Das Register für Gesundheitsberufe - Mehr Anerkennung für qualifizierte Fachkräfte Mehr Sicherheit für PatientInnen Weniger Bürokratie für ...

 
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Das Register für Gesundheitsberufe - Mehr Anerkennung für qualifizierte Fachkräfte Mehr Sicherheit für PatientInnen Weniger Bürokratie für ...
Das Register für
                          Gesundheitsberufe
                          Mehr Anerkennung für qualifizierte Fachkräfte
                          Mehr Sicherheit für PatientInnen
                          Weniger Bürokratie für ArbeitgeberInnen

                          Stand: 10. Mai 2017
Foto: Sebastian Philipp
Das Register für Gesundheitsberufe - Mehr Anerkennung für qualifizierte Fachkräfte Mehr Sicherheit für PatientInnen Weniger Bürokratie für ...
Übersicht
 Das Register für Gesundheitsberufe im Überblick
 Die Vorteile des Registers
 Die Arbeiterkammer als Registrierungsbehörde
 Wie Sie uns unterstützen können

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Das Register für Gesundheitsberufe - Mehr Anerkennung für qualifizierte Fachkräfte Mehr Sicherheit für PatientInnen Weniger Bürokratie für ...
Das Register
für Gesundheitsberufe
     im Überblick

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Das Register für Gesundheitsberufe - Mehr Anerkennung für qualifizierte Fachkräfte Mehr Sicherheit für PatientInnen Weniger Bürokratie für ...
Das Register im Überblick
 Wo kommt das her?
 Wer wird registriert und warum?
 Wer registriert und ab wann?
 Was wird erfasst ?
 Notwendige Unterlagen?
 Was ist öffentlich?

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Das Register für Gesundheitsberufe - Mehr Anerkennung für qualifizierte Fachkräfte Mehr Sicherheit für PatientInnen Weniger Bürokratie für ...
Wo kommt das her?
 Viele Jahre haben sich die Berufsverbände, der ÖGB und die
  AK für ein Register für Gesundheitsberufe eingesetzt, wie es
  in 14 Ländern der EU bereits existiert.
 2016 wurde endlich von Nationalrat und Bundesrat das
  Gesundheitsberuferegister-Gesetz (BGBL 2016/87)
  beschlossen.
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7 MTD-Berufe (~ 1.600)
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Wer wird registriert?                              • DiätologInnen
                                                   • ErgotherapeutInnen
3 Pflegeberufe (~ 17.900)                          • LogopädInnen
• Diplompflegepersonen                             • OrthoptistInnen
• PflegeassistenInnen       REGISTRIERUNG          • PhysiotherapeutInnen
• PflegefachassistenInnen                          • RadiologietechnologInnen

                            … des Bestandes
                            ~ 120.000 (~ 19.500)    … der SchülerInnen
                            von 7/2018 – 6/2019     ~ 10.000 /Jahr ? (~ 1.500)
    … aller Neuen           >> eingeschränkter      • Schule/FH (Diplom/Bacc.)
    lfd. ab 1.7.2018        Urkundennachweis!       • Arbeitsort / Berufssitz?
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Das Register für Gesundheitsberufe - Mehr Anerkennung für qualifizierte Fachkräfte Mehr Sicherheit für PatientInnen Weniger Bürokratie für ...
Was wird erfasst?
 Im Register werden alle wichtigen Informationen
  zur Berufsberechtigung erfasst – insbesondere die
  erworbenen Qualifikationen.
 Außerdem werden (bei freiberuflich tätigen
  Fachkräften) Verträge mit Krankenkassen und
  Krankenfürsorgeanstalten erfasst.
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Notwendige Unterlagen (1/2)
 Antrag, persönlich oder in elektronischer Form
 Diplom / Zeugnis / Bescheid
 Reisepass
 Foto

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Notwendige Unterlagen (2/2)
BerufsanfängerInnen benötigen zusätzlich:
 Gesundheitszeugnis
 Strafregisterauszug
 Nachweis der Deutschkenntnisse

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Was kann noch erfasst werden?
 Freiwillige Angaben:
  Arbeitsschwerpunkte, Zielgruppen, Aus-, Weiter-, Fort- und
  Sonderausbildungen, Fremdsprachen-kenntnisse; berufliche
  Telefonnummer, Email- und Webadresse

