Coronavirus (COVID-19) | Rückmeldungen aus den Landesministerien der einzelnen Bundesländer, weitere Empfehlungen - Bundesverband Deutscher Bestatter

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Coronavirus (COVID-19) | Rückmeldungen aus den Landesministerien der einzelnen Bundesländer, weitere Empfehlungen - Bundesverband Deutscher Bestatter
Coronavirus (COVID-19) | Rückmeldungen aus den Landesministerien der
einzelnen Bundesländer, weitere Empfehlungen
Stand: Freitag, 24. April 2020, 11:29 Uhr | zu Newsletter Nr. 44

Berlin und Brandenburg
Update: Teilnahme an Bestattungen und Trauerfeiern, Regelungen zu „kultisch-religiösen“
Veranstaltungen
Datum: Stand 23.04.2020, 11.00 Uhr
Betreff: Rundschreiben zum Umgang mit dem Corona-Virus vom 20.04.2020 Update 8 (für Berlin und
Brandenburg)

Kurzinfo: Trauerfeiern und Bestattungen sind mit einer Höchstzahl von 20 Personen zulässig.
Beruflich im Zusammenhang mit der Trauerfeier Tätige (Pfarrer*innen, Trauerredner*innen, Personal
von Friedhof und Bestattungsunternehmen) zählen bei der Berechnung der Höchstgrenze nicht mit
(§ 4 Abs. 4 EindämmungsmaßnahmeVO BE).

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserem Rundschreiben vom 20.04.2020 (Update 7) haben wir Sie erneut über die aktuellen
Vorgaben der staatlichen Behörden zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2
(COVID 19) informiert. Zum Zeitpunkt der Herausgabe des Rundschreibens lag die geänderte
Rechtsverordnung für Berlin noch nicht vor, die wir nachfolgend darstellen. Ferner hat das
zuständige Ministerium in Brandenburg im Nachgang zu unserem Schreiben Klarstellungen zu
den rechtlichen Regelungen herausgegeben, über die wir ebenfalls informieren. Im Übrigen verbleibt
es bei dem in unserem Rundschreiben vom 20.4.2020 (Update 7) dargestellten Sachstand.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
EKBO
Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Berlin
https://friedhoefe.ekbo.de

Siehe: BERLIN-BRANDENBG_2020-04-23 Rundschreiben - Update 8.pdf
Bayern
Teilnahme an Bestattungen und Trauerfeiern / Systemrelevanz der Bestatter in Bayern
Datum: 24. April 2020 um 01:02 Uhr
Betreff: Auszug aus dem BVB Newsletter 14/2020 vom 24.04.2020

Neue Regelungen zur Durchführung von Bestattungen

Sehr geehrter Herr Neuser,

das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am 23.04.2020 eine aktualisierte
Information zu Bestattungen aufgrund der Zweiten Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 16. April 2020 herausgegeben.

Die ab sofort gültigen Regelungen bei Bestattungen können Sie hier herunterladen

Siehe auch: BAYERN_Aktualisierte-Information-zu-Bestattung-w.-Corona-23.04.20.pdf

Systemrelevanz der Bestatter in Bayern

Sehr geehrter Herr Neuser,

mit Schreiben vom 08.04.2020 hatten wir beim Bayerischen Staatsministerium des Innern für Sport
und Integration bezüglich eines Nachweises der an uns kommunizierten Systemrelevanz der
Bestatter in Bayern nachgefragt. Weiterhin hatten wir das Problem der schwierigen Verfügbarkeit
von Schutzausrüstung u. dergl. angesprochen.

Nunmehr ist bei uns ein Antwortschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und
Pflege mit dem nachfolgenden Wortlaut eingegangen:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 08.04.2020 …, das uns zuständigkeitshalber übermittelt
wurde. Gerne möchten wir zu Ihren Anliegen Stellung nehmen.

Dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) ist die Bedeutung der
Bestatter bei der Bewältigung der Corona-Pandemie sehr bewusst. Wir setzen uns daher aktiv dafür
ein, dass die Belange der Bestatter berücksichtigt werden.

Eine einheitliche Einstufung von Berufen und Unternehmen als systemrelevant bzw. als kritische
Infrastruktur existiert bislang nicht. Die Einordnung erfolgt vielmehr im jeweiligen Kontext durch die
zuständige Behörde.

Wir haben vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 01.04.2020 die
Information erhalten, dass Bestatter zur sonstigen kritischen Infrastruktur im Rahmen der
Berechtigung zur Notbetreuung gehören. Bei Bedarf und Vorliegen der übrigen Voraussetzungen
können sich Bestatter daher an die Kinderbetreuungseinrichtung wenden und einen Antrag auf
Notbetreuung stellen.
Für die Verteilung von Schutzausrüstung ist eine Einstufung als systemrelevant bzw. als kritische
Infrastruktur nicht maßgeblich. Vielmehr richtet sich die Verteilung nach einer Prioritätenliste. Das
StMGP hat Bestattungsunternehmen auf die Prioritätenliste des Staatsministeriums des Innern, für
Sport und Integration (StMl) aufnehmen lassen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass Bestatter
bislang nachrangig nach medizinischen Personal und Pflegepersonal berücksichtigt werden. Eine
Änderung der Priorisierung ist zum jetzigen Zeitpunkt nach Auskunft der zuständigen Stellen nicht
möglich. Die Verteilung der vom Freistaat Bayern zentral beschafften Materialien findet über die
Kreisverwaltungsbehörden und kreisfreien Städte statt. Bei Bedarf bitten wir Bestatter daher darum,
sich mit der für sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bzw. Katastrophenschutzbehörde in
Verbindung zu setzen.

