Untergliederungsanalyse UG 20-Arbeit - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 - Österreichisches ...
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BD | Budgetdienst Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 Untergliederungsanalyse UG 20-Arbeit 7. November 2020
BD | Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit Inhaltsverzeichnis Seite 1 Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 6 3 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung ....................................... 8 3.1 Arbeitsmarktlage ..................................................................................................... 8 3.2 Kurzarbeit ...............................................................................................................10 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .........................................................13 5 Auswirkungen der COVID-19-Krise ...............................................................................15 6 Bundesvoranschlag 2021 ..............................................................................................17 6.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................17 6.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................20 6.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................24 6.4 Förderungen...........................................................................................................25 6.5 Rücklagen ..............................................................................................................26 7 Personal ........................................................................................................................27 8 Ausgliederungen und Beteiligungen ..............................................................................28 9 Wirkungsorientierung ....................................................................................................30 9.1 Überblick ................................................................................................................30 9.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................31 Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung ..............................................34 2 / 39
BD | Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit 1 Überblick und Zusammenfassung Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 (BFG-E 2021) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 (BFRG-E 2021-2024) um Daten aus anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung: Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2024) Finanzierungshaushalt UG 20 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Auszahlungen 8.269,1 8.404,7 11.325,3 9.419,0 9.163,3 9.232,3 davon variabel 6.060,8 6.368,3 8.853,0 7.157,4 6.994,2 7.078,9 Anteil an Gesamtauszahlungen 10,5% 8,2% 11,6% 10,3% 10,3% 10,1% jährliche Veränderung -0,6% 1,6% 34,7% -16,8% -2,7% 0,8% Einzahlungen 7.569,8 7.540,3 7.670,6 7.811,8 8.098,1 8.338,7 Anteil an Gesamteinzahlungen 9,4% 9,2% 10,0% 9,92% 9,69% 9,67% jährliche Veränderung 3,7% -0,4% 1,7% 1,84% 3,66% 2,97% Nettofinanzierungssaldo -699,3 -864,4 -3.654,6 -1.607,2 -1.065,2 -893,6 Ergebnishaushalt UG 20 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Aufwendungen 8.280,0 8.415,9 11.335,8 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamtaufwendungen 10,3% 8,1% 11,3% - - - jährliche Veränderung -0,4% 1,6% 34,7% - - - Erträge 7.580,5 7.542,7 7.671,9 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamterträgen 9,4% 9,3% 10,0% - - - jährliche Veränderung 3,9% -0,5% 1,7% - - - Nettoergebnis -699,5 -873,2 -3.663,9 - - - Anmerkung: Anteile an Gesamtsummen (Aus-/Einzahlungen, Aufwendungen/Erträge) entsprechen der Regierungsvorlage und werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern. Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 3 / 39
BD | Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2021 (BVA-E 2021) sieht für die UG 20-Arbeit im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 11,3 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2020 bedeutet dies für 2021 einen Anstieg um 2,92 Mrd. EUR (+34,7 %). Die budgetierten Einzahlungen steigen um 130,3 Mio. EUR (+1,7 %). Im BVA 2020 waren die Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die Auszahlungen und Einzahlungen der UG 20 nicht berücksichtigt. Bei einem Vergleich zwischen dem BVA-E 2021 und dem BVA 2020 ist daher die unterschiedliche Berücksichtigung der COVID-19-Krise in den Planwerten zu beachten. Höhere Auszahlungen im Vergleich zum BVA 2020 resultieren im Jahr 2021 zunächst aus höheren Leistungen für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und SV-Beiträge wegen der schlechteren Entwicklung am Arbeitsmarkt. Außerdem werden die Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik erhöht. Für die Corona-Kurzarbeit sind Auszahlungen iHv 1,5 Mrd. EUR budgetiert. Ein neuer Schwerpunkt ist die sogenannte Corona-Arbeitsstiftung, mit der rd. 462 Mio. EUR im Jahr 2021 für Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Der hierfür vorgesehene Gesamtbetrag bis zum Jahr 2022 beträgt 700 Mio. EUR. Für zusätzliches Personal beim AMS sind 25 Mio. EUR budgetiert. Die Auszahlungen für die Sonderbetreuungszeit (2,5 Mio. EUR im BVA-E 2021) sind Teil des COVID-19- Krisenbewältigungsfonds. Einzahlungen aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen werden im Jahr 2020 geringer ausfallen als budgetiert. Ein Teil des Rückgangs resultiert aus Stundungen, sodass Einzahlungen vom Jahr 2020 in das Jahr 2021 verschoben werden. Im BVA-E 2021 sind die budgetierten Einzahlungen aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen um 107,3 Mio. EUR höher als im BVA-E 2020 (+1,5 %). Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023, das die COVID-19-Krise in der UG 20-Arbeit nicht abgebildet hat, steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2021-2024 insbesondere im Jahr 2021 deutlich um 2,76 Mrd. EUR an. Auch in den Folgejahren kommt es zu höheren Auszahlungen. Für die Arbeitsstiftung inklusive Bildungsbonus sind im Jahr 2022 zusätzliche 0,19 Mrd. EUR vorgesehen. Die seit der Budgeterstellung eingetretene Verschlechterung der Wirtschaftsprognosen soll mit Abänderungsanträgen zum BFG-E 2021 und BFRG-E 2021-2024 abgebildet werden. Die budgetierten Auszahlungen im Jahr 2021 sollen im Vergleich zur Regierungsvorlage um 424 Mio. EUR erhöht werden und die Einzahlungen um 77,9 Mio. EUR reduziert werden. 4 / 39
