Aktuelle Information zur Coronavirus-Situation in Vorarlberg / Österreich
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Aktuelle Information zur Coronavirus-Situation in Vorarlberg / Österreich (Stand: 16. März 2020, 13:00 Uhr) Der Skibetrieb in Vorarlberg ist beendet, Beherbergungsbetriebe sind geschlossen In Abstimmung mit Tirol und Salzburg wird auch Vorarlberg mit diesem Wochenende die Wintersaison beenden. Alle gewerblichen Beherbergungsbetriebe im ganzen Land werden nach §20 des Epidemiegesetzes ab Montag, 16. März bis Ostern geschlossen. So ist eine geordnete Rückreise der Gäste gesichert. Weitere Maßnahmen, Stand 16. März 2020: – Ab Montag, 16. März, bleiben Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, geschlossen. Explizit geöffnet bleiben Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Post oder Banken. Gastronomische Betriebe dürfen am Montag noch bis 15 Uhr geöffnet halten. – Restaurants, Bars und Cafes sind ab Dienstag, 17. März komplett geschlossen – ALLE Seilbahnanlagen, sind ab Montag, 16. März, geschlossen – Veranstaltungen/Versammlungen sind gänzlich untersagt, an keinem Ort dürfen mehr als 5 Menschen aufeinandertreffen. Die einzigen Ausnahmen, wenn sie der Bekämpfung des Corona-Virus dienen. – alle Spiel-, Sportplätze und Parks sind geschlossen – das Nachbarland Tirol hat am Sonntag ein de facto Ausgangsverbot (mit Ausnahmen) sowie eine Verkehrsbeschränkung verhängt. – es gibt Grenzkontrollen ab der Nacht zum 14. März zu Schweiz und Liechtenstein, Transitverkehr soll weiterhin möglich sein. Mit Kontrollen muss gerechnet werden. Kleinere Grenzübergänge in die Schweiz werden ab Mittwoch, 18. März, geschlossen. – Flüge von Altenrhein nach Wien werden ab Montag, 16. März, eingestellt – Gottesdienste sind in Vorarlberg in allen Kirchen und Klöstern bis 23. März ausgesetzt, Kirchen bleiben vorerst geöffnet. Öffentlicher Verkehr: Durch die von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen gibt es zahlreiche Änderungen im Bus- und Bahnverkehr in Vorarlberg und über die Grenzen. Ab Montag, 16. März 2020, wird der gesamte Öffentliche Verkehr (d.h. alle Bahn- und Busverbindungen) zwischen Vorarlberg und der Schweiz bzw. Liechtenstein eingestellt. Die ÖPNV- Erschließung von Lech und Zürs erfolgt ausschließlich über Langen am Arlberg. Weiters wird die Bevölkerung aufgerufen, den Öffentlichen Verkehr nur in dringenden Fällen zu benutzen. In Vorarlberg ist der Betrieb der S-Bahn im Halbstundentakt gewährleistet. Ebenso sind die REX-Verbindungen in der Hauptverkehrszeit bis 08:00 und ab 15:00 Uhr aufrecht. Die REX- Züge in der Nebenverkehrszeit (zwischen 08:00 und 15:00 Uhr) werden teilweise eingestellt. Laufende Informationen: www.vmobil.at Maßnahmen bei der Benützung von Öffentlichen Verkehrsmitteln: ÖBB und Verkehrsverbund Vorarlberg haben aufgrund des Erlasses der Bundesregierung Sofortmaßnahmen im Bus- und Bahnverkehr beschlossen: – Die Vordertür beim Fahrpersonal bleibt geschlossen, bitte steigen Sie hinten ein – Busse und Züge werden regelmäßig gereinigt – Es wird sichergestellt, dass Oberflächen in den Zügen und Bussen, die oftmals berührt werden, wie zum Beispiel Haltestangen, Armstützen, Bedienelemente für Türöffnungen und Haltewunsch etc. mindestens einmal täglich, vor allem bei Lenkpausen oder unterwegs gereinigt werden.
