Das neue Personalentwicklungskonzept der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.

 
WEITER LESEN
Das neue Personalentwicklungskonzept der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ministerium der Finanzen
                             des Landes Nordrhein-Westfalen

Das neue Personalentwicklungskonzept
der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.

                                           www.finanzverwaltung.nrw.de
Das neue Personalentwicklungskonzept der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Dokument1   31.05.2006 17:25 Uhr   Seite 1
Das neue Personalentwicklungskonzept der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.
190820_PEK   20/8/19   17:17   Seite 1

                                           Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

             diese Broschüre soll Ihnen als Leitfaden in der          Weitere Chancen ergeben sich über die Teilnahme an
             individuellen Berufsentwicklungsplanung dienen und       den neuen Talentförderprogrammen.
             Sie über die vielfältigen Aufgaben und aufeinander
             aufbauenden Entwicklungsmöglichkeiten in der             Dieses neue Konzept soll Ihnen eine zuverlässige
             Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen informieren.        Orientierung geben – unabhängig davon, ob Sie sich
                                                                      neu für eine berufliche Tätigkeit in der Finanzverwal-
             Das vorliegende Konzept stellt einen Rahmen dafür        tung interessieren oder ob Sie schon in einem der
             dar, Ihre individuellen beruflichen Potenziale zu        Finanzämter, der Oberfinanzdirektion oder dem
             erkennen und zur Entfaltung zu bringen. In der           Ministerium der Finanzen tätig sind. Der neue An-
             jährlichen beruflichen Entwicklungsberatung              satz, sich auf die Stärken und Potenziale jeder und
             erhalten Sie wichtige Hinweise über Ihre Stärken und     jedes Einzelnen individuell und bedarfsorientiert zu
             Lernpotenziale und die sich daraus ergebenden            konzentrieren, soll ein wichtiger Schritt zur Bewälti-
             Weiterentwicklungsmöglichkeiten in den vielfältigen      gung des demografischen Wandels darstellen.
             Arbeitsgebieten der Finanzverwaltung. Verschiedene
             Werdegangsmodelle geben Ihnen einen Überblick            Für Ihre berufliche Entwicklung in der Finanzver-
             und schaffen Transparenz. Darauf abgestimmte Fort-       waltung des Landes Nordrhein-Westfalen, die aus-
             bildungs- und Coachingangebote sorgen für Aus-           gesprochen vielfältige und spannende berufliche
             tausch und neue Impulse. So unterstützen Sie Ihre        Herausforderungen bietet, wünsche ich Ihnen
             Entwicklung.                                             weiterhin viel Erfolg.

                                                          Lutz Lienenkämper
                                         Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Das neue Personalentwicklungskonzept der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.
190820_PEK   20/8/19   17:17   Seite 2

                         IMPRESSUM

                         Herausgeber
                         Ministerium der Finanzen
                         des Landes Nordrhein-Westfalen
                         Pressereferat
                         Jägerhofstraße 6
                         40479 Düsseldorf
                         Telefon: 0211 4972-2325
                         www.finanzverwaltung.nrw.de

                         Redaktion
                         Pascal Wagener (verantw.) und Peter Langer
                         in Zusammenarbeit mit dem Referat II A 3 des Ministeriums der Finanzen des
                         Landes Nordrhein-Westfalen

                         Gestaltung
                         satz & grafik Jürgen Krüger
                         Kleinschmitthauser Weg 40, 40468 Düsseldorf, www.non0815.de

                         Fotos
                         Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen

                         Titelbild: @ Nong Mars/shutterstock.com
                         Inhalt: www.shutterstock.com – Lynix; Romolo Tavani; ByGurzoglu; Protasov AN;
                         tomertu; photographyByMK; khak; Jirsak; Syda Productions

                         Grafiken: Jürgen krüger

                         Stand: Juni 2019

                         HINWEIS
                         Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums der Finanzen des Landes Nord-
                         rhein-Westfalen herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerberinnen/-bewerbern oder Wahl-
                         helferinnen/-helfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für
                         die Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen sowie auch für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Par-
                         laments. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der
                         Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel.
                         Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung.
                         Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift der Empfängerin oder dem
                         Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer
                         Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner politischer Gruppen
                         verstanden werden könnte. Erlaubt ist es jedoch den Parteien, diese Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer
                         Mitglieder zu verwenden.
Das neue Personalentwicklungskonzept der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.
190820_PEK   20/8/19   17:17   Seite 3

                                                                                                    I N H A LT

               5–6      A. Einleitung
                        Leitgedanken der Personalentwicklung
                        1. Allgemeine Leitgedanken
                        2. Leitgedanken für alle Führungskräfte

               7–9      B.     Führungsleitbild
                        1.     Aufmerksamkeit und individuelle Zuwendung
                        2.     Fördern und Entwickeln
                        3.     Kommunikation
                        4.     Aufgaben und Abläufe
                        5.     Kollegialität und Miteinander
                        6.     Leistungsorientierung
                        7.     Verantwortungsübernahme
                        8.     Veränderungsbereitschaft
                        9.     Begeisterungsfähigkeit

             10 –11     C.     Berufliche Entwicklungsberatung und Nachfolgemanagement
                        I.     Berufliche Entwicklungsberatung
                        II.    Nachfolgemanagement

             12–16      D.  Laufbahngruppe 2.1
                        I.  Grundsätze der Beruflichen Entwicklung
                        1.  Eckpunkte der Personalentwicklung
                        1.1 Berufliche Entwicklung im Festsetzungsfinanzamt
                        1.2 Werdegangsziele
                            1.2.1 Einsatz im Funktionsfinanzamt
                            1.2.1.1 Einsatz im Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung
                            1.2.1.2 Einsatz im Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung
                            1.2.2 Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter im Ministerium der Finanzen
                            1.2.3 Sachgebietsleiterin/Sachgebietsleiter LG 2.1
                            1.2.4 Berufliche Entwicklung durch Qualifikation innerhalb der LG 2
                        2. Einsatz in der Oberfinanzdirektion
                        3. Anforderungsprofile
                        4. Talentförderung
                        4.1 Förderprogramm Innen- und Außendienstmodell
Das neue Personalentwicklungskonzept der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.
190820_PEK   20/8/19   17:17   Seite 4

             16–17       4.2 Förderprogramm Master of Public Management an der Fachhochschule für
                             öffentliche Verwaltung NRW
                         4.3 Förderprogramm Jura

                         II.   Verfahrensregelungen
                         1.    Ausschreibungsverfahren
                         1.1   Wechsel innerhalb eines Festsetzungsfinanzamtes
                         1.2   Wechsel in ein Funktionsfinanzamt
                         1.3   Wechsel in die Sachgebietsleitung
                         2.    Tätigkeit als Personalratsmitglied bzw. als Vertrauensperson schwerbehinderter
                               Menschen

             18–23       E.  Laufbahngruppe 2.2
                         I.  Grundsätze der Beruflichen Entwicklung
                         1.  Eckpunkte der Personalentwicklung
                         1.1 Werdegangsziele
                         1.2 Bausteinmodell
                             1.2.1 Einweisungsjahr
                             1.2.2 Ersteinsatz im Festsetzungsfinanzamt
                             1.2.3 Baustein I: Weiterer Einsatz als SGL
                             1.2.4 Baustein II: Besondere Aufgaben
                             1.2.4.1 Aufgaben- und Amtswechsel (Baustein II.1)
                             1.2.4.2 Externer Einsatz (Baustein II.2; Pflichtbaustein)
                             1.2.4.3 Ständige Vertretung der Dienststellenleitung (S II) und Vertretung der
                                     Ständigen Vertretung der Dienststellenleitung (S III) im A 16 Z-Amt
                                     (Baustein II.3; Pflichtbaustein)
                             1.2.4.4 Pflichtbausteine
                             1.2.5 Baustein III: Dienststellenleitung
                             1.2.6 Baustein IV: Referatsleitung in der Oberfinanzdirektion oder im
                                     Ministerium der Finanzen
                         1.3 Fachexpertin/Fachexperte im Funktionsfinanzamt
                         2. Anforderungsprofile
                         3. Coaching
                         3.1 Regelangebot für neu eingesetzte Dienststellenleitungen, Referatsleitungen
                             (FM/OFD) usw.
                         3.2 Bedarfscoaching für Dienststellenleitungen, Referatsleitungen (FM/OFD) usw.
                         4. Mentoring

                         II.   Verfahrensregelungen
                         1.    Ausschreibungsverfahren
                         2.    Tätigkeit als Personalratsmitglied bzw. als Vertrauensperson schwerbehinderter
                               Menschen
                         3.    Auswahl und Einsatz von S III (A 16 Z-Amt), S II und S I und Referatsleitungen
                         4.    Übergangsregelungen

             24–25       F.    Fortbildung
                         1.    Führungsfortbildung
                         2.    Fachfortbildung

                25       G. Evaluation

                25       H. Inkrafttreten
Das neue Personalentwicklungskonzept der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.
190820_PEK   20/8/19   17:17   Seite 5

