Das kindliche Existenzminimum sichern!? und mögliche Handlungsoptionen - Beitrag zur Tagung des Bündnisses Kindergrundsicherung am 4. April 2011 ...

 
WEITER LESEN
Das kindliche Existenzminimum sichern!?

  … und mögliche Handlungsoptionen

          Beitrag zur Tagung
  des Bündnisses Kindergrundsicherung
        am 4. April 2011 in Berlin

            von Irene Becker
Übersicht

I.     Handlungsoptionen im Rahmen des SGB II bzw. SGB XII
II.    Verbleibende Probleme bzw. Unzulänglichkeiten
III.   Familienpolitische Handlungsoptionen
       - Kindergrundsicherung
       - Kinderzuschlag
IV.    Fazit
I. Handlungsoptionen im Rahmen des SGB II bzw. SGB XII –
   Empfehlungen für die Reform nach der Reform

• Referenzeinkommensbereiche:
  - konsequente Vermeidung von Zirkelschlüssen (Prüfauftrag an das
    BMAS erteilt, Bericht bis Juli 2013 gefordert);
  - einheitliche Quantilsbildung (untere 20%).
• Aufteilung der Haushaltsausgaben in kind- und erwachsenenspezi-
  fische Bedarfe: Überprüfung und Aktualisierung (Prüfauftrag an das
  BMAS erteilt, Bericht bis Juli 2013 gefordert).
• Abgrenzung von regelleistungsrelevanten und nicht regelleistungs-
  relevanten Gütern: stärkere Einhaltung der „Strukturprinzipien des
  Statistikmodells“.
• Sachleistungsprinzip bei Bildung und Teilhabe (Kostenerstattung):
  - Ausweitung bezüglich Nachhilfe;
  - Berechnung der monetären Leistung sollte unabhängig von den
    Sachleistungen erfolgen (Letztere können keine Substitute sein;
    Benachteiligung von Kindern mit „anderen“ Hobbys vermeiden!).
II. Verbleibende Probleme bzw. Unzulänglichkeiten
    – auch bei methodischen Weiterentwicklungen und „Nach-
    besserungen“ der Grundsicherungsreform 2011

Komplexes System mit Abweichungen zwischen steuerrechtlichem
(FLA) und sozialrechtlichem Existenzminimum und vielfältigen Leis-
tungen mit unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen

Ungleichbehandlung von Kindern: Staatliche Unterstützung abhängig
• von der Höhe der vorrangigen Einkommen: Sprungstellen, keine
  durchweg degressive Unterstützungshöhe.
• und zudem selbst bei gegebenem vorrangigen Einkommen
  - vom Erwerbsstatus der Eltern,
  - von der Vermögenssituation,
  - vom Verhalten der Eltern,
  - von den eigenen Begabungen und Interessen.
Kindliches Existenzminimum: Sozialrecht und Steuerrecht

                                          Existenzminimumbericht
         SGB II / SGB XII
                                             als Basis für EStG
Regelleistung     - 215 € (u6)
                  - 251 € (6 bis 13)    sächliches Existenzminimum
                  - 287 € (ab 14)       (durchschnittliche Regelleistung
zuzüglich KdU, die laut BA-Statis-      ohne Altersdifferenzierung incl.
tik sehr stark regional und in Ab-      KdU-Pauschale)
hängigkeit von HH-Typ und Rang-
zahl des Kindes (Kostendegres-         + pauschaler Betreuungs-, Erzie-
sion) schwanken;                         hungs- und Ausbildungsaufwand
gegebenenfalls zuzüglich Schulbe-
darfspaket: 8,33 € p. M., Zuschuss
zu Mittagessen in Kita/Schule: 2 €,    Siebter Existenzminimumbericht,
zu Vereinsbeitrag: 10 €, Lernförde-    Beträge 2010: 322 € (> KiG)
rung;                                                 + 180 €
                                                      = 502 €
gegebenenfalls zuzüglich Mehrbe-
darfe.                                 Faktische Kinderfreibeträge gehen
                                       darüber hinaus: 584 €!
Kindliches Existenzminimum: Sozialrecht und Steuerrecht

