Fahrplan Ortsplanung - Muri-Gümligen

 
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Fahrplan Ortsplanung - Muri-Gümligen
Fahrplan Ortsplanung

Stand: August 2018
Fahrplan Ortsplanung - Muri-Gümligen
Fahrplan Ortsplanung 180824.docx   Seite 2
Fahrplan Ortsplanung - Muri-Gümligen
Inhalt

1       Strategische und operative Ortsplanung                4
1.1     Ausgangslage und generelles Vorgehen                  4
1.2     Strategische Ortsplanung                              5
1.3     Operative Ortsplanung                                 5
1.4     Koordination und Priorisierung der Einzelmassnahmen   5

2       Massnahmenübersicht                                   6
2.1     Übersichtsplan                                        6
2.2     Anzugehende ortsplanerische Fragestellungen           7
2.3     Massnahmenpakete in Umsetzung                         8
2.4     Erfolgreich umgesetzte Ortsplanungsvorlagen           8
2.5     Abgelehnte oder gestrichene Massnahmen                9

Titelbild: © 2008 by Tim Green, https://flic.kr/p/4SUZ9g

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1       Strategische und operative Ortsplanung

1.1      Ausgangslage und generelles Vorgehen

Abbildung 1: Parallele Verfolgung von strategischer und operativer Ortsplanung

Die Baurechtliche Grundordnung der Gemeinde Muri bei Bern stammt aus dem Jahre 1994 und wäre demzufolge
längstens einer Gesamtrevision unterzogen worden, die eigentlich alle 15 Jahre vorzusehen ist. Im Zeitraum 2006 –
2012 sind jedoch zwei Ortsplanungsrevisionen (OPR) in Folge vom Volk abgelehnt worden. Die Gemeinde stand
damit vor der Herausforderung, nach den negativen Abstimmungen ihre Entwicklungsfähigkeit zu bewahren bzw.
wieder zu erringen. In der Ortsplanung wurde auf diesen Sachverhalt in dem Sinne reagiert, dass die Komplexität des
Verfahrens fortan in einzelne Massnahmenpakete aufgeteilt wurde. Da die Planungsabläufe und Zuständigkeiten
nicht beeinflussbar waren, mussten die Inhalte den Gegebenheiten angepasst werden. Das heisst, dass die Änderun-
gen in Einzelmassnahmen, sogenannten Nutzungsplanungsteilrevisionen (NPTR), zur Abstimmung und Umsetzung
kommen; der Prozess wird auch als „rollende Ortsplanung“ bezeichnet.

Die Vorteile liegen in einer besseren Überschaubarkeit für die Bevölkerung. Klar abgrenzbare Themenfelder und
räumliche Bereiche machen Konsequenzen und Interessen transparenter und ermöglichen eine klarere Abwägung
der Vor- und Nachteile. Der aktuelle Handlungsbedarf in der Ortsplanung wird damit gedeckt, dass einzelne Pakete
vor Nutzungsplanungsteilrevisionen parallel zum laufenden Prozess der Ortsplanung (Richtplanung) durchgeführt
werden. Die NPTR erfolgen als Einzelvorlagen und sind abgestimmt auf den übergeordneten Ortsplanungsprozess.
Aus Verfahrensgründen durchlaufen mehrere Massnahmenpakete das Planerlassverfahren, parallel oder in unter-
schiedlichen Zeiträumen.

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1.2      Strategische Ortsplanung

Abbildung 2: Plan Räumliches Leitbild 2016

Rasche Ortsplanerische Handlungsfähigkeit hatte eine grosse Bedeutung, weswegen zunächst flankiert durch um-
fangreiche partizipatorische Massnahmen ein Räumliches Leitbild 2016 durch den Gemeinderat erlassen wurde. Ge-
stützt darauf wurde die Richtplanung in den Teilplänen Siedlungsentwicklung und Verkehr revidiert. Die Richtpläne
Landschaft von 2009 und Energie von 2015 wurden aufgrund ihrer Aktualität belassen. Um die Siedlungsentwicklung
nach innen (SEin) zu befördern, wurde zudem parallel zur Richtplanung ein Freiraumkonzept entwickelt, das den
ökologisch konnotierten Landschaftsrichtplan um die gesellschaftlichen Freiraumbedürfnisse ergänzt.

