Das Steuer- und Grollblatt - DSTG-BERLIN
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Das Steuer- und Grollblatt Magazin der Deutschen Steuer-Gewerkschaft Landesverband Berlin Ausgabe 02 Jahrgang 2021 Themen: • Beschäftigtenver- tretung in Corona- Zeiten – ein Zwie- spalt • Impfeinladung für Privatversicherte • Verbesserung bei den Sonderzah- lungsregeln Selbststudium in Corona-Zeiten: DSTG Jugend fordert Nichtwertung der Zwischenprüfung 2020
Das Steuer- und Grollblatt Ausgabe 02 / 2021 Liebe Kollegin, Außerdem können wir es uns angesichts der schwierigen Personalsituation in den Finanzäm- lieber Kollege, tern nicht leisten, auf auch nur einen Auszubilden- den zu verzichten, der uns in der Zukunft bei der leider haben sich die Befürchtungen bewahrheitet, Arbeitserledigung helfen könnte. dass die Covid-19-Pandemie auch erhebliche Aus- wirkung auf die Ausbildung in der Steuerverwal- Die Landesjugendleitung der Deutschen Steuer- tung haben wird. Gewerkschaft hat daher dankenswerterweise in diesem Zusammenhang einen Brief mit der ent- Die fast vollständige Verlagerung der Unterrich- sprechenden Forderung an den Finanzsenator ge- tung in das Homeschooling führte dazu, dass nur schickt, der in diesem Steuer- und Grollblatt abge- 56% der studierenden Finanzanwärterinnen und druckt und zur Kenntnis gegeben wird. Finanzanwärter des Einstellungsjahrgangs 2020 Über die Antwort werden wir entsprechend unter- die Zwischenprüfung bestanden haben und 44% in richten. die Wiederholungsprüfung müssen. Und es ist sehr wahrscheinlich, dass eine erhebliche Anzahl auch Mit kollegialen Grüßen im zweiten Anlauf scheitern wird, da sich die Lern- bedingungen nicht verändert haben. Gerade in der Anfangszeit des Studiums ist es wichtig durch Präsenzunterricht die Methodik zur Erarbeitung von Steuergesetzen zu erlernen, damit sich den Studierenden die Systematik der Gesetze erschließt. Den besonderen Umständen der Corona-Pande- mie hat der Bundesgesetzgeber bereits Rechnung getragen und hat das Steuerbeamten-Ausbil- dungsgesetz (StBAG) geändert und eine Ermäch- tigung für die Senatsverwaltung für Finanzen zuge- lassen, auf die Zwischenprüfung verzichten zu können. Aus der Sicht der Deutschen Steuer-Gewerkschaft wäre der Wegfall der Zwischenprüfung für die Fi- nanzanwärterinnen und Finanzanwärter des E 2020 und die damit einhergehende Fortsetzung des Studiums eine den besonderen Umständen der Pandemie geschuldeten Maßnahme. Im Ver- laufe einer dreijährigen Ausbildung lassen sich die Detlef Dames Anfangsdefizite bestimmt abbauen, zumal die Hoff- nung besteht, dass bis Ende des Jahres durch Imp- fungen der Berliner Bevölkerung wieder zu Präsen- zunterricht zurückgekehrt werden kann. Ange- Folgen Sie der DSTG Berlin auf Facebook sichts dieser Aussichten, schon nach einem halben www.facebook.com/DahinterStehenTausendeGesichterBer- Jahr Ausbildung die Studierenden aus dem Dienst lin - wegen nicht erbrachter Leistungen im Theorieteil Alle Informationen finden Sie auch auf der Homepage der der Ausbildung - zu entfernen, halten wir für über- Berliner Steuer-Gewerkschaft: zogen. Zumal ein jeder Beschäftigter in den Fi- www.dstg-berlin.de nanzämtern weiß, dass in der Theorie schwache Leistungen oftmals keine Aussagekraft für die Ar- beit in der Praxis haben. DSTG Berlin 2
