint im
Bericht über die Beteiligungen des Bundes noch nicht auf.

Die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) hat als Hauptaufgabe die Anti-Doping-Arbeit im
Sport durch ein effizientes, modernes Dopingkontrollsystem und die Prävention durch
Aufklärung, Information und Bewusstseinsbildung. Gesellschafter sind der Bund (53 %), die
neun Bundesländer (je 5 %), die Österreichische Bundes-Sportorganisation und das
Österreichische Olympische Comité (je 1 %). Für das Jahr 2018 und 2019 sind gegenüber
dem Vorjahr etwas höhere Auszahlungen iHv 2,0 Mio. EUR vorgesehen.

                                                                                                                    14 / 23
Budgetdienst – Untergliederung 17-Öffentlicher Dienst und Sport

6     Rücklagen
Der neu eingerichteten Untergliederung wurden nicht nur Budgetmittel zugewiesen, sondern
es werden auch Rücklagen übertragen, die für den Aufgabenbereich vorgesehen sind. Diese
Rücklagenübertragungen wurden noch nicht durchgeführt. Laut Auskunft des BMöDS sollen
Rücklagen von insgesamt rd. 81 Mio. EUR übertragen werden, davon 78,7 Mio. EUR aus dem
Bereich Sport und geringe Beträge aus dem früheren BMGF und dem BKA.

Budgetierte Rücklagenentnahmen sind in den BVA-E 2018 und 2019 nicht vorgesehen.

                                                                                  15 / 23
Budgetdienst – Untergliederung 17-Öffentlicher Dienst und Sport

7     Wirkungsorientierung

7.1     Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen auf
Ebene der Untergliederung im Überblick dargestellt.

Die UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport hat 4 Wirkungsziele, von denen sich 2 mit dem
Personal- und Organisationsmanagement und Innovation in der Bundesverwaltung und 2 mit
dem Themenbereich Sport beschäftigen. Aufgrund der BMG-Novelle wurde das den Sport
betreffende Ziel aus der UG 14-Militärische Angelegenheiten in die UG 17 verschoben und in
zwei Ziele aufgeteilt, wobei der Genderaspekt entfallen ist. Da viele Kennzahlen neu sind, sind
die    Istwerte    dazu      zumeist     nicht    verfügbar.      Die   Ziele   zum   Personal-     und
Organisationsmanagement umfassen die gesamte Bundesverwaltung und decken damit
insbesondere im Hinblick auf die Vorbildwirkung des öffentlichen Sektors (z.B. bei der
Beschäftigung von Personen mit Einschränkungen) auch externe Aspekte ab.

7.2     Einzelfeststellungen

Das Wirkungsziel 1 ist das Gleichstellungsziel der Untergliederung, mit dem das BMöDS als
Kompetenz-, Service- und Informationszentrum die Koordination des Personal- und
Organisationsmanagements im Bundesdienst auch im Hinblick auf die Gleichstellung der
Geschlechter erreichen will. Zur Messung der Zielerreichung werden 4 Kennzahlen
herangezogen, die das Pensionsantrittsalter (soll von 61,66 im Jahr 2016 auf 62,16 im Jahr
2022 ansteigen), Cross Mentoring für weibliche Nachwuchsführungskräfte, die Aufnahme von
Menschen mit Behinderung und die Bewertung des Nutzens der Seminare an der
Verwaltungsakademie betreffen.

Mit dem Wirkungsziel 2 unterstützt das Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport
(BMöDS) als Promoter Innovation in der Bundesverwaltung. Für dieses Ziel werden
3 Kennzahlen Verwaltungseinrichtungen mit Common Assessment Framework (CAF)
Gütesiegel, Auszeichnung beim European Public Sector Award, umgesetzte Empfehlungen
des BMöDS bei der Qualitätssicherung zur Wirkungsorientierung) herangezogen.

