Informationen für Vertragsarztpraxen über den Umgang mit Ebola-Verdachtsfällen
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Informationen für Vertragsarztpraxen über den Umgang mit Ebola-Verdachtsfällen Stand: 4. Nov. 2014 Welche Gefährdung besteht für Deutschland? Maßnahmen im Verdachtsfall Vorgehen bei Kontaktpersonen Desinfektion und Abfallbeseitigung nach Versorgung eines Ebola-Verdachtsfalles Weiterführende Informationen
Welche Gefährdung besteht für Deutschland? Auf Grund der relativ geringen Übertragbarkeit des Ebolavirus (der direkte Kontakt zu Sekreten von an Ebola Erkrankten ist notwendig) und des leistungsfähigen Gesund- heitswesens in Deutschland besteht nach Einschätzung des Robert-Koch-Institutes trotz der sich ausbreitenden Epidemie in Westafrika für die Bevölkerung in Deutschland weiterhin keine erhöhte Gefahr. Importierte Einzelfälle durch infizierte Reisende sind zwar unwahrscheinlich, können aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Allerdings haben die Ereignisse in Texas und Spanien gezeigt, dass die Bedrohung durch Erreger viral hämorrhagischer Fieber auch für gut organisierte und ausgestattete Gesundheitssysteme ein Problem darstellen kann. Dem Umgang mit potenziellen Verdachtsfällen auf eine Ebola-Erkrankung kommt hierbei eine zentrale Bedeutung zu. Daher sollte verstärkt darauf geachtet werden, ob ein Patient mit Reiseanamnese aus den von Ebola betroffenen Regionen ein möglicher Verdachtsfall sein könnte. Informationen über die aktuell betroffenen Länder finden sich z. B. auf den Webseiten des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de/ebolagebiete). Folgende Maßnahmen sind im Verdachtsfall durchzuführen: Neben der adäquaten Versorgung des Patienten sind die Beachtung der persönlichen Schutzmaßnahmen und der Schutz der anderen Patienten besonders wichtig, um eine Infektionsausbreitung zu vermeiden. Die Erkennung eines Krankheitsverdächtigen erfordert erhöhte Aufmerksamkeit aufgrund der initial unspezifischen Symptomatik. Es kommen somit zahlreiche Differen- zialdiagnosen in Frage. Um abzuklären, ob wirklich ein begründeter Verdachtsfall vorliegt, sollte deshalb mit hoher Priorität überprüft werden, ob folgende drei Kriterien gleichzeitig erfüllt werden: 1. Hat sich der Patient in den vorausgegangenen 21 Tagen (der maximalen Inkubationszeit) in den Epidemiegebieten aufgehalten? und 2. hatte der Patient in dieser Zeit direkten Kontakt zu Körperflüssigkeiten von an Ebola Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen? und 3. hat der Patient Fieber oder erhöhte Temperatur mit Ebola-typischen Begleitsymptomen (Durchfall, Übelkeit, Erbrechen, starke Kopf- oder Gliederschmerzen, Hämorrhagien)? Nur wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, liegt ein begründeter Verdacht auf eine Ebola-Erkrankung vor. Ein Schema des Robert-Koch-Institutes für die Abklärung von Ebola-Verdachtsfällen finden Sie am Ende dieser Information. Ebola-Informationen für Vertragsärzte, Stand: 04.11.2014 Seite 2 von 4
Sollten die oben aufgeführten Kriterien für einen begründeten Verdacht auf Ebola erfüllt sein, ist unverzüglich(!) das zuständige Gesundheitsamt zu verständigen. Außerhalb der regulären Dienstzeiten kann dies jederzeit über die Rettungsleitstelle erfolgen. Die Gesundheitsämter sind verpflichtet, eine 24h-Rufbereitschaft zu gewährleisten. Das Gesundheitsamt stellt eine sofortige Unterstützung für das weitere Vorgehen sicher. Nach Bestätigung der Verdachtskriterien wird mit der Praxis und dem Patienten vor Ort Kontakt aufgenommen und es werden die Kontaktpersonen des Patienten ermittelt. Parallel hierzu werden vom Amtsarzt alle weiteren Maßnahmen eingeleitet. In Abhängigkeit von der Symptomatik des Patienten und der gegebenen Umstände vor Ort, wird der Amtsarzt nach Rücksprache mit dem Kompetenzzentrum für HKLE den Patiententransport