                        A. Einleitung                                     – Entwicklungswege und Werdegangs-
                                                                            ziele transparent zu machen,
                                                                          – Mitarbeiterzufriedenheit und Leistungs-
                                                                            motivation durch individuellere beruf-
                                   as Dienstrechtsmodernisierungs-          liche Entwicklung zu verbessern,

                        D          gesetz hat die bisherigen vier Lauf-
                                   bahngruppen zu zwei neuen Lauf-
                                   bahngruppen zusammengefasst.
                            Damit bot sich für die Finanzverwaltung
                        Nordrhein-Westfalen die Gelegenheit, die
                                                                          – Talente zu fördern,
                                                                          – Spezialistinnen und Spezialisten zu er-
                                                                            kennen und zu fördern,
                                                                          – übergreifendes Erfahrungswissen aufzu-
                                                                            bauen und zu erhalten,
                        Personalentwicklung für die gesamte Lauf-         – fachliche und persönliche Qualifikation
                        bahngruppe 2 (hierbei handelt es sich um            durch bedarfsgerechte Fortbildung zu
                        Arbeitsplätze der Sachbearbeiterinnen und           entwickeln und zu erhalten,
                        Sachbearbeiter sowie der Führungskräfte)          – notwendigen Fach- und Führungskräfte-
                        zukunftsorientiert zu gestalten. Die Finanz-        bestand durch mittelfristige Planung zu
                        verwaltung kann nur weiter erfolgreich sein,        sichern.
                        wenn es ihr gelingt, die Mitarbeiterinnen
                        und Mitarbeiter zu halten, entsprechend               Die Finanzverwaltung Nordrhein-West-
                        ihrer Talente bestmöglich zu entwickeln und       falen bietet attraktive Rahmenbedingungen.
                        kluge Köpfe auf einem umkämpften Arbeits-         Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und
                        markt für sich zu gewinnen. Das heißt, bei        eine angemessene Work-Life-Balance sind
                        der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der       wichtige Wettbewerbsfaktoren. Arbeitszeit-
                        Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen steht        modelle werden örtlich und zeitlich flexibel
                        der Mensch im Mittelpunkt.                        auf die Bedürfnisse der Beschäftigten ab-
                            Die wichtigsten Ziele des neuen Perso-        gestimmt und berücksichtigen dabei eine
                        nalentwicklungskonzeptes, des PEK LG 2,           effiziente Aufgabenerledigung.
                        sind daher:

                                                                                                                         5
Das neue Personalentwicklungskonzept der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.
190820_PEK   20/8/19   17:17   Seite 6

                         Leitgedanken der                                die genannten Verwaltungsziele zu ver-
                         Personalentwicklung                             nachlässigen. Offenheit für neue Ideen,
                                                                         empathischer Umgang mit den Mitarbei-
                         1.    Allgemeine Leitgedanken                   terinnen und Mitarbeitern und die Fähig-
                                                                         keit, den Sinn des Arbeitsauftrages der
                                   ine individuelle Weiterentwicklung    Finanzverwaltung überzeugend zu ver-

                         E         führt nur dann zu nachhaltiger
                                   Zufriedenheit der Beschäftigten,
                                   wenn sie deren Wünschen, Kennt-
                         nissen und Fähigkeiten entspricht. Dabei
                         werden die Leitgedanken des Nachteilsaus-
                                                                         mitteln, sind zentrale Anforderungen an
                                                                         die Führungskräfte. Ihr Führungserfolg
                                                                         wird im besonderen Maße auch davon ab-
                                                                         hängen, wie es ihnen gelingt, die individu-
                                                                         elle Personalentwicklung ihrer Mitarbei-
                         gleichs im Sinne des Sozialgesetzbuchs IX       terinnen und Mitarbeiter aktiv zu ermög-
                         berücksichtigt. Die passgenaue Stellenbe-       lichen.
                         setzung spielt auch für die Funktionsfähig-         Die Führungskräfte werden ihrer an-
                         keit der Verwaltung eine zentrale Rolle.        spruchsvollen Aufgabe gerecht, indem sie
                             Das Personalentwicklungskonzept for-        ihre persönlichen Stärken einsetzen und
                         muliert die Erwartungen an die Mitarbeite-      Gestaltungsspielräume nutzen, um die
                         rinnen und Mitarbeiter und zeigt berufliche     operativen Ziele ihres jeweiligen Tätig-
                         Perspektiven auf.                               keitsbereichs zu erreichen. Die Bereit-
                             Ein flexibler Personaleinsatz setzt brei-   schaft, sich regelmäßig auch in Führungs-
                         tes Erfahrungswissen voraus. Um dieses          themen fortzubilden, wird erwartet. Spit-
                         sicher aufzubauen, müssen verschiedene          zenführungspositionen können nur über-
                         Aufgaben und Stellen übernommen werden.         nommen werden, wenn ein breiter Erfah-
                             Um den Interessen und Fähigkeiten der       rungshorizont entwickelt ist. Werdegangs-
                         einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter      ziele können nur erreicht werden, wenn
                         gerecht zu werden, ist eine enge Koopera-       verschiedene berufliche Einsatzgebiete
                         tion zwischen Vorgesetzten und Beschäf-         (Bausteine) erfolgreich absolviert werden.
                         tigten unerlässlich. Dazu gibt es eine regel-   Der Umfang der Führungsverantwortung
                         mäßige Berufliche Entwicklungsberatung.         nimmt dabei stetig zu.
                         Sie stellt die dienstlichen Notwendigkeiten         Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben
                         dar und gleicht sie mit den Wünschen der        können grundsätzlich auch in Teilzeit, Tele-
                         Beschäftigten ab. Dennoch sollten die           arbeit, Jobsharing sowie anderen Arbeits-
                         Beschäftigten ihre berufliche Entwicklung       organisationsformen wahrgenommen wer-
                         eigeninitiativ in die Hand nehmen und die       den und sind in dieser Form für beide Ge-
                         Angebote aktiv nutzen.                          schlechter in Leitungsfunktionen zu fördern.

                         2.    Leitgedanken für alle
                               Führungskräfte

                                    ie Finanzverwaltung Nordrhein-

                         D          Westfalen orientiert sich an vier
                                    strategischen Verwaltungszielen:
                                    Aufgabenerfüllung, Mitarbeiter-
                         orientierung, Bürgerorientierung und Wirt-
                         schaftlichkeit.
                             An die Beschäftigten stellen die zu er-
                         ledigenden Aufgaben Anforderungen, die
                         gerade im Hinblick auf die fortschreitende
                         Digitalisierung einem stetigen Wandel un-
                         terliegen.
                             Im Wandel haben die Führungskräfte
                         der Finanzverwaltung eine wichtige Auf-
                         gabe als Vorbild: sie begleiten die Verände-
                         rungsprozesse zielorientiert und sichern
                         die Erledigung des Tagesgeschäftes, ohne
       6
Das neue Personalentwicklungskonzept der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.
190820_PEK   20/8/19   17:17   Seite 7

                        B. Führungsleitbild                         1.   Aufmerksamkeit und individuelle
                                                                         Zuwendung

                                                                    Führungskräfte gestalten tragfähige und
                                  ie im folgenden beschriebenen     vertrauensvolle Arbeitsbeziehungen. Dabei

                        D         Dimensionen fördern Führungs-
                                  kräfte

                        – durch die eigene Vorbildlichkeit und
                                                                    legen wir großen Wert auf ein wertschät-
                                                                    zendes Miteinander. Dies bringen wir zum
                                                                    Ausdruck, indem wir einen persönlichen
                                                                    Kontakt zu unseren Mitarbeiterinnen und
                                                                    Mitarbeitern aufbauen und Interesse an
                          Glaubwürdigkeit Einfluss zu nehmen        den Menschen zeigen (zum Beispiel mel-
                                                                    den wir uns bei guten Arbeitsergebnissen
                        – durch klare Ziele und Visionen zu moti-   persönlich und geben Feedback).
                          vieren                                        Um sowohl Über- als auch Unterforde-
                                                                    rungen zu vermeiden, sind wir aufmerk-
                        – Selbstständigkeit und Selbstwirksam-      sam für individuelle Stärken und Schwä-
                          keit bei anderen zu fördern               chen als auch Interessenlagen unserer Be-
                                                                    schäftigten. Beim Auftreten von Problem-
                        – individuelle Wertschätzung zu leben       lagen wägen wir ab, Mut und Motivation
                                                                    zur Selbsthilfe zu unterstützen oder im Fall
                        – die Entwicklung der Mitarbeiterinnen      von Handlungsbedarf selber aktiv zu wer-
                          und Mitarbeiter zu stärken.               den (zum Beispiel Konfliktlösungen her-
                                                                    beizuführen). In besonderen Belastungssi-
                                                                    tuationen unserer Beschäftigten reagieren
                                                                    wir selbst angemessen empathisch und
                                                                    reflektieren dabei auch selbstkritisch un-
                                                                    sere eigenen Reaktionen und Gefühle.