                                          Existenzminimumbericht
         SGB II / SGB XII
                                             als Basis für EStG
Beispiele
Brandenburg an der Havel                sächliches Existenzminimum
- 3. Kind (u6) einer Paar-Familie:      (durchschnittliche Regelleistung
  266 € (KdU: 51 €) + 12 €?             ohne Altersdifferenzierung incl.
- 1. Kind (u6) einer Alleinerziehen-    KdU-Pauschale)
  den: 442 € (incl. MBZ 131 €;
  KdU: 96 €) + 12 €?                   + pauschaler Betreuungs-, Erzie-
München Stadt                            hungs- und Ausbildungsaufwand
- 3. Kind (15) einer Paar-Familie:
  352 € (KdU: 57 €) + 12 €?            Siebter Existenzminimumbericht,
- 1. Kind (15) einer Alleinerziehen-   Beträge 2010: 322 € (> KiG)
  den: 465 € (KdU: 170 €) + 12 €?                     + 180 €
                                                      = 502 €
gegebenenfalls zuzüglich indivi-
dueller Mehrbedarfe.                   Faktische Kinderfreibeträge gehen
                                       darüber hinaus: 584 €!
Beispiel 1: Ehepaar (30 Jahre alt) mit zwei Kindern zwischen 6 und
13 Jahren, Nettoeinkommen der Eltern 560 € - welches Haushalts-
nettoeinkommen ergibt sich im Status quo (Rechtsstand 2011)?

Elterliches                                        Vermögen
Einkommen aus …                      < 11.2501                    = 12.000
                                1.985 + 2 * 8,33 €
… Erwerbstätigkeit             (+ 2 * 10 € + 2 * 2 €)
                                ≈ 2.002 € (+ 24 €)
                                                                    928 €
                                1.765 + 2 * 8,33 €
… Nichterwerbstätigkeit        (+ 2 * 10 € + 2 * 2 €)
                                ≈ 1.782 € (+ 24 €)

Nicht-Inanspruchnahme
                                        928 €                          -
der SGB II-Leistung2

1 (30 * 150 € * 2) + (3 * 750 €) = 9.000 € + 2.250 €
2 z. B. wegen falscher Informationen über Anspruchshöhe oder Vermögensfreibeträge oder

  wegen Ängsten vor dem Druck durch Behörde, mangelndem Durchsetzungsvermögen
Beispiel 2: Ehepaar (30 Jahre alt, Geldvermögen < Freibetrag) mit
zwei Kindern zwischen 6 und 13 Jahren - welches Haushalts-
nettoeinkommen ergibt sich im Status quo (Rechtsstand 2011)?

Elterliches Erwerbs-          Inanspruchnahme Kiz / WoG
einkommen
                                 ja                  nein
                       2.277 € + 2 * 8,33 €
- 2.200 € brutto
                       (+ 2 * 10 € + 2 * 2 €)       2.031 €
- 1.663 € netto
                        ≈ 2.294 € (+ 24 €)
- 2.400 € brutto       2.188 € + 2 * 8,33 €
- 1.786 € netto        (+ 2 * 10 € + 2 * 2 €)       2.154 €
(Wegfall des Kiz)       ≈ 2.205 € (+ 24 €)
- 2.500 € brutto
- 1.846 € netto              2.214 €                   -
(Wegfall des WoG)
Zur Inanspruchnahme von Kinderzuschlag und Wohngeld (Haushalte in
1.000): amtliche Statistik (tatsächliche Inanspruchnahme), IAB-Simulation (alle
Berechtigte) und Nichtinanspruchnahme(quote)

                                 Transfer-            alle                   Nicht-
                                empfänger          Berechtigte          inanspruchnahme
                                 Amtliche           IAB-Simu-          absolut          -quote
                                 Daten (1)           lation (2)       (3 = 2 - 1)        (3/2)
Kinderzuschlag
ab 10/08                         103 (04/09)            310               207            67%
Wohngeld bis 12/08               545 (12/07)           1.588             1.043           66%
Quelle zu (2): Feil, Michael, Jürgen Wiemers (2008): Höheres ALG II und Kindergrundsicherung. Teure
Vorschläge mit erheblichen Nebenwirkungen, in: IAB-Kurzbericht 11/2008, Nürnberg.

