Fahrplan Ortsplanung - Muri-Gümligen
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Inhalt 1 Strategische und operative Ortsplanung 4 1.1 Ausgangslage und generelles Vorgehen 4 1.2 Strategische Ortsplanung 5 1.3 Operative Ortsplanung 5 1.4 Koordination und Priorisierung der Einzelmassnahmen 5 2 Massnahmenübersicht 6 2.1 Übersichtsplan 6 2.2 Anzugehende ortsplanerische Fragestellungen 7 2.3 Massnahmenpakete in Umsetzung 8 2.4 Erfolgreich umgesetzte Ortsplanungsvorlagen 8 2.5 Abgelehnte oder gestrichene Massnahmen 9 Titelbild: © 2008 by Tim Green, https://flic.kr/p/4SUZ9g Fahrplan Ortsplanung 180824.docx Seite 3
1 Strategische und operative Ortsplanung 1.1 Ausgangslage und generelles Vorgehen Abbildung 1: Parallele Verfolgung von strategischer und operativer Ortsplanung Die Baurechtliche Grundordnung der Gemeinde Muri bei Bern stammt aus dem Jahre 1994 und wäre demzufolge längstens einer Gesamtrevision unterzogen worden, die eigentlich alle 15 Jahre vorzusehen ist. Im Zeitraum 2006 – 2012 sind jedoch zwei Ortsplanungsrevisionen (OPR) in Folge vom Volk abgelehnt worden. Die Gemeinde stand damit vor der Herausforderung, nach den negativen Abstimmungen ihre Entwicklungsfähigkeit zu bewahren bzw. wieder zu erringen. In der Ortsplanung wurde auf diesen Sachverhalt in dem Sinne reagiert, dass die Komplexität des Verfahrens fortan in einzelne Massnahmenpakete aufgeteilt wurde. Da die Planungsabläufe und Zuständigkeiten nicht beeinflussbar waren, mussten die Inhalte den Gegebenheiten angepasst werden. Das heisst, dass die Änderun- gen in Einzelmassnahmen, sogenannten Nutzungsplanungsteilrevisionen (NPTR), zur Abstimmung und Umsetzung kommen; der Prozess wird auch als „rollende Ortsplanung“ bezeichnet. Die Vorteile liegen in einer besseren Überschaubarkeit für die Bevölkerung. Klar abgrenzbare Themenfelder und räumliche Bereiche machen Konsequenzen und Interessen transparenter und ermöglichen eine klarere Abwägung der Vor- und Nachteile. Der aktuelle Handlungsbedarf in der Ortsplanung wird damit gedeckt, dass einzelne Pakete vor Nutzungsplanungsteilrevisionen parallel zum laufenden Prozess der Ortsplanung (Richtplanung) durchgeführt werden. Die NPTR erfolgen als Einzelvorlagen und sind abgestimmt auf den übergeordneten Ortsplanungsprozess. Aus Verfahrensgründen durchlaufen mehrere Massnahmenpakete das Planerlassverfahren, parallel oder in unter- schiedlichen Zeiträumen. Fahrplan Ortsplanung 180824.docx Seite 4
1.2 Strategische Ortsplanung Abbildung 2: Plan Räumliches Leitbild 2016 Rasche Ortsplanerische Handlungsfähigkeit hatte eine grosse Bedeutung, weswegen zunächst flankiert durch um- fangreiche partizipatorische Massnahmen ein Räumliches Leitbild 2016 durch den Gemeinderat erlassen wurde. Ge- stützt darauf wurde die Richtplanung in den Teilplänen Siedlungsentwicklung und Verkehr revidiert. Die Richtpläne Landschaft von 2009 und Energie von 2015 wurden aufgrund ihrer Aktualität belassen. Um die Siedlungsentwicklung nach innen (SEin) zu befördern, wurde zudem parallel zur Richtplanung ein Freiraumkonzept entwickelt, das den ökologisch konnotierten Landschaftsrichtplan um die gesellschaftlichen Freiraumbedürfnisse ergänzt. Die Revidierten Richtpläne befinden sich aktuell in der kantonalen Vorprüfung. Eine Beschlussfassung im laufenden Jahr ist angestrebt. Der Aktuelle Stand kann auf der Homepage der Gemeinde unter www.muri-guemligen.ch (> Ortsplanung Muri-Gümligen) eingesehen werden. 