DAS ABONNEMENT - Mit Bestellschein argumente vorteile zusatznutzen varianten tarif-infos
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DAS ABONNEMENT Die Vorteilstickets von ESWE Verkehr für alle Häufig-Busnutzer Mit Bestellschein 1. Hj. 2021 argumente vorteile zusatznutzen varianten tarif-infos
2 ARGUMENTE Busfahren im Abonnement: Wieso eigentlich nicht? Verehrte Fahrgäste, liebe Nahverkehrsnutzer, Ihre Tageszeitung beziehen Sie gewiss, kostengünstig und bequem, im Abo. Warum dann eigentlich nicht auch Ihr Busticket? Die Jahreskarten-Abonnements von ESWE Verkehr bieten Ihnen jede Menge Vorteile: BEQUEM, FLEXIBEL, SPAREN – so lautet für Sie unsere Abo-Devise. Mehr dazu erfahren Sie in dieser Broschüre. Bitte beachten Sie, dass die Ticketpreise zum 01.07.2021 angepasst werden. Die Preisangaben in dieser Broschüre gelten somit bis einschließlich 30.06.2021. Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt mit Ihrem praktischen Nahverkehrs-Abo! Ihre ESWE Verkehrsgesellschaft Das Abonnement lohnt sich in jedem Wir sind häufig unter Fall – nicht nur für die wegs, und das besonders täglichen Fahrten günstig – dank meines zur Arbeit. Seniorenticket Hessen. Egal, wohin ich fahre – mein 9-Uhr-Abo spart mir bares Geld.
ARGUMENTE 3 Weitere Abo-Vorteile auf einen Blick VERSIONEN-VIELFALT: PASSGENAU FÜR IHREN INDIVIDUELLEN BEDARF Kein anderes Ticket ist so individuell wie das Abonnement – denn die Zahl der Versionen ist groß: So gibt es neben dem „normalen“ Abo auch das 9-Uhr-Abo (siehe Seite 10) sowie das Schülerticket Hessen und das Seniorenticket Hessen (siehe Seite 11). Darüber hinaus können Sie bei der Bezahlung wählen zwischen einer preisredu- zierten Einmalzahlung am Beginn der Laufzeit und der Abbuchung des Abo-Preises in zwölf Monatsraten. Individuell wählbar ist auch der Gültigkeitsbeginn Ihres Abos: Er kann frei nach Belieben zu jedem Monatsersten bestimmt werden.* Ebenfalls ganz individuell, Ihrem jeweiligen Bedarf entsprechend, können Sie außer- dem entscheiden, ob auch andere Personen Ihr Abo-Ticket nutzen dürfen sollen. Das Abonnement gibt es nämlich – ohne Preisunterschied – wahlweise** als … · übertragbares Ticket, das für jeden gilt, der es mit sich führt. Hierbei können Sie also Ihre eTicket-Chipkarte beliebig an Familienangehörige, Freunde, Kollegen usw. weitergeben. · persönliches Ticket, das nur für seinen Inhaber – und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis – gilt. Auf der personalisierten eTicket-Chip karte sind Ihr Name (in verschlüsselter Form), Ihr Geburtsdatum (Monat und Jahr) sowie Ihr Geschlecht gespeichert. Egal, wie Sie sich entscheiden: Ihr Abo-Ticket kommt in jedem Fall als praktische eTicket- Chipkarte zu Ihnen, die viele Sicherheits- und Komfortvorteile besitzt. Zum Beispiel wird Ihnen die Chipkarte im Fall eines Verlusts gegen Zahlung einer Gebühr ersetzt. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Mobilitätszentrale und in unseren Mobilitätsinfos (siehe Rückseite dieser Broschüre). GROSSRAUM-GÜLTIGKEIT: MOBIL SEIN ÜBER WIESBADEN UND MAINZ HINAUS Für Fahrten in Wiesbaden und Mainz gilt ein Einheitspreis; Sie können also mit einem Ticket in beiden Städten unterwegs sein*** – und nicht nur dort, denn Ihr Abo der Preisstufe 13 gilt für den Nahverkehr im gesamten RMV-Tarifgebiet 6500. Dieses umfasst sowohl die beiden Landeshauptstädte Wiesbaden und Mainz als auch – auf hessischer Seite – die Gemeinde Bischofsheim, die Stadt Ginsheim-Gustavsburg und die Gemeinde Walluf sowie – auf rheinland-pfälzischer Seite – die Gemeinden Wackernheim und Zornheim. Die Preisstufe 13 gilt ebenfalls für einige angrenzende Bereiche des Tarifgebiets 6600, nämlich für die Stadt Hochheim am Main (inkl. ihres Stadtteils Massenheim) sowie für den Hofheimer Stadtteil Wallau. * Das Seniorenticket Hessen gilt frühestens ab dem Beginn jenes Monats, in dem Sie 65 Jahre alt werden. ** Das Schülerticket Hessen und das Seniorenticket Hessen gibt es ausschließlich in der persönlichen Variante. ***Ausnahme: In der Preisstufe 30 (siehe Seite 14) gilt das Abo-Ticket nicht für Fahrten von und nach Mainz.
4 VORTEILE Sie lieben das Bequeme? DAS ABONNEMENT STECKT VOLLER KOMFORTABLER DETAILS! · Flächendeckende Gültigkeit: · Abbuchung vom Konto: Fahren Sie mit allen öffentlichen Schenken Sie sich das umständliche Verkehrsmitteln im Nahverkehr des Kleingeldsuchen am Automaten oder Geltungsbereichs Ihres Abos – ganz beim Fahrer! Der Abo-Betrag wird von gleich, ob es sich um Stadt- oder Ihrem Bankkonto abgebucht. Regionalbusse, um Straßenbahnen, S-Bahnen oder Regionalzüge handelt. · Ersatz bei Verlust: Machen Sie sich keine Sorgen! · Rund um die Uhr mobil: Da Sie Ihr Abo-Ticket in Form des Ihr Abo-Ticket gilt immer – egal ob praktischen eTickets erhalten, stellt Arbeitstag oder Wochenende, egal ob ein eventueller Verlust der Karte kein tagsüber, abends oder nachts. Einfach Problem dar. Denn: Geht Ihr Ticket rund um die Uhr unterwegs sein, einmal verloren, kann es umgehend wann und sooft man will. Ausnahmen gesperrt und so vor Missbrauch ge- hiervon sind das 9-Uhr-Abo und das schützt werden. Außerdem wird Ihnen Seniorenticket Hessen (das Seniorenti- die verloren gegangene Karte – egal, cket Hessen Komfort ist hingegen rund ob Sie die persönliche oder die über- um die Uhr nutzbar). tragbare Variante besitzen – gegen Zahlung einer Gebühr zügig ersetzt. · Sofort losfahren: Wenn Sie Ihr Abo für Wiesbaden/ Mainz (Preisstufe 13) in der Mobili- tätszentrale von ESWE Verkehr (siehe Rückseite dieser Broschüre) abschließen, haben Sie die Möglich- keit, sofort in den nächsten Bus einzusteigen und loszufahren. Denn Ihr vorläufiges, unmittelbar gültiges „AboSofort“-Ticket* können Sie direkt mitnehmen, sofern Sie in bar, per EC- oder Kreditkarte zahlen. * „AboSofort“ ist nur in der persönlichen, nicht übertragbaren Variante erhältlich. Für das Schü- lerticket Hessen und das Seniorenticket Hessen steht diese Option leider nicht zur Verfügung.
