Corona-Checkliste für Handwerksbetriebe - Wie sich Unternehmen auf die neuen Gegebenheiten einstellen und wie sie mit akuten Corona-Fällen im ...
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Corona-Checkliste für Handwerksbetriebe Wie sich Unternehmen auf die neuen Gegebenheiten einstellen und wie sie mit akuten Corona-Fällen im Unternehmen umgehen 02.11.2020 I CORONA-CHECKLISTE Stand: 02.11.2020
Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen 3 Wie kann es weitergehen? 5 Szenarien für den Corona-Winter 4 Hinweise zum proaktiven Verhalten in der Corona-Pandemie 6 Was tun bei Corona-Fällen im Betrieb? 7 Mitarbeiter zeigt Symptome 7 Mitarbeiter wurde positiv auf Corona getestet 9 Mitarbeiter ist Kontaktperson 11 Notizen 13 02.11.2020 I CORONA-CHECKLISTE
Vorbemerkungen Alle Unternehmen stehen mit der Corona Pandemie vor einer neuen Heraus- forderung. Damit Sie das Heft des Handelns in der Hand behalten, bieten die hier zusammengefassten Informationen eine Orientierungshilfe. Bitte beachten Sie, dass wir in der Unterlage u.a. auf Erfahrungswerte zurück- greifen und bei den verwendeten Checklisten und Formularen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität des Inhalts über- nehmen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, jeden- falls, sofern seitens des Autors kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Ver- schulden vorliegt. 02.11.2020 I CORONA-CHECKLISTE 3
Wie kann es weitergehen? 5 Szenarien für den Corona-Winter In der aktuellen Situation ist es für Unternehmen schwierig vorauszuplanen. Die Zukunftsforscher der Firma 2b AHEAD jedoch haben 5 Szenarien für den Coro- na-Winter entwickelt, auf die Sie Ihr Unternehmen vorbereiten können. Hier die Szenarien im Kurzabriss: In all den Unabwägbarkeiten ist eines sicher: Wir ziehen jetzt den Lockdown im November durch. Das hat die deutsche Politik entschieden. Soweit, so gut. Dann ist Ende November. Und dann unterscheiden sich die Szenarien. Die gesamte Ausarbeitung finden Sie hier. Kostenfrei: Zukunftsforscher: Der deutsche Corona-Winter: 5 Szenarien für unsere Zukunft zukunft.business Zusammenfassung: Szenario 1: Das blaue Auge Dieses Szenario geht von dem Fall aus, dass der aktuell Lockdown-Light ausreicht, das Virus dauerhaft in Schach zu halten. In diesem Fall kämen die meisten Men- schen und Unternehmen in Deutschland noch mit einem blauen Auge davon. Szenario 2: Mit dem Virus leben Hier läuft die Entwicklung läuft in Szenario 1: Bis 2. Dezember 2020 gibt es ge- sunkene Infiziertenzahlen. Der Lockdown wird wieder aufgehoben. Aber dann rauschen die Zahlen des RKI in der ersten Januarwoche wieder exponentiell in die Höhe. Dann entscheidet sich die Politik zum Richtungswechsel. Zur „Protection- Strategie“. Das heisst: Nicht mehr alle Menschen werden isoliert, sondern nur noch die wirklich Infizierten und die Risikogruppen. Für alle anderen bleibt das 02.11.2020 gesellschaftliche Leben verfügbar. I CORONA-CHECKLISTE 4
