Coronabedingte Ausnahmeregelungen bzw. organisatorische Optionen für obligatorische Auslandssemester im Bachelor Mehrsprachige Kommunikation ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
1 Coronabedingte Ausnahmeregelungen bzw. organisatorische Optionen für obligatorische Auslandssemester im Bachelor Mehrsprachige Kommunikation, deren Ableistung für das akademische Jahr 2020/21 geplant sind: − Änderungen/Aktualisierungen/Zusatzinformationen, die nach dem 2. Juni aufgenommen wurden, sind rot hervorgehoben. − Hinweise zur Vergabe von freien Erasmus-Studienplätzen für das SoSe 2021, die ab dem 23.09. hinzugefügt wurden, haben wir gelb hervorgehoben. Allgemein zu beachten: − Die Regelstudienzeit wurde für aktuell eingeschriebene (nicht beurlaubte) Studierende (nach PO7) von 6 auf 7 Semester erhöht. Für den Fall, dass das Auslandssemester ins 7. Semester verschoben wird, müssten die Studierenden sich bei ihren zuständigen Auslands-BAföG-Ämtern erkundigen, ob die coronabedingte Erhöhung der Regelstudienzeit einen Anspruch auf finanzielle Förderung im 7. Semester bewirkt. − Das ITMK wird das Kursangebot des 6. Semesters aus organisatorischen Gründen nicht in das 5. Semester vorverlagern. Eventuell werden im WiSe 2020/21 vereinzelt Kurse angeboten, die regulär im SoSe stattfinden, darüber kann jedoch noch keine verbindliche Aussage getroffen werden. − Betrifft Erasmus+ Förderung für die Ableistung von virtuellen Auslandssemestern (Praktikum oder Studium) im Heimat- oder Gastland: Über die konkreten Förderbedingungen und -kriterien als auch die (ggf. reduzierten) Förderraten hierzu hat die EU-Kommission noch nicht entschieden. Wir informieren Sie, sobald wir definitive Auskünfte erhalten. 1 − Non-EU-Mobilitäten sollen lt. TH-Krisenstab nicht ausgeführt werden. Über mögliche Ausnahmen wird noch entschieden. − Ab Ende September 2020 können Erasmus-Plätze für das SoSe 2021, die frei geblieben sind, vergeben werden. Informationen über das Bewerbungsverfahren für diese Plätze werden rechtzeitig auf dem Schwarzen Brett bekannt gegeben 2. − Betrifft das Vorziehen der BA-Arbeit: Wenn das offizielle Auslandssemester angemeldet und genehmigt wurde und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind (siehe PO unter: www.th-koeln.de/bamk/ordnungen), kann die BA-Arbeit zu jedem Zeitpunkt angemeldet werden. Besondere Ausnahme für Studierende, die ihr AS coronabedingt auf das WiSe 2021/22 verlegen: Sie können ihre BA-Arbeit vorziehen, auch wenn das geplante AS mangels Zusage einer Gasthochschule oder eines Praktikumsgebers noch nicht angemeldet werden kann. Dazu muss der Anmeldung der BA-Arbeit allerdings eine schriftliche Versicherung beigefügt werden, dass die Ableistung des AS im WiSe 2021/22 geplant ist (PA-Entscheidung vom 16.06.2020). − Betrifft Urlaubssemester für das WiSe 2020/21: ITMK-Studierende, die Ihr AS coronabedingt verschieben müssen, haben die Möglichkeit, ein Urlaubssemester 1 Für das WiSe 2020/21 gilt: Studienphasen, die im Gastland stattfinden (unabhängig davon, ob die Lehrveranstaltungen hybrid oder nur virtuell abgehalten werden), werden mit Erasmus+ gefördert. Virtuelle Studienzeiten im Heimatland werden hingegen nicht gefördert. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiter*innen des RIA. 2 Informationen über die Vergabe von Erasmus-Studienplätzen für das SoSe 2021 finden Sie ab 23.09.2020 unter: https://ilias.th-koeln.de/goto.php?target=file_1647603_download&client_id=ILIAS_FH_Koeln Prüfungsausschuss des ITMK Coronabedingte Sonderregelungen/organisatorische Optionen für Auslandssemester in 2020/21 PA-Entscheidung vom 02.06.2020 (MO/DS)