VORTEILE 5 Sie brauchen Flexibilität? DAS ABONNEMENT IST SO VIELSEITIG, WIE SIE MÖCHTEN! · Freie Übertragbarkeit: Lassen Sie Ihre Familienangehörigen, Freunde, Kollegen und Bekannten an den Vorteilen Ihres Nahverkehrs-Abos teilhaben! Sie können das Ticket frei nach Belieben weitergeben – denn es ist gültig für jeden, der es mit sich führt. (Dies gilt nur für die übertragbaren Abonnement-Varianten.) · Einfacher Vertragswechsel: Nutzen Sie Ihre individuellen Vorteile! Wann immer Sie wollen, ist ein Wechsel von einer Abo-Variante zu einer anderen möglich: zum Beispiel vom normalen Abonnement zur noch preisgünstigeren 9-Uhr-Karte (siehe Seite 10). Auch ein Wechsel zum Seniorenticket Hessen (siehe Seite 11) ist problemlos möglich. Ebenso lässt sich beispielsweise das Gültigkeitsgebiet Ihres Abos verändern (Erweiterung ins Umland), und mit einer zusätzlich erhältlichen Zuschlagskarte können Sie in Regionalzügen und S-Bahnen auch die 1. Klasse nutzen.* GRATIS-MITNAHME VON KINDERN UND ERWACHSENEN Gemäß der RMV-weit gültigen Mitnahmeregelung können Inhaber von Zeit- und Vorteilstickets des Erwach- senentarifs (Wochen-, Monats- und Jahreskarten inkl. 9-Uhr-Karten, 65-plus-Monatskarten und Seniorenti- cket Hessen Komfort) sowie von JobTickets und FirmenCards mit Mitnahmeregelung montags bis freitags ab 19:00 Uhr – an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und am 31. Dezember sogar ganztägig – innerhalb der jeweils gebuchten Preisstufe einen Erwachsenen sowie eine unbegrenzte Anzahl von Kindern unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen. Darüber hinaus können gemäß der erweiterten Mitnahmeregelung des VMW (Verkehrsverbund Mainz- Wiesbaden) Inhaber der oben genannten Zeitkarten (jedoch ohne JobTickets, FirmenCards und LandesTicket Hessen) montags bis freitags auch tagsüber (bis 19:00 Uhr) alle eigenen bzw. bis zu drei fremde Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen. Diese VMW-Regelung gilt im gesamten Tarifgebiet 6500 (Wies- baden, Mainz und Umland) für alle RMV-Verkehrsmittel, also für alle Bus- und Schienenprodukte (ohne IC- und ICE-Züge). Im Fall der Fahrkartennutzung durch ein Kind (6 bis 14 Jahre) gilt die erweiterte VMW- Mitnahmeregelung nicht. * Keine 1.-Klasse-Nutzung beim Schülerticket Hessen sowie beim Seniorenticket Hessen in der Basis- Variante, auch nicht mit einer Zuschlagskarte.
6 VORTEILE Sie legen Wert auf Sparsamkeit? DAS ABONNEMENT SCHONT IHREN GELDBEUTEL! · Ab 1,82 Euro* pro Tag unterwegs sein: Schauen Sie sich um! Wo sonst bekommen Sie umfassende Mobilität in ganz Wies- baden und Mainz für gerade einmal 1,82 Euro* am Tag? · Das Abo rentiert sich – früher, als Sie vielleicht denken: Rechnen Sie mal nach! Im Vergleich zur Nutzung von Sammelkarten lohnt sich das Abonnement* schon ab 13 Hin- und Rückfahrten pro Monat. Und falls Sie bisher Nutzer von 9-Uhr-Monatskarten sind, können Sie monatlich 12,37 Euro sparen: Denn die 9-Uhr-Monatskarte (Wiesbaden/Mainz) kostet 67,60 Euro, während Sie fürs 9-Uhr-Abonnement* umgerechnet nur 55,23 Euro im Monat bezahlen. · Rund 2 % Zusatz-Rabatt bei Jahresvorauszahlung: Greifen Sie zu beim Zusatz-Rabatt! Wenn Sie die komplette Abo-Gebühr eines Jah- res im Voraus bezahlen, reduziert sich der Betrag im Vergleich zur Zahlung in zwölf Monatsraten um circa 2 %. Ein weiterer Vorteil der Vorab-Einmalzahlung: Eventuell während der Ticket-Laufzeit eintretende Tariferhöhungen haben keinerlei Folgen; Nachzahlungen bleiben Ihnen also erspart. · Als Firmenmitarbeiter noch mehr sparen: Falls das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, in Wiesbaden oder Mainz ansässig ist und mindestens 100 Mitarbeiter beschäftigt, kommt für Sie die besonders güns tige FirmenCard infrage. Sprechen Sie hierzu Ihre Personalabteilung oder Ihren Betriebs- bzw. Personalrat an. GARANTIERTE PÜNKTLICHKEIT Die 10-Minuten-Garantie des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) gilt selbstverständlich auch für die Fahr- gäste der ESWE Verkehrsgesellschaft. Die entscheidende Textpassage dieser Garantie lautet wie folgt: Im Fall einer Verspätung von mehr als 10 Minuten am Fahrtziel hat ein betroffener Kunde Anspruch auf antei- lige Erstattung des Fahrpreises, soweit die Garantiebedingungen erfüllt sind. Die Höhe der Fahrpreiserstattung ist den jeweils aktuellen Erstattungstabellen zu entnehmen. Anstelle der anteiligen Erstattung des Fahrpreises können Kunden zwischen 21:00 Uhr (planmäßige Abfahrt) und Betriebsschluss (5:00 Uhr bzw. letzte als Nachtli- nie gekennzeichnete Fahrt) Taxikosten in Höhe von maximal 25 Euro erstattet bekommen, sofern absehbar ist, dass das Fahrtziel erst mit einer Verspätung von mehr als 10 Minuten erreicht werden würde. Diese Regelung kann jeweils nur von einer Person je Fahrkarte und Verspätung oder Fahrtausfall in Anspruch genommen werden. Ergänzende Informationen zur 10-Minuten-Garantie des RMV – insbesondere auch dazu, wie man die Garantie in Anspruch nehmen kann – finden Sie auf: www.eswe-verkehr.de/10-minuten-garantie * Berechnungsgrundlage: 9-Uhr-Abonnement (Preisstufe 13) bei Vorab-Einmalzahlung des Jahresgesamtbetrags.
eTICKET ONLINE 7 Mein Abo: Einfach. Erledigt. eTicket Online. VERWALTEN SIE JETZT IHR ABONNEMENT BEQUEM VON ZU HAUSE AUS! eTicket Online spart Zeit und ist rund um die Uhr erreichbar. Mit eTicket Online können Sie ... · Ihre gebuchte Fahrtrelation umstellen · einen neuen Ticketvertrag abschließen · Ihre persönlichen Vertragsangaben, · den Verlust oder Diebstahl Ihrer etwa Ihre Adresse oder Ihre Bankver- eTicket-Chipkarte melden bindung, ändern · erforderliche Nachweis-Dokumente · die Preisstufe Ihres Tickets anpassen direkt hochladen · zu einem anderen Ticketangebot wechseln UND SO EINFACH GEHT‘S: 1 2 rstellen Sie Ihren persönlichen Account auf E chalten Sie die „eTicket Online“-Funktion mit S www.eswe-verkehr.de/eticket oder melden Sie Ihrem Registrierungscode* frei. Sie können sich mit Ihren Login-Daten an. Eine detaillierte diesen auf www.eswe-verkehr.de/eticket direkt PDF-Anleitung finden Sie auf derselben Seite. anfordern und erhalten ihn dann wenige Tage später per Post. Mehr Informationen auf: www.eswe-verkehr.de/eticket * Die Eingabe des Registrierungscodes ist nur erforderlich, wenn Sie bereits Inhaber eines Abonnements von ESWE Verkehr sind und eTicket Online erstmals nutzen.
