Corona-Schutzkonzept für die Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin - Spital Oberengadin
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Corona Schutzkonzept SGO Vorwort Das nachfolgende Schutzkonzept basiert auf den Vorgaben der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) und den all- gemein geltenden Hygienerichtlinien, im speziellen den Corona Anweisungen. Dieses Schutzkonzept wird laufend überprüft und angepasst, die entsprechenden Entscheide werden im regelmässig tagenden Corona-Sonderstab besprochen und getroffen. Der erste allgemeine Teil ist für die gesamte Organisation verbind- lich. Die Vorgaben für die einzelnen Betriebe Spital Oberengadin, Pflegeheim Promulins, Spitex Oberengadin und als zugewandte Organisation die Rettung Oberengadin (REO), bilden den zweiten Teil des Konzeptes. Seite 2 von 19 Rev.4 / 30.06.2021 EB
Corona Schutzkonzept SGO Inhaltsverzeichnis erster Teil Konzept 1. Grundlagen .............................................................................................................................. 6 2. Geltungsbereich..................................................................................................................... 6 3. Kommunikation ..................................................................................................................... 6 4. Mitarbeitende.......................................................................................................................... 6 Pausen- und Ruheräumlichkeiten ........................................................................................... 6 Hygiene- und Schutzmassnahmen ........................................................................................ 6 Vorgehen bei Verdacht von COVID-19-Erkrankung von Mitarbeitenden ................ 6 Vorgehen bei Mitarbeitenden, welche zur Risikogruppe gehören .............................. 6 Vorgehen bei Mitarbeitenden, welche Ferien im Ausland verbringen ...................... 6 Firmen-Sport .................................................................................................................................. 7 Firmen-Anlässe bzw. Feste inklusive Abteilungsessen .................................................. 7 Care Team ....................................................................................................................................... 7 Schutzmaterial ................................................................................................................................... 7 Reinigung ............................................................................................................................................. 7 Entsorgung von Abfällen ................................................................................................................ 7 6. Prozess zur Qualitätssicherung ....................................................................................... 7 7. Einhaltung bzw. nicht Einhaltung der Massnahmen ................................................ 7 1. Patientinnen und Patienten ............................................................................................... 9 Hygiene- und Schutzmassnahmen ........................................................................................ 9 Triage Container.............................................................................................................................. Ambulante Behandlung .............................................................................................................. 9 Reguläresind Eintritte, ambulante Eingriffe ....................................................................... 9 Notfall Eintritt ................................................................................................................................. 9 Fragebögen ..................................................................................................................................... 9 Arztvisite von Patienten ........................................................................................................... 