2 für das WiSe 2020/21 aus besonderen Gründen zu beantragen. Achtung: Der Antrag hierfür muss am ITMK, und zwar bei Frau Schall eingereicht werden! Informationen und Beratung hierzu gibt Frau Schall telefonisch (8275-3950). Insbesondere bei der Verschiebung des AS auf das SoSe 2021, wobei eine Studienverlängerung um zwei Semester entsteht (siehe Punkt 1e und 2e), ist dies empfehlenswert, damit die Regelstudienzeit von 7 Semestern eingehalten werden kann. Wichtig zu wissen: Während eines Urlaubssemesters können keine Prüfungen (inkl. BA-Arbeit) an der TH abgelegt werden. Der Vorteil eines Urlaubssemesters liegt darin, dass es nicht als Studiensemester zählt (d.h. bspw. man war 8 Semester eingeschrieben, davon aber nur 7 Studiensemester). 1. Studium als Auslandssemester 1 a) Ein Auslandssemester wird anerkannt, auch wenn die Lehrveranstaltungen online in Deutschland oder im Ausland absolviert werden, sofern die Gasthochschule dies anbietet und Prüfungen entsprechend online abnimmt. 3 1 b) Auslandssemester werden auch anerkannt, wenn sie teils virtuell und teils durch Präsenzveranstaltungen abgeleistet werden (z.B. aufgrund von Einreisebeschränkungen zu Beginn der Vorlesungen oder bei vorzeitiger Abreise bedingt durch eine wieder aufflammende Coronakrise). Voraussetzung ist jedoch, dass 1. die Studierenden vor Vorlesungsbeginn an der Gasthochschule eingeschrieben sind, 2. dass die Gasthochschule virtuelle Lehrveranstaltungen als Ausgleich für „verpasste“ Präsenzveranstaltungen anbietet und 3. dass die Studierenden die Teilnahme an den virtuellen Vorlesungen nachweisen können. 1 c) Auslandssemester an Hochschulen in Ländern, deren Amtssprache nicht eine der studierten Fremdsprachen ist, können anerkannt werden. Die Voraussetzung hierfür ist, dass an der Gasthochschule Lehrveranstaltungen in der für das Auslandssemester relevanten Fremdsprache (entweder F1 oder F2) belegt werden können. (Informationen über ITMK-Partnerhochschulen siehe: https://ilias.th- koeln.de/goto.php?target=file_1578000_download&client_id=ILIAS_FH_Koeln) 1 d) Studierende können ihr Auslandssemester vom WiSe 2020/21 auf das WiSe 2021/22, also ins 7. Semester, verschieben. Der Studienverlauf könnte demnach so aussehen: WiSe 2020/21 (5. Semester): ggf. Wieder- oder Nachholen von Kursen vorheriger Semester und/oder Vorziehen von Kursen aus dem 6. Semester, insbesondere Modul 18 „Interdisziplinäre Erweiterung“. SoSe 2021(6. Semester): Belegung der Kurse des 6. Semesters + BA-Arbeit WiSe 2021/22 (7. Semester = Abschlusssemester): Auslandsstudium 3 Bitte tragen Sie dies im Anmeldeformular für das obligatorische Auslandssemester ein. Reichen Sie die Unterlagen Frau Opfer nach Möglichkeit in ausgedruckter Form ein. Prüfungsausschuss des ITMK Coronabedingte Sonderregelungen/organisatorische Optionen für Auslandssemester in 2020/21 PA-Entscheidung vom 02.06.2020 (MO/DS)
3 − Vorteile: Das Studium kann in der (neuen) Regelstudienzeit von 7 Semestern abgeschlossen werden. − Nachteile: Die bereits vermittelten Erasmus-Studienplätze können für das Folgejahr leider nicht reserviert werden. Die Studierenden müssen sich stattdessen nochmals neu um einen Platz im WiSe 2021/22 zusammen mit den Studierenden, die dann regulär im 3. Semester sind, bewerben. Das ITMK wird versuchen, die Austauschkontingente für das Jahr 2021/22 an den Partnerhochschulen leicht zu erhöhen, eine Garantie für einen Auslandsstudienplatz kann jedoch nicht ausgesprochen werden. Erasmus-Studienplätze im Vereinigten Königreich werden aufgrund des Brexit dann sehr wahrscheinlich nicht mehr zur Verfügung stehen. Alternativ können Studierende