Coronabedingte Ausnahmeregelungen bzw. organisatorische Optionen für obligatorische Auslandssemester im Bachelor Mehrsprachige Kommunikation ...

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    Coronabedingte Ausnahmeregelungen bzw. organisatorische Optionen für
    obligatorische Auslandssemester im Bachelor Mehrsprachige Kommunikation,
    deren Ableistung für das akademische Jahr 2020/21 geplant sind:

    − Änderungen/Aktualisierungen/Zusatzinformationen, die nach dem 2. Juni
      aufgenommen wurden, sind rot hervorgehoben.
    − Hinweise zur Vergabe von freien Erasmus-Studienplätzen für das SoSe 2021, die
      ab dem 23.09. hinzugefügt wurden, haben wir gelb hervorgehoben.

    Allgemein zu beachten:
    − Die Regelstudienzeit wurde für aktuell eingeschriebene (nicht beurlaubte)
        Studierende (nach PO7) von 6 auf 7 Semester erhöht. Für den Fall, dass das
        Auslandssemester ins 7. Semester verschoben wird, müssten die Studierenden
        sich bei ihren zuständigen Auslands-BAföG-Ämtern erkundigen, ob die
        coronabedingte Erhöhung der Regelstudienzeit einen Anspruch auf finanzielle
        Förderung im 7. Semester bewirkt.
    − Das ITMK wird das Kursangebot des 6. Semesters aus organisatorischen
        Gründen nicht in das 5. Semester vorverlagern. Eventuell werden im WiSe
        2020/21 vereinzelt Kurse angeboten, die regulär im SoSe stattfinden, darüber
        kann jedoch noch keine verbindliche Aussage getroffen werden.
    − Betrifft Erasmus+ Förderung für die Ableistung von virtuellen Auslandssemestern
        (Praktikum oder Studium) im Heimat- oder Gastland: Über die konkreten
        Förderbedingungen und -kriterien als auch die (ggf. reduzierten) Förderraten
        hierzu hat die EU-Kommission noch nicht entschieden. Wir informieren Sie,
        sobald wir definitive Auskünfte erhalten. 1
    − Non-EU-Mobilitäten sollen lt. TH-Krisenstab nicht ausgeführt werden. Über
        mögliche Ausnahmen wird noch entschieden.
    − Ab Ende September 2020 können Erasmus-Plätze für das SoSe 2021, die frei
        geblieben sind, vergeben werden. Informationen über das Bewerbungsverfahren
        für diese Plätze werden rechtzeitig auf dem Schwarzen Brett bekannt gegeben 2.
    − Betrifft das Vorziehen der BA-Arbeit: Wenn das offizielle Auslandssemester
        angemeldet und genehmigt wurde und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind
        (siehe PO unter: www.th-koeln.de/bamk/ordnungen), kann die BA-Arbeit zu jedem
        Zeitpunkt angemeldet werden.
        Besondere Ausnahme für Studierende, die ihr AS coronabedingt auf das WiSe
        2021/22 verlegen: Sie können ihre BA-Arbeit vorziehen, auch wenn das geplante
        AS mangels Zusage einer Gasthochschule oder eines Praktikumsgebers noch
        nicht angemeldet werden kann. Dazu muss der Anmeldung der BA-Arbeit
        allerdings eine schriftliche Versicherung beigefügt werden, dass die Ableistung
        des AS im WiSe 2021/22 geplant ist (PA-Entscheidung vom 16.06.2020).
    − Betrifft Urlaubssemester für das WiSe 2020/21: ITMK-Studierende, die Ihr AS
        coronabedingt verschieben müssen, haben die Möglichkeit, ein Urlaubssemester