                                                                                                  16 / 23
Budgetdienst – Untergliederung 17-Öffentlicher Dienst und Sport

Aufgrund der BMG-Novelle wurde das Sportziel der UG 14-Militärische Angelegenheiten in
diese Untergliederung verschoben und geteilt, der Gleichstellungsaspekt ist entfallen. Der
Aspekt     der   SpitzensportlerInnen        findet   sich    im   Wirkungsziel   3   („Österreichische
SpitzensportlerInnen (mit und ohne Behinderung), unter Nutzung der jeweils zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten, in der Weltklasse positionieren“). Die Erreichung dieses Ziels soll
mit drei Kennzahlen (Internationale Topplatzierungen, Erfolgreiches Absolvieren des
durchgängigen Systems der Dualen Karriere an Nachwuchskompetenzzentren, Überführung
von Nachwuchstalenten in den sozialrechtlich abgesicherten Spitzensport) gemessen werden.
Der Rückgang des Zielwerts bei den Topplatzierungen 2019 ist vermutlich auf eine geringere
Anzahl von Spitzensportereignissen in diesem Jahr zurückzuführen.

Der Aspekt der gesundheitsfördernden Bewegung des verschobenen Ziels der UG 14 geht
umformuliert im Wirkungsziel 4 („Sport und Bewegung als Grundlage für eine gesunde
Lebensführung in allen Altersgruppen“) auf. Mit der Kennzahl „Bewegt im Parkt“ werden die
an kostenlosen Bewegungskursen teilnehmenden Personen gezählt (Zielwert 2018: 26.000).
Die bereits in der UG 14 herangezogene Kennzahl 17.4.2 (Bewegungseinheiten in
Kindergärten und Volksschulden) wurde textuell angepasst. Von 2015 bis 2017 lagen die
Istzustände (zuletzt 150.121) deutlich über den Zielzuständen. Für das Jahr 2018 wurde der
Zielzustand auf 155.000 angehoben und bleibt auf diesem Wert.

                                                                                                17 / 23
Budgetdienst – Untergliederung 17-Öffentlicher Dienst und Sport

Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung

Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet. Den in den
Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2015 und 2016 wurden für die KZ aus dem
Sportbereich auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt, da diese aus der
UG 14 in diese Untergliederung verschoben wurde. Der Grad der Zielerreichung wurde vom
Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative
Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen
erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftige Zielwerte angelegt ist.

                               Legende
 Neu                      Umformulierung (z.B. Änderung der Bezeichnung,
                          Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände)

Wirkungsziel 1:

Gleichstellungsziel

Das Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport (BMöDS) sichert als Kompetenz-,
Service- und Informationszentrum die abgestimmte und ausgewogene Koordination des
Personal- und Organisationsmanagements im Bundesdienst auch im Hinblick auf die
Gleichstellung der Geschlechter.

Maßnahmen

       Jährliche Erarbeitung einer Dienstrechtsnovelle, um zeitgemäße                        rechtliche
        Rahmenbedingungen für das Personalmanagement sicherzustellen;

       Erarbeitung und Implementierung zusätzlicher wirksamer Maßnahmen                              zur
        Korruptionsprävention und zur Sicherung der Integrität im Bundesdienst;

       Bereitstellung bedarfsorientierter              Aus-      und      Weiterbildungsprogramme     für
        Bundesbedienstete

       Fortführung der ressortübergreifenden Maßnahmen zur Förderung von weiblichen
        Bundesbediensteten;

       Ressortübergreifende Koordinierung betreffend die tatsächliche Gleichstellung von
        Frauen und Männern;

       Umsetzung von Maßnahmen zur verstärkten Eingliederung von Menschen mit
        Behinderung (Behinderungsgrad 70 % oder mehr) in den Bundesdienst auf Basis des
        Konzepts aus 2018;

       Durchführung ressortübergreifender strategischer Personalentwicklungsprojekte für
        den gesamten Bund;

       Schaffung    von  bundesinternen      Beschäftigungsperspektiven                   durch     das
        Mobilitätsmanagement und Karriere Öffentlicher Dienst;

                                                                                                   18 / 23
Budgetdienst – Untergliederung 17-Öffentlicher Dienst und Sport

         Ressortübergreifende     Angebote       der   Mobilitätsförderung    und     des
          Mobilitätsmanagements sowie Information über Jobs bei der Europäischen Union und
          über mögliche Praktika (EU-Job Information);

         Unterstützung    des                       ressortübergreifenden                      Erfahrungsaustausches                        durch
          Fachveranstaltungen;