                                                                                                                   7
Das neue Personalentwicklungskonzept der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.
190820_PEK   20/8/19   17:17   Seite 8

                         2.    Fördern und Entwickeln                  Arbeitsaufträge ausreichend konkret for-
                                                                       muliert. Im Umgang mit unserer eigenen
                         Wir schaffen im Rahmen unserer Möglich-       Auslastung sind wir uns unserer Vorbild-
                         keiten für unsere Mitarbeiterinnen und Mit-   rolle bewusst und beachten unsere eigene
                         arbeiter die bestmöglichen Voraussetzun-      Fürsorge.
                         gen zur Befähigung der Aufgabenerledi-
                         gungen.
                             Dies setzt voraus, individuelle Poten-    5.   Kollegialität und Miteinander
                         ziale zu kennen und angemessen fordern-
                         de Aufgaben zu vergeben. Beschäftigte         Wir gehen als Vorbild voran, wenn es um
                         sollen erleben, dass sie ihre persönlichen    die gegenseitige Unterstützung und ko-
                         Fähigkeiten einbringen können und Erfolgs-    operative Zusammenarbeit geht. Für an-
                         erlebnisse bei der Aufgabenerledigung         dere schaffen wir die Rahmenbedingun-
                         haben.                                        gen, damit sich Netzwerke bilden können
                             Wir fördern die berufliche und persön-    und Raum für Zusammenarbeit besteht.
                         liche Entwicklung durch entsprechende         Bei der Aufgabenverteilung beachten wir
                         Stärkung fachbezogener Kompetenzen.           nach Möglichkeit kooperatives Arbeiten.
                         Hierzu führen wir regelmäßige Berufliche         Für die Förderung eines respektvollen
                         Entwicklungsberatungen durch. Wir ver-        Umgangs und eines freundlichen Klimas
                         mitteln Vertrauen in Fähigkeiten und über-    sind wir ein gutes Vorbild. Dazu ermögli-
                         tragen Verantwortung angemessen, um           chen wir auch soziale Angebote zum Mit-
                         selbstständiges und eigenverantwortliches     einander und Teamgeist, um den Teamge-
                         Arbeiten zu fördern. Wenn wir in die Aufga-   danken zu fördern.
                         benerledigung konkret eingreifen, dann           In unseren Teams wecken wir Verständ-
                         regen wir gezielt dazu an, neue Wege zu       nis und Akzeptanz für unterschiedliche
                         denken und Bewährtes zu hinterfragen.         Leistungsfähigkeiten und agieren dabei be-
                                                                       wusst im Spannungsfeld individueller Lö-
                                                                       sungen und der Teaminteressen aller.
                         3.    Kommunikation

                         Wir schaffen Strukturen für eine offene       6.   Leistungsorientierung
                         Kommunikation im persönlichen Kontakt,
                         die das Geben und Nehmen von bestätigen-      Wir verfügen über hervorragendes arbeits-
                         dem und kritischem Feedback ermöglicht.       relevantes Wissen und setzen dieses zur
                         Gutes Zuhören ist dabei grundlegend. Die      bestmöglichen Erfüllung unserer Aufga-
                         Informationsflüsse gestalten wir in unseren   ben ein. Wir aktualisieren unser Wissen
                         Zuständigkeitsbereichen so, dass Transpa-     kontinuierlich durch berufliche Weiterbil-
                         renz zu Entscheidungen als auch der Sinn      dungen und Entwicklung.
                         von Aufgaben oder Neuerung verständlich           Wir zeigen selber Einsatz- und Leistungs-
                         wird.                                         bereitschaft und fordern Gleiches auch von
                             Unsere Kommunikation hat Klarheit         unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
                         und Orientierung zum Ziel.                    indem wir offen zeigen, dass wir viel von ihnen
                                                                       erwarten. Wir spornen Beschäftigte zu hohen
                                                                       Leistungen an und loben diese aktiv, wenn
                         4.    Aufgaben und Abläufe                    Erfolge erzielt wurden.

                         Zur Erreichung der Ziele vergeben wir
                         Aufgaben in koordinierten Abläufen. Die       7.   Verantwortungsübernahme
                         aktuelle Auslastung im eigenen Bereich
                         haben wir dabei stets im Blick. Wir vermei-   Wir sind uns der Verantwortung und der
                         den Überforderungen (in Bezug auf Menge       Vorbildrolle als Führungskraft bewusst.
                         und auf Können) und streben eine gleich-      Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
                         mäßige und faire Belastung unter ange-        tern vermitteln wir Verlässlichkeit und
                         messenen Rahmenbedingungen an (zum            Loyalität, indem wir klare Standpunkte be-
                         Beispiel setzen wir uns für realistische      ziehen und uns an getroffene Absprachen
                         Bearbeitungszeiträume ein). Dabei sind        auch halten.
       8
190820_PEK   20/8/19   17:17   Seite 9

                            Es gilt für uns, im Bedarfsfall schnell zu   schäftigten regen wir an, für diese Ziele
                        entscheiden und klare Prioritäten zu setzen.     gemeinsam zu arbeiten, indem wir zum
                        Initiativen werden von uns ergriffen sowie       Beispiel über das „Warum“ des Arbeits-
                        Aktionen und Projekte proaktiv vorange-          auftrags innerhalb der Finanzverwaltung
                        trieben. Besonders in herausfordernden           mit ihnen sprechen. Zukunftsbilder wer-
                        Situationen zeigen wir gegenüber Mitarbei-       den von uns erstrebenswert vermittelt und
                        terinnen und Mitarbeitern Rückendeckung.         mit ihren realistischen Erfolgsaussichten
                        Wenn unsere Ziele nicht erreicht werden,         dargestellt.
                        reflektieren wir selbstkritisch, kommuni-
                        zieren offen und erkundigen uns, was wir
                        hätten besser machen können.

                        8.     Veränderungsbereitschaft

                        Uns ist bewusst, dass die Realisierung der
                        Ziele und Aufgaben der gesamten Finanz-
                        verwaltung der eigenen Aufgabenerledi-
                        gung und unseren eigenen Absichten über-
                        geordnet ist. So denken wir für andere mit,
                        auch bereichsübergreifend (zum Beispiel
                        auch im Austausch personeller Ressour-
                        cen) und geben unsere eigenen Positionen
                        für übergeordnete Ziele oder Veränderun-
                        gen auf.
                            Wir suchen selber aktiv nach Verbesse-
                        rungen für unseren Bereich. Neuerungen
                        gegenüber geben wir uns offen, indem wir
                        zum Beispiel aufgeschlossen gegenüber
                        anderen Meinungen und Vorgehensweisen
                        sind. Wie nehmen andere Perspektiven ein
                        und hinterfragen bewährte Standpunkte.
                            Wir vermitteln Zuversicht in Verände-
                        rungen gegenüber Mitarbeiterinnen und
                        Mitarbeitern, indem wir selber neugierig
                        sind, dazu anregen Dinge auszuprobieren
                        und ein Klima schaffen, das zu kreativen
                        Ideen ermutigt. Hierzu gestalten wir eine
                        Atmosphäre der Sicherheit, auch auf die
                        Gefahr hin, dass Fehler gemacht werden.
                        Fehler verstehen wir als Verbesserungs-
                        chance und Lernmöglichkeit.

                        9.     Begeisterungsfähigkeit

                        Wir kennen unsere Mitarbeiterinnen und
                        Mitarbeiter mit ihren individuellen Moti-
                        ven. Bei der Verteilung von Aufgaben als
                        auch der Planung künftiger Aktionen oder
                        Projekte berücksichtigten wir diese in
                        Gesprächen. Dabei treten wir authentisch
                        auf und zeigen Integrität.
                           Für den eigenen Arbeitsbereich haben
                        wir ein klares Bild davon, wohin sich der
                        Bereich bewegt. Gegenüber unseren Be-
                                                                                                                     9
190820_PEK   20/8/19   17:17   Seite 10

                         C. Berufliche Entwick-                         Einzelnen bzw. den Einzelnen verdeutlichen
                                                                        und sich andererseits konkret an der zu be-
                         lungsberatung und                              ratenden Person und deren Entwicklungs-
                         Nachfolgemanagement                            möglichkeiten orientieren. Ein weiteres Ziel
                                                                        der individuellen Beratung ist, eine mög-
                                                                        lichst hohe Übereinstimmung zwischen in-
                                                                        dividuellen Kompetenzen, den stellenspezi-
                         Die Berufliche Entwicklungsberatung und        fischen Anforderungen und den dienstli-
                         das Nachfolgemanagement sind die zen-          chen Notwendigkeiten zu erreichen. Zu-
                         tralen Elemente des neuen Personalent-         gleich soll sich ein wertschätzender Prozess
                         wicklungskonzepts.                             etablieren, der von den Beschäftigten als
                                                                        hilfreich und konstruktiv empfunden wird
                                                                        und eine entsprechend breite Akzeptanz
                                                                        erfährt. Das setzt voraus, dass die Füh-
                         I.    Berufliche Entwicklungs-                 rungskräfte Stärken und Entwicklungspo-
                                                                        tenziale ihrer Mitarbeiterinnen und Mitar-
                               beratung
                                                                        beiter ehrlich und sachgerecht einschätzen
                                                                        und dies im Gespräch auch klar kommuni-
                                  ür die jährlich anzubietende Beruf-   zieren. Die eigene Entwicklung soll so für die

