CYBER SECURITY FAIREVENT: AUS SICHT DATENSCHUTZ - DIE (TOM-) SCHNITTSTELLE ZUR INFORMATIONSSICHERHEIT

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CYBER SECURITY FAIREVENT: AUS SICHT DATENSCHUTZ - DIE (TOM-) SCHNITTSTELLE ZUR INFORMATIONSSICHERHEIT
CYBER SECURITY FAIREVENT:
AUS SICHT DATENSCHUTZ – DIE (TOM-)
SCHNITTSTELLE ZUR INFORMATIONSSICHERHEIT

Karin Tresp | REWE Group | März 2020
CYBER SECURITY FAIREVENT: AUS SICHT DATENSCHUTZ - DIE (TOM-) SCHNITTSTELLE ZUR INFORMATIONSSICHERHEIT
ERFOLGREICH IN
DEUTSCHLAND UND EUROPA

Die REWE Group in Zahlen:

          61,2 Mrd. Euro
                                 360.315             15.686
       GESAMTAUSSENUMSATZ 2018    MITARBEITER 2018    MÄRKTE 2018

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DIE REWE GROUP AUF EINEN BLICK

HANDEL
DEUTSCHLAND

HANDEL
INTERNATIONAL

BAUMARKT

TOURISTIK

SONSTIGE

2020                             REWE Group   3
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IN 22 LÄNDERN EUROPAS MIT
MÄRKTEN UND REISEBÜROS VERTRETEN

BELGIEN KONING AAP · BULGARIEN BILLA · DÄNEMARK APOLLO · FINNLAND APOLLO ·
FRANKREICH KUONI · GROSSBRITANNIEN KUONI · ITALIEN PENNY · LITAUEN IKI · KROATIEN
BIPA · NIEDERLANDE PRIJSVRIJ.NL · NORWEGEN APOLLO · ÖSTERREICH BILLA, MERKUR,
PENNY, BIPA, ADEG, DERTOUR, JAHN REISEN, MEIERS WELTREISEN, ADAC REISEN, BILLA
REISEN · POLEN DERTOUR, JAHN REISEN, MEIERS WELTREISEN, ITS BILLA TRAVEL, EXIM
HOLDING · RUMÄNIEN PENNY, DERTOUR · RUSSLAND BILLA · SCHWEDEN APOLLO · SCHWEIZ
KUONI, HELVETIC TOURS, ITS COOP TRAVEL · SLOWAKEI BILLA, DERTOUR, JAHN REISEN,
MEIERS WELTREISEN, ITS BILLA TRAVEL, EXIM HOLDING · TSCHECHIEN BILLA, PENNY,
DERTOUR, JAHN REISEN, MEIERS WELTREISEN, ITS BILLA TRAVEL, EXIM HOLDING · UKRAINE
BILLA · UNGARN PENNY, DERTOUR, JAHN REISEN, MEIERS WELTREISEN, ITS BILLA TRAVEL,
EXIM HOLDING

2020                                                                                REWE Group   4
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NACHHALTIG HANDELN FÜR EIN BESSERES LEBEN

         Verantwortliches Handeln im Sinne der Gemeinschaft ist   Langfristig kann sie nur weiter wachsen, wenn
         für die REWE Group Bestandteil der Unternehmens-         sie Ressourcen schont, mit Mitarbeitern ebenso
         kultur. Die REWE Group ist davon überzeugt:              wie mit Partnern fair und vertrauensvoll umgeht
                                                                  und einen Beitrag für die Gesellschaft leistet.

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UNTERNEHMENSLEITBILD:
SECHS WERTE FÜR EINE KULTUR

                         GEMEINSAM                                            DIE BESTE LEISTUNG –
                    FÜR EIN BESSERES LEBEN                           FÜR KUNDEN, KAUFLEUTE UND MITARBEITER

       1 / Wir handeln eigenverantwortlich   4 / Wir begegnen einander offen,
       im Sinne der Gemeinschaft.            mit Vertrauen und Respekt. Unser Wort gilt.
       2 / Wir handeln für den Kunden.       5 / Wir ringen um die beste Lösung, entscheiden
       Wir sind mitten im Markt.             wohlüberlegt und handeln konsequent.
       3 / Wir haben Mut für Neues.          6 / Wir sind uns unserer Verantwortung
       Stillstand ist Rückschritt.           bewusst und handeln nachhaltig.