Szenario 3: Die Lockdown-Achterbahn Stellen wir uns vor, die Dinge entwickeln sich wie im Szenario 2. Also: Im Januar steigen die Infektionszahlen wieder exponentiell und wir erreichen wieder eine ähnliche Situation wie heute, im Oktober 2020. Am 16. oder 23. Januar sitzen wieder die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten zusammen und ent- scheiden sich erneut für einen temporären Lockdown. Mit einiger Wahrscheinlich- keit ist dieser dritte Lockdown im Februar auch nicht der letzte. Sondern er wird gefolgt von einem vierten Lockdown im April/Mai. Szenario 4: Der asiatische Weg Die Infektionszahlen sinken im November nicht. Deutschland entscheidet sich für einen Strategieschwenk in der Corona-Politik und setzt auf eine Corona-App, de- ren Datenauswertung und Intelligenz an die asiatischen Vorbilder heranreicht. Szenario 5: Der dauerhafte Lockdown Auch bei diesem Szenario sinken die Infektionszahlen im November nicht. Bundes- regierung und Bundesländer können sich nicht auf einen Strategiewechsel einigen und verständigen sich auf eine Verlängerung des Lockdowns. 02.11.2020 I CORONA-CHECKLISTE 5
Hinweise zum proaktiven Verhalten in der Corona-Pandemie 1. Um Schäden durch eventuelle Corona-Fälle so klein wie möglich zu halten, muss jedes Unternehmen seine bisherigen Maßnahmen erneut prüfen und an- gesichts der gestiegenen Infektionszahlen anpassen. Insbesondere sollten die Kontakte während der Arbeitszeit möglichst reduziert werden. Mögliche Maßnahmen sind hier: a. Feste Kolonnen, die getrennt voneinander arbeiten (versetzte Zeiten für den Arbeitsbeginn, getrennte Pausenzeiten) b. Getrennte Fahrten zur Baustelle, ggfs. Masken im Auto c. Betriebsgelände sperren, Zutritt nur mit Termin, bzw. Zeitfenster für die Mitarbeiter d. Besprechungen im Freien 2. Erstellung eines Pandemieplans. Dieser wird ggfs. vom Gesundheitsamt ab- gefordert. Ein Formular dazu finden Sie z.B. hier www.bgn.de 3. Nehmen Sie ggfs. schon im Vorfeld Kontakt zu einer geeigneten Arztpraxis auf, die Tests durchführt. Vielleicht kommen Sie beim Gesundheitsamt auch schon im Vorfeld an die zuständigen Personen. Alle (telefonischen) Kontakte protokollieren! 4. Für Fehlzeiten, die durch Kinderbetreuung entstehen, können ggfs. auch Ent- schädigungen gezahlt werden! 02.11.2020 I CORONA-CHECKLISTE 6
Was tun bei Corona-Fällen im Betrieb? Mitarbeiter zeigt Symptome (Übersicht Symptome) 1. Mitarbeiter nach Hause schicken, um eventuelle Infektionsketten im Be- trieb zu unterbrechen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der gesamte Betrieb in Quarantäne muss! 2. Der Mitarbeiter informiert telefonisch den zuvor kontaktierten Arzt (siehe Hin- weise zur Prävention) oder seinen Hausarzt 3. Räume lüften und Kontaktflächen reinigen/desinfizieren a. Räume, in denen sich eine COVID-19 erkrankte Person aufgehalten hat, sind soweit möglich gut zu lüften. Die Kontaktflächen im Betrieb (z. B. Arbeitsplatz, Toiletten, Türgriffe, b. Fahrzeuge, Telefone, Werkzeug) sind von unterwiesenen Reinigungskräf- ten / Personal gründlich zu reinigen. Eine Desinfektion von Kon- taktflächen nach Kontakt / Berührung durch eine Coronavirus erkrankte Person mit einem geprüften, für Viren geeigneten Desin- fektionsmittel kann eine Verbreitung des Erregers weiter eindämmen. 4. Kontaktliste des Mitarbeiters erstellen (zur Kontaktliste) Schaubild zur Definition von K1- und K2-Personen 02.11.2020 I CORONA-CHECKLISTE 7