Die Revidierten Richtpläne befinden sich aktuell in der kantonalen Vorprüfung. Eine Beschlussfassung im laufenden
Jahr ist angestrebt. Der Aktuelle Stand kann auf der Homepage der Gemeinde unter www.muri-guemligen.ch (>
Ortsplanung Muri-Gümligen) eingesehen werden.

1.3      Operative Ortsplanung
Bereits parallel zur Entwicklung des strategischen Rahmens wurden in der rollenden Ortsplanung Einzelgeschäfte,
gebündelt zu Paketen, ins Planerlassverfahren gegeben und zur Rechtsgültigkeit gebracht. Dies erfolgte zunächst für
vorwiegend dringliche, aber strategisch nicht relevante Vorhaben; in dem Masse, wie sich der strategische Rahmen
jedoch klärte, auch für bedeutendere Massnahmen. Eine Übersicht der erfolgreich absolvierten Ortsplanungsmass-
nahmen findet sich im Kapitel 2.4.

1.4      Koordination und Priorisierung der Einzelmassnahmen
Aufgrund des grossen Entwicklungsdrucks werden parallel zur gesamthaften Ortsplanung erste Teilrevisionen der
Nutzungsplanung durchgeführt. Widersprüche aus den Verfahren werden mittels einer aufmerksamen Planungskoor-
dination ausgeschlossen. Damit ist man in Teilen bereits heute ortsplanerisch handlungsfähig.

Die Massnahmen werden priorisiert, systematisch paketweise vorbereitet und in das Planerlassverfahren gegeben.
Als koordinierende Richtschnur der Umsetzung dient das vorliegende Dokument.

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2       Massnahmenübersicht

2.1      Übersichtsplan
Nur räumlich eindeutig zuweisbare Massnahmen sind im Plan dargestellt.

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                               1
                                                            34   6
                                                                     33
                                                       32
                                                  39

                                             30

                                                                                   26   15

                                                            24                     25
                                                             5                 4
               3                   31   40

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2.2      Anzugehende ortsplanerische Fragestellungen
Die Ausführungen spiegeln eine Momentaufnahme sich ständig ergänzender Erkenntnisse und sich verändernder
Rahmenbedingen wider. Anpassungen bis zum Planerlassverfahren sind daher möglich.