BD | Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit Unterschiede zwischen den Werten des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes sind in der UG 20-Arbeit gering. Eine periodengerechte Abgrenzung von Stundungen bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen ist nicht erfolgt. Die Planstellen für die Arbeitsinspektion im Personalplan 2021 bleiben gegenüber 2020 unverändert bei 390. Der VBÄ-Istwert zum 1. Juni 2020 beträgt 365 und entspricht damit einem Anteil von rd. 94 % der Planstellen des Finanzjahres 2021. Das BMAFJ hat in den Angaben zur Wirkungsorientierung im BVA-E 2021 für die UG 20-Arbeit insgesamt fünf Wirkungsziele festgelegt, von denen vier gleich blieben und eines textuell angepasst wurde. Gegenüber dem BVA 2020 wurden vor allem die Zielwerte der Kennzahlen an die schlechtere Entwicklung am Arbeitsmarkt wegen der COVID-19-Krise angepasst. Die Wirkungsziele der UG 20 stehen in wesentlichem Zusammenhang mit dem SDG Nr. 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum. Die Werte in den Tabellen und Grafiken entsprechen der Regierungsvorlage und werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern. Die Einschätzungen zur Auswirkung des zweiten Lockdowns auf die UG 20-Arbeit basieren auf den am 7. November 2020 bekannten Maßnahmen, die am 14. November nochmals deutlich verschärft wurden. 5 / 39
BD | Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen. Für die Jahre 2020 und 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2024) Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 Im BVA 2020 waren die Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die Auszahlungen und Einzahlungen der UG 20-Arbeit noch nicht berücksichtigt. Im Budgetvollzug des Jahres 2020 wird es daher zu einer deutlichen Überschreitung der budgetierten Auszahlungen kommen (siehe Pkt. 5). Im BVA-E 2021 sind die erwarteten Auswirkungen der Krise budgetiert, sodass es im Voranschlagsvergleich zu einer deutlichen Steigerung der Auszahlungen kommt. Im Vergleich zum Erfolg 2020 werden die Auszahlungen insbesondere wegen geringerer Mittel für Kurzarbeitsbeihilfen aber wieder zurückgehen. Der erwartete Aufschwung nach der Krise führt dazu, dass jener Anteil der Gesamtauszahlungen, der auf die UG 20-Arbeit entfällt, bis zum Jahr 2024 wieder zurückgehen soll. Ab dem Jahr 2022 wäre der Anteil der UG 20 an den Gesamtauszahlungen demnach wieder geringer als im Erfolg des Jahres 2019 (10,5 %). 6 / 39
BD | Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit Die Auszahlungen in der UG 20-Arbeit bestehen weitgehend aus Auszahlungen für Transfers. Für betrieblichen Sachaufwand sind 398,1 Mio. EUR im BVA-E 2021 veranschlagt und 76,0 Mio. EUR entfallen auf Personal.1 Mit einem Abänderungsantrag soll der Transferaufwand um 424,0 Mio. EUR erhöht werden, um die aktuellen Wirtschaftsprognosen abzubilden. Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Einzahlungen der Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamteinzahlungen. Für die Jahre 2020 bis 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 2: Entwicklung der Einzahlungen (2020 bis 2024) Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 Die Einzahlungen der UG 20-Arbeit bestehen primär aus den abgabenähnlichen Erträgen aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen, für die 7,38 Mrd. EUR im BVA-E 2021 veranschlagt sind. Mit einem Abänderungsantrag sollen die Einzahlungen um 77,9 Mio. EUR reduziert werden, um die aktuellen Wirtschaftsprognosen abzubilden. Die Einzahlungen aus Transfers (0,29 Mrd. EUR) bestehen überwiegend aus den Einzahlungen aus dem Insolvenzentgeltfonds für die Lehrlingsförderung (0,23 Mrd. EUR). Mittelfristig kommt es zu einem Anstieg der (absoluten) Einzahlungen aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen, zu dem sowohl das erwartete Beschäftigungswachstum als auch die höheren Beitragsgrundlagen wegen der nominellen Lohnsteigerungen beitragen. 1 In der UG 20-Arbeit betrifft dies nur die Arbeitsinspektion und das AMS für die dortigen Beamtinnen und Beamten. Der Personalaufwand für die Zentralstelle des BMAFJ wird in der UG 25-Familie und Jugend verrechnet. 7 / 39
BD | Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit 3 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung 3.1 Arbeitsmarktlage Die folgende Grafik zeigt die Veränderung der arbeitslos gemeldeten oder in Schulung befindlichen Personen im Vorjahresvergleich: Grafik 3: Arbeitslose und SchulungsteilnehmerInnen – Veränderungen zum Vorjahr Quelle: AMS – Arbeitsmarktdaten; eigene Darstellung In der zweiten März-Hälfte stieg die Anzahl der Arbeitslosen wegen der Beschränkungen in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in allen Bevölkerungsgruppen stark an. Ende April waren mit 571.477 Personen um rd. 210.000 Personen mehr arbeitslos oder in Schulung als im Vergleichsmonat des Jahres 2019. Seither geht die krisenbedingte Arbeitslosigkeit zurück, Ende Oktober waren mit 423.750 Personen aber immer noch um 69.724 Personen mehr arbeitslos oder in Schulung als im Vorjahr (+20 %). Der Anstieg war Ende Oktober bei Männern (+21 %) etwas höher als bei Frauen (+19 %). Bei Personen im Haupterwerbsalter von 25 bis 49 Jahren (+22 %) und bei Älteren (+21 %) zeigte sich ein höherer Anstieg als bei den Jüngeren (+9 %). 8 / 39
BD | Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit Die nachfolgende Grafik vergleicht die monatlichen Zugänge in die Arbeitslosigkeit und die Abgänge aus der Arbeitslosigkeit zu den Zeiträumen im Vorjahr: Grafik 4: Arbeitslosigkeit: Zugänge und Abgänge Quelle: Online-Datenbankabfragesystem BALI Der starke Anstieg der Arbeitslosigkeit im März 2020 resultierte primär aus dem Zugang in die Arbeitslosigkeit. Mit rd. 228.000 Personen war dieser um rd. 159.000 Personen höher als im März 2019. Aber auch um rd. 45.000 Personen geringere Abgänge aus der Arbeitslosigkeit trugen zum Anstieg der Arbeitslosigkeit bei. Deutlich gedämpft wurde der Anstieg der Arbeitslosigkeit durch die Corona-Kurzarbeit. Ende April waren rd. 1.030.000 Personen in Kurzarbeit (siehe auch Pkt. 3.2). Dies dürfte auch dazu beigetragen haben, dass vor allem von Mai bis September weniger Personen neu arbeitslos gemeldet wurden als in den Vergleichsmonaten des Vorjahres. Die Abgänge aus der Arbeitslosigkeit waren auch im April noch um rd. 38.000 Personen geringer als im April 2019. Vor allem im Juni und Juli gab es hier eine positive Entwicklung im Vorjahresvergleich. 9 / 39