Nachrichtlich zur Grundsicherung für Arbeitsuchende:
Nichtinanspruchnahme(quote) nach eigener Schätzung für 2007
   - ca. 4,9 Mio. Personen (41% bis 45%) insgesamt,
   - darunter ca. 3,2 Mio. Personen in 0,9 Mio. BG‘s mit Kindern (39% bis 43%).
Empfänger/innen von ALG II bzw. Sozialgeld in Mio. – Statistik der BA,
Dezember des jeweiligen Jahres – begrenzte Aussagefähigkeit
8
                                                                      Quote:
7     7,1                                                             ca. 10%
                                                                      (West: 8,6%,
                                                               6,5    Ost: 16,6 %)
6

5
                                                                     insgesamt
4                                                                    unter 15 J.
3
                                                                      Quote:
                                                                      ca. 16%
2    1,8                                                       1,7
1

0
      2005      2006      2007       2008      2009       2010

Einfluss von Verordnungen der BA, Gerichtsentscheidungen auf
- Zahl der Anspruchsberechtigten,
- Inanspruchnahmeverhalten ???
FLA oberhalb der bedarfsabhängigen Transfers: Ehepaar mit zwei
Kindern zwischen 6 und 13 Jahren (Rechtsstand 2011)

Bruttoerwerbseinkommen                 Staatliche Förderung
(Haushaltsnettoeinkommen) p. M.        (FLA) für zwei Kinder
     2.500 €     (2.214 €)                     368 €

     3.500 €     (2.775 €)                     368 €

     5.500 €     (3.966 €)                     368 €

     6.000 €     (4.311 €)                     381 €

     7.000 €     (4.987 €)                     415 €

     9.000 €     (6.252 €)                     483 €

   11.000 €     (7.403 €)                      518 €

 ab 44.000 €   (25.768 €)                      555 €
Gesamttransfer aus ALG II/Sozialgeld, Kindergeld (2009), Wohngeld,
Kinderzuschlag und kindbedingten Freibeträgen (2009) bei Ehepaaren mit
zwei Kindern (u6) nach dem Bruttoerwerbseinkommen
                                         Annahme: 100%ige Inanspruchnahme von Transfers
1800

1600
              Minijob-Grenze
                                                                                                                                                                                   sächliches
1400                                                                                                                                                                               Existenzminimum
                                                                                                                                                                                 + BEA-Aufwand
1200                                                                                                                                                                             (502 € * 2)

1000
                                                                                                                                                                                      Status quo
                                        KiZ-Höchstein-
                                                                                                                                                                                      ohne KiZ
 800                                    kommensgrenze

 600
                                                                                  Effekt der
                                                                                  Freibeträge                                                             445 €
 400                                                   328 €                                                                                                                       sächliches
                                                                                                                                                                                   Existenzminimum
                                                                                                                                                                                   (322 € * 2)
 200
                          Wohngeldgrenze
   0
       100
             600
                   1100

                                                                                                                                                                 11100
                                                                                                                                                 10100
                                                                                                                                                         10600

                                                                                                                                                                         11600
                          1600
                                 2100
                                        2600
                                               3100
                                                      3600
                                                             4100
                                                                    4600
                                                                           5100
                                                                                  5600
                                                                                         6100
                                                                                                6600
                                                                                                       7100
                                                                                                              7600
                                                                                                                     8100
                                                                                                                            8600
                                                                                                                                   9100
                                                                                                                                          9600
                                                             Bruttoarbeitseinkommen p. M.
         hoher impliziter
         Steuersatz
III. Familienpolitische Handlungsoptionen: aktuelle Vorschläge