Nr Gegenstand                       Ziele / Erläuterungen                                                 Massnahmen / Instrumente                         Wer
1     ZPP Rütibühl Süd              Erlass ZPP; Revision ÜO; Bauliche Aufwertung und Verdichtung          Änderung Baureglement und Zonenplan. Neue       GDE
                                    ermöglichen                                                           ÜO in GR-Kompetenz.
2     Generell ZPP und ÜO           Ermittlung des planerischen Handlungsbedarfs (übergeordnetes          Konzeption; nur Vorbereitung für allfällige     GR
      überprüfen                    Recht, veränd. Rahmenbedingungen, Räumliches Leitbild). Aufzeigen     Planerlassverfahren.
                                    planerischer Lösungsmöglichkeiten und Priorisierung.
3     Zentrumsentwicklung Muri /    Synthese der Einzelmassnahmen „Gewerbering Thunstr.“, „Clairière“,    Änderung Baureglement, Änderung Zonenplan       GDE
      5-Egg                         „ZPP Krone“, „1.Bautiefe Thunstr.“.als Zentrumsentwicklung Muri auf   mit vorgelagertem Testplanungsverfahren
                                    Basis des Räumlichen Leitbildes. Bauliche Aufwertung und Verdich-
                                    tung ermöglichen
4     Strassenplan Eichholzweg /    Rechtliche Sicherung der Erschliessung entlang des Eichholzwegs       ÜO                                              GDE
      Erschliessung Halen           zur Aktivierung von Bauzonenreserven
5     ÜO Storchenhübeli             Siedlungsverdichtung mittels Sondernutzungsplanung für eine Wohn-     Änderung Baureglement;Änderung Zonenplan;       GDE
                                    baute unter Einbezug einer Parzelle der Friedhofs-ZÖN und einer       Genehmigung ÜO; Umsetzung Energierichtplan
                                    weiteren der W2.
6     Koordinations-ÜO für ZPP      Verankerung des Masterplans mittels Koordinations-ÜO.                 ÜO                                              GR
      Westliches Zentrum Gümli-
      gen
7     Revision der Vorschriften     Art und Mass der Nutzung heutigen Erfordernissen und der zukünfit-    Baureglementsänderung, ggf. Zonenplananpas-     GDE
      Zonen öffentlicher Nutzung    gen Entwicklung anpassen. Vorrangig Beschränkung von Gebäude-         sung.
                                    längen überprüfen und Widersprüche mit Bestandsbauten aufheben.
8     Revision Baulinienpläne und   Neben Baureglement und Zonenplan bestehen über 30 rechtskräfti-       Aufhebung von Plänen und Übertrag gültiger      GDE
      Waldabstandslinien            gen aber zum Teil veraltete Baulinienpläne, die Rechtsunsicherheit    Elemente in neue zusammenfassende Pläne.
                                    schaffen und Anlässlich des ÖREB bereinigt werden sollten.
9     Umstellung des Bauregle-      Anlässlich der Massnahme 11 (BMBV) eine Anzahl einzelner kleinerer    Änderung Baureglement                           GDE
      ments – „überobligatorische   freiwilliger Anpassungen im Baureglement
      Massnahmen“
29    Digitaler Zonenplan + ÖREB    Anlässlich der Einführung des Katasters für öffentlich-rechtliche     Zahlreiche marginale Anpassungen des Zonen-     GR /
                                    Eigentumsbeschränkungen und des digitalen Zonenplans sind Vek-        plans. Veraltete Pläne formell aufheben.        GDE
                                    tordaten und amtliche Vermessung zu harmonisieren und das Plan-
                                    werk zu bereinigen.
10    Richtplanung aktualisieren    Zweite Stufe der Ortsplanung Muri-Gümligen.                           Richtpläne Siedlungsentwicklung und Verkehr     GR
                                                                                                          revidieren.
11    Umstellung des Bauregle-      Anpassung an die am 1. August 2011 in Kraft getretene kantonale       Änderung Baureglement                           GDE
      ments auf BMBV – „obligato-   Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen bis Ende
      risch                         2020. Z.B. Grünflächenziffen.
12    Festlegung Gewässerräume      Die Gemeinde hat gem. Gewässerschutzgesetz bis Ende 2018              Änderung Baureglement                           GDE
                                    Gewässerräume festzulegen                                             Änderung Zonenplan
13    Innenentwicklung Wohnzo-      Verdichtungsmöglichkeiten in generellen Wohnzonen schaffen.           Anpassung Zonenplan; Anpassung Bauregle-        GDE
      nen                                                                                                 ment
14    Nutzungsbonus bei Quali-      Niederschwellige Qualitätsverfahren im Baureglement vorsehen; z.B.    Anpassung Baureglement                          GDE
      tätsverfahren                 Nutzungsbonus, wenn Gestaltungsausschuss involviert wird.
15    Standplatz Fahrende ZöN X     Ausweitung des Winterstandplatzes auf ganzjährige Benutzbarkeit.      Erlass einer kantonalen ÜO                      AGR
                                                                                                                                                          (K)
18    ZPP Mattenstrasse           Ablösung der Arbeitszone südlich der Mattenstrasse durch eine ZPP,      Anpassung Baureglement und Zonenplan            GDE
                                  die eine Mischung von Wohnen und Arbeitsnutzung erlaubt.
20    Grünzonen überprüfen        Zweckartikel für Grünzonen im Baureglement (wie OPR 2012);              Änderung Baureglement                           GDE
                                  Notwendigkeit Grünzonen prüfen (Breichtenstrasse)
21    Revision Arbeitsplatzzonen  Zusammenlegung Zonen A1 und A2 zu einer einzigen Arbeitszone            Änderung Zonenplan; Änderung Baureglement       GDE
24    Friedhofentwicklung sichern Infrastrukturreserven langfristig sichern und eine Aufwertung im        Baulich-räumliches Zusammenspiel der Fried-     GR
                                  Gesamtsystem Friedhöfe, Kirche und Pfrundmatte mit sinnvollen           hofteile optimieren; eigentums- und planungs-
                                  Wegebeziehungen erzielen                                                rechtliche Massnahmen sichern
25    ZPP / ÜO Tannental I        Anpassung von ZPP und ÜO nach Erfordernissen des Räumlichen             Änderung Baureglement; (siehe OPR 2012);        GDE
                                  Leitbildes. Wohn- und Gewerbenutzung neu ordnen. Energierichtplan       Umsetzung Energierichtplan
                                  berücksichtigen.
26    ZPP Tannental II, "Kamata" ZPP-Bestimmungen anpassen. Weitere massvolle Anteile Verkaufs-           Änderung Baureglement.                          GDE
                                  nutzung prüfen, um den dauerhaften Flächenleerstand zu beenden.
                                  Umsetzung Energierichtplan
27    Ortsbildschutz              Aufhebung des Schutzplans 94 durch aktualisierte Überführung der        Umfassende Aktualisierung des Ortsbildschut-    GDE
                                  Ensembleschutzgebiete als Ortsbildschutzgebiete und Strukturerhal-      zes. Darstellung schützens- und erhaltenswer-
                                  tungsgebiete in den Zonenplan. Gleichzeitig Überprüfung der Zonen-      ter Objekte nur im Bauinventar der kantonalen
                                  arten mit Ortsbildschutzaspekten. Kanton muss Voraussetzungen           Denkmalpflege. Änderung Zonenplan, Schutz-
                                  schaffen mittels Revision Schutzobjekte / Baugruppen.                   plan, Baureglement
30    Entwicklung Schürmatte      Lärmschutzriegel mit Gewerbe-/Dienstleistungsbauten entlang Auto-       ZPP (Gewerbe, Wohnen) und ZÖN (Park) mit        GDE
                                  bahn, Wohnüberbauung im Mittelfeld u. Gemeindepark im Südwesten.        Änderungen in Baureglement und Zonenplan
31    Betriebskonzept Thunstrasse Neugestaltung Strassenraum; Verlegung Tramgleise, Doppelspur            Projektleitung Tiefbauamt des Kantons im        TBA
      (KTM)                                                                                               Verfahren nach Eisenbahnrecht; Ausführung       (K)