1.3 Operative Ortsplanung Bereits parallel zur Entwicklung des strategischen Rahmens wurden in der rollenden Ortsplanung Einzelgeschäfte, gebündelt zu Paketen, ins Planerlassverfahren gegeben und zur Rechtsgültigkeit gebracht. Dies erfolgte zunächst für vorwiegend dringliche, aber strategisch nicht relevante Vorhaben; in dem Masse, wie sich der strategische Rahmen jedoch klärte, auch für bedeutendere Massnahmen. Eine Übersicht der erfolgreich absolvierten Ortsplanungsmass- nahmen findet sich im Kapitel 2.4. 1.4 Koordination und Priorisierung der Einzelmassnahmen Aufgrund des grossen Entwicklungsdrucks werden parallel zur gesamthaften Ortsplanung erste Teilrevisionen der Nutzungsplanung durchgeführt. Widersprüche aus den Verfahren werden mittels einer aufmerksamen Planungskoor- dination ausgeschlossen. Damit ist man in Teilen bereits heute ortsplanerisch handlungsfähig. Die Massnahmen werden priorisiert, systematisch paketweise vorbereitet und in das Planerlassverfahren gegeben. Als koordinierende Richtschnur der Umsetzung dient das vorliegende Dokument. Fahrplan Ortsplanung 180824.docx Seite 5
2 Massnahmenübersicht 2.1 Übersichtsplan Nur räumlich eindeutig zuweisbare Massnahmen sind im Plan dargestellt. 18 1 34 6 33 32 39 30 26 15 24 25 5 4 3 31 40 38 Fahrplan Ortsplanung 180824.docx Seite 6
2.2 Anzugehende ortsplanerische Fragestellungen Die Ausführungen spiegeln eine Momentaufnahme sich ständig ergänzender Erkenntnisse und sich verändernder Rahmenbedingen wider. Anpassungen bis zum Planerlassverfahren sind daher möglich. Nr Gegenstand Ziele / Erläuterungen Massnahmen / Instrumente Wer 1 ZPP Rütibühl Süd Erlass ZPP; Revision ÜO; Bauliche Aufwertung und Verdichtung Änderung Baureglement und Zonenplan. Neue GDE ermöglichen ÜO in GR-Kompetenz. 2 Generell ZPP und ÜO Ermittlung des planerischen Handlungsbedarfs (übergeordnetes Konzeption; nur Vorbereitung für allfällige GR überprüfen Recht, veränd. Rahmenbedingungen, Räumliches Leitbild). Aufzeigen Planerlassverfahren. planerischer Lösungsmöglichkeiten und Priorisierung. 3 Zentrumsentwicklung Muri / Synthese der Einzelmassnahmen „Gewerbering Thunstr.“, „Clairière“, Änderung Baureglement, Änderung Zonenplan GDE 5-Egg „ZPP Krone“, „1.Bautiefe Thunstr.“.als Zentrumsentwicklung Muri auf mit vorgelagertem Testplanungsverfahren Basis des Räumlichen Leitbildes. Bauliche Aufwertung und Verdich- tung ermöglichen 4 Strassenplan Eichholzweg / Rechtliche Sicherung der Erschliessung entlang des Eichholzwegs ÜO GDE Erschliessung Halen zur Aktivierung von Bauzonenreserven 5 ÜO Storchenhübeli Siedlungsverdichtung mittels Sondernutzungsplanung für eine Wohn- Änderung Baureglement;Änderung Zonenplan; GDE baute unter Einbezug einer Parzelle der Friedhofs-ZÖN und einer Genehmigung ÜO; Umsetzung Energierichtplan weiteren der W2. 