Indikatoren

 Kennzahl 17.1.1    Pensionsantrittsalter der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
                    Ermittlung des durchschnittlichen Pensionsantrittsalters basierend auf Daten zu Pensionistinnen und Pensionisten aus dem
 Berechnungsmethode
                    bundesinternen Managementinformationssystem (MIS).
          Datenquelle Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport, Publikation „Monitoring der Beamtenpensionen"
   Messgrößenangabe Jahre
                                2015                2016                2017                 2018               2019              2020
           Zielzustand            -                   -         nicht verfügbar      61,96 (Gesamt)      62,06 (Gesamt)    62,16 (Gesamt)
                        61,18 (Gesamt)       61,66 (Gesamt)
             Istzustand 61,13 (weiblich)     61,75 (weiblich)
                        61,19 (männlich)     61,63 (männlich)
       Zielerreichung             -                   -
                        Angaben zu den Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten beziehen sich auf Pensionierungen von Beamtinnen und Beamten
                        in der Hoheitsverwaltung sowie im ausgegliederten Bereich (exkl. Post/Telekom/Postbus und ÖBB). Zum Vergleich: Das
                        Pensionsantrittsalter der ASVG-Versicherten lag laut BMASGK Pensionsmonitoring ASVG Versicherte (exkl. Rehageld)
                        2016 bei 60,3 Jahren.
                        Seitens des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport werden Rahmenbedingungen im
                        Personalmanagement geschaffen.

 Kennzahl 17.1.2          Cross Mentoring für weibliche Nachwuchsführungskräfte
                          Basierend auf der Evaluierung des Programms Cross Mentoring wird der Anteil der in höchstem Ausmaß Zufriedenen (mit
 Berechnungsmethode       der Abwicklung des Programms und der Zusammenarbeit in den Mentoring-Tandems), sowie der Anteil der Zielerreichung
                          der TeilnehmerInnen, als Durchschnittswert angegeben.
                          Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport – Evaluierung des Programms Cross Mentoring am Ende des
           Datenquelle
                          jeweiligen Programmjahres mithilfe eines Online-Fragebogens an Mentees und MentorInnen.
   Messgrößenangabe       %
                                  2015                2016                  2017                 2018               2019                 2020
           Zielzustand              -                    -          nicht verfügbar      nicht verfügbar                      85                   87
             Istzustand                     71                   76
        Zielerreichung              -                    -
                          Zu Zielzustand 2018: Ausnahmsweise ist 2018 keine Evaluierung möglich, da das aktuelle Programmjahr aufgrund des
                          österreichischen EU-Ratsvorsitzes im zweiten Halbjahr 2018 verlängert wurde und somit erst Anfang 2019 endet.
                          Seitens des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport werden Rahmenbedingungen im Personalmanagement
                          geschaffen. Die Durchführung des Programmes Cross Mentoring signalisiert die Bereitschaft, Frauen individuell zu fördern,
                          sie strategisch auf bestimmte berufliche Positionen vorzubereiten und ihnen bewusst den Einstieg in neue berufliche
                          Kontaktnetze zu erleichtern. Erfahrene Führungskräfte unterstützen als Mentorin/Mentor eine Kollegin (Mentee) eines
                          anderen Ressorts.

                          Aufnahmen von Menschen mit einem Behinderungsgrad von 70 % oder mehr pro Jahr in
 Kennzahl 17.1.3
                          Vollbeschäftigtenäquivalenten im Bundesdienst
                        Prozentuelle Steigerung der Gesamtanzahl der Menschen mit Behinderungsgrad von 70 % oder mehr pro Jahr in
 Berechnungsmethode Vollbeschäftigtenäquivalenten per 31. 12. des Planungsjahres gegenüber dem Stand per 31.12. des vorherigen Jahres
                        aufgenommen gemäß Regelungen für die Planstellenbewirtschaftung § 5 Abs. 3
          Datenquelle Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport, Publikation „Personal des Bundes“
   Messgrößenangabe %
                                2015                2016               2017                 2018              2019               2020
           Zielzustand             -                   -       nicht verfügbar                       10                12                         12
             Istzustand nicht verfügbar     nicht verfügbar
       Zielerreichung              -                   -
                        Es können seitens des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport nur Rahmenbedingungen geschaffen und
                        Maßnahmen initiiert werden. Die Aufnahmepolitik obliegt den Ressorts.

