Mitteilungen - Freie Universität Berlin
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Mitteilungen ISSN 0723-0745 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 34/2017, 27. September 2017 I N H A LT S Ü B E R S I C H T Ordnung für ein Promotionsstudium an der Kolleg- forschergruppe „Cinepoetics – Poetologien audio- visueller Bilder“ der Freien Universität Berlin und der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF an der Dahlem Research School der Freien Univer- sität Berlin 788 FU-Mitteilungen 34/2017 vom 27.09.2017 787
FU-Mitteilungen Ordnung für ein Promotionsstudium §1 an der Kollegforschergruppe Geltungsbereich „Cinepoetics – Poetologien audiovisueller Bilder“ der Freien Universität Berlin und der Diese Ordnung regelt die Zulassungsvoraussetzungen, Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF das Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie Inhalt, an der Dahlem Research School Aufbau, Ziele, Organisation und Leistungsanforderun- der Freien Universität Berlin gen für das Promotionsstudium „Cinepoetics – Poetolo- gien audiovisueller Bilder“ der Freien Universität Berlin und der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF Präambel an der Dahlem Research School der Freien Universität Berlin Aufgrund von § 14 Abs. 1 Nr. 1 Teilgrundordnung (Erpro- bungsmodell) der Freien Universität Berlin vom 27. Ok- tober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat der Fach- §2 bereichsrat des Fachbereichs Philosophie und Geistes- Bestandteile und Ziel des Promotionsstudiums wissenschaften der Freien Universität Berlin am 3. Mai 2017 die folgende Ordnung für das Promotionsstudium (1) Das Promotionsstudium „Cinepoetics – Poetolo- „Cinepoetics – Poetologien audiovisueller Bilder“ be- gien audiovisueller Bilder“ besteht aus wissenschaft- schlossen: * licher Forschungsarbeit, insbesondere der Anfertigung der Dissertation, einem wissenschaftlichen Studium mit Inhalt den Inhalten gemäß § 9 Abs. 1 und den §§ 10 bis 12 so- § 1 Geltungsbereich wie der Wahrnehmung eines Betreuungsangebots. § 2 Bestandteile und Ziel des Promotionsstudiums (2) Das Ziel des Promotionsstudiums „Cinepoetics – § 3 Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbungs- und Poetologien audiovisueller Bilder“ ist die Ausbildung Auswahlverfahren exzellenter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. § 4 Auswahlgespräche und andere Auswahl- Dies soll durch das wissenschaftliche Studium mit den instrumente Inhalten gemäß § 9 Abs. 1 und den §§ 10 bis 12 sowie § 5 Aufbau des Promotionsstudiums, Regelstudien- der Wahrnehmung eines Betreuungsangebots gefördert zeit, Unterrichtssprachen werden. Über die wissenschaftlichen Kompetenzen hin- aus sollen überfachliche Schlüsselqualifikationen insbe- § 6 Organisation des Promotionsstudiums, sondere in den Bereichen Wissensvermittlung und Wis- Zuständigkeit senschaftsmanagement erworben werden. Das Promo- § 7 Aufwand für das Studien- und Betreuungsangebot tionsstudium soll die Studierenden auf die Übernahme § 8 Wissenschaftliche Forschungsarbeit und Einbet- von Nachwuchspositionen in Hochschulen, Forschungs- tung in internationale Forschungsprogramme einrichtungen und in öffentlichen oder privaten Einrich- § 9 Vorhabenbezogenes Promotionsstudium, Lehr- tungen vorbereiten, für die eine besondere wissen- und Lernformen schaftliche Qualifikation erforderlich ist. § 10 Kompetenzerwerb im Teilbereich Wissens- vermittlung § 11 Kompetenzerwerb im Teilbereich Wissenschafts- §3 management Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbungs- § 12 Kompetenzerwerb im Teilbereich wissenschafts- und Auswahlverfahren relevante Fremdsprachen (1) Bewerbungen für das Promotionsstudium sind § 13 Berichtspflichten, Abbruch und Abschluss jederzeit möglich. Die Auswahlkommission begutachtet des Promotionsstudiums innerhalb von vier Wochen die Bewerbungsunterlagen § 14 Inkrafttreten und entscheidet über die Aufnahme in das Promotions- studium. Anlagen Anlage 1: Exemplarischer Studienverlaufsplan (2) Die Auswahlkommission des Promotionsstudiums Anlage 2: Übersicht über die Anforderungen in den „Cinepoetics“ besteht aus: Teilbereichen und Studieneinheiten – der oder dem Beauftragten für das Promotionsstu- Anlage 3: Muster für eine schriftliche Betreuungs- dium als der oder dem Vorsitzenden, vereinbarung – im Regelfall mindestens einem/einer weiteren Hoch- Anlage 4: Muster für das Zertifikat schullehrer/in, der/die an der Durchführung des Pro- Anlage 5: Muster für die Leistungsbescheinigung motionsstudiums beteiligt ist, * Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin – einer oder einem Studierenden des Promotionsstu- am 19. September 2017 bestätigt worden. diums mit beratender Stimme. 788 FU-Mitteilungen 34/2017 vom 27.09.2017
