Corona-Checkliste für Handwerksbetriebe - Wie sich Unternehmen auf die neuen Gegebenheiten einstellen und wie sie mit akuten Corona-Fällen im ...

 
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Corona-Checkliste für Handwerksbetriebe - Wie sich Unternehmen auf die neuen Gegebenheiten einstellen und wie sie mit akuten Corona-Fällen im ...
Corona-Checkliste
                    für Handwerksbetriebe
                    Wie sich Unternehmen auf die neuen Gegebenheiten einstellen
                    und wie sie mit akuten Corona-Fällen im Unternehmen umgehen
02.11.2020
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CORONA-CHECKLISTE

                    Stand: 02.11.2020
Inhaltsverzeichnis

                    Vorbemerkungen                                               3

                    Wie kann es weitergehen? 5 Szenarien für den Corona-Winter   4

                    Hinweise zum proaktiven Verhalten in der Corona-Pandemie     6

                    Was tun bei Corona-Fällen im Betrieb?                        7

                       Mitarbeiter zeigt Symptome                                7

                       Mitarbeiter wurde positiv auf Corona getestet             9

                       Mitarbeiter ist Kontaktperson                             11

                    Notizen                                                      13
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Vorbemerkungen

                    Alle Unternehmen stehen mit der Corona Pandemie vor einer neuen Heraus-
                    forderung. Damit Sie das Heft des Handelns in der Hand behalten, bieten die
                    hier zusammengefassten Informationen eine Orientierungshilfe.

                    Bitte beachten Sie, dass wir in der Unterlage u.a. auf Erfahrungswerte zurück-
                    greifen und bei den verwendeten Checklisten und Formularen keine Gewähr
                    für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität des Inhalts über-
                    nehmen.
                    Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder
                    ideeller Art beziehen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger
                    Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, jeden-
                    falls, sofern seitens des Autors kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Ver-
                    schulden vorliegt.
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Wie kann es weitergehen?
                    5 Szenarien für den Corona-Winter

                    In der aktuellen Situation ist es für Unternehmen schwierig vorauszuplanen. Die
                    Zukunftsforscher der Firma 2b AHEAD jedoch haben 5 Szenarien für den Coro-
                    na-Winter entwickelt, auf die Sie Ihr Unternehmen vorbereiten können. Hier die
                    Szenarien im Kurzabriss:

                    In all den Unabwägbarkeiten ist eines sicher: Wir ziehen jetzt den Lockdown im
                    November durch. Das hat die deutsche Politik entschieden. Soweit, so gut. Dann
                    ist Ende November. Und dann unterscheiden sich die Szenarien.

                    Die gesamte Ausarbeitung finden Sie hier. Kostenfrei:
                    Zukunftsforscher:
                    Der deutsche Corona-Winter: 5 Szenarien für unsere Zukunft
                    zukunft.business

                    Zusammenfassung:

                    Szenario 1: Das blaue Auge
                    Dieses Szenario geht von dem Fall aus, dass der aktuell Lockdown-Light ausreicht,
                    das Virus dauerhaft in Schach zu halten. In diesem Fall kämen die meisten Men-
                    schen und Unternehmen in Deutschland noch mit einem blauen Auge davon.

                    Szenario 2: Mit dem Virus leben
                    Hier läuft die Entwicklung läuft in Szenario 1: Bis 2. Dezember 2020 gibt es ge-
                    sunkene Infiziertenzahlen. Der Lockdown wird wieder aufgehoben. Aber dann
                    rauschen die Zahlen des RKI in der ersten Januarwoche wieder exponentiell in die
                    Höhe. Dann entscheidet sich die Politik zum Richtungswechsel. Zur „Protection-
                    Strategie“. Das heisst: Nicht mehr alle Menschen werden isoliert, sondern nur
                    noch die wirklich Infizierten und die Risikogruppen. Für alle anderen bleibt das
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                    gesellschaftliche Leben verfügbar.
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Szenario 3: Die Lockdown-Achterbahn
                    Stellen wir uns vor, die Dinge entwickeln sich wie im Szenario 2. Also: Im Januar
                    steigen die Infektionszahlen wieder exponentiell und wir erreichen wieder eine
                    ähnliche Situation wie heute, im Oktober 2020. Am 16. oder 23. Januar sitzen
                    wieder die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten zusammen und ent-
                    scheiden sich erneut für einen temporären Lockdown. Mit einiger Wahrscheinlich-
                    keit ist dieser dritte Lockdown im Februar auch nicht der letzte. Sondern er wird
                    gefolgt von einem vierten Lockdown im April/Mai.