BD | Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit Die folgende Grafik enthält die aktuellen Arbeitsmarktdaten für Oktober 2020 und den Vergleich zum Vorjahresmonat: Grafik 5: Arbeitsmarktlage im Oktober 2020 Arbeitslose und Schulungsteiln. im Okt., abs. und VÄ ggü Okt. d. VJ in % Bundesländer, Okt. 2020 410.854 411.951 393.029 365.553 354.026 423.750 Arbeitslose inkl. SchulungsteilnehmerInnen +5,6% +0,3% -4,6% -7,0% -3,2% +19,7% VÄ ggü Okt. 2019 in % IST Absolutbetrag VÄ abs. +69.724 Bgld +16% 10.683 (+1.489) 71.442 71.172 65.354 77.307 69.317 65.993 (+1.707) Ktn +7% 24.556 339.412 340.779 358.396 NÖ +15% 63.430 (+8.274) 315.722 296.236 288.033 OÖ +18% 47.440 (+7.340) 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Sbg +20% 19.567 (+3.317) Arbeitslose gemeldet in Schulung Stmk +17% 45.831 (+6.775) Arbeitslosenrate (nat. Def.) Okt. 2020: 8,7% Okt. 2019: 7,0% Tirol +35% 30.527 (+7.857) Arbeitslose (inkl. SchulungsteilnehmerInnen), abs. und VÄ ggü Okt. 2019 in % Männer Frauen Inländ. Ausländ. 15-24 J ab 50 J (+3.086) Vbg +25% 15.412 218.631 205.119 272.380 151.370 61.161 122.471 Wien +22% 166.304 (+29.879) +21% +19% +17% +25% +9% +21% Quelle: AMS – Arbeitsmarktdaten Oktober 2020 (Arbeitslosenrate Oktober 2020 geschätzter Wert); eigene Darstellung Regional betrachtet sind die höchsten Anstiege in Tirol (+35 %), Vorarlberg (+25 %) und Wien (+22 %) zu verzeichnen. In Kärnten ist der Anstieg mit 7 % am geringsten. Besonders betroffen sind die Branchen Verkehr und Logistik (+34 %), Beherbergung und Gastronomie (+29 %) sowie der Bau (+27 %). Die geschätzte Arbeitslosenquote nach nationaler Berechnung lag Ende Oktober mit 8,7 % um 1,7 %-Punkte über dem Vorjahreswert. Unter Berücksichtigung der Folgewirkungen der Reisebeschränkungen und des zweiten Lockdowns hat das WIFO am 5. November 2020 ein entsprechendes „Lockdown-Szenario“ veröffentlicht. In dieser Prognose erwartet es im Jahresdurchschnitt einen Anstieg der Arbeitslosenquote von 7,4 % im Jahr 2019 auf 9,9 % im Jahr 2020 und nur mehr einen leichten Rückgang auf 9,7 % im Jahr 2021. Zum Rückgang trägt unter anderem die Qualifizierungsoffensive im Rahmen der Corona-Arbeitsstiftung bei. 3.2 Kurzarbeit Das vor der COVID-19-Pandemie bestehende Kurzarbeitsmodell wurde in der aktuellen Krise ausgeweitet und großzügiger gestaltet. Es soll betriebsbedingte Kündigungen bei vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Zusammenhang mit COVID-19 vermeiden. Für betroffene ArbeitnehmerInnen bedeutet dies die Aufrechterhaltung von Beschäftigung und im Vergleich zur Arbeitslosigkeit eine höhere Nettoersatzrate. In der ersten Phase der Einschränkungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie waren über 1 Mio. Personen in Kurzarbeit gemeldet. 10 / 39
BD | Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit Den Unternehmen werden ihre Kosten für die nicht geleistete Arbeit ihrer Beschäftigten („Ausfallstunden“) durch Abrechnung mit dem AMS in etwa ersetzt. Die Kosten für diese Kurzarbeitsbeihilfen werden aus der variablen Gebarung des Arbeitsmarktbudgets der UG 20-Arbeit finanziert. Die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend kann mit Verordnung im Jahr 2020 die Obergrenze dafür festlegen. In mehreren Schritten wurde die Obergrenze auf 12 Mrd. EUR erhöht. Die tatsächlich abgerechneten Ausfallstunden waren jedoch niedriger als die ursprünglich genehmigten, sodass im Jahr 2020 deutlich weniger ausgezahlt werden wird. Zum 16. Oktober 2020 waren 7,90 Mrd. EUR an Förderhöhe genehmigt, wovon bereits 4,97 Mrd. EUR an Unternehmen ausgezahlt wurden. Auch die Differenz iHv 2,93 Mrd. EUR wird nicht zur Gänze im Jahr 2020 benötigt werden. In einer Prognose für das Jahr 2020 erwartet das BMF Auszahlungen für Kurzarbeit iHv 6,8 Mrd. EUR. Dies erscheint trotz des zweiten Lockdowns für Teile der Wirtschaft eher pessimistisch. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2021 soll die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend ermächtigt werden, auch im Jahr 2021 die Obergrenze für Kurzarbeit per Verordnung festzulegen. Im BVA-E 2021 sind für Kurzarbeitsbeihilfen 1,5 Mrd. EUR budgetiert. Wegen der Verordnungsermächtigung und der Bedeckung aus der variablen Gebarung ist dies lediglich ein Richtwert. Die tatsächlich benötigte Höhe wird vom Verlauf der COVID-19-Krise und der Ausgestaltung der Kurzarbeit nach der bis März 2021 laufenden „Phase 3“ abhängen. Die folgende Grafik zeigt den Zeitverlauf der Gesamtauszahlungen für Kurzarbeitsbeihilfen bis zum ausgewiesenen Stichtag und die Personen in Kurzarbeit. Hierbei werden einerseits Personen in genehmigten laufenden Kurzarbeitsprojekten laut COVID-19-Arbeitsmarktzahlen des BMAFJ2 und anderseits die tatsächlich abgerechneten Personen laut Arbeitsmarktservice (AMS)3 ausgewiesen: 2 Entsprechende Zahlen wurden in der Vergangenheit auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend unter COVID-19: Aktuelle Arbeitsmarktzahlen veröffentlicht, aber mittlerweile wieder entfernt (Stand: 4. November 2020). 3 Die Anzahl bezieht sich auf den Datenstand zum 4. November 2020 und kann sich insbesondere für den letzten Monat durch weitere Abrechnungen noch leicht erhöhen. 11 / 39
BD | Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit Grafik 6: Kurzarbeit: Personen und Auszahlungen Quellen: Monatsberichte des BMF, COVID-19-Arbeitsmarktzahlen des BMAFJ, AMS-Statistik Stand vom 4. November 2020 Von März bis August 2020 wurde für insgesamt rd. 1,15 Mio. Personen Kurzarbeit abgerechnet. Die Anzahl der abgerechneten Personen ist niedriger als die genehmigte Anzahl der Personen, da offenbar nicht für alle Personen der bewilligte Kurzarbeitszeitraum ausgeschöpft werden musste. Nach einem Höchststand von rd. 1.030.000 Personen im April ging die Anzahl der Personen in Kurzarbeit bis August auf rd. 240.000 zurück. Laut COVID-19-Berichterstattung des BMF ging die Anzahl der Personen in Kurzarbeit bis zum 30. September auf rd. 300.000 Personen zurück, von denen rd. 126.000 Personen in der Herstellung von Waren, rd. 36.000 Personen im Handel und rd. 29.000 Personen in der Beherbergung und Gastronomie beschäftigt sind. Für die 3. Phase der Kurzarbeit gab es noch keine validen Daten. Im November wird es jedenfalls durch den teilweisen Lockdown zu einem neuerlichen Anstieg der Beschäftigten in Kurzarbeit kommen, der wegen der geringeren Einschränkungen jedoch nicht so hoch wie im Frühjahr sein wird. 12 / 39