1 Für das WiSe 2020/21 gilt: Studienphasen, die im Gastland stattfinden (unabhängig davon, ob die
Lehrveranstaltungen hybrid oder nur virtuell abgehalten werden), werden mit Erasmus+ gefördert.
Virtuelle Studienzeiten im Heimatland werden hingegen nicht gefördert. Detaillierte Informationen
erhalten Sie bei den Mitarbeiter*innen des RIA.
2 Informationen über die Vergabe von Erasmus-Studienplätzen für das SoSe 2021 finden Sie ab

23.09.2020 unter:
https://ilias.th-koeln.de/goto.php?target=file_1647603_download&client_id=ILIAS_FH_Koeln

    Prüfungsausschuss des ITMK
    Coronabedingte Sonderregelungen/organisatorische Optionen für Auslandssemester in 2020/21
    PA-Entscheidung vom 02.06.2020 (MO/DS)
2

     für das WiSe 2020/21 aus besonderen Gründen zu beantragen. Achtung: Der
     Antrag hierfür muss am ITMK, und zwar bei Frau Schall eingereicht werden!
     Informationen und Beratung hierzu gibt Frau Schall telefonisch (8275-3950).
     Insbesondere bei der Verschiebung des AS auf das SoSe 2021, wobei eine
     Studienverlängerung um zwei Semester entsteht (siehe Punkt 1e und 2e), ist dies
     empfehlenswert, damit die Regelstudienzeit von 7 Semestern eingehalten werden
     kann. Wichtig zu wissen: Während eines Urlaubssemesters können keine
     Prüfungen (inkl. BA-Arbeit) an der TH abgelegt werden. Der Vorteil eines
     Urlaubssemesters liegt darin, dass es nicht als Studiensemester zählt (d.h. bspw.
     man war 8 Semester eingeschrieben, davon aber nur 7 Studiensemester).

 1. Studium als Auslandssemester

 1 a) Ein Auslandssemester wird anerkannt, auch wenn die Lehrveranstaltungen
 online in Deutschland oder im Ausland absolviert werden, sofern die
 Gasthochschule dies anbietet und Prüfungen entsprechend online abnimmt. 3

 1 b) Auslandssemester werden auch anerkannt, wenn sie teils virtuell und teils
 durch Präsenzveranstaltungen abgeleistet werden (z.B. aufgrund von
 Einreisebeschränkungen zu Beginn der Vorlesungen oder bei vorzeitiger Abreise
 bedingt durch eine wieder aufflammende Coronakrise). Voraussetzung ist jedoch,
 dass 1. die Studierenden vor Vorlesungsbeginn an der Gasthochschule
 eingeschrieben sind, 2. dass die Gasthochschule virtuelle Lehrveranstaltungen als
 Ausgleich für „verpasste“ Präsenzveranstaltungen anbietet und 3. dass die
 Studierenden die Teilnahme an den virtuellen Vorlesungen nachweisen können.

 1 c) Auslandssemester an Hochschulen in Ländern, deren Amtssprache nicht
 eine der studierten Fremdsprachen ist, können anerkannt werden. Die
 Voraussetzung hierfür ist, dass an der Gasthochschule Lehrveranstaltungen in der
 für das Auslandssemester relevanten Fremdsprache (entweder F1 oder F2) belegt
 werden können. (Informationen über ITMK-Partnerhochschulen siehe: https://ilias.th-
 koeln.de/goto.php?target=file_1578000_download&client_id=ILIAS_FH_Koeln)

 1 d) Studierende können ihr Auslandssemester vom WiSe 2020/21 auf das WiSe
 2021/22, also ins 7. Semester, verschieben. Der Studienverlauf könnte demnach so
 aussehen:

 WiSe 2020/21 (5. Semester): ggf. Wieder- oder Nachholen von Kursen vorheriger
 Semester und/oder Vorziehen von Kursen aus dem 6. Semester, insbesondere
 Modul 18 „Interdisziplinäre Erweiterung“.
 SoSe 2021(6. Semester): Belegung der Kurse des 6. Semesters + BA-Arbeit
 WiSe 2021/22 (7. Semester = Abschlusssemester): Auslandsstudium

3 Bitte tragen Sie dies im Anmeldeformular für das obligatorische Auslandssemester ein. Reichen Sie die

Unterlagen Frau Opfer nach Möglichkeit in ausgedruckter Form ein.