jedoch ein Auslandspraktikum machen. Empfehlungen: Alternativ könnte das WiSe 2020/21 auch für ein Inlandspraktikum genutzt werden. Des Weiteren wird empfohlen, die Bachelorarbeit vor Antritt des Auslandssemesters einzureichen, damit ein Studienabschluss innerhalb der Regelstudienzeit möglich ist. Wer ein Masterstudium anschließen möchte, das nur zum WiSe aufgenommen werden kann, könnte zwischen sein BA- und MA-Studium ein über Erasmus+ gefördertes Graduiertenpraktikum im Ausland einschieben (siehe: https://www.th- koeln.de/internationales/auslandspraktikum---smp_5433.php). Darüber hinaus gibt es auch andere Förderprogramme für Graduiertenpraktika, über die das Referat für Internationale Angelegenheiten der TH Köln gerne berät. 1 e) Studierende können ihr Auslandssemester vom WiSe 2020/21 auf das SoSe 2021, also ins 6. Semester, verschieben. Der Studienverlauf könnte demnach so aussehen: WiSe 2020/21 (5. Semester): Achtung: Das Ablegen von Prüfungen am ITMK ist grundsätzlich nicht möglich, da die Vorlesungen an den EU-Partnerhochschulen i.d.R. im Januar starten und sich mit dem Prüfungszeitraum am ITMK (25.01. - 12.02.2021) überschneiden 4. Ein verspäteter Antritt des Auslandsstudiums aufgrund von Prüfungen am ITMK wird nicht genehmigt. Es besteht die Möglichkeit, ein Urlaubssemester aus besonderen Gründen zu beantragen (siehe Seite 1). SoSe 2021 (6. Semester): Auslandsstudium. Betrifft Prüfungen am ITMK: Da das SoSe an der Gastuni früh beginnt, endet es i.d.R. im Juni. Das bedeutet, dass man zum SoSe-Prüfungszeitraum am ITMK (07. - 23.07.2021) wieder in Köln sein und bei Bedarf Prüfungen ablegen könnte (Vorlesungszeiten der Gastuni überprüfen!). 4 Da das WiSe 2020/21 am ITMK komplett virtuell unterrichtet und geprüft wird, könnten Sie die Prüfungen auch vom Ausland aus ablegen. Auch an den letzten Vorlesungen vor den Prüfungen können Sie aus dem Ausland teilnehmen. Das wird deshalb sehr wahrscheinlich sein, weil Sie einplanen müssen, drei Wochen vor Vorlesungsbeginn im Ausland anzureisen. Der Grund für diese „Vorlaufzeit“ ist, dass Sie eventuell eine Quarantänezeit einhalten müssen (das kann ganz kurzfristig entschieden werden) und erst danach die Einschreibeformalitäten an der Gasthochschule erledigen können, Ihren Wohnsitz anmelden etc. Prüfungsausschuss des ITMK Coronabedingte Sonderregelungen/organisatorische Optionen für Auslandssemester in 2020/21 PA-Entscheidung vom 02.06.2020 (MO/DS)
4 WiSe 2021/22 (7. Semester): ggf. Wieder- oder Nachholen von Kursen vorheriger Semester, Ablegen der BA-Arbeit und/oder Vorziehen von Kursen aus dem 6. Semester, insbesondere Modul 18 „Interdisziplinäre Erweiterung“. SoSe 2022 (8. Semester = Abschlusssemester): Belegung der Kurse des 6. Semesters + BA-Arbeit − Vorteile: Die bereits vermittelten Erasmus-Studienplätze können größtenteils auf das SoSe 2021 verschoben werden (auch diejenigen in GB), ohne dass eine Neubewerbung am ITMK nötig ist. Freigebliebene „Erasmus-Restplätze“ für das SoSe 2021 können an Neubewerber vergeben werden. 5 (Das betrifft diejenigen, die sich im Januar 2020 nicht um einen Erasmus-Platz beworben haben und diejenigen, deren Bewerbung abgelehnt werden musste, weil keine Plätze im WiSe mehr frei waren. Informationen zur „Neubewerbung“ für das SoSe 2021 werden schnellstmöglich auf dem Schwarzen Brett veröffentlicht). − Nachteile: Der Studienabschluss verzögert sich um ein Jahr, weil die Kurse des 6. Semesters erst im SoSe 2022 (8. Semester) belegt werden können. Das bedeutet, dass die Regelstudienzeit von 7 Semestern um ein Semester überschritten wird (es sei denn, man legt ein Urlaubssemester