BD | Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten Der Strategiebericht 2021 bis 2024 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt: Größte Qualifizierungsoffensive der 2. Republik aufgrund der Herausforderungen am Arbeitsmarkt durch die COVID-19-Pandemie. Im Rahmen der „Corona–Arbeitsstiftung“ soll das AMS vermehrt Ausbildungen für bis zu 100.000 arbeitssuchende Personen anbieten. Ab Oktober 2020 und in den Jahren 2021 und 2022 stehen zusätzliche Mittel iHv 700 Mio. EUR zur Verfügung. Hier ist der Bildungsbonus inkludiert, ein Zuschlag von täglich 4 EUR zum Arbeitslosengeld bei Ausbildungen, die mindestens vier Monate dauern. Dafür sind in Summe 58,2 Mio. EUR vorgesehen. Zur Intensivierung der Reintegration von arbeitssuchende Personen ab 50 kann die Bedeckung von Beschäftigungsbeihilfen und die Förderung arbeitsplatznaher Qualifizierung bis zur Obergrenze von 165 Mio. EUR aus dem für AIVG-Leistungen vorgesehenen Aufwand erfolgen (§ 13 Abs. 2 AMPFG). Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden aus dem Regelförderbudget des AMS bedeckt. Die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt von Personen, die lange beim AMS vorgemerkt sind (Arbeitslosigkeit > 365 Tage), soll durch die Bedeckung von Beihilfen und Maßnahmen aus dem für AIVG-Leistungen vorgesehenen Aufwand bis zu 105,0 Mio. EUR pro Jahr unterstützt werden (§ 13 Abs. 2 AMPFG) Ausbildungspflicht bis 18: Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an Ausbildungsplätzen für Jugendliche und junge Erwachsene. Für die Umsetzung der Ausbildungspflicht werden seit 2020 jährlich bis zu 57,0 Mio. EUR investiert. Zur besseren Bewältigung der Aufgaben des AMS wird das Personal um 350 Planstellen aufgestockt. 13 / 39
BD | Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit Gegenüber dem BFRG 2020-2023 hat sich der BFRG-E 2021-2024 unter anderem wegen der Maßnahmen zur COVID-19-Krisenbewältigung und neuer Schwerpunktsetzungen wie folgt geändert: Tabelle 2: Vergleich BFRG-E 2021-2024 mit BFRG 2020-2023 UG 20-Arbeit 2021 2022 2023 2024 in Mio. EUR BFRG 2020-2023 8.563,7 8.771,5 9.039,0 BFRG 2021-2024 11.325,3 9.419,0 9.163,3 9.232,3 Differenz zwischen BFRG 2021-2024 und BFRG 2020-2023 2.761,6 647,5 124,3 - Schwerpunkte 410,6 217,3 25,0 7,5 Arbeitsstiftung Bildungsbonus 33,6 22,4 Arbeitsstiftung 352,0 169,9 Zusätzliches AMS Personal 25,0 25,0 25,0 7,5 COVID-19 Maßnahmen 1.502,5 Sonderbetreuungszeit 2,5 Corona-Kurzarbeit 1.500,0 Quellen: BFRG 2020-2023, BFRG-E 2021-2024, Strategiebericht 2021 bis 2024 Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023, das die COVID-19-Krise in der UG 20-Arbeit nicht abgebildet hat, steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2021-2024 insbesondere im Jahr 2021 deutlich an. Die zusätzlichen Auszahlungen iHv 2,76 Mrd. EUR setzen sich aus diskretionären Maßnahmen am Arbeitsmarkt (v. a. 1,50 Mrd. EUR für die Corona-Kurzarbeit und 0,39 Mrd. EUR für die Arbeitsstiftung inkl. Bildungsbonus) und automatischen Stabilisatoren (höhere Auszahlungen für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und SV-Beiträge) zusammen. Die schlechtere Entwicklung am Arbeitsmarkt wegen der COVID-19-Krise führt auch in den Folgejahren zu höheren Auszahlungen. Für die Arbeitsstiftung inklusive Bildungsbonus sind im Jahr 2022 zusätzliche 0,19 Mrd. EUR vorgesehen. Eine weitere neue Schwerpunktsetzung ist zusätzliches Personal für das AMS, wofür in den vier Jahren des Finanzrahmens insgesamt 82,5 Mio. EUR vorgesehen sind. 14 / 39
BD | Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit 5 Auswirkungen der COVID-19-Krise Im Budgetvollzug des Jahres 2020 wird es zu einer deutlichen Überschreitung der budgetierten Auszahlungen kommen. Von Jänner bis September 2020 wurden mit 12,0 Mrd. EUR bereits 142 % der für das Gesamtjahr veranschlagten Auszahlungen getätigt. Im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Jahres 2019 ist dies ein Anstieg um 6,18 Mrd. EUR (+107 %). Dies ist primär auf die Mehrauszahlungen iHv 4,82 Mrd. EUR für Kurzarbeitsbeihilfen zurückzuführen. Die höhere Arbeitslosigkeit führte auch zu Mehrauszahlungen für das Arbeitslosengeld (+589,8 Mio. EUR) und für die geleisteten Pensionsversicherungsbeiträge (+256,5 Mio. EUR). Mehrauszahlungen bei der Notstandshilfe (+240,9 Mio. EUR) sind auch auf die temporäre Erhöhung der Notstandshilfe auf das Niveau des Arbeitslosengeldes zurückzuführen. Die im September erfolgte Einmalzahlung für Arbeitslose führte zu Auszahlungen iHv 181,4 Mio. EUR. Der Großteil der Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die UG 20-Arbeit betrifft im Jahr 2020 die variable Gebarung der UG 20. Nur ein kleiner Teil für die Sonderbetreuungszeit wurde im Jahr 2020 durch den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bedeckt und im BVA-E 2021 veranschlagt: Tabelle 3: Auszahlungsseitige Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds Einzahlung UG 20-Arbeit Auszahlung BVA-E COVID-19-Fonds 2021 in Mio. EUR Stand: 15. Oktober 2020 Mehrausgaben Sonderbetreuungszeitgesetz 15,0 4,1 2,5 Quellen: BMF, BVA-E 2021 ArbeitgeberInnen wird ein Teil des Entgelts ersetzt, das sie ihren ArbeitnehmerInnen während der Sonderbetreuungszeit zur Betreuung von Kindern, Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftigen Personen bezahlen. Diese Auszahlungen werden in der UG 20 im DB 20.02.01-„Arbeitsinspektion“ verrechnet. Im Jahr 2020 wurden bis zum 15. Oktober insgesamt 15,0 Mio. EUR aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds eingezahlt und 4,1 Mio. EUR davon auch ausgezahlt. Im BVA-E 2021 sind 2,5 Mio. EUR budgetiert. Die Einzahlungen aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen werden im Jahr 2020 geringer ausfallen als budgetiert. Von Jänner bis September waren sie um 124,0 Mio. EUR bzw. 2,4 % niedriger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Für das Gesamtjahr war hingegen ein Anstieg um 220,8 Mio. EUR bzw. 3,1 % budgetiert. Ein Teil des Rückgangs resultiert aus Stundungen, sodass Einzahlungen vom Jahr 2020 in das Jahr 2021 verschoben werden. Da das genaue Ausmaß nicht bekannt ist, werden auch die Erträge im Ergebnishaushalt der 15 / 39