FU-Mitteilungen Sofern promovierte akademische Mitarbeiter/innen an d) bisherige für das angestrebte Promotionsstudium rele- der Durchführung des Promotionsstudiums beteiligt vante Berufs- und Praxistätigkeiten, sind, stellen diese ein stimmberechtigtes Mitglied in der e) Auslandserfahrung. Auswahlkommission. Weiterhin findet das Auswahlver- fahren unter Beteiligung einer dezentralen Frauenbeauf- Sollten mehr geeignete Bewerber/innen als Studien- tragten statt. Die Amtszeit der HochschullehrerInnen plätze vorhanden sein, erstellt die Auswahlkommission und ggf. der akademischen Mitarbeiterin oder des aka- eine Rangliste. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los. demischen Mitarbeiters beträgt zwei Jahre, die Amtszeit (7) Zugelassene Bewerber/innen erhalten einen der oder des Studierenden beträgt ein Jahr. schriftlichen Bescheid, in dem eine Frist zur schriftlichen (3) Die Zulassungsvoraussetzungen sind: Annahme des Studienplatzes und eine Frist zur Immatri- kulation bestimmt werden. Bei Nichteinhaltung der Fris- a) die schriftliche Feststellung durch den zuständigen ten wird der Studienplatz nach Maßgabe der gemäß Promotionsausschuss, dass eine auflagenfreie und Abs. 6 aufgestellten Rangfolge neu vergeben. Abge- unbefristete Zulassung zur Promotion möglich ist, lehnte Studienbewerber/innen erhalten einen schrift- b) ein herausragendes wissenschaftliches Leistungs- lichen Bescheid mit einer kurzen Begründung. und Entwicklungspotential, (8) Angestellte Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen c) ausreichende deutsche und englische Sprachkennt- der Kolleg-Forschergruppe „Cinepoetics“ können auf nisse, in der Regel B2 des europäischen Referenz- Antrag in das Promotionsstudium aufgenommen wer- rahmens oder ein gleichwertiger Kenntnisstand. den. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die Auswahl- (9) In den Fällen des Erlöschens der Zulassung zum kommission, Promotionsverfahren gemäß den Bestimmungen der d) die Einreichung einer tabellarischen Übersicht über Satzung für Studienangelegenheiten (SfS) erlischt die die für das beabsichtigte Promotionsstudium ein- Zulassung zum Promotionsstudium. schlägigen Tätigkeiten und Erfahrungen, (10) Promovierende von Partnerhochschulen mit Pro- e) eine kurze, überzeugende Begründung der Motiva- motionsrecht oder gleichgestellten Bildungsstätten kön- tion zur Bewerbung für das Promotionsstudium, nen im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen für bis zu zwei Semester zum Promotionsstudium befristet f) eine Darstellung des Dissertationsprojektes, zugelassen und immatrikuliert werden. Leistungen kön- g) ggf. die Teilnahme an einem Auswahlgespräch ge- nen in dieser Zeit nur nach Maßgabe der Kooperations- mäß § 4. vereinbarung erbracht werden. Nach Ablauf der befriste- ten Zulassung und Immatrikulation ist für eine weitere (4) Studienbewerberinnen und -bewerber richten Zulassung und Immatrikulation die Erfüllung der Voraus- eine schriftliche Bewerbung für das Promotionsstudium setzungen gemäß den §§ 3 und 4 erforderlich. mit den Nachweisen und Unterlagen gemäß Abs. 3 Buchst. a) bis f) an die oder den Vorsitzenden der Aus- wahlkommission für das Promotionsstudium. §4 (5) Die Auswahlkommission beschließt aufgrund der Auswahlgespräche und andere schriftlichen Bewerbungsunterlagen gemäß Abs. 3 und Auswahlinstrumente ggf. Auswahlgesprächen gemäß § 4 über die Aufnahme in das Promotionsstudium. Unter Fristsetzung kann sie (1) Die Auswahlkommission kann die aufgrund der geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern das Nach- schriftlichen Bewerbungsunterlagen geeigneten Bewer- reichen von fehlenden Nachweisen oder Unterlagen ge- ber/innen zur Teilnahme an Auswahlgesprächen, insbe- statten oder in Zweifelsfällen zusätzliche schriftliche sondere bei Ranggleichheit, einladen. oder mündliche Auskünfte von den Bewerberinnen oder (2) Die Ladung gilt als rechtzeitig zugegangen, wenn Bewerbern einholen. sie mindestens 10 Werktage