10 Für die Visiten in den Zimmern gilt, dass max. 4 Personen gleichzeitig das Patientenzimmer betreten dürfen. ....................................................................................... 10 Zimmerbelegung ......................................................................................................................... 10 IPS Kapazität .................................................................................................................................... Isolation von Patienten mit COVID-19 ............................................................................... 10 Vorgehen bei Todesfall von COVID-19 Patienten........................................................... 10 Transporte ..................................................................................................................................... 10 Seite 3 von 19 Rev.4 / 30.06.2021 EB
Corona Schutzkonzept SGO 2. Besucher................................................................................................................................. 10 Vorgaben ........................................................................................................................................ 10 Besuche zu den normalen Besuchszeiten sind im ganzen Spital, auch auf der IPS, unter Berücksichtigung folgender Voraussetzungen erlaubt. .............................. o Es darf nur gesunden Besuchern Einlass gewährt werden, Abfrage beim Eingang ............................................................................................................................................... o Jeder Besucher muss den Fragebogen "Selbst Deklaration für Besucher" ausfüllen und am Empfang abgeben. Die Bögen werden in Mappen pro Tag aufbewahrt und nach einer Frist von 14 Tagen vernichtet ............................................ o Ein Besucher pro Patient für max. 60 Minuten im Zimmer .................................... o Die bekannten Schutzmassnahmen (Maske und Händehygiene) müssen von Patient und Besucher strikt eingehalten werden ....................................................... o Eine Begleitperson darf den Patienten auf den Notfall oder in den ambulanten Bereich begleiten ................................................................................................... Ausnahmen: ................................................................................................................................... o Max. zwei Bezugspersonen bei schwer kranken bzw. sterbenden Patienten .. o vom Behandlungsteam zusätzlich angeforderte Bezugspersonen zur gezielten Unterstützung von (pflege-)bedürftigen Patientinnen und Patienten ..... o Übersetzer oder Angehörige zur Übersetzung nach Terminvereinbarung ........ o Begleitung durch Angehörige zu ambulanten Terminen von bedürftigen Patientinnen und Patienten ......................................................................................................... o Väter (Bezugsperson) bei Hebammensprechstunde, Geburt und Wochenbett ....................................................................................................................................... o Eltern von Kindern (≤18 Jahren) ..................................................................................... o Zusätzlich Seelsorger ............................................................................................................ o Ausnahmen können durch Chefärzte in Absprache mit der Hygieneberatung erfolgen............................................................................................................................................... o Ausnahmen müssen im KISIM unter Verlaufseinträge dokumentiert werden inkl. Erwähnung der Schutzmassnahmen für die Besucher ........................................... Aufenthaltsorte ................................................................................................................................ Übernachtung und Verpflegung von Begleitpersonen .................................................. 