Das Steuer- und Grollblatt Ausgabe 02 / 2021 Selbststudium in Zeiten von Corona ist sämtlicher Unterrichtsinhalte, sondern das Festi- ein Hindernis- DSTG Jugend Berlin for- gen und das Erweitern des bereits unterrichteten dert Wegfall der Zwischenprüfung der Stoffes. Die Erarbeitung von Gesetzestexten ist, Finanzanwärter*innen des Einstellungs- gerade in der Anfangszeit eine Mammutaufgabe, die definitiv der Anleitung bedarf. Und dafür rei- jahrgangs 2020 chen die knapp drei Monate vor dem zweiten Lock- down nicht aus. Der Aufbau auf bereits erlerntem Mit einem eindringlichen Brief hat sich die Wissen ist nur möglich, wenn die Systematik der DSTG Jugend Berlin am 15.März 2021 an den Gesetze bereits richtig erschlossen wurde. Ohne Berliner Finanzsenator Herrn Dr. Kollatz ge- dieses Grundwissen werden Problemstellungen im wandt. Die Ergebnisse der diesjährigen Zwi- Hauptstudium nur schwer lösbar und bedürfen ei- schenprüfung haben gezeigt, dass ein Selbst- nes enormen Zeitaufwands. Auch das Lernen studium des Steuerrechts in der derzeitigen Si- muss bekanntlich erst wieder erlernt werden. Eine tuation realistisch kaum möglich ist. Die Ju- Rücksichtnahme auf nicht technisch affine Anwär- gendorganisation fordert den Finanzsenator ter*innen wurde ebenfalls nicht genommen. Die auf, die Zwischenprüfung des Einstellungsjahr- Klausuren wurden ebenfalls unter einem immen- gangs 2020 nicht zu werten. sen psychischen Druck geschrieben. Der gesamte Jahrgang musste die Zwischenprüfungsklausuren im Hotel Estrel schreiben, jeweils drei Stunden mit „Sehr geehrter Herr Senator, Maske und Abstand. Bei diesen Verhältnissen wir als DSTG Jugend Berlin haben mit Besorgnis kann keineswegs von prüfungswürdigen Umstän- die Ergebnisse der Zwischenprüfung unserer Fi- den gesprochen werden. Weiterhin muss die Frage nanzanwärter*innen zur Kenntnis genommen und gestellt werden, inwieweit die Covid-19-Pandemie sehen Handlungsbedarf. Nur knapp über 50% der die Klausurergebnisse beeinflusst hat. Hierzu ha- Studierenden haben die Zwischenprüfung bestan- ben wir die jetzigen Finanzanwärter*innen mit den den. Der Gesetzgeber hat bereits die besonderen Vorjahrgängen und deren Zwischenprüfungser- Umstände der Covid-19-Pandemie der Studieren- gebnissen verglichen: den erkannt und die Änderung des Steuerbeam- tenAusbildungsgesetzes (StBAG) angestoßen. Im Wesentlichen wird das StBAG um die §§ 9 und 10 ergänzt. § 9 Abs. 1 Satz 1 ermächtigt die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbe- hörde, hier die Senatsverwaltung für Finanzen, von den Vorschriften nach Maßgabe des § 9 von der Es lassen sich eindeutig Spuren der Pandemie er- StBAG abzuweichen. Hierzu verweisen wir auf § 9 kennen und das, obwohl die Fachhochschule für Abs. 4 Satz 4, nach dem auf die Zwischenprüfung Finanzen versichert hat, dass die Klausuren einfa- verzichtet werden kann, wenn dies zwingend erfor- cher gestaltet sind. Die Anforderungen sollten ge- derlich ist. Hiermit berufen wir uns auf diese ge- genüber den Vorjahren geringer sein und trotzdem setzliche Änderung und fordern den Wegfall der sind wesentlich mehr Anwärter*innen durchgefal- Zwischenprüfung für die Finanzanwärter*innen des len. Hier bedarf es der Gegensteuerung. Abschlie- E 2020 und die damit einhergehende Fortsetzung ßend bleibt zu sagen, dass die theoretischen No- des Studiums aller Anwärter*innen. Dies begrün- ten nicht zwingend den Leistungsstand der Anwär- den wir wie folgt: ter*innen widerspiegeln. So ist es gängige Praxis, dass die theoretischen von den praktischen Noten 1. Unterricht und Klausur abweichen. Wie können wir also auf potenziell Uns ist bewusst, dass es sich um ein