8 ZUSATZNUTZEN Ihr Abonnement kann noch mehr GANZ EINFACH UND BEQUEM EIN FAHRRAD MIETEN! Alle ESWE-Fahrgäste, die ihre Jahreskarte im Abonnement beziehen, kommen ergän- zend zu ihrem preisgünstigen Abo-Ticket in den Genuss vielfältiger Zusatzvorteile: Wer sich zum Beispiel beim Fahrradver mietsystem „meinRad“ von ESWE Verkehr ein Fahrrad ausleiht, erhält als Abo-Kunde einen attraktiven Preisvorteil. Details hierzu finden Sie auf: www.meinrad-wiesbaden.de DIE VORTEILE VON ESWE VERKEHR MEINRAD • Dichtes Stationsnetz • I deale Ergänzung zum Öffentlichen • Jederzeit verfügbar Personennahverkehr • Einfaches Ausleihen per App • Umweltfreundlich und nachhaltig • Keine Parkplatzsuche • Gesundheitsfördernd • Keine Wartungskosten ALLES GANZ UNKOMPLIZIERT Sind Sie ein regelmäßiger oder ein gelegentlicher „meinRad“-Nutzer? Wählen Sie den für Sie passenden Tarif aus. Vorteil* Standard (ÖPNV-Abo-Kunden, Studierende) Basis Komfort Basis Komfort Grundpreis – 90,00 c / Jahr – 72,00 c / Jahr Erste 60 Min. 1,50 c kostenfrei 0,75 c kostenfrei Jede weitere 30 Min. 1,50 c 1,50 c 0,75 c 0,75 c * Für Inhaber eines/einer Abos, JobTickets, FirmenCard, LandesTicket Hessen, CleverCard, Schülerticket Hessen, RNN-Schülerjahreskarte, SemesterTickets einer Nicht-Mainzer Hochschule. Der Inhaber muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Fahrkarte das RMV-Tarifgebiet 6500 bzw. die RNN-Wabe 300 (je Mainz/Wiesbaden) oder das RMV-Tarifgebiet 6870 bzw. die RNN-Wabe 320 (je Ingelheim) beinhalten.
ZUSATZNUTZEN 9 Wir belohnen Ihre Treue EXKLUSIVE ZUSATZVORTEILE FÜR ABO-TICKET-INHABER! Weitere exklusive Zusatzvorteile sind unter dem Namen „Treuebonus“ zusammen- gefasst. Auf Wunsch wird der Treuebonus in Gestalt eines persönlichen, ein Jahr lang gültigen Couponhefts jedem Abonnementkunden* zum Jahreswechsel per Post zugesandt – egal ob der Kunde ein „normales“ Abonnement, ein 9-Uhr-Abonnement oder ein Seniorenticket Hessen besitzt. In der 2021er-Ausgabe des Hefts sind zwölf heraustrennbare Coupons für zwölf be- sondere Bonusvorteile enthalten, die im Lauf des Jahres in Anspruch genommen wer- den können. Darunter befindet sich sowohl Sportliches (VC Wiesbaden, Rhine River Rhinos), Touristisches (THermine) und Kulturelles (Ewert-Kinos) als auch Geselliges (Minigolf Straßenmühle). Selbstverständlich sind auch wieder die beiden besonders beliebten „Traditionscoupons“ mit von der Partie: für Gratisgetränke bei der Rhein- gauer Weinwoche sowie für ein kostenloses Exemplar des aktuellen Fahrplanbuchs. Übrigens: Informationen zum Umgang mit Ihren Daten bei Inanspruchnahme der Treuebonus-Coupons können Sie auf www.eswe-verkehr.de/datenschutz im Ab- schnitt „Weiter zur Einwilligungserklärung für Abonnenten“ einsehen. Ebenfalls zu den Zusatzvorteilen zählt, dass Sie als Abo-Inhaber unsere hochwertige, informativ- unterhaltsame Fahrgastzeitschrift INFOMOBIL auf Wunsch vier Mal pro Jahr frei Haus in Ihrem Briefkasten finden. * Gilt nur für ESWE-Verkehr-Kunden. Keine Ausgabe an Inhaber eines Schülerticket Hessen.
10 9-UHR-ABONNEMENT Die besonders günstige 9-Uhr-Variante des Abos FÜR ALLE, DIE MORGENS ETWAS SPÄTER AUS DEM HAUS GEHEN Wenn Sie morgens ein bisschen mehr Zeit für sich und/oder für Ihre Lieben brau- chen, sodass Sie das Haus erst etwas später verlassen, hat das für Sie in puncto Nahverkehr einen Vorteil: Sie umgehen die Tageszeit, in der die Busse manchmal ziemlich voll sein können. Und: Dieser Vorteil zahlt sich für Sie aus – denn die spe- zielle 9-Uhr-Variante des Abonnements erspart allen, die montags bis freitags nicht vor 9:00 Uhr losfahren müssen, rund 20 % des Abo-Preises. Das 9-Uhr-Abonnement ist also das besonders günstige Vorteilsticket mit dem 20-prozentigen Extra-Rabatt für die, die morgens zu Hause zu tun haben, und natürlich auch für alle Spätaufsteher. WICHTIG: Samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31. Dezember (im Tarifgebiet 6500 auch am 1. November) gilt die 9-Uhr- Zeitgrenze nicht – an diesen Tagen gilt Ihr 9-Uhr-Ticket rund um die Uhr! Montags bis freitags hingegen gilt das Ticket von 9:00 Uhr bis 5:00 Uhr am nächsten Morgen.
LANDESWEITE TICKETS 11 Die hessenweit gültigen „1 € pro Tag“-Varianten des Abos FÜR ALLE SCHÜLER UND SENIOREN, DIE BESONDERS PREISBEWUSST SIND Das Schülerticket Hessen und das Seniorenticket Hessen gelten in ganz Hessen sowie in Mainz in allen Verkehrsmitteln der Verkehrsverbünde RMV, NVV und VRN. Für beide Tickets gilt: Sie sind ein Jahr lang gültig*, werden als praktische eTicket- Chipkarte ausgegeben – und ihr Preis beträgt umgerechnet nur 1 Euro pro Tag!** BESONDERE MERKMALE DES SCHÜLERTICKET HESSEN: · für Schüler und Auszubildende mit Wohnort und/oder Schul- bzw. Ausbildungsort in Hessen · gilt rund um die Uhr, also auch abends und am Wochenende · nicht auf andere Nutzer übertragbar BESONDERE MERKMALE DES SENIORENTICKET HESSEN: · für Personen ab 65 Jahre*** · Wohnort des Nutzers muss nicht in Hessen liegen · gilt montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 5:00 Uhr am Folgemorgen; an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31. Dezember sogar ganztägig · nicht auf andere Nutzer übertragbar · erhältlich auch in einer Komfort-Variante mit attraktiven Zusatzvorteilen ABWEICHENDE MERKMALE DES SENIORENTICKET HESSEN KOMFORT: · erhältlich gegen Aufpreis · gilt täglich rund um die Uhr · Nutzung der 1. Klasse in Nahverkehrszügen erlaubt · großzügige Mitnahmeregelung enthalten (siehe Seite 5) * Der Gültigkeitsbeginn kann zu jedem Monatsersten frei gewählt werden. ** Berechnungsgrundlage: Vorab-Einmalzahlung des Jahresgesamtbetrags (Die Zahlung in zwölf Monatsraten ist ebenfalls möglich, dann liegt der Preis bei umgerechnet 1,02 Euro pro Tag.) ***Frühestmöglicher Gültigkeitsstart ist der Beginn des Monats, in dem der Nutzer 65 Jahre alt wird.