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2018
32     Melchenbühlplatz          Sanierung und Umgestaltung zu einem Kreisel. Projektleitung Tief-          Kantonales Strassenplanverfahren.                 TBA
                                 bauamt des Kantons; vier Gemeindestrassen betroffen                                                                          (K)
33     Anpassung ZPP Turbenweg Arealentwicklung im Zentrum Gümligens in z.T. kleinteiligen Eigen-           Anpassung der ZPP (Baureglement) und Erlass       GR/
       / Süd                     tumsverhältnissen. Schaffung einer dichten, qualitativ hochwertigen        ÜO / Teil-ÜO oder Wettbewerbsverfahren.           GDE
                                 Überbauung mit Wohnen, Verkauf, Dienstleistung.
34     Zentrumsentwicklung       Prioritärer Beitrag zur Siedlungsentwicklung nach innen. Erlass einer      Umwandlung Arbeitszone, Zentrumszone und          GDE
       Gümligen / ZPP Lischen-   Zone mit Planungspflicht und Erarbeitung eines städtebaulichen             ZÖN W in ZPP; Änderung Zonenplan und
       moos und Bhf. Süd         Entwicklungskonzeptes mittels Testplanung und Richtprojekt. Reakti-        Baureglement;
                                 vierung / Erweiterung des ESP Bahnhof Gümligen. Umsetzung
                                 Energierichtplan
38     Uferschutzperimeter zwi-  Perimeteranpassung des Zonenplans der Gemeinde Muri an den                 Harmonisierung mit Regierungsratsbeschluss.       (K)
       schen Gemeinde und Kanton Regierungsratsbeschluss zum Uferschutzgebiet. Ausgleichsflächen            Ausgeglichene Flächenbilanz anstreben. Kanto-
       harmonisieren             sichern.                                                                   nales Planerlassverfahren
39     Anpassung ZPP / ÜO        Neuregelung Anschlusses an die Worbstrasse und interne Erschlies-          Anpassung der ZPP im Baureglement und der         GDE
       Schürmattstrasse          sung. Gebäudehöhen korrigieren und teilweise Wohnen zulassen.              ÜO; Abstimmung mit TBA (K)
                                 Bestehende Planungszone.
40     ZÖN Gemeindehaus und      Umzonung des Teiles Gemeindeverwaltung und des direkten Umfel-             Änderung Baureglement und Zonenplan               GDE
       Bahnhöfli                 des in eine ZÖN oder ZPP, Bestand nicht mehr zonenkonform und
                                 bauliche Entwicklung behindert; Optimierung des Zentrumsgebietes.

