Coronavirus - Antworten auf häufig gestellte Fragen insbesondere zum lokalen Corona-Geschehen im Kreis Soest (FAQ)

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Coronavirus – Antworten auf häufig gestellte Fragen insbesondere
zum lokalen Corona-Geschehen im Kreis Soest (FAQ)
Version: 10. März 2020, 17 Uhr

Diese FAQ beantwortet sowohl allgemeine Fragen als auch Fragen zum lokalen Corona-
Geschehen im Kreis Soest. Bitte beachten Sie auch die FAQ der Bundeszentrale für
Gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf www.kreis-soest.de/coronavirus! Hier finden Sie
Antworten auf die meisten allgemeinen Fragen zum Thema. Die FAQ der BZgA wird in der
Regel täglich aktualisiert.

Wie viele Menschen im Kreis Soest sind derzeit vom Coronavirus infiziert?

Ein Mann aus Möhnesee, der in Südtirol im Skiurlaub war, hat sich mit dem Virus infiziert.
Das Kreisgesundheitsamt hat am Dienstag, 10. März 2020, das Laborergebnis des Tests
erhalten. Der Gesundheitszustand des Betroffenen ist gut. Er befindet sich auf Anordnung
des Kreisgesundheitsamtes in häuslicher Isolierung. Die Personen, die mit der betroffenen
Person Kontakt hatten, sind bekannt und werden derzeit informiert. Alle Infos in der
Pressemitteilung der Kreisverwaltung.

Ich war in einem vom RKI aufgeführten Risikogebiet im Urlaub und habe Symptome –
was tue ich jetzt?

Wer sich in den vom Robert Koch Institut (RKI) definierten Risikogebieten aufgehalten hat
und Erkältungssymptome zeigt, sollte seinen Hausarzt telefonisch vorab (!) kontaktieren und
das weitere Vorgehen besprechen.

In welchen Fällen sollte ich noch zum Hausarzt gehen?

Momentan befinden wir uns in der typischen Erkältungs- und Grippezeit. Wenn Sie krank
sind und sich die Symptome nach zwei bis drei Tagen nicht bessern oder sie eine
Krankschreibung benötigen, sollten Sie zum Hausarzt gehen.

Wer den Verdacht hat, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, sollte sich in
folgenden Fällen vorab telefonisch (!) mit seinem Hausarzt in Verbindung setzen: Sie hatten
Kontakt zu einem bestätigten Fall und/oder haben sich in einem Gebiet mit COVID-19-Fällen
(zum Beispiel Kreis Heinsberg) oder in einem Risikogebiet aufgehalten und haben innerhalb
von 14 Tagen nach Rückkehr grippeähnliche Symptome (in seltenen Fällen Durchfall)
entwickelt. Symptome können sein: Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber. Einige
Betroffene leiden auch an Durchfall.

Derzeit kontaktieren viele Bürgerinnen und Bürger ihre Hausärzte und das Gesundheitsamt,
wenn sie Kontakt zu einer Kontaktperson und möglicherweise weiteren Kontaktpersonen zu
einem bestätigten Verdachtsfall (also einem nachweislich am Coronavirus Erkrankten)
hatten. Je länger die indirekte Kontakt-Kette ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, mit
dem Erreger in Berührung gekommen zu sein und damit das Ansteckungsrisiko. Wenn Sie
keinen direkten Kontakt zu einem bestätigten Verdachtsfall hatten, muss der Hausarzt
deshalb nicht aufgesucht werden.

Direkte Kontaktpersonen werden vom Gesundheitsamt ermittelt und kontaktiert.

Wann sollte ich in die Notaufnahme gehen?

