Bedarfsorientierte Mindestsicherung
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02 Bedarfsorientierte Mindestsicherung GELDLEISTUNGEN Im Rahmen der bedarfsorientierten Mindestsicherung wird eine finanzielle WEITERE GELDLEISTUNGEN Unterstützung für Menschen, die in eine soziale Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) nicht PERSÖNLICHE HILFEN mehr abdecken können, geleistet. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung umfasst monatliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts SPEZIFISCHE HILFSANGEBOTE und des Wohnbedarfs sowie ein Hineinnehmen in die gesetzliche LEISTUNGEN FÜR VON WOHNUNGS- Krankenversicherung. Darüber hinaus kann Beratung und Unterstützung bei LOSIGKEIT BEDROHTE MENSCHEN der Bewältigung der Notlage in Anspruch genommen werden. Als weitere UND FÜR WOHNUNGSLOSE Leistungen kommen z.B. Beihilfen zu den Bestattungskosten, einmalige MENSCHEN Hilfen in besonderen sozialen Lagen und Hilfen zur Verschaffung einer angemessenen Alterssicherung infrage. Neben diesen Leistungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung für einzelne Hilfesuchende werden im Rahmen der oberösterreichischen Mindestsicherung auch Einrichtungen sichergestellt, die Personen unterstützen, • die von Gewalt durch Angehörige betroffen sind, Oö. Sozialbericht 2016 • die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, • die von Schuldenproblemen betroffen sind. In diesen Bericht fließt die maßgebliche Änderung der Mindestsicherung in Oberösterreich durch die Oö. Mindestsicherungsgesetz-Novelle 2016, mit der u.a. spezielle Leistungen für Asylberechtigte auf Zeit und subsidiär Schutzberechtigte eingeführt wurden, noch nicht ein. 1
Geldleistungen Geldleistungen Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs (monatliche Geldleistungen) Personen, die den Lebensunterhalt für sich und ihre unterhaltsberechtigten im Haushalt lebenden Angehörigen nicht ausreichend decken können, haben Anspruch auf laufende Geldleistungen aus der bedarfsorientierten Mindestsicherung. Leistungsbezieher/innen Die Anzahl der Leistungsbezieher/innen in der Mindestsicherung stellt sich in einer längerfristigen Betrachtung wie folgt dar: 14.000 12.000 10.000 8.000 13.951 12.818 6.000 11.328 9.156 4.000 Mindestsicherungsbezieher/innen 2012 bis 2015 2.000 (Leistungsbezieher/innen 0 inkl. Angehörige) 2012 2013 2014 2015 AMT DER OÖ. LANDESREGIERUNG BMS-Bezieher im Verhältnis zur Bezirksbevölkerung 2015 Direktion Soziales und Gesundheit AMT DER OÖ. LANDESREGIERUNG ABTEILUNG SOZIALES 2015 gab es in Oberöster- BMS-Bezieher im Verhältnis zur Bezirksbevölkerung 2015 Direktion Soziales und Gesundheit A-4021 LINZ, Bahnhofplatz 1 ABTEILUNG SOZIALES reich im Jahresdurchschnitt Tel.: +43/732/7720-15221 A-4021 LINZ,Fax: +43/732/7720-215619 Bahnhofplatz 1 13.951 BMS-Bezieher/in- Tel.: +43/732/7720-15221 E-Mail: so.post@ooe.gv.at Fax: +43/732/7720-215619 www.land-oberoesterreich.gv.at nen (Bezieher/innen von E-Mail: so.post@ooe.gv.at www.land-oberoesterreich.gv.at ROHRBACH Hilfe zur Sicherung des 0,44 % ROHRBACH 0,44 % FREISTADT SCHÄRDING Lebensunterhalts und des 0,31 % SCHÄRDING URFAHR-UMGEBUNG FREISTADT 0,47 % 0,47 % 0,31 % Wohnbedarfs), die sich wie 0,50 % URFAHR-UMGEBUNG 0,50 % folgt auf die Bezirke verteilt EFERDING 0,26 % EFERDING LINZ-STADT PERG haben: RIED RIED GRIESKIRCHEN 0,26 % LINZ-STADT 2,14 % 2,14 % PERG 0,72 % 0,72 % 0,59 % GRIESKIRCHEN 0,59 % 0,49 % WELS-STADT 0,49 % WELS-STADT 1,90 % LINZ-LAND 1,90 % LINZ-LAND BRAUNAU 1,31 % BRAUNAU 1,31 % 0,57 0,57 % % WELS-LAND WELS-LAND 0,53 0,53 % % STEYR-STADT STEYR-STADT 3,99 % 3,99 % VÖCKLABRUCK VÖCKLABRUCK Kategorien Kategorien 0,62 %% Oö. Sozialbericht 2016 0,62 0,20 % bis 0,39 0,20 % % bis 0,39 % STEYR-LAND 0,40 % bis 0,79 % STEYR-LAND 0,40 % bis 0,79 % 0,45 % 0,80 % bis 1,19 % 0,45 % 0,80 % bis 1,19 % GMUNDEN 1,20 % bis 3,99 % GMUNDEN 1,20 % bis 3,99 % 0,42 % KIRCHDORF 0,42 % KIRCHDORF 0,52 % Bezirksgrenzen OÖ 0,52 % Bezirksgrenzen OÖ ±± Kartographie: Dominik POINTNER, Abteilung Soziales, 02. August 2016 Kartographie: Dominik POINTNER, Abteilung Soziales, 02. August 2016 2
Leistungsbezieher/innen in der bedarfsorientierten Mindestsicherung Wie in den letzten Jahren war auch 2015 ein Anstieg der Leis- Im Berichtszeitraum 2015 betrug die Zahl der Leistungsbezie- tungsempfänger/innen festzustellen, wobei sich die Entwicklung her/innen zunächst 13.194 und stieg bis Ende des Jahres auf der Bezieher/innen-Zahlen entschleunigt hat. 14.407 an; 53,7 % davon waren weiblich. 14.600 14.407 14.400 14.266 14.299 14.209 14.200 14.058 14.096 14.002 14.000 13.875 13.749 13.780 13.800 13.600 13.474 13.400 13.194 13.200 13.000 12.800 12.600 12.400 BMS-Bezieher/innen 2015 z ril ai ni li st r r r er r r är ua be be be be Ju M gu Ju Ap nn M br m to m em Au Jä ze ve Fe Ok pt De No Se Bei den 13.951 Leistungsbezieher/innen im Jahr 2015 (Durch- bewohner). Insgesamt befanden sich 5.469 minderjährige Kinder schnittswert) handelte es sich um 3.507 (25,1 %) alleinstehende (39,20 %) und 112 „erwachsene Kinder“ (0,8 %) unter den Leis- und 1.780 (12,8 %) alleinerziehende Personen. 3.028 Personen tungsbezieher/innen sowie 55 (0,4 %) sonstige Personen. (21,7 %) befanden sich in Haushaltsgemeinschaft (Paare, Mit 112 55 3.507 Alleinstehende 5.469 Alleinerziehende Haushaltsgemeinscha> 1.780 minderjährige Kinder 3.028 erwachsene Kinder SonsDge Leistungsbezieher/innen Oö. Sozialbericht 2016 49,8 % der Leistungsbezieher/innen lebten in den Statutarstädten, das entspricht einer Summe von 6.940 Personen. 3
Geldleistungen Grund des Mindestsicherungsanspruches Von 4.909 erwachsenen arbeitsfähigen Personen im Jahr 2015 nen war die unzureichende finanzielle Absicherung durch Leistun- (Durchschnittswert) waren 3.271 (66,6 % dieser Zielgruppe) gen der Arbeitslosenversicherung für 23,4 % der hilfebedürftigen arbeitslose Personen, bei denen die Leistung des Arbeitsmarktser- Personen der Grund des Leistungsbezuges (sogenannte „Aufsto- vices – AMS (Arbeitslosenunterstützung bzw. Notstandshilfe) unter cker“). 