Das KBZSt.Gallen von A bis Z Ein Wegweiser für Lernende - Grundbildung Kaufleute Start 2019

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Das KBZSt.Gallen von A bis Z Ein Wegweiser für Lernende - Grundbildung Kaufleute Start 2019
Kanton St.Gallen

Kaufmännisches Berufs- und
Weiterbildungszentrum St.Gallen

                      Das KBZSt.Gallen von A bis Z

                        Ein Wegweiser für Lernende
                                  Grundbildung Kaufleute Start 2019

Bildungsdepartement
Das KBZSt.Gallen von A bis Z Ein Wegweiser für Lernende - Grundbildung Kaufleute Start 2019
Das KBZSt.Gallen von A bis Z

Absenzen

Gemäss Art. 21 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (SR 412; abgekürzt BBG) ist der
Besuch des Berufsfachschulunterrichts obligatorisch. Jede verpasste Lektion wird durch die
Lehrperson erfasst und wöchentlich dem Ausbildungsbetrieb gemeldet. Es wird nicht zwischen
entschuldigten und unentschuldigten Lektionen unterschieden! Organisieren Sie sich innerhalb der
Klasse, damit jemand für Sie die Unterlagen sammelt und Sie bei einer Abwesenheit über Aufgaben
und allfällige Prüfungen informiert.

Der Sportunterricht stellt eine Bereicherung des Schulalltages dar. Wie alle anderen Lektionen am
KBZSt.Gallen ist der Besuch der Sportstunden Pflicht. Bitte beachten Sie dazu das Reglement und
das Merkblatt auf unserer Website www.kbzsg.ch / Die Schule/ Sport / Downloads.

Adressen / E-Mail-Adressen

Zum Schulstart erhalten Sie eine schulinterne E-Mail-Adresse. Diese besteht aus Ihrem Vornamen
und Ihrem Nachnamen und der Endung edu.kbzsg.ch. Bei zwei Vornamen oder Nachnamen, wird
jeweils nur der erste Name übernommen. Wir kommunizieren von der Schule aus über diese E-Mail-
Adresse (Stundenausfälle, Besonderheiten etc.).

Bitte halten Sie Ihre Adressangaben und Telefonnummern in der Schuladministrationssoftware Nesa
aktuell. Dort können Sie jederzeit selber Ihre Anpassungen erfassen.

Akademie / «Rookie-Club»

Günstiger einkaufen, von besonderen Aktionen profitieren oder vergünstigt essen gehen? Kein
Problem: Mit Ihrem Schuleintritt ins KBZSt.Gallen werden Sie automatisch Mitglied im Rookie-Club
der Akademie. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Persönliche Informationen und Adressen unterstehen
dem kantonalen Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Die Akademie St.Gallen ist der Weiterbildungsbereich des KBZSt.Gallen. Über 300 Dozierende aus
Wirtschaft und Verwaltung unterrichten jährlich bis zu 1500 Lernwillige. Das Angebot reicht von
Sachbearbeiterkursen bis hin zu Lehrgängen für eidgenössische Berufsprüfungen und höheren
Diplomabschlüssen.

Ausfall

Bei einem Ausfall der ersten Morgenlektion werden Sie durch die Lehrpersonen direkt über E-Mail
informiert. Wichtig ist, dass Sie sich innerhalb der Klasse z.B. mittels Klassenchat organisieren, damit
Sie nicht vor verschlossenen Türen stehen.

Behinderungen

Sollten Sie aufgrund einer Behinderung spezielle Hilfsmittel oder mehr Zeit bei Prüfungen
benötigen, nehmen Sie bitte mit dem entsprechenden Abteilungsleiter Kontakt auf:

       Gabriel Wehrle         BüroassistentInnen, B-/E-Profil        Büro +E03
       Patrick Brändle        Berufsmaturität BM 1                   Büro +E02
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Bitte beachten Sie, dass Legasthenie und Dyskalkulie keine Prüfungserleichterung mit sich
bringen.

Das Formular für allfällige Gesuche finden Sie unter www.sg.ch / Bildung & Sport / Berufsbildung
/ Berufsfachschulen / Nachteilsausgleich / Gesuchsformulare.

BM 2 – Berufsmaturität nach der Lehre

Die BM 2 ist ein weiterführender Lehrgang, den Sie nach abgeschlossener Lehre (EFZ) besuchen
können. Aktuell werden Sie mit einem gerundeten Notendurchschnitt von 4,8 aus den Fächern WG,
Deutsch, Französisch und Englisch prüfungsfrei aufgenommen (basierend auf dem
Qualifikationsverfahren im E-Profil).

Wenn die BM 2 direkt im Anschluss an die Lehre gemacht wird, zählen die Noten des fünften
Semesters bzw. die Fachnoten aus dem vorgezogenen Qualifikationsverfahren für die Aufnahme. Die
Ausbildung führt wie die BM 1 zur Berufsmaturität und dauert 2 Semester in einer Vollzeitklasse, 3
Semester oder 4 Semester in einer berufsbegleitenden Klasse. Weiter Informationen zu den
verschiedenen Richtungen finden Sie im Maturanavigator (www.maturanavigator.ch).

Eigenverantwortung

Besser als der Schriftsteller Dante Aligheri kann man «Eigenverantwortung» nicht erläutern: «Der Weg
zum Ziel beginnt an dem Tag, an dem du die hundertprozentige Verantwortung für dein Tun
übernimmst.». Mit dem Eintritt in die Lehre sind Sie in der Erwachsenenwelt angekommen – mit allen
Rechten und Pflichten. Auch die Eigenverantwortung schulen wir in verschiedenen Projekten, die Sie
im Verlaufe Ihrer Ausbildung am KBZSt.Gallen kennenlernen.

Fairplay I

Etwas haben alle Menschen gemeinsam: Sie möchten fair behandelt werden. Seien Sie fair zu Ihren
Klassenkameraden und zu Ihren Lehrpersonen.