BD | Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit UG 20-Arbeit in gleicher Höhe gebucht.4 Die Corona-Kurzarbeit hat sowohl den Anstieg der Arbeitslosigkeit gedämpft, als auch die Beitragsgrundlagen für Personen in Kurzarbeit stabilisiert. Dadurch tragen die Auszahlungen für Kurzarbeitsbeihilfen dazu bei, dass unter anderem die Einzahlungen aus Arbeitslosenversicherungsbeiträge weniger stark zurückgegangen sind. Für die Corona-Kurzarbeit sind im BVA-E 2021 Auszahlungen iHv 1,5 Mrd. EUR budgetiert. Die von der Arbeitsmarktentwicklung abhängigen Auszahlungen und Einzahlungen sind auch im Jahr 2021 von den Auswirkungen der COVID-19-Krise betroffen (siehe Pkt. 6.1). Ein neuer Schwerpunkt im Jahr 2021 ist die sogenannte Corona-Arbeitsstiftung, mit der insgesamt 700 Mio. EUR für Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Die folgende Tabelle enthält die Aufteilung dieser Mittel: Tabelle 4: Corona-Arbeitsstiftung 2020 2021 2022 Gesamt in Mio. EUR Bildungsbonus 2,2 33,6 22,4 58,2 DB 20.01.02-Aktive Arbeitsmarktpolitik 352,0 169,9 521,8 Auflösung Arbeitsmarktrücklage 76,0 44,0 120,0 Summe 2,2 461,6 236,3 700,0 Quellen: Budgetbericht 2021, BVA-E 2021, Strategiebericht 2021 bis 2024, Auskünfte aus Ressort Mit insgesamt 521,8 Mio. EUR stammt der Großteil der Mittel aus einer Erhöhung des DB 20.01.02-„Aktive Arbeitsmarktpolitik“ in den Jahren 2021 (+352,0 Mio. EUR) und 2022 (+169,9 Mio. EUR). Aus der Arbeitsmarktrücklage sollen insgesamt 120,0 Mio. EUR beigesteuert werden, wovon 76,0 Mio. EUR auf das Jahr 2021 entfallen. Hinzu kommt der Bildungsbonus, für den in den Jahren 2020 bis 2022 insgesamt 58,2 Mio. EUR vorgesehen sind. 4 Im Budgetvollzug der UG 16-Öffentliche Abgaben und der UG 25-Familie und Jugend erfolgt hingegen eine Periodenabgrenzung im Ergebnishaushalt. 16 / 39
BD | Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit 6 Bundesvoranschlag 2021 6.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt Für das Jahr 2021 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2020 auf, welche sich unter anderem durch im Jahr 2020 nicht budgetierte Maßnahmen zur COVID-19-Krisenbewältigung sowie durch neue Schwerpunktsetzungen begründen: Tabelle 5: Vergleich BVA-E 2021 mit BVA 2020 UG 20 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 BVA 2020 Auszahlungen 8.269,1 8.404,7 11.325,3 2.920,6 34,7% COVID-19-Krisenbewältigung Sonderbetreuungszeit 2,5 2,5 - Corona-Kurzarbeit 1.500,0 1.500,0 - Neue Schwerpunktsetzungen 2021 Arbeitsstiftung Bildungsbonus 33,6 33,6 - Arbeitsstiftung 352,0 352,0 - Zusätzliches AMS Personal 25,0 25,0 - Auszahlungen ohne Sonderzuweisungen 8.269,1 8.404,7 9.412,2 1.007,5 12,0% davon Arbeitslosengeld und Notstandshilfe 3.204,6 3.430,4 4.055,1 624,7 18,2% SV-Beiträge für Leistungen nach dem AlVG 1.688,2 1.749,1 2.100,0 350,9 20,1% weitere aktive Arbeitsmarktpolitik 1.556,8 1.359,1 1.252,0 -107,2 -7,9% Überweisung an den Insolvenzentgeltfonds 189,1 156,2 222,7 66,5 42,6% Einzahlungen 7.569,8 7.540,3 7.670,6 130,3 1,7% davon Arbeitslosenversicherungsbeiträge 7.054,5 7.275,3 7.382,6 107,3 1,5% Quellen: Budgetbericht 2021, BVA-E 2021 Im BVA 2020 waren die Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die Auszahlungen und Einzahlungen der UG 20-Arbeit nicht berücksichtigt. Eine Gegenüberstellung von BVA-E 2021 und BVA 2020 vergleicht somit das Budget für das Jahr 2021 unter Berücksichtigung der COVID-19-Krise mit einer Planung für das Jahr 2020 ohne COVID-19. Für das Jahr 2021 weist der Budgetbericht 2021 als unmittelbare Maßnahmen zur COVID-19- Krisenbewältigung die Auszahlungen für Corona-Kurzarbeit (1.500 Mio. EUR) und die Auszahlungen für die Sonderbetreuungszeit (2,5 Mio. EUR) aus. Hinzu kommen neue Schwerpunktsetzungen, die ebenfalls durch die Krise bedingt sind. Für den Bildungsbonus sind 33,6 Mio. EUR im BVA-E 2021 budgetiert und zusätzliche budgetierte Auszahlungen für die Corona-Arbeitsstiftung betragen 352,0 Mio. EUR. Weitere Auszahlungen für die Corona- Arbeitsstiftung iHv 76,0 Mio. EUR sind nicht budgetiert, sondern sollen durch eine entsprechende Entnahme aus der Arbeitsmarktrücklage bedeckt werden. Die Auszahlungen für zusätzliches Personal beim AMS betragen 25,0 Mio. EUR. 17 / 39
BD | Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit Die übrigen budgetierten Auszahlungen ohne diese Sonderzuweisungen im Budgetbericht steigen um 1,01 Mrd. EUR bzw. 12,0 % an. Dies liegt primär an der schlechteren Entwicklung am Arbeitsmarkt im Vergleich zu den Erwartungen für 2020 vor Ausbruch der COVID-19- Pandemie. Daher steigen die Auszahlungen sowohl für Arbeitslosengeld und Notstandshilfe (+624,7 Mio. EUR bzw. +18,2 %) als auch für die SV-Beiträge für Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (+350,9 Mio. EUR bzw. +20,1 %). Neben der Corona-Arbeitsstiftung (352 Mio. EUR) und der Corona-Kurzarbeit (1.500 Mio. EUR) werden weitere Auszahlungen iHv 1.252 Mio. EUR zur aktiven Arbeitsmarktpolitik gerechnet. Dies sind die Auszahlungen des DB 20.01.02-„Aktive Arbeitsmarktpolitik“ abzüglich der Arbeitsstiftung (727 Mio. EUR), Maßnahmen gemäß § 13 AMPFG (290 Mio. EUR nach Abzug der Corona-Kurzarbeit) und die Lehrlingsausbildungsförderung (235 Mio. EUR). Im BVA-E 2021 sind dafür insgesamt um 107,2 Mio. EUR weniger als im BVA 2020 budgetiert. Dies liegt unter anderem am Entfall jener 50 Mio. EUR, die gemäß § 13 (5) AMPFG im Jahr 2020 zur Schaffung und Förderung von Arbeitsplätzen für über 50-jährige Arbeitslose vorgesehen waren. Die Differenz im Voranschlag könnte durch eine höhere Entnahme aus der Arbeitsmarktrücklage (2020: 228 Mio. EUR) im Budgetvollzug 2021 ausgeglichen werden. Inklusive der Arbeitsstiftung sind die Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik deutlich höher als im BVA 2020. Die Mittel für Kurzarbeitsbeihilfen sind ebenfalls höher budgetiert, aber im Jahr 2021 dürften dafür weniger Mittel als im Jahr 2020 benötigt werden. Im Vergleich zum Erfolg 2019 ist der Rückgang der Auszahlungen für aktive Arbeitsmarktpolitik (ohne Arbeitsstiftung und Corona-Kurzarbeit) deutlicher. Bei einem derartigen Vergleich ist jedoch zu berücksichtigen, dass eine Entnahme aus der Arbeitsmarktrücklage iHv 171 Mio. EUR die Auszahlungen im Erfolg 2019 erhöhte. Die nicht budgetierte Entnahme aus der Arbeitsmarktrücklage wird auch im Jahr 2021 den Erfolg noch steigern. Inklusive der Arbeitsstiftung (auch ohne Kurzarbeit und Arbeitsmarktrücklagenentnahme) sind die budgetierten Mittel im BVA-E 2021 höher als im Erfolg 2019. 18 / 39
