Data Sharing Disputes - Wenn die Verhandlungen scheitern - REACH-CLP-Biozid Helpdesk
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Inhalt • Gemeinsames Nutzen von Daten • Data Sharing Disputes • Orphan Substances • Kostenreduktionsmöglichkeiten bei der Registrierung
Gemeinsames Nutzen von Daten Gemäß Artikel 27(2) und 30(1) Pflicht zur gemeinsame Nutzung von Wirbeltierversuchsdaten • Keine Ausnahme möglich ! Kosten müssen gerecht, gerecht transparent und nicht diskriminierend geteilt werden. • REACH Verordnung konzentriert sich nur auf das gemeinsame Nutzen von Daten • Im engeren Sinne geht es tatsächlich nur um Studienkosten. Ziel ist Tierschutz
Gemeinsames Nutzen von Daten Durchführungsverordnung 9/2016 erweitert die Kostenteilungsregelungen • Administrative Kosten müssen ebenfalls gerecht, transparent und nicht diskriminierend geteilt werden • Dokumentation der Kosten • Rückerstattungspflicht von Einnahmen durch neue Registranten Gemeinsame Einreichung immer verpflichtend • Opt out nur im Rahmen einer gemeinsamen Einreichung möglich
Kostenteilung Praktisches Vorgehen Konsortienbildung • Registranten schließen sich zusammen, erstellen Dossier „gemeinsam“ Federführender Registrant erstellt Dossier und reicht die Daten ein • Mitregistranten erwerben Letter of Access (LoA) • LoA deckt üblicherweise alle Kosten ab o Endpunktbezogene Kostenaufteilung für Studienkosten/administrative Kosten o Tonnagebandabhängig o Rückerstattungsregelung
Kostenteilung Stolpersteine aus Sicht des Mitregistranten Data Sharing Dispute erwägen • Keine Informationen über federführenden Registranten • Federführender Registrant meldet sich nicht, reagiert nicht auf Nachfragen • Verzögerungstaktik des federführenden Registranten Preis für Zugang zum Dossier nicht nachvollziehbar Endpunktbezogene Kosten Studienkosten/administrative Kosten 1. Kostenaufschlüsselung anfordern 2. Data Sharing Dispute erwägen Tonnagebandabhängig Rückerstattungsregelung
Data Sharing Disputes (DSD) Gründe für Data Sharing Dispustes • Keine Rückmeldung des federführenden Registranten • Unberechtigt hoher Preis • „Affiliates“(Partnergesellschaften) • Mehrere Registranten eines Konzerns bezahlen nur einmal • Undurchsichtige Kostenaufschlüsselung Bei Pauschalangeboten, • Risikoaufschlag wenn ausreichend niedrig, • Late Joiner Zuschläge sollte von einem DSD • Keine Rückerstattungsregelungen abgesehen werden
Data Sharing Dispute Letztes Mittel wenn keine Einigung möglich ECHA bewertet die Bemühungen beider Seiten Wenn Beschwerde berechtigt verschafft ECHA Zugang zur gemeinsamen Einreichung Entscheidungen werden veröffentlicht https://echa.europa.eu/de/regulations/reach/registration/data-sharing/data-sharing-disputes/echa-decisions-on- data-sharing-disputes-under-reach
Data Sharing Dispute Gesamte Kommunikation Interne Belege und Berechnungen Als Datei einreichen
Data Sharing Dispute Gesamte Kommunikation Interne Belege und Berechnungen Webformular Verwenden Als Datei einreichen Vorregistrierte Stoffe(30,1) Voranfragebasierend(27,3)
Data Sharing Dispute Gesamte Kommunikation Interne Belege und Berechnungen ECHAWebformular Alsprüft Verwenden DateiBelege einreichen Vorregistrierte Fordert die andere Stoffe(30,1) Partei auf innerhalb von 10 Voranfragebasierend(27,3) Tagen eigene Belege einzureichen. Entscheidet ob die Parteien sich ausreichend bemüht haben.