Wenn Sie sich von jemandem ungerecht behandelt fühlen, haben Sie den Mut, fair zu sein, und reden
Sie zuerst mit der entsprechenden Person. Ein Gespräch klärt viele Dinge!

Fairplay II

Zu Fairplay gehört auch die folgende Sache: Es kann einmal die Situation entstehen, dass durch den
Ausfall von Lehrpersonen ein halber Tag «Freizeit» entsteht. Die Regelung besagt, dass Sie in diesem
Fall in den Ausbildungsbetrieb gehen müssen.

Wenn Sie sich nicht an diese Regelung halten, gewinnen Sie (kurzfristig) einen halben Tag, verlieren
aber (langfristig) an Glaubwürdigkeit.

Freifach- und Stützkurse

Der Besuch der Freifächer ist gratis. Wir empfehlen Ihnen die Sprachkurse grundsätzlich ab dem
2. Lehrjahr, um «am Ball» zu bleiben. Auch der ICT Advanced-User SIZ-Kurs ist äusserst lohnenswert!
Stützkurse werden je nach Bedarf während des Semesters organisiert. Sie werden rechtzeitig über
Ihre Lehrperson informiert.

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Ausserdem steht Ihnen bei Fragen zu den Hausaufgaben der «Lernraum» zur Verfügung. Weitere
Hilfe finden Sie auch im SharePoint unter «nanoo.tv». Im Register «Digitaler Stützkurs» sind Filme,
die als Vorbereitung, Repetition oder Stützkurs dienen, abgelegt.

Weitere unterstützende Seiten im Internet sind:

   -   www.youtube.com                alle Themen
   -   www.francaisfacile.com         Französisch
   -   www.buchen.ch                  Rechnungswesen

Getränke

Trinken Sie bitte in den Schulzimmern nur ungesüsste Getränke. Aus verständlichen Gründen ist in
allen Informatikzimmern das Trinken verboten!

Klasseninformationen

Um den Informationsfluss untereinander und zwischen Schule und Ihnen zu gewährleisten, gibt es
verschiedene Hilfsmittel. Denken Sie aber stets daran, dass wir uns auch im virtuellen Raum mit
Respekt begegnen. Sie wissen, dass das sogenannte «Cybermobbing» (Beleidigung und
Verunglimpfung im Netz) eine Straftat darstellt und sogar eine Anzeige bzw. Klage nach sich ziehen
kann!

Kleiderordnung

Wir haben zwar keine Kleiderordnung am KBZ, halten es aber mit dem Modezaren Karl Lagerfeld, der
sagte: «Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.».

Konflikt

Wo Menschen zusammenkommen, um gemeinsam zu lernen oder zu arbeiten, treffen viele
verschiedene Bedürfnisse aufeinander. Warten Sie bei Problemen nicht ab, bis der Leidensdruck zu
hoch wird, sondern machen Sie den ersten Schritt: Suchen Sie das direkte Gespräch mit der
betroffenen Person.

Kopieren

Ein Kopiergerät (schwarz/weiss) mit Münzstation befindet sich im Zimmer 101.

Kopierpauschale

Die Rechnung für die Kopierpauschale für die gesamte Lehrzeit erhalten Sie im November direkt
an Ihre Privatadresse. Wird ein Lehrvertrag während des 1. Semesters der Ausbildung aufgelöst,
bezahlen wir den eingeforderten Betrag zurück.

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Lehrmittel

Verlorengegangene Lehrmittel können Sie auf unserer Website www.kbzsg.ch / Services über den
Schulshop nachbestellen. Wenn alle Stricke reissen, wenden Sie sich an das Sekretariat
Grundbildung.

Lernraum

Der Lernraum bietet die Möglichkeit, diesen je nach Interesse zu nutzen und mit der Unterstützung
von Fachlehrpersonen den schulischen Stoff zu repetieren und Wissenslücken zu schliessen.

Lehrpersonen für IKA, Sprach- und Wirtschaftsfächer stehen den Lernenden während einer gewissen
Zeit zur Verfügung. Sie liefern Unterstützung in Form von Erklärungen, Aufgabenhilfen oder
zusätzlichem Arbeitsmaterial. Das Angebot kann ohne Anmeldung frei genutzt werden. Die Termine
finden Sie auf unserer Website www.kbzsg.ch unter Services / Lernraum.

Material

Für den Schulalltag benötigen Sie:
- Schreibzeug, Notizpapier A4 (kariert oder liniert, idealerweise mit Rand)
- Duden Band 1, Die deutsche Rechtschreibung (Achtung: aktuelle NICHT-elektronische Auflage
    kaufen)
- nicht-programmierbarer Taschenrechner (BUA/B-/E-Profil) mit Grundrechenarten und %-Taste

Ebenfalls sind elektronische Wörterbücher (Casio / Franklin o.Ä.) nützlich. Für das Qualifikations-
verfahren (Abschlussprüfung) sind diese Wörterbücher aber nicht erlaubt.

Mediathek

In unserer Mediathek warten aktuelle, preisgekrönte DVDs, spannende Hörbücher oder die neusten
Romane auf Sie. Bei dieser Auswahl ist mit Sicherheit für jeden Geschmack etwas dabei!

Denken Sie aber daran, die ausgeliehenen Medien rechtzeitig zurückzubringen, da sonst Mahn-
gebühren anfallen. Den Online-Katalog finden Sie unter www.kbzsg.ch / Services / Mediathek /
Downloads.

Mikrowellengeräte

Im Zimmer 101 befinden sich Mikrowellengeräte, die Ihnen zur Verfügung stehen. Bitte achten Sie auf
Sauberkeit und Ordnung an den Verpflegungstischen.

Parkieren

Am einfachsten und billigsten ist es, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in die Schule (Haltestelle
Stahl) zu kommen. Sie haben verschiedene Möglichkeiten:

-   Bus Linie 1 (Richtung Winkeln)           -   Bus Linie 12 (Richtung Abtwil SG, Zentrumpark)
-   Bus Linie 2 (Richtung Wolfganghof)       -   Regiobus Linie 151

Wenn Sie mit dem Auto anreisen, parkieren Sie bitte in der Parkgarage «Kreuzbleiche».

