Coronakrise Wir kämpfen mit Ihnen! - opta data Gruppe

 
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Coronakrise Wir kämpfen mit Ihnen! - opta data Gruppe
Coronakrise
Wir kämpfen mit Ihnen!
Coronakrise Wir kämpfen mit Ihnen! - opta data Gruppe
Uwe Kalin                         Christoph Soldanski
Business Development Management   Bereichsleitung Heilmittel
opta data Abrechnungs GmbH        ETL ADVISION
Berthold-Beitz-Boulevard 514      Mauerstraße 86-88
45141 Essen                       10117 Berlin
(0201) 32068 693                  (030) 226 41 235
u.kalin@optadata-gruppe.de        Christoph.soldanski@etl.de
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www.heilmittel-expertenforum.de

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www.optadata-gruppe.de

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Coronakrise Wir kämpfen mit Ihnen! - opta data Gruppe
Die Referenten:

Dr. Uwe Schlegel                                   Dietrich Rüdiger Loll
Rechtsanwalt, Geschäftsführer                      Rechtsanwalt, Steuerberater, Geschäftsführer
ETL Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft   ETL SteuerRecht GmbH, Steuerberatungsgesellschaft
Niederlassung Köln                                 Niederlassung Berlin
Eiler Straße 3 B                                   Mauerstraße 86-88
51107 Köln                                         10117 Berlin
(0221) 8804060                                     (030) 22641213
uwe.schlegel@etl.de                                dietrich.loll@etl.de

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Coronakrise Wir kämpfen mit Ihnen! - opta data Gruppe
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Coronakrise Wir kämpfen mit Ihnen! - opta data Gruppe
Ihr Referent

                 ETL SteuerRecht GmbH
                   RA/StB Dietrich Loll
                   - Geschäftsführer -
                   Mauerstraße 86-88
                       10117 Berlin
                  Tel: 030 - 22 64 12 13
                 Fax: 030 - 22 64 12 14
               E-Mail: dietrich.loll@etl.de

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„Corona“ & Steuern
Startpunkt

 Grundlage:
 • Eigentlich bleiben alle steuerlichen Pflichten trotz Corona bestehen!

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Coronakrise Wir kämpfen mit Ihnen! - opta data Gruppe
„Corona“ & Steuern
Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen

 Grundsätzlicher Plan der Bundesregierung:

 „Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern,
 werden die Möglichkeiten zur Stundung von
 Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen
 und im Bereich der Vollstreckung verbessert.
 Insgesamt wird den Unternehmen die Möglichkeit von
 Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Die
 hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern
 darüber hat das BMF eingeleitet.“

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Coronakrise Wir kämpfen mit Ihnen! - opta data Gruppe
„Corona“ & Steuern
Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen

• Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die
  Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die
  Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die
  Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen
  Anforderungen zu stellen. In der Regel kann in diesen
  Fällen auch auf die Erhebung von Stundungszinsen
  verzichtet werden.
• Vorauszahlungen können leichter angepasst werden.
  Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im
  laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden,
  werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und
  schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird
  dadurch verbessert.
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„Corona“ & Steuern
Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen

 • Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise
   Säumniszuschläge wird bis zum 31.12.2020 verzichtet, solange der Schuldner einer
   fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen
   ist.
 • Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und
   Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den
   Steuerpflichtigen in entsprechender Art und Weise entgegenzukommen. Gleiches gilt
   für das Bundeszentralamt für Steuern, das bei seiner Zuständigkeit für die
   Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer entsprechend verfahren wird.

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„Corona“ & Steuern
Vorschlag weiteres Vorgehen

Handlungsempfehlung 1:

In erster Linie sollte die Herabsetzung der Steuervorauszahlungen für folgende Steuerarten
beantragt werden:
• Einkommensteuer nebst Solidaritätszuschlag
• Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag
• Gewerbesteuer (Achtung: Stundung ist bei Gemeinde zu beantragen!)
• Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung

 Es soll dadurch schon zu Erstattungen von Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen
  gekommen sein!