zur weiteren Behandlung in die Uniklinik Frankfurt veranlassen oder ggf. die Behandlungsmöglichkeiten vor Ort prüfen und gemeinsam mit der betroffenen Klinik organisieren. Ein Transport des Patienten darf nur in Absprache mit dem Amtsarzt veranlasst werden! Solange diese Maßnahmen nicht umgesetzt sind, muss der Patient vor Ort so weit wie möglich isoliert werden, sofern hierdurch keine vitale Bedrohung des Patienten entsteht. Der medizinisch erforderliche Kontakt zum Patienten sollte grundsätzlich mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) erfolgen. Diese umfasst neben Schutzkittel und Hand- schuhen mindestens einen chirurgischen Mund-Nasen-Schutz (bei invasiven Maßnahmen mindestens FFP2/FFP3 Maske) und eine Schutzbrille. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter: www.rki.de/ebola-massnahmen. Grundsätzlich sollte unnötiger Kontakt vermieden und wenn möglich ein Abstand von m i n d e s t e n s e i n e m Meter eingehalten werden. Über weitere diagnostische Maßnahmen, Transport und Behandlung entscheidet der Arzt des Gesundheits- amtes in Absprache mit dem hessischen Kompetenzzentrum für HKLE. Vorgehen bei Kontaktpersonen des Patienten mit Ebola-Verdacht Personen, die ungeschützten Kontakt zu dem Verdachtsfall in der Arztpraxis hatten, stellen keine Infektionsgefahr für das Personal oder andere Mitpatienten dar - sie sind nicht infektiös! WICHTIG: Die Kontaktpersonen zum Verdachtsfall sollten bis zum Eintreffen des Arztes des Gesundheitsamtes von weiteren Personen/Patienten separiert werden, um die Erfassung der Kontaktpersonen zu erleichtern. Die Ermittlung und Dokumentation der Personalien übernimmt das Gesundheitsamt. Wenn in der Arztpraxis die Personalien bereits dokumentiert werden können, erleichtert d i e s die anschließend notwendige Erfassung der Kontaktpersonen. Die Unterrichtung der Kontaktpersonen und ggf. einzuleitenden Maßnahmen für die Kontaktpersonen erfolgen durch das Gesundheitsamt. Ebola-Informationen für Vertragsärzte, Stand: 04.11.2014 Seite 3 von 4
Desinfektion und Abfallbeseitigung nach Versorgung eines Ebola-Verdachtsfalles Wurde in einer Praxis ein Ebola-Verdachtsfall versorgt, sind die folgenden hygienischen Maßnahmen möglichst in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt durch- zuführen (näheres auch unter www.rki.de/ebola-massnahmen): Alle Oberflächen, die mit Körperflüssigkeiten in direkten Kontakt gekommen sind bzw. sein könnten, sowie alle Hautkontaktflächen sind mittels sorgfältiger Scheuer- Wischdesinfektion zu desinfizieren. Desinfektionsmittel mit dem Wirkungsbereich AB aus der Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und –verfahren (RKI-Liste) oder der Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH-Liste) mit dem Wirkungsbereich begrenzt viruzid (bzw. viruzid) sind hierfür geeignet. Das zur Desinfektion eingesetzte Personal muss entsprechend der situationsbedingten Gefährdungsbeurteilung Schutzkleidung tragen und muss speziell unterwiesen werden. Die entstandenen Abfälle sind unmittelbar am Ort ihres Anfallens in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen zu sammeln und ohne Umfüllen oder Sortieren in geeigneten, sicher verschlossenen Behältnissen für infektiöses Material nach Abfallschlüssel 180103 der Verbrennung zuzuführen. Näheres zu den Hygienemaß- nahmen finden Sie unter: www.rki.de/ebola-massnahmen. Weiterführende Informationen Umfangreiche Informationen finden Sie unter der Internetadresse des Robert-Koch- Institutes: www.rki.de/ebola sowie auf folgenden Internetseiten: www.gesundheitsamt.stadt-frankfurt.de www.soziales.hessen.de/gesundheit/infektionskrankheiten Diese Info-Broschüre steht auch als PDF auf den Internetseiten der KV Hessen zur Verfügung; zu finden durch Eingabe des Stichwortes „Ebola“ im Suchfenster. Alle Vertragsarztpraxen werden dringend gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die von den Gesundheitsbehörden festgelegten Maßnahmen sowie die Vorkehrungen für den persönlichen Schutz entsprechend durchgeführt werden können. In der KV Hessen steht für Rückfragen Herr Dr. Ulrich Dorenburg gerne zur Verfügung (Tel. 069/79502-697, E-Mail: ulrich.dorenburg@kvhessen.de). Ebola-Informationen für Vertragsärzte, Stand: 04.11.2014 Seite 4 von 4