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DATENSCHUTZ UND
INFORMATIONSSICHERHEIT

             Datenschutz

                 Datensicherheit

                                   Informationssicherheit

                                                   IT Security

                   IT Sicherheit
                                              Cyber Security

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DATENSCHUTZ UND INFORMATIONSSICHERHEIT
                              Der Begriff "Datenschutz" ist leider etwas missverständlich und führt daher manchmal innerhalb
                              eines Unternehmens auch zur Verwirrung bezüglich der Abgrenzung zur "Informationssicherheit“

                                             Datenschutz                                                                                     Informationssicherheit

                                                                                                                             Informationssicherheit hat das Ziel, Informationen
 Datenschutz ist kein Selbstzweck im Sinne von Daten zu                                                                      jeglicher Art und Herkunft zu schützen. Dabei können
 schützen, sondern es dient dem Schutz der Menschen                                                                          Informationen auf Papier, in IT-Systemen oder auch in
 und ihrem Recht auf informationelle                                                                                         den Köpfen der Benutzer gespeichert sein.
 Selbstbestimmung, dem Schutz des
 Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung und                                                                         IT-Sicherheit als Teilmenge der Informations-sicherheit
 auch dem Schutz der Privatsphäre.                                                                                           konzentriert sich auf den Schutz elektronisch
                                                                                                                             gespeicherter Informationen und deren Verarbeitung. *

 ➢ Schutz der Menschen                                                                                                       ➢ Schutz der Informationen
 ➢ „Bewahrung des Persönlichkeitsrechts“                                                                                     ➢ „Bewahrung der Unternehmensrechte“

                                        Manchmal decken sich die Interessen, manchmal nicht (Bsp. Auskunftsrecht)!
* Quelle. BSI https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/Kompendium/standard_200_1.pdf?__blob=publicationFile&v=8

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DATENSCHUTZ UND INFORMATIONSSICHERHEIT
        Weiterhin ist nicht allen Menschen der Unterschied zwischen den beiden Begriffen „Daten“ und
        „Informationen“ geläufig, was die Verwirrung im Kontext „Datensicherheit“ noch erhöht

                                        Datenschutz                            Informationssicherheit

                                     Datensicherheit ist ein Bestandteil der Informationssicherheit
        Quelle Abbildung: http://www.potenzialfinder.com/glossar/

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DATENSCHUTZ UND INFORMATIONSSICHERHEIT
                                Sowohl Datenschutz als auch Informationssicherheit beschäftigen mit dem Schutz von Daten,
                                wobei Datenschutz sich „nur“ auf die personenbezogenen Daten fokussiert

                                                Datenschutz                                                                                                        Informationssicherheit
Betrifft personenbezogene Daten                                                                                                     Betrifft alle Informationen*
(und Informationen)
                                                                  Ist Bestandteil von                                                                                           Ist Bestandteil von

                                                                                                               Datensicherheit
Betrifft alle Daten

  Im Unterschied zum Datenschutz befasst sich die Datensicherheit mit dem Schutz von Daten, unabhängig davon ob diese einen
  Personenbezug aufweisen oder nicht.
  Unter den Begriff Datensicherheit fallen daher grundsätzlich auch Daten, die keinen Personen-bezug haben sowohl digital als auch
  analog.
  Datensicherheit soll Sicherheitsrisiken begegnen und die Daten vor z.B. Manipulation, Verlust oder unberechtigter Kenntnisnahme
  schützen. Hier geht es also nicht um die Frage, ob Daten überhaupt erhoben und verarbeitet werden dürfen (das ist eine Frage des
  Datenschutzes), sondern um die Frage, welche Maßnahmen zum Schutz der Daten erhoben werden müssen.*

                                                              Datenschutz betrachtet „nur“ die personenbezogenen Daten
* Quelle: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/unterschiede-zwischen-datenschutz-datensicherheit-informationssicherheit-oder-it-sicherheit/

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DATENSCHUTZ UND INFORMATIONSSICHERHEIT
                                Datenschutz setzt sich nicht „nur“ mit dem Schutz von personenbezogenen (pb) Daten auseinander,
                                sondern auch damit, ob pb Daten überhaupt erhoben und verarbeitet werden dürfen

                                                Datenschutz                                                                                              Informationssicherheit

  Dürfen die jeweiligen personenbezogenen Daten                                                                                       Welche Maßnahmen müssen zum Schutz der jeweiligen
  überhaupt erhoben und verarbeitet werden?                                                                                           Informationen erhoben werden?