                                                                                                                                            19 / 23
Budgetdienst – Untergliederung 17-Öffentlicher Dienst und Sport

 Kennzahl 17.1.4          Beruflicher Nutzen der Seminare an der Verwaltungsakademie des Bundes (VAB)
                          Durchschnittliche Bewertung der Seminare durch TeilnehmerInnen hinsichtlich des beruflichen Nutzens nach dem
 Berechnungsmethode
                          Schulnotenprinzip
         Datenquelle      Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport
   Messgrößenangabe       Schulnote (1-5)
                                 2015                  2016                  2017                   2018            2019                2020
           Zielzustand              -                     -                    1,0 bis 1,5                1,5                1,5             1,5
             Istzustand                     1,5                  1,5
        Zielerreichung              -                     -
                          Das Ziel ist erreicht, wenn der Ist-Wert kleiner oder gleich 1,5 beträgt.
                          Die Verwaltungsakademie des Bundes leistet über praxisnahe und professionelle Angebote einen wichtigen Beitrag zur
                          Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Das Angebot umfasst über 500
                          Seminare in 20 Fachgebieten zB Personalmanagement, Projekt-, Prozess- und Wissensmanagement, Controlling.
                          Im Jahr 2016 nutzten rund 9.000 Personen die Seminare der Verwaltungsakademie des Bundes zur Aus- und Weiterbildung
                          und rund die Hälfte bewerteten den beruflichen Nutzen der Seminare.

Wirkungsziel 2:

Das Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport (BMöDS) unterstützt als Promotor
Innovation in der Bundesverwaltung.

Maßnahmen

         Weiterentwicklung der Wirkungsorientierung insb. Evaluierung der Zustimmung und
          Entwicklung von Maßnahmen zur Erhöhung der Überzeugungskraft und Akzeptanz der
          wirkungsorientierten Steuerung

         Unterstützung des Erfahrungsaustausches durch Fachveranstaltungen                                                                und
          sektorübergreifende Kollaborationen mit Wissenschaft und Praxis

         Konkretisierung der zukünftigen Herausforderungen und Anforderungen an die
          Verwaltung und ihre Innovatorinnen und Innovatoren insb. vor dem Hintergrund der
          Digitalisierung

         Durchführung von Qualitätsentwicklungsprojekten im öffentlichen Dienst (Common
          Assessment Framework CAF)

         Auswahl und Verbreitung innovativer Verwaltungsreformprojekte durch Verleihung des
          gebietskörperschaftsübergreifenden Österreichischen Verwaltungspreises

         Unterstützung innovativer Verwaltungsprojekte bei der Einreichung zum European
          Public Sector Award EPSA, United Nations Public Service Award UNPSA und
          anschließende Verbreitung

Indikatoren

                          Anzahl der österr. Verwaltungseinrichtungen, die über ein gültiges Gütesiegel des Common Assessment
 Kennzahl 17.2.1
                          Frameworks (CAF-Gütesiegel) verfügen
 Berechnungsmethode Summe der österreichischen Verwaltungseinrichtungen, die über ein gültiges CAF-Gütesiegel verfügen
          Datenquelle Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport
   Messgrößenangabe Anzahl
                                 2015                2016               2017                2018                2019               2020
           Zielzustand             -                   -                           5                    7                 8               10
             Istzustand                     5                  4
       Zielerreichung              -                   -
                        Organisationen des öffentlichen Dienstes können nach der Implementierung des CAF das Zertifikat „CAF-Gütesiegel /
                        Effective CAF-User“ beim Österreichischen CAF-Zentrum (im Auftrag der Abt. III/9 BMöDS vom KDZ, Zentrum für
                        Verwaltungsforschung betrieben) beantragen. Dabei handelt es sich um ein Prozess-Feedback durch zwei erfahrene,
                        externe CAF-ExpertInnen (sogenannte CAFFEX) auf Grundlage von Fragebögen und Interviews im Rahmen eines Vor-Ort-
                        Besuchs. Bestätigt werden durch das Gütesiegel einerseits die korrekte Verwendung des CAF und andererseits die
                        Effektivität des eingeschlagenen Weges zur Weiterentwicklung im Sinne des Qualitätsmanagements. Das CAF-Gütesiegel
                        ist 3 Jahre gültig.