5. Wird ein Corona-Test gemacht, bleibt der Mitarbeiter mindestens bis zum Ergebnis in Quarantäne. 6. Bei begründetem Verdacht oder spätestens beim positivem Testergebnis schaltet sich das Gesundheitsamt ein. Eine Suchfunktion für die zuständigen Gesundheitsämter gibt es hier: tools.rki.de 7. Kontaktliste des Mitarbeiters an das Gesundheitsamt geben 8. Empfehlung: Unsere Partnerunternehmen sind hier so vorgegangen, dass sie bei Kol- legen, die K1-Personen sind (siehe 4.) nicht auf Informationen vom Gesundheitsamt gewartet haben, sondern diese sofort nach Hause geschickt und einen Test veranlasst haben! Da der Anspruch auf Erstattung des Entgeltes erst mit der Quarantäne-Anwei- sung vom Gesundheitsamt beginnt, haben sich Betriebe und Mitarbeiter auf eine Über- stundenverrechnung für die Zeit vor der offiziellen Quarantäne geeinigt. Je nach Vorgehen der örtlichen Behörden kann es sein, dass dieser Test kostenpflichtig ist. Manche Betriebe haben dazu bereits im Vorfeld eine Arztpraxis als Partner für solche Fälle gesucht oder ihren Mitarbeitenden den Weg über den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117) empfohlen, um dort Symptome zu nennen, damit ein kostenfreier Test ge- macht wird. So werden die Quarantänekosten erstattet. 9. Ggfs. Kollegen, Kunden, Lieferanten informieren – jedoch ohne Namensnennung! 10. Der Mitarbeiter erhält von der jeweils zuständigen Stelle (zur Linksammlung der Bundes- länder) eine Allgemeinverfügung zur häuslichen Quarantäne. Dort ist das End- datum der Quarantäne explizit benannt. Dies ist bindend. Die Einhaltung wird zum Teil polizeilich kontrolliert! Hinweis: Zum Teil rufen die Gesundheitsämter nur an und schicken keine Unterlagen. Daher unbedingt alle Telefonate protokollieren (gilt auch für die Mitarbeiter)! Eine Proto- 02.11.2020 kollvorlage finden Sie hier Die Allgemeinverfügung dient als Nachweis für einen Antrag auf Erstattung der Ver- dienstausfallentschädigung. Sie als Arbeitgeber sollten sich diese also kopieren/aushän- I digen lassen. Eine Liste der zuständigen Ämter finden Sie hier CORONA-CHECKLISTE 8
Mitarbeiter wurde positiv auf Corona getestet 1. Mitarbeiter befindet sich bereits in häuslicher Quarantäne 2. Kontrollieren, ob alle Kontaktflächen gereinigt/desinfiziert sind a. Räume, in denen sich eine COVID-19 erkrankte Person aufgehalten hat, sind soweit möglich gut zu lüften. b. Die Kontaktflächen im Betrieb (z. B. Arbeitsplatz, Toiletten, Türgriffe, Fahrzeuge, Telefone, Werkzeug) sind von unterwiesenen Reinigungskräf- ten / Personal gründlich zu reinigen. Eine Desinfektion von Kon- taktflächen nach Kontakt / Berührung durch eine Coronavirus erkrankte Person mit einem geprüften, für Viren geeigneten Desin- fektionsmittel kann eine Verbreitung des Erregers weiter eindämmen. 3. Kontaktliste des Mitarbeiters erstellen – (zur Kontaktliste) Schaubild zur Definition von K1- und K2-Personen 02.11.2020 4. Empfehlung: Unsere Partnerunternehmen sind hier so vorgegangen, dass I sie bei Kollegen, die K1-Personen sind (siehe 3.) nicht auf Informationen vom CORONA-CHECKLISTE Gesundheitsamt gewartet haben, sondern diese sofort nach Hause geschickt und einen Test veranlasst haben! Da der Anspruch auf Erstattung des Entgel- tes erst mit der Quarantäne-Anweisung vom Gesundheitsamt beginnt, haben sich Betriebe und Mitarbeiter auf eine Überstundenverrechnung für die Zeit 9
