COVID-19-PRÄVENTIONSKONZEPT LEICHTATHLETIK-WETTKAMPF - STLV
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
1 SU LEIBNITZ STEIRISCHER LEICHTATHLETIKVERBAND QUERGASSE 2, 8430 LEIBNITZ JAHNGASSE 1, 8010 GRAZ HEIDINGER@PLANCONSORT.AT WWW.STLV.AT ZVR: 865775983 ZVR 257824570 COVID-19-PRÄVENTIONSKONZEPT LEICHTATHLETIK-WETTKAMPF MASSNAHMEN ZUR MINIMIERUNG DES INFEKTIONSRISIKOS MIT SARS-COV-2 BEI DEN INTERNATIONALEN STEIRISCHEN MEISTERSCHAFTEN DER MASTERS LEIBNITZ 2021 Stand: 03.08.2021
2 Mustervorlagen / Grundlagen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (2020): Empfehlungen für die inhaltliche Gestaltung eines COVID-19-Präventionskonzeptes für Veranstaltungen im Bereich von Kunst und Kultur. Version 3. Stand: 28.09.2020 Österreichisches Rotes Kreuz (2020): Mustervorlage COVID-19-Präventionskonzept. Version 1.7. Stand: 02.07.2020 Sport Austria (2021): Handlungsempfehlungen für einen sicheren Sportbetrieb. Version 3. Stand: 12.03.2021 Österreichischer Leichtathletik-Verband (2021): Sportartspezifische COVID-19-Richtlinien des Österreichischen Leichtathletik-Verbands für den Trainingsbetrieb. Stand: 19.05.2021 Impressum/Herausgeber der Mustervorlagen und Empfehlungen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Stubenring 1, 1010 Wien, Tel.: +43 1 711 00-0, www.sozialministerium.at Österreichisches Rotes Kreuz, Generalsekretariat, Wiedner Hauptstraße 32, 1041 Wien, ZVR-Zahl: 432857691, Tel.: +43 1 589 00-190, E-Mail: service@roteskreuz.at, www.roteskreuz.at, Redaktion: DI(FH) Bernhard Kraxberger, MBA, Martin Bardy MA, BEd, BA, MBA, Georg Geczek MBA, Katharina Rudas-Zehender; Satz & Layout: markushechenberger.net. Auflage Juli 2020 Version: 1.7, Stand: 02.07.2020 Österreichische Bundes-Sportorganisation, 1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 12; Tel.: 01/504 44 55, Fax: 01/504 44 55-66; Internet: www.sportaustria.at; E-Mail: office@sportaustria.at; ZVR 428560407; UID: ATU71067659 Österreichischer Leichtathletikverband (ÖLV), 1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 12; Tel.: 01/505 73 50; Internet: www.oelv.at; E-Mail: office@oelv.at; ZVR: 831713114. UID: ATU74176018 Anmerkung: Um die Lesbarkeit des Konzepts zu erleichtern, wurde die männliche Form von personenbezogenen Hauptwörtern gewählt. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des anderen Geschlechts. Frauen und Männer mögen sich von den Inhalten gleichermaßen angesprochen fühlen.
Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ......................................................................................................................................... 1 2. Allgemeine Angaben zur Veranstaltung .......................................................................................... 1 3. Allgemeine Angaben zum COVID-19-Präventionskonzept .............................................................. 1 4. Verantwortlichkeiten....................................................................................................................... 2 4.1. COVID-19-Beauftragter ............................................................................................................... 2 4.2. Veranstalter ................................................................................................................................. 2 4.3. Betreiber der Sportstätte ............................................................................................................ 2 4.4. Zuständige Behörde .................................................................................................................... 3 5. Die Veranstaltung ............................................................................................................................ 3 5.1. Beschreibung der Veranstaltung ................................................................................................. 3 5.2. Personenanzahlen & Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr .......................................... 3 5.3. Teilnehmerverhalten ................................................................................................................... 4 6. Darstellung der infrastrukturellen IST-Situation ............................................................................. 5 6.1. Veranstaltungsflächen, Flächennutzung und -gestaltung ........................................................... 5 7. Maßnahmenplanung ....................................................................................................................... 5 7.1. An- und Abfahrt ........................................................................................................................... 5 7.2. Personenlenkung und -steuerung ............................................................................................... 6 7.3. Hygienemaßnahmen am Veranstaltungsgelände ....................................................................... 6 7.4. Mitarbeiterschulung und Kommunikation .................................................................................. 6 8. Szenarienplanung ............................................................................................................................ 7 8.1. Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion/eines SARS-CoV-2-Verdachtsfalls .................................. 7 8.2. Unterbrechung oder Abbruch der Veranstaltung ....................................................................... 7 9. Personendatenverarbeitung ........................................................................................................... 7 Anhang .................................................................................................................................................... 8
Covid-19-Konzept Internationale Steirische Leichtathletikmeisterschaften der Masters Seite 1 1. Einleitung Grundlage des gegenständlichen Konzeptes ist die 278. Verordnung: 2. COVID-19- Öffnungsverordnung und 2. und 3. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID- 19 ergriffen wurden (Kurztitel: COVID-19-LV). Sie legt fest, ab welcher Personenanzahl ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten ist. Alle Verweise auf maßgebende Paragraphen beziehen sich auf diese Verordnung. In das vorliegende Konzept wurden die im Impressum angeführten Vorlagen und Empfehlungen des BMSGPK, des Österreichischen Roten Kreuzes, der Österreichischen Bundes- Sportorganisation Sport Austria und des Österreichischen Leichtathletik-Verbandes eingearbeitet. Das Konzept soll dazu dienen, die geforderten Inhalte strukturiert darlegen zu können. Es versucht auf dem, zum Zeitpunkt der Erstellung aktuellen Wissensstand aufbauend, abstrakt die typischerweise auftretenden Themen zu erfassen, erhebt aber keinen Anspruch auf die vollständige Abbildung aller Eventualitäten. Der Ersteller des COVID-19-Präventionskonzeptes hat selbstständig und eigenverantwortlich hinterfragt, ob zusätzliche Gefahrenelemente bzw. Risiken vorhanden sind und mit welchen Maßnahmen diesen begegnet werden kann. 2. Allgemeine Angaben zur Veranstaltung Veranstaltungsbezeichnung Steirische Leichtathletikmeisterschaften der Masters Leibnitz 2021 Datum der Veranstaltung 21.08.2021 Ort der Veranstaltung Freizeitzentrum Leibnitz (Bereich Sportanlagen) Rudolf-Hans-Bartsch-Gasse 37, 8430 Leibnitz 3. Allgemeine Angaben zum COVID-19-Präventionskonzept Konzeptersteller inkl. Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen: Vor- und Zuname: Dr.med. Stefan Wiltschnigg Kontakt: +43 664 5943852 | stefan.wiltschnigg@gmail.com Erstellungsdatum: 03.08.2021