anspruchs- kompetente Kolleg*innen verzichten, die pande- volles Studium mit Verpflichtung zum Selbststu- miebedingt nicht ihr volles Potenzial ausschöpfen dium handelt, trotzdem wurde die Unterrichtung konnten? Viele unterschiedliche Faktoren beein- fast nahezu in das Homeschooling verlagert. Sinn flussen die Noten der Anwärter*innen. Zum einen und Zweck der Verpflichtung zum Selbststudium ist die Möglichkeit des Frontalunterrichts und die nach §1 Absatz 3 StBAPO ist nicht das Erlernen damit zusammenhängende Möglichkeit bei Proble- DSTG Berlin 4
Das Steuer- und Grollblatt Ausgabe 02 / 2021 men oder Fragen direkt auf Hilfe der Dozierenden Kinder organisieren konnten, die Betreuung der zurück zu greifen, weggefallen. Zum anderen be- Kinder und das Lernen unter einen Hut bringen? stand nicht die Möglichkeit auf Lerngruppen oder Die Betreuung der Kinder bis der Lebenspartner Tutorien. Dies in Summe spiegelt sich in der Durch- nach Hause kommt und nachgelagertes Lernen ist fallquote deutlich wider. unmöglich. Die Zeit reicht dafür nicht aus, wenn man bedenkt, dass der Lernaufwand der Anwär- 2. Akuter Personalmangel ter*innen weitaus mehr Stunden in Anspruch Die aktuelle Personalsituation in den Berliner Fi- nimmt, als der Frontalunterricht, der normaler nanzämtern verlangt den Kolleg*innen alles ab. Weise an der Fachhochschule für Finanzen durch- Personaleinsparungsmodelle, hohe Kranken- geführt wird. Hierbei sind noch nicht die alleinerzie- stände und die Abordnung von Kolleg*innen an henden Eltern betrachtet worden. Hier muss der das Finanzamt Neukölln zur Unterstützung der Be- Arbeitgeber seinem Slogan gerecht werden und für arbeitung der Online-Händler mit Sitz in China füh- Sicherheit in dieser Krise sorgen. ren zu einem gravierenden Personalbedarf. Auf- grund dieses Personalengpasses ist es zwingend erforderlich, eine möglichst hohe Anzahl von An- Sehr geehrter Herr Dr. Kollatz, wir hoffen Ihnen die wärter*innen auszubilden und in ein Beamtenver- Gründe für unsere Forderung ausreichend darge- hältnis zu übernehmen, um langfristig mit diesen legt zu haben und bitten von der Zwischenprüfung planen zu können. Ein Wegfall von 50% unserer der Finanzanwärter*innen des Einstellungsjahres Finanzanwärter*innen durch die Zwischenprüfung 2020 abzusehen und sämtliche Studierende das ist daher nicht hinnehmbar. Die Erhöhung der Ein- Studium fortsetzen zu lassen. Für Fragen stehen stellungszahlen der letzten Jahre wurde nicht wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sehr gern wür- grundlos vorgenommen. Wir sind auf jeden poten- den wir auch in einen direkten Austausch mit Ihnen ziellen Laufbahnabsolventen und jede potenzielle kommen und die derzeitige Ausbildungssituation Laufbahnabsolventin angewiesen. Weiterhin ist an der Fachhochschule für Finanzen mit Ihnen er- anzumerken, dass sich die Personalsituation durch örtern. Wir denken, dass das Studium bzw. auch die Kolleg*innen, die den wohlverdienten Ruhe- die Ausbildung während der CoronaPandemie stand antreten werden, weiter zuspitzen wird. Eine deutlich effizienter gestaltet werden kann. Kompensation des regulären Personalabgangs Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund! wäre bei einem Verlust von knapp 50% der Anwär- ter*Innen nicht möglich. Hinsichtlich dieser Proble- Philipp Müller matiken verweisen wir auch auf unsere kürzlich er- Vorsitzender der DSTG Jugend Berlin“ schienene Jugendbroschüre. 