12 PREISE UND GEBIETE Ihr Ticketpreis: Einfach gut und schnell berechnet Suchen Sie Ihr Ziel aus der Übersichtskarte heraus und merken Sie sich den Farbton. In der Tabelle auf der Seite 13 wählen Sie diesen Farbton, um den Preis des Tickets abzulesen. Wetter 0200 Biedenkopf 0100 Kirchhain Marburg Dillenburg 0500 0300 Gladenbach 5800 Homberg 0400 (Ohm) Alsfeld 5600 0700 Schlitz Hünfeld 0800 Bischoffen 1600 Herborn 1100 Mücke 5400 5700 Wetzlar 0900 Driedorf Gießen Lauter- bach Tann 5500 2100 Fulda 1500 Schotten 1000 Lich 2000 1700 Braunfels 1300 Großen- Weilburg 1400 lüder Limburg 5300 Grebenhain Gersfeld 6000 5900 1200 Neuhof Butzbach 1800 Nidda Gedern 1900 2200 2300 Friedberg 2400 Bad Camberg Usingen 2500 Schlüchtern Birstein Katzenelnbogen 6100 Büdingen 5200 3200 7401 2700 3400 Bad Vilbel Nastätten Idstein 2600 Maintal 7501 6200 Bad Homburg 2900 Bad Gelnhausen Bad Orb Schwalbach 5100 3100 Hanau 3300 6400 Hofheim Frankfurt 3000 6600 5000 Wiesbaden Rüdesheim Offenbach 6500 6300 3600 Langen Mainz 3500 Groß-Gerau 3700 Dieburg Darmstadt 4100 4000 Riedstadt 3800 3900 Seeheim-Jugenheim Bad König Preisstufe 13 4300 (Wiesbaden/Mainz) Biblis Bensheim reisstufe 30 P Erbach 4700 Lorsch 4500 (Wiesbaden und Umland, siehe Seite 14) 4200 Worms 4600 Preisstufe 4 Wein- 6700 Lampertheim Preisstufe 5 heim 4850 4810 Wald- 4830 Michelbach Preisstufe 6 Beerfelden 4400 Preisstufe 7 (Gesamtnetz RMV) Preisstufe 17 (Übergangsverkehr. Es gilt der Preis der Preisstufe 7)
PREISE UND GEBIETE 13 VON WIESBADEN AUS IM RMV-GEBIET UNTERWEGS SEIN Wenn Sie von Wiesbaden aus im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) unterwegs sein möchten (siehe Landkarte auf Seite 12), gelten je nach Lage Ihres Fahrtziels unterschiedliche RMV-Preisstufen. Beispielsweise gilt für Fahrten zwischen Wiesbaden und Frankfurt die Preisstufe 5, und für Fahrten zwischen Wiesbaden und fünf umliegenden Gemeinden*** im Rheingau-Taunus-Kreis gilt die Preisstufe 30. Ausführliche Informationen zur Preisstufe 30 finden Sie auf der Seite 14. Einen Auszug aus der Tarifübersicht bietet Ihnen die folgende Preistabelle: Wiesbaden (6501) Preisstufe 17 Wiesbaden/Mainz u. umliegende Übergangs- Tarifgebiet 6500 Gemeinden*** verkehr Preisstufe 13* Preisstufe 30* Preisstufe 4* Preisstufe 5* Preisstufe 6* Preisstufe 7* Abonnement 1) 3) ab 2,27 e pro Tag 1 x Abbuchung/Barzahlung 827,90 e 1.139,50 e 1.377,10 e 1.849,30 e 2.315,00 e 2.784,20 e 12 x Abbuchung à 70,40 e à 96,90 e à 117,10 e à 157,25 e à 196,85 e à 236,75 e 9-Uhr-Abonnement 1) 4) ab 1,82 e pro Tag 1 x Abbuchung/Barzahlung 662,70 e 911,40 e 1.101,30 e 1.386,50 e 1.736,40 e 2.088,60 e 12 x Abbuchung à 56,35 e à 77,50 e à 93,65 e à 117,90 e à 147,65 e à 177,60 e Schülerticket Hessen 2) 3) 1 x Abbuchung/Barzahlung 365,00 e 365,00 e 365,00 e 365,00 e 365,00 e 365,00 e 12 x Abbuchung à 31,00 e à 31,00 e à 31,00 e à 31,00 e à 31,00 e à 31,00 e Seniorenticket Hessen 2) 4) 1 x Abbuchung/Barzahlung 365,00 e 365,00 e 365,00 e 365,00 e 365,00 e 365,00 e 12 x Abbuchung à 31,00 e à 31,00 e à 31,00 e à 31,00 e à 31,00 e à 31,00 e Seniorenticket Hessen Komfort 2) 3) 1 x Abbuchung/Barzahlung 625,00 e 625,00 e 625,00 e 625,00 e 625,00 e 625,00 e 12 x Abbuchung à 53,00 e à 53,00 e à 53,00 e à 53,00 e à 53,00 e à 53,00 e Weitere Tarifinformationen finden Sie auf: www.rmv.de VON WIESBADEN AUS IM RNN-GEBIET UNTERWEGS SEIN Wenn Sie von Wiesbaden aus im Gebiet des Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbundes (RNN) – also in den Gegenden um Mainz, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Alzey und Worms – unterwegs sein möchten, so können Sie sich über die Fahrpreise in unserer Mobili- tätszentrale**, in einer unserer Mobilitätsinfos** oder auf www.rnn.info informieren. 1) Persönlich oder übertragbar. 2) Persönlich. 3) Gilt täglich rund um die Uhr. 4) Gilt montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 5:00 Uhr am Folgemorgen; samstags, sonntags und an gesetz- lichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. (Tarifgebiet 6500 auch am 01.11.) ganztägig. * Ihr Abonnement dieser Preisstufe gilt in den auf der Fahrkarte gespeicherten Tarifgebieten. Die Abonnements werden in weiteren Preisstufen angeboten. Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Mobilitätszentrale** und in unseren Mobilitätsinfos** sowie auf www.eswe-verkehr.de. ** Die Adressen und Öffnungszeiten finden Sie auf der Rückseite dieser Broschüre. *** Umliegende Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis: Eltville, Kiedrich, Niedernhausen, Schlangenbad und Taunusstein.
14 PREISE UND GEBIETE Günstiger fahren zwischen Wiesbaden und dem Umland DIE PREISSTUFE FÜR FÜNF NACHBARGEMEINDEN DER LANDESHAUPTSTADT Um gerade für Berufspendler die Nutzung des ÖPNV noch attraktiver zu machen, wird zusätzlich eine besonders günstige Preisstufe angeboten: Sie heißt Preisstufe 30 und ist als „Zwischenpreisstufe“ zwischen den Preisstufen 13 und 4 angesiedelt. Die Preisstufe 30 versteht sich als Nachbarschaftstarif: Sie gilt für alle Fahrten zwischen dem Wiesbadener Stadtgebiet* und fünf benachbarten Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis, nämlich 6215 6237 6237 6225 Eltville, Kiedrich, Niedernhausen, 6401 6406 6200 6201 6240 Schlangenbad und Taunusstein.** 6240 Der Preisvorteil gegenüber der 6345 6400 6489 6475 6475 Preisstufe 4, der diese fünf Ge- 6366 6422 6422 6412 6412 6412 meinden früher angehört haben, 6576 6360 6501 6574 beträgt rund 17 %! 6365 6445 6445 6493 6493 6500 6310 6455 6300 6455 6335 6362 6301 6570 6500 Start/Ziel in Wiesbaden/Mainz 6364 6325 mit Tarifgebiets-Nr. Wiesbaden-Wilh.- 6560 6511 (alle Ortsteile) Kempf-Haus Wiesbaden* Wiesbaden- Naurod Walluf Mainz Start/Ziel im Rheingau-Taunus-Kreis mit Tarifgebiets-Nr. 6501 6574 6576 6570 6511 Eltville Eltville, Erbach, Martinsthal, Rauenthal 6455 30 30 30 2 4 Hattenheim 6494 30 30 30 2 4 Kiedrich Kiedrich 6455 30 30 30 2 4 Niedernhausen Engenhahn, Königshofen, Niedernhausen, Niederseelbach, Oberjosbach 6475 30 3 2 4 4 Oberseelbach 6491 30 3 2 4 4 Schlangenbad Bärstadt, Georgenborn, Schlangenbad, Wambach 6445 30 30 30 3 4 Hausen v. d. Höhe, Obergladbach, Niedergladbach 6493 30 30 30 30 4 Taunusstein Bleidenstadt, Hahn, Seitzenhahn, Watzhahn, Wehen, Wingsbach 6422 30 30 30 4 4 Hambach, Niederlibbach, Orlen 6488 30 30 30 4 4 Neuhof 6485 30 30 3 4 4 Born (Gemeinde Hohenstein) 6492 30 30 30 4 4 * inkl. der Stadtteile Amöneburg, Kastel und Kostheim. ** D ie ebenfalls an Wiesbaden grenzende Gemeinde Walluf gehört zur Preisstufe 13 und damit zum selben Tarifgebiet wie Wiesbaden und Mainz (siehe Seite 3).