Covid-19-Konzept Internationale Steirische Leichtathletikmeisterschaften der Masters Seite 2 Um die Einhaltung des ausgearbeiteten COVID-19-Präventionskonzeptes laufend zu kontrollieren, beauftragt der oben genannte verantwortliche Arzt den COVID-19- Beauftragten mit der Umsetzung vor Ort. 4. Verantwortlichkeiten 4.1. COVID-19-Beauftragter Der COVID-19-Beauftragte hat folgende Aufgaben: • Umsetzung, Kontrolle und Dokumentation der Maßnahmen des COVID-19- Präventionskonzeptes • Schulung zu COVID-19-relevanten Fragestellungen für jene, die an der Veranstaltung mitwirken • Ansprechperson für die Umsetzung der Maßnahmen für alle, die an der Veranstaltung mitwirken • Ansprechpartner für Behörden im Kontaktpersonenmanagement Vor- und Zuname: Dr. med. Wolfram Heidinger Telefonnummer: +43 677 61 43 39 69 E-Mailadresse: wolfram.heidinger@gmx.at zeitliche Erreichbarkeit: ständig vor Ort auf der Sportanlage während der Veranstaltung 4.2. Veranstalter Name des Veranstalters: SU Leibnitz & Steirischer Leichtathletikverband Wettkampfleiter: DI Reinhold Heidinger Telefonnummer: +43 664 4045755 E-Mailadresse: heidinger@planconsort.at zeitliche Erreichbarkeit: 21.08. ganztägig | Mo-Fr 08:00-16:00 Uhr 4.3. Betreiber der Sportstätte Name des Betreibers: Stadtgemeinde Leibnitz Telefonnummer: +43 3452 82423 - 150 E-Mailadresse: walter.walch@leibnitz.at zeitliche Erreichbarkeit: Mo-Fr 08:00-15:00
Covid-19-Konzept Internationale Steirische Leichtathletikmeisterschaften der Masters Seite 3 4.4. Zuständige Behörde Bezeichnung Behörde: Bezirkshauptmannschaft Leibnitz Anschrift: Kada Gasse 12, 8430 Leibnitz Erreichbarkeit: +43 3452829110 | Mo-Fr 08:30-12:30 Uhr 5. Die Veranstaltung 5.1. Beschreibung der Veranstaltung Die SU Leibnitz und der STLV planen die Durchführung der Veranstaltung der „Internationalen Steirischen Leichtathletikmeisterschaften der Masters 2021“. Es handelt sich gemäß §12 COVID-19-LV um eine Zusammenkunft mit mehr als 100 Teilnehmern (aber weniger als 500 Teilnehmern). Entsprechend der Bedingung, dass Teilnehmer nur eingelassen werden dürfen, wenn sie einen Nachweis gemäß § 1 Abs. 2 vorweisen, erfolgt vor Ort bei der Einlasskontrolle die Buchführung über diese Nachweise. Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr sind von den 3-G-Bestimmungen befreit. Der Austragungsort dieser Veranstaltung ist die Outdoor-Leichtathletikanlage des Sport- und Freizeitzentrum Leibnitz. Die Durchführung der jeweiligen Disziplinen erfolgt lt. Zeitplan, der auf der Homepage des steirisches Leichtathletikverbandes (www.stlv.at) und des österreichischen Leichtathletikverbandes (www.oelv.at) abrufbar ist. 5.2. Personenanzahlen & Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr Seitens der Organisation der oben beschriebenen Veranstaltung werden zwei Personen anwesend sein. Zusätzlich werden ca. vierzig Kampfrichter und Helfer die Durchführung der Veranstaltung vor Ort ermöglichen. Alle an der Veranstaltung beteiligten Personen müssen vor Betreten des Veranstaltungsgeländes einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der 278. Verordnung: 2. COVID-19-Öffnungsverordnung und 2. und 3. Novelle zur 2. COVID- 19-Öffnungsverordnung erbringen. Gemäß § 1 (2) zählen dazu folgende Nachweise: 1. a) ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf, b) ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, c) ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf,
Covid-19-Konzept Internationale Steirische Leichtathletikmeisterschaften der Masters Seite 4 2. ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte a) Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als 90 Tage zurückliegen darf, oder b) Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder c) Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder d) Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, 3. ein Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS- CoV-2 oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde, 4. ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage ist, 5. ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde. 5.3. Teilnehmerverhalten Beschreibung der Zusammensetzung der Teilnehmer an der Veranstaltung Die Teilnehmer der Veranstaltung bestätigen mit ihrer Teilnahme, dass sie gesund und in der Lage sind, die mit dem Bewerb verbundenen Anforderungen zu bewältigen. Vor der Teilnahme wurde ein „Gesundheitscheck“ (siehe Anhang) durchgeführt und die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln werden sowohl bei der An- und Abreise als auch bei der Veranstaltung selbst eingehalten. Dazu gehören insbesondere folgende Punkte: • wer sich krank fühlt bzw. Symptome (siehe Gesundheitscheckliste im Anhang) aufweist, darf die Sportstätte nicht betreten bzw. bleibt zu Hause. • wer Kontakt zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall hatte, darf für die Dauer der behördlichen Absonderung/Quarantäne die Sportstätte nicht betreten bzw. bleibt zu Hause. • Die Benützung der Sanitäranlagen ist möglich. • Für die erforderliche Infrastruktur für regelmäßiges Händewaschen und -desinfizieren ist gesorgt.
