Das Register für Gesundheitsberufe - Mehr Anerkennung für qualifizierte Fachkräfte Mehr Sicherheit für PatientInnen Weniger Bürokratie für ...
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Das Register für Gesundheitsberufe Mehr Anerkennung für qualifizierte Fachkräfte Mehr Sicherheit für PatientInnen Weniger Bürokratie für ArbeitgeberInnen Stand: 10. Mai 2017 Foto: Sebastian Philipp
Übersicht Das Register für Gesundheitsberufe im Überblick Die Vorteile des Registers Die Arbeiterkammer als Registrierungsbehörde Wie Sie uns unterstützen können 2
Das Register im Überblick Wo kommt das her? Wer wird registriert und warum? Wer registriert und ab wann? Was wird erfasst ? Notwendige Unterlagen? Was ist öffentlich? 4
Wo kommt das her? Viele Jahre haben sich die Berufsverbände, der ÖGB und die AK für ein Register für Gesundheitsberufe eingesetzt, wie es in 14 Ländern der EU bereits existiert. 2016 wurde endlich von Nationalrat und Bundesrat das Gesundheitsberuferegister-Gesetz (BGBL 2016/87) beschlossen. 5
7 MTD-Berufe (~ 1.600) • Biomed-AnalytikerInnen Wer wird registriert? • DiätologInnen • ErgotherapeutInnen 3 Pflegeberufe (~ 17.900) • LogopädInnen • Diplompflegepersonen • OrthoptistInnen • PflegeassistenInnen REGISTRIERUNG • PhysiotherapeutInnen • PflegefachassistenInnen • RadiologietechnologInnen … des Bestandes ~ 120.000 (~ 19.500) … der SchülerInnen von 7/2018 – 6/2019 ~ 10.000 /Jahr ? (~ 1.500) … aller Neuen >> eingeschränkter • Schule/FH (Diplom/Bacc.) lfd. ab 1.7.2018 Urkundennachweis! • Arbeitsort / Berufssitz? 7
Was wird erfasst? Im Register werden alle wichtigen Informationen zur Berufsberechtigung erfasst – insbesondere die erworbenen Qualifikationen. Außerdem werden (bei freiberuflich tätigen Fachkräften) Verträge mit Krankenkassen und Krankenfürsorgeanstalten erfasst. 8
Notwendige Unterlagen (1/2) Antrag, persönlich oder in elektronischer Form Diplom / Zeugnis / Bescheid Reisepass Foto 9
Notwendige Unterlagen (2/2) BerufsanfängerInnen benötigen zusätzlich: Gesundheitszeugnis Strafregisterauszug Nachweis der Deutschkenntnisse 10
Was kann noch erfasst werden? Freiwillige Angaben: Arbeitsschwerpunkte, Zielgruppen, Aus-, Weiter-, Fort- und Sonderausbildungen, Fremdsprachen-kenntnisse; berufliche Telefonnummer, Email- und Webadresse 11
Warum ist das wichtig? Für die Angehörigen dieser Gesundheitsberufe wird die Registrierung zu einer Voraussetzung für die Berufsausübung. Das dient vorrangig der Qualitätssicherung und es werden damit Ausbildungen, Fachwissen und Kompetenz für die ArbeitgeberInnen sowie die PatientInnen sichtbarer gemacht. 12
Welche Daten sind öffentlich sichtbar? Eintragsnummer, Gültigkeit bzw. Ruhen der Registrierung Name, Geschlecht, Berufsbezeichnung, Akademischer Grad, Art der Berufsausübung (angestellt / freiberuflich) Berufssitz Verträge mit Sozialversicherungen und Krankenfürsorgeanstalten 13
Wer registriert? Mit der Registrierung wurden die AK und die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) betraut. Als Registrierungsbehörde ist die AK für angestellte Fachkräfte (= AK-Mitglieder) und die GÖG für (überwiegend) freiberuflich tätige Fachkräfte zuständig. 14
Wann erfolgt die Registrierung? Die Registrierung bereits berufstätiger Fachkräfte findet zwischen dem 1. Juli 2018 und dem 30. Juni 2019 statt. Für BerufseinsteigerInnen ist die Registrierung ab dem 1. Juli 2018 eine Voraussetzung zur Berufsausübung. Die Details des Registrierungsprozesses (u. a. elektronische Unterstützung etc.) werden derzeit geklärt. 15
Die Vorteile des Registers 16
Mehr Anerkennung Nur wer die entsprechenden Qualifikationen hat, wird registriert und erhält einen offiziellen Berufsausweis, um jederzeit die eigenen Qualifikationen nachweisen Foto: Shutterstock zu können. 18
Weniger Papierkram Das mühevolle Zusammentragen von Zeugnissen hat ein Ende: Bei einem Arbeitgeberwechsel müssen solche Nachweise nicht mehr vorgelegt werden, da sie im Foto: Shutterstock Register hinterlegt sind. 19
Höhere Mobilität Mit der Registrierung wird ein europäischer Standard erreicht. Das erleichtert die Berufsausübung in ganz Europa und macht es einfacher, zusätzliche Erfahrungen Foto: Shutterstock im Ausland zu erwerben. 20
Mehr Sicherheit Alle PatientInnen können online nachsehen, über welche Aus- bildungen und Zusatzqualifikationen eine Fachkraft verfügt. Das erhöht die Sicherheit und die Wahl- Foto: Shutterstock möglichkeiten von PatientInnen. 21