2.3       Massnahmenpakete in Umsetzung

2.3.1       Paket 1 (2013, ordentliches Verfahren)
Pos.     Massnahme                                                                Aktueller Status                         Voraussichtliche Rechtsgültigkeit
 28      Waldfeststellung (Teilrechtsgültigkeit)                                  Beschwerdeverfahren                       Ende 2018

2.3.2       Paket 3 (2017, ordentliches Verfahren)
Pos.     Massnahme                                                               Aktueller Status                           Voraussichtliche Rechtsgültigkeit
8        Revision Baulinienpläne und Waldabstandslinien
29       Digitaler Zonenplan + ÖREB
12       Festlegung Gewässerräume
                                                                                 kantonaleVorprüfung                        2019
33       Anpassung ZPP Turbenweg / Süd
7        Revision der Vorschriften Zonen öffentlicher Nutzung
39       Anpassung ZPP / ÜO Schürmattstrasse

2.3.3       Sonstige Verfahren
Pos.     Massnahme                                                               Aktueller Status                          Voraussichtliche Umsetzung
 31      Betriebskonzept Thunstrasse (KTM)                                       Auswertung Mitwirkung (Kanton)            Bau 2018-2020
  2      Generell ZPP und ÜO überprüfen                                          Konzeptionsentwurf steht; in Vorberei-    Langjährig im Zuge der Revision von
                                                                                 tung zur Beschlussfassung                 ZPP und ÜO
 10      Richtplanung aktualisieren                                              Beschlussfassung zur Vorprüfung           2018
 25      ZPP / ÜO Tannental I                                                    Bedarfsermittlung Grundeigentümer;        2018/19
                                                                                 Sicherung Finanzierung
 15      Standplatz Fahrende ZöN X                                               Entwurf öffentl. Mitwirkung               2019

2.4       Erfolgreich umgesetzte Ortsplanungsvorlagen
Massnahme                                                  Bemerkung                                                                                   Gültigkeit
Gebäudetypologie liberalisieren                            Keine fixen Längen- / Breitenvorgaben, sondern resultierende Fläche als flexiblere Vorga-   2016
                                                           be
Gefahrenkarte in Zonenplan übertragen                      In Zonenplan übertragen                                                                     2016
Schutzplan Umwelt in Zonenplan übertragen                  Archäologische und Umweltobjekte aktualisiert und in Zonenplan übertragen; Baudenkma-       2016
                                                           le als Massnahme (Q) Ortsbildschutz weiterzuführen
Aussenantennen                                             Aktualisierung auf Basis des Ortsbildschutzes; Aufhebung Moratorium Gemeindeordnung         2017
Gegenvorschlag zur Initiative Einzonungsmoratorium         Reduktion der Moratoriumslaufzeit und Ergänzung von Ausnahmetatbeständen                    2016
„grünBLEIBTgrün“
Revision Reklamereglement                                  Aktualisierung                                                                              2017
ÜO Ballsporthalle Moos                                     Neue ÜO im Gebiet der Schul- und Sportanlage                                                2016
Brüggliweg 2, Kindergarten                                 Umgezont in W2 im geringfügigen Verfahren                                                   2014
Grossholzweg 9                                             Umgezont in WL im geringfügigen Verfahren                                                   2014
ZöN Steinhübeli                                            Abstimmung September 2016                                                                   2016
Feldstrasse 55, ZöN Y                                      Erweiterung ZÖN im geringfügigen Verfahren                                                  2014
Begegnungszone Bahnhof                                     Neugestaltung Begegnungszone und Bau Wetterschutz                                           2017
Anpassung Parkierung ÜO Lehmgrube                          Schaffung von Parkfelder in gemeinsamer Nutzung durch Bärtschihaus und Nachbarlie-          2017
                                                           genschaft; Anpassung der ÜO im geringfügigen Verfahren
ÜO Lehmgrube Parkierung                                    Geringfügige Anpasung der ÜO für gemeinsam genutzte Parkplätze für Bärtschihaus und         2017
                                                           benachbartem Gewerbegebäude
Aktualisierung Energiebestimmungen Baureglement            Anpassung an übergeordnete Energiegesetzgebung                                              2017