                          Kindergrundsicherung:
Sicherung des Existenzminimums jedes Kindes durch einen familienpolitischen
Transfer unter Berücksichtigung der steuerlichen Leistungsfähigkeit der Eltern
KiG_ESt   502 € (Freibetragssumme im          Freibeträge, Kinderzuschlag,
          Status quo 2009) zur Gewähr-        Sozialgeld, weitere kindbedingte
          leistung des sächlichen Existenz-   Transfers (Transferanteile) ent-
          minimums und des Betreuungs-,       fallen; bei hohen Wohnkosten
          Erziehungs- und Ausbildungs-        weiterhin WoG bzw. Berücksichti-
          aufwands                            gung im Rahmen von ALG II.
                          Kinderzuschlagsreform:
              Familien sollen aus Hartz IV herausgeholt werden.
KiZ_r     KiZmax= 200 € (unter 6 Jahre)       Wegfall Höchsteinkommensgren-
                  236 € (6-13 Jahre)          ze, Verringerung Mindesteinkom-
                  272 € (14+ Jahre)           mensgrenze um 100 €;
           Kindergeld + KiZmax:              Einkommensanrechnung 50% bei
             384 / 420 / 456 €                Erwerbseinkommen (unverän-
             (Erst- und Zweitkinder)          dert) bzw. 70% bei Nichterwerbs-
                                              einkommen (statt 100%).
Gesamttransfer bei Ehepaaren mit zwei Kindern (u6) nach dem Bruttoer-
werbseinkommen: Status quo und Reformvarianten VOR Gegenfinanzierung

2500

2000

                                                                                           fakt
1500
                                                                                           fakt_okiz
                                                                                           KiG_ESt
                                                                                           KiZ_r
1000
                                                                                           exmin_sgb2

500

   0
            00
                 00
                      00
                           00
                                00
                                     00
                                          00
                                               00
                                                    00
                                                         00
                                                              00
                                                                   00
                                                                        00
                                                                             00

                                                                                  10 0
  0
        0

                                                                                  10 0
                                                                                  11 0
                                                                                       0
                                                                                     0
 10
       70

                                                                                    30
                                                                                    90
                                                                                    50
        13
             19
                  25
                       31
                            37
                                 43
                                      49
                                            55
                                                 61
                                                      67
                                                           73
                                                                79
                                                                     85
                                                                          91
                                                                               97
                                          Bruttoarbeitseinkommen
Verfügbares Einkommen von Ehepaaren mit zwei Kindern (u6) nach dem
Bruttoerwerbseinkommen, unterer Einkommensbereich: Status quo und
Reformvarianten VOR Gegenfinanzierung
3300

3100

2900

2700

                                                                           WoG-Grenze                                exmin_sgb2
2500
                                                                                                                     fakt
                                                                                                                     KiG_ESt
2300                                                                                                                 KiZ_r

2100

1900

1700

1500
    0

          0

                0

                      0

                             0

                            00

                                   00

                                          00

                                                 00

                                                        00

                                                               00

                                                                      00

                                                                             00

                                                                                    00

                                                                                           00

                                                                                                  00

                                                                                                         00

                                                                                                                00
  10

        30

              50

                    70

                           90

                          11

                                 13

                                        15

                                               17

                                                      19

                                                             21

                                                                    23

                                                                           25

                                                                                  27

                                                                                         29

                                                                                                31

                                                                                                       33

                                                                                                              35
                                        Bruttoarbeitseinkommen
Wesentliche Vor- und Nachteile der familienpolitischen Optionen
     Kindergrundsicherung                 Kinderzuschlagsreform
Pro:                                 Pro:
• Einheitliches Existenzminimum in   • Förderung der prekären und un-
  EStG und Sozialrecht entspricht      teren Mittelschicht;
  - Gleichheitsgrundsatz (Lenze)     • evt. Abbau verdeckter Armut;
  - vertikaler Gerechtigkeit;        • Vermeidung von Bruchstellen;
• Verringerung der Komplexität       • kurzfristig umsetzbares Konzept
  des Transfersystems  Bürokra-       - begrenzte Kosten (2 - 5 Mrd. €),
  tieabbau;                            - geringer Regelungsbedarf.
• systematische Bekämpfung ver-      Contra:
  deckter Armut, Förderung auch
  der prekären und Mittelschicht;    • Dualer FLA bleibt bestehen;
• Abbau von Inkonsistenzen.          • keine Verbesserung für die meis-
                                       ten Kinder im SGB II-Bereich;
Contra:
                                     • weiterhin Kumulation von Trans-
• Hohe Kosten (ca. 30 Mrd. €);         ferentzugsraten;
• Reformbedarf in vielen Details;
• Verhaltensreaktionen ungewiss.     • besondere Maßnahmen zum Ab-
                                       bau verdeckter Armut nötig.
Armutsquoten (Grenze: 50% des arithmetischen Mittels) – Status quo
und Reformmodelle*
25
                                                       21,6

