Das neue Personalentwicklungskonzept der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Das neue Personalentwicklungskonzept der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. www.finanzverwaltung.nrw.de
190820_PEK 20/8/19 17:17 Seite 1 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, diese Broschüre soll Ihnen als Leitfaden in der Weitere Chancen ergeben sich über die Teilnahme an individuellen Berufsentwicklungsplanung dienen und den neuen Talentförderprogrammen. Sie über die vielfältigen Aufgaben und aufeinander aufbauenden Entwicklungsmöglichkeiten in der Dieses neue Konzept soll Ihnen eine zuverlässige Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen informieren. Orientierung geben – unabhängig davon, ob Sie sich neu für eine berufliche Tätigkeit in der Finanzverwal- Das vorliegende Konzept stellt einen Rahmen dafür tung interessieren oder ob Sie schon in einem der dar, Ihre individuellen beruflichen Potenziale zu Finanzämter, der Oberfinanzdirektion oder dem erkennen und zur Entfaltung zu bringen. In der Ministerium der Finanzen tätig sind. Der neue An- jährlichen beruflichen Entwicklungsberatung satz, sich auf die Stärken und Potenziale jeder und erhalten Sie wichtige Hinweise über Ihre Stärken und jedes Einzelnen individuell und bedarfsorientiert zu Lernpotenziale und die sich daraus ergebenden konzentrieren, soll ein wichtiger Schritt zur Bewälti- Weiterentwicklungsmöglichkeiten in den vielfältigen gung des demografischen Wandels darstellen. Arbeitsgebieten der Finanzverwaltung. Verschiedene Werdegangsmodelle geben Ihnen einen Überblick Für Ihre berufliche Entwicklung in der Finanzver- und schaffen Transparenz. Darauf abgestimmte Fort- waltung des Landes Nordrhein-Westfalen, die aus- bildungs- und Coachingangebote sorgen für Aus- gesprochen vielfältige und spannende berufliche tausch und neue Impulse. So unterstützen Sie Ihre Herausforderungen bietet, wünsche ich Ihnen Entwicklung. weiterhin viel Erfolg. Lutz Lienenkämper Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
190820_PEK 20/8/19 17:17 Seite 2 IMPRESSUM Herausgeber Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Pressereferat Jägerhofstraße 6 40479 Düsseldorf Telefon: 0211 4972-2325 www.finanzverwaltung.nrw.de Redaktion Pascal Wagener (verantw.) und Peter Langer in Zusammenarbeit mit dem Referat II A 3 des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Gestaltung satz & grafik Jürgen Krüger Kleinschmitthauser Weg 40, 40468 Düsseldorf, www.non0815.de Fotos Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen Titelbild: @ Nong Mars/shutterstock.com Inhalt: www.shutterstock.com – Lynix; Romolo Tavani; ByGurzoglu; Protasov AN; tomertu; photographyByMK; khak; Jirsak; Syda Productions Grafiken: Jürgen krüger Stand: Juni 2019 HINWEIS Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums der Finanzen des Landes Nord- rhein-Westfalen herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerberinnen/-bewerbern oder Wahl- helferinnen/-helfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für die Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen sowie auch für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Par- laments. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift der Empfängerin oder dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Erlaubt ist es jedoch den Parteien, diese Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden.
190820_PEK 20/8/19 17:17 Seite 3 I N H A LT 5–6 A. Einleitung Leitgedanken der Personalentwicklung 1. Allgemeine Leitgedanken 2. Leitgedanken für alle Führungskräfte 7–9 B. Führungsleitbild 1. Aufmerksamkeit und individuelle Zuwendung 2. Fördern und Entwickeln 3. Kommunikation 4. Aufgaben und Abläufe 5. Kollegialität und Miteinander 6. Leistungsorientierung 7. Verantwortungsübernahme 8. Veränderungsbereitschaft 9. Begeisterungsfähigkeit 10 –11 C. Berufliche Entwicklungsberatung und Nachfolgemanagement I. Berufliche Entwicklungsberatung II. Nachfolgemanagement 12–16 D. Laufbahngruppe 2.1 I. Grundsätze der Beruflichen Entwicklung 1. Eckpunkte der Personalentwicklung 1.1 Berufliche Entwicklung im Festsetzungsfinanzamt 1.2 Werdegangsziele 1.2.1 Einsatz im Funktionsfinanzamt 1.2.1.1 Einsatz im Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung 1.2.1.2 Einsatz im Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung 1.2.2 Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter im Ministerium der Finanzen 1.2.3 Sachgebietsleiterin/Sachgebietsleiter LG 2.1 1.2.4 Berufliche Entwicklung durch Qualifikation innerhalb der LG 2 2. Einsatz in der Oberfinanzdirektion 3. Anforderungsprofile 4. Talentförderung 4.1 Förderprogramm Innen- und Außendienstmodell
190820_PEK 20/8/19 17:17 Seite 4 16–17 4.2 Förderprogramm Master of Public Management an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW 4.3 Förderprogramm Jura II. Verfahrensregelungen 1. Ausschreibungsverfahren 1.1 Wechsel innerhalb eines Festsetzungsfinanzamtes 1.2 Wechsel in ein Funktionsfinanzamt 1.3 Wechsel in die Sachgebietsleitung 2. Tätigkeit als Personalratsmitglied bzw. als Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen 18–23 E. Laufbahngruppe 2.2 I. Grundsätze der Beruflichen Entwicklung 1. Eckpunkte der Personalentwicklung 1.1 Werdegangsziele 1.2 Bausteinmodell 1.2.1 Einweisungsjahr 1.2.2 Ersteinsatz im Festsetzungsfinanzamt 1.2.3 Baustein I: Weiterer Einsatz als SGL 1.2.4 Baustein II: Besondere Aufgaben 1.2.4.1 Aufgaben- und Amtswechsel (Baustein II.1) 1.2.4.2 Externer Einsatz (Baustein II.2; Pflichtbaustein) 1.2.4.3 Ständige Vertretung der Dienststellenleitung (S II) und Vertretung der Ständigen Vertretung der Dienststellenleitung (S III) im A 16 Z-Amt (Baustein II.3; Pflichtbaustein) 1.2.4.4 Pflichtbausteine 1.2.5 Baustein III: Dienststellenleitung 1.2.6 Baustein IV: Referatsleitung in der Oberfinanzdirektion oder im Ministerium der Finanzen 1.3 Fachexpertin/Fachexperte im Funktionsfinanzamt 2. Anforderungsprofile 3. Coaching 3.1 Regelangebot für neu eingesetzte Dienststellenleitungen, Referatsleitungen (FM/OFD) usw. 3.2 Bedarfscoaching für Dienststellenleitungen, Referatsleitungen (FM/OFD) usw. 4. Mentoring II. Verfahrensregelungen 1. Ausschreibungsverfahren 2. Tätigkeit als Personalratsmitglied bzw. als Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen 3. Auswahl und Einsatz von S III (A 16 Z-Amt), S II und S I und Referatsleitungen 4. Übergangsregelungen 24–25 F. Fortbildung 1. Führungsfortbildung 2. Fachfortbildung 25 G. Evaluation 25 H. Inkrafttreten