3. Position als Arbeitgeber Die Finanzverwaltung ist ein familienfreundlicher Arbeitgeber, der sogar durch audit Familie und Be- ruf als Arbeitgeber mit familien- und lebensphasen- bewusster Personalpolitik zertifiziert ist. Außerdem darf nicht vergessen werden, dass Sicherheit oft ein ausschlaggebender Grund für die Wahl des Ar- beitgebers ist. Im Berufsbeamtentum ist dies eines der Hauptcharakteristika. Gerade in der aktuellen Krisensituation haben viele Anwärter*Innen den Weg in die Berliner Finanzverwaltung aus diesem Grund gewählt – umso wichtiger die Merkmale zu bieten, für die die Berliner Finanzverwaltung steht! Viele Unterrichtsinhalte wurden per Homeschoo- ling vermittelt. Aber wie sollen die Anwärter*innen mit Kindern, die selbst im Homeschooling sind, dem Lernaufwand gerecht werden? Wie sollen An- Auch in Krisenzeiten für Euch da – Eure DSTG wärter*innen, die keine Notbetreuung für ihre Kita- Landesjugendleitung DSTG Berlin 5
Das Steuer- und Grollblatt Ausgabe 02 / 2021 Beschäftigtenvertretung in Zeiten von erverwaltung, wieder. An der Erarbeitung solcher Corona Konzepte sind auch die Beschäftigtenvertretungen eingebunden. Die Beschäftigtenvertretungen ar- - ein Zwiespalt zwischen Selbstschutz beiten dabei mit vollem Einsatz, vor allem auch in und unserem gesetzlichen Auftrag Präsenzbesprechungen, um Konzepte für den bestmöglichen Schutz der Beschäftigten zu erar- Ein Gastbeitrag von beiten. Aber auch hinter den Beschäftigtenvertre- Nadja Kneiske, tungen stehen „echte“ Menschen. Auch hier stellen Vorsitzende der DSTG sich Kolleginnen und Kollegen die Frage, wie sie Bezirksgruppe Reini- die Kinderbetreuung sicherstellen können oder wie ckendorf und Vorsitzende sie sich selbst und ihre Mitmenschen bestmöglich des dortigen PR schützen. Auch hier gibt es Menschen, die gesund- heitlich schwer vorbelastet sind. Anders als in an- deren Bundesländern oder auch auf Bundes- ebene, ist es auch nach einem Jahr in der Pande- mie bis heute nicht gelungen, eine gesetzliche Grundlage für ein gemeinsames Arbeiten eines ge- wählten Gremiums aus dem Homeoffice heraus zu schaffen. Weiterhin sind Beschlüsse nur dann März 2020- es herrscht Unruhe unter den Beschäf- rechtmäßig, wenn sie in einer Präsenzsitzung ge- tigten. Ja, vielleicht bei dem einen oder anderen fasst wurden. Zwar spricht sich der Senator dafür auch schon etwas Angst. Angst vor dem Virus und aus, dass telefonisch geschlossene Beschlüsse einer Infektion aber auch der Angst vor dem, was dennoch gelten sollen, aber eine Rechtssicherheit jeden Einzelnen nunmehr privat als auch im Ar- bietet das nicht. Insofern wird es natürlich begrüßt, beitsalltag erwarten wird. Schulen und Kitas schlie- dass nunmehr endlich diesbezüglich die Änderung ßen, Geschäfte sind zu. Läuft man draußen herum, des PersVG Berlin angestrebt wird. könnte man meinen jeder Tag ist Sonntag. Aber weit gefehlt… Irgendwie muss der Alltag mit all sei- Aber sind wir damit bereits am Ziel? Noch lange nen Aufgaben und Pflichten ja weitergehen. Wir nicht! Unabhängig von den gesetzlichen Voraus- warten einfach mal bis Mai ab. Dann wird schon setzungen mangelt es weiterhin an der techni- alles wieder gut sein… schen Umsetzung. Wir arbeiten, zumindest ist den Finanzämtern, mit völlig überalterten Telefonanla- Heute- ein Jahr später. Corona ist ja doch noch da. gen, über die maximal 8 Personen zu einer Tele- Ging also nicht einfach wieder weg. Wir befinden fonkonferenz zusammen kommen können. Regel- uns heute weiterhin inmitten dieser Pandemie. mäßig