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Profilwechsel

Sind die schulischen Leistungen ausserordentlich gut, so kann die Schule dem Ausbildungsbetrieb
den Wechsel vom E-Profil in die BM 1 (EFZ mit Berufsmaturität) beziehungsweise vom B-Profil ins
E-Profil empfehlen. Sinnvollerweise geschieht dieser Wechsel aber lediglich im 1. Semester bzw. nach
der 1. Promotion.

Beim Wechsel vom B- ins E-Profil müssen z.B. zwei Fremdsprachen auf dem Niveau des E-Profiles
beherrscht werden. Beim Wechsel vom E-Profil in die BM 1 müssen insbesondere Mathematik und
Geschichte - im Selbststudium - nachgearbeitet werden.

Projektarbeiten

Im Rahmen Ihrer Ausbildung am KBZSt.Gallen werden Sie an fächerübergreifenden Projekten
(Vertiefen und Vernetzen) arbeiten. Zusätzlich schreiben Sie eine selbstständige Arbeit (SA für B- und
E-Profil, IDPA für BM 1). Die Noten dieser Arbeitsformen zählen für die Abschlussprüfung im Fach
Projektarbeiten.

In der BM 1 findet im 2. Lehrjahr ausserdem eine Projektreise statt (Kosten ca. CHF 700.00).

Promotion BM 1

Der Übertritt ins nächste Semester (Promotion) erfolgt definitiv, wenn
   - der Durchschnitt der Fachnoten mindestens 4.0 beträgt;
   - höchstens 2 Fachnoten ungenügend sind;
   - die Differenz der ungenügenden Fachnoten den Wert von 2.0 nicht übersteigt.

Erfüllen Sie diese Bedingungen nicht, so werden Sie provisorisch promoviert. Dies ist während der
ganzen Ausbildung nur ein Mal möglich. Bei einem Wechsel ins E-Profil werden aus der BM 1 in der
Regel keine Zeugnisnoten übernommen. Ausnahme sind: IKA und VV. Über weitere Spezialfälle
informiert der Leiter Berufsmaturität.

Promotion E-Profil

Gemäss Artikel 17 BiVo findet am Ende des 1. bis 3. Semesters eine Promotion aufgrund der im
Zeugnis dokumentierten Leistungen statt. Dabei werden die Zeugnisnoten wie folgt gewichtet:

   -   Standardsprache (De)           1/6     Promotionsberechnung:
   -   1. Fremdsprache (Fr)           1/6
   -   2. Fremdsprache (En)           1/6     Der Durchschnitt aller Noten ist gleich oder grösser
   -   IKA                            1/6     4.0 und die maximale gewichtete negative Noten-
   -   Wirtschaft und Gesellschaft    2/6     abweichung ist kleiner als oder gleich 1.0.

Wenn Sie die Promotionsvoraussetzungen am Ende des ersten oder zweiten Semesters zum ersten
Mal nicht erfüllen, werden Sie einmal provisorisch im E-Profil promoviert. Die Schule informiert Sie,
den Ausbildungsbetrieb und die zuständige kantonale Behörde über die provisorische Promotion.

Werden die Promotionsvoraussetzungen zum zweiten Mal nicht erfüllt, wird die Ausbildung im B-Profil
weitergeführt. Die Schule informiert wie oben ausgeführt über den Profilwechsel. Werden die
Promotionsvoraussetzungen zum ersten Mal am Ende des dritten Semesters nicht erfüllt, prüfen die
Vertragsparteien eine Umteilung in das B-Profil oder die Repetition des zweiten und dritten Semesters,
oder Sie bleiben im E-Profil, können aber das Profil danach nicht mehr wechseln.

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Qualifikationsverfahren

Informationen zum Qualifikationsverfahren finden Sie unter:
    - www.kfmv.ch
    - www.skkab.ch
    - www.igkg-sg.ch

Die jeweiligen QV-Rechner sind auf unserer Website www.kbzsg.ch unter den verschiedenen Aus-
bildungen (Rubriken) abgelegt. Detaillierte Informationen zu den Berechnungsgrundlagen finden Sie
auf den Folgeseiten dieses Wegweisers. Denken Sie daran: Das Qualifikationsverfahren findet in den
Kalenderwochen 23 und 24 Ihres Abschlussjahres statt. Vorgezogene Prüfungen in den Profilen B, E
und BM 1 teilweise schon im 2. Lehrjahr.

Rauchen

Das KBZSt.Gallen ist ein rauchfreies Schulhaus. Bitte deponieren Sie Ihre Zigarettenkippen draussen
in einem Aschenbecher und werfen Sie diese nicht einfach auf den Boden. Beachten Sie auch die
rauchfreien Zonen.

Reinigung

Eine private Reinigungsfirma übernimmt das Säubern der Zimmer. Alle – Lehrende und Lernende –
sind aber aufgerufen, in den Zimmern und Gängen Ordnung zu halten. Niemand übernimmt gerne ein
schmutziges Zimmer.

Sozialberatung

Die Sozialberatung am KBZSt.Gallen wird vom kirchlichen Sozialdienst (KSD) wahrgenommen.
Susanne Grabherr (Tel. 058 229 67 40) und Urs Olbrecht (Tel. 058 229 67 41) beraten Sie und haben
die Aufgabe, Ihnen in schwierigen Phasen zuzuhören, mit Ihnen Lösungswege zu prüfen, Auswege
zu suchen und Kontakte zu vermitteln.

Die Sozialberatung untersteht der Schweigepflicht und wendet sich nur mit Ihrer Einwilligung an Eltern,
Ausbildner und Lehrpersonen. Der KSD vermittelt Sie bei Bedarf an öffentliche Einrichtungen im
fürsorgerischen, sozialen, medizinischen und erzieherischen Bereich weiter. Sie arbeiten unabhängig
von Schule und Schulleitung. Eine Beratung ist kostenlos.

