Untergliederungsanalyse UG 20-Arbeit - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 - Österreichisches ...

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Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2021-2024

Untergliederungsanalyse
UG 20-Arbeit

                                      7. November 2020
BD | Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit

Inhaltsverzeichnis
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1     Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 6

3     Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung ....................................... 8

    3.1     Arbeitsmarktlage ..................................................................................................... 8

    3.2     Kurzarbeit ...............................................................................................................10

4     Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .........................................................13

5     Auswirkungen der COVID-19-Krise ...............................................................................15

6     Bundesvoranschlag 2021 ..............................................................................................17

    6.1     Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................17

    6.2     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................20

    6.3     Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................24

    6.4     Förderungen...........................................................................................................25

    6.5     Rücklagen ..............................................................................................................26

7     Personal ........................................................................................................................27

8     Ausgliederungen und Beteiligungen ..............................................................................28

9     Wirkungsorientierung ....................................................................................................30

    9.1     Überblick ................................................................................................................30

    9.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................31

Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung ..............................................34

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1      Überblick und Zusammenfassung
Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 (BFG-E 2021) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 (BFRG-E 2021-2024) um Daten aus
anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und
längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in
Beziehung:

Tabelle 1:      Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2024)

         Finanzierungshaushalt
 UG 20                                          Erfolg       BVA        BVA-E       BFRG-E     BFRG-E     BFRG-E
                                 in Mio. EUR     2019        2020        2021        2022       2023       2024
 Auszahlungen                                   8.269,1      8.404,7    11.325,3     9.419,0    9.163,3    9.232,3
   davon variabel                               6.060,8      6.368,3     8.853,0    7.157,4    6.994,2     7.078,9
 Anteil an Gesamtauszahlungen                    10,5%          8,2%      11,6%       10,3%      10,3%      10,1%
 jährliche Veränderung                             -0,6%        1,6%      34,7%      -16,8%       -2,7%       0,8%
 Einzahlungen                                   7.569,8      7.540,3     7.670,6     7.811,8    8.098,1    8.338,7
 Anteil an Gesamteinzahlungen                       9,4%        9,2%      10,0%       9,92%      9,69%      9,67%
 jährliche Veränderung                              3,7%       -0,4%        1,7%      1,84%      3,66%      2,97%
               Nettofinanzierungssaldo            -699,3       -864,4   -3.654,6    -1.607,2   -1.065,2      -893,6
             Ergebnishaushalt

 UG 20                                          Erfolg       BVA        BVA-E       BFRG-E     BFRG-E     BFRG-E
                                 in Mio. EUR     2019        2020        2021        2022       2023       2024
 Aufwendungen                                    8.280,0     8.415,9    11.335,8        n.v.       n.v.       n.v.
 Anteil an Gesamtaufwendungen                     10,3%         8,1%      11,3%            -          -          -
 jährliche Veränderung                             -0,4%        1,6%      34,7%            -          -          -
 Erträge                                         7.580,5     7.542,7     7.671,9        n.v.       n.v.       n.v.
 Anteil an Gesamterträgen                           9,4%        9,3%      10,0%            -          -          -
 jährliche Veränderung                              3,9%       -0,5%       1,7%            -          -          -
                        Nettoergebnis             -699,5      -873,2    -3.663,9           -          -          -

Anmerkung: Anteile an Gesamtsummen (Aus-/Einzahlungen, Aufwendungen/Erträge) entsprechen der Regierungsvorlage und
werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern.

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

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Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2021 (BVA-E 2021) sieht für die UG 20-Arbeit im
Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 11,3 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum
BVA 2020 bedeutet dies für 2021 einen Anstieg um 2,92 Mrd. EUR (+34,7 %). Die
budgetierten Einzahlungen steigen um 130,3 Mio. EUR (+1,7 %). Im BVA 2020 waren die
Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die Auszahlungen und Einzahlungen der UG 20 nicht
berücksichtigt. Bei einem Vergleich zwischen dem BVA-E 2021 und dem BVA 2020 ist daher
die unterschiedliche Berücksichtigung der COVID-19-Krise in den Planwerten zu beachten.

Höhere Auszahlungen im Vergleich zum BVA 2020 resultieren im Jahr 2021 zunächst aus
höheren Leistungen für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und SV-Beiträge wegen der
schlechteren Entwicklung am Arbeitsmarkt. Außerdem werden die Mittel für aktive
Arbeitsmarktpolitik erhöht. Für die Corona-Kurzarbeit sind Auszahlungen iHv 1,5 Mrd. EUR
budgetiert. Ein neuer Schwerpunkt ist die sogenannte Corona-Arbeitsstiftung, mit der
rd. 462 Mio. EUR im Jahr 2021 für Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.
Der hierfür vorgesehene Gesamtbetrag bis zum Jahr 2022 beträgt 700 Mio. EUR. Für
zusätzliches Personal beim AMS sind 25 Mio. EUR budgetiert. Die Auszahlungen für die
Sonderbetreuungszeit      (2,5 Mio. EUR     im    BVA-E 2021)    sind   Teil   des   COVID-19-
Krisenbewältigungsfonds.

Einzahlungen aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen werden im Jahr 2020 geringer
ausfallen als budgetiert. Ein Teil des Rückgangs resultiert aus Stundungen, sodass
Einzahlungen vom Jahr 2020 in das Jahr 2021 verschoben werden. Im BVA-E 2021 sind die
budgetierten Einzahlungen aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen um 107,3 Mio. EUR
höher als im BVA-E 2020 (+1,5 %).

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023, das die COVID-19-Krise in der
UG 20-Arbeit     nicht    abgebildet    hat,     steigen   die   Auszahlungsobergrenzen      im
BFRG-E 2021-2024 insbesondere im Jahr 2021 deutlich um 2,76 Mrd. EUR an. Auch in den
Folgejahren kommt es zu höheren Auszahlungen. Für die Arbeitsstiftung inklusive
Bildungsbonus sind im Jahr 2022 zusätzliche 0,19 Mrd. EUR vorgesehen.

Die seit der Budgeterstellung eingetretene Verschlechterung der Wirtschaftsprognosen soll mit
Abänderungsanträgen zum BFG-E 2021 und BFRG-E 2021-2024 abgebildet werden. Die
budgetierten Auszahlungen im Jahr 2021 sollen im Vergleich zur Regierungsvorlage um
424 Mio. EUR erhöht werden und die Einzahlungen um 77,9 Mio. EUR reduziert werden.

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Unterschiede zwischen den Werten des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes sind
in der UG 20-Arbeit gering. Eine periodengerechte Abgrenzung von Stundungen bei den
Arbeitslosenversicherungsbeiträgen ist nicht erfolgt.

Die Planstellen für die Arbeitsinspektion im Personalplan 2021 bleiben gegenüber 2020
unverändert bei 390. Der VBÄ-Istwert zum 1. Juni 2020 beträgt 365 und entspricht damit einem
Anteil von rd. 94 % der Planstellen des Finanzjahres 2021.

Das BMAFJ hat in den Angaben zur Wirkungsorientierung im BVA-E 2021 für die
UG 20-Arbeit insgesamt fünf Wirkungsziele festgelegt, von denen vier gleich blieben und eines
textuell angepasst wurde. Gegenüber dem BVA 2020 wurden vor allem die Zielwerte der
Kennzahlen an die schlechtere Entwicklung am Arbeitsmarkt wegen der COVID-19-Krise
angepasst. Die Wirkungsziele der UG 20 stehen in wesentlichem Zusammenhang mit dem
SDG Nr. 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum.

 Die Werte in den Tabellen und Grafiken entsprechen der Regierungsvorlage und werden
 sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern.

 Die Einschätzungen zur Auswirkung des zweiten Lockdowns auf die UG 20-Arbeit basieren
 auf den am 7. November 2020 bekannten Maßnahmen, die am 14. November nochmals
 deutlich verschärft wurden.

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2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der
Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen. Für die
Jahre 2020 und 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des
BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 1:      Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2024)

Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

Im BVA 2020 waren die Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die Auszahlungen und
Einzahlungen der UG 20-Arbeit noch nicht berücksichtigt. Im Budgetvollzug des Jahres 2020
wird es daher zu einer deutlichen Überschreitung der budgetierten Auszahlungen kommen
(siehe Pkt. 5). Im BVA-E 2021 sind die erwarteten Auswirkungen der Krise budgetiert, sodass
es im Voranschlagsvergleich zu einer deutlichen Steigerung der Auszahlungen kommt. Im
Vergleich zum Erfolg 2020 werden die Auszahlungen insbesondere wegen geringerer Mittel
für Kurzarbeitsbeihilfen aber wieder zurückgehen.