9,5 % konnten trotz Beschäftigung ihren Lebensunterhalt den Mindeststandards der bedarfsorientierten Mindestsicherung nicht decken (sogenannte „working poor“); bei beiden Gruppen zurückblieb, sodass diese durch Leistungen der bedarfsorientierten war die Tendenz steigend. Damit zeigt sich der aktivierende An- Mindestsicherung unterstützt werden mussten. satz der bedarfsorientierten Mindestsicherung in der Praxis. Das Bei einer Gesamtbetrachtung aller Mindestsicherungsbezieher/in- Einkommen aus der Kinderbetreuung reichte bei 4,3 % nicht aus. 22,8 % Aufstocker 23,4 % Aufstocker 22,8 % 23,4 % Nur BMS Nur BMS „working poor“ 3,2 % „working poor“ 3,2 % 4,3 % Kinderbetreuung 4,3 % Kinderbetreuung „sonstige Versicherungsleistungen“ 9,5 % „sonstige Versicherungsleistungen“ 9,5 % 36,8 % „sonstiges Einkommen“ Überwiegender Grund des 36,8 % „sonstiges Einkommen“ Mindestsicherungsanspruches Dauer der Anspruchsberechtigung In einer längerfristigen Betrachtung zeigte sich bereits im Jahr 2014 schnittliche Mindestsicherungsbezug betrug 229 Tage pro Person. eine deutliche Verschiebung zu einer längeren Bezugsdauer. Auch im Ein besonders langer Leistungsanspruch bedarfsorientierter Min- Jahr 2015 dominierten längere Bezugsdauern. 60,5 % der Personen destsicherung von 20 oder mehr Monaten war – bei Betrachtung mit bedarfsorientierter Mindestsicherung bezogen Leistungen über des 2-Jahres-Zeitraums 2014/2015 – für 6.801 Personen in Ober- einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten im Jahr 2015. Der durch- österreich gegeben. 60,5 % 70,0 % 60,0 % 50,0 % 40,0 % 21,8 % Oö. Sozialbericht 2016 30,0 % 17,7 % 20,0 % 10,0 % Bezugsdauer im Jahr 2015 0,0 % < 3 Monate 4-6 Monate 7-12 Monate 4
Kosten der bedarfsorientierten Mindestsicherung Die nachfolgende Tabelle stellt die Kosten der bedarfsorientierten Mindestsicherung auf OÖ-Ebene dar. Geldleistung Oberösterreich Veränderung Geldleistung und gesamt zum Vorjahr Krankenversicherung 2013 33.312.293 35.372.578 2014 36.117.047 38.337.020 8,38 % 2015 41.919.841 44.485.917 16,04 % Ergänzend zu den bereits vorne dargestellten Mindestsicherungsbezieher/innen in Oberöster- reich wird des Weiteren auch ein Bundesländervergleich gegeben. Gesamtzahl der Bezieherinnen und Bezieher von Geldleistungen der bedarfsorientierten Min- destsicherung1) der Bundesländer 2011 bis 2015: Veränderung Bevölke- Dichte 2011 2012 2013 2014 2015 2011/2015 rungszahl 2015 relativ Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % absolut absolut % (%) Personen Ö 193.276 100 221.341 100 238.392 100 256.405 100,0 284.374 100 91.098 47,1 8.670.690 3,28 Bgld. 2.514 1,3 3.023 1,4 3.203 1,3 3.424 1,3 3.776 1,3 1.262 50,2 290.299 1,30 Ktn. 4.394 2,3 4.979 2,2 5.020 2,1 5.186 2,0 5.498 1,9 1.104 25,1 559.491 0,98 NÖ 16.552 8,6 18.966 8,6 21.407 9,0 24.138 9,4 26.551 9,3 9.999 60,4 1.650.367 1,61 OÖ 11.043 5,7 14.214 6,4 16.200 6,8 17.594 6,9 19.587 6,9 8.544 77,4 1.450.151 1,35 Sbg. 11.214 5,8 12.039 5,4 12.468 5,2 13.376 5,2 14.358 5,0 3.144 28,0 543.838 2,64 Stmk.2) 15.384 8,0 19.552 8,8 22.104 9,3 25.604 10,0 28.704 10,1 13.320 86,6 1.229.443 2,33 T 12.280 6,4 13.465 6,1 14.258 6,0 15.220 5,9 15.914 5,6 3.634 29,6 736.176 2,16 Vbg. 2) 8.174 4,2 8.583 3,9 9.523 4,0 10.289 4,0 11.611 4,1 3.437 42,0 382.798 3,03 W 111.721 57,8 126.520 57,2 134.209 56,3 141.574 55,2 158.375 55,7 46.654 41,8 1.828.127 8,66 STATISTIK AUSTRIA, Statistik der bedarfsorientierten Mindestsicherung. Erstellt am 9.9.2016 – eigene Berechnung. 1) Die Angaben zu den Personen, Bedarfsgemeinschaften und Ausgaben sind jeweils Jahressummen. – 2) Inkl. nicht unterstützte Kinder. Oö. Sozialbericht 2016 5
Geldleistungen Hilfe durch Einbeziehung in die Krankenversicherung Mit Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung erfolgte die Einbeziehung jener Leistungsbezieher/innen in die gesetzliche Krankenversicherung, die keinen Versicherungsschutz haben. Im Jahr 2015 wurden dabei für 4.343 Personen, davon 1.649 Männer, 1.730 Frauen und 964 Kinder, die Beiträge zur Krankenversicherung übernommen. 1.800 1.600 1.649 1.730 1.400 1.200 1.000 964 800 600 400 Mindestsicherung 200 Übernahme Krankenversicherung 0 Männer Frauen Kinder Oö. Sozialbericht 2016 6
Hilfe in besonderen sozialen Lagen Hilfe in besonderen sozialen Lagen kann für Personen erbracht werden, die aufgrund ihrer besonderen persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse oder infolge außergewöhnlicher Ereignisse einer sozialen Gefährdung ausgesetzt sind (§ 22 Oö. BMSG). Um eine finanzielle Unterstützung kann mittels Antragsformular angesucht werden. Eine solche Unterstützung ist in aller Regel nur einmal im Jahr möglich. Unten stehende Grafik stellt die Anträge in absoluten Zahlen ab dem Jahr 2001 dar. Festzuhalten ist, dass von 2007 bis 2012 ein starker Rückgang der Anträge zu verzeichnen war. Seit dem Jahr 2013 kommt es nun wieder zu einem minimalen Anstieg. Hilfe in besonderen sozialen Lagen Anträge 2001 - 2015 15.000 14.000 13.000 12.000 11.000 10.000 9.000 8.000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Hilfe in besonderen sozialen Lagen Anträge 2001–2015 In nachfolgender Grafik werden die Auszahlungen in diesem Bereich ab dem Jahr 2001 dargestellt. Hilfe in besonderen sozialen Lagen Auszahlungen 2001 - 2015 € 3.000.000 € 2.500.000 € 2.000.000 € 1.500.000 € 1.000.000 € 500.000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Hilfe in besonderen sozialen Lagen Oö. Sozialbericht 2016 Auszahlungen 2001–2015 7
Weitere Geldleistungen Weitere Geldleistungen Das Geldleistungsangebot der bedarfsorientierten Mindestsicherung wird aus dem Sozialressort unter anderem durch zwei weitere Leistungen, den Heizkostenzuschuss und den Seniorenerholungs- oder Kurzuschuss, ergänzt. Heizkostenzuschuss 2015/2016 Das Land Oberösterreich erbringt für bedürftige Bürger/innen einen vom Nettoeinkommen gerichtlich festgelegte Unterhaltsleistungen einmaligen Heizkostenzuschuss. Dieser Zuschuss wurde in den ange- für geschiedene Ehepartner (dazu zählen auch Unterhaltsleistungen führten Heizperioden in folgender Höhe und an die folgende Anzahl für eine/n in einem Alten- u. Pflegeheim untergebrachten Ehepart- von Empfänger/innen ausbezahlt: ner/in), Eltern und Alimentationsleistungen für Kinder in Abzug gebracht. max. Heizkos- Anzahl der Aufwendungen Dies gilt sowohl für die Antragstellerin und den Antragsteller als Heizperiode tenzuschuss je Zuschussemp- des Landes OÖ auch für alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen. Haushalt – Euro fänger/innen – Euro 2012/2013 140 22.310 3.029.504 • Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuell bedarfs- orientierte Mindestsicherung bezogen, keinen Anspruch auf den 2013/2014 140 21.939 2.991.782 Heizkostenzuschuss haben. 