Mehr Transparenz Gleichzeitig führt diese höhere Transparenz dazu, dass qualifiziertere Fachkräfte mit ihren wertvollen Ausbildungen und Spezialisierungen bei PatientInnen Foto: Shutterstock besser punkten können. 22
Genauere Planung Mit dem Register werden statistische Auswertungen z. B. zur Versorgungsdichte möglich. Diese Informationen helfen bei der Bedarfsplanung und beim Erkennen Foto: Shutterstock von Versorgungslücken. 23
Weniger Bürokratie Das Register bringt erhebliche administrative Erleichterungen für Personalverwaltungen und Behörden. Alle können sich in Zukunft auf das Register als Foto: Shutterstock behördliche Überprüfung verlassen. 24
Die Arbeiterkammer als Registrierungsbehörde 25
Serviceorientiert Im Zuge der Registrierung versuchen wir unseren Mitgliedern so gut es geht entgegenzukommen. In vielen Betrieben wollen wir die Registrierung vor Ort ermöglichen. Mit 90 Beratungszentren in allen Bundesländern macht die AK die Registrierung so rasch und unbürokratisch wie möglich. 27
Registrierung in steirischen Unternehmen? 29
Sicher Die AK ist als neutrale, demokratisch legitimierte Einrichtung eine der vertrauenswürdigsten Institutionen des Landes. Mit über drei Millionen Mitgliedern hat die AK viel Know-how in der Verarbeitung großer Datenmengen und kann maximale Datensicherheit gewährleisten. Die AK legt auch höchsten Wert auf die Einhaltung aller Datenschutzbestimmungen. 30
Vorteilhaft Die AK wird für die Registrierung bzw. den Aufbau und die Verwaltung des Registers keine Kosten in Rechnung stellen. Darüber hinaus hat die AK erreicht, dass auch die ursprünglich vorgesehene Vergebührung beim Finanzamt weggefallen ist. 31
Wie Sie uns als Betriebsrat/Personalvertretung unterstützen können 32
Unser Ziel: Kurze Wartezeiten Um die Wartezeiten kurz zu halten, möchte die AK in der Einführungsphase möglichst viele Registrierungen vor Ort in den Betrieben geblockt durchführen. Als Dienstgeber/Betriebsrat/Personalvertretung können Sie Ihren MitarbeiterInnen/KollegInnen damit einen Behördenweg ersparen. 33
Die Registrierung vor Ort Vorbereitung und Registrierung vor Kontaktaufnahme Nachbearbeitung Planung Ort Kontaktaufnahme mit Betrieben, Abstimmung von Terminen, Betriebsinterne Kommunikation Finalisierung der Registrierung, Betriebsräten und Orten, Zeiten u. a. der Zeiten/Orte für die Zustellung der Berufsausweise Personalvertretungen; organisatorischen Details Registrierung und Durchführung und Veröffentlichung im Register Erfassung der zur Registrierung vor Ort der „Betriebstage“ Beschäftigtenzahlen Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 2017 2018 2019 34
2017: Beschäftigtenzahlen melden Zur Planung der Registrierungen vor Ort brauchen wir eine möglichst genaue Schätzung, wo wie viele (zu registrierende) Fachkräfte beschäftigt sind. Dienstgeber und Betriebsräte werden ersucht entsprechende Zahlen der AK melden. Eine Vorlage dafür gibt es bei der AK. 35
Registrierung vor Ort (1/3) Wir möchten die Registrierung vor Ort vorbereiten, um den Bedürfnissen der Mitarbeiter bestmöglich zu entsprechen und eine rasche Abwicklung zu gewährleisten. Dienstgeber und Betriebsrat/Personalvertretung werden ersucht eine Ansprechperson vor Ort bekannt zu geben. 36
Ablauf der Registrierung vor Ort (2/3) Wenn wir im Unternehmen die Registrierung vor Ort durchführen, gilt folgender Ablauf. Registrierungsbehörde klärt mit Ansprechperson Termine für die Registrierung vor Ort notwendige Infrastruktur Information für Berufsangehörige per Mailing / Homepage / Sonder-ZAK 37
Registrierung vor Ort unterstützen (3/3) Wenn wir im Betrieb eine Registrierung vor Ort anbieten, sollten dabei möglichst alle Beschäftigte erfasst werden. Dafür sind wir darauf angewiesen, dass dieses Angebot gut kommuniziert wird. 38
2018: Arbeitgebermeldung Ab dem 1. Jänner 2018 ist beim Hauptverband eine Arbeitgebermeldung möglich. Diese gesammelte Erfassung von Daten beschleunigt die Registrierung deutlich. Arbeitgeber bzwBetriebsräte werden ersucht, dass diese freiwillige Meldung 2018 möglichst bald erfolgt. Das elektronische Formular stellt der Hauptverband zur Verfügung. 39
Kontakt Mag. Alexander Gratzer AK Steiermark – Leiter der Abteilung Gesundheit, Pflege und Betreuung 8020 Graz, Hans-Resel-Gasse 8-14 T: +43 5 7799 2444, F: +43 5 7799 2487 M: +43 664 620 70 89 E: alexander.gratzer@akstmk.at 40
DANKE! 41
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