CSD Hocketse 2019: Informationen für Standbetreibende im Bereich GASTRONOMIE & PROMOTION - CSD Stuttgart

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CSD Hocketse 2019: Informationen für Standbetreibende im Bereich GASTRONOMIE & PROMOTION - CSD Stuttgart
CSD Hocketse 2019:
Informationen für Standbetreibende
im Bereich GASTRONOMIE & PROMOTION

Bewerbung

Für die CSD-Hocketse, das zweitägige Straßenfest im Rahmen des Christopher Street Day (CSD)-Kultur-
festivals (www.csd-stuttgart.de/hocketse), auf Markt- und Schillerplatz vermietet die IG CSD Stuttgart
e.V. Flächen für Gastronomie-, Promotion-, Verkauf- und Informationsstände.

Die nachfolgenden Informationen skizzieren die Rahmenbedingungen für die Anmietung von Flächen.
Eine Bewerbung ist per Onlineformular unter www.csd-stuttgart.de/standplatz einzureichen.

Datum • Ort • Betriebszeiten

       Samstag, 27. Juli 2019 auf dem Markt- und Schillerplatz
        Betriebszeit: 16:00 bis 00:00 Uhr. Programm: 19:00 bis 22:30 Uhr.
       Sonntag, 28. Juli 2019 auf dem Markt- und Schillerplatz sowie in der Kirch- und Stiftstraße
        Betriebszeit: 13:00 bis 23:00 Uhr. Programm: 13:00 bis 22:00 Uhr.

Grundsätzliches • Mietflächen

       Die IG CSD stellt nur die reine Mietfläche zur Verfügung.
       Die angemieteten Flächen werden von den Standbetreibenden auf eigene Rechnung, eigene
        Logistik und eigenes Risiko betrieben.
       Eine Untervermietung an Dritte sowie eine Nutzung durch Dritte sind untersagt.
       Standbetreibende des Vorjahrs haben eine Buchungsoption bis zum 15. Februar auf ihren bis-
        herigen Platz (soweit verfügbar). Nach Ablauf dieser Frist werden nicht wieder gebuchte Flä-
        chen frei bzw. neu vergeben.
       Mietflächenmaße beziehen sich auf den betriebsbereiten Zustand (Aufbaumaße/Nutzfläche
        inkl. Deichsel, Frontklappe, Abstellflächen, eigene Stehtische/Garnituren, Zugangswege etc.).
       Aufbau, Ausgestaltung und Equipment sind alleinige Sache der Standbetreibenden.
       Ein eigener PKW-Kühlwagen-Anhänger darf bei vorheriger Buchung auf einer separaten Fläche
        am Alten Schloss gegen eine Pauschale abgestellt werden. Eine Positionierung direkt am
        Stand/auf der Mietfläche ist nicht möglich.
   Gegen ein pauschales Entgelt ist buchbar:
       a) Stromanschluss in einem Verteilerkasten, je Stand eine Steckdose, Kabeltrommeln bzw. Un-
       terverteiler sind Sache der Standbetreibenden.
       b) Wasseranschluss, direkt am Stand.
       c) Eigener Gasanschluss, anteilige Kosten für zentrale Gasprüfung trägt der Standbetreibende.
      Auf Einweggeschirr und Einweggläser muss verzichtet werden.
      Alkoholfreie Getränke und Bier dürfen ausschließlich als Flaschenware oder in den vorab be-
       stellbaren 0,5-l-Mehrwegbechern ausgeschenkt werden.
      Es herrschen Preisbindungen und einheitliche Verkaufspreise für Getränke. Ebenso ist ein
       Pfand in Höhe von mindestens 2 Euro vereinbart. Unverwechselbare Pfandmarken sowie
       Wechselgeld sind Sache der Standbetreibenden.
      Eigene Musik oder Aktionen mit Lautsprechern sind an den Ständen nicht gestattet.
      Das Verteilen von Werbematerialien (Handzettel, Flyer, Giveaways usw.) ist nur am eigenen
       Stand gestattet. Promotion-Aktionen auf dem Straßenfest oder das Auslegen von Materialien
       auf allgemeinen Flächen (Tische) bedürfen einer Genehmigung durch die IG CSD.