2014/2015 152 21.902 3.242.969 • bei Personen, die im Jahre 2015 nicht durchgängig bedarfsorien- 2015/2016 152 21.348 3.156.776 tierte Mindestsicherung bezogen hatten, der Heizkostenzuschuss aliquot gewährt wird, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Die Richtlinie der Heizkostenzuschussaktion 2015/16 sah unter Berück- Heizkostenzuschuss aktuell kein Antrag auf bedarfsorientierte Min- sichtigung des Netto-Haushaltseinkommens 2015 und des Ausgleichs- destsicherung gestellt oder keinerlei Geldleistungen aus der bedarfs- zulagenrichtsatzes 2016 einen Zuschuss von 152 bzw. 76 Euro vor. orientierten Mindestsicherung bezogen wurden. Für im Jahr 2015 erhaltene Mindestsicherung wird pro Bezugsmonat ein Zwölftel des Lag das Netto-Haushaltseinkommen des Jahres 2015 unter dem Aus- zu gewährenden Heizkostenzuschusses abgezogen. gleichszulagenrichtsatz des Jahres 2016, so wurde für die Heizperiode 2015/16 ein Heizkostenzuschuss von 152 Euro genehmigt. Es wurde • der Heizkostenzuschuss Asylwerber/innen, deren Aufenthalt in Ober- auch dann ein Zuschuss von 76 Euro ermöglicht, wenn das Netto- österreich im Rahmen der Grundversorgung sichergestellt wird bzw. Haushaltseinkommen um maximal 50 Euro über dem Richtsatz lag. die Möglichkeit dieser Sicherstellung besitzen, nicht gewährt wird. Die Richtlinie der Heizkostenzuschussaktion 2015/16 sah u.a. vor, dass Im Förderzeitraum 2015/16 wurde 21.348 bedürftigen Personen der • erhaltene Unterhaltsleistungen für Kinder nicht mehr in das Familien- Heizkostenzuschuss gewährt. Gegenüber 2014/2015 wird bei den an- einkommen eingerechnet werden. Somit können alleinerziehende El- spruchsberechtigten Personen ein 2,5%iger (554 Personen) Rückgang tern mit geringem Einkommen entlastet werden. Umgekehrt werden verzeichnet. Oö. Seniorenerholungs- oder Kurzuschuss Oö. Seniorenerholungs- oder Kurzuschuss Zuschuss des Landes OÖ Jahr Personen gesamt Das Land Oberösterreich erbringt für Seniorinnen und Senioren gesamt Euro mit geringem Einkommen zu den Kosten eines Erholungs- oder 2012 922 85.811 Oö. Sozialbericht 2016 Kuraufenthaltes in Österreich und im EU-Raum sowie in Län- 2013 813 75.273 dern, die an Österreich angrenzen, für eine Aufenthaltsdauer 2014 906 83.626 von mindestens einer Woche und längstens für die Dauer von 2015 629 59.065 3 Wochen einen Zuschuss im Ausmaß bis zur Hälfte der Ge- samtkosten. Seit Oktober 2008 wird für konsumierte Erho- Im Jahr 2015 sind bei den angegebenen 629 Personen rund 200 lungsaufenthalte pro Woche ein Zuschuss im Ausmaß der Hälfte Ansuchen, welche aufgrund einer EDV-Umstellung sowie des der Gesamtkosten, mindestens jedoch 60 Euro und höchstens Personalwechsels in der Politik in diesem Jahr erst im Jahr 2016 90 Euro pro Woche gewährt. bearbeitet werden konnten, nicht enthalten. 8
Persönliche Hilfen Persönliche Hilfen Case-Management Die Einführung des Case-Managements erfolgte im Jahr 2012 auf elle Beratung, Begleitung und Betreuung, insbesondere auch das Grundlage des Oö. Mindestsicherungsgesetzes. Case-Management, vor. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung hat die Ermöglichung und Der Fokus liegt u.a. auf arbeitsfähigen und eingeschränkt arbeits- Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens sowie die damit fähigen, dennoch perspektivisch einsetzbaren Personen, die bereits verbundene dauerhafte Einbeziehung in die Gesellschaft für jene, Leistungen der BMS beziehen bzw. Leistungen der BMS beantra- die dazu der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen, zur Aufgabe. Die gen (wollen). Sicherstellung des menschenwürdigen Lebens erfolgt primär über Geldleistungen und die Einbeziehung in die gesetzliche Kranken- Zur erfolgreichen Wahrnehmung des Case-Managements ist die versicherung. Zusammenarbeit mit den Clearingstellen unerlässlich, die im Regel- fall als Auftraggeber für das Case-Management fungieren. Gemäß § 11 Abs. 1 Oö. BMSG haben Hilfebedürftige ihre Arbeits- kraft in zumutbarer Weise einzusetzen und sich um entsprechende Die Clearingstelle ist in jedem Bezirk installiert und setzt sich aus zu- Erwerbsmöglichkeiten zu bemühen. Die beschriebene einzuglie- mindest je einem Vertreter der regionalen Geschäftsstelle des AMS dernde Personengruppe ist heterogen und benötigt daher unter- und der Bezirksverwaltungsbehörde zusammen. Entscheidungen, schiedliche Stützsysteme. die sowohl für das AMS als auch für die Bezirksverwaltungsbe- hörde von Bedeutung sind, sollen nach Möglichkeit gemeinsam Um das Bemühen der Anspruchsberechtigten auf Inklusion in die getroffen bzw. zumindest erörtert werden. Arbeitswelt zu unterstützen, sieht der § 19 Oö. BMSG die individu- Case-Management-Organisationen und Bezirksverteilung: Rohrbach 11 Schärding Urfahr- Freistadt 18 Umgebung 189 FAB FAB – Verein zur Förderung von 30 7 Arbeit und Beschäftigung Eferding Rohrbach 12 Linz 11 218 B7 Bezirke: Linz-Stadt, Linz-Land, Urfahr- Grieskirchen Perg 58 Ried 33 Schärding 32 Urfahr- Freistadt Umgebung, Rohrbach, Freistadt, Perg. 18 Umgebung 189 FAB 12 30 Wels Linz-Land Rohrbach 7 74 51 11 183 HW Wels-Land Eferding Schärding 34 Steyr 12 Urfahr- Linz Freistadt 218 B7 Perg 18 53Grieskirchen 33 Umgebung 58 30 32 Gemeinsame 189 FAB Verein B7 Arbeit und Leben Ried 7 Vöcklabruck 12 Wels Linz-Land AMS-RGS Bezirke: Steyr-Stadt, Steyr-Land, 70 Braunau Eferding 74 51 183 HW 44 12 Linz Wels-Land 218 B7 Kirchdorf/Krems, Gmunden, Grieskirchen Steyr-Land 3458 Perg Steyr 32 Gemeinsame Ried 33 23 53 Vöcklabruck, Braunau/Inn. Gmunden12 Kirchdorf Wels Linz-Land AMS-RGS Vöcklabruck Braunau 16 12 70 74 51 183 HW 44 Wels-Land 34 Steyr Steyr-Land OÖ Hilfswerk GmbH 23 Gmunden 53 Gemeinsame Kirchdorf AMS-RGS Bezirke: Wels-Stadt, Wels-Land, Eferding, Oö. Sozialbericht 2016 Vöcklabruck 16 12 70 Grieskirchen, Ried/I., Schärding. Steyr-Land 23 Gmunden Kirchdorf 16 12 Case-Management Regionsverteilung Kartographie: Dominik POINTNER, Abteilung Soziales, 23. September 2016 Kartographie: Dominik POINTNER, Abteilung Soziales, 23. September 2016 Kartographie: Dominik POINTNER, Abteilung Soziales, 23. September 2016 9
Persönliche Hilfen Aufteilung der durch das Case-Management betreuten Personen nach Bezirken: 2015 betreute Teilnehmer/innen gesamt Clearingstelle BMS-T m w BMS-V m w ∑ in % L 18 7 11 40 22 18 58 9,8 SR 28 13 15 25 13 12 53 10,0 WE 38 24 14 36 19 17 74 12,5 BR 30 11 19 14 8 6 44 7,5 EF 5 2 3 7 4 3 12 2,0 FR 18 5 13 12 8 4 30 5,1 GM 12 7 5 4 2 2 16 2,7 GR 19 7 12 14 5 9 33 5,6 KI 1 1 0 11 3 8 12 2,0 LL 27 14 13 24 7 17 51 8,6 SD 16 4 12 2 1 1 18 3,1 SE 13 8 5 10 8 2 23 3,9 PE 17 9 8 15 6 9 32 5,4 RI 7 4 3 5 4 1 12 2,0 RO 4 3 1 7 4 3 11 1,9 UU 3 2 1 4 2 2 7 1,2 VB 34 10 24 36 12 24 70 11,9 WL 26 11 15 8 3 5 34 5,8 Gesamt 316 274 590 100 Zur Inklusionsunterstützung stehen dafür – neben allen in Oberösterreich etablierten Hilfsstrukturen – Angebote wie z.B. • Tagesstrukturierende Beschäftigung oder • Sozialökonomische Betriebe (SÖB) und gemeinnützige Beschäftigungsprojekte zur Verfügung. Oö. Sozialbericht 2016 10