190820_PEK 20/8/19 17:17 Seite 5 A. Einleitung – Entwicklungswege und Werdegangs- ziele transparent zu machen, – Mitarbeiterzufriedenheit und Leistungs- motivation durch individuellere beruf- as Dienstrechtsmodernisierungs- liche Entwicklung zu verbessern, D gesetz hat die bisherigen vier Lauf- bahngruppen zu zwei neuen Lauf- bahngruppen zusammengefasst. Damit bot sich für die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen die Gelegenheit, die – Talente zu fördern, – Spezialistinnen und Spezialisten zu er- kennen und zu fördern, – übergreifendes Erfahrungswissen aufzu- bauen und zu erhalten, Personalentwicklung für die gesamte Lauf- – fachliche und persönliche Qualifikation bahngruppe 2 (hierbei handelt es sich um durch bedarfsgerechte Fortbildung zu Arbeitsplätze der Sachbearbeiterinnen und entwickeln und zu erhalten, Sachbearbeiter sowie der Führungskräfte) – notwendigen Fach- und Führungskräfte- zukunftsorientiert zu gestalten. Die Finanz- bestand durch mittelfristige Planung zu verwaltung kann nur weiter erfolgreich sein, sichern. wenn es ihr gelingt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten, entsprechend Die Finanzverwaltung Nordrhein-West- ihrer Talente bestmöglich zu entwickeln und falen bietet attraktive Rahmenbedingungen. kluge Köpfe auf einem umkämpften Arbeits- Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und markt für sich zu gewinnen. Das heißt, bei eine angemessene Work-Life-Balance sind der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der wichtige Wettbewerbsfaktoren. Arbeitszeit- Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen steht modelle werden örtlich und zeitlich flexibel der Mensch im Mittelpunkt. auf die Bedürfnisse der Beschäftigten ab- Die wichtigsten Ziele des neuen Perso- gestimmt und berücksichtigen dabei eine nalentwicklungskonzeptes, des PEK LG 2, effiziente Aufgabenerledigung. sind daher: 5
190820_PEK 20/8/19 17:17 Seite 6 Leitgedanken der die genannten Verwaltungsziele zu ver- Personalentwicklung nachlässigen. Offenheit für neue Ideen, empathischer Umgang mit den Mitarbei- 1. Allgemeine Leitgedanken terinnen und Mitarbeitern und die Fähig- keit, den Sinn des Arbeitsauftrages der ine individuelle Weiterentwicklung Finanzverwaltung überzeugend zu ver- E führt nur dann zu nachhaltiger Zufriedenheit der Beschäftigten, wenn sie deren Wünschen, Kennt- nissen und Fähigkeiten entspricht. Dabei werden die Leitgedanken des Nachteilsaus- mitteln, sind zentrale Anforderungen an die Führungskräfte. Ihr Führungserfolg wird im besonderen Maße auch davon ab- hängen, wie es ihnen gelingt, die individu- elle Personalentwicklung ihrer Mitarbei- gleichs im Sinne des Sozialgesetzbuchs IX terinnen und Mitarbeiter aktiv zu ermög- berücksichtigt. Die passgenaue Stellenbe- lichen. setzung spielt auch für die Funktionsfähig- Die Führungskräfte werden ihrer an- keit der Verwaltung eine zentrale Rolle. spruchsvollen Aufgabe gerecht, indem sie Das Personalentwicklungskonzept for- ihre persönlichen Stärken einsetzen und muliert die Erwartungen an die Mitarbeite- Gestaltungsspielräume nutzen, um die rinnen und Mitarbeiter und zeigt berufliche operativen Ziele ihres jeweiligen Tätig- Perspektiven auf. keitsbereichs zu erreichen. Die Bereit- Ein flexibler Personaleinsatz setzt brei- schaft, sich regelmäßig auch in Führungs- tes Erfahrungswissen voraus. Um dieses themen fortzubilden, wird erwartet. Spit- sicher aufzubauen, müssen verschiedene zenführungspositionen können nur über- Aufgaben und Stellen übernommen werden. nommen werden, wenn ein breiter Erfah- Um den Interessen und Fähigkeiten der rungshorizont entwickelt ist. Werdegangs- einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ziele können nur erreicht werden, wenn gerecht zu werden, ist eine enge Koopera- verschiedene berufliche Einsatzgebiete tion zwischen Vorgesetzten und Beschäf- (Bausteine) erfolgreich absolviert werden. tigten unerlässlich. Dazu gibt es eine regel- Der Umfang der Führungsverantwortung mäßige Berufliche Entwicklungsberatung. nimmt dabei stetig zu. Sie stellt die dienstlichen Notwendigkeiten Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben dar und gleicht sie mit den Wünschen der können grundsätzlich auch in Teilzeit, Tele- Beschäftigten ab. Dennoch sollten die arbeit, Jobsharing sowie anderen Arbeits- Beschäftigten ihre berufliche Entwicklung organisationsformen wahrgenommen wer- eigeninitiativ in die Hand nehmen und die den und sind in dieser Form für beide Ge- Angebote aktiv nutzen. schlechter in Leitungsfunktionen zu fördern. 2. Leitgedanken für alle Führungskräfte ie Finanzverwaltung Nordrhein- D Westfalen orientiert sich an vier strategischen Verwaltungszielen: Aufgabenerfüllung, Mitarbeiter- orientierung, Bürgerorientierung und Wirt- schaftlichkeit. An die Beschäftigten stellen die zu er- ledigenden Aufgaben Anforderungen, die gerade im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung einem stetigen Wandel un- terliegen. Im Wandel haben die Führungskräfte der Finanzverwaltung eine wichtige Auf- gabe als Vorbild: sie begleiten die Verände- rungsprozesse zielorientiert und sichern die Erledigung des Tagesgeschäftes, ohne 6
190820_PEK 20/8/19 17:17 Seite 7 B. Führungsleitbild 1. Aufmerksamkeit und individuelle Zuwendung Führungskräfte gestalten tragfähige und ie im folgenden beschriebenen vertrauensvolle Arbeitsbeziehungen. Dabei D Dimensionen fördern Führungs- kräfte – durch die eigene Vorbildlichkeit und legen wir großen Wert auf ein wertschät- zendes Miteinander. Dies bringen wir zum Ausdruck, indem wir einen persönlichen Kontakt zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufbauen und Interesse an Glaubwürdigkeit Einfluss zu nehmen den Menschen zeigen (zum Beispiel mel- den wir uns bei guten Arbeitsergebnissen – durch klare Ziele und Visionen zu moti- persönlich und geben Feedback). vieren Um sowohl Über- als auch Unterforde- rungen zu vermeiden, sind wir aufmerk- – Selbstständigkeit und Selbstwirksam- sam für individuelle Stärken und Schwä- keit bei anderen zu fördern chen als auch Interessenlagen unserer Be- schäftigten. Beim Auftreten von Problem- – individuelle Wertschätzung zu leben lagen wägen wir ab, Mut und Motivation zur Selbsthilfe zu unterstützen oder im Fall – die Entwicklung der Mitarbeiterinnen von Handlungsbedarf selber aktiv zu wer- und Mitarbeiter zu stärken. den (zum Beispiel Konfliktlösungen her- beizuführen). In besonderen Belastungssi- tuationen unserer Beschäftigten reagieren wir selbst angemessen empathisch und reflektieren dabei auch selbstkritisch un- sere eigenen Reaktionen und Gefühle. 7
