Covid-19-Schutzkonzept des FC Muri-Gümligen gültig für Trainings- und Spielbetrieb ab 6.6.2020
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Covid-19-Schutzkonzept des FC Muri-Gümligen gültig für Trainings- und Spielbetrieb ab 6.6.2020 1. Rahmenbedingungen Wir freuen uns alle sehr über die weiteren Lockerungen, die der Bundesrat für die Zeit nach dem 6. Juni 2020 beschlossen hat. Dadurch kehrt endlich wieder ein Stück Normalität in den Trainings- und vor allem auch in den Spielbetrieb zurück. 1.1. Ab dem 6. Juni 2020 erfolgt die dritte Etappe der Massnahmenlockerung während der COVID- 19-Epidemie. Dabei wird das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum unter konsequenter Umsetzung der Distanz- und Hygieneregeln und unter Rückverfolgbarkeit von engen Kontakten (Contact Tracing) gelockert. 1.2. Der Bundesrat lockert die verbliebenen Einschränkungen per 6. Juni 2020 weitgehend unter der Bedingung, dass für alle Einrichtungen und Veranstaltungen (sprich Fussballspiele) Schutzkonzepte vorhanden sind. Grundsätzlich müssen die Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin eingehalten werden; können die Distanzregeln aber nicht eingehalten werden, muss die Nachverfolgung enger Personenkontakte (Contact Tracing) mit Präsenzlisten sichergestellt sein (z.B. Spieler-, Funktionären- und Zuschauerlisten bei Trainings und Spiele). 1.3. Ab dem 6. Juni 2020 ist der Trainings- und Spielbetrieb unter Einhaltung des Schutzkonzeptes wieder zulässig. Bei Sportaktivitäten, in denen wie im Fussball ein dauernder enger Körperkontakt erforderlich ist, müssen die Trainings und Spiele so gestaltet werden, dass sie ausschliesslich in beständigen Gruppen stattfinden, mit Führung einer entsprechenden Präsenzliste. Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten) oder wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 2 Metern ohne Schutzmassnahmen. 1.4. Folgende vier Grundsätze müssen im Trainings- und Spielbetrieb zwingend eingehalten werden. 1. Nur symptomfrei ins Training und an Spiele Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen und nicht als Zuschauer anwesend sein. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab. 2. Abstand halten Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Zuschauen, beim Duschen, nach dem Training oder Spiel, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind zwei Meter Abstand nach wie vor einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im eigentlichen Training und im Spiel ist der Körperkontakt wieder zulässig. Pro Person müssen mindestens 10 m2 Trainingsfläche zur Verfügung stehen. 3. Gründlich Hände waschen Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training resp. Spiel gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld. 1
4. Beschränkung der Anzahl anwesender Personen Es dürfen maximal 300 Personen (Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Staff, Zuschauer, etc.) auf der Sportanlage anwesend sein. Für jeden Zuschauer sind mindestens 4 m2 zugängliche Fläche vorzusehen. Der Personenfluss (z.B. beim Betreten und Verlassen der Zuschauerbereiche) ist so zu lenken, dass die Distanz von zwei Metern zwischen den Besuchenden eingehalten werden kann. 1.5. Dieses Covid-19-Schutzkonzept des FCMG basiert auf das Schutzkonzept des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) und gilt für alle Teams, inkl. Fussballschule, des FC Muri-Gümligen (FCMG genannt). 2. Verantwortlichkeiten / Meldungen / Information 2.1. Covid-19 Beauftragter des FCMG ist Bruno Hunziker, Präsident. Meldungen aller Art im Zusammenhang mit dem Covid-19-Schutzkonzept sind an ihn zu richten (bruno.hunziker@fcmg.ch / 079 300 94 15). Er beantwortet ebenfalls allfällige Fragen. 2.2. Die Verantwortung bezüglich der Umsetzung und Einhaltung der durch den Schweizerischen Fussballverband (SFV) ausgearbeiteten Covid-19 Schutzmassnahmen obliegt den Klubs und den Betreibern/innen der Fussballanlagen. 2.3. Den Trainern obliegt die Verantwortung der strikten Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben, die in diesem Covid-19-Schutzkonzept des FCMG umschrieben sind und müssen diese kontrollieren. Er führt die Anwesenheitslisten von Spielern und Staff bei Trainings und Spielen und muss diese 14 Tage aufbewahren; diese müssen auf Verlangen verfügbar sein. 2.4. Vorgehen mit Covid-19 infizierten Personen und/oder mit Krankheitssymptomen • Der Trainer oder die Trainerin ist umgehend über die Krankheits-symptome zu orientieren. • Dieser informiert alle Mitglieder der Trainingsgruppe/Mannschaften und den Covid-19 Beauftragten des FC Muri-Gümligen. • Die Richtlinien des BAG sind zwingend zu befolgen. 2