6 Koordinations-ÜO für ZPP Verankerung des Masterplans mittels Koordinations-ÜO. ÜO GR Westliches Zentrum Gümli- gen 7 Revision der Vorschriften Art und Mass der Nutzung heutigen Erfordernissen und der zukünfit- Baureglementsänderung, ggf. Zonenplananpas- GDE Zonen öffentlicher Nutzung gen Entwicklung anpassen. Vorrangig Beschränkung von Gebäude- sung. längen überprüfen und Widersprüche mit Bestandsbauten aufheben. 8 Revision Baulinienpläne und Neben Baureglement und Zonenplan bestehen über 30 rechtskräfti- Aufhebung von Plänen und Übertrag gültiger GDE Waldabstandslinien gen aber zum Teil veraltete Baulinienpläne, die Rechtsunsicherheit Elemente in neue zusammenfassende Pläne. schaffen und Anlässlich des ÖREB bereinigt werden sollten. 9 Umstellung des Bauregle- Anlässlich der Massnahme 11 (BMBV) eine Anzahl einzelner kleinerer Änderung Baureglement GDE ments – „überobligatorische freiwilliger Anpassungen im Baureglement Massnahmen“ 29 Digitaler Zonenplan + ÖREB Anlässlich der Einführung des Katasters für öffentlich-rechtliche Zahlreiche marginale Anpassungen des Zonen- GR / Eigentumsbeschränkungen und des digitalen Zonenplans sind Vek- plans. Veraltete Pläne formell aufheben. GDE tordaten und amtliche Vermessung zu harmonisieren und das Plan- werk zu bereinigen. 10 Richtplanung aktualisieren Zweite Stufe der Ortsplanung Muri-Gümligen. Richtpläne Siedlungsentwicklung und Verkehr GR revidieren. 11 Umstellung des Bauregle- Anpassung an die am 1. August 2011 in Kraft getretene kantonale Änderung Baureglement GDE ments auf BMBV – „obligato- Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen bis Ende risch 2020. Z.B. Grünflächenziffen. 12 Festlegung Gewässerräume Die Gemeinde hat gem. Gewässerschutzgesetz bis Ende 2018 Änderung Baureglement GDE Gewässerräume festzulegen Änderung Zonenplan 13 Innenentwicklung Wohnzo- Verdichtungsmöglichkeiten in generellen Wohnzonen schaffen. Anpassung Zonenplan; Anpassung Bauregle- GDE nen ment 14 Nutzungsbonus bei Quali- Niederschwellige Qualitätsverfahren im Baureglement vorsehen; z.B. Anpassung Baureglement GDE tätsverfahren Nutzungsbonus, wenn Gestaltungsausschuss involviert wird. 15 Standplatz Fahrende ZöN X Ausweitung des Winterstandplatzes auf ganzjährige Benutzbarkeit. Erlass einer kantonalen ÜO AGR (K) 18 ZPP Mattenstrasse Ablösung der Arbeitszone südlich der Mattenstrasse durch eine ZPP, Anpassung Baureglement und Zonenplan GDE die eine Mischung von Wohnen und Arbeitsnutzung erlaubt. 