Der    erwartete     Aufschwung       nach        der   Krise   führt   dazu,   dass   jener   Anteil     der
Gesamtauszahlungen, der auf die UG 20-Arbeit entfällt, bis zum Jahr 2024 wieder
zurückgehen soll. Ab dem Jahr 2022 wäre der Anteil der UG 20 an den Gesamtauszahlungen
demnach wieder geringer als im Erfolg des Jahres 2019 (10,5 %).

                                                                                                        6 / 39
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Die Auszahlungen in der UG 20-Arbeit bestehen weitgehend aus Auszahlungen für Transfers.
Für betrieblichen Sachaufwand sind 398,1 Mio. EUR im BVA-E 2021 veranschlagt und
76,0 Mio. EUR        entfallen     auf    Personal.1       Mit    einem      Abänderungsantrag           soll     der
Transferaufwand um 424,0 Mio. EUR erhöht werden, um die aktuellen Wirtschaftsprognosen
abzubilden.

Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Einzahlungen der Untergliederung in der
Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamteinzahlungen. Für die
Jahre 2020 bis 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des
BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 2:       Entwicklung der Einzahlungen (2020 bis 2024)

Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

Die Einzahlungen der UG 20-Arbeit bestehen primär aus den abgabenähnlichen Erträgen aus
Arbeitslosenversicherungsbeiträgen, für die 7,38 Mrd. EUR im BVA-E 2021 veranschlagt sind.
Mit einem Abänderungsantrag sollen die Einzahlungen um 77,9 Mio. EUR reduziert werden,
um die aktuellen Wirtschaftsprognosen abzubilden. Die Einzahlungen aus Transfers
(0,29 Mrd. EUR)          bestehen        überwiegend          aus      den      Einzahlungen          aus       dem
Insolvenzentgeltfonds für die Lehrlingsförderung (0,23 Mrd. EUR). Mittelfristig kommt es zu
einem Anstieg der (absoluten) Einzahlungen aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen, zu dem
sowohl das erwartete Beschäftigungswachstum als auch die höheren Beitragsgrundlagen
wegen der nominellen Lohnsteigerungen beitragen.

1
 In der UG 20-Arbeit betrifft dies nur die Arbeitsinspektion und das AMS für die dortigen Beamtinnen und Beamten. Der
Personalaufwand für die Zentralstelle des BMAFJ wird in der UG 25-Familie und Jugend verrechnet.

                                                                                                                7 / 39
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3      Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung

3.1      Arbeitsmarktlage

Die folgende Grafik zeigt die Veränderung der arbeitslos gemeldeten oder in Schulung
befindlichen Personen im Vorjahresvergleich:

Grafik 3:        Arbeitslose und SchulungsteilnehmerInnen – Veränderungen zum Vorjahr

Quelle: AMS – Arbeitsmarktdaten; eigene Darstellung

In der zweiten März-Hälfte stieg die Anzahl der Arbeitslosen wegen der Beschränkungen in
Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in allen Bevölkerungsgruppen stark an. Ende
April waren mit 571.477 Personen um rd. 210.000 Personen mehr arbeitslos oder in Schulung
als im Vergleichsmonat des Jahres 2019. Seither geht die krisenbedingte Arbeitslosigkeit
zurück, Ende Oktober waren mit 423.750 Personen aber immer noch um 69.724 Personen
mehr arbeitslos oder in Schulung als im Vorjahr (+20 %). Der Anstieg war Ende Oktober bei
Männern (+21 %) etwas höher als bei Frauen (+19 %). Bei Personen im Haupterwerbsalter
von 25 bis 49 Jahren (+22 %) und bei Älteren (+21 %) zeigte sich ein höherer Anstieg als bei
den Jüngeren (+9 %).

                                                                                        8 / 39
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Die nachfolgende Grafik vergleicht die monatlichen Zugänge in die Arbeitslosigkeit und die
Abgänge aus der Arbeitslosigkeit zu den Zeiträumen im Vorjahr:

Grafik 4:       Arbeitslosigkeit: Zugänge und Abgänge

Quelle: Online-Datenbankabfragesystem BALI

Der starke Anstieg der Arbeitslosigkeit im März 2020 resultierte primär aus dem Zugang in die
Arbeitslosigkeit. Mit rd. 228.000 Personen war dieser um rd. 159.000 Personen höher als im
März 2019. Aber auch um rd. 45.000 Personen geringere Abgänge aus der Arbeitslosigkeit
trugen zum Anstieg der Arbeitslosigkeit bei. Deutlich gedämpft wurde der Anstieg der
Arbeitslosigkeit durch die Corona-Kurzarbeit. Ende April waren rd. 1.030.000 Personen in
Kurzarbeit (siehe auch Pkt. 3.2). Dies dürfte auch dazu beigetragen haben, dass vor allem von
Mai bis September weniger Personen neu arbeitslos gemeldet wurden als in den
Vergleichsmonaten des Vorjahres. Die Abgänge aus der Arbeitslosigkeit waren auch im April
noch um rd. 38.000 Personen geringer als im April 2019. Vor allem im Juni und Juli gab es
hier eine positive Entwicklung im Vorjahresvergleich.

                                                                                       9 / 39
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Die folgende Grafik enthält die aktuellen Arbeitsmarktdaten für Oktober 2020 und den
Vergleich zum Vorjahresmonat:

Grafik 5:            Arbeitsmarktlage im Oktober 2020

 Arbeitslose und Schulungsteiln. im Okt., abs. und VÄ ggü Okt. d. VJ in %                   Bundesländer, Okt. 2020
    410.854       411.951        393.029       365.553      354.026       423.750           Arbeitslose inkl. SchulungsteilnehmerInnen
     +5,6%         +0,3%          -4,6%         -7,0%        -3,2%        +19,7%            VÄ ggü Okt. 2019 in %           IST Absolutbetrag     VÄ abs.

                                                                       +69.724               Bgld     +16%                         10.683        (+1.489)
      71.442        71.172                                                         65.354
                                   77.307
                                                     69.317           65.993                                                                     (+1.707)
                                                                                              Ktn      +7%                         24.556

      339.412       340.779                                                       358.396     NÖ      +15%                         63.430        (+8.274)
                                  315.722            296.236         288.033
                                                                                              OÖ      +18%                         47.440        (+7.340)

      2015           2016          2017              2018             2019         2020      Sbg      +20%                         19.567        (+3.317)
                              Arbeitslose gemeldet     in Schulung

                                                                                             Stmk     +17%                         45.831        (+6.775)
      Arbeitslosenrate (nat. Def.) Okt. 2020: 8,7%                   Okt. 2019: 7,0%
                                                                                             Tirol    +35%                         30.527        (+7.857)
    Arbeitslose (inkl. SchulungsteilnehmerInnen), abs. und VÄ ggü Okt. 2019 in %
   Männer         Frauen        Inländ.      Ausländ.       15-24 J       ab 50 J                                                                (+3.086)
                                                                                             Vbg      +25%                         15.412
   218.631        205.119       272.380       151.370        61.161       122.471
                                                                                       Wien     +22%                       166.304        (+29.879)
    +21%           +19%           +17%               +25%             +9%         +21%

Quelle: AMS – Arbeitsmarktdaten Oktober 2020 (Arbeitslosenrate Oktober 2020 geschätzter Wert); eigene Darstellung

Regional betrachtet sind die höchsten Anstiege in Tirol (+35 %), Vorarlberg (+25 %) und Wien
(+22 %) zu verzeichnen. In Kärnten ist der Anstieg mit 7 % am geringsten. Besonders betroffen
sind die Branchen Verkehr und Logistik (+34 %), Beherbergung und Gastronomie (+29 %)
sowie der Bau (+27 %).