Standgebühren • Abrechnung

      Die IG CSD unterbreitet nach Eingang der Bewerbung über das Onlineformular unter www.csd-
       stuttgart.de/standplatz ein entsprechendes Angebot zur Anmietung der Standfläche(n). Basis-
       verträge werden nach Annahme des Angebots versandt. Rechtzeitig vor der CSD-Hocketse fol-
       gen Vertragsanlagen zu verbindlichen Exklusivitäten, Einkaufs-/Verkaufspreislisten, Bestellfor-
       mularen etc.
      Die Mietpreise für Standflächen richten sich nach:
       a) Art des Angebotes: Getränke & Speisen, Getränke, Speisen, Promotion/Verkauf, Information
       b) Größe: Aufbaumaße/Nutzfläche (m²)
       c) Lage: Kategorie A, B, C.
      Fläche für eigenen PKW-Kühlwagen-Anhänger auf Bestellung: 200 Euro, inklusive Strom.
      Stromanschluss auf Bestellung:
       a) Schuko-Steckdose (230V/16A):             120 Euro.
       b) CEE-Steckdose (400V/16A):                240 Euro.
       c) CEE-Steckdose (400V/32A):                480 Euro.
      Wasseranschluss auf Bestellung:             195 Euro.
      Kosten für Gas-Prüfung:                      95 Euro.
      Alle Preise sind Netto-Preise und verstehen sich je Stand und zzgl. Mehrwertsteuer.
      Zahlungsfrist:        Anzahlung 25%  bei Buchung und nach Rechnungsstellung
                             Rest zu 100%  01. Juli
      Storno bis 30. Juni:                       25% der Standmiete, inklusive Zusatzleistungen.
      Storno/Nichterscheinen ab 01. Juli:      100% der Standmiete, inklusive Zusatzleistungen.
Zufahrt • Aufbau • Abbau • Ruhezeiten

      Zufahrt/Aufbau: Samstag ab 14:30/14:45 Uhr
      Die Stände müssen bis spätestens 15:30 Uhr innerhalb der markierten Mietflächen stehen.
      Der Ausschank beginnt auf dem Marktplatz am Samstag ab ca. 16:00 Uhr, auf dem Schiller-
       platz ab ca. 17:00 Uhr. Diese Zeiten sind abhängig von den Genehmigungen der Stadt Stutt-
       gart, der Abnahme des Lebensmittelkontrolldienstes sowie dem Verlauf der Aufbauarbeiten.
      Parallel zum Straßenfest finden zeitweise Kirchgänge statt, die nicht gestört werden dürfen. Es
       gelten folgende Ruhezeiten für das Bühnenprogramm: Samstag 18-19 Uhr & Sonntag 9-11
       Uhr. Lärmende Aufbauarbeiten sowie lautstarke Aktionen am Stand sind dabei untersagt.
      Die Mietflächen sind noch am Sonntagabend komplett zu räumen.
      Die Zufahrt mit Fahrzeugen zum Abbau ist erst ca. 30 Minuten nach Betriebsschluss gestattet.

Exklusivitäten • zentrale Listungen

      Für die CSD-Hocketse gelten in einigen Bereichen verbindliche Regelungen zu Exklusivitäten
       und zentralen Listungen mit Sponsoren bzw. Getränkeherstellern, d.h.
       - ausschließlich diese Sponsoren-Produkte kommen zum Ausschank
       - einige Sponsoren-Produkte sind verpflichtend im Sortiment vorzuhalten
       - kein Ausschank von Konkurrenzprodukten
       - kein Konkurrenz-Werbematerial/-Branding, z.B. auf Ausschankwagen, Kühlschränken,
         Ausschankeinheiten, Tabletts, Tafeln, Schürzen, Schirmen, Gläsern etc.
      Derzeitige Planung mit Exklusivität: Bier/Biermix: Dinkelacker, Wulle
                                              Softdrinks: Afri-Cola, Bluna, Teinacher
                                              Wasser:         Teinacher
                                              Energy:         Red Bull
                                              Wein/Sekt: Fellbacher Weingärtner eG
                                              Spirituosen: Absolut (Vodka), Havanna (Rum)
      Derzeitige Planung ohne Exklusivität, nur zentrale Listungen:
       d.h. es dürfen auch andere Produkte ausgeschenkt werden, jedoch sind die nachfolgenden
       Produkte für Stände mit alkoholischen Mix-Getränken bzw. Spirituosen verpflichtend:
                                              Gin:           Tanqueray oder Gordon‘s
                                              Whisky:        Johnnie Walker Red oder Black
                                              Likör:          Pimm’s
Getränkelogistik • Zentraleinkauf