20 Grünzonen überprüfen Zweckartikel für Grünzonen im Baureglement (wie OPR 2012); Änderung Baureglement GDE Notwendigkeit Grünzonen prüfen (Breichtenstrasse) 21 Revision Arbeitsplatzzonen Zusammenlegung Zonen A1 und A2 zu einer einzigen Arbeitszone Änderung Zonenplan; Änderung Baureglement GDE 24 Friedhofentwicklung sichern Infrastrukturreserven langfristig sichern und eine Aufwertung im Baulich-räumliches Zusammenspiel der Fried- GR Gesamtsystem Friedhöfe, Kirche und Pfrundmatte mit sinnvollen hofteile optimieren; eigentums- und planungs- Wegebeziehungen erzielen rechtliche Massnahmen sichern 25 ZPP / ÜO Tannental I Anpassung von ZPP und ÜO nach Erfordernissen des Räumlichen Änderung Baureglement; (siehe OPR 2012); GDE Leitbildes. Wohn- und Gewerbenutzung neu ordnen. Energierichtplan Umsetzung Energierichtplan berücksichtigen. 26 ZPP Tannental II, "Kamata" ZPP-Bestimmungen anpassen. Weitere massvolle Anteile Verkaufs- Änderung Baureglement. GDE nutzung prüfen, um den dauerhaften Flächenleerstand zu beenden. Umsetzung Energierichtplan 27 Ortsbildschutz Aufhebung des Schutzplans 94 durch aktualisierte Überführung der Umfassende Aktualisierung des Ortsbildschut- GDE Ensembleschutzgebiete als Ortsbildschutzgebiete und Strukturerhal- zes. Darstellung schützens- und erhaltenswer- tungsgebiete in den Zonenplan. Gleichzeitig Überprüfung der Zonen- ter Objekte nur im Bauinventar der kantonalen arten mit Ortsbildschutzaspekten. Kanton muss Voraussetzungen Denkmalpflege. Änderung Zonenplan, Schutz- schaffen mittels Revision Schutzobjekte / Baugruppen. plan, Baureglement 30 Entwicklung Schürmatte Lärmschutzriegel mit Gewerbe-/Dienstleistungsbauten entlang Auto- ZPP (Gewerbe, Wohnen) und ZÖN (Park) mit GDE bahn, Wohnüberbauung im Mittelfeld u. Gemeindepark im Südwesten. Änderungen in Baureglement und Zonenplan 31 Betriebskonzept Thunstrasse Neugestaltung Strassenraum; Verlegung Tramgleise, Doppelspur Projektleitung Tiefbauamt des Kantons im TBA (KTM) Verfahren nach Eisenbahnrecht; Ausführung (K) Fahrplan Ortsplanung 180824.docx Seite 7
2018 32 Melchenbühlplatz Sanierung und Umgestaltung zu einem Kreisel. Projektleitung Tief- Kantonales Strassenplanverfahren. TBA bauamt des Kantons; vier Gemeindestrassen betroffen (K) 33 Anpassung ZPP Turbenweg Arealentwicklung im Zentrum Gümligens in z.T. kleinteiligen Eigen- Anpassung der ZPP (Baureglement) und Erlass GR/ / Süd tumsverhältnissen. Schaffung einer dichten, qualitativ hochwertigen ÜO / Teil-ÜO oder Wettbewerbsverfahren. GDE Überbauung mit Wohnen, Verkauf, Dienstleistung. 34 Zentrumsentwicklung Prioritärer Beitrag zur Siedlungsentwicklung nach innen. Erlass einer Umwandlung Arbeitszone, Zentrumszone und GDE Gümligen / ZPP Lischen- Zone mit Planungspflicht und Erarbeitung eines städtebaulichen ZÖN W in ZPP; Änderung Zonenplan und moos und Bhf. Süd Entwicklungskonzeptes mittels Testplanung und Richtprojekt. Reakti- Baureglement; vierung / Erweiterung des ESP Bahnhof Gümligen. Umsetzung Energierichtplan 38 Uferschutzperimeter zwi- Perimeteranpassung des Zonenplans der Gemeinde Muri an den Harmonisierung mit Regierungsratsbeschluss. (K) schen Gemeinde und Kanton Regierungsratsbeschluss zum Uferschutzgebiet. Ausgleichsflächen Ausgeglichene Flächenbilanz anstreben. Kanto- harmonisieren sichern. nales Planerlassverfahren 39 Anpassung ZPP / ÜO Neuregelung Anschlusses an die Worbstrasse und interne Erschlies- Anpassung der ZPP im Baureglement und der GDE Schürmattstrasse sung. Gebäudehöhen korrigieren und teilweise Wohnen zulassen. ÜO; Abstimmung mit TBA (K) Bestehende Planungszone. 