Schulische Angelegenheiten besprechen Sie bitte mit den entsprechenden Abteilungsleitern.

Sprachaufenthalt

Ein Sprachaufenthalt ist für das B- und E-Profil nicht zwingend nötig.

In der BM 1 werden Sprachaufenthalte in England und Frankreich während der Schulferien von
mindestens 2 Wochen empfohlen (Kosten ca. CHF 3‘500.00). Die internationalen Sprachdiplome
stellen hohe Anforderungen dar. Betrachten Sie diese Aufenthalte deshalb als Chance für Ihre
sprachliche und persönliche Weiterbildung. Für allfällige Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre
Sprachlehrperson. Die Organisation der Sprachaufenthalte liegt in Ihrer eigenen Verantwortung.

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Sprachdiplome

Am KBZSt.Gallen werden Sie auf internationale Sprachdiplome vorbereitet. Die Vorbereitung auf die
Prüfungen ist kostenlos. Die Prüfungsgebühren sehen wie folgt aus (Stand Mai 2019):

Französisch DELF B1                             CHF 290.00
            DELF B2                             CHF 390.00

Englisch        BEC P B1 (Preliminary)          CHF 245.00
                FCE B2 (First)                  CHF 380.00
                CAE C1 (Advanced)               CHF 390.00

Im B- und E-Profil wird der Erwerb der internationalen Diplome sehr empfohlen. In der BM 1 ist das
Ablegen der FCE- und der DELF B2-Prüfung ein fester Bestandteil der Ausbildung. Die Schule legt
den Zeitpunkt des Abschlusses fest.

Falls Sie bei Antritt der Lehre im B- und E-Profil bzw. in der BM 1 bereits über ein höheres Diplom
verfügen, als in Ihrem entsprechenden Ausbildungsgang gefordert wird, nehmen Sie hinsichtlich einer
Dispensation mit dem Amt für Berufsbildung Kontakt auf.

Urlaubsgesuche

Schulzeit ist Arbeitszeit. Bitte legen Sie Arzt-, Physiotherapiebesuche o.Ä. sind nicht auf die Schulzeit.
Es gibt mit Sicherheit aber Gründe, ein Urlaubsgesuch zu stellen (Weiterbildungen, Militär etc.). Sie
erhalten aber trotz des Gesuches Absenzen.

Eine Ausnahme bilden die Besuche in den überbetrieblichen Kursen, Besuche beim schuleigenen
Sozialdienst und die Teilnahme am Qualifikationsverfahren. Richten Sie das Urlaubsgesuch bitte an
den entsprechenden Abteilungsleiter. Formular unter www.kbzsg.ch / Downloads / Allgemein /
Urlaubsgesuch für Lernende.

Verpflegung

Im Restaurant park’s essen Sie gesund und preiswert. Das reichhaltige Hauptmenü wird Ihnen für
CHF 9.90, die beliebten Pasta-Menüs inkl. Salat für CHF 8.50 angeboten. Ein erfrischendes 5dl-
Getränk kostet CHF 2.60, eine Tasse feinen Kaffee gibt es für CHF 2.50.

Den Menüplan finden Sie auf unserer Website www.kbzsg.ch / Home / Menu und auf Facebook.

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Qualifikationsverfahren (Abschlussprüfungen)

Büroassistenten und -assistentinnen

Fach                     Erläuterung / Regelung                            Rundung           Termin
                         Fachnote    Begleitete fächerübergreifende                            Ende
BFA                                                                         ½ Note
                                     Arbeit (BFA)                                           2. Lehrjahr
                         Position 1 Deutsch                                 ½ Note
                                    schriftliche Prüfung
                         Position 2 Information, Kommunikation,             ½ Note
                                    Administration                                             Ende
Schulische Bildung
                                    schriftliche Prüfung                                    2. Lehrjahr
                         Position 3 Wirtschaft und Gesellschaft             ½ Note
                                    schriftliche Prüfung
                         Fachnote Mittel aus den Positionsnoten            1/        Note
                                                                                10

                         Fachnote Mittel aus allen Semesternoten
                                  Deutsch, Information,                                        Ende
Erfahrungsnote                                                              ½ Note
                                  Kommunikation, Administration,                            2. Lehrjahr
                                  Wirtschaft und Gesellschaft

Bestehensnorm

Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn

   -   der Qualifikationsbereich «Berufliche Praxis» mit dem Prädikat «erfüllt» beurteilt ist und die
       schulische Schlussnote 4,0 oder höher ist.

                                                                                                          9
B-Profil

Fach                    Erläuterung / Regelung                        Rundung             Termin
                        Position 1 Erfahrungsnote                      ½ Note
                                   Mittel aus allen Semesternoten
Deutsch                 Position 2 Prüfungsnote                        ½ Note              Ende
(Standardsprache)                  zentrale Prüfung und mündliche                       3. Lehrjahr
                                   Prüfung
                        Fachnote Durchschnitt Position 1 und 2        1/        Note
                                                                           10

                        Position 1 Erfahrungsnote                      ½ Note
                                   Mittel aus allen Semesternoten
                        Position 2 Prüfungsnote                        ½ Note
Englisch                                                                                   Ende
                                   Cambridge Diplom BEC P oder
(2. Fremdsprache)                                                                       3. Lehrjahr
                                   zentrale Prüfung und mündliche
                                   Prüfung
                        Fachnote Durchschnitt Position 1 und 2        1/        Note
                                                                           10

Information,
                                                                                           Ende
Kommunikation,          Fachnote Schriftliche Prüfung                  ½ Note
                                                                                        2. Lehrjahr
Administration IKA I

Information,
                        Fachnote Erfahrungsnote                                            Ende
Kommunikation,                                                         ½ Note
                                 Mittel aus allen Semesternoten                         2. Lehrjahr
Administration IKA II