      Bestellungen in den Sortimenten der oben beschriebenen Exklusivitäten und zentralen Listun-
       gen werden ausschließlich und verbindlich über die BAYHA GmbH abgewickelt.
       Ansprechperson ist: Herr Thomas Eger, Tel 0711 316363, thomas.eger@bayha.de.
      Selbstverständlich ist auch für weitere Getränkesortimente eine Bestellung über BAYHA mög-
       lich, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
      BAYHA stellt an den Veranstaltungstagen für die bezogenen Waren die Getränkelogistik – La-
       gerhaltung und Kühlung – kostenfrei zur Verfügung.
      Die bestellte Ware steht während des Straßenfests an einem zentralen Ausgabepunkt bereit.
       Die Abholung ist von den Standbetreibenden eigenständig zu organisieren/durchzuführen. Ein
       Lieferservice besteht nicht (Ausnahme: Erstbestückung).
      Für die Getränkelogistik/-lieferung gehen alleinig die Standbetreibenden und die BAYHA GmbH
       eine rechtliche Beziehung in Form von Auftraggeber und Lieferant ein.
      Die Bestellung erfolgt zweigeteilt:
       1.) Gesamtbestellung: alle Getränkemengen, inklusive der Erstbestückung für den laufenden
       Betrieb des jeweiligen Standes über beide Veranstaltungstage hinweg.
       2.) Erstbestückung: Getränkemengen, die von BAYHA am Samstag vor Ausschankbeginn vor-
       gekühlt an den jeweiligen Stand geliefert werden sollen.
      In den Einkaufspreisen sind folgende Leistungen einkalkuliert:
       - Bestellabwicklung
       - Kommission/Rücknahme
       - Service der Erstbelieferung direkt an den Stand (Erstbestückung)
       - Bereitstellung von Getränke-Nachschub vor Ort am zentralen Ausgabepunkt
       - Kühllogistik
       Daraus resultieren zusätzliche Vorteile, wie
       - kein eigener Kühlwagen sowie Stellplatz notwendig
       - Vermeidung kostenpflichtiger Lagerfläche für Getränke-Nachschub am Stand
       - Vermeidung von eigener Lieferlogistik und -personal

Ausschankgenehmigung

      Für den Betrieb von Standflächen mit Verkauf von alkoholischen Getränken ist eine „Gestat-
       tung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs aus besonderem Anlass gem. §12 Gaststät-
       tengesetz“ durch die Standbetreibenden bei der Stadt Stuttgart zu beantragen.
      Antragsfrist ist bereits der 20. Juni, nicht wie im Formular vermerkt 2 Wochen vor dem Event
      Download des Antragsformulars (hier klicken)
       Download eines ausgefülltes Beispiels: Seite 1, Seite 2
      Bitte per E-Mail bis spätestens 20.6. an: gewerbe.gaststaettenrecht@stuttgart.de
       Kopie/cc: standplatz@csd-stuttgart.de
       Betreff: Gestattungsantrag für CSD-Hocketse 2019 von [Organisations-/Firmenname]
Equipment-Vermietungen

      Die IG CSD stellt abseits der Mehrwegbecher kein zusätzliches Equipment (wie z.B. Kühl-
       schränke, Biertischgarnituren, Kabeltrommeln etc.) zur Vermietung bereit. Standbetreibende
       haben sich bei Bedarf eigenständig um eine frühzeitige Equipment-Reservierungen zu küm-
       mern, beispielsweise bei den CSD-Partnern Dinkelacker, Teinacher oder Red Bull.

Übersicht der wichtigsten Fristen/Termine

        15. Februar     Buchungsoption auf bisherige Fläche           bei IG CSD Stuttgart e.V.
       nach Einigung    Versand von Vertrag und Rechnung              durch IG CSD Stuttgart e.V.
  nach Rechnungseingang 25% Anzahlung                                 an IG CSD Stuttgart e.V.
                        Ausschank-Genehmigung
         20. Juni                                                     bei Landeshauptstadt Stuttgart
                        für alkoholische Getränke
          01. Juli      Restzahlung zu 100 Prozent                    an IG CSD Stuttgart e.V.
          01. Juli      Mehrwegbecher-Bestellung                      bei IG CSD Stuttgart e.V.
          01. Juli      Getränke-Bestellung                           bei BAYHA GmbH
          im Juli       Bekanntgabe finaler Standnummer(n)            durch IG CSD Stuttgart e.V.

Kontakt

IG CSD Stuttgart e.V.
Weißenburgstraße 28a, 70180 Stuttgart
Telefon: 0711 40053030
E-Mail: standplatz@csd-stuttgart.de
Web:     www.csd-stuttgart.de/standplatz
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