Erstverdacht auf Ebolafieber: Hilfestellung für den Arzt in Deutschland zur Abklärung, ob ein begründeter Ebolafieber-Verdachtsfall vorliegt Ebolafieber-Ausbruch, Westafrika, Stand 23.10.2014 Nein Fieber > 38,5°C oder erhöhte Temperatur mit Ebolafieber-typischen Begleitsymptomen (z.B. Durchfall, Übelkeit, Erbrechen, Hämorrhagien) Ja Zur ersten anamnestischen Abklärung eines Ebolafieber-Verdachts >1 m Abstand zum Patienten halten! Bei weitergehenden Untersuchungen Tragen von persönlicher Schutzausrüstung wie Handschuhen, Schutzbrille, Einmal-Schutzkittel sowie FFP3-Maske* KEIN In den 21 Tagen vor Erkrankungsbeginn Verdachtsfall Kontakt** mit Ebolafieber-Fällen oder - Begründeter Verdachtsfällen, bzw. zu an Ebolafieber Ja Verdachtsfall Keine Ebolafieber- Verstorbenen (Gebiete, in denen in Afrika spezifischen solch ein Kontakt möglich ist siehe unten°) Besondere Schutzmaßnahmen Schutzmaßnahmen Nein erforderlich, nötig siehe u.a. Beruflicher Kontakt mit Ebolaviren, www.rki.de/ebola- erregerhaltigem Material oder infizierten Ja massnahmen Tieren & www.rki.de/ebola- Nein uebersicht Kontakt zu Flughunden, Fleder- mäusen, Affen (direkter Kontakt mit Melden Sie den diesen Tieren oder deren Verdachtsfall an Ihr Nein Ausscheidungen) in von Ebolafieber- Ja zuständiges Ausbrüchen betroffenen Gebieten in Gesundheitsamt! Afrika,° oder ‚Bushmeat‘ von dort *Die aufgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen wurden vom Koordinierungskreis des ABAS (Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe) empfohlen. Hinweise zum richtigen An- und Ablegen von Schutzkleidung unter: www.rki.de/schutzkleidung. Hinweise zur Desinfektion finden Sie unter www.rki.de/ebola-desinfektion **Kontakt: Direkter Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten bzw. erregerhaltigem Gewebe von an Ebolafieber Erkrankten bzw. Verstorbenen, -begründeten Verdachtsfällen oder möglicherweise Kontakt mit Ebolavirus-kontaminierter Kleidung / Gegenständen Ungeschützter Kontakt (< 1m) mit einem an Ebolafieber Erkrankten bzw. Verstorbenen oder begründeten Verdachtsfall (inkl. Haushaltskontakte, Flugpassagiere, die neben, vor oder hinter dem Erkrankten saßen (1 Sitz in alle Richtungen, auch über den Gang), ihn betreuende Crewmitglieder) Aufenthalt in afrikanischem Krankenhaus, in dem Ebolafieber-Patienten behandelt wurden Kein Kontakt: nur Aufenthalt (> 1m) im gleichen Raum/Verkehrsmittel. ° In Afrika derzeit von Ebola-Ausbrüchen betroffen: Guinea, Liberia, Sierra Leone, Dem. Rep. Kongo (Provinz Équateur). Eine aktuelle Liste finden Sie hier: www.rki.de/ebolagebiete. => Fachpersonal kann sich bei Fragen an das Gesundheitsamt oder ein Kompetenz- oder Behandlungszentrum: www.stakob.rki.de wenden. => Ist eine Abklärung zu Kontakt und Aufenthalt vorerst nicht möglich, sollten bei anhaltendem klinischen Verdacht auf Ebolafieber weiterhin die zur Abklärung eines Ebolafieber-Verdachts genannten Schutzmaßnahmen gelten. Diese gelten auch nach Verlegung des unklaren Verdachtsfalls in ein Krankenhaus (wenn möglich Absonderung des Patienten). Eine Verlegung eines unklaren Verdachtsfalls in eine Sonderisolierstation ist nicht notwendig. Zunächst sollte eine entsprechende labormedizinische Diagnostik unter Standardbedingungen erfolgen. Kann weiterhin das Vorliegen eines begründeten Verdachtsfalls nicht ausgeräumt werden, sollte eine Ebola-Ausschlussdiagnostik veranlasst werden.
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