                         F        liche Entwicklungsberatung tra-
                                  gen die Führungskräfte besondere
                                  Verantwortung. Die Beratung stärkt
                         die Eigenverantwortung der Beschäftigten
                         deutlich und bietet ihnen eine Orientie-
                                                                        Beschäftigten transparenter werden. Trans-
                                                                        parenz bedeutet, dass den Beschäftigten
                                                                        die Perspektiven eröffnet werden, die den
                                                                        eigenen Stärken entsprechen und die die
                                                                        Vorgesetzten unterstützen.
                         rungshilfe für die Karriereplanung. Sie ist        Flankierend muss ein laufender Abstim-
                         Teil des jährlichen Mitarbeitergesprächs.      mungsprozess innerhalb der Behörde aber
                             Das Beratungsgespräch soll einerseits      gegebenenfalls auch mit dem Ministerium
                         die Erwartungen des Arbeitgebers an die        der Finanzen und der Oberfinanzdirektion
       10
190820_PEK   20/8/19   17:17   Seite 11

                        erfolgen, um vorab unter Berücksichtigung     Führungskräften zu sichern. Hierdurch
                        der Rahmenbedingungen die Möglichkei-         sollen alle Dienststellen, vornehmlich die
                        ten der oder des Einzelnen abschätzen und     Festsetzungsfinanzämter, zukünftig gleich-
                        einordnen zu können. Um eine mittelfris-      mäßiger belastet werden.
                        tige Planung aufbauen und fortschreiben            Die notwendigen Nachbesetzungen
                        zu können, ist es wichtig, dass die Inhalte   werden durch die Oberfinanzdirektion für
                        der Gespräche dokumentiert werden. Nur        einen sechsjährigen Planungszeitraum
                        so können die angesprochenen Themen           prognostiziert. An diesem orientiert ent-
                        und Ergebnisse auch bei einem Wechsel         wickeln die Festsetzungsfinanzämter ge-
                        der Führungskraft weitergegeben werden.       stützt auf die Ergebnisse der Beruflichen
                        Für eine nachhaltige Akzeptanz ist es be-     Entwicklungsberatung entsprechend qua-
                        sonders wichtig, dass die von den Füh-        lifiziertes Personal. Der vorgesehene Zeit-
                        rungskräften unterstützten Planungen,         raum umfasst mehrere Beurteilungsstich-
                        zum Beispiel Fortbildungen, Hospitationen     tage. Auf diese Weise wird sichergestellt,
                        oder Einsätze, im Rahmen des Möglichen        dass die entsprechende Personalentwick-
                        auch umgesetzt werden.                        lung mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf
                                                                      gezielt erfolgen kann.
                                                                           Die regelmäßige jährliche Wiederholung
                                                                      des Prozesses optimiert die passgenaue
                        II. Nachfolgemanagement                       Besetzung nachhaltig. Die Dienststellenlei-
                                                                      tungen der Finanzämter verantworten die
                                                                      entsprechende Personalentwicklung ihrer
                                  as Nachfolgemanagement um-          Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erhal-

                        D         fasst alle Dienststellen der Fi-
                                  nanzverwaltung. Es zielt darauf
                                  ab, qualifiziertes Personal den
                        Funktionsfinanzämtern, den Aus- und Fort-
                        bildungseinrichtungen, der Oberfinanzdi-
                                                                      ten ebenfalls eine größere Planungssicher-
                                                                      heit. Über ämterbezogene Vereinbarungen,
                                                                      die die jeweils aktuellen Änderungen der
                                                                      Rahmenbedingungen berücksichtigen, ko-
                                                                      ordiniert und steuert die Oberfinanzdirek-
                        rektion, dem Rechenzentrum der Finanz-        tion den Gesamtprozess. Die jeweils zustän-
                        verwaltung, dem Landesamt für Besoldung       digen Personalvertretungen werden im
                        und Versorgung, dem Landesamt für Finan-      Rahmen der vertrauensvollen Zusammen-
                        zen und dem Ministerium der Finanzen zu-      arbeit über die Ergebnisse der ämterbezo-
                        zuführen und die Entwicklung von künftigen    genen Vereinbarungen informiert.

                                                                                                                    11
190820_PEK   20/8/19   17:17   Seite 12

                         D. Laufbahngruppe 2.1                          – Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter im
                                                                          Ministerium der Finanzen
                         I.    Grundsätze der                           – Sachgebietsleiterin/Sachgebietsleiter
                                                                          LG 2.1
                               Beruflichen Entwicklung                  – Berufliche Entwicklung innerhalb der
                                                                          LG 2 (§ 25 LVO)

                                  achliche Qualifikation und breites

                         F        Erfahrungswissen sind für den not-
                                  wendigen flexiblen Personaleinsatz
                                  unabdingbar. Die Berufliche Ent-
                         wicklung braucht einen stetigen Wechsel
                         der Einsätze (Bausteine) alle drei bis zehn
                                                                        1.2.1   Einsatz im Funktionsfinanzamt

                                                                        Ein Einsatz in einem Funktionsfinanzamt ist
                                                                        frühestens fünf Jahre nach der Laufbahn-
                                                                        prüfung möglich, es sei denn, es liegen im
                         Jahre. Hierbei begleiten die jeweiligen Vor-   Einzelfall dringende dienstliche Gründe vor.
                         gesetzten ihre Mitarbeiterinnen und Mit-
                         arbeiter durch kontinuierliche Berufliche
                         Entwicklungsberatung. Zentrales Anliegen       1.2.1.1 Einsatz im Finanzamt für Groß-
                         der individuellen Beratung ist, eine mög-              und Konzernbetriebsprüfung
                         lichst hohe Übereinstimmung zwischen
                         individuellen Kompetenzen, den stellenspe-     Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter
                         zifischen Anforderungen und den dienst-        können die Besoldungsgruppe A 12 errei-
                         lichen Notwendigkeiten zu erreichen. Aus       chen. Für Prüferinnen und Prüfer bietet
                         dienstlichen bzw. behinderungsbedingten        sich eine Entwicklung bis zur Besoldungs-
                         Gründen oder sozialen Indikatoren von be-      gruppe A 13 BA.
                         sonderem Gewicht kann die Dienststellen-           Der Wechsel in ein Finanzamt für Groß-
                         leitung einen Einsatz auch über zehn Jahre     und Konzernbetriebsprüfung setzt eine
                         hinaus ermöglichen.                            mindestens dreijährige erfolgreiche Tätig-
                                                                        keit in einer Firmenstelle bzw. in einem Ver-
                                                                        anlagungsbezirk für Körperschaften oder
                         1.    Eckpunkte der Personalentwicklung        Personengesellschaften voraus.
                                                                            Zusätzlich sollte ein mindestens dreijäh-
                         1.1   Berufliche Entwicklung im                riger Einsatz im Arbeitsbereich Außenprü-
                               Festsetzungsfinanzamt                    fung absolviert werden. Dieser Einsatz kann
                                                                        durch ein besonderes Einarbeitungskonzept
                         Beschäftigte, die als Sachbearbeiterin bzw.    des Finanzamts für Groß- und Konzernbe-
                         Sachbearbeiter oder Prüferin bzw. Prüfer       triebsprüfung (insbesondere spezifische
                         im Festsetzungsfinanzamt eingesetzt sind,      Prüfungsprogramme) ausgeglichen werden,
                         können die Besoldungsgruppe A 12 errei-        wenn der Bedarf der Finanzämter für Groß-
                         chen. Nach der Laufbahnprüfung soll grund-     und Konzernbetriebsprüfung nicht mit ent-
                         sätzlich eine Veranlagungstätigkeit (dazu      sprechend qualifiziertem Personal gedeckt
                         zählt auch die Erbschafts- und Schenkung-      werden kann.
                         steuerstelle) anschließen. So werden grund-        Die Tätigkeit beginnt mit einem mehr-
                         legende Erfahrungen im Bereich der Orga-       jährigen Einsatz in der Prüfung von solitären
                         nisation vermittelt und ein Überblick gege-    Großbetriebs-Fällen. Im Anschluss ergeben
                         ben, wie die einzelnen Stellen des Finanz-     sich folgende Entwicklungsmöglichkeiten,
                         amtes zusammenwirken. Die weiteren Ein-        die sich an den individuellen Fähigkeiten
                         sätze sind flexibel.                           orientieren und Gegenstand der Beruflichen
                                                                        Entwicklungsberatung sind:
                                                                        – Sonderaufgaben (zum Beispiel: Funk-
                         1.2 Werdegangsziele                                tion als Ansprechpartnerin/Ansprech-
                                                                            partner oder Fachprüferin/Fachprüfer)
                         Allen Beschäftigten der LG 2.1 stehen die      – Prüfungstätigkeiten in einem Konzern-
                         folgenden Werdegangsziele offen:                   team.
                         – Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter, Prü-
                             ferin/Prüfer oder Fahndungsprüferin/            Bei Interesse und entsprechender Qua-
                             Fahndungsprüfer im Funktionsfinanzamt      lifikation ist es auch möglich, in die Füh-
       12
190820_PEK   20/8/19   17:17   Seite 13