Menschen mit einem normalen Schnupfen gehören nicht in eine Notaufnahme. Wer den
Verdacht hat, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, sollte sich in folgenden Fällen
vorab telefonisch (!) mit seinem Hausarzt in Verbindung setzen: Sie hatten Kontakt zu einem
bestätigten Fall und/oder haben sich in einem Gebiet mit COVID-19-Fällen (zum Beispiel
Kreis Heinsberg) oder in einem Risikogebiet aufgehalten und haben innerhalb von 14 Tagen
nach Rückkehr grippeähnliche Symptome (in seltenen Fällen Durchfall) entwickelt.
Symptome können sein: Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber. Einige Betroffene
leiden auch an Durchfall. Bitte gehen Sie nur in echten Notfällen direkt in die Notaufnahme.

Außerhalb der Sprechzeiten kann der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der kostenfreien
Rufnummer 116117 erreicht werden. Bei lebensbedrohlichen Situationen sollte natürlich
niemand zögern, den Notruf 112 zu betätigen.

Wann sollte ich mich direkt an das Gesundheitsamt des Kreises Soest wenden?

Bitte kontaktieren Sie das Gesundheitsamt, wenn Sie begründeten Verdacht haben, an
Coronaviren erkrankt zu sein (siehe „Was ist ein begründeter Verdachtsfall?“). Für
allgemeine medizinische Anliegen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt.

Was ist ein begründeter Verdachtsfall?

Kriterien laut RKI für einen begründeten Verdachtsfall sind: Kontakt zu einem bestätigten Fall
und/oder Aufenthalt in einem Risikogebiet und grippeähnliche Symptome (in seltenen Fällen
Durchfall). Symptome können sein: Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber. Einige
Betroffene leiden auch an Durchfall.

Ab wann wird ein Abstrich gemacht?

Hausärzte und Krankenhäuser sollten Abstriche nur in begründeten Verdachtsfällen machen
(siehe Frage: Was ist ein begründeter Verdachtsfall?)

Warum sollte ich einen Abstrich nur beim Hausarzt machen lassen – nicht in einer
Notfallpraxis?

Falls bei Ihnen ein Abstrich sinnvoll ist (siehe Frage „Ab wann wird ein Abstrich gemacht?“),
sollten Sie sich an Ihren Hausarzt wenden. Falls Ihr Hausarzt geschlossen hat, gehen Sie
bitte nicht in eine Notfallpraxis, denn über die bekannte Nummer 116117 können sie sich
vorher nicht in der Praxis anmelden! Zudem weist die Kassenärztliche Vereinigung
daraufhin, dass dort keine Abstriche gemacht werden können, da ein vorgeschriebener
Versand der Probe nicht sicher gewährleistet ist und in Notfallpraxen häufig wechselnde
Ärzte zum Einsatz kommen. Damit wäre im Bedarfsfall kein Arzt als fester Ansprechpartner
für den Patienten sicher gestellt.

Was unterscheidet das Coronavirus von einer Grippe (Influenza) und warum wird
derzeit ein so großer Aufwand von Seiten der Behörden betrieben?

   •   Das Immunsystem des Menschen kennt das neue Virus noch nicht. Das Virus kann
       sich deshalb schneller ausbreiten als die normale Grippe, bis sich die Abwehrkräfte
       des Menschen auf den neuen Erreger eingestellt haben.
   •   Mit Vorsichtsmaßnahmen (z.B. Absage von Großveranstaltungen, Einrichtung von
       Sperrgebieten, Quarantänen) wird die Verbreitung des Virus verlangsamt. Forscher
       haben so mehr Zeit, schützende Impfstoffe und antivirale Medikamente zu
       entwickeln. Für die Grippe gibt es bereits solche Impfstoffe und Medikamente.
   •   Aktuell ist Erkältungs- und Grippezeit. Mit den Maßnahmen wird deshalb auch
       vermieden, dass zu viele Menschen auf einmal Hausarztpraxen und Krankenhäuser
       aufsuchen.

Sollte ich Veranstaltungen mit vielen Menschen meiden?