Wirtschaft und                                                                             Ende
                        Fachnote Schriftliche Prüfung                  ½ Note
Gesellschaft WG I                                                                       3. Lehrjahr

Wirtschaft und          Fachnote Erfahrungsnote                                            Ende
                                                                       ½ Note
Gesellschaft WG II               Mittel aus allen Semesternoten                         3. Lehrjahr
                        Position 1 Erfahrungsnote                      ½ Note
                                   Mittel aus den Semesternoten
                                   Vertiefen und Vernetzen
Projektarbeiten                                                                        2./3. Lehrjahr
                        Position 2 Erfahrungsnote                      ½ Note
                                   selbständige Arbeit
                                                                      1/        Note
                        Fachnote Durchschnitt Position 1 und 2             10

Bestehensnorm

Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn

   -   im betrieblichen Teil:
       die Gesamtnote mindestens 4,0 oder höher ist und nicht mehr als eine Fachnote ungenügend ist
       und keine Fachnote des betrieblichen Teils unter 3,0 liegt.

      im schulischen Teil:
       die Gesamtnote mindestens 4,0 oder höher ist und nicht mehr als zwei Fachnoten ungenügend
       sind und die Summe der negativen Notenabweichungen zur Note 4,0 nicht mehr als 2,0
       Notenpunkte beträgt.

(aus der Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann EFZ, Art. 22)

                                                                                                        10
E-Profil

Fach                    Erläuterung / Regelung                        Rundung             Termin
                        Position 1 Erfahrungsnote                      ½ Note
                                   Mittel aus allen Semesternoten
Deutsch                 Position 2 Prüfungsnote                        ½ Note              Ende
(Standardsprache)                  zentrale Prüfung und mündliche                       3. Lehrjahr
                                   Prüfung
                        Fachnote Durchschnitt Position 1 und 2        1/        Note
                                                                           10

                        Position 1 Erfahrungsnote                      ½ Note
                                   Mittel aus allen Semesternoten
Französisch             Position 2 Prüfungsnote                        ½ Note              Ende
(1. Fremdsprache)                  zentrale Prüfung                                     3. Lehrjahr
                                   (schriftlich und mündlich)
                        Fachnote Durchschnitt Position 1 und 2        1/        Note
                                                                           10

                        Position 1 Erfahrungsnote                      ½ Note
                                   Mittel aus allen Semesternoten
                        Position 2 Prüfungsnote                        ½ Note
Englisch                                                                                   Ende
                                   Cambridge Diplom BEC P oder
(2. Fremdsprache)                                                                       2. Lehrjahr
                                   zentrale Prüfung
                                   (schriftlich und mündlich)
                        Fachnote Durchschnitt Position 1 und 2        1/        Note
                                                                           10

                        Position 1 Erfahrungsnote                      ½ Note
Information,                       Mittel aus allen Semesternoten
                                                                                           Ende
Kommunikation,          Position 2 Prüfungsnote                        ½ Note
                                                                                        2. Lehrjahr
Administration IKA                 zentrale Prüfung
                        Fachnote Durchschnitt Position 1 und 2        1/        Note
                                                                           10

                        Fachnote Prüfungsnote
                                 zentrale Prüfung
Wirtschaft und                                                                             Ende
                                                                       ½ Note
Gesellschaft WG I                                                                       3. Lehrjahr
                                    Fachnote zählt doppelt bei
                                    Schnitt und Abweichung.

Wirtschaft und          Fachnote Erfahrungsnote                                            Ende
                                                                       ½ Note
Gesellschaft WG II               Mittel aus allen Semesternoten                         3. Lehrjahr

                        Position 1 Erfahrungsnote                      ½ Note
                                   Mittel aus den Semesternoten
                                   Vertiefen und Vernetzen (VV)
Projektarbeiten                                                                        2./3. Lehrjahr
                        Position 2 Erfahrungsnote                      ½ Note
                                   selbständige Arbeit
                        Fachnote Durchschnitt Position 1 und 2        1/        Note
                                                                           10

Bestehensnorm

Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn

   -   im betrieblichen Teil:
       die Gesamtnote mindestens 4,0 oder höher ist und nicht mehr als eine Fachnote ungenügend ist
       und keine Fachnote des betrieblichen Teils unter 3,0 liegt.

   -   im schulischen Teil:
       die Gesamtnote mindestens 4,0 oder höher ist und nicht mehr als zwei Fachnoten ungenügend
       sind und die Summe der negativen Notenabweichungen zur Note 4,0 nicht mehr als 2,0
       Notenpunkte beträgt.

(aus der Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann EFZ, Art. 22)

                                                                                                        11
BM 1 WD-W: Berechnung für das EFZ

        Fach                Erläuterung / Regelung                          Rundung             Termin
        Deutsch (D)                                                                              Ende
1                           Fachnote   Berufsmaturität                       ½ Note
        (Standardsprache)                                                                     3. Lehrjahr

        Französisch (F)                                                                          Ende
2                           Fachnote   Berufsmaturität                       ½ Note
        (1. Fremdsprache)                                                                     3. Lehrjahr

        Englisch (E)                                                                             Ende
3                           Fachnote   Berufsmaturität                       ½ Note
        (2. Fremdsprache)                                                                     3. Lehrjahr

                            Position 1 Erfahrungsnote                        ½ Note
        Information
                                       Mittel aus allen Semesternoten
        Kommunikation                                                                            Ende
4                           Position 2 Prüfungsnote                          ½ Note
        Administration                                                                        2. Lehrjahr
        (IKA)                                                                1/
                            Fachnote Durchschnitt Position 1 und 2                10   Note