190820_PEK 20/8/19 17:17 Seite 8 2. Fördern und Entwickeln Arbeitsaufträge ausreichend konkret for- muliert. Im Umgang mit unserer eigenen Wir schaffen im Rahmen unserer Möglich- Auslastung sind wir uns unserer Vorbild- keiten für unsere Mitarbeiterinnen und Mit- rolle bewusst und beachten unsere eigene arbeiter die bestmöglichen Voraussetzun- Fürsorge. gen zur Befähigung der Aufgabenerledi- gungen. Dies setzt voraus, individuelle Poten- 5. Kollegialität und Miteinander ziale zu kennen und angemessen fordern- de Aufgaben zu vergeben. Beschäftigte Wir gehen als Vorbild voran, wenn es um sollen erleben, dass sie ihre persönlichen die gegenseitige Unterstützung und ko- Fähigkeiten einbringen können und Erfolgs- operative Zusammenarbeit geht. Für an- erlebnisse bei der Aufgabenerledigung dere schaffen wir die Rahmenbedingun- haben. gen, damit sich Netzwerke bilden können Wir fördern die berufliche und persön- und Raum für Zusammenarbeit besteht. liche Entwicklung durch entsprechende Bei der Aufgabenverteilung beachten wir Stärkung fachbezogener Kompetenzen. nach Möglichkeit kooperatives Arbeiten. Hierzu führen wir regelmäßige Berufliche Für die Förderung eines respektvollen Entwicklungsberatungen durch. Wir ver- Umgangs und eines freundlichen Klimas mitteln Vertrauen in Fähigkeiten und über- sind wir ein gutes Vorbild. Dazu ermögli- tragen Verantwortung angemessen, um chen wir auch soziale Angebote zum Mit- selbstständiges und eigenverantwortliches einander und Teamgeist, um den Teamge- Arbeiten zu fördern. Wenn wir in die Aufga- danken zu fördern. benerledigung konkret eingreifen, dann In unseren Teams wecken wir Verständ- regen wir gezielt dazu an, neue Wege zu nis und Akzeptanz für unterschiedliche denken und Bewährtes zu hinterfragen. Leistungsfähigkeiten und agieren dabei be- wusst im Spannungsfeld individueller Lö- sungen und der Teaminteressen aller. 3. Kommunikation Wir schaffen Strukturen für eine offene 6. Leistungsorientierung Kommunikation im persönlichen Kontakt, die das Geben und Nehmen von bestätigen- Wir verfügen über hervorragendes arbeits- dem und kritischem Feedback ermöglicht. relevantes Wissen und setzen dieses zur Gutes Zuhören ist dabei grundlegend. Die bestmöglichen Erfüllung unserer Aufga- Informationsflüsse gestalten wir in unseren ben ein. Wir aktualisieren unser Wissen Zuständigkeitsbereichen so, dass Transpa- kontinuierlich durch berufliche Weiterbil- renz zu Entscheidungen als auch der Sinn dungen und Entwicklung. von Aufgaben oder Neuerung verständlich Wir zeigen selber Einsatz- und Leistungs- wird. bereitschaft und fordern Gleiches auch von Unsere Kommunikation hat Klarheit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, und Orientierung zum Ziel. indem wir offen zeigen, dass wir viel von ihnen erwarten. Wir spornen Beschäftigte zu hohen Leistungen an und loben diese aktiv, wenn 4. Aufgaben und Abläufe Erfolge erzielt wurden. Zur Erreichung der Ziele vergeben wir Aufgaben in koordinierten Abläufen. Die 7. Verantwortungsübernahme aktuelle Auslastung im eigenen Bereich haben wir dabei stets im Blick. Wir vermei- Wir sind uns der Verantwortung und der den Überforderungen (in Bezug auf Menge Vorbildrolle als Führungskraft bewusst. und auf Können) und streben eine gleich- Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbei- mäßige und faire Belastung unter ange- tern vermitteln wir Verlässlichkeit und messenen Rahmenbedingungen an (zum Loyalität, indem wir klare Standpunkte be- Beispiel setzen wir uns für realistische ziehen und uns an getroffene Absprachen Bearbeitungszeiträume ein). Dabei sind auch halten. 8
190820_PEK 20/8/19 17:17 Seite 9 Es gilt für uns, im Bedarfsfall schnell zu schäftigten regen wir an, für diese Ziele entscheiden und klare Prioritäten zu setzen. gemeinsam zu arbeiten, indem wir zum Initiativen werden von uns ergriffen sowie Beispiel über das „Warum“ des Arbeits- Aktionen und Projekte proaktiv vorange- auftrags innerhalb der Finanzverwaltung trieben. Besonders in herausfordernden mit ihnen sprechen. Zukunftsbilder wer- Situationen zeigen wir gegenüber Mitarbei- den von uns erstrebenswert vermittelt und terinnen und Mitarbeitern Rückendeckung. mit ihren realistischen Erfolgsaussichten Wenn unsere Ziele nicht erreicht werden, dargestellt. reflektieren wir selbstkritisch, kommuni- zieren offen und erkundigen uns, was wir hätten besser machen können. 8. Veränderungsbereitschaft Uns ist bewusst, dass die Realisierung der Ziele und Aufgaben der gesamten Finanz- verwaltung der eigenen Aufgabenerledi- gung und unseren eigenen Absichten über- geordnet ist. So denken wir für andere mit, auch bereichsübergreifend (zum Beispiel auch im Austausch personeller Ressour- cen) und geben unsere eigenen Positionen für übergeordnete Ziele oder Veränderun- gen auf. Wir suchen selber aktiv nach Verbesse- rungen für unseren Bereich. Neuerungen gegenüber geben wir uns offen, indem wir zum Beispiel aufgeschlossen gegenüber anderen Meinungen und Vorgehensweisen sind. Wie nehmen andere Perspektiven ein und hinterfragen bewährte Standpunkte. Wir vermitteln Zuversicht in Verände- rungen gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, indem wir selber neugierig sind, dazu anregen Dinge auszuprobieren und ein Klima schaffen, das zu kreativen Ideen ermutigt. Hierzu gestalten wir eine Atmosphäre der Sicherheit, auch auf die Gefahr hin, dass Fehler gemacht werden. Fehler verstehen wir als Verbesserungs- chance und Lernmöglichkeit. 9. Begeisterungsfähigkeit Wir kennen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren individuellen Moti- ven. Bei der Verteilung von Aufgaben als auch der Planung künftiger Aktionen oder Projekte berücksichtigten wir diese in Gesprächen. Dabei treten wir authentisch auf und zeigen Integrität. Für den eigenen Arbeitsbereich haben wir ein klares Bild davon, wohin sich der Bereich bewegt. Gegenüber unseren Be- 9
190820_PEK 20/8/19 17:17 Seite 10 C. Berufliche Entwick- Einzelnen bzw. den Einzelnen verdeutlichen und sich andererseits konkret an der zu be- lungsberatung und ratenden Person und deren Entwicklungs- Nachfolgemanagement möglichkeiten orientieren. Ein weiteres Ziel der individuellen Beratung ist, eine mög- lichst hohe Übereinstimmung zwischen in- dividuellen Kompetenzen, den stellenspezi- Die Berufliche Entwicklungsberatung und fischen Anforderungen und den dienstli- das Nachfolgemanagement sind die zen- chen Notwendigkeiten zu erreichen. Zu- tralen Elemente des neuen Personalent- gleich soll sich ein wertschätzender Prozess wicklungskonzepts. etablieren, der von den Beschäftigten als hilfreich und konstruktiv empfunden wird und eine entsprechend breite Akzeptanz erfährt. Das setzt voraus, dass die Füh- I. Berufliche Entwicklungs- rungskräfte Stärken und Entwicklungspo- tenziale ihrer Mitarbeiterinnen und Mitar- beratung beiter ehrlich und sachgerecht einschätzen und dies im Gespräch auch klar kommuni- ür die jährlich anzubietende Beruf- zieren. Die eigene Entwicklung soll so für die F liche Entwicklungsberatung tra- gen die Führungskräfte besondere Verantwortung. Die Beratung stärkt die Eigenverantwortung der Beschäftigten deutlich und bietet ihnen eine Orientie- Beschäftigten transparenter werden. Trans- parenz bedeutet, dass den Beschäftigten die Perspektiven eröffnet werden, die den eigenen Stärken entsprechen und die die Vorgesetzten unterstützen. rungshilfe für die Karriereplanung. Sie ist Flankierend muss ein laufender Abstim- Teil des jährlichen Mitarbeitergesprächs. mungsprozess innerhalb der Behörde aber Das Beratungsgespräch soll einerseits gegebenenfalls auch mit dem Ministerium die Erwartungen des Arbeitgebers an die der Finanzen und der Oberfinanzdirektion 10