2.5. Information Eltern und gesetzliche Vertreter • Die Eltern und gesetzlichen Vertreter werden durch den Trainer/die Trainerin über die Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs sowie über die Einhaltung aller Vorgaben informiert. 3. Ziele Der FCMG setzt sich folgendes zum Ziel: • Wir verhalten uns vorbildlich. • Behördliche Vorgaben müssen beachtet werden • Funktionäre/innen, Trainer/innen und Spieler/innen sowie Anlagebesitzer/innen müssen die Sicherheit für alle Beteiligten bieten (Jede/Jeder weiss, was man machen darf und was nicht). • Wir halten uns zudem an die bereits bestehenden, für uns üblichen Vorgaben und Regeln. • Dank der Lockerung des Trainings- und Spielbetriebes können wir den Grundstein für die neue Saison legen und haben Spass am schönsten Spiel der Welt. 4. Besondere Vorgaben für den Trainingsbetrieb 4.1. Wichtigste Änderungen gültig ab 6.6.20 • Für die Platzbelegungen gilt für alle Teams der FCMG-Trainings-Grundbelegungsplan gültig ab 8.6.2020. • Es kann wieder normal trainiert werden (in ganzen, allerdings weiterhin beständigen Teams; mit Zweikämpfen und Trainingsmatches; der Ball darf wieder in die Hand genommen werden) • Duschen, Umziehen etc. kann wieder vor Ort geschehen, sofern die Abstandsregelungen eingehalten werden • Das Trainingsmaterial kann wieder wie gewohnt eingesetzt werden und muss nicht mehr nach jeder Verwendung desinfiziert werden. • Zwingend muss zwecks Protokollierung eine Anwesenheitskontrolle (AWK) der Spieler und Staff geführt werden. Besonders eignet sich clubcorner.ch für die AWK. • Neben den Beteiligten (Spieler und Staff sichergestellt via clubcorner.ch vom Trainer) sind auch alle Personen, die einem Training beiwohnen (Zuschauer) zu registrieren (Name, Vorname, Telefonnummer). • Die entsprechenden Daten sind vom Trainer während 14 Tage aufzubewahren (Ermöglichung des sog. Contact Tracings) und müssen auf Verlangen des Covid-19 Beauftragten des FCMG während der Aufbewahrungszeit verfügbar sein. 4.2. Bleibt weiterhin gültig • Jeder Trainer/jede Trainerin soll, wenn vorhanden, sein/ihr persönliches Trainingsmaterial nutzen. • Das Trainingsmaterial wird nur durch den Trainer / die Trainerin aufgestellt und abgeräumt. Tore müssen abgeschlossen/angekettet werden. • Trainingsplanung soll wenn möglich über clubcorner.ch erfolgen und Trainings sind, wenn möglich, in clubcorner.ch einzutragen. • Auf Rituale wie Handshakes, Abklatschen und gemeinsam feiern ist weiterhin zu verzichten. • Spucken ist verboten. • Das Entsorgen von persönlichem Abfall auf dem Trainingsgelände ist weiterhin untersagt. 5. Besondere Vorgaben für den Spielbetrieb 5.1. Wichtigste Änderungen gültig ab 6.6.20 • Es können wieder Fussballspiele stattfinden. 3
• Zwingend muss zwecks Protokollierung eine Anwesenheitskontrolle (AWK) der Spieler und Staff geführt werden. Besonders eignet sich clubcorner.ch für die AWK. • Neben den Beteiligten (Spieler und Staff sichergestellt via clubcorner.ch vom Trainer) sind auch alle Personen, die einem Training beiwohnen (Zuschauer) vom Verein (Vorstand) zu registrieren (Name, Vorname, Telefonnummer). • Die entsprechenden Daten sind vom Trainer bzw. Vorstand während 14 Tage aufzubewahren (Ermöglichung des sog. Contact Tracings) und müssen auf Verlangen des Covid-19 Beauftragten des FCMG während der Aufbewahrungszeit verfügbar sein. • Begrenzung der Anzahl Personen (inkl. Spieler, Trainer, Schiedsrichter, etc.), die sich gleichzeitig auf der Sportanlage aufhalten, auf maximal 300 (Kontrolle durch Vorstand). 