vor dem Auswahlgespräch (6) Bei der Entscheidung der Auswahlkommission abgesandt wurde. Bei Ladung im Ausland ist die Frist über die Zulassung zum Promotionsstudium „Cinepoe- angemessen zu verlängern. tics“ finden folgende Kriterien Anwendung: (3) Die Auswahlgespräche werden von der Auswahl- a) Noten der bisherigen akademischen Abschlüsse und kommission durchgeführt. Leistungen, (4) Die Auswahlgespräche finden in Form einer Kurz- b) Qualität des vorgeschlagenen Dissertationsprojek- präsentation des Dissertationsvorhabens und einem an- tes, schließenden Gespräch mit der Auswahlkommission statt. c) Thematische und methodologische Anschlussfähig- keit des Dissertationsprojektes an das Forschungs- (5) Über den Verlauf des Auswahlgesprächs wird ein programm der Kolleg-Forschergruppe „Cinepoetics – Protokoll gefertigt, das die wesentlichen Gründe für die Poetologien audiovisueller Bilder“, Beurteilung der Bewerberin oder des Bewerbers enthält. FU-Mitteilungen 34/2017 vom 27.09.2017 789
FU-Mitteilungen §5 (5) Das Betreuungsteam legt anhand des vorhaben- Aufbau des Promotionsstudiums, bezogenen Promotionsstudiums im Einvernehmen mit Regelstudienzeit, Unterrichtssprachen der oder dem Studierenden sowie der und dem Beauf- tragten für das Promotionsstudium unter Berücksichti- (1) Das Promotionsstudium „Cinepoetics – Poetolo- gung der Maßgaben der §§ 7 bis 12 Art und Umfang der gien audiovisueller Bilder“ enthält vorhabenbezogene von der oder dem Studierenden zu absolvierenden Stu- und übergreifende wissenschaftliche Anteile (§ 9) sowie dieneinheiten fest. überfachliche Studienangebote zu Wissensvermittlung (6) Über die durch die Aufnahme des Promotions- (§ 10) und Wissenschaftsmanagement (§ 11) und wis- studiums entstehenden gegenseitigen Verpflichtungen senschaftsrelevanten Fremdsprachen (§ 12). zwischen Studierenden und Betreuungsteam wird von (2) Die Regelstudienzeit des Promotionsstudiums be- den Beteiligten eine Betreuungsvereinbarung gemäß trägt sechs Semester. Anlage 3 unterzeichnet und in die jeweilige Promotions- akte aufgenommen. (3) Die Unterrichtssprachen des Promotionsstudiums sind in der Regel Deutsch und Englisch. §7 Aufwand für das Studien- und §6 Betreuungsangebot Organisation des Promotionsstudiums, Zuständigkeit (1) Der Aufwand der Studierenden für die erfolgreiche Erfüllung der Anforderungen des wissenschaftlichen (1) Die Kolleg-Forschergruppe „Cinepoetics“ bestellt Studien- und Betreuungsangebots des Promotionsstu- eine Beauftragte oder einen Beauftragten für die Durch- diums „Cinepoetics“ beträgt 30 Leistungspunkte (LP). führung des Promotionsstudiums sowie mindestens eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für eine (2) Die Vertiefung von vorhabenbezogenen und wis- Amtszeit von zwei Jahren. senschaftsrelevanten Fremdsprachenkenntnissen wird empfohlen. (2) Die oder der Beauftragte für das Promotionsstu- dium führt die laufenden Geschäfte des Promotionsstu- (3) Für den Kompetenzerwerb in den Bereichen Wis- diums. Sie oder er ist insbesondere für die wissenschaft- sensvermittlung und Wissenschaftsmanagement sollen liche Koordination verantwortlich. Die oder der Beauf- maximal 5 LP auf die 30 LP in drei Jahren gemäß Abs. 1 tragte übermittelt der Ständigen Kommission der Dah- anrechenbar sein. Der Besuch weiterer Kurse (ohne Er- lem Research School die wesentlichen Informationen werb anrechenbarer LP) steht den Studierenden frei. zur Entwicklung des Promotionsstudiums im jeweils vor- angegangenen akademischen Jahr, auf deren Grund- lage die Kolleg-Forschergruppe ihren jährlichen Leis- tungsbericht erstellt. §8 Wissenschaftliche Forschungsarbeit und (3) Die oder der Beauftragte stellt sicher, dass den Einbettung in internationale Forschungsprogramme einzelnen Studierenden mit deren Zustimmung jeweils ein Betreuungsteam zugeordnet wird, das im Regelfall (1) Die wissenschaftliche Forschungsarbeit gemäß aus zwei Betreuerinnen bzw. Betreuern besteht. Dem § 2 Abs. 1 dient dem Nachweis der Befähigung zur Betreuungsteam gehören dabei die Betreuerin oder der selbstständigen Forschung. Betreuer des Dissertationsvorhabens sowie eine weitere Hochschullehrerin/ein weiterer Hochschullehrer an, wo- (2) Die Inhalte des vorhabenbezogenen Promotions- bei die Betreuerin/der Betreuer der Freien Universität studiums basieren auf den Forschungsgegenständen Berlin oder der Filmuniversität