BD | Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit Die UG 20 überweist gemäß § 14 AMPFG einen Teil der Arbeitslosenversicherungsbeiträge älterer ArbeitnehmerInnen an den Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). Im BVA-E 2021 sind dafür um 66,5 Mio. EUR mehr als im BVA 2020 budgetiert. Dies liegt daran, dass man bei der Erstellung des BVA 2020 von einer diskretionären Reduktion um 50 Mio. EUR im Jahr 2020 ausgegangen ist.5 Die Einzahlungen aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen sind im BVA-E 2021 um 107,3 Mio. EUR bzw. 1,5 % höher als im BVA 2020. Erwartete Einzahlungen aus im Jahr 2020 gestundeten Beiträgen erhöhen dabei die Einzahlungen im Jahr 2021. Die schlechtere wirtschaftliche Entwicklung mit Reisewarnungen und einem zweiten Lockdown wirken sich jedoch auch negativ auf das für die Arbeitslosenversicherungsbeiträge relevante Wachstum der Bruttolohn- und Gehaltssumme aus. Dieses wurde in der WIFO-Prognose vom Oktober 2020, die die Basis für den BVA-E 2021 darstellt, mit -0,9 % (2020) und +3,2 % (2021) prognostiziert. In seinem am 5. November 2020 veröffentlichten Prognoseupdate erwartet das WIFO nunmehr ein Lohnsummenwachstum iHv -1,0 % (2020) bzw. +2,2 % (2021). Mit einem Abänderungsantrag sollen die Einzahlungen um 77,9 Mio. EUR reduziert werden, um die aktuellen Wirtschaftsprognosen abzubilden. 5 Artikel 2 der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2020 hätte den Betrag im Jahr 2020 noch um 100 Mio. EUR und die Beträge in den Jahren 2021 und 2022 um jeweils 50 Mio. EUR gesenkt. Nach einer Abänderung wurde das Budgetbegleitgesetz 2020 stattdessen mit einer Reduktion der Beträge um 50 Mio. EUR im Jahr 2021 und 100 Mio. EUR im Jahr 2022 beschlossen. Mit Artikel 11 der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2021 soll nun die Senkung um 50 Mio. EUR aus dem Jahr 2021 ins Jahr 2020 vorgezogen werden, sodass die Überweisung im Jahr 2020 in etwa der im BVA 2020 vorgesehenen entspricht. 19 / 39
BD | Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit 6.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und Detailbudgets wie folgt: Tabelle 6: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets Finanzierungshaushalt UG 20 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 Erf 2019 BVA 2020 20 Auszahlungen 8.269,1 8.404,7 11.325,3 37,0% 34,7% 20.01 Arbeitsmarkt 8.235,1 8.369,8 11.286,7 37,1% 34,8% 20.01.01 Arbeitsmarktadministration BMAFJ 937,1 1.030,0 1.106,4 18,1% 7,4% 20.01.02 Aktive Arbeitsmarktpolitik 1.033,1 789,7 1.079,0 4,5% 36,6% 20.01.03 Leistungen/Beiträge BMAFJ 6.216,8 6.502,2 9.055,8 45,7% 39,3% 20.01.04 Arbeitsmarktadministration AMS 48,1 47,9 45,5 -5,5% -5,1% 20.02 Arbeitsinspektion 33,9 34,9 38,6 13,6% 10,6% 20.02.01 Arbeitsinspektion 33,9 34,9 38,6 13,6% 10,6% 20 Einzahlungen 7.569,8 7.540,3 7.670,6 1,3% 1,7% 20.01 Arbeitsmarkt 7.569,2 7.539,8 7.670,1 1,3% 1,7% 20.01.01 Arbeitsmarktadministration BMAFJ 413,6 244,4 267,4 -35,3% 9,4% 20.01.03 Leistungen/Beiträge BMAFJ 7.155,6 7.295,3 7.402,6 3,5% 1,5% 20.01.04 Arbeitsmarktadministration AMS 0,0 0,0 0,0 9,8% 0,0% 20.02 Arbeitsinspektion 0,5 0,6 0,6 3,4% -1,4% Nettofinanzierungssaldo -699,3 -864,4 -3.654,6 - - Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 Der Finanzierungshaushalt der UG 20-Arbeit sieht für das Jahr 2021 Auszahlungen iHv 11,33 Mrd. EUR vor. Dem stehen Einzahlungen iHv 7,67 Mrd. EUR gegenüber. Daraus resultiert für 2021 ein Nettofinanzierungssaldo der UG 20 iHv -3,65 Mrd. EUR. Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung: GB 20.01-„Arbeitsmarkt“ Der überwiegende Teil der Ein- und Auszahlungen der UG 20-Arbeit entfällt auf das GB 20.01-„Arbeitsmarkt“. Dieses umfasst vier Detailbudgets, wobei das vom Volumen größte Detailbudget das DB 20.01.03-„Leistungen/Beiträge BMAFJ“ ist. Auf dieses Detailbudget entfallen im BVA-E 2021 mit 9,01 Mrd. EUR rd. 80 % der in der UG 20 veranschlagten Auszahlungen. Die größten Positionen im Voranschlag dieses Detailbudgets sind neben der Kurzarbeit das Arbeitslosengeld (2,21 Mrd. EUR)6, die Notstandshilfe (1,85 Mrd. EUR) und die SV-Beiträge für BezieherInnen nach dem AIVG (2,10 Mrd. EUR). Weitere wesentliche Ausgabenpositionen in diesem Detailbudget sind das Altersteilzeitgeld (0,58 Mrd. EUR), die Überweisung an den Insolvenz-Entgelt-Fonds (0,22 Mrd. EUR) und das Weiterbildungsgeld 6 Dieser Betrag enthält das „Arbeitslosengeld zweckgebunden“ (0,15 Mrd. EUR) und das „Arbeitslosengeld nicht zweckgebunden“ (2,06 Mrd. EUR), welches in der variablen Gebarung als Teil des Abgangs in der Gebarung Arbeitsmarktpolitik verbucht wird. 20 / 39
BD | Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit (0,17 Mrd. EUR). Auch die Auszahlungen für den Bildungsbonus (33,6 Mio. EUR) sind dort budgetiert. Zudem werden in diesem Detailbudget auch jene variablen Mittel veranschlagt, die zur Bedeckung bestimmter Fördermaßnahmen im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik verwendet werden: Die Auszahlungen für Kurzarbeitsbeihilfen sind grundsätzlich gemäß § 13 (1) AMPFG bis zu einer jährlichen Obergrenze von 20 Mio. EUR wie Ausgaben nach dem AlVG zu behandeln. Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2021 soll die Obergrenze für das Jahr 2021 auf 1 Mrd. EUR erhöht und die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend ermächtigt werden, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen diese Obergrenze per Verordnung anzupassen.7 Im BVA-E 2021 sind die Kurzarbeitsbeihilfen mit insgesamt 1,52 Mrd. EUR veranschlagt. Sollten mehr Mittel benötigt werden, ist dies als Teil der variablen Gebarung ohne eine gesetzliche Änderung möglich. Für Maßnahmen für Ältere und Langzeitarbeitslose gemäß § 13 (2) AMPFG werden Auszahlungen von 270 Mio. EUR budgetiert. Im Vergleich zum BVA 2020 entfallen hier jene 50 Mio. EUR gemäß § 13 (5) AMPFG, die durch den Beschluss des Nationalrats vom 19. September 2019 für Ausgaben für Beihilfen, Maßnahmen und Beschäftigungsprojekte zur Schaffung und Förderung von Arbeitsplätzen für über 50-jährige Arbeitslose, insbesondere Langzeitbeschäftigungs- lose (Zielgruppe der Aktion 20.000) einmalig zur Verfügung gestellt wurden. Auch bei den Einzahlungen entfällt der Großteil (rd. 97 %) auf das DB 20.01.03-„Leistungen/Beiträge BMAFJ“, da darin die Einzahlungen aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen enthalten sind. Diese werden im BVA-E 2021 mit 7,38 Mrd. EUR veranschlagt.8 7 Im Jahr 2020 wurde die Obergrenze auf Basis einer ähnlichen Verordnungsermächtigung auf 12 Mrd. EUR erhöht, die jedoch nach Abrechnung der Kurzarbeitsbeihilfen nicht ausgeschöpft werden wird. 8 Mit einem Abänderungsantrag sollen die Einzahlungen um 77,9 Mio. EUR reduziert werden, um die aktuellen Wirtschaftsprognosen abzubilden. 21 / 39