Covid-19-Konzept Internationale Steirische Leichtathletikmeisterschaften der Masters Seite 5 Die Teilnehmer von Sportveranstaltungen prägt grundsätzlich ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Selbstdisziplin. 6. Darstellung der infrastrukturellen IST-Situation 6.1. Veranstaltungsflächen, Flächennutzung und -gestaltung Das Gesamtfassungsvermögen des Sportbereichs des Freizeitzentrums Leibnitz sind ca. 500 Personen. Diverse Leichtathletik-Anlagen, die für die Sportausübung notwendig sind, entsprechen den üblichen Standards und für deren Wartung zeigt sich der Sportstättenbetreiber verantwortlich. Sanitäranlagen Die Sanitäranlagen befinden sich im Bereich des Städtischen Bades und dürfen jeweils einzeln genutzt werden. Abfallbehältnisse Auf dem Gelände der Sport- und Freizeitanlage Leibnitz befinden sich Müllbehältnisse in ausreichender Zahl. Es wird ein Mülltrennsystem forciert. Technische Infrastruktur Es ist nur wenig technische Infrastruktur für die Durchführung dieser Veranstaltung notwendig. Wichtige Durchsagen erfolgen per Mikrofon durch den Wettkampfleiter. 7. Maßnahmenplanung 7.1. An- und Abfahrt Die Anfahrt der Teilnehmer und Mitarbeiter der Veranstaltung erfolgt entweder im privaten PKW oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Für die erwartete Anzahl an Teilnehmern und Mitarbeitern stehen ausreichend Parkmöglichkeiten vor dem Haupteingang des städtischen Bades bzw. in der näheren Umgebung zur Verfügung. Die Teilnehmer an der Veranstaltung sind dazu angehalten, selbstverantwortlich darauf zu achten, dass es weder im Parkplatzbereich noch im Bereich der Badekassa zu größeren Menschenansammlungen kommt. Weiters ist selbstverständlich eine Anreise zu Fuß oder mit dem Fahrrad möglich. Aufgrund der limitierten Teilnehmerzahl ist grundsätzlich nicht mit einem Personenstau im Parkplatz- oder Haltestellenbereich zu rechnen. Selbiges gilt für die Abreise der aktiven Teilnehmer und der Veranstaltungsmitarbeiter nach dem Ende der Veranstaltung.
Covid-19-Konzept Internationale Steirische Leichtathletikmeisterschaften der Masters Seite 6 7.2. Personenlenkung und -steuerung Der Einlass in den Innenbereich der Sport- und Freizeitanlage Leibnitz, sowie auch die Startnummernausgabe, erfolgen ausschließlich nach Erhebung der Contact-Tracing-Daten und dem Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der Verordnung. Dabei wird darauf geachtet, dass es zu keinen Ansammlungen von Personengruppen kommt. Der Zu- und Abstrom der Teilnehmer wird bei Bedarf mit physischen Absperrungen entsprechend kanalisiert. 7.3. Hygienemaßnahmen am Veranstaltungsgelände Die allgemeinen COVID-19 Hygienemaßnahmen gemäß der derzeitigen österreichischen Gesetzgebung stellen die Grundlage für die gesamte Veranstaltung dar. Weiters sind sowohl aktive Teilnehmer als auch die Mitarbeiter der Veranstaltung zu regelmäßigem Händewaschen mit Wasser und Seife, sowie zur Händedesinfektion aufgerufen. Auf dem Gelände befinden sich ausreichend Möglichkeiten zum Händewaschen, Seifenspender, Einmal-Papierhandtücher sowie Desinfektionsmittelspender. Im Außenbereich werden zusätzliche Desinfektionsmittelspender vom Veranstalter zur Verfügung gestellt, welche nach handelsüblichen Kriterien ausgewählt wurden. 7.4. Mitarbeiterschulung und Kommunikation Vor dem Beginn der jeweiligen Veranstaltung werden alle Mitarbeiter im Zuge der Kampfrichter-Besprechung nochmals auf die spezifischen Maßnahmen zur Minimierung des COVID-19 Infektionsrisikos hingewiesen. Der Veranstalter führt grundsätzlich vor jeder Veranstaltung Schulungen, persönliche Briefings und Besprechungen mit den Mitarbeitern durch. Desinfektionsmittel für die Hände (in entsprechenden Spendern) und für Flächen (in Sprühflaschen) stehen in ausreichender Menge zur Verfügung. Die Mitarbeiter sind dazu angehalten, beim Erkennen und/oder Auftreten und/oder im Verdachtsfall von möglichen COVID-19-Syptomen den COVID-19 Präventionsbeauftragten der Veranstaltung ehestmöglich zu informieren. Allgemeine COVID-19-relevante Sprachdurchsagen werden vom Sprecher der Veranstaltung an die anwesenden Personen weitergegeben.