Ablauf des Case-Managements in Oberösterreich Phase 1 Das Mindestsicherungsverfahren wird durch den Antrag der hilfe- Darüber hinaus können diese Ergebnisse bei Bedarf in das behörd- suchenden Person initiiert. Soweit im Verfahren eine Unterstützung liche Verfahren einfließen (z.B. Erteilung von Aufträgen im Zusam- erforderlich ist, die nicht auch durch Sozialberatungsstellen geleis- menhang mit der Bemühungspflicht). tet werden kann, wird der hilfebedürftigen Person die Begleitung durch das Case-Management angeboten. Dadurch sollen v.a. Phase 5 zurückweisende Bescheide (z.B. nach einem fruchtlosen Verbesse- Zugang zur Beschäftigungsmaßnahme: rungsauftrag) bei ersichtlicher Notlage vermieden werden. Das Case-Management unterstützt bei Bedarf in Absprache mit dem Projektträger die hilfesuchende Person beim Zugang in eine Phase 2 Beschäftigungsmaßnahme. Auf Initiative der Behörde erfolgt bei Bedarf eine Abklärung der Arbeitsfähigkeit durch einen Sachverständigen – bei BMS-Vollbe- Phase 6 zieher/innen durch das Berufliche Bildungs- und Rehabilitations- Eintritt von Änderungen: zentrum (BBRZ) – bei BMS-Teilbezieher/innen (die neben der BMS Das Case-Management gibt im Fall von Änderungen im Beschäf- auch AMS-Leistungen beziehen) auf Initiative des AMS durch die tigungsbereich eine Stellungnahme für die Mindestsicherungsbe- Gesundheitsstraße. hörde ab bzw. begleitet im folgenden Prozess auf Initiative der Clearingstelle. Phase 3 Die Erstellung einer Sozialanamnese bzw. Perspektivenplanung Die drei Organisationen des Case-Managements betreuten im Jahr erfolgt bei Bedarf auf Initiative der Clearingstelle durch die jeweilige 2015 590 Personen, davon waren 274 Vollbezieher/innen und Case-Management-Organisation. 316 Teilbezieher/innen der bedarfsorientierten Mindestsicherung. Phase 4 Die Clearingstelle trifft auf der Grundlage der Sozialanamnese/Per- spektivenplanung des Case-Managements die Entscheidung über die weitere Vorgangsweise im Hinblick auf die Reintegration in den Arbeitsmarkt und informiert darüber die betroffene Person, die Case-Management-Organisationen und den Projektträger. Oö. Sozialbericht 2016 11
Persönliche Hilfen Beschäftigungsprojekte Hilfe zur Arbeit Hilfe zur Arbeit ist eine Alternative zu Leistungen aus der bedarfs- denen 55 das Angebot mit Zielerreichung beendeten. Das heißt orientierten Mindestsicherung und wird als eine Form der Hilfe zur von den 104 im Jahr 2015 ausgetretenen Personen konnten 55 Selbsthilfe von den regionalen Trägern sozialer Hilfe angeboten. am Arbeitsmarkt Fuß fassen oder einen Anspruch auf Leistungen Ziel dieser Maßnahme ist die Integration bzw. Reintegration in den des AMS erlangen. Arbeitsmarkt. Der Austritt der meisten Teilnehmer/innen erfolgte innerhalb des ersten Jahres der Beschäftigung im Rahmen der Hilfe zur Arbeit. Unterschieden wird zwischen „Heranführung an den Arbeits- prozess“ (z.B. durch stundenweise Integration in einen Arbeits- Bis zum Jahre 2011 war eine starke Steigerung der Anzahl der prozess), „Qualifizierung für die Arbeit“ (z.B. durch Organisation Mitarbeiter/innen (2001: 230 Personen bis 2011: 376 Personen) bzw. Kostenübernahme von notwendigen Schulungsmaßnahmen) in diesen besonderen Beschäftigungsverhältnissen zu vermerken. und der hauptsächlich angebotenen „Hilfe zur Arbeit“ (befristete Ab dem Jahr 2012 kam es zu einem Rückgang der Mitarbei- Dienstverhältnisse, die höchstens im Ausmaß von zwei Dritteln der ter/innen auf 222 Personen im Jahr 2013. 2014 stieg die Anzahl gesetzlichen Normalarbeitszeit in Anspruch genommen werden). der Mitarbeiter/innen wiederum leicht auf 237 Personen, 2015 sogar auf 345. Im Jahr 2015 wurde Hilfe zur Arbeit in 14 Bezirken angeboten. Es gab in diesem Rahmen insgesamt 345 Teilnehmer/innen, von Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der jeweiligen Maßnahme der Hilfe zur Arbeit Anzahl der Teilnehmer/in- Geschlecht Geschlecht Anzahl der Teilneh- Geschlecht Anzahl der Teilnehmer/innen bei Anzahl nen bei „Heranführung an mer/innen bei m w „Qualifizierung für die Arbeit“ m w m w gesamt den Arbeitsprozess“ „Hilfe zur Arbeit“ Teilnehmer/innen am Teilnehmer/innen am Teilnehmer/innen am 0 1 0 1 40 108 150 01.01.2015 01.01.2015 01.01.2015 Eintritte 2015 0 0 Eintritte 2015 0 1 Eintritte 2015 88 106 195 Summe Teilnehmer/innen Summe Teilnehmer/innen Summe Teilnehmer/innen 0 1 0 2 128 214 345 im Jahr 2015 im Jahr 2015 im Jahr 2015 Austritte 2015 0 1 Austritte 2015 0 1 Austritte 2015 39 63 104 Teilnehmer/innen am Teilnehmer/innen am Teilnehmer/innen am 0 0 0 1 89 151 241 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 Verweildauer der ausgetretenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer (bezogen auf die Austritte 2015) Austritt aus Hilfe zur Arbeit im ... 1. Monat 2. Monat 3. Monat 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr Austritte d. Tätigkeit d. Tätigkeit d. Tätigkeit gesamt d. Tätigkeit d. Tätigkeit d. Tätigkeit gesamt d. Tätigkeit d. Tätigkeit und länger gesamt 7 6 8 21 14 12 31 78 11 2 13 104 Oö. Sozialbericht 2016 12
Gründe für den Austritt aus der jeweiligen Maßnahme der Hilfe zur Arbeit (bezogen auf die Austritte 2015) Austrittsgrund bei Geschlecht Geschlecht Geschlecht Austrittsgrund bei „Qualifi- Austrittsgrund bei Anzahl „Heranführung an den m w zierung für die Arbeit“ m w „Hilfe zur Arbeit“ m w gesamt Arbeitsprozess“ Zielerreichung 0 1 Zielerreichung 0 1 Zielerreichung 21 32 55 Vermittlung in den Vermittlung in den Vermittlung in den 0 0 0 1 7 12 20 Arbeitsmarkt Arbeitsmarkt Arbeitsmarkt Erwerb von Ansprüchen Erwerb von Ansprüchen Erwerb von Ansprüchen (z.B. AMS-Geld, Sozial- 0 1 (z.B. AMS-Geld, Sozial- 0 0 (z.B. AMS-Geld, Sozial- 14 20 35 versicherung, ...) versicherung, ...) versicherung, ...) Zeitablauf/keine Vermittlung Zeitablauf/keine Vermittlung Zeitablauf/keine Vermittlung 0 0 0 0 4 15 19 möglich aufgrund ... möglich aufgrund ... möglich aufgrund ... des sozialen und/oder des sozialen und/oder des sozialen und/oder 0 0 0 0 1 2 3 familiären Umfeldes familiären Umfeldes familiären Umfeldes von Defiziten im Bereich der von Defiziten im Bereich der von Defiziten im Bereich der Arbeits- und Ausbildungs- 0 0 Arbeits- und Ausbildungs 0 0 Arbeits- und Ausbildungs- 3 10 13 fähigkeiten fähigkeiten fähigkeiten persönlicher Vermittlungs- persönlicher Vermittlungs- persönlicher Vermittlungs- 0 0 0 0 0 2 2 hemmnisse hemmnisse hemmnisse