Das Verpackungsgesetz - Registrierung, Daten-meldungen, Katalog zur Systembeteiligungspflicht - November 2018, IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
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Das Verpackungsgesetz – Registrierung, Daten- meldungen, Katalog zur Systembeteiligungspflicht 20. November 2018, IHK Ostwestfalen zu Bielefeld Dr. Bettina Sunderdiek - Leitung Kommunikation und Presse
Fakten ► Das Verpackungsgesetz (VerpackG) tritt mit Wirkung zum 01.01.2019 in Kraft. ► Es löst die bis dahin geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) vollumfänglich ab. ► Ab diesem Zeitpunkt sind alle Erstinverkehrbringer von Verpackungen für den privaten Endverbraucher verpflichtet, sich im sog. Verpackungsregister zu registrieren. ► Auf Grundlage des VerpackG wurde die Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ zur Sicherstellung der Umsetzung des Gesetzes gegründet. 2
Erklärfilm zur grundsätzlichen Erklärung der Pflichten Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat im August 2018 zum grundsätzlichen Verständnis des Verpackungsgesetzes einen neuen Erklärfilm live gestellt: Dieser erklärt, welche Pflichten für welche Unternehmen nach dem neuen Verpackungsgesetz bestehen. 4
Beteiligungsgrade – Defizite der wahrge- nommenen Produktverantwortung Entwicklung des Nicht-Beteiligungsgrades Der Beteiligungs- grad für LVP hat die 2/3 Marke nie überschritten. Quelle: GVM, Ansatzpunkte zur Steigerung des Lizenzierungsgrades von Verkaufsverpackungen Privater Endverbraucher, Mainz 2015 5
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) Das Verpackungsgesetz… Was ändert sich? ► Die meisten Pflichten bleiben gleich. Viele Pflichten nach dem VerpackG haben bereits nach der VerpackV bestanden. Welche Pflichten sind neu? Neu sind insbesondere: ► die Registrierungspflicht, d.h. die Notwendigkeit der Angabe der Stammdaten im „Verpackungsregister“, ► die Meldung aller vertriebenen Marken, ► die zusätzliche Übermittlung der Mengenmeldung, welche im Rahmen der Systembeteiligungspflicht an die dualen Systeme gegeben werden, auch an die Zentrale Stelle : Gibt es Besonderheiten? ► Ja, Besonderheiten bestehen bei der Registrierung und bei der Meldepflicht, indem es sich um Pflichten handelt, deren Erfüllung man nicht auf Dritte delegieren darf. 6
Information zum Aufbau der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) Das Verpackungsregister LUCID und die Kommunikationskanäle zur Bereitstellung von Informationen befinden sich weiter im Aufbau: ► Launch der neuen Website der ZSVR ist am 16. August 2018 erfolgt ► „Vor-“Registrierung im Verpackungsregister LUCID Ende August 2018 gestartet ► Telefon-Support zur Hilfe in technischen Fragen zeitgleich Ende August 2018 gestartet ► FAQ Bereich auf der Webseite wurde deutlich ausgebaut und wird täglich erweitert ► Abgabe der „Plan“-Datenmeldungen seit dem 24. Okt 2018 möglich ► Grundsatzdokumente „How-To-Guide“ und „10-W-Fragen“ liegen vor; auch in englischer Sprache; weitere Dokumente, Definitionen, Entscheidungsleitlinen etc. folgen nunmehr zeitnah ► (Grundsatz)-Erklärfilm zur Erklärung der neuen Pflichten des VerpackG und ► Erklärfilm zur Registrierung: auf der Webseite und auf YouTube zugänglich ► Weitere Filme zu Definitionen, Arten von Verpackungen, zum Thema Marke usw. in Erstellung ► Anfragen laufen in ein automatisiertes Ticketsystem. Beantwortung wurde aufgenommen ► Webinare mit den Multiplikatoren erfolgreich gestartet; Wiederholung derselbigen zum Thema Datenmeldungen ► Regelmäßige Versendung eines Newsletters zur regelmäßigen Information ► Verwaltungsrechtliche Anhörungen: regelmäßig ► Der Mitarbeiteraufbau verläuft planmäßig. Aktuell verfügt die Stiftung über alle Fachbereiche über 7 36 feste Mitarbeiter. Hinzu kommen Teilzeitkräfte für den Telefon Support