190820_PEK 20/8/19 17:17 Seite 11 erfolgen, um vorab unter Berücksichtigung Führungskräften zu sichern. Hierdurch der Rahmenbedingungen die Möglichkei- sollen alle Dienststellen, vornehmlich die ten der oder des Einzelnen abschätzen und Festsetzungsfinanzämter, zukünftig gleich- einordnen zu können. Um eine mittelfris- mäßiger belastet werden. tige Planung aufbauen und fortschreiben Die notwendigen Nachbesetzungen zu können, ist es wichtig, dass die Inhalte werden durch die Oberfinanzdirektion für der Gespräche dokumentiert werden. Nur einen sechsjährigen Planungszeitraum so können die angesprochenen Themen prognostiziert. An diesem orientiert ent- und Ergebnisse auch bei einem Wechsel wickeln die Festsetzungsfinanzämter ge- der Führungskraft weitergegeben werden. stützt auf die Ergebnisse der Beruflichen Für eine nachhaltige Akzeptanz ist es be- Entwicklungsberatung entsprechend qua- sonders wichtig, dass die von den Füh- lifiziertes Personal. Der vorgesehene Zeit- rungskräften unterstützten Planungen, raum umfasst mehrere Beurteilungsstich- zum Beispiel Fortbildungen, Hospitationen tage. Auf diese Weise wird sichergestellt, oder Einsätze, im Rahmen des Möglichen dass die entsprechende Personalentwick- auch umgesetzt werden. lung mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf gezielt erfolgen kann. Die regelmäßige jährliche Wiederholung des Prozesses optimiert die passgenaue II. Nachfolgemanagement Besetzung nachhaltig. Die Dienststellenlei- tungen der Finanzämter verantworten die entsprechende Personalentwicklung ihrer as Nachfolgemanagement um- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erhal- D fasst alle Dienststellen der Fi- nanzverwaltung. Es zielt darauf ab, qualifiziertes Personal den Funktionsfinanzämtern, den Aus- und Fort- bildungseinrichtungen, der Oberfinanzdi- ten ebenfalls eine größere Planungssicher- heit. Über ämterbezogene Vereinbarungen, die die jeweils aktuellen Änderungen der Rahmenbedingungen berücksichtigen, ko- ordiniert und steuert die Oberfinanzdirek- rektion, dem Rechenzentrum der Finanz- tion den Gesamtprozess. Die jeweils zustän- verwaltung, dem Landesamt für Besoldung digen Personalvertretungen werden im und Versorgung, dem Landesamt für Finan- Rahmen der vertrauensvollen Zusammen- zen und dem Ministerium der Finanzen zu- arbeit über die Ergebnisse der ämterbezo- zuführen und die Entwicklung von künftigen genen Vereinbarungen informiert. 11
190820_PEK 20/8/19 17:17 Seite 12 D. Laufbahngruppe 2.1 – Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter im Ministerium der Finanzen I. Grundsätze der – Sachgebietsleiterin/Sachgebietsleiter LG 2.1 Beruflichen Entwicklung – Berufliche Entwicklung innerhalb der LG 2 (§ 25 LVO) achliche Qualifikation und breites F Erfahrungswissen sind für den not- wendigen flexiblen Personaleinsatz unabdingbar. Die Berufliche Ent- wicklung braucht einen stetigen Wechsel der Einsätze (Bausteine) alle drei bis zehn 1.2.1 Einsatz im Funktionsfinanzamt Ein Einsatz in einem Funktionsfinanzamt ist frühestens fünf Jahre nach der Laufbahn- prüfung möglich, es sei denn, es liegen im Jahre. Hierbei begleiten die jeweiligen Vor- Einzelfall dringende dienstliche Gründe vor. gesetzten ihre Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter durch kontinuierliche Berufliche Entwicklungsberatung. Zentrales Anliegen 1.2.1.1 Einsatz im Finanzamt für Groß- der individuellen Beratung ist, eine mög- und Konzernbetriebsprüfung lichst hohe Übereinstimmung zwischen individuellen Kompetenzen, den stellenspe- Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter zifischen Anforderungen und den dienst- können die Besoldungsgruppe A 12 errei- lichen Notwendigkeiten zu erreichen. Aus chen. Für Prüferinnen und Prüfer bietet dienstlichen bzw. behinderungsbedingten sich eine Entwicklung bis zur Besoldungs- Gründen oder sozialen Indikatoren von be- gruppe A 13 BA. sonderem Gewicht kann die Dienststellen- Der Wechsel in ein Finanzamt für Groß- leitung einen Einsatz auch über zehn Jahre und Konzernbetriebsprüfung setzt eine hinaus ermöglichen. mindestens dreijährige erfolgreiche Tätig- keit in einer Firmenstelle bzw. in einem Ver- anlagungsbezirk für Körperschaften oder 1. Eckpunkte der Personalentwicklung Personengesellschaften voraus. Zusätzlich sollte ein mindestens dreijäh- 1.1 Berufliche Entwicklung im riger Einsatz im Arbeitsbereich Außenprü- Festsetzungsfinanzamt fung absolviert werden. Dieser Einsatz kann durch ein besonderes Einarbeitungskonzept Beschäftigte, die als Sachbearbeiterin bzw. des Finanzamts für Groß- und Konzernbe- Sachbearbeiter oder Prüferin bzw. Prüfer triebsprüfung (insbesondere spezifische im Festsetzungsfinanzamt eingesetzt sind, Prüfungsprogramme) ausgeglichen werden, können die Besoldungsgruppe A 12 errei- wenn der Bedarf der Finanzämter für Groß- chen. Nach der Laufbahnprüfung soll grund- und Konzernbetriebsprüfung nicht mit ent- sätzlich eine Veranlagungstätigkeit (dazu sprechend qualifiziertem Personal gedeckt zählt auch die Erbschafts- und Schenkung- werden kann. steuerstelle) anschließen. So werden grund- Die Tätigkeit beginnt mit einem mehr- legende Erfahrungen im Bereich der Orga- jährigen Einsatz in der Prüfung von solitären nisation vermittelt und ein Überblick gege- Großbetriebs-Fällen. Im Anschluss ergeben ben, wie die einzelnen Stellen des Finanz- sich folgende Entwicklungsmöglichkeiten, amtes zusammenwirken. Die weiteren Ein- die sich an den individuellen Fähigkeiten sätze sind flexibel. orientieren und Gegenstand der Beruflichen Entwicklungsberatung sind: – Sonderaufgaben (zum Beispiel: Funk- 1.2 Werdegangsziele tion als Ansprechpartnerin/Ansprech- partner oder Fachprüferin/Fachprüfer) Allen Beschäftigten der LG 2.1 stehen die – Prüfungstätigkeiten in einem Konzern- folgenden Werdegangsziele offen: team. – Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter, Prü- ferin/Prüfer oder Fahndungsprüferin/ Bei Interesse und entsprechender Qua- Fahndungsprüfer im Funktionsfinanzamt lifikation ist es auch möglich, in die Füh- 12