sonstiger Vermittlungs- sonstiger Vermittlungs- sonstiger Vermittlungs- 0 0 0 0 0 1 1 hemmnisse hemmnisse hemmnisse vorzeitige Auflösung vorzeitige Auflösung vorzeitige Auflösung 0 0 0 0 14 16 30 aufgrund von ... aufgrund von ... aufgrund von ... Haft 0 0 Haft 0 0 Haft 0 0 0 gesundheitlichen Problemen 0 0 gesundheitlichen Problemen 0 0 gesundheitlichen Problemen 3 1 4 Suchtproblematik 0 0 Suchtproblematik 0 0 Suchtproblematik 0 0 0 sprachlichen Defiziten 0 0 sprachlichen Defiziten 0 0 sprachlichen Defiziten 0 0 0 Problemen im Sozial- Problemen im Sozial- Problemen im Sozial- 0 0 0 0 3 2 5 verhalten verhalten verhalten Übersiedelung 0 0 Übersiedelung 0 0 Übersiedelung 0 1 1 Karenz 0 0 Karenz 0 0 Karenz 0 4 4 Sonstigem 0 0 Sonstigem 0 0 Sonstigem 8 8 16 Summe Austritte 2015 0 1 Summe Austritte 2015 0 1 Summe Austritte 2015 39 63 104 Verbleibstatus der 2015 ausgetretenen Teilnehmer/innen zum Stichtag 31.12.2015 Teilneh- Teilneh- Teilneh- Teilneh- Teilneh- Teilneh- mer/innen mer/innen mer/innen mer/innen mer/innen mer/innen Anzahl Status zum Stichtag 31.12. bis 17 Jahre 18–20 Jahre 21–24 Jahre 25–44 Jahre 45–49 Jahre ab 50 Jahren gesamt m w m w m w m w m w m w Beschäftigung am Arbeitsmarkt 0 0 0 0 3 2 3 10 0 0 0 2 20 Wiedereintritt in „Hilfe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 zur Arbeit“ AMS Arbeitslosengeldbezug 0 0 2 0 1 1 10 24 1 3 4 0 46 AMS Pensionsvorschussbezug 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Oö. Sozialbericht 2016 Krankengeldbezug 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Pension 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 3 BMS-Bezug (Voll- und 0 0 0 0 0 1 7 6 2 1 1 3 21 Teilbezug) Karenz, Mutterschutz 0 0 0 1 0 0 0 3 0 0 0 0 4 Sonst. (unbek., kein Bezug, 0 0 0 2 2 1 2 3 0 0 0 0 10 Haft, Tod ...) Summe: 0 0 2 3 6 5 22 46 3 4 5 8 104 13
Persönliche Hilfen Pakt für Arbeit und Qualifizierung Der Pakt für Arbeit und Qualifizierung für OÖ (PAQ OÖ) ist ein gemeinschaftliches Förderungsprogramm von ARBEITSMARKTSERVICE OBERÖSTERREICH, LAND OBERÖSTERREICH, SOZIALMINISTERIUMSERVICE OÖ, ARBEITERKAMMER OÖ, WIRTSCHAFTSKAMMER OÖ, INDUSTRIELLENVEREINIGUNG OÖ und ÖGB OÖ sowie des LANDESSCHULRATES für OÖ und verfolgt entsprechend den künftigen Her- ausforderungen am oö. Arbeitsmarkt für die Zielgruppen Jugendliche und junge Erwachsene, Frauen, Ältere, Menschen mit Migrations- hintergrund und Menschen mit gesundheitlichen (psychischen, physischen und/oder kognitiven) Vermittlungseinschränkungen folgende strategische Ziele: 1. Zielgruppe JUGENDLICHE UND „Perspektive 2020“ ergibt dies ein zusätzliches Arbeitskräftepotenzial JUNGE ERWACHSENE von 2.240 Frauen und 6.080 Männern. Jugendliche und junge Erwachsene, besonders jene, die über keine Ausbildung verfügen, die über das Pflichtschulniveau hinausgeht. 4. Zielgruppe MENSCHEN MIT MIGRATIONSHINTERGRUND Säule A – Ausbildungsgarantie – Zielgruppe Jugendliche Qualifizierte Zuwanderung und das Heben des Potenzials der in und junge Erwachsene bis 24 Jahre Oberösterreich lebenden Menschen mit Migrationshintergrund sind unabdingbare Faktoren zur Sicherung der zukünftigen Fach- Strategisches Ziel: Wir erhöhen den Anteil der Jugendlichen zwi- kräftebasis. Da auch zukünftig das Bevölkerungswachstum nahezu schen 20 und 24 Jahren mit Ausbildung über Pflichtschulniveau auf ausschließlich über Zuwanderung erfolgt, sind das Gelingen einer 90 Prozent. Mit „Perspektive 2020“ ergibt dies ein zusätzliches Poten- besseren Integration von Migrantinnen und Migranten in den zial von 4.850 Jugendlichen. Arbeitsmarkt und die Vermeidung von Dequalifikation besonders wichtige Herausforderungen im Hinblick auf die Förderung quali- 2. Zielgruppe FRAUEN fizierter Beschäftigung. Frauen stellen einen bedeutenden Faktor am Arbeitsmarkt dar. Die Ent- wicklung der Erwerbskurve im direkten Vergleich zeigt, dass quantitativ Säule B – Fachkräfteprogramm – Zielgruppe Menschen mit die Ausweitung des Erwerbspersonenpotenzials auch in den letzten Migrationshintergrund Jahren sehr stark durch die zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen geprägt war. Die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen leistet Strategisches Ziel: Wir erhöhen die Erwerbsquote von Menschen bis zum Jahr 2020 einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in mit Migrationshintergrund. Durch die Annäherung der Beschäfti- Oberösterreich. Die Steigerung des Zugangs zum Erwerbsleben erfor- gungsquote an die der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund dert gemeinsame Schritte, die insgesamt die Wahlfreiheit von Frauen bringen wir mit „Perspektive 2020“ ca. 3.000 Menschen mit im Zugang zum Erwerbsleben erhöhen. Migrationshintergrund zusätzlich in Beschäftigung. Säule B – Fachkräfteprogramm – Zielgruppe Frauen 5. Zielgruppe MENSCHEN MIT GESUNDHEIT- Strategisches Ziel: Mehr Frauen treten in den Arbeitsmarkt ein. Wir LICHEN VERMITTLUNGSEINSCHRÄNKUNGEN erhöhen bis zum Jahr 2020 die Erwerbsbeteiligung der Frauen von Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen bilden 67 auf 70 Prozent. Dies ergibt ein zusätzliches Potenzial von ca. eine wichtige menschliche Ressource für den Arbeitsmarkt. Fakt ist, 14.100 Frauen für den Arbeitsmarkt. dass unabhängig von der Konjunktur die Arbeitsmarktchancen für arbeitssuchende Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungsein- 3. Zielgruppe ÄLTERE schränkungen erheblich geringer sind, wobei es je nach Alter und Das Potenzial der Generation 50+ bildet aufgrund ihrer Erfahrung Geschlecht Unterschiede gibt. Eine differenzierte Betrachtung der und des erworbenen Wissens ein wichtiges Potenzial für die ober- Zielgruppe ist wichtig, um die Beschäftigungschancen insgesamt österreichische Wirtschaft. Die Sicherung der Beschäftigungsfähig- zu heben. Chancengleichheit in Beschäftigung und Beruf hat einen keit und die Erhöhung der Erwerbstätigkeit älterer Generationen hohen gesellschaftspolitischen Stellenwert, dem sich die Arbeitsmarkt- sind zentrale arbeitsmarktpolitische Hebel für den Wirtschafts- akteur/innen in Oberösterreich verbunden fühlen. standort Oberösterreich. Im europäischen Vergleich weist die Oö. Sozialbericht 2016 Erwerbsquote der 55- bis 64-Jährigen in Österreich hohes Entwick- Säule B – Fachkräfteprogramm – Zielgruppe Menschen mit lungspotenzial auf. Unabhängig von der Qualifikationsstruktur gesundheitlichen (physischen, psychischen und/oder kogni- der Beschäftigten weist diese Zielgruppe das größte zukünftige tiven) Vermittlungseinschränkungen Aktivierungspotenzial auf. Strategisches Ziel: Wir integrieren verstärkt Menschen mit gesund- Säule B – Fachkräfteprogramm – Zielgruppe Ältere heitlichen Vermittlungseinschränkungen in den Arbeitsmarkt, indem wir den Anteil der Arbeitsaufnahmen bei Menschen mit gesundheit Strategisches Ziel: Wir halten Menschen in Oberösterreich länger lichen Vermittlungseinschränkungen stabil halten. in Beschäftigung und steigern das Erwerbspersonenpotenzial. Mit 14