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„Corona“ & Steuern
Vorschlag weiteres Vorgehen
Handlungsempfehlung 2:
Im nächsten Schritt sollte versucht werden, die folgenden Steuern aufgrund von
Liquiditätsengpässen stunden zu lassen, sofern sich dadurch spürbare Liquiditätseffekte
ergeben:
• Grundsteuer
• Kfz-Steuer
• Fällige Steuernachzahlungen und nachträgliche Steuervorauszahlungen (insbesondere: ESt,
  KSt, GewSt, USt für Vorjahre)

 Achtung: Sofern dem Finanzamt, der Gemeinde oder auch anderen Gläubigern Lastschrift-
  Einzugsermächtigungen erteilt wurden, kann es ratsam sein, diese temporär zurückzuziehen
  und Überweisungen manuell vorzunehmen!

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„Corona“ & Steuern
Vorschlag weiteres Vorgehen

Handlungsempfehlung 3:
Was ist mit Stundung von:
• Umsatzsteuer-Vorauszahlungen?
• Lohnsteuer?
 Hier ist es schwierig, gute Argumente für eine Stundung zu finden.

 Idee: Beantragen, dass die Abgabefristen für die Umsatz- und Lohnsteuer auf
  quartalsweise Abgabe umgestellt wird! Dies könnte eher erfolgversprechend sein.

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„Corona“ & Steuern
Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
Sozialversicherungsbeiträge
• Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen grds. nach § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB IV
  möglich.
• Danach dürfen Ansprüche auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag gestundet werden,
  wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für das Unternehmen verbunden
  wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird.
• Für Unternehmen, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten,
  sollte daher eine Stundung beantragt werden. Im Stundungsantrag ist zu belegen, dass
  die Zahlungsschwierigkeiten durch die Corona-Krise verursacht wurden.

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„Corona“ & Steuern
Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
Sozialversicherungsbeiträge
• Über den Stundungsantrag entscheidet die jeweils zuständige Krankenkasse als
  zuständige Einzugsstelle nach pflichtgemäßem Ermessen. Das bedeutet, dass i.d.R.
  mehrere Stundungsanträge gestellt werden müssen, sofern die Arbeitnehmer bei
  verschiedenen Krankenkassen versichert sind.
• Hinweis: Eine Stundung wird nicht gewährt, wenn eine Gefährdung des Anspruches
  eintreten würde. Das ist der Fall, wenn die Zahlungsschwierigkeiten nicht nur
  vorübergehend sind oder eine Überschuldung in absehbarer Zeit offensichtlich nicht
  abgebaut werden kann. Aus dem Stundungsantrag sollte daher erkennbar sein, dass
  aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. ernsthafter Finanzierungs- oder
  Sanierungsverhandlungen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen.

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„Corona“ & Liquidität
Allgemeine Liquiditätsplanung – zu prüfende Fragen
•   Welche Kreditvereinbarungen bestehen für Kontokorrentkredite auf den Geschäftsgirokonten?
•   Wie ist die aktuelle Ausnutzung dieser Kreditlinien – welche Reserven sind noch vorhanden?
•   Wie ist die weitere Liquiditätsentwicklung zu erwarten:

             Welche Zahlungseingänge werden ausbleiben oder sich gegenüber dem Normalfall verzögern?
             Welche zusätzlichen Zahlungsausgänge werden ggf. anfallen?
             Welche Zahlungseingänge könnten beschleunigt werden?
             Welche Zahlungsausgänge könnten verzögert werden, ohne bestehende Vereinbarungen zu
              verletzen?
             Welche Lieferantenkonditionen könnten ggf. verändert werden, um die Liquiditätssituation zu
              entschärfen?
             Welche Investitionen können erst einmal zurückgestellt werden?
             Welche Entnahmen/Ausschüttungen können vorübergehend zurückgestellt werden?

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„Corona“ & Staatliche Unterstützung
Staatliche Hilfe
• BMF: „KfW-Unternehmer- wie auch ERP-Gründerkredite sind über Banken und
  Sparkassen bei der KfW zu beantragen. Informationen dazu gibt es auf der Webseite
  der KfW und bei allen Banken und Sparkassen. Die Hotline der KfW für gewerbliche
  Kredite lautet: 0800 539 9001.“ -> https://www.kfw.de/KfW-
  Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
• Berlin: „Die Senatsver­waltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe informiert die
  Vertreterinnen und Vertreter der relevanten Branchenverbände und Akteure (wie IHK,
  HWK, Dehoga, HBB, UVB, Berlin-Partner, visitBerlin) in regelmäßigen Abständen zu den
  Unterstützungsmöglichkeiten und branchenspezifischen Lösungen.“
• https://www.berlin.de/sen/web/corona/