Covid-19-Konzept Internationale Steirische Leichtathletikmeisterschaften der Masters Seite 7 8. Szenarienplanung 8.1. Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion/eines SARS-CoV-2-Verdachtsfalls • COVID-19-Ansprechperson informiert die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde • Weitere Schritte werden von der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde verfügt • Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheitsbehörde • Der Veranstalter unterstützt die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen • Dokumentation durch die COVID-19-Ansprechperson, welche Personen Kontakt zur betroffenen Person hatten sowie Art des Kontaktes, anhand der Teilnehmerlisten • Bei Bestätigung eines Erkrankungsfalls erfolgen weitere Maßnahmen (z.B. Desinfektion der Sportstätte) auf Anweisung der Gesundheitsbehörde. 8.2. Unterbrechung oder Abbruch der Veranstaltung Sollte eine Unterbrechung der Veranstaltung notwendig sein, wird diese durch den Wettkampfleiter via Mikrofon an alle Teilnehmer und Mitarbeiter der Veranstaltung kommuniziert, selbiges gilt für einen vorzeitigen Abbruch der Veranstaltung. Die Teilnehmer werden im Falle einer notwendigen Räumung des Veranstaltungsortes durch den Wettkampfleiter aufgefordert, alle Räumlichkeiten kontrolliert und ruhig zu verlassen und die Heimreise anzutreten. Der Veranstaltungsverantwortliche übergibt das entsprechende Statement des Veranstalters an den Sprecher, der dieses an die Teilnehmer kommuniziert. Stauungs- oder Überfüllungssituationen sind angesichts der geringen Teilnehmeranzahl der Veranstaltung nicht zu erwarten. Der Außenbereich der Anlage bietet einen weitläufigen Bereich zum Abstrom der Teilnehmer. 9. Personendatenverarbeitung Die Erhebung der Personendaten erfolgt online im Vorfeld der Veranstaltung. Dadurch werden Vorname, Familienname, E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer und Dokumentation des Aufenthalts (Datum, Uhrzeit am Wettkampftag) schriftlich festgehalten. Die Daten werden ausschließlich zum Zweck des Contact Tracings zur Verhinderung der (Weiter- )Verbreitung von COVID-19 im Fall des Auftretens eines Verdachtsfalles von COVID-19 auf Rechtsgrundlagen von Art. 6 Abs. 1 lit. d und c DSGVO (Verarbeitung personenbezogener Daten zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person bzw. zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) verarbeitet. Der Veranstalter hat der Bezirksverwaltungsbehörde auf Verlangen die Daten zur Verfügung zu stellen. Die Daten werden nach Ablauf von 28 Tagen vom Zeitpunkt ihrer Erhebung unverzüglich gelöscht.
Covid-19-Konzept Internationale Steirische Leichtathletikmeisterschaften der Masters Seite 8 Anhang Gesundheitscheckliste Hatten Sie innerhalb der vergangenen 48 Stunden mind. eines dieser Symptome, für das es keine andere plausible Ursache (z.B. Allergie, eine andere bestätigte Diagnose) gibt? • Fieber • Plötzlicher Verlust/Veränderung des • Husten Geruchs- oder Geschmackssinns • Kurzatmigkeit Wenn Sie eines oder mehrere dieser Symptome haben oder hatten, für das es keine andere plausible Ursache (z.B. Allergie, eine andere bestätigte Diagnose) gibt, bleiben Sie zu Hause und kontaktieren Sie Ihren Hausarzt oder die telefonische Gesundheitsberatung 1450.
Sie können auch lesen