                                                                                                                                       20 / 23
Budgetdienst – Untergliederung 17-Öffentlicher Dienst und Sport

                          Anteil der österr. Projekte, die beim European Public Sector Award (EPSA) eine Auszeichnung erhalten, an allen
 Kennzahl 17.2.2
                          Auszeichnungen
                          Prozentanteil der österr. Projekte, die beim EPSA eine Auszeichnung erhalten – bezogen auf die Gesamtzahl an
 Berechnungsmethode
                          Auszeichnungen (Best practices oder Preise)
         Datenquelle      Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport
   Messgrößenangabe       % Anteil
                                 2015                  2016                  2017              2018                2019                 2021
           Zielzustand             -                     -           nicht verfügbar   nicht verfügbar                       12%                12%
             Istzustand                  11% nicht verfügbar
        Zielerreichung             -                     -
                          Im Jahr 2017 gewannen österr. Projekte einen Hauptpreis und erhielten 3 Best Practice Zertifikate. Insgesamt wurden 34
                          Auszeichnungen vergeben, das ergibt einen Prozentsatz von gerundet 12%. Die Vergabe erfolgt derzeit alle zwei Jahre.

 Kennzahl 17.2.3    Umsetzungsgrad steuerungsrelevanter Empfehlungen des BMöDS zu Wirkangaben in Bundesvoranschlägen
                    Anteil der im Rahmen der Qualitätssicherung gem. § 4 Abs. 1 der Wirkungscontrollingverordnung ausgesprochenen
                    Empfehlungen des BMöDS betreffend die inhaltliche Konsistenz und Überprüfbarkeit der Wirkangaben der
 Berechnungsmethode
                    Haushaltsleitenden Organe (HHLO) in Bundesvoranschlägen, welche durch die HHLO umgesetzt / teilweise umgesetzt / in
                    folgenden Bundesvoranschlägen umgesetzt werden, an der Gesamtanzahl der Empfehlungen in diesen beiden Kategorien.
          Datenquelle Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport
   Messgrößenangabe %
                                2015                2016                 2017               2018                 2019                 2020
           Zielzustand             -                   -         nicht verfügbar                       40                 40                    40
             Istzustand nicht verfügbar     nicht verfügbar
       Zielerreichung              -                   -
                        Zumal der Bundesvoranschlag 2019 zeitgleich mit dem Bundesvoranschlag 2018 erstellt wird, erfährt der für das Jahr 2019
                        ausgewiesene Wert keine Steigerung gegenüber dem Jahr 2018.
                        Die Implementierung der wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung ist einer der umfangreichsten Change-Prozesse auf
                        Bundesebene.

Wirkungsziel 3:

Österreichische Spitzensportlerinnen und Spitzensportler (mit und ohne Behinderung), unter
Nutzung der jeweils zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, in der Weltklasse positionieren.

Maßnahmen

         Erstellung einer übergeordneten nationalen Gesamtstrategie für die österreichische
          Sportförderung

         Erarbeitung eines österreichweiten Sportstätten-Masterplans in Zusammenarbeit mit
          dem organisierten Sport sowie den Bundesländern und Gemeinden

         Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen sowie zur Optimierung der
          strategischen Steuerung von Fördermitteln im Spitzensport.

         Einführung von Laufbahnmodellen: durchgehende Strategie von einer verstärkten
          Talenteförderung bis zur Profikarriere

         Leistungs-/Potential- und ergebnisorientierte Förderung: langfristig ausgerichtete
          Schwerpunktsetzungen für die Teilnahme an sportlichen Großereignissen

         Optimierung der Trainersituation: Schaffung von langfristigen Perspektiven durch
          Schärfung der Anforderungen und Tätigkeiten der Trainer und Verbesserung der
          arbeitsrechtlichen Situation

         Ausreichendes und auf die jeweilige Karriereentwicklung abgestimmtes Angebot an
          Bildungswegen und Berufsausbildungen als Regelmodelle

         Verbesserung der sozialen und versicherungsrechtlichen Absicherung von
          Berufssportlerinnen und Berufssportlern und im Ausbildungssystem befindlichen
          Nachwuchssportlerinnen und Nachwuchssportlern

                                                                                                                                          21 / 23
Budgetdienst – Untergliederung 17-Öffentlicher Dienst und Sport

         Durch die Veröffentlichung von Förderdaten wird eine höhere Transparenz der
          Finanzierung des österreichischen Sports erzielt.