Die geschätzte Arbeitslosenquote nach nationaler Berechnung lag Ende Oktober mit 8,7 %
um 1,7 %-Punkte über dem Vorjahreswert. Unter Berücksichtigung der Folgewirkungen der
Reisebeschränkungen und des zweiten Lockdowns hat das WIFO am 5. November 2020 ein
entsprechendes „Lockdown-Szenario“ veröffentlicht. In dieser Prognose erwartet es im
Jahresdurchschnitt einen Anstieg der Arbeitslosenquote von 7,4 % im Jahr 2019 auf 9,9 % im
Jahr 2020 und nur mehr einen leichten Rückgang auf 9,7 % im Jahr 2021. Zum Rückgang
trägt unter anderem die Qualifizierungsoffensive im Rahmen der Corona-Arbeitsstiftung bei.

3.2          Kurzarbeit

Das vor der COVID-19-Pandemie bestehende Kurzarbeitsmodell wurde in der aktuellen
Krise ausgeweitet und großzügiger gestaltet. Es soll betriebsbedingte Kündigungen bei
vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Zusammenhang mit COVID-19
vermeiden. Für betroffene ArbeitnehmerInnen bedeutet dies die Aufrechterhaltung von
Beschäftigung und im Vergleich zur Arbeitslosigkeit eine höhere Nettoersatzrate. In der ersten
Phase der Einschränkungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie waren über
1 Mio. Personen in Kurzarbeit gemeldet.

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Den Unternehmen werden ihre Kosten für die nicht geleistete Arbeit ihrer Beschäftigten
(„Ausfallstunden“) durch Abrechnung mit dem AMS in etwa ersetzt. Die Kosten für diese
Kurzarbeitsbeihilfen werden aus der variablen Gebarung des Arbeitsmarktbudgets der
UG 20-Arbeit finanziert. Die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend kann mit
Verordnung im Jahr 2020 die Obergrenze dafür festlegen. In mehreren Schritten wurde die
Obergrenze auf 12 Mrd. EUR erhöht. Die tatsächlich abgerechneten Ausfallstunden waren
jedoch niedriger als die ursprünglich genehmigten, sodass im Jahr 2020 deutlich weniger
ausgezahlt werden wird. Zum 16. Oktober 2020 waren 7,90 Mrd. EUR an Förderhöhe
genehmigt, wovon bereits 4,97 Mrd. EUR an Unternehmen ausgezahlt wurden. Auch die
Differenz iHv 2,93 Mrd. EUR wird nicht zur Gänze im Jahr 2020 benötigt werden. In einer
Prognose für das Jahr 2020 erwartet das BMF Auszahlungen für Kurzarbeit iHv 6,8 Mrd. EUR.
Dies erscheint trotz des zweiten Lockdowns für Teile der Wirtschaft eher pessimistisch.

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2021 soll die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
ermächtigt werden, auch im Jahr 2021 die Obergrenze für Kurzarbeit per Verordnung
festzulegen. Im BVA-E 2021 sind für Kurzarbeitsbeihilfen 1,5 Mrd. EUR budgetiert. Wegen der
Verordnungsermächtigung und der Bedeckung aus der variablen Gebarung ist dies lediglich
ein Richtwert. Die tatsächlich benötigte Höhe wird vom Verlauf der COVID-19-Krise und der
Ausgestaltung der Kurzarbeit nach der bis März 2021 laufenden „Phase 3“ abhängen.

Die folgende Grafik zeigt den Zeitverlauf der Gesamtauszahlungen für Kurzarbeitsbeihilfen bis
zum ausgewiesenen Stichtag und die Personen in Kurzarbeit. Hierbei werden einerseits
Personen in genehmigten laufenden Kurzarbeitsprojekten laut COVID-19-Arbeitsmarktzahlen
des BMAFJ2 und anderseits die tatsächlich abgerechneten Personen laut Arbeitsmarktservice
(AMS)3 ausgewiesen:

2
 Entsprechende Zahlen wurden in der Vergangenheit auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend
unter COVID-19: Aktuelle Arbeitsmarktzahlen veröffentlicht, aber mittlerweile wieder entfernt (Stand: 4. November 2020).
3
 Die Anzahl bezieht sich auf den Datenstand zum 4. November 2020 und kann sich insbesondere für den letzten Monat durch
weitere Abrechnungen noch leicht erhöhen.

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Grafik 6:       Kurzarbeit: Personen und Auszahlungen

Quellen: Monatsberichte des BMF, COVID-19-Arbeitsmarktzahlen des BMAFJ, AMS-Statistik Stand vom 4. November 2020

Von März bis August 2020 wurde für insgesamt rd. 1,15 Mio. Personen Kurzarbeit
abgerechnet. Die Anzahl der abgerechneten Personen ist niedriger als die genehmigte Anzahl
der Personen, da offenbar nicht für alle Personen der bewilligte Kurzarbeitszeitraum
ausgeschöpft werden musste. Nach einem Höchststand von rd. 1.030.000 Personen im April
ging die Anzahl der Personen in Kurzarbeit bis August auf rd. 240.000 zurück.

Laut COVID-19-Berichterstattung des BMF ging die Anzahl der Personen in Kurzarbeit bis
zum 30. September auf rd. 300.000 Personen zurück, von denen rd. 126.000 Personen in der
Herstellung von Waren, rd. 36.000 Personen im Handel und rd. 29.000 Personen in der
Beherbergung und Gastronomie beschäftigt sind. Für die 3. Phase der Kurzarbeit gab es noch
keine validen Daten. Im November wird es jedenfalls durch den teilweisen Lockdown zu einem
neuerlichen Anstieg der Beschäftigten in Kurzarbeit kommen, der wegen der geringeren
Einschränkungen jedoch nicht so hoch wie im Frühjahr sein wird.

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4       Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten
Der Strategiebericht 2021 bis 2024 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten
Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024
auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

        Größte Qualifizierungsoffensive der 2. Republik aufgrund der Herausforderungen am
         Arbeitsmarkt durch die COVID-19-Pandemie. Im Rahmen der „Corona–Arbeitsstiftung“
         soll das AMS vermehrt Ausbildungen für bis zu 100.000 arbeitssuchende Personen
         anbieten. Ab Oktober 2020 und in den Jahren 2021 und 2022 stehen zusätzliche Mittel
         iHv 700 Mio. EUR zur Verfügung. Hier ist der Bildungsbonus inkludiert, ein Zuschlag
         von täglich 4 EUR zum Arbeitslosengeld bei Ausbildungen, die mindestens vier Monate
         dauern. Dafür sind in Summe 58,2 Mio. EUR vorgesehen.

        Zur Intensivierung der Reintegration von arbeitssuchende Personen ab 50 kann die
         Bedeckung von Beschäftigungsbeihilfen und die Förderung arbeitsplatznaher
         Qualifizierung bis zur Obergrenze von 165 Mio. EUR aus dem für AIVG-Leistungen
         vorgesehenen Aufwand erfolgen (§ 13 Abs. 2 AMPFG). Darüber hinaus gehende
         Aufwendungen werden aus dem Regelförderbudget des AMS bedeckt.

        Die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt von Personen, die lange beim AMS
         vorgemerkt sind (Arbeitslosigkeit > 365 Tage), soll durch die Bedeckung von Beihilfen
         und Maßnahmen aus dem für AIVG-Leistungen vorgesehenen Aufwand bis zu
         105,0 Mio. EUR pro Jahr unterstützt werden (§ 13 Abs. 2 AMPFG)

        Ausbildungspflicht   bis   18:   Bereitstellung   einer   ausreichenden   Anzahl    an
         Ausbildungsplätzen für Jugendliche und junge Erwachsene. Für die Umsetzung der
         Ausbildungspflicht werden seit 2020 jährlich bis zu 57,0 Mio. EUR investiert.

        Zur besseren Bewältigung der Aufgaben des AMS wird das Personal um
         350 Planstellen aufgestockt.