Babelsberg KONRAD der Kolleg-Forschergruppe „Cinepoetics“ und den Be- WOLF angehören kann. Dem Betreuungsteam gemäß treuenden und Lehrenden des Promotionsstudiums. Die Satz 1 können weitere Hochschullehrerinnen oder -leh- Studierenden nehmen an dem Forschungsprogramm rer der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF an- der Kolleg-Forschergruppe „Cinepoetics“ und ggf. ande- gehören. Im Einvernehmen mit den jeweiligen Studie- ren Forschungsprogrammen der Betreuenden des Pro- renden können weitere, auch auswärtige Hochschulleh- motionsstudiums teil. rerinnen oder Hochschullehrer, die nicht der Partner- hochschule gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 angehören, dritte (3) Im Rahmen der wissenschaftlichen Forschungs- Mitglieder eines Betreuungsteams sein. arbeit können Auslandsaufenthalte im Umfang von in der Regel sechs Monaten vorgesehen werden. Diese (4) Die oder der Beauftragte für das Promotionsstu- sollen möglichst in der Mobilitätsphase während des dium stellt sicher, dass eine Ombudsperson eingesetzt dritten oder vierten Semesters stattfinden. Dort er- wird, an die sich die Studierenden des Promotionsstu- brachte Studienleistungen können für das Curriculum diums in Konfliktfällen wenden können. des Promotionsstudiums anerkannt werden. 790 FU-Mitteilungen 34/2017 vom 27.09.2017
FU-Mitteilungen §9 tion, Koordination und Durchführung von wissenschaft- Vorhabenbezogenes Promotionsstudium, lichen Projekten erlangt werden. Die nötigen Leistungs- Lehr- und Lernformen punkte können entsprechend durch die (zeitlich be- grenzte) Mitarbeit an einem Forschungsprojekt, der (1) Im Rahmen des vorhabenbezogenen Promotions- Organisation einer Konferenz oder Wissenstransferver- studiums sind insbesondere folgende Lehr- und Lern- anstaltungen, der Herausgeberschaft von Publikationen formen vorgesehen: oder vergleichbaren Tätigkeiten erworben werden. Die a) Dissertations-Colloquium Studierenden sollen dieses Modul flexibel im Sinne ihres Ein vierzehntägig stattfindendes Dissertations-Collo- je individuellen Forschungsinteresses nutzen. quium wird in jedem Semester durchgeführt und bietet f) Mobilitätsphase den Studierenden die Möglichkeit der Präsentation und Während der Mobilitätsphase haben Studierende des Diskussion ihrer Forschungsvorhaben. Das Disserta- Promotionsstudiums „Cinepoetics“ die Möglichkeit, einen tions-Colloquium findet jahrgangsübergreifend statt, um ein- bis zweisemestrigen Studien- und Forschungs- einen möglichst großen wissenschaftlichen Austausch aufenthalt an einer ausländischen Universität oder For- der Studierenden untereinander zu ermöglichen. Das schungseinrichtung zu absolvieren. Sie können dabei auf Colloquium wird von den beteiligten Hochschullehrerin- die Partnerinstitutionen der Freien Universität Berlin und nen und -lehrern des Promotionsstudiums geleitet. Die deren Förderprogramme zurückgreifen oder sich selbst- regelmäßige Teilnahme ist verpflichtend. Jede Promo- ständig einen Forschungsaufenthalt organisieren, der vendin und jeder Promovend gestaltet mindestens ein- dem jeweiligen Promotionsthema förderlich ist. mal im akademischen Jahr eine Colloquiumssitzung mit thematisch für die jeweilige Dissertation relevanten g) Schlüsselqualifikationen Fragestellungen. Im Bereich Schlüsselqualifikationen können die Studie- b) Filmanalytisches Colloquium renden auf das vielfältige und umfangreiche Kursange- bot der FU Berlin und ihren Kooperationspartnern zu- Das Filmanalytische Colloquium ist ein regelmäßiges rückgreifen. Es können Sprachkurse, Veranstaltungen Arbeitsformat der Kolleg-Forschergruppe „Cinepoetics – zur Karriereplanung oder andere Qualifizierungsange- Poetologien audiovisueller Bilder“. Es dient der Ausbil- bote wahrgenommen werden. Die Teilnahme an min- dung einer analytischen Auseinandersetzung mit audio- destens einer Veranstaltung zur guten wissenschaft- visuellen Forschungsgegenständen. Es wird mindes- lichen Praxis im Umfang von zwei Workshop-Tagen tens dreimal pro Semester angeboten und gemeinsam (16 Arbeitseinheiten, 1 LP) ist dabei verpflichtend. mit den promovierten Wissenschaftlerinnen/Wissen- schaftlern und Gastwissenschaftlerinnen/Gastwissen- (2) Für alle Veranstaltungen im Rahmen des wissen- schaftlern der Kolleg-Forschergruppe bestritten. Im Ver- schaftlichen Studiums gemäß Abs. 1 und den §§ 10 lauf des Studiums sind insgesamt