10 3. Interne Dienstleister .......................................................................................................... 10 Cafeteria ............................................................................................................................................. Personal Restaurant................................................................................................................... 10 4. Schulung und Instruktion von Mitarbeitenden ........................................................ 11 5. Externe Dienstleister für die Institution ..................................................................... 11 Coiffeur, Pedicure ....................................................................................................................... 11 Seite 4 von 19 Rev.4 / 30.06.2021 EB
Corona Schutzkonzept SGO 8. Berufskleidung ................................................................................... 13 9. Bewohner .......................................................................................... 13 Hygiene- und Schutzmassnahmen ........................................................... 13 Eintritte ................................................................................................ 13 Isolation von Bewohnern bei Verdacht auf COVID-19 und weiteres Vorgehen 13 Besuche ............................................................................................... 13 Transporte ............................................................................................ 13 Externe Ausflüge und Urlaub ................................................................... 14 10. Besucher ........................................................................................ 14 Vorgaben.............................................................................................. 14 Vorgehen.............................................................................................. 14 Hygienemassnahmen ............................................................................. 14 Aufenthaltsorte ..................................................................................... 14 Besucherzimmer.................................................................................... 14 11. Externe Bewohnerdienstleistungen ..................................................... 15 12. Interne Dienstleister ......................................................................... 15 Cafeteria .............................................................................................. 15 Coiffeur ................................................................................................ 15 Physiotherapie ...................................................................................... 15 13. Einhaltung der Massnahmen .............................................................. 15 14. Schulung und Instruktion von Mitarbeitenden ...................................... 15 Eintritt ................................................................................................. 17 Fragebögen .......................................................................................... 17 Isolation von Klienten mit COVID-19 ........................................................ 17 Vorgehen bei Todesfall von COVID-19 Patienten in der Spitex ..................... 17 Begleitung und Betreuung ...................................................................... 17 Hauswirtschaftseinsätze ......................................................................... 17 Seite 5 von 19 Rev.4 / 30.06.2021 EB