In Ihrem Schreiben sprechen Sie in diesem Zusammenhang die „Ablaufskizze für ein korrektes
Einsargen eines an COVIDIO-Verstorbenen unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 7 Bayerische
Bestattungsverordnung" des Referates für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München
an. Da es den Bestattern absehbar an ausreichender persönlicher Schutzausrüstung fehle, drohe die
Situation, dass Verstorbene nicht mehr aus Krankenhäusern oder Pflegeheimen abgeholt werden
könnten.

Zu dieser Thematik geben die zuständigen Stellen des StMGP und des StMl vor, dass Bestatter, die
mit SARS-CoV-2-infizierte Verstorbene abholen, künftig durch die abgebenden Krankenhäuser oder
die Altenheime / Pflegeeinrichtungen im Einzelfall mit PSA-Material zu versorgen sind.

Im Übrigen weisen wir Sie zu Ihrer Information darauf hin, dass nach Rücksprache mit dem
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hinsichtlich des Umgangs mit SARS-CoV-
2-infizlerten Verstorbenen künftig die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts gelten, (siehe Homepage
des Robert- Koch-Instituts, dort bei Informationen zu COVID-19 unter „Infektionsschutzmaßnahmen").
Der Arzt der Leichenschau hat danach bei SARS-CoV-2-lnfizlerten Verstorbenen auf dem Formular der
Todesbescheinigung den Warnhinweis „Infektionsgefahr" anzukreuzen (Stand 07. April 2020). Der
Warnhinweis auf dem nichtvertraulichen Teil der Todesbescheinigung ermöglicht es den Bestattern,
die nach § 7 der Bestattungsverordnung erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.

Gerne bleiben wir mit Ihnen in Kontakt, um die Belange der bayerischen Bestatter während der
Corona-Pandemie bestmöglich zu wahren.

Mit freundlichen Grüßen

             “
Ministerialrat

Im Grunde steht in dem Antwortschreiben des Ministeriums also nichts, was wir bisher schon
wussten und Ihnen in verschiedenen Newslettern bereits mitgeteilt hatten. Neu ist allerdings der
Hinweis, dass die Krankenhäuser und Pflegeheime bei der Abholung mit SARS-CoV-2-infizierte
Verstorbene abholen, künftig durch die abgebenden Krankenhäuser oder die Altenheime
/ Pflegeeinrichtungen im Einzelfall mit PSA-Material zu versorgen sind. Diese Vorgabe wird von uns
ausdrücklich begrüßt.

Bestatterverband Bayern e. V., München

Alle Bundesländer
Statusübersicht aller Bundesländer zur Systemrelevanz des Bestattungswesens

Wir haben eine sowohl in Dateiform, wie auch online eine Übersicht zusammengestellt, die in Kürze
den Status zu allen wichtigen Regelungen rund um das Bestattungswesen aufzeigt.
Link: https://www.bestatter.de/presse/coronavirus-infos-fuer-bestatter/artikel/news/kompakt-
verordnungen-und-massnahmen-der-bundeslaender-zu-covid-19/

Datei: 20200424_V16_Bestatter-Landesverordnungen_kompakt.pdf

    •   Systemrelevanz
    •   Beerdigungen/Trauerfeiern
    •   Link zur Landesverordnung

Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Informationen teils sehr schnell von der Wirklichkeit überholt
werden. Daher achten Sie immer auf die Datums- und auch Uhrzeitangabe in diesen und allen
anderen Meldungen, die wir rund um Covid-19 herausgeben. Wir werden diese Inhalte regelmäßig
überarbeiten.

// Alle Rechte liegen bei den Autoren. //

Beste Grüße

Ihr Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.

Bleiben Sie gesund!

Pressekontakt Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.

Elke Herrnberger
Dipl.-Designerin (FH)

Pressesprecherin / Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: herrnberger@bestatter.de
Telefon: +49 211 / 16 00 8 – 81
https://www.bestatter.de/

Der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. repräsentiert und vertritt über seine Landesorgane die
Belange von über 3.100 Bestattungsunternehmen (mit Filialen rund 4.500) in ganz Deutschland. Als
Dachverband steht der BDB für Qualität und gewährleistet diese durch diverse Zertifizierungen. Das
Thema Aus- und Weiterbildung nimmt einen großen Stellenwert ein. Zur weiteren
Professionalisierung wurde 2005 das Bundesausbildungszentrums im unterfränkischen Münnerstadt
eröffnet. Als nicht minder wichtige Aufgabe zählt für den Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.
der Erhalt und die Förderung der Bestattungskultur und des Berufsethos.

Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.
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Präsident: Christian Streidt
Vereinsregister Düsseldorf, VR 3436
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