                                                                                                              Datensicherheit

  Welche Maßnahmen müssen zum Schutz bei der
                                                                                                                                      Welche Maßnahmen müssen zum Schutz der jeweiligen
  Verarbeitung der jeweiligen personenbezogenen
                                                                                                                                      Daten erhoben werden?
  Daten erhoben werden?

  Gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  muss der Schutz der jeweiligen personenbezogenen Daten durch Umsetzung geeigneter technischer und
  organisatorischer Maßnahmen (TOM) zu gewährleisten sein.
In Anlehnung: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/unterschiede-zwischen-datenschutz-datensicherheit-informationssicherheit-oder-it-sicherheit/

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TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN (TOM) …
… oder auch: „Die Suche nach dem verdrängten Schatz“

2020                                                   REWE Group   12
TOM ALS BESTANDTEIL DER EUROPÄISCHEN DS-GVO ...
… sind keine neue Anforderung, nur wurde bei
mangelnden TOM das Strafmaß drastisch erhöht

2020 Quelle: https://images.app.goo.gl/qf5ojTMUV43notM27   REWE Group   13
TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN (TOM) …

… werden nicht erst
durch die DS-GVO
gefordert … und auch
nicht nur durch den
Datenschutz!

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  2020 Quelle: https://images.app.goo.gl/ggudcVFV9bxtjinz8        REWE Group   14
TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN (TOM) …

 … müssen durch den jeweiligen „Verantwortlichen“ festgelegt werden;
 ISB & DSB sind nur beratend tätig

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TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN (TOM)
       Es gibt für viele Verarbeitungen oft nicht „die eine TOM“, sondern mehrere TOM

             Beispiel „Zusammenspiel mehrerer TOM für eine HR-relevante Verarbeitung, unterstützt
             durch eine SAP HR-Anwendung“ aus Sicht Datenschutz („case für max. Anzahl TOM“)
                Konzern-externer      Konzern-interner      Konzern-interner         Konzern-interner      Konzern-interner
               Auftragsverarbeiter   Auftragsverarbeiter   Auftragsverarbeiter       Verantwortlicher      Verantwortlicher
                     (IT-DL)            Nr. 1 (IT-DL)        Nr. 2 (SAP-DL)               Nr. 1                 Nr. 2

                                                            z.B. internes SAP-                             z.B. Gesellschaft
                                       z.B. interne IT-
                                                           Competence Center                               Nr. 3, welche von
                                        Abteilung in                                 z.B. HR-Bereich in
                                                           (übergreifend oder                             HR betreut wird und
                     z.B. SAP        Gesellschaft Nr. 1,                             Gesellschaft Nr. 2
                                                           hier z.B. für speziell                            HR-relevante
                                     welche u.a. Betrieb                            (HR Process Owner)
                                                                SAP HR) in                                 Prozesse und IT-
                                      & Hosting obliegt
                                                            Gesellschaft Nr. 2                            Anwendungen nutzt

                TOM der externen            TOM                    TOM               Verarbeitungs-         Verarbeitungs-
                AVV zwischen SAP                                                    spezifische TOM        spezifische TOM
                 und Gesellschaft    mit Fokus meist auf   mit Fokus meist auf             der
                      Nr. 1          Betrieb & Hosting          Rollen &            Gesellschaft Nr. 2     Der Gesellschaft
                                       sowie Rollen &       Berechtigungen                                Nr. 3 (kann ggf. von
               mit Fokus meist auf    Berechtigungen                                                            TOM der
               Betrieb & Hosting                                                                           Gesellschaft Nr. 2
                                                                                                              abweichen)

2020                                                                                                                             REWE Group   16
TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN (TOM)
             Aus der Sicht des Datenschutzes reichen „einfach TOM-Checklisten“ für Konzerne nicht aus

▪ Im Internet stehen eine Vielzahl an „TOM-Checklisten“
  bereit.
▪ Für kleinere Unternehmen sind sicherlich hilfreich. Für
  größere Unternehmen nicht ausreichend.
▪ Abzudeckende Fragestellungen:
       ▪ Wie zahlt die jeweilige TOM auf Vertraulichkeit,
         Integrität, etc. ein?
       ▪ Ist die ausgewählte TOM der Schutzklasse angemessen?