Corona Schutzkonzept SGO 1. Grundlagen Zum Schutz unserer Patientinnen, Bewohnerinnen, Klienten und Klientinnen sowie deren Angehörigen, Besuchern und Mitarbeitenden gelten grundsätzlich immer die Vorgaben des Bundes und des Kantons Graubünden. Die Distanz- und Hygienemassnahmen sind jederzeit einzuhalten. 2. Geltungsbereich Das nachfolgende Schutzkonzept gilt für die gesamte SGO inkl. aller dazugehörigen Be- triebe, Praxen, alle Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohner, Klientin- nen und Klienten, Mitarbeitenden, Besuchenden, Angehörigen, Lieferanten etc. Die Mass- nahmen sind zum Schutz aller zwingend einzuhalten. Es ist jeweils das aktuellste Schutz- konzept gültig und ersetzt die vorhergehenden Versionen. Als Zugewandter Betrieb gilt dies auch für die Rettung Oberengadin REO 3. Kommunikation Das aktuelle Schutzkonzept der SGO ist auf den entsprechenden Websites veröffentlicht. Für Mitarbeitende ist ebenfalls eine aktuelle Version im Intranet veröffentlicht, sowie im Beekeeper wird die neue Version angekündigt. Der Kanton erhält auf Anfrage eine aktu- elle Version. Weitreichende Anpassungen im Schutzkonzept werden den Mitarbeitenden umgehend mitgeteilt. 4. Mitarbeitende Pausen- und Ruheräumlichkeiten Die Pausen- und Ruheräumlichkeiten der Mitarbeitenden sind von den Aufenthaltsmög- lichkeiten der Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohnern sowie deren Angehörige, Besuchern völlig getrennt. Hygiene- und Schutzmassnahmen Die strikte Maskentragepflicht und Einhaltung der Händehygienevorgaben gilt für alle Mit- arbeitenden beim Betreten des Spitals bzw. des Heimes. In direktem Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohnern, Klienten und Klientinnen sowie deren Ange- hörigen, Besuchern und Mitarbeitenden beleibt die Maskentragepflicht bestehen. In Büro- räumlichkeiten und an Sitzungen kann auf die Maske verzichtet werden, wenn ein Min- destabstand von 1,5m gewährleistet ist. Vorgehen bei Verdacht von COVID-19-Erkrankung von Mitarbeitenden Das Vorgehen ist analog Krankmeldung. Vorgehen bei Mitarbeitenden, welche zur Risikogruppe gehören Mitarbeitende, welche laut aktueller BAG Liste, zur Risikogruppe gehören, sollen sich beim Personalarzt melden, damit die Arbeitssituation analysiert werden kann und ent- sprechende Lösungen gefunden werden. https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krank- heiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/be- sonders-gefaehrdete-menschen.html Vorgehen bei Mitarbeitenden, welche Ferien im Ausland verbringen Für Mitarbeitende, welche Ferien im Ausland verbringen, gelten die aktuellen Bestimmun- gen des BAG inkl. allfälliger Quarantäne und Meldevorgaben, Lohnzahlung usw. https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pande- mien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quaranta- ene-einreisende.html Seite 6 von 19 Rev.4 / 30.06.2021 EB
Corona Schutzkonzept SGO Weiterbildungen intern / extern Weiterbildungen können besucht werden, wenn die entsprechenden geltenden Hygiene- massnahmen eingehalten werden, bzw. ein entsprechendes, genehmigtes Schutzkonzept vorliegt. Firmen-Sport Firmen-Sport kann unter Einhaltung des entsprechenden Schutzkonzeptes stattfinden, welches vom Corona-Sonderstab genehmigt ist. Firmen-Anlässe bzw. Feste inklusive Abteilungsessen Anlässe in kleinem Rahmen können unter Einhaltung der BAG Vorgaben durchgeführt werden. Die Anlässe sollten bevorzugt im Freien stattfinden. Care Team Die Angaben zum Care Team Corona in der Stiftung Oberengadin sind zu finden unter: http://intranet.samedan.local/hygiene/Corona/Care%20Team/CareTeam_Corona_Mitar- beiter.pdf Schutzmaterial Schutzmaterial entfaltet seine Wirkung erst wie gewünscht, wenn es korrekt angewendet wird. Die entsprechenden Anleitungen zur korrekten Anwendung sind im Intranet abge- legt. Diese sind verbindlich einzuhalten. Die SGO hat genügend Schutz- und Verbrauchs- material an Lager, der Bedarf wird laufend geklärt. Reinigung Die Reinigung und Desinfektion aller Räume erfolgt nach den entsprechenden Reini- gungskonzepten. Entsorgung von Abfällen Die Abfälle werden gemäss Entsorgungskonzept entsorgt. Besonders werden getragene Masken in einem Abfallbehälter entsorgt, der sich in Eingangsnähe befindet. 6. Prozess zur Qualitätssicherung Die SGO verfügt über ein zertifiziertes Qualitätssicherungssystem. Dieses beinhaltet auch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Ebenso haben Mitarbeitende die Möglichkeit, über das Meldecenter SGO im Intranet ein Feedback oder eine Schadensmeldung abzugeben. Externe Besucher und Dienstleister können Kritik, Verbesserungsvorschläge etc. im Sek- retariat, den Feedbackboxen oder per Email anbringen. 7. Einhaltung bzw. nicht Einhaltung der Massnahmen Die Einhaltung der Massnahmen wird durch das Personal überwacht und bei Verstössen wird auf die korrekte Einhaltung der Massnahmen hingewiesen. Bei mehrmaliger Nicht- einhaltung der Vorgaben führt dies zu personalrechtlichen Massnahmen. Seite 7 von 19 Rev.4 / 30.06.2021 EB