BD | Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit Die für 2021 im DB 20.01.02-„Aktive Arbeitsmarktpolitik“ veranschlagten Auszahlungen steigen im Vergleich zum BVA 2020 um 289,3 Mio. EUR (+36,6 %). Für den neuen Schwerpunkt der Corona-Arbeitsstiftung sind hier 352,0 Mio. EUR im Jahr 2021 vorgesehen.9 Das Detailbudget ist auf zwei Detailbudgets zweiter Ebene aufgeteilt, wobei die Gliederung nach nationalen Fördermitteln (DB 20.01.02.01-„Aktive Arbeitsmarktpolitik, zweckgebunden“, BVA-E 2021: 1.023,7 Mio. EUR) bzw. nach Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds (DB 20.01.02.02-„Aktive Arbeitsmarktpolitik, ESF, variabel“, BVA-E 2021: 55,3 Mio. EUR) erfolgt. Die ESF-Mittel waren im Jahr 2020 in gleicher Höhe veranschlagt. Im Budgetvollzug wird regelmäßig eine nicht veranschlagte Entnahme aus der Arbeitsmarktrücklage (2020: 228 Mio. EUR) zur Bedeckung weiterer Auszahlungen verwendet. Diese beruht auf einem Beschluss des AMS-Verwaltungsrats und dürfte im Jahr 2021 höher sein als im Jahr 2020. Grundsätzlich werden aus den Mitteln der aktiven Arbeitsmarktpolitik verschiedene Qualifizierungs-, Unterstützungs- sowie Beschäftigungsmaßnahmen und Programme des AMS und des BMAFJ sowie des Europäischen Sozialfonds finanziert. Die Kontenbezeichnungen und das hohe Aggregationsniveau der einzelnen Konten lassen kaum Schlussfolgerungen auf die Schwerpunktsetzungen bei den Fördermaßnahmen zu. Die größten veranschlagten Auszahlungen finden sich für Werkleistungen durch Dritte (378,5 Mio. EUR), laufende Transfers an übrige Sektoren der Wirtschaft (244,5 Mio. EUR), sonstige Zuwendungen ohne Gegenleistung an physische Personen (220,0 Mio. EUR) und gemeinnützige Einrichtungen (103,7 Mio. EUR). Für das DB 20.01.01-„Arbeitsmarktadministration BMAFJ“ sind im BVA-E 2021 Auszahlungen iHv 1,11 Mrd. EUR veranschlagt. Dies entspricht einem Anstieg gegenüber dem BVA 2020 um 76,4 Mio. EUR (+7,4 %). Davon sind 25 Mio. EUR für das zusätzliche AMS-Personal im Rahmen der neuen Schwerpunktsetzungen im Jahr 2021 vorgesehen.10 Wesentliche Einzahlungen im DB 20.01.01 stellen die Überweisungen aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds gemäß § 13e IESG dar, welche im BVA-E 2021 mit 234,9 Mio. EUR um 2,4 % höher veranschlagt wurden als im BVA 2020. Nicht budgetiert sind unterjährige Entnahmen aus der Arbeitsmarktrücklage zur Bedeckung arbeitsmarktfördernder Maßnahmen, die erst im Erfolg ersichtlich sind. Im Jahr 2020 wurden 228 Mio. EUR aus der 9 Dies ist mehr als der tatsächlich budgetierte Auszahlungsanstieg, da im ursprünglichen Finanzrahmen ein Rückgang der Mittel für 2021 geplant war. 10 Für zusätzliche 350 Planstellen des AMS sind davon 17,5 Mio. EUR vorgesehen. Dies wird einzahlungsseitig durch eine budgetierte Entnahme aus der Arbeitsmarktrücklage gemäß § 51 AMSG bedeckt. Der nicht erfolgte Abbau von 150 Planstellen erhöht die reguläre Überweisung gemäß § 41 (2) AMSG um 7,5 Mio. EUR. 22 / 39
BD | Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit Arbeitsmarktrücklage entnommen.11 Die Entnahme im Jahr 2021 benötigt noch einen Beschluss des Verwaltungsrats des AMS, es könnten aber mehr Mittel als im Jahr 2020 entnommen werden. Im DB 20.01.04-„Arbeitsmarktadministration AMS“ werden die Personal- und Sachausgaben für die BeamtInnen des AMS veranschlagt. Dabei handelt es sich um BeamtInnen, die vor Einrichtung des AMS in der Arbeitsmarktverwaltung Aufgaben wahrgenommen haben, nun aber im AMS beschäftigt werden. Diese Auszahlungen sind daher im Zeitverlauf rückläufig und betragen im BVA-E 2021 45,5 Mio. EUR. GB 20.02-„Arbeitsinspektion“ Dieses Globalbudget enthält nur ein Detailbudget. Die Mittel werden im Wesentlichen für die Bedeckung des Personal- und Sachaufwandes der Bediensteten der Arbeitsinspektion eingesetzt. Aber auch die Auszahlungen für die Sonderbetreuungszeit sind hier budgetiert (2,5 Mio. EUR). Dies erklärt mehrheitlich den Anstieg der veranschlagten Auszahlungen im BVA-E 2021 gegenüber dem vorläufigen BVA 2020 um 3,7 Mio. EUR auf 38,6 Mio. EUR. Budgetrisiken Die unsichere wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere am Arbeitsmarkt, kann sowohl zu Abweichungen bei den Auszahlungen für Leistungen nach dem AlVG als auch bei den Einzahlungen aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen führen. Die mittlerweile schlechter erwartete Wirtschaftsentwicklung soll mit Abänderungsanträgen zum BFG-E 2021 und BFRG-E 2021-2024 abgebildet werden. Die budgetierten Auszahlungen bzw. Aufwendungen für Transfers im DB 20.01.03-„Leistungen/Beiträge BMAFJ“ sollen im Jahr 2021 im Vergleich zur Regierungsvorlage um 424 Mio. EUR erhöht werden. Dies berücksichtigt Mehrauszahlungen in Folge von höheren Arbeitslosenzahlen. Niedrigere erwartete Arbeitslosenversicherungsbeiträge sollen durch eine Reduktion der budgetierten Einzahlungen bzw. Erträge im DB 20.01.03 um 77,9 Mio. EUR berücksichtigt werden. Diese Änderungen führen zu einer genaueren Abbildung der aktuell erwarteten Wirtschaftsentwicklung im Bundesvoranschlag. Da die Auszahlungen für Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz in der variablen Gebarung enthalten sind, wäre eine Anpassung des BFG bei einer im Budgetvollzug schlechter als erwarteten Wirtschaftsentwicklung nicht notwendig. 11 Budgetiert ist im BVA-E 2021 hingegen bereits eine Entnahme iHv 17,5 Mio. EUR für zusätzliche Planstellen beim AMS. 23 / 39
BD | Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit 6.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2021 auf: Tabelle 7: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen) UG 20 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA-E in Mio. EUR 2020 2021 - BVA 2020 2020 2021 - BVA 2020 2021 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 8.404,4 11.325,0 2.920,6 34,8% 8.403,5 11.324,3 2.920,8 34,8% -0,7 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für Personal 77,2 76,0 -1,2 -1,5% 76,3 75,3 -1,0 -1,3% -0,7 Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 293,1 398,1 105,0 35,8% 286,4 398,1 111,7 39,0% 0,0 davon Aufwand für Werk leistungen 288,9 393,6 104,7 36,2% 282,2 393,6 111,4 39,5% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 8.034,1 10.850,8 2.816,8 35,1% 8.040,8 10.850,8 2.810,1 34,9% 0,0 davon an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 2.541,8 2.987,2 445,3 17,5% 2.548,5 2.987,2 438,6 17,2% 0,0 an Unternehmen 1.264,6 2.863,2 1.598,5 126,4% 1.264,6 2.863,2 1.598,5 126,4% 0,0 an private Haushalte/Institutionen 4.224,2 4.997,1 772,9 18,3% 4.224,2 4.997,1 772,9 18,3% 0,0 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 12,4 11,5 -0,9 -7,4% 11,5 Abschreibungen auf Vermögenswerte 0,3 0,3 0,0 -8,8% 0,3 Aufwand aus Wertberichtigungen 9,7 9,7 - 9,7 Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 1,9 1,0 -0,9 -47,7% 1,0 davon Abfertigungen 0,3 0,1 -0,2 -63,0% 0,1 Jubiläumszuwendungen 1,3 0,6 -0,7 -52,1% 0,6 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 0,2 0,2 0,0 1,3% -0,2 Sachanlagen 0,2 0,2 0,0 1,3% -0,2 Darlehen und Vorschüsse 0,1 0,1 0,0 -36,8% -0,1 Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen 0,1 0,1 0,0 -36,8% -0,1 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 8.404,7 11.325,3 2.920,6 34,7% 8.415,9 11.335,8 2.919,9 34,7% 10,5 Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 Tabelle 8: Finanzierungshaushalt (Einzahlungen) und Ergebnishaushalt (Erträge) UG 20 FinHH - Einz. ErgHH - Ertr. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA-E in Mio. EUR 2020 2021 - BVA 2020 2020 2021 - BVA 2020 2021 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 7.540,2 7.670,5 130,3 1,7% 7.540,2 7.670,5 130,3 1,7% 0,0 Finanzierungswirksame Erträge Abgabenähnliche Erträge 7.275,3 7.382,6 107,3 1,5% 7.275,3 7.382,6 107,3 1,5% 0,0 davon Beiträge zur Arbeitslosenversicherung 7.275,3 7.382,6 107,3 1,5% 7.275,3 7.382,6 107,3 1,5% 0,0 Kostenbeiträge und Gebühren 0,5 0,5 0,0 2,0% 0,5 0,5 0,0 2,0% 0,0 Einzahlungen/Erträge aus Transfers 264,4 287,4 23,0 8,7% 264,4 287,4 23,0 8,7% 0,0 davon von öffentl. Körperschaften u. Rechtsträgern 244,4 267,4 23,0 9,4% 244,4 267,4 23,0 9,4% 0,0 Nicht finanzierungswirksame Erträge 2,5 1,4 -1,1 -45,6% 1,4 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers 2,5 1,4 -1,1 -45,6% 1,4 davon Erträge aus Auflösungen von Rück stellungen 2,5 1,4 -1,1 -45,6% 1,4 Investitionstätigkeit 0,0 0,0 0,0 33,3% 0,0 Darlehen und Vorschüsse 0,1 0,1 0,0 -21,1% -0,1 Einzahlungen / Erträge insgesamt 7.540,3 7.670,6 130,3 1,7% 7.542,7 7.671,9 129,2 1,7% 1,3 Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -864,4 -3.654,6 -2.790,3 - -873,2 -3.663,9 -2.790,7 - -9,3 Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 24 / 39
BD | Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit Die Unterschiede zwischen den Werten des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes in der UG 20-Arbeit sind gering und insbesondere auf Abschreibungen von sonstigen Forderungen im Bereich der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung und aus der Dotierung von Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen und nicht konsumierte Urlaube zurückzuführen. Die Arbeitslosenversicherungsbeiträge sind sowohl im Budgetvollzug 2020 als auch im BVA-E 2021 in gleicher Höhe als Einzahlungen (Finanzierungshaushalt) und als Erträge (Ergebnishaushalt) enthalten. Im Budgetvollzug der UG 16-Öffentliche Abgaben und bei den Dienstgeberbeiträgen zum Familienlastenausgleichsfonds (UG 25-Familie und Jugend) erfolgte hingegen eine periodengerechte Abgrenzung von Stundungen (höhere Erträge als Einzahlungen). Im BVA-E 2021 ist eine diesbezügliche Abgrenzung nur in der UG 25 (niedrigere Erträge als Einzahlungen) enthalten. 6.4 Förderungen Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der wesentlichen Förderungsbereiche: Tabelle 9: Direkte Förderungen (Auszug) UG 20 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 BVA 2020 Förderungen 1.157,8 1.067,9 2.707,6 1.639,8 153,6% davon Kurzarbeitsbeihilfen* 2,2 20,0 1.520,0 1.500,0 7.500,0% Maßnahmen gem. § 13 (2) AMPFG (zw) 244,5 270,0 270,0 0,0 0,0% Lfd. Transfers a.übrige Sektoren d.Wirtschaft (zw) 231,3 100,2 244,5 144,2 143,9% Lehrlingsbeih. gem. § 19c BAG i.V.m. § 13e IESG 221,5 222,7 227,0 4,3 1,9% Sonst.Zuw. ohne Gegenleistung an physische Pers.zw 173,9 170,0 220,0 50,0 29,4% Nicht einzeln anzuführende Subventionen (zw) bzw. 117,2 115,0 103,7 -11,4 -9,9% Gemeinnützige Einrichtungen (zw) Überweisung an den ATF 58,1 59,3 62,3 3,0 5,0% Maßnahmen gemäß § 13 (5) AMPFG (zw) 50,0 -50,0 -100,0% Aktion 20.000 - § 13 (4) AMPFG (zw) 48,1 - Berufsförderungsinstitute (zw) 30,3 31,0 29,4 -1,6 -5,2% Länder (Schwerpunkt 6) bzw. Überweisung an Länder 20,4 19,9 19,9 0,0 0,0% * Die angeführten Kurzarbeitsbeihilfen im BVA-E 2021 beinhalten sowohl das Konto im DB 20.01.03.02-„Leistungen/Beiträge, zweckgebunden und variabel“ (20 Mio. EUR) als auch jenes im DB 20.01.03.03-„Leistungen/Beiträge variabel (Abgang)“ (1.500 Mio. EUR). Quellen: BMF, BVA 2020, BVA-E 2021 Die veranschlagten Auszahlungen für die direkten Arbeitsmarktförderungen steigen im BVA-E 2021 gegenüber dem BVA 2020 primär wegen der budgetierten Corona-Kurzarbeit. Zu einem Anstieg iHv 144,2 Mio. EUR kommt es auch bei den laufenden Transfers an übrige Sektoren der Wirtschaft im DB 20.01.02-„Aktive Arbeitsmarktpolitik“. Die im BVA 2020 25 / 39
BD | Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit vorgesehenen 50 Mio. EUR gemäß § 13 (5) AMPFG für Beschäftigungsprojekte zur Schaffung und Förderung von Arbeitsplätzen für über 50-jährige Arbeitslose entfallen im Jahr 2021. Die sonstigen Zuwendungen ohne Gegenleistung an physische Personen steigen hingegen um 50 Mio. EUR. 6.5 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2019 sowie im BVA 2020 und BVA-E 2021 allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Im Jahr 2020 wurden bereits Rücklagen entnommen. Nach Entnahme der Rücklagenverwendungen verbleibt ein fiktiver Rücklagenrest. Der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2020 steht erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2021 endgültig fest, da auch die Rücklagenzuführungen zu diesem Zeitpunkt feststehen. Tabelle 10: Rücklagengebarung UG 20 Veränderung Budget. RL- Anteil Stand Stand Rücklagen 31.12.2019 - Verwendung RL-Rest am 31.12.2019 30.09.2020 -rest in Mio. EUR 30.09.2020 BVA-E 2021 BVA-E 2021 Detailbudgetrücklagen 15,1 - 15,1 - Variable Auszahlungsrücklagen 183,6 -36,7 146,9 - Gesamtsumme 198,7 -36,7 162,0 - 162,0 1,4% Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten. Quellen: BRA 2019, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2020, BVA 2020, BVA-E 2021 Die UG 20-Arbeit verfügte Ende 2019 über Rücklagen iHv 198,7 Mio. EUR, wovon der Großteil auf variable Auszahlungsrücklagen entfiel. Im Jahr 2020 wurden variable Auszahlungsrücklagen von 36,7 Mio. EUR entnommen, was per 30. September 2020 zu einem Rücklagenstand von 162,0 Mio. EUR führte. Im BVA-E 2021 sind keine Rücklagenentnahmen budgetiert. Bei den hier dargestellten Rücklagen handelt es sich nicht um die oben mehrmals genannte Arbeitsmarktrücklage. Diese ist eine finanzierte Rücklage, deren Vermögen durch gesetzlich vorgesehene Überweisungen des Bundes (siehe oben) entsteht. 26 / 39
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