Pakt für Arbeit und Qualifizierung für Oberösterreich 2015 strategisches Ziel Interventionsform geplante geplante Personen Finanzierung Finanzierung Finanzie- Gesamtfinan- % Land Personen 2015 ff AMS 2015 ff Land rung 2015 zierung Trägerf./ gesamt m w ff SozMS 2015 ff Anmerkungen Produktionsschulen BR, GM, KI, LI, PE, RI, ST, WE, TR 620 310 310 1.857.000 2.111.000 0 3.968.000 51 Projekte f. Jug. m. abgebrochener Ausbildung (Kick, DOIT, YuCAN) 155 78 77 252.000 262.000 0 514.000 51/50 Arbeitsbegleitung Jugendlicher 460 230 230 0 200.000 0 200.000 Jobcoaching Wirtschaftsressort, Potenzialanalysen 2.200 1.100 1.100 0 725.000 0 725.000 SozMS: Jugendcoaching 4.300 2.400 1.900 0 0 4.378.000 4.378.000 SozMS: Koordinierung Jugendcoaching + Produktionsschulen 0 0 153.000 153.000 Firmenausbildungsverbund 800 500 300 0 200.000 0 200.000 Säule A Betriebliche Lehrstellenförderung 1.050 590 460 2.800.000 350.000 0 3.150.000 LST+Auslauf Ausbildungs- Berufsausbildungsassistenz: Beratung und SozMS 2.200 1.485 715 0 0 4.150.000 4.150.000 100 % ab 1.7. garantie für Jugendliche und Unterstützung für benachteiligte Jugendliche Land OÖ 275 150 125 0 250.000 0 250.000 bis 30.6.2015 junge Erwachsene Lehrlingscoaching 290 197 93 575.000 0 0 575.000 Jugendlandkarte 5.000 5.000 0 10.000 § 30-BAG-Lehrgänge für normal begabte Jugendliche 600 300 300 13.851.000 1.600.000 0 15.451.000 Fixbetrag Lehrgänge zur Teilqualifizierung 550 275 275 9.549.000 406.000 0 9.955.000 IBA-Verl. 03/15 Ausbildungslehrgänge (Sozialressort) 100 50 50 0 2.124.000 0 2.124.000 Lehrausbildungen für beeinträchtigte Jugendliche 5 3 2 228.000 113.000 0 341.000 33 Facharbeiter/innenkurzausbildungen für junge Erwachsene 81 42 39 500.000 290.000 0 790.000
Persönliche Hilfen SozMS: Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz 70 35 35 0 0 1.580.000 1.580.000 SozMS: Beschäftigungsprojekte (Transitarbeitsplätze) 140 65 75 0 0 1.524.000 1.524.000 SozMS: Förderung einer selbstständigen Existenz 20 15 5 0 0 200.000 200.000 SozMS: Förderung zur barrierefreien Arbeitsplatzgestaltung 140 70 70 0 0 270.000 270.000 Land: Berufliche Eingliederung 458 229 229 0 7.905.000 0 7.905.000 AMS: Qualifizierungsangebote 600 420 180 4.713.000 0 0 4.713.000 BBRZ AMS: Stabilisierungsangebote 200 120 80 3.894.000 0 0 3.894.000 ATZ Säule B AMS: Bewerbungstraining 400 250 150 1.404.000 0 0 1.404.000 Kurse Fachkräfte- SozMS: Betriebliche Lohnförderungen 900 590 310 0 0 2.500.000 2.500.000 programm Menschen mit SozMS: Vermittlungsorientierte Integrationsbegleitung 3.000 1.600 1.400 0 400.000 4.930.000 5.330.000 gesundheitlichen SozMS: Qualifizierungsprojekte und 1.000 510 490 0 0 9.050.000 9.050.000 Vermittlungs- Produktionsschulen (vormals AusbildungsFit) einschränkungen und am Rande SozMS: Qualifizierung für Einzelpersonen 15 8 7 0 0 10.000 10.000 des Arbeitsmarkts bMS Case-Management 400 200 200 270.000 900.000 0 1.170.000 bMS Beratung für Asylberechtigte 195 100 95 90.000 124.000 0 214.000 58 bMS Qualifizierung für Asylberechtigte 63 33 30 79.000 79.000 0 158.000 50 bMS Qualifizierung Vehikel, Via Vista, Fragile 75 40 35 857.000 1.642.000 0 2.499.000 bMS Beschäftigung: Manufaktur Haslach, Prima Vera, B7 45 23 22 0 1.080.000 0 1.080.000 bmS Beschäftigung: Step by Step 100 50 50 0 900.000 0 900.000 bMS Beschäftigung: B 24 (Kosten + TN 2015), Stützpunkt 105 55 50 1.611.000 1.459.000 0 3.070.000 50/17 Outplacement-Unternehmensstiftungen* 350 175 175 4.130.000 260.000 0 4.390.000 Insolvenz-Stiftungen*: Struktur- und Ausbildungskosten + Stipendien 200 100 100 3.350.000 600.000 0 3.950.000 Unternehmensgründungsberatung: Kosten + TN 2015 1.650 990 660 805.000 397.000 0 1.202.000 33 Facharbeiter/innenkurzausbildungen 450 400 50 4.854.000 2.500.000 0 7.354.000 Fixbetrag in Metall-Ausbildungszentren inkl. Installationstechnik Gastrokurse 214 92 122 699.000 699.000 0 1.398.000 50 Greenjobs: Ökoservice 50 25 25 105.000 90.000 0 195.000 Fixbetrag Facharbeiter/innenausbildungen für beeinträchtigte Personen 200 140 60 2.137.000 1.060.000 0 3.197.000 33 Programm Aufstieg (auslaufend) 175 122 53 2.791.000 0 0 2.791.000 Bauhandwerkerausbildung 165 165 0 850.000 90.000 940.000 Förd. Betriebe Säule D + E Arbeitsplatznahe Qualifizierung (AQUA)* 1.400 700 700 19.242.000 1.814.000 0 21.056.000 Die Wirtschaft im Fokus Implacementstiftungen* 100 60 40 1.180.000 200.000 0 1.380.000 Implacementstiftungen Sozial-/Gesundheitsberufe* 600 100 500 7.080.000 1.440.000 0 8.520.000 (Fachsozialbetreuer/innen und DKGP mit geriatrischem Schwerpunkt) Zielgruppenstiftungen* (JUST, JES, Frauen, Ältere, Migrant/innen, 300 100 200 3.540.000 400.000 0 3.940.000 Menschen mit Beeinträchtigungen) Du kannst was! 60 45 15 111.000 150.000 0 261.000 Placement Promotoren 2 2 0 0 150.000 0 150.000 WIP für Ausbildungsmaßnahmen bei KMUs 240 150 90 0 140.000 0 140.000 Qualifizierung für Beschäftigte (QBN) 6.000 3.800 2.200 2.500.000 0 0 2.500.000 Höherqualifizierung von Beschäftigten in Gesundheits- 25 10 15 65.000 0 0 65.000 und Sozialberufen sowie Kindergartenpädagogik (GSK) Bildungskonto: Qualifizierungsförderung für Arbeitnehmer/innen 17.000 8.000 9.000 0 9.244.000 0 9.244.000 Regionalmanager/innen für Arbeit 2 0 2 0 272.000 272.000 Gesamtfördervolumen 2015 70.796 34.609 36.187 141.688.000 85.876.000 28.745.000 256.309.000 AMS OÖ/1+3/071330043/15 70.796 Verpro- Beitrag AMS Beitrag Land Beitrag 256.309.000 Verprobung bung SozMS in Pro- 55 34 11 zent: * AMS: Schulungsbedingte Mehrkosten für Existenzsicherung (plus AMS-Anteil Projektförderung bei Insolvenzstiftungen) Oö. Sozialbericht 2016 16