– Tickets können nicht mehr beim/bei der LenkerIn bezogen werden. Dies entbindet allerdings nicht von der Ticketpflicht. Diese können weiterhin am Automaten oder via FAIRTIQ-App bezogen werden. Online-Service zur Entlastung der Gesundheitsberatung 1450 Die Gesundheitsberatung 1450 ist und bleibt in der Coronakrise die erste Anlaufstelle. Wegen der enormen Zahl an Anfragen wird zur Entlastung des Telefondienstes nun ein Online-Service angeboten. Auf der Seite www.vorarlberg.at/corona kann ein digitales Formular ausgefüllt und eingesendet werden. Die Nachricht wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Roten Kreuzes bearbeitet und im Zeitraum von 7:00 bis 22:00 Uhr innerhalb von zwei Stunden beantwortet. Zum Online-Formular Zusammenfassung aller aktuellen Maßnahmen in Vorarlberg (Sachstand der Vorarlberger Landesregierung zum Coronavirus SARS-CoV-2) Gesundheitshotline 1450 Aktuelle Situation in gesamt Österreich/Weitere Maßnahmen Wie in vielen anderen Ländern sind auch in Österreich Fälle von Infektionen mit dem Coronavirus aufgetreten. Die österreichischen Behörden haben sehr früh reagiert und sind in ständigem Austausch mit den zuständigen Behörden und Institutionen in den Nachbarländern und auf EU-Ebene und nach eigener Versicherung gut vorbereitet, um auf jeweils aktuelle Entwicklungen konsequent zu reagieren. Oberstes Ziel ist die Eindämmung durch konsequente Maßnahmen wie in allen europäischen Ländern. Aktuell gibt es folgende Maßnahmen in Österreich: Einstellung des Skibetriebs Die Bundesländer Tirol, Salzburg, Vorarlberg, Kärnten und Oberösterreich beendeten die Skisaison mit Sonntag, 15. März. Alle Seilbahnanlagen sind in diesen Bundesländern ab Montag, 16. März geschlossen. In Tirol, Salzburg, Vorarlberg und Kärnten sind ab Montag, 16. März auch die Unterkünfte geschlossen. In Kärnten gelten vorerst Ausnahmen für die Beherbergungsbetriebe in der Stadt Klagenfurt, Stadt Villach, Wolfsberg, Feldkirchen, Völkermarkt und St. Veit als Versorgungseinheiten systemrelevanter Dienstleister. Paznauntal, St. Anton & Heiligenblut Das Paznauntal und St. Anton am Arlberg in Tirol sowie der Ort Heiligenblut in Kärnten werden für 14 Tage unter Quarantäne gestellt. Eine geordnete Rückreise jener Gäste, sich noch vor Ort befinden, ist sichergestellt. Einschränkungen im Handel und Gastronomie Ab Montag, 16. März, bleiben Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, geschlossen. Explizit geöffnet bleiben Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Post oder Banken. Gastronomische Betriebe dürfen am Montag bis 15 Uhr geöffnet halten, ab Dienstag sind sie komplett geschlossen. Einreise nach Österreich Aktuell bestehen Einreisebeschränkungen für Reisende aus Risikogebieten. Direktflüge aus Iran, Südkorea, China und Italien sind ausgesetzt. Der Zugverkehr von/nach Italien, Tschechien, der Slowakei und der Schweiz ist eingestellt. Personen, die aus Italien nach
Österreich einreisen, haben ein ärztliches Attest über einen negativen Test auf COVID19 vorzulegen. Andernfalls wird die Einreise verweigert. Durchreisen ohne Zwischenstopp sind gestattet. Ebenso haben Drittstaatenangehörige, die sich innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt in einem COVID19-Risikogebiet aufgehalten haben, ein ärztliches Attest über ein negatives Testergebnis vorzulegen. Das ärztliche Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein. Als Risikogebiete gelten Länder, für die im Zusammenhang mit dem