fliegt man zudem noch aus der Leitung. Aber irgendwie haben wir gelernt uns mit dieser Si- Schon an den Sitzungen eines örtlichen Personal- tuation zu arrangieren und einfach so gut es eben rats nehmen mit der Frauenvertretung, Jugend- geht damit zu leben. Wir haben viel Neues hinzu- und Auszubildendenvertretung und Schwerbehin- gelernt. Haben neue Erfahrungen gemacht. Eini- dertenvertretung bis zu 12 Personen teil. In den ges werden wir sicherlich noch in Zeiten nach übergeordneten Gremien ist die Anzahl noch we- Corona beibehalten, wie z.B. vermehrtes Home- sentlich größer. Ein Einsatz von datenschutzrecht- office. Arbeitsabläufe mussten neu organisiert wer- lich unbedenklichen Möglichkeiten der Video- Te- den, Prozesse wurden überdacht. Die Zusammen- lefonie bleibt, zumindest in den „normalen“ Finanz- arbeit untereinander als auch mit den Steuerpflich- ämtern, zurzeit noch ein Traum. Warum funktio- tigen hat sich grundlegend verändert. Die Anzahl niert das aber auf anderen Ebenen und auch in an- der Tele- und Pandemiearbeitsplätze ist in die deren Behörden? Dort wurde schon vor Monaten Höhe geschnellt. Digitale Arbeitsabläufe wurden „Skype for business“ als normales Tool auf den nun viel mehr genutzt und entsprechende Erfah- Dienstrechnern etabliert. Dies bietet den Teilneh- rungen überdacht und optimiert. SOCIAL DISTAN- menden den gebotenen Schutz und lässt das oben CING- das ist, und bleibt wohl auch noch eine zitierte Mantra tatsächlich auch für die Beschäftig- ganze Weile, unser neues Mantra. Immer und im- tenvertretungen zum Leben erwachen. mer wird es kommuniziert und findet sich in den entsprechenden Hygieneplänen, auch in der Steu- DSTG Berlin 6
Das Steuer- und Grollblatt Ausgabe 02 / 2021 Wir fordern daher, nicht nur die gesetzlichen nigt. Mit dieser Bescheinigung wenden sie sich Voraussetzungen für Telefon- und Videokonfe- dann an die Impfhotline (030/9028-2200) und er- renzen zu schaffen, sondern unbedingt auch halten danach das Einladungsschreiben mit die technischen Voraussetzungen dafür. Jedes dem Impfcode um einen Termin im Impfzent- Mitglied in einem gewählten Gremium möchte rum zu vereinbaren. nur eins: „Voller Einsatz für die Beschäftigten!“ ABER- vor allem in Zeiten von Corona- bitte nicht zu Lasten der eigenen Gesundheit. Denn dies schwächt nicht nur jede einzelne Person, sondern auch das gesamte Gremium und damit Sonderzahlungsregelung verbessert – auch die Beschäftigten! DSTG Berlin erneuert Forderung nach unbefristeter Übernahme ins Beamten- verhältnis Chronisch kranke Privatversicherte Durch Artikel 3 des Gesetzes zur besoldungsrecht- können Impfeinladung erhalten lichen Umsetzung von Ämterbewertungen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 17. Dezember Weite Teile der Gruppe mit höchster Priorität (Pri- 2020 (GVBl. S. 1479) wurde § 2 Sonderzahlungs- oritätsgruppe 1) der Coronavirus-Impfverordnung gesetz (SZG) vom 5. November 2003 (GVBl. S. sind bereits geimpft. Nun beginnen in Berlin die 538) geändert. Impfungen der Personen mit hoher Priorität (Priori- tätsgruppe 2). Das sind unter anderem Personen Nach der alten Regelung hatte nur Anspruch auf die das 70. Lebensjahr vollendet haben und Perso- eine Sonderzahlung – landläufig als „Weihnachts- nen mit chronischen Erkrankungen Nach § 3 Abs. geld“ bezeichnet – wer am 1. Juli des jeweiligen 1 Nr. 2 CoronaImpfV. Jahres in einem öffentlich rechtlichen Dienstver- hältnis, also in einem Beamtenverhältnis, war. Für die aufgrund einer