                                                                                         13 / 39
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Gegenüber dem BFRG 2020-2023 hat sich der BFRG-E 2021-2024 unter anderem wegen der
Maßnahmen zur COVID-19-Krisenbewältigung und neuer Schwerpunktsetzungen wie folgt
geändert:

Tabelle 2:      Vergleich BFRG-E 2021-2024 mit BFRG 2020-2023

 UG 20-Arbeit                                                       2021         2022       2023        2024
                                                      in Mio. EUR
 BFRG 2020-2023                                                      8.563,7      8.771,5    9.039,0
 BFRG 2021-2024                                                     11.325,3      9.419,0    9.163,3     9.232,3
 Differenz zwischen BFRG 2021-2024 und BFRG 2020-2023                2.761,6        647,5      124,3           -
     Schwerpunkte                                                      410,6        217,3       25,0         7,5
     Arbeitsstiftung Bildungsbonus                                      33,6        22,4
     Arbeitsstiftung                                                   352,0       169,9
     Zusätzliches AMS Personal                                          25,0        25,0         25,0          7,5
    COVID-19 Maßnahmen                                               1.502,5
     Sonderbetreuungszeit                                               2,5
     Corona-Kurzarbeit                                              1.500,0

Quellen: BFRG 2020-2023, BFRG-E 2021-2024, Strategiebericht 2021 bis 2024

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023, das die COVID-19-Krise in der
UG 20-Arbeit        nicht     abgebildet       hat,       steigen    die       Auszahlungsobergrenzen           im
BFRG-E 2021-2024 insbesondere im Jahr 2021 deutlich an. Die zusätzlichen Auszahlungen
iHv 2,76 Mrd. EUR           setzen    sich    aus     diskretionären        Maßnahmen       am     Arbeitsmarkt
(v. a. 1,50 Mrd. EUR für die Corona-Kurzarbeit und 0,39 Mrd. EUR für die Arbeitsstiftung inkl.
Bildungsbonus) und automatischen Stabilisatoren (höhere Auszahlungen für Arbeitslosengeld,
Notstandshilfe und SV-Beiträge) zusammen. Die schlechtere Entwicklung am Arbeitsmarkt
wegen der COVID-19-Krise führt auch in den Folgejahren zu höheren Auszahlungen. Für die
Arbeitsstiftung inklusive Bildungsbonus sind im Jahr 2022 zusätzliche 0,19 Mrd. EUR
vorgesehen.

Eine weitere neue Schwerpunktsetzung ist zusätzliches Personal für das AMS, wofür in den
vier Jahren des Finanzrahmens insgesamt 82,5 Mio. EUR vorgesehen sind.

                                                                                                         14 / 39
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5     Auswirkungen der COVID-19-Krise
Im Budgetvollzug des Jahres 2020 wird es zu einer deutlichen Überschreitung der
budgetierten Auszahlungen kommen. Von Jänner bis September 2020 wurden mit
12,0 Mrd. EUR bereits 142 % der für das Gesamtjahr veranschlagten Auszahlungen getätigt.
Im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Jahres 2019 ist dies ein Anstieg um 6,18 Mrd. EUR
(+107 %).      Dies        ist     primär   auf    die    Mehrauszahlungen         iHv 4,82 Mrd. EUR         für
Kurzarbeitsbeihilfen             zurückzuführen.   Die     höhere      Arbeitslosigkeit   führte     auch    zu
Mehrauszahlungen für das Arbeitslosengeld (+589,8 Mio. EUR) und für die geleisteten
Pensionsversicherungsbeiträge (+256,5 Mio. EUR). Mehrauszahlungen bei der Notstandshilfe
(+240,9 Mio. EUR) sind auch auf die temporäre Erhöhung der Notstandshilfe auf das Niveau
des Arbeitslosengeldes zurückzuführen. Die im September erfolgte Einmalzahlung für
Arbeitslose führte zu Auszahlungen iHv 181,4 Mio. EUR.

Der Großteil der Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die UG 20-Arbeit betrifft im Jahr 2020
die variable Gebarung der UG 20. Nur ein kleiner Teil für die Sonderbetreuungszeit wurde im
Jahr 2020 durch den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bedeckt und im BVA-E 2021
veranschlagt:

Tabelle 3:      Auszahlungsseitige Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

                                                                   Einzahlung
 UG 20-Arbeit                                                                      Auszahlung        BVA-E
                                                                 COVID-19-Fonds
                                                                                                      2021
                                                   in Mio. EUR       Stand: 15. Oktober 2020
 Mehrausgaben Sonderbetreuungszeitgesetz                                    15,0               4,1          2,5

Quellen: BMF, BVA-E 2021

ArbeitgeberInnen wird ein Teil des Entgelts ersetzt, das sie ihren ArbeitnehmerInnen während
der Sonderbetreuungszeit zur Betreuung von Kindern, Menschen mit Behinderung oder
pflegebedürftigen Personen bezahlen. Diese Auszahlungen werden in der UG 20 im
DB 20.02.01-„Arbeitsinspektion“ verrechnet. Im Jahr 2020 wurden bis zum 15. Oktober
insgesamt 15,0 Mio. EUR aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds eingezahlt und
4,1 Mio. EUR davon auch ausgezahlt. Im BVA-E 2021 sind 2,5 Mio. EUR budgetiert.

Die Einzahlungen aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen werden im Jahr 2020 geringer
ausfallen als budgetiert. Von Jänner bis September waren sie um 124,0 Mio. EUR bzw. 2,4 %
niedriger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Für das Gesamtjahr war hingegen ein
Anstieg um 220,8 Mio. EUR bzw. 3,1 % budgetiert. Ein Teil des Rückgangs resultiert aus
Stundungen, sodass Einzahlungen vom Jahr 2020 in das Jahr 2021 verschoben werden. Da
das genaue Ausmaß nicht bekannt ist, werden auch die Erträge im Ergebnishaushalt der

                                                                                                       15 / 39
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UG 20-Arbeit in gleicher Höhe gebucht.4 Die Corona-Kurzarbeit hat sowohl den Anstieg der
Arbeitslosigkeit gedämpft, als auch die Beitragsgrundlagen für Personen in Kurzarbeit
stabilisiert. Dadurch tragen die Auszahlungen für Kurzarbeitsbeihilfen dazu bei, dass unter
anderem          die     Einzahlungen        aus    Arbeitslosenversicherungsbeiträge                   weniger    stark
zurückgegangen sind.

Für die Corona-Kurzarbeit sind im BVA-E 2021 Auszahlungen iHv 1,5 Mrd. EUR budgetiert.
Die von der Arbeitsmarktentwicklung abhängigen Auszahlungen und Einzahlungen sind auch
im Jahr 2021 von den Auswirkungen der COVID-19-Krise betroffen (siehe Pkt. 6.1). Ein neuer
Schwerpunkt im Jahr 2021 ist die sogenannte Corona-Arbeitsstiftung, mit der insgesamt
700 Mio. EUR für Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Die folgende
Tabelle enthält die Aufteilung dieser Mittel:

Tabelle 4:         Corona-Arbeitsstiftung

                                                                 2020           2021             2022        Gesamt
                                                in Mio. EUR
    Bildungsbonus                                                       2,2          33,6            22,4           58,2
    DB 20.01.02-Aktive Arbeitsmarktpolitik                                          352,0           169,9          521,8
    Auflösung Arbeitsmarktrücklage                                                   76,0            44,0          120,0
                                                   Summe                2,2         461,6           236,3          700,0

Quellen: Budgetbericht 2021, BVA-E 2021, Strategiebericht 2021 bis 2024, Auskünfte aus Ressort

Mit insgesamt 521,8 Mio. EUR stammt der Großteil der Mittel aus einer Erhöhung des
DB 20.01.02-„Aktive Arbeitsmarktpolitik“ in den Jahren 2021 (+352,0 Mio. EUR) und 2022
(+169,9 Mio. EUR). Aus der Arbeitsmarktrücklage sollen insgesamt 120,0 Mio. EUR
beigesteuert werden, wovon 76,0 Mio. EUR auf das Jahr 2021 entfallen. Hinzu kommt der
Bildungsbonus, für den in den Jahren 2020 bis 2022 insgesamt 58,2 Mio. EUR vorgesehen
sind.

4
 Im Budgetvollzug der UG 16-Öffentliche Abgaben und der UG 25-Familie und Jugend erfolgt hingegen eine Periodenabgrenzung
im Ergebnishaushalt.