Indikatoren

                          Internationale Topplatzierungen bei Sportgroßveranstaltungen österreichischer Sportlerinnen und Sportler mit
 Kennzahl 17.3.1
                          und ohne Behinderung
                          Gesamtsumme der Topplatzierungen von österreichischen Sportlerinnen und Sportlern mit und ohne Behinderung. 1. bis 3.
                          Platz bei Welt- und 1. Platz bei Europameisterschaften der Allgemeinen Klasse (werden alle zwei Jahre abgehalten);
 Berechnungsmethode       Olympische Spiele und Paralympics 1. – 8. Platz (werden alle vier Jahre abgehalten). Der Teambewerb wird als eine
                          Topplatzierung berechnet. Es werden nur Bewerbe zur Berechnung herangezogen, welche ein Teilnehmerfeld von
                          mindestens fünf Nationen und mindestens fünf Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern pro Nation aufweisen .
         Datenquelle      Sektion Sport/BMöDS, Erfolgsbilanz des österreichischen Sports der Bundes-Sportorganisation (BSO)
   Messgrößenangabe       Anzahl
                                  2015                 2016                2017                2018                 2019               2020
                                                                                        145 (davon 30
            Zielzustand              -                    -        nicht verfügbar      olympisch und 15                   110               110
                                                                                        paralympisch)
             Istzustand   nicht verfügbar      nicht verfügbar
        Zielerreichung               -                    -

                    Erfolgreiches Absolvieren des durchgängigen Systems der Dualen Karriere (Leistungssport und Ausbildung an
 Kennzahl 17.3.2
                    anerkannten österreichischen Nachwuchskompetenzzentren)
                    Anteil der Absolventen und Absolventinnen gegenüber den Aufnahmen an österreichischen Nachwuchskompetenzzentren
 Berechnungsmethode und Spezialmodellen (9 Nachwuchskompetenzzentren sowie Spezialeinrichtungen Wintersport und Sommersport)

                          Statistik Verband der österreichischen Nachwuchsleistungssportmodelle (VÖN) und ev. Statistik Bundesministerium für
           Datenquelle
                          Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF)
   Messgrößenangabe       % - Quote Absolventinnen und Absolventen im Verhältnis zu Aufnahmen
                                  2015                  2016                2017                2018                  2019                2020
           Zielzustand               -                     -        nicht verfügbar                      65%                70,5%               71%
             Istzustand   nicht verfügbar       nicht verfügbar
        Zielerreichung               -                     -
                          Durch gezielte Trainingsumfeldmaßnahmen und Maßnahmen zur Reduzierung der Gesamtbelastung soll die Quote der
                          AbsolventInnen an anerkannten österreichischen Nachwuchskompetenzzentren erhöht werden.
                          Dies mit dem Ziel, junge Talente im System der Dualen Karriere (gemäß Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat
                          vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu dualen Karrieren von Sportlern 2013/C 168/04) gesund und
                          ambitioniert zu halten und zu fördern und somit den Anteil der Überführung junger Talente in die Allgemeine Klasse zu
                          erhöhen.
                          Die Quote beschreibt das Verhältnis Aufnahmen zu AbsolventInnen (keine Berücksichtigung von QuereinsteigerInnen,
                          Klassenwiederholungen etc.)

                          Überführung von jungen Talenten/Nachwuchsathletinnen und -athleten in den sozialrechtlich abgesicherten
 Kennzahl 17.3.3          Spitzensport (Allgemeine Klasse)
                        %-Quote von Absolventinnen und Absolventen aus anerkannten Einrichtungen des Systems der Dualen Karriere
 Berechnungsmethode (Leistungssport und Ausbildung in Nachwuchskompetenzzentren und Spezialeinrichtungen) in Abhängigkeit von verfügbaren
                        Plätzen bei BMLV, BMI und BMF
          Datenquelle Statistik Verband der österreichischen Nachwuchsleistungssportmodelle (VÖN) und Kader des BMI, BMLV und BMF
   Messgrößenangabe % - Quote
                                2015                2016                2017                2018                  2019                2028
           Zielzustand             -                   -        nicht verfügbar                    40%                   40%                 45%
             Istzustand nicht verfügbar     nicht verfügbar
       Zielerreichung              -                   -
                        Die Quote der Überführung von Absolventinnen und Absolventen in den sozialrechtlich abgesicherten Spitzensport ist von
                        verfügbaren Plätzen bei Bundesheer (Grundwehrdiener und Militärpersonen auf Zeit), Polizei und Zoll abhängig.