vor der offiziellen Quarantäne geeinigt. Je nach Vorgehen der örtlichen Be- hörden kann es sein, dass dieser Test kostenpflichtig i st. Hier e mpfiehlt es sich, entweder bereits im Vorfeld eine Arztpraxis als Partner für solche Fälle zu suchen oder den Weg über den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117) und dort Symptome zu nennen, damit ein kostenfreier Test gemacht wird und die Quarantänekosten erstattet werden und sich ggfs. die Quarantänezeit verkürzt. Bei K2-Kontakten noch stärker auf AHA-Regeln achten, Kontakte be- schränken und Symptome beobachten 5. Kontaktliste dem Gesundheitsamt zur Verfügung stellen. Diese melden sich in der Regel beim Betrieb. Eine Suchfunktion für die zuständigen Gesundheits- ämter gibt es hier: tools.rki.de 6. Ggfs. Kollegen, Kunden, Lieferanten informieren – jedoch ohne Namensnen- nung! 7. Der Mitarbeiter erhält von der jeweils zuständigen Stelle (zur Linksammlung der Bundesländer) eine Allgemeinverfügung zur häuslichen Quarantä- ne. Dort ist das Enddatum der Quarantäne explizit benannt. Dies ist bindend. Die Einhaltung wird zum Teil polizeilich kontrolliert! Hinweis: Zum Teil rufen die Gesundheitsämter nur an und schicken keine Un- terlagen. Daher unbedingt alle Telefonate protokollieren (gilt auch für die Mitarbeiter)! Eine Protokollvorlage finden Sie hier Die Allgemeinverfügung dient als Nachweis für einen Antrag auf Erstattung der Verdienstausfallentschädigung. Sie als Arbeitgeber sollten sich diese also kopieren/aushändigen lassen. Eine Liste der zuständigen Ämter finden Sie in der Linksammlung. 02.11.2020 I CORONA-CHECKLISTE 10
Mitarbeiter ist Kontaktperson Wer ist laut Definition überhaupt „Kontaktperson“? Kontaktpersonen hatten Umgang mit einem bestätigten Corona-Infizierten. Be- stand ein enger Kontakt von mindestens 15 Minuten, ist das Infektionsrisiko erhöht. Das gilt auch für Personen, die mit dem Erkrankten im selben Haushalt leben, sowie für medizinisches Personal ohne Schutzkleidung. Diese Kontaktper- sonen fallen in die Kategorie 1 (K1). Bei K2 und K3 ist das Infektionsrisiko nicht mehr so hoch. Zu K2 gehören Perso- nen, die sich zwar im selben Raum aufgehalten haben, wie ein Infizierter, aber keinen engen mindestens 15-minütigen Kontakt hatten, beziehungsweise den Si- cherheitsabstand von zwei Metern eingehalten haben. Zur Kategorie drei gehören Ärzte und Pfleger, die während des gesamten Kontakts Schutzkleidung getragen oder mindestens zwei Meter Abstand gehalten haben - auch zu Ausscheidungen und Sekreten des Patienten. K1-Personen sind nach einer Allgemeinverfügung verpflichtet, sich 14 Tage lang, gerechnet ab dem letzten Kontakt, in häusliche Quarantäne zu begeben. Das Gesundheitsamt teilt in einem Schreiben auch das Ende der Quarantänezeit mit. Seit kurzem gibt es beim Personal der kritischen Infrastruktur Ausnahmen (dies betrifft die systemrelevanten Berufe). 02.11.2020 I CORONA-CHECKLISTE 11
Bei K1-Person: Zum Schutz Ihres Unternehmens sollte der Mitarbeiter zu Hause bleiben und einen Test absolvieren! Je nach Vorgehen der örtlichen Behörden kann es sein, dass dieser Test kostenpflichtig ist. Hier empfiehlt es sich, entweder bereits im Vorfeld eine Arztpraxis als Partner für solche Fälle zu suchen oder den Weg über den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117) und dort Symptome zu nennen, damit ein kostenfreier Test gemacht wird und die Quarantänekosten erstattet werden. Bei K2-Person: noch stärker auf AHA-Regeln achten, Kontakte beschränken und Symptome beobachten. Schaubild zur Definition von K1- und K2-Personen 02.11.2020 I CORONA-CHECKLISTE 12
Notizen 13
Malerinstitut GmbH Robert-Bosch-Str. 22 37154 Northeim Sitz der Gesellschaft: Gräfstraße 79 SEMINARE & WORKSHOPS 60486 Frankfurt/Main Telefon +49(0) 69 66575-340 Fax +49(0) 69 66575-345 www.malerinstitut.de info@malerinstitut.de LOADING PERSONALITY
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