                                                                                                                  16 / 39
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6        Bundesvoranschlag 2021

6.1      Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt

Für das Jahr 2021 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2020 auf,
welche sich unter anderem durch im Jahr 2020 nicht budgetierte Maßnahmen zur
COVID-19-Krisenbewältigung sowie durch neue Schwerpunktsetzungen begründen:

Tabelle 5:      Vergleich BVA-E 2021 mit BVA 2020

 UG 20                                                      Erfolg     BVA       BVA-E      Diff. BVA-E 2021 -
                                              in Mio. EUR    2019      2020       2021           BVA 2020
 Auszahlungen                                                8.269,1   8.404,7   11.325,3    2.920,6    34,7%
 COVID-19-Krisenbewältigung
   Sonderbetreuungszeit                                                               2,5        2,5         -
   Corona-Kurzarbeit                                                              1.500,0    1.500,0         -
 Neue Schwerpunktsetzungen 2021
   Arbeitsstiftung Bildungsbonus                                                     33,6       33,6         -
   Arbeitsstiftung                                                                  352,0      352,0         -
   Zusätzliches AMS Personal                                                         25,0       25,0         -
 Auszahlungen ohne Sonderzuweisungen                         8.269,1   8.404,7    9.412,2    1.007,5    12,0%
 davon
   Arbeitslosengeld und Notstandshilfe                       3.204,6   3.430,4    4.055,1      624,7    18,2%
   SV-Beiträge für Leistungen nach dem AlVG                  1.688,2   1.749,1    2.100,0      350,9    20,1%
   weitere aktive Arbeitsmarktpolitik                        1.556,8   1.359,1    1.252,0     -107,2    -7,9%
   Überweisung an den Insolvenzentgeltfonds                    189,1     156,2      222,7       66,5    42,6%
 Einzahlungen                                                7.569,8   7.540,3    7.670,6      130,3     1,7%
 davon
   Arbeitslosenversicherungsbeiträge                         7.054,5   7.275,3    7.382,6      107,3     1,5%

Quellen: Budgetbericht 2021, BVA-E 2021

Im BVA 2020 waren die Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die Auszahlungen und
Einzahlungen der UG 20-Arbeit nicht berücksichtigt. Eine Gegenüberstellung von BVA-E 2021
und BVA 2020 vergleicht somit das Budget für das Jahr 2021 unter Berücksichtigung der
COVID-19-Krise mit einer Planung für das Jahr 2020 ohne COVID-19.

Für das Jahr 2021 weist der Budgetbericht 2021 als unmittelbare Maßnahmen zur COVID-19-
Krisenbewältigung die Auszahlungen für Corona-Kurzarbeit (1.500 Mio. EUR) und die
Auszahlungen für die Sonderbetreuungszeit (2,5 Mio. EUR) aus. Hinzu kommen neue
Schwerpunktsetzungen, die ebenfalls durch die Krise bedingt sind. Für den Bildungsbonus
sind 33,6 Mio. EUR im BVA-E 2021 budgetiert und zusätzliche budgetierte Auszahlungen für
die Corona-Arbeitsstiftung betragen 352,0 Mio. EUR. Weitere Auszahlungen für die Corona-
Arbeitsstiftung iHv 76,0 Mio. EUR sind nicht budgetiert, sondern sollen durch eine
entsprechende Entnahme aus der Arbeitsmarktrücklage bedeckt werden. Die Auszahlungen
für zusätzliches Personal beim AMS betragen 25,0 Mio. EUR.

                                                                                                         17 / 39
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Die übrigen budgetierten Auszahlungen ohne diese Sonderzuweisungen im Budgetbericht
steigen um 1,01 Mrd. EUR bzw. 12,0 % an. Dies liegt primär an der schlechteren Entwicklung
am Arbeitsmarkt im Vergleich zu den Erwartungen für 2020 vor Ausbruch der COVID-19-
Pandemie.       Daher     steigen    die    Auszahlungen    sowohl    für    Arbeitslosengeld        und
Notstandshilfe (+624,7 Mio. EUR bzw. +18,2 %) als auch für die SV-Beiträge für Leistungen
nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (+350,9 Mio. EUR bzw. +20,1 %).

Neben     der     Corona-Arbeitsstiftung         (352 Mio. EUR)      und     der     Corona-Kurzarbeit
(1.500 Mio. EUR)        werden      weitere    Auszahlungen      iHv 1.252 Mio. EUR       zur   aktiven
Arbeitsmarktpolitik gerechnet. Dies sind die Auszahlungen des DB 20.01.02-„Aktive
Arbeitsmarktpolitik“ abzüglich der Arbeitsstiftung (727 Mio. EUR), Maßnahmen gemäß
§ 13 AMPFG (290 Mio. EUR              nach      Abzug      der     Corona-Kurzarbeit)       und      die
Lehrlingsausbildungsförderung (235 Mio. EUR). Im BVA-E 2021 sind dafür insgesamt um
107,2 Mio. EUR weniger als im BVA 2020 budgetiert. Dies liegt unter anderem am Entfall jener
50 Mio. EUR, die gemäß § 13 (5) AMPFG im Jahr 2020 zur Schaffung und Förderung von
Arbeitsplätzen für über 50-jährige Arbeitslose vorgesehen waren. Die Differenz im
Voranschlag      könnte     durch    eine     höhere    Entnahme    aus     der    Arbeitsmarktrücklage
(2020: 228 Mio. EUR)        im   Budgetvollzug     2021    ausgeglichen      werden.     Inklusive   der
Arbeitsstiftung sind die Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik deutlich höher als im BVA 2020. Die
Mittel für Kurzarbeitsbeihilfen sind ebenfalls höher budgetiert, aber im Jahr 2021 dürften dafür
weniger Mittel als im Jahr 2020 benötigt werden. Im Vergleich zum Erfolg 2019 ist der
Rückgang der Auszahlungen für aktive Arbeitsmarktpolitik (ohne Arbeitsstiftung und
Corona-Kurzarbeit) deutlicher. Bei einem derartigen Vergleich ist jedoch zu berücksichtigen,
dass eine Entnahme aus der Arbeitsmarktrücklage iHv 171 Mio. EUR die Auszahlungen im
Erfolg 2019 erhöhte. Die nicht budgetierte Entnahme aus der Arbeitsmarktrücklage wird auch
im Jahr 2021 den Erfolg noch steigern. Inklusive der Arbeitsstiftung (auch ohne Kurzarbeit und
Arbeitsmarktrücklagenentnahme) sind die budgetierten Mittel im BVA-E 2021 höher als im
Erfolg 2019.

                                                                                                  18 / 39
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Die UG 20 überweist gemäß § 14 AMPFG einen Teil der Arbeitslosenversicherungsbeiträge
älterer ArbeitnehmerInnen an den Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). Im BVA-E 2021 sind dafür
um 66,5 Mio. EUR mehr als im BVA 2020 budgetiert. Dies liegt daran, dass man bei der
Erstellung des BVA 2020 von einer diskretionären Reduktion um 50 Mio. EUR im Jahr 2020
ausgegangen ist.5

Die Einzahlungen aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen sind im BVA-E 2021 um
107,3 Mio. EUR bzw. 1,5 % höher als im BVA 2020. Erwartete Einzahlungen aus im Jahr 2020
gestundeten Beiträgen erhöhen dabei die Einzahlungen im Jahr 2021. Die schlechtere
wirtschaftliche Entwicklung mit Reisewarnungen und einem zweiten Lockdown wirken sich
jedoch auch negativ auf das für die Arbeitslosenversicherungsbeiträge relevante Wachstum
der Bruttolohn- und Gehaltssumme aus. Dieses wurde in der WIFO-Prognose vom Oktober
2020, die die Basis für den BVA-E 2021 darstellt, mit -0,9 % (2020) und +3,2 % (2021)
prognostiziert. In seinem am 5. November 2020 veröffentlichten Prognoseupdate erwartet das
WIFO nunmehr ein Lohnsummenwachstum iHv -1,0 % (2020) bzw. +2,2 % (2021). Mit einem
Abänderungsantrag sollen die Einzahlungen um 77,9 Mio. EUR reduziert werden, um die
aktuellen Wirtschaftsprognosen abzubilden.

5
 Artikel 2 der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2020 hätte den Betrag im Jahr 2020 noch um 100 Mio. EUR und die
Beträge in den Jahren 2021 und 2022 um jeweils 50 Mio. EUR gesenkt. Nach einer Abänderung wurde das
Budgetbegleitgesetz 2020 stattdessen mit einer Reduktion der Beträge um 50 Mio. EUR im Jahr 2021 und 100 Mio. EUR im Jahr
2022 beschlossen. Mit Artikel 11 der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2021 soll nun die Senkung um 50 Mio. EUR
aus dem Jahr 2021 ins Jahr 2020 vorgezogen werden, sodass die Überweisung im Jahr 2020 in etwa der im BVA 2020
vorgesehenen entspricht.