5.2. Bleibt weiterhin gültig • Auf Rituale wie Handshakes, Abklatschen und gemeinsam feiern ist weiterhin zu verzichten. • Spucken ist verboten. • Das Entsorgen von persönlichem Abfall auf dem Trainingsgelände ist weiterhin untersagt. 6. Besondere Vorgaben für Turniere im Kinderfussball 6.1. Ergänzende Informationen des Mittelländischen Fussballverbandes MFV • Für die Durchführung von Turnieren im Kinderfussball sind die «Ergänzenden Informationen zum Schutzkonzept für Turniere im Kinderfussball ab 20. Juni 2020» zu beachten. • Die entsprechenden Dokumente sind diesem Schutzkonzept beigelegt. 7. Besondere Bestimmungen 7.1. Trainingsgelände • Unter Einhaltung der in diesem Schutzkonzept festgelegten Vorgaben können folgende Anlageteile genutzt werden: > Rasenplatz 1 > Rasenplatz 2 > wegen Sanierung erst ab Mitte August 2020 > Kunstrasen > Roter Platz > Spielwiese > Aebnit > Melchenbühl > Moos • Die Vorgaben der Gemeinde sind strikte einzuhalten. • Das Trainingsgelände ist nur über die signalisierten Zugänge zu betreten. • Im Anschluss an das Training ist das Trainingsgelände umgehend zu verlassen, ein Verweilen ist untersagt. • WC-Anlagen: Es steht nur die gekennzeichnete WC-Anlage beim Spielplatz zur Verfügung. 7.2. Clubhaus • Für den Verkauf von Esswaren und Getränken gelten die Vorgaben für «Imbiss-Betriebe, Take-Away, Lieferservice» (COVID-19-Verordnung 2 vom 13.März 2020; Stand 4. April 2020, Kapitel 3, Art 6, Absatz 2). 7.3. Zuschauer / Eltern / Funktionäre Mannschaften, Staffs, Zuschauer/innen, Eltern oder Funktionäre/innen haben bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Zuschauen, beim Duschen, nach dem Training oder Spiel, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen nach wie vor zwei Meter Abstand einzuhalten. 4
7.4. Desinfektion von Material • Das benutzte Trainingsmaterials muss nach der Benutzung nicht mehr desinfiziert werden. 8. Inkrafttreten und Geltungsdauer • Dieses Covid-19-Schutzkonzept tritt am 6. Juni 2020 in Kraft und ersetzt das Schutzkonzept vom 11. Mai 2020. • Es gilt bis auf Widerruf durch den Vorstand des FCMG. • Das Covid-19 Schutzkonzept kann jederzeit den sich verändernden Verhältnissen und den behördlichen Anordnungen angepasst werden. FC Muri-Gümligen Der Vorstand Gümligen, 5. Juni 2020 Beilage: Ergänzende Informationen MFV zum Schutzkonzept für Turniere im Kinderfussball ab 20.6.2020 Geht per Mail an: • Trainer FC Muri-Gümligen • Funktionäre FC Muri-Gümligen Zur Kenntnis per Mail an: Gemeinde Muri bei Bern, Herr A. Friderich Bereichsleiter Schulverwaltung, Sport, Kultur und Sicherheit (SSKS) 5
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Liste Staff-Mitglieder Organisator Total zugelassene Unterschrift Personen 10 Datum Turnier Organisator Diese Liste ist durch den Organisator zu erstellen und 21 Tage aufzubewahren Nr Name, Vorname Natel-Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 7
Liste Gäste des Organisators Total zugelassene Unterschrift Personen 14 Datum Turnier Organisator Diese Liste ist durch den Organisator zu erstellen und 21 Tage aufzubewahren Nr Name, Vorname Natel-Nr. Nr Name, Vorname Natel-Nr. 1 12 2 13 3 14 4 5 6 7 8 9 10 11 8
Liste Eltern / Verwandte bei Junioren E Total zugelassene Unterschrift Personen 21 pro Team Datum Turnier teilnehmender Verein Diese Liste ist durch sämtliche am Turnier teilnehmenden Vereine zu erstellen, dem Organisator abzugeben. Dieser bewahrt die Liste 21 Tage auf Nr Name, Vorname Natel-Nr. Nr Name, Vorname Natel-Nr. 1 12 2 13 3 14 4 15 5 16 6 17 7 18 8 19 9 20 10 21 11 9
Liste Eltern / Verwandte bei Junioren F/G Total zugelassene Unterschrift Personen 15 pro Team Datum Turnier teilnehmender Verein Diese Liste ist durch sämtliche am Turnier teilnehmenden Vereine zu erstellen, dem Organisator abzugeben. Dieser bewahrt die Liste 21 Tage auf Nr Name, Vorname Natel-Nr. Nr Name, Vorname Natel-Nr. 1 11 2 12 3 13 4 14 5 15 6 7 8 9 10 10
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