mindestens neun die- bis 12 sowie für die Wahrnehmung eines Betreuungs- ser Sitzungen zu besuchen. angebots des Promotionsstudiums besteht eine Ver- c) Promovenden-Workshop pflichtung zu regelmäßiger und aktiver Teilnahme. In einem einmal im Jahr stattfindenden ein- bis zweitägi- (3) Lehrangebote von auswärtigen, auch ausländi- gen Workshop präsentieren und verteidigen alle Promo- schen Graduiertenschulen, Graduiertenkollegs der Deut- venden die Entwicklung und den aktuellen Stand ihrer schen Forschungsgemeinschaft sowie im Rahmen von Dissertation. Jede Promovendin und jeder Promovend Kooperationen, Sonderforschungsbereichen oder ande- stellt hier mindestens zweimal während des Studiums ren Forschungsverbünden und Promotionsprogrammen mittels einer formalen Präsentation vor. Ziel ist das Er- anderer in- und ausländischer Hochschulen oder Bil- lernen der Präsentation und Diskussion von eigenen dungsstätten mit Promotionsrecht sowie außerhoch- und anderen Forschungsprojekten und -ergebnissen. schulischen Einrichtungen können in das Promotionsstu- d) Methodenseminar dium einbezogen werden, sofern sie in Anforderung und Verfahren jeweils die Erbringung gleichwertiger Leistun- Ein Methodenseminar wird als Blockveranstaltung ein- gen vorsehen. Mindestens 50 von Hundert der in dieser mal im Jahr von promovierten Mitgliedern der Kolleg- Ordnung vorgesehenen Leistungspunkte müssen im Forschergruppe oder des Seminars für Filmwissen- Rahmen des Promotionsstudiums jedoch an der Freien schaft angeboten. Dieses bietet einen vertiefenden Ein- Universität Berlin oder der Filmuniversität Babelsberg blick in film- und medienwissenschaftliche Forschungs- KONRAD WOLF erbracht werden. methoden und deren Anwendung. Es soll den Studie- renden ermöglichen, spezielle Kenntnisse zu erwerben, die für eine erfolgreiche Durchführung des Disserta- tionsvorhabens erforderlich sind. Das Methodenseminar § 10 ist im ersten oder zweiten Jahr des Promotionsstudiums Kompetenzerwerb im Teilbereich zu besuchen. Wissensvermittlung e) Wissenschaftspraxis Die Studierenden sollen die Ergebnisse ihrer Forschungs- Im Modul Wissenschaftsspraxis sollen praktische Erfah- tätigkeit regelmäßig auf wissenschaftlichen Tagungen rungen, Sachkenntnis und Vertrautheit in der Organisa- vorstellen und sich die erforderlichen Kommunikations- FU-Mitteilungen 34/2017 vom 27.09.2017 791
FU-Mitteilungen und Präsentationstechniken aneignen. Darüber hinaus ist (2) Mittels der Evaluation prüft das Betreuungsteam, ihnen durch das jeweilige Betreuungsteam angemessene ob bei der oder dem Studierenden sowohl in Bezug auf Gelegenheit einzuräumen, größere Zusammenhänge die Beteiligung am Promotionsstudium als auch auf den ihres Forschungsgebiets im Rahmen von Lehrveranstal- Stand des Dissertationsvorhabens ein angemessener tungen nach Rücksprache mit der oder dem jeweiligen Fortschritt erkennbar ist. Insbesondere müssen die An- Verantwortlichen zu vermitteln. Die Mitglieder des Betreu- forderungen des Promotionsstudiums „Cinepoetics – ungsteams unterstützen die Studierenden beim Erwerb Poetologien audiovisueller Bilder“ erfolgreich erfüllt und der hochschuldidaktischen Kompetenzen. Die Studieren- nachgewiesen sein. Anforderungen sind die zeitge- den können auf das Schulungsangebot der Freien Univer- rechte Erfüllung von Forschungsaufgaben, besonders sität Berlin zurückgreifen. bei der Anfertigung der Dissertation, und die zeitge- rechte Erfüllung der Anforderungen im Rahmen der Wahrnehmung des wissenschaftlichen Studiums mit § 11 den Inhalten gemäß § 9 Abs. 1 und den §§ 10 bis 12 so- Kompetenzerwerb im Teilbereich wie der Wahrnehmung des Betreuungsangebots. Wissenschaftsmanagement (3) Sollte der erfolgreiche Abschluss des Promotions- studiums gefährdet sein, setzt das Betreuungsteam ein Die Studierenden sollen Erfahrung bei der Planung und Beratungsgespräch mit der oder dem Studierenden an. Durchführung von Forschungsprojekten erwerben und Das Beratungsgespräch dient dazu, die Probleme zu allgemeine Fähigkeiten im Forschungsmanagement, identifizieren und Schritte zur Problemlösung innerhalb besonders bei der Organisation und Koordination wis- eines angemessenen Zeitrahmens festzulegen. Kommt senschaftlicher Aktivitäten und Projekte entwickeln. das Betreuungsteam nach Ablauf der Frist zu dem Er- Dazu gehören auch die Schulung in guter wissenschaft- gebnis, dass