                    Szenario 4: Der asiatische Weg
                    Die Infektionszahlen sinken im November nicht. Deutschland entscheidet sich für
                    einen Strategieschwenk in der Corona-Politik und setzt auf eine Corona-App, de-
                    ren Datenauswertung und Intelligenz an die asiatischen Vorbilder heranreicht.

                    Szenario 5: Der dauerhafte Lockdown
                    Auch bei diesem Szenario sinken die Infektionszahlen im November nicht. Bundes-
                    regierung und Bundesländer können sich nicht auf einen Strategiewechsel einigen
                    und verständigen sich auf eine Verlängerung des Lockdowns.
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Hinweise zum proaktiven Verhalten in der
                    Corona-Pandemie

                    1. Um Schäden durch eventuelle Corona-Fälle so klein wie möglich zu halten,
                       muss jedes Unternehmen seine bisherigen Maßnahmen erneut prüfen und an-
                       gesichts der gestiegenen Infektionszahlen anpassen. Insbesondere
                       sollten die Kontakte während der Arbeitszeit möglichst reduziert
                       werden. Mögliche Maßnahmen sind hier:

                         a. Feste Kolonnen, die getrennt voneinander arbeiten (versetzte Zeiten für
                            den Arbeitsbeginn, getrennte Pausenzeiten)
                         b. Getrennte Fahrten zur Baustelle, ggfs. Masken im Auto
                         c. Betriebsgelände sperren, Zutritt nur mit Termin, bzw. Zeitfenster für die
                            Mitarbeiter

                         d. Besprechungen im Freien

                    2. Erstellung eines Pandemieplans. Dieser wird ggfs. vom Gesundheitsamt ab-
                       gefordert. Ein Formular dazu finden Sie z.B. hier www.bgn.de

                    3. Nehmen Sie ggfs. schon im Vorfeld Kontakt zu einer geeigneten Arztpraxis
                       auf, die Tests durchführt. Vielleicht kommen Sie beim Gesundheitsamt auch
                       schon im Vorfeld an die zuständigen Personen. Alle (telefonischen) Kontakte
                       protokollieren!

                    4. Für Fehlzeiten, die durch Kinderbetreuung entstehen, können ggfs. auch Ent-
                       schädigungen gezahlt werden!
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Was tun bei Corona-Fällen im Betrieb?

                    Mitarbeiter zeigt Symptome (Übersicht Symptome)

                    1. Mitarbeiter nach Hause schicken, um eventuelle Infektionsketten im Be-
                       trieb zu unterbrechen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der gesamte Betrieb
                       in Quarantäne muss!

                    2. Der Mitarbeiter informiert telefonisch den zuvor kontaktierten Arzt (siehe Hin-
                       weise zur Prävention) oder seinen Hausarzt

                    3. Räume lüften und Kontaktflächen reinigen/desinfizieren
                       a. Räume, in denen sich eine COVID-19 erkrankte Person aufgehalten hat,
                          sind soweit möglich gut zu lüften.
                          Die Kontaktflächen im Betrieb (z. B. Arbeitsplatz, Toiletten, Türgriffe,
                       b. Fahrzeuge, Telefone, Werkzeug) sind von unterwiesenen Reinigungskräf-
                          ten / Personal gründlich zu reinigen. Eine Desinfektion von Kon-
                          taktflächen nach Kontakt / Berührung durch eine Coronavirus
                          erkrankte Person mit einem geprüften, für Viren geeigneten Desin-
                          fektionsmittel kann eine Verbreitung des Erregers weiter eindämmen.

                    4. Kontaktliste des Mitarbeiters erstellen (zur Kontaktliste)
                       Schaubild zur Definition von K1- und K2-Personen
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5. Wird ein Corona-Test gemacht, bleibt der Mitarbeiter mindestens bis zum Ergebnis in
                        Quarantäne.