➢ Erweiterte Checklisten anbieten, z.B. „Welche TOM zahlt
  auf welche Schutzklasse ein?“
➢ Neben Checklisten ist es hilfreich „TOM-Module“ für
  gewisse Standards zu entwickeln

2020                                                                                                    REWE Group   17
TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN (TOM)
         TOM-Standards als Bestandteil eines modularen Baukasten helfen den Aufwand und mögliche Fehler zu minimieren

                                                       Empfehlung

 ▪ Für die TOM, welche übergreifend für einen bestimmten Fokus identisch sind, als fertig befüllte „TOM-Module“
   den Fachbereichen bereitstellen
 ▪ Der Fokus kann z.B. System- oder Standort-bezogen sein
 ▪ Vorteile:
       ▪ Gewährleistung einheitlicher TOM für die selben Anforderungen und Rahmenbedingungen
       ▪ Minimierung des Aufwands zur Festlegung der TOM → der jeweilige Fachbereich muss „nur“ noch die
         verarbeitungsspezifischen TOM bearbeiten

2020                                                                                                          REWE Group   18
TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN (TOM)
       Prozess zur Auswahl angemessener TOM gemäß der Aufsichtsbehörde Niedersachsen

                             Quelle:
                             https://lfd.niedersachsen.de/startseite/technik_und_organisation/orientierungshilfen_und_handlungsempfehlungen/zaw
                             as/praxisnahe-hilfe-zum-technisch-organisatorischen-datenschutz-173395.html

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TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN (TOM)
       Ausschnitt Prozess „TOM-Zusammenarbeit“* – stark vereinfachte Darstellung

                           DSB                                                                                                                 ISB

                            ...                              Dem jeweiligen „Verantwortlichen“                                                 ...

                                                                des Fachbereichs/ Prozesses/                                          Schutzbedarfs-
                       Beratung                              Produktes/ Projektes/ Services/ etc.                                      feststellung
                Gemeinsame Be-                               obliegt u.a. die Dokumentation der                                       Risikoanalyse &
                darfsklärung DSFA                                geplanten Verarbeitung der                                             -bewertung
                Ggf. gemeinsame                                 (personenbezogenen) Daten                                             Ggf. Erstellung
               Durchführung DSFA                                  und der Festlegung der TOM                                       Sicherheitskonzept
                    Beratung &                                                                                                          Beratung &
                                                                 bei Neueinführung/ Änderung
                   Überwachung                                                                                                         Überwachung

                            ...                                                                                                                ...
             * unabh. von vor- oder nachgelagerten Prozesse, wie z.B. der (IT-)-Strukturanalyse durch den ISB oder der beratenden Begleitung des DSB zur
             Verarbeitungsdokumentation
2020                                                                                                                                                       REWE Group   20
TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN (TOM)
       Empfehlungen zur Zusammenarbeit von Datenschutz und Informationssicherheit

                      DSB                                                                          ISB

                   Beratung                 Dem jeweiligen „Verantwortlichen“                      ...

                                              des Fachbereichs/
              Datenschutz & Informationssicherheit  (ebenso wie Prozesses/                   Schutzbedarfs-
                                                                 IT-Architektur, etc.) sowie früh wie möglich
                  Beratung
               einbinden (in den ProzessenProduktes/  Projektes/
                                           fest verankert) – dannServices/ etc.Themen auch keine
                                                                   sind diese                  feststellung
                                                                                                   „Bremse“
               Gemeinsame    Be-
                  Unternehmensweite         obliegt u.a.
                                        Definitionen  derdie Dokumentation
                                                          „Schutzklassen“    der
                                                                           einheitlich         Risikoanalyse
                                                                                       für Datenschutz   und &
              darfsklärung  DSFA
                         Informationssicherheit  geplanten
                                                  festlegen Verarbeitung
                                                            – ergänzt mitder                     -bewertung
                                                                          den jeweiligen Beispielen
               Ggf. gemeinsame                  (personenbezogenen) Daten                       Ggf. Erstellung
                           Einheitliche Vorlagen und Checklisten für alle Beteiligten verwenden
              Durchführung DSFA                 und der Festlegung der TOM                   Sicherheitskonzept
                  Beratung &
                 Austausch  (z.B. gemeinsame Lessons Learned WS) und Zusammenarbeit von Beratung ISB und DSB&
                                               bei Neueinführung/ Änderung
                Überwachung
                          fördern – und damit u.a. auch mögliches Ausspielen beider verhindern  Überwachung

                      ...                                                                          ...