Corona Schutzkonzept Spital Oberengadin Spital Oberengadin Via Nouva 3 7503 Samedan
Corona Schutzkonzept Spital Oberengadin 1. Patientinnen und Patienten Hygiene- und Schutzmassnahmen Patientinnen und Patienten müssen sich strikt an die Hygienevorschriften halten und diese auch umsetzen. Beim Betreten des Spitales müssen die Hände desinfiziert und ein Maske getragen werden, es dürfen auch mitgebrachte Masken getragen werden. Eigene Handschuhe müssen ausgezogen und entsorgt werden, danach die Hände desinfi- ziert. Im Mehrbettzimmer muss beim Verlassen des Bettes eine vom Spital gestellte Maske ge- tragen werden, im Einzelzimmer muss eine Maske getragen werden, wenn weitere Perso- nen den Raum betreten. Die Maske wird einmal am Tag gewechselt. Testcenter Südbünden Das Vorgehen im Testcenter ist zu finden unter: http://intranet.samedan.local/hygi- ene/SitePages/Corona.aspx?RootFolder=%2Fhygiene%2FCorona%2FTriage%20Contai- ner%20Notfall&FolderC- TID=0x012000A0C7C4CAFA83724F9A7BBA0C3926D20E&View=%7B2D77F4C0%2DAE24 %2D475B%2D81C9%2D36E9BA80B659%7D Ambulante Behandlung MUZ und Praxen: Bei ambulanten Behandlungen im MUZ und in der Gyn. bzw. Pädiatrie-Praxis werden die Patienten vom behandelnden Arzt kurz auf Symptome bezüglich einer COVID-19-Erkran- kung befragt und falls nötig, erfolgen weitere Abklärungen bzw. wird ein Fragebogen aus- gefüllt. Physiotherapie, Onkologie und Dialyse: Bei ambulanten Behandlungen Physiotherapie, Onkologie und Dialyse werden die Patien- ten nach ihrem Befinden bezüglich Covid-19 befragt und werden darauf hingewiesen Ver- änderung ihres Gesundheitszustandes bezüglich COVID-19 Symptomen unverzüglich zu melden. Feriendialyse Patienten und Onkologie Patienten aus dem Ausland weisen bei der ersten Behandlung einen entsprechenden negativen Test vor. PCR 72 Std. gültig, Ag-Schnelltest 48Std. gültig. Reguläre sind Eintritte, ambulante Eingriffe Bei regulären Eintritten für geplante oder ambulante Eingriffe wird der Fragebogen "Co- vid-19 Checkliste" durch den behandelten Arzt oder durch den Anästhesisten in seiner Sprechstunde dem Patienten abgegeben. Der ausgefüllte Fragebogen muss am Eintritts- tag mitgebracht werden. Notfall Eintritt Bei Notfällen wird das Vorgehen entsprechend der Anamnese angepasst. Fragebögen Die entsprechenden Fragebögen und deren Bearbeitung sind im Intranet abgelegt: http://intranet.samedan.local/hygiene/SitePages/Corona.aspx?RootFolder=%2Fhygi- ene%2FCorona%2FFrageb%C3%B6gen%20Checkliste%20Eingriffe%20Behandlung&Fol- derC- TID=0x012000A0C7C4CAFA83724F9A7BBA0C3926D20E&View=%7B2D77F4C0%2DAE24 %2D475B%2D81C9%2D36E9BA80B659%7D Seite 9 von 19 Rev.4 / 07.07.2021 MB
Corona Schutzkonzept Spital Oberengadin Arztvisite von Patienten Für die Visiten in den Zimmern gilt, dass max. 4 Personen gleichzeitig das Patientenzim- mer betreten dürfen. Zimmerbelegung Die Zimmer- bzw. Bettenzuteilung erfolgt unter Berücksichtigung der eingeholten Infor- mationen. Es findet keine Vermischung von COVID-19-Verdachts-oder bestätigten Fällen, und Patienten ohne COVID-19-Erkrankung statt. Die korrekte Zimmerbelegung erfolgt unter Berücksichtigung der Distanzregeln bzw. durch Trennvorhänge (PVC durchsichtig). Isolation von Patienten mit COVID-19 Isolation von Patienten mit COVID-19 Verdacht oder bestätigter Erkrankung erfolgt ge- mäss COVID-19 Isolation: http://intranet.samedan.local/hygiene/Vorlagen/COVID- 19%20Isolation.pdf Vorgehen bei Todesfall von COVID-19 Patienten Vorgehen bei Todesfall siehe: http://intranet.samedan.local/hygiene/Corona/Perso- nal%20Informationen/Vorgehen%20Todesfall%20COVID-19.docx Transporte Transporte werden privat durch Angehörige oder durch lokale, externe Dienstleister er- bracht, bis das SRK den Rotkreuzfahrdienst wieder aktiviert. Auch hier gilt Maskentrag- pflicht und Einhaltung der geforderten Hygienemassnahmen. Verlegungen mit der Ret- tung Oberengadin oder der REGA werden entsprechen durchgeführt. 