                        rungswerdegänge zu wechseln. Vor einem        bietet sich eine Entwicklung bis zur Besol-
                        Einsatz als Sachgebietsleiterin oder Sach-    dungsgruppe A 13 BA.
                        gebietsleiter im Finanzamt für Groß- und          Der Wechsel in ein Finanzamt für Steu-
                        Konzernbetriebsprüfung sollte ein erfolg-     erstrafsachen und Steuerfahndung setzt
                        reicher Einsatz als Führungskraft im Fest-    eine jeweils mindestens dreijährige erfolg-
                        setzungsfinanzamt (siehe Ziffer D.I.1.2.3)    reiche Tätigkeit in
                        absolviert worden sein. Dies gilt nicht für   – der Veranlagung oder der Rechtsbe-
                        die Spezial-Sachgebietsleitungen (Erlass          helfsstelle und
                        vom 03.11.2016 – P 1400 – 32/P 1400 – 49 –    – der Außenprüfung oder der Neuauf-
                        II A 3).                                          nahmestelle oder der Erhebungsstelle
                             Angesichts des hohen Einarbeitungs-          voraus.
                        aufwandes wird im Regelfall erwartet, dass
                        Prüferinnen bzw. Prüfer nach der Einarbei-        Für den Fall, dass der jeweilige Perso-
                        tung mindestens sechs Jahre in einem          nalbedarf nicht mit Beamtinnen und Be-
                        Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebs-      amten gedeckt werden kann, die die oben
                        prüfung verbleiben.                           beschriebenen Voraussetzungen erfüllen,
                             Ein späterer Wechsel zwischen Funkti-    muss die Bewerberin bzw. der Bewerber
                        onsfinanzämtern oder zu anderen Dienst-       aber mindestens einen der oben genann-
                        stellen ist möglich.                          ten Einsätze durchlaufen haben.
                                                                          Ein Einsatz in der Steuerfahndung er-
                                                                      fordert einen vorhergehenden Einsatz in
                        1.2.1.2 Einsatz im Finanzamt für              der Außenprüfung.
                                Steuerstrafsachen und                     Soweit der Bedarf in der Steuerfahn-
                                Steuerfahndung                        dung nicht mit entsprechend qualifiziertem
                                                                      Personal gedeckt werden kann, muss der
                        Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter       fehlende Einsatz durch ein besonderes Ein-
                        können die Besoldungsgruppe A 12 errei-       arbeitungskonzept des Finanzamts für Steu-
                        chen. Für Fahndungsprüferinnen und -prüfer    erstrafsachen und Steuerfahndung oder
                                                                                                                    13
190820_PEK   20/8/19   17:17   Seite 14

                         eine Einarbeitung in der Amtsbetriebs-         im Festsetzungsfinanzamt absolviert wor-
                         prüfung eines Festsetzungsfinanzamtes          den sein (siehe Ziffer D. I. 1.2.3).
                         ausgeglichen werden.                               Angesichts des hohen Einarbeitungs-
                            Für die Beamtinnen und Beamten der          aufwandes wird im Regelfall eine Mindest-
                         Finanzämter für Steuerstrafsachen und          einsatzzeit in einem Finanzamt für Steuer-
                         Steuerfahndung ergeben sich folgende Ein-      strafsachen und Steuerfahndung von sechs
                         satzmöglichkeiten, die sich an den indivi-     Jahren nach Absolvierung der Einarbei-
                         duellen Fähigkeiten orientieren und Gegen-     tungszeit erwartet.
                         stand der Beruflichen Entwicklungsbera-            Ein späterer Wechsel zwischen Funkti-
                         tung sind:                                     onsfinanzämtern oder zu anderen Dienst-
                         – Tätigkeit in Straf- und Bußgeldsachen-       stellen ist möglich.
                            stellen (STRABUST)
                         – mehrjährige Tätigkeit im Allgemein-
                            bereich der Steuerfahndungsstellen          1.2.2   Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter
                            (STEUFAST)                                          im Ministerium der Finanzen
                         – Spezialisierung (zum Beispiel: auf Um-
                            satzsteuerkarusselle oder Großverfah-       Als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter
                            ren; im Team „Organisierte Kriminalität“    im Ministerium der Finanzen können Be-
                            oder „Geldwäschegesetz“).                   schäftigte ab Besoldungsgruppe A 9 EA mit
                                                                        der Entwicklung bis zur Besoldungsgruppe
                             Je nach Interesse und entsprechender       A 13 BA eingesetzt werden. Das Ministerium
                         Qualifikation kann sich darüber hinaus spä-    der Finanzen bietet neben dem Fachbereich
                         ter die Möglichkeit für einen Wechsel in die   Steuerrecht weitere interessante Aufgaben-
                         Führungswerdegänge ergeben. Vor einem          bereiche, die sich auf nahezu alle Rechts-
                         Einsatz als Sachgebietsleiterin oder Sach-     gebiete erstrecken. Die Tätigkeit zeichnet
                         gebietsleiter in einem Finanzamt für Steu-     sich besonders dadurch aus, strategisch
                         erstrafsachen und Steuerfahndung sollte        und konzeptionell politiknahe Felder mitge-
                         ein erfolgreicher Einsatz als Führungskraft    stalten zu können.

       14
190820_PEK   20/8/19   17:17   Seite 15

                            Die Tätigkeit kann dauerhaft erfolgen.      rungsrelevantes Verhalten in hinreichender
                        Grundsätzlich kann jederzeit in alle Behör-     Form gezeigt hat.
                        den der Finanzverwaltung gewechselt werden.        Im Regelfall ist der Ersteinsatz als Sach-
                            Das Ministerium der Finanzen bietet in-     gebietsleiterin oder Sachgebietsleiter mit
                        teressierten Beschäftigten jährlich mindes-     einem Wechsel des Finanzamtes zu verbin-
                        tens eine Informationsveranstaltung an.         den. Hiervon kann ausnahmsweise abge-
                        Teilnahmewünsche sind im Rahmen der Be-         wichen werden, wenn:
                        ruflichen Entwicklungsberatung festzuhal-       – die Beamtin oder der Beamte schwer-
                        ten und von der Dienststellenleitung un-           behindert und ein Wechsel des Finanz-
                        mittelbar an das Personalreferat des Minis-        amtes aus behinderungsbedingten
                        teriums der Finanzen weiterzuleiten.               Gründen ausgeschlossen ist.
                                                                        – die Beamtin oder der Beamte aus fami-
                                                                           liären Gründen teilzeitbeschäftigt und
                        1.2.3 Sachgebietsleiterin/                         durch den neuen Weg zum Arbeitsplatz
                              Sachgebietsleiter LG 2.1                     die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
                                                                           gefährdet ist.
                        Die Tätigkeit als Sachgebietsleiterin bzw.      – ein Amtswechsel gesetzlichen Benach-
                        Sachgebietsleiter ist ab dem 01.04.2019            teiligungsverboten zuwider liefe (zum
                        mit A 13 BA bewertet und bietet entspre-           Beispiel nach dem Landespersonalver-
                        chende Entwicklungsmöglichkeiten. Künf-            tretungsgesetz oder nach dem SGB IX).
                        tige Sachgebietsleiterinnen und Sachge-
                        bietsleiter sollen möglichst viele Schlüssel-      Führungskräfte erweitern ihren Erfah-
                        kompetenzen des Anforderungsprofils er-         rungshorizont in der neuen Funktion, in-
                        werben, bevor sie die Führungsförderungs-       dem sie in den ersten vier bis acht Jahren
                        eignung (FFE) erhalten. Neben der fachli-       entweder in ein anderes Amt rotieren oder
                        chen Kompetenz steht im Vordergrund, so-        (vor Ort) ihr überwiegendes Aufgabenge-
                        ziale Kompetenzen zu entwickeln.                biet wechseln.
                            Ob die Kompetenzen für die Übernah-
                        me einer Führungsfunktion vorliegen, wird
                        erstmals in der Beurteilung in der Besol-       1.2.4 Berufliche Entwicklung durch
                        dungsgruppe A 12 entschieden. Die in Be-              Qualifikation innerhalb der LG 2
                        tracht kommenden Beschäftigten nehmen
                        an den Quervergleichsgesprächen teil (sie-      Die Berufliche Entwicklung durch modu-
                        he auch Ziffer D. II. 1.3).                     lare Qualifizierung setzt voraus:
                            Für zukünftige Führungskräfte ist ein       – mindestens ein Amt der Besoldungs-
                        breites Erfahrungswissen von besonderer             gruppe A 12 seit mindestens zwei Jahren
                        Bedeutung. Es muss in mindestens drei be-       – Spitzennote in den beiden letzten Beur-
                        ruflichen Bausteinen, mit jeweils mehrjäh-          teilungen, die mindestens zwei Jahre
                        riger Tätigkeit (drei bis zehn Jahre) erwor-        auseinanderliegen müssen
                        ben werden. Enthalten sein muss mindes-         – Zulassung zur modularen Qualifizie-
                        tens ein einmaliger Wechsel des Arbeits-            rung (mit Vergabe der zweiten Spitzen-
                        bereichs. Auch danach wird eine kontinu-            note)
                        ierliche Rotation erwartet.                     – erfolgreicher Abschluss der Qualifizierung
                            Nach einem mindestens sechsjährigen         – zehnmonatige Erprobung.
                        Einsatz im Ministerium der Finanzen, in der
                        Oberfinanzdirektion oder im Funktionsbe-           Nach einer erfolgreichen Beruflichen
                        reich kann auf den dritten beruflichen Bau-     Entwicklung sind alle Werdegangsziele der
                        stein verzichtet werden.                        LG 2.2 erreichbar.
                            Zukünftige Führungskräfte müssen
                        fachliche und soziale Querschnittsaufga-
                        ben (führungsrelevantes Verhalten) erfolg-      2.   Einsatz in der Oberfinanzdirektion
                        reich wahrgenommen haben, die einen
                        Rückschluss auf ihre Führungskompetenz          Die Tätigkeit als Sachbearbeiterin oder
                        zulassen. Die Dienststellenleitungen ent-       Sachbearbeiter in der Oberfinanzdirektion
                        scheiden und dokumentieren in der Beur-         ist regelmäßig zeitlich begrenzt und daher
                        teilung, ob die oder der Beschäftigte füh-      kein Werdegangsziel.
                                                                                                                        15
190820_PEK   20/8/19   17:17   Seite 16