                     6. Bei begründetem Verdacht oder spätestens beim positivem Testergebnis schaltet sich
                        das Gesundheitsamt ein. Eine Suchfunktion für die zuständigen Gesundheitsämter
                        gibt es hier: tools.rki.de

                     7. Kontaktliste des Mitarbeiters an das Gesundheitsamt geben

                     8. Empfehlung: Unsere Partnerunternehmen sind hier so vorgegangen, dass sie bei Kol-
                        legen, die K1-Personen sind (siehe 4.) nicht auf Informationen vom Gesundheitsamt
                        gewartet haben, sondern diese sofort nach Hause geschickt und einen Test veranlasst
                        haben! Da der Anspruch auf Erstattung des Entgeltes erst mit der Quarantäne-Anwei-
                        sung vom Gesundheitsamt beginnt, haben sich Betriebe und Mitarbeiter auf eine Über-
                        stundenverrechnung für die Zeit vor der offiziellen Quarantäne geeinigt.

                         Je nach Vorgehen der örtlichen Behörden kann es sein, dass dieser Test kostenpflichtig
                         ist. Manche Betriebe haben dazu bereits im Vorfeld eine Arztpraxis als Partner für solche
                         Fälle gesucht oder ihren Mitarbeitenden den Weg über den Ärztlichen Bereitschaftsdienst
                         (Tel. 116 117) empfohlen, um dort Symptome zu nennen, damit ein kostenfreier Test ge-
                         macht wird. So werden die Quarantänekosten erstattet.

                     9. Ggfs. Kollegen, Kunden, Lieferanten informieren – jedoch ohne Namensnennung!

                    10. Der Mitarbeiter erhält von der jeweils zuständigen Stelle (zur Linksammlung der Bundes-
                        länder) eine Allgemeinverfügung zur häuslichen Quarantäne. Dort ist das End-
                        datum der Quarantäne explizit benannt. Dies ist bindend. Die Einhaltung wird zum Teil
                        polizeilich kontrolliert!

                        Hinweis: Zum Teil rufen die Gesundheitsämter nur an und schicken keine Unterlagen.
                        Daher unbedingt alle Telefonate protokollieren (gilt auch für die Mitarbeiter)! Eine Proto-
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                        kollvorlage finden Sie hier

                         Die Allgemeinverfügung dient als Nachweis für einen Antrag auf Erstattung der Ver-
                         dienstausfallentschädigung. Sie als Arbeitgeber sollten sich diese also kopieren/aushän-
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                         digen lassen. Eine Liste der zuständigen Ämter finden Sie hier
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Mitarbeiter wurde positiv auf Corona getestet

                    1. Mitarbeiter befindet sich bereits in häuslicher Quarantäne

                    2. Kontrollieren, ob alle Kontaktflächen gereinigt/desinfiziert sind
                       a. Räume, in denen sich eine COVID-19 erkrankte Person aufgehalten hat,
                           sind soweit möglich gut zu lüften.
                       b. Die Kontaktflächen im Betrieb (z. B. Arbeitsplatz, Toiletten, Türgriffe,
                           Fahrzeuge, Telefone, Werkzeug) sind von unterwiesenen Reinigungskräf-
                           ten / Personal gründlich zu reinigen. Eine Desinfektion von Kon-
                           taktflächen nach Kontakt / Berührung durch eine Coronavirus
                           erkrankte Person mit einem geprüften, für Viren geeigneten Desin-
                           fektionsmittel kann eine Verbreitung des Erregers weiter eindämmen.

                    3. Kontaktliste des Mitarbeiters erstellen – (zur Kontaktliste)
                       Schaubild zur Definition von K1- und K2-Personen
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                    4. Empfehlung: Unsere Partnerunternehmen sind hier so vorgegangen, dass
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                       sie bei Kollegen, die K1-Personen sind (siehe 3.) nicht auf Informationen vom
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                       Gesundheitsamt gewartet haben, sondern diese sofort nach Hause geschickt
                       und einen Test veranlasst haben! Da der Anspruch auf Erstattung des Entgel-
                       tes erst mit der Quarantäne-Anweisung vom Gesundheitsamt beginnt, haben
                       sich Betriebe und Mitarbeiter auf eine Überstundenverrechnung für die Zeit

                                                                                                       9
vor der offiziellen Quarantäne geeinigt. Je nach Vorgehen der örtlichen Be-
                       hörden kann es sein, dass dieser Test kostenpflichtig i st. Hier e mpfiehlt es
                       sich, entweder bereits im Vorfeld eine Arztpraxis als Partner für solche Fälle
                       zu suchen oder den Weg über den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116
                       117) und dort Symptome zu nennen, damit ein kostenfreier Test gemacht wird
                       und die Quarantänekosten erstattet werden und sich ggfs. die Quarantänezeit
                       verkürzt. Bei K2-Kontakten noch stärker auf AHA-Regeln achten, Kontakte be-
                       schränken und Symptome beobachten