Data Sharing Dispute Gesamte Kommunikation Zugang Interne Belege undEinreichung zur gemeinsamen Berechnungenund Daten ECHAWebformular prüft BelegeVerwenden • ECHAAls Datei einreichen übermittelt Studienzusammenfassungen und Vorregistrierte Fordert die andere Stoffe(30,1) Partei auf innerhalb von 10 Token Voranfragebasierend(27,3) Tagen eigene Belege einzureichen. Zugang zur gemeinsamen Einreichung ohne Daten Entscheidet ob die Parteien sich ausreichend • ECHA übermittelt Token für vollständiges opt out bemüht haben. Nur Daten • ECHA übermittelt ihnen das Recht der Bezugnahme und die Studienzusammenfassungen • Bei noch nicht eingereichten Daten Erlaubnis, die Registrierung fortzuführen ohne Daten Beschwerde wird abgelehnt
Data Sharing Dispute Gesamte Kommunikation Zugang Interne Belege undEinreichung zur gemeinsamen Berechnungenund Daten ECHAWebformular prüft Belege Verwenden • ECHAAls Datei einreichen übermittelt Studienzusammenfassungen und Vorregistrierte Fordert die andere Stoffe(30,1) Partei auf innerhalb von 10 Token Voranfragebasierend(27,3) Tagen eigene Belege einzureichen. Zugang zur gemeinsamen Einreichung ohne Daten Entscheidet ob die Parteien sich ausreichend • ECHA übermittelt Token für vollständiges opt out bemüht haben. Nur Daten • ECHA übermittelt ihnen das Recht der Bezugnahme und die Studienzusammenfassungen • Bei noch nicht eingereichten Daten Erlaubnis, die MitRegistrierung dem Bescheidfortzuführen ohne Daten genaue erhält der Antragsteller Beschwerde Instruktionenwird wieabgelehnt er die Registrierung durchführen muss
Data Sharing Dispute Eigene Kontaktdaten Kontaktdaten der anderen Partei Eigene Dokumentation der Kommunikation Hilfreiche Dokumente Kein Zugang zu REACH IT erforderlich Einfaches Onlineformular Keine Gebühren Kein Anwalt nötig Entscheidung kann beim BoA angefochten werden https://comments.echa.europa.eu/comments_cms/article303.aspx
Orphan substances Orphan substances ? Stoffe die möglicherweise nicht registriert werden, aber von nachgeschalteten Anwendern in der Lieferkette „dringend“ benötigt werden
Registrierung 2018 Zahlen 65 000 Registrierungen 16700 Registrierungen 17 000 Stoffen 11 000 Stoffen 12 200 Unternehmen 2 100 Unternehmen
Registrierung 2018 Erwartungen ECHA rechnet mit weiteren 60 000 Dossiers Anzahl erstmalig registrierter Stoffe ist völlig unklar 30 000 marktrelevante Stoffe (Kommissionsschätzung) • 13 000 Stoffe fehlen noch Wieviel tatsächlich registriert werden ist unbekannt
Registrierung 2018 Erwartungen Warum ist die Registrierung wichtig? Verschafft das Recht weiter zu vermarkten Verzicht auf Registrierung bedeutet Herstellungsstopp Auswirkung auf die gesamte Lieferkette Hersteller sollten frühzeitig Entscheidung in der Lieferkette kommunizieren Nachgeschaltete Anwender müssen Alternativen erwägen • Bezug von anderem Hersteller in der EU • Import NA sollte bei strategisch Eigene Registrierung erforderlich • Alternativer Stoff wichtigen Stoffen im Vorfeld die Absichten des Registranten klären
Registrierung 2018 Erwartungen Stoffe die möglicherweise nicht Optionen für nachgeschaltete registriert werden? Anwender • Bisher noch nicht registriert • Eigener Import/Herstellung • Registrierung • Wenige Lieferanten • Kostenreduktion nutzen • Anhang III/ Anhang XI • Nur wenig Vorregistranten • Lagerware • Abverkauf/Verwendung auch • Verwendung in geringen Mengen nach dem 31.5 unbefristet möglich • Vereinbarung mit dem Lieferanten • Wertschöpfung für den Lieferanten gering über Kostenbeteiligung treffen • Einkauf kostengünstig • Import unter 1 Tonne ohne Registrierung möglich
Registrierung 2018 Anhang XI Beschreibt Möglichkeiten zum Abweichen vom Standard Prüfprogramm • Nutzen von Literaturdaten/weight of evidence Ansatz Literaturrecherche im allgemeinen günstiger als Studien durchzuführen • Analogiekonzept/QSAR* Daten strukturähnlicher Stoffe verwenden Gute Begründung notwendig *Quantitative Struktur Wirkungsbeziehung
Registrierung 2018 Anhang XI Expositionsbasiertes Waiving Tonnageband 10 – 100 Tonnen (Anhang VIII) • 28. Tage Test und • Screeningtest zur Reproduktionstoxizität • alle Anhang IX und X Daten bei Stoffen > 100 Tonnen
Registrierung 2018 Anhang XI Voraussetzung Keine oder keine wesentliche Exposition während gesamten Lebenszyklus Auf Grund der vorliegenden Daten lässt sich ein DNEL/PNEC ableiten DNEL/PNEC sind durchweg niedriger als Exposition • Endet der Stoff nicht in einem Erzeugnis o streng kontrollierte Bedingungen einhalten • Endet der Stoff im Erzeugnis o Keine Freisetzung; o Belastung der Bevölkerung/Arbeitnehmer vernachlässigbar Kein Leitfaden der den Begriff wesentliche Exposition näher erläutert
Kontakt Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Federal Institute for Occupational Safety and Health Friedrich-Henkel-Weg 1-25 D-44149 Dortmund Telefon 0231 9071-2971 (Service-Telefon der BAuA) Fax 0231 9071-2679 E-Mail reach-clp-biozid@baua.bund.de Internet www.reach-clp-biozid-helpdesk.de Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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