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Warum ist das wichtig?
 Für die Angehörigen dieser Gesundheitsberufe
  wird die Registrierung zu einer Voraussetzung für die
  Berufsausübung.
 Das dient vorrangig der Qualitätssicherung und es werden
  damit Ausbildungen, Fachwissen und Kompetenz für die
  ArbeitgeberInnen sowie die PatientInnen sichtbarer gemacht.
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Welche Daten sind öffentlich sichtbar?
 Eintragsnummer, Gültigkeit bzw. Ruhen der Registrierung
 Name, Geschlecht, Berufsbezeichnung, Akademischer Grad,
  Art der Berufsausübung (angestellt / freiberuflich)
 Berufssitz
 Verträge mit Sozialversicherungen und
  Krankenfürsorgeanstalten
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Wer registriert?
 Mit der Registrierung wurden die AK und die Gesundheit
  Österreich GmbH (GÖG) betraut.
 Als Registrierungsbehörde ist die AK für angestellte
  Fachkräfte (= AK-Mitglieder) und die GÖG für (überwiegend)
  freiberuflich tätige Fachkräfte zuständig.

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Wann erfolgt die Registrierung?
 Die Registrierung bereits berufstätiger Fachkräfte findet
  zwischen dem 1. Juli 2018 und dem 30. Juni 2019 statt.
 Für BerufseinsteigerInnen ist die Registrierung ab dem
  1. Juli 2018 eine Voraussetzung zur Berufsausübung.
 Die Details des Registrierungsprozesses (u. a. elektronische
  Unterstützung etc.) werden derzeit geklärt.
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Die Vorteile
des Registers

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Mehr Anerkennung
                     Nur wer die entsprechenden
                     Qualifikationen hat, wird registriert
                     und erhält einen offiziellen
                     Berufsausweis, um jederzeit die
                     eigenen Qualifikationen nachweisen
Foto: Shutterstock

                     zu können.
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Weniger Papierkram
                     Das mühevolle Zusammentragen
                     von Zeugnissen hat ein Ende: Bei
                     einem Arbeitgeberwechsel müssen
                     solche Nachweise nicht mehr
                     vorgelegt werden, da sie im
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                     Register hinterlegt sind.
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Höhere Mobilität
                     Mit der Registrierung wird ein
                     europäischer Standard erreicht.
                     Das erleichtert die Berufsausübung
                     in ganz Europa und macht es
                     einfacher, zusätzliche Erfahrungen
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                     im Ausland zu erwerben.
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Mehr Sicherheit
                     Alle PatientInnen können online
                     nachsehen, über welche Aus-
                     bildungen und Zusatzqualifikationen
                     eine Fachkraft verfügt. Das erhöht
                     die Sicherheit und die Wahl-
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                     möglichkeiten von PatientInnen.
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Mehr Transparenz
                     Gleichzeitig führt diese höhere
                     Transparenz dazu, dass
                     qualifiziertere Fachkräfte mit ihren
                     wertvollen Ausbildungen und
                     Spezialisierungen bei PatientInnen
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                     besser punkten können.
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Genauere Planung
                     Mit dem Register werden
                     statistische Auswertungen z. B.
                     zur Versorgungsdichte möglich.
                     Diese Informationen helfen bei der
                     Bedarfsplanung und beim Erkennen
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                     von Versorgungslücken.
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Weniger Bürokratie
                     Das Register bringt erhebliche
                     administrative Erleichterungen
                     für Personalverwaltungen und
                     Behörden. Alle können sich in
                     Zukunft auf das Register als
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                     behördliche Überprüfung verlassen.
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Die Arbeiterkammer
als Registrierungsbehörde

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Serviceorientiert
 Im Zuge der Registrierung versuchen wir unseren Mitgliedern so
  gut es geht entgegenzukommen. In vielen Betrieben wollen wir
  die Registrierung vor Ort ermöglichen.
 Mit 90 Beratungszentren in allen Bundesländern macht die AK
  die Registrierung so rasch und unbürokratisch wie möglich.

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Registrierung in steirischen Unternehmen?