                             Eine gezielte Personalrotation gibt der     ten in ihrer beruflichen Entwicklung geziel-
                         Oberfinanzdirektion immer wieder wichtige       ter beraten und gefördert werden.
                         Impulse aus den Finanzämtern für ihre               Die Anforderungsprofile tragen in ihrer
                         Steuerungsfunktion und sichert die Praxis-      Gesamtheit dazu bei, den Personaleinsatz
                         nähe.                                           und die Personalentwicklung transparent
                             Die Verweildauer in der Oberfinanzdirek-    zu gestalten und zugleich die Eigenverant-
                         tion beträgt grundsätzlich sechs bis neun       wortung der Beschäftigten zu stärken. Da-
                         Jahre. Das Einsatzgebiet kann innerhalb der     rüber hinaus bilden sie die Grundlage für
                         Oberfinanzdirektion gewechselt werden,          eine qualifizierte Personalauswahl und die
                         ohne die Höchstverweildauer zu beeinflus-       Ermittlung des konkreten Aus- und Fortbil-
                         sen. Sie kann in Ausnahmefällen verlängert      dungsbedarfs.
                         werden, wenn dringende dienstliche Grün-
                         de vorliegen. Fachlich besonders qualifizier-
                         te Personen, deren Tätigkeit für die Aufga-     4.   Talentförderung
                         benwahrnehmung der Oberfinanzdirektion
                         von besonderer Bedeutung ist, können            Das PEK LG 2 bietet drei verschiedene För-
                         auch auf Dauer als Sachbearbeiterin bzw.        derprogramme, die sich an unterschied-
                         Sachbearbeiter eingesetzt werden. Ent-          liche Personenkreise richten. Die Teilneh-
                         wicklungsmöglichkeiten bestehen bis zur         merinnen und Teilnehmer der Förderpro-
                         Besoldungsgruppe A 13 BA.                       gramme werden durch Mentorinnen und
                             Ein erfolgreicher Einsatz in der Ober-      Mentoren intensiv begleitet.
                         finanzdirektion, der der Personal-Leitlinie
                         entspricht, vermittelt fachliche Vertiefung
                         und einen dienststellenübergreifenden Blick.    4.1 Förderprogramm Innen- und
                         Von daher fördert er in besonderem Maß              Außendienstmodell
                         die oben genannten Werdegangsziele zu er-
                         reichen.                                        Dieses Förderprogramm ermöglicht steu-
                             Im Rahmen der jährlichen Beruflichen        erfachlich besonders starken Berufsanfän-
                         Entwicklungsberatung werden auch die            gerinnen und Berufsanfängern, ihren Weg
                         Anschlusseinsätze unter enger Begleitung        hin zu den Werdegangszielen zu beschleu-
                         der Personalreferate vorbereitet.               nigen. Erstes Entwicklungsziel des Pro-
                                                                         gramms ist es, dass zusätzlich zu einer
                                                                         hoch ausgeprägten steuerfachlichen Kom-
                         3.    Anforderungsprofile                       petenz weitere Querschnittsqualifikationen
                                                                         entwickelt werden. Bei erfolgreicher Teil-
                         Die Anforderungsprofile beschreiben die         nahme im Förderprogramm kann in der
                         fachlichen und persönlichen Anforderun-         Beurteilung die besondere Leistung festge-
                         gen, die die Verwaltung in den verschiede-      stellt werden.
                         nen Arbeitsbereichen an die Mitarbeiterin-
                         nen und Mitarbeiter stellt. Sie bilden die
                         Grundlage für die individuelle Berufliche       4.2 Förderprogramm Master of Public
                         Entwicklungsberatung.                               Management an der Fachhochschule
                              Ein Rahmenanforderungsprofil legt die          für öffentliche Verwaltung NRW
                         grundlegenden Anforderungen für alle Sach-
                         bearbeiterinnen und Sachbearbeiter der          Das Förderprogramm richtet sich an ver-
                         Steuerverwaltung der Laufbahngruppe 2.1         waltungserfahrene Beamtinnen und Beamte
                         fest. Es beschreibt anhand von Anforde-         aus allen Dienststellen des Geschäftsbe-
                         rungsmerkmalen die erwarteten bzw. zu           reichs des Ministeriums der Finanzen, die
                         fördernden Kompetenzen der Beschäftigten.       durch früh gezeigtes Potenzial in besonde-
                              Über dieses Rahmenanforderungspro-         rer Weise für die Entwicklung in die LG 2.2
                         fil hinaus beschreiben Anforderungsprofile      geeignet sind. Bewerben können sich diese
                         für einzelne Einsatzbereiche besondere          Beschäftigten nach einer mindestens sie-
                         Anforderungen bzw. besondere Gewich-            benjährigen Dienstzeit nach der Probezeit.
                         tungen. Mit diesen stellenspezifischen Ge-          Nach dem Masterabschluss werden die
                         wichtungen bzw. Ergänzungen der Anfor-          Beamtinnen und Beamten ein Jahr als
                         derungsmerkmale können die Beschäftig-          Sachgebietsleitung erprobt und bei Erfolg
       16
190820_PEK   20/8/19   17:17   Seite 17

                        in der LG 2.2 als Führungskraft eingesetzt.   1.2 Wechsel in ein Funktionsfinanzamt
                        Im Anschluss können sie sich bis in die
                        Werdegangsziele der LG 2.2 entwickeln.        Die Personalzuführung zu den Funktions-
                                                                      finanzämtern wird jährlich landesweit aus-
                                                                      geschrieben.
                        4.3 Förderprogramm Jura                           Die Auswahlentscheidung erfolgt im
                                                                      Rahmen eines landeseinheitlichen standar-
                        Das Förderprogramm richtet sich an Be-        disierten Verfahrens, bei dem die Anforde-
                        rufsanfängerinnen und Berufsanfänger, die     rungsprofile der entsprechenden Stelle zu-
                        durch früh gezeigtes Potenzial in besonde-    grunde gelegt werden.
                        rer Weise für die Entwicklung in die LG 2.2
                        geeignet sind. Bewerben können sich Mit-
                        arbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach be-   1.3 Wechsel in die Sachgebietsleitung
                        standener Laufbahnprüfung mindestens
                        ein Jahr in der Finanzverwaltung tätig wa-    Stellen der Sachgebietsleitungen werden
                        ren und bereits einen Jurastudienplatz ha-    landesweit ausgeschrieben.
                        ben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer            Die Führungsförderungseignung wird
                        können während des Studiums ihre regel-       im Rahmen der Beurteilungen der Beam-
                        mäßige wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu    tinnen und Beamten der Besoldungsgrup-
                        50 Prozent reduzieren. Damit geht einher,     pen A 12 und A 13 BA im Einvernehmen mit
                        dass die Dienstbezüge reduziert werden.       der Oberfinanzdirektion vergeben (Tz. 9 der
                        Nach bestandenem erstem Staatsexamen          BuBR 2016).
                        wird für die Dauer des Referendariats beur-        Hier geht es darum, die Beschäftigten
                        laubt. Die Studiengebühren werden von der     auszuwählen, die der großen Verantwor-
                        Finanzverwaltung übernommen. Nach er-         tung für die ihnen anvertrauten Mitarbeite-
                        folgreichem Abschluss des zweiten Staats-     rinnen und Mitarbeiter entsprechen und
                        examens werden auch diese Beschäftigten       auch der übergreifenden Wirkung des Füh-
                        ein Jahr als Sachgebietsleitung erprobt       rungshandelns gerecht werden. Daher neh-
                        und bei Erfolg in der LG 2.2 als Führungs-    men alle Beschäftigten, die nach den Beob-
                        kraft eingesetzt. Danach ist die Entwick-     achtungen im Beurteilungszeitraum ggf. für
                        lung bis in die Werdegangsziele der LG 2.2    eine Führungsförderungseignung in Frage
                        möglich.                                      kommen, an Quervergleichsgesprächen
                                                                      teil. In dem Verfahren sollen zusätzliche Er-
                                                                      kenntnisse gewonnen werden, ob die vorge-
                                                                      schlagenen Personen die Kompetenzen des
                        II. Verfahrensregelungen                      Anforderungsprofils für Sachgebietsleitun-
                                                                      gen in den Finanzämtern erfüllen.
                        1.     Ausschreibungsverfahren                     Die Ergebnisse der Quervergleichsge-
                                                                      spräche fließen insoweit in die Beurteilun-
                        1.1    Wechsel innerhalb eines                gen ein. Die Beurteilungen werden nach
                               Festsetzungsfinanzamtes                Würdigung aller im Beurteilungszeitraum
                                                                      gewonnener Erkenntnisse durch die Ober-
                             m Anschluss an die Berufliche Ent-       finanzdirektion abschließend gezeichnet

                        I    wicklungsberatung empfiehlt sich an-
                             gesichts der kurzen Vorlaufzeiten für
                             die Planung des Personaleinsatzes in
                        den Dienststellen grundsätzlich eine Sam-
                        melausschreibung bzw. Interessenabfra-
                                                                      (Tz. 4.1.1 der BuBR 2016).