BESONDERE BEDINGUNGEN 15 Besondere Bedingungen für Jahreskarten im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), gültig ab 01.01.2021 1. Vertragsgrundlagen Bei Ausgabe der Jahreskarte auf einer Chipkarte erhält der Kunde einen Beleg, auf dem die zeitliche Gültigkeit der Chip- s gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und E karte sowie die Fahrkartendaten festgehalten sind. Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrs- verbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunter- Auf der Chipkarte werden bei einer persönlichen Jahres- nehmen, die hier aufgeführten Besonderen Bedingungen karte Name (maskiert), Geburtsdatum (Monat, Jahr) und sowie die Besonderen Bedingungen des VMW (Verkehrsver- das Geschlecht des Nutzers zu Prüfzwecken gespeichert. bund Mainz-Wiesbaden) in der jeweils gültigen Fassung. Persönliche Jahreskarten sind nicht übertragbar und nur in Dies gilt auch für laufende Verträge. Mit Abwicklung des Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Abonnements hat der VMW die ESWE Verkehrsgesellschaft Bei der Prüfung persönlicher Jahreskarten muss der Nutzer mbH, Gartenfeldstraße 18, 65189 Wiesbaden, Tel.: (0611) 450 auf Verlangen des Prüfpersonals einen amtlichen Lichtbild- 22-450, beauftragt. ausweis zwecks Überprüfung der Nutzungsberechtigung vorzeigen. 2. Vertragspartner In eingeschränkten Fällen erhält der Kunde die Jahreskarte als Papierfahrkarte in Form von 12 einzelnen Monatskar- Vertragspartner bei Erwerb der Jahreskarte ist der unbe- ten. schränkt geschäftsfähige Besteller (im Folgenden „Kunde“ genannt). Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine andere 5. Räumliche Gültigkeit Person als Kontoinhaber (Zahler) angegeben oder die Jah- reskarte auf eine andere Person (Nutzer) ausgestellt wird. Jahreskarten werden gemäß RMV-Tarif für alle Tarifrelati- Vertragspartner beim Verkauf der Jahreskarte ist das aus- onen ausgegeben. Abweichend von dieser Regelung werden gebende Unternehmen oder die vom RMV oder den Lokalen persönliche Jahreskarten nicht für Tarifrelationen zu den Nahverkehrsorganisationen (LNO) autorisierte Vertriebsstel- Übergangstarifgebieten ausgegeben. le (im Folgenden „ausgebendes Unternehmen“ genannt). Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr sind nur in Verbindung 3. Sortiment mit einer persönlichen Streckenzeitkarte der Deutschen Bahn AG mit ICE-Berechtigung gültig. Die Fernverkehrs- Der Kunde kann wählen zwischen folgenden Jahreskarten- Ergänzungskarten werden nur ab dem Start- oder Zielein- angeboten: trag der DB-Streckenzeitkarte mit ICE-Berechtigung ausge- stellt. a) Jahreskarte Erwachsene (übertragbar oder persönlich, d. h. auf einen bestimmten Nutzer ausgestellt), Die Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr werden gemäß RMV-Tarif nur für Tarifrelationen ausgegeben, welche die -Uhr-Jahreskarte (übertragbar oder persönlich), die b) 9 Preisstufen 1 bis max. 5 (mit Berücksichtigung der Preisstufe montags bis freitags in ihrer zeitlichen Gültigkeit be- 13) ergeben. Relationen des RMV-Übergangstarifs sind ausge- grenzt ist, schlossen. c) Zuschlagskarte Jahr (übertragbar oder persönlich), die zusammen mit einer gültigen Fahrkarte zur Nutzung der 6. Zeitliche Gültigkeit 1. Klasse berechtigt, J ahreskarten gelten ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalender- d) F ernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr (übertragbar oder per- monats für 12 Monate. sönlich), ie Jahreskarte kann im Abonnement erworben werden D e) F ernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr Zuschlag (übertrag- („Jahreskarten-Abonnement“). Bei Abschluss eines Abonne- bar oder persönlich), die zusammen mit einer gültigen ments verlängert sich die Gültigkeit um weitere 12 Monate Fernverkehrs-Ergänzungskarte zur Nutzung der 1. Klasse automatisch, wenn nicht bis spätestens zum 10. des letzten berechtigt. Gültigkeitsmonats der laufenden 12-Monats-Periode gekün- Der Kunde kann bei Erwerb der aufgeführten Jahreskarten digt wird. wählen zwischen einer Jahreskarte im Abonnement („Jah- ie Gültigkeit der 9-Uhr-Jahreskarte ist montags bis freitags D reskarten-Abonnement“) mit jährlicher oder monatlicher auf den Zeitraum zwischen 9:00 Uhr und Betriebsschluss Abbuchung und einer Jahreskarte ohne automatische Verlän- begrenzt. An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen gerung mit Einmalzahlung („Jahreskarte ohne Abonnement“). Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. besteht diese Im Falle der Fernverkehrs-Ergänzungskarten ist das ausge- Begrenzung nicht. An Feiertagen in Rheinland-Pfalz besteht bende Unternehmen die DB Regio AG. Der Vertrieb der Fern- diese Begrenzung nicht im Tarifgebiet 6500. verkehrs-Ergänzungskarten wird im Auftrag des RMV für Jahreskarten-Abonnements (nur persönlich) von der Trans- 7. Mitnahmerecht dev Vertrieb GmbH und für Jahreskarten ohne Abonnement I nhaber von den nach Ziffer 3. a) bis e) angebotenen Jah- (nur übertragbar) von der DB Vertrieb GmbH durchgeführt. reskarten können gemäß Ziffer A.3.4.5 b) der Tarifbestim- 4. Fahrkarte mungen montags bis freitags ab 19:00 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in Hessen Die Ausgabe der jeweiligen Jahreskarte erfolgt nach Wahl sowie am 24. und 31.12. ganztags einen Erwachsenen und des ausgebenden Unternehmens in der Regel auf der Chip- beliebig viele Kinder unter 15 Jahren unentgeltlich mitneh- karte (eTicket RheinMain), auf der die elektronische Fahrkar- men. Für die Zuschlagszeitkarten nach 3. c) und e) gilt das te für das jeweilige Jahr (12-Monats-Periode) gespeichert Mitnahmerecht in der 1. Klasse nur in Verbindung mit einer wird. Ohne die elektronische Fahrkarte berechtigt die Chip- gültigen Zeitkarte mit Mitnahmerecht. karte alleine nicht zur Fahrt.
