Informationen für Vertragsarztpraxen über den Umgang mit Ebola-Verdachtsfällen

 
WEITER LESEN
Informationen für Vertragsarztpraxen über
  den Umgang mit Ebola-Verdachtsfällen

                                     Stand: 4. Nov. 2014

 Welche Gefährdung besteht für Deutschland?

 Maßnahmen im Verdachtsfall

 Vorgehen bei Kontaktpersonen

 Desinfektion und Abfallbeseitigung nach
  Versorgung eines Ebola-Verdachtsfalles

 Weiterführende Informationen
Welche Gefährdung besteht für Deutschland?
Auf Grund der relativ geringen Übertragbarkeit des Ebolavirus (der direkte Kontakt zu
Sekreten von an Ebola Erkrankten ist notwendig) und des leistungsfähigen Gesund-
heitswesens in Deutschland besteht nach Einschätzung des Robert-Koch-Institutes trotz
der sich ausbreitenden Epidemie in Westafrika für die Bevölkerung in Deutschland
weiterhin keine erhöhte Gefahr. Importierte Einzelfälle durch infizierte Reisende sind zwar
unwahrscheinlich, können aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Allerdings haben
die Ereignisse in Texas und Spanien gezeigt, dass die Bedrohung durch Erreger viral
hämorrhagischer Fieber auch für gut organisierte und ausgestattete Gesundheitssysteme
ein Problem darstellen kann. Dem Umgang mit potenziellen Verdachtsfällen auf eine
Ebola-Erkrankung kommt hierbei eine zentrale Bedeutung zu.
Daher sollte verstärkt darauf geachtet werden, ob ein Patient mit Reiseanamnese
aus den von Ebola betroffenen Regionen ein möglicher Verdachtsfall sein könnte.
Informationen über die aktuell betroffenen Länder finden sich z. B. auf den Webseiten des
Robert-Koch-Institutes (www.rki.de/ebolagebiete).

Folgende Maßnahmen sind im Verdachtsfall durchzuführen:
Neben der adäquaten Versorgung des Patienten sind die Beachtung der persönlichen
Schutzmaßnahmen und der Schutz der anderen Patienten besonders wichtig, um eine
Infektionsausbreitung zu vermeiden.
Die Erkennung eines Krankheitsverdächtigen erfordert erhöhte Aufmerksamkeit aufgrund
der initial unspezifischen Symptomatik. Es kommen somit zahlreiche Differen-
zialdiagnosen in Frage. Um abzuklären, ob wirklich ein begründeter Verdachtsfall vorliegt,
sollte deshalb mit hoher Priorität überprüft werden, ob folgende drei Kriterien
gleichzeitig erfüllt werden:
1.     Hat sich der Patient in den vorausgegangenen 21 Tagen (der maximalen
       Inkubationszeit) in den Epidemiegebieten aufgehalten?
       und
2.     hatte der Patient in dieser Zeit direkten Kontakt zu Körperflüssigkeiten von an
       Ebola Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen?
       und
3.     hat der Patient Fieber
       oder
       erhöhte Temperatur mit Ebola-typischen Begleitsymptomen (Durchfall, Übelkeit,
       Erbrechen, starke Kopf- oder Gliederschmerzen, Hämorrhagien)?
Nur wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, liegt ein begründeter Verdacht auf eine
Ebola-Erkrankung vor. Ein Schema des Robert-Koch-Institutes für die Abklärung von
Ebola-Verdachtsfällen finden Sie am Ende dieser Information.

Ebola-Informationen für Vertragsärzte, Stand: 04.11.2014                            Seite 2 von 4
Sollten die oben aufgeführten Kriterien für einen begründeten Verdacht auf Ebola erfüllt
sein, ist unverzüglich(!) das zuständige Gesundheitsamt zu verständigen. Außerhalb der
regulären Dienstzeiten kann dies jederzeit über die Rettungsleitstelle erfolgen. Die
Gesundheitsämter sind verpflichtet, eine 24h-Rufbereitschaft zu gewährleisten.
Das Gesundheitsamt stellt eine sofortige Unterstützung für das weitere Vorgehen sicher.
Nach Bestätigung der Verdachtskriterien wird mit der Praxis und dem Patienten vor Ort
Kontakt aufgenommen und es werden die Kontaktpersonen des Patienten ermittelt.
Parallel hierzu werden vom Amtsarzt alle weiteren Maßnahmen eingeleitet.
In Abhängigkeit von der Symptomatik des Patienten und der gegebenen Umstände vor
Ort, wird der Amtsarzt nach Rücksprache mit dem Kompetenzzentrum für HKLE den
Patiententransport zur weiteren Behandlung in die Uniklinik Frankfurt veranlassen oder
ggf. die Behandlungsmöglichkeiten vor Ort prüfen und gemeinsam mit der betroffenen
Klinik organisieren. Ein Transport des Patienten darf nur in Absprache mit dem
Amtsarzt veranlasst werden!
Solange diese Maßnahmen nicht umgesetzt sind, muss der Patient vor Ort so weit wie
möglich isoliert werden, sofern hierdurch keine vitale Bedrohung des Patienten entsteht.
Der medizinisch erforderliche Kontakt zum Patienten sollte grundsätzlich mit persönlicher
Schutzausrüstung (PSA) erfolgen. Diese umfasst neben Schutzkittel und Hand-
schuhen mindestens einen chirurgischen Mund-Nasen-Schutz (bei invasiven
Maßnahmen mindestens FFP2/FFP3 Maske) und eine Schutzbrille. Ausführliche
Informationen hierzu finden Sie unter: www.rki.de/ebola-massnahmen.
Grundsätzlich sollte unnötiger Kontakt vermieden und wenn möglich ein Abstand von
m i n d e s t e n s e i n e m Meter eingehalten werden. Über weitere diagnostische
Maßnahmen, Transport und Behandlung entscheidet der Arzt des Gesundheits-
amtes in Absprache mit dem hessischen Kompetenzzentrum für HKLE.