ein (s. Seite 1.)). Die Überschreitung der Regelstudienzeit um ein Semester kann Einfluss auf die BAföG-Förderung haben. − Empfehlungen: Das WiSe 2020/21 könnte für ein Inlandspraktikum genutzt werden. Die Bachelorarbeit könnte auf das WiSe 2020/21, d.h. vor Antritt des Auslandssemesters vorgezogen werden (in dem Fall kein Urlaubssemester!). Für das WiSe 2021/22 (7. Semester) bestünde die Möglichkeit, ein (weiteres) Urlaubssemester für ein freiwilliges (Erasmus-gefördertes) Auslandspraktikum zu beantragen, sodass die Regelstudienzeit auch bei dieser Option nicht überschritten würde (Informationen zu den Bedingungen für die Gewährung von Urlaubssemestern siehe: https://www.th-koeln.de/studium/beurlaubung_349.php) 5Informationen über die Vergabe von Erasmus-Studienplätzen für das SoSe 2021 finden Sie ab 23.09.2020 unter: https://ilias.th-koeln.de/goto.php?target=file_1647603_download&client_id=ILIAS_FH_Koeln Prüfungsausschuss des ITMK Coronabedingte Sonderregelungen/organisatorische Optionen für Auslandssemester in 2020/21 PA-Entscheidung vom 02.06.2020 (MO/DS)
5 2. Praktikum als Auslandssemester 2 a) Auslandspraktika werden anerkannt, auch wenn sie im Home-Office in Deutschland oder im Ausland absolviert werden. 6 2 b) Auslandspraktika werden auch anerkannt, wenn sie teils im Home-Office und teils durch Präsenz im Praktikumsunternehmen abgeleistet werden (z.B. aufgrund von Einreisebeschränkungen zu Beginn der Praktikumszeit oder bei vorzeitiger Abreise bedingt durch eine wieder aufflammende Coronakrise). 2 c) Auslandspraktika in Ländern, deren Amtssprache nicht eine der studierten Fremdsprachen ist, können anerkannt werden. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Unternehmenssprache eindeutig der für das Auslandssemester relevanten Fremdsprache entspricht (entsprechender Nachweis der Praktikumsfirma ist vorzulegen). 2 d) Studierende könnten ihr Auslandspraktikum vom WiSe 2020/21 auf das WiSe 2021/22, also ins 7. Semester, verschieben. Der Studienverlauf könnte demnach so aussehen: WiSe 2020/21 (5. Semester) ggf. Wieder- oder Nachholen von Kursen vorheriger Semester und/oder Vorziehen von Kursen aus dem 6. Semester, insbesondere Modul 18 „Interdisziplinäre Erweiterung“. SoSe 2021 (6. Semester): Belegung der Kurse des 6. Semesters + BA-Arbeit WiSe 2021/22 (7. Semester = Abschlusssemester): Auslandspraktikum − Vorteile: Das Studium kann in der (neuen) Regelstudienzeit von 7 Semestern abgeschlossen werden. Außerdem kann der Zeitraum des Auslandspraktikums flexibel vereinbart werden (z.B. direkt im Anschluss an die Prüfungen des SoSe 21). − Empfehlungen: Alternativ könnte das WiSe 2020/21 auch für ein Inlandspraktikum genutzt werden. Die Bachelorarbeit kann entweder vor Antritt des Auslandssemesters im SoSe 21 abgeschlossen werden oder alternativ im Anschluss an das Auslandspraktikum (z.B.: Auslandspraktikum August bis November 2021, BA-Arbeit Dezember bis Januar 2022, Kolloquium Februar 2022). Wer ein Masterstudium anschließen möchte, das nur zum WiSe aufgenommen werden kann, könnte zwischen sein BA- und MA-Studium ein über Erasmus + gefördertes Graduiertenpraktikum im Ausland einschieben (siehe: https://www.th- koeln.de/internationales/auslandspraktikum---smp_5433.php). Darüber hinaus gibt es auch andere Förderprogramme für Graduiertenpraktika, über die das Referat für Internationale Angelegenheiten der TH Köln gerne berät. 6 Bitte tragen Sie dies im Anmeldeformular für das obligatorische Auslandssemester ein. Reichen Sie die Unterlagen Frau Opfer nach Möglichkeit in ausgedruckter Form ein. Prüfungsausschuss des ITMK Coronabedingte Sonderregelungen/organisatorische Optionen für Auslandssemester in 2020/21 PA-Entscheidung vom 02.06.2020 (MO/DS)