Jeder sollte für sich entscheiden, ob er das Risiko einer Ansteckung in Kauf nimmt und
Veranstaltungen mit vielen Menschen besucht. Menschen mit Vorerkrankungen, wie
Lungenerkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Immungeschwächte und Ältere sollten
für sich entscheiden, ob sie an Veranstaltungen mit vielen Menschen teilnehmen und das
Risiko einer Ansteckung in Kauf nehmen. Die Teilnahme an größeren Veranstaltungen
sollten auch all diejenigen prüfen, die sich in Gebieten mit COVID-19-Fällen (zum Beispiel
Kreis Heinsberg) oder in den Risikogebieten in China, im Iran oder in Norditalien aufgehalten
haben und wieder nach Deutschland zurückgekehrt sind.

Muss ich als Organisator eine Veranstaltung absagen?
Diese Entscheidung liegt im Moment beim Veranstalter selber. Es gibt hierzu derzeit keine
Verbote.

Sollte ich bei Erkältungssymptomen Menschen in Krankenhäusern oder
Altenpflegeeinrichtungen besuchen?

Es empfiehlt sich ganz grundsätzlich und insbesondere in der typischen Erkältungs- und
Grippezeit, dass Menschen mit Erkältungssymptomen weder Patienten in Krankenhäusern
besuchen noch Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen persönlich kontaktieren. Menschen
mit gesundheitlichen Einschränkungen sollten nicht unnötig gefährdet werden.

Wie verhalte ich mich, wenn ich Kontakt zu einem noch nicht bestätigten Verdachtsfall
hatte?

Sie hatten direkten Kontakt zu einem Menschen, der aktuell auf eine Erkrankung am
Coronarivus getestet wird? Dann sollten Sie - wenn möglich - zuhause bleiben, bis das
Testergebnis vorliegt. Außerdem sollten Sie sich besonders umsichtig verhalten. Das
Robert-Koch-Institut empfiehlt, verstärkt auf Hygiene zu achten (Husten und Niesetikette und
Tipps Hände waschen), Abstand zu anderen Menschen zu halten und regelmäßig zu lüften.
Außerdem sollten Sie Kontakte außerhalb des Hauses auf das Notwendigste beschränken
und Reisen hinterfragen, ob diese wirklich notwendig sind.

Wie verhalte ich mich, wenn ich Kontakt zu einem bestätigten Verdachtsfall hatte?

Falls Sie Kontakt zu einem nachweislich Infizierten hatten und noch nicht vom
Kreisgesundheitsamt kontaktiert wurden, nehmen Sie bitte vorab telefonisch (!) Kontakt zu
Ihrem Hausarzt auf. Bitte gehen Sie nicht direkt in die Praxis. Alternativ wenden Sie sich bitte
direkt an das Kreisgesundheitsamt.

Wie verhalte ich mich gegenüber anderen Menschen, wenn ich am Coronavirus
erkrankt bin?

Falls Sie nachweislich erkrankt sind, dürften Sie keinen direkten Kontakt mehr zu anderen
Menschen haben und müssten sich in einem eigenen Raum aufhalten. In so einem Fall
würde das Gesundheitsamt auf Sie zukommen und alles Weitere besprechen.

Soll ich meine Kinder in die Schule schicken?

Aktuell besteht kein Grund, ein Kind nicht zur Schule zu schicken. Sollten sich begründete
Verdachtsfälle im Umfeld der Schule ergeben, wird diese vorsorglich geschlossen und Eltern
durch die Schule informiert. Sollte das Kind Kontakt zu einem begründeten Verdachtsfall
haben, wenden Sie sich bitte an das Kreisgesundheitsamt.

Welche Schulen und Kitas sind derzeit geschlossen?

Das INI-Berufskolleg in Lippstadt kann ab Donnerstag, 5. März 2020, wieder öffnen und der
Unterricht wieder wie gewohnt stattfinden. Der Verdachtsfall auf eine Infektion mit dem neuartigen
Coronavirus bei einer Familie aus dem Nachbarkreis Paderborn, deren Familienvater als Lehrer am
INI-Berufskolleg in Lippstadt arbeitet, hat sich nicht bestätigt. Die Laborergebnisse waren negativ.

Alle anderen Schulen und Kitas sind geöffnet (siehe „Soll ich meine Kinder in die Schule
schicken?“)

Wann sollte ich Desinfektionsmittel benutzen?