                            Fachnote Durchschnitt der Prüfungsnoten
                                     Berufsmaturität WRS und FRW
        Wirtschaft und
                                                                             1/                  Ende
5       Gesellschaft                                                              10   Note
                                       Fachnote zählt doppelt bei Schnitt                     3. Lehrjahr
        (WG I)
                                       und Abweichung und einfach bei
                                       Anzahl ungenügender Fachnoten.
                            Fachnote Erfahrungsnote
        Wirtschaft und
                                     Mittel aus allen Semesternoten          1/                  Ende
6       Gesellschaft                                                              10   Note
                                     WRS (½) und Mittel aus allen                             3. Lehrjahr
        (WG II)
                                     Semesternoten FRW (½)
                            Position 1 Erfahrungsnote
                                                                             ½ Note           3. - 4. Sem.
                                       Mittel aus allen Semesternoten
        Projektarbeiten                Vertiefen und Vernetzen (VV)
7                                                                            ½ Note           5. - 6. Sem.
        (VV und IDPA)       Position 2 Schlussnote IDPA
                                                                             1/        Note
                                                                                  10
                            Fachnote Durchschnitt Position 1 und 2

Bestehensnorm

Der Berufsmaturitätsausweis (BM-Ausweis) wird erteilt, wenn

    -    die Anforderung an das EFZ erfüllt werden (Bestehensnorm siehe E-Profil).

    -    im schulischen Teil der BM 1:
         die Gesamtnote mindestens 4,0 oder höher ist, nicht mehr als zwei Fachnoten ungenügend
         sind und die Summe der negativen Notenabweichungen zur Note 4,0 nicht mehr als 2,0
         Notenpunkte beträgt.

Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie am Ende Ihrer Ausbildung das Berufsmaturitätszeugnis
und das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) Kauffrau/Kaufmann (E-Profil).

                                                                                                             12
BM 1 WD-W: Berechnung für den Berufsmaturitätsausweis

          Fach1                   Erläuterung / Regelung                                     Rundung         Termin2
                                  Position 1 Erfahrungsnote                                    ½ Note
                                             Mittel aus allen Semesternoten
          Deutsch (D)             Position 2 Prüfungsnote                                                      Ende
     1                                                                                         ½ Note
          (Standardsprache)                                                                                 3. Lehrjahr
                                  Fachnote Durchschnitt Position 1 und 2                       ½ Note

                                  Position 1 Erfahrungsnote                                    ½ Note
                                             Mittel aus allen Semesternoten
          Französisch (F)         Position 2 Prüfungsnote (DELF B2) oder                       ½ Note          Ende
     2                                       kantonale Prüfung
          (1. Fremdsprache)                                                                                 3. Lehrjahr

                                  Fachnote Durchschnitt Position 1 und 2                       ½ Note

                                  Position 1 Erfahrungsnote                                    ½ Note
                                             Mittel aus allen Semesternoten
          Englisch (E)            Position 2 Prüfungsnote (FIRST B2) oder                      ½ Note          Ende
     3                                       kantonale Prüfung
          (2. Fremdsprache)                                                                                 3. Lehrjahr

                                  Fachnote Durchschnitt Position 1 und 2                       ½ Note

                           Position 1 Erfahrungsnote                                           ½ Note
                                      Mittel aus allen Semesternoten
                           Position 2 Prüfungsnote                                                             Ende
     4    Mathematik (MAG)                                                                     ½ Note
                                                                                                            3. Lehrjahr
                                  Fachnote Durchschnitt Position 1 und 2                       ½ Note

                                  Position 1 Erfahrungsnote                                    ½ Note
          Wirtschaft und                     Mittel aus allen Semesternoten
                                  Position 2 Prüfungsnote                                                      Ende
     5    Recht                                                                                ½ Note
                                                                                                            3. Lehrjahr
          (WRS)
                                  Fachnote Durchschnitt Position 1 und 2                       ½ Note

                                  Position 1 Erfahrungsnote                                    ½ Note
          Finanz- und                        Mittel aus allen Semesternoten
                                  Position 2 Prüfungsnote                                                      Ende
     6    Rechnungswesen                                                                       ½ Note
                                                                                                            3. Lehrjahr
          (FRW)
                                  Fachnote Durchschnitt Position 1 und 2                       ½ Note

          Geschichte und          Fachnote Erfahrungsnote
     7                                     Mittel aus allen Semesternoten                      ½ Note      1. - 4. Sem.
          Politik (GP)

          Technik und             Fachnote Erfahrungsnote
     8                                     Mittel aus allen Semesternoten                      ½ Note      5. - 6. Sem.
          Umwelt (TU)

                                  Position 1 Erfahrungsnote                                    ½ Note      3. - 4. Sem.
                                             Mittel aus allen Semesternoten IDAF
          Interdisziplinäres      Position 2 Schlussnote IDPA
     9                                                                                         ½ Note      5. - 6. Sem.
          Arbeiten (IDA)
                                  Fachnote Durchschnitt Position 1 und 2                       ½ Note

1
    Fächer 1-9 sind massgebend für das Bestehen des BM-Ausweises; Fächer 1-8 sind auch massgebend für die Promotion
2
    In den Fächern 1-6 finden Abschlussprüfungen statt, Termin immer Ende 3. Lehrjahr
                                                                                                                          13
Notenregelung

1. Notenzusammensetzung
   Sie erhalten rechtzeitig durch alle Lehrpersonen Antworten zu den folgenden Fragen:
       Gibt es neben den angesagten Prüfungen auch Tests, die nicht angesagt werden?
       Werden auch mündliche Leistungen bewertet? Wenn ja, welche und wie?
       Welches Gewicht hat eine Note (zählt sie z.B. doppelt)?
       Wie ermittelt die Lehrperson die Noten (Maximalpunktzahl, Abstufungen, Formeln usw.)?
       Welches war der Klassendurchschnitt einer Prüfung?

2. Pflichten der Lernenden
   Bei einer Abwesenheit im Unterricht ist es Ihre Pflicht, sich zu erkundigen, ob Prüfungen angesagt
   wurden und auf welche Themen sich diese Prüfungen beziehen.