6 2 e) Studierende könnten ihr Auslandspraktikum vom WiSe 2020/21 auf das SoSe 2021, also ins 6. Semester, verschieben. Der Studienverlauf könnte demnach so aussehen: WiSe 2020/21 (5. Semester): ggf. Wieder- oder Nachholen von Kursen vorheriger Semester und/oder Ablegen der BA-Arbeit und/oder Vorziehen von Kursen aus dem 6. Semester, insbesondere Modul 18 „Interdisziplinäre Erweiterung“ SoSe 2021 (6. Semester): Auslandspraktikum WiSe 2021/22 (7. Semester): ggf. Wieder- oder Nachholen von Kursen vorheriger Semester und/oder Ablegen der BA-Arbeit SoSe 2022 (8. Semester = Abschlusssemester): Belegung der Kurse des 6. Semesters + BA-Arbeit − Vorteile: Bereits vereinbarte Praktika könnten im Einverständnis mit der Praktikumsfirma nach hinten verschoben werden, ohne dass Neubewerbungen nötig sein müssten. − Nachteile: Der Studienabschluss verzögert sich um ein Jahr, weil die Kurse des 6. Semesters erst im SoSe 2022 (8. Semester) belegt werden können. Das bedeutet, dass die Regelstudienzeit von 7 Semestern um ein Semester überschritten wird (es sei denn, man legt ein Urlaubssemester ein (s.u.)). Dies kann Einfluss auf die BAföG-Förderung haben. − Empfehlungen: Das WiSe 2020/21 könnte für ein Inlandspraktikum genutzt werden. Die Bachelorarbeit könnte auf das WiSe 2020/21, d.h. vor Antritt des Auslandssemesters vorgezogen werden. Studierenden, die im WiSe 2020/21 keine Prüfungen am ITMK abzulegen haben, empfehlen wir, ein Urlaubssemester aus besonderen Gründen für das WiSe zu beantragen (siehe Seite 1). Für das WiSe 2021/22 (7. Semester) bestünde die Möglichkeit, ein (weiteres) Urlaubssemester für ein freiwilliges (Erasmus-gefördertes) Auslandspraktikum zu beantragen, sodass die Regelstudienzeit auch bei dieser Option nicht überschritten würde (Informationen zu den Bedingungen für die Gewährung von Urlaubssemestern siehe: https://www.th-koeln.de/studium/beurlaubung_349.php) Prüfungsausschuss des ITMK Coronabedingte Sonderregelungen/organisatorische Optionen für Auslandssemester in 2020/21 PA-Entscheidung vom 02.06.2020 (MO/DS)
7 3. Ausweichoption Studierende, denen ein Auslandsaufenthalt nicht möglich ist, können anstelle eines Auslandssemesters ein Inlandspraktikum beantragen, welches gem. jeweils geltender Prüfungsordnung abgeleistet wird (4 oder 5 Monate, siehe FAQ zum Auslandssemester, S. 6). Ein begründeter Antrag hierfür muss vorab bei Frau Opfer eingereicht werden (formlos per E-Mail). Das Inlandspraktikum muss einen klaren Studienbezug aufweisen. Vor Vertragsabschluss sollte die Stellenbeschreibung an Frau Opfer weitergeleitet werden, damit frühzeitig entschieden werden kann, ob die entsprechende Stelle infrage kommt. Sollte sich die internationale Lage entspannen, wird angeraten, eine Umplanung in Betracht zu ziehen, damit ein Auslandsaufenthalt doch noch realisiert werden kann. Bei Fragen zu dieser Ausweichoption wenden Sie sich bitte telefonisch an Frau Opfer (8275-3643). Übersicht: Optionen Studium Praktikum Siehe: Belegung Online-Kurse im Ausland X 1a/1b Belegung Online-Kurse im Inland X 1a Home-Office im Ausland X 2a/2b Home-Office im Inland X 2a Amtssprache im Ausland ist keine F1 oder F2 X X 1c/2c AS auf WiSe 2021/22 (Semester 7) verschieben X X 1d/2d AS auf SoSe 2021 (Semester 6) verschieben X X 1e/2e Studienbezogenes Inlandspraktikum X 3 Melanie Opfer/Dagmar Schall, Stand 23.09.2020 Prüfungsausschuss des ITMK Coronabedingte Sonderregelungen/organisatorische Optionen für Auslandssemester in 2020/21 PA-Entscheidung vom 02.06.2020 (MO/DS)
Sie können auch lesen