Vorgehen bei Kontaktpersonen des Patienten mit Ebola-Verdacht
Personen, die ungeschützten Kontakt zu dem Verdachtsfall in der Arztpraxis hatten,
stellen keine Infektionsgefahr für das Personal oder andere Mitpatienten dar - sie sind
nicht infektiös!
WICHTIG:
Die Kontaktpersonen zum Verdachtsfall sollten bis zum Eintreffen des Arztes des
Gesundheitsamtes von weiteren Personen/Patienten separiert werden, um die Erfassung
der Kontaktpersonen zu erleichtern.
Die Ermittlung und Dokumentation der Personalien übernimmt das Gesundheitsamt.
Wenn in der Arztpraxis die Personalien bereits dokumentiert werden können, erleichtert
d i e s die anschließend notwendige Erfassung der Kontaktpersonen. Die Unterrichtung
der Kontaktpersonen und ggf. einzuleitenden Maßnahmen für die Kontaktpersonen
erfolgen durch das Gesundheitsamt.

Ebola-Informationen für Vertragsärzte, Stand: 04.11.2014                          Seite 3 von 4
Desinfektion und Abfallbeseitigung nach Versorgung eines Ebola-Verdachtsfalles
Wurde in einer Praxis ein Ebola-Verdachtsfall versorgt, sind die folgenden hygienischen
Maßnahmen möglichst in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt durch-
zuführen (näheres auch unter www.rki.de/ebola-massnahmen):
Alle Oberflächen, die mit Körperflüssigkeiten in direkten Kontakt gekommen sind bzw.
sein könnten, sowie alle Hautkontaktflächen sind mittels sorgfältiger Scheuer-
Wischdesinfektion zu desinfizieren. Desinfektionsmittel mit dem Wirkungsbereich AB aus
der Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und
–verfahren (RKI-Liste) oder der Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für Angewandte
Hygiene (VAH-Liste) mit dem Wirkungsbereich begrenzt viruzid (bzw. viruzid) sind hierfür
geeignet.
Das zur Desinfektion eingesetzte Personal muss entsprechend der situationsbedingten
Gefährdungsbeurteilung Schutzkleidung tragen und muss speziell unterwiesen werden.
Die entstandenen Abfälle sind unmittelbar am Ort ihres Anfallens in reißfesten,
feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen zu sammeln und ohne Umfüllen oder
Sortieren in geeigneten, sicher verschlossenen Behältnissen für infektiöses Material nach
Abfallschlüssel 180103 der Verbrennung zuzuführen. Näheres zu den Hygienemaß-
nahmen finden Sie unter: www.rki.de/ebola-massnahmen.

Weiterführende Informationen
Umfangreiche Informationen finden Sie unter der Internetadresse des Robert-Koch-
Institutes:
www.rki.de/ebola
sowie auf folgenden Internetseiten:
www.gesundheitsamt.stadt-frankfurt.de
www.soziales.hessen.de/gesundheit/infektionskrankheiten

Diese Info-Broschüre steht auch als PDF auf den Internetseiten der KV Hessen zur
Verfügung; zu finden durch Eingabe des Stichwortes „Ebola“ im Suchfenster.
Alle Vertragsarztpraxen werden dringend gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die von den
Gesundheitsbehörden festgelegten Maßnahmen sowie die Vorkehrungen für den
persönlichen Schutz entsprechend durchgeführt werden können.
In der KV Hessen steht für Rückfragen Herr Dr. Ulrich Dorenburg gerne zur Verfügung
(Tel. 069/79502-697, E-Mail: ulrich.dorenburg@kvhessen.de).