                                                                                                                19 / 39
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6.2            Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und
Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 6:          Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets

                                                                 Finanzierungshaushalt

    UG 20                                                          Erfolg     BVA        BVA-E        Diff. BVA-E 2021 -
                                                   in Mio. EUR      2019      2020        2021      Erf 2019     BVA 2020
    20          Auszahlungen                                        8.269,1    8.404,7   11.325,3       37,0%       34,7%
    20.01       Arbeitsmarkt                                        8.235,1    8.369,8   11.286,7       37,1%       34,8%
    20.01.01    Arbeitsmarktadministration BMAFJ                      937,1    1.030,0    1.106,4      18,1%         7,4%
    20.01.02    Aktive Arbeitsmarktpolitik                          1.033,1      789,7    1.079,0        4,5%       36,6%
    20.01.03    Leistungen/Beiträge BMAFJ                           6.216,8    6.502,2    9.055,8      45,7%        39,3%
    20.01.04    Arbeitsmarktadministration AMS                         48,1       47,9       45,5       -5,5%       -5,1%
    20.02       Arbeitsinspektion                                      33,9       34,9       38,6       13,6%       10,6%
    20.02.01    Arbeitsinspektion                                      33,9       34,9       38,6      13,6%        10,6%
    20          Einzahlungen                                        7.569,8    7.540,3    7.670,6        1,3%         1,7%
    20.01       Arbeitsmarkt                                        7.569,2    7.539,8    7.670,1        1,3%         1,7%
    20.01.01    Arbeitsmarktadministration BMAFJ                      413,6      244,4      267,4     -35,3%         9,4%
    20.01.03    Leistungen/Beiträge BMAFJ                           7.155,6    7.295,3    7.402,6        3,5%        1,5%
    20.01.04    Arbeitsmarktadministration AMS                          0,0        0,0        0,0        9,8%        0,0%
    20.02       Arbeitsinspektion                                       0,5        0,6        0,6        3,4%        -1,4%
                                      Nettofinanzierungssaldo        -699,3     -864,4   -3.654,6            -            -

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

Der Finanzierungshaushalt der UG 20-Arbeit sieht für das Jahr 2021 Auszahlungen
iHv 11,33 Mrd. EUR vor. Dem stehen Einzahlungen iHv 7,67 Mrd. EUR gegenüber. Daraus
resultiert für 2021 ein Nettofinanzierungssaldo der UG 20 iHv -3,65 Mrd. EUR.

Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung:

GB 20.01-„Arbeitsmarkt“

Der überwiegende Teil der Ein- und Auszahlungen der UG 20-Arbeit entfällt auf das
GB 20.01-„Arbeitsmarkt“. Dieses umfasst vier Detailbudgets, wobei das vom Volumen größte
Detailbudget das DB 20.01.03-„Leistungen/Beiträge BMAFJ“ ist. Auf dieses Detailbudget
entfallen im BVA-E 2021 mit 9,01 Mrd. EUR rd. 80 % der in der UG 20 veranschlagten
Auszahlungen. Die größten Positionen im Voranschlag dieses Detailbudgets sind neben der
Kurzarbeit das Arbeitslosengeld (2,21 Mrd. EUR)6, die Notstandshilfe (1,85 Mrd. EUR) und die
SV-Beiträge für BezieherInnen nach dem AIVG (2,10 Mrd. EUR). Weitere wesentliche
Ausgabenpositionen in diesem Detailbudget sind das Altersteilzeitgeld (0,58 Mrd. EUR), die
Überweisung an den Insolvenz-Entgelt-Fonds (0,22 Mrd. EUR) und das Weiterbildungsgeld

6
 Dieser Betrag enthält das „Arbeitslosengeld zweckgebunden“ (0,15 Mrd. EUR) und das „Arbeitslosengeld nicht zweckgebunden“
(2,06 Mrd. EUR), welches in der variablen Gebarung als Teil des Abgangs in der Gebarung Arbeitsmarktpolitik verbucht wird.

                                                                                                                      20 / 39
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(0,17 Mrd. EUR). Auch die Auszahlungen für den Bildungsbonus (33,6 Mio. EUR) sind dort
budgetiert.

Zudem werden in diesem Detailbudget auch jene variablen Mittel veranschlagt, die zur
Bedeckung bestimmter Fördermaßnahmen im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik
verwendet werden:

        Die     Auszahlungen           für    Kurzarbeitsbeihilfen             sind     grundsätzlich         gemäß
         § 13 (1) AMPFG bis zu einer jährlichen Obergrenze von 20 Mio. EUR wie Ausgaben
         nach dem AlVG zu behandeln. Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2021 soll die
         Obergrenze für das Jahr 2021 auf 1 Mrd. EUR erhöht und die Bundesministerin für
         Arbeit, Familie und Jugend ermächtigt werden, im Einvernehmen mit dem
         Bundesminister für Finanzen diese Obergrenze per Verordnung anzupassen.7 Im
         BVA-E 2021 sind die Kurzarbeitsbeihilfen mit insgesamt 1,52 Mrd. EUR veranschlagt.
         Sollten mehr Mittel benötigt werden, ist dies als Teil der variablen Gebarung ohne eine
         gesetzliche Änderung möglich.

        Für Maßnahmen für Ältere und Langzeitarbeitslose gemäß § 13 (2) AMPFG werden
         Auszahlungen von 270 Mio. EUR budgetiert.

        Im Vergleich zum BVA 2020 entfallen hier jene 50 Mio. EUR gemäß § 13 (5) AMPFG,
         die durch den Beschluss des Nationalrats vom 19. September 2019 für Ausgaben für
         Beihilfen, Maßnahmen und Beschäftigungsprojekte zur Schaffung und Förderung von
         Arbeitsplätzen für über 50-jährige Arbeitslose, insbesondere Langzeitbeschäftigungs-
         lose (Zielgruppe der Aktion 20.000) einmalig zur Verfügung gestellt wurden.

Auch       bei     den      Einzahlungen            entfällt     der     Großteil        (rd. 97 %)      auf      das
DB 20.01.03-„Leistungen/Beiträge                BMAFJ“,         da      darin      die      Einzahlungen          aus
Arbeitslosenversicherungsbeiträgen enthalten sind. Diese werden im BVA-E 2021 mit
7,38 Mrd. EUR veranschlagt.8

7
 Im Jahr 2020 wurde die Obergrenze auf Basis einer ähnlichen Verordnungsermächtigung auf 12 Mrd. EUR erhöht, die jedoch
nach Abrechnung der Kurzarbeitsbeihilfen nicht ausgeschöpft werden wird.
8
  Mit einem Abänderungsantrag sollen die Einzahlungen um 77,9 Mio. EUR reduziert werden, um die aktuellen
Wirtschaftsprognosen abzubilden.

                                                                                                               21 / 39
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Die für 2021 im DB 20.01.02-„Aktive Arbeitsmarktpolitik“ veranschlagten Auszahlungen
steigen im Vergleich zum BVA 2020 um 289,3 Mio. EUR (+36,6 %). Für den neuen
Schwerpunkt der Corona-Arbeitsstiftung sind hier 352,0 Mio. EUR im Jahr 2021 vorgesehen.9
Das Detailbudget ist auf zwei Detailbudgets zweiter Ebene aufgeteilt, wobei die Gliederung
nach nationalen Fördermitteln (DB 20.01.02.01-„Aktive Arbeitsmarktpolitik, zweckgebunden“,
BVA-E 2021: 1.023,7 Mio. EUR) bzw. nach Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds
(DB 20.01.02.02-„Aktive Arbeitsmarktpolitik, ESF, variabel“, BVA-E 2021: 55,3 Mio. EUR)
erfolgt. Die ESF-Mittel waren im Jahr 2020 in gleicher Höhe veranschlagt. Im Budgetvollzug
wird regelmäßig eine nicht veranschlagte Entnahme aus der Arbeitsmarktrücklage
(2020: 228 Mio. EUR) zur Bedeckung weiterer Auszahlungen verwendet. Diese beruht auf
einem Beschluss des AMS-Verwaltungsrats und dürfte im Jahr 2021 höher sein als im Jahr
2020. Grundsätzlich werden aus den Mitteln der aktiven Arbeitsmarktpolitik verschiedene
Qualifizierungs-, Unterstützungs- sowie Beschäftigungsmaßnahmen und Programme des
AMS       und      des     BMAFJ         sowie       des     Europäischen            Sozialfonds       finanziert.      Die
Kontenbezeichnungen und das hohe Aggregationsniveau der einzelnen Konten lassen kaum
Schlussfolgerungen auf die Schwerpunktsetzungen bei den Fördermaßnahmen zu. Die
größten veranschlagten Auszahlungen finden sich für Werkleistungen durch Dritte
(378,5 Mio. EUR), laufende Transfers an übrige Sektoren der Wirtschaft (244,5 Mio. EUR),
sonstige Zuwendungen ohne Gegenleistung an physische Personen (220,0 Mio. EUR) und
gemeinnützige Einrichtungen (103,7 Mio. EUR).

