Coronavirus (COVID-19) | Rückmeldungen aus den Landesministerien der einzelnen Bundesländer, weitere Empfehlungen - Bundesverband Deutscher Bestatter
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Coronavirus (COVID-19) | Rückmeldungen aus den Landesministerien der einzelnen Bundesländer, weitere Empfehlungen Stand: Freitag, 24. April 2020, 11:29 Uhr | zu Newsletter Nr. 44 Berlin und Brandenburg Update: Teilnahme an Bestattungen und Trauerfeiern, Regelungen zu „kultisch-religiösen“ Veranstaltungen Datum: Stand 23.04.2020, 11.00 Uhr Betreff: Rundschreiben zum Umgang mit dem Corona-Virus vom 20.04.2020 Update 8 (für Berlin und Brandenburg) Kurzinfo: Trauerfeiern und Bestattungen sind mit einer Höchstzahl von 20 Personen zulässig. Beruflich im Zusammenhang mit der Trauerfeier Tätige (Pfarrer*innen, Trauerredner*innen, Personal von Friedhof und Bestattungsunternehmen) zählen bei der Berechnung der Höchstgrenze nicht mit (§ 4 Abs. 4 EindämmungsmaßnahmeVO BE). Sehr geehrte Damen und Herren, in unserem Rundschreiben vom 20.04.2020 (Update 7) haben wir Sie erneut über die aktuellen Vorgaben der staatlichen Behörden zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID 19) informiert. Zum Zeitpunkt der Herausgabe des Rundschreibens lag die geänderte Rechtsverordnung für Berlin noch nicht vor, die wir nachfolgend darstellen. Ferner hat das zuständige Ministerium in Brandenburg im Nachgang zu unserem Schreiben Klarstellungen zu den rechtlichen Regelungen herausgegeben, über die wir ebenfalls informieren. Im Übrigen verbleibt es bei dem in unserem Rundschreiben vom 20.4.2020 (Update 7) dargestellten Sachstand. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag EKBO Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Berlin https://friedhoefe.ekbo.de Siehe: BERLIN-BRANDENBG_2020-04-23 Rundschreiben - Update 8.pdf
Bayern Teilnahme an Bestattungen und Trauerfeiern / Systemrelevanz der Bestatter in Bayern Datum: 24. April 2020 um 01:02 Uhr Betreff: Auszug aus dem BVB Newsletter 14/2020 vom 24.04.2020 Neue Regelungen zur Durchführung von Bestattungen Sehr geehrter Herr Neuser, das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am 23.04.2020 eine aktualisierte Information zu Bestattungen aufgrund der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 16. April 2020 herausgegeben. Die ab sofort gültigen Regelungen bei Bestattungen können Sie hier herunterladen Siehe auch: BAYERN_Aktualisierte-Information-zu-Bestattung-w.-Corona-23.04.20.pdf Systemrelevanz der Bestatter in Bayern Sehr geehrter Herr Neuser, mit Schreiben vom 08.04.2020 hatten wir beim Bayerischen Staatsministerium des Innern für Sport und Integration bezüglich eines Nachweises der an uns kommunizierten Systemrelevanz der Bestatter in Bayern nachgefragt. Weiterhin hatten wir das Problem der schwierigen Verfügbarkeit von Schutzausrüstung u. dergl. angesprochen. Nunmehr ist bei uns ein Antwortschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege mit dem nachfolgenden Wortlaut eingegangen: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 08.04.2020 …, das uns zuständigkeitshalber übermittelt wurde. Gerne möchten wir zu Ihren Anliegen Stellung nehmen. Dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) ist die Bedeutung der Bestatter bei der Bewältigung der Corona-Pandemie sehr bewusst. Wir setzen uns daher aktiv dafür ein, dass die Belange der Bestatter berücksichtigt werden. Eine einheitliche Einstufung von Berufen und Unternehmen als systemrelevant bzw. als kritische Infrastruktur existiert bislang nicht. Die Einordnung erfolgt vielmehr im jeweiligen Kontext durch die zuständige Behörde. Wir haben vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 01.04.2020 die Information erhalten, dass Bestatter zur sonstigen kritischen Infrastruktur im Rahmen der Berechtigung zur Notbetreuung gehören. Bei Bedarf und Vorliegen der übrigen Voraussetzungen können sich Bestatter daher an die Kinderbetreuungseinrichtung wenden und einen Antrag auf Notbetreuung stellen. Für die Verteilung von Schutzausrüstung ist eine Einstufung als systemrelevant bzw. als kritische Infrastruktur nicht maßgeblich. Vielmehr richtet sich die Verteilung nach einer Prioritätenliste. Das StMGP hat Bestattungsunternehmen auf die Prioritätenliste des Staatsministeriums des Innern, für