2. Besucher Vorgaben Die Besuchsregeln werden laufend überprüft und gegebenfalls angepasst und Veröffent- licht. Übernachtung und Verpflegung von Begleitpersonen Übernachtung von Begleitpersonen ist gemäss etabliertem Vorgehen möglich 3. Interne Dienstleister Cafeteria, wenn geöffnet Die Cafeteria ist ausschliesslich für Patienten und ihre Begleitpersonen geöffnet. Mitarbei- tenden ist es gestattet, etwas in der Cafeteria zu kaufen, nicht aber zu verzehren. Dafür stehen separate Räume zur Verfügung. Personal Restaurant Das Personal Restaurant ist ausschliesslich für das Personal geöffnet. Die Mitarbeitenden ziehen ihre Maske am Tisch aus und lagern sie entsprechend. Es ist untersagt, externe Personen im Personalrestaurant zu verpflegen. In der Cafeteria und dem Personalrestaurant müssen zusätzlich zum Schutz- und Reini- gungskonzept die im Schutzkonzept von GastroSuisse jeweils aktuellen BAG Vorgaben beschlossenen Massnahmen eingehalten werden. Seite 10 von 19 Rev.4 / 07.07.2021 EB
Corona Schutzkonzept Spital Oberengadin 4. Schulung und Instruktion von Mitarbeitenden Die Mitarbeitenden werden regelmässig bezüglich Schutz- und Hygienemassnahmen und den korrekten Umgang mit Schutzmaterial geschult. Ebenso besteht die Möglichkeit, auf Anleitungen, Hinweise etc. zur korrekten Verwendung von Schutzmaterial im Intranet zu- zugreifen. Alle Mitarbeitende besuchen bei Stellenantritt im Rahmen der Einführung eine Hygiene- schulung. 5. Externe Dienstleister für die Institution Externe Dienstleister wie Handwerker oder Techniker haben vor Aufnahme der Tätigkei- ten im Spital ein Schutzkonzept vorzulegen. Bei Abweichungen zum Corona Schutzkon- zept des Spitals gelten ohne separate Vereinbarungen die Massnahmen des Spitales. Externe Dienstleister haben vor Aufnahme ihrer Tätigkeiten die Vereinbarung zu unter- zeichnen, in dem sie unter anderem auch das Schutzkonzept akzeptieren und sich an die Massnahmen halten. Coiffeur, Pedicure Coiffeur oder Pedicure Angebote und andere externe Dienstleister können je nach Situa- tion mit ihrerseits vorhandenem Schutzkonzept zugelassen werden Seite 11 von 19 Rev.4 / 07.07.2021 EB
Corona Schutzkonzept Pflegeheim Promulins Pflegeheim Promulins Suot Staziun 7/9 7503 Samedan Seite 12 von 19 Rev.4 / 07.07.2021 MB
Corona Schutzkonzept 8. Berufskleidung Mitarbeitende, welche verpflichtet sind, Berufskleider zu tragen, müssen diese mindestens 1 Mal täg- lich wechseln. Bei geteilten Diensten dürfen die Arbeitskleider während der Pause im Spind, getrennt von der privaten Kleidung, aufbewahrt werden. 9. Bewohner Hygiene- und Schutzmassnahmen Zum Schutz der Mitbewohnenden müssen die Bewohnenden beim Verlassen der Institution die aktu- ellen Empfehlungen des Bundes in Bezug auf Schutz- und Hygienemassnahmen, insbesondere diese für besonders gefährdete Personen, strikt einhalten. Die aktuellen Empfehlungen sind auf der Website des BAG (https://www.bag.admin.ch/) publiziert. Eintritte Bei Neueintritten und Übertritten wird der Fragebogen "Covid-19 Fragebogen Bewohner Eintritt" aus- gefüllt angefordert. Während der ersten 10 Tage wird das Formular "Covid-19-Fragebogen nach Ein- tritt in Pflegeheim" ausgefüllt. Abstriche werden nur in besonderen Situationen angefordert. Grundsätzlich wird eine Impfung vor Eintritt empfohlen bzw. gewünscht. Isolation von Bewohnern bei Verdacht auf COVID-19 und weiteres Vorgehen Bei Bewohnern mit Symptomen, welche auf COVID-19 hinweisen, wird gemäss Dokument "Ablauf bei Verdacht auf Covid-19 Bewohner" vorgegangen. Besuche Externe Besuche innerhalb der Institution sind gestattet. Es herrscht im ganzen Haus und auf dem Areal sowie bei Spaziergängen mit Bewohnern auch ausserhalb des Areals Maskentragpflicht. Besuche in Bewohnerzimmern sind gestattet. Es sind maximal 2 Personen als Besucher im Zimmer