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TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN (TOM)
         Die Anzahl der TOM wird stark durch die Anzahl bzw. durch den Schnitt der „Verarbeitungen“ beeinflusst

 Drei Empfehlungen zum Schnitt von Verarbeitungen und deren Zusammenspiel – immer unter Beachtung deren
 Zweck und Rechtsgrundlage:

 Bei Unsicherheiten zu der Fragestellung wie feingranular (z.B. Gehaltsabrechnung für IT-Mitarbeiter, Gehalts-
 abrechnung für HR-Mitarbeiter, etc.) oder grobgranular (z.B. Gehaltsabrechnung für die Beschäftigen) sollte man die
 Verarbeitung schneiden, dann empfiehlt es sich im Zweifelsfalle mit „grobgranular“ starten und mit dem
 betreffenden Fachbereichen die ggf. vorhandenen Abweichungen zu klären

 Sogenannte „Service Units“ bzw. in Verwaltungsbereichen (Betriebswirtschaft, Recht, etc.) ändern seltener ihre
 Prozesse, etc. als die sog. „Business Units“ (Produktion, Verkauf, etc.), daher sind bei Letzteres „feingranularer
 Schnitte“ aufgrund der modularen Flexibilität hilfreich

 Sollten deutlich erhöhte TOM-Anforderungen bei nur zu einem (geringen) Teil der betreffenden Verarbeitung
 bestehen, kann ggf. eine Zerlegung der betreffenden Verarbeitung sinnvoll sein

2020                                                                                                       REWE Group   22
DOKUMENTATION EINER „VERARBEITUNG“
        Mögliche Handhabung DER „Verantwortlichkeiten zu einer Verarbeitung“ (unter Beachtung von
        Zweck & Rechtsgrundlage)
          Erhalten                     Bearbeiten                                       Entsorgen
          Erheben                      Organisieren                                     Löschen
          Erfassen                     Ordnen                                           Sperren
          Zugestellt bekommen          Speichern                                        Entsorgen
                                       Anpassen                                         Anonymisieren
                                       Verändern                                        Vernichten
                                       Auslesen
                                       Abfragen                                         Einschränken durch:
                                       Verwenden                                        • Pseudonymisieren
                                       Offenlegen durch übermitteln, verbreiten, etc.
                                       Bereitstellen
                                       Auswerten
                                       Abgleich
                                       Verknüpfen

                                     Zuständigkeiten und Verantwortung
                 Data Owner                        Process Owner                        Data Owner / System Owner