Sport und Integration (StMl) aufnehmen lassen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass Bestatter bislang nachrangig nach medizinischen Personal und Pflegepersonal berücksichtigt werden. Eine Änderung der Priorisierung ist zum jetzigen Zeitpunkt nach Auskunft der zuständigen Stellen nicht möglich. Die Verteilung der vom Freistaat Bayern zentral beschafften Materialien findet über die Kreisverwaltungsbehörden und kreisfreien Städte statt. Bei Bedarf bitten wir Bestatter daher darum, sich mit der für sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bzw. Katastrophenschutzbehörde in Verbindung zu setzen. In Ihrem Schreiben sprechen Sie in diesem Zusammenhang die „Ablaufskizze für ein korrektes Einsargen eines an COVIDIO-Verstorbenen unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 7 Bayerische Bestattungsverordnung" des Referates für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München an. Da es den Bestattern absehbar an ausreichender persönlicher Schutzausrüstung fehle, drohe die Situation, dass Verstorbene nicht mehr aus Krankenhäusern oder Pflegeheimen abgeholt werden könnten. Zu dieser Thematik geben die zuständigen Stellen des StMGP und des StMl vor, dass Bestatter, die mit SARS-CoV-2-infizierte Verstorbene abholen, künftig durch die abgebenden Krankenhäuser oder die Altenheime / Pflegeeinrichtungen im Einzelfall mit PSA-Material zu versorgen sind. Im Übrigen weisen wir Sie zu Ihrer Information darauf hin, dass nach Rücksprache mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hinsichtlich des Umgangs mit SARS-CoV- 2-infizlerten Verstorbenen künftig die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts gelten, (siehe Homepage des Robert- Koch-Instituts, dort bei Informationen zu COVID-19 unter „Infektionsschutzmaßnahmen"). Der Arzt der Leichenschau hat danach bei SARS-CoV-2-lnfizlerten Verstorbenen auf dem Formular der Todesbescheinigung den Warnhinweis „Infektionsgefahr" anzukreuzen (Stand 07. April 2020). Der Warnhinweis auf dem nichtvertraulichen Teil der Todesbescheinigung ermöglicht es den Bestattern, die nach § 7 der Bestattungsverordnung erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Gerne bleiben wir mit Ihnen in Kontakt, um die Belange der bayerischen Bestatter während der Corona-Pandemie bestmöglich zu wahren. Mit freundlichen Grüßen “ Ministerialrat Im Grunde steht in dem Antwortschreiben des Ministeriums also nichts, was wir bisher schon wussten und Ihnen in verschiedenen Newslettern bereits mitgeteilt hatten. Neu ist allerdings der Hinweis, dass die Krankenhäuser und Pflegeheime bei der Abholung mit SARS-CoV-2-infizierte Verstorbene abholen, künftig durch die abgebenden Krankenhäuser oder die Altenheime / Pflegeeinrichtungen im Einzelfall mit PSA-Material zu versorgen sind. Diese Vorgabe wird von uns ausdrücklich begrüßt. Bestatterverband Bayern e. V., München Alle Bundesländer Statusübersicht aller Bundesländer zur Systemrelevanz des Bestattungswesens Wir haben eine sowohl in Dateiform, wie auch online eine Übersicht zusammengestellt, die in Kürze den Status zu allen wichtigen Regelungen rund um das Bestattungswesen aufzeigt.
Link: https://www.bestatter.de/presse/coronavirus-infos-fuer-bestatter/artikel/news/kompakt- verordnungen-und-massnahmen-der-bundeslaender-zu-covid-19/ Datei: 20200424_V16_Bestatter-Landesverordnungen_kompakt.pdf • Systemrelevanz • Beerdigungen/Trauerfeiern • Link zur Landesverordnung Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Informationen teils sehr schnell von der Wirklichkeit überholt werden. Daher achten Sie immer auf die Datums- und auch Uhrzeitangabe in diesen und allen anderen Meldungen, die wir rund um Covid-19 herausgeben. Wir werden diese Inhalte regelmäßig überarbeiten. // Alle Rechte liegen bei den Autoren. // Beste Grüße Ihr Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. Bleiben Sie gesund! Pressekontakt Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. Elke Herrnberger Dipl.-Designerin (FH) Pressesprecherin / Öffentlichkeitsarbeit E-Mail: herrnberger@bestatter.de Telefon: +49 211 / 16 00 8 – 81 https://www.bestatter.de/ Der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. repräsentiert und vertritt über seine Landesorgane die Belange von über 3.100 Bestattungsunternehmen (mit Filialen rund 4.500) in ganz Deutschland. Als Dachverband steht der BDB für Qualität und gewährleistet diese durch diverse Zertifizierungen. Das Thema Aus- und Weiterbildung nimmt einen großen Stellenwert ein. Zur weiteren Professionalisierung wurde 2005 das Bundesausbildungszentrums im unterfränkischen Münnerstadt eröffnet. Als nicht minder wichtige Aufgabe zählt für den Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. der Erhalt und die Förderung der Bestattungskultur und des Berufsethos. Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. Postfach 10 23 34, 40014 Düsseldorf Cecilienallee 5 40474 Düsseldorf
Tel: +49 211 / 16 00 8 - 0 Fax: +49 211 / 16 00 8 - 60 www.bestatter.de Präsident: Christian Streidt Vereinsregister Düsseldorf, VR 3436
Sie können auch lesen