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Sicher
 Die AK ist als neutrale, demokratisch legitimierte Einrichtung
  eine der vertrauenswürdigsten Institutionen des Landes.
 Mit über drei Millionen Mitgliedern hat die AK viel Know-how in
  der Verarbeitung großer Datenmengen und kann maximale
  Datensicherheit gewährleisten. Die AK legt auch höchsten
  Wert auf die Einhaltung aller Datenschutzbestimmungen.
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Vorteilhaft
 Die AK wird für die Registrierung bzw. den Aufbau und die
  Verwaltung des Registers keine Kosten in Rechnung stellen.
 Darüber hinaus hat die AK erreicht, dass auch die ursprünglich
  vorgesehene Vergebührung beim Finanzamt weggefallen ist.

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Wie Sie uns
als Betriebsrat/Personalvertretung
       unterstützen können

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Unser Ziel: Kurze Wartezeiten
 Um die Wartezeiten kurz zu halten, möchte die AK in der
  Einführungsphase möglichst viele Registrierungen vor Ort in
  den Betrieben geblockt durchführen.
 Als Dienstgeber/Betriebsrat/Personalvertretung können Sie
  Ihren MitarbeiterInnen/KollegInnen damit einen Behördenweg
  ersparen.
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Die Registrierung vor Ort
                                 Vorbereitung und                    Registrierung vor
Kontaktaufnahme                                                                                    Nachbearbeitung
                                     Planung                                Ort
Kontaktaufnahme mit Betrieben,   Abstimmung von Terminen,        Betriebsinterne Kommunikation     Finalisierung der Registrierung,
      Betriebsräten und              Orten, Zeiten u. a.              der Zeiten/Orte für die      Zustellung der Berufsausweise
    Personalvertretungen;         organisatorischen Details      Registrierung und Durchführung   und Veröffentlichung im Register
        Erfassung der             zur Registrierung vor Ort             der „Betriebstage“
     Beschäftigtenzahlen

     Q3               Q4            Q1               Q2                Q3              Q4               Q1                Q2

            2017                                              2018                                             2019

                                                                                                                                      34
2017: Beschäftigtenzahlen melden
 Zur Planung der Registrierungen vor Ort brauchen wir eine
  möglichst genaue Schätzung, wo wie viele (zu registrierende)
  Fachkräfte beschäftigt sind.
   Dienstgeber und Betriebsräte werden ersucht entsprechende
  Zahlen der AK melden. Eine Vorlage dafür gibt es bei der AK.

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Registrierung vor Ort (1/3)
 Wir möchten die Registrierung vor Ort vorbereiten, um den
  Bedürfnissen der Mitarbeiter bestmöglich zu entsprechen und
  eine rasche Abwicklung zu gewährleisten.
   Dienstgeber und Betriebsrat/Personalvertretung werden
  ersucht eine Ansprechperson vor Ort bekannt zu geben.

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Ablauf der Registrierung vor Ort (2/3)
 Wenn wir im Unternehmen die Registrierung vor Ort
  durchführen, gilt folgender Ablauf.
  Registrierungsbehörde klärt mit Ansprechperson
   Termine für die Registrierung vor Ort
   notwendige Infrastruktur
   Information für Berufsangehörige per Mailing / Homepage / Sonder-ZAK

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Registrierung vor Ort unterstützen (3/3)
 Wenn wir im Betrieb eine Registrierung vor Ort anbieten, sollten
  dabei möglichst alle Beschäftigte erfasst werden.
   Dafür sind wir darauf angewiesen, dass dieses Angebot gut
  kommuniziert wird.

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2018: Arbeitgebermeldung
 Ab dem 1. Jänner 2018 ist beim Hauptverband eine
  Arbeitgebermeldung möglich. Diese gesammelte Erfassung von
  Daten beschleunigt die Registrierung deutlich.
   Arbeitgeber bzwBetriebsräte werden ersucht, dass diese
  freiwillige Meldung 2018 möglichst bald erfolgt. Das
  elektronische Formular stellt der Hauptverband zur Verfügung.
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Kontakt
Mag. Alexander Gratzer
AK Steiermark – Leiter der Abteilung Gesundheit, Pflege und Betreuung
8020 Graz, Hans-Resel-Gasse 8-14
T: +43 5 7799 2444, F: +43 5 7799 2487
M: +43 664 620 70 89
E: alexander.gratzer@akstmk.at

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DANKE!

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