Wirkungsziel 4:

Sport und Bewegung als Grundlage für eine gesunde Lebensführung in allen Altersgruppen
stärken.

Maßnahme

         Erstellung einer übergeordneten nationalen Gesamtstrategie für die österreichische
          Sportförderung

                                                                                                                                          22 / 23
Budgetdienst – Untergliederung 17-Öffentlicher Dienst und Sport

         Erarbeitung und Umsetzung eines österreichweiten Sportstätten-Masterplans in
          Zusammenarbeit mit dem organisierten Sport sowie den Bundesländern und
          Gemeinden

         Organisation und Durchführung „Tag des Sports“ als Österreichs größtes Open-Air-
          Sportfestival

         Optimierung der Bewegungsinitiativen „Kinder gesund bewegen“ und „Tägliche Sport-
          und Bewegungseinheit“ unter Beteiligung relevanter öffentlicher und privater Träger zu
          einer einheitlichen, bundesweiten Initiative.

         Zurverfügungstellung von Sportflächen in lokalen und regionalen Bereichen für alle
          bewegungsaffinen Nutzergruppen (Synergienutzung)

         Weiterentwicklung des öffentlichen Raumes für neue Sport- und Bewegungsflächen
          (Parkhäuser, Lagerhallen, Spielplätze)

         Bewegungsflächen in der Raumplanung bei Neuerrichtungen                                                                   vorsehen
          (Seniorenwohnheime, Gemeindebauten, geförderte Wohnanlagen)

         Sport als Integrationsplattform für Menschen mit Migrationshintergrund

         Durch die Veröffentlichung von Förderdaten wird eine höhere Transparenz der
          Finanzierung des österreichischen Sports erzielt.

Indikatoren

                         Bewegt im Park – kostenlose Bewegungskurse in Österreich durch Nutzung des öffentlichen Raums für
 Kennzahl 17.4.1
                         Gesellschaft und Vereine aller Altersklassen
 Berechnungsmethode Zählen der teilnehmenden Personen
          Datenquelle Institut für Gesundheitsförderung und Prävention GmbH (IfGP)
   Messgrößenangabe Personen
                                2015                2016                 2017              2018                 2019                2020
           Zielzustand             -                   -        nicht verfügbar                 26.000               27.000               27.000
             Istzustand nicht verfügbar     nicht verfügbar
       Zielerreichung              -                   -
                        Das Projekt „Bewegt im Park“ ist eine Kooperation mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
                        und soll als gemeinsames Projekt in österreichischen Städten/Gemeinden etabliert werden.

                         Durchgeführte Bewegungseinheiten in Kindergärten und Volksschulen in den Projekten „Kinder gesund
 Kennzahl 17.4.2         bewegen“ und "Tägliche Bewegungs- und Sporteinheit"
                        Zählung der durchgeführten Einheiten; die Kennzahlen beziehen sich jeweils auf ein Schuljahr. Die Einheiten werden in
 Berechnungsmethode Kindergärten und Volksschulen geleistet. Pro Standort können mehrere Gruppen oder Klassen betreut werden. Eine Einheit
                        ist vergleichbar mit einer Unterrichtseinheit.
          Datenquelle Fit Sport Austria GmbH
   Messgrößenangabe Einheiten pro Schuljahr
                                 2015                 2016                   2017           2018                  2019                 2020
           Zielzustand                50.000                90.000               100.000         155.000              155.000              155.000
             Istzustand               81.974               149.879               150.121
       Zielerreichung über Zielzustand          über Zielzustand       über Zielzustand
                        Die Angaben für 2018 und 2019 beinhalten „Kinder gesund bewegen“ und dessen Erweiterung auf das Projekt „Tägliche
                        Bewegungs- und Sporteinheit“.
                        Der Istwert für das Jahr 2017 - 150.121 Einheiten

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