16 BESONDERE BEDINGUNGEN 8. Beförderungsentgelte und Zahlungsbedingungen ei monatlicher Abbuchung erfolgt die Lastschrift der b) B Beträge (1/12 des je Monat aktuell gültigen Jahreskar- 8.1. Beförderungsentgelte tenpreises) innerhalb der 12-Monats-Periode jeweils zu er Preis einer Jahreskarte ergibt sich aus dem zehnfachen D Beginn eines jeden Monats. Preis der entsprechenden Monatskarte in der jeweiligen ei Tarifänderungen (hierzu zählen insbesondere der B Preisstufe. Preis, die Preisstufe und räumliche Gültigkeitsände- at sich der Kunde für die einmalige Zahlung des Gesamt- H rungen) werden die Abbuchungsbeträge ab dem Zeit- jahresbetrags im Voraus entschieden, wird auf den festge- punkt der Tarifänderung im RMV angepasst, und zwar in legten Preis ein Skonto von 2 % gewährt. Eine Anpassung der jeweiligen Höhe, die personenbeförderungsrechtlich des Preises ist bei nachträglichen Änderungen (Ziffer 11. f)) genehmigt ist. und bei vorzeitiger Kündigung der Jahreskarte (Ziffern 13.3. und 13.4.) möglich. 8.2.2. Zahlungsbedingungen für die Jahreskarte ohne automatische Verlängerung mit Einmalzahlung 8.2. Zahlungsbedingungen ie Bezahlung der Jahreskarte mit Einmalzahlung erfolgt D Die Bezahlung der Jahreskarte erfolgt per EC-Karte, per in bar, per EC-Karte oder (sofern akzeptiert) per Kreditkar- Kreditkarte (sofern akzeptiert) oder in bar oder im SEPA- te oder im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum Monats- Basis-Lastschriftverfahren aufgrund eines erteilten SEPA- beginn des ersten Monats. Lastschriftmandats. Mit dem Mandat wird die Lokale Nahverkehrsorganisation bzw. das Verkehrsunternehmen 9. Zustandekommen des Vertrags des Vertragspartners ermächtigt, je nach gewünschter 9.1. Abonnementvertrag Zahlungsart die jeweiligen Beträge für die Vertragslauf- zeit ein Mal jährlich oder monatlich von einem mit Sitz im oraussetzung für den Erwerb von Jahreskarten im a) V SEPA-Raum geführten Konto einer Bank/Sparkasse in Euro Abonnement ist die Abgabe der vollständig ausge- abzubuchen. Abweichend von der 14-Tage-Vorankündi- füllten Bestellunterlagen in der für den RMV festge- gungsfrist (Pre-Notification), basierend auf dem SEPA-Ba- legten Form bis spätestens zum 10. des Vormonats sis-Lastschriftverfahren, wird eine Vorankündigungspflicht bei einem Jahreskarten-Abonnements vertreibenden von mindestens sieben Tagen vereinbart. Die Mandatsre- Unternehmen oder in einer RMV-Vertriebsstelle. Dies ferenz auf Basis des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens wird kann auch auf dem Postweg erfolgen. dem Kunden im Rahmen der Vorankündigung mitgeteilt. ie Abgabe der vollständigen Bestellunterlagen stellt b) D Grundsätzlich wird die Vorankündigung an den Kontoin- einen Antrag auf Abschluss des ausgewählten Abonne- haber gesendet. In Ausnahmefällen (wenn die Adresse des mentvertrags dar. Kontoinhabers nicht bekannt ist) wird ersatzweise der Kun- er Vertrag über das Jahreskarten-Abonnement c) D de informiert, und er ist verpflichtet, diese Information an kommt mit Zugang einer Auftragsbestätigung, späte- den Kontoinhaber weiterzuleiten. stens mit Ausgabe der Jahreskarte zustande. Der Kunde verpflichtet sich, Sorge zu tragen, dass der je- er Versand der Jahreskarte erfolgt im Regelfall eine d) D weilige Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto Woche vor Beginn der Gültigkeit per Post an die in den bereitgehalten wird. Bestellunterlagen angegebene Anschrift. Der Versand Kosten, die dem ausgebenden Unternehmen infolge nicht an eine Postfachanschrift ist ausgeschlossen. Soweit gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht an- vorgesehen, kann die Ausgabe auch direkt an einer genommener Lastschriften entstehen, werden dem Kun- personalbedienten Vertriebsstelle erfolgen. den in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungs- aufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 Euro 9.2. Kaufvertrag erhoben. Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der wei- F ür den Kauf von übertragbaren Jahreskarten ohne au- teren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus. tomatische Verlängerung mit Einmalzahlung sind keine Bestellunterlagen auszufüllen. 8.2.1. Zahlungsbedingungen für die Jahreskarte im Abonnement mit jährlicher oder monatlicher Abbuchung 10. Fahrgelderstattung bei Krankheit ie Bezahlung der Jahreskarte im Abonnement erfolgt im D a) Fahrgelderstattungen bei Krankheit erfolgen nur im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Fall der persönlichen Jahreskarten. a) Bei jährlicher Abbuchung des Gesamtjahresbetrags ine Fahrgelderstattung erfolgt innerhalb des lau- b) E erfolgt die Lastschrift zum Monatsbeginn des ersten fenden Gültigkeitszeitraums bei mit Reiseunfähigkeit Monats einer jeden 12-Monats-Periode. Preiserhö- verbundenen Krankheitsfällen von über 15 aufein- hungen, die während der zeitlichen Gültigkeit des im anderfolgenden Tagen Dauer ab dem ersten Tag der Voraus bezahlten Abonnements eintreten, führen zu Reiseunfähigkeit an den Kunden. Die Reiseunfähig- keiner nachträglichen Geldforderung an den Kunden. keit muss mit einer Bescheinigung eines Arztes, eines Bei Preissenkungen hat der Kunde des Abonnements Krankenhauses oder einer Krankenkasse nachgewiesen Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahr- werden. preises. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstat- ine Erstattung erfolgt auch bei Vorlage der Bescheini- c) E tung beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten der Tarifän- gung einer Kureinrichtung über einen durchgeführten derung. Das ausgebende Unternehmen ist nur dem Kuraufenthalt außerhalb der räumlichen Gültigkeit der Kunden zur Zahlung verpflichtet. Jahreskarte.