3. Notenbekanntgabe
   Nach erbrachter schriftlicher oder mündlicher Leistung wird Ihnen die Note mitgeteilt und ist zudem
   in der Schuladministrationssoftware Nesa ersichtlich. Schriftliche Prüfungen erhalten Sie zurück
   (Aufgabenstellungen und Ihre Lösungen). Auf die Rückgabe kann in begründeten Ausnahmefällen
   verzichtet werden, wenn Ihnen und der Abteilungsleitung die Begründung bekannt ist.
   Die Leistungen werden besprochen.

4. Nachprüfung
   Bei Abwesenheit an Prüfungen wird grundsätzlich die Note 1 gesetzt. Am ersten Schultag nach
   Wiederaufnahme des Unterrichts erhalten Sie die Gelegenheit eine Prüfung zum gleichen Thema
   abzulegen. Bis zum Zeitpunkt der Nachprüfung bleibt die Note 1 bestehen. Wegen der längeren
   Vorbereitungszeit ist die Wiederholungsprüfung in der Regel anspruchsvoller und/oder die
   Bewertung strenger. Es liegt an Ihnen, sich rechtzeitig vor der Notenabgabe um einen Nachtermin
   bei der betroffenen Lehrperson zu bemühen. Wird der vereinbarte Nachtermin ohne entschuld-
   baren Grund nicht wahrgenommen, gilt die gesetzte Note 1. Bei selektiver Abwesenheit besteht
   kein Recht auf eine Nachprüfung.

5. Zeugnisnote
   Für die Zeugniserstellung muss bei allen Lernenden die gleiche Anzahl Noten vorliegen. In allen
   Fächern, die zu einer Erfahrungsnote für das Qualifikationsverfahren führen, setzt sich die
   Semesterzeugnisnote aus mindestens drei belegbaren Noten zusammen. Die Zeugnisnoten
   werden grundsätzlich mathematisch auf die nächste halbe Note gerundet. Abweichungen von
   dieser Regel begründet Ihnen die Lehrperson.

6. Rekurse
   Sie können alle Zeugnisnoten innert 14 Tagen nach Erhalt der Zeugnisse schriftlich anfechten.
   Rekurse gegen Zeugnisnoten sind der Berufsfachschulkommission einzureichen (Adresse:
   KBZSt.Gallen, Berufsfachschulkommission, Kreuzbleicheweg 4, 9000 St.Gallen) und müssen
   eine detaillierte Begründung und einen Antrag enthalten.

                                                                                                         14
Absenzenregelung

1. Schulzeit ist Arbeitszeit
   Der Besuch des Pflichtunterrichts inkl. Sportunterricht ist obligatorisch. Der Unterrichtsbesuch von
   gewählten Freifach-, Stütz- und Zusatzkursen ist ebenfalls Pflicht (Art. 21 Abs. 3 des
   Bundesgesetzes über die Berufsbildung).

2. Meldung an den Lehrbetrieb
   Jede nicht besuchte Lektion generiert eine wöchentliche Meldung an den Ausbildungsbetrieb.
   Falls im Sportunterricht ein ärztliches Zeugnis vorliegt, erfolgt keine Meldung. Melden Sie Ihre
   Unterrichtsabwesenheit Ihrem Ausbildungsbetrieb nach dem gleichen Verfahren, wie wenn Sie im
   Ausbildungsbetrieb nicht zur Arbeit antreten könnten.

   Bei häufigem Fehlen, selektiven Abwesenheiten nur in einzelnen Fächern usw. nimmt die
   Abteilungsleitung Kontakt mit dem Ausbildungsverantwortlichen im Ausbildungsbetrieb auf.

3. Urlaubsgesuch / bewilligte Dispensation
   Im Voraus bekannte Abwesenheiten (Kurse, private und geschäftliche Anlässe und
   Veranstaltungen, Mithilfe im Ausbildungsbetrieb, Ferienbezug während der Schulzeit) müssen
   durch die Abteilungsleitung bewilligt werden. Das entsprechende Formular ist auf www.kbzsg.ch
   unter Downloads abgelegt.

4. Pflichten der Lernenden
   Bei einer Abwesenheit sind Sie verantwortlich, sich die fehlenden Informationen (Unterrichtsstoff,
   Prüfungstermine usw.) zu beschaffen. Melden Sie länger dauernde Abwesenheiten (z.B. wegen
   unfallbedingtem Spitalaufenthalt) der zuständigen Abteilungsleitung.

5. Unterscheidung der Abwesenheiten
   a. Bei bewilligter Dispensation (z.B. Besuch eines überbetrieblichen Kurses) oder einem
      Beratungsgespräch beim schuleigenen Sozialdienst (KSD) wird keine Absenz im Zeugnis
      eingetragen.

   b. Infolge von Krankheit/Unfall, bewilligtem Urlaub (Militär, Zivilschutz, Feuerwehr) oder einem
      ausserordentlichen Ereignis in der Familie oder im Ausbildungsbetrieb wird die Absenz im
      Zeugnis erfasst.

   c. Ohne entschuldbaren Grund oder infolge Wegweisung aus dem Unterricht wird die Absenz im
      Zeugnis erfasst. Disziplinarische Massnahmen gemäss Schulreglement bleiben vorbehalten.

                                                                                                          15
Pädagogisches Leitbild

Vision: «Unsere Schule motiviert zum lebenslangen Lernen».

Der Lehrvertrag begründet das Recht auf Berufsschulunterricht. Aus Verantwortung gegenüber den
Lernenden und der Wirtschaft fördern wir eine bestmögliche Ausbildung mit dem Ziel eines
Berufsabschlusses als Basis für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung.