 Prüfungsausschuss des ITMK
 Coronabedingte Sonderregelungen/organisatorische Optionen für Auslandssemester in 2020/21
 PA-Entscheidung vom 02.06.2020 (MO/DS)
3

    − Vorteile:
      Das Studium kann in der (neuen) Regelstudienzeit von 7 Semestern
      abgeschlossen werden.
    − Nachteile:
      Die bereits vermittelten Erasmus-Studienplätze können für das Folgejahr leider
      nicht reserviert werden. Die Studierenden müssen sich stattdessen nochmals neu
      um einen Platz im WiSe 2021/22 zusammen mit den Studierenden, die dann
      regulär im 3. Semester sind, bewerben. Das ITMK wird versuchen, die
      Austauschkontingente für das Jahr 2021/22 an den Partnerhochschulen leicht zu
      erhöhen, eine Garantie für einen Auslandsstudienplatz kann jedoch nicht
      ausgesprochen werden. Erasmus-Studienplätze im Vereinigten Königreich
      werden aufgrund des Brexit dann sehr wahrscheinlich nicht mehr zur Verfügung
      stehen. Alternativ können Studierende jedoch ein Auslandspraktikum machen.

Empfehlungen:
   Alternativ könnte das WiSe 2020/21 auch für ein Inlandspraktikum genutzt
   werden.
   Des Weiteren wird empfohlen, die Bachelorarbeit vor Antritt des
   Auslandssemesters einzureichen, damit ein Studienabschluss innerhalb der
   Regelstudienzeit möglich ist.
   Wer ein Masterstudium anschließen möchte, das nur zum WiSe aufgenommen
   werden kann, könnte zwischen sein BA- und MA-Studium ein über Erasmus+
   gefördertes Graduiertenpraktikum im Ausland einschieben (siehe: https://www.th-
   koeln.de/internationales/auslandspraktikum---smp_5433.php). Darüber hinaus
   gibt es auch andere Förderprogramme für Graduiertenpraktika, über die das
   Referat für Internationale Angelegenheiten der TH Köln gerne berät.

    1 e) Studierende können ihr Auslandssemester vom WiSe 2020/21 auf das SoSe
    2021, also ins 6. Semester, verschieben. Der Studienverlauf könnte demnach so
    aussehen:

    WiSe 2020/21 (5. Semester): Achtung: Das Ablegen von Prüfungen am ITMK ist
    grundsätzlich nicht möglich, da die Vorlesungen an den EU-Partnerhochschulen
    i.d.R. im Januar starten und sich mit dem Prüfungszeitraum am ITMK (25.01. -
    12.02.2021) überschneiden 4. Ein verspäteter Antritt des Auslandsstudiums
    aufgrund von Prüfungen am ITMK wird nicht genehmigt. Es besteht die
    Möglichkeit, ein Urlaubssemester aus besonderen Gründen zu beantragen (siehe
    Seite 1).
    SoSe 2021 (6. Semester): Auslandsstudium. Betrifft Prüfungen am ITMK: Da das
    SoSe an der Gastuni früh beginnt, endet es i.d.R. im Juni. Das bedeutet, dass man
    zum SoSe-Prüfungszeitraum am ITMK (07. - 23.07.2021) wieder in Köln sein und bei
    Bedarf Prüfungen ablegen könnte (Vorlesungszeiten der Gastuni überprüfen!).