40 ZÖN Gemeindehaus und Umzonung des Teiles Gemeindeverwaltung und des direkten Umfel- Änderung Baureglement und Zonenplan GDE Bahnhöfli des in eine ZÖN oder ZPP, Bestand nicht mehr zonenkonform und bauliche Entwicklung behindert; Optimierung des Zentrumsgebietes. 2.3 Massnahmenpakete in Umsetzung 2.3.1 Paket 1 (2013, ordentliches Verfahren) Pos. Massnahme Aktueller Status Voraussichtliche Rechtsgültigkeit 28 Waldfeststellung (Teilrechtsgültigkeit) Beschwerdeverfahren Ende 2018 2.3.2 Paket 3 (2017, ordentliches Verfahren) Pos. Massnahme Aktueller Status Voraussichtliche Rechtsgültigkeit 8 Revision Baulinienpläne und Waldabstandslinien 29 Digitaler Zonenplan + ÖREB 12 Festlegung Gewässerräume kantonaleVorprüfung 2019 33 Anpassung ZPP Turbenweg / Süd 7 Revision der Vorschriften Zonen öffentlicher Nutzung 39 Anpassung ZPP / ÜO Schürmattstrasse 2.3.3 Sonstige Verfahren Pos. Massnahme Aktueller Status Voraussichtliche Umsetzung 31 Betriebskonzept Thunstrasse (KTM) Auswertung Mitwirkung (Kanton) Bau 2018-2020 2 Generell ZPP und ÜO überprüfen Konzeptionsentwurf steht; in Vorberei- Langjährig im Zuge der Revision von tung zur Beschlussfassung ZPP und ÜO 10 Richtplanung aktualisieren Beschlussfassung zur Vorprüfung 2018 25 ZPP / ÜO Tannental I Bedarfsermittlung Grundeigentümer; 2018/19 Sicherung Finanzierung 15 Standplatz Fahrende ZöN X Entwurf öffentl. Mitwirkung 2019 2.4 Erfolgreich umgesetzte Ortsplanungsvorlagen Massnahme Bemerkung Gültigkeit Gebäudetypologie liberalisieren Keine fixen Längen- / Breitenvorgaben, sondern resultierende Fläche als flexiblere Vorga- 2016 be Gefahrenkarte in Zonenplan übertragen In Zonenplan übertragen 2016 Schutzplan Umwelt in Zonenplan übertragen Archäologische und Umweltobjekte aktualisiert und in Zonenplan übertragen; Baudenkma- 2016 le als Massnahme (Q) Ortsbildschutz weiterzuführen Aussenantennen Aktualisierung auf Basis des Ortsbildschutzes; Aufhebung Moratorium Gemeindeordnung 2017 Gegenvorschlag zur Initiative Einzonungsmoratorium Reduktion der Moratoriumslaufzeit und Ergänzung von Ausnahmetatbeständen 2016 „grünBLEIBTgrün“ Revision Reklamereglement Aktualisierung 2017 ÜO Ballsporthalle Moos Neue ÜO im Gebiet der Schul- und Sportanlage 2016 Brüggliweg 2, Kindergarten Umgezont in W2 im geringfügigen Verfahren 2014 Grossholzweg 9 Umgezont in WL im geringfügigen Verfahren 2014 ZöN Steinhübeli Abstimmung September 2016 2016 Feldstrasse 55, ZöN Y Erweiterung ZÖN im geringfügigen Verfahren 2014 Begegnungszone Bahnhof Neugestaltung Begegnungszone und Bau Wetterschutz 2017 Anpassung Parkierung ÜO Lehmgrube Schaffung von Parkfelder in gemeinsamer Nutzung durch Bärtschihaus und Nachbarlie- 2017 genschaft; Anpassung der ÜO im geringfügigen Verfahren ÜO Lehmgrube Parkierung Geringfügige Anpasung der ÜO für gemeinsam genutzte Parkplätze für Bärtschihaus und 2017 benachbartem Gewerbegebäude Aktualisierung Energiebestimmungen Baureglement Anpassung an übergeordnete Energiegesetzgebung 2017 Fahrplan Ortsplanung 180824.docx Seite 8