Grundhaltungen

1.   An unserer Schule begegnen wir uns mit Wertschätzung und auf freundliche, wohlwollende Art.
     Wir nehmen einander ernst.
2.   Lehrende und Lernende gehen gegenseitig auf ihre Ansichten und Anliegen ein. Sie engagieren
     sich als Partnerinnen und Partner gemeinsam für die erfolgreiche berufliche Ausbildung.
3.   Im Rahmen der Vorgaben schaffen wir Freiräume, in denen die Lernenden eigenverantwortlich
     handeln können. Wir unterstützen die jungen Erwachsenen in ihrem Bestreben, Verantwortung
     zu übernehmen.
4.   Als Lehrende vereinbaren wir mit den Lernenden Verhaltensregeln, um ein möglichst
     reibungsloses Zusammenleben zu ermöglichen. Für einzelne Fragen gelten gesamtschulische
     Regeln.
5.   Wir leben alle gesamtschulischen und klasseninternen Vereinbarungen selber vor und beziehen
     bei deren Nicht-Einhaltung klar Stellung.
6.   Wir nutzen Übertretungen von Regeln primär als Gelegenheit zur konstruktiven Auseinander-
     setzung und zur Förderung von Einsicht und Eigenverantwortung. Wir setzen die Regeln mit
     geeigneten Massnahmen durch.
7.   Wir sehen in neuen oder andern Ideen in erster Linie das Positive und die persönlichen
     Entwicklungschancen. Wir nehmen aktiv an Veränderungen teil und integrieren Bewährtes und
     Neues.

Unterricht

8.  Wir bereiten die Auszubildenden nachhaltig auf die Anforderungen der Berufswelt vor. Als
    Fundament vermitteln wir die Inhalte des Lehrplanes präzis und strukturiert. Wir schulen dabei
    eine ganzheitliche Betrachtungsweise sowie Methoden- und Sozialkompetenzen.
9. Wir wecken das Interesse und die Lernfreude der Lernenden durch einen praxisbezogenen,
    lebensnahen und abwechslungsreichen Unterricht.
10. Unsere Schule ist leistungsorientiert. Die Anforderungen sind sinnvoll, stufen- sowie
    lehrplangerecht und für die Auszubildenden verständlich. Die Leistungsbeurteilung ist transparent
    und nachvollziehbar.
11. Wir begegnen Niveauunterschieden, indem wir gute wie schwächere Lernende mit spezifischen
    Angeboten und gezielten Massnahmen fördern und fordern.
12. Wir bringen die Kenntnisse in unserem Fachgebiet laufend auf den neuesten Stand. Wir
    entwickeln unsere didaktischen Fähigkeiten regelmässig weiter und bereichern unseren
    Unterricht mit neuen Lehr- und Lernformen.

Zusammenarbeit

13. Wir erfüllen den Berufsauftrag, indem wir uns neben dem Unterricht für gesamtschulische
    Aufgaben einsetzen und entsprechend Zeit dafür bereitstellen.
14. Wir engagieren uns für die verbindliche Zusammenarbeit in Partnerschaften und Teams. Dabei
    tauschen wir Erfahrungen aus, um die Schule und den Unterricht zu entwickeln und Synergien
    zu nutzen. Wir unterstützen uns gegenseitig in der Evaluation unserer Arbeit.

                                                                                                        16
Hausordnung

In unserem Schulhaus sollen Sie sich wohl fühlen. Tragen Sie bitte Sorgfalt zu Mobiliar und
Einrichtungen. Entsorgen Sie Ihre Abfälle in den Entsorgungsstationen in den Zimmern (Kübel, PET-
Sammelbehälter) in den Gängen und in der Haupthalle (Kübel, PET- und ALU-Sammelbehälter).

1.   Für das persönliche Eigentum sind alle selbst verantwortlich. Die Schule übernimmt keine
     Haftung für im Schulhaus und in der Sporthalle abhandengekommene Gegenstände. Legen Sie
     Ihre Wertsachen während des Sportunterrichtes in die abschliessbaren Schränke.

2.   Schulmaterial ist nach Schulschluss mitzunehmen, ausser die Lehrperson stellt Ihnen für Ihr
     Material ein Schrankfach in einem Unterrichtszimmer zur Verfügung.

3.   Mäntel, Helme, Regenschutz, Schirme usw. können Sie im Garderobenschrank des Schulzimmers
     versorgen.

4.   Rauchen ist im ganzen Haus verboten. Auf den Vorplätzen sind die rauchfreien Zonen zu
     beachten. Raucher benützen die auf dem Schulareal zahlreich vorhandenen Aschenbecher.

5.   Essen ist in den Schulzimmern verboten. Im Restaurant park’s umfasst die Selbstbedienung auch
     das Abräumen von Tabletts und Geschirr. Im Kopierraum 101 befinden sich zudem
     Mikrowellengeräte. Bitte achten Sie auf Sauberkeit und Ordnung.

6.   Tragen Sie Sorge zum dekorativen Pflanzenschmuck im und ums Haus.

7.   Das Parkieren ist auf dem gesamten Schulareal und in der Umgebung (Kreuzbleicheweg,
     Militärkantine, Kreuzbleiche) verboten.

     Folgende Abstellmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
     -   Fahrräder                       Veloraum (Zufahrt über Rampe)
     -   Mofas, Motorroller/-räder       Moped-Unterstand (Einfahrt hinter der Aula)
     -   Autos                           öffentliche Parkplätze oder Parkgarage

8.   Bei Brandausbruch ist sofort die nächste Lehrperson oder der Hausdienst (Tel. 058 229 67 67)
     zu benachrichtigen. Bitte bewahren Sie Ruhe und befolgen Sie die Anordnungen der
     Lehrpersonen. Beachten Sie die bei den Lifttüren platzierten Notfall- und Evakuationspläne.

9.   Für erste Hilfe bei Erkrankungen und Unfällen wenden Sie sich an den Hausdienst (Tel. 058 229
     67 67) oder an das Sekretariat Grundbildung (Tel. 058 229 67 00).

10. Fundgegenstände können im Büro E01 (Hausdienst) abgegeben oder abgeholt werden. Nicht
    abgeholte Gegenstände werden nach 6 Monaten verwertet.

11. Aktionen und Veranstaltungen, das Anschlagen von Plakaten sowie das Verteilen von
    Flugblättern und «Gratismustern» sind grundsätzlich nicht gestattet. Für Spezialbewilligungen ist
    die Schulleitung zuständig.

                                                                                                        17
Eigene Notizen

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Eigene Notizen

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