2020                                                                                                                REWE Group   23
DATENSCHUTZ-ORGANISATION
                       Zuständigkeit     Rolle                   Verantwortlichkeiten
                                         Verantwortliche         Rechenschaftspflicht gegenüber betroffenen Personen oder Aufsichtsbehörden für die Ein-
Mit der DS-GVO                           (= Geschäftsleitungs-   haltung der datenschutzrechtlichen Regelungen. Benennt zu seiner Unterstützung den GFV.
                                         organe)                 → Verantwortet die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben
wurde der Bedarf
                                         Geschäftsfeld-          Organisation & Kontrolle der Umsetzung der datenschutz-rechtlichen Vorgaben. Stellt die
einer Compliance-                        Verantwortlicher        hierzu benötigten Ressourcen zur Verfügung, inkl. Benennung des DSK.
gerechten DS-                            (GFV)                   → Verantwortet die DS-rechtlichen Themen in der jeweiligen Organisations-/Geschäftseinheit
Organisation in                                                  Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben durch die Personen in den Fachbereichen,
                                         Zuständiger             die den jeweiligen Geschäftsprozess verantworten, mit dem personenbezogene Daten
Unternehmen            Je Gesell-                                verarbeitet werden.
                                         Fachbereich
erhöht, manche         schaften/en
                                                                 → Verantwortet die DS-rechtlichen Themen für den jeweiligen Geschäftsprozess
können ggf. auch als                                             Koordination und beratende Begleitung der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben
                                         Datenschutz-
Vorbild für ISMS-                        Koordinatoren (DSK)
                                                                 in den zuständigen Fachbereichen bzw. Einheiten. Berichtet an das DSM und an den GFV.
                                                                 → Zentraler Ansprechpartner für die jeweilige Organisations-/Geschäftseinheit
Organisationen
                                                                 Beratung und Überwachung (inkl. Audits) in Bezug auf die datenschutzrechtlichen Vorgaben.
dienen.                                  Datenschutz-            Er ist dabei weisungsunabhängig, berichtet an den Verantwortlichen und tauscht sich mit dem
                                         Beauftragte (DSB)       DSM und den DSK aus.
                                                                 → Unabhängiger Berater für die jeweilige Organisations-/Geschäftseinheit
                                                                 Konzernweite Regelungshoheit (Governance) und Konsolidierung der Kontrollen, Förderung
                                         Zentrales               von Awareness und der Nutzung von Synergien sowie Leitung des „REWE Group DS Board“.
                       REWE Group weit   Datenschutz-
                                         Management (DSM)        Berichtet an den Vorstand und an den Aufsichtsrat.
                                                                 → Gesamtkoordination des konzernweiten Datenschutz-Managements

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DATENSCHUTZ-ORGANISATION
        Der Datenschutz-Koordinator spielt eine zentrale Rolle als erster Ansprechpartner und ist eine
        wertvolle Unterstützung für Fachbereiche, DSB und zentrales Datenschutz Management
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         Rolle
                                           GF 1                 GF 2                GF 3               GF …               GF …               GF …
         Verantwortliche                                  Geschäftsleitungsorgane → Vorstand und die jeweilige Geschäftsführung

         Geschäftsfeld-
                                            A.B.                 C.D.                E.F.               G.H.                I.J.              K.L.
         Verantwortlicher (GFV)
                                              Die jeweiligen Personen in den Fachbereichen, die den jeweiligen Geschäftsprozess verantworten,
         Zuständiger Fachbereich
                                                                   mit dem personenbezogene Daten verarbeitet werden
         Datenschutz-Koordinatoren
                                           x DSK                x DSK               x DSK              x DSK              x DSK              x DSK
         (DSK) *
         Datenschutz-Beauftragter          M.N.                                     M.N.
                                                                 M.N.                                   Q.R.               S.T.              O.P.
         (DSB)                              O.P.                                     O.P.
         Zentrales Datenschutz-
                                                                                            x DSM
         Management (DSM)

                                     DSM in der Zusammenarbeit mit DSB, DSK sowie mit Kollegen aus der Rechtsabteilung
         DS-Krisenstab
                                     und in Abhängigkeit des Krisen-Levels und Art der DS-Verletzung auch mit weiteren Personen (z.B. mit dem ISB)
                                     Bestehend aus 1.) beständige Mitglieder (DSM sowie der das jeweilige Geschäftsfeld vertretende DSB/DSK), 2.)
         REWE Group DS-Board
                                     einem erweiterten Teilnehmerkreis in rein beratender Funktion sowie 3.) das Board Office

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DATENSCHUTZ-ORGANISATION
       Der Ansatz eines konzernweiten Datenschutz Board kann als Äquivalent für eine ISMS-Organisation ggf. hilfreich sein

                     Ständige Mitglieder                            Erweiterter Teilnehmerkreis                                   Back-Office

             ▪ Leitung Zentrales Datenschutz                     Nur beratende Funktion:                             Das „Zentrale Datenschutz
               Management (DSM) → Vorsitz                        ▪ Vertreter aus dem Bereich                         Management (DSM) stellt das
             ▪ Ein Datenschutz-Koordinator (DSK)                   „Informationssicherheit“                          Back-Office für das DS-Board
               je Geschäftsfeld                                                                                      bereit
                                                                 ▪ Vertreter aus dem Bereich
             ▪ Alle Datenschutz-Beauftragten                       „Konzernrevision“
               (DSB) intern/extern
             ▪ Vertreter aus dem Bereich „Recht“