4
 Da das WiSe 2020/21 am ITMK komplett virtuell unterrichtet und geprüft wird, könnten Sie die
Prüfungen auch vom Ausland aus ablegen. Auch an den letzten Vorlesungen vor den Prüfungen können
Sie aus dem Ausland teilnehmen. Das wird deshalb sehr wahrscheinlich sein, weil Sie einplanen
müssen, drei Wochen vor Vorlesungsbeginn im Ausland anzureisen. Der Grund für diese „Vorlaufzeit“ ist,
dass Sie eventuell eine Quarantänezeit einhalten müssen (das kann ganz kurzfristig entschieden
werden) und erst danach die Einschreibeformalitäten an der Gasthochschule erledigen können, Ihren
Wohnsitz anmelden etc.

    Prüfungsausschuss des ITMK
    Coronabedingte Sonderregelungen/organisatorische Optionen für Auslandssemester in 2020/21
    PA-Entscheidung vom 02.06.2020 (MO/DS)
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WiSe 2021/22 (7. Semester): ggf. Wieder- oder Nachholen von Kursen vorheriger Semester,
Ablegen der BA-Arbeit und/oder Vorziehen von Kursen aus dem 6.
Semester, insbesondere Modul 18 „Interdisziplinäre Erweiterung“.
SoSe 2022 (8. Semester = Abschlusssemester): Belegung der Kurse des 6.
Semesters + BA-Arbeit

    − Vorteile:
      Die bereits vermittelten Erasmus-Studienplätze können größtenteils auf das SoSe
      2021 verschoben werden (auch diejenigen in GB), ohne dass eine
      Neubewerbung am ITMK nötig ist.
      Freigebliebene „Erasmus-Restplätze“ für das SoSe 2021 können an
      Neubewerber vergeben werden. 5 (Das betrifft diejenigen, die sich im Januar 2020
      nicht um einen Erasmus-Platz beworben haben und diejenigen, deren Bewerbung
      abgelehnt werden musste, weil keine Plätze im WiSe mehr frei waren.
      Informationen zur „Neubewerbung“ für das SoSe 2021 werden schnellstmöglich
      auf dem Schwarzen Brett veröffentlicht).
    − Nachteile:
      Der Studienabschluss verzögert sich um ein Jahr, weil die Kurse des 6.
      Semesters erst im SoSe 2022 (8. Semester) belegt werden können. Das
      bedeutet, dass die Regelstudienzeit von 7 Semestern um ein Semester
      überschritten wird (es sei denn, man legt ein Urlaubssemester ein (s. Seite 1.)).
      Die Überschreitung der Regelstudienzeit um ein Semester kann Einfluss auf die
      BAföG-Förderung haben.
    − Empfehlungen:
      Das WiSe 2020/21 könnte für ein Inlandspraktikum genutzt werden.
      Die Bachelorarbeit könnte auf das WiSe 2020/21, d.h. vor Antritt des
      Auslandssemesters vorgezogen werden (in dem Fall kein Urlaubssemester!).
      Für das WiSe 2021/22 (7. Semester) bestünde die Möglichkeit, ein (weiteres)
      Urlaubssemester für ein freiwilliges (Erasmus-gefördertes) Auslandspraktikum zu
      beantragen, sodass die Regelstudienzeit auch bei dieser Option nicht
      überschritten würde (Informationen zu den Bedingungen für die Gewährung von
      Urlaubssemestern siehe: https://www.th-koeln.de/studium/beurlaubung_349.php)

5Informationen über die Vergabe von Erasmus-Studienplätzen für das SoSe 2021 finden Sie ab
23.09.2020 unter:
https://ilias.th-koeln.de/goto.php?target=file_1647603_download&client_id=ILIAS_FH_Koeln

    Prüfungsausschuss des ITMK
    Coronabedingte Sonderregelungen/organisatorische Optionen für Auslandssemester in 2020/21
    PA-Entscheidung vom 02.06.2020 (MO/DS)
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 2. Praktikum als Auslandssemester

 2 a) Auslandspraktika werden anerkannt, auch wenn sie im Home-Office in
 Deutschland oder im Ausland absolviert werden. 6

 2 b) Auslandspraktika werden auch anerkannt, wenn sie teils im Home-Office und
 teils durch Präsenz im Praktikumsunternehmen abgeleistet werden (z.B.
 aufgrund von Einreisebeschränkungen zu Beginn der Praktikumszeit oder bei
 vorzeitiger Abreise bedingt durch eine wieder aufflammende Coronakrise).