Für    das      DB 20.01.01-„Arbeitsmarktadministration                       BMAFJ“         sind    im     BVA-E 2021
Auszahlungen iHv 1,11 Mrd. EUR veranschlagt. Dies entspricht einem Anstieg gegenüber
dem BVA 2020 um 76,4 Mio. EUR (+7,4 %). Davon sind 25 Mio. EUR für das zusätzliche
AMS-Personal im Rahmen der neuen Schwerpunktsetzungen im Jahr 2021 vorgesehen.10

Wesentliche        Einzahlungen          im    DB 20.01.01         stellen     die    Überweisungen            aus     dem
Insolvenz-Entgelt-Fonds gemäß § 13e IESG dar, welche im BVA-E 2021 mit 234,9 Mio. EUR
um 2,4 % höher veranschlagt wurden als im BVA 2020. Nicht budgetiert sind unterjährige
Entnahmen          aus     der     Arbeitsmarktrücklage            zur     Bedeckung          arbeitsmarktfördernder
Maßnahmen, die erst im Erfolg ersichtlich sind. Im Jahr 2020 wurden 228 Mio. EUR aus der

9
  Dies ist mehr als der tatsächlich budgetierte Auszahlungsanstieg, da im ursprünglichen Finanzrahmen ein Rückgang der Mittel
für 2021 geplant war.
10
  Für zusätzliche 350 Planstellen des AMS sind davon 17,5 Mio. EUR vorgesehen. Dies wird einzahlungsseitig durch eine
budgetierte Entnahme aus der Arbeitsmarktrücklage gemäß § 51 AMSG bedeckt. Der nicht erfolgte Abbau von 150 Planstellen
erhöht die reguläre Überweisung gemäß § 41 (2) AMSG um 7,5 Mio. EUR.

                                                                                                                     22 / 39
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Arbeitsmarktrücklage entnommen.11 Die Entnahme im Jahr 2021 benötigt noch einen
Beschluss des Verwaltungsrats des AMS, es könnten aber mehr Mittel als im Jahr 2020
entnommen werden.

Im       DB 20.01.04-„Arbeitsmarktadministration                       AMS“        werden       die     Personal-          und
Sachausgaben für die BeamtInnen des AMS veranschlagt. Dabei handelt es sich um
BeamtInnen, die vor Einrichtung des AMS in der Arbeitsmarktverwaltung Aufgaben
wahrgenommen haben, nun aber im AMS beschäftigt werden. Diese Auszahlungen sind daher
im Zeitverlauf rückläufig und betragen im BVA-E 2021 45,5 Mio. EUR.

GB 20.02-„Arbeitsinspektion“

Dieses Globalbudget enthält nur ein Detailbudget. Die Mittel werden im Wesentlichen für die
Bedeckung des Personal- und Sachaufwandes der Bediensteten der Arbeitsinspektion
eingesetzt. Aber auch die Auszahlungen für die Sonderbetreuungszeit sind hier budgetiert
(2,5 Mio. EUR). Dies erklärt mehrheitlich den Anstieg der veranschlagten Auszahlungen im
BVA-E 2021 gegenüber dem vorläufigen BVA 2020 um 3,7 Mio. EUR auf 38,6 Mio. EUR.

Budgetrisiken

Die unsichere wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere am Arbeitsmarkt, kann sowohl zu
Abweichungen bei den Auszahlungen für Leistungen nach dem AlVG als auch bei den
Einzahlungen aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen führen. Die mittlerweile schlechter
erwartete Wirtschaftsentwicklung soll mit Abänderungsanträgen zum BFG-E 2021 und
BFRG-E 2021-2024 abgebildet werden. Die budgetierten Auszahlungen bzw. Aufwendungen
für Transfers im DB 20.01.03-„Leistungen/Beiträge BMAFJ“ sollen im Jahr 2021 im Vergleich
zur        Regierungsvorlage             um     424 Mio. EUR          erhöht      werden.        Dies       berücksichtigt
Mehrauszahlungen in Folge von höheren Arbeitslosenzahlen. Niedrigere erwartete
Arbeitslosenversicherungsbeiträge                   sollen     durch      eine      Reduktion         der     budgetierten
Einzahlungen bzw. Erträge im DB 20.01.03 um 77,9 Mio. EUR berücksichtigt werden. Diese
Änderungen             führen       zu     einer       genaueren        Abbildung         der     aktuell      erwarteten
Wirtschaftsentwicklung im Bundesvoranschlag. Da die Auszahlungen für Leistungen nach
dem Arbeitslosenversicherungsgesetz in der variablen Gebarung enthalten sind, wäre eine
Anpassung            des     BFG         bei   einer     im     Budgetvollzug         schlechter        als    erwarteten
Wirtschaftsentwicklung nicht notwendig.

11
     Budgetiert ist im BVA-E 2021 hingegen bereits eine Entnahme iHv 17,5 Mio. EUR für zusätzliche Planstellen beim AMS.

                                                                                                                     23 / 39
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6.3        Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Entwicklung des Finanzierungs- und des
Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im
BVA-E 2021 auf:

Tabelle 7:          Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen)

 UG 20                                                              FinHH - Ausz.                                ErgHH - Aufw.                       Diff. EH-FH
                                                          BVA        BVA-E     Diff. BVA-E 2021      BVA           BVA-E     Diff. BVA-E 2021          BVA-E
                                          in Mio. EUR     2020        2021        - BVA 2020         2020           2021        - BVA 2020              2021
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                          8.404,4 11.325,0     2.920,6     34,8%     8.403,5 11.324,3        2.920,8       34,8%            -0,7
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für Personal                       77,2       76,0      -1,2    -1,5%        76,3           75,3      -1,0      -1,3%             -0,7
   Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand         293,1      398,1     105,0    35,8%       286,4          398,1     111,7      39,0%              0,0
   davon
     Aufwand für Werk leistungen                            288,9    393,6       104,7    36,2%        282,2    393,6          111,4      39,5%              0,0
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer                    8.034,1 10.850,8     2.816,8    35,1%      8.040,8 10.850,8        2.810,1      34,9%              0,0
   davon
     an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger          2.541,8    2.987,2     445,3    17,5%     2.548,5        2.987,2     438,6      17,2%              0,0
     an Unternehmen                                       1.264,6    2.863,2   1.598,5   126,4%     1.264,6        2.863,2   1.598,5     126,4%              0,0
     an private Haushalte/Institutionen                   4.224,2    4.997,1     772,9    18,3%     4.224,2        4.997,1     772,9      18,3%              0,0
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                                                              12,4           11,5       -0,9       -7,4%           11,5
   Abschreibungen auf Vermögenswerte                                                                    0,3            0,3        0,0      -8,8%             0,3
   Aufwand aus Wertberichtigungen                                                                       9,7            9,7                       -           9,7
   Aufwand durch Bildung von Rückstellungen                                                             1,9            1,0       -0,9     -47,7%             1,0
   davon
     Abfertigungen                                                                                         0,3         0,1       -0,2    -63,0%              0,1
     Jubiläumszuwendungen                                                                                  1,3         0,6       -0,7    -52,1%              0,6
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                   0,2      0,2         0,0       1,3%                                                           -0,2
   Sachanlagen                                                0,2      0,2         0,0       1,3%                                                           -0,2
 Darlehen und Vorschüsse                                      0,1      0,1         0,0     -36,8%                                                           -0,1
   Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen                     0,1      0,1         0,0    -36,8%                                                            -0,1
          Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt           8.404,7 11.325,3     2.920,6      34,7%    8.415,9 11.335,8        2.919,9       34,7%            10,5