190820_PEK 20/8/19 17:17 Seite 13 rungswerdegänge zu wechseln. Vor einem bietet sich eine Entwicklung bis zur Besol- Einsatz als Sachgebietsleiterin oder Sach- dungsgruppe A 13 BA. gebietsleiter im Finanzamt für Groß- und Der Wechsel in ein Finanzamt für Steu- Konzernbetriebsprüfung sollte ein erfolg- erstrafsachen und Steuerfahndung setzt reicher Einsatz als Führungskraft im Fest- eine jeweils mindestens dreijährige erfolg- setzungsfinanzamt (siehe Ziffer D.I.1.2.3) reiche Tätigkeit in absolviert worden sein. Dies gilt nicht für – der Veranlagung oder der Rechtsbe- die Spezial-Sachgebietsleitungen (Erlass helfsstelle und vom 03.11.2016 – P 1400 – 32/P 1400 – 49 – – der Außenprüfung oder der Neuauf- II A 3). nahmestelle oder der Erhebungsstelle Angesichts des hohen Einarbeitungs- voraus. aufwandes wird im Regelfall erwartet, dass Prüferinnen bzw. Prüfer nach der Einarbei- Für den Fall, dass der jeweilige Perso- tung mindestens sechs Jahre in einem nalbedarf nicht mit Beamtinnen und Be- Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebs- amten gedeckt werden kann, die die oben prüfung verbleiben. beschriebenen Voraussetzungen erfüllen, Ein späterer Wechsel zwischen Funkti- muss die Bewerberin bzw. der Bewerber onsfinanzämtern oder zu anderen Dienst- aber mindestens einen der oben genann- stellen ist möglich. ten Einsätze durchlaufen haben. Ein Einsatz in der Steuerfahndung er- fordert einen vorhergehenden Einsatz in 1.2.1.2 Einsatz im Finanzamt für der Außenprüfung. Steuerstrafsachen und Soweit der Bedarf in der Steuerfahn- Steuerfahndung dung nicht mit entsprechend qualifiziertem Personal gedeckt werden kann, muss der Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter fehlende Einsatz durch ein besonderes Ein- können die Besoldungsgruppe A 12 errei- arbeitungskonzept des Finanzamts für Steu- chen. Für Fahndungsprüferinnen und -prüfer erstrafsachen und Steuerfahndung oder 13
190820_PEK 20/8/19 17:17 Seite 14 eine Einarbeitung in der Amtsbetriebs- im Festsetzungsfinanzamt absolviert wor- prüfung eines Festsetzungsfinanzamtes den sein (siehe Ziffer D. I. 1.2.3). ausgeglichen werden. Angesichts des hohen Einarbeitungs- Für die Beamtinnen und Beamten der aufwandes wird im Regelfall eine Mindest- Finanzämter für Steuerstrafsachen und einsatzzeit in einem Finanzamt für Steuer- Steuerfahndung ergeben sich folgende Ein- strafsachen und Steuerfahndung von sechs satzmöglichkeiten, die sich an den indivi- Jahren nach Absolvierung der Einarbei- duellen Fähigkeiten orientieren und Gegen- tungszeit erwartet. stand der Beruflichen Entwicklungsbera- Ein späterer Wechsel zwischen Funkti- tung sind: onsfinanzämtern oder zu anderen Dienst- – Tätigkeit in Straf- und Bußgeldsachen- stellen ist möglich. stellen (STRABUST) – mehrjährige Tätigkeit im Allgemein- bereich der Steuerfahndungsstellen 1.2.2 Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (STEUFAST) im Ministerium der Finanzen – Spezialisierung (zum Beispiel: auf Um- satzsteuerkarusselle oder Großverfah- Als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter ren; im Team „Organisierte Kriminalität“ im Ministerium der Finanzen können Be- oder „Geldwäschegesetz“). schäftigte ab Besoldungsgruppe A 9 EA mit der Entwicklung bis zur Besoldungsgruppe Je nach Interesse und entsprechender A 13 BA eingesetzt werden. Das Ministerium Qualifikation kann sich darüber hinaus spä- der Finanzen bietet neben dem Fachbereich ter die Möglichkeit für einen Wechsel in die Steuerrecht weitere interessante Aufgaben- Führungswerdegänge ergeben. Vor einem bereiche, die sich auf nahezu alle Rechts- Einsatz als Sachgebietsleiterin oder Sach- gebiete erstrecken. Die Tätigkeit zeichnet gebietsleiter in einem Finanzamt für Steu- sich besonders dadurch aus, strategisch erstrafsachen und Steuerfahndung sollte und konzeptionell politiknahe Felder mitge- ein erfolgreicher Einsatz als Führungskraft stalten zu können. 14
190820_PEK 20/8/19 17:17 Seite 15 Die Tätigkeit kann dauerhaft erfolgen. rungsrelevantes Verhalten in hinreichender Grundsätzlich kann jederzeit in alle Behör- Form gezeigt hat. den der Finanzverwaltung gewechselt werden. Im Regelfall ist der Ersteinsatz als Sach- Das Ministerium der Finanzen bietet in- gebietsleiterin oder Sachgebietsleiter mit teressierten Beschäftigten jährlich mindes- einem Wechsel des Finanzamtes zu verbin- tens eine Informationsveranstaltung an. den. Hiervon kann ausnahmsweise abge- Teilnahmewünsche sind im Rahmen der Be- wichen werden, wenn: ruflichen Entwicklungsberatung festzuhal- – die Beamtin oder der Beamte schwer- ten und von der Dienststellenleitung un- behindert und ein Wechsel des Finanz- mittelbar an das Personalreferat des Minis- amtes aus behinderungsbedingten teriums der Finanzen weiterzuleiten. Gründen ausgeschlossen ist. – die Beamtin oder der Beamte aus fami- liären Gründen teilzeitbeschäftigt und 1.2.3 Sachgebietsleiterin/ durch den neuen Weg zum Arbeitsplatz Sachgebietsleiter LG 2.1 die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefährdet ist. Die Tätigkeit als Sachgebietsleiterin bzw. – ein Amtswechsel gesetzlichen Benach- Sachgebietsleiter ist ab dem 01.04.2019 teiligungsverboten zuwider liefe (zum mit A 13 BA bewertet und bietet entspre- Beispiel nach dem Landespersonalver- chende Entwicklungsmöglichkeiten. Künf- tretungsgesetz oder nach dem SGB IX). tige Sachgebietsleiterinnen und Sachge- bietsleiter sollen möglichst viele Schlüssel- Führungskräfte erweitern ihren Erfah- kompetenzen des Anforderungsprofils er- rungshorizont in der neuen Funktion, in- werben, bevor sie die Führungsförderungs- dem sie in den ersten vier bis acht Jahren eignung (FFE) erhalten. Neben der fachli- entweder in ein anderes Amt rotieren oder chen Kompetenz steht im Vordergrund, so- (vor Ort) ihr überwiegendes Aufgabenge- ziale Kompetenzen zu entwickeln. biet wechseln. Ob die Kompetenzen für die Übernah- me einer Führungsfunktion vorliegen, wird erstmals in der Beurteilung in der Besol- 1.2.4 Berufliche Entwicklung durch dungsgruppe A 12 entschieden. Die in Be- Qualifikation innerhalb der LG 2 tracht kommenden Beschäftigten nehmen an den Quervergleichsgesprächen teil (sie- Die Berufliche Entwicklung durch modu- he auch Ziffer D. II. 1.3). lare Qualifizierung setzt voraus: Für zukünftige Führungskräfte ist ein – mindestens ein Amt der Besoldungs- breites Erfahrungswissen von besonderer gruppe A 12 seit mindestens zwei Jahren Bedeutung. Es muss in mindestens drei be- – Spitzennote in den beiden letzten