Vorerkrankung berechtigten Patienten sieht die Impfverordnung die Danach hatten Anwärter, die nach bestandener Vorlage eines ärztlichen Attestes vor. Das aber ist Laufbahnprüfung in ein befristetes Tarifbeschäftig- aufwendig und hat in den ausstellenden Arztpra- tenverhältnis eingestellt wurden und später zum xen zu Widerstand geführt. Um den Patienten den 15.08. bzw. 1.09. verbeamtet wurden keinen An- Gang zum Arzt und den Medizinern die Bürokratie spruch auf „Weihnachtsgeld“ aus keinem der Be- zu ersparen, hat sich in Berlin die Kassenärztliche schäftigungsverhältnisse. Im Jahr der Verbeam- Vereinigung (KV) mit der Senatsverwaltung für Ge- tung erfüllten sie die Anspruchsvoraussetzungen sundheit geeinigt, dass die KV anhand ihrer Ab- auf „Weihnachtsgeld“ für Beamte nicht, da sie am rechnungsdaten die Einladungen für chronisch 1. Juli des betreffenden Jahres nicht Beamte, son- Kranke zwischen 65 und 70 Jahren übernimmt. dern Tarifbeschäftigte waren. Aber auch aus dem Dieses Vorgehen schließt aber privat Versicherte Tarifbeschäftigtenverhältnis heraus stand ihnen aus, da die KV nicht über deren Abrechnungsdaten kein „Weihnachtsgeld“ zu, da hierfür - nach dem verfügt. Ein Großteil der (ehem.) Landesbedienste- TV-L Berlin - der Fortbestand eines Tarifbeschäf- ten würde damit durchs Raster fallen und keine tigtenverhältnisses über den 1.12. des betreffen- Einladung zur Impfung erhalten. den Jahres hinaus Voraussetzung wäre. Somit be- stand, obwohl diese Kolleginnen und Kollegen un- DSTG Berlin und dbb Berlin haben sich daraufhin unterbrochen das ganze Jahr für das Land Berlin an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege in den Finanzämtern tätig war keinerlei Anspruch und Gleichstellung gewandt. auf „Weihnachtsgeld“. Diese hat mit ihrer Pressemitteilung vom Diesen unhaltbaren Zustand prangerte die Deut- 10.03.2021 reagiert und einen Weg für privat Ver- sche Steuer-Gewerkschaft in mehreren Gesprä- sicherte aufgezeigt. chen mit dem Finanzsenator und anderen politi- Danach benötigen berechtigte privat Versi- schen Entscheidungsträgern an und forderte eine cherte ein ärztliches Attest, das ihnen die Zuge- gerechtere Lösung dieses Problems ein. hörigkeit zur impfberechtigten Gruppe beschei- DSTG Berlin 7
Das Steuer- und Grollblatt Ausgabe 02 / 2021 Mit der Änderung des § 2 des Sonderzahlungsge- hörigkeit zum öffentlichen Dienst im Angestellten-, setzes wird sichergestellt, dass nunmehr auch Zei- Beamten- oder Ausbildungsverhältnis ab dem 1. ten bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ge- Juli ist erfüllt. Damit besteht dem Grunde nach An- mäß § 29 Absatz 1 Bundesbesoldungsgesetz in spruch auf die Sonderzahlung, da der Tatbestand der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) bei des § 2 Absatz 1 SZG erfüllt ist. Die Höhe der Son- der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach derzahlung vermindert sich jedoch nach § 5 Ab- Absatz 1 berücksichtigt werden, die die Beamtin- satz 2 SZG für die Zeiten, für die dem Berechtigten nen und Beamten sowie Richterinnen und Richter keine Bezüge aus dem Beamtenverhältnis zuge- im Rahmen eines hauptberuflichen Arbeitsverhält- standen haben. Die Sonderzahlung wird um 9/12 nisses oder im Rahmen eines Ausbildungsverhält- gekürzt. nisses erworben haben. Der öffentliche Dienst wird Obwohl jetzt ein Sonderzahlungsanspruch von als Einheit betrachtet. 