Spezifische Hilfsangebote Spezifische Hilfsangebote Schuldnerberatung und Schuldenregulierung Die Inanspruchnahme des Leistungsangebotes der beiden Schuld- kommen bei den meisten Verschuldeten jährlich fällt und derzeit nerberatungsträger in Oberösterreich ist in den letzten Jahren bei ca. 1.200 Euro liegt. kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2015 konnten die beiden oö. Schuldnerberatungsorganisationen – Schuldnerberatung OÖ und Die Ergebnisse der Arbeit der beiden oö. Schuldnerberatungs Schuldnerhilfe OÖ – mit über 12.983 Beratungsgesprächen mit organisationen zeigen sich nicht zuletzt in der Zahl der abge Kundinnen und Kunden eine leicht steigende Tendenz vom Jahr schlossenen Privatkonkurse. So wurden 2009 in Oberösterreich 2012 bis zum Jahr 2015 vorweisen. 1.259 Privatkonkurse und im Jahr 2015 wurden 1.586 Privat In der Frage der Verschuldungsursache ist im Hinblick auf die allge- konkurse abgeschlossen. meine Verschlechterung der gesamten wirtschaftlichen Lage auf- fällig, dass die Arbeitslosigkeit/Krankheit/Einkommensverschlech- Frequenz der beiden Schuldnerberatungsstellen in Oberösterreich terung (inkl. Spiel- und Kaufsucht) und die Folgen des „falschen Umgangs mit dem Geld“ die Hauptursachen für die Verschuldung Jahr Kund/innen gesamt davon neue Kund/innen sind. Auch ist, wie bereits in den letzten Jahren festgestellt, das 2012 9.757 3.522 Zusammenwirken der Ursachen für Verschuldung vielfältiger und komplexer geworden. 2013 9.809 3.562 Das Alter der Personen, die in die Schuldenfalle geraten, liegt durchschnittlich seit Jahren um das 40. Lebensjahr, wobei auch 2014 10.266 3.750 auffällt, dass sich immer mehr Jugendliche hoch verschulden. 2015 12.983 3.538 Es muss festgestellt werden, dass das monatliche Durchschnittsein- Mit Ausnahme von Linz – wo beide Vereine tätig sind – decken die Oberösterreich kann heute auf 7 Beratungsstellen (2 mal Linz, Berater/innen der beiden Vereine unterschiedliche Regionen ab. Vöcklabruck, Ried, Steyr, Wels und Rohrbach) und sieben regelmä- Während die Mitarbeiter/innen des Vereins Schuldnerhilfe OÖ – ßige Sprechtage (Bad Ischl, Braunau, Schärding, Gmunden, Perg, mit überregionalen Sprechstunden – Kundinnen und Kunden aus Freistadt, Kirchdorf) verweisen. den Bezirken Rohrbach, Freistadt und Kirchdorf SCHULDNERBERATUNGSSTELLEN IN OBERÖSTERREICH AMT DER OÖ. LANDESREGIERUNG betreuen, übernehmen Direktion Soziales und Gesundheit dies für die Kundinnen ABTEILUNG SOZIALES Tschechien A-4021 LINZ, Bahnhofplatz 1 und Kunden in Vöckla- Deutschland Tel.: +43/732/7720-15221 Fax: +43/732/7720-215619 bruck, Ried, Steyr, Wels, Rohrbach E-Mail: so.post@ooe.gv.at Freistadt www.land-oberoesterreich.gv.at Bad Ischl, Braunau, Schärding ( ! ) " ) " Schärding und Gmun- den die Berater/innen ( ! der Schuldnerberatung Braunau Linz Perg ) " Ried ( ! OÖ. Erstere bieten über ( ! ) " ( ! die klassische Schuldner- Wels beratung hinausgehend Vöcklabruck ( Niederösterreich ! LEGENDE: ( ! Steyr auch Familienberatung ( ! Regionalstellen OÖ Schuldnerberatung Gmunden Kirchdorf ) " Sprechtage OÖ Schuldnerberatung sowie Spiel- und Kauf- ) " ) " Oö. Sozialbericht 2016 ( ! Regionalstellen OÖ Schuldnerhilfe suchtberatung an. ) " Sprechtage OÖ Schuldnerhilfe Die Präventionsarbeit ) " LANDESGRENZE BEZIRKSGRENZEN Salzburg Bad Ischl (z.B. Finanzführerschein HAUPTGEWÄSSER für Schüler/innen) in Steiermark der Schuldnerberatung nimmt ebenfalls jährlich zu und wird gut ange- nommen. ± Kartographie: Dominik POINTNER, Abteilung Soziales, 6 Oktober 2016 17
Spezifische Hilfsangebote Oö. Frauenhäuser Finanzierung der fünf oö. Frauenhäuser Die oö. Frauenhäuser werden vom Land Gesamtkostenaufteilung Verlauf 2012–2015 Oberösterreich finanziell abgesichert und stehen mit diesem in einer vertraglichen Förderer gesamt 2012 gesamt 2013 gesamt 2014 gesamt 2015 Beziehung. Die regionalen Träger sozialer Land OÖ (inkl. RTSH) 1.906.239,0 1.910.362,5 2.002.614,7 2.027.029,0 Hilfe tragen nun im Wege der Bezirksum Bundesförderungen 13.090,0 27.922,0 8.332,2 12.079,0 lage 40 % der Nettokosten. Sonstige 26.844,0 10.122,4 15.406,8 10.688,1 Klient/innenbeitrag 43.024,0 50.605,4 38.584,8 44.121,5 Gesamt 1.994.297,0 1.999.012,3 2.064.938,6 2.093.917,6 Misshandler Die Relationen der Tätergruppen der Miss- Misshandler handler blieben über die Jahre ziemlich Misshandler 2012 2013 2014 2015 gleich. Nach wie vor zeigt sich, dass die Ehemann 137 124 122 128 meisten bedrohten Frauen von ihren Ehe- männern, gefolgt von den Lebensgefährten, Exmann 22 7 19 9 ins Frauenhaus flüchten. Lebensgefährte 48 47 41 39 Schwiegervater/-mutter 19 20 17 15 andere Person (Freund/Bekannter/u.a.) 5 11 8 10 keine Daten 9 2 3 1 Summe 240 211 210 202 Vom Frauenhaus erfahren durch Auffällig ist, dass aktuell die meisten Vom Frauenhaus erfahren durch Frauen über verschiedene sonstige Infor- Name 2012 2013 2014 2015 mationsquellen vom Frauenhaus erfahren. Viele Frauen hören von der Zufluchtsmög- Polizei 37 30 28 24 lichkeit Frauenhaus von unterschiedlichen Arzt/Klinik 8 9 7 7 Institutionen, die auf eine gute Netzwerk- Bekannte/Verwandte 42 46 47 32 arbeit hinweisen. In Relation erfahren sehr Medien 9 15 10 7 wenige Frauen vom Frauenhaus über die andere Institutionen 99 27 78 97 Medien, über die niedergelassenen Ärztin- nen und Ärzte bzw. über die Krankenhäu- Sonstige 38 78 37 31 ser. Den Bekanntheitsgrad in der Bevölke- keine Daten 7 6 3 4 rung weiter zu erhöhen, gehört zu den Summe 240 211 210 202 Aufgabenstellungen der Frauenhausmit arbeiterinnen. Oö. Sozialbericht 2016 18
Einkommenssituation Bezeichnend bei der Einkommenssituation der Frauen ist, dass über 25,2 % der Frauen im Jahr 2015 ohne ein eigenes Einkommen lebten. Einkommenssituation 2012 2013 2014 2015 Situation absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % unselbstst. Einkommen 60 25,0 58 27,5 53 25,2 44 21,8 selbstst. Einkommen 2 0,8 1 0,5 2 1,0 2 1,0 Früh-/Pension 15 6,3 8 3,8 9 4,3 9 4,5 Karenzgeld 46 19,2 29 13,7 32 15,2 39 19,3 Notstand/SNSTD/ 31 12,9 31 14,7 30 14,3 31 15,4 Arbeitslose Mindestsicherung 2 0,8 8 3,8 6 2,9 3 1,5 andere Einkommen 11 4,6 9 4,3 12 5,7 13 6,4 ohne Einkommen 64 26,7 60 28,4 54 25,7 51 25,2 keine Daten 9 3,8 7 3,3 12 5,7 10 4,9 Gesamt 240 100,0 211 100,0 210 100,0 202 100,0 Durchschnittsalter Das Durchschnittsalter der Frauen, die in ein Frauenhaus ziehen, liegt bei 30 Jahren. Alter der Frauen Alter 2012 2013 2014 2015 bis 20 Jahre 31 21 18 12 21–30 Jahre 89 80 68 77 31–40 Jahre 61 66 68 66 41–50 Jahre 34 33 30 26 51–60 Jahre 14 8 17 11 61 und älter 6 2 4 9 Oö. Sozialbericht 2016 keine Daten 5 1 5 1 Summe 240 211 210 202 19