erlaubt. Die Cafeteria von Promulins ist als Begegnungszone definiert. Das heisst, dass es hier möglich und er- laubt ist, Besucher zu treffen. Für Besucher ist es in der Cafeteria nicht erlaubt, die Masken auszuzie- hen und etwas zu konsumieren. Auf der Terrasse der Cafeteria ist Konsumation gemäss Vorgaben vom BAG für Gastronomiebetriebe erlaubt. Besuchende sind verpflichtet, während des Besuches im Alters- und Pflegeheim, wie auch auf dem da- zugehörenden Areal bzw. bei Spaziergängen während der ganzen Dauer des Spazierganges Schutz- masken zu tragen und haben sich an die Anweisungen der Institution bezüglich Schutz- und Hygiene- massnahmen zu halten. Externe Besuche ausserhalb der Institution sind für alle Bewohnerinnen und Bewohner unter Einhal- tung der Hygienemassnahmen wie oben beschrieben sowie allenfalls die Massnahmen der Branchen- verbände (Bsp. Gastronomie), erlaubt. Den Bewohnenden ist der Besuch von Restaurants sowie bei Familienmitgliedern unter Einhaltung der Hygienemassnahmen durch alle Anwesenden erlaubt. Transporte Planbare Transporte werden privat durch Angehörige oder durch lokale, externe Dienstleister wie Roll- stuhltaxi oder Rotkreuzfahrdienst erbracht. Auch hier gilt Maskentragpflicht und Einhaltung der gefor- derten Hygienemassnahmen. Seite 13 von 19 Rev.4 / 07.07.2021 MB
Corona Schutzkonzept Pflegeheim Promulins Externe Ausflüge und Urlaub Externe Ausflüge sind gestattet, wenn sich die Begleitpersonen während des Ausfluges an die Schutz- massnahmen halten. Urlaube müssen mit der Bereichsleitung Pflege abgesprochen werden und sind abhängig vom Umfeld. 10. Besucher Vorgaben Es sind ausdrücklich nur gesunde Besucher im Promulins erlaubt. Die aktuelle Situation kann jederzeit und kurzfristig zu Anpassungen der Massnahmen führen wie Iso- lationen, Quarantäne von ganzen Abteilungen etc. Diese wirken sich allenfalls auf die Besuchsmöglich- keiten aus. Vorgehen Externe Besucher müssen sich beim Besuch entweder beim Sekretariat oder bei den Mitarbeitenden am Empfang registrieren, dies geschieht mithilfe des QR-Codes per Handy oder Tablet. Sollte dies nicht möglich sein, steht auch ein Formular zum Ausfüllen zur Verfügung. Die Kontaktdaten werden während 14 Tagen aufbewahrt und anschliessend vernichtet. Hygienemassnahmen Besuchende sind verpflichtet, während des Besuchs im Promulins, wie auch auf dem dazugehörenden Areal, Schutzmasken zu tragen und sich an die Anweisungen bezüglich Schutz und Hygienemassnah- men zu halten. Aufenthaltsorte Besuche innerhalb der Institution sind in der Regel in den Zimmern sowie der Cafeteria und im Aus- senbereich erlaubt. In der Cafeteria sind, wenn der ganze Bereich geöffnet ist, maximal 58 Personen gestattet, wenn der hintere Bereich abgetrennt ist, sind 35 Personen erlaubt. Hier gilt Maskentrag- pflicht für Besucher und somit ein Konsumationsverbot im Innenbereich, im Aussenbereich gelten die Regelungen des BAG für Gastronomie. Besucherzimmer Das Besucherzimmer befindet sich im Erdgeschoss des Altersheimes. Der Zutritt für die Besucher er- folgt von aussen und die Bewohner können von innen ins Zimmer gelangen. Der Bereich für Besucher und der für Bewohner ist durch eine Plexiglasscheibe voneinander getrennt und akustisch mit einer Gegensprechanlage verbunden. Dadurch ist eine Kommunikation ohne Masken möglich. Das gesamte Zimmer wird nach jedem Gespräch durch den Betrieb desinfizierend gereinigt. Die Bewohner sind ein- zeln im Zimmer und bei den Besuchern sind einzelne oder mehrere Besucher derselben Familie zuge- lassen. Reservation im Sekretariat. Für Besprechungen mit externen Personen wie z.B. Beistand etc., kann das Sitzungszimmer reserviert werden. Dieses ist mit einer Plexiglasscheibe unterteilt und so können z.B. Dokumente besprochen und ausgetauscht werden. Anfragen und Reservationen erfolgen im Sekretariat. Seite 14 von 19 Rev.4 / 07.07.2021 EB