Beur- ruflichen Bausteinen, mit jeweils mehrjäh- teilungen, die mindestens zwei Jahre riger Tätigkeit (drei bis zehn Jahre) erwor- auseinanderliegen müssen ben werden. Enthalten sein muss mindes- – Zulassung zur modularen Qualifizie- tens ein einmaliger Wechsel des Arbeits- rung (mit Vergabe der zweiten Spitzen- bereichs. Auch danach wird eine kontinu- note) ierliche Rotation erwartet. – erfolgreicher Abschluss der Qualifizierung Nach einem mindestens sechsjährigen – zehnmonatige Erprobung. Einsatz im Ministerium der Finanzen, in der Oberfinanzdirektion oder im Funktionsbe- Nach einer erfolgreichen Beruflichen reich kann auf den dritten beruflichen Bau- Entwicklung sind alle Werdegangsziele der stein verzichtet werden. LG 2.2 erreichbar. Zukünftige Führungskräfte müssen fachliche und soziale Querschnittsaufga- ben (führungsrelevantes Verhalten) erfolg- 2. Einsatz in der Oberfinanzdirektion reich wahrgenommen haben, die einen Rückschluss auf ihre Führungskompetenz Die Tätigkeit als Sachbearbeiterin oder zulassen. Die Dienststellenleitungen ent- Sachbearbeiter in der Oberfinanzdirektion scheiden und dokumentieren in der Beur- ist regelmäßig zeitlich begrenzt und daher teilung, ob die oder der Beschäftigte füh- kein Werdegangsziel. 15
190820_PEK 20/8/19 17:17 Seite 16 Eine gezielte Personalrotation gibt der ten in ihrer beruflichen Entwicklung geziel- Oberfinanzdirektion immer wieder wichtige ter beraten und gefördert werden. Impulse aus den Finanzämtern für ihre Die Anforderungsprofile tragen in ihrer Steuerungsfunktion und sichert die Praxis- Gesamtheit dazu bei, den Personaleinsatz nähe. und die Personalentwicklung transparent Die Verweildauer in der Oberfinanzdirek- zu gestalten und zugleich die Eigenverant- tion beträgt grundsätzlich sechs bis neun wortung der Beschäftigten zu stärken. Da- Jahre. Das Einsatzgebiet kann innerhalb der rüber hinaus bilden sie die Grundlage für Oberfinanzdirektion gewechselt werden, eine qualifizierte Personalauswahl und die ohne die Höchstverweildauer zu beeinflus- Ermittlung des konkreten Aus- und Fortbil- sen. Sie kann in Ausnahmefällen verlängert dungsbedarfs. werden, wenn dringende dienstliche Grün- de vorliegen. Fachlich besonders qualifizier- te Personen, deren Tätigkeit für die Aufga- 4. Talentförderung benwahrnehmung der Oberfinanzdirektion von besonderer Bedeutung ist, können Das PEK LG 2 bietet drei verschiedene För- auch auf Dauer als Sachbearbeiterin bzw. derprogramme, die sich an unterschied- Sachbearbeiter eingesetzt werden. Ent- liche Personenkreise richten. Die Teilneh- wicklungsmöglichkeiten bestehen bis zur merinnen und Teilnehmer der Förderpro- Besoldungsgruppe A 13 BA. gramme werden durch Mentorinnen und Ein erfolgreicher Einsatz in der Ober- Mentoren intensiv begleitet. finanzdirektion, der der Personal-Leitlinie entspricht, vermittelt fachliche Vertiefung und einen dienststellenübergreifenden Blick. 4.1 Förderprogramm Innen- und Von daher fördert er in besonderem Maß Außendienstmodell die oben genannten Werdegangsziele zu er- reichen. Dieses Förderprogramm ermöglicht steu- Im Rahmen der jährlichen Beruflichen erfachlich besonders starken Berufsanfän- Entwicklungsberatung werden auch die gerinnen und Berufsanfängern, ihren Weg Anschlusseinsätze unter enger Begleitung hin zu den Werdegangszielen zu beschleu- der Personalreferate vorbereitet. nigen. Erstes Entwicklungsziel des Pro- gramms ist es, dass zusätzlich zu einer hoch ausgeprägten steuerfachlichen Kom- 3. Anforderungsprofile petenz weitere Querschnittsqualifikationen entwickelt werden. Bei erfolgreicher Teil- Die Anforderungsprofile beschreiben die nahme im Förderprogramm kann in der fachlichen und persönlichen Anforderun- Beurteilung die besondere Leistung festge- gen, die die Verwaltung in den verschiede- stellt werden. nen Arbeitsbereichen an die Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter stellt. Sie bilden die Grundlage für die individuelle Berufliche 4.2 Förderprogramm Master of Public Entwicklungsberatung. Management an der Fachhochschule Ein Rahmenanforderungsprofil legt die für öffentliche Verwaltung NRW grundlegenden Anforderungen für alle Sach- bearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Das Förderprogramm richtet sich an ver- Steuerverwaltung der Laufbahngruppe 2.1 waltungserfahrene Beamtinnen und Beamte fest. Es beschreibt anhand von Anforde- aus allen Dienststellen des Geschäftsbe- rungsmerkmalen die erwarteten bzw. zu reichs des Ministeriums der Finanzen, die fördernden Kompetenzen der Beschäftigten. durch früh gezeigtes Potenzial in besonde- Über dieses Rahmenanforderungspro- rer Weise für die Entwicklung in die LG 2.2 fil hinaus beschreiben Anforderungsprofile geeignet sind. Bewerben können sich diese für einzelne Einsatzbereiche besondere Beschäftigten nach einer mindestens sie- Anforderungen bzw. besondere Gewich- benjährigen Dienstzeit nach der Probezeit. tungen. Mit diesen stellenspezifischen Ge- Nach dem Masterabschluss werden die wichtungen bzw. Ergänzungen der Anfor- Beamtinnen und Beamten ein Jahr als derungsmerkmale können die Beschäftig- Sachgebietsleitung erprobt und bei Erfolg 16
190820_PEK 20/8/19 17:17 Seite 17 in der LG 2.2 als Führungskraft eingesetzt. 1.2 Wechsel in ein Funktionsfinanzamt Im Anschluss können sie sich bis in die Werdegangsziele der LG 2.2 entwickeln. Die Personalzuführung zu den Funktions- finanzämtern wird jährlich landesweit aus- geschrieben. 4.3 Förderprogramm Jura Die Auswahlentscheidung erfolgt im Rahmen eines landeseinheitlichen standar- Das Förderprogramm richtet sich an Be- disierten Verfahrens, bei dem die Anforde- rufsanfängerinnen und Berufsanfänger, die rungsprofile der entsprechenden Stelle zu- durch früh gezeigtes Potenzial in besonde- grunde gelegt werden. rer Weise für die Entwicklung in die LG 2.2 geeignet sind. Bewerben können sich Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach be- 1.3 Wechsel in die Sachgebietsleitung standener Laufbahnprüfung mindestens ein Jahr in der Finanzverwaltung tätig wa- Stellen der Sachgebietsleitungen werden ren und bereits einen Jurastudienplatz ha- landesweit ausgeschrieben. ben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Die Führungsförderungseignung wird können während des Studiums ihre regel- im Rahmen der Beurteilungen der Beam- mäßige wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu tinnen und Beamten der Besoldungsgrup- 50 Prozent reduzieren. Damit geht einher, pen A 12 und A 13 BA im Einvernehmen mit dass die Dienstbezüge reduziert werden. der Oberfinanzdirektion vergeben (Tz. 9 der Nach bestandenem erstem Staatsexamen BuBR 2016). wird für die Dauer des Referendariats beur- Hier geht es darum, die Beschäftigten laubt. Die Studiengebühren werden von der auszuwählen, die der großen Verantwor- Finanzverwaltung übernommen. Nach er- tung für die ihnen anvertrauten Mitarbeite- folgreichem Abschluss des zweiten Staats- rinnen und Mitarbeiter entsprechen und examens werden auch diese Beschäftigten auch der übergreifenden Wirkung des Füh- ein Jahr als Sachgebietsleitung erprobt rungshandelns gerecht werden. Daher neh- und bei Erfolg in der LG 2.2 als Führungs- men alle Beschäftigten, die nach den Beob- kraft eingesetzt. Danach ist die Entwick- achtungen im Beurteilungszeitraum ggf. für lung bis in die Werdegangsziele der LG 2.2 eine Führungsförderungseignung in Frage möglich. kommen, an Quervergleichsgesprächen teil. In dem Verfahren sollen zusätzliche Er- kenntnisse gewonnen werden, ob die vorge- schlagenen Personen die Kompetenzen des II. Verfahrensregelungen Anforderungsprofils für Sachgebietsleitun- gen in den Finanzämtern erfüllen. 