2.5 Abgelehnte oder gestrichene Massnahmen Massnahme Bemerkung Vorland Elfenaustrasse der Landhauszone zuschlagen Planerlassverfahren abgebrochen. Gemäss Auskunft AGR gelten für Vorland auf Strassenparzellen die gleichen Nutzungsvorschriften wie auf den ans Vorland angrenzenden Grundstücken; Anpassung Zonen- plan nicht erforderlich Aarebad Muri Gestrichen. Keine Ausbauabsicht mehr, daher auch kein planerischer Handlungsbedarf. Aarwil Gestrichen. Gründe, die zur Ablehnung der ZPP im Jahr 1994 führten haben bis auf Weiteres Bestand. Kein planerischer Handlungsbedarf. Thoracker ZÖN Z Gestrichen. Mit Massnahme „C_Aktualisierung ZPP und ÜO“ werden die Zonen gesamthaft geprüft und planerischer Handlungsbedarf neu definiert und priorisiert. ÜO Eichholz Gestrichen. Mit Massnahme „C_Aktualisierung ZPP und ÜO“ werden die Zonen gesamthaft geprüft und planerischer Handlungsbedarf neu definiert und priorisiert. Dentenbergstrasse 6a, Kindergarten Gestrichen. Kindergarten bleibt langfristig erhalten, daher kein planerischer Handlungsbedarf. Zwischennutzungen ermöglichen Gestrichen. Nicht im Baureglement regelbar Dammweg 17, Parzelle 1947 Gestrichen. Massnahme zu geringfügig; kein Eigentümerbedürfnis bekannt. Alte Gärtnerei Hüenlifeld Gestrichen. Kein Eigentümerbedürfnis bekannt. Schlossareal Muri Gestrichen. Keine Einzelmassnahme. Prüfung im Rahmen der Zweckbestimmung der siedlungsinternen Grünräume. Bellevuestrasse 18, Parzelle 1667 Pfarrhaus Mittelfristiger Eigentümerbedarf nicht bestätigt. Hofgut Mittelfristiger Eigentümerbedarf nicht bestätigt. HACO AG Gestrichen. Anliegen HACO: Gebäudehöhe am bestehenden Standort Tannackerstrasse/Worbstrasse (A2) um ca. 18 bis 20 m vergrössern. Mittelfristiger Eigentümerbedarf nicht bestätigt. Hühnliwaldweg 2; Bestandteil Parzelle 312 Gestrichen. Massnahme zu geringfügig. Bei konkretem Eigentümerbedarf Massnahme prüfen. Hiltystrasse, Parzelle 1244 Gestrichen, da kein Planungsgeschäft: Bauverbot im Grundbuch aufheben und Bauzonenreserve im Sinne der Zone W2 aktivieren. Schrebergärten umsiedeln. Melchenbühl, Reservefläche Tramdepot Saali Bauzonenrochade mangels belastbarer Ansprüche als Bauzone nicht möglich. Tankstellen Thunstrasse Keine strategische Relevanz / neue Einordnung nicht nötig. Gebäudehöhen anpassen Seit Anfag der 90er Jahre sind die technischen anforderungen (Energie, Sicherheit) derart gestiegen, dass eine zunehmend knappe Raumhöhe resultiert. Ist in Massnahme 9 „Überobligatorische Massnah- men“ berücksichtigt. Abstandsregeln vereinfachen Eine Überlagerung von Gebäudeabständen ist aufgrund übergeordneten Rechts unzulässig. Stattdessen einzelne Erleichterungen in Massnahme 9 „Überobligatorische Massnahmen“ berücksichtigt. Sicherung kommunale Abfallsammelstelle Erfordernis ist nicht mehr gegeben. Fahrplan Ortsplanung 180824.docx Seite 9
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