Webseite Aufbau Infoportal Verpackungs- Stiftung und register LUCID Standards ➢ Hilfe und Orientierung ▪ Tel. Support ➢ Registrierung und ▪ How-to-Guide ✓ Geschichte/Ziele Datenmeldungen ▪ FAQs ✓ Die Stiftung: ➢ Zielgruppenspezifische ▪ Ansprechpartner ➢ VerpackG Seiten ▪ Karriere ➢ Neuigkeiten und Presse ▪ Fach- und ➢ Register Rechtsaufsicht ▪ Newsletter ▪ Herstellerverzeichnis ✓ Gremien ▪ Pressemitteilung ▪ Hersteller mit VE ▪ Mediathek ✓ Marktanteilsberechnung ▪ Prüferverzeichnis 1 ▪ News-Archiv ▪ Prüferverzeichnis 2 ✓ Mindeststandard ➢ Recyclingger. Design ➢ Öffentliche recyclingger. Design ➢ Daten/Fakten Bekanntmachungen ✓ Konsultationsverfahren ▪ Quoten ✓ Prüfleitlinien ➢ Service ▪ Adressen ✓ Systembeteiligungspfl. ▪ Informationsmaterial Verpackungen ➢ Multiplikatoren 9
Registerstart - Hersteller am 30. Aug. und Prüfer am 24. Okt. Registrierungen bis 19. November 2018, 15:00 Uhr 11
Ablauf Registrierung Hersteller Bestätigung • Eingabe der zu hinterlegenden Registrierung • Versand der Unterlagen per E- Stammdateninformationen Mail • Absenden der Daten und • Zuteilung einer • Bereitstellung der endgültigen Bestätigung anhand eines Registrierungsnummer für Registrierungsnummer Verifizierungslinks Hersteller (Verwaltungsakt) im Downloadbereich erfolgt ab Jan 2019 Hinterlegung der Bereitstellung Stammdaten Dokumente 12
Exemplarische Eingabemaske „Herstellerregistrierung“ Login Erstellung - Schritt 1 „Eingabe der Herstellerdaten“ 13
Erklärfilm zur Registrierung im Verpackungs- register - Die Registrierung Schritt für Schritt erklärt 14
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld 20. November 2018 3. Start der Datenmeldungen, Öffentliches Register und Prüferregister 15
Verpackungsregister LUCID freigeschaltetes Module: Mengenmeldung (Planmengen) am 24. September 2018 16
Datenmeldungen Seit Oktober 2018 – Planmengenmeldung gestartet 17
Öffentliche Register – „Herstellerregister“ Übersicht 18
Öffentliche Register – „Herstellerregister“ Herstellerregister 19
Öffentliche Register – „Herstellerregister“ Herstellerregister – Details für Marken 20
Öffentliche Register „Prüferregister“ 21
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld 20. November 2018 3. Hilfestellungen und technische Voraussetzungen 22
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld 20. November 2018 (Telefonischer) Support Verfügbarkeit: • ab Registrierungsstart • werktags zwischen 9 und 17 Uhr • Telefonnummer verfügbar auf der Website im Bereich Telefonischer Support - 0541 34310555 Telefonische Unterstützung • Hilfestellung im Registrierungsprozess • Technische Problemlösungen Schriftliche Anfragen sind notwendig bei • Rechtlichen und allen inhaltlichen Anfragen zu den Pflichten nach dem VerpackG • Unternehmensspezifische Einzelauskünfte • Anfragen von Verbänden, Handelskammern, Beratern etc. • Zu richten an: anfrage@verpackungsregister.org 23