1. Ausschreibungsverfahren Die Ergebnisse der Quervergleichsge- spräche fließen insoweit in die Beurteilun- 1.1 Wechsel innerhalb eines gen ein. Die Beurteilungen werden nach Festsetzungsfinanzamtes Würdigung aller im Beurteilungszeitraum gewonnener Erkenntnisse durch die Ober- m Anschluss an die Berufliche Ent- finanzdirektion abschließend gezeichnet I wicklungsberatung empfiehlt sich an- gesichts der kurzen Vorlaufzeiten für die Planung des Personaleinsatzes in den Dienststellen grundsätzlich eine Sam- melausschreibung bzw. Interessenabfra- (Tz. 4.1.1 der BuBR 2016). 2. Tätigkeit als Personalratsmitglied bzw. als Vertrauensperson ge. Eine Ausschreibung ist zwingend, wenn schwerbehinderter Menschen Sonderaufgaben zu besetzen sind, die einen Rückschluss auf Führungskompe- Aus der Tätigkeit als Personalratsmitglied tenzen im Sinne des Anforderungsprofils oder als Vertrauensperson für schwerbe- Sachgebietsleiterin bzw. Sachgebietsleiter hinderte Menschen darf den Beschäftig- zulassen. ten kein Nachteil im Beurteilungsverfah- ren entstehen. Es gelten die allgemeinen Regeln des LPVG (§ 7) und SGB IX (§ 179). 17
190820_PEK 20/8/19 17:17 Seite 18 E. Laufbahngruppe 2.2 Ein Einsatz als Referatsleitung, Dienst- stellenleitung, Vertretung der Dienststel- I. Grundsätze der lenleitung (S II und S III im A 16 Z-Amt) so- wie als Fachexpertin bzw. Fachexperte, Beruflichen Entwicklung setzt die entsprechende Funktionseignung voraus, die im Rahmen des Beurteilungs- verfahrens vergeben wird. ine erfolgreiche Tätigkeit als Füh- E rungskraft bis hin zur Übernahme von Spitzenführungspositionen setzt voraus, dass die Führungs- kräfte im Laufe ihrer Dienstzeit einen um- fassenden Erfahrungshorizont erwerben. 1.2.1 Einweisungsjahr Das Einweisungsjahr dient nach § 5 StBAG der Einführung in die Verwaltung und ist Den Karriereweg begleiten die jeweili- dem Bausteinmodell vorgeschaltet. gen Vorgesetzten durch kontinuierliche Be- rufliche Entwicklungsberatung. Die Verant- wortung, sich eigeninitiativ auf entspre- 1.2.2 Ersteinsatz im chende Stellen zu bewerben, trägt jede Festsetzungsfinanzamt Führungskraft selbst. Der Ersteinsatz im Festsetzungsfinanzamt dauert in Anbetracht der Vielzahl der Fach- 1. Eckpunkte der Personalentwicklung und Führungslehrgänge in der Regel drei Jahre. Die Sachgebietsleiterinnen und 1.1 Werdegangsziele Sachgebietsleiter sollten in dieser Zeit mög- lichst die Führungsaufgaben in der Veran- Die Werdegangsziele der Laufbahngruppe 2.2 lagung, der Erhebungsstelle, der Rechts- stehen allen Beschäftigten der Laufbahngrup- behelfsstelle und im Außendienst wahrneh- pe offen. Die Werdegangsziele der LG 2.2 sind: men können und dabei ihre Kenntnisse der – Dienststellenleitung Organisation festigen. – Referatsleitung Oberfinanzdirektion Berufliche Vorerfahrungen werden bei – Referatsleitung Ministerium der Finanzen. der Ausgestaltung des Ersteinsatzes be- rücksichtigt. Neben den Spitzenführungspositionen besteht die Möglichkeit, sich zur Fachexper- tin oder zum Fachexperten im Funktions- 1.2.3 Baustein I: Weiterer Einsatz amt zu entwickeln. als SGL Der Baustein I schließt an den Ersteinsatz 1.2 Bausteinmodell an. Er ist mit einem Dienststellenwechsel verbunden. Es ist wünschenswert, dass die Das PEK beschreibt berufliche Bausteine Führungskräfte spätestens dann ein Haupt- und zeigt den Führungskräften die konkre- sachgebiet übernehmen, damit sie ver- ten Perspektiven bis zu den Spitzenfüh- stärkt in organisatorische Fragen eingebun- rungspositionen auf. den sind und ihren Erfahrungshorizont er- Die Führungskräfte sollen verschiedene weitern. Der berufliche Baustein I ist nicht Aufgaben und Einsätze in den Ämtern, der verpflichtend und kann übersprungen Oberfinanzdirektion und dem Ministerium werden. der Finanzen übernehmen. Ein Wechsel zwi- schen dem Ministerium der Finanzen und dem nachgeordneten Bereich ist erwünscht. 1.2.4 Baustein II: Besondere Aufgaben Der Einsatz in den einzelnen berufli- chen Bausteinen auf dem Weg zu den Werde- 1.2.4.1 Aufgaben- und Amtswechsel gangszielen dauert in der Regel drei bis fünf (Baustein II.1) Jahre. In besonderen Einzelfällen kann aus dienstlichen Gründen ein längerer Einsatz Durch einen (weiteren) Aufgaben- und zugelassen werden. Amtswechsel sollen die fachlichen Kompe- 18
190820_PEK 20/8/19 17:17 Seite 19 tenzen der Führungskräfte weiter ausge- im Landesamt für Besoldung und Versor- baut werden. gung (LBV), im Rechenzentrum der Finanz- Sollte der Wechsel in ein Funktions- verwaltung (RZF), im Landesamt für Finan- finanzamt erfolgen, wird der Einstieg für zen (LaFin), in der Fortbildungsakademie Laufbahnbeamtinnen und Laufbahnbeamte der Finanzverwaltung (FortAFin) oder als durch eine spezielle Einarbeitung vorbe- Dozentin bzw. Dozent an der Fachhoch- reitet. schule für Finanzen (FHF) bzw. der Landes- Baustein II.1 ist ebenfalls nicht ver- finanzschule des Landes Nordrhein-West- pflichtend, aber auf dem Weg zur Dienst- falen (LFS) an. stellenleitung im Funktionsfinanzamt sinn- Eine Referententätigkeit im Ministerium voll. Siehe auch Ziffer E. I. 1.2.5. der Finanzen unterscheidet sich grundsätz- lich von einer Tätigkeit in anderen Dienst- stellen der Finanzverwaltung, bei der in der 1.2.4.2 Externer Einsatz (Baustein II.2; Regel ein Schwerpunkt in der Führungsver- Pflichtbaustein) antwortung liegt. Im Ministerium der Finan- zen bietet sich in der Referenten-Funktion Der Einsatz außerhalb der Finanzämter zusätzlich die Gelegenheit, strategische stärkt den interdisziplinären und organisa- Entscheidungen vorzubereiten und deren tionsübergreifenden Blick auf die gesamte Umsetzung mit zu gestalten. Verwaltung. Hierfür bietet sich unter ande- Der Wechsel in das Ministerium der rem ein Einsatz im Ministerium der Finan- Finanzen erfolgt in der Regel im Wege der zen (FM), in der Oberfinanzdirektion (OFD), Versetzung. Am Ende des Referenten-Bau- Führungswerdegang Laufbahngruppe 2.2 Ausschreibung (Stellen werden ab Baustein I insgesamt IV ausgeschrieben) Referatsleitung OFD Referatsleitung FM III Ein Pflichtbaustein Dienststellenleitung muss als Referentin/Referent im FM abgeleistet werden. II.1 II.2 II.3 Der Baustein II.3 kann Aufgaben-, Externer Einsatz S II durch einen (weiteren) Einsatz als Referentin/ Dienststellenwechsel Projektarbeit S III im A 16 Z-Amt Referent in einer Baustein II: Besondere Aufgaben; Einsatz jeweils 3Ð5 Jahre obersten Landes- behörde ersetzt Pflichtbaustein Pflichtbaustein werden. I weiterer Einsatz als SGL Ersteinsatz Festsetzungsfinanzamt (regelmäßig drei Jahre) 19