Coronavirus eine Reisewarnung besteht. Nähere Infos bezüglich Reisewarnungen auf der Website des Außenministeriums. Bei Verdacht auf das Vorliegen einer COVID-19 Erkrankung müssen sich nach oder durch Österreich reisende Personen einer angeordneten medizinischen Überprüfung zu unterziehen. Personen, die aus Italien nach Österreich einreisen, haben ein ärztliches Attest über einen negativen Test auf COVID19 vorzulegen. Andernfalls wird die Einreise verweigert. Durchreisen ohne Zwischenstopp sind gestattet. Ebenso haben Drittstaatenangehörige, die sich innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt in einem COVID19-Risikogebiet aufgehalten haben, ein ärztliches Attest über ein negatives Testergebnis vorzulegen. Das ärztliche Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein. Als Risikogebiete gelten Länder, für die im Zusammenhang mit dem Coronavirus eine Reisewarnung besteht. Nähere Infos bezüglich Reisewarnungen auf der Website des Außenministeriums. Außerdem werden österreichischen Reisende dringend angehalten, umgehend die private Heimreise anzutreten! Stornierungen von Reisen Bei Fragen zu Stornierungsbedingungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Unterkunft bzw. Ihren Pauschalreiseanbieter. FAQs zum Coronavirus / COVID-19: Was soll ich tun, wenn ich mich unwohl fühle oder annehme, ich könnte infiziert sein? Haben Sie Symptome oder den Verdacht, sich infiziert zu haben, meiden Sie bitte unbedingt Menschenansammlungen und öffentliche Verkehrsmittel. Begebenen Sie sich selbst in Quarantäne und rufen Sie die Gesundheitshotline 1450, (aus ganz Österreich zum Ortstarif) wo Sie weitere Anweisungen erhalten! Ich habe Angst, in Österreich in Quarantäne gestellt und nicht mehr heimreisen zu können. Wir können nicht ausschließen, dass einzelne Unterkünfte oder ganze Ortschaften unter Quarantäne gestellt werden. Wenn in Ihrem Beherbergungsbetrieb eine Person positiv getestet wird: Isoliert werden grundsätzlich Personen, nicht komplette Betriebe. Im Extremfall kann eine Maßnahme aber auch die Schließung einer Unterkunft zur Folge haben, wenn die erkrankte Person mit dem Großteil der MitarbeiterInnen bzw. Gäste Kontakt hatte und alle isoliert werden müssen. Besteht der Verdacht, dass Sie sich selber infiziert haben, rufen Sie bitte die Gesundheitshotline 1450 an, nach der ärztlichen Beurteilung werden Sie direkt im Betrieb getestet, bis zum Test-Ergebnis werden Sie angewiesen, soziale Konatke zu vermeiden und das Zimmer nicht zu verlassen. Sind Sie positiv getestet, müssen Sie in der Unterkunft 14 Tage isoliert werden. Zusätzlich werden von der Behörde Kontaktpersonen ermittelt (Personen, die direkten Kontakt mit der erkrankten Person hatten). Diese werden ebenfalls für 14 Tage in der Unterkunft (z.B. mitreisende Gäste) bzw. zu Hause (MitarbeiterInnen) isoliert, müssen sich selbst beobachten (Fragebogen) und bei Verschlechterung des Gesundheitszustands aktiv melden. Ein Heimtransport von