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld 20. November 2018 Technische Voraussetzungen 1. Browserkompatibilität • Unterstützt werden Microsoft Edge und IE, Chrome und Firefox • Versionsdetails und • weitere Anleitungen für technische Themen sind auf der Webseite verfügbar 2. Notwendige Browsereinstellungen • Cookies erlauben • Javascript zulassen • Sicherheitsstufe Einstellung „Mittel/Hoch“ erforderlich (Details pro Browser verfügbar auf der Webseite) 3. Anleitung zum Hochladen der Markennamen via XML-Schnittstelle 24
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld 20. November 2018 Anleitung zum Hochladen der Markennamen • Die Registrierung beinhaltet die Eingabe aller Markennamen • Markennamen können manuell eingegeben oder als Datei per XML-Upload eingepflegt werden. • Folgende erläuternde Hilfestellungen zur Vorbereitung auf den XML-Upload stehen Ihnen zur Verfügung: • XML-Anleitung Diese Anleitung zur Nutzung der XML-Schnittstelle erläutert anhand von Beispielen die Erstellung einer XML-Datei (.xml) und der Verifizierung dieser Datei mit dem XML- Schema (.xsd). Für die technische Unterstützung bei der Erstellung und Validierung Ihrer Dateien, wenden Sie sich bitte an Ihren IT-Support. • XML Beispieldatei (.xml) An diesem Beispiel ist der Aufbau einer XML-Datei erläutert, die beim Hochladen der Marken verwendet werden kann. • XML Schema (.xsd) Diese Datei definiert das Schema der XML-Dateien und kann zur Überprüfung von XML-Dateien verwendet werden. 25
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld 20. November 2018 4. Systembeteiligungspflichtige Verpackungen 26
Rechtlicher Rahmen – Definitionen im VerpackG § 3 Abs. 1 Nr. 1: Verkaufsverpackungen: Verpackungen, die typischerweise dem Endverbraucher als Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung angeboten werden (auch Service- oder Versandverpackungen) § 3 Abs. 8: Systembeteiligungspflichte Verpackungen: Mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs „typischerweise“ zur konkreten Bestimmung der Systembeteiligungspflicht Begriff in der VerpackV 2008 erstmals erwähnt, keine Definition in VerpackV oder VerpackG, auch keine vertiefte Behandlung in der Gesetzesbegründung 27
Auslegung des Begriffes „typischerweise“ zur Bestimmung der Systembeteiligungspflicht ▪ Ziele: die meisten Produkte in einem Katalog so abzubilden, dass anhand der Verpackung eindeutig die Systembeteiligungspflicht abgeleitet werden kann. Gutachten sind dann nicht mehr erforderlich. Eindeutige und rechtssichere Bestimmung der Systembeteiligungspflicht von Verpackungen Klare Zuordnung zu den Pflichten für den weitaus größten Teil der Verpackungen Beendigung der Unterbeteiligung und damit verbundenen Wettbewerbsverzerrung Wegfall der Auslegungsspielräume der Systembeteiligung für Verpackungen Inhalt: Leitfaden mit 36 Produktgruppen mit 417 Einzeldatenblättern. Abdeckung aller relevanten Konsumgüter bzw. deren Branchen. Methodik: Faktisch-empirische, objektiv überprüfbare Studie. Abstimmung: Die Unterlagen wurden und werden mit BMUB/UBA/ BKartA diskutiert und final abgestimmt. Konsultationsverfahren: schriftlich am 10. August 2018 eröffnet. Aktuell erfolgt die Überarbeitung und erneute Abstimmung mit den Behörden. Sukzessive finale Veröffentlichung des Katalogs voraussichtlich ab Ende Nov 2018. 28
Auswirkungen „Katalog“ auf die Marktmenge systembeteiligungspflichtiger Verpackungen 29
Katalog zur Systembeteiligungspflicht Katalogblatt Teigwaren I 20.11.2018 30
Katalog zur Systembeteiligungspflicht Katalogblatt Teigwaren II 20.11.2018 31