                                                                      2.   Tätigkeit als Personalratsmitglied
                                                                           bzw. als Vertrauensperson
                        ge. Eine Ausschreibung ist zwingend, wenn          schwerbehinderter Menschen
                        Sonderaufgaben zu besetzen sind, die
                        einen Rückschluss auf Führungskompe-          Aus der Tätigkeit als Personalratsmitglied
                        tenzen im Sinne des Anforderungsprofils       oder als Vertrauensperson für schwerbe-
                        Sachgebietsleiterin bzw. Sachgebietsleiter    hinderte Menschen darf den Beschäftig-
                        zulassen.                                     ten kein Nachteil im Beurteilungsverfah-
                                                                      ren entstehen. Es gelten die allgemeinen
                                                                      Regeln des LPVG (§ 7) und SGB IX (§ 179).
                                                                                                                      17
190820_PEK   20/8/19   17:17   Seite 18

                         E. Laufbahngruppe 2.2                                Ein Einsatz als Referatsleitung, Dienst-
                                                                          stellenleitung, Vertretung der Dienststel-
                         I.    Grundsätze der                             lenleitung (S II und S III im A 16 Z-Amt) so-
                                                                          wie als Fachexpertin bzw. Fachexperte,
                               Beruflichen Entwicklung                    setzt die entsprechende Funktionseignung
                                                                          voraus, die im Rahmen des Beurteilungs-
                                                                          verfahrens vergeben wird.
                                  ine erfolgreiche Tätigkeit als Füh-

                         E        rungskraft bis hin zur Übernahme
                                  von Spitzenführungspositionen
                                  setzt voraus, dass die Führungs-
                         kräfte im Laufe ihrer Dienstzeit einen um-
                         fassenden Erfahrungshorizont erwerben.
                                                                          1.2.1   Einweisungsjahr

                                                                          Das Einweisungsjahr dient nach § 5 StBAG
                                                                          der Einführung in die Verwaltung und ist
                             Den Karriereweg begleiten die jeweili-       dem Bausteinmodell vorgeschaltet.
                         gen Vorgesetzten durch kontinuierliche Be-
                         rufliche Entwicklungsberatung. Die Verant-
                         wortung, sich eigeninitiativ auf entspre-        1.2.2   Ersteinsatz im
                         chende Stellen zu bewerben, trägt jede                   Festsetzungsfinanzamt
                         Führungskraft selbst.
                                                                          Der Ersteinsatz im Festsetzungsfinanzamt
                                                                          dauert in Anbetracht der Vielzahl der Fach-
                         1.    Eckpunkte der Personalentwicklung          und Führungslehrgänge in der Regel drei
                                                                          Jahre. Die Sachgebietsleiterinnen und
                         1.1   Werdegangsziele                            Sachgebietsleiter sollten in dieser Zeit mög-
                                                                          lichst die Führungsaufgaben in der Veran-
                         Die Werdegangsziele der Laufbahngruppe 2.2       lagung, der Erhebungsstelle, der Rechts-
                         stehen allen Beschäftigten der Laufbahngrup-     behelfsstelle und im Außendienst wahrneh-
                         pe offen. Die Werdegangsziele der LG 2.2 sind:   men können und dabei ihre Kenntnisse der
                         – Dienststellenleitung                           Organisation festigen.
                         – Referatsleitung Oberfinanzdirektion                Berufliche Vorerfahrungen werden bei
                         – Referatsleitung Ministerium der Finanzen.      der Ausgestaltung des Ersteinsatzes be-
                                                                          rücksichtigt.
                             Neben den Spitzenführungspositionen
                         besteht die Möglichkeit, sich zur Fachexper-
                         tin oder zum Fachexperten im Funktions-          1.2.3   Baustein I: Weiterer Einsatz
                         amt zu entwickeln.                                       als SGL

                                                                          Der Baustein I schließt an den Ersteinsatz
                         1.2 Bausteinmodell                               an. Er ist mit einem Dienststellenwechsel
                                                                          verbunden. Es ist wünschenswert, dass die
                         Das PEK beschreibt berufliche Bausteine          Führungskräfte spätestens dann ein Haupt-
                         und zeigt den Führungskräften die konkre-        sachgebiet übernehmen, damit sie ver-
                         ten Perspektiven bis zu den Spitzenfüh-          stärkt in organisatorische Fragen eingebun-
                         rungspositionen auf.                             den sind und ihren Erfahrungshorizont er-
                            Die Führungskräfte sollen verschiedene        weitern. Der berufliche Baustein I ist nicht
                         Aufgaben und Einsätze in den Ämtern, der         verpflichtend und kann übersprungen
                         Oberfinanzdirektion und dem Ministerium          werden.
                         der Finanzen übernehmen. Ein Wechsel zwi-
                         schen dem Ministerium der Finanzen und
                         dem nachgeordneten Bereich ist erwünscht.        1.2.4   Baustein II: Besondere Aufgaben
                            Der Einsatz in den einzelnen berufli-
                         chen Bausteinen auf dem Weg zu den Werde-        1.2.4.1 Aufgaben- und Amtswechsel
                         gangszielen dauert in der Regel drei bis fünf            (Baustein II.1)
                         Jahre. In besonderen Einzelfällen kann aus
                         dienstlichen Gründen ein längerer Einsatz        Durch einen (weiteren) Aufgaben- und
                         zugelassen werden.                               Amtswechsel sollen die fachlichen Kompe-
       18
190820_PEK   20/8/19    17:17   Seite 19

                          tenzen der Führungskräfte weiter ausge-            im Landesamt für Besoldung und Versor-
                          baut werden.                                       gung (LBV), im Rechenzentrum der Finanz-
                              Sollte der Wechsel in ein Funktions-           verwaltung (RZF), im Landesamt für Finan-
                          finanzamt erfolgen, wird der Einstieg für          zen (LaFin), in der Fortbildungsakademie
                          Laufbahnbeamtinnen und Laufbahnbeamte              der Finanzverwaltung (FortAFin) oder als
                          durch eine spezielle Einarbeitung vorbe-           Dozentin bzw. Dozent an der Fachhoch-
                          reitet.                                            schule für Finanzen (FHF) bzw. der Landes-
                              Baustein II.1 ist ebenfalls nicht ver-         finanzschule des Landes Nordrhein-West-
                          pflichtend, aber auf dem Weg zur Dienst-           falen (LFS) an.
                          stellenleitung im Funktionsfinanzamt sinn-             Eine Referententätigkeit im Ministerium
                          voll. Siehe auch Ziffer E. I. 1.2.5.               der Finanzen unterscheidet sich grundsätz-
                                                                             lich von einer Tätigkeit in anderen Dienst-
                                                                             stellen der Finanzverwaltung, bei der in der
                          1.2.4.2 Externer Einsatz (Baustein II.2;           Regel ein Schwerpunkt in der Führungsver-
                                  Pflichtbaustein)                           antwortung liegt. Im Ministerium der Finan-
                                                                             zen bietet sich in der Referenten-Funktion
                          Der Einsatz außerhalb der Finanzämter              zusätzlich die Gelegenheit, strategische
                          stärkt den interdisziplinären und organisa-        Entscheidungen vorzubereiten und deren
                          tionsübergreifenden Blick auf die gesamte          Umsetzung mit zu gestalten.
                          Verwaltung. Hierfür bietet sich unter ande-            Der Wechsel in das Ministerium der
                          rem ein Einsatz im Ministerium der Finan-          Finanzen erfolgt in der Regel im Wege der
                          zen (FM), in der Oberfinanzdirektion (OFD),        Versetzung. Am Ende des Referenten-Bau-

                                           Führungswerdegang Laufbahngruppe 2.2

                 Ausschreibung
                 (Stellen werden ab
                 Baustein I insgesamt                                                   IV
                 ausgeschrieben)
                                                                 Referatsleitung OFD                 Referatsleitung FM

                                                            III
                                                                                                         Ein Pflichtbaustein
                                                 Dienststellenleitung                                         muss als
                                                                                                         Referentin/Referent
                                                                                                          im FM abgeleistet
                                                                                                               werden.
                                II.1                       II.2                        II.3
                                                                                                        Der Baustein II.3 kann
                            Aufgaben-,              Externer Einsatz                   S II             durch einen (weiteren)
                                                                                                        Einsatz als Referentin/
                       Dienststellenwechsel            Projektarbeit           S III im A 16 Z-Amt
                                                                                                           Referent in einer
                                 Baustein II: Besondere Aufgaben; Einsatz jeweils 3Ð5 Jahre               obersten Landes-
                                                                                                           behörde ersetzt
                                                    Pflichtbaustein             Pflichtbaustein
                                                                                                               werden.