keine hinreichenden Fortschritte erzielt licher Praxis und der Erwerb interkultureller Kompeten- wurden, ist dies der oder dem Beauftragten für das Pro- zen. motionsstudium schriftlich mitzuteilen. (4) Die oder der Beauftragte für das Promotionsstu- § 12 dium entscheidet auf der Grundlage des Votums des Kompetenzerwerb im Teilbereich Betreuungsteams und ggf. einer Anhörung des Betreu- wissenschaftsrelevante Fremdsprachen ungsteams und der oder des Studierenden über den weiteren Verbleib der oder des Studierenden im Promo- Der Erwerb von vorhabenbezogenen Sprachkenntnis- tionsstudium. Die oder der Beauftragte veranlasst ggf. sen und der Erwerb von Kenntnissen in den Bereichen den Ausschluss vom Promotionsstudium. Englisch als Wissenschaftssprache sowie Deutsch als (5) Alle schriftlichen Unterlagen, die die Studierenden Fremdsprache werden im Rahmen des vorhabenbezo- betreffen, werden in die jeweilige Promotionsakte auf- genen Promotionsstudiums gefördert. genommen. (6) Sind alle gemäß dieser Ordnung vorgesehenen § 13 Anforderungen erfüllt, werden über den erfolgreichen Berichtspflichten, Abbruch und Abschluss Abschluss des Promotionsstudiums „Cinepoetics – Poe- des Promotionsstudiums tologien audiovisueller Bilder“ ein Zertifikat und eine Leistungsbescheinigung ausgestellt (siehe Anlagen 4 (1) Die Studierenden berichten der Betreuerin oder und 5). dem Betreuer regelmäßig über Verlauf und Stand ihres Dissertationsvorhabens. Näheres zu Form, Terminen und Umfang der Berichte wird in der Betreuungsverein- § 14 barung geregelt (§ 6 Abs. 6). Mindestens einmal im Jahr Inkrafttreten findet ein Betreuungstreffen der oder des Studierenden mit allen Mitgliedern des Betreuungsteams statt. Dieses Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung Gespräch wird von der oder dem Studierenden schrift- in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Universität lich protokolliert. Berlin) in Kraft. 792 FU-Mitteilungen 34/2017 vom 27.09.2017
Anlage 1: Exemplarischer Studienverlaufsplan 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester GESAMT Dissertations- Dissertations- Dissertations- Dissertations- Dissertations- Dissertations- Colloquium Colloquium Colloquium Colloquium Colloquium Colloquium 12 LP (2 SWS, 2 LP, (2 SWS, 2 LP, (2 SWS, 2 LP, (2 SWS, 2 LP, (2 SWS, 2 LP, (2 SWS, 2 LP, 14-täg.) 14-täg.) 14-täg.) 14-täg.) 14-täg.) 14-täg.) Filmanalytisches Colloquium 3 LP (mind. 9 Sitzungen, 3 LP) Methodenseminar Kernveranstaltungen 2 LP (Block, 2 LP) Dissertationsforschung Graduierten- Graduierten- Workshop Workshop 4 LP (1 bis 2 Tage, 2 LP) (1 bis 2 Tage, 2 LP) Wissenschaftspraxis 5 LP (5 LP) Schlüsselqualifikationen Schlüsselqualifikationen 4 LP Zusatzprogramm (2 SWS, 2 LP) (2 SWS, 2 LP) Mobilitätsphase 30 LP FU-Mitteilungen 34/2017 vom 27.09.2017 793 FU-Mitteilungen
FU-Mitteilungen Anlage 2: Übersicht über die Anforderungen in den Teilbereichen und Studieneinheiten Lehr- und Lernform Modul Leistungsanforderung Colloquium Dissertations-Colloquium Regelmäßige aktive Diskussionsteilnahme Vorbereitung einer Sitzung pro Jahr mit eigenen Fragestellungen Lektüre ausgewählter zur Diskussion vorgeschla- gener Texte Sichtung zu diskutierender Filme Colloquium Filmanalytisches Colloquium Aktive Teilnahme Sichtung zu diskutierender Filme Vortrag/Workshop Promovenden-Workshop Vortrag mit anschließender Diskussion zu eigener Forschungsarbeit Aktive Diskussionsteilnahme Blockseminar Methodenseminar Aktive Teilnahme Projektarbeit Wissenschaftspraxis Mitwirkung an Organisation, Koordination und Durchführung wissenschaftlicher Projekte, Veranstaltungen o. Ä. Seminar Schlüsselqualifikationen Aktive Teilnahme Mobilitätsphase Mobilitätsphase Recherche, Durchführung eigener Forschungs- vorhaben, Teilnahme an Workshops, Lehrveran- staltungen, Tagungen im Ausland 794 FU-Mitteilungen 34/2017 vom 27.09.2017