Katalog zur Systembeteiligungspflicht Katalogblatt Teigwaren III 20.11.2018 32
Katalog zur Systembeteiligungspflicht Katalogblatt Teigwaren IV 20.11.2018 33
Katalog zur Systembeteiligungspflicht Katalogblatt Süßwaren, Knabberartikel - Produkt Tafelschokolade I 20.11.2018 34
Katalog zur Systembeteiligungspflicht Katalogblatt Süßwaren, Knabberartikel - Produkt Tafelschokolade II 20.11.2018 35
Katalog zur Systembeteiligungspflicht Katalogblatt Süßwaren, Knabberartikel - Produkt Tafelschokolade III 20.11.2018 36
Katalog zur Systembeteiligungspflicht Katalogblatt Süßwaren, Knabberartikel - Produkt Tafelschokolade IV 20.11.2018 37
Katalog zur Systembeteiligungspflicht Katalogblatt Süßwaren, Knabberartikel - Produkt Tafelschokolade V 20.11.2018 38
Katalog zur Systembeteiligungspflicht Katalogblatt Süßwaren, Knabberartikel - Produkt Tafelschokolade VI 20.11.2018 39
Katalog zur Systembeteiligungspflicht Katalogblatt Bodenbeläge – Produkt Teppichfliesen I 20.11.2018 40
Katalog zur Systembeteiligungspflicht Katalogblatt Bodenbeläge – Produkt Teppichfliesen II 20.11.2018 41
Katalog zur Systembeteiligungspflicht Katalogblatt Bodenbeläge – Produkt Teppichfliesen II 20.11.2018 42
Katalog zur Systembeteiligungspflicht Katalogblatt Bodenbeläge – Produkt Teppichfliesen III 20.11.2018 43
Katalog zur Systembeteiligungspflicht Katalogblatt Bodenbeläge – Produkt Teppichfliesen IV 20.11.2018 44
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld 20. November 2018 6. Zeitplan und weitere Themen 45
Termine zum Launch der weiteren Module des Verpackungsregisters LUCID ► Launch der neuen Website der ZSVR ist am 16. August 2018 erfolgt ► Die (Vor-) Registrierung ist am 30. August 2018 gestartet ► Der Baustein „(Plan-) Datenmeldungen“ für verpflichtete Unternehmen ist am 24. Oktober 2018 gestartet ► Das Öffentliche Herstellerregister ist seit dem 24. Oktober 2018 verfügbar ► Das Öffentliche Prüferregister zur Registrierung von Sachverständigen ist ebenfalls am 24. Oktober 2018 gestartet ► Voraussichtlich Ende November 2018 startet der Baustein ► „Automatisierter Datenabgleich“ ► Weitere Typen von Mengenmeldungen und die Datenmeldungen für Systembetreiber starten voraussichtlich im Dezember 2018 ► Ab Ende Januar 2019 können Vollständigkeitserklärungen hinterlegt werden 46
Meilensteinplanung Bis zum Beginn der Beleihung – Übergang zur Behörde • Automatisierter Datenabgleich • Datenmeldung Systeme • ahresumstellungen Start: 2018/2019 inkl. • Datenmeldetool Verwaltungsakt E-Akte Beginn • Weitere Hersteller- Vergabe „Plan-Mengen- Testphase meldungen nach §10 IT-Leistung meldung Register • Öff.Hersteller- Veröffentlichung Aufbau Ende Beginn der register Rechen- Testphase Beleihung/ Ausschreibung • Prüferregister IT/Datenbank zentrum Register Inkrafttreten Start Register des VerpackG Ende Feb/März Jun Juli Aug Okt Nov Dez 01.01. Mai 2018 2018 2018 August 2018 2018 2018 2018 2018 2019 2017 47
Kontakt Stiftung Zentrale Stelle VERPACKUNGSREGISTER Ansprechpartner: Dr. Bettina Sunderdiek Öwer de Hase 18 | 49074 Osnabrück Telefon +49 541 201971-13 Fax +49 541 201971- 98 E-Mail bettina.sunderdiek@verpackungsregister.org Sitz der Stiftung: Stadt Osnabrück | Vorstand: Gunda Rachut Stiftungsbehörde: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems | Nr. Stiftungsverzeichnis: 16 (085) Bildnachweis Titel: sveta, vege, masuti (alle Fotolia.com) 48
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