Spezifische Hilfsangebote Situation nach dem Frauenhaus Auffällig ist, dass sich die Daten im Laufe der Jahre nicht wesentlich insgesamt höher liegt, als der Frauen, die wieder zum Misshandler ändern. Es ist aber anzumerken, dass die Anzahl der Frauen, die es zurückkehren. schaffen, sich vom Misshandler zu trennen, immer größer wird und Situation nach dem Frauenhaus Situation 2012 2013 2014 2015 zurück zum Misshandler 62 41 52 41 alte Wohnung ohne Misshandler 23 18 13 17 eigene Wohnung/eig. Zimmer 53 45 51 40 Verwandte/Bekannte 35 35 22 24 andere Institutionen 16 25 23 33 Übergangswohnung vom FH 4 4 3 5 noch im Frauenhaus 32 33 33 30 keine Daten 15 10 13 12 Summe 240 211 210 202 Aufenthaltsdauer Im Jahr 2015 fanden 202 Frauen und 219 Kinder Schutz und lich betreut. Das sind pro Jahr ungefähr 11.343 Aufenthaltstage Betreuung in einem der fünf oö. Frauenhäuser. Durchschnittlich für Frauen mit ihren Kindern, bei einer gesamten Kapazität von wurden von 2012 bis 2015 rund 216 Frauen und 219 Kinder jähr- 38 Plätzen für Frauen und 64 Plätzen für Kinder. 2012 2013 2014 2015 Frauen Kinder Frauen Kinder Frauen Kinder Frauen Kinder Aufenthaltsdauer Frauen mit Kindern 11.099 12.536 10.846 10.890 Frauen und Kinder in oö. Frauenhäusern 240 253 211 199 210 205 202 219 Oö. Sozialbericht 2016 20
Frauenübergangswohnungen Im Rahmen eines Fachteams mit Vertreterinnen aller fünf oö. Frauenhäuser und fünf oö. Frauenberatungsstellen wurde Ende 2014 ge- meinsam mit der Abteilung Soziales des Landes Oberösterreich ein Konzept für das „Frauenübergangswohnen in Oberösterreich“ erstellt. Ziel dieses Projektes ist es, Frauen, die zwar nicht von akuter Gewalt betroffen sind, aber in einer belasteten häuslichen Beziehungs situation leben, die krank macht und bereits vielfältige Problemlagen nach sich gezogen hat (wie z.B. finanzielle Notlage/Abhängigkeit, gesundheitliche Belastungen), eine vorübergehende Wohnmöglichkeit mit Begleitung zu ermöglichen. Außerdem werden die Frauen- übergangswohnungen auch im Rahmen einer Nachbetreuung für Frauen genutzt, die nach einem Aufenthalt in einem Frauenhaus eine Case-Management-Unterstützung brauchen, da noch Selbsthilfe- bzw. Selbstorganisationsdefizite bestehen. In Oberösterreich gibt es fünf Frauenübergangswohnungen (Bad Ischl, Braunau, Freistadt, Kirchdorf an der Krems und Perg), die von Frauenberatungsstellen geführt werden. Hilfseinrichtungen für von Gewalt betroffene bzw. AMT DER OÖ. LANDESREGIERUNG Direktion Soziales und Gesundheit bedrohte Frauen mit Kindern oder ohne Kinder ABTEILUNG SOZIALES A-4021 LINZ, Bahnhofplatz 1 Tel.: +43/732/7720-15221 Fax: +43/732/7720-215619 E-Mail: so.post@ooe.gv.at Tschechien www.land-oberoesterreich.gv.at ROHRBACH " ) ' - # * )' " - 2 Deutschland Freistadt Rohrbach URFAHR-UMGEBUNG FREISTADT Eidenberg SCHÄRDING , % $ + ' - 5 % , 5 Legende: ! ( 2 ' - EFERDING , % Linz - & ! ( Frauenhaus - &3 ' - PERG , % # * ' 2 $ - + # * 3 $ + 2 St. Georgen/G. ! ( " )'- " ) Frauensübergangswohnungen " )'- 2 GRIESKIRCHEN Braunau Ried Perg ' - Beratungsstellen ,' % -2 $ + Gewaltschutzzentren RIED ' - # * Wels LINZ-LAND Meggenhofen , % Einrichtungen für von Gewalt BRAUNAU AM INN WELS-LAND betroffene Kinder/Jugendliche ,' -2 Vöcklabruck % Niederösterreich # * Beratungseinrichtungen für # *% ,' - # * Steyr (ausschließlich weibliche) Migrantinnen ' - Timelkam & - Täterarbeit in Oberösterreich VÖCKLABRUCK ! ( 2 2 Anzahl der Einrichtungen STEYR-LAND Landesgrenze OÖ Salzburg Mondsee ,' % -$ + -" ' ) Bezirksgrenzen OÖ Gmunden Kirchdorf Vorrangiger Einzugsbereich der Frauenhäuser: ' - Weyer FH Ried im Innkreis GMUNDEN Salzburg KIRCHDORF ' - FH Linz ' - 2 " ) FH Wels Bad Ischl FH Linz und Wels FH Vöcklabruck FH Steyr ± Steiermark Kartographie: Dominik POINTNER, Abteilung Soziales, 7. Dezember 2016 Oö. Sozialbericht 2016 21
Wohnungslosigkeit/Delogierungsprävention Leistungen für von Wohnungs losigkeit bedrohte Menschen und für wohnungslose Menschen Die Budgetdaten für die Leistungen wurden den jeweiligen Rechnungsabschlüssen entnommen. Eine genaue Zuordnung der finanziellen Aufwendungen zum Jahr der tatsächlichen Leistungserbringung ist – z.B. aufgrund z.T. verspäteter Rechnungslegung – nicht möglich. AMT DER OÖ. LANDESREGIERUNG Angebote für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen 2016 Direktion Soziales und Gesundheit ABTEILUNG SOZIALES A-4021 LINZ, Bahnhofplatz 1 Tel.: +43/732/7720-15221 Tschechien Fax: +43/732/7720-215619 Deutschland E-Mail: so.post@ooe.gv.at www.land-oberoesterreich.gv.at LEGENDE: Akuthilfe Notschlafstelle ! ( Caritas für Menschen in Not ! ( Soziales Wohnservice Wels ! ( Sozialverein B 37 # * ! ( Verein Wohnen Steyr # * ! " + $ ( ) . ! " + $ ( ) . ! ( Wohnungslosenhilfe Mosaik Tageszentrum " ) Barmherzige Schwestern ." ! ) " ) Caritas für Menschen in Not " )$ + Linz " ) Evangelische Stadt-DIAKONIE Linz # * " )$ " ) Soziales Wohnservice Wels 2 + , % (#* " ) Verein Wohnen Steyr (# ! * $ + * ! # Weiterführende und nachgehende Hilfestellung Braunau $ + 2 Mobile Wohnbetreuung Ried .% ! , # * ARGE Obdachlose # *$+ Asten # * Caritas für Menschen in Not . ! ! ( # * Soziales Wohnservice Wels " ) Wels # * Sozialverein B 37 # * Verein Wohnen Steyr # * Wohnungslosenhilfe Mosaik $ Niederösterreich # * + ! .!( Übergangswohnen # " )#* Steyr $ + Caritas für Menschen in Not # * , % ! " + $ ( ) . *!($ + + $ Soziales Wohnservice Wels Vöcklabruck # * , % ! " + $ ( ) . + $ Sozialverein B 37 + $ Verein Wohnen Steyr + $ Verein Wohnplattform + $ Wohnungslosenhilfe Mosaik Wohnheim + $ ! . Caritas für Menschen in Not ! . Sozialverein B 37 ! " + $ ( ) ! . Verein Wohnen Steyr Salzburg ! . Soziales Wohnservice Wels Tagesstruktur % , ARGE Obdachlose , % Caritas für Menschen in Not Delogierungsprävention Netzwerk Wohnungssicherung ARGE Obdachlose Caritas für Menschen in Not Verein Wohnen Steyr Verein Wohnplattform Verein Wohnplattform Wohnungslosenhilfe Mosaik Steiermark Landesgrenze Bezirksgrenzen ± Kartographie: Dominik POINTNER, Abteilung Soziales, 21. September 2016 Delogierungsprävention In Oberösterreich besteht zur Prävention von Delogierungen und zur Wohnungssicherung das flächendeckende Angebot „Netzwerk Wohnungssicherung“. Dieses Kooperationsmodell – zwischen Gemeinden, Sozialberatungsstellen und Trägern der Wohnungslosenhilfe – Oö. Sozialbericht 2016 baut auf eine niederschwellige, d.h. leicht erreichbare und möglichst frühzeitige Hilfestellung auf. Für die Koordinationstätigkeit je Planungsregion ist bei Trägern der Wohnungslosenhilfe eine Koordinationsstelle eingerichtet. Die Auf gaben der Mitarbeiter/innen der Koordinationsstellen sind sehr vielfältig, neben der Fallarbeit – vor allem der nachgehenden Betreuung – sind die fachliche Unterstützung der Kooperationspartner/innen sowie die Netzwerkarbeit zu verschiedensten Partner/innen wichtig. Nachstehend werden dargestellt • die Statistik des Netzwerkes Wohnungssicherung • die Statistik zur Delogierungsprävention der Träger der Wohnungslosenhilfe. 22
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