transportfähigen Erkrankten und/oder Kontaktpersonen innert der Absonderungsfrist ist möglich unter der Bedingung, dass keine weiteren sozialen Kontakte erfolgen, muss aber vom Betroffenen selbst organisiert werden (es dürfen keine öffentliche Verkehrsmittel verwendet werden!). Für diesen Fall werden vom behördlichen Infektionsteam Anordnungen für die Heimreise getroffen und die Gesundheitsbehörden im Ankunftsland informiert. Was passiert, wenn ich/ein Gast Symptome zeigt? Verdachtspersonen sollen keinesfalls eine Ordination oder ein Spital aufsuchen, sondern die Gesundheitshotline 1450 anrufen. Nach ärztlicher Beurteilung wird ein Team zur Probenabnahme zur Person in den Beherbergungsbetrieb geschickt. Mittels mündlichem Bescheid wird die Verdachtsperson angewiesen, soziale Kontakte bis zum Ergebnis der Testung zu vermeiden (mitreisende Personen im selben Zimmer bzw. in derselben Ferienwohnung ausgenommen) und das Zimmer/die Unterkunft nicht zu verlassen. Der Unterkunftgeber wird gebeten, Verdachtsperson und mitreisende Personen mit Essen und Getränken zu versorgen (Dauer ca. 1 Werktag ab Probenabnahme). Was passiert, wenn ich/ ein Gast positiv getestet werde? Als erkrankte Person werden Sie mittels Bescheid für 14 Tage in der Unterkunft isoliert. Der Gesundheitszustand wird täglich telefonisch kontrolliert. Nur im Fall der Verschlechterung wird ein Spitalsaufenthalt veranlasst. Die Absonderung wird stichprobenartig durch die Exekutive kontrolliert. Zusätzlich werden von der Behörde Kontaktpersonen ermittelt (Personen, die direkten Kontakt mit der erkrankten Person hatten). Diese werden ebenfalls für 14 Tage in der Unterkunft (z.B. mitreisende Gäste) bzw. zu Hause (MitarbeiterInnen) isoliert, müssen sich selbst beobachten (Fragebogen) und bei Verschlechterung des Gesundheitszustands aktiv melden. Ein Heimtransport von transportfähigen Erkrankten und/oder Kontaktpersonen innert der Absonderungsfrist ist möglich unter der Bedingung, dass keine weiteren sozialen Kontakte erfolgen, muss aber vom Betroffenen selbst organisiert werden (es dürfen keine öffentliche Verkehrsmittel verwendet werden!). Für diesen Fall werden vom behördlichen Infektionsteam Anordnungen für die Heimreise getroffen und die Gesundheitsbehörden im Ankunftsland informiert. Die Unterkunft wird gebeten, im eigenen Haus isolierte Personen mit Essen und Getränken und einem Wäscheservice zu versorgen. Links & Informationen zu den zuständigen Stellen Gesammelte Informationen: Detaillierte Information zur aktuellen Situation des Coronavirus (Sars-CoV-2) sowie zur amtlichen Meldepflicht finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Nächstgelegene Krankenhäuser, die für eine Behandlung von Coronavirus Verdachtsfällen und -Erkrankungen ausgerüstet sind, finden Sie ebenfalls auf der Website des Sozialministeriums. Coronavirus-Informationsseite der AGES (Agentur für Gesundheit) Experten der AGES beantworten Fragen der Übertragung, Vorbeugung rund um das Coronavirus Sars-CoV-2. Telefon: 0800 555 621 I 24 Stunden täglich erreichbar Coronavirus-Informationsseite des Gesundheitsministeriums Aktuelle Reiseinformationen und Reisewarnungen zu den einzelnen Ländern finden Sie auf der Website des Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Tägliche Updates über Österreich-Zahlen zu Testungen / Krankheitsfällen
Information und Unterstützung für unsere Tourismusbetriebe: Infopoint der WKÖ: Tel 0590099/4352 Infoseite der WKO Vorarlberg allgemein, eMail: Infopoint_Coronavirus@wko.at Rechtsfragen der WKÖ Maßnahmenpaket der Bundesregierung für betroffene Betriebe: www.oeht.at Informationen zu Storno von Reisen und Hotelbuchungen Fachverband der Reisebüros der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Fachverbandes der Hotellerie der WKO. Unsere Informationen zum Verkehr und Wetter Vorarlberg, Schnee und Straßenzustand sowie wichtige, allgemeine Notrufnummern finden Sie hier: Serviceline – Wetter und Straße – Vorarlberg
Sie können auch lesen