Corona Schutzkonzept Pflegeheim Promulins 11. Externe Bewohnerdienstleistungen Externe Dienstleistungen wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Pedicure haben vor Aufnahme der Tätigkeiten im Promulins ein Schutzkonzept vorzulegen. Sie müssen sich strikte an die Vorgaben der SGO halten. Externe Dienstleistungen sind nur für Bewohnende des Pflegeheimes Promulins erlaubt, es dürfen keine externen Personen von diesen Dienstleistungen Gebrauch machen. Therapiehundeeinsatz ist unter strikter Einhaltung der Hygienemassnahmen des Heims durchführbar. 12. Interne Dienstleister Cafeteria Die Cafeteria ist für die Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Besucher geöffnet. Mitarbeitenden ist es gestattet etwas in der Cafeteria zu kaufen, nicht aber zu verzehren. Dafür stehen separate Räume zur Verfügung. Besucher dürfen in der Cafeteria die Masken nicht ausziehen und daher auch nichts konsumieren. Sie müssen sich zwingend an die Vorgaben des Betriebes halten und die Mitarbeiterinnen der Cafeteria dürfen sie auch darauf aufmerksam machen. Die Cafeteria hat zusätzlich zum Schutz- und Reinigungskonzept die im Schutzkonzept von Gastro- Suisse jeweils aktuellen beschlossenen Massnahmen einzuhalten. Coiffeur Der interne Coiffeursalon hat sich zusätzlich zum Branchenschutzkonzept an das Schutzkonzept des Pflegeheims zu halten. Es ist nicht gestattet, externe Kunden zu bedienen. Physiotherapie Die Physiotherapie wird seitens Spital Oberengadin abgedeckt und ist somit ebenfalls ein Betrieb der SGO. Für diese gilt ebenfalls das Schutzkonzept des Pflegeheim Promulins. 13. Einhaltung der Massnahmen Die Einhaltung der Massnahmen wird durch anwesende Mitarbeiter*innen aller Berufsgruppen über- wacht und bei Verstössen wird auf die korrekte Einhaltung der Massnahmen hingewiesen. Ebenfalls erfolgt eine Meldung an die Leitung Pflege und Betreuung. 14. Schulung und Instruktion von Mitarbeitenden Die Mitarbeitenden werden regelmässig bezüglich Schutz- und Hygienemassnahmen und den korrek- ten Umgang mit Schutzmaterial geschult. Ebenso besteht die Möglichkeit auf Anleitungen, Hinweise etc. zur korrekten Verwendung von Schutzmaterial im Intranet zuzugreifen. Die Schutzmassnahmen gemäss Vorgehen im Verdachtsfall werden regelmässig praktisch geübt. Diese Schulungen sind obligatorisch für alle Mitarbeitenden zu besuchen. Alle Mitarbeitende besuchen bei Stellenantritt im Rahmen der Einführung eine Hygieneschulung Seite 15 von 19 Rev.4 / 07.07.2021 EB
Corona Schutzkonzept Spitex Oberengadin Suot Staziun 7/9 7504 Sameden Seite 16 von 19 Rev.4 / 07.07.2021 MB
Corona Schutzkonzept Spitex Oberengadin 1. Klienten/innen Eintritt Den neu eintretenden Klientinnen und Klienten wird bei der Anmeldung vom Sekretariat Spitex ein "Covid-19 Klienten Aufnahme" Fragebogen zugesandt. Vor dem ersten Einsatz durch die Spitex muss der Fragebogen durch die Teamleitung/Einsatzleitung visiert wer- den. Bei Fragen zum Klienten wird sofern möglich der Hausarzt durch die Teamlei- tung/Einsatzleitung kontaktiert. Ist dies nicht möglich kann der medizinische Dienstarzt beigezogen werden. Fragebögen Die entsprechenden Fragebögen und deren Bearbeitung sind im Intranet abgelegt: http://intranet.samedan.local/hygiene/Corona/Frageb%C3%B6gen%20Check- liste%20Eingriffe%20Behandlung/Eintritt%20Fragebogen%20Covid-19%20Spi- tex%20Oberengadin.pdf Isolation von Klienten mit COVID-19 Die Isolation von Klienten mit COVID-19 verdacht oder bestätigter Erkrankung erfolgt ge- mäss den Schutzmassnahmen der SGO. Vorgehen bei Todesfall von COVID-19 Patienten in der Spitex Vorgehen bei Todesfall siehe: I:\Spitex\Teamleitung\Covid-19\Vorgehen Todesfall CO- VID-19von Klienten der Spitex.pdf Begleitung und Betreuung Die Spaziergänge und die begleiteten Einkäufe mit den Klienten werden unter Einhaltung der Schutzmassnahmen durchgeführt. Hauswirtschaftseinsätze Bei hauswirtschaftlichen Einsätzen kann auf die Maske verzichtet werden, sofern die Ab- standsregeln eingehalten werden können. Seite 17 von 19 Rev.4 / 07.07.2021 MB
Corona Schutzkonzept Rettung Oberengadin Rettung Oberengadin REO Rettung Oberengadin Via Nouva 3 CH-7503 Samedan Seite 18 von 19 Rev.4 / 30.06.2021 EB
Corona Schutzkonzept Rettung Oberengadin Seite 19 von 19 Rev.4 / 30.06.2021 EB
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