190820_PEK 20/8/19 17:17 Seite 20 steins im Ministerium der Finanzen wird keit als Referentin oder Referent im Minis- im Rahmen der Beruflichen Entwicklungs- terium der Finanzen ersetzt werden. beratung geklärt, ob sich ein weiterer Ein- satz im Ministerium der Finanzen oder ein Einsatz in einer anderen Dienststelle an- 1.2.5 Baustein III: Dienststellenleitung schließt. Eine Rückkehr in ein Finanzamt ist möglich. Der Baustein III umfasst die Dienststellen- Der Pflichtbaustein „Externer Einsatz“ leitung im Finanzamt. Im Funktionsfinanz- kann auch durch eine Tätigkeit in einer Pro- amt sollte der Erfahrungshorizont der Füh- jekt- bzw. Arbeitsgruppe erfüllt werden. rungskraft zusätzlich einen Bezug zur Derartige Aufgaben müssen vom Anspruch Außenprüfung – bevorzugt im Baustein II – her mit den übrigen externen Einsätzen aufweisen. vergleichbar sein, also eine herausgeho- bene dienstellenübergreifende und fachlich anspruchsvolle Tätigkeit in verantwortli- 1.2.6 Baustein IV: Referatsleitung in cher Position beinhalten. Diese Einsätze der Oberfinanzdirektion oder im sind in erster Linie für Beamtinnen und Be- Ministerium der Finanzen amte mit besonderen Voraussetzungen (insbesondere eingeschränkte örtliche Mo- Für eine Referatsleitung in der OFD NRW bilität infolge familiärer Verpflichtungen werden Vorerfahrungen als Dienststellenlei- oder Schwerbehinderung) landesweit durch tung als sinnvoll angesehen. das Ministerium der Finanzen oder die Auch der Wechsel zwischen der Refe- Oberfinanzdirektion auszuschreiben. ratsleitung Ministerium der Finanzen und Oberfinanzdirektion ist erwünscht, um ein besseres Verständnis für den jeweiligen 1.2.4.3 Ständige Vertretung der Arbeitsbereich zu entwickeln. Dienststellenleitung (S II) und Im Ministerium der Finanzen als obers- Vertretung der Ständigen ter Landesbehörde darf ein Amt der Besol- Vertretung der Dienststellen- dungsgruppe A 16 (Referatsleitung) nach leitung (S III) im A 16 Z-Amt § 29 Abs. 2 LVO nur übertragen werden, (Baustein II.3; Pflichtbaustein) wenn die Beamtin oder der Beamte nach der Ernennung auf Probe Auf dem Weg zur Dienststellenleitung ist die Mitarbeit in der Leitung eines Finanz- 1. mindestens zwei Jahre bei einer ande- amtes ein weiterer unerlässlicher Einsatz ren Behörde oder bei einem Gericht für Führungskräfte. Hier wird bereits eine eines Landes und herausgehobene Position wahrgenommen, 2. als Referentin, Referent oder in einer die weitgehend Elemente der Dienststellen- gleichwertigen Funktion in einer obers- leitung umfasst, ohne die alleinige Letzt- ten Landesbehörde in mindestens zwei verantwortung. Die Aufgaben zur Leitung Verwendungsbereichen eingesetzt war. eines Amtes werden dabei gemeinschaft- lich wahrgenommen. In großen Finanzäm- Bewerberinnen und Bewerber der Be- tern (A 16 Z) gehört auch die Vertretung soldungsgruppe A 15, die zum Zeitpunkt der ständigen Vertreterin bzw. des ständi- der Bewerbung auf eine Referatsleitung gen Vertreters (S III) zur Dienststellenlei- nicht im Ministerium der Finanzen einge- tung. setzt sind, müssen in ihrer beruflichen Ent- wicklung den Pflichtbaustein II.2 (externer Einsatz) als Referentin oder Referent im 1.2.4.4 Pflichtbausteine Ministerium der Finanzen absolviert haben. Die Bausteine II.2 und II.3 sind Pflichtbau- steine und müssen vor Übernahme einer 1.3 Fachexpertin/Fachexperte im Spitzenführungsposition kumulativ erfüllt Funktionsfinanzamt werden. Bei Übernahme einer Referatslei- tung im Ministerium der Finanzen kann ein Als Fachexpertin oder Fachexperte kom- Pflichtbaustein durch eine (weitere) Tätig- men Sachgebietsleiterinnen und Sachge- 20
190820_PEK 20/8/19 17:17 Seite 21 bietsleiter in Betracht, die die Aufgaben Die Gruppe, die in die Laufbahngruppe einer Führungskraft im Funktionsfinanzamt 2.2 gewechselt ist, hat zuvor steuerfach- erfüllen und über eine herausragende fach- liche Stationen in Funktionsämtern, der liche Kompetenz verfügen. Sie müssen ih- Oberfinanzdirektion oder dem Ministerium ren Erfahrungshorizont durch einen vor- der Finanzen durchlaufen und anschlie- herigen Einsatz als Referentin oder Refe- ßend erste Führungsaufgaben in einem rent im steuerfachlichen Bereich erweitern. Festsetzungsfinanzamt übernommen. In jedem Funktionsfinanzamt sollen bis Für beide Gruppen gilt es, nach einer zu zwei Stellen für die Fachexpertin bzw. Tätigkeit als Sachgebietsleitung im Funk- den Fachexperten ermöglicht werden. Die tionsfinanzamt erfolgreich den Pflichtbau- Tätigkeit steht sowohl Laufbahnbeamtin- stein II.2 zu absolvieren. nen und -beamten als auch der Gruppe, die einen Wechsel der Qualifikationsebene durch modulare Qualifizierung, Masterstudium 2. Anforderungsprofile oder Spezialisierung absolviert hat, offen. Damit wird eine Entwicklung als Füh- Die Erwartungen an alle Führungskräfte rungskraft mit starker fachlicher Ausprä- der Finanzverwaltung sind im Rahmenan- gung ermöglicht. forderungsprofil für die Sachgebietsleitung Für die Gruppe der Laufbahnbeamtin- formuliert und für weiterführende Funkti- nen und Laufbahnbeamten gelten die Aus- onen in den Anforderungsprofilen für die führungen zu den Bausteinen in den Ziffern Dienststellenleitung, für die Fachexpertin E. I. 1.2.1, E. I. 1.2.2, E. I. 1.2.3, E. I. 1.2.4.1. bzw. den Fachexperten im Funktionsfinanz- Fachwerdegang Laufbahngruppe 2.2 Fachexpertin/Fachexperte Funktionsamt Baustein II.2 Externer Einsatz (fachlich) Pflichtbaustein FM/OFD, FHF, Projektarbeit II.2 Baustein II.1 Baustein II.1 SGL Funktionsamt SGL Funktionsamt nach spezieller Einarbeitung II.1 ggf. Baustein I: Wechsel in die LG 2.2 weiterer Einsatz als SGL I LG 2.2 LG 2.1 Ersteinsatz Sachgebietsleitung Sachgebietsleitung LG 2.2 LG 2.1 Einweisungsjahr Prüferin/Prüfer GKBP Fahnderin/Fahnder STRAFA-FA SB STRABUST/OFD/FM 21
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