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„Corona“ & Staatliche Unterstützung
Staatliche Hilfe

• Berlin: „Die Soforthilfe II wendet sich an die besonders hart von der Corona-Krise
  getroffene Klein- und Kleinstunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten sowie
  Freiberufler und Soloselbständige vor allem aus den Bereichen Gesundheit,
  Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft,
  Kultur, Soziales, Sport und Tourismus.“
• https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung.909713.php

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„Corona“ & Steuern
Staatliche Hilfe

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„Corona“ & Finanzielle Unterstützung
Empfohlenes Vorgehen
 • Hausbank kontaktieren
  Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte als erster Schritt zeitnah das Gespräch mit der Hausbank
 gesucht werden. Über Ihre Hausbank können Sie auch die Bundeshilfen der KfW beantragen. Mehr dazu unter:
 www.kfw.de

 • Bürgschaftsbank kontaktieren
 Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die jeweilige Bürgschaftsbank besichert
 werden.

 • Kurzarbeit beantragen
 Wenn Ihr Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet,
 können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten.

 • Steuerstundung etc. verhandeln
 Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater über die Möglichkeit von Steuerstundungen.

 • Liquiditätshilfen beantragen
 Es werden auf Bundes- und Landesebene Förderprogramme und Liquiditätshilfen eingerichtet. Bitte bei den
 entsprechenden Stellen informieren und die Förderanträge stellen.

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„Corona“ & Kurzarbeitergeld (KuG)
Zusammenfassung
• https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/fragen-
  und-antworten-zum-kurzarbeitergeld-kug

• https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/hilfe-
  fuer-arbeitgeber-bei-arbeitsausfall-durch-corona

• https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/kug
  -faq-kurzarbeit-und-
  qualifizierung.pdf?__blob=publicationFile&v=7

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„Corona“ & Kurzarbeitergeld (KuG)
Fragen

• Warum KuG?
• Wie ist das Verfahren?
    (https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeite
    rgeld-video)

• Voraussetzungen? (neues KuG vom 13.3.2020)
• KuG vs IFSG?

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ETL ADVISION

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RA Dr. Uwe P. Schlegel
•1000 Fragen
•Wir betreten - zum Teil - juristisches Neuland
•Es schlägt die Stunde der Praktiker!

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1. KuG (Kurzarbeitergeld)
2. Arbeitsrecht im eigentlichen Sinne
3. IfSG (Infektionsschutzgesetz)

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•Wichtige Unterscheidung: Anzeige – Antrag
•KuG i.d.R. nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers
•Kein Resturlaub aus 2019 / für 2020: Urlaubsliste
•Keine Überstunden
•60% / 67%
•Nettolohnaufstockung möglich
•Kein KuG für Minijobber (geringfügig Beschäftigte)

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•Kündigung des Arbeitnehmers nach allg. Regeln
möglich
•Der Arbeitgeber trägt das sog. Betriebsrisiko
•Kita + Schule fallen aus – das Risiko trägt i.d.R. der
Arbeitnehmer
•Grundsätzlich kein Zwangsurlaub
•Bereits genehmigter Urlaub bleibt bestehen
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•Abbau von Überstunden (Vergütung i.d.R. 100%)
•Bezahlter Erholungsurlaub (Vergütung 100%)
•Unentgeltliche Freistellung (keine Vergütung)
•KuG (Vergütung 60 bzw. 67%)

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•IfSG ermöglicht Entschädigungsansprüche
•Höhe der Entschädigung: i.d.R. 100% des
Verdienstausfalls
•Problem: enge Voraussetzungen
•Betriebsschließungen, angeordnet durch die
Bundesländer, wahrscheinlich kein Fall des IfSG

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RA Dr. Uwe Schlegel
 +49 163  584
       RA Dr.  22 00
              Uwe Schlegel
www.etl-rechtsanwaelte.de
        +49 163 584 22 00
uwe.schlegel@etl.de
       www.etl-rechtsanwaelte.de
   @ra_dr_schlegel
      uwe.schlegel@etl.de
         @ra_dr_schlegel
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                                      ...
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Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

Bleiben Sie gesund!!

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