BESONDERE BEDINGUNGEN 17 d) Die Kosten für diese Bescheinigung werden nicht erstattet. b)Der Kunde kann eine nicht mehr prüfbare oder in Ver- Im Höchstfall wird das Fahrgeld für maximal 2 Monate er- lust geratene Chipkarte sperren lassen und eine Ersatz- stattet. Chipkarte mit einer entsprechend dem Vertrag gültigen e) Erstattet wird für jeden Tag der Reiseunfähigkeit bzw. des Jahreskarte beantragen. Die Verlustmeldung ist bei Kuraufenthalts 1/360 des entsprechenden Jahreskarten- Chipkarten an eine der personalbedienten RMV-Vertriebs- preises. stellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol zu richten. Für die Ersatz-Chipkarte fällt ein Entgelt von 10,00 Euro an. Für f) Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. weitere Bestimmungen zum Ersatz von Chipkarten siehe ine Erstattung aus anderen Gründen (z. B. Urlaubsreisen, g) E Tarifbestimmungen Ziffer A.3.2.3. Dienstreisen, Auslandsaufenthalte und dgl.) ist ausge- c) Handelt es sich bei der verlorenen Jahreskarte um eine schlossen. übertragbare Papierfahrkarte, ist die Verlustmeldung direkt an das ausgebende Unternehmen zu richten. Die übertrag- 11. Änderungen durch den Kunden bare Papierfahrkarte verliert mit der Erfassung der Verlust- nderungen an der Jahreskarte sind jeweils zum Monats- a) Ä meldung nicht ihre Gültigkeit, sodass der Kunde bei Jah- ersten des Folgemonats möglich. Hierzu zählt die Ände- reskarten mit monatlicher Abbuchung weiter zur Zahlung rung der räumlichen Gültigkeit sowie ein Umstieg bei- verpflichtet bleibt. Bei Jahreskarten mit einmaliger Zahlung spielsweise auf ein JobTicket, die 9-Uhr-Jahreskarte oder im Voraus ist eine Erstattung ausgeschlossen. Es ist nicht auf das Seniorenticket Hessen. Der Änderungsantrag hat, möglich, eine verloren gegangene Jahreskarte durch Kündi- soweit nichts Abweichendes zugelassen wird, schriftlich gung vorzeitig zu beenden oder die zeitliche oder räumliche zu erfolgen. Gültigkeit für die Restlaufzeit einzuschränken. b) Alle Änderungen bei Jahreskarten im Abonnement müs- 13. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses sen dem ausgebenden Unternehmen bis zum 10. des Vor- monats gemeldet werden. 13.1. Dauer des Abonnementvertrags/ordentliche Kündigung ei einer Jahreskarte ohne automatische Verlängerung c) B Der Vertrag eines Jahreskarten-Abonnements gilt für 12 auf- sowie bei Umstieg auf ein JobTicket oder eine FirmenCard einanderfolgende Monate. Das Jahreskarten-Abonnement kann der Änderungsantrag bis zum Ende des Vormonats ist unbefristet und verlängert sich automatisch um jeweils eingereicht werden. weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens bis zum 10. des d) Bei einer Jahreskarte auf einer Chipkarte können die letzten Gültigkeitsmonats der laufenden 12-Monats-Periode Änderungen bei allen RMV-Vertriebsstellen mit eTicket- ordentlich gekündigt wird. Akzeptanzsymbol beantragt werden. Die entsprechenden Es kann jeweils zum Monatsende gekündigt werden, sofern Änderungen werden in diesem Fall auf elektronischem die Kündigung bis zum 10. des Vormonats eingegangen ist. Weg zur Verfügung gestellt und müssen entweder an einer Vertriebsstelle oder einem Fahrkartenautomaten Eine Kündigung durch das Unternehmen gegenüber dem mit eTicket-Akzeptanzsymbol aktualisiert werden. Die Kunden wirkt insbesondere im Falle einer fristlosen Kündi- Änderung erfolgt in der Weise, dass eine neue Jahreskar- gung gem. Ziff. 14 auch gegenüber dem jeweiligen Nutzer te für 12 aufeinanderfolgende Kalendermonate zu dem der Jahreskarte. ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif Fällt der Termin der Kündigung auf das Ende einer 12-Mo- ausgestellt wird. nats-Periode, endet das Jahreskarten-Abonnement zeitgleich ei einer Jahreskarte als Papierfahrkarte erfolgt die Än- e) B mit der Gültigkeit der Jahreskarte. Liegt der Termin der Kün- derung in der Weise, dass eine neue Jahreskarte für 12 digung vor dem Ende der 12-Monats-Periode (vorzeitige Be- aufeinanderfolgende Kalendermonate zu dem ab dem endigung), endet ... gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausge- · die Gültigkeit von persönlichen und übertragbaren Jah- stellt und zugesandt wird. Spätestens 3 Tage nach Beginn reskarten-Abonnements auf der Chipkarte automatisch der Gültigkeit der neuen Jahreskarte muss die bisherige zu diesem Termin. Die Sperrung der Fahrkarte muss zum Jahreskarte an das ausgebende Unternehmen zurück- Kündigungstermin erfolgt sein. gegeben werden. Solange die bisherige Jahreskarte dem · die Gültigkeit des übertragbaren Jahreskarten-Abonne- Unternehmen nicht vorliegt, hat der Kunde den bishe- ments als Papierfahrkarte erst zum Datum, an dem die rigen monatlichen Betrag weiterhin zu zahlen. Jahreskarte zurückgegeben wurde, bzw. zum Datum des reisunterschiede aufgrund der gewünschten Ände- f) P Poststempels, an dem die Fahrkarte an das ausgebende Un- rungen werden gemäß Tarif ver-/berechnet. Bei einma- ternehmen zurückgesendet wurde. Das Verlustrisiko trägt liger Zahlung im Voraus wird für jeden genutzten Monat der Kunde. Unterbleibt die Rückgabe (z. B. im Verlustfall; vgl. 1/12 des am ersten Gültigkeitstag gültigen Tarifpreises Ziffer 12.c)), endet das Abonnement erst mit dem Ende der des genutzten Jahreskartenangebots berechnet. Bei mo- Gültigkeit der Jahreskarte. natlicher Abbuchung wird für jeden genutzten Monat 1/12 des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen Nut- 13.2. Dauer des Kaufvertrags/ordentliche Kündigung zungsmonat gültigen Tarifpreises des genutzten Jahres- ie Gültigkeit der Jahreskarte ohne automatische Verlän- D kartenangebots berechnet. gerung endet nach 12 Monaten. Sie kann jeweils zum Mo- 12. Verlust/Ersatz natsende ordentlich gekündigt werden. L iegt der Termin der Kündigung vor dem Ende der 12-Mo- a) Den Verlust einer Jahreskarte hat der Kunde umgehend nats-Periode (vorzeitige Beendigung), endet ... zu melden. Die Verlustmeldung befreit den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. · die Gültigkeit von persönlichen und übertragbaren Jahres- karten auf der Chipkarte automatisch zu diesem Termin.