                    5. Kontaktliste dem Gesundheitsamt zur Verfügung stellen. Diese melden sich in
                       der Regel beim Betrieb. Eine Suchfunktion für die zuständigen Gesundheits-
                       ämter gibt es hier: tools.rki.de

                    6. Ggfs. Kollegen, Kunden, Lieferanten informieren – jedoch ohne Namensnen-
                       nung!

                    7. Der Mitarbeiter erhält von der jeweils zuständigen Stelle (zur Linksammlung
                       der Bundesländer) eine Allgemeinverfügung zur häuslichen Quarantä-
                       ne. Dort ist das Enddatum der Quarantäne explizit benannt. Dies ist bindend.
                       Die Einhaltung wird zum Teil polizeilich kontrolliert!

                       Hinweis: Zum Teil rufen die Gesundheitsämter nur an und schicken keine Un-
                       terlagen. Daher unbedingt alle Telefonate protokollieren (gilt auch für die
                       Mitarbeiter)! Eine Protokollvorlage finden Sie hier

                       Die Allgemeinverfügung dient als Nachweis für einen Antrag auf Erstattung
                       der Verdienstausfallentschädigung. Sie als Arbeitgeber sollten sich diese also
                       kopieren/aushändigen lassen. Eine Liste der zuständigen Ämter finden Sie in
                       der Linksammlung.
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Mitarbeiter ist Kontaktperson
                    Wer ist laut Definition überhaupt „Kontaktperson“?

                    Kontaktpersonen hatten Umgang mit einem bestätigten Corona-Infizierten. Be-
                    stand ein enger Kontakt von mindestens 15 Minuten, ist das Infektionsrisiko
                    erhöht. Das gilt auch für Personen, die mit dem Erkrankten im selben Haushalt
                    leben, sowie für medizinisches Personal ohne Schutzkleidung. Diese Kontaktper-
                    sonen fallen in die Kategorie 1 (K1).

                    Bei K2 und K3 ist das Infektionsrisiko nicht mehr so hoch. Zu K2 gehören Perso-
                    nen, die sich zwar im selben Raum aufgehalten haben, wie ein Infizierter, aber
                    keinen engen mindestens 15-minütigen Kontakt hatten, beziehungsweise den Si-
                    cherheitsabstand von zwei Metern eingehalten haben. Zur Kategorie drei gehören
                    Ärzte und Pfleger, die während des gesamten Kontakts Schutzkleidung getragen
                    oder mindestens zwei Meter Abstand gehalten haben - auch zu Ausscheidungen
                    und Sekreten des Patienten.

                    K1-Personen sind nach einer Allgemeinverfügung verpflichtet, sich 14
                    Tage lang, gerechnet ab dem letzten Kontakt, in häusliche Quarantäne
                    zu begeben. Das Gesundheitsamt teilt in einem Schreiben auch das
                    Ende der Quarantänezeit mit. Seit kurzem gibt es beim Personal der kritischen
                    Infrastruktur Ausnahmen (dies betrifft die systemrelevanten Berufe).
02.11.2020
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CORONA-CHECKLISTE

                                                                                                      11
Bei K1-Person: Zum Schutz Ihres Unternehmens sollte der Mitarbeiter zu
                       Hause bleiben und einen Test absolvieren! Je nach Vorgehen der örtlichen
                       Behörden kann es sein, dass dieser Test kostenpflichtig ist. Hier empfiehlt es
                       sich, entweder bereits im Vorfeld eine Arztpraxis als Partner für solche Fälle zu
                       suchen oder den Weg über den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117)
                       und dort Symptome zu nennen, damit ein kostenfreier Test gemacht wird und
                       die Quarantänekosten erstattet werden.

                       Bei K2-Person: noch stärker auf AHA-Regeln achten, Kontakte beschränken
                       und Symptome beobachten.

                    Schaubild zur Definition von K1- und K2-Personen
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Notizen

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Malerinstitut GmbH
                                             Robert-Bosch-Str. 22
                                             37154 Northeim

                                             Sitz der Gesellschaft:
                                             Gräfstraße 79
SEMINARE & WORKSHOPS

                                             60486 Frankfurt/Main

                                             Telefon +49(0) 69 66575-340
                                             Fax     +49(0) 69 66575-345

                                             www.malerinstitut.de
                                             info@malerinstitut.de
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