                                                             I
                                              weiterer Einsatz als SGL

                                        Ersteinsatz Festsetzungsfinanzamt
                                                  (regelmäßig drei Jahre)
                                                                                                                                  19
190820_PEK   20/8/19   17:17   Seite 20

                         steins im Ministerium der Finanzen wird        keit als Referentin oder Referent im Minis-
                         im Rahmen der Beruflichen Entwicklungs-        terium der Finanzen ersetzt werden.
                         beratung geklärt, ob sich ein weiterer Ein-
                         satz im Ministerium der Finanzen oder ein
                         Einsatz in einer anderen Dienststelle an-      1.2.5 Baustein III: Dienststellenleitung
                         schließt. Eine Rückkehr in ein Finanzamt
                         ist möglich.                                   Der Baustein III umfasst die Dienststellen-
                             Der Pflichtbaustein „Externer Einsatz“     leitung im Finanzamt. Im Funktionsfinanz-
                         kann auch durch eine Tätigkeit in einer Pro-   amt sollte der Erfahrungshorizont der Füh-
                         jekt- bzw. Arbeitsgruppe erfüllt werden.       rungskraft zusätzlich einen Bezug zur
                         Derartige Aufgaben müssen vom Anspruch         Außenprüfung – bevorzugt im Baustein II –
                         her mit den übrigen externen Einsätzen         aufweisen.
                         vergleichbar sein, also eine herausgeho-
                         bene dienstellenübergreifende und fachlich
                         anspruchsvolle Tätigkeit in verantwortli-      1.2.6 Baustein IV: Referatsleitung in
                         cher Position beinhalten. Diese Einsätze             der Oberfinanzdirektion oder im
                         sind in erster Linie für Beamtinnen und Be-          Ministerium der Finanzen
                         amte mit besonderen Voraussetzungen
                         (insbesondere eingeschränkte örtliche Mo-      Für eine Referatsleitung in der OFD NRW
                         bilität infolge familiärer Verpflichtungen     werden Vorerfahrungen als Dienststellenlei-
                         oder Schwerbehinderung) landesweit durch       tung als sinnvoll angesehen.
                         das Ministerium der Finanzen oder die              Auch der Wechsel zwischen der Refe-
                         Oberfinanzdirektion auszuschreiben.            ratsleitung Ministerium der Finanzen und
                                                                        Oberfinanzdirektion ist erwünscht, um ein
                                                                        besseres Verständnis für den jeweiligen
                         1.2.4.3 Ständige Vertretung der                Arbeitsbereich zu entwickeln.
                                 Dienststellenleitung (S II) und            Im Ministerium der Finanzen als obers-
                                 Vertretung der Ständigen               ter Landesbehörde darf ein Amt der Besol-
                                 Vertretung der Dienststellen-          dungsgruppe A 16 (Referatsleitung) nach
                                 leitung (S III) im A 16 Z-Amt          § 29 Abs. 2 LVO nur übertragen werden,
                                 (Baustein II.3; Pflichtbaustein)       wenn die Beamtin oder der Beamte nach
                                                                        der Ernennung auf Probe
                         Auf dem Weg zur Dienststellenleitung ist
                         die Mitarbeit in der Leitung eines Finanz-     1. mindestens zwei Jahre bei einer ande-
                         amtes ein weiterer unerlässlicher Einsatz         ren Behörde oder bei einem Gericht
                         für Führungskräfte. Hier wird bereits eine        eines Landes und
                         herausgehobene Position wahrgenommen,          2. als Referentin, Referent oder in einer
                         die weitgehend Elemente der Dienststellen-        gleichwertigen Funktion in einer obers-
                         leitung umfasst, ohne die alleinige Letzt-        ten Landesbehörde in mindestens zwei
                         verantwortung. Die Aufgaben zur Leitung           Verwendungsbereichen eingesetzt war.
                         eines Amtes werden dabei gemeinschaft-
                         lich wahrgenommen. In großen Finanzäm-            Bewerberinnen und Bewerber der Be-
                         tern (A 16 Z) gehört auch die Vertretung       soldungsgruppe A 15, die zum Zeitpunkt
                         der ständigen Vertreterin bzw. des ständi-     der Bewerbung auf eine Referatsleitung
                         gen Vertreters (S III) zur Dienststellenlei-   nicht im Ministerium der Finanzen einge-
                         tung.                                          setzt sind, müssen in ihrer beruflichen Ent-
                                                                        wicklung den Pflichtbaustein II.2 (externer
                                                                        Einsatz) als Referentin oder Referent im
                         1.2.4.4 Pflichtbausteine                       Ministerium der Finanzen absolviert haben.

                         Die Bausteine II.2 und II.3 sind Pflichtbau-
                         steine und müssen vor Übernahme einer          1.3    Fachexpertin/Fachexperte im
                         Spitzenführungsposition kumulativ erfüllt             Funktionsfinanzamt
                         werden. Bei Übernahme einer Referatslei-
                         tung im Ministerium der Finanzen kann ein      Als Fachexpertin oder Fachexperte kom-
                         Pflichtbaustein durch eine (weitere) Tätig-    men Sachgebietsleiterinnen und Sachge-
       20
190820_PEK   20/8/19   17:17   Seite 21

                        bietsleiter in Betracht, die die Aufgaben                   Die Gruppe, die in die Laufbahngruppe
                        einer Führungskraft im Funktionsfinanzamt               2.2 gewechselt ist, hat zuvor steuerfach-
                        erfüllen und über eine herausragende fach-              liche Stationen in Funktionsämtern, der
                        liche Kompetenz verfügen. Sie müssen ih-                Oberfinanzdirektion oder dem Ministerium
                        ren Erfahrungshorizont durch einen vor-                 der Finanzen durchlaufen und anschlie-
                        herigen Einsatz als Referentin oder Refe-               ßend erste Führungsaufgaben in einem
                        rent im steuerfachlichen Bereich erweitern.             Festsetzungsfinanzamt übernommen.
                             In jedem Funktionsfinanzamt sollen bis                 Für beide Gruppen gilt es, nach einer
                        zu zwei Stellen für die Fachexpertin bzw.               Tätigkeit als Sachgebietsleitung im Funk-
                        den Fachexperten ermöglicht werden. Die                 tionsfinanzamt erfolgreich den Pflichtbau-
                        Tätigkeit steht sowohl Laufbahnbeamtin-                 stein II.2 zu absolvieren.
                        nen und -beamten als auch der Gruppe, die
                        einen Wechsel der Qualifikationsebene durch
                        modulare Qualifizierung, Masterstudium                  2.       Anforderungsprofile
                        oder Spezialisierung absolviert hat, offen.
                             Damit wird eine Entwicklung als Füh-               Die Erwartungen an alle Führungskräfte
                        rungskraft mit starker fachlicher Ausprä-               der Finanzverwaltung sind im Rahmenan-
                        gung ermöglicht.                                        forderungsprofil für die Sachgebietsleitung
                             Für die Gruppe der Laufbahnbeamtin-                formuliert und für weiterführende Funkti-
                        nen und Laufbahnbeamten gelten die Aus-                 onen in den Anforderungsprofilen für die
                        führungen zu den Bausteinen in den Ziffern              Dienststellenleitung, für die Fachexpertin
                        E. I. 1.2.1, E. I. 1.2.2, E. I. 1.2.3, E. I. 1.2.4.1.   bzw. den Fachexperten im Funktionsfinanz-

                                               Fachwerdegang Laufbahngruppe 2.2

                                                     Fachexpertin/Fachexperte Funktionsamt

                                             Baustein II.2
                                       Externer Einsatz (fachlich)                                Pflichtbaustein
                                          FM/OFD, FHF, Projektarbeit
                                                                                II.2
                                              Baustein II.1                                        Baustein II.1
                                           SGL Funktionsamt                                      SGL Funktionsamt
                                       nach spezieller Einarbeitung
                                                                                II.1

                                              ggf. Baustein I:                                 Wechsel in die LG 2.2
                                          weiterer Einsatz als SGL
                                                                                     I

                                                 LG 2.2                                              LG 2.1
                                     Ersteinsatz Sachgebietsleitung                             Sachgebietsleitung

                                                   LG 2.2                                              LG 2.1
                                               Einweisungsjahr                                 Prüferin/Prüfer GKBP
                                                                                           Fahnderin/Fahnder STRAFA-FA
                                                                                              SB STRABUST/OFD/FM
                                                                                                                              21
Sie können auch lesen