18 BESONDERE BEDINGUNGEN Die Sperrung der Fahrkarte muss zum Kündigungstermin das SEPA-Mandat widerrufen, so kann der Vertrag von dem erfolgt sein. ausgebenden Unternehmen mit sofortiger Wirkung gekün- · die Gültigkeit der übertragbaren Jahreskarten als Papier- digt werden. Durch die Kündigung wird das Abonnement fahrkarte erst zum Datum, an dem die Jahreskarte zu- ungültig. Im Fall der Chipkarte wird die betroffene Fahrkar- rückgegeben wurde, bzw. zum Datum des Poststempels, te umgehend gesperrt. Im Fall der Papierfahrkarte sind die an dem die Fahrkarte an das ausgebende Unternehmen restlichen Abonnement-Monatskarten unverzüglich an das zurückgesendet wurde. Das Verlustrisiko trägt der Kunde. ausgebende Unternehmen zurückzugeben. Bei monatlicher Abbuchung entfallen die anteiligen Anrechte auf die abbu- 13.3. Abrechnung/Erstattung bei vorzeitiger Beendigung chungsfreien Monate. Eine erneute Teilnahme am Abbu- eines Jahreskarten-Abonnements chungsverfahren ist nicht mehr möglich. ei vorzeitiger Beendigung eines Jahreskarten-Abon- a) B nements mit jährlicher Abbuchung vor Ablauf der er- sten 12-Monats-Periode wird dem Kunden für jeden Ergänzende Datenschutzbestimmungen genutzten Monat (siehe Ziffer 13.1 Absatz 2) 1/10 des der ESWE Verkehrsgesellschaft mbH gezahlten Jahreskartenpreises, maximal bis zur Höhe des Jahrespreises, berechnet. Bei vorzeitiger Beendigung 1. I n Ergänzung der Punkte 3.2.3.c, 3.2.3.e und 3.2.4 der Ta- des Abonnements in jeder weiteren 12-Monats-Periode rifbestimmungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (zu wird dem Kunden für jeden genutzten Monat 1/12 des finden auf www.rmv.de, Suchbegriff „Tarifbestimmungen“) gezahlten Jahreskartenpreises berechnet. Der errechnete erklären wir hiermit Folgendes: Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag Sie haben als Betroffener unserer Datenverarbeitung fol- verrechnet. Ein sich etwaig ergebender Erstattungsbe- gende Rechte: trag wird überwiesen. a) d as Recht auf Auskunft ei vorzeitiger Beendigung eines Jahreskarten-Abonne- b) B Sie erhalten Informationen über ments mit monatlicher Abbuchung vor Ablauf der ersten I. die Verarbeitungszwecke; 12-Monats-Periode wird dem Kunden für jeden genutzten II. die Kategorien personenbezogener Daten; Monat 1/10 des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen III. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern; Nutzungsmonat gültigen Jahreskartenpreises, maximal IV. die geplante Verarbeitungsdauer oder Kriterien für bis zur Höhe des (ggf. jeweils anteiligen) Jahrespreises, die Festlegung dieser Dauer; berechnet. Bei Beendigung des Abonnements nach Ab- V. alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der lauf von mindestens einer gesamten 12-Monats-Periode Daten; wird dem Kunden für jeden genutzten Monat 1/12 VI. ggf. das Bestehen einer automatisierten Entschei- des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen Nutzungs- dungsfindung einschließlich Profiling; monat gültigen Jahreskartenpreises berechnet. Der VII. ggf. Übermittlung an ein Drittland oder an eine so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits be- internationale Organisation. zahlten Betrag verrechnet (Erstattung oder Nachforde- Wir stellen kostenfrei eine Kopie der personenbezo- rung). Ein sich etwaig ergebender Erstattungsbetrag genen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, wird überwiesen. zur Verfügung. c) Beträge unter 5,00 Euro werden nicht erstattet. Ein Bear- b) das Recht auf Berichtigung beitungsentgelt wird nicht erhoben. c) das Recht auf Löschung 13.4. Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung einer Jahres- d) das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung karte ohne Abonnement e) das Recht auf Datenübertragbarkeit a) Jahreskarten können jeweils zum Monatsletzten zurück- f) und das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde gegeben werden. Eine Erstattung von Beförderungs- entgelt erfolgt im Fall der Chipkarte nur für die Zeit ab 2. Kontakt zum Datenschutzbeauftragten Eingang des Kündigungsschreibens (Poststempel) oder ab dem gewünschten Gültigkeitsende, im Fall der Papier- ie können sich mit Fragen und Anmerkungen jederzeit an S fahrkarte nur für die Zeit ab Rückgabe der Jahreskarte. Bei unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Diese Kontakt- vorzeitiger Rückgabe wird dem Kunden für jeden bereits wege können Sie nutzen: genutzten Monat 1/10 des gezahlten Jahreskartenpreises, postalisch: maximal bis zur Höhe des Jahrespreises, berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahl- atenschutzbeauftragter D ten Betrag verrechnet. Ein sich etwaig ergebender Erstat- c /o ESWE Verkehrsgesellschaft mbH tungsbetrag wird überwiesen. Postfach 2369 65013 Wiesbaden b) Beträge unter 5,00 Euro werden nicht erstattet. Ein Bear- beitungsentgelt wird nicht erhoben. per E-Mail: datenschutzbeauftragter@eswe-verkehr.de 14. Sonderkündigungsrecht bei einem Jahreskarten- Ihre ausführlichen Rechte als Betroffener finden Sie auf: Abonnement durch das ausgebende Unternehmen www.eswe-verkehr.de/datenschutz ann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht K abgebucht werden oder wird eine Lastschrift vom Kontoin- haber trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird
BESTELLUNG 19 Auf vier Wegen zum Abonnement – so einfach geht’s: 1. Ziehen Sie den Bestellschein* aus der Lasche und füllen Sie ihn aus. Den ausge- füllten Schein, den Sie übrigens auch online auf www.eswe-verkehr.de/abo finden, reichen Sie bitte in der Mobilitätszentrale von ESWE Verkehr oder in einer unserer Mobilitätsinfos (siehe Rückseite dieser Broschüre) ein. oder Beste 2. lls Den ausgefüllten Abo-Bestellschein senden Sie per Post an: auch cheine o ESWE Verkehrsgesellschaft mbH ve r f ü n l i n e gbar Gartenfeldstraße 18 ! 65189 Wiesbaden oder 3. Kommen Sie direkt zu uns in die Marktstraße 10. Dort sind Ihnen die Mitarbeiter der Mobilitätszentrale gerne persönlich beim Ausfüllen Ihres Abo-Bestellscheins behilflich. Und dann geht, wenn Sie möchten, alles ganz schnell und einfach: Un- terschreiben, bezahlen, sofort losfahren – denn je nach Wunsch wird Ihnen vor Ort ein vorläufiges Abo-Ticket ausgehändigt („AboSofort“), mit dem Sie sogleich in den nächsten Bus einsteigen können!** oder 4. Gehen Sie auf www.eswe-verkehr.de/eticket und registrieren sich dort als Nutzer von eTicket Online. Egal, für welchen der vier Wege Sie sich entscheiden: Wenn Ihre Bestellung bis zum 10. eines Monats bei uns ankommt (und Sie nicht die „AboSofort“-Option nutzen möchten), finden Sie Ihr Abo-Ticket – gültig ab dem 1. des Folgemonats – rechtzeitig vor dem Monatswechsel in Ihrem Briefkasten. * Für das Schülerticket Hessen und das Seniorenticket Hessen stehen gesonderte Bestellscheine zur Verfü- gung. Diese sind in unserer Mobilitätszentrale und in unseren Mobilitätsinfos (Adressen und Öffnungs- zeiten: siehe Rückseite dieser Broschüre) sowie auf www.eswe-verkehr.de/schuelerticket und auf www. eswe-verkehr.de/seniorenticket erhältlich. ** „AboSofort“ wird ausschließlich für Abonnements der Preisstufe 13 (Wiesbaden/Mainz) angeboten. Das vorläufige Ticket ist nur in der persönlichen, nicht übertragbaren Variante erhältlich. D ieses Angebot gilt nicht für das Schülerticket Hessen und das Seniorenticket Hessen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Publikation bei personenbezogenen Substantiven auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet und stattdessen einheitlich die männliche Form ver- wendet (generisches Maskulinum). Entsprechende Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
KONTAKT Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da! · Mobilitätszentrale von ESWE Verkehr Marktstraße 10, 65183 Wiesbaden Haltestelle „Dernsches Gelände/Rathaus/Schloßplatz“ Öffnungszeiten montags bis samstags: 8:00 bis 19:00 Uhr · Mobilitätsinfos von ESWE Verkehr Haltestelle „Hauptbahnhof“, Bussteig A Haltestelle „Luisenplatz“, Bussteig B Öffnungszeiten montags bis freitags: 6:00 bis 19:00 Uhr samstags: 10:00 bis 19:00 Uhr · Fahrgastservice per Telefon und E-Mail Telefon: (0611) 450 22-450 (montags bis samstags, 7:00 bis 19:00 Uhr) E-Mail: mobilitaetszentrale@eswe-verkehr.de · Telefonische Fahrplanauskunft des RMV Telefon: (069) 24 24 80 24 (täglich 24 Stunden) · ESWE Verkehr interaktiv Auch auf unseren Online-Kanälen sind wir für Sie da: eswe-verkehr.de /eswe_verkehr /esweverkehr /esweverkehr ESWE Verkehrsgesellschaft mbH Gartenfeldstraße 18 65189 Wiesbaden Telefon (0611) 450 22-450 www.eswe-verkehr.de Stand: 12.2020; Änderungen vorbehalten
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