Um sich vor dem Coronavirus zu schützen, ist gründliches Händewaschen und das Einhalten
der Husten- und Niesetikette notwendig. Desinfektionsmittel werden nur in Krankenhäusern,
Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen benötigt. Bitte kaufen Sie deshalb
Desinfektionsmittel nur in begründeten Fällen, damit es zu keinen Engpässen in
Krankenhäusern etc. kommt.

Ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Allgemeinbevölkerung zum Schutz
vor akuten Atemwegsinfektionen sinnvoll?
Info der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

„Die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz
von anderen Personen vor der Ansteckung mit Erregern von Atemwegsinfektionen sind die
korrekte Husten- und Nies-Etikette, eine gute Händehygiene und das Abstandhalten (ca. 1
bis 2 Meter) von krankheitsverdächtigen Personen. Diese Maßnahmen sind in Anbetracht
der Grippewelle aber überall und jederzeit angeraten.

Wenn eine an einer akuten Atemwegsinfektion erkrankte Person sich im öffentlichen Raum
bewegen muss, kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (z.B. eines chirurgischen
Mundschutzes) durch diese Person sinnvoll sein, um das Risiko einer Ansteckung anderer
Personen durch Tröpfchen, welche beim Husten oder Niesen entstehen, zu verringern
(Fremdschutz).
Für die optimale Wirksamkeit ist es wichtig, dass der Mund-Nasen-Schutz korrekt sitzt.
Dieser muss eng anliegend getragen werden und bei Durchfeuchtung gewechselt werden.
Während des Tragens sollte er nicht (auch nicht unbewusst) verschoben werden. Lassen Sie
sich von einer medizinischen Fachkraft beraten, ob diese Maßnahme in Ihrem konkreten Fall
empfehlenswert ist, welche Maske für Sie geeignet ist und wie man die Maske richtig anlegt
bzw. wechselt.

Hingegen gibt es keine hinreichenden Belege dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-
Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, verringert.
Nach Angaben der WHO kann das Tragen einer Maske in Situationen, in denen dies nicht
empfohlen ist, ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen. Das kann dazu führen, dass zentrale
Hygienemaßnamen wie eine gute Händehygiene vernachlässigt werden.“

Wie lange dauert ein Test auf Covid-19?

Die Labore sammeln zunächst Proben, um Tests anschließend gebündelt durchführen zu
können. Ein Test dauert deshalb in der Regel 24 Stunden. Wegen der hohen Nachfrage an
Untersuchungen kann es aber auch länger dauern. Es gibt in Deutschland noch keinen
zugelassenen Schnelltest!

Ich habe Vorerkrankungen – wie kann ich mich schützen?

Menschen mit Vorerkrankungen wie Lungenerkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
Immungeschwächte und Ältere sollten besonders auf Hygiene achten (Husten und
Niesetikette einhalten und gründliches Hände waschen). Außerdem sollten sie
Veranstaltungen mit vielen Menschen eher meiden.

Wo kann ich mich als Bürger noch informieren – Infotelefone und Infoseite

Das Gesundheitsamt des Kreises bietet ab Donnerstag, 27. Februar 2020, ein Infotelefon an
mit Antworten und Hinweisen zum Thema Corona-Krankheit, Sars-CoV-2, Symptomen,
Inkubationszeit und Möglichkeiten, sich zu schützen. Das Infotelefon ist montags bis freitags
zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 02921/303060
erreichbar.

Das Gesundheitsministerium des Landes NRW bietet ebenfalls ein Infotelefon an. Die
Nummer hat sich geändert. Sie erreichen das ServiceCenter montags bis freitags zwischen 8
und 18 Uhr unter der neuen Nummer 0211 - 9119 1001.

Weitere Infos finden Sie auch auf www.kreis-soest.de/coronavirus.

Wie verhalte ich mich als Hausarztpraxis?

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe (KVWL) hat Infos für Hausärzte
veröffentlicht.
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