3/12 besteht, bleibt die gefühlte Ungerechtigkeit, Es ist ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 01.Juli dass 9/12 – nämlich die Zeit aus dem Tarifbeschäf- 2019 vorgesehen. tigtenverhältnis unter den Tisch fällt. Diese Lücke kann aber nicht per Gesetz geschlossen werden, Folglich erfüllen sodann auch Tarifbeschäftigte des sondern mit einer Änderung der Regelungen des Landes Berlin und anderer öffentlich-rechtlicher TV-L. Die nächste Gelegenheit dazu ergibt sich bei Dienstherrn, die seit dem 01.07. eines Jahres un- den nächsten Tarifverhandlungen ab 01.10.2021. unterbrochen bei einem öffentlich-rechtlichen Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft wird auf eine Dienstherrn hauptberuflich tätig sind und anschlie- Änderung hinwirken. ßend in ein Beamtenverhältnis ernannt wurden, die Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung der Problemlos wäre eine Sonderzahlungsberech- jährlichen Sonderzahlung. nung, wenn alle Anwärter und Anwärterinnen nach bestandener Laufbahnprüfung unabhän- Ebenfalls erfasst von der Erweiterung sind die Be- gig von der Prüfungsnote in ein Beamtenver- amtinnen und Beamte, die seit dem 1.7. eines Jah- hältnis übernommen würden. Diese schon in res in einem Ausbildungsverhältnis bei einem öf- der Vergangenheit formulierte Forderung der fentlich-rechtlichen Dienstherrn standen und so- Deutschen Steuer-Gewerkschaft hat nichts an dann bis spätestens zum 1. Dezember desselben Aktualität verloren – ganz im Gegenteil. Jahres in ein Beamtenverhältnis berufen wurden. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft erneuert Ein Statuswechsel vom Angestellten- zum Beam- daher die Forderung nach Einstellung aller in tenverhältnis führt nicht mehr zu einer Benachteili- gung bei der Gewährung der Sonderzahlung. ein Beamtenverhältnis, die die Laufbahnprü- fung bestehen. Es ist jedoch zwischen zwei verschiedenen Rege- lungstatbeständen zu differenzieren. Der politische Wille zielt ausschließlich auf die Aufnahme in den Impressum: Personenkreis der Anspruchsberechtigten ab. Es Herausgeber: Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Landesverband Berlin, Kluckstr. 8, 10785 Berlin erfolgt keine direkte Gleichstellung in Verbindung Tel.: 030-21473040 mit der Höhe der Sonderzahlung nach § 5 SZG. Fax.: 030-21473041 Internet: www.dstg-berlin.de Es ist eine Abgrenzung der Anspruchsvorausset- E-Mail: info@dstg-berlin.de V.i.S.d.P.: Detlef Dames zungen als eigener Tatbestand und der Höhe der Redaktion: Detlef Dames, Rolf Herrmann, Gabriela Kluge, Sandra Kothe, Sonderzahlung vorzunehmen. Die besondere Bin- Christa Röglin, Rainer Schröder, Oliver Thiess, Marita Bartelt, Sandra Hei- sig dung im Beamtenverhältnis zum Dienstherrn soll Fotos: Archiv der DSTG Berlin dadurch hervorgehoben und honoriert werden. Anzeigenverwaltung: Oliver Thiess Druck: eXtremdruck, Rödenauen 18, 96465 Neustadt b.Coburg Beispiel: Auflage:7.500 Exemplare – kostenlose Verteilung an die Beschäftigten der Berliner Finanzverwaltung Der/Die Beschäftigte war vom 01.01.2019 bis Erscheinungsweise:10x jährlich 30.09.2019 Tarifbeschäftigte/r und wurde zum Nachdruck, Vervielfältigung oder Verbreitung nach Genehmigung unter Quellenangabe und Übersendung eines Belegexemplars. Namentlich ge- 01.10.2019 in das Beamtenverhältnis auf Probe kennzeichnete Beiträge stellen die Meinung der Verfasserin/des Verfas- eingestellt. sers dar, die mit der Meinung der DSTG Berlin nicht übereinstimmen muss. Die Wartezeit von einer ununterbrochenen Zuge- DSTG Berlin 8
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