Fahrplan Ortsplanung 180824.docx                                                                                                                              Seite 8
2.5      Abgelehnte oder gestrichene Massnahmen
Massnahme                                            Bemerkung
Vorland Elfenaustrasse der Landhauszone zuschlagen   Planerlassverfahren abgebrochen. Gemäss Auskunft AGR gelten für Vorland auf Strassenparzellen die
                                                     gleichen Nutzungsvorschriften wie auf den ans Vorland angrenzenden Grundstücken; Anpassung Zonen-
                                                     plan nicht erforderlich
Aarebad Muri                                         Gestrichen. Keine Ausbauabsicht mehr, daher auch kein planerischer Handlungsbedarf.
Aarwil                                               Gestrichen. Gründe, die zur Ablehnung der ZPP im Jahr 1994 führten haben bis auf Weiteres Bestand.
                                                     Kein planerischer Handlungsbedarf.
Thoracker ZÖN Z                                      Gestrichen. Mit Massnahme „C_Aktualisierung ZPP und ÜO“ werden die Zonen gesamthaft geprüft und
                                                     planerischer Handlungsbedarf neu definiert und priorisiert.
ÜO Eichholz                                          Gestrichen. Mit Massnahme „C_Aktualisierung ZPP und ÜO“ werden die Zonen gesamthaft geprüft und
                                                     planerischer Handlungsbedarf neu definiert und priorisiert.
Dentenbergstrasse 6a, Kindergarten                   Gestrichen. Kindergarten bleibt langfristig erhalten, daher kein planerischer Handlungsbedarf.
Zwischennutzungen ermöglichen                        Gestrichen. Nicht im Baureglement regelbar
Dammweg 17, Parzelle 1947                            Gestrichen. Massnahme zu geringfügig; kein Eigentümerbedürfnis bekannt.
Alte Gärtnerei Hüenlifeld                            Gestrichen. Kein Eigentümerbedürfnis bekannt.
Schlossareal Muri                                    Gestrichen. Keine Einzelmassnahme. Prüfung im Rahmen der Zweckbestimmung der siedlungsinternen
                                                     Grünräume.
Bellevuestrasse 18, Parzelle 1667 Pfarrhaus          Mittelfristiger Eigentümerbedarf nicht bestätigt.
Hofgut                                               Mittelfristiger Eigentümerbedarf nicht bestätigt.
HACO AG                                              Gestrichen. Anliegen HACO: Gebäudehöhe am bestehenden Standort Tannackerstrasse/Worbstrasse
                                                     (A2) um ca. 18 bis 20 m vergrössern. Mittelfristiger Eigentümerbedarf nicht bestätigt.
Hühnliwaldweg 2; Bestandteil Parzelle 312            Gestrichen. Massnahme zu geringfügig. Bei konkretem Eigentümerbedarf Massnahme prüfen.
Hiltystrasse, Parzelle 1244                          Gestrichen, da kein Planungsgeschäft: Bauverbot im Grundbuch aufheben und Bauzonenreserve im
                                                     Sinne der Zone W2 aktivieren. Schrebergärten umsiedeln.
Melchenbühl, Reservefläche Tramdepot Saali           Bauzonenrochade mangels belastbarer Ansprüche als Bauzone nicht möglich.
Tankstellen Thunstrasse                              Keine strategische Relevanz / neue Einordnung nicht nötig.
Gebäudehöhen anpassen                                Seit Anfag der 90er Jahre sind die technischen anforderungen (Energie, Sicherheit) derart gestiegen,
                                                     dass eine zunehmend knappe Raumhöhe resultiert. Ist in Massnahme 9 „Überobligatorische Massnah-
                                                     men“ berücksichtigt.
Abstandsregeln vereinfachen                          Eine Überlagerung von Gebäudeabständen ist aufgrund übergeordneten Rechts unzulässig. Stattdessen
                                                     einzelne Erleichterungen in Massnahme 9 „Überobligatorische Massnahmen“ berücksichtigt.
Sicherung kommunale Abfallsammelstelle               Erfordernis ist nicht mehr gegeben.

Fahrplan Ortsplanung 180824.docx                                                                                                                     Seite 9
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