20                                                            18,718,3
                               16,5
      14,5
15                 12,912,6                               13,1              12,8
                                            12,011,4
                                                                                         11,010,7
             9,8
10
                                                                                   7,7

 5                                    3,3

 0
        insgesamt
Offene Fragen bzw. konzeptionelle Weiterentwicklungsmöglichkei-
ten zur Kindergrundsicherung, z. B.
• Wie kann eine gerechte Finanzierung erreicht werden?  Vor-
  schläge vom Bündnis sind zu prüfen und auszuarbeiten!
• Ausmaß der Pauschalierung: Differenzierung nach dem Alter?
  Differenzierung nach der Rangzahl der Kinder wegen HH-Größen-
  ersparnissen (Wohnkosten)?  Entsprechende Änderungen wären
  auch im Steuerrecht notwendig; Kostenreduzierung möglich!
• Relevanter Einkommensbegriff: Vermeidung der Ausnutzung der
  Gestaltungsmöglichkeiten bei der Einkommensteuer für das Netto-
  Kindergeld durch modifizierten Einkommensbegriff – z. B. in Anleh-
  nung an § 14 WoGG – zur Ableitung des auf das Kindergeld anzu-
  wendenden Steuersatzes.
• Steuersatz bei getrennt veranlagten Eltern: Sollte hier ein gewich-
  teter Durchschnitt der elterlichen Steuersätze gebildet werden? Wie
  wird im Falle einer Abschaffung des Ehegattensplittings verfahren?
• Konstruktion eines eigenen Tarifs für die Besteuerung des Kinder-
  geldes, so dass der Transfer schneller abgeschmolzen wird? 
  Kostenreduzierung durch geringere Begünstigung der Mittelschicht!
Offene Fragen zur Kinderzuschlagsreform, z. B.

• Wie sind die begrenzten Kosten von 2 bis 5 Mrd. € zu finanzieren
  (Abhängigkeit von der Inanspruchnahmequote) ?  vergleichsweise
  geringes Problem!
• Wie kann eine deutlich höhere Inanspruchnahme als bisher erreicht
  werden?  Vereinfachung des Antragsverfahrens, Informationskam-
  pagnen, Unterstützung bei der Beantragung!
• Ist es zu rechtfertigen, dass Kinder je nach Einkommenskonstella-
  tion ihrer Eltern unterschiedlich behandelt werden?
  - Problem 1: In Kombination mit Wohngeld höhere Förderung knapp
    oberhalb der SGB II-Schwelle!
  - Problem 2: Bei gleichem vorrangigen Einkommen geringere Förde-
    rung bei Nichterwerbstätigen Eltern(teilen)!
IV. Fazit
• Selbst im Falle einer Nachbesserung der Grundsicherungsreform
  2011 verbleiben Probleme des komplexen Systems, die durch eine
  vorrangige Kindergrundsicherung außerhalb des SGB II / XII, teil-
  weise schon durch eine Kinderzuschlagsreform gelöst bzw. redu-
  ziert werden könnten.
• Mit gut 4 Mrd. € für einen weiterentwickelten Kinderzuschlag können
  - die Kinderarmutsquote um 4 bis 5 Prozentpunkte gesenkt werden;
  - Bruchstellen im System vermieden werden.
• Eine Kindergrundsicherung, könnte darüber hinaus verdeckte Armut
  von Kindern systematisch ausschalten und alle Familien bis in die
  obere Mittelschicht begünstigen, würde aber zu erheblichen Steuer-
  erhöhungen führen; sie ist daher erst mittelfristig umsetzbar, im Ver-
  gleich zu anderen Modellen aber das stimmigere Konzept:
  - Abbau von Inkonsistenzen der derzeitigen Transfervielfalt;
  - stärkere, sich mit steigender steuerlicher Leistungsfähigkeit kon-
    tinuierlich entwickelnde Umverteilung „von oben nach unten“;
  - positive Effekte auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage.
Sie können auch lesen