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

Tabelle 8:          Finanzierungshaushalt (Einzahlungen) und Ergebnishaushalt (Erträge)

 UG 20                                                            FinHH - Einz.                                  ErgHH - Ertr.                Diff. EH-FH
                                                        BVA         BVA-E    Diff. BVA-E 2021       BVA           BVA-E      Diff. BVA-E 2021    BVA-E
                                       in Mio. EUR      2020         2021       - BVA 2020          2020           2021         - BVA 2020        2021
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                        7.540,2     7.670,5    130,3      1,7%      7.540,2        7.670,5     130,3        1,7%             0,0
 Finanzierungswirksame Erträge
   Abgabenähnliche Erträge                              7.275,3     7.382,6    107,3      1,5%      7.275,3        7.382,6     107,3        1,5%             0,0
   davon
     Beiträge zur Arbeitslosenversicherung              7.275,3     7.382,6    107,3      1,5%      7.275,3        7.382,6     107,3       1,5%              0,0
   Kostenbeiträge und Gebühren                              0,5         0,5      0,0      2,0%          0,5            0,5       0,0       2,0%              0,0
   Einzahlungen/Erträge aus Transfers                     264,4       287,4     23,0      8,7%        264,4          287,4      23,0       8,7%              0,0
   davon
     von öffentl. Körperschaften u. Rechtsträgern        244,4        267,4     23,0      9,4%       244,4           267,4       23,0      9,4%              0,0
 Nicht finanzierungswirksame Erträge                                                                   2,5             1,4        -1,1   -45,6%              1,4
   Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers                                                        2,5             1,4        -1,1   -45,6%              1,4
   davon
     Erträge aus Auflösungen von Rück stellungen                                                       2,5             1,4       -1,1    -45,6%              1,4
 Investitionstätigkeit                                      0,0         0,0      0,0      33,3%                                                              0,0
 Darlehen und Vorschüsse                                    0,1         0,1      0,0     -21,1%                                                             -0,1
               Einzahlungen / Erträge insgesamt         7.540,3     7.670,6    130,3       1,7%     7.542,7        7.671,9     129,2        1,7%             1,3

         Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis         -864,4     -3.654,6 -2.790,3           -    -873,2        -3.663,9 -2.790,7            -           -9,3

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

                                                                                                                                                        24 / 39
BD | Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit

Die Unterschiede zwischen den Werten des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes in
der UG 20-Arbeit sind gering und insbesondere auf Abschreibungen von sonstigen
Forderungen im Bereich der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung und aus der
Dotierung von Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen und nicht konsumierte Urlaube
zurückzuführen.

Die Arbeitslosenversicherungsbeiträge sind sowohl im Budgetvollzug 2020 als auch im
BVA-E 2021 in gleicher Höhe als Einzahlungen (Finanzierungshaushalt) und als Erträge
(Ergebnishaushalt) enthalten. Im Budgetvollzug der UG 16-Öffentliche Abgaben und bei den
Dienstgeberbeiträgen zum Familienlastenausgleichsfonds (UG 25-Familie und Jugend)
erfolgte hingegen eine periodengerechte Abgrenzung von Stundungen (höhere Erträge als
Einzahlungen). Im BVA-E 2021 ist eine diesbezügliche Abgrenzung nur in der UG 25
(niedrigere Erträge als Einzahlungen) enthalten.

6.4      Förderungen

Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die
Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der
wesentlichen Förderungsbereiche:

Tabelle 9:      Direkte Förderungen (Auszug)

 UG 20                                                           Erfolg     BVA       BVA-E       Diff. BVA-E 2021 -
                                                   in Mio. EUR    2019      2020       2021            BVA 2020
 Förderungen                                                      1.157,8   1.067,9     2.707,6    1.639,8    153,6%
 davon
   Kurzarbeitsbeihilfen*                                              2,2      20,0     1.520,0    1.500,0 7.500,0%
   Maßnahmen gem. § 13 (2) AMPFG (zw)                               244,5     270,0       270,0        0,0     0,0%
   Lfd. Transfers a.übrige Sektoren d.Wirtschaft (zw)               231,3     100,2       244,5      144,2 143,9%
   Lehrlingsbeih. gem. § 19c BAG i.V.m. § 13e IESG                  221,5     222,7       227,0        4,3     1,9%
   Sonst.Zuw. ohne Gegenleistung an physische Pers.zw               173,9     170,0       220,0       50,0    29,4%
   Nicht einzeln anzuführende Subventionen (zw) bzw.
                                                                    117,2     115,0       103,7      -11,4      -9,9%
   Gemeinnützige Einrichtungen (zw)
   Überweisung an den ATF                                            58,1      59,3        62,3        3,0       5,0%
   Maßnahmen gemäß § 13 (5) AMPFG (zw)                                         50,0                  -50,0    -100,0%
   Aktion 20.000 - § 13 (4) AMPFG (zw)                               48,1                                            -
   Berufsförderungsinstitute (zw)                                    30,3      31,0        29,4        -1,6     -5,2%
   Länder (Schwerpunkt 6) bzw. Überweisung an Länder                 20,4      19,9        19,9         0,0      0,0%

* Die angeführten Kurzarbeitsbeihilfen im BVA-E 2021 beinhalten sowohl das Konto im DB 20.01.03.02-„Leistungen/Beiträge,
zweckgebunden und variabel“ (20 Mio. EUR) als auch jenes im DB 20.01.03.03-„Leistungen/Beiträge variabel (Abgang)“
(1.500 Mio. EUR).
Quellen: BMF, BVA 2020, BVA-E 2021

Die veranschlagten Auszahlungen für die direkten Arbeitsmarktförderungen steigen im
BVA-E 2021 gegenüber dem BVA 2020 primär wegen der budgetierten Corona-Kurzarbeit. Zu
einem Anstieg iHv 144,2 Mio. EUR kommt es auch bei den laufenden Transfers an übrige
Sektoren der Wirtschaft im DB 20.01.02-„Aktive Arbeitsmarktpolitik“. Die im BVA 2020

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BD | Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit

vorgesehenen 50 Mio. EUR gemäß § 13 (5) AMPFG für Beschäftigungsprojekte zur
Schaffung und Förderung von Arbeitsplätzen für über 50-jährige Arbeitslose entfallen im Jahr
2021. Die sonstigen Zuwendungen ohne Gegenleistung an physische Personen steigen
hingegen um 50 Mio. EUR.

6.5      Rücklagen

Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2019 sowie im BVA 2020
und BVA-E 2021 allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Im Jahr 2020
wurden bereits Rücklagen entnommen. Nach Entnahme der Rücklagenverwendungen
verbleibt ein fiktiver Rücklagenrest. Der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2020 steht
erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2021 endgültig fest, da
auch die Rücklagenzuführungen zu diesem Zeitpunkt feststehen.

Tabelle 10:       Rücklagengebarung

 UG 20                                                           Veränderung                      Budget. RL-                      Anteil
                                                     Stand                            Stand                         Rücklagen
                                                                  31.12.2019 -                    Verwendung                     RL-Rest am
                                                   31.12.2019                       30.09.2020                        -rest
                                     in Mio. EUR                   30.09.2020                      BVA-E 2021                    BVA-E 2021
 Detailbudgetrücklagen                                    15,1                  -          15,1                 -
 Variable Auszahlungsrücklagen                           183,6              -36,7         146,9                 -
                                 Gesamtsumme             198,7              -36,7         162,0                 -        162,0       1,4%

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür
zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet
werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.
Quellen: BRA 2019, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2020, BVA 2020, BVA-E 2021

Die UG 20-Arbeit verfügte Ende 2019 über Rücklagen iHv 198,7 Mio. EUR, wovon der Großteil
auf      variable       Auszahlungsrücklagen                     entfiel.        Im      Jahr        2020           wurden        variable
Auszahlungsrücklagen von 36,7 Mio. EUR entnommen, was per 30. September 2020 zu
einem Rücklagenstand von 162,0 Mio. EUR führte.

Im BVA-E 2021 sind keine Rücklagenentnahmen budgetiert. Bei den hier dargestellten
Rücklagen handelt es sich nicht um die oben mehrmals genannte Arbeitsmarktrücklage. Diese
ist eine finanzierte Rücklage, deren Vermögen durch gesetzlich vorgesehene Überweisungen
des Bundes (siehe oben) entsteht.

                                                                                                                                    26 / 39
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