                    Alle ständigen Mitglieder haben jeweils „eine Stimme“. Die Vertretung aus dem Bereich „Recht“ hat
                              unabhängig von der Anzahl derer Teilnehmer insgesamt auch nur „eine Stimme“.
            DSK = Datenschutz-Koordinatoren / DSB = Datenschutz-Beauftragte / DSM = Zentrales Datenschutz Management / DS-Board = REWE Group Datenschutz Board

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DATENSCHUTZ-ORGANISATION
        Ziel, Mandat und Abgrenzung des „REWE Group Datenschutz Boards“ (DS-Board)

                    Ziel                          Mandat                         Abgrenzung
         Sicherstellung einer REWE      Erstreckt sich über alle          Die Umsetzung bzw. die
         Group weiten Datenschutz-      Geschäftsfelder hinweg und        Anpassung von operativen
         Strategie durch Austausch      beinhaltet bindende               Prozessen verbleibt bei den
         und Entscheidungen zu          Entscheidungen sowie              Fachbereichen. Die Aufgaben
         übergreifenden Datenschutz-    Empfehlungen zu über-             der DS-Organisation nach
         Fragestellungen, um            greifenden datenschutz-           der Konzern-Richtlinie
         datenschutzrechtliche          rechtlichen Sachverhalten.        bleiben unberührt.
         Risiken zu minimieren.

                                  Turnus der Board Treffen: Quartalsweise
                  Ergänzend möglich: Entscheidungen und Empfehlungen per Umlaufverfahren

                Wichtig: Der „Verantwortliche“ ist rechenschaftspflichtig für die Einhaltung der
           datenschutzrechtlichen Vorgaben. Letztendlich entscheidet dieser im Sinne der EU DS-GVO,
                                 ob er einer Empfehlung des DS-Boards folgt.

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DIE EU DATENSCHUTZ-
    GRUNDVERORDNUNG
    (DS-GVO) …
    … ist derzeit DER Treiber in
    Unternehmen zum Aufräumen

▪ Die Umsetzung der EU DS-GVO bedingt, dass
  die Daten, Organisation, Prozesse sowie die
  IT-Landschaft in einer entsprechend
  (Mindest)Qualität vorhanden sind
▪   Nicht nur für die Umsetzung der DS-GVO ist
    das bedeutend, sondern auch um erfolgreich
    am Markt zu bestehen sowie um Themen,
    wie z.B. Digitalisierung, Big Data, KI, etc.
    voran zu treiben

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DIE EU DATENSCHUTZ-
GRUNDVERORDNUNG
(DS-GVO) …
… ist derzeit DER Treiber in
Unternehmen zum Aufräumen

                               Das bedeutet die EU DS-GVO ist derzeit DER
                               „Treiber“ zum Aufräumen von Daten, Organisation,
                               Prozessen und der IT-Landschaft ...
                               ➢ … was die Unternehmen einerseits gegenüber
                                  Mitbewerbern am Markt erfolgreich stärkt,
                               ➢ … aber auch die entsprechenden Ressourcen &
                                  Budgets erfordert → mehr als „nur ein DSGVO-
                                  Projekt“

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AB WANN DS-GVO-KONFORM?

          100% DSGVO-konform?
                                                      Nein.

           Voraussichtlich werden auch die meisten Unternehmen
                         niemals die 100% erreichen!

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WIE BEI DER INFORMATIONSSICHERHEIT – DER „FAKTOR MENSCH“ BEEINFLUSST IM
WESENTLICHEN AUCH DIE ERREICHBARKEIT VON DS-GVO-KONFORMITÄT

                                  Datenschutz                                               Informationssicherheit
         Betrifft personenbezogene Daten                                  Betrifft alle Informationen*

                                           Ist Bestandteil von                                           Ist Bestandteil von

                                                                 Datensicherheit
         Betrifft alle Daten
                                                                          beeinflusst

                                                                 Faktor „Mensch“
          ▪ Es können noch so gute technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
            definiert und umgesetzt werden, es zählt letztendlich das „schwächste Glied in der
            Sicherheitskette“ und das ist je nach Studie etwa in 70% der Fälle der „Mensch“
          ▪ Sei es mit vorsätzlichen, als auch um unwissentlich sowie unbeabsichtigt
            schädigenden Aktivitäten

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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