FU-Mitteilungen Anlage 3: Muster für eine schriftliche Betreuungsvereinbarung Betreuungsvereinbarung Zwischen ____________________________________ Die oder der Studierende ____________________________________ Die Betreuerin oder der Betreuer gemäß der jeweiligen Promotions- ordnung – Betreuerin oder Betreuer – ____________________________________ sowie die weiteren Mitglieder des Betreuungsteams – Mentorinnen oder Mentoren – ____________________________________ Die oder der Beauftragte des Promotionsstudiums – Beauftragte oder Beauftragter – 1. NACHNAME, VORNAME ist seit dem Wintersemester XXX Studierende/r des Promotionsstudiums CINEPOE- TICS – POETOLOGIEN AUDIOVISUELLER BILDER an der DRS und erstellt in dessen Rahmen im Fach FACH des Fachbereichs FACHBEREICH der FREIEN UNIVERSITÄT BERLIN/FILMUNIVERSITÄT POTSDAM BA- BELSBERG KONRAD WOLF eine Dissertation mit dem Arbeitstitel: „TITEL“ Das Dissertationsvorhaben ist von der oder dem Studierenden im Rahmen des Zulassungsverfahrens zum Pro- motionsstudium vorgestellt und von der Betreuerin oder dem Betreuer sowie von der oder dem Beauftragten des Promotionsstudiums befürwortet worden. 2. Die Betreuung des Dissertationsvorhabens erfolgt durch ein Betreuungsteam gemäß § 6 Abs. 3. Dem Betreu- ungsteam gehören folgende Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer und ggf. promovierte Wissenschaftlerin- nen/Wissenschaftler an: 1. 2. (als Betreuerin oder Betreuer) Scheidet ein Mitglied des Betreuungsteams vor der Einreichung der Dissertation aus, trägt die oder der Beauf- tragte dafür Sorge, dass eine angemessene Betreuung weiterhin gewährleistet wird. 3. Das Betreuungsteam legt gemäß § 6 Abs. 5 vor Studienbeginn anhand des vorhabenbezogenen Promotionsstu- diums im Einvernehmen mit der oder dem Studierenden sowie der oder dem Beauftragten unter Berücksichtigung der Maßgaben der §§ 7 bis 12 Art und Umfang der von der oder dem Studierenden zu absolvierenden Studienein- heiten fest. Weiterhin wirkt das Betreuungsteam darauf hin, dass der oder dem Studierenden angemessene Ar- beitsmöglichkeiten gewährt werden. 4. Die Betreuerin oder der Betreuer erarbeitet im Einvernehmen mit der oder dem Studierenden die theoretischen und methodischen Eckpunkte für das Dissertationsvorhaben und berät sie oder ihn bei der Ausarbeitung eines Arbeits- und Zeitplans. Die Betreuerin oder der Betreuer kommentiert und bewertet die Arbeit der oder des Studie- renden in angemessenen Abständen, in mündlicher oder schriftlicher Form. Regelmäßige Berichte der oder des Studierenden gewähren dem Betreuer Einsicht in die Arbeitsfortschritte. Auf der Grundlage der festgelegten Art und des festgelegten Umfangs der zu absolvierenden Studieneinheiten und unter Berücksichtigung fachwissen- schaftlicher Notwendigkeiten werden regelmäßig Beratungs- und Betreuungstermine angesetzt. Während der Vorlesungszeit eines Semesters finden diese in der Regel mindestens einmal monatlich statt. Darüber hinaus sind bei Bedarf kurzfristige Terminvereinbarungen zu treffen. Mindestens eines dieser Gespräche wird jährlich gemäß § 13 Abs. 1 von der oder dem Studierenden schriftlich protokolliert. Ergibt sich aus wichtigen Gründen die Not- wendigkeit, die Zusammensetzung des Betreuungsteams zu verändern, so ist die oder der Beauftragte unverzüg- lich zu informieren. Die oder der Beauftragte leitet anschließend geeignete Schritte ein. 5. Als Bearbeitungszeit für die Dissertation gilt die in der jeweiligen Promotionsordnung festgelegte Regelbearbei- tungszeit. Die Einreichung der Dissertation ist innerhalb der Regelstudienzeit gemäß § 5 Abs. 2 anzustreben. Es gilt der in der Anlage aufgeführte Arbeits- und Zeitplan, Stand von [DATUM] bzw. neuere vereinbarte und beige- fügte Pläne. Diesen Plänen ist jeweils vom Betreuungsteam zuzustimmen. Die oder der Studierende verpflichtet sich, bei relevanten Abweichungen vom Arbeits- und Zeitplan umgehend das Betreuungsteam darüber zu infor- mieren. FU-Mitteilungen 34/2017 vom 27.09.2017 795
FU-Mitteilungen 6. Die oder der Studierende bedarf zur Übernahme jeder entgeltlichen oder unentgeltlichen Nebentätigkeit der vor- herigen Befürwortung des Betreuungsteams und der vorherigen Genehmigung der oder des Beauftragten. Die Genehmigung einer Nebentätigkeit ist zu versagen, wenn zu befürchten ist, dass die von der oder dem Studieren- den im Rahmen des Promotionsstudiums zu erfüllenden Pflichten und Anforderungen nicht im vorgesehenen Maße erfüllt werden. Ein solcher Versagungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn die Nebentätigkeit nach Art und Umfang die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der oder des Studierenden so stark in Anspruch nimmt, dass die Erreichung der Ziele des Promotionsstudiums gefährdet ist. 7. Die oder der Studierende hat ihren/seinen Wohnsitz so zu nehmen, dass die Erfüllung der Pflichten und Anforde- rungen im Rahmen des Promotionsstudiums keine Beeinträchtigung erfährt. 