Ebola-Informationen für Vertragsärzte, Stand: 04.11.2014                          Seite 4 von 4
Erstverdacht auf Ebolafieber:
Hilfestellung für den Arzt in Deutschland zur Abklärung,
 ob ein begründeter Ebolafieber-Verdachtsfall vorliegt
       Ebolafieber-Ausbruch, Westafrika, Stand 23.10.2014

                                       Nein
                                                  Fieber > 38,5°C oder erhöhte Temperatur mit Ebolafieber-typischen
                                                 Begleitsymptomen (z.B. Durchfall, Übelkeit, Erbrechen, Hämorrhagien)

                                                                              Ja
                                          Zur ersten anamnestischen Abklärung eines Ebolafieber-Verdachts >1 m
                                          Abstand zum Patienten halten!
                                          Bei weitergehenden Untersuchungen Tragen von persönlicher
                                          Schutzausrüstung wie Handschuhen, Schutzbrille, Einmal-Schutzkittel sowie
                                          FFP3-Maske*

         KEIN                                    In den 21 Tagen vor Erkrankungsbeginn

     Verdachtsfall                              Kontakt** mit Ebolafieber-Fällen oder -                                Begründeter
                                                Verdachtsfällen, bzw. zu an Ebolafieber    Ja
                                                                                                                       Verdachtsfall
     Keine Ebolafieber-                        Verstorbenen (Gebiete, in denen in Afrika
        spezifischen                           solch ein Kontakt möglich ist siehe unten°)                                 Besondere
     Schutzmaßnahmen                                                                                                   Schutzmaßnahmen
                                                                              Nein                                        erforderlich,
           nötig
                                                                                                                           siehe u.a.
                                                  Beruflicher Kontakt mit Ebolaviren,                                  www.rki.de/ebola-
                                               erregerhaltigem Material oder infizierten                    Ja            massnahmen
                                                                Tieren                                                         &
                                                                                                                       www.rki.de/ebola-
                                                                               Nein                                        uebersicht

                                                      Kontakt zu Flughunden, Fleder-
                                                    mäusen, Affen (direkter Kontakt mit                                  Melden Sie den
                                                         diesen Tieren oder deren                                      Verdachtsfall an Ihr
                                        Nein        Ausscheidungen) in von Ebolafieber-                     Ja            zuständiges
                                                    Ausbrüchen betroffenen Gebieten in                                  Gesundheitsamt!
                                                     Afrika,° oder ‚Bushmeat‘ von dort

  *Die aufgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen wurden vom Koordinierungskreis des ABAS (Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe) empfohlen.
  Hinweise zum richtigen An- und Ablegen von Schutzkleidung unter: www.rki.de/schutzkleidung. Hinweise zur Desinfektion finden Sie unter
  www.rki.de/ebola-desinfektion
  **Kontakt:
           Direkter Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten bzw. erregerhaltigem Gewebe von an Ebolafieber Erkrankten bzw.
            Verstorbenen, -begründeten Verdachtsfällen oder möglicherweise Kontakt mit Ebolavirus-kontaminierter Kleidung / Gegenständen
           Ungeschützter Kontakt (< 1m) mit einem an Ebolafieber Erkrankten bzw. Verstorbenen oder begründeten Verdachtsfall (inkl.
            Haushaltskontakte, Flugpassagiere, die neben, vor oder hinter dem Erkrankten saßen (1 Sitz in alle Richtungen, auch über den Gang), ihn
            betreuende Crewmitglieder)
           Aufenthalt in afrikanischem Krankenhaus, in dem Ebolafieber-Patienten behandelt wurden
     Kein Kontakt: nur Aufenthalt (> 1m) im gleichen Raum/Verkehrsmittel.
  ° In Afrika derzeit von Ebola-Ausbrüchen betroffen: Guinea, Liberia, Sierra Leone, Dem. Rep. Kongo (Provinz Équateur).
  Eine aktuelle Liste finden Sie hier: www.rki.de/ebolagebiete.
  => Fachpersonal kann sich bei Fragen an das Gesundheitsamt oder ein Kompetenz- oder Behandlungszentrum: www.stakob.rki.de wenden.
  => Ist eine Abklärung zu Kontakt und Aufenthalt vorerst nicht möglich, sollten bei anhaltendem klinischen Verdacht auf Ebolafieber weiterhin die zur
  Abklärung eines Ebolafieber-Verdachts genannten Schutzmaßnahmen gelten. Diese gelten auch nach Verlegung des unklaren Verdachtsfalls in ein
  Krankenhaus (wenn möglich Absonderung des Patienten). Eine Verlegung eines unklaren Verdachtsfalls in eine Sonderisolierstation ist nicht
  notwendig. Zunächst sollte eine entsprechende labormedizinische Diagnostik unter Standardbedingungen erfolgen. Kann weiterhin das Vorliegen
  eines begründeten Verdachtsfalls nicht ausgeräumt werden, sollte eine Ebola-Ausschlussdiagnostik veranlasst werden.
Sie können auch lesen