 2 c) Auslandspraktika in Ländern, deren Amtssprache nicht eine der studierten
 Fremdsprachen ist, können anerkannt werden. Die Voraussetzung hierfür ist, dass
 die Unternehmenssprache eindeutig der für das Auslandssemester relevanten
 Fremdsprache entspricht (entsprechender Nachweis der Praktikumsfirma ist
 vorzulegen).

 2 d) Studierende könnten ihr Auslandspraktikum vom WiSe 2020/21 auf das WiSe
 2021/22, also ins 7. Semester, verschieben. Der Studienverlauf könnte demnach so
 aussehen:

 WiSe 2020/21 (5. Semester) ggf. Wieder- oder Nachholen von Kursen vorheriger
 Semester und/oder Vorziehen von Kursen aus dem 6. Semester, insbesondere
 Modul 18 „Interdisziplinäre Erweiterung“.
 SoSe 2021 (6. Semester): Belegung der Kurse des 6. Semesters + BA-Arbeit
 WiSe 2021/22 (7. Semester = Abschlusssemester): Auslandspraktikum

 − Vorteile:
   Das Studium kann in der (neuen) Regelstudienzeit von 7 Semestern
   abgeschlossen werden.
   Außerdem kann der Zeitraum des Auslandspraktikums flexibel vereinbart werden
   (z.B. direkt im Anschluss an die Prüfungen des SoSe 21).
 − Empfehlungen:
   Alternativ könnte das WiSe 2020/21 auch für ein Inlandspraktikum genutzt
   werden.
   Die Bachelorarbeit kann entweder vor Antritt des Auslandssemesters im SoSe 21
   abgeschlossen werden oder alternativ im Anschluss an das Auslandspraktikum
   (z.B.: Auslandspraktikum August bis November 2021, BA-Arbeit Dezember bis
   Januar 2022, Kolloquium Februar 2022).
   Wer ein Masterstudium anschließen möchte, das nur zum WiSe aufgenommen
   werden kann, könnte zwischen sein BA- und MA-Studium ein über Erasmus +
   gefördertes Graduiertenpraktikum im Ausland einschieben (siehe: https://www.th-
   koeln.de/internationales/auslandspraktikum---smp_5433.php). Darüber hinaus
   gibt es auch andere Förderprogramme für Graduiertenpraktika, über die das
   Referat für Internationale Angelegenheiten der TH Köln gerne berät.

6 Bitte tragen Sie dies im Anmeldeformular für das obligatorische Auslandssemester ein. Reichen Sie die

Unterlagen Frau Opfer nach Möglichkeit in ausgedruckter Form ein.

 Prüfungsausschuss des ITMK
 Coronabedingte Sonderregelungen/organisatorische Optionen für Auslandssemester in 2020/21
 PA-Entscheidung vom 02.06.2020 (MO/DS)
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2 e) Studierende könnten ihr Auslandspraktikum vom WiSe 2020/21 auf das SoSe
2021, also ins 6. Semester, verschieben. Der Studienverlauf könnte demnach so
aussehen:

WiSe 2020/21 (5. Semester): ggf. Wieder- oder Nachholen von Kursen vorheriger
Semester und/oder Ablegen der BA-Arbeit und/oder Vorziehen von Kursen aus dem
6. Semester, insbesondere Modul 18 „Interdisziplinäre Erweiterung“
SoSe 2021 (6. Semester): Auslandspraktikum
WiSe 2021/22 (7. Semester): ggf. Wieder- oder Nachholen von Kursen vorheriger
Semester und/oder Ablegen der BA-Arbeit
SoSe 2022 (8. Semester = Abschlusssemester): Belegung der Kurse des 6.
Semesters + BA-Arbeit