8. Die oder der Studierende und die Mitglieder des Betreuungsteam verpflichten sich zur Einhaltung der Regeln gu- ter wissenschaftlicher Praxis gemäß der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Ehrenkodex) der Freien Universität Berlin vom 17. April 2002 (FU-Mitteilungen 29/2002). Dazu gehört für die Studierende oder den Studierenden, sich in Zweifelsfällen mit dem Betreuungsteam oder der Ombudsperson des Promotionsstudiums zu beraten. Für die Mitglieder des Betreuungsteams bedeutet dies ausdrücklich die Pflicht, die urheberrechtlichen Bestimmungen für Texte oder Erkenntnisse der oder des Studierenden zu achten und zu benennen. 9. Die Betreuungsvereinbarung mit ihren Anlagen wird jährlich durch die Beteiligten überprüft und ggf. modifiziert. Bei einer Verlängerung der Bearbeitung des Dissertationsvorhabens über das Ende der Regelstudienzeit hinaus wird ggf. eine neue Betreuungsvereinbarung der oder dem Beauftragten zur Zustimmung vorgelegt. Alle Beteilig- ten erklären sich einverstanden, dass über das Vorhaben allgemeine Angaben weitergegeben werden, die der statistischen Erfassung und der Evaluation der Promotionsbetreuung durch die Graduiertenschule dienen. Bei einem Abbruch der Promotion sind schriftliche Begründungen von allen Beteiligten an die Beauftragte oder den Beauftragten zu leiten. Datum und Unterschriften: ____________________________________ Die oder der Studierende ____________________________________ Die Betreuerin oder der Betreuer gemäß der jeweiligen Promotions- ordnung – Betreuerin oder Betreuer – ____________________________________ sowie die weiteren Mitglieder des Betreuungsteams – Mentorinnen oder Mentoren – ____________________________________ Die oder Der Beauftragte des Promotionsstudiums – Beauftragte oder Beauftragter – 796 FU-Mitteilungen 34/2017 vom 27.09.2017
FU-Mitteilungen Anlage 4: Muster für das Zertifikat Research Unit Cinepoetics Dahlem Research School (DRS) Freie Universität Berlin Certificate of Graduation for the successful completion of the Doctoral Studies Program “Cinepoetics” In accordance with the rules and regulations of the doctoral studies program “Cinepoetics” at Dahlem Research School, Freie Universität Berlin (FU-Memorandum No. 34/2017) NAME_OF_CANDIDATE date of birth DATE_OF_BIRTH born in PLACE_OF_BIRTH has met all of the requirements pursuant to the rules and regulations of the “Cinepoetics” doctoral studies program. TITLE_AND_NAME_OF_DEAN Dean of Department of Philosophy and Humanities TITLE_AND_NAME_OF_REPRESENTATIVE [official seal] Representative of the Doctoral Studies Program TITLE_AND_NAME Head of Dahlem Research School Berlin, DATE Certificate No. corresponding to Transcript No.: FU-Mitteilungen 34/2017 vom 27.09.2017 797
FU-Mitteilungen Anlage 5: Muster für die Leistungsbescheinigung Research Unit “Cinepoetics” Dahlem Research School (DRS) Freie Universität Berlin Transcript of Records for the successful completion of the Doctoral Studies Program “Cinepoetics” In accordance with the rules and regulations of the doctoral studies program “Cinepoetics” at Dahlem Research School, Freie Universität Berlin (FU-Memorandum No. 34/2017) NAME_OF_CANDIDATE date of birth DATE_OF_BIRTH born in PLACE_OF_BIRTH has obtained the achievements as listed overleaf, and therefore met all of the requirements pursuant to the rules and regulations of the “Cinepoetics” doctoral studies program. TITLE_AND_NAME_OF_DEAN Dean of Department of Philosophy and Humanities TITLE_AND_NAME_OF_REPRESENTATIVE [official seal] Representative of the Doctoral Studies Program TITLE_AND_NAME ead of Dahlem Research School Berlin, DATE 798 FU-Mitteilungen 34/2017 vom 27.09.2017
FU-Mitteilungen The requirements were met in the following modules: Modules Research Project [Title] Project-related and Interdisciplinary Courses [Title, attended in which semester, number of CP] Theories and Research Methods [Title, attended in which semester, number of CP] Transferable and Professional Skills [Title, attended in which semester, number of CP] Language Training [Title, level, attended in which semester, number of CP] Other Activities A separate list of publications is enclosed. FU-Mitteilungen 34/2017 vom 27.09.2017 799
FU-Mitteilungen 800 FU-Mitteilungen 34/2017 vom 27.09.2017
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