− Vorteile:
  Bereits vereinbarte Praktika könnten im Einverständnis mit der Praktikumsfirma
  nach hinten verschoben werden, ohne dass Neubewerbungen nötig sein
  müssten.
− Nachteile:
  Der Studienabschluss verzögert sich um ein Jahr, weil die Kurse des 6.
  Semesters erst im SoSe 2022 (8. Semester) belegt werden können. Das
  bedeutet, dass die Regelstudienzeit von 7 Semestern um ein Semester
  überschritten wird (es sei denn, man legt ein Urlaubssemester ein (s.u.)). Dies
  kann Einfluss auf die BAföG-Förderung haben.
− Empfehlungen:
  Das WiSe 2020/21 könnte für ein Inlandspraktikum genutzt werden.
  Die Bachelorarbeit könnte auf das WiSe 2020/21, d.h. vor Antritt des
  Auslandssemesters vorgezogen werden.
  Studierenden, die im WiSe 2020/21 keine Prüfungen am ITMK abzulegen haben,
  empfehlen wir, ein Urlaubssemester aus besonderen Gründen für das WiSe zu
  beantragen (siehe Seite 1).
  Für das WiSe 2021/22 (7. Semester) bestünde die Möglichkeit, ein (weiteres)
  Urlaubssemester für ein freiwilliges (Erasmus-gefördertes) Auslandspraktikum zu
  beantragen, sodass die Regelstudienzeit auch bei dieser Option nicht
  überschritten würde (Informationen zu den Bedingungen für die Gewährung von
  Urlaubssemestern siehe: https://www.th-koeln.de/studium/beurlaubung_349.php)

Prüfungsausschuss des ITMK
Coronabedingte Sonderregelungen/organisatorische Optionen für Auslandssemester in 2020/21
PA-Entscheidung vom 02.06.2020 (MO/DS)
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3. Ausweichoption

Studierende, denen ein Auslandsaufenthalt nicht möglich ist, können
anstelle eines Auslandssemesters ein Inlandspraktikum beantragen, welches gem.
jeweils geltender Prüfungsordnung abgeleistet wird (4 oder 5 Monate, siehe FAQ
zum Auslandssemester, S. 6). Ein begründeter Antrag hierfür muss vorab bei Frau
Opfer eingereicht werden (formlos per E-Mail).
Das Inlandspraktikum muss einen klaren Studienbezug aufweisen. Vor
Vertragsabschluss sollte die Stellenbeschreibung an Frau Opfer weitergeleitet
werden, damit frühzeitig entschieden werden kann, ob die entsprechende Stelle
infrage kommt.
Sollte sich die internationale Lage entspannen, wird angeraten, eine Umplanung in
Betracht zu ziehen, damit ein Auslandsaufenthalt doch noch realisiert werden kann.
Bei Fragen zu dieser Ausweichoption wenden Sie sich bitte telefonisch an Frau Opfer
(8275-3643).

Übersicht:
 Optionen                                                        Studium        Praktikum Siehe:
 Belegung Online-Kurse im Ausland                                   X                     1a/1b
 Belegung Online-Kurse im Inland                                    X                       1a
 Home-Office im Ausland                                                             X     2a/2b
 Home-Office im Inland                                                              X       2a
 Amtssprache im Ausland ist keine F1 oder F2                          X             X     1c/2c
 AS auf WiSe 2021/22 (Semester 7) verschieben                         X             X     1d/2d
 AS auf SoSe 2021 (Semester 6) verschieben                            X             X     1e/2e
 Studienbezogenes Inlandspraktikum                                                  X       3

                                             Melanie Opfer/Dagmar Schall, Stand 23.09.2020

Prüfungsausschuss des ITMK
Coronabedingte Sonderregelungen/organisatorische Optionen für Auslandssemester in 2020/21
PA-Entscheidung vom 02.06.2020 (MO/DS)
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